BT-Drucksache 16/2353

Untersuchungshaft eines deutschen Staatsbürgers in Warschau nach Teilnahme an einer Demonstration für die Rechte von Homosexuellen

Vom 3. August 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2353
16. Wahlperiode 03. 08. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Karin Binder, Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke,
Katja Kipping, Katrin Kunert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Untersuchungshaft eines deutschen Staatsbürgers in Warschau nach Teilnahme
an einer Demonstration für die Rechte von Homosexuellen

Seit nunmehr einem Monat sitzt der Berliner R. K. in einem Warschauer Ge-
fängnis in Untersuchungshaft. Er war Teilnehmer einer Parade für sexuelle
Gleichstellung am 10. Juni 2006 und wurde nach einer Rangelei mit Gegen-
demonstranten der extrem rechten Partei „Narodowe Odrodzenie Polski“
(NOP) auf dem Platz der Abschlusskundgebung von der polnischen Polizei
festgenommen.

Am 5. Juli 2006 wurde der Antrag auf Freilassung gegen Kaution von der
Warschauer Staatsanwaltschaft abgelehnt. Nach Mitteilung der Berliner Gruppe
„Queerberlin“ geben vier Polizisten an, R. K. hätte sie allein mit einem Schlag-
stock und Reizgas bei der oben beschriebenen Rangelei angegriffen. Obwohl
R. K. nicht im Besitz von waffenähnlichen Gegenständen bei seiner Festnahme
war und sich nach eigenen Angaben nicht einmal in der Nähe der Auseinander-
setzungen befand, wird an dieser Version festgehalten und der Haftbefehl so
begründet. Der weitere Vorwurf des Besitzes geringfügiger Mengen Drogen
findet sich in der neuen Haftbegründung nicht wieder. Nach Angaben der
Gruppe „Queerberlin“ hat R. K. seit seiner Festnahme keine Post erhalten und
durfte seine Angehörigen erst einmal sehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die konkreten Vor-
würfe gegen R. K. vor?

2. Wie oft haben Vertreter der deutschen Botschaft in Warschau R. K. in der
Untersuchungshaft besucht?

Welche Erkenntnisse wurden über die Haftbedingungen und die physische
und psychische Verfassung von R. K. gewonnen?

Falls noch kein Besuch erfolgte, wann werden Vertreter der Botschaft den
inhaftierten Deutschen besuchen?

3. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um

die Durchführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens und die Gewährleis-
tung humaner Haftbedingungen und adäquater Besuchsregelungen für R. K.
zu erwirken?

Drucksache 16/2353 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung unternommen, um
Bemühungen der Eltern R. K.s bzw. von Unterstützergruppen zu begleiten,
die eine Entlassung von R. K. aus der Untersuchungshaft gegen Kaution
erwirken?

5. Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss des Untersuchungs-
verfahrens gegen R. K.?

Berlin, den 31. Juli 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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