BT-Drucksache 16/1595

Ungewollte Schwangerschaften

Vom 22. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1595
16. Wahlperiode 22. 05. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Inge Höger-Neuling, Klaus Ernst, Karin Binder
und der Fraktion DIE LINKE.

Ungewollte Schwangerschaften

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) vom 14. November 2003 wurde unter anderem beschlossen, dass Steri-
lisationen nur noch dann von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden,
wenn sie durch Krankheit erforderlich sind. Schwangerschaftsberatungsstellen
klagen nun darüber, dass die Zahl ungewollter Schwangerschaften und die Zahl
von Schwangerschaftskonflikten steige; in den Beratungsgesprächen wurde ein
Zusammenhang mit dieser Leistungsreduktion der gesetzlichen Krankenversi-
cherung deutlich.

Außerdem wird berichtet, dass der Leistungssatz des Arbeitslosengeldes II nicht
zur Finanzierung von Verhütungsmitteln ausreiche. Weiterhin berichten Fami-
lien- und Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen über verstärkte Wünsche
nach Schwangerschaftsabbruch aufgrund von Hartz IV. Die übergroße Mehr-
heit der Schwangerschaftsabbrüche ist rechtswidrig; folglich übernehmen die
Krankenkassen die Kosten für den Abbruch selbst nicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Sterilisationen wurden in den Jahren 1990 bis 2003 jährlich von
den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

2. Wie viele waren es 2004 und 2005, also nach Inkrafttreten des Gesetzes?

3. Wie stellen sich die Veränderungen dieser Zahlen dar, wenn man sie auf die
Zahl der Gleichaltrigen bezieht (Quote)?

4. Wie stellen Familien- und Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen, mit
denen die Bundesregierung in Kontakt steht, die Folgen der veränderten
Leistungsregel für Sterilisationen dar?

5. Wie stellen Familien- und Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen die
Folgen des zur Finanzierung von Verhütungsmitteln nicht ausreichenden
Leistungssatzes des Arbeitslosengeldes II dar?

6. Wie viele Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II nahmen im letzten Jahr
und in den letzten drei Monaten Schwangerschaftsabbrüche vor?
7. Wie stellen sich diese Angaben im Vergleich zur früher geltenden Sozial-
hilfe-Regelung dar?

8. Wie stellen Familien- und Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen die
Folgen von Hartz IV für ungeplant oder ungewollt Schwangere dar?

Drucksache 16/1595 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
9. Gibt es regionale Unterschiede bei diesen Aussagen (bitte getrennt nach
Bundesländern und exemplarisch nach reicheren/ärmeren Gegenden dar-
stellen)?

10. Wie bewertet die Bundesregierung diese Darstellungen?

Berlin, den 19. Mai 2006

Inge Höger-Neuling
Klaus Ernst
Karin Binder
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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