BT-Drucksache 16/14011

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/13925, 16/13986, 16/13995- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union

Vom 8. September 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/14011
16. Wahlperiode 08. 09. 2009

Änderungsantrag
der Abgeordneten Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster),
Rainer Brüderle, Patrick Döring, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen,
Heinz-Peter Haustein, Michael Kauch, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht,
Michael Link (Heilbronn), Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Marina Schuster,
Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und
der Fraktion der FDP

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksachen 16/13925, 16/13986, 16/13995 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit
von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der
Europäischen Union

Der Bundestag wolle beschließen:

Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 14 wird wie folgt gefasst:

„Haushalts- und Finanzplanung der Europäischen Union sowie alle die Bundes-
republik Deutschland finanziell verpflichtenden Maßnahmen.“

Berlin, den 8. September 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Begründung

Die in Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 14 des Gesetzentwurfs zum Aus-
druck kommende Beschränkung auf die Haushalts- und Finanzplanung der
Europäischen Union (EU) ist nicht sachgerecht. Mit der bestehenden Formulie-
rung werden lediglich der Unionshaushalt (bisher: Gemeinschaftshaushalt) und
der Mehrjährige Finanzrahmen (bisher: Finanzielle Vorausschau) erfasst. Nicht
vom Vorhabensbegriff umfasst würden hingegen gegenwärtige und zukünftige
aus den nationalen Haushalten der Mitgliedstaaten gespeiste Nebenhaushalte
der EU oder Beschlüsse der Mitgliedstaaten im Rat, die die Bundesrepublik
Deutschland finanziell binden.

Drucksache 16/14011 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
So ist beispielsweise der von den Mitgliedern finanzierte Europäische Entwick-
lungsfonds (EEF) nach wie vor nicht in den Gesamthaushaltsplan der EU ein-
gestellt. Nach der bisherigen Fassung des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 14 hätte
der Deutsche Bundestag keine Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß Artikel 1
§ 9 des Gesetzentwurfs. Auch Beschlüsse über die finanzielle Hilfe für Dritt-
länder gemäß Artikel 213 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union wären von der bestehenden Formulierung in Artikel 1 § 3 Absatz 1
Satz 1 Nummer 14 des Gesetzentwurfs nicht gedeckt. Ein weiteres Beispiel lie-
fern die Finanzbeschlüsse des Rates zur Finanzierung des geplanten Satelliten-
navigationsprogramms Galileo.

Seit einigen Jahren ist eine zunehmende Tendenz erkennbar, die Finanzierung
unterschiedlichster politischer Vorhaben der EU-Mitgliedstaaten außerhalb des
regulären EU-Haushalts abzuwickeln. Aus der Schaffung von Schatten- und
Nebenhaushalten sowie aus sonstigen auf Ebene der Europäischen Union ge-
troffenen Beschlüssen ergeben sich für die Bundesrepublik Deutschland mitt-
lerweile finanzielle Verpflichtungen in Milliardenhöhe. Dennoch findet im Vor-
feld der politisch bindenden Ratsentscheidungen über die jeweiligen Vorhaben
bislang keine parlamentarische Debatte über die Bereitstellung der erforderlichen
Finanzmittel statt. Dies steht im Widerspruch zu der auch vom Bundesverfas-
sungsgericht angemahnten Budgethoheit des Deutschen Bundestages.

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