BT-Drucksache 16/2118

Honorare freiberuflich tätiger Hebammen

Vom 30. Juni 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2118
16. Wahlperiode 30. 06. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe,
Kerstin Andreae, Brigitte Pothmer, Christine Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk,
Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Honorare freiberuflich tätiger Hebammen

Seit über 20 Jahren wird darüber diskutiert, die Gebühren für Hebammen statt
auf dem Verordnungsweg durch die Selbstverwaltung festzulegen.

Als Voraussetzung für eine Entlassung in die Selbstverwaltung wurde den Heb-
ammen beim Erlass der Gebührenverordnung von 1997 und im Vorfeld der 2004
in Kraft getretenen Gebührenverordnung von Seiten des Bundesministeriums
für Gesundheit (2004 Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Siche-
rung) in Aussicht gestellt, dass der Einkommensrückstand freiberuflicher
Hebammen gegenüber angestellten Hebammen und anderen vergleichbaren
Freiberuflern aufgeholt werden solle.

Ab 2000 fanden zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale
Sicherung und Hebammenverbänden Gespräche statt, um eine strukturelle und
finanzielle Anpassung der Gebührenverordnung für Hebammen vorzunehmen.
Ergebnis war ein Entwurf, der in drei Stufen (2004, 2005 und 2006) umgesetzt
werden sollte. Darin waren strukturelle Änderungen sowie eine Erhöhung der
Honorare um insgesamt 18,9 Prozent vorgesehen. Für dieses dreistufige Verfah-
ren fand sich jedoch keine politische Mehrheit.

Ende 2003 wurde verabredet, die erste geplante Stufe als eigenständige Gebüh-
renverordnung zu verabschieden. Diese trat 2004 in Kraft und enthielt wenige
strukturelle Änderungen sowie eine Erhöhung der Hebammenhonorare um
6,5 Prozent.

Angehängt an das Zweite Fallpauschalenänderungsgesetz wurde Ende 2004 die
Überführung der Vergütungsfestsetzung für freiberufliche Hebammen in das
Vertragssystem der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. Januar 2007
beschlossen. Parallel dazu wurde im Bundesministerium für Gesundheit und
Soziale Sicherung eine weitere Stufe der Anpassung der Hebammengebühren-
verordnung vorbereitet, diese ist bisher jedoch noch nicht in Kraft getreten.

Inzwischen verhandeln die Hebammenverbände mit den Kassen direkt über die
ab 2007 gültigen Honorare. Die Hebammenverbände gehen davon aus, dass ein
Vertragsabschluss mit den Krankenkassen sich sehr stark an der bestehenden

Hebammengebührenverordnung orientiert. Befürchtet wird deshalb, dass not-
wendige strukturelle Veränderungen unterbleiben und ein im Vergleich zu ande-
ren freiberuflich im Gesundheitswesen Tätigen akzeptables Einkommensniveau
der freiberuflichen Hebammen nicht erreicht werden kann.

Der Anspruch auf eine Betreuung durch Hebammen ist nicht im SGB V, sondern
immer noch in der Reichsversicherungsordnung festgelegt. Bei der Definition
des leistungsrechtlichen Betreuungsumfangs durch Hebammen ist in der Ver-

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gangenheit hilfsweise auf die vom Gesetzgeber erlassene Hebammengebühren-
verordnung zurückgegriffen worden. Die Hebammenverbände berichten, dass
es schon jetzt vermehrt zu Klagen der Krankenkassen komme, die den Umfang
des Anspruchs der Versicherten auf Hebammenhilfe bestreiten. Gefordert wird
neben der Übernahme der Regelungen der Reichsversicherungsordnung in das
Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) eine Konkretisierung der Hebammen-
hilfe durch den Gesetzgeber.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Warum wurde nach dem Regierungswechsel keine Anpassung der Hebam-
mengebührenverordnung vorgenommen?

2. Ist im Laufe des Jahres 2006 mit einer Anpassung der Hebammengebühren-
verordnung zu rechnen?

3. Welche strukturellen Veränderungen waren von Seiten des Bundesminis-
teriums für Gesundheit und Soziale Sicherung für die 2005 und 2006 vorge-
sehene zweite und dritte Stufe der Anpassung der Hebammengebührenver-
ordnung vorgesehen?

4. Welche strukturellen Veränderungen hält die Bundesregierung aktuell für
erforderlich?

5. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um die Vergütung der
Leistungen der freiberuflichen Hebammen (die Versorgung mit Hebammen-
hilfe) sicherzustellen, für den Fall, dass Verträge gemäß § 134a SGB V zwi-
schen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den Berufsverbänden
der Hebammen bis zum 30. November 2006 mit Wirkung zum 1. Januar 2007
nicht zustande kommen?

6. Plant die Bundesregierung, die in der Reichsversicherungsordnung enthalte-
nen Regelungen der Hebammenhilfe in das SGB V zu übernehmen?

Falls ja, wann ist mit einem Vorschlag der Bundesregierung zu rechnen?

Falls nein, wieso sieht die Bundesregierung hier keinen Handlungsbedarf?

7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Hebammenverbände, dass
mit der Ablösung der Hebammengebührenverordnung eine gesetzliche Kon-
kretisierung des Anspruchs der Versicherten auf Leistungen, die freiberuf-
liche Hebammen erbringen, notwendig ist?

Falls ja, bei welchen Punkten sieht die Bundesregierung einen Bedarf der
Festlegung?

Falls nein, wie begründet die Bundesregierung dies?

8. Sind der Bundesregierung Daten bekannt, die belegen, dass durch die Einfüh-
rung der Diagnosis Related Groups (DRGs) bei Krankenhäusern mit Ge-
burtsabteilung ein Trend zu verzeichnen ist, statt mit angestellten Hebammen
mit freiberuflichen Beleghebammen zu arbeiten?

Trifft es zu, dass Daten der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS)
einen Anstieg der durch externe Hebammen in Krankhäusern durchgeführten
Geburten belegen?

Falls ja, welche Auswirkungen hat dies auf das Ausgabevolumen der gesetz-
lichen Krankenversicherungen für Hebammenleistungen?

Berlin, den 29. Juni 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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