BT-Drucksache 16/1599

Auswirkungen der Hartz-IV-Gesetzgebung auf die vertragsärztliche Gesamtvergütung und Klärung der Kompensationsansprüche der Kassenärztlichen Vereinigungen

Vom 22. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1599
16. Wahlperiode 22. 05. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Frank Spieth, Klaus Ernst und der
Fraktion DIE LINKE.

Auswirkungen der Hartz-IV-Gesetzgebung auf die vertragsärztliche Gesamt-
vergütung und Klärung der Kompensationsansprüche der Kassenärztlichen
Vereinigungen

Aufgrund der Hartz-IV-Gesetzgebung wurden seit 2005 viele ehemalige Kran-
kenkassenmitglieder zu Familienversicherten. Dies bedeutet einerseits für die
gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einen hohen Einnahmeverlust, ande-
rerseits führt diese veränderte Berechnungsgrundlage zu Veränderungen der
Vergütung für die vertragsärztliche Versorgung in den Kassenärztlichen Ver-
einigungen. Hier hat die Bundesregierung einen neuen Verschiebebahnhof zur
Entlastung der Bundesagentur für Arbeit eröffnet.

In den letzten Monaten legten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
und die Spitzenverbände der Krankenkassen (SpiK) unterschiedliche Berech-
nungen über die Höhe der Belastungen der GKV bzw. des Absinkens der
Gesamtvergütungen vor. Bei ihren kontroversen Einschätzungen werfen sich
die Selbstverwaltungsorgane gegenseitig Intransparenz, Verwenden nicht nach-
vollziehbarer Daten oder nicht sachgerechte Berechnungen vor.

Aufgrund des höheren Anteils von ALG-II-Bezieherinnen und -Beziehern sind
die Auswirkungen der Hartz-IV-Gesetzgebung auf die vertragsärztliche Vergü-
tung in den neuen Bundesländern gravierender als im alten Bundesgebiet. Nach
Berechnungen der KBV wirken sich die durch Hartz IV bedingte Steigerung
der Inanspruchnahme eines Krankenversicherungsschutzes im Rahmen einer
Familienversicherung und der daraus resultierende Rückgang an Krankenkassen-
mitgliedern in den alten Bundesländern in einer Minderung der vertragsärzt-
lichen Vergütung um 0,5 Prozent aus. In den neuen Bundesländern hingegen ist
demzufolge von 3 Prozent Hartz-IV-bedingtem Vergütungsrückgang auszu-
gehen.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat zuletzt am 2. Mai 2006 Ver-
treterinnen und Vertreter der SpiK und der KBV zu einem Gespräch ins Minis-
terium eingeladen, um eine Klärung dieses Disputs zu befördern. In dieser Situ-
ation ergeben sich verschiedene Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wurden im Vorfeld der Einführung der Hartz-IV-Gesetze die Auswirkungen
auf die Finanzsituation sowohl der gesetzlichen Krankenversicherungen als
auch für die ärztliche Honorierung kalkuliert?

Drucksache 16/1599 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
2. Auf welcher Berechnungsgrundlage ist die Bundesregierung ggf. zu einer
Schätzung gelangt, und wie hoch sollten demnach die Belastungen, Minder-
einnahmen der GKV und Kürzungen der ärztlichen Gesamtvergütung aus-
fallen?

3. Folgt die Bundesregierung der Auffassung, dass die Effekte der Hartz-IV-
Gesetzgebung auf die vertragsärztliche Vergütung in den neuen Bundeslän-
dern stärker spürbar sind als in den alten Bundesländern und sich damit die
Situation der drohenden Unterversorgung weiter zuspitzt?

4. Welche konkreten Lösungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, insbe-
sondere den Kassenärztlichen Vereinigungen zu einer angemessenen Kom-
pensation der Gesamtvergütung zu verhelfen, ohne dass dies zu Lasten der
Krankenkassen erfolgt, die selbst Leidtragende der finanziellen Verschie-
bungen sind?

Berlin, den 19. Mai 2006

Dr. Martina Bunge
Frank Spieth
Klaus Ernst
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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