BT-Drucksache 16/1489

Kosten des Elterngeldes

Vom 15. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1489
16. Wahlperiode 15. 05. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Karin Binder, Elke Reinke,
Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst und der
Fraktion DIE LINKE.

Kosten des Elterngeldes

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula
von der Leyen, und der Koalitionsausschuss der CDU, CSU und SPD haben am
2. Mai 2006 wesentliche Eckpunkte des für 2007 geplanten Elterngeldes
vorgestellt. Das Elterngeld soll 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens erset-
zen und einen einkommensunabhängigen Sockelbetrag von 300 Euro enthalten.
Zusätzlich soll eine Sonderregelung für Geringverdienende geschaffen werden;
bis zu einem Verdienst von 1 000 Euro pro Monat soll eine Aufstockung des
Elterngeldes auf bis zu 100 Prozent des letzten Einkommens gewährt werden.
Die Obergrenze des Elterngeldes soll bei 1 800 Euro liegen. Das Elterngeld soll
grundsätzlich für die Dauer von einem Jahr gezahlt werden; zwei weitere
Monate kommen hinzu wenn der andere Elternteil die Betreuung übernimmt.
Dabei wird von einem Kostenrahmen von rund 3,87 Mrd. Euro jährlich ausge-
gangen. Die Datenbasis für diese Annahme wurde nicht umfassend erläutert.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Von wie vielen bewilligten Anträgen auf Elterngeld geht die Bundesregie-
rung für 2007 aus?

2. Wie hoch wird der Anteil an allein erziehenden Elterngeldbezieherinnen und
-beziehern voraussichtlich sein?

3. Von welcher durchschnittlichen Bezugsdauer des Elterngeldes geht die
Bundesregierung für 2007 aus?

4. Wie hoch wird nach Ansicht der Bundesregierung der Anteil der Elterngeld-
beziehenden sein, die ausschließlich den Sockelbetrag in Höhe von 300
Euro erhalten werden?

5. Welchen Anteil am Kostenrahmen für das Elterngeld haben diese voraussicht-
lichen Ansprüche auf den Sockelbetrag in den Berechnungen der Bundes-
regierung?

6. Mit wie vielen Anspruchsberechtigten rechnet die Bundesregierung hin-

sichtlich der Aufstockungsregelung für Geringverdienende?

7. Welchen Anteil am Kostenrahmen für das Elterngeld haben die voraussicht-
lichen Ansprüche auf die Geringverdienendenregelung in den Berechnungen
der Bundesregierung?

8. Mit wie vielen Anspruchsberechtigten rechnet die Bundesregierung für
Elterngeld in Höhe von 1 000 Euro bis 1 800 Euro?

Drucksache 16/1489 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
9. Welchen Anteil am Kostenrahmen für das Elterngeld haben diese voraus-
sichtlichen Ansprüche in den Berechnungen der Bundesregierung?

10. Wie wird die Verteilung des Elterngeldbezuges auf Mütter und Väter nach
den Annahmen der Bundesregierung aussehen?

11. Von wie vielen Anträgen auf die, grundsätzlich dem anderen Elternteil vor-
behaltenen, zwei „Vätermonate“ durch Väter geht die Bundesregierung
aus?

12. Hat sie sich bei ihren Annahmen zur Inanspruchnahme der „Vätermonate“
von der bisherigen Situation leiten lassen, dass die Elternzeit bislang von
weniger als 5 Prozent der Väter in Anspruch genommen wird?

Wenn nein, auf welchen Daten basieren die Annahmen?

13. Von welchen Mehrkosten, gegenüber einer Begrenzung der maximalen Be-
zugsdauer auf zwölf Monate, geht die Bundesregierung daher durch die
Gewährung der „Vätermonate“ als dreizehntem und vierzehntem Monat
des Elterngeldbezuges aus?

14. Wurden Überlegungen zu den finanziellen Folgen der Anknüpfung der
Berechnung des Elterngeldes an das letzte Nettoeinkommen, wenn der be-
treuende Elternteil nach Steuerklasse I, II, III, IV und V oder VI veranlagt
ist, angestellt?

15. Welche Entlastungen des gesamten Kostenrahmens erwartet die Bundes-
regierung durch die Anknüpfung an das letzte Nettoeinkommen, wenn der
betreuende Elternteil nach Steuerklasse V veranlagt ist?

Berlin, den 12. Mai 2006

Jörn Wunderlich
Diana Golze
Karin Binder
Elke Reinke
Volker Schneider (Saarbrücken)
Dr. Martina Bunge
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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