BT-Drucksache 16/2563

1. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE. -16/369- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und anderer Gesetze 2. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Wolfgang Wieland, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/218- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltgesetzes (Altfall-Regelung) 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/687- Kettenduldungen abschaffen

Vom 11. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2563
16. Wahlperiode 11. 09. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

1. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Petra
Pau und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/369 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes
und anderer Gesetze

2. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln),
Wolfgang Wieland, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/218 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes
(Altfall-Regelung)

3. zu dem Antrag der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln),
Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/687 –

Kettenduldungen abschaffen

A. Problem
Zu den Nummern 1 und 2

Die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweisen in
ihren Gesetzentwürfen darauf, dass auch nach Inkrafttreten des Zuwanderungs-
gesetzes ca. 200 000 Menschen nur mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestat-
tung in Deutschland lebten. Die Kinder aus den Familien dieser Menschen seien
häufig in Deutschland geboren und aufgewachsen. Dennoch seien sie immer

Drucksache 16/2563 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

noch von Abschiebung bedroht und vielfältigen Beschränkungen unterworfen,
die ihrer Integration entgegenstünden.

Zu Nummer 3

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hebt in ihrem Antrag auf Druck-
sache 16/687 hervor, dass das mit der Verabschiedung des Zuwanderungsgeset-
zes verfolgte Ziel, die Praxis der „Kettenduldungen“ signifikant und dauerhaft
einzuschränken, bislang nicht erreicht worden sei.

B. Lösung

Zu Nummer 1

Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach fünf Jahren rechtmäßi-
gem oder geduldetem Aufenthalt in Deutschland. In Härtefällen soll vom Erfor-
dernis des fünfjährigen Aufenthalts abgewichen werden können.

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/369 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE.

Zu Nummer 2

Möglichkeit auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die sich bei
Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig
oder geduldet in Deutschland aufhalten.

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/218 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu Nummer 3

Abschaffung der Kettenduldungen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/687 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

1. Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/369.

2. Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/218.

3. Annahme des Antrags auf Drucksache 16/687.

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2563

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/369 abzulehnen,

2. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/218 abzulehnen und

3. den Antrag auf Drucksache 16/687 abzulehnen.

Berlin, den 28. Juni 2006

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Josef Philip Winkler
Berichterstatter

2006 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und II. Zur Begründung

DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzent-
wurfs empfohlen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, dass die Abschaffung
der Kettenduldungen Teil des Kompromisses zum Zuwande-
rungsgesetz gewesen sei. Dies sei bis zum heutigen Tag nicht
umgesetzt worden. Im Hinblick auf die Anträge der Fraktion
Drucksache 16/2563 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Reinhard Grindel, Rüdiger Veit, Hartfrid Wolff (Rems-
Murr), Dr. Max Stadler, Ulla Jelpke und Josef Philip Winkler

I. Zum Verfahren

1. Überweisung

a) Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. auf Druck-
sache 16/369 wurde in der 11. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 19. Januar 2006 an den Innenausschuss
federführend und an den Rechtsausschuss, den Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie
den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
zur Mitberatung überwiesen.

b) Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 16/218 wurde in der 11. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 19. Januar 2006 an
den Innenausschuss federführend und an den Rechtsaus-
schuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend sowie den Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.

c) Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Drucksache 16/687 wurde in der 25. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 16. März 2006 an den Innen-
ausschuss federführend und an den Rechtsausschuss, den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend so-
wie den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe zur Mitberatung überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

a) Gesetzentwurf auf Drucksache 16/369

Der Rechtsausschuss hat in seiner 22. Sitzung am 28. Juni
2006 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen FDP und DIE LINKE. die Ablehnung des Gesetzent-
wurfs empfohlen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 15. Sitzung am 28. Juni 2006 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat in seiner 15. Sitzung am 28. Juni 2006 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die
Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

b) Gesetzentwurf auf Drucksache 16/218

Der Rechtsausschuss hat in seiner 22. Sitzung am 28. Juni

men der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat in seiner 15. Sitzung am 28. Juni 2006 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stim-
men der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

c) Antrag auf Drucksache 16/687

Der Rechtsausschuss hat in seiner 22. Sitzung am 28. Juni
2006 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Ge-
setzentwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 15. Sitzung am 28. Juni 2006 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat in seiner 15. Sitzung am 28. Juni 2006 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat die Gesetzentwürfe auf Druck-
sachen 16/369 und 16/218 sowie den Antrag auf Drucksache
16/687 in seiner 16. Sitzung am 28. Juni 2006 abschließend
beraten.

a) Als Ergebnis der Beratungen wurde der Gesetzentwurf der
Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 16/369 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP und DIE LINKE. abgelehnt.

b) Den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 16/218 hat der Innenaus-
schuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

c) Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Drucksache 16/687 wurde mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN abgelehnt.
hat in seiner 15. Sitzung am 28. Juni 2006 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stim-

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei nicht nachvollziehbar,
warum darin nicht die Forderungen von Wohlfahrts- und

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/2563

Flüchtlingsorganisationen aufgegriffen worden seien, bei-
spielsweise Familien mit Kindern bereits nach dreijährigem
Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu
erteilen. Außerdem sei nicht nur eine einmalige Regelung
erforderlich, sondern vielmehr ein gleitendes Bleiberecht.
Da aber die Intention der Anträge richtig sei, stimme die
Fraktion DIE LINKE. den Anträgen zu.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweist eben-
falls auf den seinerzeit erzielten Kompromiss zum Zuwande-
rungsgesetz. Damals habe Einigkeit bestanden, Kettenduldun-
gen abzuschaffen. Gerade dieser Aspekt des Kompromisses
werde zurzeit nicht umgesetzt. Auch über die Härtefallrege-
lungen würden kaum Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden.
Insofern sei die Schaffung einer Altfallregelung bereits zum
jetzigen Zeitpunkt, auch vor Abschluss der Evaluierung des
Zuwanderungsgesetzes, nötig. Anders als in dem Antrag der
Fraktion DIE LINKE. werde in ihrem Gesetzentwurf aller-
dings lediglich eine Ermessensvorschrift zur Regelung von
Altfällen vorgeschlagen.

Die Fraktion der FDP stimmt den Anträgen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu. Zwar
gehe sie nicht mit allen Einzelheiten konform. Die Anträge
wiesen aber in die richtige Richtung. Bislang sei eine Altfall-
regelung immer strittig gewesen. Hinsichtlich der Kettendul-
dungen habe jedoch Einigkeit bestanden, dass diese uner-
wünscht seien. Dennoch sei in diesem Bereich bislang nichts

geschehen. Mit den Anträgen werde nun deutlich gemacht,
dass die Koalition hier tätig werden solle.

Die Fraktion der CDU/CSU lehnt die Anträge ab. Gegen-
wärtig werde mit den Ländern über eine Bleiberechtsrege-
lung diskutiert. Es sei denkbar, dass für einen bestimmten
Personenkreis eine solche Regelung auch getroffen werde,
die vorliegenden Anträge gingen aber zu weit. Eine Bleibe-
rechtsregelung müsse an das Erbringen von Integrationsleis-
tungen geknüpft werden. Eine solche Regelung könne nicht
für Personen getroffen werden, die beispielsweise über ihre
Identität getäuscht haben. Im Rahmen des Zuwanderungs-
kompromisses sei im Übrigen nie beabsichtigt gewesen,
Kettenduldungen auch für die Personen abzuschaffen, die
ihren Status selbst verschuldet haben. Schließlich sei darauf
hinzuweisen, dass eine Entscheidung des Bundesverwal-
tungsgerichts die bisherige Praxis im vollen Umfang bestä-
tigt habe.

Die Fraktion der SPD lehnt die Anträge ebenfalls ab. Zwar
sei der Sachverhalt tatsächlich regelungsbedürftig, es werde
auch an einem Gesetzentwurf zur Änderung des Aufent-
haltsgesetzes gearbeitet. Jedoch seien zum gegenwärtigen
Zeitpunkt noch nicht alle Einzelheiten geklärt. Es sei daher
zu früh für eine Entscheidung. Im Hinblick auf die ergange-
ne Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts müsse ge-
prüft werden, inwieweit diese in die Novellierung des Auf-
enthaltsgesetzes einfließen könne.
Berlin, den 28. Juni 2006

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Josef Philip Winkler
Berichterstatter

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