BT-Drucksache 16/1717

Personalausweis als elektronisches Ausweispapier

Vom 31. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1717
16. Wahlperiode 31. 05. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Christian Ahrendt,
Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen,
Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin,
Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick
Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Personalausweis als elektronisches Ausweispapier

Für den deutschen Personalausweis ist eine Ausstattung mit Chip und Bio-
metriefunktion für 2008 in Planung. Auf dem Chip sollen mindestens ein Licht-
bild und die Fingerabdrücke beider Zeigefinger gespeichert werden.

Die Medien berichten über Überlegungen im Bundesministerium des Innern, der
Wirtschaft gegen Entgelt Zugriff auf die biometrischen Daten aus den elektro-
nischen Personalausweisen zu geben. Dazu sollen die Daten nach einer Über-
legung aus einer zentralen Regierungsdatenbank verkauft werden. Nach einer
anderen Überlegung sollen Zertifikate vergeben werden, welche den Erwerbern
der Zertifikate erlauben, die auf dem Personalausweis verschlüsselt gespeicher-
ten Daten zu entschlüsseln. Dazu sollen den Erwerbern der Zertifikate lizenzier-
te Computerprogramme ausgegeben werden. Die Zertifikate sollen auch regeln,
wer welche Datenfelder auslesen darf.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Veränderungen werden über die Implementierung des RFID-Chips
hinaus an dem Personalausweisdokument vorgenommen?

2. Welches Format (Scheckkartenformat?) mit welchen funktionalen Konse-
quenzen wird der Personalausweis erhalten?

3. Welche persönlichen Daten sollen im Einzelnen zukünftig im Personal-
ausweis (optisch und elektronisch) festgehalten werden?

4. Welchen Preis wird der veränderte Personalausweis für den Ausweisinhaber
haben?

Drucksache 16/1717 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

5. Hat die Bundesdruckerei ihre Kalkulation hinsichtlich Produktionskosten
und Gewinnanteil offen gelegt?

6. Werden beim Endpreis für den Betroffenen Kosten für den Verwaltungs-
aufwand der Behörden berücksichtigt?

Wie setzt sich der Preis zusammen?

7. Welche Mittel sind im Haushalt 2006 für Forschung, Entwicklung und Prü-
fung sowie für die Infrastruktur der Hardware zum Auslesen von Ausweisen
(elektronischer Reisepass und elektronischer Personalausweis) über die im
Schwerpunktepapier zum Regierungsentwurf des Haushalts 2006 Einzel-
plan 06 ausgewiesenen Mittel hinaus vorgesehen?

8. Aus welchen Gründen unterscheiden sich die geplanten Haushaltsansätze
von den im interfraktionellen Entschließungsantrag (Ausschussdrucksache
15(17)321) geschätzten 669 Mio. Euro Einmalkosten und 610 Mio. Euro
laufenden jährlichen Kosten?

9. Wird die Hardware zum Auslesen der Personalausweise an dieselbe Tech-
nische Richtlinie zur Produktionserfassung, -qualitätsprüfung und -über-
mittlung für Pässe – TR-PDÜ – gebunden werden wie bei den elektro-
nischen Reisepässen?

10. Wie weit sind die Arbeiten an dieser Richtlinie vorangeschritten?

11. Wann wird diese rechtlich verbindlichen Charakter erhalten?

12. Sind bereits Ausschreibungen bzw. Vertragsabschlüsse für die Infrastruktur
der Hardware zum Auslesen von Ausweisen vorgenommen worden oder
konkret geplant?

Wenn ja, welche?

13. Wurde von Seiten der Bundesregierung geprüft, ob eine Installation von
Fotoboxen bei den kommunalen Passbehörden zur Erstellung der digitalen
Fotos und direkten Weiterleitung an den Passhersteller wirtschaftlich und
technisch (sofortige Qualitäts- und Eignungskontrolle) sinnvoller wäre?

14. Plant die Bundesregierung, die im Personalausweis festgehaltenen Daten
Unternehmen oder anderen Dritten (auch ausländischen Behörden, auch
Sicherheitsbehörden) gegen Nutzungsentgelt oder kostenfrei zugänglich zu
machen?

15. Wenn ja, geschieht dies allein durch zertifiziertes/lizenziertes Auslesen des
Ausweisdokuments oder werden die Daten aus dem Personalausweis auch
aus einer zentralen Datenbank oder aus dem Melderegister direkt zur Ver-
fügung gestellt?

16. Soweit Zertifikate zum Auslesen vergeben werden: Wird ein einheitliches
Zertifikat ausgestellt oder werden Zertifikate zielgerichtet für einzelne Be-
reiche ausgestellt, und wird es möglich sein, alle im elektronischen Perso-
nalausweis gespeicherten Daten – ggf. nach Wahl des Kunden durch Erwerb
mehrerer preislich abgestufter Zertifikate für einzelne Bereiche – lizenziert
auszulesen?

Welchen Umfang werden die einzelnen Zertifikate haben?

17. Welche Sicherheitsstandards gegen unberechtigte Vervielfältigung und
unberechtigtes unbeschränktes Auslesen werden die Computerprogramme
haben, welche die auf dem Personalausweis verschlüsselt gespeicherten
Daten entschlüsseln?

18. Bekommt der Ausweisinhaber die Möglichkeit, frei und kostenlos seine
Daten im Geschäftsverkehr und privat elektronisch zu nutzen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1717

19. Wird die Weitergabe der Daten aus einer zentralen Datenbank oder dem
Melderegister vom Einverständnis des Ausweisinhabers abhängig gemacht
werden, und wird er über die Weitergabe auch hinsichtlich des Umfanges
informiert werden?

20. Werden die biometrischen Daten aus den Personalausweisen in die kommu-
nalen Melderegister integriert, und werden diese Daten über eine bundes-
weite Verlinkung bundeseinheitlich recherchierbar sein?

Wenn ja, plant die Bundesregierung, diese Möglichkeit zur Massenkontrolle,
Strafverfolgung usw. zu nutzen?

21. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um bei Weitergabe der biometri-
schen Daten zu verhindern, dass diese unautorisiert als Identifizierungsmus-
ter verwendet werden („Identitätsdiebstahl“)?

22. Werden sich die Sicherheitsstandards des elektronischen Personalausweises
gegen Datendiebstahl von denen des elektronischen Reisepasses unterschei-
den?

Wenn ja, inwiefern und warum?

23. Wer wird für die Abgabe der Daten aus den Personalausweisen bzw. für die
Lizenzierung des Auslesens der Dokumente zuständig sein?

24. Werden die Einnahmen aus der Abgabe der Daten bzw. der Lizenzierung
des Auslesens an den Ausweisinhaber ausgekehrt werden?

25. Plant die Bundesregierung, die Nutzung des Personalausweises als Identi-
tätsnachweis im Wirtschaftsleben gesetzlich zu regeln und ggf. auf einzelne
Verwendungen zu beschränken?

Wenn ja, welchen Inhalt soll die geplante Regelung haben?

26. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die rechtlichen, tech-
nischen und organisatorischen Voraussetzung zur Speicherung von Finger-
abdrücken auf dem Chip im elektronischen Ausweis (Personalausweis und
Reisepass) zu schaffen?

Berlin, den 31. Mai 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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