BT-Drucksache 16/2161

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/659- Der Informationsfreiheit durch transparente und niedrige Gebühren zum Durchbruch verhelfen 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Grietje Bettin, Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/580- Bürgerfreundliche Kostenregelung für das Informationsfreiheitsgesetz

Vom 6. Juli 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2161
16. Wahlperiode 06. 07. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz, Jens Ackermann,
Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/659 –

Der Informationsfreiheit durch transparente und niedrige Gebühren zum
Durchbruch verhelfen

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Grietje Bettin,
Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/580 –

Bürgerfreundliche Kostenregelung für das Informationsfreiheitsgesetz

A. Problem

Die Fraktionen heben in den Anträgen hervor, dass die Regelungen für die Ge-
bühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz derart gestaltet wer-
den müssten, dass die Höhe der Gebühren die Bürgerinnen und Bürger nicht da-
von abhalte, Anträge auf Information zu stellen.

Die Fraktion der FDP verweist insbesondere darauf, dass der vom Europäischen
Gerichtshof im Urteil vom 9. September 1999 zur Umsetzung der Umweltinfor-
mationsrichtlinie aufgestellte Grundsatz, dass die Gebühren eine angemessene
Höhe nicht überschreiten und nicht abschreckend sein dürften, konsequent be-
achtet werden müsse.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legt in ihrem Antrag ebenfalls dar,
dass es nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Rechtsordnung keinen Grund
gebe, für die Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG höhere Gebühren zu ver-
langen als für Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG).
B. Lösung

1. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/659 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/2161 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/580 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP

C. Alternativen

Annahme des Antrags der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/659 bzw. Annahme
des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/580.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2161

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/659 abzulehnen,

2. den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/580
abzulehnen.

Berlin, den 28. Juni 2006

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Beatrix Philipp
Berichterstatterin

Dr. Michael Bürsch
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Petra Pau
Berichterstatterin

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Berlin, den 28. Juni 2006
I. Zum Verfahren

1. Überweisung
a) Der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/659

wurde in der 19. Sitzung des Deutschen Bundestages am
16. Februar 2006 an den Innenausschuss federführend so-
wie an den Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

b) Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Drucksache 16/580 wurde in der 19. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 16. Februar 2006 an den In-
nenausschuss federführend sowie an den Rechtsaus-
schuss, den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für
Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse
a) Antrag auf Drucksache 16/659

Der Rechtsausschuss hat in seiner 22. Sitzung am 28. Juni
2006 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags empfohlen.

b) Antrag auf Drucksache 16/580

aa) Der Rechtsausschuss hat in seiner 22. Sitzung am
28. Juni 2006 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP die Ab-
lehnung des Antrags empfohlen.

bb) Der Haushaltsausschuss hat in seiner 20. Sitzung am
31. Mai 2006 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

cc) Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner
14. Sitzung am 28. Juni 2006 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP die Ablehnung des Antrags empfohlen.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat die Anträge auf Drucksachen
16/659 und 16/580 in seiner 16. Sitzung am 28. Juni 2006
abschließend beraten.

a) Als Ergebnis der Beratungen wurde der Antrag der Frak-
tion der FDP auf Drucksache 16/659 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen

DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abge-
lehnt.

b) Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Drucksache 16/580 wurde mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
abgelehnt.

II. Zur Begründung
Die Fraktion der FDP erklärt, die Ziele des Informations-
freiheitsgesetzes dürften nicht durch dessen bürokratische
Ausführung behindert werden. Besonders problematisch sei,
dass bezüglich des in der IFGGebV vorgegebenen Gebüh-
renrahmens bislang in der Verwaltungspraxis klare Leitlinien
fehlten. Dem müsse durch den Erlass einer entsprechenden
Verwaltungsvorschrift begegnet werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wendet sich
gegen die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) des
Bundesministeriums des Innern. Diese widerspreche dem
Ziel des IFG, die Bürgerinnen und Bürger dazu zu ermutigen,
von den Informationsmöglichkeiten Gebrauch zu machen.
Auch werde der vom EuGH in einem Urteil vom 9. Septem-
ber 1999 aufgestellte Grundsatz missachtet, wonach die Ge-
bühren eine angemessene Höhe nicht überschreiten und nicht
abschreckend sein dürften. Eine bürgerfreundlichere Verord-
nung sei zu fordern.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, entscheidend sei eine
umfassende Evaluierung des Informationsfreiheitsgesetzes
in absehbarer Zeit. Unabhängig davon werde man dem weiter
gefassten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zustimmen. Hinsichtlich des Antrages der Fraktion der FDP
wolle man sich enthalten.

Die Fraktion der SPD lehnt die Anträge ab. Für sie sei maß-
gebend, dass dem Informationsanspruch des Bürgers keine
finanziellen Hindernisse entgegengestellt werden dürften.
Die Verwaltungspraxis habe mittlerweile gezeigt, dass die-
sem Grundsatz Rechnung getragen werde. Insoweit dürfe es
bei der Verwirklichung mehrerer Gebührentatbestände inner-
halb eines Begehrens auch keine Kumulation von Ausgaben
und Kosten geben. Dies sei im Hinblick auf die Gebühren-
ordnung auch vom BMI versichert worden.

Die Fraktion der CDU/CSU lehnt die Anträge ab. Zwar se-
he sie sich in ihrer Kritik an der Halbherzigkeit des Informa-
tionsfreiheitsgesetzes bestätigt. Andererseits liege eine Ge-
bührenordnung mittlerweile vor. Diese sei eindeutig und
nicht durch irgendwelche Ergänzungen oder Interpretationen
ergänzungsbedürftig. Aus jetziger Sicht sei diese keine zu
beanstandende Grundlage für die Gebührenerhebung. Er-
fahrungen seien abzuwarten.
Drucksache 16/2161 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Beatrix Philipp, Dr. Michael Bürsch, Gisela Piltz, Petra
Pau und Silke Stokar von Neuforn
Beatrix Philipp Dr. Michael Bürsch Gisela Piltz Petra Pau Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatterin Berichterstatterin Berichterstatterin

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