BT-Drucksache 16/2158

Prüfung der Umsetzung der Heroinstudie in die Regelversorgung

Vom 29. Juni 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2158
16. Wahlperiode 29. 06. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Detlef Parr, Daniel Bahr (Münster), Heinz Lanfermann,
Dr. Konrad Schily, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Christian Ahrendt,
Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans,
Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen,
Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Michael Kauch, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Burkhardt
Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Jörg Rohde, Frank Schäffler,
Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Prüfung der Umsetzung der Heroinstudie in die Regelversorgung

Die kürzlich im Auftrag der Bundesregierung vorgelegte Studie zu dem Projekt
der Abgabe von Heroin an Schwerstabhängige deutet darauf hin, dass sich die
Gesundheit der teilnehmenden Heroinabhängigen verbessert und sich ihre so-
ziale Lage stabilisiert hat. Nach Aussagen der Drogenbeauftragten der Bundes-
regierung, Sabine Bätzing, hat sich dabei eine signifikante Überlegenheit der
Heroinabgabe gegenüber der Methadonsubstitution ergeben.

Das Projekt ist mit 30 Mio. Euro gefördert worden. Hieraus konnten auch eine
umfassende psychosoziale Betreuung z. B. durch Casemanager oder im Rahmen
einer Gruppentherapie finanziert und die Einhaltung hoher Qualitätsanforderun-
gen gewährleistet werden. Demgegenüber war die Methadonsubstitution bereits
in die finanziell nicht so umfassend ausgestattete Regelversorgung überführt
worden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der Vergleichbarkeit
der Ergebnisse und nach dem weiteren Schicksal der Heroinabgabe an
Schwerstabhängige.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Probleme ergaben sich bei der Umsetzung des Modellprojekts zur
Methadonsubstitution in die Regelversorgung?
2. Wie viele Drogenabhängige erhalten in Deutschland eine Methadonsubstitu-
tion?

3. Mit welchen Kosten ist dies verbunden, und wer trägt diese?

4. Wie ist die Finanzierung der psychosozialen Betreuung bei der Methadon-
substitution derzeit geregelt?

Drucksache 16/2158 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der Personen, die Heroin
als Medikament erhalten sollen?

6. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der psychosozialen Betreu-
ung im Hinblick auf das Gesamtergebnis der Heroinstudie bei?

7. Wie ist die Schwerstabhängigkeit definiert?

8. Wer soll über den Zugang zur Heroinbehandlung entscheiden?

9. Sollen auch Personen Heroin erhalten, die vorab im Rahmen der Methadon-
substitution behandelt worden sind?

10. Wie sollen Ein- und Ausschlusskriterien für die Heroinabgabe definiert
werden?

11. Welche Vorgaben werden für die Heroinabgabe benötigt, und wann werden
diese erarbeitet?

12. Welche Anreize sollen im Hinblick auf die Drogenentwöhnung gesetzt wer-
den?

13. Wie soll die medizinische Rehabilitation integriert werden?

14. Wie steht die Bundesregierung zu der Budgetkürzung der medizinischen
Rehabilitation im Rahmen der GKV?

15. Sollen Versorgungsangebote bei einer Regelversorgung des Projekts zur
kontrollierten Heroinabgabe flächendeckend eingesetzt werden?

Berlin, den 29. Juni 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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