BT-Drucksache 16/2059

Angebliche Außenstelle des Bundesnachrichtendienstes in Friedland

Vom 27. Juni 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2059
16. Wahlperiode 27. 06. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jürgen Trittin, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln),
Kerstin Müller (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Angebliche Außenstelle des Bundesnachrichtendienstes in Friedland

Das „Göttinger Tageblatt“ hat in seiner Ausgabe vom 9. Juni 2006 berichtet,
dass der Bundesnachrichtendienst (BND) im Grenzdurchgangslager Friedland
eine Außenstelle unterhält. Das „Göttinger Tageblatt“ bezieht sich dabei auf eine
Darstellung im Nachrichtenmagazin „stern“ in der Ausgabe 22/2006.

Das „Göttinger Tageblatt“ berichtet weiterhin, dass die Außenstelle des BND den
Codenamen „Gewölbe“ führt und mit sechs Mitarbeitern in Friedland tätig ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Unterhält der Bundesnachrichtendienst eine Außenstelle in Friedland?

2. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wird der BND in Friedland – also im
Inland – tätig?

3. Welche Aufgabe hat die sog. Hauptstelle für Befragungswesen im Grenz-
durchgangslager Friedland?

4. Welche Informationen werden durch die Hauptstelle für Befragungswesen
im Grenzdurchgangslager Friedland gesammelt?

5. Seit wann finden die Befragungen durch die Hauptstelle für Befragungs-
wesen statt?

6. Wie viele Aussiedler sind seit Beginn der Befragungen befragt worden?

7. Sind die Betroffenen vorher auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hingewie-
sen worden?

8. Welche Konsequenzen kann eine Informationsweitergabe an einen gehei-
men Nachrichtendienst – den BND – für Aussiedler haben, wenn diese
später einmal ihr Herkunftsland besuchen?

9. Sind Fälle von solchen Konsequenzen bekannt?

10. An welche Dienststellen werden die gesammelten Informationen weiter-

geleitet?

11. Werden die gesammelten Informationen an den Bundesnachrichtendienst
weitergeleitet?

12. Wie werden die Erkenntnisse, die sich aus der Befragung durch die Haupt-
stelle für Befragungswesen ergeben durch den Bundesnachrichtendienst
verwertet?

Drucksache 16/2059 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
13. Welchen anderen Nachrichtendiensten – deutschen wie nichtdeutschen –
werden Erkenntnisse aus diesen Befragungen zur Verfügung gestellt?

14. Werden die Erkenntnisse genutzt um „Quellen“ für nachrichtendienstliche
Tätigkeiten zu gewinnen?

15. Warum ist die Befragung bisher konspirativ gehalten worden, und warum
wird die Hauptstelle für Befragungswesen nicht als Außenstelle des BND
kenntlich gemacht?

16. Gedenkt die Bundesregierung die Praxis dieser Befragungen fortzusetzen?

17. Falls die Bundesregierung aus Geheimschutzgründen nicht alle Fragen
beantworten will, worin besteht das jeweilige verfassungsrechtlich begrün-
dete Geheimschutzinteresse?

Berlin, den 26. Juni 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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