BT-Drucksache 16/1649

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/1507- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUFOR RD CONGO zur zeitlich befristeten Unterstützung der Friedensmission MONUC der Vereinten Nationen während des Wahlprozesses in der Demokratischen Republik Kongo auf Grundlage der Resolution 1671 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2006

Vom 31. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1649
16. Wahlperiode 31. 05. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/1507 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
an der EU-geführten Operation EUFOR RD CONGO zur zeitlich befristeten
Unterstützung der Friedensmission MONUC der Vereinten Nationen
während des Wahlprozesses in der Demokratischen Republik Kongo
auf Grundlage der Resolution 1671 (2006)
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2006

A. Problem

Die Europäische Union (EU) hat sich auf Bitten der Vereinten Nationen (VN)
am 28. März 2006 grundsätzlich dazu bereit erklärt, eine multinationale Truppe
zur zeitlich beschränkten Unterstützung der Friedensmission MONUC in die
Demokratische Republik Kongo zu entsenden. Diese die MONUC ergänzende
Funktion der EU-Truppe hat die Unterstützung der Afrikanischen Union und der
Demokratischen Republik Kongo zum Ziel. Autorisiert ist der Einsatz vom
Sicherheitsrat in der Resolution 1671 (2006) auf Grundlage des Kapitels VII der
Satzung der VN. In ihrem Beschluss vom 27. April 2006 bestimmte die EU die
„Gemeinsame Aktion“ als Grundlage der weiteren Vorbereitungen einschließ-
lich der Benennung des – von Deutschland gestellten – Befehlshabers und des
Operationshauptquartiers in Potsdam.

Die EU-geführte Operation EUROR RD CONGO trägt als Teil eines unfassen-
den EU-Engagements zur Schaffung eines sicheren Umfelds zur Durchführung
der Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo bei und unterstützt damit
die Internationale Gemeinschaft bei den politischen Bemühungen zur Schaffung
einer stabilen und friedlichen Demokratischen Republik Kongo.

Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit
dem Bundesminister des Auswärtigen, für die deutsche Beteiligung an der EU-

geführten Operation EUFOR RD CONGO und ihren Aufgaben in der Demo-
kratischen Republik Kongo – vorbehaltlich der konstitutiven Zustimmung des
Deutschen Bundestages – folgende militärischen Fähigkeiten bereitzustellen:
Schutz und Evakuierung, einschließlich Retten und Befreien, Sicherung, Füh-
rung und Führungsunterstützung, Nachrichtengewinnung und Aufklärung,
logistische Unterstützung einschließlich Transport und Umschlag, sanitäts-
dienstliche Versorgung sowie medizinische Evakuierung.

Drucksache 16/1649 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Kräfte können in Übereinstimmung mit der Resolution 1671 (2006) in dem
Zeitraum beginnend mit den Parlamentswahlen und der ersten Runde der Präsi-
dentschaftswahlen (derzeit für den 30. Juli 2006 geplant) bis vier Monate nach
diesem Datum eingesetzt werden, zur Unterstützung der Führung des Einsatzes
auf militärisch-strategischer Ebene, auf operativer Ebene zur Beteiligung am
EU-Streitkräftehauptquartier (FHQ) in Kinshasa, zur Durchführung von Evaku-
ierungsoperationen, um Einzelne aus Gefahrenlagen zu verbringen, sowie zur
Eigensicherung im Raum Kinshasa. Außerhalb dieses Zeitraums ist der Einsatz
von bewaffneten Kräften in der Demokratischen Republik Kongo zur Herstel-
lung der vollen Operationsfähigkeit und im Zusammenhang mit der Rückver-
legung nach Ablauf des VN-Mandats statthaft.

Status und Rechte der eingesetzten Kräfte richten sich nach den Bestimmungen
der Resolution 1671 (2006) des Sicherheitsrates, allgemeinem Völkerrecht so-
wie nach den gegebenenfalls getroffenen Vereinbarungen zwischen der EU und
der Regierung der Demokratischen Republik Kongo, sowie mit anderen in die
Operation involvierten Staaten. Die multinationale Unterstützungstruppe ist
autorisiert, zur Durchsetzung des Mandats alle erforderlichen Maßnahmen ein-
schließlich der Anwendung militärischer Gewalt zu ergreifen. Die Wahrneh-
mung des Rechts zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung bleibt da-
von unberührt.

Einsatzgebiet von EUFOR RD CONGO ist das Hoheitsgebiet der Demokrati-
schen Republik Kongo einschließlich der angrenzenden Gewässer. Deutsche
Kräfte werden auf dem Territorium der Demokratischen Republik nur im Raum
Kinshasa eingesetzt.

Angrenzende Räume und das Hoheitsgebiet anderer Staaten können zu den
Zwecken „Vorausstationierung, Zugang und Versorgung“ nach Vereinbarung
mit dem betroffenen Staat und gemäß internationalen Bestimmungen genutzt
werden.

Für EUFOR RD CONGO und ihre Aufgaben können insgesamt bis zu 500 Ein-
satzkräfte und bis zu 280 Unterstützungskräfte mit entsprechender Ausrüstung
eingesetzt werden. Im Rahmen der Operation kann der Austausch von Kräften
unterschiedlicher Nationalität zwischen den Kontingenten auf der Grundlage
bilateraler Vereinbarungen genehmigt werden.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen FDP
und DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten
Bericht zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1649

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/1507 anzunehmen.

Berlin, den 31. Mai 2006

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Bernd Schmidbauer
Berichterstatter

Brunhilde Irber
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Drucksache 16/1649 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Bernd Schmidbauer, Brunhilde Irber, Dr. Werner Hoyer,
Dr. Norman Paech und Kerstin Müller (Köln)

I.

Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 16/1507 in seiner 36. Sitzung am 19. Mai 2006
beraten.

Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Rechtsausschuss, an den Verteidigungs-
ausschuss, an den Ausschuss für Menschenrechte und huma-
nitäre Hilfe und an den Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung sowie an
den Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 17. Sitzung
am 31. Mai 2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und einer Stimme der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen FDP, DIE LINKE. und zwei Stimmen der Fraktion
SPD bei Enthaltung einer Stimme der Fraktion BÜNDNIS

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag in seiner 12. Sitzung am 31. Mai 2006 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP bei Abwesenheit der Fraktion DIE
LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 15. Sitzung am 31. Mai
2006 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE. die An-
nahme.

III.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 16. Sit-
zung am 31. Mai 2006 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE
90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner 13. Sit-
zung am 31. Mai 2006 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD und einer Stimme der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und einer Stimme der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

LINKE. die Annahme.

IV.

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in
einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 31. Mai 2006

Bernd Schmidbauer
Berichterstatter

Brunhilde Irber
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

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