BT-Drucksache 16/2274

Nicht durchgeführte Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2007

Vom 19. Juli 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2274
16. Wahlperiode 19. 07. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Oskar Lafontaine,
Dr. Gregor Gysi und der Fraktion DIE LINKE.

Nicht durchgeführte Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2007

Am 28. Juni 2006 beschloss der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
auf Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU und SPD eine Reihe von Änderungen
seiner Beschlussempfehlung zum Steueränderungsgesetz 2007. Neben verschie-
denen Änderungen, so z. B. Folgeänderungen zur Absenkung der Altersgrenze
für die Gewährung von Kindergeld, Änderungen bezüglich der Absenkung des
Sparer-Freibetrags und verschiedenen redaktionellen Änderungen, wurde auch
beschlossen, dem Parlament eine Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
vorzuschlagen (Umdruck-Nr. 6).

Noch vor der Verabschiedung des Gesetzes im Parlament am Tage darauf fand,
entgegen den sonstigen Gepflogenheiten, eine weitere Sitzung des Finanzaus-
schusses statt, die sehr kurzfristig anberaumt wurde. Während dieser Sitzung
wurde der am Tage zuvor beschlossene Änderungsantrag zur Anpassung des
Steuerstatistikgesetzes wieder zurückgenommen.

Die ursprünglich angestrebte Änderung des Steuerstatistikgesetzes wurde von
den Koalitionsfraktionen maßgeblich im Zusammenhang mit den noch ausste-
henden Gesetzgebungsvorhaben zur Unternehmenssteuer- und Erbschaftsteuer-
reform begründet. So sei es etwa mit dem bestehenden Gesetz nicht möglich,
dass die Statistik verlässliche Informationen zur geplanten Rechtsformneutra-
lität zwischen Kapital- und Personengesellschaften liefern könne. Auch komme
einer jährlichen Statistik zur Erbschaftsteuer besondere Bedeutung zu, da seit
der Nichterhebung der Vermögensteuer keine weitere Steuerstatistik zu Vermö-
genswerten mehr existiere und die zu erwartende „Erbwelle“ für den Gesetzge-
ber ausgewertet werden müsse. Im Übrigen sei die vorgeschlagene Änderung
von grundlegender Bedeutung, um die Auswirkungen von Steuerrechtsänderun-
gen auf die öffentlichen Haushalte quantifizieren zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Auf wessen Intervention und mit welcher Begründung fand die ursprünglich
von der Regierungskoalition avisierte Änderung des Gesetzes über Steuer-
statistiken letztlich doch keinen Eingang in die Beschlussempfehlung des
Finanzausschusses?

2. Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber dem Änderungsan-
trag der Fraktionen CDU/CSU und SPD in Bezug auf die Änderung des Ge-
setzes über Steuerstatistiken, wie er am 28. Juni 2006 vom Finanzausschuss
angenommen wurde?

Drucksache 16/2274 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Wird die Bundesregierung ihre Planungen zur Schaffung von Rechtsform-
neutralität zwischen Kapital- und Personengesellschaften auf wissenschaft-
lich begründetes Datenmaterial stützen?

Wenn ja, auf welches?

4. Verfolgt die Bundesregierung eine Politik, die sich am Ziel von Verteilungs-
gerechtigkeit orientiert?

Wenn ja, wie und auf welcher Datengrundlage definiert sie Verteilungsge-
rechtigkeit?

5. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einer aussagekräftigen Steuer-
statistik zu Vermögenswerten bei und wie begründet sie ihre Haltung?

6. Plant die Bundesregierung im Rahmen der bevorstehenden Gesetzgebungs-
verfahren zur Unternehmenssteuerreform erneut eine Änderung des Steuer-
statistikgesetzes?

Wenn ja, welche Änderungen sollen dies sein?

Wenn nein, warum nicht?

7. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber der Aussage des Abge-
ordneten Olav Gutting in der Bundestagsdebatte am 29. Juni 2006, dass Än-
derungen in der Datenerhebung im Rahmen des Steueränderungsgesetzes
2007 vorgenommen worden seien (bitte mit Begründung)?

Berlin, den 17. Juli 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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