BT-Drucksache 16/1703

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/1364, 16/1610, 16/1683- Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz - BDBOSG)

Vom 31. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1703
16. Wahlperiode 31. 05. 2006

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Ernst Burgbacher, Christian
Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick
Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff,
Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter
Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen,
Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg
Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner,
Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/1364, 16/1610, 16/1683 –

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Bundesanstalt für den
Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(BDBOS-Gesetz – BDBOS)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Der Deutsche Bundestag fordert den rechtssicheren und schnellstmöglichen
Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und
Datenfunksystems für alle inländischen Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS). Das gegenwärtige Funksystem der
BOS beruht auf der veralteten analogen Funktechnik, die wichtige Anforde-
rungen an eine moderne BOS-Kommunikation nicht mehr erfüllt. Die Erfah-
rungen bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und die daraus
resultierenden gestiegenen Anforderungen an die Sicherheitsbehörden

machen die rasche Errichtung und den Betrieb eines bundesweit einheit-
lichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems erforderlich.

2. Die Verabschiedung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt
für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
begegnet jedoch unverändert grundsätzlichen Bedenken:

Drucksache 16/1703 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
a) Der Gesetzentwurf lässt eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Frage,
ob für den Aufbau und Betrieb des Digitalfunks BOS die Gründung einer
Anstalt des öffentlichen Rechts und damit eine Behörde erforderlich ist,
vermissen. Insoweit stellt der Gesetzentwurf nur das Fehlen von Alterna-
tiven fest. Offen bleibt, welche Alternativen mit welchem Ergebnis ge-
prüft worden sind.

b) Die beschleunigte Verabschiedung des Gesetzes verhindert eine einge-
hende Prüfung des Verwaltungsabkommens, das die Zusammenarbeit von
Bund und Ländern bei der Errichtung und den Betrieb des Digitalfunks
BOS regeln soll. Das Verwaltungsabkommen wurde erst am 11. Mai 2006,
dem Tage der ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundes-
tag, verabschiedet. In dem Verwaltungsabkommen sind sämtliche haus-
haltswirksamen Maßnahmen unter den Vorbehalt gestellt worden, dass in
den jeweiligen Haushalten des Bundes und der Länder die entsprechenden
Ermächtigungen eingestellt werden.

c) Hierzu ist festzustellen, dass die finanziellen Auswirkungen des Gesetz-
entwurfs und des Verwaltungsabkommens, einschließlich der Folgekosten,
nach wie vor nicht transparent und nachvollziehbar dargelegt worden
sind. Die Verwendung der in der Begründung des Gesetzentwurfs ge-
nannten Haushaltsausgaben des Bundes in Höhe von 3 Mio. Euro jährlich
bleibt ebenso unklar wie ihre Kalkulationsgrundlage. Dies gilt auch für
die sich aus dem Gesetzentwurf ergebenden Ausgaben der Länder für die
Bundesanstalt in Höhe von 7 Mio. Euro. Die finanziellen Auswirkungen
des Gesetzentwurfs gehen über die in der Begründung dargestellten Kos-
ten des reinen Betriebs der künftigen Anstalt in Höhe von insgesamt
10 Mio. Euro jährlich hinaus. Die von den Ländern geforderte transpa-
rente Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Konzepts und ihre
Auswirkungen auf die Länder, insbesondere im Hinblick auf die geplante
Beauftragung der Firma DB-Telematik, wird nicht vorgelegt. Ebenso we-
nig werden die offenen vergabe-, kartell- und europarechtlichen Fragen
des Ausschlusses eines Vergabeverfahrens für den künftigen Netzbetrieb
beantwortet. Des Weiteren erfolgt keine abschließende Festlegung der
Anzahl der Planstellen/Stellen und der Stellenschlüssel.

II. Aus den genannten Gründen fordert der Deutsche Bundestag die Bundes-
regierung auf,

1. umgehend die Alternativen zu der Gründung einer Anstalt des öffentlichen
Rechts nachvollziehbar darzulegen,

2. die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs, einschließlich der Folge-
kosten, transparent und im Einzelnen nachvollziehbar darzulegen.

Solange dies nicht geschehen ist, erweist sich die Errichtung der Bundesanstalt
für den Digitalfunk als verfrüht.

Berlin, den 31. Mai 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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