Vom 30. Juni 2006
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2136
16. Wahlperiode 30. 06. 2006
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, Karin Binder, Diana Golze,
Inge Höger-Neuling, Katja Kipping, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken)
und der Fraktion DIE LINKE.
Kündigungsschutz in der Elternzeit ab 2007
In der Debatte um die Einführung des Elterngeldes ist bisher die Elternzeit,
insbesondere die kündigungsschutzrechtlichen Regelungen, wenig beachtet
worden. § 18 Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG) soll gleich lautend in
das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) übernommen werden. Die
Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Kündigungsschutz bei Erziehungs-
urlaub vom 2. Januar 1986 (BAnz Nr. 1/86) regeln derzeit die Durchführung
von § 18 Abs. 1 Satz 2 BErzGG. Ob und wie diese Vorschriften inhaltsgleich
übernommen werden, hat die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung bis-
lang offen gelassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Allgemeinen Verwaltungs-
vorschriften zu § 18 BErzGG mit In-Kraft-Treten des BEEG zum 1. Januar
2007 neu verkündet werden müssen?
2. Plant die Bundesregierung eine inhaltsgleiche Übernahme der Vorschriften
in das neue Recht?
3. Wenn nein, in welchen Punkten soll der Kündigungsschutz für Eltern ver-
ändert werden?
4. Wie ist sichergestellt, dass zum 1. Januar 2007 eine Allgemeine Verwal-
tungsvorschrift besteht und keine „Lücke“ in den Ausführungsvorschriften
zum Kündigungsschutz entsteht?
5. Besteht Zustimmungspflicht des Bundesrates für eine neue Verwaltungsvor-
schrift, und wann wird diese dem Bundesrat zugeleitet?
6. Welche weiteren Verwaltungsvorschriften zum Bundeserziehungsgeldgesetz
müssen bis 2007 neu verabschiedet werden, und wie ist die Zeitplanung
(bitte auch Regelungen auf Landesebene in die Antwort einbeziehen)?
Berlin, den 29. Juni 2006
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion