BT-Drucksache 16/1716

Die Rolle der Bundesregierung als Initiatorin einer aktiven Verbraucherpolitik

Vom 31. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1716
16. Wahlperiode 31. 05. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr
(Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Dr. Edmund
Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-
Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Patrick
Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler,
Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Die Rolle der Bundesregierung als Initiatorin einer aktiven Verbraucherpolitik

Verbraucherpolitik ist eine entscheidende Säule einer an Marktwirtschaft und
Bürgerrechten ausgerichteten Politik. Um auf die Herausforderungen zu rea-
gieren, die sich im Zusammenhang mit der Globalisierung, der Deregulierung
und Liberalisierung der Märkte, insbesondere im Energiebereich, der Entwick-
lung der Informationsgesellschaft und den Fortschritten der Biotechnologie
stellen, müssen Schwerpunkte der Verbraucherpolitik auf folgenden Feldern
liegen:

● Stärkung der Selbstbestimmung der Verbraucher,

● Schutz der wirtschaftlichen Interessen und Stärkung der Rechte der Ver-
braucher,

● Aufklärung der Verbraucher, um insbesondere ein nachhaltiges Konsum-
verhalten zu fördern und den Zugang zur Informationsgesellschaft zu er-
leichtern,

● vorsorgender gesundheitlicher Verbraucherschutz.

Der Vertrag von Amsterdam im Jahr 1997 hat der Verbraucherpolitik auf euro-
päischer und nationaler Ebene neuen Auftrieb gegeben. Der Schutz der Gesund-
heit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sowie
die Förderung ihres Rechts auf Information und Erziehung wie auch auf Bildung
von Vereinigungen zur Wahrung ihrer Interessen stellen nach dem neuen Artikel
129a (nach der neuen Nummerierung Artikel 153) die Hauptziele dar. Darüber
hinaus ist nach diesem Artikel den Interessen der Verbraucher bei der Festlegung
und Durchführung der anderen Gemeinschaftspolitiken Rechnung zu tragen.
Schließlich zielen auch andere Vertragsbestimmungen, die insbesondere die

Drucksache 16/1716 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

öffentliche Gesundheit betreffen, auf einen verstärkten Schutz des Verbrauchers
ab.

Die Verbraucher benötigen einfache, für jedermann anwendbare, klare und
transparente sowie möglichst europaweit einheitliche Regelungen. Für alle Ver-
braucherinnen und Verbraucher zugängliche und verständliche Informations-
und Aufklärungsmaßnahmen sowie wirksame Rechtsmittel sind die Grund-
pfeiler einer effizienten Verbraucherpolitik, die dem Leitgedanken des mündi-
gen Verbrauchers verpflichtet ist.

Die Bundesregierung hat eine entscheidende Rolle bei der Verwirklichung ver-
braucherpolitischer Ziele. Sie kann zum Vorreiter einer aktiven Verbraucher-
politik werden, die beispielhaft für andere europäische Staaten wirkt und so den
europäischen Vereinigungsprozess beschleunigen hilft.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen und will sie noch in
dieser Legislaturperiode unternehmen, die in dem Vertrag von Amsterdam
genannten verbraucherpolitischen Ziele umzusetzen?

2. Welche Gesetzgebungsverfahren lassen sich auf die in dem Vertrag von
Amsterdam genannten verbraucherpolitischen Ziele zurückführen?

3. Wie beurteilt die Bundesregierung den vorliegenden Entwurf der Koali-
tionsfraktionen von CDU/CSU und SPD für ein Verbraucherinformations-
gesetz vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer umfassenden Ver-
braucherinformation, insbesondere mit Blick auf den von den Koalitions-
fraktionen gewählten sektorspezifischen Ansatz?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Unterschiedlichkeit der Gesetzent-
würfe der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der rot-
grünen Bundesregierung aus der 15. Legislaturperiode des Deutschen
Bundestages?

5. Welche zentralen Handlungsfelder sieht die Bundesregierung in der Ver-
braucherpolitik?

6. Inwieweit hat die jetzige Bundesregierung ihre inhaltliche Arbeit diesen
neuen Herausforderungen an eine effiziente Verbraucherpolitik angepasst?

7. Welche organisatorischen Umstrukturierungen in den Bundesbehörden hat
sie seit Beginn der 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vor-
genommen bzw. eingeleitet?

8. Inwieweit orientiert sich die Bundesregierung an dem Ziel, Verbraucher-
politik als integralen Bestandteil der Wirtschaftspolitik zu verstehen?

9. Welche inhaltlichen und strukturellen sowie organisatorischen Schritte leitet
sie daraus ab, und wie schlägt sich dies im Organisationsplan der Bundes-
regierung nieder?

10. Wie viele Personen in wie vielen und welchen Referaten bzw. Abteilungen
sind in der Bundesregierung (gegliedert nach Bundesministerien, Bundes-
kanzleramt, Bundespresseamt und nachgeordneten Bundesbehörden) jeweils
mit verbraucherpolitischen Themen befasst?

11. Welche Zuständigkeit (federführend/mitberatend/Initiativrecht) haben die
einzelnen Organisationseinheiten?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1716

12. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Verbraucher und Verbraucherin-
nen ausreichende Informationen über die verbraucherpolitische Arbeit der
Bundesregierung erhalten?

13. Welche inhaltlichen Schwerpunkte umfasst die verbraucherpolitische Auf-
klärungs- und Informationsarbeit der Bundesregierung?

14. Welche Mittel setzt sie dafür ein (gegliedert nach Bundesministerien, Bun-
deskanzleramt, Bundespresseamt und nachgeordneten Bundesbehörden)?

15. In welcher Höhe stehen der Bundesregierung die Mittel zur Erfüllung ihrer
verbraucherpolitischen Aufgaben zur Verfügung (gegliedert nach Bundes-
ministerien, Bundeskanzleramt, Bundespresseamt und nachgeordneten
Bundesbehörden)?

16. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Verbreitung ver-
braucherpolitischer Informationen und Aufklärung die Unterschiedlichkeit
der einzelnen verbraucherpolitischen Zielgruppen?

17. Welche Maßnahmen zur Informations- und Verbraucheraufklärung sieht sie
z. B. für Migranten, Jugendliche (gegliedert nach Schulabschluss bzw.
Qualifikation), Senioren, Behinderte (geistig und körperlich) vor?

18. Inwieweit berücksichtigt sie geschlechtsspezifische Ansätze in ihrer Infor-
mations- und Verbraucheraufklärung?

19. Inwieweit arbeitet sie bei ihrer verbraucherpolitischen Arbeit mit Dritten
zusammen bzw. bindet gesellschaftliche Gruppen und Meinungsbildner in
ihre Arbeit ein?

20. Inwieweit wird die Bundesregierung von Dritten unterstützt bzw. wird
kofinanziert?

21. In welchem Umfang und mit welchen Mitteln unterstützt die Bundesregie-
rung die Verbraucheraufklärung und -information Dritter (Verbände, Unter-
nehmen, sonstige Organisationen)?

22. Welche Mittel investiert die Bundesregierung in die Verbraucherforschung
bzw. in Projekte oder Forschungsarbeiten Dritter in diesem Bereich?

23. Findet eine Evaluierung der Informations- und Aufklärungsarbeit der Bun-
desregierung statt, und falls ja, wie erfolgt sie, und welche Kosten sind damit
verbunden?

24. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Verbraucherauf-
klärung und -information in Deutschland verbessern?

25. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verbraucherinformation und -auf-
klärung durch Unternehmen, Verbände und sonstige Organisationen?

26. Welche Probleme sieht die Bundesregierung bei der Verbraucherinforma-
tion durch Verbände, Unternehmen und sonstige Organisationen, und welche
Lösungsansätze verfolgt sie gegebenenfalls?

27. Wie will die Bundesregierung die Medienkompetenz der Verbraucherinnen
und Verbraucher stärken, um diese in die Lage zu versetzen, die für sie
relevanten Informationen einzuordnen und zu nutzen?

Drucksache 16/1716 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
28. Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung die Verbraucherinfor-
mation durch Unternehmen verbessern bzw. unterstützen, und sieht sie in
diesem Bereich spezifische Problemfelder, falls ja, welche, und wie will sie
diese lösen?

Berlin, den 31. Mai 2006

Hans-Michael Goldmann
Dr. Karl Addicks
Daniel Bahr (Münster)
Uwe Barth
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Patrick Döring
Mechthild Dyckmans
Jörg van Essen
Otto Fricke
Dr. Edmund Peter Geisen
Miriam Gruß
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Heinz-Peter Haustein
Elke Hoff
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Heinz Lanfermann

Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Michael Link (Heilbronn)
Patrick Meinhardt
Jan Mücke
Burkhardt Müller-Sönksen
Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Jörg Rohde
Frank Schäffler
Marina Schuster
Dr. Rainer Stinner
Florian Toncar
Christoph Waitz
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Martin Zeil
Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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