BT-Drucksache 16/1725

Zulassung von beleuchteten Dachwerbeträgern auf Kraftfahrzeugen

Vom 31. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1725
16. Wahlperiode 31. 05. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Jan Mücke, Joachim
Günther (Plauen), Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer
Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van
Essen, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein,
Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald
Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt,
Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia
Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Volker
Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der
Fraktion der FDP

Zulassung von beleuchteten Dachwerbeträgern auf Kraftfahrzeugen

Nach § 49a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfen nur die vorge-
schriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen an
Kraftfahrzeugen angebracht sein. Beleuchtete Dachwerbeträger zählen bisher
nicht zu diesen zulässigen lichttechnischen Einrichtungen. Im Ausland sind je-
doch solche beleuchteten Dachwerbeträger nicht unüblich. Es stellt sich daher
die Frage, ob eine Zulassung auch in Deutschland in Betracht gezogen werden
sollte.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist nach der gegenwärtigen Rechtslage die Zulassung von Dachwerbeträgern
ausnahmslos ausgeschlossen oder sind unter bestimmten Voraussetzungen
Ausnahmen möglich?

Wenn ja, um welche Voraussetzungen handelt es sich dabei?

2. Aus welchen Gründen ist der Einsatz von beleuchteten Dachwerbeträgern
mit der Verkehrssicherheit nicht vereinbar?

3. Gibt es empirische Erkenntnisse über die Auswirkung von beleuchteten Wer-
beträgern auf die Verkehrssicherheit?

4. Hat die Bundesregierung in Betracht gezogen, die praktischen Auswirkungen
von beleuchteten Dachwerbeträgern auf die Verkehrssicherheiten Praxistests
zu unterziehen bzw. wären sie bereit, einen solchen Praxistest zu unterstützen?

5. In welchen europäischen Nachbarländern ist der Einsatz von beleuchteten
Dachwerbeträgern zulässig?

Drucksache 16/1725 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Ist die Bundesregierung bereit, bei einem oder mehreren Nachbarstaaten, in
denen der Einsatz von beleuchteten Dachwerbeträgern zulässig ist, einen
Erfahrungsbericht über die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit ein-
zuholen?

7. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Positionen die EU-Kommission in
diesem Zusammenhang einnimmt?

8. Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die Kommission insoweit um
eine Stellungnahme zu bitten?

Berlin, den 30. Mai 2006

Horst Friedrich (Bayreuth)
Patrick Döring
Jan Mücke
Joachim Günther (Plauen)
Christian Ahrendt
Daniel Bahr (Münster)
Uwe Barth
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Mechthild Dyckmans
Jörg van Essen
Otto Fricke
Dr. Edmund Peter Geisen
Miriam Gruß
Heinz-Peter Haustein
Elke Hoff
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Heinz Lanfermann
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Michael Link (Heilbronn)
Horst Meierhofer
Patrick Meinhardt
Burkhardt Müller-Sönksen
Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Jörg Rohde
Dr. Rainer Stinner
Florian Toncar
Dr. Volker Wissing
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Martin Zeil
Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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