BT-Drucksache 16/2101

Die Familienfreundlichkeit von Betrieben in Deutschland - Flexible Arbeitszeitmodelle und betriebliche Kinderbetreuung

Vom 30. Juni 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2101
16. Wahlperiode 30. 06. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ina Lenke, Miriam Gruß, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael
Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Elke Hoff,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz
Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn),
Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde,
Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner,
Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Die Familienfreundlichkeit von Betrieben in Deutschland – Flexible Arbeitszeit-
modelle und betriebliche Kinderbetreuung

Familienfreundlichkeit kann sich für Unternehmen auszahlen. Maßnahmen für
eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben können Kosten redu-
zieren und zu Wettbewerbsvorteilen führen. In einer modernen Gesellschaft ist
es wichtig, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Elternteile zu er-
möglichen. Dazu bedarf es neben ausreichenden Betreuungsangeboten auch
flexibler familienfreundlicher Strukturen in den Unternehmen. Mit den unter-
schiedlichsten Projekten können Überbrückungs-, Fluktuations- und Wieder-
eingliederungskosten vermieden werden. Das heißt: Die Kosten für Familien-
freundlichkeit können geringer ausfallen als die Kosten, die entstehen, wenn
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Familie und Beruf nicht miteinander vereinen
können.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Ziele hat sich die Bundesregierung bei der Förderung familien-
freundlicher Maßnahmen in Unternehmen gesetzt?

2. Welche familienfreundlichen Maßnahmen von Unternehmen werden von
der Bundesregierung in welchem Umfang jährlich gefördert?
3. Nach welchen Kriterien werden die öffentlichen Mittel zugunsten familien-
freundlicher Maßnahmen in den Unternehmen vergeben?

4. Sieht die Bundesregierung den Bedarf, Familienfreundlichkeit in Unterneh-
men weiter und noch stärker zu fördern, und wenn ja, welche Maßnahmen
sind geplant?

Drucksache 16/2101 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

5. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Betrieb als familienfreund-
lich gilt, und inwieweit wird auch die Pflege und Betreuung von älteren
oder kranken Familienangehörigen berücksichtigt?

6. Welche Rolle spielt derzeit das Kriterium „Familienfreundlichkeit“ bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge?

7. Welche Beratungsangebote zum Thema „Familienfreundlichkeit“ stehen
den Unternehmen und ihren Mitarbeitern zur Verfügung, und in welchem
Umfang werden diese in Anspruch genommen?

8. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Um-
fang Maßnahmen der Familienfreundlichkeit in Betriebsvereinbarungen,
tarifvertraglichen Regelungen oder Unternehmensleitlinien verankert sind,
und inwieweit gibt es über die gemeinsamen Grundsätze des Bundesarbeit-
geberverbandes Chemie und der IG Bergbau, Chemie und Energie hinaus
Selbstverpflichtungen dieser Art zu Familienfreundlichkeit in Unter-
nehmen?

9. Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über betriebswirt-
schaftliche Effekte familienfreundlicher Maßnahmen vor?

10. Wie viele und welche Unternehmen haben ein Grundzertifikat des Audits
„berufundfamilie“ erhalten, wie viele und welche Unternehmen haben sich
nach drei Jahren einer Reauditierung unterzogen, und welches waren die
Hauptziele und -maßnahmen, die erreicht bzw. umgesetzt wurden?

11. Wie hoch sind die Kosten des Audits „berufundfamilie“ für die Betriebe,
wie viele Unternehmen haben die Kosten selbst getragen, und in welchem
Umfang wurden Fördermittel aus Landesprojekten in Anspruch genom-
men?

12. Sind der Bundesregierung Studien über die familiengerechte Gestaltung
von Arbeitsaufträgen und Arbeitsabläufen bekannt?

13. Welche finanziellen und sozialen Leistungen für Familien von Seiten der
Betriebe sind der Bundesregierung bekannt?

14. Hat die Bundesregierung Kenntnis, in welchem Umfang es Elternnetz-
werke bei Unternehmen gibt und in welchem Umfang diese seitens der
Mütter und Väter in Anspruch genommen und von den Betrieben unter-
stützt werden?

15. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Rolle Fami-
lienfreundlichkeit im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen der Füh-
rungskräfte sowie der Personalentwicklung spielt?

16. Welche Bedeutung kommt Mentoring-Projekten bei der Familienfreund-
lichkeit von Unternehmen zu, und welche speziellen Maßnahmen gibt es,
Eltern den Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause zu er-
leichtern?

17. Liegen Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Unternehmen
Beratung und Vermittlungsdienstleistungen zum Angebot individueller
Lösungen bei Fragen und Problemen der Kinderbetreuung leisten?

18. Hat die Bundesregierung Erkenntnis darüber, in welchen Bundesländern
Betriebe unter welchen Voraussetzungen Träger von Kinderbetreuungsein-
richtungen sein können und in welchen Bundesländern es eine finanzielle
Förderung von betrieblichen oder betriebsnahen Kinderbetreuungseinrich-
tungen seitens des Landes oder der Kommunen gibt?

Welches sind die jeweiligen Voraussetzungen für eine solche Förderung?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2101

19. Nach welchen Konzepten erfolgt in den betriebseigenen und -nahen Kin-
dertageseinrichtungen die frühkindliche Förderung und Bildung?

20. Hat die Bundesregierung Erkenntnis darüber, nach welchen Kriterien in
betriebsnahen bzw. betriebseigenen Einrichtungen Kindertagesstätten-
plätze vergeben werden?

21. Welche Kosten für die betriebsnahe bzw. -eigene Kinderbetreuung sind in
den einzelnen Bundesländern seitens der Eltern zu tragen, welche werden
seitens der Betriebe übernommen, inwieweit gibt es unter welchen Voraus-
setzungen Ermäßigungen zu Gunsten der Eltern?

Berlin, den 29. Juni 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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