BT-Drucksache 16/1659

zu der Beratung des Antrags der Bundesregierung -16/1507, 16/1649- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUFOR RD CONGO zur zeitlich befristeten Unterstützung der Friedensmission MONUC der Vereinten Nationen während des Wahlprozesses in der Demokratischen Republik Kongo auf Grundlage der Resolution 1671 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2006

Vom 31. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1659
16. Wahlperiode 31. 05. 2006

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, Christian
Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen,
Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim
Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner
Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael
Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen,
Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde,
Frank Schäffler, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksachen 16/1507, 16/1649 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
an der EU-geführten Operation EUFOR RD CONGO zur zeitlich befristeten
Unterstützung der Friedensmission MONUC der Vereinten Nationen
während des Wahlprozesses in der Demokratischen Republik Kongo
auf Grundlage der Resolution 1671 (2006)
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2006

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Entwicklung eines Staates hin zur Demokratie ist immer und uneinge-
schränkt positiv zu bewerten und zu unterstützen. Bei Vorbereitung und Durch-
führung von freien, gleichen und geheimen Wahlen zu helfen ist ebenso selbst-
verständlich wie deren Beobachtung. Deshalb ist die Mission der Vereinten

Nationen in der Demokratischen Republik Kongo, genannt MONUC, von gro-
ßer Bedeutung und verdient unsere Unterstützung. Die Sicherung der anstehen-
den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen ist vorrangig die Aufgabe dieser
knapp 17 000 Soldaten umfassenden VN-Peacekeeping-Truppe, die mit dem
robusten Kapital VII-Mandat ausgestattet ist.

Drucksache 16/1659 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Europa und Afrika sind durch die Geschichte, durch ihre geografische Lage
und durch das gemeinsame Ziel einer friedlichen und demokratischen Zukunft,
die das Wohlergehen ihrer Völker sichert, miteinander verbunden. Deshalb ist
es richtig und begrüßenswert, dass sich die EU darüber hinaus in der Demokra-
tischen Republik Kongo mit zivilen ESVP-Missionen engagiert, deren Schwer-
punkte auf der Ausbildung von kongolesischen Polizeieinheiten, der Reform
des Sicherheitssektors und der Verbesserung der Soldzahlung in den Streitkräf-
ten liegen. Alle drei Felder sind von größter Bedeutung für den Aufbau einer
Demokratie.

Deutschland hat bilateral 10 Mio. Euro für die Wahlen zur Verfügung gestellt,
der deutsche Beitrag für MONUC beläuft sich auf etwa 50 Mio. Euro pro Jahr,
und über den europäischen Entwicklungsfond und der Weltbank unterstützen
wir die Demokratischen Republik Kongo mit rund 200 Mio. Euro. Das Ziel, die
erfolgreiche Durchführung der ersten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen
in der Demokratischen Republik Kongo seit der Unabhängigkeit von Belgien
1960, rechtfertigt diesen hohen finanziellen Einsatz. Die friedliche Abhaltung
freier Wahlen wäre ein zentraler Baustein des Übergangsprozesses in der
Demokratischen Republik Kongo und könnte, aufgrund der zentralen Rolle,
Lage und Größe des Landes, im Idealfall unmittelbare positive Auswirkungen
auf die gesamte Region der Großen Seen haben.

Eine Lagebeurteilung der Vereinten Nationen hält eine über MONUC hinaus-
gehende militärische Absicherung der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen
in der Hauptstadt der Demokratischen Republik, Kinshasa, für notwendig.

Bereits am 25. Januar 2006 hatte der Bundesminister der Verteidigung fest-
gestellt, dass es sich bei einem eventuellen Einsatz in der Demokratischen
Republik Kongo um eine gemeinsame Verantwortung der EU handele, was eine
Teilnahme von Großbritannien eindeutig einschließe. Außerdem stellte er fest,
dass Deutschland bei einer eventuellen Beteiligung an einem militärischen Ein-
satz in der Demokratischen Republik Kongo keine Führungsrolle übernehmen
wolle. Falls notwendig würde die Bundeswehr mit Transport-, Logistik- und
Sanitätskräfte unterstützen. Darüber hinaus sollte die Finanzierung dieser
Mission nicht aus dem Einzelplan 14 erfolgen dürfen. Als möglicher Einsatz-
raum der Bundeswehr wurde von ihm nachfolgend die Hauptstadt Kinshasa
sowie deren Flughafen genannt und der benötigte Personalumfang auf insge-
samt 450 bis 500 Soldaten beziffert.

Im nun vorliegenden Antrag der Bundesregierung, dem die Resolution 1671
(2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zugrunde liegt, werden als
geforderte militärische Fähigkeiten neben Transport, Logistik und Sanität auch
Schutz und Evakuierung, Sicherung, Führung und Führungsunterstützung
sowie Nachrichtengewinnung und Aufklärung genannt und die Anzahl der teil-
nehmenden Soldaten auf bis zu 780 erhöht.

Das Einsatzgebiet wurde auf den Raum Kinshasa ausgedehnt. Diese Änderung
gegenüber früheren Zusicherungen ist ebenso wenig akzeptabel wie die
nunmehr beabsichtigte Sicherstellung der Finanzierung der einsatzbedingten
Zusatzausgaben im Haushaltsvollzug 2006 aus dem Einzelplan 14.

Im Gegensatz zu den ursprünglichen Aussagen der Bundesregierung stellen
Deutschland und Frankreich statt der geplanten zwei Drittel jetzt sogar 80 Pro-
zent der an der Mission beteiligten Soldaten. Das führt zwangsläufig zu dem
Eindruck, dass es sich nun eher um eine weitgehend bilaterale Operation statt
um einen entschlossenen EU-Einsatz handelt.

Die Bundesregierung hat es überdies unterlassen, bei der EU auf die Erarbei-
tung eines politischen Gesamtkonzeptes für die dauerhafte Stabilisierung der

Demokratischen Republik Kongo zu drängen, in dem die militärische Absiche-
rung der Wahlen nur ein Teil gewesen wäre. So fehlen z. B. unverändert euro-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1659

päisch abgestimmte Pläne, in denen die weitergehende Entwaffnung der ver-
schiedenen Milizen und der Aufbau gesamtstaatlicher Sicherheitsstrukturen
sowie rechtsstaatlicher demokratischer Institutionen geregelt werden.

Darüber hinaus ist bisher keine Vorsorge für den Fall getroffen, dass die be-
absichtigte Abschreckung in unmittelbarerem Zusammenhang mit den Wahlen
versagen sollte, oder dass größere Unruhen und Kämpfe unmittelbar bevor oder
nach dem Ende des geplanten Einsatzes ausbrechen.

Aus den genannten Gründen wird der Antrag der Bundesregierung (Bundes-
tagsdrucksache 16/1507) abgelehnt.

Berlin, 30. Mai 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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