BT-Drucksache 16/1683

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/1364, 16/1610- Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz - BDBOSG)

Vom 31. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1683
16. Wahlperiode 31. 05. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/1364, 16/1610 –

Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den
Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(BDBOS-Gesetz – BDBOSG)

A. Problem

1. Das gegenwärtige Funksystem der Behörden und Organisationen mit Sicher-
heitsaufgaben (BOS) beruht auf der veralteten analogen Funktechnik, die nicht
mehr weiterentwickelt wird und wichtige operativ-taktische Anforderungen an
eine moderne BOS-Kommunikation – wie Abhörsicherheit, Übertragung von
Daten zusätzlich zur Sprachübertragung, bundesweite Kommunikation, einsatz-
bezogene dynamische Gruppenbildung, direkte Einzelverbindungen mit ande-
ren Funkteilnehmerinnen und Funkteilnehmern oder Teilnehmerinnen und Teil-
nehmern im öffentlichen Netz – nicht erfüllt.

Bund und Länder beabsichtigen daher den Aufbau und Betrieb eines bundesweit
einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle inländischen
BOS (Digitalfunk BOS). Dazu haben der Bundeskanzler und die Regierungs-
chefs der Länder am 26. Juni 2003 beschlossen, die Voraussetzungen für die
schrittweise Einführung des bundeseinheitlichen Digitalfunks zu schaffen und
den Analogfunk nach einer Migrationsphase abzulösen. Das Bundesministerium
des Innern und die Innenminister und -senatoren der Länder haben ferner zu die-
sem gemeinsamen Zweck am 24. März 2004 die „Vereinbarung zur Regelung
der Zusammenarbeit beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen
digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle Behörden und Organisationen
mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland“ (Dach-
vereinbarung) geschlossen. Die Erfahrungen bei der Bekämpfung des interna-
tionalen Terrorismus und die daraus resultierenden gestiegenen Anforderungen
an die Sicherheitsbehörden – insbesondere auch im Hinblick auf deren
Kommunikationssysteme – verdeutlichen den Stellenwert des Digitalfunk BOS.

Netzinfrastruktur und Betrieb des Digitalfunk BOS sind Kernelemente der
deutschen Sicherheitsarchitektur.

2. Unabhängig von der konkreten Entscheidung für eine bestimmte Technologie
des Digitalfunk BOS und von der konkreten Ausgestaltung von Verträgen mit
Dritten sowie den entsprechenden Vergabeverfahren ist es erforderlich, die
Interessen der Nutzer des Digitalfunk BOS organisatorisch gebündelt wahr-
zunehmen.

Drucksache 16/1683 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Dazu ist eine Aufgabenträgerin für die Bundesaufgaben des Digitalfunk BOS er-
forderlich, die gleichzeitig nach Maßgabe eines Verwaltungsabkommens die
entsprechenden Aufgaben für die Länder wahrnimmt. Entsprechend fungiert sie
als Auftraggeberin bei allen Beschaffungsvorgängen im Zusammenhang mit
Aufbau und Betrieb des Digitalfunk BOS und ist Sachwalterin des Zweckver-
mögens, das im Zuge des Netzaufbaus angeschafft wird.

B. Lösung

Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisa-
tionen mit Sicherheitsaufgaben.

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Bei bundesweitem Wirkbetrieb sind für die BDBOS nach derzeitiger Schätzung
Personal- und Sachkosten in Höhe von nicht über 10 Mio. Euro jährlich zu er-
warten. Ein bundesweiter Wirkbetrieb setzt indes den Beitritt aller Länder zu
einem Verwaltungsabkommen voraus. Das Verwaltungsabkommen wiederum
wird eine Aufteilung dieser Kosten vorsehen, so dass bei einem Beitritt aller
Länder für den Bund Haushaltsausgaben in Höhe von voraussichtlich nicht mehr
als 3 Mio. Euro jährlich erwartet werden. Solange kein Verwaltungsabkommen
zustande gekommen ist oder noch nicht alle Länder beigetreten sind, werden
wegen des insoweit eingeschränkten Betriebs ebenfalls keine höheren Haus-
haltsausgaben als 3 Mio. Euro jährlich prognostiziert.

Für die Wahrnehmung der der Bundesanstalt übertragenen Aufgaben sind – un-
geachtet der anteiligen Finanzierung des Personals durch Bund und Länder auf
Grundlage des zu schließenden Verwaltungsabkommens – zusätzliche Planstel-
len und Stellen erforderlich. In dem Umfang, der dem Anteil des Bundes an der
Gesamtfinanzierung des Digitalfunk BOS entspricht, werden die neuen Plan-
stellen und Stellen durch einen entsprechenden Wegfall der Planstellen und
Stellen in den betroffenen Einzelplänen 06 und 08 ausgeglichen.

Die abschließende Festlegung der Anzahl der Planstellen/Stellen und der
Stellenschlüssel werden auf Grundlage der weiteren Detaillierung der Aufbau-
und Ablauforganisation der Bundesanstalt konkretisiert.

Kosten für die Länder entstehen nicht unmittelbar aus dem Gesetz oder seinem
Vollzug.

2. Vollzugsaufwand

Zusätzlicher Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand ist nicht zu erwarten.

E. Sonstige Kosten

Der Gesetzentwurf hat keine Kostenwirkungen für die Wirtschaft und für soziale

Sicherungssysteme und wirkt sich auch auf das Preisniveau, insbesondere auf
das Verbraucherpreisniveau, nicht aus.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1683

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/1364 mit folgender
Maßgabe, im Übrigen unverändert anzunehmen:

Dem § 12 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

„Die Bundesanstalt ist zur Aufnahme von Darlehen nicht berechtigt.“

Berlin, den 31. Mai 2006

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Ralf Göbel
Berichterstatter

Gerold Reichenbach
Berichterstatter

Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 16(4)74 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS

BOS-Digitalfunks sowohl durch den Bund als auch die Län-
der verzögert worden. Gegenüber einem früheren Entwurf
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen FDP
und DIE LINKE. angenommen. Zuvor wurde der Ände-
rungsantrag auf Ausschussdrucksache 16(4)74 mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/

sei der vorliegende Gesetzentwurf noch einmal verbessert
und auf geäußerte Bedenken eingegangen worden. Die Be-
teiligung der Länder im vorliegenden Entwurf werde durch
ein mittlerweile paraphiertes Verwaltungsabkommen gere-
Drucksache 16/1683 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ralf Göbel, Gerold Reichenbach, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Ulla Jelpke und Silke Stokar von Neuforn

I. Zum Verfahren

1. Überweisung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
16/1364 wurde in der 35. Sitzung des Deutschen Bundesta-
ges am 11. Mai 2006 an den Innenausschuss federführend
sowie an den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung und den Haushaltsausschuss, an
letzteren auch zur Beratung gemäß § 96 GO, überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat in seiner 17. Sitzung am 31. Mai
2006 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion der FDP in Abwesenheit der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des
Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung empfohlen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
in seiner 17. Sitzung am 31. Mai 2006 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen. Der Ände-
rungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Aus-
schussdrucksache 16(4)74 wurde mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE LINKE.
ebenfalls angenommen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 20. Sitzung am 31. Mai
2006 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
empfohlen, den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung an-
zunehmen.

Seinen Bericht gemäß § 96 GO wird er gesondert abgeben.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/1364 in seiner 14. Sitzung am 31. Mai 2006 abschließend
beraten. Die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegen-
äußerung der Bundesregierung auf Drucksache 16/1610
lagen bei den Beratungen im Ausschuss vor.

Als Ergebnis der Beratungen wurde der Gesetzentwurf der
Bundesregierung auf Drucksache 16/1364 in der Fassung
des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen der CDU/

II. Zur Begründung

Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/1364 ausführlich begründet. Die vom Innenaus-
schuss auf Grundlage des Änderungsantrags der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 16(4)74
vorgenommene Anfügung an § 12 Abs. 3 dient der Klarstel-
lung, dass die Bundesanstalt zur Aufnahme von Darlehen
nicht berechtigt ist. Damit wird das Haushaltsrecht des Par-
laments gestärkt.

Die Fraktionen betonen übereinstimmend die Notwendigkeit
der Einführung des BOS-Digitalfunks.

Die Fraktion der FDP hält die Einführung für überfällig.
Der Gesetzentwurf sei jedoch kritisch zu bewerten. Es be-
stünden Zweifel an der Erforderlichkeit einer eigenständigen
Bundesanstalt für den Digitalfunk. Nicht geklärt sei, inwie-
weit die Aufgaben einer solchen auch durch das Bundes-
ministerium des Innern selbst oder durch Private erfüllt
werden könnten. Im Hinblick auf das Vergabeverfahren sei
es problematisch, dass lediglich ein einzelner Anbieter aus-
gewählt worden sei. Dies bringe die Gefahr eines Kostendik-
tats mit sich.

Die Fraktion DIE LINKE. ist grundsätzlich für die Einfüh-
rung des BOS-Digitalfunks, lehnt den Gesetzentwurf jedoch
insbesondere wegen damit möglicher weit reichender
Grundrechtseingriffe ab. Auch habe man Zweifel, ob sich
die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf zu Recht auf
eine Kompetenz aus den Artikeln 73, 83 ff. des Grundgeset-
zes gestützt habe.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußert sich zu-
stimmend zu dem Gesetzentwurf und der geplanten Errich-
tung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk. Insbesondere
begrüße man den Abschluss des Verwaltungsabkommens.
Kritikpunkte gebe es lediglich hinsichtlich des Vergabever-
fahrens. So seien Kontrollrechte des Parlaments nicht in aus-
reichendem Maße beachtet worden. Dazu hätte den Abge-
ordneten Einsicht in die geschlossenen Verträge gewährt
werden müssen.

Die Fraktion der SPD betont, die Errichtung einer Bundes-
anstalt sei im Interesse eines hoheitlichen Betriebs des ge-
planten BOS-Digitalfunks der richtige Weg. Eine privatwirt-
schaftliche Vorgehensweise sei dagegen nicht ausreichend.
Das Vergabeverfahren mit seiner Trennung in die Bereiche
Betrieb und Systemtechnik sei transparent verlaufen. Der
Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen diene der Haus-
haltsklarheit.

Die Fraktion der CDU/CSU stimmt dem Gesetzentwurf zu.
Schon zu lange sei die Einführung des dringend benötigten
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Enthaltung der Fraktion der FDP angenommen.

gelt. Das Vergabeverfahren für den Aufbau eines BOS-Digi-
talfunks sei ordnungsgemäß durchgeführt worden.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/1683

Berlin, den 31. Mai 2006

Ralf Göbel
Berichterstatter

Gerold Reichenbach
Berichterstatter

Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

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