BT-Drucksache 16/1537

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/752, 16/1369, 16/1525- Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 (Haushaltsbegleitgesetz 2006 - HBeglG 2006)

Vom 17. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1537
16. Wahlperiode 17. 05. 2006

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dorothee Menzner, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch,
Roland Claus, Michael Leutert und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/752, 16/1369, 16/1525 –

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006
(Haushaltsbegleitgesetz 2006 – HBeglG 2006)

Der Bundestag wolle beschließen:

Artikel 12 wird wie folgt geändert:

Das Regionalisierungsgesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395),
zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I
S. 3076), wird wie folgt geändert:

1. § 5 wird wie folgt gefasst:

㤠5
Finanzierung

(1) Den Ländern steht für den öffentlichen Personennahverkehr aus dem
Mineralölsteueraufkommen des Bundes im Jahr 2006 ein Betrag von 7,159
Mrd. Euro zu.

(2) Der Betrag von 7,159 Mrd. Euro steigt in den folgenden Kalenderjahren
nach Maßgabe des Absatzes 3.

(3) Der Betrag steigt in einem Kalenderjahr nur dann um 1,5 vom Hundert,
wenn die Verkehrsleistung, die im Schienenpersonennahverkehr der Eisenbah-
nen im zweiten zurückliegenden Kalenderjahr bundesweit erbracht wurde, die-
jenige im dritten zurückliegenden Kalenderjahr übertrifft oder dieser – auf volle
Millionen Personenkilometer gerundet – gleich ist.“

2. § 6 wird wie folgt gefasst:

㤠6
Prüfung
(1) Jedes Bundesland hat bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres die im Kalen-
derjahr davor im Nahverkehr der öffentlichen Verkehrsmittel erbrachten Ver-
kehrsleistungen sowie die Geldbeträge, die gemäß diesem Gesetz dafür und an-
derweitig eingesetzt wurden, öffentlich bekannt zu machen. Diese Angaben sind
in Personenkilometern oder in Eurobeträgen zu beziffern, und zwar jeweils für
Verkehrsleistungen des Regionalexpressverkehrs, des Regionalbahnverkehrs,

Drucksache 16/1537 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

des S-Bahnverkehrs, des anteiligen Fernverkehrs, des kommunalen ÖPNV und
des privaten ÖPNV, außerdem für Bauinvestitionen und für übrige Aufgaben.

(2) Im Jahr 2014 wird auf Vorschlag des Bundes durch Gesetz, das der Zu-
stimmung des Bundesrates bedarf, die Höhe des den Ländern ab dem Jahr 2015
zustehenden Betrages festgesetzt sowie bestimmt, aus welchen Steuereinnah-
men der Bund den Ländern den Betrag nach § 5 Abs. 1 leistet.“

3. § 7 wird wie folgt gefasst:

㤠7
Verwendung

Mit dem Betrag nach § 5 Abs. 1 ist insbesondere der Schienenpersonennah-
verkehr der Eisenbahnen zu finanzieren.“

4. § 8 wird wie folgt gefasst:

㤠8
Verteilung

(1) Die in § 5 festgelegten Beträge werden nach den folgenden Vonhundert-
sätzen auf die Länder verteilt:

Baden-Württemberg 10,44

Bayern 14,98

Berlin 5,46

Brandenburg 5,71

Bremen 0,55

Hamburg 1,93

Hessen 7,41

Mecklenburg-Vorpommern 3,32

Niedersachsen 8,59

Nordrhein-Westfalen 15,76

Rheinland-Pfalz 5,24

Saarland 1,32

Sachsen 7,16

Sachsen-Anhalt 5,03

Schleswig-Holstein 3,11

Thüringen 3,99

(2) Die nach Absatz 1 und § 5 Abs. 1 bestimmten Beträge ändern sich nach
Maßgabe des § 5 Abs. 2 und 3.

(3) Die nach § 5 in Verbindung mit den Absätzen 1 und 2 festgelegten Jahres-
beträge werden zu je einem Zwölftel zum 15. eines jeden Monats überweisen.“

Berlin, den 17. Mai 2006

Dorothee Menzner
Dr. Gesine Lötzsch
Dr. Dietmar Bartsch
Roland Claus
Michael Leutert
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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