BT-Drucksache 16/14000

Beschlussempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes

Vom 18. September 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/14000
16. Wahlperiode 18. 09. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des 2. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes1

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Bericht des 2. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes wird zur Kenntnis genommen.

Berlin, den 18. September 2009

Der 2. Untersuchungsausschuss

Dr. Hans-Ulrich Krüger
Vorsitzender

Klaus-Peter Willsch
Berichterstatter

Nina Hauer
Berichterstatterin

Dr. Volker Wissing
Berichterstatter

Dr. Axel Troost
Berichterstatter

Dr. Gerhard Schick
Berichterstatter
1 Eingesetzt durch den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 23. April 2009 – Bundestagsdrucksache 16/12690.

Drucksache 16/14000
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 –

SeiteBericht

I n h a l t s ü b e r s i c h t

Seite

Erster Teil
Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses und
Verlauf des Untersuchungsverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

A. Beantragung, Auftrag und Konstituierung
des Untersuchungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

B. Sachnahe Parallelverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

C. Verlauf des Untersuchungsverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

D. Verpflichtung zur Geheimhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

E. Öffentliche Wahrnehmung der Arbeit des
2. Untersuchungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

F. Feststellung des Berichts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Zweiter Teil
Feststellungen zum Sachverhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

A. Die Finanz- und Bankenkrise seit 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

B. Die Schieflage der HRE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

C. Maßnahmen der Bankenaufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70

D. Berichterstattung der BaFin gegenüber dem BMF . . . . . . . . . . . . . . . . 101

E. Rettung der HRE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115

F. Kenntnisstand des Parlaments bis zur Einsetzung
des Untersuchungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159

G. Handlungsbedarf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176

Dritter Teil
Bewertung durch den Untersuchungsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181

A. Gesamtbewertung und Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181

B. Bewertung des Sachverhalts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185

C. Bewertung zum Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222

Vierter Teil
Sondervotum der Berichterstatter der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225

A. Einleitende Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225

B. Vom Ausschuss vollständig aufgearbeitete Untersuchungskomplexe . . . 225

C. Aus Zeitgründen nicht abschließend aufgearbeitete
Untersuchungskomplexe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238
D. Verfahrensteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240

Bundestag – 16. Wahlperiode
Drucksache 16/14000 – 4 – Deutscher

Seite

Fünfter Teil
Sondervotum der Abgeordneten Nina Hauer (SPD) – Replik zum
Sondervotum der Berichterstatter der Fraktionen FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243

A. Erfreulicher Erkenntnisgewinn der Opposition . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243

B. Bedauerliche Erkenntnisresistenz der Opposition . . . . . . . . . . . . . . . . 244

C. Zahlentricksereien als letzter verzweifelter Versuch . . . . . . . . . . . . . . 246

Sechster Teil
Sondervotum des Vorsitzenden, Abg. Dr. Hans-Ulrich Krüger – Replik
zu Abschnitt D.V des Sondervotums der Berichterstatter
der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249

Siebter Teil
Übersichten und Verzeichnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251

A. Verzeichnis der Ausschussdrucksachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251

B. Übersicht Beweisbeschlüsse mit Bearbeitungsstand . . . . . . . . . . . . . . 310

C. Verzeichnis der zur Beweiserhebung beigezogenen Materialien
(MAT A) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350

D. Verzeichnis der Materialien, die dem Untersuchungsausschuss ohne
Beiziehungsbeschluss zur Verfügung gestellt wurden (MAT B) . . . . . 365

E. Verzeichnis der Materialien, die Bezug zum Untersuchungsauftrag
haben, aber nicht die zu untersuchenden Vorgänge dokumentieren
(MAT C) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365

F. Verzeichnis der vernommenen Zeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366

G. Verzeichnis der Sitzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368

Achter Teil
Dokumentenübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370

Drucksache 16/14000
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 –

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Seite

Erster Teil
Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses und
Verlauf des Untersuchungsverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

A. Beantragung, Auftrag und Konstituierung
des Untersuchungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

I. Vorgeschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

1. Rettung der HRE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

2. Der Weg zum 2. Untersuchungsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . 17
a) Antrag der Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. zur

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses . . . . . . . . . . . 17
b) Aktuelle Stunde zur HRE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

II. Beantragung des 2. Untersuchungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . 20

III. Untersuchungsauftrag, Einsetzung und Konstituierung
des Untersuchungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

1. Untersuchungsauftrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
a) Antrag aus den Fraktionen FDP, DIE LINKE. und

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
b) Annahme des Antrags in geänderter Fassung . . . . . . . . . . . 21

2. Konstituierung des 2. Untersuchungsausschusses . . . . . . . . . . 22

3. Mitglieder des 2. Untersuchungsausschusses . . . . . . . . . . . . . 22

4. Vorsitz, stellvertretender Vorsitz sowie Obleute
und Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
a) Ausschussvorsitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
b) Benennung der Obleute und Benennung der Berichterstatter 23

5. Benannte und ermächtigte Mitarbeiter der Fraktionen . . . . . . 23

6. Beauftragte der Bundesregierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

7. Vertreter der Deutschen Bundesbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

8. Sekretariat des 2. Untersuchungsausschusses . . . . . . . . . . . . . 24

B. Sachnahe Parallelverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

I. Strafverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

II. Zivilverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

III. Sonstige Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

C. Verlauf des Untersuchungsverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

I. Beschlüsse und Absprachen zum Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

1. Beschluss 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
2. Beschluss 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

3. Beschluss 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Bundestag – 16. Wahlperiode
Drucksache 16/14000 – 6 – Deutscher

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4. Beschluss 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

5. Beschluss 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

6. Beschluss 6 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
a) Erstellung von Verschlusssachen für das Sekretariat . . . . . 28
b) Verteilung von umfangreichen Verschlusssachen . . . . . . . 28

7. Beschluss 7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

8. Beschluss 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

9. Beschluss 9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

10. Beschluss 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

II. Verfahrensbeschlüsse zum Umgang mit Aktenmaterial nach
Abschluss der Untersuchungstätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

1. Beschluss 11 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

2. Beschluss 12 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

III. Vorbereitung der Beweiserhebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

1. Obleutebesprechungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

2. Strukturierung der Beweisaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

3. Terminierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
a) Festlegung der regelmäßigen Sitzungstage . . . . . . . . . . . . . 30
b) Antrag auf Durchführung einer Sondersitzung am Tag

nach der Konstituierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
c) Sondersitzungen außerhalb der Sitzungswochen . . . . . . . . 33

IV. Beweiserhebung durch Beiziehung von Akten, Berichten,
Protokollen und sonstigen Unterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

1. Herkunft des Beweismaterials . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

2. Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

3. Umfang der Aktenvorlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

4. Nichtvorlage von angeforderten Beweisunterlagen . . . . . . . . . 35

V. Beweiserhebung durch Vernehmung von Zeugen und
Sachverständigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

1. Reihenfolge der Zeugenvernehmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

2. Berücksichtigung noch nicht benannter Zeugen . . . . . . . . . . . 36

3. Rechtsbeistand von Zeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

4. Formeller Abschluss der Zeugenvernehmungen . . . . . . . . . . . 36

5. Vernehmung von Sachverständigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

VI. Sitzungen des 2. Untersuchungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
1. Beratungssitzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

2. Öffentliche Vernehmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

3. Nichtöffentliche Vernehmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Drucksache 16/14000
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 –

Seite

D. Verpflichtung zur Geheimhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

I. Geheimhaltung sowie Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte 37

1. Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach § 32 BBankG
und § 9 KWG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

2. Auskunftsverweigerung nach § 22 Absatz 2 PUAG . . . . . . . . 38

3. Aussagegenehmigung für öffentliche Bedienstete des Bundes 38

4. Aussagegenehmigung des Leitenden Staatsanwaltes
der Staatsanwaltschaft München I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

II. Geheimhaltung eingestufter Untersuchungsunterlagen . . . . . . . . . 40

III. Herabstufung von zuvor eingestuften Beweismaterialien
und Vernehmungsprotokollen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

IV. Auferlegung eines Schweigegebotes für nicht beamtete Zeugen
und Rechtsbeistände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

E. Öffentliche Wahrnehmung der Arbeit des
2. Untersuchungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

F. Feststellung des Berichts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

I. Beschluss über die Erstellung des Berichtes . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

II. Gewährung rechtlichen Gehörs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

III. Feststellungsbeschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

Zweiter Teil

Feststellungen zum Sachverhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

A. Die Finanz- und Bankenkrise seit 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

B. Die Schieflage der HRE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

I. Die HRE Gruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

1. Entstehung der HRE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

2. Übernahme der DEPFA Bank plc . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

3. Geschäftsfelder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

II. Beschreibung der im September 2008 eingetretenen Schieflage . . . 54

III. Ursache der Schieflage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

1. Refinanzierungsschwierigkeiten des Staatsfinanzierers
DEPFA Bank plc infolge der Lehman-Insolvenz . . . . . . . . . . 54

a) Keine Refinanzierung der DEPFA Bank plc

nach „Lehman“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
b) Refinanzierung der DEPFA Bank plc vor „Lehman“

möglich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57

Bundestag – 16. Wahlperiode
Drucksache 16/14000 – 8 – Deutscher

Seite

c) Kontinuierliche Verschlechterung der Liquiditätslage
vor „Lehman“? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

2. Pfandbriefgeschäft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

3. Altgeschäft aus der Abspaltung von der HVB? . . . . . . . . . . . . 62

4. Prüfung der Werthaltigkeit durch den Investor
J. Christopher Flowers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64

IV. Vorhersehbarkeit der Schieflage? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65

1. Das Liquiditätsrisiko der HRE-Gruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65

2. War es vorhersehbar, dass die US-Regierung eine große
Geschäftsbank insolvent gehen lässt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65

3. Waren die Auswirkungen der Lehman-Insolvenz vorhersehbar? 67

C. Maßnahmen der Bankenaufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70

I. Struktur und Organisation der Bankenaufsicht . . . . . . . . . . . . . . . 71

1. Beteiligte Behörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
a) BaFin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
b) Deutsche Bundesbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
c) Zusammenarbeit von BaFin und Bundesbank . . . . . . . . . . 71

2. Bankaufsichtsrechtliche Regelungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
a) Aufsicht über Finanzholding-Gruppen . . . . . . . . . . . . . . . . 72
b) Einzelinstitutsaufsicht und konsolidierte Gruppenaufsicht . . . 74
c) Systemrelevante Institute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
d) Instrumente der Aufsicht zur Erkenntnisgewinnung . . . . . 75

II. Sonderprüfung bei der HRE Anfang 2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75

1. Anlass: Ad-hoc-Meldung und Gespräche mit Vorstand . . . . . 75

2. Durchführung der Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
a) Prüfungsablauf und Prüfungsgegenstand . . . . . . . . . . . . . . 76
b) Prüfung der deutschen Tochterinstitute der HRE . . . . . . . . 77
c) Prüfung der DEPFA Bank plc in Irland . . . . . . . . . . . . . . . 78
d) Prüfung Finanzholding . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80

3. Ergebnis der Prüfung: Zusammenhang mit späterer
Schieflage der HRE? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82

4. Konsequenzen aus der Prüfung gegenüber HRE . . . . . . . . . . . 84

III. Laufende Aufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88

1. Allgemeines zur laufenden Aufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88

2. Laufende Aufsicht und HRE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89

a) Übernahme der DEPFA Bank plc . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
b) Liquidität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91

3. Einstufung der HRE als systemrelevant . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97

Drucksache 16/14000
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 –

Seite

IV. Eingriffsmöglichkeit der Bankenaufsicht vor der
Lehman-Insolvenz? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97

V. Kommunikationswege zwischen Bundesbank und BaFin . . . . . . . 100

D. Berichterstattung der BaFin gegenüber dem BMF . . . . . . . . . . . . . 101

I. Verhältnis BMF zur Bankenaufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101

1. Grundsätze des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht . . . . . 101

2. Rechts- und Fachaufsicht des BMF über die BaFin . . . . . . . . . 101

3. Informationspflichten der BaFin und Berichtswesen . . . . . . . . 103
a) Regelmäßige Berichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
b) Berichte aus besonderem Anlass . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104

II. Die Berichte der BaFin an das BMF vor dem 15. September 2008 . . . 104

III. Umgang des BMF mit der Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . 107

IV. Handlungsbedarf bei den politisch Verantwortlichen für die
Bankenaufsicht vor dem 15. September 2008? . . . . . . . . . . . . . . . 114

E. Rettung der HRE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115

I. Notwendigkeit der Rettung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116

II. Die einzelnen Rettungspakete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119

1. Erstes Rettungspaket . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
a) Verlauf der Verhandlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
b) Alternativen zur Rettung der HRE? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
c) Fehlende Vorbereitung der Bundesregierung für

eine Notfallsituation wie bei der HRE? . . . . . . . . . . . . . . . 132
d) Verhandlungstaktik der Bundesregierung . . . . . . . . . . . . . . 135
e) Informationsstand der Bundesregierung bei den

Verhandlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141
f) Erheblichkeit des Sonderprüfungsberichts? . . . . . . . . . . . . 145
g) Einzelengagements des Bundes als Motiv der Rettung? . . . 146

2. Entstehung des zweiten Rettungspaketes . . . . . . . . . . . . . . . . . 147

3. Äußerungen zum Thema „geordnete Abwicklung“ der HRE . . . 149

4. Verjährung von Ansprüchen am 28. September 2008? . . . . . . 151

III. Inhalt des endgültigen Rettungspakets . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152

IV. Liquiditätsunterstützungsmaßnahmen des SoFFin in Höhe
von 52 Mrd. Euro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155

V. Übersicht Liquiditätsstützungsmaßnahmen für die HRE . . . . . . . . 155

VI. Monetäre Effekte der Umsetzung des Rettungspaketes und

bisherige Auswirkungen auf den Bundeshaushalt . . . . . . . . . . . . . 156

1. Zinsen und Gebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156

2. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157

Bundestag – 16. Wahlperiode
Drucksache 16/14000 – 10 – Deutscher

Seite

F. Kenntnisstand des Parlaments bis zur Einsetzung
des Untersuchungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159

I. Zur Ursache der Schieflage der HRE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160

1. Liquiditätsschwierigkeiten der DEPFA Bank plc infolge
„Lehman“-Insolvenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160

2. HRE-Gewinne vor der Lehman-Insolvenz . . . . . . . . . . . . . . . . 161

3. Strukturierte Wertpapiere als die Ursache der Schieflage . . . . 161

4. Bedeutung der Abspaltung der Hypo Real Estate von der
HypoVereinsbank für die spätere Schieflage . . . . . . . . . . . . . . 161

5. Sicherheit der Pfandbriefe der HRE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161

II. Zu den Maßnahmen der Bankenaufsicht gegenüber der
HRE-Gruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163

1. Prüfungsmöglichkeiten der deutschen Aufsicht . . . . . . . . . . . . 163

2. Verlauf der Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166

3. Prüfung und Kooperation der Finanzholding . . . . . . . . . . . . . . 166

4. Ergebnis der Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168

III. Zur Kommunikation der Prüfergebnisse der Bankenaufsicht
gegenüber dem BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168

IV. Zur Notwendigkeit der Rettung der Hypo Real Estate . . . . . . . . . . 169

V. Zu den Einzelheiten des Rettungspakets . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170

1. Inhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170

2. Kosten und Einnahmen des Bundes aufgrund der Garantien . . . . 172

3. Grund für das zweite Rettungspaket . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173

4. Äußerung des BMF zur „geordneten Abwicklung“ . . . . . . . . . 175

5. Verjährung von Ansprüchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175

G. Handlungsbedarf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176

Dritter Teil

Bewertung durch den Untersuchungsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181

A. Gesamtbewertung und Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181

I. Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181
II. Untersuchungsausschuss als reines Wahlkampfmanöver . . . . . . . . 182

III. Verlorene Zeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184

IV. Lehren aus der Krise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184

Drucksache 16/14000
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 –

Seite

B. Bewertung des Sachverhalts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185

I. Die Rettung der HRE durch die Bundesregierung mittels
Gewährung von Garantien war notwendig und alternativlos . . . . . 185

1. Die Bedeutung der Insolvenz der Hypo Real Estate
für den deutschen Finanzmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186

2. Alternativen zur Struktur des Rettungspakets
der Bundesregierung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187

II. Die Verhandlungsführung der Bundesregierung mit den
privaten Banken zum Rettungspaket . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187

1. Die Einbindung der privaten Finanzwirtschaft . . . . . . . . . . . . 187

2. Bis heute ist aus den Garantien kein Euro an Steuergeldern
geflossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188

3. Einnahmen des Bundes aus Gebühren für die Garantien . . . . . 189

4. Die Verhandlungsstrategie der Bundesregierung war
erfolgreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189

5. Zum Informationsstand der Vertreter der Bundesregierung
bei den Verhandlungen zum Rettungspaket . . . . . . . . . . . . . . . 191

6. Zur Kritik der Opposition am Krisenmanagement
der Bundesregierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192
a) Zum Vorwurf, die Präsidenten von Bundesbank und BaFin

hätten die Bundesregierung in kollusivem Zusammenwirken
mit den Banken über den tatsächlichen Liquiditätsbedarf
der HRE getäuscht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192

b) Hat die Bundesregierung Verjährungsfristen verstreichen
lassen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193

c) Zur Frage anwaltlicher Begleitung von Staatssekretär
Asmussen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194

d) Zur Forderung von FDP-Parteichef Dr. Westerwelle,
Staatssekretär Asmussen zu entlassen . . . . . . . . . . . . . . . . . 194

e) Die „Alternativvorschläge“ der Opposition . . . . . . . . . . . . 195
aa) Zur Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die

Bundesregierung hätte sich „Anteile an der HRE
sichern“ müssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195

bb) Zur Forderung der Opposition, der Bund hätte sich
Aktienpakete der anderen privaten Banken als
Sicherheiten überschreiben lassen müssen . . . . . . . . . 195

cc) Zur Forderung nach einem höheren Anteil der
privaten Banken an den Rückgarantien . . . . . . . . . . . . 196

dd) Zur Behauptung des Fraktionsvorsitzenden von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fritz Kuhn,
der Ausschluss einer Verstaatlichung der HRE
im September 2008 durch die Bundesregierung
werde den Steuerzahler Hunderte von Milliarden

Euro kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197

ee) Zur Forderung der Opposition, die Bundesregierung
hätte die Übernahme der HRE durch eine andere
private Bank bewirken müssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197

Bundestag – 16. Wahlperiode
Drucksache 16/14000 – 12 – Deutscher

Seite

ff) Zur Forderung der Opposition nach einem zinslosen
Kredit der privaten Banken an die HRE . . . . . . . . . . . 197

gg) Zur Aufnahme einer „Change-of-Control-Klausel“ . . . 198
hh) Teilinsolvenz der irischen DEPFA plc? . . . . . . . . . . . 199
ii) Entsendung von Experten der Deutschen Bank zur

Prüfung der Liquiditätssituation der DEPFA plc . . . . 199
jj) Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200

f) Das zweite Rettungspaket im Oktober 2008 wurde
notwendig, weil der HRE-Vorstand unvollständige
Angaben gemacht hatte und – wie die Opposition
inzwischen selbst einräumt – nicht etwa wegen einer
beiläufigen Äußerung des Bundesfinanzministers . . . . . . . 200

7. Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201

III. Zeitpunkt des Eingreifens der Bundesregierung . . . . . . . . . . . . . . 202

1. Vorhersehbarkeit der Schieflage der HRE . . . . . . . . . . . . . . . . 202
a) Notwendigkeit des Eingreifens der Bundesregierung . . . . . 202
b) Behauptungen der Opposition zur Ursache der

Schieflage der HRE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206
aa) Die HRE als „Bad Bank der HVB“ . . . . . . . . . . . . . . . 206
bb) Unsicherer Deckungsstock der Pfandbriefe? . . . . . . . 207
cc) Zusammenhang zwischen Sonderprüfung und

Schieflage der HRE? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208
c) Lehman-Insolvenz außerhalb des Kalküls . . . . . . . . . . . . . 208
d) Vorhersehbarkeit der Verwerfungen auf dem

Interbankenmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209
e) Subprime-Krise nicht Auslöser der Liquiditätsprobleme

der HRE im September 2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209
f) Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210

2. Die Berichte der Bankenaufsicht an das Bundesministerium
der Finanzen enthielten keine Hinweise auf eine
existenzbedrohende Lage der HRE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210
a) Hinweise auf mögliche Subprime-Risiken bei der HRE im

Januar 2008 führten zur Einleitung einer Sonderprüfung . . . 210
b) Unterrichtung des BMF über die Durchführung der

Sonderprüfung und über die Anforderung regel-
mäßiger Liquiditätsberichte am 6. März 2008 . . . . . . . . . . 211

c) Keine neuen Hinweise im Bericht für Staatssekretär
Asmussen zur Lage des Pfandbriefbankenmarktes
vom 20. März 2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211

d) Der Quartalsbericht vom 28. März 2008 bringt auch
keine neuen Erkenntnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211

e) Der Quartalsbericht vom 12. Juni 2008 . . . . . . . . . . . . . . . 212
f) Der Bericht vom 15. August 2008: Nachschauprüfung
erst in 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212
g) Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212

3. Rechts- und fachaufsichtliche Maßnahmen des BMF
gegenüber der BaFin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212

Drucksache 16/14000
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 –

Seite

4. Hätten Berichte der BaFin oder der Prüfbericht der Bundes-
bank der Leitungsebene des BMF vorgelegt werden müssen? 213

5. Sondergesetze oder -maßnahmen zur HRE? . . . . . . . . . . . . . . 214

6. „Notfallpläne“ für den Fall der Insolvenz von Banken . . . . . . 214

IV. Möglichkeiten der Bankenaufsicht gegenüber der HRE . . . . . . . . 216

1. Die HRE wurde wie ein systemrelevantes Institut behandelt . . . . 216

2. Die HRE-Gruppe wurde auf freiwilliger Basis umfassend
geprüft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216

3. Ausführlicher Prüfbericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216

4. Die Bankenaufsicht hat Konsequenzen aus diesen
Feststellungen gezogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217

a) Die HRE wurde zur schnellstmöglichen Beseitigung
der getroffenen Feststellungen verpflichtet . . . . . . . . . . . . . 217

b) Die Liquiditätssituation der HRE-Gruppe wurde
eng kontrolliert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217

5. Die Bankenaufsicht hatte keine weiteren Handlungs-
möglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217

a) Erwerb der irischen DEPFA plc durch die HRE
im Jahr 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217

b) Eine Änderung des Geschäftsmodells kann die
Bankenaufsicht nicht verfügen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218

c) Abberufung der Bankvorstände? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218

d) Zuführung von Kapital oder Liquidität? . . . . . . . . . . . . . . . 219

e) Verkürzung der Bilanzsumme? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219

f) Untersagung der Dividendenausschüttung? . . . . . . . . . . . . 219

g) Weder das Engagement der Bundesbank noch der KfW
bei der HRE haben bei den Rettungsverhandlungen zu
einem Interessenkonflikt geführt oder die Bundes-
regierung zur Rettung der HRE motiviert . . . . . . . . . . . . . . 220

6. Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221

V. Das Parlament wurde durch die Bundesregierung stetig
und umfassend unterrichtet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221

1. Die Bundesregierung hat sowohl in den Ausschüssen
für Finanzen und Haushalt als auch im Bereich des
parlamentarischen Fragewesens den Bundestag
ausführlich unterrichtet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221

2. Die Aussagen der Bundesregierung zu den Kompetenzen
der deutschen Bankenaufsicht in Irland sind stimmig . . . . . . . 221
3. Die Opposition hat die umfassenden Informationen
entweder nicht gelesen oder bewusst ignoriert . . . . . . . . . . . . 222

C. Bewertung zum Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222

Bundestag – 16. Wahlperiode
Drucksache 16/14000 – 14 – Deutscher

Seite

Vierter Teil
Sondervotum der Berichterstatter der Fraktionen FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225

A. Einleitende Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225

B. Vom Ausschuss vollständig aufgearbeitete
Untersuchungskomplexe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225

I. Versagen und Versäumnisse des Bundesfinanzministeriums
und der Bankenaufsicht im Vorfeld des HRE-Kollapses . . . . . . . . 225

1. Bundesfinanzministerium verkennt: Systemische Krisen
erfordern systematische Antworten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225

2. Gravierende Kommunikationslücken zwischen
Bundesfinanzministerium und Bankenaufsicht . . . . . . . . . . . . 226

3. Staatliche Bankenaufsicht: Schieflagen nur beobachten,
nicht abwenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227

4. Keinerlei systematisches Krisenmanagement . . . . . . . . . . . . . 228
a) Viele Anlässe für Notfallplanungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
b) Bundesregierung: Notfallplanung ist unnötige Bürokratie . . 229
c) Was vorausschauendes Krisenmanagement hätte

leisten können . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229
d) „Vorbereitete Lösungsvarianten – so was brauchen

wir nicht“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230
e) Bankenchefs teilen Meinung der Opposition . . . . . . . . . . . 231

II. Versagen und Versäumnisse des Bundesfinanzministeriums und
der Aufsichtsbehörden im Zuge der Rettungsverhandlungen
und ihrer Umsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231

1. Die Rettungs-Illusion der Bundesregierung . . . . . . . . . . . . . . . 231

2. Die tatsächliche Rettung der Gläubiger und des
Bundesverbandes deutscher Banken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233

3. Der Irrglaube einer Privatsektorlösung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233

4. Der Irrglaube einer stabilen Lösung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234

5. Der Irrglaube eines für den Staat guten
Verhandlungsergebnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235

6. Der Irrglaube einer kostengünstigen Lösung . . . . . . . . . . . . . . 236

7. Der Irrglaube einer pflichtgemäßen Lösung . . . . . . . . . . . . . . 237

C. Aus Zeitgründen nicht abschließend aufgearbeitete
Untersuchungskomplexe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238

I. Die HRE als „Bad Bank“ der HVB – These weder belegt
noch widerlegt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238
II. Nachhaftung der HVB: Prüfungen unterlassen – Drohpotential
verschenkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239

III. Deutsche Bundesbank als Vermögensverwaltung . . . . . . . . . . . . . 239

Drucksache 16/14000
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 –

Seite

D. Verfahrensteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240

I. Zeitlicher Rahmen, Verlauf und Ergebnis der Beweiserhebung . . . 240

II. Stellvertretender Vorsitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240

III. Verzögerung der Untersuchung durch die Koalitionsfraktionen . . . 240

IV. Zur Aktenvorlagepraxis, zum Kernbereich exekutiver Eigenverant-
wortung und zur Einstufungspraxis beigezogener Akten . . . . . . . . 241

V. Verhandlungsführung des Vorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Krüger 242

VI. Möglicher weiterer Aufklärungsbedarf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242

Fünfter Teil

Sondervotum der Abgeordneten Nina Hauer (SPD) – Replik zum
Sondervotum der Berichterstatter der Fraktionen FDP,
DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243

A. Erfreulicher Erkenntnisgewinn der Opposition . . . . . . . . . . . . . . . . 243

B. Bedauerliche Erkenntnisresistenz der Opposition . . . . . . . . . . . . . . 244

C. Zahlentricksereien als letzter verzweifelter Versuch . . . . . . . . . . . . 246

Sechster Teil

Sondervotum des Vorsitzenden, Abg. Dr. Hans-Ulrich Krüger –
Replik zu Abschnitt D.V des Sondervotums der Berichterstatter
der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . 249

Siebter Teil

Übersichten und Verzeichnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251

A. Verzeichnis der Ausschussdrucksachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251

B. Übersicht Beweisbeschlüsse mit Bearbeitungsstand . . . . . . . . . . . . 310

C. Verzeichnis der zur Beweiserhebung beigezogenen Materialien
(MAT A) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350

D. Verzeichnis der Materialien, die dem Untersuchungsausschuss ohne
Beiziehungsbeschluss zur Verfügung gestellt wurden (MAT B) . . . 265
E. Verzeichnis der Materialien, die Bezug zum Untersuchungsauftrag
haben, aber nicht die zu untersuchenden Vorgänge dokumentieren
(MAT C) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265

Bundestag – 16. Wahlperiode
Drucksache 16/14000 – 16 – Deutscher

Seite

F. Verzeichnis der vernommenen Zeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 366

G. Verzeichnis der Sitzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368

Achter Teil
Dokumentenübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 370

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/14000

Erster Teil

Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses
und Verlauf des Untersuchungsverfahrens

A. Beantragung, Auftrag und Konstituierung
des Untersuchungsausschusses

I. Vorgeschichte

1. Rettung der HRE

Am 15. September 2008 gab die US-amerikanische In-
vestmentbank Lehman Brothers die Beantragung des In-
solvenzverfahrens nach Chapter 11 (Einleitung des Gläu-
bigerschutzverfahrens) bekannt, nachdem Verhandlungen
mit der US-Regierung zur Stützung der Bank gescheitert
waren.

An den Finanzmärkten, die bereits seit Mitte 2007 unter
Druck standen, kam es infolge des überraschenden Zu-
sammenbruchs von Lehman Brothers zu einem massiven
Vertrauensverlust in die Stabilität von Banken und Versi-
cherungen. Da der Interbankenhandel fast vollständig
zum Erliegen kam, gerieten weltweit Banken in existenz-
bedrohende Refinanzierungsschwierigkeiten und mussten
mit staatlicher Hilfe gerettet werden. Zahlreiche Staaten
beschlossen umfangreiche Rettungsprogramme für den
Finanzsektor.

Auch die deutsche Hypo Real Estate Holding AG (HRE),
eine Finanzholding mit Sitz in München, deren irische
Tochterbank DEPFA Bank plc eine kurzfristige Refinan-
zierungsstruktur hatte, konnte ihren Liquiditätsbedarf
nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers nicht
mehr am Markt decken und befand sich in einer existenz-
bedrohenden Krise.

Nachdem Bemühungen des privaten Bankengewerbes zur
Stützung der HRE gescheitert waren, beschlossen die
Bundesregierung und der Finanzsektor am 28./29. Sep-
tember 2008 ein Rettungspaket für die HRE. Im Rahmen
dieses Rettungspaketes stellte der Bund der HRE Garan-
tien in Höhe von 35 Mrd. Euro zur Verfügung; der
Finanzsektor beteiligte sich bis zu einer Höhe von
8,5 Mrd. Euro am Verlustrisiko aus den Garantien. Bun-
desbank und Finanzsektor gewährten der HRE Liquidi-
tätslinien in Höhe von insgesamt 35 Mrd. Euro. Nachdem
wenige Tage später ein weiterer Liquiditätsbedarf der
HRE bekannt wurde, erklärte sich der Finanzsektor be-
reit, der HRE eine Liquiditätslinie in Höhe von weiteren
15 Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund der anhaltenden Verwerfungen am Finanzmarkt
beschloss der Deutsche Bundestag Mitte Oktober 2008
das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG), auf des-
sen Grundlage der Sonderfonds Finanzmarktstabilisie-
rung (SoFFin) errichtet wurde. Um das Vertrauen in das
Finanzsystem wieder herzustellen und das Finanzsystem
zu stabilisieren, kann der SoFFin Finanzinstituten unter
anderem staatliche Garantien gewähren, um die Refinan-
zierung zu erleichtern.

insgesamt 52 Mrd. Euro – in mehreren Tranchen – zur
Verfügung gestellt.

2. Der Weg zum 2. Untersuchungsausschuss

Die Vorgänge um die Rettung der HRE waren auch Ge-
genstand mehrerer parlamentarischer Anfragen und De-
batten. So begehrte beispielsweise die Fraktion der FDP
am 22. Oktober 2008 in einer Kleinen Anfrage (Bundes-
tagsdrucksache 16/10417; Antwort auf Bundestagsdruck-
sache 16/11014) Auskunft von der Bundesregierung u. a.
zu der Frage, wie die BaFin gegenüber der HRE ihre Auf-
gaben wahrgenommen habe, und vertiefte diesen Fragen-
komplex mit einer weiteren Kleinen Anfrage vom 11. Fe-
bruar 2009 (Bundestagsdrucksache 16/11950; Antwort
auf Bundestagsdrucksache 16/12486). Daneben waren
die Vorgänge um die HRE im Plenum wiederholt Gegen-
stand mündlicher Fragen von Mitgliedern der Opposi-
tionsfraktionen, und zwar zwischen der 182. Sitzung am
15. Oktober 2008 der 213. Sitzung am 25. März 2009.

a) Antrag der Mitglieder der Fraktion
DIE LINKE. zur Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses

Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. stellten am
4. März 2009 einen Antrag auf Einsetzung eines Untersu-
chungsausschusses (Bundestagsdrucksache 16/12130).
Untersucht werden sollte, welche Rolle die Bundesregie-
rung, und dabei insbesondere das Bundesministerium der
Finanzen, bei den Vorgängen um die HRE gespielt habe.
Dieser erste Antrag wurde im Plenum am 6. März 2009
kontrovers debattiert.

Der Abgeordnete Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE.) kriti-
sierte das Verhalten der Bundesregierung und des Bun-
desministers der Finanzen. Im Mittelpunkt seiner Kritik
stand das Verhalten des Bundesfinanzministers gegenüber
der IKB und der Commerzbank. Er forderte, die gesamte
Situation um die HRE-Übernahme kritisch zu hinterfra-
gen. Dafür sei der Untersuchungsausschuss ein probates
Mittel.

Widerspruch kam von dem Abgeordneten Hans Michelbach
(CDU/CSU), der zwar eine parlamentarische Bewertung
und Kontrolle für richtig, aber einen Untersuchungsaus-
schuss für diesen Zweck in Hinblick auf die HRE für
ungeeignet hielt. Er warf zum einen Abgeordneten der
Fraktion DIE LINKE., aus der Finanzmarktkrise einen
politischen Gewinn ziehen zu wollen, und zum anderen
dem Abgeordneten Dr. Gregor Gysi Populismus vor.

Der Abgeordnete Dr. Volker Wissing (FDP) kritisierte
ebenfalls das Verhalten des Bundesfinanzministers und
verlangte von ihm und der Bundesregierung nachdrück-
lich Antworten auf die Fragen zur HRE. Die FDP-Frak-
tion wolle zunächst diese Antworten abwarten, bevor
über weiterreichende Möglichkeiten nachgedacht werde.
Deswegen unterstütze seine Fraktion auch nicht den An-
trag der Fraktion DIE LINKE. auf Einsetzung eines Un-
Bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses hatte
der SoFFin der HRE einen Garantierahmen in Höhe von

tersuchungsausschusses. Er deutete aber an, dass sich dies
zu einem späteren Zeitpunkt ändern könne.

Drucksache 16/14000 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Auch der Abgeordnete Reinhard Schultz (SPD) lehnte ei-
nen Untersuchungsausschuss ab. Er sah in der Einsetzung
eines Untersuchungsausschusses bereits ein Wahlkampf-
manöver. Seiner Ansicht nach seien sowohl die Regie-
rungskoalition als auch die Oppositionsfraktionen ge-
meinsam aufgerufen, nach Wegen zu suchen, wie die
Finanz- und Wirtschaftskrise am besten bewältigt werden
könne. Einen Untersuchungsausschuss halte er für unnö-
tig, da in der Vergangenheit umfassend informiert worden
sei.

Den Antrag selbst kritisierte der Abgeordnete Dr. Gerhard
Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die Art und
Weise, wie der Antrag der Fraktion DIE LINKE. vorge-
tragen worden sei, finde nicht seine Zustimmung. Seine
Fraktion trete für die bestmögliche Aufklärung ein. Aber
auch er sei zunächst dafür, die aufgeworfenen Fragen im
Finanzausschuss zu klären. Erst wenn es dort nicht zu ei-
ner Klärung komme, weil die Bundesregierung „mauere“,
spreche sich auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
aus. Dem Krisenmanagement der Bundesregierung
sprach der Abgeordnete Dr. Gerhard Schick jede Profes-
sionalität ab.

Der Deutsche Bundestag überwies den Antrag auf Einset-
zung eines Untersuchungsausschusses der Abgeordneten der
Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/12130) in
seiner 209. Sitzung am 6. März 2009 an den Ausschuss
für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Der
Antrag wurde aufgrund der Beschlussempfehlung des
Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäfts-
ordnung (Bundestagsdrucksache 16/12690) am 23. April
2009 für erledigt erklärt. Die Fraktion DIE LINKE. hatte
zuvor im Finanzausschuss in dessen 126. Sitzung am
22. April 2009 deutlich gemacht, dass der Antrag nicht
aufrechterhalten werde.

b) Aktuelle Stunde zur HRE
Am 25. März 2009 fand eine Aktuelle Stunde auf Verlan-
gen der FDP-Fraktion zu den Antworten der Bundes-
regierung auf die Fragen Nummer 19 und 20 auf Bundes-
tagsdrucksache 16/12355 statt:

„Frage 19: An welchen Tagen ist das Bundesministerium
der Finanzen auf eine Regelungslücke im Kreditwesenge-
setz hinsichtlich der Aufsicht über Finanzholdingsgesell-
schaften hingewiesen worden, bzw. seit wann ist dem
Bundesministerium der Finanzen diese Regelungslücke
bekannt?

Frage 20: Hätte die Aufsicht, bei einer frühzeitigen
Schließung der Regelungslücke im Sommer 2007, die
Hypo Real Estate Holding AG, HRE, und die DEPFA
Bank plc prüfen müssen?“
Auf diese beiden Fragen antwortete die Parlamentarische
Staatssekretärin (PSts’n) beim Bundesminister der Finan-
zen Nicolette Kressl. Zur Frage 19 führte sie aus, dass
nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums keine Rege-
lungslücke bestehe. Bis zum Inkraftreten des Gesetzes

linie und der Kapitaladäquanzrichtlinie entsprochen. Auf
EU-Ebene sei eine umfassende Überwachung von Finanz-
holdinggesellschaften nicht vorgeschrieben. Insofern sei
die gesetzliche Regelung eine Eins-zu-Eins-Umsetzung
der EU-Vorgaben, auf die sich die Koalitionsfraktionen
im Koalitionsvertrag geeinigt hätten.

Auf Frage 20 antwortete PSts’n Nicolette Kressl, selbst
wenn die Pfandbriefnovelle bereits in Kraft gewesen
wäre, hätten keine anderen Prüfungsmöglichkeiten be-
standen, als die nach den bestehenden Vorschriften gel-
tenden. Auch die neuen Regelungen könnten die primäre
Zuständigkeit der irischen Aufsicht für die DEPFA Bank
plc, die irische Tochter der HRE, nicht beseitigen. Die
Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
sicht (BaFin) über eine Finanzholdinggesellschaft sei in-
soweit gestärkt worden, als man künftig die Vorstands-
mitglieder aufgrund ihrer nunmehr festgeschriebenen
Verantwortung für das Risikomanagement und die Ge-
schäftsorganisation der gesamten Gruppe zur Verantwor-
tung ziehen könne. Mit den neuen Regelungen nehme
auch der Druck auf die verantwortlichen Personen zu,
sich intensiver mit allen Instituten der Gruppe und deren
Geschäftsfeldern zu beschäftigen. Damit steige auch die
Qualität der Informationen, die der Aufsicht zur Verfü-
gung gestellt würden. Sie betonte, dass man keine natio-
nale Regelung darüber treffen könne, wie man eine iri-
sche Tochtergesellschaft beaufsichtige. Das sei Sache der
irischen Aufsicht.

Im Rahmen der Aktuellen Stunde standen der Finanz-
marktkomplex und der sich abzeichnende Untersu-
chungsausschuss im Mittelpunkt der Diskussion. Abge-
ordnete aus den Oppositionsfraktionen brachten in dieser
Aktuellen Stunde ihren Unmut über die ihrer Ansicht
nach unzureichenden Informationen der Bundesregierung
zur HRE zum Ausdruck und begründeten damit die Not-
wendigkeit eines Untersuchungsausschusses.

So führte der Abgeordnete Carl-Ludwig Thiele (FDP)
aus, dass der Staat der HRE über 100 Mrd. Euro an Hilfen
zur Verfügung gestellt habe und die HRE daher zum
größten Risiko für den Steuerzahler geworden sei. Die
fehlende Kontrolle der HRE durch die Finanzaufsicht
halte er für einen unglaublichen Vorgang. Gleichzeitig
warf er der Bundesregierung vor, die Vorgänge vernebelt
zu haben. Außerdem hätte die Regelungslücke, die durch
die fehlende Überwachung von Finanzholdinggesell-
schaften durch die Finanzaufsicht bestand, rechtzeitig ge-
schlossen werden können. Bereits im Mai 2007 hätten der
Bundesregierung Vorschläge vorgelegen, wie die Lücke
geschlossen werden könne. Aus diesen genannten Grün-
den bestehe ein ausdrückliches Interesse daran, zu klären,
wie es zu diesem Problem gekommen sei.

Der Abgeordnete Otto Bernhardt (CDU/CSU) räumte ein,
dass er die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
aus Sicht mancher Kollegen nachvollziehen könne. Trotz-
dem habe er kritische Anmerkungen. Zum einen werde
der Ausschuss unter einem entsetzlichen Zeitdruck ste-
hen, selbst wenn er im Sommer weiter tage. Zum anderen
zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts habe die deut-
sche Rechtslage den Vorgaben aus der EU-Bankenricht-

sei es wohl wegen des Arbeitspensums der Finanzpoliti-
ker sehr schwer, jemanden zu finden, der sich in die Ar-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/14000

beit eines Untersuchungsausschuss stürzen wolle. Trotz
seiner Vorbehalte versprach er eine konstruktive Mitar-
beit seitens seiner Fraktion.

Dass Öffentlichkeit und Parlament schlecht informiert
seien, kritisierte der Abgeordnete Roland Claus (DIE
LINKE.). Der Grund für den Untersuchungsausschuss sei
nicht etwa, dass die Opposition die Bundesregierung är-
gern wolle. Der Grund für den Ausschuss sei das unange-
messene Handeln der Bundesregierung, die ihrer Verant-
wortung nicht gerecht werde. Er wolle geklärt haben,
welchen Anteil das Bundesfinanzministerium an der Haf-
tungsverjährung habe.

Dass die Fragen schon im Finanzausschuss beantwortet
seien, meinte hingegen der Abgeordnete Florian Pronold
(SPD). Auch er sei der Auffassung, dass die Öffentlich-
keit ein Recht auf Aufklärung habe. Die Bundesregierung
beantworte aber beispielsweise die Fragen der FDP-Frak-
tion im Finanzausschuss so detailliert und ausführlich,
dass für die nötige Transparenz bereits gesorgt sei.

Diese Ansicht konnte der Abgeordnete Alexander Bonde
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nicht teilen. Seiner Mei-
nung nach seien viel zu lange keine kritischen Fragen ge-
stellt und sich blind auf das Handeln der Bundesregierung
vertraut worden. Das Parlament müsse Verantwortung für
die Rettungsaktionen gegenüber den Bürgerinnen und
Bürgern übernehmen. Er verlange Aufklärung bezüglich
des gesamten HRE-Komplexes und mehr Transparenz.
Das Parlament und die Bürger wollten wissen, wann die
Bundesregierung etwas gewusst habe und wie es zu der
Situation bei der HRE gekommen sei. Wenn die Bundes-
regierung in den zuständigen Gremien mehr Informatio-
nen zur Verfügung gestellt hätte, dann wäre auch kein
Untersuchungsausschuss nötig. Die Opposition habe sich
bemüht, aber die Regierung habe sie immer wieder „ge-
gen eine Wand laufen lassen“.

Der Abgeordnete Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU)
hielt einen Untersuchungsausschuss in dieser Situation
für ein unangemessenes Mittel. Seiner Ansicht nach gehe
es hier im Wesentlichen um Polemik und nicht um Fak-
ten. Er wies darauf hin, dass zwischen Bürgschaften und
Kapitalhilfen unterschieden werden müsse und dass beim
Bürger ein falscher Eindruck erweckt werde, wenn Fach-
termini im Sprachgebrauch falsch verwendet würden. Es
gehe auch nicht um eine ideologische Verstaatlichung ei-
ner Bank, sondern um die Rettung von Einlagen und Pen-
sionen.

Für die Fraktion der FDP nahm der Abgeordnete Dr. Vol-
ker Wissing Stellung. Er verwies auf die vielen Fragen
von zahlreichen Mitgliedern des Plenums, die von der
Bundesregierung nicht beantwortet worden seien. Deswe-
gen habe sich die FDP-Fraktion mit den anderen Oppo-
sitionsfraktionen darauf verständigt, einen Untersu-
chungsausschuss zu beantragen, der die Wahrheit ans
Licht bringen werde. In Hinblick auf die Finanzaufsicht
werfe er der Bundesregierung Untätigkeit vor. Der Unter-
suchungsausschuss sei für die Opposition die einzige

tung, da diese die Belastungen in den nächsten Jahren
„schultern“ müssten.

Auf die Vorwürfe der Oppositionsfraktionen bezogen, er-
klärte PSts’n Nicolette Kressl, dass die Einsetzung des
Untersuchungsausschusses eher dem nahen Wahlkampf
geschuldet sei und nicht einem ernsthaften Interesse an
einer Aufklärung des Sachverhalts. Dies gelte gerade vor
dem Hintergrund, dass die Regierung im Ausschuss alle
Fragen beantwortet habe, die ihr von der Opposition ge-
stellt worden seien. Dabei verwies sie auf die Sitzung des
Finanzausschusses am selben Tag und auf die Frage-
stunde. Sie halte dieses Verhalten für Stimmungsmache.
Dies sei legitim, aber niemand solle dabei die Ernsthaftig-
keit des Themas vergessen. Die Relevanz der Haftungs-
verjährung verneinte sie ausdrücklich.

Der Abgeordnete Hans Michelbach (CDU/CSU) trat für
eine Aufarbeitung der Sachlage ein. Parlament und Steu-
erzahler hätten einen Anspruch auf Informationen. Der
Bürger erwarte nun glaubwürdige Reaktionen auf die
Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise. Es gehe um die Si-
cherung des gesamten Finanzmarkts. Er kündigte an, dass
die CDU/CSU-Fraktion Mitverantwortung für die Auf-
klärung übernehme und sie bereit sei, mit Fleiß und Ver-
antwortungsbewusstsein zur Aufklärung im HRE-Unter-
suchungsausschuss beizutragen. Er kündigte weiter an,
dass man sehr sachgerecht und konsequent den Untersu-
chungsausschuss begleiten werde.

Die Abgeordnete Nina Hauer (SPD) wies darauf hin, dass
die Bundesregierung die Fragen der Opposition, ins-
besondere zur Aufsicht über die DEPFA Bank plc und
Finanzholding-Gesellschaften bereits wiederholt ausführ-
lich beantwortet habe. Es sei wenig glaubhaft, wenn die
FDP-Fraktion nunmehr angebliche Regelungslücken an-
mahn-te, obwohl sie sich seit Jahren für mehr Deregulie-
rung ausspreche. Ein Untersuchungsausschuss diene nur
dazu, ein Spektakel zu veranstalten. Sie verwies auf die
Aussage des Bundespräsidenten, dass die Krise nicht
dazu geeignet sei, die Menschen zu verunsichern. Er habe
zu Recht davor gewarnt, die Chance zu verpassen, für die
Finanzmärkte neue Regeln aufzustellen, indem man jetzt
in parteipolitisches Gezänk ausbreche.

Dem Misstrauen der Bürgerinnen und Bürger offensiv ge-
genübertreten wollte der Abgeordnete Leo Dautzenberg
(CDU/CSU). Nur damit lasse sich das Vertrauen in das poli-
tische Handeln zurückgewinnen. Das Problem der Aufsicht
über Finanzholdings sei schon 2006 bekannt gewesen. Wa-
rum erst 2008 gehandelt wurde, könne ruhig einmal nach-
gefragt werden. Bundesregierung und Bundesministerium
der Finanzen (BMF) müssten Informationen an das Gre-
mium im Sinne des § 10a des Finanzmarktstabilisierungs-
fondsgesetzes (FMStFG) als Bringschuld verstehen. Es
handele sich um ein Kontroll- und Informationsgremium.

Nach Ansicht des Abgeordneten Jörg-Otto Spiller (SPD)
habe die Finanzkrise gezeigt, dass ein Übermaß an Ver-
trauen in die Selbstregulierung der Märkte nicht gerecht-
fertigt sei. Das Risikomanagement der Banken habe ver-
ernsthafte Möglichkeit zur Kontrolle. Außerdem bestehe
gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern eine Verantwor-

sagt. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sei
zwar rechtlich möglich – die Opposition verfüge über

Drucksache 16/14000 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

einen ausreichenden Stimmenanteil, aber nicht zielfüh-
rend. Es sei wesentlich wichtiger und sinnvoller, die Kraft
darauf zu verwenden, nach vorne zu schauen.

Als letzter Redner der Aktuellen Stunde wies der Abge-
ordnete Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) darauf hin, dass
für die Klärung der Frage einer Verjährung von Haftungs-
ansprüchen ein Blick ins Gesetz ausreichend sei; dafür
bedürfe es keines Untersuchungsausschusses. Bei der
Fünfjahresfrist für die Nachhaftung nach dem Umwand-
lungsgesetz handele es sich nicht um irgendwelche An-
sprüche der HRE, sondern um Ansprüche, die Altgläubi-
ger gegen die Mutter HypoVereinsbank (HVB) vor der
Abspaltung hatten. Wenn es bei der HVB vor der Abspal-
tung zu Pflichtverletzungen gekommen wäre und dann
ein Altaktionär oder ein Altgläubiger deswegen geklagt
hätte, wäre die HVB die Beklagte gewesen. Es sei juris-
tisch völlig gegenstandslos, ob und wann seitens des Bun-
desfinanzministeriums Garantien ausgesprochen worden
seien.

II. Beantragung des 2. Untersuchungs-
ausschusses

Am 25. März 2009 stellten 164 Abgeordnete aus den Frak-
tionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN einen weiteren Antrag auf Einsetzung eines Un-
tersuchungsausschusses (Bundestagsdrucksache 16/12480),
dessen Untersuchungsauftrag über den im ersten Antrag der
Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/12130)
vorgeschlagenen hinausging.

Auch diesen Antrag überwies der Deutsche Bundestag in
seiner 214. Sitzung am 26. März 2009 im vereinfachten
Verfahren ohne Debatte an den Ausschuss für Wahlprü-
fung, Immunität und Geschäftsordnung.

Dieser empfahl mit seiner Beschlussempfehlung vom
22. April 2009, den Antrag von Abgeordneten der Frak-
tionen der FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 16/12480 in der Aus-
schussfassung anzunehmen und den Antrag auf Bundes-
tagsdrucksache 16/12130 für erledigt zu erklären. Am
23. April 2009 folgte der Deutsche Bundestag in seiner
217. Sitzung dieser Empfehlung und setzte den beantrag-
ten Untersuchungsausschuss mit den Stimmen der Mit-
glieder der Oppositionsfraktionen ein. Die Mitglieder der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD enthielten sich.

III. Untersuchungsauftrag, Einsetzung und
Konstituierung des Untersuchungs-
ausschusses

1. Untersuchungsauftrag

a) Antrag aus den Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Untersuchungsausschuss sollte nach dem Gruppen-
antrag von 164 Abgeordneten der Fraktionen FDP, DIE

„Es wird ein Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44
des Grundgesetzes eingesetzt. Dem Untersuchungsaus-
schuss sollen sieben ordentliche Mitglieder (CDU/CSU:
zwei Mitglieder, SPD: zwei Mitglieder, FDP: ein Mit-
glied, DIE LINKE.: ein Mitglied, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: ein Mitglied) und eine entsprechende Anzahl
von stellvertretenden Mitgliedern angehören.

Der Untersuchungsausschuss soll klären,

ob im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen – BMF (einschließlich Sonderfonds Finanz-
marktstabilisierung und Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht – BaFin) und der Bundesbank Erlasse,
Weisungen, Fehleinschätzungen, öffentliche Äußerungen,
Unterlassungen oder sonstige Handlungen zu den Miss-
ständen bei der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) bei-
getragen, diese verschärft oder zu einer vermeidbaren
Höherbelastung von Bürgerinnen und Bürgern in Form
der Übernahme von Risiken im Zusammenhang mit dem
Garantierahmen des Bundes von derzeit 87 Mrd. Euro
oder in Form erwartbarer Mehrbelastungen für den Bun-
deshaushalt geführt haben.

I. Der Untersuchungsausschuss soll dabei insbeson-
dere auch klären,

ob die Strukturen (insbesondere die Kommunikations-
wege) zwischen dem BMF, der Deutschen Bundesbank
und der BaFin im Jahr 2007 und bis September 2008 ge-
eignet waren, adäquate staatliche Reaktionen auf syste-
mische Risiken bei der HRE angemessen und unverzüg-
lich sicherzustellen;

II. ob, inwieweit und seit wann die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister der Finanzen, Peer
Steinbrück, über die Liquiditätsprobleme der HRE infor-
miert war und damit zusammenhängend,

1. seit wann und inwieweit das BMF von der BaFin über
den Refinanzierungsbedarf der HRE bzw. ihrer Töch-
ter unterrichtet war, den die BaFin durch eigene oder
von der Deutschen Bundesbank durchgeführte Prüfun-
gen festgestellt hat,

2. wem im BMF (Zwischen-)Berichte der BaFin mit wel-
chem Inhalt über die Prüfung der HRE und ihrer
Töchter wann bekannt geworden sind,

3. wie hoch der Refinanzierungsbedarf der HRE darin
beziffert worden ist und welche Fakten über einen
möglichen weiteren Stabilisierungsbedarf der HRE
der Bundesregierung und den Aufsichtsbehörden zu
welchem Zeitpunkt bekannt geworden sind,

4. welche Risiken die öffentliche Hand im Zusammen-
hang mit der HRE bisher eingegangen ist,

5. seit wann der Bundesregierung, insbesondere dem
BMF, bekannt ist, dass Ansprüche aus der Abspaltung
der HRE (vgl. dazu den Börsenzulassungsprospekt der
Hypo Real Estate Group für die künftige Hypo Real
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgenden
Auftrag erhalten (Bundestagsdrucksache 16/12480):

Estate Holding AG vom 19. September 2003, S. 15 ff.)
am 28. September 2008 verjährt sind,

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache 16/14000

6. ob und inwieweit die drohende Verjährung von An-
sprüchen gegen die an der Abspaltung beteiligten
Rechtsträger oder Dritte bei der Vorbereitung und
Durchführung der Verhandlungen zwischen dem Bun-
desminister der Finanzen, Peer Steinbrück, dem Prä-
sidenten der BaFin und Vertretern des privaten Ban-
kensektors eine Rolle gespielt hat,

7. welche Personen neben Beschäftigten des BMF bei
der Vorbereitung und Durchführung der Verhandlun-
gen teilgenommen haben und welche Ergebnisse mit
diesen ausgehandelt wurden,

8. was im Rahmen der Vorbereitung der Bürgschafts-
zusage vom 29. September 2008 unternommen wurde,
um auf eine Frist wahrende Geltendmachung etwaiger
Ansprüche gegenüber den an der Abspaltung beteilig-
ten Rechtsträgern oder Dritten hinzuwirken,

9. welche Gründe zu den Äußerungen der Leitungsebene
des BMF geführt haben, man wolle die HRE abwi-
ckeln, und welche Folgen derartige Äußerungen für
die HRE und ihre Refinanzierungsbedingungen gehabt
haben;

III. in Bezug auf die Einbeziehung von Finanzholdings in
die staatliche Finanzaufsicht,

1. welchen Inhalts die Gespräche zwischen dem BMF,
dem Bundesministerium der Justiz, der BaFin und der
Deutschen Bundesbank über die Vorschläge zur Be-
aufsichtigung von Finanzholdinggesellschaften Mitte
2007 waren und ob die HRE Gegenstand dieser Ge-
spräche war,

2. inwieweit und ggf. wann die politische Leitung des
BMF mit diesem Sachverhalt befasst worden ist,

3. wann mit der Erarbeitung der dafür erforderlichen
Rechtsgrundlagen begonnen worden ist und weshalb
diese nicht vor 2008 abgeschlossen werden konnten;

IV. in Bezug auf die Entstehung der HRE durch Abspal-
tung von der Hypo Vereinsbank (HVB) im Jahr 2003,

1. ob es im Vorfeld der Abspaltung bereits Beanstandun-
gen der betroffenen Geschäftsbereiche der HVB und
ihrer Töchter durch die staatliche Finanzaufsicht ge-
geben hat,

2. worauf sich diese Beanstandungen gegebenenfalls im
Einzelnen bezogen,

3. ob und wann das BMF seinerzeit über solche Bean-
standungen unterrichtet worden ist.“

b) Annahme des Antrags in geänderter
Fassung

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
schäftsordnung befasste sich in seiner Sitzung am 22. April
2009 mit dem Antrag (Bundestagsdrucksache 16/12480).
Mit Datum vom selben Tag legte er seine Beschlussemp-
fehlung und seinen Bericht vor (Bundestagsdrucksache
16/12690).

„Es wird ein Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44
des Grundgesetzes eingesetzt. Dem Untersuchungsaus-
schuss sollen elf ordentliche Mitglieder (CDU/CSU: vier
Mitglieder, SPD: vier Mitglieder, FDP: ein Mitglied, DIE
LINKE.: ein Mitglied, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: ein
Mitglied) und eine entsprechende Anzahl von stellvertre-
tenden Mitgliedern angehören.

Der Untersuchungsausschuss soll klären,

ob im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen (einschließlich des Sonderfonds Finanzmarkt-
stabilisierung und der Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht – BaFin) und der Deutschen Bundes-
bank Erlasse, Weisungen, Fehleinschätzungen, öffentliche
Äußerungen, Unterlassungen oder sonstige Handlungen zu
der Schieflage bei der Hypo Real Estate Holding AG (HRE)
beigetragen, diese verschärft oder zu einer vermeidbaren
Höherbelastung von Bürgerinnen und Bürgern in Form
der Übernahme von Risiken im Zusammenhang mit dem
Garantierahmen des Bundes von derzeit 87 Mrd. Euro oder
in Form daraus erwartbarer Mehrbelastungen für den Bun-
deshaushalt geführt haben.

Der Untersuchungsausschuss soll dabei insbesondere
auch klären,

I. ob die Strukturen (insbesondere die Kommunikations-
wege) zwischen dem Bundesministerium der Finanzen, der
Deutschen Bundesbank und der BaFin von Anfang des
Jahres 2007 bis Oktober 2008 geeignet waren, adäquate
staatliche Reaktionen auf systemische Risiken bei der
HRE angemessen und unverzüglich sicherzustellen,

II. ob, inwieweit und seit wann die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister der Finanzen, Peer
Steinbrück, über die Liquiditätsprobleme der HRE infor-
miert war und damit zusammenhängend,

1. seit wann und inwieweit das Bundesministerium der
Finanzen von der BaFin und der Deutschen Bundes-
bank über den potentiell nicht am Markt zu deckenden
Refinanzierungsbedarf der HRE bzw. ihrer Töchter
unterrichtet war, den die BaFin durch eigene oder von
der Deutschen Bundesbank durchgeführte Prüfungen
festgestellt hat,

2. wem im Bundesministerium der Finanzen (Zwischen-)
Berichte der BaFin mit welchem Inhalt über die Prü-
fung der HRE und ihrer Töchter wann bekannt gewor-
den sind,

3. wie hoch der potentiell nicht am Markt zu deckende
Refinanzierungsbedarf der HRE darin beziffert wor-
den ist und welche Fakten über einen möglichen wei-
teren Stabilisierungsbedarf der HRE der Bundesregie-
rung und den Aufsichtsbehörden zu welchem Zeitpunkt
bekannt geworden sind,

4. welche Risiken die öffentliche Hand im Zusammen-
hang mit der HRE durch die bisher beschlossenen
Maßnahmen eingegangen ist sowie welche Zielsetzun-
gen und Motive bei den handelnden Personen hin-
Der Ausschuss empfahl, den Einsetzungsantrag in der
nachstehenden Fassung anzunehmen:

sichtlich des dadurch vermiedenen voraussichtlichen
volkswirtschaftlichen Schadens vorlagen,

Drucksache 16/14000 – 22 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

5. ob Ansprüche aus der Abspaltung der HRE von der
Hypo Vereinsbank (vgl. dazu den Börsenzulassungs-
prospekt der Hypo Real Estate Group für die künftige
Hypo Real Estate Holding AG vom 19. September
2003, S. 15 ff.) am 28. September 2008 verjährt sind
und gegebenenfalls seit wann dies der Bundesregie-
rung, insbesondere dem Bundesministerium der
Finanzen, bekannt ist,

6. ob und inwieweit die drohende Verjährung von An-
sprüchen gegen die an der Abspaltung beteiligten
Rechtsträger oder Dritte bei der Vorbereitung und
Durchführung der Verhandlungen zwischen dem Bun-
desminister der Finanzen, Peer Steinbrück, den Präsi-
denten der Deutschen Bundesbank und der BaFin und
Vertretern des privaten Bankensektors über das Ret-
tungspaket vom 29. September/5. Oktober 2008 eine
Rolle gespielt hat,

7. welche Personen neben Beschäftigten des Bundes-
ministeriums der Finanzen bei der Vorbereitung und
Durchführung der Verhandlungen teilgenommen ha-
ben und welche Ergebnisse mit diesen ausgehandelt
wurden,

8. was im Rahmen der Vorbereitung der Bürgschafts-
zusagen vom 29. September und 5. Oktober 2008
unternommen wurde, um auf eine Frist wahrende
Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegenüber den
an der Abspaltung beteiligten Rechtsträgern oder
Dritten hinzuwirken,

9. welche Gründe zu den Äußerungen der Leitungsebene
des Bundesministeriums der Finanzen geführt haben,
man wolle die HRE abwickeln, und welche Folgen
derartige Äußerungen für die HRE und ihre Refinan-
zierungsbedingungen gehabt haben,

III. in Bezug auf die Einbeziehung von Finanzholdings in
die staatliche Finanzaufsicht,

1. welchen Inhalts die Gespräche zwischen dem Bundes-
ministerium der Finanzen, dem Bundesministerium
der Justiz, der BaFin und der Deutschen Bundesbank
über die Vorschläge zur Beaufsichtigung von Finanz-
holdinggesellschaften Mitte 2007 waren und ob die
HRE Gegenstand dieser Gespräche war,

2. inwieweit und ggf. wann die Leitung des Bundesminis-
teriums der Finanzen, des Bundesministeriums der
Justiz, der BaFin und der Deutschen Bundesbank mit
diesem Sachverhalt befasst worden sind,

3. wann mit der Erarbeitung der dafür erforderlichen
Rechtsgrundlagen begonnen worden ist und wes-
halb diese nicht vor 2008 abgeschlossen werden
konnten,

4. ob durch eine frühere Einbeziehung von Finanz-

IV. in Bezug auf die Entstehung der HRE durch die
Abspaltung von der Hypo Vereinsbank (HVB) im Jahr
2003,
1. ob es im Vorfeld der Abspaltung bereits Beanstandun-

gen der betroffenen Geschäftsbereiche der HVB und
ihrer Töchter durch die staatliche Finanzaufsicht ge-
geben hat,

2. worauf sich diese Beanstandungen gegebenenfalls im
Einzelnen bezogen,

3. ob und wann das Bundesministerium der Finanzen
seinerzeit über solche Beanstandungen unterrichtet
worden ist.“

2. Konstituierung des 2. Untersuchungs-
ausschusses

Der 2. Untersuchungsausschuss des 16. Deutschen Bun-
destages ist noch am 23. April 2009 unmittelbar nach
dem Einsetzungsbeschluss im Plenum durch den Präsiden-
ten des Deutschen Bundestages, Dr. Norbert Lammert,
konstituiert worden.

Der Präsident dankte den Mitgliedern des Ausschusses
für die Bereitschaft, diese Aufgabe zu übernehmen und
wünschte dem Ausschuss eine erfolgreiche Arbeit.
Gleichzeitig wies er auf das Untersuchungsausschussge-
setz (PUAG) und die in diesem Untersuchungsausschuss
relevant werdenden Grundsätze und Regelungen zur Ver-
traulichkeit und Geheimhaltung hin. Durch das Untersu-
chungsausschussgesetz und die Geheimschutzordnung
des Deuschen Bundestages sollten die Beratungsmöglich-
keiten nicht eingegrenzt werden. Es solle vielmehr eine
solide Voraussetzung für die Beratungen sichergestellt
sein.

Insbesondere müsse gewährleistet sein, dass eingestuftes
Material von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages
so behandelt werde, dass die Exekutive, die um die Vor-
lage solcher Unterlagen gebeten werde, keinen Anlass
habe, den Bundestag zurückhaltend und unvollständig zu
informieren.

3. Mitglieder des 2. Untersuchungs-
ausschusses

Die Fraktionen haben folgende Ausschussmitglieder be-
nannt:

CDU/CSU
Ordentliche
Mitglieder:

Leo Dautzenberg
Daniela Raab
Christan Hirte
Klaus-Peter Willsch

Stellvertretende
Mitglieder:

Thomas Bareiß
Manfred Kolbe
holdings in die Bankenaufsicht die Schieflage der
HRE hätte vermieden werden können,

Dr. Wolfgang Götzer
Christian Freiherr von Stetten

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache 16/14000

4. Vorsitz, stellvertretender Vorsitz sowie
Obleute und Berichterstattung

a) Ausschussvorsitz
Der 2. Untersuchungsausschuss hat in seiner konstituie-
renden Sitzung am 23. April 2009 den Abgeordneten
Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) zum Vorsitzenden und die
Abgeordnete Daniela Raab (CDU/CSU) zur stellvertre-
tenden Vorsitzenden bestimmt. Ein Vorschlag des Abge-
ordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE.), den stellvertre-
tenden Vorsitz aus den Reihen der Oppositionsfraktionen
zu besetzen, fand nach einem Hinweis auf § 12 der Ge-
schäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) und
das bestehende Stärkeverhältnis der Fraktionen, das bei
der Besetzung des Vorsitzes und des stellvertretenden
Vorsitzes mangels abweichender Vereinbarung im Ältes-
tenrat Berücksichtigung finden müsse, keine Mehrheit.
Im weiteren Verlauf der Untersuchung verständigte sich
der Ausschuss darauf, dass eine Vertretung der stellver-
tretenden Ausschussvorsitzenden Daniela Raab (CDU/
CSU) in dieser Eigenschaft durch das dienstälteste Mit-
glied der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss, den Abge-
ordneten Leo Dautzenberg, erfolgt.

b) Benennung der Obleute und Benennung
der Berichterstatter

Als Obleute für ihre Fraktionen wurden in der konstituie-
renden Sitzung benannt:

Für die Berichterstattung wurden von den Fraktionen vor-
geschlagen:

5. Benannte und ermächtigte Mitarbeiter
der Fraktionen

SPD
Ordentliche
Mitglieder:

Dr. Hans-Ulrich Krüger
Reinhard Schultz
Nina Hauer
Jörg-Otto Spiller

Stellvertretende
Mitglieder:

Gabriele Frechen
Dr. Matthias Miersch
Johannes Kahrs
Lydia Westrich

FDP
Ordentliches
Mitglied:

Dr. Volker Wissing

Stellvertretendes
Mitglied:

Frank Schäffler

DIE LINKE.
Ordentliches
Mitglied:

Dr. Axel Troost

Stellvertretendes
Mitglied:

Roland Claus

BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Ordentliches
Mitglied:

Dr. Gerhard Schick
(nicht am 18. September 2009)
Cornelia Behm
(am 18. September 2009)

Stellvertretendes
Mitglied:

Wolfgang Wieland

CDU/CSU
Leo Dautzenberg

SPD
Nina Hauer

FDP
Dr. Volker Wissing

DIE LINKE.
Dr. Axel Troost

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dr. Gerhard Schick

CDU/CSU
Klaus-Peter Willsch

SPD
Nina Hauer

FDP
Dr. Volker Wissing

DIE LINKE.
Dr. Axel Troost

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dr. Gerhard Schick

CDU/CSU
Rudolf Seiler
Volker Zimmermann
Claudia von Cossel
Dr. Christian Mayer
Axel Schlegtendal
Dr. Anne Deter

SPD
Christian Heyer
Dr. Tilman Hoppe
Obiageli Katchi
Judith Gläser
Charlotte Becker
Ali von Wangenheim

Drucksache 16/14000 – 24 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

6. Beauftragte der Bundesregierung

Die nachfolgenden Beauftragten der Bundesregierung
wurden dem Ausschusssekretariat schriftlich angezeigt
und haben als Vertreter ihres Hauses an nichtöffentlichen
und öffentlichen Sitzungen teilgenommen.

7. Vertreter der Deutschen Bundesbank

zugestimmt, dass zur Begleitung der Arbeit des Untersu-
chungsausschusses Mitarbeiter zur Teilnahme an Sitzun-
gen benannt werden. Dabei wurde darauf hingewiesen,
dass im Unterschied zu den Beauftragten der Bundes-
regierung im Hinblick auf die Teilnahme an Sitzungen des
Ausschusses kein verfassungsrechtlicher Anspruch be-
stehe. Des Weiteren seien nur Personen zu benennen, die
von den bisher wahrgenommenen Aufgaben her keinerlei
Bezug zum Gegenstand des Untersuchungsauftrages ge-
habt hätten und auch nicht als Zeuge in Frage kämen.

An Sitzungen des Untersuchungsausschusses haben auf
dieser Grundlage Bundesbankdirektor Matthias Kempf
und Bundesbankdirektor Thomas Szewczyk teilgenom-
men.

In seiner 9. Sitzung am 18. Juni 2009 hat der Untersu-
chungsausschuss festgehalten, für den weiteren Verlauf
der Untersuchung bestehe die Notwendigkeit dieser be-
sonderen Begleitung durch die Deutsche Bundesbank
nicht mehr.

8. Sekretariat des 2. Untersuchungs-
ausschusses

Dem Sekretariat des 2. Untersuchungsausschusses gehör-
ten an:

B. Sachnahe Parallelverfahren

I. Strafverfahren

Zeitgleich zur Arbeit des 2. Untersuchungsausschusses
ermittelte auch die Staatsanwaltschaft München I.

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mün-
chen I umfasst Vorgänge in der HRE und ihren Tochterge-
sellschaften Hypo Real Estate Bank AG und DEPFA
Bank plc aus den Jahren 2007 und 2008. Als Beschul-

FDP
Tim Heerhorst
Steffen Rutter
Philipp Iza Schilling
Tim Anselm Bremmer

DIE LINKE.
Jens Lehmann
Philipp Hersel
Raoul Didier
Barbara Klaus

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Helmut Mangold

Bundeskanzleramt:
Ministerialrat Torsten Akmann

Ministerialrat Wolfgang Kiekenbeck

Ministerialrat Dr. Christian Schleithoff

Oberregierungsrat Dr. Marcus Pleyer

Oberregieringsrätin Anne-Katrin Wahl

Regierungsamtsfrau Nicole Knöner

Bundesministerium der Finanzen:
Ministerialrat Markus Becker

Regierungsdirektorin Dr. Kerstin Löhr

Regierungsdirektorin Susanne Rosenbaum

Staatsanwalt Simon Henrichs

Oberamtsrat Wilfried Etmann

Amtsrätin Simone Uhlig

Bundesministerium der Justiz:
Ministerialrat Hans-Peter Schmieszeck

Richterin am Finanzgericht Andrea Debus

Oberamtsrätin Ilona Huss

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
Mirja Becker

Leiter: Ministerialrat Winfried Holz

Referent: Regierungsdirektor
Thomas Meyer

Referent: Regierungsdirektor
Jürgen Grabowski

Sachbearbeiter: Verwaltungsangestellter
Mario Schalla

1. Ausschuss-
sekretärin:

Verwaltungsangestellte
Christiane Kahlert

2. Ausschuss-
sekretärin:

Steffi Sperber (bis 29. Juli 2009)
Denise Kayser (ab 29. Juli 2009)

Geprüfter Rechts-
kandidat: Moritz Müller (ab 29. Juni 2009)

Studentische
Hilfskräfte:

Markus Rackow (ab 25. Mai 2009)
Hans Rosenbaum (ab 25. Mai 2009)
In seiner 2. Sitzung am 7. Mai 2009 hat der Untersu-
chungsausschuss auf Anfrage der Deutschen Bundesbank

digte werden die Mitglieder des damaligen Vorstands so-
wie der damalige Aufsichtsratsvorsitzende der HRE ge-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 25 – Drucksache 16/14000

führt. Die Tatvorwürfe lassen sich in drei Bereiche
unterteilen:

Der erste Bereich umfasst den Tatvorwurf der Unrichti-
gen Darstellung gemäß § 400 Absatz 1 Nummer 1 des
Aktiengesetzes (AktG). Es besteht der Verdacht, dass
durch Aussagen in den Zwischenberichten der HRE vom
30. September 2007 und vom 30. Juni 2008 die Finanz-
und Ertragslage des Konzerns unrichtig dargestellt oder
zumindest verschleiert wurden. Weitere Prüfungsgegen-
stände sind in diesem Zusammenhang die Pressemittei-
lung der HRE vom 7. November 2007 sowie die Ad-hoc
Mitteilung vom 29. September 2008.

Der zweite Bereich betrifft den Tatvorwurf der Markt-
manipulation gemäß § 38 Absatz 2, § 39 Absatz 2 Num-
mer 11 und § 20a Absatz 1 Nummer 1 WpHG. Prüfungs-
gegenstand ist ein vom ehemaligen Finanzvorstand am
25. September 2008 gehaltener Vortrag auf der Banken-
konferenz German Investment Conference in München.
Dort soll der Beschuldigte die Refinanzierungsplattform
der DEPFA Bank plc als „anhaltend stabil“ bezeichnet so-
wie einen Liquiditätspuffer in Höhe von 33 Mrd. Euro an-
gegeben haben, obwohl bereits am 26. September 2008
die Verhandlungen über das erste Rettungspaket in Höhe
von schließlich 35 Mrd. Euro beginnen.

Der dritte und letzte Bereich betrifft den Tatvorwurf der
Untreue gemäß § 266 des Strafgesetzbuches (StGB). Das
Refinanzierungsmodell der erst im Herbst 2007 erworbe-
nen DEPFA Bank plc war erheblich von der Fristentrans-
formation geprägt. Der Refinanzierungsbedarf der DE-
PFA Bank plc wurde in erheblichem Umfang kurzfristig,
also mit Laufzeiten bis zu einem Jahr, gedeckt. Es liegen,
insbesondere auf Grundlage des Berichts der Deutschen
Bundesbank über die Prüfung der Mindestanforderungen
an das Risikomanagement vom 24. Juni 2008, Anhalts-
punkte vor, dass der Vorstand der HRE Mängel im Risi-
komanagement der HRE und der DEPFA Bank plc nicht
abgestellt sowie eine Umstellung des Refinanzierungs-
modells pflichtwidrig unterlassen haben könnte.

Im Dezember 2008 wurden bei der Durchsuchung von
Privat- und Geschäftsräumen der Beschuldigten Ge-
schäftsunterlagen und EDV-Daten sichergestellt. Weitere
Unterlagen wurden beim Abschlussprüfer, der Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft KPMG, beschafft. Die Deut-
sche Bundesbank in München stellte der Staatsanwalt-
schaft im März 2009 eigene Unterlagen bezüglich der
Prüfung der Mindestanforderungen an das Risikomanage-
ment zur Verfügung.

Die Auswertung dieser Unterlagen obliegt dem Bayeri-
schen Landeskriminalamt (BLKA), mit dem die Staatsan-
waltschaft München I eng zusammenarbeitet. Im Zuge
des Ermittlungsverfahrens wurde die BLKA-Wirtschafts-
prüfergruppe mit der Erstellung eines Sachverständigen-
gutachtens zur Plausibilisierung der Geschäftsabläufe in
der HRE in den Jahren 2007 und 2008 beauftragt.

Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I wer-
den die Ermittlungstätigkeiten noch einige Monate dau-

§ 184 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) erst
Übersetzungen angefertigt werden müssen.

Seit März 2009 haben 22 Zeugenvernehmungen stattge-
funden. Unter den Zeugen waren sowohl Mitarbeiter von
der HRE als auch von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
KPMG. Seit Anfang Juli 2009 werden zudem Verantwortli-
che der Münchner Hauptverwaltung der Deutschen Bun-
desbank als Zeugen zu der Prüfung der Mindestanforde-
rungen an das Risikomanagement vernommen.

Von den Beschuldigten hat sich bislang ein ehemaliges
Vorstandsmitglied aussagebereit gezeigt. Für September
2009 sind zwei weitere Vernehmungen von Beschuldig-
ten geplant, die sich bereit erklärt haben auszusagen. Die
übrigen Beschuldigten machen zurzeit von ihrem Aussa-
geverweigerungsrecht Gebrauch.

II. Zivilverfahren
Nach Pressemitteilungen sind beim Landgericht Mün-
chen über 50 Klagen auf Schadensersatz gegen die HRE
anhängig. Unter den Klägern befinden sich sowohl Ein-
zelpersonen als auch Kapitalanlagegesellschaften. Es
wird der Vorwurf erhoben, dass die HRE zu spät auf Be-
lastungen durch die Finanzkrise hingewiesen habe und
dadurch beim Kauf von Aktien der HRE zu viel Geld be-
zahlt und durch den Kurssturz ein hoher finanzieller
Schaden erlitten worden sei. Nach Medienberichten habe
die HRE möglicherweise seit Ende 2007 durch interne
Berechnungen von Belastungen durch die US-Finanz-
krise gewusst, die Anleger aber erst am 15. Januar 2008
in einer Ad-hoc Meldung über Abschreibungen in Höhe
von 390 Mio. Euro informiert.

Bisher sei einem Anleger bei Landgericht München be-
reits im Juni 2009 rund 4 000 Euro Schadensersatz für
Kursverluste zugesprochen worden, wobei das Urteil
noch nicht rechtskräftig sei, da die HRE Revision einge-
legt habe.

Um die Prozessflut bewältigen zu können, wird nach Me-
dienberichten von einem Klägervertreter angestrebt, eine
Art Sammelklage durchzuführen. Die Möglichkeit hierzu
ergebe sich aus dem Kapitalanleger-Musterverfahrensge-
setz. Danach müsste das Landgericht den Fall, wenn min-
destens zehn entsprechende Anträge vorliegen, an das
Oberlandesgericht München weiterleiten und die Grund-
satzfragen dort vorab entscheiden lassen.

Des Weiteren habe nach Medienberichten im März 2009
das Landgericht München bestätigt, dass eine Feststel-
lungsklage des ehemaligen HRE-Vorstandsvorsitzenden
Georg Funke eingegangen sei. Dieser verlange, dass sein
Vertrag bis zum regulären Ablauf im September 2013
weiter gelte und seine Pensionsansprüche aufrechterhal-
ten blieben.

III. Sonstige Verfahren
Zur Vorbereitung der Durchsetzung von etwaigen Scha-
densersatzansprüchen der HRE gegen ehemalige Vorstands-
ern, auch weil ein erheblicher Teil der Unterlagen aus-
schließlich in englischer Sprache existiert und gemäß

mitglieder der HRE haben vor dem Hintergrund des Einsat-
zes von Garantien des Bundes in Höhe von fast 90 Mrd.

Drucksache 16/14000 – 26 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Euro und einem Anteil des Bundes an der HRE von 90 Pro-
zent die Fraktionen der CDU/CSU und SPD mit Antrag
vom 1. Juli 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13619) bean-
tragt:

„Der Bundestag wolle beschließen:

der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. das Bestehen von Schadensersatzansprüchen der
Hypo Real Estate Holding AG gegen ehemalige Vor-
standsmitglieder des Unternehmens zu prüfen und

2. auf der Hauptversammlung der Hypo Real Estate
Holding AG am 13. und 14. August 2009 für den in
der Einladung zur Hauptversammlung vorgelegten
Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zur Durchfüh-
rung eine aktienrechtlichen Sonderprüfung als Grund-
lage für die Prüfung etwaiger Schadensersatzan-
sprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder zu
stimmen.“

Der Antrag wurde in der 231. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 3. Juli 2009 angenommen, nachdem zu-
vor ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP (Bundes-
tagsdrucksache 1613620), der zusätzlich eine Aufarbei-
tung von Versäumnissen der Bundesregierung forderte,
abgelehnt worden war.

C. Verlauf des Untersuchungsverfahrens
I. Beschlüsse und Absprachen zum

Verfahren
Bereits unmittelbar nach der Konstituierung beriet der
2. Untersuchungsausschuss zehn Vorschläge zu Verfahrens-
beschlüssen, die das Vorgehen für die weiteren Ausschuss-
sitzungen regeln. Hinsichtlich der Verfahrensbeschlüsse
Nummer 1, 2, 3, 4, 6, 9 und 10 bestand Einvernehmen;
die Verfahrensbeschlüsse Nummer 5, 7 und 8 wurden mit
den Stimmen der Mitglieder der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Mitglieder
der Oppositionsfraktionen beschlossesen. Im Einzelnen
wurden die folgenden Beschlüsse gefasst:

1. Beschluss 1
„Protokollierung der Ausschusssitzungen

(zu § 11 des Untersuchungsausschussgesetzes)

Die Protokollierung der Sitzungen des 2. Untersuchungs-
ausschusses gemäß § 11 des Untersuchungsausschussge-
setzes wird wie folgt durchgeführt:

1. Alle öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen, die
der Beweiserhebung oder sonstiger Informationsbe-
schaffung des Ausschusses dienen, sind stenografisch
aufzunehmen.

2. Alle nichtöffentlichen Beratungen werden in einem
durch das Sekretariat zu fertigenden Kurzprotokoll
(wesentliche Zusammenfassung) festgehalten. Der
Untersuchungsausschuss behält sich vor, in Ausnah-
mefällen (auf Antrag eines Viertels der Ausschussmit-

2. Beschluss 2
„Verteilung von Ausschussdrucksachen, Beweis-

beschlüssen und Ausschussmaterialien
I. Grundsatz der Verteilung von Ausschussdrucksachen,

Beweisbeschlüssen und sonstigen Ausschussmateria-
lien
Ausschussdrucksachen, Beweisbeschlüsse und Aus-
schussmaterialien (MAT A, MAT B und MAT C) sind
durch das Sekretariat des 2. Untersuchungsausschus-
ses zu verteilen an:
1. Ordentliche und stellvertretende Mitglieder
2. Benannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der

Fraktionen
3. Beauftragte der Bundesregierung und des Bundes-

rates
Die Materialien werden wie folgt bezeichnet:

– MAT A sind Antworten auf Beweisbeschlüsse
(Beiziehungsbeschlüsse).

– MAT B sind Beweismaterialien, die nicht auf-
grund eines Beweisbeschlusses, sondern aufgrund
freiwilliger Zusendung eingehen.

– MAT C sind Materialien, die Bezug zum Untersu-
chungsauftrag haben, aber nicht die zu untersu-
chenden Vorgänge dokumentieren, wie Verwal-
tungsentscheidungen in vergleichbaren Fällen,
allgemeine Dienstanweisungen u. ä., die nicht
aufgrund von Beweisbeschlüssen eingehen.

II. Verteilung umfangreicher Ausschussmaterialien
MAT A, B und C mit einem Umfang von 101 bis 1000
Seiten werden lediglich in je vier Exemplaren an die
Fraktionen der CDU/CSU und SPD sowie in je zwei
Exemplaren an die Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verteilt. Bei darüber hi-
nausgehendem Umfang erhalten alle Fraktionen je ein
Exemplar. Bei besonders großem Umfang wird von
einer Verteilung abgesehen und stattdessen ein Exem-
plar im Ausschusssekretariat zur Verfügung gestellt;
in Zweifelsfällen verständigen sich der Vorsitzende
und die Obleute. Das Anschreiben der abgebenden
Stelle wird in jedem Fall gemäß Verteiler in Ziffer I.
versandt.“

3. Beschluss 3
„Behandlung der Ausschussprotokolle

I. Protokolle nichtöffentlicher Sitzungen
1. Protokolle nichtöffentlicher Sitzungen erhalten die

Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des
Untersuchungsausschusses, die benannten Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen sowie
die Beauftragten der Bundesregierung und des Bun-
desrates.
glieder) auch die stenografische Protokollierung einer
nichtöffentlichen Beratungssitzung zu verlangen.“

2. Dritte haben grundsätzlich kein Recht auf Einsicht-
nahme in Protokolle nichtöffentlicher Sitzungen und

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 27 – Drucksache 16/14000

folglich auch nicht darauf, dass ihnen Kopien sol-
cher Protokolle überlassen werden. Eine Ausnahme
besteht nur gegenüber Behörden, wenn der Unter-
suchungsausschuss entschieden hat, Amtshilfe zu
leisten.

II. Protokolle öffentlicher Sitzungen

1. Protokolle öffentlicher Sitzungen erhalten der unter
Punkt I.1 genannte Personenkreis, darüber hinaus
auf Antrag auch Behörden, wenn der Untersu-
chungsausschuss entschieden hat, Amtshilfe zu leis-
ten.

2. Einem Dritten soll Einsicht in die Protokolle ge-
währt werden, wenn er ein berechtigtes Interesse
nachweist. Dies kann auch dadurch geschehen, dass
eine Kopie zur Verfügung gestellt wird. Der Vorsit-
zende entscheidet über die Einsicht. Er sieht auch
bei Vorliegen eines berechtigten Interesses von der
Gewährung von Einsicht ausnahmsweise ab, wenn
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Ausschuss
ein Einsichtsrecht verneinen würde. Die Absicht ei-
ner ablehnenden Entscheidung trägt der Vorsitzende
im Obleutegespräch vor. In diesem Fall ist eine Ent-
scheidung des Ausschusses herbeizuführen.

III. Protokolle VS-VERTRAULICH oder höher eingestuf-
ter Sitzungen

Ist das Protokoll über die Aussage eines Zeugen VS-
VERTRAULICH oder höher eingestuft, so ist dem
Zeugen Gelegenheit zu geben, dies in der Geheim-
schutzstelle des Deutschen Bundestages einzusehen.
Eine Kopie erhält er nicht.“

4. Beschluss 4

„Verzicht auf Verlesung von Schriftstücken
(zu § 31 des Untersuchungsausschussgesetzes)

Gemäß § 31 Absatz 2 des Untersuchungsausschussgeset-
zes wird auf die Verlesung von Protokollen und Schriftstü-
cken verzichtet, soweit diese vom Ausschusssekretariat
allen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses zugäng-
lich gemacht worden sind.“

5. Beschluss 5

„Verpflichtung zur Geheimhaltung

1. Die Mitglieder des 2. Untersuchungsausschusses sind
aufgrund des Untersuchungsausschussgesetzes, der
Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages,
ggf. ergänzt um Beschlüsse des 2. Untersuchungsaus-
schusses in Verbindung mit § 353b Absatz 2 Nummer 1
des Strafgesetzbuches, zur Geheimhaltung derjenigen
Tatsachen und Einschätzungen verpflichtet, die ihnen
durch Übermittlung der von amtlichen Stellen als VS-
VERTRAULICH bzw. VERTRAULICH und höher ein-
gestuften Unterlagen bekannt werden.

2. Diese Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich

Einstufung bzw. Behandlung als VS-VERTRAULICH
oder höher sowie als VERTRAULICH oder höher
durch den Untersuchungsausschuss selbst veranlasst
oder durch den Vorsitzenden unter Berücksichtigung
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom
17. Juli 1984 (BVerfGE 67, S. 100 ff.) zur Wahrung des
Grundrechtsschutzes (Betriebs- und Geschäftsgeheim-
nisse, Steuergeheimnisse und informationelles Selbst-
bestimmungsrecht) vorgenommen wird.

3. Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, wenn und
soweit die aktenführende Stelle bzw. der Untersu-
chungsausschuss die Einstufung als VS-VERTRAU-
LICH und höher bzw. die Behandlung als VERTRAU-
LICH und höher aufhebt.

4. Im Übrigen gilt die Geheimschutzordnung des Deut-
schen Bundestages.

5. Anträge, deren Inhalt möglicherweise geheimhal-
tungsbedürftig ist, sollen in der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages hinterlegt werden. Über
die Hinterlegung soll der Antragsteller das Ausschuss-
sekretariat unterrichten.“

6. Beschluss 6
„Verteilung von Verschlusssachen

(zu § 16 Absatz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes)
I. Grundsatz der Verteilung von zugeleiteten Verschluss-

sachen
Von den für den 2. Untersuchungsausschuss in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ein-
gehenden VS-VERTRAULICH oder GEHEIM einge-
stuften Beweismaterialien sind Ausfertigungen herzu-
stellen und zwar für
1. die Fraktionen im Ausschuss je zwei,
2. das Sekretariat zugleich für den Vorsitzenden und

die stellvertretende Vorsitzende je eine.
Den Mitgliedern der Fraktionen sowie deren benann-
ten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zum Um-
gang mit Verschlusssachen ermächtigt und zur Ge-
heimhaltung förmlich verpflichtet sind, werden auf
Wunsch die jeweiligen Exemplare ausgehändigt.
Der Geheimschutzbeauftragte des Deutschen Bundes-
tages wird aufgefordert, den Mitgliedern und den Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen in
Räumen, die von diesen bestimmt werden, Verwahrge-
lasse zur Aufbewahrung der Ausfertigung zur Verfü-
gung zu stellen und unverzüglich die gegebenenfalls
weiteren notwendigen technischen Sicherungsmaß-
nahmen zu treffen.

II. Verteilung der vom Untersuchungsausschuss einge-
stuften Verschlusssachen
Für die vom 2. Untersuchungsausschuss selbst VS-
VERTRAULICH, VERTRAULICH gem. § 2a GSO,
GEHEIM, GEHEIM gem. § 2a GSO oder ggf.
auch auf solche Tatsachen und Einschätzungen, die
aufgrund von Unterlagen bekannt werden, deren VS-

STRENG GEHEIM eingestuften Unterlagen und Pro-
tokolle gilt Ziffer I. entsprechend.

Drucksache 16/14000 – 28 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

III. Verteilung von „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ein-
gestuften Unterlagen

„VS-NfD“-eingestufte Unterlagen werden verteilt und
behandelt gemäß Beschluss 2 zum Verfahren in Ver-
bindung mit der Geheimschutzordnung des Deutschen
Bundestages.“

a) Erstellung von Verschlusssachen für das
Sekretariat

Gemäß Ziffer I. des genannten Verfahrensbeschlusses 6
können von den in der Geheimschutzstelle eingehenden
VS-VERTRAULICH oder GEHEIM eingestuften Be-
weismaterialien dem Sekretariat jeweils eine Ausferti-
gung für den Vorsitzenden und die stellvertretende Vorsit-
zende zugeleitet werden.

Im Verlauf der Untersuchung hat sich gezeigt, dass es für
eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung
der Untersuchung und Vorbereitung der Ausschusssitzun-
gen notwendig ist, jeweils eine weitere Ausfertigung ein-
gestufter Beweismaterialien, die ausschließlich dem
Sekretariat zur Verfügung steht, zu erstellen. Die Ausfer-
tigungen für den Vorsitzenden und die stellvertretende
Vorsitzende wurden auf Anforderung jeweils diesen di-
rekt zugeleitet.

Ab dem 25. Mai 2009 wurde jeweils eine zusätzliche
Ausfertigung von der Geheimschutzstelle für das Sekreta-
riat bereitgestellt.

b) Verteilung von umfangreichen
Verschlusssachen

Aufgrund des großen Umfanges etlicher eingestufter Be-
weismaterialien – im Einzelfall teilweise mehrere Tau-
send Seiten umfassend – hat sich der Untersuchungsaus-
schuss in seiner 9. Sitzung am 18. Juni 2009 für diese
Fälle einvernehmlich darauf verständigt, von einer Her-
stellung von Ausfertigungen sowie einer Verteilung ent-
sprechender Beweismaterialien im Ganzen abzusehen
und zunächst den Zugangsberechtigten Einsicht in der
Geheimschutzstelle zu gewähren. Anschließend können
die Fraktionen dem Sekretariat gegenüber mitteilen, wel-
che Teile der Beweismaterialen durch die Geheimschutz-
stelle gemäß Verfahrensbeschluss 6 ausgefertigt werden
sollen.

7. Beschluss 7

„Fragerecht bei der Beweiserhebung

Das Fragerecht bei der Vernehmung von Zeugen und
Sachverständigen nach § 24 Absatz 5 und § 28 Absatz 1
des Untersuchungsausschussgesetzes wird unter Zugrun-
delegung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundes-
tages und der parlamentarischen Praxis bei der Ausge-
staltung von Aussprachen im Plenum wie folgt gestaltet:

1. Im ersten Abschnitt stellt zunächst der Vorsitzende,
nachdem dem Zeugen Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben wurde, weitere Fragen zur Aufklärung und
Vervollständigung der Aussage sowie zur Erfor-
schung des Grundes, auf dem das Wissen des Zeugen
beruht.

2. Der zweite Abschnitt besteht aus einzelnen Befra-
gungsrunden gemäß den im Plenum zugrunde geleg-
ten Aussprachen entsprechend der „Berliner Stunde“.
Bei der Reihenfolge der Fraktionen innerhalb der Be-
fragungsrunden sind dabei die Fraktionsstärke und
der Grundsatz von Rede und Gegenrede zu berück-
sichtigen. Für die Bemessung des Zeitanteils der
Fraktionen innerhalb der Befragungsrunden wird die
Verteilung der Redezeiten im Plenum angewendet.

2.1 In der ersten Befragungsrunde beginnt die Fraktion
der FDP. Daran schließt sich die Befragung der an-
deren Fraktionen in der Reihenfolge CDU/CSU, DIE
LINKE., SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an.
Wurde die Befragung im ersten Abschnitt durch die
stellvertretende Vorsitzende durchgeführt, wechselt
die Reihenfolge der Befragung zwischen den Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD entsprechend. Die Ge-
samtdauer der Befragung in der ersten Befragungs-
runde des zweiten Abschnitts soll zwei Stunden nicht
überschreiten. In der zweiten Befragungsrunde be-
ginnt die Fraktion der SPD, gefolgt von der Fraktion
der FDP, der Fraktion der CDU/CSU und den Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wurde die Befragung im ersten Abschnitt durch die
stellvertretende Vorsitzende durchgeführt, wechselt
auch in der zweiten Befragungsrunde die Reihenfolge
der Befragung zwischen den Fraktionen der CDU/
CSU und SPD. Diese Reihenfolge gilt auch für wei-
tere vereinbarte Fragerunden.

2.2 Das Fragerecht im zweiten Abschnitt wird von den
Berichterstatterinnen und Berichterstattern ausge-
übt. Diese können das ihnen zustehende Fragerecht
an ein ordentliches Mitglied oder auch an ein stell-
vertretendes Ausschussmitglied ihrer Fraktion weiter-
geben. Dieses darf trotz der Anwesenheit der ordentli-
chen Ausschussmitglieder derselben Fraktion das
Fragerecht ausüben.

3 Bei Sachverständigenanhörungen und informatori-
schen Anhörungen wird entsprechenden vorstehenden
Regelungen verfahren.“

8. Beschluss 8

„Behandlung von Beweisanträgen

Zur ordnungsgemäßen Vorbereitung der Beratungssitzun-
gen werden Beweisanträge nur dann in einer Beratungs-
sitzung behandelt, wenn sie schriftlich bis zum Donners-
tag der Vorwoche, 10.00 Uhr, im Sekretariat des
Die Vernehmung zur Sache wird in zwei Abschnitte auf-
geteilt:

2. Untersuchungsausschusses eingegangen sind. Von die-
ser Frist kann einvernehmlich abgewichen werden.“

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 29 – Drucksache 16/14000

9. Beschluss 9
„Zutritt von Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern
(zu § 12 Absatz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes)

Den benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Fraktionen sowie dem benannten persönlichen Mitarbei-
ter des Vorsitzenden wird Zutritt zu den nichtöffentlichen
Beratungssitzungen und – soweit die persönlichen Vo-
raussetzungen vorliegen – auch zu VS-eingestuften Sit-
zungen gewährt.“

10. Beschluss 10

„Mitteilungen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Der Vorsitzende wird gemäß § 12 Absatz 3 des Untersu-
chungsausschussgesetzes dazu ermächtigt, die Öffentlich-
keit über die in nichtöffentlicher Beratungssitzung gefass-
ten Beschlüsse und Terminierungen des Ausschusses zu
informieren. Hiervon unberührt bleibt das Recht der übri-
gen Ausschussmitglieder, ihre Position hierzu öffentlich
zu äußern.“

II. Verfahrensbeschlüsse zum Umgang
mit Aktenmaterial nach Abschluss
der Untersuchungstätigkeit

In seiner abschließenden Sitzung am 18. September 2009
fasste der Ausschuss mit den Stimmen der Mitglieder der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmern der Mitglieder
der Oppositionsfraktionen zum Verbleib des im Laufe des
Verfahrens entstandenen Aktenmaterials die folgenden
weiteren Verfahrensbeschlüsse:

1. Beschluss 11

„Behandlung der Protokolle und Ausschussmaterialien
nach Vorlage des Berichts gemäß § 33 Abs. 3 PUAG an
den Deutschen Bundestag

I. Protokolle

Der Untersuchungsausschuss empfiehlt nach II. Nr. 2
der Richtlinien gemäß § 73 Abs. 3 GO-BT:

1. Protokolle öffentlicher Sitzungen einschließlich der
Korrekturen/Ergänzungen der Zeugen und Anhör-
personen werden auf elektronischem Datenträger
dem Sachstandsbericht beigefügt und können von
jedem eingesehen bzw. Kopien angefordert werden.
Dies gilt auch für Stenografische Protokolle nichtöf-
fentlicher Zeugenvernehmungen, die nachträglich
zur Veröffentlichung freigegeben worden sind. Aus-
genommen davon sind beigefügte Dokumente Drit-
ter.

2. VS-NfD, VERTRAULICH, VS-VERTRAULICH und
höher eingestufte Protokolle werden nach der Ge-
heimschutzordnung des Deutschen Bundestages be-
handelt.

3. Protokolle über Beratungssitzungen werden mit

II. Im Ausschuss entstandene sowie für den Ausschuss er-
stellte Materialien

1. Im Untersuchungsausschuss entstandene Materialien
(Ausschussdrucksachen, Ausschussbeschlüsse, Gut-
achten, sonstige Ausarbeitungen, Verzeichnisse und
Übersichten) sowie dem Ausschuss überlassene Mate-
rialien, Gutachten, Stellungnahmen, Ausarbeitungen
und Berichte, die von anderer Seite für den Ausschuss
erstellt worden sind, sind wie die unter I.3. erwähnten
Protokolle zu behandeln, soweit sie nicht im Bericht
oder seinem Anhang aufgenommen wurden.

2. Dies gilt nicht für Materialien mit der Kennzeich-
nung VS-NfD, VERTRAULICH, VS-VERTRAU-
LICH oder höher. Diese sind nach der Geheim-
schutzordnung des Deutschen Bundestages zu
behandeln.

3. Bei den unter 1. genannten Materialien, die nach
der Zweckbestimmung des Verfassers auch der Öf-
fentlichkeit zugänglich gemacht werden können, ist
eine Einsichtnahme im Rahmen der für das Archiv
des Deutschen Bundestages geltenden Regelungen
möglich.

III. Geschäftsakten

Die nach der Richtlinie für die Anbietung und Abgabe
von Unterlagen an das Parlamentsarchiv aufzube-
wahrenden Geschäftsakten des Ausschusses werden
ebenfalls mit dem Vermerk „Nur zur dienstlichen Ver-
wendung“ versehen.

IV. Beweismaterialien

Die zu Beweiszwecken beigezogenen Materialien An-
derer (MAT A) und die ohne Beiziehungsbeschluss
überlassenen Beweismaterialien (MAT B) werden
nach Vorlage des Berichts gemäß § 33 Abs. 3 PUAG
an die herausgebenden Stellen zurückgegeben. Aus-
genommen hiervon sind Kopien bzw. Ausfertigungen
von Beweismaterialien, die als Dokumente dem Be-
richt oder Teilen des Berichts beigefügt sind.

Im Übrigen werden die vom Ausschuss gefertigten
Kopien vernichtet, es sei denn, die herausgebenden
Stellen widersprechen. Die Vernichtung ist in einem
Protokoll festzuhalten.“

2. Beschluss 12
„Rückgabe von Beweismaterialien und Mehrausferti-
gungen von Protokollen, die den Mitgliedern des 2. Un-
tersuchungsausschusses und den benannten Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeitern der Fraktionen sowie der
Bundesregierung zur Verfügung gestellt wurden

1. Die an die Mitglieder des 2. Untersuchungsausschus-
ses und die benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter der Fraktionen sowie der Bundesregierung verteil-
ten Kopien der offenen und VS-NfD eingestuften
Beweismaterialien (MAT A, B und C) sowie die davon
gezogenen weiteren Kopien sind nach Vorlage des Be-
richts gemäß § 33 Abs. 3 PUAG an den Deutschen
dem Vermerk „Nur zur dienstlichen Verwendung“
versehen.

Bundestag dem Ausschusssekretariat zum Zwecke der
Vernichtung zuzuleiten.

Drucksache 16/14000 – 30 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Die dem Sekretariat zurückgegebenen Unterlagen
sind von diesem zu vernichten. Die Durchführung die-
ser Vernichtung ist vom Sekretariat in einem Protokoll
festzuhalten.

3. Die von der Geheimregistratur für die Mitglieder des
2. Untersuchungsausschusses und die benannten Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen verteil-
ten Kopien der VERTRAULICH, VS-VERTRAULICH
oder GEHEIM eingestuften Beweismaterialien sowie
die Mehrausfertigungen der VS-VERTRAULICH oder
GEHEIM eingestuften Protokolle des 2. Untersu-
chungsausschusses sind nach Vorlage des Berichts ge-
mäß § 33 Abs. 3 PUAG der Geheimregistratur zum
Zwecke der Vernichtung zuzuleiten.“

III. Vorbereitung der Beweiserhebung

1. Obleutebesprechungen

Zur Vorbereitung der Entscheidungsfindung haben sich
die Obleutebesprechungen in den ständigen Ausschüssen
des Deutschen Bundestages bewährt. Aus diesem Grund
hat der Vorsitzende des 2. Untersuchungsausschusses zur
Vorbereitung der Ausschusssitzungen und zur allgemei-
nen Abstimmung der Ausschussarbeit regelmäßig Obleu-
tebesprechungen am Vortag der Ausschusssitzungen
durchgeführt. Diese Besprechungsrunden sind zwar nicht
von der Geschäftsordnung des Bundestages vorgesehen
und damit auch keine Gremien mit Beschlusskompetenz.
Allerdings erleichtern sie Vereinbarungen unter den Frak-
tionen und damit die Arbeit im Ausschuss generell. Zu-
dem wird das begrenzte Zeitbudget des Untersuchungs-
ausschusses entlastet, wenn die Lösung schwieriger
Verfahrens- und Sachfragen außerhalb der Sitzung vorbe-
reitet wird.

Neben dem Vorsitzenden und seiner Stellvertreterin nah-
men an diesen informellen Besprechungen Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter der Fraktionen und des Ausschussse-
kretariates teil.

2. Strukturierung der Beweisaufnahme

In den ersten Sitzungen des Untersuchungsausschusses
zeichnete sich ab, dass der Schwerpunkt der Untersu-
chung zunächst auf den Komplex, der die Prüfung der
DEPFA Bank plc umfasst, gelegt wird. Danach sollte
schwerpunktmäßig der Komplex „Abspaltung der Hypo
Real Estate“ untersucht werden und abschließend die
Umstände im Zusammenhang mit der Entstehung der
Rettungspakete im September und Oktober 2008 im Vor-
dergrund der Untersuchung stehen.

Im Rahmen dieser Schwerpunktsetzungen sollten trotz
des durch das Ende der Legislaturperiode vorgegebenen
engen Zeitrahmens alle Aspekte des Untersuchungsauf-
trages beleuchtet werden: Die Untersuchung der Ursa-
chen der Schieflage der HRE, die Ausgestaltung und Nut-
zung der Kommunikationswege zwischen dem BMF, der
Deutschen Bundesbank und der BaFin, die durchgeführ-

ziehung von Finanzholdings in die staatliche Finanzauf-
sicht sowie die Hintergründe, die Durchführung und Fol-
gen der Abspaltung der HRE von der HypoVereinsbank
sowie die Hintergründe und Auswirkungen der geschnür-
ten Rettungspakete.

Darüber hinaus bestand Einvernehmen, hinsichtlich der
Untersuchung der Prüfung der DEPFA Bank plc zunächst
die Prüfer der Deutschen Bundesbank, dann die zuständi-
gen Mitarbeiter der BaFin und im Anschluss daran die zu-
ständigen Mitarbeiter des BMF als Zeugen zu vernehmen.

Daneben wurde Einvernehmen darüber erzielt, die politi-
schen Verantwortungsträger am Ende der Untersuchung
als Zeugen zu vernehmen.

3. Terminierung
a) Festlegung der regelmäßigen

Sitzungstage
Bezüglich der Terminierung bestand während der konsti-
tuierenden Sitzung am 23. April 2009 Einigkeit darüber,
den Donnerstag einer Sitzungswoche zum Sitzungstag
des Ausschusses zu bestimmen. Die erforderliche Dauer-
genehmigung des Präsidenten des Deutschen Bundesta-
ges wurde daraufhin beantragt und erteilt.

b) Antrag auf Durchführung einer
Sondersitzung am Tag nach der
Konstituierung

Über die Durchführung einer Sondersitzung bestand in
der 1. Sitzung am 23. April 2009 Uneinigkeit. Die Mit-
glieder der Oppositionsfraktionen legten in dieser ersten
Sitzung unmittelbar im Anschluss an die Konstituierung
insgesamt 51 Beweisanträge vor. Gleichzeitig beantrag-
ten sie die Durchführung einer Sondersitzung am Folge-
tag – Freitag, 24. April 2009 –, um in dieser Sitzung über
die eingebrachten Anträge zu beraten und zu einer Ent-
scheidung zu kommen. Begründet wurde dieser Vor-
schlag, den stellvertretend für die Oppositionsfraktionen,
der Abgeordnete Dr. Volker Wissing (FDP) vortrug, da-
mit, dass der Ausschuss möglichst zügig seine Arbeit auf-
nehmen solle. Die Abgeordneten Dr. Gehard Schick
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Dr. Axel Troost (DIE
LINKE) schlossen sich dem Antrag an, am nächsten Tag
eine Sondersitzung durchzuführen. Der Abgeordnete Dr.
Axel Troost (DIE LINKE) wies darauf hin, dass gerade in
der Anfangsphase keine Zeit verloren werden solle und
die Zusammenstellung der Unterlagen Zeit in Anspruch
nehme.

Der Vorsitzende wies diesen Antrag, eine Sondersitzung
durchzuführen, zurück. Gemäß Beschluss 8 zum Verfah-
ren sei vorgesehen, Beweisanträge wegen des Erforder-
nisses einer ordnungsgemäßen Vorbereitung nur dann in
einer Beratungssitzung zu behandeln, wenn sie schriftlich
bis zum Donnerstag der Vorwoche, 10:00 Uhr, im Se-
kretariat des 2. Untersuchungsausschusses eingegangen
seien. Von dieser Frist könne einvernehmlich abgewichen
werden. Der Vorsitzende verwies darauf, dass im Unter-
ten Prüfungen der Bundesbank, die Bankenaufsicht durch
die BaFin und die Bundesbank, die Umstände der Einbe-

suchungsausschussverfahren nicht auf Zuruf gearbeitet
werde, sondern dass die Anträge auch rechtlich geprüft

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 31 – Drucksache 16/14000

werden müssten. Darüber hinaus sollten die Koalitions-
fraktionen die Möglichkeiten haben, gegebenenfalls die
Beweisanträge mit eigenen Anträgen zu ergänzen.

Gegen eine Sondersitzung wurde von Seiten der Koali-
tionsparteien vorgebracht, dass die Beweisanträge bis
zum nächsten Tag nicht angemessen zu prüfen seien.

Nachdem der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
den Antrag, am nächsten Tag eine Sondersitzung durch-
zuführen, abgelehnt hatte, erklärte der Abgeordnete
Dr. Volker Wissing, dass der Ausschuss nach § 8 Absatz 2
PUAG soeben die Durchführung einer Sondersitzung be-
schlossen habe. Der Vorsitzende widersprach dieser Aus-
sage.

Der Abgeordnete Dr. Volker Wissing (FDP) wies darauf
hin, dass der Vorsitzende zur Einberufung der Sitzung
verpflichtet sei, da diese von einem Viertel der Mitglieder
des Untersuchungsausschusses unter Angabe der Tages-
ordnung verlangt worden sei. Der Vorsitzende entgegnet,
dass die Durchführung einer Sondersitzung abgelehnt
worden sei.

In der Obleutebesprechung am 24. April 2009 wieder-
holte der Abgeordnete Dr. Volker Wissing (FDP) seine
Bedenken bezüglich der Auslegung von § 8 Absatz 2
PUAG im Zusammenhang mit der abgelehnten Sondersit-
zung. Nach seiner Ansicht verletze die Ablehnung die
Minderheitenrechte aus § 8 Absatz 2 PUAG. Weiter argu-
mentierte er, dass § 8 Absatz 2 PUAG ins Leere gehe,
wenn dieser Paragraph sich nur auf ohnehin stattfindende
Sitzungen beziehe. Nach § 8 Absatz 2 PUAG sei der Vor-
sitzende zur Einberufung einer Sitzung zum nächstmögli-
chen Termin innerhalb des Zeitplanes verpflichtet, wenn
dies von einem Viertel der Mitglieder des Untersuchungs-
ausschusses unter Angabe der Tagesordnung verlangt
werde. Vorliegend werde genau das von den Oppositions-
parteien verlangt.

§ 8 PUAG regelt die Rechte der Minderheiten in einem
Untersuchungsausschuss im Zusammenhang mit der Be-
antragung von Sondersitzungen des Untersuchungsaus-
schusses.

Der Fachbereich Parlamentsrecht hatte zu Teilen dieser
Thematik dazu bereits am 27. Mai 2009 eine Anfrage des
Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE.) und am
4. Mai 2009 eine des Abgeordneten Dr. Volker Wissing
(FDP) beantwortet (Dokumente Nummer 1 und Nummer 2).

Aufgrund einer Bitte des Vorsitzenden hat der Fachbe-
reich zu zentralen Fragestellungen zu § 8 PUAG mit Ak-
tenvermerk vom 2. Juni 2009 umfassend Stellung genom-
men (MAT C 4, Dokument Nummer 3).

Zunächst klärte der Fachbereich wie die Verpflichtung
des Vorsitzenden eines Untersuchungsausschusses nach
§ 8 Absatz 2 PUAG auszulegen sei, eine Sitzung zum
„nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb des Zeitplanes“
einzuberufen,

Gemäß § 8 Absatz 2 PUAG ist der Vorsitzende eines Un-
tersuchungsausschusses dazu verpflichtet, zum nächst-

der Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung verlangt
werde.

Die Vorschrift sei eng an § 60 GO-BT angelehnt, der die
Einberufung von Sitzungen der ständigen Ausschüsse re-
gele. Als das Untersuchungsausschussgesetz kodifiziert
wurde, ging man davon aus, dass die Geschäftsordnung
des Deutschen Bundestages, sofern das Grundgesetz oder
das Untersuchungsausschussgesetz nichts anderes vor-
schreiben, ebenso anwendbar bleibt wie Auslegungsent-
scheidungen gemäß § 127 GO-BT (Bundestagsdruck-
sache 14/5790, S. 13). Stehen also keine Besonderheiten des
parlamentarischen Untersuchungsausschussrechts entgegen,
könne auf die Kommentierung zu § 60 GO-BT sowie auf die
hierzu ergangenen Auslegungsentscheidungen des Ge-
schäftsordnungsausschusses zurückgegriffen werden.

Nach der bestehenden Praxis des Bundestages seien ge-
mäß § 6 Absatz 2 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 GO-BT für
die ständigen Ausschüsse, aber auch für die Untersu-
chungsausschüsse, im Rahmen des Zeitplanes in regulä-
ren Sitzungswochen folgende Tagungsmöglichkeiten vor-
gesehen:

Mittwoch (Ausschusssitzungstage) ganztägig mit der
Maßgabe, dass Ausschusssitzungen parallel zur Regie-
rungsbefragung und zur Fragestunde grundsätzlich mög-
lich seien. Gegebenenfalls müsse aber auf ein Interesse
von Ausschussmitgliedern Rücksicht genommen wer-
den, die als Fragesteller (zeitweise) an der Befragung der
Bundesregierung bzw. der Fragestunde im Plenum teil-
nehmen wollen. Ausschusssitzungen parallel zu Aktuel-
len Stunden seien grundsätzlich möglich, es sei denn, das
Thema der Aktuellen Stunde falle in die federführende
Zuständigkeit des betreffenden Ausschusses.

Donnerstag und Freitag (Plenarsitzungstage) jeweils vor
und nach der Plenarsitzung. Montag und Dienstag einer
Sitzungswoche lägen also grundsätzlich außerhalb des
Zeitplanes. Das treffe auch auf Plenarsitzungszeiten am
Donnerstag und Freitag zu.

Der vom 16. Deutschen Bundestag eingesetzte 2. Unter-
suchungsausschuss tage regelmäßig donnerstags in Sit-
zungswochen parallel zum Plenum. Grundlage hierfür sei
eine vom Präsidenten, gestützt auf § 60 Absatz 3 GO-BT,
erteilte Dauergenehmigung, die auf der Grundlage eines
einstimmigen Beschlusses des Ausschusses eingeholt
werde.

Der „nächstmögliche Zeitpunkt innerhalb des Zeitplanes“
könne zunächst in dem Zeitraum zwischen zwei regulären
Sitzungsterminen eines Ausschusses liegen. Als „nächst-
möglicher Zeitpunkt“ komme demnach nur der Freitag
der laufenden Sitzungswoche (vor bzw. nach dem Ple-
num) bzw. der Mittwoch (ganztägig) der folgenden Sit-
zungswoche in Betracht, da der Untersuchungsausschuss
regelmäßig nur donnerstags in Sitzungswochen tage. Die
Beantragung einer Sitzung für einen Termin, der nach der
nächsten regulären Ausschusssitzung liege, sei nicht
möglich, da § 8 Absatz 2 PUAG nicht dazu dienen könne,
über die durch die Dauergenehmigung erteilten Sitzungen
möglichen Termin innerhalb des Zeitplanes eine Aus-
schusssitzung einzuberufen, wenn dies von einem Viertel

hinaus weitere Sitzungen im Voraus erzwingen zu kön-
nen.

Drucksache 16/14000 – 32 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Zudem beziehe sich die Einberufungsverpflichtung des
Vorsitzenden dem Wortlaut der Vorschrift nach auf den
„nächstmöglichen“, d. h. auf den nächsten verfahrens-
technisch tatsächlich durchführbaren Termin für eine Sit-
zung.

Der Vorsitzende müsse also unter Berücksichtigung der
angegebenen Tagesordnung und mit Blick auf die Be-
schlussfähigkeit des Ausschusses prüfen, ob zu der Sit-
zung noch ordnungsgemäß eingeladen und die Sitzung
selbst noch ordnungsgemäß vorbereitet und durchgeführt
werden könne. Dabei können auch Verfahrensbeschlüsse,
die der ordnungsgemäßen Vorbereitung der Beratungssit-
zungen dienen, wie etwa zur Behandlung von Beweisan-
trägen, Berücksichtigung finden.

Das aus § 8 Absatz 2 PUAG resultierende Minderheits-
recht umfasse nur die Einberufung zu einer Sitzung. Es
beinhalte nicht die Pflicht des Ausschusses, diese Sitzung
auf der Grundlage von den Antragstellern benannten Ta-
gesordnung durchzuführen. So gelte für Untersuchungs-
ausschüsse ebenso § 61 Absatz 2 GO-BT, wonach (mehr-
heitlich) jederzeit Punkte einer laufenden Tagesordnung
abgesetzt werden können, sofern hierdurch nicht im Ein-
zelfall das Minderheitsrecht auf Erhebung der beantrag-
ten Beweise vereitelt werden solle.

Auch eine Verständigung gemäß § 17 Absatz 3 PUAG
über die Reihenfolge der Zeugenvernehmungen sowie die
erforderliche Anwendung des sogenannten „Reißver-
schlussverfahrens“ bei fehlgeschlagener Verständigung
besagen noch nichts darüber, zu welchem Termin die an-
stehenden Zeugenvernehmungen durchzuführen seien.

Als Zweites stellt sich die Frage, ob der Vorsitzende ins-
besondere dazu verpflichtet sei, dem Verlangen nach ei-
ner Sitzung am nächsten Tag – einem Plenarsitzungstag –
zu entsprechen.

Die Frage ziele darauf, ob der Vorsitzende gemäß § 8 Ab-
satz 2 PUAG dazu verpflichtet sei, auch kurzfristig eine
Sitzung innerhalb des Zeitplanes (also an Plenarsitzungs-
tagen außerhalb der Plenarzeiten) einzuberufen. Eine
kurzfristige Einberufung sei nicht von vornherein ausge-
schlossen, sie stehe aber unter dem eben beschriebenen
Vorbehalt, dass zu der Sitzung noch ordnungsgemäß ein-
geladen und die Sitzung selbst ordnungsgemäß vorberei-
tet und durchgeführt werden könne. Sofern in der bean-
tragten Sitzung eine Beweisaufnahme durchgeführt
werden solle, sei insbesondere darauf zu achten, dass
auch eine rechtzeitige Ladung von Zeugen und Sachver-
ständigen bzw. eine Beibringung von Beweismitteln
möglich sei.

In welcher Form zu Ausschusssitzungen nach Maßgabe
des § 60 Absatz 1 GO-BT bzw. § 8 Absatz 1 PUAG zu
Ausschusssitzungen einzuladen sei, schreibe weder die
Geschäftsordnung noch das PUAG ausdrücklich vor.
Zwar sehe § 61 Absatz 1 Satz 2 GO-BT vor, dass die Ta-
gesordnung den Ausschussmitgliedern in der Regel drei
Tage vor der Sitzung zugeleitet werden solle, hiervon
könne jedoch in Ausnahmefällen bei besonderer Eil-

scheidung 16/03 vom 19. Oktober 2006 implizit aus,
wenn er genauere Maßgaben für die Art und Weise auf-
stelle wie Ausschusssitzungen einzuberufen sind, wenn
die Einberufung überraschend oder kurzfristig erfolgen
solle. Aufgrund des Zeitpunkts der Einberufung, des Sit-
zungstermins, der einzusetzenden Mitteilungsform und
der zu erwartenden Erreichbarkeit sowie ggf. bekannter
Ausschusspraktiken müsse nach der Auslegungsentschei-
dung im Ergebnis sichergestellt sein, dass möglichst alle
Ausschussmitglieder Kenntnis erhalten.

Desweiteren beantwortete der Fachbereich Parlaments-
recht die Frage, wie die festgelegten Fristen, etwa für die
Antragsberatung, bei der Bestimmung des nächstmögli-
chen Zeitpunks zu berücksichtigen seien.

Weder das Untersuchungsausschussgesetz noch die Ge-
schäftsordnung des Deutschen Bundestages kennen Frist-
regelungen für das Ausschussverfahren wie sie hier in
dem Verfahrensbeschluss zur Behandlung von Beweisan-
trägen festgelegt worden seien; sie schlössen sie aber
auch nicht aus. Von daher sei der Vorsitzende eines Aus-
schusses bei der Frage, welcher Zeitpunkt als „nächst-
möglicher Termin“ in Betracht komme, an einen derarti-
gen Verfahrensbeschluss gebunden.

Die Frage, ob der Vorsitzende zur Einberufung einer Sit-
zung am Mittwoch einer Sitzungswoche verpflichtet sei,
wenn der Ausschuss sich mit Genehmigung des Präsiden-
ten auf den Donnerstag als Sitzungstag verständigt habe,
wurde folgendermaßen beantwortet:

Grundlage für den Donnerstag als regulären Sitzungstag
des Untersuchungsausschusses sei eine vom Präsidenten
nach § 60 Absatz 3 GO-BT erteilte Dauergenehmigung,
die aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Aus-
schusses eingeholt werde. Durch die vom Präsidenten des
Bundestages erteilte Dauergenehmigung wird die Aus-
schussminderheit nicht daran gehindert, von dem ihr nach
§ 8 Absatz 2 PUAG zustehenden Recht Gebrauch zu ma-
chen. Da der Mittwoch einer Sitzungswoche innerhalb
des Zeitplanes liege, sei der Vorsitzende auf Verlangen ei-
nes Viertels der Mitglieder des Untersuchungsausschus-
ses zur Einberufung verpflichtet, wenn es sich im Einzel-
fall um den nächstmöglichen Termin handelt.

Sollte der Vorsitzende zur Einberufung verpflichtet sein,
ist fraglich ob die Mehrheit dann ihre Zustimmung zu
dem Sitzungstermin am Donnerstag zurückziehen kann.

Der Präsident des Bundestages habe aufgrund eines ein-
stimmigen Beschlusses des Ausschusses die Dauergeneh-
migung für Sondersitzungen außerhalb des Zeitplans
nach § 60 Absatz 3 GO-BT erteilt. Würde die Mehrheit
im Ausschuss ihre Zustimmung zu dem Donnerstag als
Sitzungstermin zurückziehen, wäre dies als Antrag auf
Aufhebung des ursprünglich gefassten Beschlusses zu in-
terpretieren. Sollte der Antrag angenommen werden,
wäre der Genehmigung des Präsidenten die für seine Ent-
scheidung erforderliche Grundlage entzogen. Es würde
dann bis auf weiteres mangels anderweitiger Regelungen
für den Untersuchungsausschuss der für alle Ausschüsse
bedürftigkeit abgewichen werden. Davon gehe auch der
Geschäftsordnungsausschuss in seiner Auslegungsent-

geltende Zeitplan gelten, wie er unter der ersten Frage be-
schrieben worden sei.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33 – Drucksache 16/14000

Bezüglich der Zeugenvernehmung wurde die Frage be-
antwortet, ob auf der Grundlage des § 8 Absatz 2 PUAG
die Fortsetzung einer Zeugenvernehmung zur Beweiser-
hebung an deren Folgetag im Anschluss an die Plenarsit-
zung verlangt werden könne.

Zu trennen sei zunächst zwischen dem Verlangen auf Ein-
berufung und der anschließenden Durchführung der Sit-
zung (vgl. im Einzelnen dazu Antwort zu Frage 1).

Da die mögliche Sitzung am Folgetag nach der Plenarsit-
zung erfolgen soll, handele es sich um einen Termin in-
nerhalb des Zeitplans. Der Vorsitzende sei deshalb bei
entsprechendem Verlangen eines Viertels der Mitglieder
des Untersuchungsausschusses zur Einberufung ver-
pflichtet. Dabei habe er die bei kurzfristigen Einberufun-
gen bereits oben unter Punkt 2. beschriebenen Gesichts-
punkte zu berücksichtigen. So könnte es im Einzelfall
von Bedeutung sein, ob die Zeugen präsent bzw. für den
Folgetag überhaupt erreichbar sind.

Fraglich war auch, ob auf der Grundlage des § 8 Absatz 3
PUAG mit Genehmigung des Präsidenten die Fortsetzung
einer Zeugenvernehmung zur Beweiserhebung an deren
Folgetag während der Plenarsitzung verlangt werden
könne.

Ebenso wie bei § 60 Absatz 3 GO-BT sei auch bei § 8
Absatz 3 PUAG anerkannt, dass der Präsident nach
pflichtgemäßem Ermessen über die Erteilung der Geneh-
migung entscheide. Dabei berücksichtige er die Belange
des Parlaments, insbesondere das Interesse an einer mög-
lichst unbeeinträchtigten Abwicklung der parlamentari-
schen Arbeit im Plenum, in Ausschüssen, Fraktionen und
sonstigen parlamentarischen Gremien. Die Ausübung des
Minderheitsrechts, die Einberufung einer Ausschusssit-
zung außerhalb des Zeitplans zu verlangen, führe hier
nicht zu einer Bindung des Präsidenten und einem An-
spruch auf Genehmigung der verlangten Sitzung; gebun-
den sei vielmehr der Ausschussvorsitzende, wenn der
Präsident die Sitzung genehmigt habe (vgl. Auslegungs-
entscheidung des Geschäftsordnungsausschusses vom
25. September 1997).

Bei seiner Entscheidung berücksichtige der Präsident ne-
ben anderen Gesichtspunkten, wie ablehnenden Stellung-
nahmen mehrerer oder großer Fraktionen und Fragen der
praktischen Durchführbarkeit, auch die terminlichen
Ziele zur Erledigung eines Untersuchungsauftrags und
die Natur des Minderheitsrechts bei der Abwägung der
für und gegen eine Sondersitzung sprechenden Um-
stände, wie es die Gesetzesbegründung zu § 8 Absatz 3
PUAG (Bundestagsdrucksache 14/5790, S. 14) vorsehe.

Entscheidend werden daher neben den Stellungnahmen
der anderen Fraktionen die Gegebenheiten des Einzelfal-
les sein (z. B. der Verlauf der Untersuchung und der noch
vorhandene Zeitrahmen).

c) Sondersitzungen außerhalb der
Sitzungswochen

mungen neben den bereits beschlossenen Sitzungen – je-
weils donnerstags in den Sitzungswochen – eine weitere
Sitzung am Donnerstag, den 4. Juni 2009, durchzuführen.
Weiter hat der Ausschuss einvernehmlich beschlossen:

„Für den Fall, dass Ausschusssitzungen außerhalb des
Zeitplans beantragt werden, beschließt der Ausschuss,
dass diese am 28., 29. und 30. Juli, am 18., 19. und
20. August sowie am 10. September 2009 stattfinden.“
Während die Sitzungen im Juli und August wie im Be-
schluss benannt und vom Präsidenten genehmigt durch-
geführt wurden, verzichtete der Ausschuss im Rahmen
seiner Festlegungen zur Beendigung des Untersuchungs-
verfahrens auf die Möglichkeit der Einberufung einer Sit-
zung am 10. September 2009.

Darüber hinaus wurde der Vorsitzende in diesem Zusam-
menhang gemäß § 72 GO-BT einstimmig zur Durchfüh-
rung einer schriftlichen Abstimmung nach folgenden
Maßgaben ermächtigt:

„Zu Beweisanträgen, die nach Sitzungen am 28., 29. und
30. Juli, bis Montag, den 3. August, 10:00 Uhr bzw. nach
Sitzungen am 18., 19. und 20. August bis Montag, den
24. August, 10:00 Uhr beim Ausschusssekretariat einge-
hen, lädt das Sekretariat für Dienstag, den 4. August, bzw.
Dienstag, den 25. August, die benannten Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter der Fraktionen zu einer Erörterung
der Zulässigkeit und Praktikabilität der Formulierungen
ein. Die Besprechungsergebnisse leiten die Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter der Fraktionen der antragstellenden
Mitglieder diesen zu. Diese erklären gegenüber dem Se-
kretariat bis Donnerstag, den 6. August, bzw. bis Don-
nerstag, den 27. August, jeweils 10:00 Uhr, ob der Antrag
aufrechterhalten oder in welcher Form er zur Abstim-
mung gestellt wird. Die so gefundenen Anträge leitet der
Vorsitzende den Mitgliedern zur schriftlichen Abstim-
mung mit einer Frist bis Montag, den 10. August, bzw.
Montag, den 31. August, zu. Dabei wird zunächst über die
Zulässigkeit abgestimmt, soweit diese seitens einer Frak-
tion bestritten wird.“
Durch diesen Beschluss sollte sichergestellt werden, dass
nach der Vernehmung von Zeugen in den Sondersitzun-
gen am 28., 29. und 30. Juli 2009 bzw. am 18., 19. und
20. August 2009 auf der Grundlage von neu gewonnenen
Erkenntnisses weiterhin trotz des engen zeitlichen Rah-
mens für die Erstellung des Sachstandsberichtes kurzfris-
tig neue Beweise erhoben und entsprechende Beweisbe-
schlüsse gefasst werden können.

IV. Beweiserhebung durch Beiziehung von
Akten, Berichten, Protokollen und
sonstigen Unterlagen

1. Herkunft des Beweismaterials
Der Ausschuss erhielt Unterlagen von folgenden Stellen
bzw. Personen:

– Bundeskanzleramt
In seiner 3. Sitzung vom 14. Mai 2009 ist der Ausschuss
einvernehmlich übereingekommen, für Zeugenverneh-

– Bundesministerium für Finanzen

– Bundesministerium der Justiz

Drucksache 16/14000 – 34 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

– Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

– Bundesministerium für Arbeit und Soziales

– Deutsche Bundesbank

– Bayerisches Staatsministerium für Finanzen

– Bayerische Landesbank

– Leitender Oberstaatsanwalt München I

– Europäische Investitionsbank

– Hypo Real Estate Holding AG

– HypoVereinsbank

– Bundesverband deutscher Banken

– Kurt F. Viermetz

– Präsident des Amtsgerichts München

– Rechtsanwälte Kreuzer, Pfister & Girshausen

– Rechtsanwaltskanzlei Lohberger & Leipold

2. Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft
In seiner 2. Sitzung am 7. Mai 2009 beschloss der Unter-
suchungsausschuss mit dem Beweisbeschluss 4 Sachstands-
berichte und Ermittlungsakten zum Ermittlungsverfahren
der Staatsanwaltschaft München I anzufordern.

Der Anspruch des Untersuchungsausschusses auf Akten-
herausgabe ergibt sich aus § 18 Absatz 1 PUAG. Danach
sind Behörden zur Herausgabe verpflichtet.

Die Staatsanwaltschaft München I hatte Ermittlungen we-
gen Marktmanipulation gegen Organmitglieder sowie
Mitarbeiter der HRE aufgenommen (siehe hierzu auch
Punkt B „Sachnahe Parallelverfahren“).

Mit Schreiben vom 19. Mai 2009 verweigerte die Staats-
anwaltschaft München I die Herausgabe der Akten und
begründete dies damit, dass sie die Akten zur Fortführung
der Ermittlungen benötige. Die Ermittlungen würden mit
Nachdruck vorangetrieben werden, so dass der Akten-
inhalt durch anfallende Vernehmungen und Berichte über
Auswertungen fortlaufend zu ergänzen sei.

Weiter würden in den Akten Verfahrensgegenstände über-
prüft, die noch nicht öffentlich geworden und auch den
Beschuldigten und ihren Verteidigern nicht bekannt seien,
so dass ein erhöhtes Geheimhaltungsbedürfnis bestehe.

Angesichts des Umfangs der sichergestellten Beweismit-
tel und des Umstandes, dass viele schriftliche Unterlagen
erst aus dem Englischen übersetzt werden müssten, seien
diese noch nicht aktenmäßig erfasst.

Schließlich hätten die durchgeführten Ermittlungen noch
nicht vollständig in die Akten Eingang gefunden, Analy-
sen und Auswertungen dauerten weiter an und könnten
nicht schriftlich niedergelegt werden.

Mit Schreiben vom 26. Juni 2009 wies der Vorsitzende

Aktenbeiziehung, soweit dies rechtlich zulässig ist, be-
schränkt sei, aber neben den Ermittlungsakten auch Sach-
standsberichte zu dem Ermittlungsverfahren umfasse.
Aus diesem Grund forderte er eine neuerliche Überprü-
fung der Anforderung des Untersuchungsausschusses so-
wie dem Ausschuss soweit möglich Sachstandsberichte
zur Verfügung zu stellen. Außerdem erklärte der Vorsit-
zende, dass für Unterlagen mit erhöhtem Geheimhal-
tungsbedürfnis die Möglichkeit der Gewährleistung des
Geheimschutzes nach §§ 15, 16 PUAG bestehe.

Als weitere Reaktion auf die Stellungnahme der Staatsan-
waltschaft München I fasste der Untersuchungsausschuss
in seiner 12. Sitzung am 2. Juli 2009 den Beweisbe-
schluss 114. Danach sollten die die Ermittlungen leiten-
den Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft München I als
Zeugen vernommen werden.

Auf der Grundlage dieses Beweisbeschlusses wurde der
Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Mün-
chen I, Manfred Nötzel, am 3. Juli 2009 gebeten, dem
Ausschuss die ermittelnden Staatsanwälte zu benennen.
Er teilte daraufhin am 9. Juli 2009 telefonisch mit, dass er
dem Untersuchungsausschuss als Zeuge zur Verfügung
stehe. Einen Sachstandsbericht stellte der Leitende Ober-
staatswalt Manfred Nötzel dem Ausschuss 23. Juli 2009
schriflich zur Verfügung.

3. Umfang der Aktenvorlage
Von den insgesamt 125 Beweisbeschlüssen des Aus-
schusses bezogen sich 90 auf die Beiziehung oder Her-
ausgabe von Akten oder anderen Beweismaterialien. Auf
deren Grundlage wurden etwa 300 Aktenordner mit Be-
weismaterial mit einem Umfang von etwa 60 000 Blatt
vorgelegt und vom Untersuchungsausschuss gesichtet
und ausgewertet.

70 Beweisbeschlüsse bezogen sich auf die Vorlage von
Beweismitteln durch die Bundesregierung und Behörden
des Bundes sowie Anstalten des öffentlichen Rechts. Zu
62 Beweisbeschlüssen wurden gemäß § 18 Absatz 2
Satz 3 PUAG Erklärungen über die Vollständigkeit der
vorgelegten Beweismittel abgegeben, wobei im Hinblick
auf 18 Beweisbeschlüsse entsprechende Erklärungen ein-
zelner Adressaten noch ausstehen.

Die mit den Beweisbeschlüssen angeforderten Unterlagen
betrafen zum überwiegenden Teil Materialien, die mit
Hinweis auf zu schützende Betriebs- und Geschäfts-
geheimnissse mit einem Geheimschutzgrad versehen wa-
ren.

Dabei mussten die angeforderten Unterlagen nach Aus-
kunft von Beauftragten der Bundesregierung teilweise
„Blatt für Blatt“ dahingehend überprüft werden, ob im
konkreten Fall eine Einstufung angezeigt ist oder die Un-
terlagen nur nach Schwärzung geheimhaltungsbedürftiger
Passagen, insbesondere mit Drittbezug, dem Untersu-
chungsausschuss zugänglich gemacht werden können.
den Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft
München I darauf hin, dass der Beweisbeschluss auf die

Durch diese Überprüfungsmaßnahmen kam es zu Verzö-
gerungen bei der Aktenvorlage. Zu einzelnen Beweisbe-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35 – Drucksache 16/14000

schlüssen wurden die jeweils vorzulegenden Unterlagen
in mehreren Teillieferungen übersandt. Darüber hinaus
wurden angeforderte Unterlagen oder Teile dieser Unter-
lagen kurzfristig vor Sitzungsterminen zur Zeugenver-
nehmung vorgelegt. Aufgrund des großen Umfanges an
angeforderten Beweisunterlagen sollten die Unterlagen,
die für eine bestimmte Zeugenvernehmung relevant wa-
ren, bevorzugt überprüft und rechtzeitig vor der entspre-
chenden Zeugenvernehmung zur Verfügung gestellt wer-
den.

4. Nichtvorlage von angeforderten
Beweisunterlagen

Von Seiten der Bundesregierung wurde mehrfach als Re-
aktion auf die Anforderung von Beweisunterlagen auf der
Grundlage von entsprechenden Beweisbeschlüssen in
Übersendungsschreiben darauf hingewiesen, dass nicht
alle angeforderten Unterlagen vorgelegt werden könnten.

Im Einzelnen wurde dies wie folgt begründet:

„(…) Bei der Zusammenstellung der Unterlagen waren
die Grenzen des Beweiserhebungsrechts zu berücksichti-
gen. Ausgesondert bzw. unkenntlich gemacht wurden Vor-
gänge, die nicht vom Untersuchungsgegenstand erfasst
sind oder z. B. dem Kernbereich der exekutiven Eigenver-
antwortung zuzurechnen sind. Entsprechende Hinweise
sind in den Inhaltsverzeichnissen, die jedem Aktenordner
vorangestellt worden sind, verzeichnet. (…)“ (MAT A 65,
Anschreiben, Dokument Nummer 4)

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
vom 17. Juni 2009 (Az.: 2 BvE 3/07) zum 1. Untersu-
chungsausschuss, die insbesondere Bezug nimmt auf die
Vorlagepraxis von Beweisunterlagen, teilte der Vorsit-
zende mit Schreiben vom 29. Juli 2009 dem Chef des
Kanzleramtes Bundesminister Dr. Thomas de Maiziere
mit, dass der Ausschuss davon ausgehe, dass die Ent-
scheidung auch Auswirkungen auf die Aktenvorlage an
den 2. Untersuchungsausschuss habe.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entschei-
dung darauf hingewiesen, dass ein pauschaler Hinweis
auf die Betroffenheit des Kernbereichs der Exekutive
bzw. des Staatswohls nicht ausreiche, die Aktenvorlage
abzulehnen. Notwendig sei eine Begründung, die die kon-
krete Abwägung zwischen dem parlamentarischen Infor-
mationsinteresse und dem Recht auf Vertraulichkeit bein-
halte.

Deshalb wies der Vorsitzende in seinem Schreiben darauf
hin, dass er die Ausschussmitglieder darum gebeten habe,
Schriftstücke, die bisher unter dem pauschalen Hinweis
auf den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung
nicht vorgelegt worden seien, deren Vorlage aber von ei-
nem Mitglied des Ausschusses als erforderlich angesehen
werde, benannt werden sollten, damit die Möglichkeit der
Vorlage nochmals geprüft werden könne. Ein bereits vor-

Die Mitglieder der Oppositionsfraktionen wiesen in die-
sem Zusammenhang mit Schreiben vom 10. August 2009
darauf hin, dass die von ihnen mit Schreiben vom 27. Juli
2009 im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfas-
sungsgerichts vom 17. Juni 2009 (Az. 2 BvE 3/07) ange-
forderten Schriftstücke, die wegen angeblicher Betroffen-
heit des Kernbereichts exekutiver Eigenverantwortung
bisher vorenthalten worden seien, noch nicht vorlägen.
Sie forderten die Bundesregierung auf, diese nunmehr bis
zum 14. August 2009 vorzulegen oder in verfassungskon-
former Weise zu begründen, weshalb die Bundesregie-
rung diese Aktenteile zurückhalte.

Am 14. August 2009 wurden von der Bundesregierung
unter Bezugnahme auf die konkrete Anforderung von zu-
vor nicht vorgelegten Beweismaterialien vom 27. Juli
2009 sämtliche in der Anlage des Anforderungsschrei-
bens aufgeführten Schriftstücke vorgelegt.

V. Beweiserhebung durch Vernehmung von
Zeugen und Sachverständigen

Im Laufe des Untersuchungsverfahrens wurden auf der
Basis von entsprechenden Beweisanträgen insgesamt
34 Beweisbeschlüsse zur Vernehmung von Zeugen ge-
fasst. Auf dieser Grundlage wurden 38 Zeugen vom Un-
tersuchungsausschuss vernommen. Damit wurde bis auf
eine Ausnahme allen Beweisanträgen auf Zeugenverneh-
mung stattgegeben. Abgelehnt wurde der Beweisantrag
des Abgeordenten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) vom 30. Juli 2009 zur Vernehmung der
Bundeskanzlerin, dem sich der Abgeordnete Dr. Axel
Troost (DIE LINKE.) angeschlossen hatte. Die Ableh-
nung des Antrages erfolgte mit den Stimmen der Mitglie-
der der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Mit-
glieder der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung des Mitgliedes der
Fraktion der FDP.

Zur Vernehmung der Zeugen wurden insgesamt 12 Aus-
schusssitzungen durchgeführt. Davon fanden 7 Sitzungen
jeweils als Sondersitzung außerhalb der Sitzungswochen
statt.

1. Reihenfolge der Zeugenvernehmung
Die Festlegung der Reihenfolge der Zeugenvernehmungen
erfolgte im Wesentlichen im Hinblick auf alle Sitzungs-
termine einvernehmlich, wobei vor dem Hintergrund der
oft kurzfristig erforderlichen Terminänderungen auch von
Zeugen vorgebrachte Verhinderungsgründe Berücksichti-
gung fanden und Vernehmungstermine entsprechend ge-
wählt wurden.

Hinsichtlich der Ausgestaltung des Zeugenprogramms
besteht für die Ausschussminderheit auf der Grundlage
von § 17 Absatz 2 PUAG das Recht, im Rahmen zulässi-
ger Beweisanträge Beweis durch Zeugenvernehmung zu
erheben. Die Festlegung der Reihenfolge der Zeugenver-
nehmungen ist hingegen nicht als Minderheitenrecht aus-
gestaltet, sondern richtet sich nach § 17 Absatz 3 Satz 1
liegendes entsprechendes Anforderungsschreiben vom
27. Juli 2009 wurde als Anlage mitgesandt.

PUAG, wonach eine möglichst einvernehmliche Festle-
gung durch den Ausschuss erfolgen soll.

Drucksache 16/14000 – 36 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
2. Berücksichtigung noch nicht benannter
Zeugen

In der 12. Sitzung des Untersuchungsausschusses am
2. Juli 2009 hat der Ausschuss unter Punkt I. auf der Aus-
schussdrucksache 118 (neu) – Terminierung der Zeugen-
vernehmungen – die am 28., 29. und 30. Juli 2009 sowie
am 18., 19. und 20. August 2009 zu vernehmenden Zeu-
gen in der Ausschussdrucksache genannten und während
der Sitzung modifizierten Reihenfolge mit den Stimmen
der Mitglieder der Koalitionsfraktionen gegen die Stim-
men der Mitglieder der Oppositionsfraktionen beschlossen.

Gleichzeitig wurde damit der Wunsch der Mitglieder der
Oppositionsfraktionen abgelehnt, vorsorglich zwei Ver-
nehmungen von Zeugen, die zu diesem Zeitpunkt noch
nicht benannt werden konnten („N. N.“), zusätzlich an
festgelegten Vernehmungsterminen vorzusehen.

3. Rechtsbeistand von Zeugen

Die nachstehend genannten Zeugen wurden bei ihrer Ver-
nehmung durch einen Rechtsbeistand begleitet:

4. Formeller Abschluss der
Zeugenvernehmungen

Alle vernommenen Zeugen erhielten entsprechend der
Vorschrift des § 26 PUAG das vorläufige Stenografische
Protokoll ihrer Vernehmung mit der Möglichkeit, Un-
richtigkeiten der Übertragung zu korrigieren und ihre
Aussagen unter Beibehaltung der vor dem Ausschuss ge-
tätigten Aussagen zu ergänzen. Korrekturen und ergän-
zende Angaben der Zeugen wurden in den endgültigen
Fassungen der Protokolle der Stenografischen Auf-
nahme beigefügt.

Die Zeugen, die an den letzten drei Vernehmungstermi-
nen im August befragt wurden, haben der Bitte des Aus-
schusses entsprochen, ihre stenografischen Verneh-
mungsprotokolle innerhalb von zwei Arbeitstagen zu
korrigieren bzw. zu ergänzen.

Der nach § 26 Absatz 2 Satz 1 PUAG notwendige Be-
schluss des Ausschusses über die Feststellung des Ab-
schlusses der Vernehmung der Zeugen erfolgte in der
23. Ausschusssitzung am 18. September 2009, so dass so-
mit sämtliche Zeugenvernehmungen zu diesem Zeitpunkt
auch formal abgeschlossen werden konnten.

5. Vernehmung von Sachverständigen

Der Untersuchungsausschuss hat mit Beweisbeschluss 50
vom 7. Mai 2009 beschlossen, die Professoren Dr. Wolfgang
Gerke, Dr. Dr. h c. mult. Wolfgang Franz, Dr. Jan-Pieter
Krahnen, Dr. Dr. Dr. h. c. mult. Klaus Hopt als Sachver-
ständige anzuhören. Der Untersuchungsausschuss hat von
dieser Möglichkeit im Laufe des Untersuchungsverfah-
rens keinen Gebrauch gemacht.

VI. Sitzungen des 2. Untersuchungs-
ausschusses

Der 2. Untersuchungsausschuss hat von seiner Konsti-
tuierung am 23. April 2009 bis zur abschließenden Sit-
zung am 18. September 2009 insgesamt 23 Sitzungen
durchgeführt, davon 11 nichtöffentliche Beratungssitzun-
gen gem. § 12 Absatz 1 PUAG sowie 12 öffentliche Sit-
zungen zur Zugenvernehmung nach § 13 Absatz 1 PUAG.
Aus Gründen des Geheimschutzes waren in 6 Sitzungen
Zeugenvernehmungen ganz oder teilweise nicht-öffent-
lich.

Die Zeugenvernehmungen in öffentlicher Sitzung dauer-
ten insgesamt über 100 Stunden. In nichtöffentlicher Sit-
zung wurden Zeugen insgesamt etwa 16 Stunden vernom-
men.

Die Stenografischen Protokolle der Vernehmungen um-
fassen etwa 1 400 Seiten.

Zeuge/Zeugin Rechtsbeistand

Rainer Englisch Dr. Ernst-Wilhelm Nöll

Robert Bosch Dr. Ernst-Wilhelm Nöll

Lars Möller Dr. Ernst-Wilhelm Nöll

Dr. Jürgen Prahl Dr. Ernst-Wilhelm Nöll

Manfred Eder Dr. Ernst Wilhelm Nöll

Stefan Schrader Thorsten Lange

Frauke Menke Dr. Dorothee Kohleick

Sabine Lautenschläger-
Peiter

Thorsten Lange

Dr. Susanne Krecker Dr. Henning Berger

Jens Conert Dr. Henning Berger

Georg Funke Dr. Wolfgang Kreuzer

Helmut Frank Thorsten Lange

Kurt F. Viermetz Eberhard Kempf

Klaus-Dieter Jakob Dr. Ernst-Wilhelm Nöll

Karl Schnitzler Dr. Ernst-Wilhelm Nöll

Holger Techet Dr. Klaus Leipold

Gero Wiechens Dr. Daniel Krause

Dr. Axel Wieandt Dr. André Große Vorholt

Dr. Josef Ackermann Arne Wittig

Dr. Wolfgang Sprißler Dr. Gerhard Wirth

Dr. Ulrich Schröder Dr. Volker Groß

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37 – Drucksache 16/14000

1. Beratungssitzungen

2. Öffentliche Vernehmungen

3. Nichtöffentliche Vernehmungen

D. Verpflichtung zur Geheimhaltung
Die Arbeit im Untersuchungsausschuss war aufgrund des
Untersuchungsgegenstandes geprägt vom Umgang mit
Geschäfts-, Betriebs- und Steuergeheimnissen. Die Ge-
heimhaltung musste zum einen auf der Grundlage der Ge-
heimschutzvorschriften sichergestellt werden. Zum ande-
ren war der Grundsatz, die Untersuchung möglichst in
einem öffentlichen Rahmen durchzuführen, zu beachten.

Neben bereits nach der Verschlusssachenanweisung des
Bundes VS-VERTRAULICH oder GEHEIM eingestuften
Unterlagen wurde auf der Grundlage des Untersuchungs-
ausschussgesetzes und der Geheimschutzordnung des
Deutschen Bundestages weiteres Beweismaterial, das
nicht von Bundesbehörden stammte, vorläufig durch den
Ausschussvorsitzenden bzw. endgültig durch den Aus-
schuss als VERTRAULICH oder GEHEIM eingestuft.

Mehrere Sitzungen zur Zeugenvernehmung wurden eben-
falls vom Untersuchungsausschuss auf der Grundlage des
Untersuchungsausschussgesetzes und der Geheimschutz-
ordnung des Deutschen Bundestages eingestuft, um den
Zeugen, die entsprechend ihrer Aussagegenehmigung nur
in eingestuften Sitzungen zu bestimmten Aussagen be-
rechtigt waren, die Möglichkeit zur Aussage zu geben
und im Einzelfall auch Vorhalte aus eingestuften Beweis-
materialien machen zu können.

Grundsätzlich wurden jedoch alle Zeugen weitgehend zu-
nächst in öffentlicher Sitzung und dann soweit notwendig
in einem weiteren eingestuften nichtöffentlichen Sit-
zungsteil vernommen.

I. Geheimhaltung sowie Zeugnis- und
Auskunftsverweigerungsrechte

1. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
nach § 32 BBankG und § 9 KWG

In der 4. Sitzung des Untersuchungsausschusses, die zu-
gleich die erste Sitzung zur Zeugenvernehmung war, be-
riefen sich die geladenen Zeugen der Bundesbank auf die
für sie maßgebliche Verschwiegenheitsverpflichtung aus
§ 32 des Bundesbankgesetzes (BBankG) und § 9 des Ge-
setzes über das Kreditwesen (KWG). Die Zeugen äußer-
ten sich dahingehend, dass aus ihrer Sicht mehr oder we-
niger keine Aussage zum Untersuchungsgegenstand in
öffentlicher Sitzung gemacht werden könne und nahmen
ergänzend Bezug auf die ihnen erteilten Aussagegeneh-
migungen.

Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses verwiesen
demgegenüber auf das grundgesetzlich verankerte Recht
der Untersuchungsausschüsse und die notwendige Diffe-
renzierung zwischen Fragen mit allgemeinem Charakter
und Fragen, die tatsächlich ein Betriebs- oder Geschäfts-
geheimnis tangieren könnten. Darüber hinaus müsse im
Einzelfall begründet werden, weshalb ein Geschäfts- oder
Betriebsgeheimnis konkret betroffen sei.

Nach längerer Diskussion wurde die Vernehmung der
Zeugen in öffentlicher Sitzung fortgeführt, wobei die
Zeugen danach bemüht waren, möglichst weitgehend

Sitzungstag von/bis

23.04.2009 16.02 – 17.15 Uhr

07.05.2009 09.07 – 10.30 Uhr

14.05.2009 09.07 – 09.34 Uhr

28.05.2009 09.05 – 10.20 Uhr

04.06.2009 09.05 – 09.38 Uhr

18.06.2009 09.06 – 09.27 Uhr

02.07.2009 09.03 – 09.31 Uhr

28.07.2009 09.02 – 09.18 Uhr

30.07.2009 18.29 – 18.35 Uhr

18.08.2009 09.34 – 09.44 Uhr

18.09.2009 11.00 – 11.30 Uhr

Sitzungstag von/bis Zeugen

14.05.2009 10.00 – 16.16 Uhr – 4 –

28.05.2009 10.20 – 12.27 Uhr – 1 –

04.06.2009 10.05 – 22.56 Uhr – 6 –

18./19.06.09 10.00 – 03.04 Uhr – 5 –

19.06.2009 11.04 – 14.36 Uhr – 1 –

02.07.2009 10.00 – 01.40 Uhr – 6 –

28.07.2009 09.59 – 19.55 Uhr – 3 –

29.07.2009 09.33 – 16.26 Uhr – 3 –

30.07.2009 09.31 – 18.06 Uhr – 3 –

18.08.2009 10.01 – 15.16 Uhr – 3 –

19.08.2009 09.31 – 18.42 Uhr – 2 –

20.08.2009 09.37 – 16.19 Uhr – 1 –

Sitzungstag von/bis Zeugen

14.05.2009 16.32 – 19.55 Uhr – 4 –

28.05.2009 12.28 – 15.16 Uhr – 1 –

04.06.2009 23.08 – 04.18 Uhr – 3 –

19.06.2009 01.00 – 02.09 Uhr – 2 –

02.07.2009 21.28 – 01.50 Uhr – 5 –

Fragen ohne konkrete Nennung geheimhaltungsbedürfti-
ger Angaben zu beantworten. An die teilweise umfangrei-29.07.2009 16.35 – 18.32 Uhr – 1 –

Drucksache 16/14000 – 38 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

chen Vernehmungen im öffentlichen Teil der Sitzung
wurden nach Bedarf Vernehmungen in nichtöffentlicher
und nach der Geheimschutzordnung des Bundestages ein-
gestufter Sitzung angeschlossen.

Der Vorsitzende nahm den Sitzungsverlauf der genannten
4. Sitzung zum Anlass, dem Präsidenten der Deutschen
Bundesbank mit Schreiben vom 15. Mai 2009 mitzuteilen,
dass aus Sicht des Ausschusses außer Frage stehe, dass
den Verschwiegenheitspflichten der zu vernehmenden
Zeugen (z. B. auf der Basis des § 9 KWG) eine besondere
Bedeutung zum Schutze der zu befragenden Personen
bzw. aber auch etwaiger Geschäfts- und Betriebsgeheim-
nisse zukomme. Andererseits sei die öffentliche Beweis-
erhebung ein Kernelement des gesetzlich normierten par-
lamentarischen Untersuchungsrechts und der Ausschluss
der Öffentlichkeit müsse dabei die Ausnahme bleiben.
Der Vorsitzende äußerte die Bitte, dass auch im Hinblick
auf folgende Zeugeneinvernahmen innerhalb der Bundes-
bank eine verbindliche Abklärung des Interpretations-
spielraumes des § 9 KWG veranlasst werde.

Der Vorstand der Deutschen Bundesbank teilte mit
Schreiben vom 26. Mai 2009 dazu im Wesentlichen mit,
dass die Deutsche Bundesbank selbstverständlich ihren
gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen des Untersu-
chungsausschusses nachkommen werde. Bei der Verneh-
mung von Mitarbeitern der Deutschen Bundesbank gehe
es allein darum, ein Verfahren zu gewährleisten, bei dem
die gesetzliche Aussageverpflichtung in Einklang mit an-
erkannten besonderen Verschwiegenheitspflichten nach
§ 9 KWG gebracht werde und die Mitarbeiter nicht dem
Risiko einer strafbaren Handlung ausgesetzt würden. In
Bezug auf die thematisierten Aussagegenehmigungen
werde im Hinblick auf künftige Vernehmungen dieselbe
Formulierung verwendet, die auch für die Aussagegeneh-
migungen der Mitarbeiter der Bundesressorts verwendet
werde.

Eine vom Untersuchungsausschuss beim Fachbereich
Verfassung und Verwaltung des Bundestages in Auftrag
gegebene Ausarbeitung zum Thema „Öffentlichkeits-
grundsatz der Beweisaufnahme und Geheimschutz im
Untersuchungsausschuss“ vom 3. Juni 2009 (MAT C 3,
Dokument Nummer 5) ergab, dass der Öffentlichkeits-
grundsatz der Beweiserhebung nicht vorbehaltlos gelte,
sondern vielmehr ein Ausgleich zwischen den widerstrei-
tenden Verfassungspositionen der parlamentarischen Kon-
trolle durch öffentliche Beweiserhebung einerseits und
den Grundrechten bzw. sonstigen Gütern von Verfas-
sungsrang andererseits herzustellen sei. Eine bei der Aus-
sagegenehmigung nach § 32 Satz 3 BBankG zu beach-
tende besondere Verschwiegenheitspflicht enthalte § 9
Absatz 1 KWG. Diese sei im Lichte des Artikel 44 des
Grundgesetzes (GG) verfassungskonform auszulegen und
anzuwenden.

2. Auskunftsverweigerung nach § 22
Absatz 2 PUAG

In der 10. Sitzung des Untersuchungsausschusses am

Auskunftsverweigerungsrecht geltend. Dies wurde im
Wesentlichen damit begründet, dass gegen den Zeugen
bei der Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsver-
fahren wegen des Verdachts der Untreue anhängig sei, bei
dem durch den Untersuchungsausschuss zu klärende Fra-
gen zumindest im Rahmen der Beweiswürdigung aus-
nahmslos eine bedeutende Rolle spielen würden. Zur
weiteren Begründung wurde auf die Ausführungen eines
Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts München
vom 9. Dezember 2008 verwiesen, der im Zusammen-
hang mit dem bereits genannten Ermittlungsverfahren er-
lassen wurde. Außerdem wurde darauf Bezug genommen,
dass sich das Ermittlungsverfahren nicht auf die in die-
sem Beschluss genannten Themen beschränke, sondern
nach den Angaben der Staatsanwaltschaft umfassend an-
gelegt sei und sämtliche in Frage kommenden Tatbe-
stände erfasse.

Nach § 22 Absatz 2 PUAG ist dem Zeugen das Recht ein-
geräumt, Auskunft auf Fragen zu verweigern, deren Be-
antwortung ihn Gefahr laufen lässt, einer Untersuchung
nach einem gesetzlich geordneten Verfahren ausgesetzt
zu werden. Daraus folgt zunächst kein umfassendes
Zeugnisverweigerungsrecht. Es ist jedoch anerkannt, dass
aus § 22 Absatz 2 PUAG i. V. m. § 55 Absatz 1 der Straf-
prozessordnung (StPO) auch ein generelles Schweige-
recht erwachsen kann, wenn nichts übrig bleibt, was der
Zeuge ohne die Gefahr z. B. strafrechtlicher Verfolgung
aussagen könnte. Diese auch als „Mosaiktheorie“ geläu-
fige Herleitung berechtigt jedoch nur in Ausnahmefällen
zu einer völligen Auskunftsverweigerung; verbleiben
Zweifel, kommt nur die Verweigerung einzelner Aus-
künfte in Betracht. Zudem muss der Zeuge die Tatsachen,
auf die er die Verweigerung der Auskunft stützt, auf Ver-
langen glaubhaft machen (§ 22 Absatz 4 PUAG).

Der Untersuchungsausschuss verständigte sich darauf,
kein Ordnungsgeld gegen den Zeugen festzusetzen. Die
Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion machten im weiteren
Verlauf der Vernehmung von ihrem Fragerecht Gebrauch
und stellten insgesamt 18 Fragen an den Zeugen, wobei
der Zeuge sich jeweils auf das Recht berief, die Aussage
verweigern zu können.

3. Aussagegenehmigung für öffentliche
Bedienstete des Bundes

Der Untersuchungsausschuss kann als Zeugen auch einen
Amtsträger laden. Voraussetzung für die Aussage ist al-
lerdings die Erteilung einer Aussagegenehmigung durch
den jeweiligen Dienstherrn. Grundsätzlich verweist § 23
Absatz 1 PUAG hinsichtlich der Vernehmung von Amts-
trägern auf die entsprechende Anwendung von § 54
StPO. Nach § 23 Absatz 2 PUAG ist die Bundesregierung
ausdrücklich verpflichtet, erforderliche Aussagegenehmi-
gungen zu erteilen. Das BMF, die BaFin und die Bundes-
bank erteilten unter Berücksichtigung von § 67 des Bun-
desbeamtengesetzes (BBG) bzw. § 32 Satz 3 BBankG die
Aussagegenehmigungen für ihre Beamten.

Die Aussagegenehmigung, die die Bundesbank ihren

18. Juni 2009 machte der Zeuge und ehemalige Vor-
standsvorsitzende der HRE Georg Funke ein umfassendes

Mitarbeitern ausstellte, unterschied sich zunächst von de-
nen der BaFin und des Bundesministerium für Finanzen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 39 – Drucksache 16/14000

Die Bundesbank erteilte ihren Mitarbeitern folgende Aus-
sagegenehmigung (MAT A 8; Dokument Nummer 6):

„1.Die Aussagegenehmigung erstreckt sich nur auf Vor-
gänge, die bei Einsetzung des Untersuchungsaus-
schusses bzw. der Erweiterung des Untersuchungsauf-
trages bereits abgeschlossen waren.

2. Angaben und Erklärungen zu Tatsachen, die unter § 9
KWG fallen, dürfen nur in nicht öffentlicher Sitzung in
Anwendung der Geheimschutzordnung des Deutschen
Bundestages erfolgen unter der Vorraussetzung, dass
die Beweiserhebung mit einem Geheimhaltungsgrad
von mindestens VS-VERTRAULICH bzw. VERTRAU-
LICH versehen ist.

3. Soweit bei ihrer Vernehmung im Einzelfall Zweifel
über das Vorliegen der sogenannten Voraussetzungen
bestehen, ist die Aussage mit dem Hinweis zu unterlas-
sen, dass zur Klärung der Reichweite ihrer Aussage-
genehmigung zunächst eine Rücksprache mit der
Dienststelle vonnöten ist.“

Die Bundesbank änderte ihre Aussagegenehmigungen je-
doch ab dem 27. Mai 2009 dahingehend, dass sie inhalt-
lich dem Bundesminsterium der Finanzen und der BaFin
folgte. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsge-
richts vom 17. Juni 2009 (Az.: 2 BvE 3/07) verwendeten
das Bundesministerium der Finanzen, die BaFin und die
Bundesbank folgende inhaltsgleiche Aussagegenehmi-
gungen für ihre Mitarbeiter (MAT A 9, 11, 20, 31; Doku-
ment Nummer 7 bis 10):

„1.Die Aussagegenehmigung erstreckt sich nur auf Vor-
gänge, die bei Einsetzung des Untersuchungsaus-
schusses bereits abgeschlossen waren.

2. Von der Aussagegenehmigung ausgenommen sind Vor-
gänge, die dem Kernbereich der exekutiven Eigen-
verantwortung zuzurechnen sind. Dies betrifft ins-
besondere Angaben über die Willensbildung der
Bundesregierung durch Erörterungen im Kabinett
oder ressortübergreifende und – interne Abstimmungs-
prozesse zur Vorbereitung von Kabinett und Ressort-
entscheidungen.

3. Von der Aussagegenehmigung ausgenommen sind fer-
ner Angaben über Informationen streng persönlichen
Charakters, deren Weitergabe für die Betroffenen un-
zumutbar ist. Entsprechendes gilt für personenbezo-
gene Informationen, deren Bekanntwerden die Betrof-
fenen einer Gefahr für Leib und Leben aussetzen
könnte. Ausgenommen sind zudem unter Artkel 44
Abs. 2 Satz GG fallende Angaben.

4. Angaben und Erklärungen, die unter Geheimhaltungs-
grade fallen, weil besondere Gründe des Wohls des
Bundes oder eines Landes entgegenstehen, insbeson-
dere wenn Nachteile für die Sicherheit der Bundesre-
publik Deutschland oder ihre Beziehungen zu anderen
Staaten zur besorgen sind, oder die Umstände aus dem
persönlichen Lebensbereich betreffen, oder die Ge-
schäfts- oder Betriebsgeheimnisse Privater, geschützt

Normen konkretisiert wird, dürfen nur in nichtöffentli-
cher Sitzung, erforderlichenfalls in Anwendung der
Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages er-
folgen. Soweit im Einzelfall die Wahrung des Staats-
wohls ausnahmsweise jeglicher Eröterung eines Sach-
verhalts im Rahmen der Beweisaufnahme durch den
Untersuchungsausschuss entgegensteht, dürfen zu die-
sem Sachverhalt keine Angaben und Erklärungen er-
folgen.

5. Soweit bei ihrer Vernehmung im Einzelfall Zweifel
über das Vorliegen der vorgenannten Vorausetzungen
bestehen, empfiehlt das Bundesministerium für Finan-
zen, die Aussage mit dem Hinweis zu unterlassen, dass
zur Klärung der Reichweite ihrer Aussagegenehmi-
gung zunächst einer Rücksprache mit ihrer Obersten
Dienstbehörde erforderlich ist. Auf die Bestimmungen
des Untersuchungsausschussgesetz, insbesondere die
§§ 23 ff. PUAG, wird hingewiesen.“

Eine weitere Änderung der Aussagegenehmigungen er-
folgte als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesver-
fassungsgerichts (Az.: 2 BvE 3/07). Das Bundesverfas-
sungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17. Juni
2009 die Anforderungen, die an die Erteilung einer Aus-
sagegenehmigung zu stellen sind, weiter konkretisiert.

Der Entscheidung lag die Situation zugrunde, dass bei der
Befragung von Zeugen im 1. Untersuchungsausschuss
der 16. Wahlperiode diese wiederholt unter Verweis auf
eine ihnen nur eingeschränkt erteilte Aussagegenehmi-
gung die weitere Aussage verweigerten oder auf Fragen
der Mitglieder des Untersuchungsausschusses nicht ant-
worteten. Weiterhin verweigerte die Bundesregierung
dem Untersuchungsausschuss mehrmals die Vorlage von
Akten oder Aktenbestandteilen. Dies wurde im Wesentli-
chen pauschal damit begründet, dass der Bereich der exe-
kutiven Eingenverantwortung tangiert sei bzw. Gründe
des Staatswohls entgegenstehen würden.

In seiner Entscheidung wies das Bundesverfassungs-
gericht nun darauf hin, dass die Zurückweisung eines In-
formationsgesuchs mangels Bezugs zum Untersuchungs-
gegenstand einer Begründung bedürfe, die sich einerseits
auf den Inhalt der angeforderten Information und ander-
seits auf den Inhalt des Untersuchungsausschusses bezie-
hen müsse. Der Kernbereich der exekutiven Eigentver-
antwortung dürfe nicht ausforschbar sein. Das folge aus
dem Gewaltenteilungsgrundsatz. Dabei sei zwischen
noch laufenden und bereits abgeschlossenen Vorgängen
zu differenzieren. Noch laufende Vorgänge seien dem
Untersuchungsausschuss grundsätzlich entzogen. Bei ab-
geschlossenen Vorgängen könne sich die Regierung
grundsätzlich auf den Kernbereich exekutiver Eigenver-
antwortung berufen. Das sei jedoch nur möglich, wenn
eine fallbezogene Abwägung zwischen dem parlamenta-
rischen Informationsinteresse auf der einen und der Ge-
fahr eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit und
Eigenverantwortung durch die Aussagen im Untersu-
chungsausschuss auf der anderen Seite ergäbe, dass das
durch Artikel 12 und 14 GG, betreffen, insbesondere
soweit der Grundrechtsschutz durch einfachrechtliche

Interesse an Vertraulichkeit von Informationen einer Aus-
sage nicht entgegenstehe.

Drucksache 16/14000 – 40 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Als eine weitere Grenze nennt das Bundesverfassungs-
gericht das Staatswohl. Dies könne durch das Bekannt-
werden geheimhaltungspflichtiger Informationen beein-
trächtigt werden. Das Staatswohl sei aber gleichermaßen
Bundesregierung und Bundestag anvertraut. Berufe sich
die Bundesregierung dennoch auf das Staatswohl, so
könne in vertraulicher Sitzung des Untersuchungsaus-
schusses die Geheimhaltungsbedürftigkeit von der Bun-
desregierung detailliert dargelegt werden. Das Beweis-
erhebungsrecht werde zudem durch die Grundrechte
beschränkt. Gemäß Artikel 44 Absatz 2 Satz 2 GG
blieben Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10
GG) im Untersuchungsausschuss unberührt. Die Bundes-
regierung dürfe dem Untersuchungsausschuss nicht den
Zugriff auf Akten verwehren, wenn sich in ihnen Ergeb-
nisse vorangegangener Eingriffe in das Grundrecht aus
Artikel 10 GG fänden und die Kenntnisnahme seitens des
Untersuchungsausschusses einen neuen Eingriff darstel-
len würde.

Grundsätzlich dürften die dem Untersuchungsausschuss
genannten Gründe nicht formelhaft und allgemein sein,
sondern müssten eine substantiierte Begründung enthal-
ten.

Auf Grund dieser Entscheidung wurden die Aussage-
genehmigungen hinsichtllich der unter Punkt 2 und
Punkt 4 formulierten Maßgaben abgeändert bzw. ergänzt.
Der erste Zeuge, den diese Änderung betraf, war Staats-
sekretär a. D. Dr. Thomas Mirow (MAT A 72, Dokument
Nummer 11). Die Punkte 2 und 4 wurden folgenderma-
ßen geändert:

„2.Von der Aussagegenehmigung ausgenommen sind
Vorgänge, die dem Kernbereich der exekutiven Eigen-
verantwortung zuzurechnen sind, wenn bei einer fall-
bezogenen Abwägung zwischen dem parlamentari-
schen Informationsinteresse auf der einen und der
Gefahr einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit
und Eigenverantwortung der Bundesregierung auf der
anderen Seite keine Auskunftspflicht der Regierung
besteht. Zum Kernbereich, zu dem keine Auskunfts-
pflicht besteht, können im Einzelfall inbesondere An-
gaben über die Willensbildung der Bundesregierung,
Erörterungen im Kabinett oder ressortübergreifende
und – interne Abstimmungsinteresse zur Vorbereitung
von Kabinett und Ressortentscheidungen gehören. Die
Verweigerung der Aussage nach Maßgabe dieser Ab-
wägung bedarf einer substantiierten Begründung ge-
genüber dem Untersuchungsausschuss.

(…)

4. (…) Die Verweigerung der Aussage nach Maßgabe
dieser Abwägung bedarf einer substantiierten Begrün-
dung gegenüber dem Untersuchungsausschuss.“

Dem Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück
wurde die Aussagegenehmigung von der Bundesregie-
rung gemäß § 6 Absatz 2 Bundesministergesetz erteilt.
Die Parlamentarische Staatssekretärin Nicolette Kressl
erhielt gemäß § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhält-

gung. Beide Aussagegenehmigungen unterschieden sich
nur in Punkt 3 von den bislang vom Bundesministerium
der Finanzen bzw. der Bundesregierung erteilten Geneh-
migungen. Ebenfalls eine in diesem Punkt geänderte Aus-
sagegenehmigung erhielten Staatssekretär Jörg Asmussen,
Ministerialdirektor Dr. Jens Weidmann und der Vorstand-
vorsitzende der KfW-Bankengruppe Dr. Ulrich Schröder
(MAT A 91, 94 und 100, Dokumente Nummer 12 bis 14).
Punkt 3 der Aussage lautet hier wie folgt:

„3.Von der Aussagegenehmigung ausgenommen sind fer-
ner Angaben über Informationen streng persönlichen
Charakters, wenn nach einer fallbezogenen Abwä-
gung zwischen dem parlamentarischen Informations-
interesse und den Grundrechten des Betroffenen keine
Auskunftspflicht der Regierung besteht. Die Verweige-
rung der Aussage nach Maßgabe dieser Abwägung
bedarf einer substantiierten Begründung gegenüber
dem Untersuchungsausschuss.“

4. Aussagegenehmigung des Leitenden
Staatsanwaltes der Staatsanwaltschaft
München I

Auf Grund des Beweisbeschlusses 114 erteilte der zustän-
dige Generalstaatsanwalt Dr. Christoph Strötz am 21. Juli
2009 die Aussagegenehmigung für den Leitenden Ober-
staatsanwalt Manfred Nötzel unter der Maßgabe, dass die
Zeugenvernehmung in geheimer Sitzung erfolgt und die
Ergebnisse entsprechend als Verschlusssachen behandelt
werden.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Manfred Nötzel ist dem
entsprechend als einziger Zeuge ausschließlich in nichtöf-
fentlicher, als geheim eingestufter Sitzung vernommen
worden.

II. Geheimhaltung eingestufter
Untersuchungsunterlagen

Der überwiegende Teil der auf der Grundlage der gefass-
ten Beweisbeschlüsse vom Bundesministerium der Finan-
zen, dem Bundeskanzleramt, der Deutschen Bundesbank
und weiteren Bundesministerien vorgelegten Beweisun-
terlagen war als VS-VERTRAULICH bzw. als GEHEIM
eingestuft worden.

Zur Begründung wurde im Wesentlichen darauf verwie-
sen, dass die entsprechenden Unterlagen Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse enthielten, deren öffentliches Be-
kanntwerden den betroffenen Unternehmen Schaden zu-
fügen könnte, oder es sich um Unterlagen handele, deren
Kenntnis durch Unbefugte den Interessen der Bundes-
republik Deutschland schweren Schaden zufügen könne.

Die über die Geheimschutzstelle des Bundestages einge-
gangenen eingestuften Beweisunterlagen wurden auf der
Grundlage von § 16 PUAG, der Geheimschutzordnung
des Deutschen Bundestages und entsprechend dem ge-
fassten Beschluss 6 zum Verfahren (Verteilung von Ver-
nisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG)
i. V. m. § 6 Bundesministergesetz ihre Aussagegenehmi-

schlusssachen) dem Untersuchungsausschuss zur Verfü-
gung gestellt.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 41 – Drucksache 16/14000

Unter Bezugnahme auf einige zum Untersuchungsaus-
schuss erschienene Presseveröffentlichungen teilte das
Bundesministerium der Finanzen in einem Schreiben
vom 6. Juli 2009 (MAT A 50, Anschreiben, Dokument
Nummer 15) mit, dass zur Sicherstellung der Geheimhal-
tung künftig eventuell alle VS-VERTRAULICH und hö-
her eingestuften Akten mit der Maßgabe übersandt wür-
den, dass die Einsichtnahmen in die Akten ausschließlich
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages er-
folgen dürfe.

Vor dem Hintergrund des Auftauchens weiterer Pressebe-
richte mit Bezug zur Untersuchungstätigkeit des Aus-
schusses teilte das Bundesministerium der Finanzen mit
Schreiben vom 14. Juli 2009 (MAT A 65, Anschreiben,
Dokument Nummer 4) mit, dass nunmehr die Übersen-
dung der – in diesem Fall als GEHEIM – eingestuften
Unterlagen mit der Maßgabe erfolge, dass die Einsicht-
nahme in die Akten ausschließlich in der Geheimschutz-
stelle des Deutschen Bundestages erfolgen könne.

Diese Beschränkung des Zugangs zu eingestuften Be-
weisunterlagen durch die ausschließliche Einsichtnahme
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
wurde im Folgenden ebenfalls durch das Bundeskanzler-
amt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Techno-
logie, das Bundesministerium der Justiz sowie der Deut-
schen Bundesbank verfügt.

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Be-
richtes zu dem Verlauf des sogenannten „Rettungswo-
chenendes“ hat die Deutsche Bundesbank mitgeteilt, sie
habe bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige er-
stattet.

III. Herabstufung von zuvor eingestuften
Beweismaterialien und Vernehmungs-
protokollen

Im Laufe des Untersuchungsverfahrens wurde hinsicht-
lich einzelner Beweismaterialien, die für die Erstellung
des Sachstandsberichtes als notwendig erachtet wurden
oder aus denen Vorhalte in öffentlicher Sitzung gemacht
werden sollten, bei den herausgebenden Stellen beantragt,
die Einstufung zu überprüfen und diese aufzuheben.

Darüber hinaus wurden eingestufte Vernehmungspro-
tokolle mit der Bitte um Kennzeichnung der für eine He-
rabstufung von Vernehmungsprotokollen notwendigen
Schwärzungen an die entsprechenden Entscheidungsträ-
ger gesandt.

Beide Maßnahmen sollen es ermöglichen, bei der Erstel-
lung eines öffentlichen Berichtes auf möglichst umfang-
reiches Beweismaterial zugreifen zu können, um somit
dem Untersuchungsauftrag und der Verpflichtung, die Öf-
fentlichkeit über das Ergebnis der Untersuchung zu unter-
richten, nachkommen zu können.

Den genannten Anträgen auf Herabstufung von Einzel-
unterlagen aus eingestuften Beweisunterlagen wurde ent-
sprochen, soweit die konkret angeforderten Beweisunter-

den öffentlichen Sachstandsbericht zur Verfügung stan-
den.

Desgleichen konnte der Geheimhaltungsgrad von Steno-
grafischen Protokollen nichtöffentlicher Sitzungen nach
entsprechender Schwärzung von noch GEHEIM oder
VERTRAULICH zu haltenden Inhalten aufgehoben wer-
den.

In einem Fall wurde die Einstufung durch den Beauftrag-
ten des Bundesministeriums der Finanzen unmittelbar in
der Vernehmungssitzung vor dem Hintergrund der statt-
findenden aktuellen Zeugenvernehmung aufgehoben.

Darüber hinaus hatte sich der Untersuchungsausschuss
darauf verständigt, dass Zeugen in öffentlicher Sitzung
auch eingestufte Beweisunterlagen zur Einsicht vorgelegt
werden können, um dem Zeugen die Möglichkeit zu ge-
ben, nach seiner Einschätzung zu der Vorlage in öffentli-
cher oder nichtöffentlicher Sitzung Stellung zu nehmen.
Die im Zusammenhang mit einer solchen Vorlage gestell-
ten Fragen mussten dabei unter Beachtung der geheim-
schutzrechtlichen Vorgaben formuliert werden.

Im Untersuchungsausschuss wurde von dieser Möglich-
keit nur in wenigen Einzelfällen Gebrauch gemacht, wo-
bei sich die betroffen Zeugen jeweils in der Lage sahen,
zu der Vorlage in öffentlicher Sitzung Stellung zu neh-
men.

Durch die Nutzung dieses Verfahrens konnte vor dem
Hintergrund des für die Untersuchung gesteckten engen
zeitlichen Rahmens mehrmals auf die Durchführung einer
zusätzlichen nichtöffentlichen Vernehmung verzichtet
werden.

IV. Auferlegung eines Schweigegebotes
für nicht beamtete Zeugen und
Rechtsbeistände

Bei mehreren Vernehmungen in nichtöffentlicher und
nach der Geheimschutzordnung des Bundestages einge-
stufter Sitzung wurden nicht beamteten Zeugen sowie
Rechtsbeiständen zur Sicherstellung des Geheimschutzes
ein Schweigegebot durch eine entsprechende Beschluss-
fassung im Untersuchungsausschuss auferlegt.

E. Öffentliche Wahrnehmung der Arbeit
des 2. Untersuchungsausschusses

Über die Arbeit des 2. Untersuchungsausschuss wurde
vom Beginn der Debatte über die Einsetzung eines Unter-
suchungsausschusses bis zur abschließenden Beratung
am 18. September 2009 in allen Medien ausführlich be-
richtet.

Das mediale Interesse an den öffentlichen Zeugenverneh-
mungen war selbst bei Sitzungen, die bis tief in die Nacht
hinein dauerten, vorhanden. Die Besuchertribüne wurde
rege von Pressevertretern und der Öffentlichkeit frequen-
tiert.

Nach § 13 Absatz 1 Satz 2 PUAG sind Ton- und Bilder-

lagen oder Teile davon keine geheimhaltungsbedürftigen
Inhalte umfassten, sodass weitere Informationsquellen für

übertragungen bei der öffentlichen Beweiserhebung
grundsätzlich nicht zulässig. § 13 Absatz 1 Satz 3 PUAG

Drucksache 16/14000 – 42 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

läßt hierzu eine Ausnahme zu, wenn eine Mehrheit von
zwei Dritteln der anwesenden Ausschussmitglieder sowie
die zu vernehmende Person zustimmen.

Die Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellten am 30 Juli 2009
den Antrag, bei der Vernehmung der Zeugen Peer Steinbrück,
Nicolette Kressl, Jörg Assmussen und Dr. Jens Weidmann
Ton- und Bildübertragungen vorbehaltlich der Zustim-
mung der Zeugen gemäß § 13 Absatz 1 PUAG ausnahms-
weise zuzulassen.

Dieser Antrag wurde mit der Mehrheit der Stimmen der
Mitglieder der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Zur Be-
gründung wurde angeführt, dass neben Politikern auch
Beamte betroffen wären.

F. Feststellung des Berichts

Der Untersuchungsausschuss hat vor dem Hintergrund
des vom Ende der Wahlperiode begrenzten Untersu-
chungszeitraumes nach umfangreicher Diskussion Ein-
vernehmen darüber erzielen können, die verbleibende
Zeit auch unter intensiver Nutzung sitzungsfreier Wochen
zu nutzen, um einen öffentlichen Sachstandsbericht zu er-
stellen und den Abgeordneten diesen noch vor der Bun-
destagswahl zur Verfügung zu stellen und als Drucksache
zu veröffentlichen.

I. Beschluss über die Erstellung
des Berichtes

Der Untersuchungsausschuss hat in seiner 9. Sitzung am
18. Juni 2009 dazu folgenden Beschluss gefasst:

„Beschluss zur Beendigung des 2. Untersuchungs-
ausschusses durch einen Sachstandsbericht
mit Sondervoten vor der Bundestagswahl

Der schriftliche Bericht des Ausschusses gemäß § 33
Abs. 3 PUAG wird spätestens am 18. September 2009
durch Beschluss des Ausschusses festgestellt, um eine
rechtzeitige Verteilung der Drucksache (§ 78 Abs. 5,
§ 123 GO-BT) spätestens am 22. September 2009 zu er-
möglichen.

Auf Wunsch der Oppositionsfraktionen im Ausschuss sol-
len in den Bericht Sondervoten gemäß § 33 Abs. 2 PUAG
aufgenommen werden, wobei zwischen Verteilung der Be-
wertung des Ausschusses an die Mitglieder und Abliefe-
rung der Sondervoten im Sekretariat auf Wunsch der Be-
richterstatter der Opposition fünf Arbeitstage vorzusehen
sind (…).“

Zum Verfahren der Beendigung hat der Untersuchungs-
ausschuss in seiner 12. Sitzung am 2. Juli 2009 die fol-
genden Punkte II. und III. mit den Stimmen der Mitglieder
der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Mitglieder
der Oppositionsfraktionen beschlossen:

„II. Zeitplan zur Beendigung

– Donnerstag, 20. August 2009

– Donnerstag, 27. August 2009
Ablieferung des Entwurfs eines Verfahrens- und
Feststellungsteils des Sekretariats an Berichter-
statter

– Freitag, 4. September 2009, 12.00 Uhr
Rücklauf des Feststellungs- und Bewertungsteils
der Mehrheit von den Berichterstattern an das Se-
kretariat, Verteilung am gleichen Tage

– Freitag, 11. September 2009, 12.00 Uhr
Ablieferung der Sondervoten zum Bewertungsteil,
Verteilung am gleichen Tage

– Dienstag, 15. September 2009
Möglichkeit zur Ablieferung einer Replik zu abge-
gebenen Sondervoten

– Mittwoch, 16. September 2009, abends
Verteilung der Beschlussempfehlung an alle Aus-
schussmitglieder

– Freitag, 18. September 2009, Beginn zwischen
11 und 13 Uhr
Ausschusssitzung; Feststellungsbeschluss im Aus-
schuss

– Freitag/Samstag, 18./19. September 2009
Ablieferung an Druckerei

– Dienstag, 22. September 2009
Verteilung der Bundestagsdrucksache in die Fä-
cher der Abgeordneten

III. Zusätzliche Vereinbarungen

1. Auf einen gemeinsamen Feststellungsteil der Bericht-
erstatter aller Fraktionen wird aus Zeitgründen von
vornherein verzichtet.

2. Die stenografischen Protokolle der Zeugenverneh-
mungen vom 18., 19. und 20. August sollen vollständig
bis zum Mittag des 22. August vorliegen.

3. Die Zeugen an den Terminen vom 18., 19. und 20. Au-
gust werden gebeten, ihre Protokolle möglichst inner-
halb von zwei Werktagen durchzusehen und ggf. zu
korrigieren.

4. Die Berichterstatter verpflichten sich, ihre Berichte so
zu verfassen, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs
nicht erforderlich wird.

5. Die Berichterstatter verpflichten sich, ihre Berichte
von vornherein in unter VS-Gesichtspunkten veröffent-
lichungsfähiger Form vorzulegen.

6. Der Beschluss des Ausschusses vom 14. Mai 2009 zu
Ausschusssitzungen außerhalb des Zeitplans wird im
Hinblick auf die Möglichkeit der Durchführung einer
Sitzung am 10. September 2009 aufgehoben.“

II. Gewährung rechtlichen Gehörs
Nach § 32 Absatz 1 PUAG ist Personen, die durch die
Veröffentlichung des Abschlussberichtes in ihren Rechten
Beendigung der Beweisaufnahme durch Zeugen-
vernehmung

erheblich beeinträchtigt werden können, vor Abschluss
des Untersuchungsauftrages Gelegenheit zu geben, zu

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 43 – Drucksache 16/14000

den sie betreffenden Ausführungen im Entwurf des Ab-
schlussberichtes innerhalb von zwei Wochen Stellung zu
nehmen, soweit diese Ausführungen nicht mit ihnen in

den Siebten Teil (Übersichten und Verzeichnisse) so-
wie den Achten Teil (Dokumentenübersicht) – als
Sachstandsbericht des Ausschusses gemäß § 33 Ab-
einer Sitzung zur Beweisaufnahme erörtert worden sind.

In der Beschlussempfehlung zum Untersuchungsaus-
schussgesetz (Bundestagsdrucksache 14/5790) wird
hierzu erläuternd ausgeführt:

„Die Vorschrift dient dem Schutz derjenigen Personen,
die indirekt in das Untersuchungsverfahren einbezogen
worden sind, ohne dass ihnen die Gelegenheit gegeben
worden ist, sich vor dem Untersuchungsausschuss zu den
gegen sie erhobenen Vorwürfen oder zu den über sie auf-
gestellten Behauptungen äußern zu können.“

Die Vorschrift schützt somit Personen, die nicht vom
2. Untersuchungsausschuss gehört wurden, bzw. Zeugen
über die im Bericht Ausführungen zu Sachverhalten ge-
macht werden, zu denen sie als Zeuge nicht befragt wor-
den sind.

Jeder Untersuchungsausschuss ist nach § 33 PUAG ver-
pflichtet dem Deutschen Bundestag nach Abschluss der
Untersuchungen rechtzeitig einen schriftlichen Abschlussbe-
richt oder, wenn eine vollständige Erledigung des Unter-
suchungsauftrages nicht vor Ende der Wahlperiode erfol-
gen kann, einen Sachstandbericht vorzulegen.

Nach Auffassung der Mitglieder der Koalitionsfraktionen
im Ausschuss ist § 32 PUAG analog bei Erstellung eines
Sachstandberichtes anzuwenden, da die Schutzfunktion
dieser Vorschrift sowohl den Abschlussbericht als auch
den Sachstandsbericht, der den Untersuchungsstand bis
zu einem bestimmten Zeitpunkt wiedergibt, erfasst.

Der Untersuchungsausschuss hat – wie unter I. ausge-
führt – in seiner 12. Sitzung am 2. Juli 2009 vor diesem
Hintergrund beschlossen, dass alle Berichtsteile so zu fas-
sen sind, dass die Gewährung von rechtlichem Gehör im
Sinne von § 32 PUAG nicht erfolgen muss, da anderen-
falls die Erstellung eines Sachstandsberichtes in dem zur
Verfügung stehenden Zeitrahmen nicht möglich ist.

III. Feststellungsbeschluss
In seiner 23. Sitzung am 18. September 2009 hat der
2. Untersuchungsausschuss zur Feststellung seines Sach-
standsberichtes die nachstehenden Beschlüsse gefasst:

1. Mit den Stimmen der Mitglieder der Koalitionsfrak-
tionen bei Stimmenthaltung der Mitglieder der Oppo-
sitionsfraktionen hat der Ausschuss beschlossen:

„Der 2. Untersuchungsausschuss stellt den Sach-
standsbericht des Berichterstatters Klaus-Peter Willsch
(CDU/CSU) und der Berichterstatterin Nina Hauer
(SPD) – Erster Teil (Verfahrensteil), Zweiter Teil
(Feststellungsteil) und Dritter Teil (Bewertungsteil),

satz 3 PUAG fest.“

2. Mit den Stimmen der Mitglieder aller Fraktionen hat
der Ausschuss beschlossen:

„Der 2. Untersuchungsausschuss stellt den Bericht,
Vierter Teil, der Berichterstatter Dr. Volker Wissing
(FDP), Dr. Axel Troost (DIE LINKE.) und Dr. Gerhard
Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) als Sonder-
votum fest.“

3. Mit den Stimmen der Mitglieder der Koalitionsfraktio-
nen bei Stimmenthaltung der Mitglieder der Opposi-
tionsfraktionen hat der Ausschuss beschlossen:

„Der 2. Untersuchungsausschuss stellt die Replik der
Abgeordneten Nina Hauer (SPD) als weiteres Sonder-
votum, Fünfter Teil, fest.“

4. Mit den Stimmen der Mitglieder der Koalitionsfraktio-
nen bei Stimmenthaltung der Mitglieder der Opposi-
tionsfraktionen hat der Ausschuss beschlossen:

„Der 2. Untersuchungsausschuss stellt weiterhin die
Replik des Vorsitzenden, Abgeordneter Dr. Hans-
Ulrich Krüger, zu Abschnitt D.V des Sondervotums
der Berichterstatter der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als weiteres Son-
dervotum, Sechster Teil, fest.“

5. Mit den Stimmen der Mitglieder aller Fraktionen hat
der Ausschuss beschlossen:

„Die vorgenannten festgestellten Teile des Berichts
werden dem Bundestag im Sinne von § 33 Absatz 3
PUAG vorgelegt und unverzüglich, spätestens aber
am 22. September 2009 als Bundestagsdrucksache
elektronisch veröffentlicht; sodann erfolgt die Druck-
legung der lektorierten Bundestagsdrucksache.“

6. Mit den Stimmen der Mitglieder aller Fraktionen hat
der Ausschuss beschlossen:

„Der Bundestag wolle beschließen:

der Bericht des 2. Untersuchungsausschusses nach Ar-
tikel 44 des Grundgesetzes wird zur Kenntnis genom-
men.“

7. Mit den Stimmen der Mitglieder aller Fraktionen hat
der Ausschuss beschlossen:

„Der 2. Untersuchungsausschuss beauftragt das Aus-
schusssekretariat in Abstimmung mit den federfüh-
rend benannten Mitarbeitern der Fraktionen mit der
redaktionellen Schlussbearbeitung der festgestellten,
zur Veröffentlichung als Drucksache bestimmten Be-
richtsteile.“

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 45 – Drucksache 16/14000

Zweiter Teil

Feststellungen zum Sachverhalt

Zentraler parlamentarischer Auftrag des Untersuchungs-
ausschusses war nach dem Einsetzungsantrag vom
22. April 2009 die Prüfung, ob im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und der Deut-
schen Bundesbank Handlungen oder Unterlassungen zu
der „Schieflage bei der Hypo Real Estate Holding AG
(HRE)“ beigetragen, diese verschärft oder zu einer ver-
meidbaren Höherbelastung von Bürgerinnen und Bürgern
in Form der Übernahme von Risiken im Zusammenhang
mit dem Garantierahmen des Bundes von derzeit 87 Mrd.
Euro geführt haben.

Im Mittelpunkt der Untersuchung stand damit die
„Schieflage der HRE“ und die Frage ihrer Vorhersehbar-
keit für die Bankenaufsicht und das BMF.

In diesem Zusammenhang war für den Ausschuss zu-
nächst festzustellen, in welchem Kontext diese Schieflage
zu der allgemeinen Finanzkrise stand, die im Herbst des
Jahres 2007 zu einer ersten Anspannung der Märkte
führte und Mitte bis Ende September 2008 mit dem Zu-
sammenbruch der Finanzmärkte einen Höhepunkt er-
reichte (A).

Ebenso war für den Ausschuss von Interesse, wie sich die
im September 2008 eingetretene Schieflage der HRE
konkret darstellte und welche Ursachen die Schieflage im
Detail hatte (B).

Der Ausschuss ist weiterhin der Frage nachgegangen,
welche Aktivitäten die Bankenaufsicht (Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin – und Deutsche
Bundesbank) im Vorfeld des Eintritts dieser Schieflage
gegenüber der HRE entfaltet hat, insbesondere im Wege
der 2008 durchgeführten Sonderprüfung und im Rahmen
der Laufenden Aufsicht. Dabei befasste sich der Aus-
schuss zugleich mit der Bedeutung der Organisation der
Bankenaufsicht und der Kommunikationswege innerhalb
der Bankenaufsicht für den Fall der HRE (C).

Darauf aufbauend hat der Ausschuss anhand der folgen-
den Fragen die Kommunikation zwischen Bankenaufsicht
und BMF untersucht:

– Welche Aufgaben hat das BMF grundsätzlich im Ver-
hältnis zur Bankenaufsicht (D.I)?

– Haben die Berichte der Bankenaufsicht an das BMF
vor der im September 2008 eingetretenen Schieflage
der HRE einen Hinweis auf die spätere existenzbedro-
hende Situation enthalten (D.II)?

– Hat das BMF die Berichte der Bankenaufsicht der
Wichtigkeit ihrer Inhalte entsprechend behandelt
(D.III)?

– Gab es Maßnahmen, die die politisch Verantwortli-
chen, insbesondere das BMF, hätten vor der Schief-
lage der HRE treffen können und müssen (D.IV)?

den privaten Finanzsektor Ende September/Anfang Okto-
ber 2008 beschäftigt (E.).

Der Ausschuss ist dabei zunächst der Frage nachgegan-
gen, ob die Rettung der HRE überhaupt notwendig war
und welche Situation auf dem deutschen und internatio-
nalen Finanzmarkt ohne die Rettung der HRE eingetreten
wäre (E.I). In der Folge wurde untersucht, wie die Ver-
handlungen über die Rettung im Einzelnen verlaufen sind
(E.II). Dabei hatte der Ausschuss unter anderem folgende
Einzelaspekte aufzuklären:

– Hat die Bundesregierung unter Federführung des BMF
bei den Verhandlungen alle Alternativen bedacht, die
es zu einer Rettung der HRE gegeben hätte (E.II.1.b))?

– War die Bundesregierung, insbesondere das BMF,
adäquat auf die sich ergebende Sachlage vorbereitet
(E.II.1.c))?

– Hat die Bundesregierung unter Federführung des BMF
durch ihre Verhandlungsstrategie das bestmögliche Er-
gebnis für den Steuerzahler erreicht (E.II.1.d))?

– Lagen der Bundesregierung die für die Verhandlungen
notwendigen Informationen vor (E.II.1.e))?

– Ging es der Bundesregierung bei der Rettung darum,
eigene einzelne Engagements bei der HRE zu sichern,
oder darum, eine Katastrophe vom nationalen und in-
ternationalen Finanzmarkt abzuwenden (E.II.1.g))?

Nachdem die HRE am 29. September 2008 öffentlich
mitgeteilt hatte, mit dem ersten vereinbarten Rettungspa-
ket überlebensfähig zu sein, ergab sich binnen einer Wo-
che ein weiterer Liquiditätsbedarf in Höhe von 15 Mrd.
Euro. Der Ausschuss hatte zu klären, ob diese Entwick-
lung auch auf Äußerungen von Vertretern des BMF zu-
rückzuführen war, oder ob sie auf anderen Ursachen be-
ruhte (E.II.3).

Der Ausschuss hat des Weiteren Eckpunkte des endgülti-
gen Rettungspakets ermittelt (E.III), sowie Erkenntnisse
zu den Liqiditätsstützungsmaßnahmen des SoFFin für die
HRE (E.IV) und zur Umsetzung der Rettungsmaßnahmen
erlangt (E.VI).

Beigezogen wurden Beratungsmaterialien des Finanzaus-
schusses und des Haushaltsausschusses zu im Ausschuss
behandelten Fragen. Diese Materialien und Dokumente
aus dem Fragewesen des Deutschen Bundestages konnten
den übrigen Erkenntnissen des Ausschusses aus seiner
Beweisaufnahme gegenübergestellt werden (F).

Der Untersuchungsauftrag umfasste nicht die Frage, wel-
che etwaigen Konsequenzen sich aus der Schieflage und
der Rettung der HRE für die Zukunft ergeben. Da sich
aus den Zeugenvernehmungen jedoch auch einige Er-
kenntnisse zu einem möglichen gesetzgeberischen Hand-
lungsbedarf ergeben haben, werden diese ebenfalls im
Bericht dokumentiert (G).

A. Die Finanz- und Bankenkrise seit 2007

Ausführlich hat sich der Ausschuss mit den konkreten
Verhandlungen zur Rettung der HRE durch den Bund und

Um der Rezession zu begegnen, die unter anderem durch
das Platzen der sogenannten Dot-Com-Blase und die Ter-

Drucksache 16/14000 – 46 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

roranschläge vom 11. September 2001 in New York und
in Washington D.C. ausgelöst wurde, betrieb insbeson-
dere die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve
(Fed) in den vergangenen Jahren eine expansive Geld-
und Finanzpolitik, um die heimische Wirtschaft wieder
anzukurbeln. Die Fed senkte die Leitzinsen auf einen his-
torischen Tiefstand, sodass den Märkten viel Geld zur
Verfügung gestellt wurde.

Die Auswirkungen dieser expansiven Zinspolitik zeigten
sich insbesondere im US-amerikanischen Immobilien-
markt. Aufgrund der kontinuierlich steigenden Markt-
preise für Häuser nahmen viele Kaufinteressenten Kredite
auf, die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit überstiegen.
Möglich wurde dies, weil die Kreditgeber ihrerseits die
Bonitätsanforderungen an Einkünfte und Eigenkapital der
Kreditnehmer reduziert hatten. Teil der Darlehenskondi-
tionen waren oftmals Hypotheken mit variablen Zinsen,
wobei der Einstiegszinssatz als Anreiz sehr niedrig war.
Als Sicherheit diente letztlich nur die Erwartung weiter-
hin steigender Hauspreise, also die Annahme, dass bei
einer Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer die Im-
mobilie zu einem höheren Marktwert veräußert werden
könnte.

Im Laufe der Zeit führte diese Praxis in der Portfolios der
Banken zu einem erheblichen Bestand an Subprime-Kre-
diten, also Krediten, die einen Beleihungsgrad von mehr
als 90 Prozent aufweisen – in vielen Fällen sogar
100 Prozent oder mehr – oder die an Personen vergeben
werden, bei denen der Schuldendienst weit über 45 Pro-
zent ihres Bruttoeinkommens ausmacht oder die für die
Institute keine bisherige Kredithistorie aufweisen.

Diese Entwicklung war unproblematisch, solange die
Häuserpreise stiegen. Nachdem jedoch die Fed in den
Jahren 2005 und 2006 die Leitzinsen wieder anhob,
kühlte sich der US-amerikanische Immobilienmarkt deut-
lich ab.

In der Folge verloren auch die Häuser, die als Sicherhei-
ten für die Hypothekenkredite dienten, erheblich an Wert.
Zudem stiegen die zunächst sehr niedrigen Anfangszin-
sen für die Hypothekendarlehen, sodass die privaten
Haushalte nunmehr mit erheblich höheren Zins- und Til-
gungszahlungen belastet waren und ihre Kredite letztlich
nicht mehr bedienen konnten. Ende 2006 lag die Zahl der
in Zwangsvollstreckung befindlichen Hypothekenkredite
in den USA auf dem höchsten Stand seit fast 40 Jahren.

Laut den Jahresgutachten 2007/08 und 2008/09 (Druck-
sachen 16/7083 und 16/10985) des Sachverständigenrates
zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwick-
lung wurden sowohl der Umfang und als auch die welt-
weite Ausweitung der US-Immobilienkrise durch die Ent-
wicklung und Verbreitung neuer Verbriefungsformen
ermöglicht. Sie erlaubten den Banken in den USA, die
von ihnen an private Haushalte vergebenen und oft pro-
blembehafteten Buchkredite in handelbare Aktiva zu
transformieren und zügig an Investoren weltweit weiter-
zugeben. Dabei beschränkten sich die Techniken der Ver-

Eine wichtige Rolle spielte zudem in den letzten Jahren
die so genannte Strukturierung von verbrieften Kredit-
portfolios. Subprime-Kredite wurden mit Prime-Krediten
zu einem Portfolio zusammengefasst und an dafür eigens
gegründete Zweckgesellschaften verkauft. Über die
Strukturierung wurde es möglich, aus einem Kreditport-
folio mit zweitklassiger Qualität einen hohen Prozentsatz
erstklassig bewerteter Aktiva zu destillieren. Die Zweck-
gesellschaften ihrerseits veräußerten die neuen Produkte
(Commercial Paper), nicht selten wieder in Gruppen zu-
sammengefasst und neu verbrieft, weltweit an andere
Banken, Versicherungen oder Pensionsfonds.

Nachdem Ratingagenturen die neuen Produkte positiv be-
werteten, erschien den Käufern die höhere Rendite der
neuen Wertpapiere, verglichen mit Staatsanleihen, als
attraktiv.

Das Ausfallrisiko einzelner Poolbestandteile der struktu-
rierten Wertpapiere – nach mehreren Verbriefungen kaum
noch nachvollziehbar – wurde dabei als vertretbar ange-
sehen und ein Totalausfall der Rendite bei der kleinteili-
gen Stückelung der Bestandteile des strukturierten
Wertpapiers und der Stärke der emittierenden Investment-
instituten für ausgeschlossen gehalten.

Diese Zweckgesellschaften hielten nicht in dem Maße, in
dem es die Banken tun, Eigenkapital vor und vernachläs-
sigten das Risiko, dass sich für die von ihnen emittierten
Papiere keine Erwerber mehr finden lassen könnten.

Nachdem in den USA immer mehr Hypothekenschuldner
ihre Kredite nicht mehr bedienen konnten, sank auch das
Vertrauen in die Qualität der Immobilienkredite. Im Juni
und Juli 2007 stuften die Rating-Agenturen Moody’s und
S&P die Ratings von strukturierten Wertpapieren mit
Hypothekenkrediten aus dem Subprime-Markt (Asset-
Backed Securities (ABS) und Collateralised Debt Obliga-
tions (CDO)) mit Volumina im zweistelligen Milliarden-
bereich zurück und kündigten zeitgleich die Überprüfung
einer Herabstufung von weiteren strukturierten Wertpa-
pieren in großem Umfang an.

In der Folge gelang es vielen Zweckgesellschaften nicht
mehr, ihre verbrieften Forderungen zu verkaufen. Des-
halb mussten die von den Banken zur Verfügung gestell-
ten Kreditlinien in Anspruch genommen werden, womit
auch die Kreditwürdigkeit der etablierten Banken in Ge-
fahr geriet. Weltweit mussten Großbanken erhebliche Ab-
schreibungen und Verluste bekanntgeben, die vorwiegend
aufgrund von Engagements im Subprime-Segment des
US-amerikanischen Hypothekenmarktes entstanden wa-
ren.

Im Juli 2007 geriet auch die Deutsche Industriebank AG
(IKB) wegen der Probleme ihrer Zweckgesellschaft
Rhineland Funding Capital Corporation in Schwierigkei-
ten. Im August 2007 schloss die französische Bank BNP
Paribas drei Investmentfonds, da im aktuellen Marktum-
feld keine Bewertung der Portfolios möglich sei.

Die Sächsische Landesbank (Sachsen LB) musste eben-

briefung nicht nur darauf, Kredite generell übertragbar zu
machen.

falls wegen der Schwierigkeiten einer Zweckgesellschaft
gerettet werden. Im September 2007 führten Nachrichten

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 47 – Drucksache 16/14000

über die Zusage der Bank of England an den britischen
Hypothekenfinanzierer Northern Rock für eine Notfall-
unterstützung zu langen Kundenschlangen vor Filialen
der Northern Rock. Wenige Tage später gab der britische
Finanzminister eine Staatsgarantie zur Sicherheit aller
Einlagen bei der Northern Rock ab. In den USA mussten
einige große Hypothekenfinanzierer, wie zum Beispiel
die New Century Financial Corporation, geschlossen
werden. Mehrere Hedgefonds hatten einen fast völligen
Verlust ihres Vermögens hinzunehmen. Zahlreiche In-
vestmentfonds, waren gezwungen, die Rücknahme von
Anteilen zeitweilig einzustellen.

Aufgrund der Maßnahmen der Notenbanken und der Stüt-
zungsaktionen für einzelne Banken schienen sich die
Märkte zum Jahreswechsel 2007/2008 zunächst nachhal-
tig zu stabilisieren.

Im März 2008 geriet hingegen die Investmentbank Bear
Stearns in eine Schieflage und verunsicherte die Märkte
erneut. Es kam zur ersten Abwicklung eines als syste-
misch relevant angesehenen Instituts. Die Fed nahm hier-
bei eine aktive Rolle ein und übernahm einen beträchtli-
chen Teil der Bilanzrisiken; Bear Stearns wurde im
Rahmen eines Notverkaufs von der Investmentbank JP
Morgan übernommen. Anfang September 2008 wurden
die beiden größten Hypothekenfinanzierer der USA, Fan-
nie Mae und Freddie Mac, die bereits bei ihrer Gründung
mit einer implizierten staatlichen Garantie ausgestattet
wurden und direkt oder indirekt knapp die Hälfte der US-
Hypotheken im Gesamtwert von zwölf Billionen Dollar
garantierten, verstaatlicht.

Laut dem Jahresgutachten 2008/09 des Sachverständigen-
rates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Ent-
wicklung (Bundestagsdrucksache 16/10985) flossen trotz
der Krisen und Stockungen in den Interbankengeschäften
die Kreditströme zwischen den Banken jedoch insgesamt
gesehen bis Mitte September 2008 noch einigermaßen
verlässlich.

Dies änderte sich nach dem Zusammenbruch von Lehman
Brothers am 15. September 2008. Entgegen den Erwar-
tungen der Marktteilnehmer weltweit entschied sich die
US-Regierung gegen eine Rettung der viertgrößten US-
Investmentbank. Damit waren zum ersten Mal seit dem
Ausbruch der Finanzkrise 2007 nicht nur die Aktionäre,
sondern auch die Kreditgeber eines Finanzinstituts mit
Vermögensverlusten konfrontiert.

Die Gründe für die mangelnde Unterstützungsbereitschaft
der US-Behörden könnten darin zu sehen sein, dass die
Gläubiger des Instituts international weit gestreut waren,
sodass möglicherweise nicht mit systemischen Risiken
gerechnet wurde. Diese Fehleinschätzung löste eine uner-
wartet große Kettenreaktion aus, weil damit das Signal
gesetzt wurde, dass bei einem Bankzusammenbruch nicht
mehr automatisch mit einem Bail-out für Kreditgeber ge-
rechnet werden konnte. Zudem stieg die Unsicherheit be-
züglich der Werthaltigkeit einer großen Reihe von
Finanzprodukten extrem an. Der damit entstandene Ver-

Der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück sah
den Ursprung der Finanzkrise des Jahres 2008 bereits in
der Deregulierung der Finanzmärkte in den 80er-Jahren
des vorigen Jahrhunderts begründet und beschrieb die
daraus resultierende Entwicklung wie folgt:

„Die Wurzeln der Krise […] reichen bis in die frühen
80er-Jahre des letzten Jahrhunderts zurück, bis in die frü-
hen 80er. In den letzten 30 Jahren wurde die Integration
der Finanzmärkte zunehmend getrieben von einer sehr
fundamentalistischen Verehrung eines entfesselten
Finanzkapitalismus angelsächsischer Prägung. Der
Glaubenssatz vieler Markttheologen lautete: Die Märkte
– insbesondere die Finanzmärkte – sollten grundsätzlich
sich selber überlassen werden. Freie, unregulierte Märkte
seien die – buchstäblich die – entscheidende Vorausset-
zung für wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand. […]
Staatliche Eingriffe wurden per se als effizienzmindernd
angenommen. Deswegen sollte sich der Staat soweit wie
möglich aus der Wirtschaft heraushalten, im Idealfall
ganz und gar. Diese Glaubenssätze fanden überall auf der
Welt, auch in Europa – und ich betone: auch in Deutsch-
land –, in den letzten Jahrzehnten immer mehr Anhänger.
Ich betone: auch in Deutschland. Selbstkritisch füge ich
hinzu, dass sich die Politik eingestehen muss, sich diesen
Entwicklungen oder diesem Paradigma zu lange ergeben
zu haben. […] Die zweite zentrale Ursache lag in der zu
starken Versorgung der globalen Wirtschaft mit Liquidi-
tät. Das hat begonnen mit dem Platzen der Internet-
aktienblase und vor allen Dingen mit den Terrorangriffen
auf Washington und auf New York am 11. September
2001. Vor allem die amerikanische Notenbank, die
Federal Reserve, fürchtete durch diese Terrorismus-
anschläge einen scharfen Wirtschaftseinbruch […] und
senkte ihren Leitzins innerhalb weniger Monate von
6,5 Prozent auf unter 2 Prozent – genau auf
1,75 Prozent –, bis 2004 sogar auf 1 Prozent. Nie war
Geld, nie war Liquidität so billig zu haben. […] Ich will
als dritten Treibsatz nur in Erinnerung rufen, dass die Zu-
nahme globaler Ungleichgewichte vielleicht auch in einer
tieferen Analyse herangezogen werden sollte. Aber mit
Blick auf diese zwei von mir intensiver erörterten Treib-
sätze der übertriebenen Deregulierung und einer Politik
des billigen Geldes konnte sich, und zwar nur unter die-
sen Bedingungen, die Subprime-Blase entwickeln, deren
Platzen das Weltfinanzsystem im letzten Jahr an den Rand
des Abgrunds geführt hat. In den Vereinigten Staaten
setzte sich dank der riesigen Menge an billiger Liquidität
die Immobilienhausse fort. Die Finanzinstitute offerierten
sogenannte Subprime-Hypothekenkredite, um den Immo-
bilienboom immer weiter zu befeuern. […] Die Vergabe
von Subprime-Krediten wäre nicht so schlimm gewesen
– ich vermute einmal, sie hätte nicht der Treibsatz für den
Flächenbrand auf allen anderen Finanzmärkten sein kön-
nen –, wenn die Krise auf den amerikanischen Hypothe-
kenmarkt begrenzt geblieben wäre. Bei einem traditionel-
len Modell des Buy and Hold wäre Kreditexpansion im
Immobilienbereich relativ bald an die Grenzen des Eigen-
kapitals der US-amerikanischen Banken gestoßen. […]
trauensverlust brachte in der Folge nahezu das gesamte
Kreditgeschäft zwischen den Banken zum Erliegen.

Banken begannen […], ihre Kreditportfolios zu verbrie-
fen. Besonders gerne bündelten sie ihre Hypothekenkre-

Drucksache 16/14000 – 48 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

dite, ihre sogenannten Subprime-Kredite. Damit gaben
die Banken ihre Zahlungsansprüche aus den Hypotheken-
krediten zusammen mit den Kreditrisiken an Investoren
– will sagen: an immer andere Marktteilnehmer; an Ban-
ken, an Versicherungen, an Hedgefonds, an Vermögens-
verwalter – weiter, und zwar weltweit. Dies geschah zu-
meist, indem die Portfolien in Zweckgesellschaften
eingebracht wurden und dann als forderungsbesicherte
Wertpapiere an die Investoren weitergegeben wurden.
Damit aber nicht genug: Tranchen von solchen forde-
rungsbesicherten Wertpapieren wurden erneut gemixt,
verbrieft und als sogenannte Verbriefungen zweiter Stufe
weiterverkauft. Aber auch diese Verbriefungen zweiter
Stufe konnten erneut gemixt und verkauft werden. […]
Schwierig und problematisch wurde es dann, als die spe-
kulative Welle darüber einsetzte. Es sah so aus, als ob
man durch geschicktes Mischen aus schlechten Risiken
scheinbar gute Risiken machen konnte. Durch die Streu-
ung der Risiken, durch Verkauf der strukturierten Pro-
dukte über die ganze Welt sollten die Risiken, wie ich ge-
sagt habe, minimiert werden. Diese Taschenspielertricks
haben nicht funktioniert. Das Gegenteil war der Fall, wie
sich später herausstellte. Zwar wurden die Produkte auf
der ganzen Welt verkauft, aber damit eben auch die Risi-
ken übertragen, und zwar – und jetzt kommt es – intrans-
parent. Diese Intransparenz auf der anderen Seite feuerte
den Markt weiter an, weil damit eine große Risikoigno-
ranz verbunden gewesen ist, und ließ die Blase schließ-
lich gigantische Ausmaße annehmen. Aber in dieser Krise
war genau diese Intransparenz absolut verheerend. Auf-
grund der Komplexität der Produkte wusste keiner mehr,
kein einzelner Marktteilnehmer mehr, wer eigentlich wel-
che Risiken gekauft hatte. Das heißt, dass sich das Sys-
temrisiko nicht, wie in der ursprünglichen theoretischen
Vorstellung, verringerte, sondern es stieg. Trotzdem
wurde die Bonität dieser Papiere von den Rating-Agentu-
ren vor der Krise als hoch eingeschätzt. […] Für euro-
päische Banken waren diese Verbriefungen ein Mittel, an
diesem Verbriefungsgeschäft teilzunehmen. Diese Banken
hatten keinen guten Zugang zu amerikanischen Hypothe-
kenkrediten. Deshalb griffen sie auf diese Produkte zu-
rück. Das galt insbesondere für solche europäischen und
– noch kritischer – für solche deutschen Banken, die in
der Verlegenheit waren, kein tragfähiges Geschäftsmodell
zu haben oder die mit Blick auf ihre Rendite- oder
Margenentwicklungen begierig auf diese Teilnahme am
Verbriefungsmarkt in den USA zugegriffen haben. […]
Niemand hat vor der Krise geahnt […] wie sehr die Ra-
ting-Agenturen und die Marktteilnehmer mit ihren Risiko-
einschätzungen danebenlagen und wie viel risikoreiches
Geschäft die Banken auch außerhalb ihrer Bilanzen in
Zweckgesellschaften gemacht haben. Das gilt auch für
alle Aufsichten weltweit, nicht nur für die BaFin und
nicht nur für die Bundesbank. Keine Aufsicht weltweit
hatte eine bessere Einsicht als unsere Aufsicht in diese
Verhältnisse in Deutschland. […] Die eigentliche Krise
beginnt dann im Rückblick Mitte 2007, […]. Ausgehend
von tatsächlichen und befürchteten Verlusten bei US-Sub-

blem eines sehr kleinen Segmentes des US-Finanzmarktes
zu sein schien, zog größere Kreise und führte über die
komplexen Verflechtungen zwischen den Kredit- und Re-
finanzierungsmärkten zu umfassenden Belastungen des
gesamten Finanzsektors. […] In Deutschland forderte die
Subprime-Krise und der Liquiditätsengpass des Marktes
mit forderungsbesicherten Wertpapieren im Jahr 2007
ihre ersten Opfer. Die IKB und die SachsenLB stürzten in
existenzbedrohende Krisen. Auch die BayernLB und die
WestLB mussten Milliardenverluste hinnehmen. Die
durch die Subprime-Krise ausgelöste massive Vertrauens-
krise zwischen den Banken führte schließlich dazu, dass
sich die viertgrößte britische Hypothekenbank, Northern
Rock, nicht mehr bei anderen Banken refinanzieren
konnte. Im September 2007 zogen die Kunden von
Northern Rock in wenigen Tagen 3 Milliarden Pfund, un-
gefähr 4,3 Milliarden Euro, ab. Die Bilder von den Men-
schenschlangen vor Filialen dieser Bank Northern Rock
gingen um die ganze Welt. […] Die von Großbritannien
gewährte staatliche Garantie der Einlage erzielte nicht
die gewünschte Wirkung. Am 17. Februar 2008 verstaat-
lichte die britische Regierung Northern Rock. […] Dazu
musste der britische Staat mehr als 75 Milliarden Euro in
Notkredite und Ausfallgarantien aufwenden. Dabei ist es
nicht geblieben. Das bitte ich, gelegentlich zu vergleichen
mit unseren Operationen hier in Deutschland. In dieser
Zeit beantragten in den USA mehrere, speziell auf das
Subprime-Segment ausgerichteten Hypothekenfinanzierer
Gläubigerschutz. […] In dieser ersten Phase der Finanz-
marktkrise von August 2007 bis März 2008 war das erste
und bestimmt prominenteste Opfer sicherlich die fünft-
größte Investmentbank der Welt: Bear Stearns. […] Es
drohte der Zusammenbruch mit Dominosteineffekten.
Deshalb schnürten an dem Wochenende die amerikani-
sche Notenbank und, wie Sie sich vielleicht erinnern, JP
Morgan Chase, die viertgrößte Bank der Welt, ein Ret-
tungspaket – das erste große Rettungspaket – in Form ei-
nes Überbrückungskredits sowie der Übernahme von
Bear Stearns durch JP Morgan Chase. Das Rettungspaket
sah schließlich so aus, dass die US-amerikanische Noten-
bank die Verlustrisiken von Bear Stearns bis zu einem Ge-
samtbetrag von 29 Milliarden US-Dollar übernahm,
während JP Morgan Chase die erste Milliarde eventuell
anfallender Verluste übernahm. Die zweite Phase war
eine Art Ruhe vor dem Sturm. Die erfolgreiche Rettung
von Bear Stearns läutete eine Phase relativer Stabilität an
den Finanzmärkten ein. Viele Vermögenswerte erholten
sich sogar. Sorge machte aber, dass die Interbanken-
märkte labil blieben. Das Misstrauen blieb und äußerte
sich zum Teil in deutlich hohen oder gestiegenen Zinsauf-
schlägen für Interbankenkredite. […] am stärksten zu
spüren bekamen die Anspannungen im Finanzsystem die
zwei führenden staatlich gestützten US-Wohnimmobilien-
finanzierer, Fannie Mae und Freddie Mac. […] Da die
Hypothekarkreditvergabe in den USA weitgehend auf Ga-
rantien von Fannie Mae und Freddie Mac angewiesen
war, musste die US-Regierung schließlich am Sonntag
[…], den 13. Juli, einschreiten. Der amerikanische Staat
prime-Hypothekenkrediten kam es weltweit zu ersten An-
spannungen im Finanzsystem. Was zunächst nur das Pro-

erklärte sich de facto bereit, den beiden Immobilienfinan-
zierern unbegrenzt – unbegrenzt! – Liquidität und Kapital

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 49 – Drucksache 16/14000

zur Verfügung zu stellen. Die Amerikaner nennen das
nicht Verstaatlichung. Sie nennen es eine Conservator-
ship. Mit Erfolg: Die Hilfsmaßnahmen zugunsten der bei-
den Immobilienfinanzierer sorgten für eine Entspannung
an den Finanzmärkten. Bonitätsaufschläge gingen zu-
rück. Bei den Aktienkursen kam es zu einer Erholung.
[…] Die relative Marktberuhigung dauerte allerdings
nicht lange an. Nach Meldungen über unerwartet hohe
Quartalsverluste von Freddie Mac – der beiden – bra-
chen die Aktienkurse beider Mitte August stark ein. Das
Vertrauen in die nachhaltige Solvenz der beiden Unter-
nehmen schwand zunehmend. Der US-Regierung blieb
nichts anderes übrig, als wieder an einem regulatori-
schen Wochenende, Sonntag, den 7. September – sie hatte
keine andere Wahl –, formell deren Kontrolle zu überneh-
men. […] Die Scheinwerfer richteten sich jetzt auf andere
Marktteilnehmer, wie die Investmentbank Lehman
Brothers, mit deren Schicksal die Finanzkrise eine dra-
matische, überaus gefährliche Wendung nahm. Deshalb
komme ich jetzt in die dritte von vier Phasen. Der Zusam-
menbruch von Lehman Brothers und die Rettung von
Hypo Real Estate: Das waren 21 Tage am Abgrund. Sie
können sich den Verlauf der Krise exakt in zwei Hälften
schneiden: die erste Phase bis zur Insolvenz von Lehman
Brothers am 15. September 2008 und dann die dramati-
sche Phase danach. Die Finanzwelt stand in den Wochen
zwischen dem 15. September und dem 5. Oktober 2008
jenseits jeder Dramatisierung von mir nur Millimeter
vorm Abgrund; denn wir hatten es in dieser Zeit nicht nur
mit Hypo Real Estate zu tun, sondern, […] an vielen an-
deren Plätzen der Welt mit ähnlichen Problemen zu tun:
einem Abgrund, der nicht nur in die Kernschmelze des
Weltfinanzsystems geführt hätte, sondern darüber hinaus,
wie ich glaube, auch massive Auswirkungen auf unser
Wirtschafts- und Gesellschaftssystem gehabt hätte, insbe-
sondere mit Blick auf die legitimatorischen Grundlagen
und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Fä-
higkeit dieses Wirtschafts- und Gesellschaftssystems, ih-
nen Stabilität und Sicherheit zu geben. Dass bei diesem
massiven Schock ein völliger Kollaps des globalen
Finanzsystems verhindert werden konnte, ist auf die weit-
gehenden, zugegebenermaßen zum Teil unorthodoxen und
radikalen Maßnahmen der verschiedenen Regierungen
und der wichtigsten Zentralbanken zurückzuführen. […]
Am 15. September 2008 musste Lehman Brothers, ein
158 Jahre altes Investmenthaus, übrigens mit deutschen
Wurzeln, bis dato eine der renommiertesten und ehrwür-
digsten Adressen an der Wall Street, Konkurs anmelden,
weil es die US-Regierung ablehnte, sich erneut mit Steu-
ergeld an einem Rettungspaket zu beteiligen. […] Am
[…] 10. September, dann die Erklärung meines damali-
gen amerikanischen Amtskollegen Hank Paulson, dass
für eine Rettung von Lehman Brothers anders als bei
Bear Stearns in Verbindung mit JP Morgan Chase keine
öffentlichen Gelder verwendet werden würden. […] Es
kam noch nicht zu einer Panik direkt am 15. September.
Der Markt schätzte diese beinharte Erklärung von Hank
Paulson vom 10. September vorher eher als Verhand-

Bank ihr Übernahmeangebot bezogen auf Lehman
Brothers zurück. Lehman Brothers muss den Konkurs an-
melden, ein Beben erschüttert den weltweiten Finanz-
markt, wie es ihn in der Globalisierung noch nicht gege-
ben hat, und schlagartig wurde allen klar: Wenn eine
angesehene, systemrelevante Bank mit dem Namen wie
Lehman Brothers pleitegehen kann, dann kann das auch
mit jeder anderen Bank auf der Welt passieren. Wenn man
so will: Das war der Test. Damit ging die wichtigste Res-
source der Finanzmärkte weltweit verloren: Vertrauen.
Es wich einem kollektiven Misstrauen, dessen Auswirkun-
gen uns in der Folge in Atem halten sollten. […] Die Mo-
tivation der US-Administration für ihre harte Linie habe
ich mit Hinweisen auf den amerikanischen Wahlkampf zu
erklären versucht und eine offenbar verbreitete Angst vor
dem Moral-Hazard-Problem. Man befürchtete, es würde
sich in den USA zunehmend eine im Englischen so ge-
nannte „bail-out“- oder „too big to fail“-Kultur durch-
setzen, die den Steuerzahler zunehmend in Anspruch
nimmt. An den Märkten könnte die Überzeugung wach-
sen, aus Sorge um die amerikanische Konjunktur werde
der Staat eben alle Unternehmen bedingungslos retten
und dafür auch Haushaltsgeld, will sagen: Steuerzahler-
geld zur Verfügung zu stellen. Deshalb wollte man offen-
bar mit Lehman ein Exempel statuieren, allerdings mit
verheerenden Folgen. Die US-Administration war zudem
offenbar der irrigen Meinung, die Märkte durch ihre
frühzeitige entsprechende Kommunikation ausreichend
auf den Lehman-Konkurs vorbereitet zu haben. Dies
sollte sich als die bislang teuerste wirtschaftspolitische
Fehlentscheidung im noch jungen 21. Jahrhundert erwei-
sen. […] Darauf war niemand vorbereitet. Es war einfach
undenkbar. […] Ein solches Szenario, die US-Regierung
lässt die viertgrößte Investmentbank pleitegehen mit der
Folge, dass der Interbankenverkehr und die Geldmärkte
zum Erliegen kommen, hätte auch kein Planspiel, egal
welcher Art, jemals zum Gegenstand haben können. […]
Schlagartig war klar, alle Infektionswege standen offen,
und die Finanzmarktkrise würde von einer amerikani-
schen zu einer weltweiten Krise führen. […] Die Märkte
erwarteten, dass auch die Realwirtschaft nicht verschont
wird. […] In Deutschland nimmt die Verunsicherung zu,
die Sorgen speisen sich aus Pressemeldungen, wonach
der Lehman-Kollaps den mit 4,6 Milliarden ausgestatte-
ten Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deut-
scher Banken mit bis zu 6 Milliarden US-Dollar belasten
und damit sprengen könnte. […] Am Mittwoch, dem
17. September, führt die Verstaatlichung von AIG durch
die US-Regierung nicht zu der erhofften Beruhigung der
Märkte. Im Gegenteil, die Marktteilnehmer scheinen die
Rettungsaktion als Signal für die prekäre Lage der
Finanzbranche insgesamt zu werten. […] Der dramati-
sche Vertrauensverlust in den Banken und der Banken
untereinander setzt sich ungebremst fort, der Interban-
kenmarkt ist zunehmend gelähmt. Zu unsicher sind die
Banken, ob und zu welchen Konditionen sie sich in Zu-
kunft selber noch finanzieren können. Diejenigen, die Li-
quidität haben, sitzen auf dieser Liquidität, diejenigen,
lungstaktik ein. Das war ein Fehler. […] Ohne Aussicht
auf eine staatliche Garantie zieht die britische Barclays

die keine haben, ersticken fast, und diejenigen, die Liqui-
dität haben, tragen die nicht zu anderen Banken, nicht

Drucksache 16/14000 – 50 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

mal mehr über Nacht, zu niemandem, sondern zum Zen-
tralbanksystem zu sehr geringen Zinsen, die sie darauf
bekommen. Nicht einmal 24 Stunden nach der vorläufi-
gen Rettung von AIG erreicht der Bankenflächenbrand
Europa. Die Krise geht in eine neue Phase. Mit der
Halifax Bank of Scotland, HBOS, wird Großbritanniens
größter Hypothekengeber mit einer Bilanzsumme von
860 Milliarden Dollar – 860 Milliarden Dollar – in einen
12-Milliarden-Pfund-Deal von Lloyds TSB übernommen.
[…] In nur einer, der abgelaufenen Woche, hat sich die
Wallstreet dramatisch verändert. Am Ende einer Woche,
die das Finanzsystem in seinen Grundfesten erschüttert
hat, sind – das ist eine bemerkenswerte Entwicklung –
von den fünf großen Investmentbanken an der Wallstreet
nur noch zwei übrig, drei gibt es nicht mehr. Damit ist der
größte Umbruch in der amerikanischen Bankenbranche
seit der Weltwirtschaftskrise in den 30er-Jahren zu ver-
zeichnen.“ (Aussage BM Peer Steinbrück, Protokoll
Nummer 22, S. 3 bis 12)

„Eine solche Situation wie in der Folge des 15. Septem-
ber ist schlicht und einfach unvorstellbar gewesen. Das
ist ja nicht nur ein Eingeständnis meinerseits, sondern
entspricht auch der Wahrnehmung aller anderen. […] In
allen Ländern hat es unter diesem 15. September einen
Treibsatz gegeben, der vorher nicht für denkbar gehalten
wurde. Insofern gab es gegen eine solche Entwicklung
auch keine Prophylaxe.“ (Aussage BM Peer Steinbrück,
Protokoll Nummer 22, S. 26)

Die Zeugin Sabine Lautenschläger-Peiter, Exekutivdirek-
torin für das Bankenwesen bei der BaFin, beschrieb die
Folgen der Insolvenz von Lehman Brothers vor dem Aus-
schuss wie folgt:

„Es kam zu einem Zusammenbruch des Interbankenmark-
tes. Die Doktrin „too big to fail“ oder „too connected to
fail“, dass also große, systemrelevante Institute nicht in
die Insolvenz gehen, galt mit Lehman nicht mehr, und das
führte zu wirklich abgrundtiefem Misstrauen unter den
Marktteilnehmern. Der Euribor Spread, das heißt die Dif-
ferenz zwischen der besicherten Geldaufnahme und der
unbesicherten Geldaufnahme, erreichte unglaubliche
Spitzenwerte nach dem 15. September. Sie müssen sich
vorstellen, bis Mitte 2007 war dieser Spread ungefähr
zehn Punkte groß, zwischen Mitte 2007 und 15. Septem-
ber lag er in der Spitze bei 60. Das zeigt also schon ein
wachsendes Misstrauen und eine angespanntere Situa-
tion. Nach Lehman lag er weit über 200 Basispunkte. Da-
ran kann man sehr deutlich erkennen, welche Art von
Misstrauen sich da entwickelt hatte. Genauso zeigt sich
die Atmosphäre des Misstrauens im Anschluss an die
Lehman-Insolvenz bei der Einlagenfazilität, die die
Bundesbank bietet. Die überschüssige Liquidität wurde
entweder von den Instituten gehortet oder mit einer nega-
tiven Rendite – ich meine, das allein ist schon eine Aus-
sage – wieder zur EZB geschleust und dort in der Einla-
genfazilität angelegt. Die Einlagenfazilität der EZB vor
September 2008 war mit ungefähr 10 Milliarden belegt.
Das heißt also, Institute hatten unter 10 Milliarden insge-

weit über 300 Milliarden.“ (Aussage Sabine Lautenschlä-
ger-Peiter, Protokoll Nummer 8, S. 101, 102)

Das Jahresgutachten 2008/09 des Sachverständigenrates
(Bundestagsdrucksache 16/10985) geht davon aus, dass
bei diesem Schock ein Kollaps des globalen Finanzsys-
tems in erster Linie durch die Bereitschaft der wichtigsten
Zentralbanken, die fehlenden Interbankenkredite durch
direkte Notenbankkredite zu ersetzen, verhindert werden
konnte.

Nachdem in den meisten Ländern zuvor zunächst fall-
weise für einzelne Banken individuelle Rettungsaktionen
durchgeführt wurden, entschlossen sich nach den gravie-
renden Vertrauensverlusten, die durch den Zusammen-
bruch von Lehman Brothers ausgelöst wurden, zahlreiche
Staaten, umfassende Rettungsprogramme für die heimi-
sche Finanzwirtschaft aufzulegen (vgl. die Beispiele im
Jahresgutachten 2008/09 des Sachverständigenrates auf
Bundestagsdrucksache 16/10985 bei Ziffer 233 f., S. 152
bis 156).

B. Die Schieflage der HRE

Die Frage nach der Schieflage der HRE stellte für den
2. Untersuchungsausschuss den Dreh- und Angelpunkt
dar. Der Ausschuss hat sich infolgedessen mit deren
Gründen und der Frage befasst. Ob die Bankenaufsicht
beziehungsweise die Bundesregierung Hinweise auf diese
Schieflage hatten oder sie hätte absehenkönnen. Als we-
sentliches Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass
die Schieflage der HRE nicht – wie bei anderen Banken –
auf Kapitalproblemen, etwa aus problematischen Immo-
biliengeschäften oder so genannten Subprime-Produkten,
beruhte, sondern auf einem plötzlichen gravierenden Li-
quiditätsengpass. Dieser Liquiditätsengpass trat ein,
nachdem die Lehman-Insolvenz am 15. September 2008
einen massiven Vertrauensverlust ausgelöst hatte und es
zu einem völligen Austrocknen des Interbankenmarktes
bis Ende September 2008 kam. Dieses Ereignis der
Lehman-Insolvenz hat nach den Feststellungen des Aus-
schusses weder die Bankenaufsicht noch sonst ein ande-
rer wesentlicher Akteur der nationalen oder internationa-
len Finanzwelt vorhergesehen.

I. Die HRE Gruppe

Die HRE-Gruppe entstand im Jahr 2003 durch Abspal-
tung von der damaligen HypoVereinsbank-Gruppe
(HVB). An der Spitze der HRE steht die börsennotierte
Hypo Real Estate Holding AG mit Sitz in München. Zen-
trale Aufgabe der Holding ist es, die Gruppe strategisch
zu steuern und den Zugang zu den Eigen- und Fremdkapi-
talmärkten sicherzustellen.

Die Struktur innerhalb der HRE-Gruppe hat sich seit der
Gründung durch Fusionen und Umfirmierungen mehr-
fach gewandelt.

Nach der Übernahme der DEPFA Bank plc im Oktober

samt bei der EZB angelegt. Nach Lehman, also nach dem
15. September 2008, gab es zu Spitzenzeiten Anlagen von

2007 sah die vereinfachte Konzernstruktur der HRE-
Gruppe wie folgt aus:

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 51 – Drucksache 16/14000

1. Entstehung der HRE

Die HVB-Gruppe (HVB – HypoVereinsbank) führte 2003
im Rahmen eines Sanierungsprogramms umfangreiche
Umstrukturierungsmaßnahmen durch. Teil dieser Um-
strukturierungen war die Abspaltung des gewerblichen
Immobiliengeschäfts der HVB-Gruppe. Die „neue“
HypoVereinsbank sollte auf das Privat- und Firmenkun-
dengeschäft konzentriert werden. Abgespalten wurden
bereits bestehende Banken aus dem Konzern, nämlich die
HVB Real Estate Bank AG, die Westfälische Hypothe-
kenbank AG, die HVB Ireland und eine Mehrheitsbeteili-
gung an der Württembergischen Hypothekenbank AG.
Die HVB Real Estate Bank AG, die Westfälische
Hypothekenbank AG und die Württembergische Hypo-
thekenbank AG wurden später zur HRE Bank AG ver-
schmolzen; die HVB Ireland wurde in HRE International
umbenannt.

Die Abspaltung erfolgte rechtstechnisch durch eine so ge-
nannte Abspaltung zur Neugründung gemäß § 123 Ab-
satz 2 Nummer 2 des Umwandlungsgesetzes (UmwG). In
diesen Fällen wird das abgespaltene Unternehmen also
nicht mit einer bereits bestehenden Gesellschaft ver-
schmolzen, sondern die aufnehmende Gesellschaft, hier

dem Ausschuss in seiner Vernehmung zur Gründung der
HRE Folgendes mit:

„Es handelt sich nicht um die Abspaltung der HRE,
sondern aus dem HVB Konzern sind im Wesentlichen Be-
teiligungen sowie Kreditportfolien aus ausländischen
Tochtergesellschaften und Zweigstellen im Wege der
Sacheinlage zur Neugründung in die HRE eingebracht
worden. Wie vollzieht sich ein solches Verfahren? […] die
gesetzlichen Vorschriften sind relativ streng und strikt
und schließen eigentlich aus, dass zulasten des aufneh-
menden Institutes dort minderwertige […] nicht werthal-
tige Assets übertragen werden. Wie funktioniert das? Es
gibt gewisse gesetzliche Anforderungen, die ich stich-
wortartig mit Spaltungsplan, Spaltungsbericht, Spal-
tungsprüfung und anschließender Gründung beschreiben
möchte. Der Prüfer wird nicht vom Institut selbst oder
von der BaFin bestellt, sondern vom Gericht. Das hat im
Jahre […] Anfang 2003 das Landgericht München I ge-
tan. Geprüft wurde die Werthaltigkeit der zu übertragen-
den Portfolien von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ernst & Young. Diese hat, wie man unter anderem im öf-
fentlich zugänglichen Börsenzulassungsprospekt nachle-
sen kann, festgestellt, dass der Wert der transferierten
Assets korrekt angegeben wurde.“ (Aussage Helmut

Hypo Real Estate Holding AG
München

Hypo Real Estate

Bank International AG,

München

Hypo Real Estate

Bank AG,

München

DEPFA Bank plc

Dublin,

Irland

DEPFA Deutsche

Pfandbriefbank AG,

Eschborn
die Hypo Real Estate Holding AG, entsteht als Neugrün-
dung erst mit Wirksamwerden der Abspaltung (Eintra-
gung der Abspaltung in das Handelsregister am 29. Sep-
tember 2003). Die Einzelheiten der Abspaltung sind auch
im Fall der HRE in einem gesetzlich vorgeschriebenen
Spaltungsplan niedergelegt worden, der durch die vom
zuständigen Landgericht bestellte Ernst & Young Deut-
sche Allgemeine Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaft geprüft wurde.

Das gewerbliche Immobilienfinanzierungsgeschäft der
HVB wurde von mehreren Tochterbanken der HVB ge-
führt. Diese Tochterbanken sind vor der Abspaltung in-
nerhalb der HVB-Gruppe auf die DIA Vermögensverwal-
tungs-GmbH (DIA) übertragen worden. Anschließend
übertrug die HVB sämtliche Geschäftsanteile der DIA auf
die neu gegründete Hypo Real Estate Holding AG. Der
Zeuge Helmut Frank, bei der BaFin für die Aufsicht über
die HVB zuständiger Referatsleiter im Jahr 2003, teilte

Frank, Protokoll Nummer 10, S. 170, 171)

Im Rahmen der Abspaltung stattete die HVB die HRE
mit einem Risikoschirm für die Jahre 2003 und 2004 aus
und übernahm im Rahmen der Risikovorsorge für das
durch die Abspaltung neugegründete Unternehmen eine
Ausfallgarantie in Höhe von 590 Mio. Euro. Der Risiko-
schirm sollte zum Ausgleich möglicher Jahresfehlbeträge
dienen, die durch Einzelwertberichtigungen bedingt wa-
ren.

Zu der Frage, welche Geschäftsbereiche der HVB auf die
HRE übertragen wurden und ob es sich bei der Gründung
der HRE bereits um eine Art „Bad Bank“ handelte, er-
klärte der Zeuge Dr. Wolfgang Sprißler, zum Zeitpunkt
der Abspaltung Mitglied des Vorstands der HVB und zu-
ständig für deren Finanzressort:

„Wir haben nicht abgespalten Einzelengagements oder
bewusst ausgewählte, nach welchen Gesichtspunkten

Drucksache 16/14000 – 52 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

auch immer, Kreditportfolien, sondern wir haben schlicht
und einfach ganz bestimmte Gesellschaften, die gebündelt
waren, gesammelt waren, wenn Sie so wollen, unter einer
Vorschaltgesellschaft, die dort hingen und die alle auf die
gewerbliche Immobilienfinanzierung spezialisiert waren,
abgespalten. Die haben wir so abgespalten wie sie stan-
den und lagen. Da ist nichts hineintransferiert worden,
und es ist auch nichts nach irgendwelchen Gesichtspunk-
ten herausgezogen worden. So, wie diese Gesellschaften
zum Zeitpunkt der Abspaltung letztlich strukturiert waren,
so sind sie auch abgespalten worden. […] Diese Gesell-
schaften waren zum damaligen Zeitpunkt durchaus re-
nommierte, konservativ betriebene Hypothekenbanken.
Wir haben nicht abgespalten das private Immobilien-
finanzierungsgeschäft der HVB entsprechend unserer
definierten Kundenstrategie, uns voll zu fokussieren auf
Firmen und Privatkunden. Damit haben wir auch nicht
abgespalten die sogenannten Überstrukturvertriebe […]
hereingenommene oder akquirierte Hypothekendarlehen,
weil die eben gemäß unserer Strategie unverändert zur
HVB gehören sollten. Hier wird salopp auch oft von
Schrottimmobilien gesprochen, Die verblieben in der
HVB. Da ist nichts abgespalten worden. […] Auch wenn
man sich die Risikovorsorge der HRE in den Jahren 02
bis 06 anschaut, dann kann ich hier kein Risikoprofil ei-
ner Bad Bank erkennen.“ (Aussage Dr. Wolfgang
Sprißler, Protokoll Nummer 16, S. 22f.)

2. Übernahme der DEPFA Bank plc
Am 23. Juli 2007 gab die HRE die beabsichtigte Über-
nahme der DEPFA Bank plc bekannt. Der Zusammen-
schluss (Merger Agreement) der HRE und der DEPFA
Bank plc erfolgte am 2. Oktober 2007 nach irischem
Recht. Die HRE war dadurch Eigentümerin sämtlicher
Aktien der DEPFA Bank plc geworden. Die deutsche
Tochter DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG wurde mit
Wirkung zum 31. Dezember 2007 ebenfalls auf die HRE
Holding AG übertragen.

Die DEPFA Bank plc operierte seit Juni 2002 als Staats-
und Infrastrukturfinanzierer mit Sitz in Dublin und war
bis zur Übernahme durch die HRE in Deutschland im
MDAX gelistet.

Die Übernahme der DEPFA Bank plc durch die HRE er-
folgte, um ein zweites Standbein, im risikoärmeren und
antizyklischen Staatsfinanzierungsgeschäft, aufzubauen.
Der Zeuge Stéphane Wolter, der früher für die HRE als
Sachbearbeiter im Risikocontrolling tätig war, führte zur
Motivation des Erwerbs der DEPFA Bank plc durch die
HRE aus:

„Hintergrund war, dass die HRE eine Risikodiversifizie-
rung gesucht hat, weil sie ja von den Ratingagenturen
durch ihr einseitiges Geschäftsmodell als Risiko gesehen
wurde. Sprich: Wenn jetzt der gewerbliche Immobilien-
markt schwächelt, dann hat es sofort Auswirkungen auf
die Erträge der HRE. Und hier hat man einen geeigneten
Partner gesucht, um im Falle einer schwächelnden Pri-
vatkonjunktur eventuell auf eine staatlich geförderte

finanzierung bauen und tut somit eigentlich sein Risiko
diversifizieren, was dann vor allem gegenüber den Rating-
agenturen auch Wohlwollen erst mal ausgestrahlt hat.
Aus Sicht der Geschäftsmodelle hat es also grundsätzlich
schon Sinn gemacht, um das Risiko zu diversifizieren.“
(Aussage Stéphane Wolter, Protokoll Nummer 13, S. 53)

Ergänzend zu den Aussagen bezeichnet auch ein vorläufi-
ger Bericht der Kanzlei Shearman & Sterling (MAT A 41,
dort Anlage 2; Dokument Nummer 16) es als Ziel der
Transaktion die Zusammenführung der führenden Anbie-
ter in den Bereichen gewerbliche Immobilienfinanzierung
und Staats- und Infrastrukturfinanzierung sowie die Stei-
gerung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.
Gleichzeitig sollten auch die Risikovariabilität der
Gruppe gesteigert und etwaige Kreditschwächen von
DEPFA Bank plc und HRE eliminiert werden. Der ehe-
malige Aufsichtsratsvorsitzende der HRE, Kurt F.
Viermetz, erklärte in seiner Befragung durch den Aus-
schuss zu dem Entscheidungsprozess, der dem Erwerb
der DEPFA Bank plc voranging:

„ […] im Frühjahr 07 […] wurden dann die Gespräche
aufgenommen zwischen Herrn Funke und Herrn Brucker-
mann, um auszuloten, ob die DEPFA einen geeigneten
Kandidaten für eine Übernahme oder für eine Fusion
darstellte. Selbstverständlich hatte die DEPFA ihre Bera-
ter, selbstverständlich hatte Herr Funke eine Investment-
bank als Berater. Wir hatten die KPMG, die Due
Diligence machte, und wir hatten unser eigenes Team,
das Due Diligence machte. So kamen wir langsam, aber
sicher zu dieser Entscheidung in den – glaube ich – ers-
ten zwei Juliwochen, diese Transaktion zu machen.“
(Aussage Kurt F. Viermetz, Protokoll Nr.11, S. 14)

Der vorläufige Bericht der Kanzlei Shearman & Sterling
(MAT A 41, dort Anlage 2; Dokument Nummer 16) be-
schreibt ebenfalls, dass sich Vorstand und Aufsichtsrat
der HRE im Vorfeld intensiv mit der Akquisition beschäf-
tigten und im Rahmen dessen eine Due Diligence durch-
führen ließen und eine Fairness Opinion von Morgan
Stanley einholten. Das Geschäfts- und Refinanzierungs-
modell der DEPFA Bank plc, mit einer Zusammenset-
zung aus 50 Prozent langfristiger Refinanzierung und ca.
50 Prozent kurzfristiger Refinanzierung wurde mach dem
vorläufigen Bericht vom Vorstand als vertretbar angese-
hen. Der Anteil an kurzfristigen Refinanzierungen setzte
sich dabei etwa je zur Hälfte aus Refinanzierungsmitteln
aufgrund von Repo-Geschäften (Verkauf von Wertpapie-
ren mit Rückvereinbarung) und Refinanzierungsmitteln
aus dem Interbankenmarkt zusammen, der, wie auch aus
dem vorläufigen Bericht hervorgeht, stets ein liquider
Markt war. Das generelle Refinanzierungsmodell ent-
sprach danach dem Vorgehen anderer im Bereich der
Staats- und Infrastrukturfinanzierung tätiger Unterneh-
men. Dieses Refinanzierungsmodell der DEPFA Bank plc
war im Kapitalmarkt und bei den Ratingagenturen sowie
den Aufsichtsbehörden bekannt. Die Ratingagenturen
stellten nach dem vorläufigen Bericht heraus, dass die
DEPFA Bank plc aufgrund der hohen Liquidität ihrer
Schiene dann im Prinzip umzuschwenken. Man hat ge-
sagt: Dann kann man hier verstärkt auf die Staats-

Vermögensgegenstände auch in einem schwierigen Markt-
umfeld mit deutlich reduzierter Liquidität eine ausrei-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53 – Drucksache 16/14000

chende Liquiditätsversorgung würde sicherstellen kön-
nen.

Der Zeuge Jochen Sanio sagte zum Geschäftsmodell der
HRE:

„Dadurch ist – das muss man immer wieder sagen – die
Hauptrisikolinie – das war allen von Anfang an klar – die
Liquiditätssituation dieses Instituts gewesen, insbeson-
dere dann verschärft nach der Übernahme der DEPFA
plc Irland, weil dort noch mal ein Riesenblock an sehr,
sehr extrem angelegten Aktiva dazukam, der damals auch
der Basis von Geldmarktrefinanzierungen von sechs bis
neun Monaten im Durchschnitt refinanziert war. Dadurch
war dieser neue Bankenkonzern – für alle Marktteilneh-
mer ersichtlich – das Paradebeispiel dieses höchst ge-
fährdeten Modells, wobei der erste Fall im September
2007 zur Überraschung einiger explodiert ist: Northern
Rock in Großbritannien, wobei Northern Rock immerhin
noch ein Zweigstellennetz unterhielt und einige Retail-
Einleger hatte, während das bei der HRE-Gruppe alt und
neu nicht der Fall war, sodass insbesondere nach Über-
nahme der DEPFA plc diese Bank natürlich bei der Auf-
sicht, sprich Bundesbank und BaFin, in der Liquiditäts-
frage immer sehr genau beäugt wurde. Das stand im
Vordergrund, und das war auch das Risiko, das das Ende

herbeigeführt hat.“ (Jochen Sanio, Protokoll Nummer 17,
Seite 9)

Die Aktie der HRE hatte sich allerdings seit der Abspal-
tung von der HVB im Oktober 2003 von 11,25 Euro am
ersten Börsentag auf über 50 Euro in den Jahren 2006 und
2007 positiv entwickelt.

Das Rating bei den drei großen Ratingagenturen verbes-
serte sich nach der Erweiterung der HRE-Gruppe, da sie
nun über eine bessere Risikodiversifikation verfügte.
Ergänzend verwies Kurt F. Viermetz darauf, dass die
DEPFA Bank plc ein besseres Rating als die HRE gehabt
habe und die Ratingagenturen aufgrund dieser Tatsache
darauf bestanden hätten, dass die Geschäftsergebnisse der
DEPFA Bank plc und der HRE-Immobilienfinanzierung
getrennt geführt werden. Zu der in diesem Zusammen-
hang gestellten Frage, wie sich die DEPFA-Ertragslage
ohne die Lehman-Insolvenz entwickelt hätte, antwortet
der Zeuge Kurt F. Viermetz:

„Ihre Frage galt nun der Theorie, wie sich, wenn Lehman
nicht gewesen wäre, DEPFA weiter refinanziert hätte.
Meine Antwort dazu ist ziemlich klar: Selbst nach Beginn
von Lehman wurden DEPFA weiterhin Finanzierungen in
Milliardenhöhe angeboten.“ (Aussage Kurt F. Viermetz,
Protokoll Nr.11, S. 15)

Abb. Kurs und Handelsvolumen der HRE-Aktie bis Januar 2009

Drucksache 16/14000 – 54 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. Geschäftsfelder

Die wesentlichen Geschäftsfelder der HRE-Gruppe wa-
ren die gewerbliche Immobilienfinanzierung (Commer-
cial Real Estate Finance) sowie die Staats- und Infrastruk-
turfinanzierung (Public Sector & Infrastructure Finance).
In einem deutlich geringeren Umfang war die HRE
Gruppe zudem im Bereich Kapitalmärkte und Vermögens-
verwaltung (Capital Marktes Asset Management) tätig.

Das weltweite Geschäft der gewerblichen Immobilien-
finanzierung wurde durch die Hypo Real Estate Bank
International AG und die Hypo Real Estate Bank AG
wahrgenommen. Die DEPFA Bank plc und die DEPFA
Deutsche Pfandbriefbank AG betrieben das Staats- und
Infrastrukturfinanzierungsgeschäft des Konzerns.

Das Geschäftsmodell der DEPFA Bank plc war geprägt
durch Fristentransformation in erheblichem Umfang, das
heißt die kurzfristige Refinanzierung lang laufender Kre-
dite. Der Zeuge Prof. Dr. Hans Tietmeyer führte dazu aus:

„Das DEPFA-Finanzierungskonzept ist an sich nach
meiner Meinung früher durchaus in Ordnung gewesen,
nämlich „Aus Kurz mach Lang“; das ist wie alle Staats-
finanzierer das machen. […] Es funktioniert ja nur nicht
bei inversen Zinskurven […]. Inverse Zinskurven – ich
glaube, ich kann ein bisschen diese letzten 50 Jahre über-
sehen – hat es bisher jedoch so gut wie nicht gegeben. Es
hat relativ flache Kurven gegeben. Flache Kurven bedeu-
ten in der Tat weniger Chancen für die Gewinnerzie-
lung.“ (Aussage Prof. Dr. Hans Tietmeyer, Protokoll
Nummer 13, S. 10)

Die HRE-Gruppe ist einer der größten Emittenten von
Pfandbriefen in Deutschland. Mit Stand zum 31. Dezem-
ber 2008 betrug das Volumen emittierter Hypotheken-
und öffentlicher Pfandbriefe rund 88 Mrd. Euro.

II. Beschreibung der im September 2008
eingetretenen Schieflage

Als Ende September 2008 die HRE gerettet werden
musste, befand sie sich in folgender Situation: Alle Ge-
sellschaften der HRE-Gruppe hatten ausreichend Eigen-
kapital und waren zahlungsfähig, mit einer Ausnahme,
der DEPFA Bank plc. Diese irische Tochtergesellschaft
der HRE war zwar auch ausreichend kapitalisiert, musste
aber in naher Zukunft ihre Kreditgeschäfte refinanzieren,
und zwar in Höhe eines zweistelligen Milliardenbetrags.
Da der nationale und internationale Geldmarkt jedoch
völlig zum Erliegen gekommen war, konnte sich die
DEPFA Bank plc keine ausreichende Refinanzierung si-
chern. Mit Fälligkeit ihrer Refinanzierung in Milliarden-
höhe drohte daher die Zahlungsunfähigkeit der DEPFA
Bank plc. Da die DEPFA Bank plc mit den anderen Ge-
sellschaften der HRE-Gruppe verflochten war, wirkten
sich die Finanzierungsproblemen der DEPFA Bank plc
die gesamten HRE-Gruppe aus. Der Ausschuss hat sich
daher mit der Frage befasst, wie es zu dieser Schieflage

III. Ursache der Schieflage

Zunächst hat der Ausschuss im Rahmen seiner Beweis-
aufnahme ermittelt, auf welcher Ursache die im Septem-
ber 2008 eingetretene Schieflage der HRE tatsächlich
beruhte. Bereits vor Einsetzung des Untersuchungsaus-
schusses war unstrittig, dass die irische Tochtergesell-
schaft der HRE, die DEPFA Bank plc auf dem Geldmarkt
nach dem 15. September 2008 benötigte Liquidität nicht
mehr erhalten hatte, als sich nach der Lehman-Insolvenz
die Kreditinstitute über Wochen hinweg wechselseitig
keine Kredite mehr ausreichten. Nach der Beweisauf-
nahme durch den Untersuchungsausschuss steht fest, dass
diese Liquiditätsschwierigkeiten die Ursache für die im
September 2008 eingetretene Schieflage der HRE waren.
Zugleich hat die Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte
dafür ergeben, dass Immobiliengeschäfte – sei es in Be-
zug auf Pfandbriefe, das Altgeschäft der HVB oder das
Neugeschäft der HRE – verantwortlich waren für die
Schieflage der HRE im September 2008, die das Ret-
tungspaket der Bundesregierung und der privaten Finanz-
wirtschaft auslöste. Zwar ergab sich für die HRE schon
Anfang 2008 ein Abschreibungsbedarf in Höhe von
390 Mio. Euro. Dieser Abschreibungsbedarf war jedoch
in Hinblick auf die 400 Mrd. Euro Bilanzsumme der HRE
nicht die Ursache der Schieflage. Erst der nicht refinan-
zierbare Liquiditätsbedarf der HRE im September 2008 in
Höhe eines zweistelligen Milliardenbetrags brachte die
HRE in eine existenzbedrohende Bedrängnis.

1. Refinanzierungsschwierigkeiten des
Staatsfinanzierers DEPFA Bank plc
infolge der Lehman-Insolvenz

Zusammenfasend zeigte die Beweisaufnahme nach Aus-
wertung der Aktenlage, einschließlich aller Geschäfts-
und Prüfberichte zur HRE, sowie der Vernehmungsergeb-
nisse sämtlicher angehörter Zeugen aus dem Bereich der
Bankenaufsicht, des privaten Bankensektors, der Wirt-
schaftsprüfer und der Staatsanwaltschaft, dass sich die
DEPFA Bank plc bis zum allgemeinen Zusammenbruch
des Geldmarktes am 15. September 2008 refinanzieren
konnte. Zwar war die DEPFA Bank plc bei ihrem Ge-
schäftsmodell, lang laufenden Finanzbedarf kurzfristig zu
refinanzieren, laufend auf diese Refinanzierung am Geld-
markt angewiesen. Dies war – mal für einen kürzeren und
mal für einen längeren Zeitraum im Voraus – trotz
Finanzkrise auch im Jahre 2008 noch möglich. In die
Schieflage geriet die HRE erst, als sich die DEPFA Bank
plc nach dem bereits dargestellten allgemeinen Zusam-
menbruch des Geldmarktes nach dem 15. September
2008 nicht mehr refinanzieren konnte.

a) Keine Refinanzierung der DEPFA Bank plc
nach „Lehman“

Die Refinanzierungsschwierigkeiten der HRE führten
nach der Lehman-Insolvenz zwangsläufig zu Liquiditäts-
problemen, die schließlich in der bekannten Schieflage
mündeten. Zu diesen Zusammenhängen führte der Präsi-
kommen konnte (B.III.) und, ob die Schieflage vorher-
sehbar war (B.IV.).

dent der Deutschen Bundesbank Prof. Dr. Axel Weber vor
dem Ausschuss Folgendes aus:

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 55 – Drucksache 16/14000

„Die Hypo Real Estate war stark im entsprechenden
Staatsfinanzierungsgeschäft engagiert. Dieses Geschäft
ist wegen der geringen Gewinnmargen üblicherweise mit
einer erheblichen Fristentransformation versehen. Lang-
fristige Kredite werden kurzfristig refinanziert, und dies
impliziert per se gewisse Liquiditätsrisiken. Letztere
hatten sich in diesem angespannten Marktumfeld seit
Sommer 2007 erhöht, aber sie waren noch nicht existenz-
bedrohend. […] Eine Refinanzierung war aber auch der
DEPFA noch bis zum Herbst möglich. […] Das Ge-
schäftsmodell der HRE wurde erst dann existenzgefähr-
dend, als eine Refinanzierung selbst zu ungünstigen
Konditionen nicht mehr möglich war, sondern die ent-
sprechenden Refinanzierungskanäle nach der Lehman-
Insolvenz komplett austrockneten. […] Deshalb ist auch
die Zuspitzung der Lage bei der Hypo Real Estate nicht
ein Einzelfall. Wir haben am gleichen Wochenende eine
ähnlich dramatische Zuspitzung der Lage auch in ande-
ren europäischen Ländern bei Kreditinstituten mit einem
analogen Geschäftsmodell gesehen. Ich will hier nur auf
die zeitgleich stattfindenden Rettungsaktionen von Dexia
im Benelux-Bereich oder Fortis im selben Bereich hin-
weisen.“ (Aussage Prof. Dr. Axel Weber, Protokoll Num-
mer 17, S. 72)

Warum es ausgerechnet die Folgen der Lehman-Insol-
venz waren, die zur Schieflage der HRE führten, begrün-
dete der Zeuge wie folgt:

„Wenn Sie sich die Spreads unbesicherter Interbankaus-
leihungen anschauen, dann waren die bei ganz wenigen
Basispunkten, zwei bis drei Basispunkten, vor Sommer
2007. Ab dem Sommer 2007 kam es wegen der Probleme,
welche Bank zum Beispiel über Subprime Assets in ihrer
Werthaltigkeit beeinträchtigt ist, durchaus zu einem An-
stieg dieser Spreads. Aber auch mit diesen höheren
Spreads waren nach wie vor Refinanzierungen im Markt
möglich, für jedes solvente Institut. […] Da dieses Sub-
prime-Element bei der DEPFA nur von untergeordneter
Bedeutung war, hatte die DEPFA auch in diesem ange-
spannten Marktumfeld keine grundsätzlichen Probleme,
Liquidität zu bekommen. Ich sagte schon mehrfach, sie
hat sie nur kurzfristiger bekommen, und sie hat sie zu hö-
heren Kosten als vor Juli 2007 bekommen. Nach Lehman
Brothers ist die Liquidität in diesem Marktsegment für die
DEPFA mit ihrem Geschäftsmodell eingetrocknet, und
das Geschäftsmodell war nicht mehr rentabel und nicht
mehr darstellbar.“ (Aussage Prof. Dr. Axel Weber, Proto-
koll Nummer 17, S. 92)

Im Übrigen sei nach Aussage des Zeugen die kurzfristige
Geldbeschaffung für die DEPFA Bank plc auf dem schon
seit Frühjahr 2008 von Verwerfungen geprägten Kredit-
markt zwar zusehends schwieriger geworden, letztlich
habe sie jedoch bis zur Insolvenz von Lehman Brothers
am 15. September 2008 funktioniert.

Auch der im Oktober 2008 neu berufene Vorstandsvorsit-
zende der HRE, Dr. Axel Wieandt, bestätigte ebenfalls
den Zusammenhang zwischen dem Refinanzierungsbe-

„Sicherlich war das Refinanzierungsprofil des DEPFA-
Teilkonzerns in Verbindung mit der Lehman-Krise und
den sich daraus ergebenden Verwerfungen auf den Inter-
banken- und Finanzmärkten der Auslöser der existenzbe-
drohenden Krise, über die wir reden.“ (Aussage Dr. Axel
Wieandt, Protokoll Nummer 15, S. 60)

Diese Einschätzung teilte der ehemalige Vorstandsspre-
cher der HVB Dr. Wolfgang Sprißler:

„Ich würde sagen, dass in der Tat das singuläre Ereignis
Lehman zentraler Auslöser der dann nicht mehr be-
herrschbaren Krise für die HRE war, ja.“ (Aussage
Dr. Wolfgang Sprißler, Protokoll Nummer 16, S. 27)

Gleichermaßen äußerte sich die für Bankenaufsicht zu-
ständige Abteilungsleiterin der BaFin, die Zeugin Frauke
Menke:

„Was die Situation der HRE im September ausgelöst hat
– das habe ich eingangs schon gesagt –, ist aus meiner
Sicht Lehman gewesen. Das heißt, mit einer Finanzhol-
dingaufsicht hätten wir natürlich Lehman nicht verhin-
dern können; das ist ganz klar. […] Lehman haben wir
nicht vorhergesehen und haben wir auch nicht vorher-
sehen können.“ (Aussage Frauke Menke, Protokoll Num-
mer 8, S. 82)

Auch nach Aussage des für die Aufsicht über die HRE
zuständigen Referatsleiters der BaFin, Stefan Schrader,
war die fehlende Refinanzierung nach dem 15. September
2008 ursächlich für die Schieflage der HRE im Septem-
ber/Oktober 2008:

„Die DEPFA plc war nun mal nach ihrem Geschäfts-
modell auf funktionierende Geld- und Kapitalmärkte an-
gewiesen, weil sie kein Einlagengeschäft hatte. Einlagen-
geschäft wurde ja in der Gruppe so gut wie gar nicht
betrieben. Wenn ich dann 50 Prozent kurzfristig refinan-
ziert habe, dann bin ich zwingend darauf angewiesen,
dass die Geld- und Kapitalmärkte funktionieren. Wenn
dann der Fall Lehman kommt und das bricht komplett zu-
sammen und dann kommen auch noch Marktgerüchte in
Bezug auf die Gruppe auf, dann können Sie nichts mehr
machen. Dann können Sie das Institut nur retten, indem
irgendeiner Liquidität zur Verfügung stellt. Die BaFin
und die Bundesbank waren dazu leider nicht in der Lage.
Wir haben keine 50 Milliarden für ein Rettungspaket.“
(Aussage Stefan Schrader, Protokoll Nummer 8, S. 29)

Die Nachfrage, ob nach seiner Einschätzung die HRE
auch ohne den Untergang von Lehman Brothers in die be-
kannten Zahlungsschwierigkeiten gekommen wäre, ver-
neinte der Zeuge Stefan Schrader:

„Ich persönlich würde mal vermuten: eher nein. Aber ich
habe in meinem Eingangsstatement schon erwähnt: Auch
die BaFin hat keine Glaskugel, und ich habe sie auch
nicht. So hypothetische Kausalverläufe aufzustellen, im
Nachhinein ist das ganz schwierig. Ich würde mal vermu-
ten: nein. Ich sehe Lehman als den eigentlichen Auslöser.
Das hätte über Jahre so weitergehen können, zumal es ja
auch – zumindest ist uns das so auch mitgeteilt worden –
darf der DEPFA Bank plc und den allgemeinen Auswir-
kungen der Lehman-Insolvenz:

Bestrebungen gab oder zumindest den Beschluss gab, die
Refinanzierungsstruktur der DEPFA auf andere Füße zu

Drucksache 16/14000 – 56 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

stellen.“ (Aussage Stefan Schrader, Protokoll Nummer 8,
S. 55)

Erst „nach Lehman, nachdem die Sachen richtig schla-
gend geworden sind und abzusehen war, dass akut die
Zahlungsunfähigkeit droht, wenn es keine Rettungsaktion
gibt“, habe die BaFin die HRE als „Probleminstitut“ ein-
gestuft, vermutete der Zeuge Stefan Schrader (Protokoll
Nummer 8, S. 61). Es habe im Gegensatz dazu aber an-
dere Banken gegeben, die schon vor Lehman als Proble-
minstitut eingestuft gewesen seien (Protokoll Nummer 8,
S. 62).

Noch während der Vernehmung des Zeugen Stefan
Schrader erschien in Zusammenhang mit dessen Aussa-
gen eine Meldung in der Online-Presse, wonach die HRE
auch ohne die Lehman-Insolvenz über kurz oder lang in
existenzielle Schwierigkeiten geraten wäre. Daraufhin
stellte der Zeuge Stefan Schrader noch in der Verneh-
mung richtig:

„Nein, ich würde diese Einschätzung nicht teilen.“ (Aus-
sage Stefan Schrader, Protokoll Nummer 8/2, S. 15)

Der für Prüfungen der Deutschen Bundesbank bei der
HRE zuständige Referatsleiter Manfred Eder (Deutsche
Bundesbank, Hauptverwaltung München) sah in den
Auswirkungen der Lehman-Insolvenz ebenfalls den ent-
scheidenden Anlass, der die DEPFA Bank plc in die
Schieflage geraten ließ:

„[…] die Refinanzierungsstruktur der DEPFA und das
sich dann verändernde Marktumfeld, insbesondere die
Veränderung des Marktumfeldes nach der Pleite von
Lehman Brothers.“ (Aussage Manfred Eder, Protokoll
Nummer 6, S. 32)

Auch der Prüfer der Bundesbank, der Zeuge Lars Möller,
teilte diese Einschätzung:

„Meine persönliche Einschätzung ist, dass eher hier der
15. September, also die Lehman-Pleite, natürlich auch ein
wichtiger Auslöser war oder vielleicht der Auslöser war,
der dann auch außerhalb der strukturierten Produkte dort
für Turbulenzen gesorgt hat auf der Liquiditätsseite. […]
Aber die Auswirkungen auf andere Institute ist dann
schon etwas anderes, weil nach meiner persönlichen Ein-
schätzung es schon so war, dass eigentlich die Lehman-
Pleite als Auslöser auch für die Vertrauenskrise dann im
Interbankenmarkt mit gedient hat und insofern dann auch
zu den erheblichen Refinanzierungsschwierigkeiten ver-
schiedener Institute auch geführt hat, und je nach Ge-
schäftsmodell – unabhängig vom Portfolio der struktu-
rierten Produkte – ist das eine Institut dann härter und
das andere weniger hart getroffen worden.“ (Aussage
Lars Möller, Protokoll Nummer 4, S. 57)

In der Folge der Insolvenz von Lehmann Brothers sei es
nach Aussage des Zeugen zu der bereits beschriebenen
„Austrocknung“ des Interbankenmarktes gekommen, mit
der Folge, dass die von der HRE gewählten Refinanzie-
rungsinstrumente durch die sich anschließende weltweite

Auch für den Prüfgruppenleiter der Deutschen Bundes-
bank Rainer Englisch war die Lehman-Insolvenz nicht
vorhersehbar:

„Meine persönliche Einschätzung ist, dass die prekäre
Situation im September durch die Lehman-Pleite und die
darauf entstehenden Turbulenzen und die Austrocknung
des Geld- und Kapitalmarkts entstanden ist. Wenn man so
etwas voraussehen kann, dann wüsste man das. Aber so-
lange man das nicht kann, wird es schwierig.“ (Aussage
Rainer Englisch, Protokoll Nummer 4, S. 33)

Auf die Frage, ob man aus dem Geschäftsmodell und dem
Risikomanagement der DEPFA Bank plc nicht hätte den
Schluss ziehen können, dass „das irgendwann zum Knall
kommen kann“, antwortet der für die Aufsicht der HRE
zuständige Referatsleiter der BaFin Stefan Schrader:

„Nein. Wenn wir Lehman vorausgesehen hätten – – Ich
hatte ja in meinem Eingangsstatement erwähnt: Auch die
Aufsicht hat leider keine Glaskugel. Aber im Januar, Fe-
bruar, März deutete nichts darauf hin, dass Zahlungs-
unfähigkeit droht. Die Situation – die ganze Liquiditäts-
situation und auch die Situation am Markt – hat sich
zwischenzeitlich durchaus auch wieder gebessert. Es war
ja nicht so, dass es konstant von der Marktentwicklung
nach unten ging, also dass die Liquidität immer schwe-
rer – – oder immer schlechter längerfristige Liquidität zu
erhalten sei. Es änderte sich ja auch mal, dass man ge-
wisse Sachen – – Wenn wieder große Ereignisse waren,
ging es wieder ein bisschen nach unten – Bear Stearns
und so –, dass natürlich dann auch die Reaktion darauf,
dass etwas wieder nach unten geht und sich teilweise wie-
der erholt – – Also, die Liquiditätsausstattung der
Gruppe und auch der DEPFA plc deutete bis Lehman
nicht auf drohende Zahlungsunfähigkeit hin. Sie hat im-
mer – wenn auch kürzerfristig – die Zahlungsmittel im
Markt bekommen, die sie brauchte.“ (Aussage Stefan
Schrader, Protokoll Nummer 8, S. 36, 37)

Angesprochen auf die Anspannungen am Interbanken-
markt ab Sommer 2007 und die Feststellung, dass man
auch ein Szenario für einen solchen anhaltenden Trend
hätte mitrechnen müssen, entgegnete der Zeuge:

„Ja, aber der Markt ist ja nicht völlig zusammengebro-
chen. Ich hatte ja in meinem Eingangsstatement erwähnt,
dass selbst noch Anfang September zumindest am Geld-
markt entsprechende Refinanzierungsmittel zu erhalten
waren. Es ist ja nicht so, dass jetzt eine konstante Ver-
schlechterung der Liquiditätssituation insbesondere der
DEPFA plc zu verzeichnen gewesen wäre, auch nicht seit
Januar oder so. Es ist natürlich mal etwas weniger ge-
worden, also die Geschäftstage, die noch ausreichend
Liquidität vorhanden ist. Die sind dann teilweise auch
wieder angestiegen. Aber es war nie eine Situation, in der
man sagen musste: So, jetzt geht es mit der Bank oder mit
der Gruppe bergab; ab jetzt kriegt sie keine Liquidität
mehr. – Dieser Zustand ist erst nach Lehman eingetroffen.
Vorher wurde es zwar schwieriger und, wie gesagt, die
Liquidität, die zu erlangen war, war kurzfristiger bemes-
Finanzkrise weitgehend weggefallen seien und hierdurch
die Liquiditätskrise der HRE ausgelöst worden sei.

sen, aber immer noch in ausreichendem Maße zu erhal-
ten. … Die Geld- und Kapitalmärkte, auf die die DEPFA

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 57 – Drucksache 16/14000

plc zwingend angewiesen war, sind erst nach Lehman
vollständig zusammengebrochen.“ (Aussage Stefan
Schrader, Protokoll Nummer 8, S. 37)

b) Refinanzierung der DEPFA Bank plc vor
„Lehman“ möglich

Aus der Gesamtschau aller Zeugenaussagen wurde deut-
lich, dass es trotz der seit Herbst 2007 angespannten Lage
des Finanzmarktes der DEPFA Bank plc vor der Lehman-
Insolvenz möglich war, sich ohne größere Probleme zu
refinanzieren.

Hierzu erklärte beispielsweise die Exekutivdirektorin
Bankenaufsicht der BaFin, die Zeugin Sabine
Lautenschläger-Peiter:

„Das Institut war ständig in der Lage, sich kurzfristig zu
refinanzieren. Mit Stichtag 10. September hat die Bundes-
bank sehr, sehr deutlich gesagt, dass die Refinanzierungs-
lage stabil sei, und zwar auch in Bezug auf die DEPFA.
Sie hatte sich sogar verbessert. Ich kann mich sehr gut
daran erinnern, dass wir im August/September alle
– auch Herr Ackermann, glaube ich, öffentlich – davon
ausgegangen sind, dass im Rahmen einer Krise die Vola-
tilitäten, die ja letztendlich dazu führen, dass es immer
wieder auf und ab geht, sich langsam in einer geringeren
Kurve auslaufen, und dass man Licht am Horizont gese-
hen hat. Es ist, ganz ehrlich, müßig, darüber zu diskutie-
ren, ob es gegebenenfalls, wenn sich der Markt genauso
weiterentwickelt hätte, wie er im September gewesen
wäre, in zwei Jahren zu einer dann wirklich eklatanten
Ertragsschwäche ausgeartet wäre. Ich weiß es nicht. […]
Sie können nicht davon ausgehen, dass, wenn sich einmal
ein Stressszenario einen Tag verändert – und wenn es
zwei, drei, vier Tage auf einmal sind –, das das absolute
Aus ist. Solche Schwankungen hat jede Bank.“ (Aussage
Sabine Lautenschläger-Peiter, Protokoll Nummer 8/2,
S. 76)

Bestätigt wurde dies zudem durch den Prüfgruppenleiter
Rainer Englisch (Deutsche Bundesbank):

„[…] das ist zutreffend dargestellt, ja. […], dass vor Sep-
tember 2008 eine Refinanzierung möglich war zu womög-
lich nicht sonderlich günstigen Bedingungen und teil-
weise auch nicht langfristig, aber eine Refinanzierung
war zu erhalten, wenn sie denn benötigt wurde. Das war
meinem Eindruck nach nach den Ereignissen um die
Lehman-Pleite nicht mehr der Fall.“ (Aussage Rainer
Englisch, Protokoll Nummer 4, S. 13)

Die Möglichkeit einer kurzfristigen Refinanzierung sah
der Zeuge als klar gegeben:

„Nach meiner persönlichen Beobachtung des Geldmark-
tes, der Konditionen, kann man wirklich sagen: Kurzfris-
tige Refinanzierung war bis dahin möglich und danach
nicht mehr. Das war eine aus meiner Sicht deutliche Zä-
sur.“ (Aussage Rainer Englisch, Protokoll Nummer 4,
S. 14 f.)

venz keine existenzbedrohenden Liquiditätsprobleme der
HRE bekannt gewesen seien:

„Es ist nach allen Informationen, die mir zugänglich ge-
wesen sind oder zugänglich sind, der Hypo Real Estate
möglich gewesen, bis Anfang September/Mitte September
die Refinanzierung, die sie brauchen, auf dem Markt zu
bekommen – so lange ist es ihnen möglich gewesen –, und
erst dann ist es mit Blick auf die Notwendigkeit, kurzfris-
tig Kredite aufzunehmen, mit Blick auf das Austrocknen
des Geldmarktes nicht mehr möglich gewesen, sodass sie
von daher gesehen erdrosselt worden sind. Aber sie ha-
ben erkennbar ihre Refinanzierung bis in die Tage vor
Lehman Brothers kurzfristig auf den Geldmärkten sichern
können.“ (Aussage BM Peer Steinbrück, Protokoll Num-
mer 22, S. 57)

Erst die Auswirkungen der Lehman-Insolvenz hätten das
Geschäftsmodell problematisch werden lassen:

„Dass diese Bewertung des Geschäftsmodells sich – so
gehe ich davon aus – stark verändert hat zum einen, das
kann man auch sehr deutlich daran erkennen, dass halt
auch andere Institute europaweit und mit Betrachtung der
USA halt auch die amerikanischen Institute mit einer Re-
finanzierung über den Geld- und Kapitalmarkt in die
gleichen Probleme geraten sind. Ich meine, man kann
sich ja nicht immer nur Deutschland anschauen; sondern
man muss sich ja auch einmal die ganze Welt anschauen.
Das ist das eine. Zum anderen kommt es natürlich auch
auf die Diversifizierung in den Refinanzierungsarten an.
Mit diesem dramatischen Einbruch am 15. September
und dem Zusammenbruch des Interbankenmarktes hat
sich halt die Welt verändert.“ (Aussage Sabine
Lautenschläger-Peiter, Protokoll Nummer 8, S. 129)

Der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Bank AG
Dr. Josef Ackermann bestätigte diese Sicht:

„Alle Aufsichtsbehörden der Welt gingen, mindestens bis
zur Finanzkrise, von der Voraussetzung aus, dass solvente
Banken auch liquide Banken sind. Was das heißt? So-
lange die Kapitalausstattung ausreichend ist, werden sie
sich auch immer über die Finanzmärkte refinanzieren
können. Man muss sich daran erinnern, dass die Hypo
Real Estate noch Mitte 2008 eine Kapitalquote von über
8 Prozent hatte und, glaube ich, etwa 2 Millionen vor
Steuern Gewinn im ersten Halbjahr, also in der Außen-
darstellung eine solvente Bank, von der man annehmen
durfte, dass die Refinanzierung sichergestellt ist.“ (Aus-
sage Dr. Josef Ackermann, Protokoll Nummer 15, S. 76)

Diese Einschätzung, dass vor dem 15. September 2008
solvente Banken auch liquide Banken gewesen seien, un-
tersützte der Abteilungsleiter Wirtschafts- und Finanz-
politik im Bundeskanzleramt Dr. Jens Weidmann.

Zur Erläuterung des Geschäftsmodells der DEPFA Bank
plc führte der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende der
HRE Kurt F. Viermetz aus:

„Auch die sogenannte Fristentransformation, übrigens
innerhalb konservativer Normen ein klassisches Bankge-
Der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück er-
klärte in seiner Aussage, dass ihm vor der Lehman-Insol-

schäft, war seit Jahren auf unveränderter Basis von circa
20 Prozent der gesamten DEPFA-Aktiva auf ungesicher-

Drucksache 16/14000 – 58 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

ter Basis arrangiert worden. 50 Prozent der Aktiva waren
immer langfristig finanziert, sodass – nebenbei auch noch
bemerkt – von keiner Seite, das heißt weder von den Auf-
sichtsbehörden noch von den Rating Agencies, dazu ir-
gendwelche kritischen Bemerkungen gemacht worden
waren und selbstverständlich auch jegliche aufsichtsbe-
hördlichen Liquiditätskriterien von HRE – ich denke da
zum Beispiel an Grundsatz 2 – immer erfüllt worden wa-
ren.“ (Aussage Kurt F. Viermetz, Protokoll Nummer 11,
S. 11)

Der Leiter des Referats Laufende Aufsicht I der Deut-
schen Bundesbank Hauptverwaltung München Karl
Schnitzler betonte, dass Staaten als Kreditnehmer eine
hohe Bonität aufwiesen:

„Was man natürlich sagen muss, ist, dass, sage ich mal,
diese Inkongruenz in der Refinanzierung bei einem
Staatsfinanzierer anders zu beurteilen ist, als wenn man
ein Institut hätte, das jetzt zum Beispiel normale Unter-
nehmenskredite vergibt, weil Staatskredite im Prinzip das
Beste an Bonität sind – sofern die Länder halbwegs stim-
men –, was man haben kann, und in dem Sinne wenig Ri-
siken vorliegen und auch eine gewisse Konstanz in der
Ertragslage vorliegt – wenn auch auf niedrigem Niveau –
und insofern die Gefahren, dass die Refinanzierung aus-
läuft, hier natürlich etwas geringer anzusetzen sind als
bei Instituten, wie gesagt, die das Unternehmenskreditge-
schäft machen.“ (Aussage Karl Schnitzler, Protokoll
Nummer 13, S. 119)

Das Finanzierungskonzept der DEPFA Bank plc hielt
auch der Zeuge Prof. Dr. Hans Tietmeyer grundsätzlich
für tragfähig (Aussage Prof. Dr. Hans Tietmeyer, Proto-
koll Nummer 10, S. 10). Auch der frühere Sachbearbeiter
im Risikocontrolling der HRE Stéphane Wolter erklärte,
erst nach „Lehman“ habe man sehen können, dass der Er-
werb der DEPFA Bank plc der HRE zum Verhängnis wer-
den könne:

„Definitiv war der Zeitpunkt eigentlich nach Lehman,
sprich: wo es dann letztendlich darum ging, festzustellen,
ob man eine getrennte Insolvenz der DEPFA hätte even-
tuell machen können, und wo mir dann im Prinzip gesagt
wurde auf Basis der Daten, die ich dann später in der
Treasury zusammengestellt habe: Nein, das ist nicht mög-
lich. – Das war auf der Basis.“ (Aussage Stéphane
Wolter, Protokoll Nummer 13, S. 49)

Der ehemalige Präsident des Bundesverbandes deutscher
Banken Klaus-Peter Müller beschrieb das Ansehen der
DEPFA Bank plc vor der Schieflage wie folgt:

„Die DEPFA galt als ein besonders solides Institut, das
sich primär im Staatsanleihengeschäft tummelte und von
dem zumindest ich damals nicht wusste, dass es primär
kurzfristig finanziert war und dadurch die Probleme aus-
löste. Ich verstehe die Bemerkung von Herrn Sanio auch
so, dass die Problematik der DEPFA nicht in der Qualität
des Portfolios gelegen hat, das sicherlich aus der damali-
gen Sicht als gut zu empfinden war, sondern darin, dass
die DEPFA offensichtlich sehr kurzfristig refinanziert

„Über die negative Entwicklung der HRE haben wir, die
Banken, die die HRE ja auch geschäftlich im Verlaufe des
Jahres 2008 begleitet haben, keine Erkenntnisse gehabt,
die uns glauben ließen, dass diese Bank in ernsthaften
Schwierigkeiten sei, sich in ernsthaften Schwierigkeiten
befinden würde.“ (Aussage Klaus-Peter Müller, Protokoll
Nummer 19, S. 7)

Der Leiter des Referats Laufende Aufsicht I der Deut-
schen Bundesbank, Hauptverwaltung München, Karl
Schnitzler sah vor der Lehman-Insolvenz keine Hinweise
dafür, dass die HRE unterkapitalisiert gewesen sei:

„Im Jahr 2008 aufgrund der laufenden Finanzmarktkrise
war die HRE sicherlich nicht die einzige Bank, die davon
letztlich betroffen war über Abschreibungen auf struktu-
rierte Produkte, aber auch andere Effekte, Verteuerung
der Refinanzierung etc. Was jetzt den Aspekt Kapital an-
geht, den Sie ansprechen, kann ich diese Informationen
nicht teilen, muss ich sagen. Die Zahlen, die damals auch
veröffentlicht worden sein müssten, geben meiner Ansicht
nach nicht sofort die Information, dass man im Vorfeld
von Lehman unterkapitalisiert gewesen wäre.“ (Aussage
Karl Schnitzler, Protokoll Nummer 13, S. 122)

Nach Aussage des Unterabteilungsleiters im BMF
Dr. Thorsten Pötzsch war die HRE vor der Lehman-Insol-
venz keineswegs ein besonders gefährdeter Sonderfall:

„Die Lage der Banken generell im Jahr 2008 war ange-
spannt, und nicht nur bei der Hypo Real Estate, sondern
auch bei etlichen anderen Fällen. Wir hatten eine ganze
Anzahl von Probleminstituten.“ (Aussage Dr. Thorsten
Pötzsch, Protokoll Nummer 10, S. 161)

Auf die Frage, warum die Finanzkrise gerade bei der
HRE solche Auswirkungen und bei anderen Banken zu-
nächst gar keine gehabt habe, antwortete die Exekutiv-
direktorin der BaFin für das Bankenwesen Sabine
Lautenschläger-Peiter:

„Also, bei den meisten größeren Instituten, die Teile in
der Interbankenmarktrefinanzierung oder Repomarkt-
finanzierung oder Pfandbriefrefinanzierung oder Geld-
marktrefinanzierung hatten, hat das erhebliche Spuren
hinterlassen. Bei denjenigen, die letztendlich Fristen-
transformation in einem bestimmten Maße betrieben, hat
es dann besondere Spuren hinterlassen, und bei denjeni-
gen, die keine Einlagen hatten, hat es dann noch einmal
besondere Spuren hinterlassen.“ (Aussage Sabine
Lautenschläger-Peiter, Protokoll Nummer 8, S. 129)

Auch der für die Aufsicht über die HRE zuständige Refe-
ratsleiter der BaFin Stefan Schrader verwies darauf, dass
wegen der Refinanzierungsmöglichkeit der HRE bis zur
Lehman-Insolvenz kein Anlass für die Aufsicht bestand,
einzuschreiten:

„Abschließend möchte ich mich nun der Frage zuwenden,
ob die Aufsicht zu spät auf die Liquiditätsentwicklung re-
agiert hat. Die Antwort lautet eindeutig Nein. Aufgrund
der Finanzmarktkrise gelang es der DEPFA plc zwar zu-
nehmend nicht mehr, eine längerfristige Refinanzierung
war.“ (Aussage Klaus-Peter Müller, Protokoll Nummer
19, S. 14)

zu erhalten, sodass die Inkongruenzen zunahmen. In-
folgedessen musste sie ein immer größeres Volumen

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59 – Drucksache 16/14000

kurzfristiger Geldmarktrefinanzierungen vor sich her-
schieben. Dies gelang der Bank über Monate hinweg
weitgehend problemlos. Dabei stieg jedoch durch die zu-
nehmende Kurzfristigkeit der Refinanzierung die Anfäl-
ligkeit für Liquiditätsstörungen. Es gab jedoch keine Indi-
zien dafür, dass Zahlungsunfähigkeit droht oder drohte.
Es waren letztendlich die Konsequenzen der Lehman-
Insolvenz im September 2008, die dem Geschäftsmodell
der DEPFA plc, die vollumfänglich auf die Finanzierung
am Geld- und Kapitalmarkt angewiesen war, aber auch
vielen anderen Banken den Todesstoß versetzten, bzw.
Todesstoß haben wir noch nicht bei der Hypo Real Estate
oder haben wir nicht. … Bis zu diesem Zeitpunkt [Anmer-
kung: Lehman-Insolvenz] schien die Liquiditätssituation
der Hypo-Real-Estate-Gruppe grundsätzlich beherrsch-
bar. Jedenfalls noch Anfang September war für die Insti-
tute die Möglichkeit zur kurzfristigen Refinanzierung vor-
handen. Dies schließt die DEPFA plc ein. Nach Lehman
waren die Geldmärkte jedoch praktisch lahmgelegt. Die
noch verbliebenen Refinanzierungsquellen versiegten
weitgehend, und die Hypo Real Estate-Gruppe war
schließlich auf externe Unterstützung angewiesen. Den
tatsächlichen Eintritt eines Stressszenarios nach dem
Muster Lehman konnte niemand voraussehen. Weder
Banken, Wissenschaftler, Politiker und auch Aufseher
hielten es für realistisch, dass eine systemrelevanteBank
in der Größenordnung „Lehman“ tatsächlich in die In-
solvenz gehen konnte. Auch die Aufsicht verfügt leider
bisher nicht über eine Glaskugel.“ (Aussage Stefan
Schrader, Protokoll Nummer 8, S. 10, 11)

Der Wirtschaftsprüfer der HRE Holger Techet (KPMG),
teilte diese Einschätzung:

„Ich hatte schon vorhin ausgeführt, dass der Markt sich
in Wellenbewegungen entwickelt hat hinsichtlich der
Geld- und Kapitalmärkte und dass nach den Unterlagen,
die wir hatten, die Gruppe in dieser Zeit alle notwendigen
Liquiditätsbedarfe am Markt decken konnte. […] Der Li-
quiditätsbedarf, den die Hypo Real Estate Group hatte,
konnte die Hypo Real Estate Group nach den mir vorlie-
genden Unterlagen zu allen Zeiten erfüllen, und dies bis
zur Abgabe des Bestätigungsvermerks – wie sich dann im
Rahmen der Reviews gezeigt hat, auch darüber hinaus.
Und die – ich sage mal – Idee, die hinter dem Thema
kurzfristige Refinanzierung der DEPFA steht, ist ja die,
dass man auf der Aktivseite sichere öffentliche Bonds er-
wirbt, die – zumindest in der Vergangenheit – jederzeit als
Sicherheit hinterlegt werden können, um sich Liquidität
zu beschaffen.“ (Aussage Holger Techet, Protokoll Num-
mer 13, S. 133, 137 f.)

Zur Bedeutung seines Bestätigungsvermerks in diesem
Zusammenhang führte der Zeuge Holger Techet
(KPMG), Wirtschaftprüfer der HRE, aus:

„Der Bestätigungsvermerk sagt, dass mit hinreichender
Sicherheit von einem Fortbestand der Gesellschaft ausge-
gangen werden kann. Es ergaben sich zu diesem Zeit-
punkt keine Hinweise, dass die Liquidität, dass der Liqui-
ditätsbedarf, der sich zu diesem Stichtag zeigte, nicht am

Der Zeuge Gero Wiechens, ebenfalls Wirtschaftsprüfer
der KPMG und seit Dezember 2008 für die Prüfung der
Abschlüsse der HRE verantwortlich, legte dar, dass die
Eigenmittelausstattung der HRE die bankaufsichtsrechtli-
chen Anforderungen bis Ende 2008 erfüllte. (Aussage
Gero Wiechens, Protokoll Nummer 13, S. 155) Der Wirt-
schaftsprüfer Holger Techet (KPMG) betonte, dass nach
den von der HRE durchgespielten Szenarien ohne die
Auswirkungen der Lehman-Insolvenz immer Liquidität
vorhanden gewesen wäre. (Aussage Holger Techet, Pro-
tokoll Nummer 13, S. 138)Die Exekutivdirektorin Ban-
kenwesen der BaFin Sabine Lautenschläger-Peiter wies
auf das gute Rating der DEPFA Bank plc hin:

„Tatsächlich war die DEPFA besser gerated zu diesem
Zeitpunkt [Übernahme durch HRE in 2007] als die HRE,
also die deutschen Einheiten. Ich denke, dass nach dem
Zusammenbruch von Lehman – – Also, die Refinanzie-
rungssätze Geldmarkt und Kapitalmarkt sind für alle
Banken gestiegen – das möchte ich noch einmal deutlich
machen – bis Mitte, also bis September 2008. Das war
jetzt also nicht ein reines DEPFA oder HRE-Phänomen,
sondern das gilt für alle Institute. Ich glaube, dass nach
Lehman der Markt letztendlich dieses Geschäftsmodell
anders einschätzte. Das kann man daran erkennen, dass
auch Goldman – dieses Institut ist ja auch auf dem Geld-
und Kapitalmarkt in der Refinanzierung angewiesen –
und J. P. Morgan in der gleichen Woche in Bedrängnis
gerieten. Das hat ja letztendlich auch dazu geführt, dass
die Amerikaner dann dieses Rettungspaket geschnürt ha-
ben am Wochenende. Letztendlich wurde also das Ge-
schäftsmodell als solches vor Lehman nicht als kritisch
betrachtet; weil es Liquidität – noch mal – auf dem Markt
immer gab. Es hat sich keiner vorstellen können, dass ein
Interbankenmarkt austrocknet. Liquidität gab es immer
im Überfluss. Das war nach dem 15.09. halt anders we-
gen dieses abgrundtiefen Misstrauens, und damit ist dann
auch die Einschätzung des Geschäftsmodells bei den
Marktteilnehmern in eine andere Richtung gegangen.“
(Aussage Sabine Lautenschläger-Peiter, Protokoll Num-
mer 8, S. 119)

Der ehemalige Präsident des Bundesverbandes deutscher
Banken Klaus-Peter Müller hatte nicht zulezt mit Blick
auf das Ranking der DEPFA Bank plc vor der Lehman-
Insolvenz keine am Markt erkennbaren Anzeichen für
eine kritische Liquiditätssituation der HRE feststellen
können:

„Nein […]. Es gab auch keine am Markt erkennbaren An-
zeichen. […] Die DEPFA hatte ein „AAA“-Rating. Sie
hatte das Beste vom Besten in den Büchern, nämlich
Staatsanleihen, und sie nutzte ihr überragendes Rating zu
einer Zinsarbitrage gegen das Portfolio, das ja nicht ge-
schlossen „AAA“ bewertet war. Darüber hinaus hat man
ihr unterstellt, dass sie nicht etwa zu kurzfristig, sondern
intelligenter refinanziert sei. Das heißt also, das Ge-
schäftsmodell hat in guten Zeiten erkennbar zu profitab-
lem Geschäft gereicht, und es hat auch so lange gereicht,
Kapitalmarkt aufgenommen werden konnte.“ (Aussage
Holger Techet, Protokoll Nummer 13, S. 137)

wie die Margen im Staatshandelsgeschäft oder im Ge-
schäft mit Staatsanleihen entsprechend relativ eng gestellt

Drucksache 16/14000 – 60 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

waren.“ (Aussage Klaus-Peter Müller, Protokoll Nummer
20, S. 22)

Der für Prüfungen der Deutschen Bundesbank bei der
HRE zuständige Referatsleiter Manfred Eder verneinte,
dass der Zusammenbruch eines Instituts wie Lehman ein
realistisches Zukunftsszenario gewesen sei (Aussage
Manfred Eder, Protokoll Nummer 6, S. 11 f). Der Vor-
standsvorsitzende der KfW-Bankengruppe Dr. Ulrich
Schröder bestätigte mit Blick auf die Assets der DEPFA
Bank plc, dass vor September 2008 keine Verschlechte-
rung der Liquiditätslage erkennbar gewesen sei:

„Gerade bei einer Hypothekenbank wissen Sie: Da sind
gewerbliche Immobilien, da sind Staatspapiere usw. Das
war ja das, was die Hypo Real Estate und auch die
DEPFA immer begründet haben. Wenn man mit ihnen
spricht und fragt: „Wie konntet ihr denn so ein Inkon-
gruenzmodell fahren?“, dann hätten die einem mit
Sicherheit gesagt: Das sind ganz sichere Assets. Wir ha-
ben hier fast nur Staatsanleihen drin, also bei der
DEPFA. Da wir nur Staatsanleihen haben, da die Banken,
wenn sie uns bewerten, auf die Aktivseite gucken, auf die
Qualität der Assets, werden die sagen: Mensch, die As-
sets sind wunderbar. Also behalten wir auch unser gutes
Rating. Also, Schröder, deine Sorge, die Liquidität fällt
weg, brauchst du gar nicht zu haben, weil unsere Rating-
agenturen auf unsere Aktivseite gucken. Die ist super.
Also kriegen wir ein gutes Rating. Also kriegen wir auch
weiterhin die kurzen Gelder. […] Auf jeden Fall war das
Rating der Hypo Real Estate ja bis Lehman, […] unbe-
scholten und gut. […] Aber der erste Punkt – steht über-
haupt Liquidität zur Verfügung? –: Dass das für ein so
großes Institut wie die Hypo Real Estate, also für ein sys-
temtragendes Institut, eine nachhaltige Gefährdung war,
das wurde bis dato sozusagen nicht erwartet; das
stimmt.“ (Aussage Dr. Ulrich Schröder, Protokoll Num-
mer 20, S. 67)

Der Zeuge Manfred Eder wies zum Zeitraum, den die
HRE zur Änderung ihres Geschäftzsmodells benötigt
hätte darauf hin, dass das auf kurzfristige Refinanzierung
angelegte Geschäftsmodell der DEPFA Bank plc nur mit-
tel- bis langfristig zu ändern wäre:

„Wenn die Märkte weiter funktioniert hätten, wenn die
Lehman-Pleite nicht stattgefunden hätte, dann wäre es,
denke ich, nicht zu einem Zusammenbruch des Interban-
kenmarktes gekommen mit den entsprechenden Konse-
quenzen für bestimmte Geschäftsmodelle. […] Sie müssen
mal sehen, dass man dieses Geschäftsmodell oder eine
Geschäftsstruktur nicht von heute auf morgen umdrehen
kann. Wenn Sie einen Riesentanker auf dem Meer fahren
haben und der fährt volle Kraft voraus und Sie wollen
dann umsteuern auf volle Kraft zurück, dann dauert das
schlicht und einfach. Das ist einfach ein Geschäftsmodell,
das auf bestimmten Annahmen beruht, und dieses Ge-
schäftsmodell dann kurzfristig zu ändern, stelle ich per-
sönlich mir relativ schwierig vor.“ (Aussage Manfred
Eder, Protokoll Nummer 6, S. 15)

scher Banken Klaus-Peter Müller das Problem nicht ge-
löst:

„Soweit ich weiß, lag die Bilanzsumme in der Kante von
400 Milliarden. Die Bilanzsumme im Verlaufe des Jahres
2008, wenn sich die Bemerkung des Kollegen darauf bezo-
gen hat, deutlich zurückzufahren, wäre schon damals pro-
blematisch gewesen. Ich glaube nicht, dass das eine – –
Das hätte das Problem in der Quantität ein Stückchen
verringert. Ich glaube nicht, dass das eine Lösung gewe-
sen wäre.“ (Aussage Klaus-Peter Müller, Protokoll Num-
mer 20, S. 21)
In diesem Zusammenhang merkte die Abteilungsleiterin
Bankenaufsicht der BaFin Frauke Menke an, dass die
HRE nicht untätig geblieben sei:

„Die DEPFA und auch die HRE-Gruppe haben ja schon
einiges unternommen. Das heißt ja nicht, dass man da ir-
gendwie die Hände in den Schoß gelegt hat und gar
nichts getan hat. …“ (Aussage Frauke Menke, Protokoll
Nummer 8/2, S. 49)
Dies bestätigte auch der Leiter des Regionalbereichs Ban-
ken- und Finanzaufsicht der Deutschen Bundesbank,
Hauptverwaltung München, Klaus-Dieter Jakob:

„[…] auch die Erkenntnisse aus den täglichen Meldun-
gen waren eigentlich die, dass die Hypo Real Estate
selbst auch bemüht war, ihre Liquiditätssituation zu ver-
bessern, dass es ihr aber aufgrund der gegebenen Geld-
und Kapitalmarktsituation nicht gelungen ist, ihre Situa-
tion entscheidend zu verbessern. Ich hatte vorhin er-
wähnt, bankaufsichtlichen Handlungsbedarf oder bank-
aufsichtliche Handlungsmöglichkeiten gab es aus meiner
Sicht nicht, weil die in den eingereichten Unterlagen ent-
haltene Information aus meiner Sicht nur dann Grund-
lage für eine rechtliche Maßnahme sein kann, wenn letzt-
lich ein Rechtsverstoß insofern vorliegt, dass eine
Bestimmung des KWG oder der Liquiditätsverordnung
nicht beachtet ist. Das war aus meiner Kenntnis heraus
nicht der Fall. Das heißt, die Anforderungen der Liquidi-
tätsverordnung waren eingehalten.“ (Aussage Klaus-
Dieter Jakob, Protokoll Nummer 13, S. 88)

c) Kontinuierliche Verschlechterung der
Liquiditätslage vor „Lehman“?

Der Zeuge Stefan Schrader wies in seiner Vernehmung
darauf hin, dass sich die Liquiditätssituation der DEPFA
Bank plc bis „Lehman“ nicht kontinuierlich verschlech-
tert, sondern auch zwischenzeitlich verbessert habe:

„Das hat geschwankt. Das muss man auch wieder unter-
scheiden. Also, der Puffer für die deutschen Institute
reichte wesentlich länger; […]. Für die DEPFA plc, also
für den alten DEPFA-Teil, was ja hauptsächlich die
DEPFA plc war, war dieser Zeitraum wesentlich kürzer.
[…] Der war dann allerdings schwankend und stieg wie-
der an. […]“ (Aussage Stefan Schrader, Protokoll Num-
mer 8/2, S. 18)
Auch der Wirtschaftsprüfer der KPMG Holger Techet,
Eine zurückgefahrene Kreditvergabe hätte auch nach
Auffassung des Präsidenten des Bundesverbandes deut-

der in den Berichtsjahren 2003 bis 2005 und 2007 der
Prüfer für die Jahresabschlüsse der HRE war, bestätigte,

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 61 – Drucksache 16/14000

dass die Refinanzierung für die HRE mal schlechter und
mal besser, in jedem Fall aber immer möglich war (Aus-
sage Holger Techet, Protokoll Nummer 13, S. 125).

Entsprechend bestätigte auch der Leiter des Regionalbe-
reichs Banken und Finanzaufsicht der Deutschen Bundes-
bank Hauptverwaltung München, Klaus-Dieter Jakob,
dass die Liquiditätssituation der DEPFA Bank plc keines-
wegs immer nur kontinuierlich schlechter, wurde (Aus-
sage Klaus-Dieter Jakob, Protokoll Nummer 13, S. 76).

2. Pfandbriefgeschäft
Der Ausschuss hat bei seiner Untersuchung keinen An-
haltspunkt dafür finden können, dass die Pfandbriefe der
HRE nicht ausreichend gesichert waren. Nach dem Er-
gebnis der Beweisaufnahme kann davon ausgegangen
werden, dass die Rettung der HRE das subjektive Ver-
trauen des Marktes in die Sicherheit des Pfandbriefes ge-
stärkt hat. Dieses subjektive Vertrauen war – unabhängig
von der Sicherheit der einzelnen Pfandbriefe – durch die
Schieflage der HRE nach Auffassung der dazu venomme-
nen Zeugen vorübergehend beeinträchtigt und die Wie-
derherstellung des Vertrauens war erklärtes Motiv der
Bundesregierung für die Rettung der HRE.

Die Abteilungsleiterin in der Bankenaufsicht der BaFin
Frauke Menke informierte den Ausschuss darüber, dass
der Deckungsstock eines Pfandbriefes alle zwei Jahre re-
gelmäßig geprüft werde, wie es das Gesetz auch vorsehe:

„Sie meinen jetzt die Deckungsprüfungen der Pfand-
briefe? Da wird geprüft, ob der Wert der Pfandbriefe
durch die Deckungsmasse hinreichend gedeckt ist und ob
entsprechend auch die Vorschriften, die dafür gelten, ein-
gehalten werden oder nicht. Für alle Pfandbriefe muss
eine entsprechende Deckungsmasse vorgehalten sein, und
die muss auch entsprechende Anforderungen erfüllen.
Die Anforderungen sind ziemlich hoch. Die Einhaltung
der Anforderungen an die Deckungsmasse wird während
solcher Deckungsprüfungen geprüft, weil eben gerade
das für die Sicherheit des Pfandbriefs wichtig ist.“ (Aus-
sage Frauke Menke, Protokoll Nummer 8, S. 90)
Im Übrigen hat die Zeugin verneint, dass ein Ereignis wie
die Lehman-Insolvenz am 15. September 2008 den De-
ckungsstock von Pfandbriefen beeinträchtigen könne:

„Der Deckungsstock ist davon nicht betroffen. Es ist ja
auch so, dass in dem Falle, in dem etwas passieren
würde, sofort – das macht die Sicherheit des Pfandbriefs
aus – das abgetrennt würde. Das bedeutet halt, dass man
hier nach wie vor die Situation hätte, wir haben auf der
einen Seite die Pfandbriefe, und die Pfandbriefe haben
eine Deckungsmasse, die die Pfandbriefe eben deckt und
die hohe Anforderungen erfüllen muss. Sobald irgendet-
was passiert, werden diese Pfandbriefe mit der De-
ckungsmasse getrennt, und die werden dann von einem
Sachwalter verwaltet. Das geht nicht in die Insolvenz-
masse hinein. Das bedeutet, dies würde in einem solchen
Fall alles herausgetrennt werden, denn das steckt ja hin-
ter der Sicherheit des Pfandbriefs. Der deutsche Pfand-

tet.“ (Aussage Frauke Menke, Protokoll Nummer 8,
S. 90)

Die Exekutivdirektorin der BaFin für das Bankenwesen
Sabine Lautenschläger-Peiter betonte aber auch, dass die
Insolvenz einer so großen Pfandbriefbank wie die HRE
sehr wohl das subjektive Vertrauen in den Pfandbrief-
markt hätte erschüttern können:

„Hier ging es also gerade im Bereich des Pfandbrief-
marktes wirklich nur darum, dass man das Vertrauen in
den Pfandbriefmarkt insgesamt nicht erschüttert, indem
eine Pfandbriefbank in die Insolvenz geht. Es hat also
nichts mit dem Wert als solchem zu tun. Auch dazu wur-
den von den verschiedenen Vertretern der Industrie an
dem Rettungswochenende sehr deutliche Äußerungen ge-
tätigt, dass man um genau dieses Vertrauen in den Pfand-
briefmarkt fürchtet, wenn eine Pfandbriefbank in die In-
solvenz geht.“ (Aussage Sabine Lautenschläger-Peiter,
Protokoll Nummer 8, S. 125)

Die Zeugin unterstrich, dass das subjektive Vertrauen bei
Insolvenz einer Pfandbriefbank erschüttert werde, auch
wenn der für den Insolvenzfall vorgesehene Deckungs-
stock sicher sei:

„Gibt es irgendwie eine Frage oder einen Zweifel an der
Werthaltigkeit des Pfandbriefes, der durch den Deckungs-
stock gesichert ist? Darum ging es halt nicht, sondern es
ging um eine reine Vertrauensfrage, da haben Sie schon
recht: Liquidität des Pfandbriefmarktes. Sie können auch
sehr gut erkennen: Bis September 2008 sind die Emissio-
nen an Pfandbriefen gestiegen. Das war wirklich, so ge-
sehen, eine Erfolgsstory bis September. Dann geschah
Lehman, dann geschah die HRE, und die Pfandbriefinsti-
tute haben also wirklich bei Weitem dann nicht mehr das
absetzen können, was vorher möglich war. Also Ver-
trauen!“ (Aussage Sabine Lautenschläger-Peiter, Proto-
koll Nummer 8, S. 126)

Der von der BaFin bestellte unabhängige Treuhänder bei
der Hypo Real Estate Bank AG, der Zeuge Eckehard
Schmidt, sah vor dem Ausschuss keinen Anlass zu Sor-
gen um die Qualität des Deckungsstockes. Selbst in den
turbulenten Zeiten der HRE-Schieflage sei jeder Pfand-
brief eingelöst worden (Aussage Eckehard Schmidt, Pro-
tokoll Nummer 16, S. 15).

Der Ausschuss hat Rechtsanwalt Klaus Kratzer vernom-
men, der Immobilienanleger vertritt. Der Zeuge behaup-
tete pauschal eine Überbewertung von Immobilien im
Deckungsstock. Die vom Zeugen vorgetragenen Zahlen
waren allerdings nicht nachvollziehbar und ließen sich
nicht mit den dem Ausschuss im Übrigen vorliegenden
Zahlen und Erkenntnissen in Einklang bringen:

„Vorsitzender Dr. Hans-Ulrich Krüger: Steht diese Woh-
nung im Deckungsstock, –

Zeuge Klaus Kratzer: Selbstverständlich.

Vorsitzender Dr. Hans-Ulrich Krüger: – wenn ja, in wel-
cher Größenordnung?
brief hat deshalb international einen guten Ruf, weil man
auf diese Art und Weise den Pfandbrief sicher ausgestal-

Zeuge Klaus Kratzer: Mit 169 900 DM. Verwertet wor-
den im freihändigen Verkauf, nicht zwangsweise, ist sie

Drucksache 16/14000 – 62 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

aber für 90 000 DM. Das ist ein Beispiel, das symptoma-
tisch ist. Im Deckungsstock für 68 000 DM, verkauft für
14 000 Euro; im Deckungsstock für 95 000 DM, verkauft
für 20 000 Euro. Die Reihe ließe sich beliebig fortsetzen
und soll dokumentieren, dass hier die Immobilienblase
von 1990 bis 2001 erzeugt worden ist in einem Umfang
von 2,1 Billionen Euro.“ (Protokoll Nummer 8, S. 137)

Die dem Ausschuss angekündigten Unterlagen zur Sub-
stantiierung seiner Behauptungen hat der Zeuge aller-
dings nicht vorgelegt:

„Hier bitte ich den Ausschuss, diese Unterlagen mit allen
Beweisunterlagen auch nachreichen zu dürfen. Hinter-
grund ist, dass wir hier Aussagen – – hat offensichtlich
nicht allen sehr gut gefallen, die hier betroffen sein könn-
ten. Am Montag, am Feiertag, bin ich in meine Kanzlei
gekommen, und der Computer war leer. Es ist hier ein
Hackerangriff erfolgt; die Kanzleidaten sind komplett
verloren gegangen. Sie waren natürlich entsprechend ge-
sichert über ein Band, das bei der Bank im Tresor hinter-
legt war. Seit Dienstagmorgen rekonstruieren wir diese
ganzen Daten und würden diese Unterlagen komplett
auch gerne dem Ausschuss noch überreichen.“ (Aussage
Klaus Kratzer, Protokoll Nummer 8, S. 134)

Auf die Frage, wie die von ihm behauptete Größenord-
nung von Derivaten der DEPFA Bank plc von 400 Mrd.
Euro plausibel sein könne, wenn die DEPFA Bank plc nur
eine Bilanzsumme von 217 Mrd. Euro habe, antwortete
der Zeuge:

„Holen Sie Herrn Bruckermann her, wenn Sie ihn finden,
und fragen Sie ihn aus, welche Geschäfte in welcher Grö-
ßenordnung er gemacht hat. Das kann ich nur dazu sa-
gen. Ich habe keine genauen Zahlen, um Gottes willen.“
(Aussage Klaus Kratzer, Protokoll Nummer 8, S. 152 f.)

Die Beweisaufnahme hat keine belegten Anhaltspunkte
dafür ergeben, dass der Deckungsstock der Pfandbriefe
der HRE unsicher gewesen ist. Vielmehr sprechen die
Zeugenaussagen nahezu einhellich für die Sicherheit der
Pfandbriefe. So sind nach Aussage der Zeugen in der
Bundesrepublik Deutschland alle Pfandbriefe, also auch
die der HRE, eingelöst worden. Demgegenüber fällt die
unsubstantiierte und unbelegte Aussage des Zeugen
Klaus Kratzer nicht ins Gewicht.

3. Altgeschäft aus der Abspaltung
von der HVB?

Der Ausschuss hat sich mit der Frage befasst, ob die im
September 2008 eingetretene Schieflage der HRE auf Im-
mobilienrisiken beruht, die bereits vor Abspaltung der
HRE bei der HVB angelegt waren. Die Beweisaufnahme
hat ergeben, dass auf die HRE übergegangenen Immobi-
lien bereits vor Übergang wertberichtigt und weitere Risi-
ken durch einen Schutzschirm der HVB abgedeckt waren.
Nach Durchführung der Beweisaufnahme kann es als wi-
derlegt betrachtet werden, dass die im September 2008

Der 2003 für die Aufsicht über die HVB zuständige Refe-
ratsleiter der BaFin Helmut Frank stellte zur Werthaltig-
keit der in die HRE ausgelagerten Kreditforderungen fest,
dass mit der Abspaltung der Tochterunternehmen der
HVB der Wert der transferierten Wertgegenstände korrekt
angegeben wurde:

„Anfang Januar 2003 war ich als Referatsleiter in der
Großbankenabteilung der BaFin mit der Aufsicht über
zwei systemrelevante Institute betraut worden. Eines da-
von war die HVB. […] Die HVB selbst dürfte zu diesem
Zeitpunkt mit einer Bilanzsumme von knapp 480 Milliar-
den Euro und einer Mitarbeiterzahl von gut 60 000 Per-
sonen im Konzern […] das zweitgrößte deutsche Kredit-
institut gewesen sein. […] Die sogenannte Abspaltung
von Geschäftsbereichen – es handelt sich ja nicht wirk-
lich um Geschäftsbereiche, sondern um Teile, um Beteili-
gungen und Kreditportfolien – war bereits im Oktober
2002, […], beschlossen worden. Die Regelungen selbst
ergeben sich im Wesentlichen aus dem Umwandlungsge-
setz. […] Die Eigenkapitalausstattung des abspaltenden
Unternehmens darf natürlich nicht unter die aufsichtli-
chen Mindestwerte fallen. Das war hier auch nicht der
Fall. […] Es handelt sich nicht um die Abspaltung der
HRE, sondern aus dem HVB Konzern sind im Wesentli-
chen Beteiligungen sowie Kreditportfolien aus ausländi-
schen Tochtergesellschaften und Zweigstellen im Wege
der Sacheinlage zur Neugründung in die HRE einge-
bracht worden. […] die gesetzlichen Vorschriften sind re-
lativ streng und strikt und schließen eigentlich aus, dass
zulasten des aufnehmenden Institutes dort minderwertige
oder – wie soll ich sagen? – nicht werthaltige Assets
übertragen werden. Wie funktioniert das? Es gibt gewisse
gesetzliche Anforderungen, die ich stichwortartig mit
Spaltungsplan, Spaltungsbericht, Spaltungsprüfung und
anschließender Gründung beschreiben möchte. Der Prü-
fer wird nicht vom Institut selbst oder von der BaFin be-
stellt, sondern vom Gericht. Das hat im Jahre […] An-
fang 2003 das Landgericht München I getan. Geprüft
wurde die Werthaltigkeit der zu übertragenden Portfolien
von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young.
Diese hat, wie man unter anderem im öffentlich zugängli-
chen Börsenzulassungsprospekt nachlesen kann, festge-
stellt, dass der Wert der transferierten Assets korrekt
angegeben wurde.“ (Aussage Helmut Frank, Protokoll
Nummer 10, S. 170, 171)

Diese Aussage bestätigte der Leiter des Regionalbereichs
Banken und Finanzaufsicht der Deutschen Bundesbank
Hauptverwaltung München Klaus-Dieter Jakob:

„Nach meiner Kenntnis gab es keine Risiken aus der Ab-
spaltung der HRE von der HVB, die für die Liquiditäts-
risiken der HRE im September/ Oktober letzten Jahres
ursächlich gewesen wären.“ (Aussage Klaus-Dieter
Jakob, Protokoll Nummer 13, S. 76)

Der Leiter des Referats Laufende Aufsicht I der Deut-
schen Bundesbank Hauptverwaltung München Karl
Schnitzler sah ebenfalls keine Zusammenhänge zwischen
der Schieflage der HRE im Jahr 2008 und der Abspaltung
eingetretene Schieflage der HRE auf übernommenen Im-
mobilienrisiken beruhte.

der HRE im Jahr 2003 (Aussage Karl Schnitzler, Proto-
koll Nummer 13, S. 109). Der ehemalige Aufsichtsrats-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63 – Drucksache 16/14000

vorsitzende der HRE, Kurt F. Viermetz, merkte zu dem
Risikoschirm der HVB für die HRE in Höhe von
590 Mio. Euro an (Aussage Kurt F. Viermetz, Protokoll
Nummer 11, S. 13).

Der Zeuge Helmut Frank (BaFin) verwies ebenfalls auf
den Schutzschirm (Aussage Helmut Frank, Protokoll
Nummer 10, S. 171).

Zu dem Risikoschirm führte der Zeuge Helmut Frank er-
gänzend aus:

„Eigentlich spricht alles dafür, dass die üppig bemessen
war. Denn tatsächlich hat die HRE in den ersten Jahren
nach ihrer Gründung Gewinne erwirtschaftet; die müssen
ja irgendwo heraus entstanden sein. […]

Soweit ich weiß, ist damals ein gemischtes Immobilien-
portfolio übertragen worden. Das heißt, es gab vielleicht
neben einigen gestressten Krediten auch solche, die
durchaus performten, sogenannte Ertragsperlen. Alle
notwendigen Wertberichtigungen hatte die HVB nach
meiner Kenntnis bereits vorgenommen, und den Puffer
hatte man wahrscheinlich berechnet in der Erwartung,
dass Abschreibungen in der Höhe in der Folgezeit nach
der Abspaltung noch nötig werden konnten. Ich kann
mich auch daran erinnern, dieses Thema im Sommer
2003 mit dem damaligen Vorstandsaspiranten Funke be-
sprochen zu haben, der mir mehrfach versicherte, dass er
sehr darauf geachtet habe, für die zu übernehmenden Im-
mobilienkredite einen fairen Preis zu erhalten.“ (Aussage
Helmut Frank, Protokoll Nummer 10, S. 172)

Die Frage, ob der bei der Abspaltung der HRE zur Verfü-
gung gestellte Schirm von 590 Mio. Euro von der Ban-
kenaufsicht ausreichend war, hat der Zeuge Helmut Frank
(BaFin) im Ergebnis bejaht. (Aussage Helmut Frank, Pro-
tokoll Nummer 10, S. 171)

Der Zeuge ergänzte seine Aussage im Übrigen um den
Hinweis, dass seitens der HVB ausschließlich gewerbliche
Immobilienkreditfinanzierungen abgespalten wurden, die
entweder bei den deutschen Hypothekenbankentöchtern
der HVB oder bei den ausländischen Niederlassungen ge-
bucht waren. Übertragen wurden sowohl Kredite mit sehr
guter Performance als auch Not leidende Kredite – mit ent-
sprechender von der HVB gebildeter Wertberichtigung.
Dies war nach der Aussage des Zeugen Helmut Frank al-
lein schon deswegen notwendig, um der neuen Gesell-
schaft ein tragfähiges Geschäftsmodell mit auf den Weg zu
geben. In diesem Sinn ist auch die Bildung des Risiko-
schirms in Höhe von 590 Mio. Euro zu sehen, der der HRE
das Abfedern von „unexpected losses“ über die ohnehin
gebildeten und übertragenen Wertberichtigungen hinaus
ermöglichen sollte. So gesehen sei die HRE nach Einschät-
zung des Zeugen Helmut Frank, sowohl was ihre Asset-
qualität als auch was ihr Geschäftsmodell anbelangt, keine
„Bad Bank“. Der in diesem Zusammenhang genannte Be-
griff „Schrottimmobilie“ wurde nach der Erinnerung des
Zeugen Helmut Frank ausschließlich für private Immobili-
enfinanzierungen, häufig mit schlechter Bauqualität und
vorwiegend in den neuen Bundesländern lokalisiert, ver-

Frank – vollständig bei der HVB (vgl. Aussage Helmut
Frank, Protokoll Nummer 10 S. 170).

Der ehemalige Vorstandssprecher der HVB Dr. Wolfgang
Sprißler wehrte sich daher gegen die Aussage, mit der
Gründung der HRE sei eine Form von „Bad Bank“ auf
den Weg gebracht worden:

„Gegen eine solche Aussage […] wehren wir uns mit al-
ler Entschiedenheit. […] Wir haben nicht abgespalten
Einzelengagements oder bewusst ausgewählte, nach wel-
chen Gesichtspunkten auch immer, Kreditportfolien, son-
dern wir haben schlicht und einfach ganz bestimmte Ge-
sellschaften, die gebündelt waren, gesammelt waren,
wenn Sie so wollen, unter einer Vorschaltgesellschaft, die
dort hingen und die alle auf die gewerbliche Immobilien-
finanzierung spezialisiert waren, abgespalten. Die haben
wir so abgespalten, wie sie standen und lagen. Da ist
nichts hineintransferiert worden, und es ist auch nichts
nach irgendwelchen Gesichtspunkten herausgezogen
worden. So, wie diese Gesellschaften zum Zeitpunkt der
Abspaltung letztlich strukturiert waren, so sind sie auch
abgespalten worden. […] Diese Gesellschaften waren
zum damaligen Zeitpunkt durchaus renommierte, konser-
vativ betriebene Hypothekenbanken. […] Und noch ein-
mal: Da ist nichts gedreht worden, oder sind – wie man
da auch immer liest – Pakete geschnürt worden: Die Gu-
ten ins Kröpfchen, die Schlechten ins Töpfchen der HRE
oder so. Schon aus diesem Abspaltungsvorgang wird un-
seres Erachtens deutlich, dass dem nicht so ist. Wir haben
komplett unveränderte rechtliche Einheiten abgespalten.
Damit wird, glaube ich, deutlich, dass wir kein Cherry
Picking betrieben haben. […] Wir haben nicht abgespal-
ten das private Immobilienfinanzierungsgeschäft der
HVB entsprechend unserer definierten Kundenstrategie,
uns voll zu fokussieren auf Firmen und Privatkunden. Da-
mit haben wir auch nicht abgespalten die sogenannten
über Strukturvertriebe oder Profivermittler – das ist der
synonyme Ausdruck –, hereingenommene oder akqui-
rierte private Hypothekendarlehen, weil die eben gemäß
unserer Strategie unverändert zur HVB gehören sollten.
Hier wird salopp oft auch von Schrottimmobilien gespro-
chen. Die verblieben in der HVB. Da ist gar nichts abge-
spalten worden. […] Auch wenn man sich die Risikovor-
sorge der HRE in den Jahren 02 bis 06 anschaut, dann
kann ich hier kein Risikoprofil einer Bad Bank erkennen.
[…] Vielleicht noch zwei Gesichtspunkte. Man kann zwar
sagen, der Markt hat nicht immer recht. Dem würde ich
sofort beipflichten, auch nach den Erfahrungen, die wir
alle zusammen gemacht haben. Aber wenn man sich die
Aktienkursentwicklung oder Marktkapitalisierung der
HRE anschaut: Der Abspaltungskurs war etwas mehr als
11 Euro. Im Oktober 07 betrug der Kurs knapp 46 Euro.
Das ist mehr als eine Vervierfachung. Das All-Time-High
lag bei 57 Euro. […] Diese exorbitant positive Entwick-
lung der HRE seit dem Abspaltungspunkt spricht auch
nicht gerade für eine Bad Bank.“ (Aussage Dr. Wolfgang
Sprißler, Protokoll Nummer 16, S. 27ff)

Auf die Frage, ob es Anhaltspunkte für eine Korrelation
zwischen der Übertragung des gewerblichen Immobilien-
geschäfts auf die HRE und der dann folgenden Schieflage
wendet. Soweit die HVB Portfolien dieser Art besaß, ver-
blieben diese – so der Referatsleiter der BaFin Helmut

im Jahr 2007/2008 gebe, verneinte dieses der ehemalige
Aufsichtsratsvorsitzende der HRE, Kurt F. Viermetz.

Drucksache 16/14000 – 64 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Er hob vielmehr die positive Entwicklung des Immobi-
liengeschäfts der HRE nach der Abspaltung hervor. (Aus-
sage Kurt F. Viermetz, Protokoll Nummer 11, S. 13)

Den Vorwurf, die HRE sei bereits bei ihrer Gründung
eine Bad Bank gewesen und nur mit „Schrottimmobilien“
ausgerüstet, hat der Zeuge zurück gewiesen (Aussage
Kurt F. Viermetz, Protokoll Nummer 11, S. 12 f).

Der Ausschuss hat auch die Zeugen Klaus Kratzer,
Rechtsanwalt, Marian Vesely, ehemaliger Mitarbeiter der
HVB, sowie Herbert Ernst Groh, Architekt und Ge-
schäftspartner von Vorgängergesellschaften der HVB, ge-
hört. Die Aussagen des Zeugen Kratzer waren – wie
bereits oben unter Punkt B.III.2. festgestellt – unsubstan-
tiiert und unbelegt:

„Schauen Sie, die DEPFA Dublin war ursprünglich
DEPFA Wiesbaden. Herr Bruckermann hat die dann von
Wiesbaden nach Dublin geführt. Ursprünglich war sie
natürlich ein reiner Staatsfinanzierer, völlig richtig. Aber
im Laufe der Jahre 2004 bis 2007 hat man die Staatsfi-
nanzierung noch weiter betrieben, völlig richtig; aber
wenn Sie in die Bilanzen reinschauen, 2006, 2007, haben
wir hier Finanzwetten, Derivate in Höhe von 400 Milliar-
den Euro. Das waren die Probleme, die die DEPFA
Dublin hatte und die zum Zusammenbruch führten.“
(Aussage Klaus Kratzer, Protokoll Nummer 8, S. 135)

Auf den Vorhalt, die Bilanzsumme der DEPFA Bank plc
habe lediglich 217 Mrd. Euro betragen und könne schon
aus diesem Grund nicht Derivate in Höhe von 400 Mrd.
Euro umfassen, konnte der Zeuge keine schlüssige Ant-
wort liefern; es verblieb vielmehr bei unsubstantiierten
Behauptungen, die weder nachvollziehbar noch schlüssig
waren. (vgl. Aussage Klaus Kratzer, Protokoll Nummer
8, S. 136 f.)

Der ebenfalls vom Ausschuss gehörte Zeuge Herbert
Ernst Groh war Vertragspartner von Vorgängergesell-
schaften der HVB und konnte keine Erkenntnisse zum
Untersuchungsgegenstand beitragen.

Auch die Aussage des Zeugen Marian Vesely war pau-
schal und unsubstantiiert:

„[…] Ich habe mir in den letzten Tagen auch einmal das
Börsenzulassungsprospekt der Hypo Real Estate ange-
schaut und durchgelesen. Da ist die Rede davon: Die
Hypo Real Estate Gruppe ist erheblichen Kreditrisiken
ausgesetzt. Also gehe ich davon aus, dass schon 2003, bei
der Gründung der Hypo Real Estate, diese Schrottimmo-
bilien von der HypoVereinsbank größtenteils in die Hypo
Real Estate ausgelagert wurden.“ (Aussage Marian
Vesely, Protokoll Nummer 8, S. 165)

Im Übrigen schien der Zeuge schon in zeitlicher und
sachlicher Hinsicht für eine Aufklärung des Untersu-
chungsgegenstandes des Ausschusses nicht geeignet:

„Zeuge Marian Vesely: Seit 2003 habe ich keinen Kon-

Vorsitzender Dr. Hans-Ulrich Krüger: […] Können Sie
uns über Probleme des Staatsfinanzierers DEPFA Dublin
etwas sagen?

Zeuge Marian Vesely: Darüber kann ich Ihnen nichts
sagen.

Vorsitzender Dr. Hans-Ulrich Krüger: Hat diese Immo-
biliensituation etwas mit der Schieflage der DEPFA
Dublin zu tun? Können Sie Schlussfolgerungen oder
Stränge erkennen?

Zeuge Marian Vesely: Einen Zusammenhang zwischen
Hypo Real Estate und DEPFA Dublin kenne ich nicht.“
(Aussage Marian Vesely, Protokoll Nummer 8, S. 164)

Zudem bezogen sich die Aussagen der drei vorgenannten
Zeugen auf das Privatkundengeschäft der HVB, das aber
nicht auf die HRE übergegangen ist. Alles in allem hat
die Vernehmung der Zeugen keine Anhaltspunkte dafür
ergeben, dass die Schieflage der HRE auch auf Immobi-
lienaltrisiken der HVB beruhte.

4. Prüfung der Werthaltigkeit durch den
Investor J. Christopher Flowers

Der Ausschuss hat sich ferner mit der Investition durch
den Investor J. Christopher Flowers im April 2008 in die
HRE beschäftigt. Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass
J. Christopher Flowers sich nach Prüfung der HRE für
eine Investition entschieden habe. Dieser Umstand bestä-
tigt, dass auch ein privater professioneller Investor von
einer Werthaltigkeit und Tragfähigkeit der Geschäfte der
HRE ausgegangen ist.

Nach Aussage des Zeugen Kurt F. Viermetz zeigte die
Flowers-Gruppe erstmals im April 2008 Interesse an ei-
ner ungefähr 25-prozentigen Beteiligung an der HRE. In
den folgenden Wochen führte sie eine Due Diligence-Prü-
fung der HRE-Gruppe durch. Hierzu merkte der Zeuge
an:

„[…] Herr Flowers, […] hat eine ausgesprochen detail-
lierte, kompetente, beeindruckende sogar Due Diligence
der HRE-Bücher gemacht. Er hat nicht nur mit einem
Team gearbeitet, das aus New York kam, aus London, und
mit seiner Stellvertreterin in Hamburg, […] sondern er
hat auch jedes einzelne Vorstandsmitglied selbst und zu-
sammen mit der Stellvertreterin in Deutschland, der
Deutschlandmanagerin von Flowers, hier getroffen und,
wenn Sie mich fragen, bewertet.“ (Aussage Kurt F.
Viermetz, Protokoll Nummer 11, S. 19)

Nach Abschluss des Anteilseignerkontrollverfahrens und
der anschließenden Billigung durch die BaFin erwarb die
Flowers-Gruppe Anfang Juli 2008 rund 25 Prozent der
HRE-Aktien am Markt zu einem Preis von rund 22 Euro
pro Aktie, insgesamt rund 1 Mrd. Euro:

„Nach Billigung durch die BaFin im Sinne der Aktien-
erwerber erwarb die Flowers-Gruppe Anfang Juli 2008
25 Prozent der HRE-Aktien am Markt. Dies war eine da-
mals korrekte Bewertung des Unternehmens und gleich-
takt zur HVB. Ich habe 83 bei der damaligen Hypo-Bank
gelernt. Ich war bei der Hypo-Bank bis 97 tätig. […]

zeitig ein Beweis dafür, dass die HRE trotz der Wertbe-
richtigungen ihres CDO-Bestands um, wie schon gesagt,

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 65 – Drucksache 16/14000

390 Millionen Euro im Januar 2008 vom Markt als ein im
Kern gesundes Unternehmen angesehen wurde. […] Die
Situation änderte sich schlagartig nach dem von allen
Marktteilnehmern vollkommen unerwarteten Zusammen-
bruch der US-Investmentbank Lehman Brothers am
15. September 2008. Auch nach Einschätzung des Bun-
desbankpräsidenten Axel Weber war das ein nicht vorher-
sehbares Ereignis. […] Der größte Finanzcrash seit 1945
war da. Es kam zu panikartigen Reaktionen an den welt-
weiten Finanzmärkten. Der Interbankenhandel brach von
einem Tag auf den anderen vollständig zusammen.“ (Aus-
sage Kurt F. Viermetz, Protokoll Nummer 11, S. 8)

Hierzu merkte der Zeuge Dr. Thorsten Pötzsch, Unterab-
teilungsleiter im BMF, ergänzend an:

„Ich weiß, dass der Investor Flowers da ein Investment
getätigt hat, das über 20 Euro lag. Dieses Investment war
im Gegenteil ein Zeichen dafür, dass offensichtlich die
Kapitalmarktbeteiligten die Hypo Real Estate für einen
Player halten, bei dem noch Potenzial nach oben besteht.
Wenn man sich das vergegenwärtigt, dass hier jemand
wie Herr Flowers, der mit Sicherheit – ich weiß es nicht;
ich vermute es –, wenn er ein solches Investment tätigt, in
großem Umfange eine Due Diligence bei dem Unterneh-
men durchführt – – dann ist es aber ein Zeichen, dass
diese Bank ganz offensichtlich ein gutes Investment ist,
jedenfalls aus Sicht eines am Kapitalmarkt bislang sehr
erfolgreichen Investors.“ (Aussage Dr. Thorsten Pötzsch,
Protokoll Nummer 10, S. 124)

IV. Vorhersehbarkeit der Schieflage?

Der Ausschuss hat sich intensiv mit der Frage beschäftigt,
ob die Folgen, die sich aus der Weigerung der US-Regie-
rung, die große Investmentbank Lehman Brothers zu ret-
ten, für den Interbankenmarkt ergaben, vorhersehbar wa-
ren.

1. Das Liquiditätsrisiko der HRE-Gruppe

Die HRE-Gruppe hat, insbesondere über die DEPFA plc,
ein Geschäftsmodell betrieben, langfristig ausgereichte
Kredite auf der Aktivseite durch kurzfristige Verbindlich-
keiten auf der Passivseite zu finanzieren. Dieses Ge-
schäftsmodell basierte auf der Grundlage, dass die kurz-
fristigen Zinsen niedriger waren als die langfristigen, was
dem Regelfall auch entspricht. Der Ausnahmefall, die so-
genannte „inverse Zinsstrukturkurve“, das heißt die kurz-
fristigen Zinsen sind höher als die langfristigen, trift typi-
scherweise im Vorfeld oder während Rezessionen ein.
Das Geschäftsmodell der HRE funktionierte, solange
zwei Bedingungen erfüllt waren: Die Zinsstrukturkurve
ist nicht invers und die Bonität der Bank verschlechtert
sich nicht.

Die Refinanzierung für die HRE-Gruppe, insbesondere
für die DEPFA plc, wurde seit Beginn der Finanzkrise im
Sommer/Herbst 2007 schwieriger. Das Geschäftsmodell

Besonders drastisch hat dies der Präsident der BaFin
Jochen Sanio ausgedrückt:

Die HRE hatte eine „… schwierige, gravierende, ernste
Liquiditätssituation“. „Sie war Elefant in der Falle“.
(Aussage Zeuge Sanio, 17. Sitzung am 30.07.2009,
Seite 27, linke Spalte).
Aber auch der Wirtschaftsprüfer Holger Techet sagte:

„Dieser Refinanzierungsbedarf ist ja nicht plötzlich in
2008 entstanden, sondern das Geschäftsmodell der Depfa
sah schon immer vor, das rund 50 % der Refinanzierungs-
mittel kurzfristig aufgenommen werden.“ (Aussage Zeuge
Techet, 13. Sitzung am 02.07.2009, Seite 134, linke Spalte
unten/rechte Spalte oben).
Dass die HRE damit grundsätzlich ein hohes Liquiditäts-
risiko in dem Marktumfeld von 2008 aufwies, wurde da-
mit schon damals erkannt.

Zudem war das Geschäftsmodell der HRE-Gruppe, insbe-
sondere das der DEPFA Bank plc, für Deutschland ein-
malig. Kein Zeuge konnte eine Bank mit einem ver-
gleichbaren Geschäftsmodell nennen.

Der ehemalige Vorstandssprecher der HVB Dr. Wolfgang
Sprißler sagte hierzu:

„Das Geschäftsmodell war im Ausmaß der Fristentrans-
formation sicher aggressiv. Insofern ist ceteris paribus
auch klar, dass, wenn es plötzlich zu Versteifungen am
Geldmarkt kommt, dies relativ schnell zu Problemen
führt.“ „Nach meiner Kenntnis … hat die DEPFA Irland
– von der sprechen wir im wesentlichen – mit ihrer Fris-
tentransformation – dass ist ja der Kernpunkt – ein
aggressives Geschäftsmodell betrieben. Ich muss sagen:
Aus meiner Kenntnis kenne ich jetzt kein Institut, das die-
ser doch so deutlichen Formfristentransformation be-
treibt oder betrieben hat.“ (Aussage Dr. Sprißler, 16. Sit-
zung vom 29.07.2009, Seite 29).
Der Bundesbankpräsident Prof. Dr. Axel Weber wies al-
lerdings darauf hin, dass es analoge Geschäftsmodelle bei
ausländischen Instituten wie Dexia oder Fortis gab, die
ebenso nach der Lehman-Insolvenz in Liquiditätsschwie-
rigkeiten gerieten und ebenso durch staatliche Hilfen ge-
rettet werden mussten.

Das grundsätzliche Liquiditätsrisiko der HRE-Gruppe
veränderte sich im Sommer 2008 also nicht entscheidend.
Was sich dann im September 2008 veränderte, waren die
Refinanzierungsbedingungen in Folge des Zusammen-
bruchs des Interbankenmarktes. Sämtliche hierzu ver-
nommene Zeugen sahen in dem Zusammenbruch des
Geldmarktes nach dem 15. September 2008 die Ursache
für die Schieflage der HRE.

2. War es vorhersehbar, dass die US-
Regierung eine große Geschäftsbank
insolvent gehen lässt?

Schon vor Einsetzung des Untersuchungsausschusses ist
keine Äußerung in der nationalen und internationalen
der DEPFA Bank plc barg im Marktumfeld 2008 damals
ein hohes Risiko.

Fachwelt oder Presse ersichtlich, es sei vorhersehbar ge-
wesen, dass eine westliche Industrienation während der

Drucksache 16/14000 – 66 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Finanzkrise eine systemrelevante Bank nicht stützen, son-
dern in die Insolvenz gehen lassen würde, mit allen damit
verbundenen Konsequenzen für die nationalen und interna-
tionalen Finanzmärkte. Gleichwohl ist der Untersuchungs-
ausschuss dieser Frage noch einmal nachgegangen. Im Er-
gebnis hat sich bestätigt, was bereits bekannt war: Mit
diesem Ereignis hat niemand gerechnet und musste auch
niemand rechnen.

Die Frage der Vorhersehbarkeit der Lehman-Insolvenz
hat der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Bank AG
Dr. Josef Ackermann in seiner Vernehmung am 28. Juli
2009 beispielsweise folgendermaßen verneint:

„Es ist sicher so, dass wir bis zum 15. September, das
heißt bis zum Kollaps von Lehman, eher das Gefühl hat-
ten, dass wir durch die Krise durchkommen. Ich habe
mehrmals auch vom Licht am Ende des Tunnels gespro-
chen. Es war auch so, dass sich über die Sommermonate
hinweg die Lage eher etwas stabilisiert hatte. Alle Statis-
tiken belegen das. Der Lehman-Kollaps hat das Ganze
dramatisch verändert. Die Entwicklung der Finanz-
märkte hat sich durch den Lehman-Kollaps substanziell
verändert. Aber noch viel wichtiger: Die Problematik des
Vertrauensverlustes hat eine neue Dimension bekommen;
denn man wusste nicht mehr, welche Bank eigentlich noch
gerettet wird und welche Bank eben kollabieren wird. Es
ist, glaube ich, ganz wichtig, dass man sich mit diesem
Thema auseinandersetzt; denn alles, was danach ge-
schah, war eben anders als vor Lehman.“ (Aussage
Dr. Josef Ackermann, Protokoll Nummer 15, S. 75)

Zur Frage, ob die Entscheidung der USA, Lehman
Brothers nicht zu stützen, vorhersehbar gewesen sei, ver-
wies der Vorstandsvorsitzende der Commerzbank AG
Martin Blessing auf vergleichbare Fälle von Banken, die
im Unterschied zu Lehman alle gerettet worden seien:

„Wir haben gesehen – es begann im August 2007 rund
um den IKB-Fall –, dass es an den Geld- und Kapital-
märkten etwas schwieriger wurde. Sie müssen sehen: Es
gab das IKB-Thema; das ist in Deutschland gelöst wor-
den. Es gab das Bear-Stearns-Thema; das ist in den USA
gelöst worden. Es gab Northern Rock; das ist in UK ge-
löst worden. Dass eine der größten Investmentbanken,
auch eine der global am vernetztesten, einfach in den
Konkurs gehen würde, mit den ganzen Schockwellen, da-
mit haben wir damals nicht gerechnet. Noch am Wochen-
ende davor haben wir gedacht: Jetzt werden die irgend-
wie eine Rettungsaktion hinzimmern. Dass die an diesem
Wochenende in Amerika mit dem Thema Lehman, Merrill
Lynch plus AIG beschäftigt waren und dann die Entschei-
dung so getroffen haben, wie sie sie getroffen haben, da-
mit habe ich nicht gerechnet. Auch mit den daraus entste-
henden Verwerfungen, wie lange es gedauert hat, wieder
halbwegs Stabilität reinzukriegen, das hat mich persön-
lich überrascht.“ (Aussage Martin Blessing, Protokoll
Nummer 16, S. 66f)

Der Abteilungsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik im
Bundeskanzleramt Dr. Jens Weidmann hatte es – wie der

sche Regierung ein für das System relevantes Finanzinsti-
tut nicht stützen würde:

„Aus meiner Sicht war diese Entscheidung nicht vorher-
sehbar. Ich war auch selbst an dem entsprechenden Wo-
chenende in die Gespräche mit den Amerikanern einge-
bunden, und wir sind alle bis zum Schluss davon
ausgegangen, dass zwar hart verhandelt wird, aber am
Ende Lehman Brothers nicht in die Insolvenz geht.“ (Aus-
sage Dr. Jens Weidmann, Protokoll Nummer 21, S. 4)

Der Staatssekretär im BMF Jörg Asmussen bewertete die
Eintrittswahrscheinlichkeit der Insolvenz einer system-
relevanten Bank mit „null“:

„Es hatte niemand mit der Insolvenz einer systemrelevan-
ten Bank gerechnet. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines
solchen Ereignisses war null. Die Amerikaner hatten
noch am 6. September ihre großen Hypothekenbanken
– ich sage mal: die halbstaatlichen – Fannie Mae und
Freddie Mac aufgefangen, und die Markterwartung war,
dass dies weiter die Politik sein würde. Bei Lehman
Brothers haben die amerikanischen Behörden die Insol-
venz zugelassen, offenbar in dem Glauben, dass die
Folgen beherrschbar seien und die negativen Marktreak-
tionen auf wenige Tage begrenzt sein könnten. Diese Ent-
scheidung, die Bank in die Insolvenz gehen zu lassen, war
offensichtlich eine wirtschaftspolitische Fehlent-
scheidung.“ (Aussage Sts Jörg Asmussen, Protokoll Num-
mer 21, S. 41)

Die vom Ausschuss zur Entwicklung der Finanzkrise
ebenfalls gehörte Abteilungsleiterin der BaFin Frauke
Menke, hielt die Lehman-Insolvenz ebenfalls für nicht
vorhersehbar:

„Nein. Ich bin der Meinung, dass Lehman eben nicht vor-
hersehbar gewesen ist, dass keiner damit gerechnet hat,
dass ein solcher Fall passiert, und dass deshalb auch kei-
ner damit gerechnet hat, dass solche dramatischen Fol-
gen dann auch eintreten.“ (Aussage Frauke Menke, Pro-
tokoll Nummer 8, S. 71)

Diese Einschätzung wurde von den Zeugen Stefan
Schrader, Leiter des Referats der BaFin, das für die Auf-
sicht für die HRE zuständig ist, und Rainer Englisch,
Prüfgruppenleiter der Deutschen Bundesbank, geteilt. Die
Exekutivdirektorin Bankenwesen der BaFin, die Zeugin
Sabine Lautenschläger-Peiter, führte vor dem Ausschuss
in diesem Zusammenhang zur Solvenz der Finanzinstitute
im Frühjahr 2008 aus:

„[…], dass es im März kein Institut gab, das vor einer
drohenden Zahlungsunfähigkeit stand.“ (Aussage Sabine
Lautenschläger-Peiter, Protokoll Nummer 8, S. 113)

Zur Vorhersehbarkeit der Lehman-Insolvenz äußerte sich
die Zeugin ergänzend:

„Ich glaube, jeder hat sich gefragt, ob man den Lehman-
Zusammenbruch hätte kommen sehen können. Ich bin mir
sehr sicher, dass jeder Aufseher gesagt hat: Nein, man
hätte ihn nicht kommen sehen können. Das habe ich auch
Zeuge Dr. Josef Ackermann – vor der Lehman-Insolvenz
ebenfalls nicht für möglich gehalten, dass die amerikani-

eben schon deutlich gesagt. Ich glaube nicht daran, dass
irgendjemand zum einen den Zusammenbruch vorherge-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 67 – Drucksache 16/14000

sehen hat und dass vor allen Dingen dann die Marktreak-
tionen, die daraus entstanden, tatsächlich von jemandem
vorhergesehen wurden. Deswegen enthielten die Berichte
natürlich auch nicht – – Ich meine, wir haben nicht im
März geschrieben: Lehman wird zusammenbrechen, oder
es wird ein großes Institut zusammenbrechen, und deswe-
gen wird der Interbankenmarkt austrocknen. Natürlich
nicht, ja? Für mich war wirklich der 15.09. eine dramati-
sche Wende, um das vielleicht noch mal deutlich zu ma-
chen.“ (Aussage Sabine Lautenschläger-Peiter, Protokoll
Nummer 8, S. 117)

Auch der Leiter des Regionalbereichs Banken und
Finanzaufsicht der Deutschen Bundesbank Hauptverwal-
tung München, der Zeuge Klaus-Dieter Jakob, verneinte
vor dem Ausschuss, dass es Hinweise auf die Lehman-
Pleite im September gab:

„So konkrete Informationen gab es nicht. Es gab Infor-
mationen, dass sich die Situation bei einer ganzen Reihe
von US-amerikanischen Banken und Investmentfirmen
zuspitzte, das heißt, dass sie in Schwierigkeiten zu gera-
ten drohten. Aber deren Zahlungsunfähigkeit, das war
kein Teil eines erwarteten Szenarios, auch seitens der
Aufsicht nicht.“ (Aussage Klaus-Dieter Jakob, Protokoll
Nummer 13, S. 86)

Damit haben alle Zeugen ausnahmslos erklärt, dass die
Lehman-Insolvenz für sie unvorhersehbar gewesen sei.
Dass die Regierung einer westlichen Industrienation eine
Bank dieser Größenordnung in Konkurs gehen lassen
würde, zumal angesichts einer ohnehin schon nervösen
Marktlage, war bis zu diesem Zeitpunkt unvorstellbar ge-
wesen.

3. Waren die Auswirkungen der Lehman-
Insolvenz vorhersehbar?

Nicht nur der Umstand, dass die US-Regierung eine
große Geschäftsbank in die Insolvenz gehen lassen
würde, war nach Aussage sämtlicher Zeugen im Aus-
schuss unvorhersehbar, sondern auch die tiefgreifenden,
globalen Auswirkungen dieser Insolvenz auf den Finanz-
markt.

Der Abteilungsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik im
Bundeskanzleramt Dr. Jens Weidmann bezeichnete die
dramatische Entwicklung an den Finanzmärkten ebenfalls
als nicht vorhersehbar:

„Nach dem Fall IKB lagen dem Bundeskanzleramt bis
Mitte September letzten Jahres keine Hinweise auf eine
existenzbedrohende – die Betonung liegt hier auf: exis-
tenzbedrohende – Schieflage deutscher privater Banken
vor. Der Fokus, wie Sie sich erinnern, der öffentlichen
Aufmerksamkeit lag bis dahin ja vor allem auch auf den
Bewertungsrisiken aus den sogenannten Subprime-Ge-
schäften. Die Geld- und Kapitalmärkte waren zwar ange-
spannt, und manche Institute mussten hohe Risikoauf-
schläge akzeptieren; allerdings hatten wir im Sommer
2008 ja auch schon erste Signale, dass sich die Refinan-
zierungssituation schon wieder entspannt oder leicht zu

genstand der Kommunikation mit dem BMF und wurde
als Bank mit einer angespannten Liquiditätslage, aber
vom Volumen her vergleichsweise geringen Bewertungs-
verlusten wahrgenommen – […]. Die folgende dramati-
sche Entwicklung war meiner Einschätzung nach nicht
vorhersehbar; denn mit der überraschenden Insolvenz
von Lehman Brothers verschlechterte sich nicht nur die
Finanzierungssituation der HRE grundlegend. Die Ent-
scheidung der amerikanischen Regierung, eine Bank der
Größenordnung von Lehman Brothers nicht staatlich zu
stützen, war für alle Beteiligten eine Überraschung und
stellte die bis dahin unterstellte staatliche Absicht, näm-
lich systemrelevante Institute aufzufangen […] infrage
und führte zu einem Vertrauensverlust in der Breite an
den Finanzmärkten.“ (Aussage Dr. Jens Weidmann, Pro-
tokoll Nummer 21, S. 2f)

Auf die Nachfrage, ob die Möglichkeit des „Austrock-
nens“ der Märkte nicht schon seit der IKB-Rettung im
Sommer 2007 hätte bekannt sein müssen, antwortete der
Zeuge, dass der Fall der IKB nicht vergleichbar sei mit
dem der HRE:

„Auf der anderen Seite war aber, glaube ich, der wesent-
liche Unterschied zur IKB der, dass die Marktsituation in
der Breite nach Lehman schwieriger geworden ist. Wir
hatten ja in der Situation vor Lehman – das ist ganz of-
fenbar – durchaus Probleme einzelner Banken, die vor al-
lem darauf zurückzuführen waren, wie groß das Subprime
Exposure, die Bewertungsrisiken in den einzelnen Banken
waren, und entsprechend auch Abstrafungen bzw. hohe
Risikoprämien, die für diese Institute an den Märkten ver-
langt wurden. Ich glaube, der Unterschied nach Lehman
war einfach, dass in der Breite der Märkte keine Finan-
zierung mehr unbesichert zu bekommen war. […] Ich
würde das aber schon als qualitativen Unterschied inso-
weit bezeichnen, als in jedem Fall und in einer Normal-
situation auch die Bewertung des Einzelinstituts eine
Rolle spielt, nach Lehman jedoch das Marktumfeld so
war, dass bestimmte Geschäftsmodelle, die vorher noch
funktioniert haben – und das war ja das, was Herr
Ackermann mit dem Zusammenhang zwischen Solvenz
und Liquidität beschreiben wollte, denke ich –, aufgrund
des Marktumfeldes plötzlich nicht mehr funktioniert ha-
ben. Und genau das war ja bei der DEPFA der Fall, dass
diese fristeninkongruente Finanzierung der DEPFA in
dem dann gültigen Marktumfeld eben nicht mehr tragfä-
hig war.“ (Aussage Dr. Jens Weidmann, Protokoll Num-
mer 21, S. 13)

„Ich glaube, die Fälle [SachsenLB, IKB, WestLB,
BayernLB] sind insofern unterschiedlich, als die Banken,
die Sie erwähnt haben, abgesehen von der HRE, vor al-
lem durch ihre Bewertungsrisiken in Schwierigkeiten ge-
kommen sind und es dort ja Strukturen gab, auch unter
Moderation der Bundesbank, wie man diese Bewertungs-
risiken, die sich ja dann im Eigenkapitalproblemen letzt-
lich niedergeschlagen haben, adressieren kann. Bei der
HRE und bei den nachfolgenden Fällen hat sich die Lage
meines Erachtens doch anders dargestellt.“ Die damalige
verbessern schien. Die HRE war im Rahmen der Gesamt-
einschätzung des Zustands der Finanzmärkte auch Ge-

Situation war aber die, dass die HRE noch im Besitz pri-
vater Aktionäre war. Wir wollten ja durch diese Gebüh-

Drucksache 16/14000 – 68 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

ren, durch diese Entgelte nicht nur für die Liquiditätshilfe
der privaten Banken, sondern auch für die Garantie des
Bundes eine verursachergerechte Lastenteilung sicher-
stellen. Wir wollten ja die Anteilseigner der HRE, die ja
auch eine Mitverantwortung trugen unserer Auffassung
nach dafür, dass es zu dieser Situation gekommen ist, be-
lasten, indem wir diese Entgelte oder diese, sagen wir,
Liquiditäts- und Risikoprämien dann auch in Rechnung
gestellt haben.“ (Aussage Dr. Jens Weidmann, Protokoll
Nummer 21, S. 26)

Es kam zu einem Zusammenbruch des Interbankenmark-
tes und die Doktrin „too big to fail“ oder „too connected
to fail“, dass also große, systemrelevante Institute nicht in
die Insolvenz gehen, galt nicht mehr. Die Situation war
von Misstrauen unter den Marktteilnehmern geprägt. Der
Euribor Spread, das heißt die Differenz zwischen der be-
sicherten Geldaufnahme und der unbesicherten Geldauf-
nahme, erreichte nach dem 15. September 2008 nach
Aussage der Exekutivdirektorin der BaFin für das Ban-
kenwesen, der Zeugin Sabine Lautenschläger-Peiter, „un-
glaubliche Spitzenwerte“. Ausgehend von einem Spread
zwischen Mitte 2007 und dem 15. September 2008 von
ungefähr zehn Punkten – bzw. in der Spitze von 60 Punk-
ten –, lag dieser danach weit über 200 Basispunkten.

Der Vorstandsvorsitzende der KfW-Bankengruppe
Dr. Ulrich Schröder führte in seiner Aussage zum Zusam-
menbruch einer Systembank aus:

„Wir hatten am 15. September diesen furchtbaren
Lehman-Vorfall, der die Welt absolut erschüttert hatte,
der nämlich einen Grundsatz, einen Glaubensgrundsatz
sämtlicher Banker zerstört hatte, dass Systembanken
nicht in die Insolvenz gehen werden. Und wenn dieses
noch ein zweites Mal passiert wäre – – Wir haben ja die
Folgen von Lehman zwischen dem 15. und den Folgewo-
chen sehr intensiv studieren können, mit einer Fastver-
doppelung der Bankenmargen, mit einer Verweigerung
der Refinanzierung von ungesicherten Bankanlagen über
drei Jahre. Wenn sich das bei der Hypo Real Estate fort-
gesetzt hätte, dann wären die Ausmaße nicht vorstellbar
gewesen.“ (Aussage Dr. Ulrich Schröder, Protokoll Num-
mer 20, S. 61)

„Wenn man über Bankenkrise reden will und den 15.09.
nicht im Kopf hat, dann macht man einen entscheidenden
Fehler. Der 15.09. war die Eröffnung des Chapter-11-
Verfahrens für Lehman. Bis dahin war tief verankerter
Überzeugungsgrundsatz aller Banker „Systemische Ban-
ken lässt kein Staat in die Insolvenz gehen“. […] Ich
glaube, wenn der amerikanische Finanzminister seine
Entscheidung vom Wochenende 14./15. rückgängig ma-
chen könnte, würde er es heute tun. Denn ich halte diese
Entscheidung der Insolvenz für Lehman für eine der
größten volkswirtschaftlichen und politischen Fehlent-
scheidungen, die jemals von einer Administration getrof-
fen worden ist. Dieses Datum hat die Finanzwelt kolossal
verändert. Was bis dahin bekannt war von der Hypo Real
Estate als Market Rumors, war, dass die Hypo Real
Estate und insbesondere dann noch stärker die DEPFA,

Inkongruenzräder sind eben solche, wo man darauf ange-
wiesen ist, dass man dauerhaft Liquidität kriegt. Die Vor-
stellung, dass die Hypo Real Estate keine Liquidität mehr
kriegen würde, dass also die Liquidität von jetzt auf
gleich auf Null gesetzt würde, die hatte bis zum 15.10. – –
Das konnte sich schlicht niemand vorstellen.“ (Aussage
Dr. Ulrich Schröder, Protokoll Nummer 20, S. 66)

Genauso zeigte sich die Atmosphäre des Misstrauens im
Anschluss an die Lehman-Insolvenz bei der Einlagen-
fazilität, die die Deutsche Bundesbank bietet. Die über-
schüssige Liquidität wurde von den Instituten entweder
gehortet oder mit einer negativen Rendite wieder zur
Europäischen Zentralbank (EZB) geschleust und dort in
der Einlagenfazilität angelegt. Die Einlagenfazilität der
EZB war vor September 2008 mit ungefähr 10 Mrd. Euro
belegt. Nach der Lehman-Insolvenz waren zu Spitzenzei-
ten Anlagen von weit über 300 Mrd. Euro zu verzeich-
nen.

Die Abteilungsleiterin Bankenaufsicht der BaFin, die
Zeugin Frauke Menke, führte in diesem Zusammenhang
zu dem unvorhergesehenen Vertrauensverlust an den
Märkten aus:

„Mit dem Zusammenbruch von Lehman im September
2008 kam es dann natürlich zu einem ganz drastischen
Vertrauensverlust an allen Märkten. Es ist so, dass der
gesamte Interbankenmarkt zusammengebrochen ist. Es ist
so, dass mit dem Zusammenbruch außerdem der gesamte
Repo-Markt zusammengebrochen ist, der gesamte Pfand-
briefmarkt zusammengebrochen ist. Das bedeutet, dass
am Interbankenmarkt überhaupt nichts mehr lief. Die
HRE kam sofort in existenzielle Schwierigkeiten, und das
war auch der Grund, weshalb dann die Rettungsaktionen
im September 2008 gestartet wurden. […]

Letztendlich ist es so gewesen, dass das auch ein Vertrau-
ensverlust war. Jedes Mal – so sehen Sie das auch –,
wenn Sie sich die Kurven angucken, wann irgendwelche
Einschläge erfolgt sind, auch was Refinanzierungsbedin-
gungen anbelangt etc., sehen Sie immer, wenn irgendwo
ein Fall passiert ist – ob das nun IKB in Deutschland war,
ob das Bear Stearns in den USA war etc. –, dass Sie dann
entsprechend natürlich auch Reaktionen an den Kapital-
märkten hatten, weil der Vertrauensverlust natürlich vor-
handen war und sich damit die Bedingungen an den Ka-
pitalmärkten einfach geändert haben, sprich: Auch da ist
es so gewesen, dass es schon Schwierigkeiten gab. Es ist
so gewesen, dass insbesondere schon die Refinanzie-
rungsbedingungen sich geändert haben. Das ging aber
immer so ein bisschen auch entsprechend den Fällen vo-
latil. Dann kam Lehman, und Lehman war natürlich ein
dramatischer Vertrauensverlust. Lehman war etwas, wo-
mit keiner gerechnet hat. Lehman war etwas, wo alle im-
mer gedacht haben, das würde nicht passieren. Das
bedeutet, dass in dem Moment ein dramatischer Vertrau-
ensverlust stattgefunden hat und in dem Moment wirklich
alle Märkte zusammenbrachen. Das bedeutet, dass der
gesamte Interbankenmarkt überhaupt nicht mehr funktio-
nierte. Das bedeutet auch, dass der gesamte Repo-Markt
die ja von der Hypo Real Estate übernommen worden
war, ein hohes Inkongruenzrad drehten. Das war bekannt.

nicht mehr funktionierte. Sie sehen es auch am Pfand-
briefmarkt; denn der Pfandbriefmarkt hat ja vorher in

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 69 – Drucksache 16/14000

Deutschland immer hervorragend funktioniert. Wenn Sie
sich die Kurven angucken, dann sehen Sie, wie innerhalb
von einem Tag das Volumen von großen Volumina auf null
gestellt ist, weil wirklich alles zusammengebrochen ist
und wir einen dramatischen Vertrauensverlust in alle
Märkte hatten. […] Nach Lehman haben Sie Volumina
gehabt, die bis 300 Milliarden hochschossen, weil alle
Banken im Grunde genommen sich nur noch über die
EZB refinanzieren konnten und kaum noch Möglichkeiten
hatten, sich überhaupt über den Geldmarkt zu refinanzie-
ren. Das zeigt ganz einfach, dass wir mit Lehman – womit
keiner gerechnet hat – einen ganz dramatischen Vertrau-
ensverlust hatten und noch mal eine ganz dramatische
Reaktion an den Märkten hatten, die auch nicht sofort,
am gleichen Tag mit Lehman, eingesetzt hat – – sondern
das zeigt auch, dass es natürlich ein paar Tage im Nach-
lauf dann erst wirklich spürbar an den Kapitalmärkten
angekommen ist.“ (Aussage Frauke Menke, Protokoll
Nummer 8, S. 68, 70)

Die Zeugin Sabine Lautenschläger-Peiter wies zudem auf
die völlig veränderte „Refinanzierungswelt“ nach der
Lehman-Insolvenz hin:

„Für mich hat sich die Refinanzierungswelt insgesamt
und dann aber auch die Liquiditätslage der HRE im Be-
sonderen dramatisch verändert durch den Zusammen-
bruch von Lehman. […] So etwas haben wir noch nie ge-
habt; so eine Vertrauenskrise gab es noch niemals. Wir
sind nicht im Geringsten in irgendeinem Stressszenario
davon ausgegangen, dass so etwas passieren könnte.
Dann kann man auch vorher keine Handlungsanweisung
geben, wenn man den Zusammenbruch nicht vorhersehen
konnte.“ (Aussage Sabine Lautenschläger-Peiter, Proto-
koll Nummer 8/2, S. 79)

Auch für den Leiter des Referats Laufende Aufsicht I der
Deutschen Bundesbank Hauptverwaltung München Karl
Schnitzler war die Verschärfung an den Geld- und Kapi-
talmärkten nicht vorhersehbar (Aussage Karl Schnitzler,
Protokoll Nummer 13, S. 107).

Der Prüfgruppenleiter Rainer Englisch (Deutsche Bun-
desbank) bejahte in diesem Zusammenhang die Frage, ob
die Insolvenz von Lehman Brothers für diverse Bank-
institute der entscheidende Schock war, der sie in ihrer
Existenz bedrohte (vgl. Aussage Rainer Englisch, Proto-
koll Nummer 4, S. 15).

Der Zeuge Prof. Dr. Hans Tietmeyer, ehemaliger Bundes-
bankpräsident und ehemaliges Aufsichtsratsmitglied der
HRE, äußerte sich zu den unvorhergesehenen Folgen der
Lehman-Insolvenz wie folgt:

„Aber ich gestehe, dass ich eines nie geglaubt hätte,
nämlich den vollen Zusammenbruch der Geldmärkte. Das
habe ich nicht erwartet. Dies geschah in der Tat, wenn
Sie so wollen, insbesondere nach dem Vorgang Lehman
Brothers. […] Es gab einen Zusammenbruch, und mit ei-
nem solchen Zusammenbruch der Finanzmärkte, der
kürzerfristigen Märkte, habe ich nicht gerechnet und hat
keiner gerechnet. Insofern habe ich diese Hypothese auch

grenzungskonsequenzen gesehen – das wohl –, indem so-
zusagen der Zinsanstieg am kurzen Ende stattfindet, aber
dass der Markt überhaupt nicht mehr funktionierte, dass
man keine Geschäfte mehr machte, damit habe ich – das
will ich ganz deutlich sagen – nicht gerechnet.“ (Aussage
Prof. Dr. Hans Tietmeyer, Protokoll Nummer 13, S. 32)

Diese Auffassung bestätigte auch der Wirtschaftsprüfer
Holger Techet (KPMG) (Aussage Holger Techet, Proto-
koll Nummer 13, S. 138).

Wie lange eine solche „Austrocknung“ anhält, ist nach
der Aussage des Leiters des Regionalbereichs Banken
und Finanzaufsicht der Deutschen Bundesbank Hauptver-
waltung München Klaus-Dieter Jakob nur spekulativ zu
beantworten:

„Ich wollte nur sagen, dass es an den ersten ein, zwei Ta-
gen nach der Lehman-Insolvenz noch nicht gesicherte Er-
kenntnis war: Es läuft gar nichts mehr. – Es war erst mal
Erkenntnis: Es läuft nichts oder nur sehr wenig. – Wie
lange das anhält, war auch wieder eine Spekulation.“
(Aussage Klaus-Dieter Jakob, Protokoll Nr, 13, S. 100f)

Der Präsident der Deutschen Bundesbank, der Zeuge
Dr. Axel Weber, umschrieb die Auswirkungen der
Lehman-Insolvenz wie folgt:

„Bis in den Sommer 2008 – das ist die wichtige Perspek-
tive – gab es an den Finanzmärkten deutliche Anzeichen
für eine Anspannung der Situation; aber es war den Kre-
ditinstituten weiter möglich, sich, wenn auch zu erhöhten
Konditionen, in diesen Märkten zu refinanzieren. Insbe-
sondere sieht man dies, wenn man auf die Spreads und
Risikoaufschläge einiger dieser Refinanzierungsinstru-
mente wie unbesicherte Bankanleihen oder eben auch
Pfandbriefe als besicherte Anleihen schaut. Der fortge-
setzte Preisverfall im Sommer 2008 am US-Immobilien-
markt in Kombination mit einer zunehmenden stark rezes-
siven Grundtendenz in der amerikanischen Wirtschaft
führte jedoch in den USA im Laufe des Sommers zu einer
erheblichen Verschärfung der Lage. […] Die Lehman-In-
solvenz – das ist wichtig – versetzte die internationalen
Finanzmärkte in eine fundamentale Schockstarre. Sie ist
meines Erachtens eine Gezeitenwende an den internatio-
nalen Finanzmärkten gewesen. Die Insolvenz von Leh-
man Brothers an diesem Wochenende ist auch nicht als
isoliertes Ereignis zu sehen; denn es traten gleichzeitig
eine Reihe weiterer Ereignisse in derselben Zeit auf; die
Übernahme von Freddie und Fannie habe ich schon er-
wähnt. Zugleich wurde die Bank Merrill Lynch, die im-
merhin als drittgrößte Investmentbank im amerikanischen
Bereich gesehen wurde, auch in eine existenzbedrohende
Schieflage geführt und musste durch eine Rettungsaktion
an die Bank of America verkauft werden. Zusätzlich war
im selben Zeitfenster Amerikas größter Versicherer AIG
ebenfalls vom Zusammenbruch bedroht und musste nur
wenige Tage später mit zweistelligen Milliardenbeträgen
gerettet werden. […] Die Schockwellen, die von diesen
Ereignissen ausgingen, ließen die Refinanzierungs-
märkte, aber auch das Vertrauen in die Finanzmärkte zu
nie als Grundlage für meine Beurteilung der Probleme
bei DEPFA gesehen. Ich habe bei DEPFA zwar Profitbe-

diesem Zeitpunkt vollständig zusammenbrechen. Die Re-
finanzierungsmärkte trockneten sowohl für kurzfristige,

Drucksache 16/14000 – 70 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

aber auch insbesondere für langfristige Refinanzierungen
in dieser Zeit gänzlich aus. Ein Schwelbrand wurde zu ei-
nem lodernden Flächenbrand, und wir waren am Rande
einer drohenden Systemkrise. […] Dieses Umfeld hat mir
ganz deutlich bewusst gemacht, dass in einer so dramati-
schen Situation kein weiterer systemrelevanter Spieler in
den internationalen Finanzmärkten in eine Insolvenz ge-
hen darf. Ich befinde mich in dieser Einschätzung in
Übereinstimmung mit vielen anderen Entscheidungsträ-
gern weltweit, aber auch in Deutschland. Wir haben dies
noch am 22. September ganz klar in der von mir auch mit
unterschriebenen Erklärung der Notenbank und Finanz-
minister der G 7 am 22. September zum Ausdruck ge-
bracht.“ (Aussage Dr. Axel Weber, Protokoll Nr.17,
S. 71f)

Der Leiter des Referats Laufende Aufsicht I der Deut-
schen Bundesbank Hauptverwaltung München Karl
Schnitzler betonte die Verschärfung der Liquiditätslage
nach der Lehman-Insolvenz:

„Mit der Lehman-Insolvenz hat sich dann eine dramati-
sche Verschärfung der Liquiditätslage ergeben, die aus
meiner Sicht in der Nachkriegszeit ohne Beispiel ist. Ge-
nerell war die Geldmarktfinanzierung nur noch extrem
kurzfristig, sehr teuer und nur noch in geringem Umfang
möglich. Und nicht nur das: Auch der gesicherte Geld-
marktbereich, wo der Kontrahent für seine gegebenen
Geldmittel ja auch werthaltige Sicherheiten erhält, funk-
tionierte teilweise nicht mehr.“

Der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Bank AG
Dr. Josef Ackermann hob hervor, dass nach „Lehman“
erstmals auch solvente Banken keine Liquidität mehr er-
hielten:

„Aus der Sicht von heute, nach der Lehman-Pleite, würde
das kein Mensch mehr sagen. Vor der Lehman-Situation
war eben schon ein bisschen die Annahme: Solange eine
Bank ihre Kapitalstärke und Ertragsstärke hat, wird ja
die Liquidität immer zu beschaffen sein. Die Hypothese,
eine solvente Bank kann nicht illiquide werden, hat sich
natürlich im Nachhinein als falsch erwiesen. Aber das
war eine Annahme, die im Bankenbereich und auch bei
den Aufsichtsbehörden relativ breit vorhanden war. Im
Nachhinein ist es selbstverständlich. Ich fordere heute
immer auch in Diskussionen oder Artikeln, dass man ei-
nen Liquiditätspuffer von mehreren Monaten braucht, da-
mit die Abhängigkeit der Banken von einer Tages- oder
wöchentlichen Refinanzierung ganz massiv reduziert
wird. Da ist die größte Gefahr, dass eine Bank untergeht,
weil sie eben illiquide wird.“ (Aussage Dr. Josef
Ackermann, Protokoll Nummer 15, S. 88)

Als Beispiel, warum dieser Zusammenhang zwischen
Solvenz und Liquidität nach der Insolvenz von Lehman
Brothers nicht mehr bestand, führte der Zeuge den Wert-
verlust amerikanischer Immobilien und Studentenkredite
an:

„Eine solvente Bank, also eine Bank, die eine Ertrags-

hat dann eben nicht mehr gespielt wegen des Vertrauens-
verlustes, aber auch, weil die Solvenz plötzlich zum Pro-
blem wurde, weil die Preisveränderungen auf der Aktiv-
seite so gravierend und substanziell sich in so kurzer Zeit
verändert haben. Ein Gebäude in New York, das Sie mit
100 Prozent in der Bilanz hatten – – und alle gedacht haben,
das kann im schlechtesten Fall auf 80 Prozent gehen, war
plötzlich 50 Prozent wert. Studentenkredite, die 100 Prozent
sind, normalerweise vielleicht 5 Prozent Ausfallquote
haben, bei 95, waren plötzlich bei 35. Dieser dramatische
Werteverfall war so nicht zu erwarten.“ (Aussage
Dr. Josef Ackermann, Protokoll Nummer 15, S. 92)

Auch der Zeuge Holger Techet, ein für die HRE zuständi-
ger Wirtschaftsprüfer der KPMG, hatte sich nicht vorstel-
len können, dass der gesamte Geldmarkt austrocknet und
ein komplettes Misstrauen zwischen den Banken besteht
(vgl. Aussage Holger Techet, Protokoll Nummer 13,
S. 138). Der Prüfer Dr. Jürgen Prahl (Bundesbank) ant-
wortete auf die Frage, ob der Zusammenbruch der Invest-
mentbank Lehman Brothers dafür verantwortlich war,
dass die Liquidität auf dem Markt von einem Tag auf den
anderen nicht mehr vorhanden war:

„Ich weiß nicht, ob sie dazu geführt hat, aber nach mei-
ner persönlichen Einschätzung war das der Hauptauslö-
ser zu der dann extrem geänderten Refinanzierungssitua-
tion.“ (Aussage Dr. Jürgen Prahl, Protokoll Nummer 4,
S. 66)

Ähnlich äußerte sich der für bankgeschäftliche Prüfungen
der Deutschen Bundesbank bei der HRE zuständige Refe-
ratsleiter Manfred Eder:

„Ich habe den Markt jetzt nicht im Detail im Kopf. Aber
ich denke mal, es gab auch so eine Seitwärtsbewegung.
So im Juni, Juli hatte ich den Eindruck – das war auch
bei anderen Kreditinstituten der Eindruck –, dass sich das
vielleicht wieder etwas normalisiert. […] Ich sage einmal
so: Ich hätte mir vorstellen können, dass es eine schwie-
rige Marktsituation bleibt. Aber dass es zu einem Zusam-
menbruch der Märkte kommt, hätte ich damals nicht er-
wartet.“ (Aussage Manfred Eder, Protokoll Nummer 6,
S. 29 f.)

Damit bestätigten alle Zeugen einhellig, dass weder die
Entscheidung der US-Regierung, eine systemrelevante
Bank nicht zu stützen, als auch die gravierenden Auswir-
kungen auf den nationalen und internationalen Finanz-
märkten nicht vorhersehbar waren.

C. Maßnahmen der Bankenaufsicht

Der Ausschuss ist der Frage nachgegangen, welche Maß-
nahmen die Bankenaufsicht in Bezug auf die HRE getroffen
hat. Der Ausschuss hat untersucht, ob die Bankenaufsicht
vor der Lehman-Insolvenz die HRE-Gruppe ordnungsge-
mäß beaufsichtigt hat. Nach Durchsicht der umfangrei-
chen Akten und nach Vernehmung der Zeugen zeigt sich,
dass die Bankenaufsicht die HRE-Gruppe bzw. ihre Toch-
und Kapitalstärke hat, die ausreichend ist – war man der
Meinung –, wird sich immer refinanzieren können. Das

tergesellschaften im Rahmen ihrer Befugnisse kontrolliert
hat.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71 – Drucksache 16/14000

I. Struktur und Organisation der
Bankenaufsicht

Die Bankenaufsicht wird in Deutschland von der Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zu-
sammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank wahrge-
nommen.

1. Beteiligte Behörden

a) BaFin

Die BaFin übt als zuständige Verwaltungsbehörde gemäß
§ 6 Absatz 1 KWG die Aufsicht über die Institute nach
Maßgabe des KWG aus. Sie ist gemäß § 1 Absatz 1 des
Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht (FinDAG) eine bundesunmittelbare, rechts-
fähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie übt die All-
finanzaufsicht aus, dass heißt sie ist zuständig für die
Aufsicht über das Banken-, Versicherungs- und Wert-
papierwesen.

Die BaFin wird von einem Präsidenten, dem Zeugen
Jochen Sanio, und vier Exekutivdirektorinnen oder Exe-
kutivdirektoren geleitet. Die vier Direktionsbereiche erstre-
cken sich auf die Bankenaufsicht, die Versicherungsaufsicht,
die Wertpapieraufsicht/Assetmanagement und Quer-
schnittsaufgaben/Innere Verwaltung. Die Zeugin Sabine
Lautenschläger-Peiter ist die seit dem 18. April 2008 die
für die Bankenaufsicht zuständige Exekutivdirektorin.

Anders als die Deutsche Bundesbank unterhält die BaFin
keine regionalen Niederlassungen, sondern die Mitarbei-
ter werden von den beiden Sitzen in Bonn und Frankfurt
am Main aus tätig. Die dezentrale Ausübung der Banken-
aufsicht vor Ort erfolgt durch die Deutsche Bundesbank.
Die BaFin untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des
BMF.

b) Deutsche Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank unterhält bundesweit neun
Hauptverwaltungen (mit Sitz in Berlin, Düsseldorf,
Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Leipzig, Mainz,
München und Stuttgart). Die Hauptverwaltungen werden
jeweils von einem Präsidenten geleitet, der dem Vorstand
der Deutschen Bundesbank untersteht. Sitz der Zentrale
der Bundesbank ist Frankfurt am Main. Im Gegensatz zur
BaFin unterliegt die Bundesbank nicht der Aufsicht des
BMF, sondern ist weisungsunabhängig.

Die Hauptverwaltungen sind für die Aufsicht und Prü-
fung der in ihrem Gebiet ansässigen Institute zuständig.
Für die Gruppenaufsicht über Bankengruppen ist jeweils
die Hauptverwaltung zuständig, in deren Gebiet das über-
geordnete Institut im Sinne der Bestimmungen des KWG
ansässig ist. Aufgrund dessen können bei einem Institut
die Einzelinstitutsaufsicht und die Gruppenaufsicht von
verschiedenen Hauptverwaltungen ausgeübt werden. So
unterliegt die DEPFA Deutsche Pfandbrief AG Eschborn
als in Hessen ansässiges Institut der Hauptverwaltung

Die Banken- und Finanzaufsicht bei der Hauptverwaltung
München ist aufgeteilt in die Abteilungen „Bankenauf-
sicht“ und „Bankgeschäftliche Prüfungen“. Der Zeuge
Klaus-Dieter Jakob leitet den Regionalbereich Banken
und Finanzaufsicht der Hauptverwaltung, der Zeuge Karl
Schnitzler leitet innerhalb der Abteilung „Bankenauf-
sicht“ das Referat Laufende Aufsicht 1 und der Zeuge
Manfred Eder ist zuständig für die Leitung des Referats
Bankgeschäftliche Prüfungen 1.

Die Zeugen Rainer Englisch, Robert Bosch, Lars Möller
und Dr. Jürgen Prahl sind im Bereich „Bankgeschäftliche
Prüfungen“ tätig.

c) Zusammenarbeit von BaFin und
Bundesbank

Die Zusammenarbeit von BaFin und Deutsche Bundes-
bank ist in § 7 KWG geregelt. Danach wertet die Bundes-
bank im Rahmen der Laufenden Aufsicht unter anderem
regelmäßig die von Instituten einzureichenden Berichte
und Meldungen aus und prüft dabei zum Beispiel, ob die
Eigenkapitalausstattung und die Risikosteuerungsverfah-
ren der Institute angemessen sind. Neben der Laufenden
Aufsicht führt die Bundesbank auch bankgeschäftliche
Prüfungen von Kreditinstituten im Auftrag der BaFin
durch.

Die von der BaFin im Einvernehmen mit der Bundesbank
erlassene Richtlinie zur Durchführung und Qualitäts-
sicherung der laufenden Überwachung der Kredit- und
Finanzdienstleistungsinstitute durch die Deutsche Bun-
desbank (Aufsichtsrichtlinie) vom 21. Februar 2008 ge-
staltet die Zusammenarbeit näher aus. Sie soll die Ein-
heitlichkeit und Qualität der Bankenaufsicht sowie eine
transparente und möglichst überschneidungsfreie Aufga-
benabgrenzung zwischen BaFin und Bundesbank sicher-
stellen.

Gemäß Artikel 2 der Aufsichtsrichtlinie umfasst die von
der Bundesbank wahrzunehmende Laufende Aufsicht
insbesondere die Sachverhaltsaufklärung, die Auswer-
tung der eingehenden und zu erhebenden Informationen
und die darauf aufbauende Bewertung aktueller und
potentieller Risiken. Unstimmigkeiten im Hinblick auf
die regelmäßig einzureichenden Unterlagen klärt die
Bundesbank selbstständig mit den Instituten.

Der Deutschen Bundesbank obliegt auch die Aus- und
Bewertung der eingegangenen Informationen und der aus
den bankgeschäftlichen Prüfungen gewonnen Erkennt-
nisse. Gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Aufsichtsrichtlinie
bedeutet „Auswertung“, dass die Bundesbank die einge-
gangenen Informationen zusammenfasst und entspre-
chend ihrer Bedeutung für die Aufgaben der Bankenauf-
sicht aufbereitet. Unter „Bewertung“ ist die Einschätzung
der Auswirkungen eines Sachverhalts für das jeweilige
Institut und dessen Bedeutung für die Bankenaufsicht zu
verstehen. Die Ergebnisse und Bewertungen aus der lau-
fenden Überwachung hat die Bundesbank der BaFin un-
verzüglich zur Verfügung zu stellen, damit diese eine
Frankfurt am Main. Im Rahmen der Gruppenaufsicht ist
wiederum der Hauptverwaltung München zuständig.

abschließende Beurteilung und Entscheidung über die
Sachverhalte vornehmen kann. BaFin und Bundesbank

Drucksache 16/14000 – 72 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

haben einander zudem Beobachtungen und Feststellun-
gen mitzuteilen, die für die Erfüllung ihrer jeweiligen
Aufgaben erforderlich sind.

Aufgabe der BaFin ist es nach Artikel 3 der Aufsichts-
richtlinie, abschließend den Sachverhalt zu beurteilen und
über die Notwendigkeit von aufsichtsrechtlichen Maß-
nahmen zu entscheiden; die BaFin trägt dabei die Verant-
wortung für die hoheitlichen Maßnahmen. Darunter
fallen insbesondere Allgemeinverfügungen und Verwal-
tungsakte einschließlich sämtlicher Prüfungsanordnun-
gen. Dabei stützt sich die BaFin bei ihren Entscheidungen
in der Regel auf die Bewertungen der Bundesbank. BaFin
und Deutsche Bundesbank haben sich im Vorfeld und bei
der Durchführung gravierender aufsichtsrechtlicher Maß-
nahmen bezüglich der bankaufsichtlichen Tätigkeiten eng
abzustimmen.

2. Bankaufsichtsrechtliche Regelungen

Das Bankenaufsichtsrecht wurde in den vergangenen Jah-
ren in der Europäischen Union zunehmend harmonisiert.
Der EG-Vertrag zielt auf die Herstellung eines einheitli-
chen Bankenmarktes mit Niederlassungs- und Dienstleis-
tungsfreiheit ab; hierfür bedarf es einheitlicher, rechtli-
cher Rahmenbedingungen für die Bankentätigkeit. Die
Herstellung eines einheitlichen Marktes erfolgt durch die
Bankrechtskoordinierung, die die Linie verfolgt, die Zu-
lassungs- und Aufsichtsrechte in den Mitgliedstaaten zu
vereinheitlichen und die Dienstleistungs-, Niederlas-
sungs- und Kapitalverkehrsfreiheit in allen Ländern der
Gemeinschaft durchzusetzen. Seit Mitte der 80er Jahre
wurden mehr als zwei Dutzend Richtlinien mit bankrecht-
lichem Inhalt auf den Weg gebracht. Zielsetzung der
erlassenen Richtlinien ist es, das Bankenrecht und insbe-
sondere das Bankenaufsichtsrecht in der EU zu koordi-
nieren, den Ausbau europaweiter Filialnetze den Banken
zu erleichtern, die Dienstleistungsfreiheit und die Freiheit
des Kapitalverkehrs zu sichern, Störungen im Bankensys-
tem durch Insolvenzen zu verhindern mit dem Mittel der
Eigenkapitalmindestanforderung, von Solvabilitätsvorga-
ben und einer effektiven, nahe an den Kreditinstituten an-
gesiedelten Bankenaufsicht. Nach dem Grundsatz der
Heimatland- oder Sitzlandkontrolle ist grundsätzlich der
Mitgliedstaat zuständig für die Aufsicht über ein Kredit-
institut, in dem das Institut seinen Sitz hat. Bei einer
Holdingstruktur ist daher für die Bestimmung der zustän-
digen Aufsichtsbehörde grundsätzlich der Sitz des Toch-
terunternehmens maßgeblich, nicht der Sitz der Holding.

Die wesentlichen Bestimmungen für die Beaufsichtigung
von Bankgeschäften und sonstigen Finanzdienstleistun-
gen in Deutschland enthält das KWG.

a) Aufsicht über Finanzholding-Gruppen

Als Besonderheit einer Finanzholding-Gesellschaft (§ 1
Absatz 3a KWG) – im Folgenden auch kurz als Finanz-
holding bezeichnet – ist festzuhalten, dass sie selbst keine
Bankgeschäfte im Sinne des KWG betreibt, sondern nur

men einer Holding der Aufsicht von BaFin und Bundes-
bank (§ 1 Absatz 1b, § 6 Absatz 1 KWG), nicht aber die
Finanzholding als Nichtbank.

Die Finanzholding-Gesellschaft wird mit ihren nachge-
ordneten Instituten aufsichtsrechtlich zu einer Finanzhol-
ding-Gruppe zusammengefasst und diese Gruppe auf
konsolidierter Basis beaufsichtigt. Da sich aus dem Ver-
bund von Mutter- und Tochterunternehmen (Gruppe) die
Möglichkeit ergeben würde, dass der Konzern Eigenkapi-
tal für mehrere Konzerngesellschaften nutzt und so die
aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Einzelinstitute
umginge, ermöglicht es die konsolidierte Gruppenauf-
sicht den Bankaufsichtsbehörden, die Kreditrisiken sowie
die Angemessenheit der Eigenmittel von Konzernen zu-
sammengefasst zu kontrollieren („gruppenbezogenen auf-
sichtsrechtlichen Anforderungen“).

Da die Finanzholding-Gesellschaft selbst kein Kredit-
institut ist, bestimmte das KWG jedoch bis zur Änderung
des Gesetzes im März 2009 für den Konzern ein Tochter-
unternehmen, das selbst Kreditinstitut ist, zum übergeord-
neten Unternehmen. Dieses Institut trug gegenüber der
Aufsicht die Verantwortung für die Angemessenheit der
Eigenmittelausstattung. Im Fall der HRE war dies zuletzt
die Hypo Real Estate Bank AG mit Sitz in München. Im
Ergebnis wurde die Finanzholding-Gesellschaft selbst
nicht wie ein Institut überwacht, sondern nur einge-
schränkt beaufsichtigt. Bei Prüfungen konnte die BaFin
gemäß § 44 Absatz 2 KWG im Wesentlichen nur verlan-
gen, dass die Finanzholding-Gesellschaft Auskünfte er-
teilt und Unterlagen vorlegt, um die Richtigkeit der Aus-
künfte oder der übermittelten Daten zu überprüfen, die
von dem übergeordneten Unternehmen (also hier das
Tochterunternehmen Hypo Real Estate Bank AG) für die
Aufsicht auf konsolidierter Basis zu übermitteln sind.

Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
vom 20. März 2009 (BGBl. I S. 607), in Kraft getreten
am 26. März 2009, wurden die entsprechenden Bestim-
mungen des KWG geändert. Seit dieser Gesetzesände-
rung kann die BaFin auf Antrag der betroffenen Holding
oder aufgrund eigener Entscheidung, wenn sie dies aus
bankaufsichtlichen Gründen für notwendig erachtet, die
Finanzholding als übergeordnetes Institut bestimmen. Die
Holding ist dann der BaFin direkt gegenüber für die Ein-
haltung der aufsichtsrechtlichen gruppenbezogenen Ver-
pflichtungen verantwortlich. Voraussetzung ist, dass die
Finanzholding-Gesellschaft über die zur Einhaltung der
gruppenbezogenen Pflichten erforderliche Struktur und
Organisation verfügt. Damit können nunmehr Auskunfts-
und Prüfungsrechte, die zuvor nur gegenüber den einzel-
nen Instituten der Gruppe geltend gemacht werden konn-
ten, auch gegenüber der Finanzholding-Gesellschaft gel-
tend gemacht werden. Neu eingeführt wurde auch, dass
die BaFin die Leitungsorgane von Finanzholding-Gesell-
schaften, die zum übergeordneten Unternehmen bestimmt
sind, abberufen kann, wenn sie nicht zuverlässig sind,
nicht über die erforderliche fachliche Eignung verfügen
oder wenn sie vorsätzlich oder leichtfertig gegen die Be-
ihr nachgeordnete Tochterunternehmen. Damit unterlie-
gen grundsätzlich die deutschen Bank-Tochterunterneh-

stimmungen des KWG oder gegen Anordnungen der
BaFin verstoßen haben und trotz Verwarnung durch die

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73 – Drucksache 16/14000

BaFin dieses Verhalten fortsetzen. Damit ist die BaFin zu
direkten Eingriffsmaßnahmen gegenüber den Leitungs-
organen von Finanzholding-Gesellschaften, die als „über-
geordnetes Unternehmen“ bestimmt worden sind, berech-
tigt, um sicherzustellen, dass die Einhaltung der Pflichten
auf Gruppenebene, für die das übergeordnete Unterneh-
men verantwortlich ist, nicht durch die unzureichende
Qualifikation der Geschäftsführer gefährdet wird.

Das Ziel der Gesetzesänderung war nach der Begründung
zum Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 16/11130),
Doppelarbeit für die Finanzholding-Gruppe durch die
bankaufsichtlichen Regelungen künftig zu vermeiden.
Vor der Gesetzesänderung konnten Finanzholding-Ge-
sellschaften zwar nicht zum übergeordneten Institut im
Sinne des Bankenaufsichtsrechts bestimmt werden. Sie
waren jedoch aufgrund des Aktiengesetzes (AktG) und
des Handelsgesetzbuchs (HGB) verpflichtet, Steuerungs-
systeme zum Risikomanagement einzurichten. Dies
führte dazu, dass sowohl die Finanzholding an der Kon-
zernspitze als auch das einzelne, im Sinne des KWG
übergeordnete Tochterinstitut, jeweils ein eigenes Steue-
rungssystem einrichten mussten. Um einen generellen
Zwang für alle Finanzholding-Gesellschaften zu vermei-
den und auf die organisatorischen Bedürfnisse der jewei-
ligen Unternehmen flexibel reagieren zu können, ist es
einer Finanzholding-Gesellschaft auf Antrag nunmehr
möglich, sich den erforderlichen Regelungen des KWG
freiwillig zu unterwerfen. Damit kann die Finanzholding-
Gesellschaft auf Gruppenebene entsprechende Risiko-
steuerungssysteme implementieren und einen Gleichlauf
der Verpflichtungen aus AktG, HGB und KWG herbei-
führen. Letztlich ist so eine Erleichterung für die betrof-
fene Finanzholding-Gesellschaft geschaffen. Mit der Be-
fugnis für die BaFin, auch ohne Antrag die Finanzholding
bei entsprechendem bankaufsichtlichen Bedürfnis von
Amts wegen zum übergeordneten Unternehmen zu be-
stimmen, sollen Umgehungsmöglichkeiten ausgeschlos-
sen werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn
die Finanzholding-Gesellschaft einen erheblichen Ein-
fluss auf die Steuerung der Finanzholding-Gruppe ange-
hörenden Institute ausübt, aber selbst keinen Antrag stellt.

Die Möglichkeit der Unterstellung von Finanzholdings
unter die bankaufsichtlichen Bestimmungen geht über die
Bestimmungen der EU-Richtlinien hinaus. Die Einbezie-
hung von Finanzholdings in die deutsche Aufsicht kann
zudem zu einem Konflikt mit der Gastlandaufsicht über
ein ausländisches Tochterunternehmen einer deutschen
Finanzholding führen. Hierzu hat der Sachverständige der
Deutschen Bundesbank Dr. Erich Keller vor dem Finanz-
ausschuss in seiner 114. Sitzung am 21. Januar 2009
(MAT A 74, Protokoll 16/114, S. 46) Folgendes ausge-
sagt:

„Wir haben hier einfach eine Konfliktkonstellation bei
Bankengruppen oder Finanzgruppen zwischen Aufsicht
über die Konzernspitze und von dort ausgehend eben
über alle Tochtergesellschaften inkl. Banken und dann
eben auf der anderen Seite dem Interesse des Gastlandes

EU-Ebene alt und Sie haben immer zwei Seiten. Wenn Sie
der Konzernaufseher sind, na ja, dann haben Sie viel-
leicht ein Interesse, die ganze Gruppe unter die Fuchtel
zu kriegen. Aber wenn Sie der Gastlandaufseher über die
Tochtergesellschaften sind, dann haben Sie ein umge-
kehrtes Interesse. Dann wollen Sie vielleicht auch die
Tochterinstitute beaufsichtigen und die genau kontrollie-
ren. Und jetzt kommt die dritte Seite. Jetzt kommen natür-
lich die Finanzunternehmen selbst und sagen: Was soll
das eigentlich? Ihr produziert hier Doppelaufsicht. Ein-
mal werden wir über die Konzernaufsicht gegriffen und
zum anderen bzw. gleichzeitig werden wir von der Gast-
landaufsicht erfasst. Das ist das Problem an der Stelle
und jeder kennt die Ausgangssituation auf EU-Ebene. Es
ist ganz klar, es gibt sehr starke Beharrungskräfte zu-
gunsten einfach der Gastlandaufsicht, wenn es um eigene
Tochtergesellschaften geht. Ich nenne Länder wie Polen
oder wie eben osteuropäische Staaten, die darauf großen
Wert legen, weil sie keine genuin eigenen Banken mehr
haben, sondern eben verstärkt ihre Häuser in internatio-
nalen Bankengruppen gelandet sind. Und so ist eben die
Ausgangssituation.“

Der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück ver-
wies auf die Frage, warum Finanzholdings nicht bereits
früher unter die Bankenaufsicht gestellt worden seien, auf
die per Koalitionsvertrag vereinbarte eins-zu-eins-Umset-
zung von EU-Richtlinien und merkte zu den Auswirkun-
gen auf die HRE Folgendes an:

„Es gibt eine solche Finanzholdingaufsicht bisher nicht
auf EU-Ebene, und sie ist auch nicht in der EU-Banken-
richtlinie vorgesehen. Nun gab es eine Verabredung im
Koalitionsvertrag der beiden Partner, dass EU-Richtli-
nien nur noch eins zu eins umgesetzt werden sollten […].
Das heißt, das Ziel im Koalitionsvertrag einer reinen
Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinien spielte lange
Zeit eine maßgebliche Rolle auch bei der Fragestellung,
ob denn über die europäische Bankenrichtlinie, die keine
Finanzholdingaufsicht vorsieht, hinausgegangen werden
soll. […] Das Fazit der Einschätzung aller Beteiligten ist,
dass – unbenommen, wenn diese Finanzholdingaufsicht
bereits vorher etabliert worden wäre – sich an der Situa-
tion und an den Erkenntnissen über die Situation von
Hypo Real Estate rein gar nichts geändert hätte.“ (Aus-
sage BM Peer Steinbrück, Protokoll Nummer 22, S. 24f)

Der Staatssekretär im BMF Jörg Asmussen verwies eben-
falls auf die seit 2006 andauernde Debatte zu diesem As-
pekt:

„Es hat damals einen Vorstoß gegeben – ich glaube, des
Landes Bayern im Bundesrat –, das zu tun. Das hat man
dann erst mal sein gelassen, nachdem Herr Sanio signali-
siert hatte, dass er die Holdingaufsicht nicht für prioritär
hält. […] Es gab aber auch den übergeordneten Einwand,
zu sagen: Die Holdingaufsicht ist in der Bankenrichtlinie
nicht vorgesehen, und wir setzen alle Richtlinien eins zu
eins um. Wir machen also kein Goldplating, keine zusätz-
lichen Regeln in Deutschland. Also tun wir es nicht. Es
hat dann noch mal einen Vorstoß der HRE selber gege-
eine Tochtergesellschaft eben die Aufsicht über die Toch-
ter bei sich zu behalten. Und die Diskussionen sind auf

ben, das zu tun, aber nicht aus der Motivation heraus,
dass sie besser beaufsichtigt werden möchten, sondern

Drucksache 16/14000 – 74 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

aus der Motivation heraus, kostenintensive Doppelstruk-
turen auf der Holdingebene und der Einzelinstitutsebene
zu lösen. […] Aber man hat es aus diesen Gründen nicht
früher getan. Es hätte aber an den Inhalten der Aufsicht
nichts geändert. Der Adressat wäre jemand anders gewe-
sen, nämlich die Holding; aber die Inhalte der Aufsicht
wären gegenüber den drei deutschen Töchtern identisch
gewesen.“ (Aussage Sts Jörg Asmussen, Protokoll Num-
mer 21, S. 91 f.)

Die Frage der Aufsichtsführung über eine Finanzholding
war im Übrigen u. a. auch Gegenstand eines Gesprächs
zwischen der Holding und der BaFin am 31. Juli 2008. In
jedem Fall strebte gerade die HRE eine Gesetzesänderung
an, um organisatorische Erleichterungen zu erreichen.
Hierzu berichtete der Präsident der BaFin Jochen Sanio:

„Herr Funke ist gekommen und hat mehrere Male hier
und da – er war auch bei mir – antichambriert und ge-
sagt, er möchte auf eigenen Antrag unter Aufsicht gestellt
werden – was ohne gesetzliche Grundlage nicht ging. Da
hat er gesagt, dann möchte er, dass das Gesetz entspre-
chend geändert wird. Und er hat mich persönlich ange-
schrieben. Das war irgendwann 2006. Daraufhin habe
ich ihm geantwortet, dass ich sein Anliegen in diesem
Zeitpunkt nicht aktiv unterstütze – nach Vorabstimmung
mit Bundesbank und BMF. Wir hatten alle die gleiche
Meinung, dass es in diesem Zeitpunkt in ein Gesetzge-
bungsverfahren nicht einbringbar war, das nämlich – da
wollte er es haben – EU-Richtlinien umsetzte. Und das
wäre eben abweichend von der Eins-zu-eins-Regel gewe-
sen. Ich sollte noch sagen, warum er das wollte: weil er
Kosten reduzieren musste, wollte. Er hatte nämlich prak-
tisch zwei Systeme. Er musste nach § 91 Abs. 2 Aktienge-
setz als Konzernunternehmen nach Aktienrecht und HGB
in der Holding die Steuerungsinstrumente vorhalten. Da-
neben musste er nach KWG erst in der einen, dann in der
anderen Bank das für die bankaufsichtlichen Pflichten
vorhalten. Und er wollte Geld sparen, was man verstehen
kann.“ (Aussage Jochen Sanio, Protokoll Nummer 17,
S. 19)

Der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück erklärt
zur Motivation des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden
der HRE Georg Funke, sich aus Kostengründen beim
Präsidenten der BaFin Jochen Sanio für eine Aufsichts-
kompetenz der Bankenaufsicht über Finanzholdings ein-
zusetzen:

„Das war der entscheidende Grund. Das war der ent-
scheidende Grund für den Vorstoß dann von Herrn Sanio.
Ich glaube, es gibt diesbezügliche Äußerungen von ihm,
die das bestätigen, dass sein Vorstoß, über die bisherige
Bankenrichtlinie der EU hinaus eine Finanzholding auf
sich zu verankern, auf die Beseitigung von kostenintensi-
ven Doppelstrukturen bei der HRE zurückging und nicht
unbedingt zwingend als erster Grund eine bessere Kon-
trolle von Holdingvorständen genannt wurde. Das ging
so weit, dass der BaFin-Vorschlag deshalb auch zunächst
lediglich eine Holdingaufsicht auf Antrag der Holding
vorsah. So. Und damit relativiert sich das Problem noch

wäre, sich auch nichts kausal geändert hätte.“ (Aussage
BM Peer Steinbrück, Protokoll Nummer 22, S. 76)
Die Beweisaufnahme brachte Erkenntnisse zu dem Dis-
kussionsprozess, Finanzholding-Gesellschaften der Ban-
kenaufsicht zu unterwerfen. Weiterer Aufklärungsbedarf
bestand für den Ausschuss zu diesem Thema danach nicht
mehr.

b) Einzelinstitutsaufsicht und konsolidierte
Gruppenaufsicht

Im Rahmen der Bankenaufsicht ist zwischen Einzelinsti-
tuts- und konsolidierter Gruppenaufsicht zu unterschei-
den.

Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, die ihren Sitz
in Deutschland haben, unterliegen einer umfassenden
Einzelinstitutsaufsicht der BaFin und der Deutschen Bun-
desbank. Im Rahmen der Einzelinstitutsaufsicht wird die
Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Anforderungen über-
wacht; darunter fallen auch die Anforderungen an eine
angemessen Eigenmittel- und ausreichende Liquiditäts-
ausstattung gemäß den Bestimmungen der §§ 10 f KWG
und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen.

In Bezug auf die HRE-Gruppe erstreckt sich die Einzelin-
stitutsaufsicht auf die ehemals drei deutschen Töchter
(HRE Bank AG, HRE Bank International AG, Depfa AG
Frankfurt); die DEPFA Bank plc, die ihren Sitz in Dublin
hat, unterliegt hingegen den zuständigen irischen Bank-
aufsichtsbehörden, der Irish Financial Services Regula-
tory Authority (IFSRA).

Eine Finanzholding-Gruppe im Sinne des KWG liegt vor,
wenn einer Finanzholding-Gesellschaft mit Sitz im Inland
mehrere Unternehmen als Tochterunternehmen nachge-
ordnet sind, von denen mindestens eines ein Einlagenkre-
ditinstitut oder ein Wertpapierhandelsunternehmen eben-
falls mit Sitz im Inland ist.

Aus dem Verbund von Mutter- und Tochterunternehmen
(Gruppe) ergibt sich die Möglichkeit, dass der Konzern
Eigenkapital für mehrere Konzerngesellschaften nutzt
und so die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die
Einzelinstitute umginge. Die konsolidierte Gruppenauf-
sicht ermöglicht es den Bankaufsichtsbehörden daher, die
Kreditrisiken sowie die Angemessenheit der Eigenmittel
von Konzernen zusammengefasst zu kontrollieren („grup-
penbezogene aufsichtsrechtliche Anforderungen“).

Entsprechend den Vorgaben der EU-Bankenrichtlinie und
der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene
Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kre-
ditinstituten (Kapitaladäquanz-Richtlinie) enthalten die
§§ 10 ff. KWG auch für Finanzholding-Gruppen Bestim-
mungen für eine angemessene Eigenkapitalausstattung
auf konsolidierter Gruppenebene. Im Gegensatz zu den
Bestimmungen in Bezug auf die Eigenmittelausstattung
sind die Anforderungen an die Liquiditätsausstattung
noch nicht auf europäischer Ebene harmonisiert.
über die Tatsache hinaus, dass, wenn diese Finanzhol-
dingaufsichtskompetenz schon vorher verankert worden

Die konsolidierte Aufsicht erstreckt sich jedoch nicht auf
die Liquiditätsausstattung auf Gruppenebene. Diese wird

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 75 – Drucksache 16/14000

nur auf Einzelinstitutsebene geregelt. Folglich gelten die
deutschen Liquiditätsanforderungen nur für die deutschen
Tochterunternehmen der HRE, während sich die Liquidi-
tätsanforderungen der DEPFA Bank plc nach irischem
Bankenaufsichtsrecht richtet. Dementsprechend unterfällt
auch die Liquiditätsausstattung einer ausländischen Toch-
ter grundsätzlich der nationalen, im Fall der DEPFA Bank
plc also der irischen Einzelinstitutsaufsicht.

Im Rahmen der konsolidierten Aufsicht kann die BaFin in
beschränktem Umfang auch ausländische Tochterunter-
nehmen in Prüfungen einbeziehen, soweit dies nach dem
Recht des Sitzlandes zulässig ist. Dabei kann die BaFin
im Wesentlichen jedoch nur die Einhaltung der gruppen-
bezogenen aufsichtsrechtlichen Vorschriften überprüfen;
also nicht die Liquiditätsausstattung des ausländischen
Tochterunternehmens.

c) Systemrelevante Institute

Die von der BaFin erlassene Aufsichtsrichtlinie enthält
auch Anforderungen an die Aufsicht über systemrele-
vante Institute.

Gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Aufsichtsrichtlinie handelt
es sich bei systemrelevanten Instituten um Institute, deren
Bestandsgefährdung aufgrund ihrer Größe, der Intensität
ihrer Interbankbeziehungen und ihrer engen Verflechtung
mit dem Ausland erhebliche negative Folgeeffekte bei an-
deren Kreditinstituten auslösen und zu einer Instabilität
des Finanzsystems führen könnten. Die Einstufung als
systemrelevantes Institut erfolgt dabei einvernehmlich
zwischen BaFin und Bundesbank.

Artikel 6 Absatz 1 der Aufsichtsrichtlinie verlangt bei
systemrelevanten Instituten eine Intensivierung der lau-
fenden Überwachung, insbesondere durch eingehende
Analysen der Risiken und ihrer möglichen Auswirkungen
auf die Risikotragfähigkeit des Instituts. Aufgrund der ge-
botenen Intensivierung der Aufsichtstätigkeit bei diesen
Instituten ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Bun-
desbank und BaFin erforderlich.

d) Instrumente der Aufsicht zur Erkenntnis-
gewinnung

Der Bankenaufsicht stehen verschiedene Instrumente zur
Erkenntnisgewinnung und Risikoerkennung zur Verfü-
gung. Zentrale Norm für die Informationsgewinnung der
Bankenaufsicht ist § 44 KWG. Danach haben Kreditinsti-
tute und übergeordnete Unternehmen im Sinne des § 10a
KWG der BaFin und der Deutschen Bundesbank auf Ver-
langen Auskünfte über alle Geschäftsangelegenheiten zu
erteilen und Unterlagen vorzulegen. Die BaFin kann,
auch ohne besonderen Anlass, bei den Instituten und
übergeordneten Unternehmen Prüfungen vornehmen und
die Durchführung der Prüfungen der Deutschen Bundes-
bank übertragen.

Die Prüfungen nach § 44 KWG umfassen auch die bankge-
schäftlichen Prüfungen zur Beurteilung der angemessenen

bankgeschäftlichen Prüfungen zur Einhaltung des § 25a
KWG (Besondere organisatorische Pflichten von Institu-
ten) orientieren sich an den Mindestanforderungen an das
Risikomanagement (MaRisk) und sind unter anderem auf
die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorga-
nisation und die Angemessenheit des Risikomanagements
ausgerichtet (Artikel 17 der Aufsichtsrichtlinie). Die Auf-
sichtsrichtlinie legt im Übrigen ausdrücklich fest, dass
bankgeschäftliche Prüfungen nicht die Prüfungen der
Werthaltigkeit von Forderungen und der dafür bestellten
Sicherheiten sowie die Risikovorsorge im Kreditgeschäft
beinhalten.

Als Teil der Laufenden Aufsicht obliegen bankgeschäftli-
che Prüfungen gemäß § 7 Absatz 1 KWG der Deutschen
Bundesbank und werden im Regelfall durch ihre Haupt-
verwaltungen durchgeführt. Auffälligkeiten, die im Rah-
men der Durchführung einer bankgeschäftlichen Prüfung
festgestellt werden, sind unverzüglich an die BaFin und
an die zuständige Hauptverwaltung der Bundesbank zu
melden (Artikel 17 der Aufsichtsrichtlinie).

II. Sonderprüfung bei der HRE Anfang 2008

In der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses
wurde deutlich, dass die Bankenaufsicht die HRE wäh-
rend der Finanzkrise in den Jahren 2007 und 2008 um-
fangreich kontrolliert hat. Auf die Abschreibung bei der
HRE im Januar 2008 reagierte die Bankenaufsicht umge-
hend und veranlasste – insbesondere mit einer Sonderprü-
fung – alles Notwendige. Diese Sonderprüfung deckte
unter anderem organisatorische Mängel der HRE insbe-
sondere Defizite im Risikomanagement auf, auf deren
Beseitigung die Bankenaufsicht umgehend drängte. Für
die im September 2008 eingetretene Schieflage waren
diese organisatorischen Mängel nach den Feststellungen
des Ausschusses jedoch nicht ursächlich. Die Schieflage
wäre nach Auskunft sämtlicher hierzu vernommener Zeu-
gen auch eingetreten, wenn das Risikomanagement der
HRE ordnungsgemäß organisiert gewesen wäre. Im Übri-
gen hat die Laufende Aufsicht der Deutschen Bundes-
bank die Liquiditätssituation der HRE, die sich vor der
Lehman-Insolvenz mal verschlechterte und mal verbes-
serte, niemals aber akut die Existenz der HRE-Gruppe be-
drohte, eng begleitet.

1. Anlass: Ad-hoc-Meldung und Gespräche
mit Vorstand

Am 15. Januar 2008 teilte die HRE in einer Ad-hoc-Mel-
dung mit, dass für das 4. Quartal 2007 aus einem Engage-
ment in strukturierten Wertpapieren (amerikanische
CDO) ein Wertberichtigungsbedarf in Höhe von 390 Mio.
Euro entstanden sei. In Kenntnis dieser Meldung beauf-
tragte die BaFin die Deutsche Bundesbank, eine bereits
im Jahr 2007 ohnehin für das Jahr 2008 vorgesehene Prü-
fung der HRE-Gruppe vorzuziehen.

Hierzu merkte der Leiter des Referats Bankgeschäftliche

Eigenkapitalausstattung und des Risikosteuerungsverfah-
rens der Institute. Die nach § 44 KWG anzuordnenden

Prüfungen 1 der Deutschen Bundesbank Manfred Eder
an:

Drucksache 16/14000 – 76 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

„Es war vorgesehen, dass diese Gruppe im Jahr 2008 ge-
prüft würde. Ich denke, diese Pressekonferenz war ein An-
lass dafür, dass diese Prüfung vorgezogen wurde.“ (Aus-
sage Manfred Eder, Protokoll Nummer 6, S. 15)
„Wir hatten ohnehin eine Prüfung vorgesehen. Es ist
dann nur eben vorgezogen worden aufgrund dieser Vor-
kommnisse. Es ist nicht so, dass wir diese Prüfungen
nicht ohnehin schon vorhatten. Die Laufende Aufsicht hat
das in Abstimmung mit der BaFin ohnehin geplant.“
(Aussage Manfred Eder, Protokoll Nummer 6, S. 20)

2. Durchführung der Prüfung
a) Prüfungsablauf und Prüfungsgegenstand
Die Deutsche Bundesbank untergliedert ihre Aufsichtstä-
tigkeit in die Bereiche Laufende Aufsicht und Prüfung
von Bankinstituten vor Ort.

Die Laufende Aufsicht ist dabei für die ständige Beauf-
sichtigung der Kreditinstitute zuständig: die Auswertung
bankaufsichtlicher Meldungen und die Auswertung von
Prüfungsberichten.

Die Prüfung von Bankinstituten vor Ort hat in der Regel
das Risikomanagement der Kreditinstitute zum Gegen-
stand. Dabei wird untersucht, ob § 25 a KWG (ordnungs-
gemäße Geschäftsorganisation, angemessenes und wirk-
sames Risikomanagementsystem) eingehalten wird. Die
Anforderungen an das Risikomanagement sind in den von
der BaFin erlassenen Mindestanforderungen, den so ge-
nannten MaRisk, konkretisiert.

Der Ablauf einer Prüfung vor Ort sieht wie folgt aus: Die
BaFin ordnet auf der Grundlage des § 44 KWG eine Prü-
fung an und unterrichtet das Kreditinstitut über diese Prü-
fung. Die Zentrale der Deutschen Bundesbank erhält die-
sen Prüfungsauftrag und leitet ihn an die zuständige
Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank weiter.

Vor Beginn der Prüfung vor Ort wird ein sogenannter
Soll-Soll-Vergleich vorgenommen. Das heißt, es wird
verglichen, ob die internen Anweisungen des Bankinsti-
tuts mit den Vorgaben der MaRisk übereinstimmen. In ei-
nem zweiten Schritt, dem sogenannten Soll-Ist-Vergleich,
wird geprüft, inwieweit diese Anweisungen umgesetzt
werden.

Hierzu führt der Prüfer Interviews durch und sieht sich in
der Datenverarbeitung den Workflow an. Dabei prüft er
Prozessabläufe oder nimmt eine Stichprobe und beurteilt
den Prozess von Anfang bis Ende anhand eines konkreten
Geschäftsvorfalls.

Am Ende einer Prüfung findet zwischen den Prüfern der
Deutschen Bundesbank und der Fachebene des Kredit-
instituts ein Sachverhaltsabgleich statt, bei dem die Prüfer
ihre getroffenen Feststellungen erläutern und der Fache-
bene noch einmal Gelegenheit geben, hierzu Stellung zu
nehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass seitens
der Prüfer nichts übersehen worden ist (vgl. z. B. Aussage
Eder, Protokoll Nummer 6, S. 8).

Sachverhalte unterrichtet. (vgl. z. B. Manfred Eder, Pro-
tokoll Nummer 6, S. 8) Mit diesem Sachverhaltsabgleich
gegenüber dem Vorstand gilt eine Prüfung als abgeschlos-
sen.

Der nach der Endbesprechung zu erstellende Prüfungsbe-
richt wird dann von der Hauptverwaltung an die Quali-
tätssicherung der Zentrale der Deutschen Bundesbank ge-
sandt, um zu gewährleisten, dass gleiche Sachverhalte
bzw. Feststellungen auch gleich behandelt bzw. gleich ge-
wichtet werden. Die Feststellungen werden dann je nach
Grad der Auswirkungen des zugrunde liegenden Norm-
verstoßes klassifiziert.

Die Fehler werden in die Schweregrade F1 bis F4 einge-
teilt. Fehler der Kategorie F1 werden als geringfügig, der
Kategorie F2 als mittelschwer, der Kategorie F3 als ge-
wichtig und der Kategorie F4 als schwerwiegend bezeich-
net.

Der für Prüfungen der Deutschen Bundesbank bei der
HRE zuständige Referatsleiter, der Zeuge Manfred Eder,
erklärte zur Bedeutung dieser Kategorien:

„‘Gewichtig‘ bedeutet, der Normverstoß ist so, dass er
von der Konsequenz her für das Risikomanagement ein-
fach schon Folgen hat, die zum Beispiel dazu führen kön-
nen, dass Risiken nicht vollständig erfasst, erkannt wer-
den. ‚Schwerwiegend‘ würde ich jetzt klassifizieren, wenn
ich sage: unmittelbare Gefahr im Verzug. ‚Schwerwie-
gend‘ wäre für mich ein Verstoß, der von der Art her ein-
fach noch mal problematischer zu werten wäre, wo auch
meines Erachtens dann zumindest eher an eine unmittel-
bare Handlung gedacht werden müsste.“ (Aussage
Manfred Eder, Protokoll Nummer 6, S. 25)

Nach der Freigabe durch die Qualitätssicherung erhält die
BaFin diesen Bericht, verbunden mit einem Übersen-
dungsschreiben. Dieses Übersendungsschreiben wird von
der Laufenden Aufsicht in Abstimmung mit den Prüfern
verfasst. Hierzu führt der Prüfgruppenleiter Rainer
Englisch (Deutsche Bundesbank) als Zeuge vor dem Aus-
schuss aus:

„Das heißt, der Bericht selber enthält nur Sachverhalte
und die Einschätzung bezüglich der Einhaltung der be-
treffenden Richtlinien, Vorschläge über Maßnahmen oder
über den weiteren Ablauf. Zum Beispiel könnten wir der
BaFin vorschlagen, das betreffende Kreditinstitut bis zu
einem gewissen Termin zur Stellungnahme aufzufordern.
Das wird eigentlich nie im Prüfungsbericht gemacht, son-
dern in der Regel immer in dem Übersendungsschreiben,
das mit dem Prüfungsbericht mitgeschickt wird. Also: Es
wird der Prüfungsbericht mit dem Übersendungsschrei-
ben gemeinsam verschickt, und das steht dann im Über-
sendungsschreiben.“ (Aussage Rainer Englisch, Proto-
koll Nummer 4, S. 25)

Die BaFin übersendet den Prüfungsbericht dann an das
Kreditinstitut, welches angewiesen wird, die festgestell-
ten Fehler unverzüglich zu bereinigen. Bei der Prüfung
der HRE gestaltete sich dies nach Aussage des für Prü-
In einem nächsten Schritt wird dann der Vorstand des ge-
prüften Instituts über die bei der Prüfung festgestellten

fungen der Deutschen Bundesbank bei der HRE zuständi-
gen Referatsleiters Manfred Eder wie folgt:

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 77 – Drucksache 16/14000

„Die BaFin übernimmt dann den Versand des Prüfungs-
berichtes an das Kreditinstitut. Das ist geschehen mit ei-
nem Schreiben der BaFin vom 16. Juli 2008. Da ist der
Prüfungsbericht dem Vorstand der HRE-Gruppe zugelei-
tet worden. […] Dann geht es ja um die Bereinigung der
Feststellungen. Für die Überwachung dieser Bereinigung
der Feststellungen sind nicht mehr die Prüfer zuständig,
sondern das fällt dann in den Zuständigkeitsbereich der
Laufenden Aufsicht. Ich habe noch an einem Gespräch
am 31.07.2008 bei der BaFin in Bonn teilgenommen, als
der Vorstand der Hypo Real Estate erstmals zu den Inhal-
ten und Feststellungen unseres Prüfungsberichts Stellung
genommen hat.“ (Aussage Manfred Eder, Protokoll Num-
mer 6, S. 9)

Vom Ende der Prüfung bis zum Versand an die BaFin ver-
gehen in der Regel zwei Monate. Diese Zeitspanne ent-
spricht den Vorgaben der Aufsichtsrichtlinie.

Für die Überwachung der Bereinigung der Feststellungen
sind nicht mehr die an der Sonderprüfung beteiligten Prü-
fer zuständig. Vielmehr fällt diese Aufgabe in den Zu-
ständigkeitsbereich der Laufenden Aufsicht der Deut-
schen Bundesbank.

Der für Prüfungen der Deutschen Bundesbank bei der
HRE zuständige Referatsleiter Manfred Eder teilte dem
Ausschuss zum Verfahrensablauf Folgendes mit:

„Die BaFin ordnet eine Prüfung nach § 44 KWG an und
unterrichtet das Kreditinstitut über diese Prüfung. Die
Zentrale der Deutschen Bundesbank erhält den Prüfungs-
auftrag und leitet diesen an die zuständige Hauptverwal-
tung weiter. Im Falle der Hypo Real Estate wurde der
Prüfungsauftrag am 6. Februar erteilt, am 6. Februar für
die beiden Institute Hypo Real Estate Bank AG und Hypo
Real Estate International AG, und am 25. Februar erwei-
tert um die Prüfung der beiden irischen Institute und
auch um die Prüfung der Gruppensicht. Damit waren in
die Prüfung einbezogen die Hypo Real Estate Bank AG,
die Hypo Real Estate Bank International AG, die DEPFA
plc in Dublin sowie die Hypo Public Finance Bank in
Dublin. Der Fokus dieser Prüfung war nicht nur auf die
Einzelinstitute gerichtet, sondern auch auf die Gruppen-
sicht.“ (Aussage Manfred Eder, Protokoll Nummer 6,
S. 8)

Des Weiteren führte der Zeuge zu den Gegenständen der
Prüfung aus:

„Unsere Prüfungen beziehen sich vor allem auf Prozesse.
Das heißt, das ist ein fest installierter Prozess, der auch
in der DV umgesetzt ist. Wenn Sie jetzt zum Beispiel kriti-
sieren, dass im Bereich – was weiß ich – Risiko-Control-
ling bestimmte Dinge in die falsche Richtung laufen und
das auch darauf beruht, dass zum Beispiel verschiedene
IT-Plattformen von verschiedenen Bereichen nicht har-
monieren, dann werden Sie das nicht in Tagen abstellen
können. Je nach Schwere der Feststellungen wird natür-
lich das Institut aufgefordert, das möglichst zügig abzu-
bauen und umzustellen. Nach den eigenen Erfahrungen
ist es ja so, dass die Kreditinstitute, wenn sie vor Ort mer-

Abhilfe zu schaffen. Eine übliche Frist zur Bereinigung
der Mängel ist in der Regel sechs Wochen oder drei Mo-
nate, wobei sechs Wochen schon ein sehr ehrgeiziges Ziel
ist, wenn damit auch Umstrukturierungen in der Daten-
verarbeitung verbunden sind. Um gravierende Mängel
bereinigen zu können, benötigen Sie in der Regel eine
größere Frist.“ (Aussage Manfred Eder, Protokoll Num-
mer 6, S. 12 f.)

Die Geschäftspolitik von Kreditinstituten ist generell
nicht Prüfungsgegenstand; hierauf verwies der für Prü-
fungen der Deutschen Bundesbank bei der HRE zustän-
dige Zeuge Manfred Eder:

„Sie wissen ja, dass wir im Rahmen von Prüfungen die
Geschäftspolitik eines Instituts nicht zu beurteilen haben.
[…] Das Geschäftsmodell ist nicht Gegenstand unserer
Prüfungen. Das würde auch wiederum bedeuten, dass wir
uns ja anmaßen würden, wir wären die besseren Banker.“
(Aussage Manfred Eder, Protokoll Nummer 6, S. 15 und
28)

b) Prüfung der deutschen Tochterinstitute
der HRE

Bereits am 8. Juni 2007 hatte die Laufende Aufsicht der
Deutschen Bundesbank der BaFin für die HRE-Gruppe
eine Sonderprüfung vorgeschlagen, die die Risikosteue-
rung der gesamten HRE-Gruppe beinhalten sollte. Die
BaFin griff diesen Vorschlag auf und nahm die Sonder-
prüfung in die Planung für das Jahr 2008 auf. Nach den
überraschenden Verlusten der HRE mit amerikanischen
CDO Mitte Januar 2008 stellte die BaFin die Prüfungs-
planung jedoch kurzfristig um und zog die Prüfung auf
den 18. Februar 2008 vor. Schwerpunkt der Prüfung sollte
nun die Bewertung so genannter strukturierter Produkte
sein. Das heißt, im Schwerpunkt sollte es bei der Prüfung
darum gehen, ABS, hypothekenbesicherte Wertpapiere
und daraus abgeleitete strukturierte Wertpapiere wie
CDO näher zu untersuchen, und zwar hinsichtlich der
Vollständigkeit der erfassten Wertpapierpositionen, der
Zeitnähe sowie der Richtigkeit und Plausibilität der Be-
wertung und des korrekten Ausweises in der Bilanz. Da-
rüber hinaus sollten auch einzelne Aspekte des Risiko-
controllings untersucht werden, soweit sich diese auf
strukturierte Produkte bezogen.

Konkret beauftragte die BaFin die Deutsche Bundesbank
kurzfristig mit Schreiben vom 6. Februar 2008, die beiden
in München ansässigen deutschen Tochterunternehmen
der HRE, die Hypo Real Estate Bank AG und die Hypo
Real Estate International AG, unter Federführung der
Hauptverwaltung München der Deutschen Bundesbank
zu prüfen und erweiterte diesen Auftrag am 25. Februar
2008 auch auf die DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG.

„Im Rahmen der Prüfung der HRE-Gruppe wurde auch
die DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG, Frankfurt am
Main, in die Prüfung einbezogen.“ (Aussage Manfred
Eder, Protokoll Nummer 6, S. 8)

Anzumerken ist dabei, dass die Prüfung der DEPFA

ken, dass Dinge nicht so laufen, wie sie laufen sollten,
auch schon während unserer Prüfung damit beginnen,

Deutsche Pfandbriefbank AG, Frankfurt am Main, die
Hauptverwaltung Frankfurt der Deutschen Bundesbank

Drucksache 16/14000 – 78 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

übernahm, die über die Prüfungsergebnisse einen eigenen
Bericht erstellte. Davon unabhängig bestand jedoch wäh-
rend der Prüfung in München und Dublin auf der Ebene
der Prüfungsleiter Kontakt mit Frankfurt.

Die Gesamtprüfung wurde mit insgesamt 19 Personen,
die in sieben Teams aufgeteilt waren, durchgeführt, wobei
nicht alle Prüfer zu jeder Zeit beteiligt waren.

Die Vor-Ort-Prüfung bei der HRE-Gruppe begann am
18. Februar 2008 in München und dauerte bis zum
4. April 2008; die Prüfung in Dublin fand dabei in der
Zeit vom 27. Februar bis 12. März 2008 statt. Über die
Prüfung der DEPFA Bank plc wurde kein gesonderter Be-
richt erstellt, sondern dieser Prüfungsbericht ist in einen
Gesamtbericht über die Prüfung der HRE eingeflossen
(vgl. Aussage Rainer Englisch, Protokoll Nummer 4,
S. 27).

Der Prüfer Lars Möller (Deutsche Bundesbank) erklärte
zum Prüfungstermin:

„Nach meinem Kenntnisstand war es Wunsch der BaFin,
dass die Prüfung auch sehr zeitnah nach Versand der
Prüfungsanordnung beginnen soll […].“ (Aussage Lars
Möller, Protokoll Nummer 4, S. 53)

Während der bereits angelaufenen Prüfung forderte die
BaFin die Bundesbank auf, vorab einen Zwischenbericht
abzugeben. Dieser Bericht wurde der BaFin mit Schrei-
ben vom 15. März 2008 von der Deutschen Bundesbank
zugesandt und enthielt nach Aussage des für die Aufsicht
über die HRE zuständigen Referatsleiters der BaFin Ste-
fan Schrader keine weitergehenden Ausführungen zum
Thema Liquidität. Der Zeuge führte hierzu aus:

„Das stand natürlich damit im Zusammenhang, ob die
Gruppe ihre strukturierten Produkte ordnungsgemäß be-
wertet hat oder ob da noch irgendwelche Leichen im Kel-
ler schlummern, auf gut Deutsch gesagt. Dieser Zwi-
schenbericht bezog sich schwerpunktmäßig auf dieses
Thema. Da man da natürlich schnell Klarheit haben
wollte; deswegen dieser Zwischenbericht. […] „Zwi-
schenbericht“ ist nach Ihrem Verständnis vielleicht über-
trieben. Das war eine Zwischenmitteilung. Wenn Sie sich
den Umfang des so genannten Zwischenberichts angu-
cken und ihn mit dem Umfang des endgültigen Berichts
vergleichen, ist das ein sehr großer Unterschied. Das war
also eher eine Zwischennachricht. Ich hatte ja eben den
Grund erwähnt, weswegen der Zwischenbericht für uns
wichtig war. Es ging nicht um Liquidität oder Liquiditäts-
ausstattung oder Liquiditätsrisikomanagement, sondern
das Thema war eigentlich die Bewertung der strukturier-
ten Produkte in dem Fall. Da wollte man Klarheit haben,
ob diese Bewertung angemessen ist oder ob da noch ir-
gendwelche Sachen zu erwarten waren.“ (Aussage Stefan
Schrader, Protokoll Nummer 8, S. 13)

Der Prüfer Lars Möller (Deutsche Bundesbank) teilte
dem Ausschuss zum Inhalt des Zwischenberichts mit:

„Wie ich schon sagte, große Teile der Prüfung, insbeson-
dere in München, waren noch nicht abgeschlossen, so-

naturgemäß auch noch keine Aussagen getroffen werden.
[…] Im Zwischenbericht finden sich keine Wertungen. In
unserem Endbericht sind die Feststellungen als solche
gekennzeichnet und auch klassifiziert. Das ist im Zwi-
schenbericht nicht erfolgt.“ (Aussage Lars Möller, Proto-
koll Nummer 4, S. 56)
Zum Inhalt dieses Zwischenberichts merkte der Präsident
der BaFin Jochen Sanio an:

„Dieser Zwischenbericht, den ich selbst gelesen habe
– da weiß ich, was ich sage –, hat keine Aussagen groß
zur Liquidität.“ (Aussage Jochen Sanio, Protokoll Num-
mer 17, S. 26)
Der Leiter des Regionalbereichs Banken und Finanzauf-
sicht der Deutschen Bundesbank, Hauptverwaltung Mün-
chen, der Zeuge Klaus-Dieter Jakob, erläuterte dem Aus-
schuss, wann er den Zwischenbericht erhalten habe:

„Den Zwischenbericht habe ich unmittelbar nach seiner
Ausfertigung erhalten, genauso wie die BaFin. Auf der
Basis dieses Zwischenberichtes gab es eine Telefonkonfe-
renz zwischen uns und der BaFin, […]. Aus unserer Sicht
gab es dazu auf der Basis des Zwischenberichtes keinen
unmittelbaren Handlungsbedarf, sondern wir haben an
die BaFin berichtet und haben dann unsere Prüfungen
weiter fortgesetzt und anschließend den endgültigen Be-
richt erstellt.“ (Aussage Klaus-Dieter Jakob, Protokoll
Nummer 13, S. 80 f.)
Die Abstimmungsgespräche zu den Prüffeststellungen
fanden auf Fachebene Ende März und Anfang April 2008
bei der HRE-Gruppe statt. Ihnen folgte zum Abschluss
der Prüfung am 29. April 2008 die Unterrichtung des Vor-
standes durch die Prüfer in München. An dieser Bespre-
chung nahmen neben Mitgliedern des Konzernvorstandes
auch Mitglieder der verschiedenen Legal Entities der
Hypo Real Estate Group teil. Weitere Teilnehmer an die-
sem Gespräch waren Vertreter der Laufenden Aufsicht
der Deutschen Bundesbank und Vertreter der BaFin. Den
so abgestimmten Bericht leitete die Deutsche Bundes-
bank der BaFin mit Schreiben vom 27. Juni 2008 zu.

c) Prüfung der DEPFA Bank plc in Irland
Den der Deutschen Bundesbank am 6. Februar 2008
kurzfristig erteilten Prüfauftrag erweiterte die BaFin am
25. Februar 2008 um die Prüfung der beiden irischen
Institute der HRE, die DEPFA Bank plc sowie die Hypo
Public Finance Bank, beide in Dublin ansässig. Diese
Prüfung sollte im Rahmen der Gruppenaufsicht erfolgen.
Der Fokus der Prüfung war damit nicht auf die Einzel-
institute gerichtet, für die wie erwähnt die irische Auf-
sicht zuständig ist, mit der allerdings während der laufen-
den Prüfung in Dublin Kontakt aufgenommen worden ist.

Der Prüfer Lars Möller (Deutsche Bundesbank) beschrieb
die Ausgangslage vor der Sonderprüfung folgenderma-
ßen:

„Wenn man sich in die Lage dort im Frühjahr 2008, auch
in die Situation der Märkte zurückversetzt, dann war da-
dass auch für gewisse Prüfungsfelder die Sachverhalts-
aufnahme noch gar nicht erfolgt ist. Dazu konnten

mals ja noch nicht das Thema Liquidität das beherr-
schende, sondern da war das Thema Subprime das be-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 79 – Drucksache 16/14000

herrschende. Da ging es um ABS, MBS. Unabhängig von
dieser Prüfung waren das halt die Produkte, die dort in
aller Munde waren, die dort auch bei einigen Instituten zu
erheblichem Abschreibungsbedarf geführt haben. Das
sind sicherlich klassische strukturierte Produkte, auf de-
nen auch in der damaligen Zeit der Fokus der Aufsicht
insgesamt lag.“ (Aussage Lars Möller, Protokoll Nummer
4, S. 54)

Zur Einordnung der Prüfung in Dublin in die Prüfung der
gesamten HRE-Gruppe sagte der Zeuge aus:

„Die irische Prüfung war ja als Teilprüfung eingebettet
in eine Prüfung auf Gruppenebene. Führendes Institut in-
nerhalb der Gruppe ist die Hypo Real Estate Bank AG
München, und dort hat ja auch ein größerer Prüfungsteil
stattgefunden. Nach meinem Kenntnisstand ist die Kom-
munikation in Richtung BaFin im Wesentlichen über
diese, ich nenne es einmal: Hauptprüfung, und den zuge-
hörigen Prüfungsleiter erfolgt. […] Prüfungsschwer-
punkt laut Prüfungsanordnung die Bewertung struktu-
rierter Produkte war […].“ (Aussage Lars Möller,
Protokoll Nummer 4, S. 54)

Der Zeuge Stefan Schrader betonte in diesem Zusammen-
hang noch einmal, dass die Prüfung der Liquidität der
DEPFA Bank plc allein in die Zuständigkeit der irischen
Aufsicht fiel:

„Die Liquiditätsausstattung hätten wir vermutlich – ich
gehe davon aus – selbst mithilfe der irischen Aufsicht
nicht prüfen können, weil die Liquiditätsausstattung der
irischen DEPFA Bank plc rein irisches Thema ist. Ich er-
wähnte ja auch, dass die Liquiditätsaufsicht oder Liquidi-
tätsausstattung EU-rechtlich nicht mal harmonisiert ist.
Sie fällt auch nicht unter die konsolidierte Aufsicht. Das
ist ureigenste Sache der nationalen Aufsicht.“ (Aussage
Stefan Schrader, Protokoll Nummer 8, S. 35)

„Ausländische Kreditinstitute können wir natürlich per se
auf Einzelinstitutebene gar nicht beaufsichtigen, weil das
ist Hoheitsgewalt des anderen EU-Mitgliedstaates. […]
Es gibt natürlich jetzt eine Konsolidierte Aufsicht. Die be-
zieht natürlich die DEPFA Bank plc ein. Das ist aber die
Konsolidierte Aufsicht. Da wird überprüft, ob Kennzah-
len auf konsolidierter Basis, auf Gruppenebene, eingehal-
ten sind. Aber die Einzelinstitutsaufsicht und insbeson-
dere auch die Aufsicht über die Liquiditätsausstattung
obliegt einzig und allein der irischen Aufsicht bzw. den
nationalen Aufsichtsbehörden, in dem Fall natürlich dann
der irischen Aufsicht.“ (Aussage Stefan Schrader, Proto-
koll Nummer 8, S. 11)

Der Leiter des Regionalbereichs Banken und Finanzauf-
sicht der Deutschen Bundesbank Hauptverwaltung Mün-
chen, der Zeuge Klaus-Dieter Jakob, antwortete auf die
Frage, was geändert werden müsste, damit auch die deut-
sche Aufsicht die Liquiditätsausstattung eines Instituts
wie der DEPFA Bank plc prüfen könnte:

„Das wäre meines Erachtens europäisches Recht – – eine
Änderung erforderlich. Man müsste es dergestalt realisie-

gesetzt würde. Das wäre also der Ansatzpunkt. Man
könnte nicht von hier aus direkt der DEPFA in Dublin
Vorschriften machen, sondern müsste halt über die Hol-
ding hier in Deutschland gehen.“ (Aussage Klaus-Dieter
Jakob, Protokoll Nr, 13, S. 97)

Der Prüfer Lars Möller (Deutsche Bundesbank) führte er-
gänzend an:

„Aber das irische Einzelinstitut unterliegt ja nicht unmit-
telbar und unterliegt gar nicht dem KWG und auch nicht
den zugehörigen Bestimmungen, die von der deutschen
Aufsicht erlassen sind, insbesondere nicht den MaRisk.
[…] Die BaFin hat dort nach Absprache mit der irischen
Aufsicht offensichtlich hier ihr Einverständnis erhalten.“
(Aussage Lars Möller, Protokoll Nummer 4, S. 51)

Zum Inhalt der Prüfung der DEPFA Bank plc merkte der
Prüfgruppenleiter Rainer Englisch (Deutsche Bundes-
bank) an:

„Es ist so – auch das muss man im Hinterkopf behalten –,
dass die DEPFA plc an sich an verschiedene Regelungen,
beispielsweise die Mindestanforderungen an das Risiko-
management, als irisches Institut nicht gebunden ist.“
(Aussage Rainer Englisch, Protokoll Nummer 4, S. 24)

Der für Prüfungen der Deutschen Bundesbank bei der
HRE zuständige Referatsleiter Manfred Eder (Deutsche
Bundesbank) sagte aus:

„Das Geschäftsmodell der DEPFA war ja nicht Gegen-
stand unserer Prüfung, sondern der Gegenstand unserer
Prüfungen sind ja immer Bereiche des Risikomanage-
ments. Die Beseitigung der Mängel hätte an dem Ge-
schäftskonzept an sich jetzt keine Änderungen hervorge-
rufen.“ (Aussage Manfred Eder, Protokoll Nummer 6,
S. 23)

Der für die Aufsicht über die HRE zuständige Referatslei-
ter der BaFin Stefan Schrader merkte zum Gegenstand
der konsolidierten Prüfung in Irland im Übrigen an:

„Liquiditätsmanagement kann man theoretisch sogar un-
ter die konsolidierte Aufsicht fassen, weil wir da sogar
eine Möglichkeit gehabt hätten. […] Das Risikomanage-
ment auf Gruppenebene fällt unter die konsolidierte Auf-
sicht. Aber das ist das Management, und das hat mit der
Ausstattung, wie viel Geld tatsächlich in der Kasse ist
und wie viel zur Verfügung steht, eben nichts zu tun. Das
andere ist nur die Steuerung. […] Aus meiner Sicht ist
das sehr wichtig, das sauber auseinanderzuhalten.“ (Aus-
sage Stefan Schrader, Protokoll Nummer 8, S. 19 f.)

Zur Zusammenarbeit mit der irischen Aufsicht und den
Möglichkeiten, die Liquiditätssituation und das Ge-
schäftsmodell der DEPFA Bank plc beeinflussen zu kön-
nen, berichtete der für die Aufsicht über die HRE zustän-
dige Referatsleiter der BaFin, der Zeuge Stefan Schrader,
Folgendes:

„Ja, man tauscht sich natürlich mit dem ausländischen
Aufseher aus. Letztendlich können wir aber als deutsche
Aufsicht die Liquiditätssituation und das Geschäftsmodell
ren, dass eben das übergeordnete Unternehmen, also
letztlich hier die Finanzholding, dieser Anforderung aus-

insbesondere der DEPFA plc schon deswegen nicht än-
dern und beeinflussen, weil, wie gesagt, dieses Institut

Drucksache 16/14000 – 80 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

nicht unserer Aufsicht unterliegt. Ich bin mir nicht mal si-
cher – das hatte ich ja gerade auch schon erwähnt –, ob
wir irgendwie auf einer gesicherten Rechtsgrundlage in
dieses Geschäftsmodell hätten eingreifen können und sa-
gen: Ihr ändert jetzt euer Geschäftsmodell! – Das setzt ja
immer voraus, dass ich entsprechende Einflussmöglich-
keiten habe. Selbst wenn ich an die irische Aufsicht he-
rantrete und die sollen versuchen, dass die plc ihr Ge-
schäftsmodell ändert, dann setzt das auch wieder voraus,
dass die irische Aufsicht entsprechende Eingriffsmög-
lichkeiten hat.“ (Aussage Stefan Schrader, Protokoll
Nummer 8, S. 36)

Die Exekutivdirektorin der BaFin für das Bankenwesen,
die Zeugin Sabine Lautenschläger-Peiter, bestätigte in ih-
rer Aussage ebenfalls, dass die deutsche Aufsicht Kon-
takte mit der irischen Aufsicht gehabt habe:

„Ja. Aber wir haben es ja laufend beobachtet. Das habe
ich Ihnen ja dargestellt, dass wir letztendlich ab Februar
und dann ab Mitte März tägliche Liquiditätsberichte ein-
gefordert haben. Ich glaube, mehr als tägliche Liquidi-
tätsberichte kann man nicht fordern; das ist schon sehr
laufend. Wir haben uns mit der irischen Aufsicht unter-
halten und haben auch mehrfach nachgefragt und darum
gebeten, dass, immer wenn Probleme oder auch andere
Bewertungen, also Änderungen in der Bewertung, auftau-
chen, die irische Aufsicht uns das mitteilen soll. Wir ha-
ben den Prüfungsbericht in den wesentlichen Dingen ins
Rainer Englische übersetzen lassen und haben diesen Be-
richt dann auch der irischen Aufsicht zugesandt.“ (Aus-
sage Sabine Lautenschläger-Peiter, Protokoll Nummer 8,
S. 115)

Zu der in diesem Zusammenhang gestellten Frage, ob
seine Aussage richtig sei, dass die deutsche Aufsicht in
Irland nicht prüfen dürfe, nahm der Bundesminister der
Finanzen Peer Steinbrück in seiner Aussage wie folgt
Stellung:

„Meine seinerzeitige Aussage, dass die deutsche Banken-
aufsicht keine Aufsichtszuständigkeiten für die irische
Tochter DEPFA plc hat, ist korrekt und ist inzwischen
auch durch die Aussagen von Herrn Sanio bestätigt wor-
den. Dennoch ist meine Aussage, dass die deutsche Ban-
kenaufsicht keine Zuständigkeiten zu Prüfungen in Irland
hatte, dahin gehend einer Interpretation unterworfen
worden, dass sie auch mit Blick auf die konsolidierte Ban-
kenaufsicht keine Möglichkeiten in Irland hatte. Bezogen
auf die konsolidierte Bankenaufsicht, die Gruppenauf-
sicht, hat die Bundesbank auf Bitte der BaFin eine Son-
derprüfung in Irland vorgenommen. Die erstreckte sich
allerdings – auf der Basis übrigens eines Memorandum of
Unterstanding, was überhaupt erst die rechtliche Grund-
lage oder die Möglichkeit gegeben hat, dass die deutsche
Bankenaufsicht dort tätig wird, zwischen der irischen
Aufsicht und dem BAKred seinerzeit – nicht auf die Liqui-
dität und nicht auf die Solvenz, sondern vornehmlich auf
die Werthaltigkeit der strukturierten Wertpapiere auf der
Bilanz, nicht auf die Liquidität, nicht auf die Solvenz. […]
Das heißt, meine Aussage, es gibt keine Zuständigkeit der

nach wie vor absolut korrekt. Es gibt eine gruppenauf-
sichtsrechtliche Zuständigkeit, konsolidierte Aufsichtszu-
ständigkeit, die im Zuge einer solchen Sonderprüfung von
der BaFin über die Bundesbank mit Prüfung in Gang ge-
setzt worden ist, die aber mit Blick auf die eigentliche
Problematik, die ja kausale Zusammenhänge mit Blick
auf die Liquiditätssituation der DEPFA plc – – nichts zu
tun hat.“ (Aussage BM Peer Steinbrück, Protokoll, Num-
mer 22, S. 23 f.)

Der für die Aufsicht über die BaFin zuständige Unterab-
teilungsleiter im BMF Dr. Thorsten Pötzsch erklärte
hierzu:

„Deshalb finde ich eine Aussage, dass eine Prüfung bei
der irischen DEPFA in Irland nicht stattgefunden hat, in-
sofern richtig, als dass eine Überprüfung des Einzelinsti-
tuts der irischen DEPFA durch die irische Bankenaufsicht
erfolgt. Das halte ich für nach wie vor eine zutreffende In-
formation, und daran finde ich nichts peinlich.“ (Aussage
Dr. Thorsten Pötzsch, Protokoll Nummer 10, S. 136)

Ähnlich äußerte sich auch der für die Aufsicht über die
HRE zuständige Referatsleiter der BaFin, der Zeuge
Stefan Schrader:

„Formal gesehen halte ich sie für richtig.“ (Aussage
Stefan Schrader, Protokoll Nummer 8, S. 41)

d) Prüfung Finanzholding
Eine Prüfung der Finanzholding als nicht operativ tätig
werdendes Bankinstitut war nach der bis zum Inkraft-
treten des Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfand-
briefrechts vom 21. März 2009 (BGBl. I S. 607) im We-
sentlichen nicht möglich, da Finanzholdings bis zum
Inkrafttreten dieses Gesetzes der Bankenaufsicht nur im
Rahmen der Gruppenaufsicht, nicht jedoch der Einzel-
institutsaufsicht unterstellt waren. Im Fall der HRE stellte
die Holding jedoch die von der Deutschen Bundesbank
und der BaFin benötigten Angaben auf freiwilliger Basis
zur Verfügung, wie zum Beispiel auf täglicher Basis die
entsprechenden Liquidity Risk Reports und die hierzu er-
betenen zusätzlichen verbalen Informationen, um den
Komplex Liquiditätsausstattung der DEPFA Bank plc
noch besser aufbereiten und verstehen zu können.

Die HRE hat sich nach Aussage der vom Ausschuss ge-
hörten Zeugen stets kooperativ gezeigt und der Banken-
aufsicht Einblick in die finanzielle Situation der Holding
gewährt. Alle angeforderten Unterlagen, die im Rahmen
der laufenden Aufsicht benötigt wurden, seien vorgelegt
worden. Tatsächlich habe die Finanzholding daher fak-
tisch voll der Aufsicht unterlegen. (vgl. Aussage Klaus-
Dieter Jakob, Protokoll Nummer 13, S. 96 f., Aussage
Rainer Englisch, Protokoll Nummer 4, S. 26):

„Wir haben die Hypo Real Estate Gruppe insofern ge-
nauso prüfen können, als wenn die Finanzholding auch
der Aufsicht unterlegen hätte. Das heißt, wir haben ganz
konkret auch in den Geschäftsräumen der Hypo Real Es-
tate Holding geprüft, Geschäftsräume betreten, dortige
Bankenaufsicht, bezogen auf die Tochter DEPFA plc und
die dortige Liquiditätssituation und Solvenzsituation, ist

Mitarbeiter befragt, Unterlagen eingesehen.“ (Aussage
Rainer Englisch, Protokoll Nummer 13, S. 99)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81 – Drucksache 16/14000

Dies bestätigte auch die Abteilungsleiterin Bankenauf-
sicht der BaFin, die Zeugin Frauke Menke, vor dem Aus-
schuss:

„Ich bin der Meinung, dass es hier keine faktischen Ein-
schränkungen gegeben hat, dass wir da die Prüfung auf
freiwilliger Weise natürlich schon so durchführen konn-
ten, wie wir sie durchführen wollten.“ (Aussage Frauke
Menke, Protokoll Nummer 8, S. 76)

Die Zeugin wies in diesem Zusammenhang darauf hin,
dass die Zusammenarbeit mit der Holding über das hi-
nausgegangen sei, was damals gesetzlich festgelegt ge-
wesen sei:

„Trotzdem ist es so gewesen, dass wir über das hinausge-
hend, was das Gesetz eigentlich vorsieht, die Bank und
die Gruppe intensiv beaufsichtigt haben. Hätten wir uns
nur an das gehalten, was das Gesetz vorsieht, dann hät-
ten wir keinerlei Liquiditätsmeldung betreffend die
DEPFA plc anfordern müssen; denn die DEPFA unter-
liegt irischer Aufsicht.“ (Aussage Frauke Menke, Proto-
koll Nummer 8, S. 68)

Entsprechend äußerte sich auch der Prüfgruppenleiter
Rainer Englisch (Deutsche Bundesbank) vor dem Aus-
schuss:

„Mein persönlicher Eindruck ist der, dass allein dadurch,
dass hier eine Finanzholding im Hintergrund steht – oder
im Groben darüber steht –, es hier eigentlich nicht zu ei-
ner wesentlichen Beeinträchtigung kam.“ (Aussage
Rainer Englisch, Protokoll Nummer 4, S. 21)

Der für die Aufsicht über die HRE zuständige Referatslei-
ter der BaFin, der Zeuge Stefan Schrader, unterstützte
diese Bewertung der Prüfungsmöglichkeiten:

„Wir hätten die Liquiditätsausstattung nicht prüfen kön-
nen aufgrund eines Verwaltungsaktes. Wir haben auf frei-
williger Basis von der Holding – Sie können auch sagen:
Die hat kooperiert – diese Meldungen erhalten. Diese
Meldungen sind von der Deutschen Bundesbank, also von
der Hauptverwaltung in München, noch um gewisse An-
nahmen angereichert worden, weil […] natürlich diese
Liquiditätsreporte auch nicht alle wichtigen Fakten ent-
halten, die dann allerdings verbal zusätzlich mitgeteilt
worden sind.“ (Aussage Stefan Schrader, Protokoll Num-
mer 8, S. 20)

Die Exekutivdirektorin Bankenaufsicht der BaFin Sabine
Lautenschläger-Peiter wies ferner darauf hin, dass eine
Aufsicht über die Finanzholding in jedem Fall die Schief-
lage nicht hätte verhindern können:

„Ja, das kann ich so bestätigen, weil ich meine: Ob man
im KWG Aufsicht über eine Finanzholding hat, hängt
nicht damit zusammen, ob ein Interbankenmarkt zusam-
menbricht. Das muss man ganz deutlich sagen.“ (Aus-
sage Sabine Lautenschläger-Peiter, Protokoll Nummer 8,
S. 125)

Nach Aussage für die Aufsicht über die HRE zuständigen
Referatsleiters der BaFin Stefan Schrader wäre im Übri-

rechts nicht anders abgelaufen und es hätten nach
Auffassung des Zeugen auch keine anderen Erkenntnisse
zutage gefördert werden können:

„Ich glaube, dass die Prüfung nicht anders abgelaufen
wäre und auch keine anderen Erkenntnisse zutage geför-
dert hätte, weil: Letztendlich ist ja ein Großteil der Prü-
fung – so ist es mir zumindest von den Kollegen von der
Bundesbank auch berichtet worden – tatsächlich vor Ort
in der Holding durchgeführt worden, also natürlich auch
in den Einzelinstituten; aber ein Großteil der Prüfung ist
natürlich, weil da die ganzen Systeme auch zusammenlie-
fen, gerade in der Holding durchgeführt worden.“ (Aus-
sage Stefan Schrader, Protokoll Nummer 8, S. 56)

Entsprechend äußerte sich auch der Leiter des Regional-
bereichs Banken und Finanzaufsicht der Deutschen Bun-
desbank, der Zeuge Klaus-Dieter Jakob:

„Das ist richtig. Wir haben die Hypo Real Estate Gruppe
insofern genauso prüfen können, als wenn die Finanzhol-
ding auch der Aufsicht unterlegen hätte. Das heißt, wir
haben ganz konkret auch in den Geschäftsräumen der
Hypo Real Estate Holding geprüft, Geschäftsräume
betreten, dortige Mitarbeiter befragt, Unterlagen ein-
gesehen.“ (Aussage Klaus-Dieter Jakob, Protokoll Num-
mer 13, S. 99)

Die Frage, ob eine Änderung der gesetzlichen Grundlage
zur Beaufsichtigung von Finanzholdings im Sommer
2006 etwas an der Situation geändert hätte, in der die
HRE sich nach der Lehman-Insolvenz befunden hat, ver-
neinte der Zeuge Stefan Schrader:

„[…] nach meiner Einschätzung hätte das an der Liqui-
ditätssituation nichts geändert. Das sind die Marktver-
hältnisse und das Geschäftsmodell der DEPFA gewesen.
Ich glaube, das hätte auch eine bessere – – Eine formal,
KWG-rechtlich bessere oder mögliche bessere Aufsicht
über die Holding hätte da letztendlich, glaube ich, auch
nicht mehr gegensteuern können.“ (Aussage Stefan
Schrader, Protokoll Nummer 8, S. 56)

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die grup-
penbezogenen KWG-rechtlichen Pflichten sich nicht an
die Hypo Real Estate Holding AG richten, sondern an die
Hypo Real Estate Bank. Diese ist seit Anfang 2007 das
übergeordnete Unternehmen dieser Gruppe, die Zustän-
digkeit für die Beaufsichtigung dieser Gruppe liegt seit-
dem hier im Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht
in München (vgl. Aussage Klaus-Dieter Jakob, Protokoll
Nummer 13, S. 68).

Zu etwaigen Maßnahmen der Bankenaufsicht gegenüber
dem Vorstand der Holding merkte Staatssekretär im BMF
Jörg Asmussen an:

„Ja, die BaFin konnte bis dahin den Holdingsvorstand
nicht absetzen. Aber nach alledem, was wir wissen, gab
es keine rechtliche Grundlage, das gegenüber dem Vor-
stand zu tun, einfach zu sagen: Ich traue ihnen nicht
mehr. […] Wenn Sie jemanden abberufen, muss es auch
[…] verhältnismäßig sein, das müssen Sie so belegen
gen die Prüfung in Dublin bei einem früheren Inkrafttre-
ten des Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbrief-

können, weil Sie ja faktisch, wenn Sie den abberufen, ein
Berufsverbot gegen die Person verhängen, dass das auch

Drucksache 16/14000 – 82 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

wirklich justiziabel ist. Ich denke, einfach zu sagen: „Das
Vertrauen ist nicht mehr da“, ist nicht ausreichend, und
ich sehe nicht, welche Anhaltspunkte es gegeben hätte in
dem Jahr 2008, zu sagen: Nach den Regeln des KWG be-
ruft man die Geschäftsführung ab.“ (Aussage Sts Jörg
Asmussen, Protokoll Nummer 21, S. 92)
Die Zeugen auf Seiten der Bankenaufsicht und der HRE
bestätigten somit übereinstimmend, dass die zum Zeit-
punkt der Prüfung der HRE noch nicht vorhandene ge-
setzliche Grundlage für die bankaufsichtliche Prüfung ei-
ner Finanzholding unerheblich für das Prüfungsergebnis
gewesen war. Die Beweisaufnahme zu den Ursachen der
Schieflage (B.III) ergab vielmehr, dass auch eine frühere
gesetzliche Regelung, die die Finanzholdings der Ban-
kenaufsicht unterstellt, die spätere Schieflage der HRE
nicht hätte verhindern können.

3. Ergebnis der Prüfung: Zusammenhang mit
späterer Schieflage der HRE?

Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass zwischen der
Sonderprüfung und den festgestellten organisatorischen
Mängel kein kausaler Zusammenhang mit der im Septem-
ber 2008 eingetretenen Schieflage der HRE erkennbar ist.
Ebenso ist kein Zusammenhang zwischen dem Anlass der
Prüfung, der Abschreibung von 390 Mio. Euro im Januar
2008 auf strukturierte Wertpapiere, und der späteren
Schieflage der HRE erkennbar. Hätte es weder organisa-
torische Mängel noch die Abschreibung im Januar 2008
gegeben, wäre die HRE im September 2008 gleichwohl
in die Schieflage geraten.

Das Ergebnis der Prüfung der HRE-Gruppe wurde in ei-
nem Gesamtbericht vom 24. Juni 2008 dargestellt; die
Prüfungsergebnisse bezüglich der DEPFA Bank plc wa-
ren in diesem Prüfungsbericht als ein Bestandteil enthal-
ten.

Der Abschlussbericht der Deutschen Bundesbank listete
für die Unternehmen der HRE-Gruppe insgesamt
49 Mängel auf. Dabei lag der Schwerpunkt bei Mängeln
der Kategorie F2. Mängel der Kategorie F4 wurden bei
keinem Unternehmen der HRE-Gruppe festgestellt.

Für die DEPFA Bank plc konzentrierten sich die festge-
stellten Mängel auf Defizite beim Risikomanagement,
das heißt die Verzahnung der Berichterstattung oder das
Zusammenführen der Meldungen auf Konzern- und
Gruppenebene erfolgte nicht in allen Bereichen lückenlos
oder konsistent, so dass das Reporting nicht in allen Be-
reichen so aktuell und zeitnah erfolgte, wie es für eine
Bank vorstellbar sein sollte. Hierzu führte der für die
Aufsicht über die HRE zuständige Referatsleiter der
BaFin, der Zeuge Stefan Schrader, aus:

„Die Mängel im Liquiditätsrisikomanagement oder im
Risikomanagement insgesamt – da sprach der Bericht ja
eine deutliche Sprache – lagen ja auf der Hand. Ich kann
da noch mal auf meinen pedantischen Hinweis zurück-
kommen: Selbst ein gutes Liquiditätsrisikomanagement
sagt nichts über die Liquiditätsausstattung aus. Sie kön-

Wenn Sie aber keine Liquidität haben, wenn Ihnen kein
Geschäftspartner und kein Marktteilnehmer mehr
Liquidität zur Verfügung stellt, dann war es das, auf
gut Deutsch.“ (Aussage Stefan Schrader, Protokoll Num-
mer 8, S. 29)

Der Zeuge Stefan Schrader betonte, dass der Bericht
keine schwerwiegenden Feststellungen enthielt:

„Also, der Bericht enthält, was man auch dazu sagen
muss, natürlich keine F4-Feststellungen. Ich weiß jetzt
nicht, ob das allgemein bekannt ist. Die Bundesbank klas-
sifiziert die Feststellungen, die Mängel von F 1 zu F 4,
und F 1 sind die leichteren, F 4 sind die schwerwiegen-
den. …. […] F-4-Feststellungen enthält er nicht. […] Al-
lerdings habe ich mir zwischenzeitlich auch sagen lassen,
dass es auch in Berichten von anderen Kreditinstituten
durchaus auch F-4-Feststellungen gibt, die dieser Bericht
nicht enthalten hat.“ (Aussage Stefan Schrader, Protokoll
Nummer 8/2, S. 17)

Teilweise zeigten sich aber auch Defizite, deren Ursache
im Einsatz unterschiedlicher, nicht kompatibler oder an-
gepasster EDV-Systeme begründet lagen, was nach Aus-
sage des Zeugen Schrader bei Übernahmen und Fusionen
jedoch nicht ungewöhnlich sei. Der für die Aufsicht über
die BaFin zuständige Unterabteilungsleiter beim BMF,
der Zeuge Dr. Thorsten Pötzsch, merkte hierzu an:

„Beanstandet wurde das IT-Rahmenwerk und das Risiko-
management. Die Frage der Liquiditätsausstattung
wurde nach meiner Erinnerung dort nicht beanstandet.“
(Aussage Dr. Thorsten Pötzsch, Protokoll Nummer 10,
S. 143)

Die Abteilungsleiterin Bankenaufsicht der BaFin, die
Zeugin Frauke Menke, erklärte, dass die festgestellten
Mängel nicht in Zusammenhang mit der Schieflage der
HRE im September 2008 stünden:

„[…] Für das, was da im September passiert ist, ist aus-
schlaggebend gewesen: Lehman, die Refinanzierungssi-
tuation der HRE-Gruppe. Die Mängel sehe ich nicht in
direktem ursächlichem Zusammenhang. Das waren Män-
gel, die beseitigt werden mussten. …. Aber das ist nicht
die Ursache dafür gewesen, dass hier hinterher die Pro-
bleme aufgetreten sind im September. […].“ (Aussage
Frauke Menke, Protokoll Nummer 8/2, S. 48)

Die Exekutivdirektorin der BaFin, die Zeugin Sabine
Lautenschläger-Peiter, ergänzte diese Einschätzung wie
folgt:

„Also, Mitte September, nach Lehman, ging es dann nicht
mehr darum, irgendwelche Mängel im Risikomanagement
zu beseitigen, sondern darum, die Liquiditätslage zu sta-
bilisieren. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich im Au-
gust noch einmal darüber mit ihr gesprochen habe. Das
ist auch letztendlich nicht üblich. Sie müssen sich also
vorstellen, dass Sie bei ungefähr 200, 220 Sonderprüfun-
gen im Jahr, die nie ohne Mängel ausgehen, die auch oft
F-3-Mängel haben – es gibt auch etliche mit F-4-Män-
nen das beste Liquiditätsrisikomanagement haben, und
dann stellen Sie fest: Ich habe keine Liquidität mehr. –

geln – – Also, es ist nicht so, dass ich mich da jede Woche
bei meinem Abteilungsleiter erkundige, ob er da nach-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 83 – Drucksache 16/14000

hält, sondern das ist selbstverständlich.“ (Aussage Sa-
bine Lautenschläger-Peiter, Protokoll Nummer 8/2, S. 75)

In diesem Sinne äußerte sich auch der Präsident der
BaFin Jochen Sanio:

„Herr Troost, eine katastrophale Liquiditätssituation
oder schlechte Liquiditätssituation kann eine Bank mit
dem besten Management haben, wenn die Märkte zu sind.
Wenn ihr Geschäftsmodell von den Märkten nicht mehr
akzeptiert wird, dann kann sie das durch ein hervorra-
gendes Managementsystem viel präziser feststellen, als
diese Bank es konnte, aber das ändert nichts daran, dass
es zwei verschiedene Paar Schuhe sind: Wie viel Liquidi-
tät hat die Bank – egal, ob es eine miese oder eine gute
Bank ist; der Druck war auch bei guten Banken durchaus
da –, und was für ein mieses Managementsystem hat sie?
Jetzt unterstelle ich geistig einmal vom Kausalverlauf,
wir hätten einen Zauberstab, und das Managementsystem
würde über Nacht auf lege artis gestellt werden können;
dann hätte die Bank immer noch keine Liquidität gehabt.
Das sind zwei unterschiedliche Sachen. (Aussage Jochen
Sanio, Protokoll Nummer 17, S. 25 f.)

Der Präsident der Deutschen Bundesbank Prof. Dr. Axel
Weber schloss sich dieser Auffassung an:

„Ich glaube, dass auch ein besseres Liquiditätsmanage-
ment die Probleme der Hypo Real Estate nicht verhindert
hätte. […] Nach der Lehman-Insolvenz war eben das
Austrocknen der Märkte dafür verantwortlich, dass hier
im Liquiditätsmanagement gar nicht mehr gesteuert wer-
den konnte.“ (Aussage Prof. Dr. Axel Weber, Protokoll
Nummer 17, S. 75 f.)

Ebenso hat der für Prüfungen der Deutschen Bundesbank
bei der HRE zuständige Referatsleiter Manfred Eder
(Deutsche Bundesbank) einen Zusammenhang mit der
späteren Schieflage verneint:

„Ich möchte da noch mal auf das zurückkommen, was wir
vorhin schon problematisiert hatten. Das eine ist das Ge-
schäftsmodell und die Situation der Märkte, und das an-
dere sind die Risikoprozesse innerhalb dieses Hauses.“
(Aussage Manfred Eder, Protokoll Nummer 6, S. 39)

Die Nachfrage, ob es im September 2008 trotzdem zu der
Schieflage gekommen wäre, wenn alle Mängel innerhalb
von wenigen Wochen hätten abgestellt werden können,
verneinte die Abteilungsleiterin Bankenaufsicht der
BaFin Frauke Menke folgendermaßen:

„Wie ich gesagt habe, man muss halt zwei Dinge unter-
scheiden: was bei einer Prüfung rauskommt und das, was
Liquidität anbelangt. Wenn die Mängel, die jetzt im Risi-
komanagement auftreten, beseitigt werden, heißt das
nicht, dass man damit auch die Liquiditätssituation wirk-
lich verbessert hat. Also, ich sehe da keinen Zusammen-
hang.“ (Aussage Frauke Menke, Protokoll Nummer 8,
S. 84 f.)

In diesem Sinn äußerte sich auch der für Prüfungen der
Deutschen Bundesbank bei der HRE zuständige Referats-

tember 2008 geändert hätte, wenn die Beanstandungen
schon vorher hätten beseitigt werden können:

„Das hängt natürlich auch von bestimmten Sachverhal-
ten in einem Bereich ab, auf den ich jetzt nicht näher ein-
gehen kann. Aber was sich dadurch natürlich nicht verän-
dert hätte, das wäre die Refinanzierungsstruktur der
DEPFA plc gewesen. Und was sich auch durch die Berei-
nigung der Feststellungen nicht verändert hätte, wäre die
Situation gewesen, die dann am Markt vorgeherrscht
hat.“ (Aussage Manfred Eder, Protokoll Nummer 6,
S. 14)

Entsprechend äußert sich auch der Leiter des Referats
Laufende Aufsicht I der Deutschen Bundesbank, Karl
Schnitzler:

„Als die Prüfung vorgezogen und in ihrem Inhalt ausge-
staltet wurde, waren für uns die Liquiditätsrisiken noch
nicht so zu sehen, dass das der dominante Faktor gewe-
sen wäre, sondern es war der strukturierte Bereich. […]
Es ist richtig, dass im strukturierten Bereich nicht der
Schwerpunkt der Feststellungen lag.“ (Aussage Karl
Schnitzler, Protokoll Nummer 13, S. 108)

Die Exekutivdirektorin Banken der BaFin, die Zeugin
Sabine Lautenschläger-Peiter betonte, dass das beste Risi-
komanagement nichts helfe, wenn keine Liquidität zur
Verfügung stehe:

„Sie können die besten Prozesse aufgesetzt haben, Sie
können das beste Risikomanagement dieser Welt auch im
Liquiditätsrisikobereich haben, wenn Ihnen keine andere
Bank mehr Geld gibt, nützt Ihnen das nichts, gar nichts.“
(Aussage Sabine Lautenschläger-Peiter, Protokoll Num-
mer 8/2, S. 72)

„Im Übrigen nur zur Ergänzung: Man kann zum Beispiel
die besten Prozesse und Organisationen beim Liquiditäts-
risikomanagement haben, aber wenn Marktteilnehmer
nicht mehr bereit sind, mit einer betroffenen Bank Ge-
schäfte zu tätigen, dann nützt einem auch das beste Risi-
komanagement nichts.“ (Aussage Sabine Lautenschläger-
Peiter, Protokoll Nummer 8, S. 125)

Der ehemalige Sachbearbeiter im Risikocontrolling der
HRE Stéphane Wolter bewertete die bei der HRE festge-
stellten Mängel im Übrigen als „nicht außerordentlich“:

„Nein, nicht mehr organisatorische Probleme wie bei je-
der anderen Fusion oder Kauf auch, die ich bisher mitge-
macht habe. Also, da war jetzt nichts weiter, was mir auf-
gefallen wäre, was organisatorisch jetzt ein großes
Problem gewesen wäre.“ (Aussage Stéphane Wolter, Pro-
tokoll Nummer 13, S. 46)

„Ich wollte ja die Bank verlassen. Das ist richtig. Das
hatte ich auch meinen Vorgesetzten in der Holding ge-
sagt. Das war nicht der Grund, dass ich jetzt allein ge-
sagt habe: Oh, die geht jetzt in die Grütze, die Bank. – Im
Januar habe ich das in der Form auch nicht – sagen wir
mal – vorhergesehen. Ich habe ja nicht orakelt oder so.
Ich nur gesagt gehabt – das war damals meine persönli-
leiter, der Zeuge Manfred Eder, auf die Frage, ob es etwas
an der Situation der DEPFA Bank plc nach dem 15. Sep-

che Meinung –, dass man sich keinen Gefallen getan hat,
dass man die DEPFA gekauft hat, mit all den Schwierig-

Drucksache 16/14000 – 84 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

keiten, die ich da gesehen habe.“ (Aussage Stéphane
Wolter, Protokoll Nummer 13, S. 50)

Die Bewertung der sogenannten CDO-Portfolios, also der
strukturierten Wertpapiere, die ein Auslöser der Prüfung
waren, erschien den Prüfern der Deutschen Bundesbank
nach Aussage des Zeugen Jens Conert (BMF) als plausi-
bel. Im Übrigen wies der Zeuge darauf hin, dass die Prü-
fung gezeigt habe, dass die HRE mit ihrem Liquiditäts-
management keine gesetzlichen Vorschriften verletzt:

„Die Hypo Real Estate hat keine bankaufsichtsrechtlich
verankerten Grenzen durchbrochen. Die Liquiditätskenn-
ziffer in der Liquiditätsverordnung wurde eingehalten.
Die Mindesteigenkapitalanforderungen nach der Solvabi-
litätsverordnung wurden eingehalten. Es waren keine Ver-
letzungen bankaufsichtsrechtlicher Normen, die festzu-
stellen waren oder über die hätte berichtet werden
müssen. Es waren Indikationen über eine angespannte
Lage. Diese Indikationen wurden immer wieder auch
kommentiert mit Hinweisen wie: Es gibt auch wieder eine
Entspannung; es ist beherrschbar. Vor diesem Hinter-
grund erschien es mir nicht dringlich geboten, die
Leitung oder den Minister hierüber angesichts der wider-
sprüchlichen oder nicht eindeutigen Lage zu unterrich-
ten.“ (Aussage Jens Conert, Protokoll Nummer 10, S. 86)

Im Übrigen wies der Leiter des Regionalbereichs Banken
und Finanzaufsicht der Deutschen Bundesbank Hauptver-
waltung München, Klaus-Dieter Jakob, darauf hin, dass
auch der Anlass der Prüfung, strukturierte Wertpapiere,
und die Liquiditätskrise der HRE im September 2008 in
keinem Zusammenhang stehen:

„Die strukturierten Produkte, das Portfolio an struktu-
rierten Produkten, das die Hypo-Real-Estate-Gruppe ins-
gesamt besaß, war Gegenstand der Prüfungen. Aber die
sind nicht Ursache für die Liquiditätskrise der Hypo Real
Estate.“ (Aussage Klaus-Dieter Jakob, Protokoll Num-
mer 13. S. 76)

Der Zeuge Karl Schnitzler sah auch bezüglich der Schief-
lage der HRE keinen Zusammenhang zwischen der Liqui-
ditätskrise und dem Anlass der Prüfung, die strukturierten
Produkte:

„Das ist richtig. Am 15. September wurde ja letztlich die
Liquiditätskrise ausgelöst. Damit haben die strukturier-
ten Produkte keinen unmittelbaren Zusammenhang. […]
Aber mit Lehman begann die Liquiditätskrise und begann
nicht die Krise im Bereich strukturierter Produkte.“ (Aus-
sage Karl Schnitzler, Protokoll Nummer 13, S. 108)

Der Zeuge Klaus-Dieter Jakob merkte zum Gegenstand
der Prüfung bei der HRE insoweit ergänzend an:

„Die strukturierten Produkte, das Portfolio an struktu-
rierten Produkten, das die Hypo-Real-Estate-Gruppe ins-
gesamt besaß, war Gegenstand der Prüfungen. Aber die
sind nicht Ursache für die Liquiditätskrise der Hypo Real

4. Konsequenzen aus der Prüfung
gegenüber HRE

Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass die Bankenauf-
sicht die HRE aufgefordert hat, ihre organisatorischen
Mängel abzustellen. Das Ergebnis der Prüfung ist in einer
Besprechung am 31. Juli 2008 zwischen der BaFin und
dem Vorstand der HRE behandelt worden; hierzu teilte
der für Prüfungen der Deutschen Bundesbank bei der
HRE zuständige Referatsleiter Manfred Eder dem Aus-
schuss mit:

„Die BaFin hat am 16. Juli die Bank mit diesem Prü-
fungsbericht konfrontiert. Am 31.07. hat die Bank bereits
ein umfangreiches Papier mit entsprechenden Stellung-
nahmen vorgelegt.“ (Aussage Manfred Eder, Protokoll
Nummer 6/2, S. 4)

Zu diesem Gespräch berichtet der für die Aufsicht über
die HRE zuständige Referatsleiter der BaFin, Stefan
Schrader:

„Wir haben dieses bewusste Gespräch am 31.07. geführt.
Da ist natürlich, auf gut Deutsch gesagt, Tacheles gespro-
chen worden. Da werden dann nicht unbedingt Nettigkei-
ten ausgetauscht, sondern da wird dann schon die Erwar-
tung der Bankenaufsicht geäußert: was man erwartet, bis
wann das abgestellt ist, dass man erwartet, dass die Sa-
che ernst genommen wird, dass es mit genügend Perso-
nen angegangen wird, dass sich also nicht einer zwei
Jahre damit beschäftigt oder so etwas, dass man natür-
lich erwartet, dass bei besonders gravierenden Sachen
Sofortmaßnahmen ergriffen werden und das nicht über
Jahre abgearbeitet wird.“ (Aussage Stefan Schrader, Pro-
tokoll Nummer 8, S. 30)

Eine Schließung der Tochterbanken der HRE sei aber kei-
nesfalls Thema der Gespräche gewesen:

„Es gab auch gar keinen Grund dafür. Auf welcher
Grundlage sollen wir denn eine Bank schließen, die wie-
der zahlungsunfähig noch überschuldet ist zu dem Zeit-
punkt und meiner Erinnerung nach zu diesem Zeitpunkt
auch noch sämtliche Kennziffern eingehalten hat? Sie
brauchen ja eine Eingriffsgrundlage, die zieht, um eine
Bank zu schließen bzw. erst mal ein Moratorium zu ver-
hängen. Natürlich können Sie mit allem drohen. Aber ir-
gendwann landen Sie dann mal als Papiertiger, wenn da
nichts dran ist.“ (Aussage Stefan Schrader, Protokoll
Nummer 8, S. 40)

Der Präsident der BaFin, der Zeuge Jochen Sanio, wies
darauf hin, dass auch die harte Konfrontation der Vor-
stände mit den Feststellungen die spätere Schieflage nicht
hat verhindern können:

„Ich sehe eine schwierige, gravierende, ernste Liquidi-
tätssituation. Ich beobachte, ob die sich so weit ver-
schlimmert, dass ich die Bank schließen muss; nur darum
geht es. Ich bin nicht in der Lage, der Bank BaFin-Liqui-
dität zur Verfügung zu stellen. Ich bin nicht in der Lage,
der Bank, bevor sie wirklich am Ende ist, Liquidität zu
organisieren. Zweitens. Die Frage, was das Risikoma-
Estate.“ (Aussage Klaus-Dieter Jakob, Protokoll Num-
mer 13. S. 76)

nagement der Bank wert ist, wird einer tiefgreifenden,
von der Bundesbank hervorragend durchgeführten Prü-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85 – Drucksache 16/14000

fung unterzogen. Die Bundesbank hat nicht getrödelt; es
ist sehr, sehr schwierig, das bei so einem großen Konzern,
von dem wir hier reden, zu durchdringen. Die Bundes-
bank hat Mitte Juni einen hervorragenden Prüfungsbe-
richt abgeliefert. Die BaFin hat diesen Bericht selbst aus-
gewertet, sich gefragt, welche – das ist nun unsere Sache
– bankaufsichtlichen Konsequenzen daraus zu ziehen
sind, sie hat den Verantwortlichen Zeit gegeben, den
selbst zu studieren, hat sie einbestellt, hat – vielleicht
sollten wir einmal den Inhalt dieses Protokolls uns an-
gucken – mit aller Härte denen gesagt, was die Stunde ge-
schlagen hat. Aber jetzt könnte ich wieder zynisch sagen:
Das war am 31. Juli, und zwei Monate später wäre der
Vorhang gefallen. Insofern ist das eine ganz andere Zeit-
schiene.“ (Aussage Jochen Sanio, Protokoll Nummer 17,
S. 27)

Das entsprechende Gesprächsprotokoll ist nach Aussage
des für die Aufsicht über die HRE zuständigen Referats-
leiters der BaFin Stefan Schrader dann am 18. November
2008 durch seine Abzeichnung finalisiert worden. Bei der
Fassung des Vermerks, die „in die Akte gegangen ist“, sei
im Kopfteil des Vermerks das Datum „12.09.“ durch das
Datum „13.11.“ ersetzt worden. Auf die lange Bearbei-
tungsdauer angesprochen, erklärte der Zeuge:

„Bei der Arbeitsbelastung und den natürlich, sagen wir
mal: nicht gerade ruhigen Zeiten, kann es durchaus sein,
dass längere Zeiträume vergehen.“ (Aussage Stefan
Schrader, Protokoll Nummer 8, S. 15)

Die Abteilungsleiterin Bankenaufsicht der BaFin Frauke
Menke führte zum Zeithorizont der Erstellung des Ge-
sprächsprotokolls vom 31. Juli 2008 aus:

„Ich würde mir auch wünschen, das ginge von heute auf
morgen, und sehr geduldig bin ich, ehrlich gesagt, nicht.
Aber es geht nicht. Es ist schon so, dass man da häufiger
Zeiträume hat, die auch ein, zwei Jahre dauern können,
wenn Sie entsprechende Feststellungen haben. […] Es ist
so gewesen, dass dieses Ergebnisprotokoll vorher begon-
nen worden ist, dass es, wie es leider häufiger der Fall
ist, nicht sofort beendet werden konnte, dass es insbeson-
dere dann auch durch die Krisensituation überholt wor-
den ist, weil wir nämlich das Protokoll noch nicht fertig
hatten, als dann die Krise bei der HRE ausgebrochen ist.
Und dann – das muss ich ganz einfach sagen – ist das lei-
der so in solchen Arbeitssituationen, dass das Protokoll
nicht so im Vordergrund stand, dass wir das sofort gefer-
tigt haben, sondern das ist dann zum 13.11. fertig gewor-
den.“ (Aussage Frauke Menke, Protokoll Nummer 8,
S. 72, 74)

Zur Abstellung der Mängel hat sich die BaFin von der
HRE einen Plan vorlegen lassen, der Aussagen beinhaltet,
wie die HRE vorgehen will, um die festgestellten Mängel
zu beheben. Dieser Plan ist von der BaFin auf seine Eig-
nung überprüft worden. Darüber hinaus hat sich die
BaFin von der HRE Bericht erstatten lassen, wie die HRE
die Umsetzung des Planes kontrolliert und von der HRE
eine laufende Berichterstattung gefordert, die Aufschluss

Plans zur Mängelbeseitigung werden dann – üblicher-
weise – noch durch den Jahresabschlussprüfer testiert.
Unabhängig davon führt die BaFin in Fällen wie der HRE
auch selbst Nachschauprüfungen durch, deren Zeitpunkt
im Vorhinein nicht festgesetzt werden kann, sondern der
sich an den tatsächlichen Fortschritten ausrichtet. Nach
Aussage des für die Aufsicht der HRE zuständigen Refe-
ratsleiters der BaFin, Stefan Schrader, war eine solche
Nachschauprüfung für die HRE zumindest für Anfang
2009 angedacht, was nach Aussage des Zeugen auch al-
len mehr oder weniger bekannt gewesen sei. Es wurde ein
durchaus längerer Zeitraum für die Mängelbeseitigung
eingeräumt. Dies hat seine Ursache darin, dass Mängel,
insbesondere auch bei komplexen IT-Anwendungen nicht
innerhalb von wenigen Tagen abgestellt werden können.
Vielmehr kann sich eine solche Mängelbereinigung gege-
benenfalls auch über mehrere Monate hinziehen.

Zur Frage einer Nachschau bei der HRE-Gruppe, um die
Mängelbeseitigung zu überprüfen, teilte der für Prüfun-
gen der HRE zuständige Referatsleiter der Deutschen
Bundesbank Manfred Eder dem Ausschuss mit:

„Es ist eine Nachschau empfohlen worden für das zweite
Halbjahr 2009. […] Bei der Nachschau muss man meines
Erachtens einem Institut schon auch die Gelegenheit ge-
ben, derartige Änderungen vornehmen zu können, damit
man dann auch zu einem Zeitpunkt prüft, wo realisti-
scherweise die Möglichkeit besteht, das Ganze bereinigt
zu haben. […]“ (Aussage Manfred Eder, Protokoll Num-
mer 6, S. 13)

Der für die Aufsicht über die HRE zuständige Referatslei-
ter der BaFin Stefan Schrader bestätigte, dass die HRE
bereits während der laufenden Prüfung begonnen habe,
die festgestellten Mängel zu beheben:

„Ich glaube sogar, dass im Prüfungsbericht schon er-
wähnt ist, dass teilweise die Bank oder die Holding inner-
halb der Prüfung mit der Beseitigung einiger Mängel an-
gefangen hat, soweit man das natürlich kurzfristig
erledigen kann. Ich erwähnte auch heute Morgen schon,
dass die Holding zu dem Gespräch am 31.07., weil wir
auch darum gebeten hatten, eine entsprechende – – diese
so genannte Einzentimeteranlage oder wie viel das war,
mitgebracht hat, wo dann genau auch sehr umfangreich
dargestellt wurde, welche Maßnahmen zu welcher Fest-
stellung eingeleitet worden sind, eingeleitet werden sol-
len, bis wann sie umgesetzt werden sollten, mit wie viel
Mannstunden, wie man das nennt, und mit welchem per-
sonellen Einsatz und mit welchem finanziellen Aufwand.“
(Aussage Stefan Schrader, Protokoll Nummer 8/2, S. 4)

Die Abstellung der Mängel war durch einen Wirtschafts-
prüfer zu testieren:

„Es war auch vereinbart, dass natürlich die Mängelbe-
seitigung vom Jahresabschlussprüfer tatsächlich testiert
wird, also zumindest einer prüferischen Durchsicht unter-
zogen wird, um damit auch quasi ein Testat oder eine Be-
scheinigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers zu
darüber gibt, welche Defizite in welchem Umfang noch
fortbestehen. Diese so genannten „Meilensteine“ des

haben, dass die Mängel tatsächlich beseitigt worden sind.
Das war Teil dieser Vereinbarung oder Auflage, wie Sie

Drucksache 16/14000 – 86 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

das immer ausdrücken möchten, […].“(Aussage Stefan
Schrader, Protokoll Nummer 8/2, S. 5)

Das Procedere der Mängelbeseitigung hat der Zeuge
Stefan Schrader wie folgt beschrieben:

„Die Bank hatte uns gegenüber erwähnt – – Das war
wohl auch schon während der Prüfung angeleiert wor-
den, und da werden auch entsprechende Gesellschaften
beauftragt, also Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bera-
tungsgesellschaft, EDV-Gesellschaft. Das macht die Bank
nicht unbedingt selber. Da gibt es entsprechende Gesell-
schaften, die die Projekte initiieren, die sie betreuen, und
versuchen, das selber umzusetzen, insbesondere dann,
wenn es EDV-Projekte sind. Also, es sind gewisse Pro-
jekte aufgesetzt. Da gibt es einen Projektplan für gewisse
Sachen. Wie gesagt, wir hatten einen Masterplan erbeten,
der entsprechend mit den Unterlagen schon mitgebracht
worden ist, wo allerdings – – Ich glaube, ein Drittel der
Mängel war laut Holding schon abgearbeitet, und zwei
Drittel werden je nachdem – – Manche dauern länger,
wenn es umfangreichere EDV-Projekte sind, und einige
sind in einem kürzeren Zeitraum zu erledigen. Da hatten
sie entsprechende Aufstellungen und entsprechende Pläne
mitgebracht, wann was erledigt werden soll. Das ist ein
sehr detaillierter Plan gewesen.“ (Aussage Stefan
Schrader, Protokoll Nummer 8, S. 34)

Auch für den Leiter des Referats Laufende Aufsicht 1 der
Deutschen Bundesbank Karl Schnitzler hätte eine frühere
Behebung der Mängel nichts an der Schieflage der HRE
nach dem 15. September 2008 geändert:

„Es hätte wohl nichts geändert, weil man unterscheiden
muss zwischen dem Liquiditätsrisikomanagement – das
sind die Systeme, mit denen sich die Bank einen möglichst
guten Eindruck verschaffen will, welche potenziellen Ri-
siken in diesem Bereich lauern – und der tatsächlichen
Liquiditätsausstattung. Ich sage jetzt einmal: Wenn die
Krise irgendwann zu Ende gegangen wäre, dann hätten
hoffentlich unsere Feststellungen im Bereich Liquiditäts-
risikomanagement, im Bereich dieser Prüfung, mit dazu
beigetragen, dass das Institut eine bessere Informations-
basis für zukünftige Entscheidungen gehabt hätte, wie
man sich hier positioniert. Aber das war ja aufgrund der
bereits andauernden Krise der Bank nicht möglich, so-
dass eine sofortige Behebung der Mängel nichts daran
geändert hätte, dass man nach dem 15. September in
diese argen Liquiditätsnöte kam.“ (Aussage Karl
Schnitzler, Protokoll Nummer 13, S. 109)

Der Zeuge hob vielmehr noch einmal hervor, dass eine
bessere Geschäftsorganisation auch nicht zu einer länger-
fristigen Finanzierung verholfen hätte:

„Sie [die Schieflage] hätte aus meiner Sicht nicht verhin-
dert werden können, weil man, wie gesagt, unterscheiden
muss zwischen Liquiditätsrisikomanagement. Darauf be-
zogen sich ja auch die Erkenntnisse, die wir aus der Prü-
fung gewonnen haben: dass hier durchaus noch da und
dort etwas zu verbessern ist. – Das ist das eine. Das an-
dere ist die tatsächliche Liquiditätslage. Wenn diese Ver-

risiken gehabt. Aber die Unergiebigkeit der Märkte zu
dem Zeitpunkt im langfristigen Bereich war nun mal
schon da, und die wäre auch nicht dadurch weniger ge-
worden, dass die Bank das Management schon verbessert
gehabt hätte.“ (Aussage Karl Schnitzler, Protokoll Num-
mer 13, S. 119 f.)

Ähnlich verneinte auch der Zeuge Stefan Schrader
(BaFin) die Frage, ob eine Beseitigung der Mängel inner-
halb einer Woche die Auswirkungen der Lehman-Insol-
venz hätte verhindern können:

„Meines Erachtens nein. Deswegen habe ich ja auch im-
mer versucht, schön zu trennen zwischen einmal dem
Liquiditätsrisikomanagement und der Liquiditätsausstat-
tung. Sie können das beste Liquiditätsrisikomanagement
haben, das heißt, Sie mögen zwar früher merken, dass Sie
pleite sind, aber das ändert an der Pleite nichts. […]
Wenn Ihnen der Markt an dem und dem Tag nichts gibt,
gleiten Sie zwangsläufig auf die Pleite, also auf die Zah-
lungsunfähigkeit hin; da nützt Ihnen das beste Risiko-
management nichts. Dann haben Sie zwar eine gute Er-
kenntnis – Sie wissen alles –, aber es gibt Ihnen trotzdem
keiner Liquidität, und damit sind Sie zahlungsunfähig
oder werden Sie zahlungsunfähig. Das ist zwangsläufig.“
(Aussage Stefan Schrader, Protokoll Nummer 8, S. 55 f.)

Der Prüfgruppenleiter Rainer Englisch (Deutsche Bun-
desbank) wies darauf hin, dass sich die bei der HRE fest-
gestellten Mängel nicht hätten kurzfristig beheben lassen:

„Schon das Risikocontrollingsystem in kurzer Zeit zu
bearbeiten, ist eine große Herausforderung. Aber für eine
Bank dieser Größe auch die Refinanzierungsstruktur
innerhalb weniger Monate grundlegend zu verändern,
ist – – denke ich mal, kann man anzweifeln, ob das
möglich ist. …“ (Aussage Rainer Englisch, Protokoll
Nummer 4/2, S. 40)

Der Zeuge bejahte im Übrigen die Frage, ob für den Fall,
dass die HRE alle Vorschläge der Bundesbank umgesetzt
hätte, die DEPFA Bank plc im September 2008 gleich-
wohl in die Schieflage geraten wäre:

„Ja, das ist mein Eindruck.“ (Aussage Rainer Englisch,
Protokoll Nummer 4/2, S. 16)

Der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Bank AG
Dr. Josef Ackermann äußerte sich zur finanzaufsichtli-
chen Bewertung von im Liquiditätsmanagement festge-
stellten Mängeln wie folgt:

„Die Tatsache ist, dass das sicher nicht State of the Art
war und dass man das bemängeln musste. Die Frage ist
– das kann ich nicht beurteilen –, ob die Aufsichtsbehör-
den das auch so gesehen haben und einfach etwas Zeit
eingeräumt haben. Das ist ja nicht etwas, was man inner-
halb von zwei Tagen korrigieren kann. Das ist auch mit
hohen Investitionen verbunden. Man braucht entspre-
chende Qualität der Mitarbeiter. Wir erleben das ja auch
bei uns, dass die BaFin irgendein Modell bemängelt.
Dann sagen wir: In drei oder sechs Monaten oder zwölf
Monaten eliminieren wir dieses Defizit und beheben diese
besserungen auch sofort umgesetzt worden wären, dann
hätte die Bank bessere Informationen über Liquiditäts-

Mängel.“ (Aussage Dr. Josef Ackermann, Protokoll Num-
mer 15, S. 88)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 87 – Drucksache 16/14000

Zur Frage des Zeithorizonts für die Behebung der Mängel
wies der Zeuge auf die Komplexität der festgestellten
Mängel hin:

„Die Frage ist: Hat man es angemahnt? Ich würde er-
warten, dass man es anmahnt und dass man einen Zeit-
horizont gibt. Aber der Zeithorizont in der Komplexität
– wenn Sie also die entsprechende Informationstechnolo-
gie aufbauen müssen – kann durchaus zwei Jahre betra-
gen oder noch mehr. Das ist nicht einfach von einem Tag
zum anderen machbar.“(Aussage Dr. Josef Ackermann,
Protokoll Nummer 15, S. 114)

Der frühere Aufsichtsratsvorsitzende der HRE Kurt F.
Viermetz verwies ebenfalls auf die erforderliche Zeit zur
Behebung der Mängel:

„Der Bericht ist, glaube ich – ich habe ihn hier mit dabei
–, am 24. Juni erstellt worden, herausgegeben worden
und ist – das kann ich Ihnen versichern, Herr Vorsitzen-
der – mit absoluter Aufmerksamkeit in der Bank verarbei-
tet worden, gelesen worden, analysiert worden, selbstver-
ständlich vom Vorstand sowieso, dann in Berichten des
Vorstandes an den Prüfungs- und Auditausschuss, dann
selbstverständlich in den Kommentierungen der Wirt-
schaftsprüfer an den Audit- und Prüfungsausschuss und
dann zum Schluss selbstverständlich in einer Zusammen-
fassung für das Plenum des Aufsichtsrates. Ich habe in
meiner Eingangserklärung erwähnt – auch mir erschien
das eine sehr wichtige Information –, dass der Vorstand
die aufgetretenen beschriebenen Mängel – – Ich möchte
dazu sagen, dass es keine F-4-Mängel gegeben hatte, wo
man wirklich sofort sagt: Um Gottes Willen, was ist hier
los? Was ist hier schief gelaufen? Was muss hier sofort
repariert werden? – Es waren alles F 1, F 2, F 3. Ich will
das hier jetzt nun nicht einfach verniedlichen, ganz und
gar nicht. Jede dieser Schwächen – so wurde mir berich-
tet; so weiß ich es aus dem Ausschuss; so ist es dem Auf-
sichtsrat vorgetragen worden – wurde von einem Projekt-
team bearbeitet, und der Vorstand ging zu BaFin – ich
glaube, es war in den letzten Julitagen; er hat mir dann
auch berichtet über das Treffen –, um im Einzelnen BaFin
vorzutragen, was alles gemacht werden würde, um die be-
rechtigte Kritik hier zu eliminieren. […] Ich kann Ihnen
versichern, dass die Korrekturen auf dem Wege waren.
Wenn ich mir den 44er-Bericht ansehe – wenn ich das
auch noch sagen darf –: Ein Großteil dieser Beschrei-
bung galt der IT und galt der Tatsache, dass die IT
DEPFA und die IT Immobilienfinanzierung HRE nicht fu-
sioniert waren, nicht konsolidiert waren. Jetzt darf ich
natürlich daran erinnern, dass juristisch die Integration
ja erst in den ersten Oktobertagen 2007 stattgefunden
hatte, sodass man, glaube ich, nicht davon ausgehen
konnte, dass so eine Konsolidierung schon hätte exeku-
tiert werden können. Dass daraus selbstverständlich
Schwächen entstehen, nämlich dass beide IT-Systeme zu-
erst mal ihre eigenen Zahlen produzieren, die dann kon-
solidiert werden müssen, und das selbstverständlich nicht
die beste der schnellen Informationsweitergabe und der
Transparenz in der heutigen Zeit ist, ist klar. […] Das

Schwächen, die in diesem Bericht, der immerhin […]
180 Seiten hat, hat der Vorstand sofort in Angriff genom-
men, und zwar in einem Projektteam, in dem, wie ich
schon sagte, auch die KPMG, der Wirtschaftsprüfer, mit
eingeschlossen war.“ (Aussage Kurt F. Viermetz, Proto-
koll Nummer 11, S. 16 f., 39)

Der für die Aufsicht der HRE zuständige Referatsleiter
der BaFin Stefan Schrader verneinte die Frage, ob zwi-
schen der BaFin und der Deutschen Bundesbank erörtert
worden sei, die schärfere Waffe des § 46 KWG anzuwen-
den:

„Die Liquiditätssituation bei den deutschen Instituten
– nur gegenüber denen hätten wir irgendwelche Anord-
nungen nach § 46 oder sonst was überhaupt erlassen kön-
nen – stellte sich ganz anders dar. Eine Anordnung nach
§ 46, was eines der schwersten Mittel gegen ein Kredit-
institut ist, insbesondere dann, wenn Sie eine Gefahr für
die Einlagen annehmen oder vermuten, dass Anleger ge-
schädigt werden und nicht mehr zu ihrem Geld kommen
– das ist quasi schon die Vorstufe eines Moratoriums –,
kann ich nur verhängen, wenn ich, bezogen auf das Kre-
ditinstitut – gegenüber der Holding konnte ich das gar
nicht verhängen, auch nicht gegenüber der plc –, die Tat-
sachengrundlage auch hinsichtlich der Hypo Real Estate
Bank AG bejahe. Dazu bestand meines Erachtens über-
haupt kein Anlass.“ (Aussage Stefan Schrader, Protokoll
Nummer 8, S. 43)

Der Präsident der BaFin Jochen Sanio verneinte die An-
wendbarkeit der §§ 45 f. KWG ebenfalls:

„Jede Maßnahme muss geeignet sein. Die einzige geeig-
nete Maßnahme wäre, wenn es sie denn gegeben hätte:
Wie kann ich der Bank Liquidität zuführen? Eine solche
Maßnahme gibt es nicht. Alle Maßnahmen, die nach
§§ 45, 46 möglich wären, lösen erstens das Problem nicht,
sind damit ungeeignet, und wären zweitens – das sage ich
aber nur noch colorandi causa – das Todesurteil für die
Bank gewesen. […] Der Erlass einer Maßnahme – – Nur
mal unterstellt, es hätte eine gegeben, die geeignet gewe-
sen wäre – Parenthese: es gab keine; nur als Gedanken-
spiel –: Eine solche Maßnahme – Kreditverbot, irgendet-
was – hätte zum sofortigen Exitus geführt. […] Man kann
auch sagen: Wir sind nicht in der Lage, Gott zu spielen. –
Ich denke, dem deutschen Rechtsstaat steht es gut an, die
sehr harten Eingriffsmöglichkeiten, nämlich zu sagen:
„Schluss!“ – mit irgendetwas –, an sehr konkrete Tatbe-
standsvoraussetzungen zu knüpfen. Sonst hätten wir wirk-
lich eine andere Wirtschaftsordnung.“ (Aussage Jochen
Sanio, Protokoll Nummer 17, S. 31f., 57)

Der Zeuge wies ferner darauf hin, dass einige der Maß-
nahmen des §§ 45 f. KWG die umgekehrte Wirkung,
nämlich eine Schädigung des Kreditinstituts, zur Folge
hätten:

„Alle Maßnahmen, die Sie aus dem § 45 und § 46 raus-
holen können, die uns alle zur Verfügung stehen, sind in
der Krise tödlich. Das gilt bis heute noch. Das gilt parti-
ell bis heute noch, jedenfalls für Banken, die noch nicht
wurde alles selbstverständlich vom Vorstand mit großer
Sorgfalt bearbeitet. […] Die Abarbeitung der ganzen

im Gerede oder auf irgendeiner Liste stehen, die bei der
EU im Beihilfereferat gelandet sind. Eine Bank, die heute

Drucksache 16/14000 – 88 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

noch im Ansehen des Marktes reputationsmäßig okay ist,
mit einer solchen Maßnahme zu überziehen, könnte fatale
Folgen haben.“ (Aussage Jochen Sanio, Protokoll Num-
mer 17, S. 63)

Der Zeuge vertrat zudem die Auffassung, dass es unver-
hältnismäßig gewesen wäre, der HRE die Geschäftstätig-
keit vor „Lehman“ zu untersagen:

„Die Bankenaufsicht war nicht in der Lage, auf der Basis
„Die Bank hat noch Liquidität für zehn, elf Tage und han-
gelt sich von Woche zu Woche auf diese Weise weiter“, zu
sagen: Das ist uns abstrakt, latent zu gefährlich; so eine
gefährliche Bank mache ich zu. Mit anderen Worten – das
möchte ich vielleicht auch noch einmal sagen –: Die Ka-
tastrophe wäre dann halt drei Monate früher gekommen,
das Ausmaß der Katastrophe hätte sich dadurch nicht ge-
ändert. Aber es war nicht möglich, die Bank zu einem frü-
heren Zeitpunkt zu schließen.“ (Aussage Jochen Sanio,
Protokoll Nummer 17, S. 25)

Die Frage, ob der Sonderprüfungsbericht nicht vor der
drohenden Schieflage der HRE hätte warnen können, ver-
neinte der Präsident der Deutschen Bundesbank Prof.
Dr. Axel Weber (Aussage Prof. Dr. Axel Weber, Protokoll
Nummer 17, S. 76). Der Zeuge betonte, dass nach dem
Bericht die Liquiditätssituation nicht schon als durchaus
kritisch einzustufen gewesen sei:

„Es ging in dem Bericht, wenn ich mich recht entsinne,
primär darum, ob die Steuerungsprozesse für das Liquidi-
tätsmanagement angemessen sind. Hier hat man gewisse
Defizite identifiziert. Die Liquiditätssituation der Hypo
Real Estate hat sich über den Sommer sogar leicht ent-
spannt. Sie war vor dem Sommer etwas ungünstiger ge-
wesen. Ich würde sagen, die Liquiditätssituation der HRE
war durchaus als angespannt zu bezeichnen, auch im Vor-
feld der Rettungsaktion; sie war jedoch nicht lebensbe-
drohend. Ich sagte vorher: Man hat noch Liquidität am
Markt bekommen – und zwar für kürzere Laufzeiten und
zu höheren Konditionen. Aber Marktliquidität war noch
zugänglich. Das hat sich erst mit der Lehman-Insolvenz
fundamental geändert.“ (Aussage Prof. Dr. Axel Weber,
Protokoll Nummer 17, S. 82)

Die BaFin hat dem BMF im Bericht „Die aktuelle Lage
im Bankensektor im zweiten Quartal 2008“ vom 15. Au-
gust 2008, Seite 38, zur HRE-Gruppe mitgeteilt: „Die Ra-
tingagentur Standard & Poors (S&P) hat die Langfristra-
tings u. a. der Hypo Real Estate Bank International AG
von „A (negative outlook)“ auf A- (stable outlook)“ und
das der DEPFA Bank plc, Dublin von „A+ (negative out-
look)“ auf „A (stable outlook)“ gesenkt. Die Kurzfrist-
ratings blieben unveändert. Mit der Ratingentscheidung
dürfte die bisher schon angespannte Liquiditätslage der
Gruppe weiter belastet werden. Nach Einschätzung der
HRE ist davon auszugehen, dass die in den letzten Mona-
ten zunehmend kurzfristiger ausgerichtete Refinanzie-
rung der Gruppe sich laufzeitmäßig weiter verkürzen und
somit die Fundingkosten entsprechend steigen dürften.

„Die Berichte über die bei den fünf relevanten Teilbanken
der HREG durchgeführten Sonderprüfungen liegen nun-
mehr vor. Zusammenfassend kommen die Prüfer zu dem
Ergebnis, dass die Ordnungsmäßigleit der Geschäftsorga-
nisation gemäß § 25a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 KWG in
Verbindung mit § 25 Absatz 1a KWG bei der HRE-
Gruppe hinsichtlich einzelner Teilbereiche als nicht gege-
ben anzusehen ist.“ Die Beweisaufnahme hat damit keine
Anhaltspunkte erkennbar werden lassen, dass die Prüfung
der HRE-Gruppe nicht ordnungsgemäß gewesen wäre. In
jedem Fall aber besteht zwischen dem Ergebnis der Prü-
fung und der späteren Schieflage der HRE kein Zusam-
menhang.

III. Laufende Aufsicht

Die Zeugenaussagen haben ergeben, dass für die Lau-
fende Aufsicht der Deutschen Bundesbank beziehungs-
weise die BaFin weder eine Notwendigkeit noch die
Möglichkeit bestand, die Übernahme der DEPFA Bank
plc durch die HRE zu verhindern. Die Beweisaufnahme
hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Laufende
Aufsicht die Liquiditätssituation der HRE fehlerhaft beur-
teilt oder begleitet hätte.

1. Allgemeines zur laufenden Aufsicht

Die Laufende Aufsicht der Deutschen Bundesbank ist re-
gional gegliedert. Der für die Leitung des Referats Lau-
fende Aufsicht I bei der Hauptverwaltung München der
Deutschen Bundesbank und damit auch für die HRE-
Gruppe zuständige Zeuge Karl Schnitzler beschrieb die
Aufgaben der Laufenden Aufsicht wie folgt:

„Die Laufende Aufsicht umfasst die Auswertung aller ein-
gehenden Informationen und darauf aufbauend deren Be-
wertung hinsichtlich aktueller und potenzieller Risiken.
Wir werten insbesondere die Prüfungsberichte der Wirt-
schaftsprüfer aus, analysieren die Jahresabschlussunter-
lagen der Banken und das bankaufsichtliche Meldewesen
und führen Aufsichtsgespräche mit den Instituten. Bei uns
laufen auch Informationen auf, die unsere Prüfer im Rah-
men von bankgeschäftlichen Prüfungen gewinnen. […]
Bei systemrelevanten Instituten generell und auch bei
problembehafteten nicht systemrelevanten Instituten be-
gleiten wir die Institute sehr eng, indem etwa Risikobe-
richte der Institute, regelmäßige Ertragszahlen, laufende
Liquiditätsreports oder regelmäßige Informationen über
die Entwicklung der Kapitalausstattung je nach Bedarf
angefordert und ausgewertet werden […] Basierend auf
dieser Vorarbeit ist die BaFin dagegen für alle aufsichts-
rechtlichen Maßnahmen gegenüber den Instituten zustän-
dig. […] Gerade bei den systemrelevanten Instituten oder
auch problematischen Instituten, die besonders intensiv
überwacht werden, sind wir im laufenden Kontakt mit der
BaFin. An dieser Stelle möchte ich gerne betonen, dass
die Zusammenarbeit mit dem für die HRE zuständigen
Fachreferat immer sehr konstruktiv und sich gegenseitig
Kritisch ist insbesondere die umfangreiche unbesicherte
Refinanzierung der irischen DEPFA Bank plc. Zu sehen.“

ergänzend und befruchtend war.“ (Aussage Karl
Schnitzler, Protokoll Nummer 13, S. 105)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 89 – Drucksache 16/14000

2. Laufende Aufsicht und HRE
Der Ausschuss befasste sich mit zwei Aspekten der Lau-
fenden Aufsicht: War die Laufende Aufsicht bei der
Übernahme der DEPFA Bank plc durch die HRE kontrol-
lierend beteiligt und wie hat die Laufende Aufsicht die
Liquiditätssituation der DEPFA Bank plc im Jahr 2008
bis zum 15. September 2008 begleitet. Zu beiden Punkten
ergab die Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte für Be-
anstandungen.

a) Übernahme der DEPFA Bank plc
Am 29. Oktober 2007 zeigte die HRE der BaFin und der
Deutschen Bundesbank formell die Übernahme der
DEPFA Bank plc an. Bereits am 5. November 2007
führte die Laufende Aufsicht ein Aufsichtsgespräch mit
den leitenden Personen der HRE-Gruppe, in dem von der
Bundesbank auch die Refinanzierungsstruktur der
DEPFA Bank plc angesprochen wurde.

Der Leiter des Referats Laufende Aufsicht I der Deut-
schen Bundesbank Karl Schnitzler legt dar, dass kein An-
lass bestanden habe, sich einer Übernahme der DEPFA
Bank plc entgegenzustellen:

„Am 23.07.2007 haben die HRE Holding und die DEPFA
plc in einer Presseerklärung die beabsichtigte Über-
nahme der DEPFA durch die Hypo Real Estate Holding
bekannt gegeben. Nach dem Vollzug der Übernahme An-
fang Oktober hat die Hypo Real Estate mit Anzeige vom
29.10.2007 den Erwerb des DEPFA-Teilkonzerns der Auf-
sicht angezeigt. Eine aufsichtliche Genehmigung war
hierfür nicht notwendig. Das KWG sieht hier nichts vor.
Unmittelbar nach der Übernahme der DEPFA haben wir
dann am 05.11.2007 ein Aufsichtsgespräch mit der HRE
geführt. […] Auf unsere diesbezüglichen Fragen machte
die HRE damals insbesondere geltend, dass die DEPFA
plc als Staatsfinanzierer vom hohen Bestand an Staats-
titeln profitiert, die für Refinanzierungszwecke eingesetzt
werden können und die in der damaligen Marktsituation
in dem Sinne wertvoll waren. Ein kurzes Zitat aus der
damaligen Analystenkonferenz:

DEPFA funding proved very robust during the liqui-
dity crisis due to the high quality of assets

– das ist der Aspekt, den ich erwähnte –
and the direct access to institutional investors.

Diese Angaben waren für uns durchaus nachvollziehbar;
denn nach der ersten Welle der Finanzmarktkrise, die ja
im August 2007 begonnen hatte, flüchteten die Anleger in
Qualität. Die DEPFA konnte hier mit ihrem umfänglichen
Aktivgeschäft im Staatsfinanzierungsgeschäft, das ja sehr
risikoarm ist und insbesondere damals als noch sehr viel
risikoärmer betrachtet wurde als heute, punkten. Im
Übrigen haben auch die Ratingagenturen die DEPFA plc
damals besser bewertet als die HRE, obwohl in der Fol-
gezeit die DEPFA plc letztlich der Auslöser für die Illiqui-
dität war. Übrigens hat die DEPFA plc diesen Ratingvor-
teil nicht nur damals gehabt, sondern bis nach den

ben.“ (Aussage Karl Schnitzler, Protokoll Nummer 13,
S. 105 f.)

Die Aussagen der Vertreter der HRE zur Refinanzie-
rungsstruktur der DEPFA Bank plc deckten sich mit den
wenig später auch öffentlich bekannt gegebenen Zahlen
in den Geschäftsberichten. Gleiches gilt auch für den vor-
handenen Liquiditätspuffer, die angabegemäß problem-
lose Refinanzierung über die Europäische Zentralbank
(EZB), über den besicherten Geldmarkt und schließlich
auch für den Hinweis, dass die Refinanzierung der
DEPFA Bank plc in den schwierigen Zeiten der Finanz-
marktkrise sehr robust und problemlos dargestellt werden
konnte, insbesondere wegen deren hoher Qualität der Ak-
tiva. Nicht zuletzt aufgrund des guten Ratings der DEPFA
Bank plc und der bisher problemlosen Refinanzierung am
Geld- und Kapitalmarkt war die damalige Aussage der
HRE plausibel.

Der Leiter des Regionalbereichs Banken und Finanzauf-
sicht der Deutschen Bundesbank Hauptverwaltung Mün-
chen, Klaus-Dieter Jakob, beschrieb die Übernahme der
DEPFA Bank plc wie folgt:

„Bekanntlich rühren ja die Liquiditätsprobleme der
Hypo-Real-Estate-Gruppe von dem Erwerb der DEPFA.
Das heißt, die DEPFA plc in Dublin, dieser Teilkonzern,
ist die Ursache für die Liquiditätsprobleme der Hypo-
Real-Estate-Gruppe. […] Das heißt, insgesamt 49 Pro-
zent der gesamten Refinanzierungsseite der DEPFA-
Gruppe bestand aus kurzfristiger Refinanzierung am
Geldmarkt, etwa je zur Hälfte besichert durch Wert-
papiere und unbesichert. Dem stand zum gleichen Zeit-
punkt ein Liquiditätspuffer in Form von Wertpapieren
gegenüber, die bei der EZB eingeliefert werden konnten,
sodass die DEPFA unverzüglich auf dieser Basis einen
Notenbankkredit von der EZB bekommen konnte in Höhe
von 45 Milliarden Euro, also EZB-fähige Wertpapiere
plus Wertpapiere, die bei Wertpapiergeschäften, bei
Repo-Geschäften, als Sicherheit herangezogen werden
können. Dafür waren also 45 Milliarden an Wertpapieren
vorhanden, die als Liquiditätspuffer letztlich dienen
konnten. Zusammen mit diesen Zahlen stellte die HRE im
November der Öffentlichkeit die Refinanzierung der
DEPFA so dar, dass die DEPFA sich im Rahmen der Li-
quiditätskrise als sehr robust erwiesen habe, dank der ho-
hen Qualität ihrer Aktiva und des direkten Zugangs zu in-
stitutionellen Investoren.

Wenn man diese Zahlen und auch die Äußerungen in der
Öffentlichkeit hierzu jetzt auch weiterhin wirtschaftlich
betrachtet, so war diese Aussage durchaus plausibel. Die
DEPFA betrieb nämlich im Wesentlichen das Staatsfinan-
zierungsgeschäft und Infrastrukturfinanzierungen. Diese
Kreditgeschäfte sind relativ risikoarm, bezogen auf das
Adressenrisiko, das mit diesen Kreditgeschäften verbun-
den ist. Aus diesem Grund – weil es so risikoarm war –
wies die DEPFA vor der Übernahme durch die Hypo Real
Estate ein externes Rating von Standard & Poor’s von
„AA-“ aus. Die alte HRE, also vor der Übernahme, ver-
fügte demgegenüber „nur“ – in Anführungszeichen –
Rettungswochenenden behalten, sodass die Ratingagen-
turen auch im gesamten Vorfeld das so eingeschätzt ha-

über ein Rating von „A-„, also drei Stufen schlechter als
die erworbene und übernommene DEPFA plc. Die Hypo

Drucksache 16/14000 – 90 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Real Estate Holding wollte deshalb auch nach der Über-
nahme der DEPFA diese getrennt von der restlichen Hypo
Real Estate halten, um das relativ gute Rating der DEPFA
nicht zu gefährden. Nach der Bekanntgabe der Übernah-
meabsicht durch die Hypo Real Estate senkte Standard &
Poor’s das Rating der DEPFA um eine Stufe von „AA-“
auf „A+“, während gleichzeitig das Rating der Hypo
Real Estate um eine Stufe auf „A“ hochgesetzt wurde.
Das bedeutete letztlich, dass die Ratingagentur die Über-
nahme für die DEPFA nachteilig sah, da sie ihr Rating
herabsetzte, und sie für die Hypo Real Estate als Vorteil
ansah und folglich deren Rating heraufsetzte. […] Das
Geschäftsmodell der DEPFA bestand also zu einem Teil
darin, letztlich Erträge dadurch zu generieren, dass man
sich in erheblichem Umfang kurzfristig refinanzierte;
denn die kurzfristige Refinanzierung war auch wiederum
günstiger als eine längerfristige. Dieses Geschäftsmodell
war bestimmt risikoreich, wie man im Nachhinein natür-
lich auch gesehen hat; aber es war auch nicht unrealis-
tisch von vornherein. Es machte die DEPFA und damit
auch die Hypo-Real-Estate-Gruppe insgesamt aber sehr
anfällig für Störungen am Geldmarkt. […] Mit der
Lehman-Insolvenz am 15. September 2008 und dem all-
gemeinen und abrupten Vertrauensverlust zwischen den
Banken stoppte die kurzfristige Refinanzierung am Geld-
markt, auch gegen Sicherheiten, fast vollständig – eine
Situation, die es vorher an den Finanzmärkten noch nie
gegeben hatte –, sodass von da an die Tage für die Zah-
lungsunfähigkeit der Hypo Real Estate gezählt waren.
Die Liquiditätsnöte nach dem Lehman-Debakel, nach der
Lehman-Insolvenz, waren jedoch nicht nur auf die Hypo-
Real-Estate-Gruppe beschränkt, sondern betrafen exis-
tenziell auch andere Institute in anderen Ländern. Zum
Beispiel gerade an diesem ersten Krisenwochenende der
Hypo Real Estate vom 26. bis 28. September 2009 [sic!]
wurden gleichzeitig in anderen Ländern mit vergleichbaren
Instituten ebenfalls Krisengespräche geführt, so mit der
Dexia, der belgisch-französischen Bankengruppe, die sich
auch im Wesentlichen um die Staatsfinanzierung kümmert,
aber auch mit dem Fortis-Konzern, dem großen Bank- und
Versicherungskonzern, der in Belgien und den Niederlan-
den, zum Teil auch in Luxemburg, eine überragende Rolle
für das Finanzsystem in diesem Ländern spielt, sowie auch
der Hypothekenbank Bradford & Bingley in Großbritan-
nien. Alle diese Fälle weisen ein vergleichbares Ge-
schäftsmodell wie die DEPFA aus – das ist der Grund,
warum ich das hier erwähne –, insbesondere eine kurz-
fristige Refinanzierung. Auch diese Institute konnten nur
mit staatlicher Hilfe aufgefangen werden, da sie für die
Finanzmärkte in diesen Ländern eine ebenso bedeutsame
Rolle spielten wie die Hypo Real Estate. […] Warum
konnte die Bankenaufsicht in Deutschland die Liquidi-
tätskrise und Zahlungsunfähigkeit konkret der Hypo Real
Estate nicht verhindern? Am 29.10.2007 wurde der BaFin
und uns die Übernahme der DEPFA durch die Hypo Real
Estate formell angezeigt. Dieser Begriff „angezeigt“ be-
leuchtet schon einen problematischen Punkt. Der Erwerb
der DEPFA war nur anzeigepflichtig. Es gibt keine Zu-
stimmungspflicht der Aufsicht für Beteiligungen von Kre-

die Übernahme nur zur Kenntnis nehmen und sie ab der
vollzogenen Übernahme auch in das bankaufsichtliche
Visier nehmen. Das taten wir auch. Bereits am 05.11.2007
führten wir ein Aufsichtsgespräch mit den leitenden Per-
sonen der Hypo-Real-Estate-Gruppe, in dem von unserer
Seite auch die Refinanzierungsstruktur der DEPFA ange-
sprochen wurde. Einzelheiten zu diesem Gespräch kann
ich allerdings jetzt in öffentlicher Sitzung nicht sagen,
sondern das könnte ich in dem vertraulichen Teil machen.
So viel sei aber gesagt: Die Aussagen der Vertreter der
Hypo Real Estate zur Refinanzierungsstruktur der
DEPFA deckten sich mit den wenig später auch öffentlich
bekannt gegebenen Zahlen. Gleiches gilt auch für den
vorhandenen Liquiditätspuffer und die angabegemäß pro-
blemlose Refinanzierung über die EZB und über den besi-
cherten Geldmarkt und schließlich auch den Hinweis,
dass die Refinanzierung der DEPFA in den schwierigen
Zeiten der Finanzmarktkrise sehr robust und problemlos
dargestellt werden konnte, insbesondere wegen deren ho-
her Qualität der Aktiva. Aufgrund der vorhin schon dar-
gelegten Situation, nämlich des guten Ratings der DEPFA
und der bisher problemlosen Refinanzierung der DEPFA
am Geld- und Kapitalmarkt, erschien uns diese Aussage
zum damaligen Zeitpunkt plausibel.“ (Aussage Klaus-
Dieter Jakob, Protokoll Nummer 13, S. 69 ff.)

Die Frage, ob der für die Aufsicht über die HRE zustän-
dige Referatsleiter der BaFin Stefan Schrader bei der Ein-
gliederung der DEPFA Bank plc nicht ein ungutes Gefühl
im Hinblick auf künftige Liquiditätsprobleme gehabt
habe, verneinte der Zeuge:

„Man überlegt natürlich immer, ob so was zu stemmen
ist. Aber das ist dann mehr unter anderen Aspekten, also
finanzieller Art, aber nicht unbedingt im Hinblick jetzt
auf Liquidität. Man vermutet ja nicht unbedingt, dass
diese Übernahme letztendlich für die Liquiditätsausstat-
tung der Gruppe die entscheidende Rolle spielt, die sie
nach dem 15. September gespielt hat.“ (Aussage Stefan
Schrader, Protokoll Nummer 8, S. 25)

Zugleich betont der Zeuge aber auch noch einmal, dass
der Erwerb eines Unternehmens wie der DEPFA Bank plc
nur eingeschränkt bankaufsichtlich im so genannten An-
teilseignerkontrollverfahren begleitet werden könne und
rechtlich keine Möglichkeit bestehe, einen solchen Er-
werb zu unterbinden:

„Dieses Anteilseignerkontrollverfahren will das über-
nommene Institut schützen. Es will nicht den Überneh-
menden schützen und schon gar nicht dessen geschäfts-
politische Entscheidung zur Übernahme kontrollieren
oder irgendwie bewerten – das ist ja gar nicht der Inhalt
eines Inhaberkontrollverfahrens –, sondern es will ledig-
lich das übernommene Kreditinstitut schützen, nicht den
Übernehmenden.“ (Aussage Stefan Schrader, Protokoll
Nummer 8, S. 26)

In diesem Zusammenhang ist die Aussage des Wirt-
schaftsprüfers der KPMG Gero Wiechens von Bedeu-
ditinstituten an anderen Kreditinstituten. Die Bankenauf-
sicht – damit meine ich BaFin und Bundesbank – konnte

tung, wonach die HRE zu jedem Zeitpunkt in 2007 und
2008 ausreichend kapitalisiert gewesen sei, und hiervon

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 91 – Drucksache 16/14000

unabhängig nach der Lehman-Insolvenz das Liquiditäts-
problem der DEPFA Bank plc eingetreten sei:

„Die erforderlichen Eigenmittelausstattungen der Hypo
Real Estate waren zu dem Zeitpunkt der DEPFA-Über-
nahme, zum 31.12.2007, sie waren aber auch noch zu den
Quartalsstichtagen 31.03., 30.06. und 30.09. gegeben. Sie
waren auch noch zum Abschlussstichtag 31.12.2008 er-
füllt. Also in dem Sinne und in dem Zeitablauf der Ereig-
nisse ist sozusagen die Unterkapitalisierung, auf die Sie
gerade abgezielt haben, nicht Gegenstand der Insolvenz
bzw. der Schieflage der Hypo Real Estate.“ (Aussage
Gero Wiechens, Protokoll Nummer 13, S. 155)
Der für die Aufsicht der HRE zuständige Referatsleiter
der BaFin Stefan Schrader wies darauf hin, dass – selbst
wenn ein Anlass für eine Untersagung bestanden hätte –
eine solche Untersagung rechtlich nicht möglich gewesen
wäre:

„Die Möglichkeit einer Untersagung des vor genannten
Erwerbs durch die BaFin schied mangels entsprechender
Rechtsgrundlage von vornherein aus. Das KWG enthält
keine Regelung, nach der ein deutsches Unternehmen die
Absicht des Erwerbs einer Beteiligung an einem auslän-
dischen Kreditinstitut der Aufsicht zur Genehmigung vor-
zulegen hat. […] Der Gesetzgeber hat ferner die grund-
sätzliche geschäftspolitische Entscheidung über den
Erwerb oder Nichterwerb wie auch die geschäftspoliti-
sche Ausrichtung eines Instituts im Allgemeinen bewusst
nicht einer Kontrolle durch die deutsche Aufsicht unter-
worfen. Derartige Befugnisse wären auch kaum verein-
bar mit dem Grundsatz unternehmerischer Freiheit.“
(Aussage Stefan Schrader, Protokoll Nummer 8, S. 9 f.)
In diesem Sinne äußerte sich auch der Präsident der
BaFin Jochen Sanio:

„Es gibt keine Vorschrift – dass Sie das vielleicht dann
auch zur Kenntnis nehmen –, die es der BaFin ermög-
licht, den Erwerb ausländischer Banken zu kontrollieren
oder zu verbieten. So. Sie könnten mir vorwerfen, wenn es
diese Vorschrift gäbe, dass wir den Erwerb dieser furcht-
baren DEPFA plc nicht verhindert haben. Diese Vor-
schrift gibt es nicht. – Das ist das eine. Das Zweite: Die
Liquidität – Sie können mir wirklich glauben, dass ich
und wir alle in der BaFin und bei der Bundesbank uns
den Kopf über diesen Fall zerbrochen haben – kann ich
der Bank nicht beschaffen. […] Anteilseignerprüfung?
Jawohl, die haben wir. Ich muss in der Lage sein, die Un-
zuverlässigkeit vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt
nachzuweisen. Das bin ich bis heute nicht, oder: wäre ich
nicht; den Kasus gibt es jetzt nicht mehr. Damals war ich
es nicht. Ich habe die richtige, die einzig richtige Mög-
lichkeit ergriffen, die es gab, nämlich diesen äußerst be-
denklichen, gefährlichen Fall durch eine Sonderprüfung
aufzuklären – Punkt.“ (Aussage Jochen Sanio, Protokoll
Nummer 17, S. 33)

b) Liquidität
Am 15. Januar 2008 gab die HRE-Gruppe ihr vorläufiges

berichtigungsbedarfs bei US-amerikanischen CDO. Diese
Verluste, die in ihrer Höhe von 390 Mio. Euro, verglichen
mit Größenordnungen anderer Banken, noch relativ über-
schaubar waren, überraschten gleichwohl den Markt, da
die HRE-Führung bisher immer kommuniziert hatte, sie
habe keinerlei Probleme mit der Subprime-Krise in den
USA – ein Eindruck, den die HRE-Gruppe nach Aussage
des Zeugen Klaus-Dieter Jakob (Deutsche Bundesbank)
auch bei mehreren Gelegenheiten gegenüber der Banken-
aufsicht vermittelt hatte.

Aufgrund dieser überraschenden Bekanntgabe setzte die
BaFin kurzfristig für den 22. Januar 2008 ein Aufsichts-
gespräch mit dem Vorstand der HRE an. Dort wurde – so
der Leiter des Regionalbereichs Banken und Finanzauf-
sicht der Deutschen Bundesbank Hauptverwaltung Mün-
chen Klaus-Dieter Jakob – unter anderem die unzurei-
chende Information der Bankenaufsicht durch die HRE
kritisiert und ein umfassender Finanz- und Risikobericht
der HRE-Gruppe angefordert, der erstmals auch die
DEPFA Bank plc beinhalten sollte.

Der angeforderte Bericht mit Datum vom 28. Januar 2008
stellte erstmals die Finanz- und Risikolage umfassend
dar, einschließlich der Liquiditätssituation der verschie-
denen Risikobereiche der HRE.

Die Analyse des Berichts durch die Laufende Aufsicht er-
gab eine Reihe von Unklarheiten und Fragen, auch zur
Liquiditätssituation. Diese Unklarheiten und die allge-
mein bekannte kurzfristige Refinanzierungssituation der
DEPFA Bank plc veranlassten die Laufende Aufsicht, zu-
nächst einen wöchentlichen, und ab 11. März 2008 einen
täglichen Liquiditätslimitreport der HRE-Gruppe anzu-
fordern; hierzu führte der Leiter des Referats Laufende
Aufsicht I der Deutschen Bundesbank Karl Schnitzler
Folgendes aus:

„Für starke Verunsicherung an den Märkten sorgte die
HRE-Gruppe dann am 15.01.2008 mit der Veröffentli-
chung ihres vorläufigen Jahresergebnisses 2007, das ge-
prägt war durch einen Wertberichtigungsbedarf bei
CDOs – Collateralized Debt Obligations; das sind ge-
wisse Arten von strukturierten Produkten – in Höhe von
390 Millionen Euro. Daraufhin setzte die BaFin ein Auf-
sichtsgespräch mit der Hypo-Real-Estate-Führung an, an
dem ich teilgenommen habe und das am 22.01.2008 statt-
fand. Bei diesem Aufsichtsgespräch ging es überwiegend
um das Themenfeld strukturierte Produkte und daraus
resultierende Risiken, weil hier noch Unklarheiten be-
standen. Insbesondere deshalb wurde ein umfassender
Finanz- und Risikobericht angefordert. Den haben wir
dann ausgewertet. Bei Analyse dieses Berichts ergab sich
für uns eine ganze Reihe von Hinweisen und Fragestel-
lungen auch zur Liquiditätssituation. Dies veranlasste
uns, ab Ende Februar 2008 von der HRE-Gruppe ein wö-
chentliches Liquditätsreportwesen anzufordern. Wir ha-
ben dann diese Pflicht am 11.03. auf täglich erweitert.“
(Aussage Karl Schnitzler, Protokoll Nummer 13, S. 106)

Der Leiter des Regionalbereichs Banken und Finanzauf-

Jahresergebnis 2007 bekannt und informierte dabei über
starke Belastungen der Ertragslage aufgrund eines Wert-

sicht der Deutschen Bundesbank Hauptverwaltung Mün-
chen, Klaus-Dieter Jakob, beschrieb die Möglichkeiten,

Drucksache 16/14000 – 92 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

die tägliche Liquiditätsmeldungen eines Instituts für die
Aufsicht bieten:

„Auf der Basis von tatsächlichen Informationen können
wir – das machen wir ja auch und haben wir im Hypo-
Real-Estate-Fall auch konkret gemacht – die Liquiditäts-
situation tatsächlich auch weiterverfolgen und uns täg-
lich darüber informieren, um möglichst frühzeitig erken-
nen zu können, ab wann ein Institut tatsächlich in die
Zahlungsunfähigkeit gerät, was wiederum für die BaFin
dann maßgeblich ist. Dann kann sie nämlich überlegen,
ein entsprechendes Zahlungsverbot für das Institut zu
verhängen; aber erst, wenn konkret absehbar ist, dass die
Zahlungsunfähigkeit droht.“ (Aussage Klaus-Dieter
Jakob, Protokoll Nr, 13, S. 93)

Der Zeuge wies ferner darauf hin, dass es „zum damali-
gen Zeitpunkt auch andere Institute [gab], die solche Be-
richtspflichten hatten.“ (Protokoll Nummer 13, S. 87)

Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende der HRE Kurt F.
Viermetz bestätigte, dass der Vorstand der HRE den Auf-
sichtsrat über die Anforderung der Liquiditätsreports in-
formiert hat:

„[Die] Antwort ist klar: Ja, aber mit dem Zusatz, dass
diese wellenartige Finanzkrise dabei war, sich weiter
auszubreiten und HRE nur eines von mehreren Instituten
war, bei denen die Bundesbank darum gebeten hatte. Wei-
terer Kommentar meinerseits: Ich kann mich absolut
nicht erinnern – – Nein, ich würde es sogar noch anders
formulieren: Daraus konnte ich auf gar keinen Fall eine
Indikation entnehmen, dass die Bundesbank über unsere
Liquidität beunruhigt war, ganz und gar nicht. Es ging
um das internationale Zahlungssystem, um diese auf- und
abschwebenden Liquiditätssituationen in den gesamten
Märkten und als Konsequenz – was durchaus ver-
ständlich war – die Entscheidung der Bundesbank, das
anzufordern.“ (Aussage Kurt F. Viermetz, Protokoll Num-
mer 11, S. 39)

Wie auch bei anderen Banken üblich, errechnete die HRE
in ihrem Report selbst ein Worst-Case-Szenario – also ein
Szenario für den schlechtesten Fall. Der Prüfer Robert
Bosch (Deutsche Bundesbank) wies in diesem Zusam-
menhang darauf hin, dass die zu prüfende Bank selbst die
Annahmen für solch ein Szenario aufstellt. Die Prüfer der
Deutschen Bundesbank kontrollieren in der Folge, ob die
Annahmen des jeweiligen Szenarios nachvollziehbar und
alle Portfolien und Risikoaspekte mit einbezogen worden
sind. Nach Aussage des Zeugen Klaus-Dieter Jakob
stellte die HRE alle Daten zur Verfügung, die die Bundes-
bank für ihre Analysen benötigte:

„Die Liquiditätsreports, die wir erhielten, waren insofern
für die Bank – – Vielleicht müssen wir anders anfangen.
Die Liquiditätsreports, die die Hypo Real Estate erstellte,
hat sie in erster Linie einmal für sich selbst erstellt, das
heißt, um deren Liquiditätssituation zu überwachen. Wir
haben diese Reports angefordert und ausgewertet, auf der
Basis auch anderer Unterlagen – ich erwähnte diesen
Finanz- und Risikoreport vom 28. Januar 2008 –, und

derter Zahlen, die wir auch regelmäßig, täglich, von der
Hypo Real Estate erhielten, das Worst-Case-Szenario der
Hypo Real Estate ergänzt, um es aus unserer Sicht aussa-
gekräftiger zu machen, das heißt, um es auch so auszuge-
stalten, dass Eventualzahlungen mit berücksichtigt
werden. […] Von den Daten her, die wir brauchten, um
beurteilen zu können, wie die Hypo Real Estate im
schlimmsten Fall liquiditätsmäßig dasteht, waren die
Informationen vollständig, jedenfalls nach unserer Er-
kenntnis.“ (Aussage Klaus-Dieter Jakob, Protokoll Num-
mer 13, S. 82)

Bei den in den Liquiditätsreports enthaltenen Worst-
Case-Szenarien wird in der Regel unterstellt, dass keine
unbesicherte Refinanzierung mehr am Geld- und Kapital-
markt möglich ist, wohl aber besicherte Refinanzierun-
gen, also zum Beispiel durch die Ausgabe von Pfandbrie-
fen oder den Abschluss von Repo-Geschäften, das heißt
Geldmarktgeschäfte gegen Wertpapiersicherheiten. Der
Prüfgruppenleiter Rainer Englisch (Deutsche Bundes-
bank) betonte dabei aber, dass der vollständige Zusam-
menbruch des Geldmarktes kein geeignetes Worst-Case-
Szenario ist:

„Ich muss sagen: Ein Stressszenario oder ein Szenario
„Liquidität von heute auf morgen nicht mehr refinanzier-
bar, also keine Liquidität mehr am Interbankenmarkt ver-
fügbar“ – einem Multimilliardenmarkt, an dem tagtäglich
eher Milliarden als Millionen umgesetzt wurden –, wenn
ich jetzt noch ein paar solcher Szenarien erfinde, dann
bringe ich locker jede Bank in die Pleite. […] Wenn die
Bank gewusst hätte, dass dieses Szenario eintritt, dann
hätte ich ihr auch Fahrlässigkeit vorgeworfen. Aber sie
wusste es nicht; ich auch nicht.“ (Aussage Rainer
Englisch, Protokoll Nummer 4/2, S. 28)

Die Frage, ob die Szenarien auch einen „ausgetrockne-
ten“ Kapitalmarkt unterstellt haben, verneinte der Zeuge
dementsprechend:

„Das beziehen nicht wir ein, sondern wir schauen uns die
Szenarien an, die von der Bank betrachtet werden. Es
liegt im Ermessen der Bank, Risikoszenarien zu definie-
ren und dann zu bestimmen, wie sich das auf die Ge-
schäfts- und Ertragslage des betreffenden Instituts aus-
wirken würde. Es ist nicht unsere Vorgehensweise, dass
wir vordefinierte Stressszenarien hätten und dann diese
Stressszenarien anwenden und die Ergebnisse abfragen.
Das ist nicht der Weg, wie wir vorgehen.“ (Aussage
Rainer Englisch, Protokoll Nummer 4, S. 25)

Die Möglichkeit der Insolvenz einer Bank wie Lehman
Brothers war somit für die Erstellung der Stressszenarien
nach Aussage des Zeugen nicht einzubeziehen:

„In der Regel sind diese Szenarien nicht so konkret aus-
gestaltet, dass man sagt, ein ganz bestimmter Marktteil-
nehmer fällt aus. Meiner persönlichen Meinung nach war
das jetzt nichts, was sich mir aufgedrängt hätte, wenn ich
jetzt zuständig gewesen wäre für die Aufstellung solcher
Szenarien und nicht nur für deren Prüfung auf Adä-
dann haben wir auch auf der Basis unserer Erkenntnisse
aus der Sonderprüfung, auf der Basis weiterer angefor-

quanz.“ (Aussage Rainer Englisch, Protokoll Nummer 4,
S. 12)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 93 – Drucksache 16/14000

BaFin und Bundesbank hatten also bestimmte Stress-
szenarien modelliert, doch eine Refianzierungssituation
wie nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers am
15. September 2008 wurde nicht ins Kalkül gezogen. Die
Berechnung und Auswertung des Stresstests erfolgte aus-
schließlich von der Bundesbank, nicht von der BaFin.

„Die Arbeitsteilung ist halt so: Laufende Überwachung
ist nicht bei uns. Das bedeutet, die Auswertung, auch die
eigenen Berechnungen und die Stresstests werden in sol-
chen Fällen nicht von uns gemacht. Die werden halt, so
wie es auch üblich und erforderlich ist, von de Bundes-
bank gemacht.“ (Aussage Frauke Menke, Protokoll Num-
mer 8, S. 86).

Die Zeugen Dr. Thorsten Pötzsch, Jens Conert und
Dr. Susanne Krecker konnten zu den Stresstests, die die
Bundesbank bezüglich HRE vorgenommen hat, keine
Aussagen treffen. Sie waren im BMF hinsichtlich Inhalt
und Verfahren nicht bekannt.

Anhand der von der HRE auf Anforderung der Bundes-
bank zur Verfügung gestellten Zahlen ergänzte die Lau-
fende Aufsicht das Szenario und erhielt danach einen aus
Sicht der Bundesbank zutreffenderen Einblick in die Li-
quiditätssituation der HRE. Der für die Aufsicht über die
HRE zuständige Referatsleiter der BaFin Stefan Schrader
führte zu den Annahmen des angewandten Stressszena-
rios aus:

„Es sind gewisse Stressannahmen einmal von der Gruppe
selber zugrunde gelegt worden, die allerdings nicht aus-
reichend erschienen, sodass die Bundesbank zusätzlich zu
den Zahlen, die von der Gruppe gekommen sind, die, wie
gesagt, schon Stressannahmen enthielten, noch mal Posi-
tionen abgesetzt worden sind für entsprechende – – also
Risikopuffer angesetzt worden sind, sodass sich dann im
Allgemeinen dieser Zeitraum, der sich eigentlich aus die-
sen Liquidity Reports ergab, die vonseiten der Holding
kamen, und dem, was nachher die Bundesbank selber er-
rechnet hat, im Regelfall verkürzte.“ (Aussage Stefan
Schrader, Protokoll Nummer 8, S. 20)

Der Zeuge ergänzte seine Aussage dahingehend, dass die
Aufsicht nach dem Quartalsbericht der HRE vom 15. Au-
gust 2008 nicht von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit
des Instituts ausgegangen sei:

„Wir selber sind ja nicht davon ausgegangen, dass akut
eine Insolvenz oder eine Zahlungsunfähigkeit droht. […]
Letztendlich hätte nur geholfen, dass die Marktteilnehmer
der HRE – das hatte ich ja heute Morgen auch schon ge-
sagt – die entsprechenden Liquiditätsmittel zur Verfügung
stellen. Also, letztendlich kam es auf das Verhalten der
Marktteilnehmer an, insbesondere ob der Geldmarkt ent-
sprechende Mittel, die die HRE zur Refinanzierung benö-
tigt, zur Verfügung stellt.“ (Aussage Stefan Schrader, Pro-
tokoll Nummer 8/2, S. 15)

Der Abteilungsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik im
Bundeskanzleramt Dr. Jens Weidmann konnte auch im
Nachhinein den Quartalsberichten keine existenzbedro-

Die Exekutivdirektorin der BaFin für das Bankenwesen;
die Zeugin Sabine Lautenschläger-Peiter, wies in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass das Szenario „Lehman“
wenig sinnvoll gewesen sei, da es bei jeder Bank letztlich
zu einer Insolvenz geführt hätte:

„Sie müssen als Institut – das ist auch bankenaufsichtlich
vorgesehen – einen Stresstest oder mehrere Stresstests
fahren, die schon gravierende Zustände als solche abde-
cken sollen, aber noch plausibel sein sollen. Also, das ist
so der Grundsatz. Wenn wir aber davon ausgehen, dass
zum Beispiel alle Einlagen abgezogen werden und keiner
mehr am Geldmarkt kurzfristig sich refinanzieren kann,
dann ist – ich sage es jetzt einmal so ganz platt – jede
Bank insolvent.“ (Aussage Sabine Lautenschläger-Peiter,
Protokoll Nummer 8, S. 106)

Der Vorstandsvorsitzende der Commerzbank AG Martin
Blessing wies in seiner Vernehmung darauf hin, dass die
Insolvenz einer Großbank von keinem Kreditinstitut in
ein Stressszenario aufgenommen worden ist:

„Als Banken arbeiten wir natürlich Szenarien für uns
durch: Was könnte passieren, wenn wir unter einen Liqui-
ditätsstress kommen? Ein Lehman-Szenario hat, glaube
ich, vorher keiner in der Detailtiefe durchgespielt. Wir
haben nicht damit gerechnet, dass so was passiert, und
die Verwerfungen, die dann kamen, waren auch größer
und heftiger, als wir das erwartet hätten.“ (Aussage
Martin Blessing, Protokoll Nummer 16, S. 63)

Der für Prüfungen der Deutschen Bundesbank bei der
HRE zuständige Referatsleiter Manfred Eder verneinte,
dass die Schieflage von Bear Stearns ein mit Lehman ver-
gleichbares Ereignis gewesen sei:

„Aber Bear Stearns ist doch aufgefangen worden, soweit
ich weiß. Die wirkliche Pleite war ja, soweit ich infor-
miert bin, nur Lehman Brothers. Das heißt, nach Bear
Stearns gab es keine Marktverwerfungen, zumindest nach
meinem Kenntnisstand, im Vergleich zu dem, was nach
Lehman passiert ist. […] Es war ja durchaus so, dass es
schwieriger geworden war, am Interbankengeldmarkt
Geld aufzunehmen. Aber die Situation, die nach Lehman
Brothers eingetreten ist, war meines Erachtens doch nicht
vergleichbar mit dem, was vorher war. […] Es war so,
dass die Spreads zugenommen haben, es war so, dass es
schwieriger war, sich zu refinanzieren, aber es war nicht
so, dass es keinen Markt mehr gegeben hat. […] Sie kön-
nen solche Szenarien machen. Die Frage ist halt immer
auch: Ist es realistisch, dass ein Worst-Case-Szenario
Wirklichkeit wird? Wie realistisch ist das? Es hat in der
Nachkriegszeit meines Wissens noch nie eine Situation
gegeben, dass es zu einem derartigen Zusammenbruch
des Marktes und zu derartigen Verwerfungen kam, auch
nicht über eine längere Zeit.“ (Aussage Manfred Eder,
Protokoll Nummer 6, S. 17, 18)

Der Zeitraum bis zur Zahlungsunfähigkeit, der nach den
erstellten Szenarien errechnet worden sei, sei zwar kurz
gewesen, die Refinanzierung der HRE aber immer sicher-
hende Lage der HRE entnehmen. (Aussage Dr. Jens
Weidmann, Protokoll Nummer 21, S. 16)

gestellt gewesen, führte der Leiter des Regionalbereichs
Banken und Finanzaufsicht der Deutschen Bundesbank

Drucksache 16/14000 – 94 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Hauptverwaltung München, der Zeuge Klaus-Dieter
Jakob, aus:

„Dieser Zeitpunkt, bis zu dem die Hypo Real Estate noch
zahlungsfähig war, war relativ kurz, aus unserer Sicht,
meiner Sicht erschreckend kurz. […] Die täglich einlau-
fenden Liquiditätsmeldungen der Hypo Real Estate zeig-
ten jedoch, dass deren angespannte Liquiditätssituation
zwar weiterhin angespannt war, dass sie sich aber gleich-
wohl nicht verschlechterte. Es lagen auch keine Anhalts-
punkte vor, dass die HRE Probleme mit der kurzfristigen
Verlängerung auslaufender Geldmarktgeschäfte hätte.
Der vorhandene Liquiditätspuffer wurde auch über die
gesamte Laufzeit dieser Meldungen praktisch kaum auf-
gebraucht. Erst durch die Lehman-Insolvenz stoppte über
Nacht die Geldmarktrefinanzierung, sodass sich das
Worst-Case-Szenario der Hypo Real Estate realisierte.
Die tatsächliche Zahlungsunfähigkeit stellte sich dann
auch relativ kurzfristig ein. Ich muss dazu ergänzen, dass
bis zur Lehman-Insolvenz niemand – weder bei den Ban-
ken noch in der Aufsicht – damit gerechnet hat, dass sich
ein solches Worst-Case-Szenario einmal tatsächlich reali-
siert. Es konnte sich schlicht niemand vorstellen, dass die
US-Regierung oder eine andere große Industrienation je
eine als systemrelevant geltende und so international ver-
netzte Institution wie zum Beispiel die Investmentbank
Lehman Brothers nicht auffangen würde, zumal die US-
Regierung zuvor bereits die kleinere Investmentfirma
Bear Stearns gerettet hatte. Natürlich wussten zum dama-
ligen Zeitpunkt und davor alle, dass insbesondere US-
amerikanische Banken und Investmentfirmen besonders
stark von der Subprime-Krise betroffen waren. Es konnte
sich jedoch niemand vorstellen, dass die US-Regierung
die Insolvenz einer international tätigen Bank tatsächlich
in Kauf nehmen würde. Dieses vollkommen unerwartete
Ereignis mit entsprechend schmerzhaften Verlusten bei
den Geldgebern der Lehman-Bank führte praktisch zu ei-
ner Schockstarre bei den Banken und zu einem nahezu
vollständigen Ruhen der Geldmarktaktivitäten. Jede Bank
behielt ihre Liquidität zunächst für sich und legte sie lie-
ber niedrig oder unverzinslich bei der Zentralbank an,
statt sie anderen Banken unbesichert oder auch gegen
Wertpapiere herauszugeben. In einer solchen Situation
hätte man zusehen können, wie – entsprechend der indivi-
duellen Vorlaufzeit – eine Bank nach der anderen zah-
lungsunfähig wird. Eine solche Systemkrise kann nur ab-
gewendet werden, wenn die Zentralbanken einspringen
und ihre Funktion als unendlicher Geldspeicher, als Len-
der auf Last Resort wahrnehmen, so, wie sie es ja auch
tatsächlich getan haben. Aber noch einmal zu der Frage:
Hätte man die Hypo-Real-Estate-Krise bankaufsichtlich
verhindern können? […] Die Bundesbank klärt die Sach-
verhalte auf, analysiert sie, bewertet sie und berichtet sie
an die BaFin. Ich denke, dass die Bundesbank ihre Auf-
gabe in der Sachverhaltsaufklärung und -analyse hier
vollständig erfüllt hat. Aber auch hinsichtlich der BaFin
möchte ich sagen, dass ihr in dieser Situation keine bank-
aufsichtlichen Möglichkeiten gegeben waren, auch nicht
aus unserer Sicht. Bankaufsichtliche Eingriffe in die Ge-

tät – das ist ja das Thema bei der DEPFA – ist es aber so,
dass bankaufsichtliche Liquiditätsanforderungen – die
gibt es im KWG und in der Liquiditätsverordnung – nur
pro Einzelinstitut einzuhalten sind, nicht gruppenweise,
also nicht für die gesamte Institutsgruppe, wie zum Bei-
spiel die Hypo-Real-Estate-Gruppe. Die deutschen Insti-
tute der Hypo-Real-Estate-Gruppe, die der deutschen
Bankenaufsicht unterlagen, hielten die bankaufsichtli-
chen Anforderungen, wie sie in der Liquiditätsverordnung
niedergelegt sind, ein. Hier konnte man also keine An-
satzpunkte für bankaufsichtliche Maßnahmen ableiten.
Die DEPFA plc mit ihren weiteren Konzerntöchtern un-
terlag und unterliegt bis heute nicht dem KWG und auch
damit nicht dessen Liquiditätsanforderungen. Wie schon
erwähnt, gibt es für die Gruppe insgesamt keine Liquidi-
tätsanforderungen, sodass diese auch nicht eingefordert
werden konnten. Einziger Ansatzpunkt der deutschen
Bankenaufsicht bezüglich der Liquidität der Hypo-Real-
Estate-Gruppe – genauer gesagt der DEPFA – war und
ist der § 25 a KWG, der nicht nur von den Einzelinstituten
eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und ein an-
gemessenes Risikomanagement verlangt, sondern – mit
gewissen Einschränkunen – auch auf Gruppenebene. Das
heißt, es gibt Anforderungen bezüglich der Erstellung,
Analyse und Berichterstattung des Liquiditätsrisikos, die
auch auf der Gruppenebene gelten. Die Erfüllung dieser
Anforderungen haben wir, soweit es der Prüfungsauftrag
hergab, im Rahmen unserer Sonderprüfung geprüft, auch
in Dublin, wie man ja inzwischen weiß. Hierbei haben
wir erhebliche Mängel aufgedeckt, deren Behebung die
BaFin von der Hypo Real Estate angemahnt hat. Mit an-
deren Worten: Was an bankaufsichtlichen Handlungs-
möglichkeiten gegeben war, wurde meines Erachtens bei
der Hypo-Real-Estate-Gruppe auch genutzt.“ (Aussage
Klaus-Dieter Jakob, Protokoll Nr, 13, S. 73 f.)

Der Präsident der Deutschen Bundesbank, der Zeuge
Prof. Dr. Axel Weber, betonte, dass die HRE auch den ge-
sunden Kapitalquoten nach in keiner existenzbedrohen-
den Situation war:

„Die Rückmeldung, die ich bei uns im Haus hatte, war,
dass bei den Kapitalquoten der Hypo Real Estate im Vor-
feld keine Probleme bestanden und dass auch die Liquidi-
tätssituation der Hypo Real Estate managbar war. Sie
war angespannt. Sie war aber nicht in einer existenzbe-
drohenden Situation.“ (Aussage Prof. Dr. Axel Weber,
Protokoll Nummer 17, S. 84)

Hierzu ergänzte der für die Aufsicht der HRE zuständige
Referatsleiter der BaFin Stefan Schrader:

„Wir haben die Liquiditätsmeldung nicht angefordert,
weil wir der Meinung waren, die ist morgen zahlungs-
unfähig, sondern weil wir erhöhten Liquiditätsbedarf ha-
ben, weil Sachen aufgetaucht sind, die, wie gesagt, auf
ein zunehmendes latentes Liquiditätsrisiko hindeuteten.
Aber es war nicht erkennbar und darauf deutete damals
nichts hin, dass irgendwie akute Zahlungsunfähigkeit
schäftstätigkeit einer Bank sind nur möglich, wenn es
hierzu eine Rechtsgrundlage gibt. Bezüglich der Liquidi-

droht.“ (Aussage Stefan Schrader, Protokoll Nummer 8,
S. 49)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 95 – Drucksache 16/14000

Bei der Bewertung der Situation berücksichtigte die Lau-
fende Aufsicht auch, dass Standard & Poors nach der Be-
kanntgabe der Übernahmeabsicht der DEPFA Bank plc
durch die HRE das Rating der DEPFA Bank plc um eine
Stufe von „AA-“ auf „A+“ senkte, während gleichzeitig
das Rating der HRE um eine Stufe auf „A“ hochgesetzt
wurde. Das bedeutete letztlich, dass die Ratingagentur die
Übernahme für die DEPFA Bank plc als nachteilig ansah
und für die HRE als vorteilhaft. Der Leiter des Regional-
bereichs Banken und Finanzaufsicht der Deutschen Bun-
desbank Hauptverwaltung München, der Zeuge Klaus-
Dieter Jakob, führte hierzu aus:

„Das Rating ist entscheidend für die Frage: Wie günstig
oder ungünstig kann sich ein Kreditinstitut refinanzieren?
Das gute Rating bedeutet günstige Refinanzierungskos-
ten, und gerade diese günstigen Refinanzierungskosten
sind wichtig, sind essenziell für das Betreiben des Staats-
finanzierungsgeschäftes. Denn in diesem Geschäft – ich
erwähnte es: einem risikoarmen Kreditgeschäft – gibt es
nur geringe Gewinnmargen zu verdienen, und deswegen
ist hier diese günstige Refinanzierung von großer Bedeu-
tung. Das verbleibende „A+“-Rating für die DEPFA plc
bedeutete aber nach allgemeiner Ansicht auch – dieser
Ansicht haben wir uns angeschlossen –, dass die iederzei-
tige, auch kurzfristige unbesicherte Refinanzierung am
Geldmarkt als gegeben unterstellt werden konnte. Das
heißt, die DEPFA wurde als so kreditwürdig angesehen,
dass sie von anderen Banken und Versicherungen auch
ohne Sicherheit Geld aufnehmen konnte.“ (Aussage
Klaus-Dieter Jakob, Protokoll Nummer 13, S. 70 f.)

Der Leiter des Referats Laufende Aufsicht I der Deut-
schen Bundesbank Hauptverwaltung München Karl
Schnitzler, verneinte die Frage, ob der Zusammenbruch
von Lehman Brothers nur wie ein Katalysator gewirkt
und das „Beinahe-Ende“ der HRE dadurch nur beschleu-
nigt, aber nicht verursacht habe:

„Die teile ich nicht. Ich habe vorher schon ausgeführt,
wie grundlegend die Umwälzungen waren nach dem
15.09. Insofern war es für mich auch kein Automatismus;
das muss ich ganz deutlich sagen. Auch wenn man zum
Beispiel auf das Ratingurteil blickt, das die DEPFA plc
damals bei Übernahme durch die HRE hatte, nämlich
„A+“ damals bei S & P, während die HRE (alt) nur „A“
hatte – das ist auch schon ein Indiz, dass man nicht sagen
kann: Das war damals schon klar; das Sterbeglöckchen
hat schon geläutet.“ (Aussage Karl Schnitzler, Protokoll
Nummer 13, S. 120)

Die dann eingetretene Lehman-Insolvenz sei völlig un-
vorhergesehen gewesen. Hierzu führt der Leiter des
Regionalbereichs Banken und Finanzaufsicht der Deut-
schen Bundesbank Hauptverwaltung München, der
Zeuge Klaus-Dieter Jakob, Folgendes aus:

„Ich muss dazu ergänzen, dass bis zur Lehman-Insolvenz
niemand – weder bei den Banken noch in der Aufsicht –
damit gerechnet hat, dass sich ein solches Worst-Case-
Szenario einmal tatsächlich realisiert. Es konnte sich

vant geltende und so international vernetzte Institution wie
zum Beispiel die Investmentbank Lehman Brothers nicht
auffangen würde, zumal die US-Regierung zuvor bereits
die kleinere Investmentfirma Bear Stearns gerettet hatte.“
(Aussage Klaus-Dieter Jakob, Protokoll Nummer 13,
S. 73)

Der Aufsichtsrat der HRE hatte nach den Ermittlungen
des Ausschusses offenbar vor der Lehman-Insolvenz
auch keine Hinweise auf Liquiditätsprobleme. Der Zeuge
Prof. Dr. Hans Tietmeyer, ehemaliges Aufsichtsratsmit-
glied der HRE, hatte erst im Vorfeld der Aufsichtsrats-
sitzung am 22. September 2008 über die Problemlage der
HRE konkret Informationen erhalten:

„Die erste Aufsichtsratssitzung fand am 24.06. in Mün-
chen statt. Dabei wurde über vieles gesprochen; es gab
einen relativ positiven Bericht über die Entwicklung der
Bank. Dabei wurde auch über das DEPFA-Kreditport-
folio gesprochen, mit Hinweis auf ein positives Refinan-
zierungsprofil, aber keinerlei Hinweisen auf besonders
bedrohliche Probleme. […] zweite Aufsichtsratssitzung
am 22. September 08 anders. […] An diesem Abend, am
22.09., habe ich erstmals über die HRE-Liquiditätspro-
bleme eine volle Offenlegung erfahren und auch Hin-
weise auf Kontakte mit den Aufsichtsbehörden. Das war
meine erste Information über die Problemlage.“ (Aus-
sage Prof. Dr. Hans Tietmeyer, Protokoll Nummer 13,
S. 7)

Es habe lediglich vereinzelte, nicht entscheidende Hin-
weise gegeben:

„Also, es gab den einen oder anderen Hinweis im Gre-
mium, aber ich habe das nicht als entscheidend angese-
hen.“ (Aussage Prof. Dr. Hans Tietmeyer, Protokoll Num-
mer 13, S. 16)

Nach der Aussage des Zeugen hat der Aufsichtsrat der
HRE die Refinanzierungssituation jedoch regelmäßig be-
obachtet:

„Wir haben uns immer in jeder Sitzung über die Refinan-
zierungssituation unterhalten. […] Als die Kurve steiler
war, war die Situation viel günstiger. Als die flacher
wurde, wurde der Profit schwächer, aber die Refinanzie-
rungsmöglichkeit stand nie zur Debatte. Warum? Weil die
Märkte voll funktionierten, und DEPFA eine gute Reputa-
tion an den Märkten hatte.“ (Aussage Prof. Dr. Hans
Tietmeyer, Protokoll Nummer 13, S. 25)

Die Liquiditätsnöte nach der Lehman-Insolvenz waren
nach den Ausführungen des Zeugen nicht nur auf die
HRE-Gruppe beschränkt, sondern betrafen existenziell
auch andere Institute in anderen Ländern. Zum Beispiel
wurden vom 26. bis 28. September 2009 gleichzeitig in
anderen Ländern mit vergleichbaren Instituten ebenfalls
Krisengespräche geführt, so mit der Dexia, der belgisch-
französischen Bankengruppe, die sich auch im Wesentli-
chen um die Staatsfinanzierung kümmert, aber auch mit
dem Fortis-Konzern, dem großen Bank- und Versiche-
schlicht niemand vorstellen, dass die US-Regierung oder
eine andere große Industrienation je eine als systemrele-

rungskonzern, der in Belgien und den Niederlanden, zum
Teil auch in Luxemburg, eine überragende Rolle für das

Drucksache 16/14000 – 96 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Finanzsystem in diesem Ländern spielt, sowie auch der
Hypothekenbank Bradford & Bingley in Großbritannien.

Alle diese Fälle weisen ein vergleichbares Geschäftsmo-
dell wie die DEPFA Bank plc aus, insbesondere eine
kurzfristige Refinanzierung. Auch diese Institute konnten
nur mit staatlicher Hilfe aufgefangen werden, da sie für
die Finanzmärkte in diesen Ländern eine ebenso bedeut-
same Rolle spielten, wie die HRE in der Bundesrepublik
Deutschland. Die Liquiditätsnöte nach der Lehman-Insol-
venz waren nach den Zeugenaussagen kein isoliertes
deutsches Problem, sondern betrafen auch andere Insti-
tute im Ausland.

Der Staatssekretär a. D. Dr. Thomas Mirow verneinte in
diesem Zusammenhang die Frage, ob aus den Fällen des
Jahres 2007, wie zum Beispiel dem der IKB, nicht der
Schluss hätte gezogen werden müssen, dass im Jahr 2008
auch die HRE in eine existenzbedrohende Schieflage ge-
raten könnte:

„ […] Meines Wissens: Nein. Ich sage das aber vorbe-
haltlich dessen, dass ich das Geschäftsmodell und die Bi-
lanzen der HRE vielleicht nicht gut genug kenne, um das
abschließend zu beurteilen. Nur, grundsätzlich möchte ich
doch darauf aufmerksam machen, dass die Finanzkrise
unterschiedliche Wellen und unterschiedliche Risikoele-
mente enthielt. Zunächst einmal war die Finanzkrise eine
Krise von Subprime und von strukturierten Produkten. Es
gab höhere Risikoaufschläge, aber es gab an den Märk-
ten die Möglichkeit auch kurzfristiger Refinanzierung. Es
ist ja auch nicht ganz außer Acht zu lassen, dass noch im
Frühjahr 2008 ein privater Investor, von dem man vo-
raussetzen darf, dass er des Rechnens fähig ist, sich in
der HRE engagiert hat. Insofern denke ich, dass das, was
meines Wissens zum akuten Risiko der HRE geführt hat,
zu diesem Zeitpunkt in der Tat nicht absehbar war. Es wa-
ren wesentlich andere [Probleme]. Die HRE hatte auch
Probleme aus Subprime und strukturierten Produkten,
aber nicht in dem Umfang – jedenfalls nach dem, was uns
von BaFin und Bundesbank mitgeteilt wurde bzw. ganz
präzise von der BaFin mitgeteilt wurde –, dass die Exis-
tenz der HRE selbst auf dem Spiel gestanden hätte, an-
ders als das, wie Sie alle wissen, bei der IKB und auch
bei den Landesbanken der Fall war.“ (Aussage
Dr. Thomas Mirow, Protokoll Nummer 15, S. 10 f.)

Nach Kenntnis des Zeugen sprachen keine Anzeichen da-
für, dass die HRE vor dem 15. September 2008 zahlungs-
unfähig oder überschuldet gewesen sei:

„Nach allem, was ich damals wusste, und nach dem, was
ich heute aus den Unterlagen weiß, die mir zur Verfügung
stehen […]: Nein.“ (Aussage Dr. Thomas Mirow, Proto-
koll Nummer 15, S. 11)

Ähnlich äußerte sich der Präsident der Deutschen Bun-
desbank, der Zeuge Prof. Dr. Axel Weber:

„Sie haben meinen Ausführungen ja entnommen, dass
das Austrocknen der Liquidität der Hypo Real Estate zu
einer Situation geführt hat, wo die Liquidität der Bank

heißt, sie hielt die Kapitalquoten ein. […] Ich habe vor-
her erwähnt, dass hier im Vorfeld des Rettungswochenen-
des keine Meldungen vorlagen, dass die Bank ein Solvenz-
problem hat. Die Bank hatte ein Liquiditätsproblem, und
dieses Liquiditätsproblem hat sich innerhalb weniger
Tage nach dem Lehman-Wochenende ergeben.“ (Aussage
Prof. Dr. Axel Weber, Protokoll Nummer 17, S. 80 f.)

Weiter erläuterte der Zeuge zur Beobachtung der Liquidi-
tätssituation der HRE:

„Wir hatten die Hypo Real Estate seit dem Frühjahr in ei-
ner kontinuierlichen Beobachtung der Liquiditätsent-
wicklung. Die Liquidität war sehr kurzfristig, sie war
über lange Laufzeiten schwer zu erhalten, und sie war mit
erheblichen Aufschlägen zu erhalten. Ich erwähnte ja
vorhin schon: Liquidität war nach wie vor schwierig,
aber möglich. Das hat sich mit dem Lehman-Wochenende
grundsätzlich geändert. Ich glaube, ab diesem Lehman-
Wochenende, das ja nur als Paraphrase für eine Reihe
parallel stattfindender Entwicklungen steht – ich habe sie
aufgezählt –, war es der Bank nicht mehr möglich, die Li-
quidität zu steuern.“ (Aussage Prof. Dr. Axel Weber, Pro-
tokoll Nummer 17, S. 76 f.)

Der Leiter des Regionalbereichs Banken und Finanzauf-
sicht der Deutschen Bundesbank Hauptverwaltung
München, der Zeuge Jakob, wies darauf hin, dass ein Li-
quiditätslimit von unter 10 Tagen erst nach Lehman ein-
getreten sei:

„Die Dauer der Zeit, bis zu dem die Liquiditätsströme ne-
gativ wurden, bewegte sich, wie ich schon erwähnte, im
Rahmen von 10 bis 15, maximal bis 20 Tagen. Der von Ih-
nen erwähnte Zeitraum unter 10 Tagen war aus meiner
Sicht eher erkennbar nach der Lehman-Insolvenz, er hat
sich da erst gezeigt.“ (Aussage Klaus-Dieter Jakob, Pro-
tokoll Nummer 13, S. 78)

Die Exekutivdirektorin der BaFin für das Bankenwesen,
die Zeugin Sabine Lautenschläger-Peiter, betonte in die-
sem Zusammenhang, dass die Situation sich mal ver-
schlechterte, mal verbesserte:

„Ja. Ich kann Ihnen aber auch sagen, dass sich das jede
Woche änderte, je nachdem, welche Refinanzierung man
erhalten hat oder nicht. […] Das wollte ich mit ‚ständiges
Auf und Ab‘ deutlich machen.“ (Aussage Sabine
Lautenschläger-Peiter, Protokoll Nummer 8, S. 108)

Die Zeugin verwies auch darauf, dass keine Bank Liqui-
dität für ein ganzes Jahr vorhalten könne:

„Sie müssen sich in Ihrer Liquiditätsplanung nicht darauf
festlegen, dass Sie die nächsten zwei Jahre zu diesem
Zeitpunkt ohne eine weitere Aufnahme am Kapital- oder
Geldmarkt Liquidität für alle Verpflichtungen der nächs-
ten zwei Jahre oder des nächsten Jahres haben müssen.
Das hat keine Bank.“ (Aussage Sabine Lautenschläger-
Peiter, Protokoll Nummer 8, S. 113)

Dass eine solche exake Liquiditätsplanung gar nicht mög-

problembedroht war. Die Bank hatte zu diesem Zeitpunkt
für uns kein erkennbares Kapitalisierungsproblem. Das

lich sei, war auch die Auffassung des ehemaligen Vor-
standssprechers der HVB Dr. Wolfgang Sprißler:

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 97 – Drucksache 16/14000

„Liquiditätsplanung ist nicht reine, puristische Mathe-
matik.“ (Aussage Dr. Wolfgang Sprißler, Protokoll Num-
mer 16, S. 34)
Der Prüfgruppenleiter Rainer Englisch (Deutsche Bun-
desbank) bestätigte, dass die HRE versucht habe, länger-
fristige Refinanzierungen zu erhalten:

„Also, es ist so, dass es der Bank durchaus klar war, dass
ein solches Szenario relativ schnell zu einem Ende der
Geschäftstätigkeiten führen würde, … Die Strategie war
ja, zu versuchen, längerfristige Refinanzierungen zu er-
halten und sich nur deckungsstockfähige Aktiva ins Port-
folio zu holen. Also, da gab es schon gewisse strategische
Gegenmaßnahmen, aber die waren eben begrenzt; denn
wenn Sie keine längerfristige Refinanzierung erhalten,
dann müssen Sie sich kürzerfristig refinanzieren; darum
kommen Sie nicht herum.“ (Aussage Rainer Englisch,
Protokoll 4/2, S. 5)
Der frühere Sachbearbeiter für Controlling der HRE
Stéphane Wolter antwortete im Übrigen die Frage, ob er
ein Szenario für wahrscheinlich gehalten hätte, dass der
gesamte internationale Markt „auf Grund laufen“ würde,
so wie das dann nach dem 15. September 2008 eingetrof-
fen sei:

„Nicht in dem Ausmaß, nein.“ (Aussage Stéphane Wolter,
Protokoll Nummer 13, S. 64)
Befragt, ob der Zeuge die Möglichkeit gehabt habe, seine
Bedenken mit Mitgliedern des Aufsichtsrats zu kommu-
nizieren, antwortete der Zeuge, dass er das nicht in Erwä-
gung gezogen habe, obwohl die Möglichkeit bestanden
hätte (Aussage Stéphane Wolter, Protokoll Nummer 13,
S. 43). Der Zeuge Stéphane Wolter zog bei seiner Befra-
gung im Übrigen seine in der Presse geäußerte Behaup-
tung zurück, die Liquiditätssituation der HRE sei ge-
schönt worden:

„Ich möchte jetzt nicht mehr behaupten, dass sie ge-
schönt wurde.“ (Aussage Stéphane Wolter, Protokoll
Nummer 13, S. 40)

3. Einstufung der HRE als systemrelevant
Die Beweisaufnahme hat keine Anhaltspunkte ergeben,
dass der Zeitpunkt der Einstufung der HRE als systemre-
levant für die Prüfung der HRE und die Entstehung der
späteren Schieflage eine Rolle gespielt hätte.

Nach den Feststellungen des Ausschusses erfolgte diese
Einstufung der HRE als systemrelevantes Institut im Juli
2008 auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 3 der Auf-
sichtsrichtlinie durch die BaFin im Einvernehmen mit der
Deutschen Bundesbank.

Die Exekutivdirektorin der BaFin für das Bankenwesen,
die Zeugin Sabine Lautenschläger-Peiter, erläuterte die
Auswirkungen auf die Aufsichtsführung, wenn ein Insti-
tut als systemrelevant eingestuft wird:

„Zum einen ist natürlich die Aufsicht intensiver bei einem
systemrelevanten Institut, weil wir davon ausgehen, dass

bei einem risikoorientierten Aufsichtsansatz auch eine in-
tensivere Aufsicht fahren muss. Da würde ich gerne beto-
nen: Das haben wir getan. Zum anderen benutzen wir
diese Einordnung aber auch, um die Aufgabenabgren-
zung zwischen Bundesbank und BaFin durchzuführen.
Bei einem systemrelevanten Institut ist die BaFin in der
laufenden Überwachung viel mehr dabei. Das heißt also,
dass man letztendlich gemeinsam mit der Bundesbank
schon in der laufenden Überwachung tätig wird und sich
eigene Eindrücke verschafft, während man bei einem
nicht systemrelevanten Institut letztendlich in der laufen-
den Überwachung nur die Bundesbank vor Ort hat und
die Informationen bei der Bundesbank gesammelt wer-
den, die Gespräche durch die Bundesbank geführt wer-
den, man Analysen und Bewertungen mit Vorschlägen der
Bundesbank erhält, welche Maßnahmen denn angezeigt
seien oder nicht.“ (Aussage Sabine Lautenschläger-
Peiter, Protokoll Nummer 8, S. 115)

Bezogen auf die HRE äußerte sich der Leiter des Referats
Laufende Aufsicht I der Deutschen Bundesbank Karl
Schnitzler zu der im Juli 2008 erfolgten Einstufung der
HRE als systemrelevant:

„Es hat sich in der Praxis gar nicht so viel geändert, weil
wir natürlich vorher die HRE schon sehr intensiv beauf-
sichtigt haben.“ (Aussage Karl Schnitzler, Protokoll
Nummer 13, S. 115)

Die Nachfrage, ob die HRE dann nicht schon vor ihrer
Einstufung als systemrelevante Bank als solche behandelt
worden sei, bejahte der Zeuge und verneinte die Frage, ob
der Zeitpunkt der Feststellung der Systemrelevanz erheb-
lich gewesen sei:

„Die ist aus meiner Sicht nicht erheblich, nein.“ (Aus-
sage Karl Schnitzler, Protokoll Nummer 13, S. 118)

Der Leiter des Regionalbereichs Banken und Finanzauf-
sicht der Deutschen Bundesbank Hauptverwaltung Mün-
chen Klaus-Dieter Jakob verneinte, ob bei der Einschät-
zung der HRE als systemrelevant nicht bereits der
Personalbestand aufzustocken gewesen sei:

„Ich habe ja erwähnt, dass wir für die Überwachung der
Hypo-Real-Estate-Gruppe dadurch, dass wir ab 2007 ei-
nen Mitarbeiter ausschließlich damit beauftragt haben,
da schon eine intensivere Aufsicht als üblicherweise bei
nicht systemrelevanten Kreditinstituten durchgeführt ha-
ben. Das heißt, auch ohne deren formale Einstufung als
systemrelevantes Institut haben wir nach und nach die
Aufsicht über diese Institutsgruppe dadurch intensiviert,
dass wir auch mehr Personal dafür bereitgestellt haben,
aber natürlich sukzessive.“ (Aussage Klaus-Dieter Jakob,
Protokoll Nummer 13, S. 84 f.)

IV. Eingriffsmöglichkeit der Bankenaufsicht
vor der Lehman-Insolvenz?

Die Beweisaufnahme hat keine Anhaltspunkte dafür erge-
ben, dass die Bankenaufsicht die Möglichkeit gehabt
insgesamt das Risiko für die Stabilität des Finanzplatzes
bei diesen Instituten größer ist und dass man deswegen

hätte, in das Geschäftsmodell der DEPFA Bank plc einzu-
greifen.

Drucksache 16/14000 – 98 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Abteilungsleiterin Bankenaufsicht der BaFin, die
Zeugin Frauke Menke, hob hervor, dass es keine wirt-
schaftlich sinnvollen Handlungsoptionen gab, bevor
„Lehman“ eintrat:

„Die Frage wäre ja auch gewesen: Was hätte man ma-
chen sollen? Das ist die große Frage: Was hätte man ma-
chen sollen? Ich meine, die Situation ist so gewesen. Was
hätten Sie machen sollen? Liquidität zur Verfügung stel-
len, schon früher? Das hätte aber geheißen, Sie hätten
den Markt über die Ad-hoc-Pflichten, die die Bank ja hat,
darauf aufmerksam gemacht, dass hier Liquidität zur Ver-
fügung gestellt worden ist, und damit gerade wieder einen
Unsicherheitsfaktor in den Markt gebracht und gerade
Misstrauen in den Markt gebracht. Von daher ist die
Frage: Was hätte man tun sollen? Ich verstehe nicht so
ganz, was die Handlungsvorschläge hätten sein sollen.“
(Aussage Frauke Menke, Protokoll Nummer 8, S. 84 f.)

Die Zeugin wies in diesem Zusammenhang auf die Gren-
zen der Bankenaufsicht hin:

„Geschäftspolitische Entscheidungen werden von der
Aufsicht nicht getroffen. Ganz klar ist auch, dass die Auf-
sicht keine Marktverhältnisse ändern kann. Die Aufsicht
kann auch keine Liquidität geben, sosehr man sich das
vielleicht wünschen würde; aber das ist nicht möglich.
[…]“ (Aussage Frauke Menke, Protokoll Nummer 8, S. 68)

Auch die Exekutivdirektorin Bankenaufsicht der BaFin
Sabine Lautenschläger-Peiter betonte die rein faktisch be-
grenzten Handlungsmöglichkeiten:

„Eine Refinanzierungsstruktur lässt sich nicht per Knopf-
druck ändern, kurzfristig in diesem Rahmen jetzt hier, ins-
besondere dann nicht, wenn Sie bereits Anspannungen
der verschiedenen Märkte letztendlich mit hinnehmen
müssen. So ist zum Beispiel eine Anpassung der Laufzei-
ten in Richtung langfristige Refinanzierung mit erhebli-
chen Zusatzkosten und entsprechenden G-und-V-Wirkun-
gen verbunden, die ein Institut auch entsprechend stark
belasten können. Gerade die Frage nach der Ertrags-
situation zieht aber auch immer eine Reaktion der Ra-
tingagenturen nach sich. Gerade wenn man sehr kurzfris-
tig Refinanzierungsstrukturen erheblich ändern will, gibt
es Marktgerüchte, die der Reputation eines Institutes
nachhaltig schaden und die auch zu einem sehr großen
Vertrauensverlust führen können. In der Regel sind daher
kurzfristig anvisierte Umstrukturierungen im Refinanzie-
rungsbereich im Wesentlichen nur über die Steuerung des
Neugeschäftes und damit auch nur sehr begrenzt möglich,
sprich: Ist man gefangen, kann man gerade in Situatio-
nen, so wie wir sie im letzten Jahr gesehen haben, sehr
schlecht bewegen. Wir haben uns in dieser sehr schwieri-
gen Gemengelage jedoch nicht beirren lassen. Die Bun-
desbank und die BaFin haben über das rechtlich Mach-
bare hinaus alles getan, um eine intensive Aufsicht
sicherzustellen. […] Wir haben laufend über das Ge-
schäftsmodell und die Liquiditätslage der neuen HRE ge-
sprochen. Wir haben uns trotz fehlender Informations-
und Eingriffsrechte in Irland sehr intensiv mit der Liqui-

auf diese Feststellungen unverzüglich reagiert und haben
Mängelbeseitigungen verlangt. Es wurde von uns gefor-
dert, dass die HRE eine detaillierte Meilensteinplanung
entwickelt und dass der Jahresabschlussprüfer dies über-
wachen und testieren sollte, was an Beseitigungsmaßnah-
men tatsächlich durchgeführt wurde. Also, insgesamt
haben wir die HRE-Gruppe trotz der schwierigen Rah-
menbedingungen sehr eng beaufsichtigt. […] Vor dem
Zusammenbruch war die Situation auf den Geldmärkten,
wie ich das eben schon beschrieben habe, zwar ange-
spannt; die kurzfristige Refinanzierung war jedoch für
alle Institute unproblematisch. Nach der Insolvenz der In-
vestmentbank Lehman herrschte absolutes Misstrauen,
sodass der Interbankenmarkt schlagartig zusammen-
brach und nicht nur die HRE, sondern etliche andere
Institute aus Europa und aus den USA in den zwei bis drei
folgenden Wochen gerettet werden mussten. Den tatsäch-
lichen Eintritt eines Stressszenarios nach dem Muster
Lehman-Insolvenz konnte vorab niemand erahnen; weder
Banken, Wissenschaftler, Politiker oder Aufseher hielten
es für realistisch, dass eine systemrelevante Bank vom
Kaliber Lehman tatsächlich in die Insolvenz gehen
könnte. Selbst wenn dieser Zusammenbruch von irgendje-
mandem vorhergesehen und modelliert worden wäre,
dann wären die Annahmen der Marktreaktion auf diesen
Zusammenbruch sicherlich nicht so ausgefallen, wie
dann die Realität an abgrundtiefem Misstrauen der
Marktteilnehmer untereinander tatsächlich aussah.“
(Aussage Sabine Lautenschläger-Peiter, Protokoll Num-
mer 8, S. 102 ff.)

Der Prüfgruppenleiter Rainer Englisch (Deutsche Bun-
desbank) teilte diese Einschätzung:

„[…] für die Geschäftsstrategie einer Bank ist die Ge-
schäftsleitung verantwortlich. Das prüfen wir nicht. Das
einzige, was wir prüfen können, ist die Vereinbarkeit von
Geschäfts- und Risikostrategie. Das heißt, wir schauen
uns die Risikostrategie an. Insofern können wir zu ge-
schäftsstrategischen Anweisungen keine Einschätzung
abgeben; tun wir auch nicht.“ (Aussage Rainer Englisch,
Protokoll Nummer 4, S. 31)

Der für Prüfungen der Deutschen Bundesbank bei der
HRE zuständige Referatsleiter, der Zeuge Manfred Eder,
äußerte sich zu den Aufgaben der Aufsicht ähnlich:

„[…] die Beurteilung eines Geschäftsmodells ist zumin-
dest nicht für die bankgeschäftlichen Prüfer Aufgabe bei
einer Prüfung. Das ist nicht Inhalt unseres Prüfungsge-
genstandes. Das dürften wir auch gar nicht prüfen. Das
würde auch bedeuten, dass wir die besseren Banker wä-
ren.“ (Aussage Manfred Eder, Protokoll Nummer 6,
S. 16)

Die Frage, ob die Bankenaufsicht gegen ein Institut Maß-
nahmen ergreifen könne, wenn keine gesetzlichen Anfor-
derungen unterschritten werden und sich so über gesetzli-
che Schranken hinwegsetzen könne, verneinte auch der
Staatssekretär a. D. Dr. Thomas Mirow:

„Nein. Wie gesagt: Auf der Gesetzesgrundlage, auf der

ditätsausstattung der HRE Holding und auch der DEPFA
plc, also auch der irischen Einheit, […] und wir haben

wir zu agieren hatten, war die Prüfung von Geschäftsmo-
dellen nicht möglich. Es wurde also eine Prüfung unter

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 99 – Drucksache 16/14000

dem Gesichtspunkt von Risiken innerhalb des Geschäfts-
modells vorgenommen. Ich kann nur wiederholen, dass
alle Zahlen, die uns im Hinblick auf mögliche Ausfälle
vorlagen, sich strukturell auf die Subprime- und struk-
turierten Produkte bezogen und sich zweitens in Grö-
ßenordnungen bewegten, die bilanziell für die HRE
verkraftbar gewesen wären. […] Das BMF kann nur An-
ordnungen erlassen, wenn es zu dem Ergebnis kommt,
dass entweder Bundesbank oder BaFin ihre Aufgabe
nicht wahrnehmen. Das war aber nicht der Fall.“ (Aus-
sage Dr. Thomas Mirow, Protokoll Nummer 15, S. 26)

Der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Bank AG,
Dr. Josef Ackermann, sah mit Blick auf das Geschäftsmo-
dell der HRE ebenfalls kaum Möglichkeiten für eine In-
tervention vor dem 15. September 2008:

„Das war für mich kein Geschäftsmodell, das ich gut
fand. Aber das haben viele in der Welt gemacht – und
viele ja auch erfolgreich. Hier zu intervenieren und zu sa-
gen: „Das ist ein Geschäftsmodell, das keine Zukunft
hat“, war wahrscheinlich sehr schwierig. […] Mit einer
Kapitalquote von 8 oder 8,6 Prozent hätte man sich da-
mals einigermaßen damit abfinden können, dass man ein
etwas höheres, wie man das fachtechnisch – – Mis-
matching hat, umso mehr, als gerade bei der DEPFA die
Aktivseite ja primär aus Darlehen an Kommunen, Staaten
usw. bestanden hat, die eigentlich vom Risiko her gering
waren, und die Preisschwanungen auch relativ gering
waren, sodass man damals, glaube ich, bei der DEPFA
schon sagen konnte: Eine Refinanzierung ist sicherge-
stellt, auch wenn sie kurzfristiger ist […] Dass man im
Nachhinein hier anspruchsvollere Ziele setzen würde, ist
klar. Aber vor der Krise war man bezüglich der Refinan-
zierungsstruktur – da gibt es ja auch in England ein be-
rühmtes Beispiel – schon etwas anderer Meinung. Wenn
Sie denken: Die Investmentbanken in den USA haben sich
ganz wesentlich kurzfristig über den Geldmarkt refinan-
ziert, was ja auch diesen großen Verwerfungen von Leh-
man und Bear Stearns usw. geführt hat. Hier hat schon
ein großes Umdenken stattgefunden. Ich muss noch ein-
mal sagen – das ist, glaube ich, das Entscheidendste –:
Eine solvente Bank, also eine Bank, die eine Ertrags- und
Kapitalstärke hat, die ausreichend ist – war man der Mei-
nung –, wird sich immer refinanzieren können. Das hat
dann eben nicht mehr gespielt wegen des Vertrauensver-
lustes, aber auch, weil die Solvenz plötzlich zum Problem
wurde, weil die Preisveränderungen auf der Aktivseite so
gravierend und substanziell sich in so kurzer Zeit verän-
dert haben. […] Dieser dramatische Werteverfall war so
nicht zu erwarten.“ (Aussage Dr. Josef Ackermann, Pro-
tokoll Nummer 15, S. 83, 92)

Der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück sprach
in seiner Aussage ebenfalls die derzeit fehlende Zuständi-
keit der Bankenaufsicht bezüglich der Geschäftsmodelle
von Finanzinstituten und eventuelle Konsequenzen hie-
raus für die Zukunft an:

„Wenn diesen Aufsichtsbehörden im Rahmen ihrer Zu-
ständigkeiten etwas auffällt, dann müssen sie berichten

gabe, jedenfalls auf der bisherigen gesetzlichen
Grundlage, nicht die Zuständigkeit der Aufsicht ist, Ge-
schäftsmodelle zu prüfen. In vielen Fällen sind die
Schwierigkeiten, über die wir heute klagen, zurückgehend
auf mangelnde oder nicht tragfähige Geschäftsmodelle.
Die sind aber nicht Gegenstand der Bankenaufsicht. Ob
im Lichte auch Ihrer Erkenntnisse dieses Ausschusses
darüber nicht eine Veränderung stattfinden muss, halte
ich für etwas, was mehr als diskussionswürdig ist und was
ja auch auf Hinweise anderer Zeugen bereits Gegenstand
gewesen ist.“ (Aussage BM Peer Steinbrück, Protokoll
Nummer 22, S. 42)

Der für die Aufsicht über die HRE zuständige Referatslei-
ter der BaFin, der Zeuge Stefan Schrader, verneinte eben-
falls, dass die Aufsicht vor der Lehman-Insolvenz die
HRE mit Blick auf ihr Geschäftsmodell der Fristentrans-
formation bei der DEPA Bank plc vor negativen Auswir-
kungen hätte bewahren können:

„Wir hätten keine Maßnahmen gegenüber der DEPFA plc
ergreifen können.“ (Aussage Stefan Schrader, Protokoll
Nummer 8/2, S. 3)

Der Leiter des Regionalbereichs Banken und Finanzauf-
sicht der Deutschen Bundesbank Hauptverwaltung Mün-
chen Klaus-Dieter Jakob, verwies im Übrigen darauf,
dass der Markt keine längerfristigen Refinanzierungen
zur Verfügung stellte:

„Nach meiner Einschätzung nein, und zwar deswegen
nicht, weil – selbst wenn man der Hypo Real Estate hätte
vorschreiben können, sie soll sich längerfristiger refinan-
zieren im Laufe des Jahres 2008 – es der Hypo Real
Estate nicht möglich gewesen wäre, am Markt diese An-
forderung zu erfüllen. Das heißt, es war ihr aufgrund der
tatsächlichen Situation an den Geld- und Kapitalmärkten
gar nicht möglich, sich längerfristig zu refinanzieren.
[…] Deswegen wäre ein Eingriff oder wären weitere Vor-
gaben der Aufsicht an die Hypo Real Estate gar nicht
wirksam geworden, ganz einfach, weil das Institut das am
Markt gar nicht hätte realisieren können.“ (Aussage
Klaus-Dieter Jakob, Protokoll Nummer 13, S. 79)

Die Exekutivdirektorin Bankenaufsicht der BaFin Sabine
Lautenschläger-Peiter verneinte, dass eine bedrohliche
Lage der HRE vorgelegen habe:

„Aber zwischen „bedrohlich“ und der Frage „Muss ich
das eng begleiten?“ im Sinne einer präventiven Aufsicht,
ist halt noch ein großer Unterschied. Da macht es keinen
Sinn, also, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, einer
Bank vorzuschreiben, eine Refinanzierungsstruktur zu än-
dern, unabhängig davon, ob sich dann die Frage stellt:
„Ist das tatsächlich noch möglich bei den angespannten
Märkten?“ – und der Frage „Muss ich das eng beglei-
ten?“ im Sinne einer präventiven Aufsicht, ist halt noch ein
großer Unterschied. Da gibt es schon noch eine Spanne für
die Aufsicht.“ (Aussage Sabine Lautenschläger-Peiter,
Protokoll Nummer 8/2, S. 74)

Der Leiter des Regionalbereichs Banken und Finanzauf-

und initiativ werden. Das, was Herr Sanio, wie ich finde,
zutreffend hier dargestellt hat, ist, dass es nicht die Auf-

sicht der Deutschen Bundesbank Hauptverwaltung Mün-
chen Klaus-Dieter, Jakob verneinte, dass selbst eine

Drucksache 16/14000 – 100 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Änderung der Gesetzeslage zur Refinanzierung die
Schieflage der HRE im Jahr 2008 hätte positiv beeinflus-
sen können:

„Nach meiner Einschätzung nein, und zwar deswegen
nicht, weil – selbst wenn man der Hypo Real Estate hätte
vorschreiben können, sie soll sich längerfristiger refinan-
zieren im Laufe des Jahres 2008 – es der Hypo Real
Estate nicht möglich gewesen wäre, am Markt diese An-
forderung zu erfüllen. Das heißt, es war ihr aufgrund der
tatsächlichen Situation an den Geld- und Kapitalmärkten
gar nicht möglich, sich längerfristig zu refinanzieren.
[…] Deswegen wäre ein Eingriff oder wären weitere Vor-
gaben der Aufsicht an die Hypo Real Estate gar nicht
wirksam geworden, ganz einfach, weil das Institut das am
Markt gar nicht hätte realisieren können.“ (Aussage
Klaus-Dieter Jakob, Protokoll Nummer 13, S. 79)

Diese Einschätzung teilte auch der Referatsleiter Banken-
wesen im BMF, der Zeuge Jens Conert:

„Ich teile Ihre Wahrnehmung in den beiden Punkten, dass
hier die BaFin im Vorfeld keine Handhabe aufgrund der
bestehenden bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften ge-
habt hätte, tätig zu werden, weil keine Verletzungen vor-
lagen und das Kreditwesengesetz im Übrigen auch keine
Abhilfen vorsieht, die in dieser Situation hätten erkenn-
bar zu einem Erfolg führen können. Ihr Eindruck ist rich-
tig, dass es vor dem besagten Datum Mitte September
kein Hilfeersuchen der HRE oder des Umkreises an das
Bundesministerium der Finanzen nach meiner Kenntnis
gegeben hat, Liquidität bereitzustellen.“ (Aussage Jens
Conert, Protokoll Nummer 10, S. 91)

Auch der Staatssekretär im BMF Jörg Asmussen sah kein
Instrument der Bankenaufsicht, das diese in der konkre-
ten Situation hätte einsetzen können:

„Es ist in der Tat so, dass man bei den Instrumenten, die
ja so eine steigende Intensität haben – §§ 45, 46, und bei
§ 47 kommt dann der Bund sogar ins Spiel –, fragen
muss: Sind diese Instrumente, die da ansetzen, geeignet,
eine Bank zu stabilisieren? Und da muss man sagen: Für
eine Bank, die in Liquiditätsschwierigkeiten ist – wie ge-
sagt, das war das Neue an dieser Situation, und das gab
es vorher so nicht –, sind diese Instrumente nicht geeig-
net. Wenn Sie ein Dividendenausschüttungsverbot
verhängen, hilft Ihnen das ja bei der – – Es wird nichts
ausgeschüttet an die Aktionäre. Es verbessert Ihre Liqui-
ditätssituation null. Insofern zielen die Instrumente auf
die Solvenzlage einer Bank, was immer bisher als der
Kern gesehen wurde, warum eine Bank in Existenz-
schwierigkeiten kommt, weil gängige Sicht war: Eine sol-
vente Bank bekommt auch Liquidität. Wir wissen heute:
Das ist nicht richtig. Aber bis dahin basierten alle
Regeln, auch in anderen Ländern, auf dieser Annahme.“
(Aussage Sts Jörg Asmussen, Protokoll Nummer 21,
S. 92)

Hier lag nach Auffassung des Zeugen auch der Unter-
schied zu vorhergehenden Fällen:

die es über eine Zweckgesellschaft in Irland – das kennen
Sie alles genauso gut wie ich – gegeben hatte. Diese
Wertverluste schlagen durch auf das Kapital. Die Sach-
senLB – das kann man auch öffentlich sagen – hatte ein
Kapitalproblem. […] Aber HRE ist neu. Die Bank nach
den Kennziffern ist solvent, und zwar mit über 11 deutlich
solvent. Ja, sie ist besser kapitalisiert nach den Kennzif-
fern als die Deutsche Bank, und dennoch versiegt ruck-
artig die Liquidität. Das war neu.“ (Aussage Sts Jörg
Asmussen, Protokoll Nummer 21, S. 97)
Damit gab es nach der Feststellung des Ausschusses vor
der Lehman-Insolvenz weder einen Anlass für einen Ein-
griff durch die Bankenaufsicht, noch wäre ein solcher
Eingriff sinnvoll gewesen.

V. Kommunikationswege zwischen
Bundesbank und BaFin

Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass die Kommunika-
tion zwischen der Deutschen Bundesbank und der BaFin
funktionierte und beide Säulen der Bankenaufsicht
kooperativ zusammengearbeitet haben.

Der Präsident der BaFin Jochen Sanio vertrat die Auffas-
sung, dass die Aufgabenteilung zwischen der BaFin und
der Deutschen Bundesbank Ergebnisse ermöglichten, die
ansonsten wohl nicht erzielbar gewesen wären:

„Man kann viel darüber diskutieren, wie man Bankenauf-
sicht in Deutschland machen soll. Wenn Sie durch die
Welt gucken, gibt es zig Varianten. Unser duales System
hat sich nicht nur bewährt – das ist eine triviale Aussage –,
sondern – das hätte ich nicht für möglich gehalten – ei-
nige Dinge haben wir, glaube ich, nur hingekriegt, weil
wir tatsächlich zu zweit in eine Schlacht ziehen konnten.“
(Aussage Jochen Sanio, Protokoll Nummer 17, S. 11 f.)
Der Leiter des Regionalbereichs Banken und Finanzauf-
sicht der Deutschen Bundesbank Hauptverwaltung Mün-
chen Klaus-Dieter Jakob stellte der Zusammenarbeit mit
der BaFin ebenfalls ein sehr gutes Zeugnis aus:

„Unsere Aufgabe ist es, die Sachverhalte zu klären, zu
analysieren, zu bewerten und entsprechend gegebenen-
falls Handlungsvorschläge der BaFin zu unterbreiten,
und Aufgabe der BaFin ist es, gegebenenfalls Maßnah-
men zu ergreifen gegen das Institut, das heißt Verwal-
tungsakte anzuordnen. Faktisch ist es aber auch so, dass
bei systemrelevanten Instituten auch die BaFin sich in die
Sachverhaltsklärung einschaltet. Insgesamt möchte ich
an dieser Stelle auch betonen, dass die Zusammenarbeit
zwischen unserem Regionalbereich und dem zuständigen
Fachreferat der BaFin, das für die HRE-Gruppe zustän-
dig war, sehr gut ist, sehr gut war und von sehr kooperati-
vem Geist geprägt war.“ (Aussage Klaus-Dieter Jakob,
Protokoll Nummer 13, S. 69)
Diese Wertschätzung hatte zuvor bereits die Exekutiv-
direktorin der BaFin Sabine Lautenschläger-Peiter in ih-
rer Vernehmung zugunsten der Deutschen Bundesbank
bekundet:
„Es ging bei der SachsenLB – – Auslöser waren Wertver-
luste, jetzt sehr vereinfacht, in strukturierten Produkten,

„Wenn wir gemeinsam Gespräche führen, dann ist es
auch immer so, dass wir uns abstimmen. Entweder ruft

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 101 – Drucksache 16/14000

die Bundesbank an, oder wir rufen bei der Bundesbank
an und sagen: Wir haben hier Gesprächsbedarf; das sind
unsere Themen. Dann stimmen wir uns ab. […] Die Bun-
desbank macht bei Instituten wie der HRE die laufende
Überwachung, und sie hat hier einen ganz exzellenten
Job gemacht, um das einmal zu betonen. Wir haben ent-
schieden – wir haben das auch gemeinsam diskutiert,
Bundesbank und BaFin –, dass wir gern ab Februar wö-
chentliche Liquiditätsberichte und dann ab März tägliche
Liquiditätsberichte hätten.“ (Aussage Sabine Lauten-
schläger-Peiter, Protokoll Nummer 8, S. 113, 109)

Auch der Staatssekretär im BMF Jörg Asmussen bewertet
die Zusammenarbeit von BaFin und Deutscher Bundes-
bank bei der Aufsicht über die HRE positiv:

„Insofern kann ich für unseren Fall sagen: BaFin und
Bundesbank haben anständig zusammengearbeitet. Es
gibt nicht den Hauch von Hinweis, dass es irgendwie In-
formationen gegeben hätte, die zwischen den beiden In-
stitutionen durch den Rost gefallen sind oder Ähnliches.“
(Aussage Sts Jörg Asmussen, Protokoll Nummer 21,
S. 72)

Im Verlauf seiner Vernehmung ergänzte der Zeuge seine
Aussage wie folgt:

„Ich denke, es ist richtig, festzuhalten: In dem gegebenen
gesetzlichen Rahmen, der auch im Wesentlichen EU-be-
stimmt ist, hat die BaFin getan, was sie konnte.“ (Aus-
sage Sts Jörg Asmussen, Protokoll Nummer 21, S. 81)

D. Berichterstattung der BaFin gegenüber
dem BMF

Der Ausschuss untersuchte mit Blick auf die eingetretene
Schieflage der HRE, ob die Bankenaufsicht das BMF
über ihre gewonnenen Erkenntnisse angemessen infor-
miert und das BMF auf diese Informationen angemessen
reagiert hat. Die Beweisaufnahme ergab keine Anhalts-
punkte dafür, dass das BMF nicht laufend und ausrei-
chend durch die Bankenaufsicht informiert worden ist.
Bis zur Lehman-Insolvenz konnte für die HRE nicht von
einer existenzbedrohenden Situation ausgegangen wer-
den, sodass die Berichte der BaFin auch keinen Hinweis
auf eine solche Gefahr beinhalteten. Bis zur Lehman-In-
solvenz bestand nach den Feststellungen des Ausschusses
somit kein Handlungsbedarf für das BMF.

I. Verhältnis BMF zur Bankenaufsicht
1. Grundsätze des Basler Ausschusses für

Bankenaufsicht
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat die Auf-
gabe, im internationalen Bankensystem einheitliche Wett-
bewerbsbedingungen zu schaffen und das Risiko der
Insolvenz von Finanzinstituten zu verringern. Der Aus-
schuss setzt sich aus Vertretern der nationalen Bankenauf-
sichtsbehörden beziehungsweise der Zentralbanken der
führenden Industrienationen zusammen. Der Ausschuss
ist ein reines Beratungsgremium das keine gesetzgeberi-

setzgebung der EU und finden so auch Eingang in das
nationale Recht der Mitgliedsstaaten.

Die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffent-
lichten Grundsätze für eine wirksame Bankenaufsicht set-
zen einen Rahmen von Mindeststandards für eine gute
Praxis der Bankenaufsicht, die der Ausschuss selbst als
einen Beitrag zur globalen Stärkung der Finanzsysteme
betrachtet. Die Grundsätze sind zwar für die einzelnen
Staaten nicht bindend, dienen aber den einzelnen Ländern
als Richtschnur für die Qualität ihrer Aufsichtssysteme.

Die Basler Grundsätze umfassen 25 Positionen. Gemäß
Grundsatz 1 sind in einem wirksamen Bankensystem die
Zuständigkeiten und Ziele aller an der Bankenaufsicht be-
teiligten Instanzen klar definiert. Jede dieser Instanzen ist
operativ unabhängig, verfügt über transparente Abläufe,
solide Kontrollmechanismen sowie angemessene Res-
sourcen und ist für die Erfüllung ihrer Aufgaben rechen-
schaftspflichtig. Darüber hinaus ist eine geeignete
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Bankenaufsicht
notwendig, die die Zulassung von Bankinstituten und de-
ren laufende Beaufsichtigung regelt und Befugnisse zur
Ergreifung von Maßnahmen zugunsten der Einhaltung
des geltenden Rechts sowie Befugnisse zur Behandlung
von Sicherheits- und Stabilitätsfragen und schließlich den
Rechtsschutz für die Aufsichtsinstanzen und deren Mit-
arbeiter definiert. Ferner bestehen Vorkehrungen für den
Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsinstanzen
und die Wahrung der Vertraulichkeit dieser Informatio-
nen.

Der für die Rechts- und Fachaufsicht über die BaFin zu-
ständige Referatsleiters des BMF Jens Conert erläuterte
hierzu:

„[…] die Grundsätze der Rechts- und Fachaufsicht, die
das Bundesministerium der Finanzen am 17. Januar 2005
veröffentlicht hat. Hier übt das BMF die Rechts- und
Fachaufsicht auf der Grundlage von Auskunftsrechten,
die es gegenüber der BaFin geltend macht, aus. Informa-
tionen: Zu den Informationspflichten der BaFin zählen
schriftliche Berichte zu Maßnahmen von wesentlicher Be-
deutung bei der Ausübung der Aufsicht, der Anwendung
der einschlägigen Aufsichtsgesetze – also Kreditwesenge-
setz, Pfandbriefgesetz; im Wesentlichen in meinem Be-
reich – und grundsätzlich bemerkenswerten Ereignissen
bei systemrelevanten Instituten.“ (Aussage Jens Conert,
Protokoll Nummer 10, S. 51)

2. Rechts- und Fachaufsicht des BMF über
die BaFin

Die deutschen Regelungen zur Bankenaufsicht setzen die
Empfehlungen des Basler Ausschusses um. Nach den
Bestimmungen des KWG und des Finanzdienstleistungs-
aufsichtsgesetzes (FinDAG) ist die BaFin – in Zusam-
menarbeit mit der Bundesbank – zuständig für die Ban-
kenaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland. Gemäß
§ 2 FinDAG unterliegt die BaFin als Bestandteil der Bun-
desverwaltung der Rechts- und Fachaufsicht des BMF,
schen Kompetenzen hat und lediglich Empfehlungen aus-
spricht. Diese Empfehlungen bilden die Basis für die Ge-

das für die Tätigkeit der BaFin die politische Verantwor-
tung trägt. Wie bereits dargelegt, ertreckt sich die Rechts-

Drucksache 16/14000 – 102 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

und Fachaufsicht des BMF jedoch nicht auf die Deutsche
Bundesbank, die weisungsunabhängig ihre Aufgaben er-
ledigt.

Gegenstand der Rechts- und Fachaufsicht im Sinne des
§ 2 FinDAG ist die Überwachung der Recht- und Zweck-
mäßigkeit des Verwaltungshandelns der BaFin. Damit hat
das BMF zwar im Fall eines Verstoßes der BaFin ein Wei-
sungs- und Auskunftsrecht gegenüber der BaFin. Das
BMF ist jedoch nicht im operativen Sinne Teil der Ban-
kenaufsicht, da andernfalls die für eine effiziente Banken-
aufsicht erforderliche Unabhängigkeit der BaFin nicht ge-
wahrt wäre. Die Aufgabe der Fach- und Rechtsaufsicht
beinhaltet also vielmehr die Aufgabe zu überwachen, ob
die BaFin die ihr zugewiesenen Aufgaben auch tatsäch-
lich wahrnimmt und dabei recht- und zweckmäßig han-
delt.

Nach den Grundsätzen für die Ausübung der Fach- und
Rechtsaufsicht des BMF über die BaFin vom 17. Januar
2005 übt die BaFin die Banken-, Versicherungs- und
Wertpapieraufsicht nach den einschlägigen Aufsichtsge-
setzen zur Wahrung von Funktionsfähigkeit, Stabilität
und Integrität des Finanzsystems aus und schafft damit
Vertrauen für alle Marktteilnehmer. Sie bekämpft geset-
zeswidriges Handeln im Finanzbereich und setzt Verhal-
tensstandards zur Sicherung des Vertrauens in die Finanz-
märkte durch. Sie nimmt ihre Aufgaben unabhängig
wahr.

Kapitel IV der Grundsätze legt fest, dass das BMF im
Rahmen der Ausübung der Rechts- und Fachaufsicht bei-
spielsweise Rechtsverordnungen oder andere bedeutende
Allgemeinverfügungen oder Rundschreiben zu einzelnen
Regelungspunkten erlassen kann. Das BMF entscheidet
in seiner Aufsichtsfunktion ferner über Dienstaufsichts-
beschwerden gegen den Präsidenten und die Exekutiv-
direktoren der BaFin sowie Aufsichtsbeschwerden über
die Institution. Die BaFin ihrerseits hat Statements zu
politischen Angelegenheiten, insbesondere im parlamen-
tarischen Raum, die die Gesetzgebungszuständigkeit der
Bundesregierung betreffen, mit dem BMF abzustimmen.

Der Staatssekretär im BMF Jörg Asmussen beschrieb das
Verhätnis des BMF als Rechs- und Fachaufsicht zur
BaFin als Bankenaufsicht wie folgt:

„Das Finanzministerium hat keine Einzelaufsicht über
Banken oder Versicherungen. Das ist Aufgabe der BaFin
und der Bundesbank, also für die Banken; bei den Versi-
cherungen ist das allein die BaFin. Beide Institutionen
haben eng und gut zusammengearbeitet. Das Finanz-
ministerium hat die Rechts- und Fachaufsicht über die
BaFin – nicht über die Bundesbank –, wir sind aber nicht
die Ober- oder Superaufsichtsbehörde. […] Im Rahmen
der Rechts- und Fachaufsicht war ein Einschreiten des
Ministeriums gegenüber der BaFin erkennbar nicht gebo-
ten.“ (Aussage Sts Jörg Asmussen, Protokoll Nummer 21,
S. 43)

„Die operative Bankenaufsicht wird durch BaFin und
Bundesbank durchgeführt. Dabei sind sie nach inter-

Einzelfallweisungen an die BaFin. An die Bundesbank
sowieso nicht; sie unterliegt nicht der Rechts- und Fach-
aufsicht.“ (Aussage Sts Jörg Asmussen, Protokoll Num-
mer 21, S. 50)

Der Staatssekretär a. D. Dr. Thomas Mirow äußerte sich
zu den Aufgaben des BMF im Rahmen der Rechts- und
Fachaufsicht des BMF wie folgt:

„Die BaFin hat die Einzelaufsicht über das konkrete
Institut. Das Bundesfinanzministerium ist nicht der Ober-
aufseher, bezogen auf das Einzelinstitut, sondern das
Bundesfinanzministerium ist dazu da, dafür Sorge zu tra-
gen, dass die BaFin ihre Aufgaben wahrnimmt und
entsprechend ausgestattet ist, ihre Aufgaben wahrzuneh-
men, die entsprechenden Strukturen hat, um ihre Auf-
gaben wahrzunehmen. Das heißt, der Gesetzgeber hat
sehr sorgfältig darauf geachtet, dass das BMF insofern
nicht in eine Oberaufseherfunktion kommt.“ (Aussage
Dr. Thomas Mirow, Protokoll Nummer 15, S. 16)

Einzelne Sachaussagen der Bankenaufsicht werden von
der Fach- und Rechtaufsicht nicht verifiziert, sondern
vom BMF in dem Vertrauen entgegengenommen, dass
seitens der operativ unabhängigen Aufsicht im konkreten
Fall zutreffend recherchiert worden ist.

Der Staatssekretär a. D. Dr. Thomas Mirow führte im
Übrigen aus, dass auch in den Sitzungen des Verwal-
tungsrates der BaFin keine Einzelfragen behandelt wer-
den

„[…] nicht von Einzelfragen der Institutsaufsicht han-
deln, sondern von Haushaltsfragen und systematischen
Fragen der Finanzaufsicht und der Arbeitsweise der
BaFin, nicht aber eben von der Diskussion einzelner auf-
sichtsrechtlicher oder aufsichtsinhaltlicher Themen.“
(Aussage Dr. Thomas Mirow, Protokoll Nummer 15, S. 8)

Der Referatsleiter Bankenwesen im BMF Jens Conert er-
klärte zur Eigenverantwortung der BaFin vor dem Aus-
schuss:

„Die BaFin ist operativ unabhängig und macht in eige-
ner Zuständigkeit und in eigener Verantwortung mit den
Arrangements der Bundesbank die Ausübung der
Bankenaufsicht.“ (Aussage Jens Conert, Protokoll Num-
mer 10, S. 68)

Die im gleichen Referat des BMF tätige Sachbearbeiterin
Dr. Susanne Krecker merkte zu den jeweiligen Aufgaben-
gebieten an:

„Wir machen keine Bankenaufsicht. Die Bankenaufsicht
macht die BaFin. […] Wir beschäftigen uns mit den Ban-
kenstrukturen und mit der Bankenpolitik.“ (Aussage
Dr. Susanne Krecker, Protokoll Nummer 10, S. 20)

Der Präsident der BaFin Jochen Sanio äußerte sich wie
folgt zu der Möglichkeit des BMF, der BaFin im Rahmen
der Rechts- und Fachaufsicht Weisungen zu erteilen:

„Das Ministerium kann der BaFin in den Arm fallen oder
der BaFin eine Weisung geben. Nur – darf ich das eine
national geltenden Grundsätzen des Baseler Ausschusses
operativ unabhängig. Das heißt, es gibt von uns keine

noch sagen; ich komme jetzt zum entscheidenden Satz –,
das Ministerium kann das doch nur dann tun, wenn es zu

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103 – Drucksache 16/14000

dem Schluss kommt, dass die BaFin da was falsch macht.
[…] „ (Aussage Jochen Sanio, Protokoll Nummer 17,
S. 28)

3. Informationspflichten der BaFin und
Berichtswesen

Die Grundssätze für die Ausübung der Rechts- und Fach-
aufsicht enthalten in Kapitel III einen – nicht abschließen-
den – Katalog von Informationspflichten der BaFin ge-
genüber dem BMF, die die Grundlage für die Ausübung
der Rechts- und Fachaufsicht bilden.

Unterschieden wird zwischen schriftlichen Berichten so-
wie Mitteilungen aus besonderem Anlass.

a) Regelmäßige Berichte
Wie unter Ziffer III. Nummer 1 beschrieben, hat die Bafin
dem BMF schriftlich und regelmäßig über beabsichtigte
und bereits eingeleitete aufsichtsrechtliche Maßnahmen
von wesentlicher Bedeutung zu berichten. Im Rahmen
dieser regelmäßigen Berichte unterrichtet die BaFin das
BMF im Dreimonatsrhythmus über für den Bericht rele-
vante Vorgänge im abgelaufenen Kalenderquartal.

Der Referatsleiter Bankenwesen im BMF Jens Conert
teilte dem Ausschuss zu den Berichten der BaFin an das
BMF im Einzelnen mit:

„Berichte sind: regelmäßige Berichte, einmal im Viertel-
jahr, über die aktuelle Ertragslage, Berichte über beson-
dere einzelne Ereignisse, Berichte zu besonderen Themen
– ein besonderes Thema könnte die Lage in einem be-
stimmten Marktsegment sein – und natürlich Berichte aus
aktuellem Anlass oder besonderem Anlass. In diesem Zu-
sammenhang ist wichtig, zu betonen: Es gilt der feste
Grundsatz der Unabhängigkeit der operativen Banken-
aufsicht. Dieses ist in den Grundsätzen der Rechtsund
Fachaufsicht, wie sie das Bundesministerium der Finan-
zen veröffentlicht hat, so festgelegt. Es spiegelt einen fes-
ten internationalen Grundsatz wider: Es gibt vom Basler
Ausschuss für Bankenaufsicht sogenannte Kernprinzipien
für eine effektive Bankenaufsicht, wo 25 Leitprinzipien
oder Grundsätze formuliert werden. Der erste Grundsatz
sagt: Die Bankenaufsicht muss hinreichend ausgestattet
sein, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Sie muss
im Übrigen unabhängig von direkter Einflussnahme aus
der Politik oder anderen Kreisen agieren können. Wir
verstehen uns nicht als Superaufsichtsbehörde. Die Auf-
sichtsbehörde übt ihre Aufgaben nach dem Gesetz unab-
hängig aus. Als Rechts- und Fachaufsicht haben wir na-
türlich darüber zu wachen, dass das mit dem Gesetz in
Einklang ist und dass es auch dem Zweckmäßigkeitsgebot
genügt und das vollzogen wird. Die Berichte der BaFin
nehmen wir natürlich eingehend zur Kenntnis, vollziehen
die Ausführungen nach, würdigen die Berichte auf Plau-
sibilität. Wir sind aber nicht so aufgestellt und verstehen
uns selber auch nicht so, dass wir die einzelnen Sachaus-
sagen verifizieren, sondern wir nehmen sie entgegen in
dem Vertrauen, dass hier vonseiten der Aufsicht richtig

zeichen gibt, dass dem nicht so ist, besteht Anlass für
Rückfragen.“ (Aussage Jens Conert, Protokoll Nummer
10, S. 51)

Der Zeuge führte zu der Vereinbarung, dass die BaFin
quartalsweise Bericht erstattet, des Weiteren aus:

„Wir haben mit der BaFin vereinbart, dass sie uns am
Ende eines jeden Kalenderquartals Berichte zu berich-
tenswerten Vorgängen im abgelaufenen Kalenderquartal
einreicht, sei es die Idee, dass bestehende Regulierungen
geändert werden müssten – dass da Anpassungsbedarf
besteht; dass da Nachbesserungsbedarf besteht –, seien
es nennenswerte Initiativen in der Zusammenarbeit der
deutschen Bankenaufsicht mit ausländischen Aufsichtsbe-
hörden, seien es wesentliche Entwicklungen, die zum Bei-
spiel in den europäischen oder internationalen Aufsichts-
gremien stattfinden, wo das Bundesministerium der
Finanzen und die Bundesregierung nicht vertreten sind,
oder seien es Strukturentwicklungen oder Entwicklungen
im Bankensektor betreffend einzelne Institute, was zum
Beispiel die Absicht einer Fusion, die Absicht eines Zu-
sammengehens oder die Absicht einer Umorganisation
betreffen kann. Dinge, die so zeitkritisch sind, dass da-
rüber nicht am Ende eines Quartals berichtet werden
sollte, sondern bei denen man unterstellen darf, dass hier
eine zeitnahe Unterrichtung des Bundesministeriums der
Finanzen und des Referates VII B 3 geboten ist, das wä-
ren dann Berichte, die unter die Kategorie „Bericht aus
besonderem Anlass“ fallen. […] Daneben gibt es noch
Quartalsberichte über die Ertragslage. Da will ich viel-
leicht ganz kurz Folgendes sagen: Wir haben das einge-
führt, weil uns die offiziellen statistischen Angaben zur
Ertragslage der Banken, die einmal jährlich von der
Deutschen Bundesbank veröffentlicht werden – immer im
Monatsbericht der Deutschen Bundesbank im September
–, nicht mehr ausreichten. Wir fanden es nicht mehr zeit-
gemäß, einmal pro Jahr von amtlicher Seite aus einen
Überblick über die Ertragslage zu haben. Wir fanden es
auch nicht angemessen, händisch selber zu recherchieren,
wie sich die Ertragslage unterjährig entwickelt hat. Des-
wegen haben wir Hintergrund, dass zumindest große bör-
sennotierte, kapitalmarktorientierte Institute ja nicht nur
einmal im Jahr den Jahresabschluss machen, sondern
auch, quartalsweise oder zumindest halbjahresweise,
Zwischenabschlüsse –, dass sie uns vierteljährlich unter-
richtet, dass wir regelmäßig Informationen darüber ha-
ben. Diese zuletzt angesprochenen Informationen nehmen
wir zur Kenntnis, prüfen wir auf Nachvollziehbarkeit und
verwenden sie für vielerlei Zwecke. Es kommt regelmäßig
vor, dass wir beauftragt werden, einen Sachstandsbericht
an die Leitung zu geben, sei es die gesamte Kreditwirt-
schaft, sei es ein bestimmtes Marktsegment wie etwa die
öffentlich-rechtlichen Institute oder sei es ein einzelnes
Institut. Der Anlass kann sein, dass auf höherer Ebene ein
Gespräch mit jemandem geführt wird, der eine Nähe zu
dem Institut hat, oder wie auch immer. Die Informationen
nützen uns als Hintergrundmaterial zur Vorbereitung
recherchiert wurde. Dass es in sich schlüssig sein muss,
dass es in sich plausibel sein muss, ist klar. Wenn es An-

dieser Sitzungen.“ (Aussage Jens Conert, Protokoll Num-
mer 10, S. 52 f.)

Drucksache 16/14000 – 104 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Sachbearbeiterin Dr. Susanne Krecker (BMF) merkte
in diesem Zusammenhang zur Intention der Quartalsbe-
richte an:

„Die ursprüngliche Intention dieses Quartalsberichtes ist
es, einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des
Bankensektors zu erhalten, und zwar vornehmlich unter-
gliedert nach den drei Säulen: private Geschäftsbanken,
Genossenschaftsbanken, Sparkassensektor, öffentlich-
rechtliche Banken.“ (Aussage Dr. Susanne Krecker, Pro-
tokoll Nummer 10, S. 10)

Die Zeugin führte zum Sinn und Zweck dieser Berichte
weiter aus:

„Die Quartalsberichte sind eine Art Informationsbasis,
weil sie eine Lücke ausfüllen, die dadurch entsteht, dass
es keine unterjährigen Daten zur Ertragslage der Kredit-
wirtschaft gibt. Das ist der Sinn und Zweck dieser Be-
richte. […] Diese Quartalsberichte werden genutzt von
den Referatsangehörigen, um aktuelle Einschätzungen zu
haben.“ (Aussage Dr. Susanne Krecker, Protokoll Num-
mer 10, S. 16 f.)

Die Quartalsberichte können sich demzufolge mit Initiati-
ven in der Zusammenarbeit der deutschen Bankenaufsicht
mit ausländischen Aufsichtsbehörden oder mit wesentli-
chen Entwicklungen in den europäischen oder internatio-
nalen Aufsichtsgremien befassen, in denen das BMF
nicht vertreten ist. Themen sind zudem strukturelle Ent-
wicklungen im Bankensektor sowie wesentliche Vor-
gänge bei einzelnen Instituten, zum Beispiel eine beab-
sichtigte Fusion von Kreditinstituten.

Bei besonderem Anlass hat die BaFin das BMF jeweils
gesondert zu unterrichten. Wesentliche Bedeutung haben
grundsätzlich bemerkenswerte Ereignisse bei den sys-
temrelevanten Instituten sowie nennenswerte Entwick-
lungen auf den wichtigen Finanzmärkten.

Nach den vor dem Ausschuss abgegebenen Zeugenaussa-
gen werden weder die Zwischen- noch die Prüfungsbe-
richte der Bundesbank über Sonderprüfungen nach § 44
KWG dem BMF übersandt. Diese Berichte sind Gegen-
stand der operativen Bankenaufsicht, sodass das BMF in
der Regel zum Beispiel lediglich in den Quartalsberichten
über den Fortgang und das Ergebnis von Sonderprüfun-
gen unterrichtet wird.

Das BMF verschafft sich anhand der Berichte einen Ein-
druck von der Anwendung und Ausführung der Auf-
sichtsvorschriften. Zudem wird das BMF so in die Lage
versetzt, bestehende Regulierungen ggf. verändern zu
können, zum Beispiel weil Anpassungs- oder Nachbesse-
rungsbedarf besteht.

Zu den regelmäßigen Informationspflichten der BaFin
gegenüber dem BMF gehören schließlich auch die Unter-
richtung über Beratungstätigkeiten der BaFin im Zusam-
menhang mit dem Aufbau und der Unterstützung auslän-
discher Aufsichtssysteme sowie über die Themen und
Ergebnisse der Besprechungen in den einschlägigen euro-

Ergänzend zu den genannten Berichten finden Fachge-
spräche und Treffen zwischen Mitarbeitern des BMF und
der BaFin zu ausgewählten Themen statt.

b) Berichte aus besonderem Anlass

Neben diesen regelmäßigen Berichterstattungen hat die
BaFin das BMF unverzüglich bei Erkenntnissen über
mögliche Gefahren für beaufsichtigte Kreditinstitute,
Finanzdienstleistungsinstitute, Investmentfonds oder Ver-
sicherungsunternehmen mit systemweiter Bedeutung,
über drohende Störungen bei den regulierten Börsen und
Wertpapiermärkten oder aber bei sich anbahnenden an-
derweitigen Schieflagen im Finanzdienstleistungsbereich
zu unterrichten.

Bei Ereignissen, die nicht als Gefahren anzusehen sind,
aber gleichwohl im Interesse der Öffentlichkeit stehen,
teilt die BaFin dem BMF ebenfalls aktuelle Erkenntnisse
mit, soweit diese für die Tätigkeit des Ministeriums von
Belang sind.

Unabhängig davon kann das BMF sich jederzeit über die
Erkenntnisse der BaFin oder deren Handeln berichten las-
sen und die Übersendung von Unterlagen fordern.

II. Die Berichte der BaFin an das BMF vor
dem 15. September 2008

Im Zusammenhang mit der HRE hat das BMF im Jahr
2008 vor der Lehman-Insolvenz acht Berichte bzw. Mit-
teilungen von der BaFin erhalten. Die Einstufung der zu-
nächst als Verschlusssache vorgelegten Berichte wurden
zwischenzeitlich aufgehoben, so dass sie als Anlage zu
diesem Bericht des Ausschusses veröffentlicht werden
können (Dokumente Nummern 18 bis 25),

Als wesentliche Inhalte aus den Berichten der BaFin ist in
chronologischer Reihenfolge Folgendes festzuhalten:

1. Schreiben von BaFin an das BMF (Referatsleiter Jens
Conert vom 17. Januar 2008)

„Ihre Anforderung einer Stellungnahme vom 16.01.2008

[…]

In Anbetracht dessen, dass die HRE bisher keinen (we-
sentlichen) Vorsorgebedarf bezüglich ihres US-CDO-
Portfolios gesehen hat, wird die BaFin prüfen, ob der
Hinweis auf die neuen Entwicklungen und Erkenntnisse
im 4. Quartal 2007 für die erst jetzt vorgenommene Ab-
schirmung plausibel ist. Die BaFin wird hierzu von der
HRE unverzüglich neben einer umfassenden Stellung-
nahme, u. a. zu Art und Weise der bisherigen Bewertung,
eine vollständige Aufstellung aller strukturierten Pro-
dukte anfordern. Unabhängig davor war bereits für den
29.01.2008 ein Gespräch mit Vorständen der Holding und
der Tochterbanken sowie deren Jahresabschlußprüferin
in der BaFin zum Thema „Bewertungsfragen in Bezug
auf strukturierte Produkte“ vorgesehen. Dieses wird auf-
grund der aktuellen Entwicklung auf den 22.01.2008 vor-
päischen Aufsichtsgremien und anderen internationalen
Gruppen, in welchen die BaFin mitwirkt.

gezogen. Abhängig vom Ausgang der Besprechung sind
ggf. bankaufsichtliche Maßnahmen zu veranlassen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105 – Drucksache 16/14000

[…]

Eine unmittelbare Bestandsgefährdung für die im Kon-
zernverbund der HRE stehenden Institute und auch für
die HRE selbst, die für 2007 ein vorläufiges Ergebnis vor
Steuern in Höhe von 890 Mio. EUR ausweist, ist zur Zeit
nicht erkennbar. […]

[…] Erfahrungsgemäß reagieren vor allem US-amerika-
nische institutionelle Investoren auf wirkliche oder ver-
meintliche Verletzungen von Corporate Governance
Grundsätzen sehr empfindlich, was zum Teil auch zu den
hohen Kursverlusten der Aktie beigetragen haben
dürfte.“

2. Schreiben der BaFin an Sts Dr. Thomas Mirow (Präsi-
dent Jochen Sanio vom 23. Januar 2008)

„[…] In den nächsten Tagen muss Klarheit gewonnen
werden, ob und ggf. welche bisher unbekannten Verluste
in den Positionen mit strukturierten Produkten etc. ent-
halten sind und welche Risiken (z. B. Monoliner-Bezug)
sich in naher Zukunft verwirklichen könnten. […]

Über die weitere Entwicklung in beiden Fällen, werde ich
Sie zeitnah auf dem Laufenden halten.“

Vermerk von 23. Januar 2008 (Anlage zum genannten
Schreiben vom gleichen Tag):

„Gespräch mit der Hypo Real Estate-Gruppe (HRE) am
22.1.2008

[…]

Im Mittelpunkt des Gesprächs stand das Portfolio der
HRE in strukturierten Kreditprodukten. […]

Wertverluste außerhalb des US-CDO Portfolios sind bis-
her nur in relativ geringem Maße berücksichtigt worden,
dürften aber mit Blick auf die Größe des Exposures kaum
vermeidbar sein. Der Markt dürfte jedoch für die HRE
keine größeren Veluste antizipiert haben. Allerdings ist
festzustellen, dass nach der jüngsten Erklärung der HRE
zum US-Exposure, welches vorher immer verneint wor-
den war, die Glaubwürdigkeit der HRE ohnehin vernich-
tet worden ist. […]“

3. E-Mail der BaFin an das BMF, Jens Conert, vom
25. Januar 2008

„[…] sowie zusammengefasste Informationen zur HRE,
die Ihrem Haus bereits in anderer Form vorliegen, ange-
fügt. […]

[…] möchte ich Sie über die weitere Entwicklung im Fall
der Hypo Real Estate-Gruppe (HRE-Gruppe) auf dem
Laufenden halten:

[…] Den Vertretern der HRE-Gruppe wurde aufgegeben,
bis Montag, den 28.01.2008, einen nunmehr vollständi-
gen und detaillierten schriftlichen Bericht bezüglich aller
in der Gruppe vorhandener strukturierter Produkte sowie
einen Überblick über die Aufteilung der Portfolien auf die

[…] Vor diesem Hintergrund erscheint die Wahrschein-
lichkeit von (Marktwert) Verlusten in diesem Bereich
aktuell eher überschaubar.

[…] Die derzeit bestehende „freie Liquidität“ der HRE-
Gruppe in Wertpapieren beträgt ohne Berücksichtigung
sog „haircuts“, die je nach Anleiheart 20 bis 50 % betra-
gen, angabegemäß etwa 50 Mrd. EUR.

Ich werde Sie weiterhin zeitnah auf dem Laufenden hal-
ten.“

4. Schreiben der BaFin an das BMF (Referat VII A 1,
vom 6. März 2008)

„Subprime-Krise und aktuelle Entwicklungen bei der
Hypo Real Estate Finanzholding-Gruppe

1. […] habe ich zwischenzeitlich, um ein abschließendes
und verlässliches Gesamtbild zu erhalten, die Deutsche
Bundesbank mit der unverzüglichen Durchführung von
Sonderprüfungen bei den fünf relevanten Instituten der
HREG (Hypo Real Estate Bank International AG, Hypo
Real Estate Bank AG, Depfa Deutsch Pfandbriefbank AG,
DEPFA Bank plc, Dublin sowie Hypo Public Finance
Bank, Dublin; bei den beiden letztgenannten nach vorhe-
riger Abstimmung mit der irischen Aufsichtsbehörde) be-
auftragt. […]

Gegenstand der Prüfung ist die Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsorganisation nach § 25a Abs. 1 KWG mit dem
Schwerpunkt auf strukturierte Produkte […]

2. […] Prüfung der Deckungswerte für Pfandbriefe (sog.
Deckungsprüfung) bei der Hypo Real Estate Bank AG he-
rausgestellt, dass das Institut mehrere weitgehend durch
CDOs gedeckte Namensschuldschreibungen diverser
Zweckgesellschaften in der Größenordnung von etwa
1,5 Mrd. EUR zur Deckung von Öffentlichen Pfandbrie-
fen verwendet hat. […] spätestens seit In-Kraft-Treten des
Pfandbriefgesetzes im Juli 2005 nicht mehr zur Deckung
geeignet.

Da es zum Schutze der Pfandbriefgläubiger aber gerade
essentiell darauf ankommt, dass die Deckungsmasse vor-
schriftsgemäß und über jeden Zweifel erhaben ist […]
Das Institut wies zu diesem Zeitpunkt angabegemäß eine
– weitgehend freiwillige – Überdeckung von circa
2,3 Mrd. EUR auf, so dass sich nach Herausnahme dieser
Papiere auch unter Berücksichtigung der gesetzlich vor-
geschriebenen sog. sichernden Überdeckung keine Unter-
deckung ergibt. […]

Ich werde diesen Fall zum Anlass nehmen, eine Abfrage
bei allen Pfandbriefbanken zu veranlassen, die klären
soll, ob auch in anderen Fällen Forderungen aus ver-
gleichbaren Fallgestaltungen/Konstruktionen zur De-
ckung von Öffentlichen Pfandbriefen verwendet werden
bzw. worden sind.

3. […] Die angeforderten „Liquidity Limit Reports“ der
Gruppe, die unter anderem fortgeschriebene/aktualisierte
Liquiditätsprognosen enthalten, werden fortlaufend – fe-
einzelnen Institute nebst der entsprechenden Underlyings
einzureichen.

derführend durch die Deutsche Bundesbank – ausgewer-
tet.

Drucksache 16/14000 – 106 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

4. Wie bereits der Presse zu entnehmen war, sucht die
Hypo Real Estate Holding AG mit Unterstützung von In-
vestmentbanken einen größeren Investor. […] Zu den
möglichen Investoren zählen nach meinen Informationen
sowohl der US-Finanzinvestor Christopher Flowers als
auch Lonestar.

[…]

Über die weitere Entwicklung werde ich Sie auf dem Lau-
fenden halten.“

5. Schreiben der BaFin an das BMF (Ministerialdirektor
Asmussen, vom 20. März 2008)

Das dreiseitige Schreiben an den damaligen Abteilungs-
leiter im BMF Jörg Asmussen, mit dem der Vermerk zur
Lage der Pfandbriefbanken übermittelt wurde, erwähnt
die HRE nicht. Der in der Anlage übersandte Vermerk
selbst enthält die folgenden Passagen zur HRE:

„Wie bekannt und bereits dem BMF berichtet, führt die
Bundesbank derzeit im Auftrag der BaFin bei fünf Institu-
ten der HREG (Hypo Real Estate Bank AG, Hypo Real
Estate Bank International AG, DePfa Deutsche Pfand-
briefbank AG sowie nach Abstimmung mit der irischen
Aufsicht bei der DEPFA Bank plc, Dublin und der Hypo
Public Finance Bank, Dublin) Sonderprüfungen durch.
Durch diese soll die BaFin im Ergebnis ein abschließen-
des und verlässliches Gesamtbild von der Lage der
Gruppe erhalten. […] Zwischenergebnisse zu den Prü-
fungen liegen derzeit noch nicht vor. […]

Des Weiteren berichtet auch die HREG auf wöchentlicher
Basis über ihre Liquidität insgesamt und die der Einzel-
institute. Die entsprechenden Reports werden fortlaufend
– federführend durch die Deutsche Bundesbank, HV
München – ausgewertet; die Berichterstattung soll künf-
tig auf täglicher Basis erfolgen. Dabei werden von der
Gruppe angabegemäß konservative Parameter – aller-
dings kein vollständiges worst case-Szenario – unter-
stellt. […]“

6. E-Mail der BaFin an das BMF (Dr. Susanne Krecker,
vom 1. April 2008)

„[…] Quartalsberichterstattung […]

28.03.2008 […] im vierten Quartal 2007

[…]

Seite 35/39

Die HREG hat per 31.12.2007 ein Vorsteuerergebnis
i.H.v. 587 Mio. EUR erzielt (operative Erträge hierbei
906 Mio. EUR). Nach Steuern errechnet sich ein IFRS-
Ergebnis von 457 Mio. EUR. […]

Seite 37/39

Bezüglich der durch die Bundesbank derzeit im Auftrag
der BaFin bei fünf Instituten der HREG (Hypo Real
Estate Bank AG, Hypo Real Estate Bank International
AG, DePfa Deutsche Pfandbriefbank AG sowie nach Ab-
stimmung mit der irischen Aufsicht bei der DEPFA Bank

Zwischenbericht vor. Die BaFin soll durch diese Prüfung
ein abschließendes und verlässliches Gesamtbild von der
Lage der Gruppe erhalten. Der vorliegende Zwischenbe-
richt enthält bisher nur wenige Aussagen zu den wesentli-
chen Fragestellungen, nämlich ob die Bewertung der in
Rede stehenden Finanzprodukte (z. B. ABS, MBS, CDOs,
Monoliner-Risiken usw.) angemessen ist, oder ob hier mit
weiterem Abschreibungsbedarf gerechnet werden muss.
Deshalb wird mit den Prüfern kurzfristig ein Gespräch
geführt.

Auf Veranlassung der BaFin hat die Hypo Real Estate
Bank AG mehrere weitgehend durch CDOs gedeckte Na-
mensschuldschreibungen diverser Zweckgesellschaften in
der Größenordnung von etwa 1,5 Mrd. EUR aus der De-
ckungsmasse für Öffentliche Pfandbriefe entfernt. […]
Auch nach Herausnahme beläuft sich die aus Rating-
erfordernissen vorzuhaltende so genannte „freiwillige
Überdeckung“ noch auf ca. 1,23 Mrd. EUR. […]“

7. E-Mail der BaFin an das BMF (Dr. Susanne Krecker,
vom 13. Juni 2008)

„[…] Quartalsberichterstattung […]

12.06.2008 […] im ersten Quartal 2008

[…]

Seite 35/36

[…] Die im Jahr 2007 erfolgswirksam gebildete Modell-
reserve in Höhe von 90 Mio. EUR ist jedoch noch in vol-
ler Höhe vorhanden.

Eine von J.C. Flowers koordinierte Investorengruppe hat
am 23.05.2008 ein Angebot für eine Minderheitsbeteili-
gung an der HREG veröffentlicht. […] Nach Einschät-
zung von Vorstand und Aufsichtsrat besitzt die HRE-Aktie
gegenwärtig einen inneren Wert, der deutlich über dem
Angebotspreis liegt.

Die Liquiditätssituation für die Gesamtgruppe hat sich
insgesamt verbessert. In kurzen Laufzeiten ist die Refi-
nanzierung für die HREG ohne Probleme möglich […]

[…] die Meldungen zur Liquiditätslage sollen weiterhin
täglich übermittelt werden. […]

Die Bundesbank hat die im Auftrag der BaFin durchge-
führten Prüfungen nach § 44 KWG bei den fünf relevan-
ten Teilbanken der HREG inzwischen beendet. Der Be-
richt ist für Mitte Juni avisiert worden.“

8. E-Mail der BaFin an das BMF (Dr. Susanne Krecker,
vom 18. August 2008)

„[…] Quartalsberichterstattung (II. Quartal 2008) […]

15.08.2008 […] im zweiten Quartal 2008

[…]

Seite 38/39

[…]

Die Ratingagentur Standard & Poors´ (S&P) hat die

plc, Dublin und der Hypo Public Finance Bank, Dublin)
durchgeführten Sonderprüfung liegt nunmehr ein erster

Langfristratings u. a. der Hypo Real Estate Bank AG und
der Hypo Real Estate Bank International AG von „A (ne-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 107 – Drucksache 16/14000

gative outlook)“ auf „A- (stable outlook)“ und das der
DEPFA Bank plc, Dublin von „A+ (negative outlook)“
auf „A (stable outlook)“ gesenkt. Die Kurzfristratings
blieben unverändert. […] Insgesamt sieht die HREG die
Liquiditätsauswirkungen/-situation derzeit als handhab-
bar an; signifikante (negative) Auswirkungen des Down-
gradings waren bisher nicht zu verzeichnen.

Die Berichte über die bei den fünf relevanten Teilbanken
der HREG durchgeführten Sonderprüfungen liegen nun-
mehr vor. Zusammenfassend kommen die Prüfer zu dem
Ergebnis, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts-
organisation gemäß § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 KWG in
Verbindung mit § 25 Abs. 1a KWG bei der HRE-Gruppe
hinsichtlich einzelner Teilbereiche als nicht gegeben an-
zusehen ist. […] Im Prüfungsbereich „Ansatz und Bewer-
tung von strukturierten Produkten“ waren die Beanstan-
dungen weniger gravierend. […] Grundsätzlich handelt
es sich nach Aussage der Prüfer jedoch um ein Standard-
modell für die Bewertung von CDOs. Insgesamt schätzen
die Prüfer die Bewertungsmodelle für strukturierte Pro-
dukte der HREG als angemessen ein. Die umfangreichen
und teilweise gravierenden Feststellungen insbesondere
im Bereich Risikomanagement sind mit dem Vorstand der
HREG in einem persönlichen Gespräch erörtert worden.
Die HREG ist gehalten, die Beanstandungen zügig und
konsequent auszuräumen. Für 2009 ist eine erste Nach-
schauprüfung vorgesehen.

Seit Juni 2008 ist die HREG nunmehr auch offiziell als
systemrelevante Gruppe eingestuft worden. […]

Eine von J.C. Flowers koordinierte Investorengruppe hat
im Wege eines öffentlichen Angebots über eine Bieterge-
sellschaft eine Minderheitsbeteiligung in Höhe von insge-
samt 24,9% an der HRE Holding erworben. […] Es wur-
den vorsorglich ein Inhaberkontrollverfahren nach § 2c
KWG durchgeführt; Tatsachen, die geeignet wären, den
Erwerb zu untersagen, haben sich nicht ergeben. […]“

III. Umgang des BMF mit der Bericht-
erstattung

Der Ausschuss ist der Frage nachgegangen, ob das BMF
die Berichte der Bankenaufsicht auf angemessener Ebene
behandelt hat. Nach Auswertung der Akten und Verneh-
mung der Zeugen steht fest, dass lediglich ein Ereignis
der Leitungsebene des BMF berichtet wurde: Der Ab-
schreibungsbedarf bei der HRE im Januar 2008. Anlass
für weitere Rückfragen bei der Bankenaufsicht bestanden
nicht; die operativ verantwortliche Bankenaufsicht küm-
merte sich um die Situation der HRE und hatte anonciert,
dass sie das BMF (auf der jeweils angemessenen Ebene)
über den Fortgang gegebenenfalls informieren würde. Da
die Berichte keinen Hinweis auf eine existenzbedrohende
Situation der HRE enthielten, ist es vom Ausschuss nicht
zu beanstanden, dass die weiteren Berichte der Banken-
aufsicht von Ende Januar 2008 bis August 2008 auf Fach-
ebene behandelt wurden.

über die Ad-hoc-Meldung der HRE zu einem Wertberich-
tigungsbedarf in Höhe von 390 Mio. Euro.

Der Leiter des Referats Bankenwesen im BMF Jens
Conert merkte zu der Ad-hoc-Meldung der HRE vom
15. Januar 2008 und der Unterrichtung des BMF über
diese Meldung durch die BaFin an:

„Es gab eine Ad-hoc-Meldung des Institutes und Presse-
berichte über Wertberichtigungen, die sich auch in der
G und V niedergeschlagen haben und die vor dem Hinter-
grund vorheriger Äußerungen natürlich erläuterungsbe-
dürftig erschienen. So was kommt bei dem einen oder an-
deren Institut immer wieder vor. Was liegt da näher, als
dass man die Bankenaufsicht doch mal nach ihren Er-
kenntnissen fragt? Denn das ist ja die naheliegende
Adresse. Die Bankenaufsicht – darf man ja unterstellen –
ist doch sehr nahe an den beaufsichtigten Instituten und
sehr nahe an den aktuellen Informationen und dann auch
in der Lage, uns immer zusätzlich aufzuklären. Das hat
die BaFin gemacht.“ (Aussage Jens Conert, Protokoll
Nummer 10, S. 53 f.)

Der Staatssekretär a. D. Dr. Thomas Mirow bewertete den
Bericht der BaFin vom 18. Januar 2008 zu der Ad-hoc-
Mitteilung der HRE vom 15. Januar 2008 wie folgt:

„Die Zahlen, die uns mitgeteilt wurden, waren nicht so,
dass von einer Bestandsgefährdung auszugehen war. Das
war auch der ausdrückliche Hinweis der BaFin. Wie Sie
wissen, haben die beiden Institutionen, die für die Ban-
kenaufsicht in Deutschland verantwortlich sind, nämlich
die Bundesbank und die BaFin, gehandelt und ihre jewei-
lige Verantwortung wahrgenommen. Insofern gab es für
das BMF keinen Anlass, zusätzlich einzugreifen.“ (Aus-
sage Dr. Thomas Mirow, Protokoll Nummer 15, S. 16 f.)

Zu dem Inhalt des Schreibens der BaFin vom 17. Januar
2008 fertigte das zuständige Fachreferat des BMF, das
Referat VII B 3, eine Unterrichtungsvorlage an den Bun-
desminister der Finanzen, datiert vom 18. Januar 2008, in
der zum Ausdruck gebracht wurde, dass die HRE auch
nach dieser Ad-hoc-Meldung nicht in ihrem Bestand ge-
fährdet sei. Diese Einschätzung deckt sich mit der Aus-
sage des Wirtschaftsprüfers Holger Techet (KPMG), der
die Frage, ob die Ad-hoc-Mitteilung vom 15. Januar 2008
in einem Zusammenhang mit der späteren Schieflage der
HRE zu sehen sei, verneinte:

„Ich sage mal: Die Höhe der Abschreibung war schon si-
gnifikant, aber sie war, bezogen auf das Eigenkapital der
Gruppe, nicht von einer Höhe, die ein, ich sage mal: Pro-
blem für die Gruppe bedeutet hätte.“ (Aussage Holger
Techet, Protokoll Nummer 13, S. 128)

Der Staatssekretär a. D. Dr. Thomas Mirow teilte dem
Ausschuss zum Anlass und zum Inhalt dieser Minister-
vorlage in seiner Vernehmung Folgendes mit:

„Es hat zunächst einen BaFin-Bericht über Auswirkun-
gen der Subprime-Krise auf die HRE gegeben, mit der
Schätzung eines Abschreibungsbedarfes auf Subprime-
Produkte von 560 Millionen Euro. Das hat sich dann in
Auf Anforderung des BMF berichtete die BaFin mit
Schreiben vom 17. Januar 2008 gegenüber dem BMF

einer Vorlage niedergeschlagen, die über mich an Minis-
ter Steinbrück gegangen ist, die einen Bericht über ein

Drucksache 16/14000 – 108 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

negatives Handelsergebnis der DEPFA 2007 einschloss,
die aber auch ausdrücklich den Satz enthielt – auf Grund-
lage der Angaben der BaFin –, dass für die HRE Holding
AG keine akute Bestandsgefährdung gesehen wird. We-
nige Tage später gab es dann ein Schreiben von Herrn
Sanio an mich zu, wie es hieß, zwei aktuellen Problemfäl-
len. Darin bringt Herr Sanio zum Ausdruck, dass die Be-
fragung des HRE-Vorstandes bisher nicht bekannte Sach-
verhalte aufgedeckt habe; diese bewegten sich in einer,
wie es heißt, erschreckenden Größenordnung; BaFin
kläre die Risiken – und das ist jetzt wichtig – aus struktu-
rierten Produkten derzeit auf – schwierig, weil Teile des
Portfolios bei der DEPFA in Irland liegen. Lassen Sie
mich hinzufügen, dass die Summen, die hier genannt wur-
den, natürlich hohe Summen sind, aber ja doch in Bezug
gesetzt werden müssen zu den Ergebnissen, die die Bank
im Vorjahr, nämlich 2006, erzielt hatte. Nach meiner Er-
innerung bewegten die sich etwa in der Größenordnung
von 1,2 Milliarden. Wenn ich mich ganz richtig erinnere,
ist auch noch das vorläufige Ergebnis des ersten Viertel-
jahres 2008 positiv gewesen, zwar nicht mehr sehr ein-
drucksvoll, aber es war noch positiv. Das heißt, auch
wenn es sich für jeden normalen Menschen um gewaltige
Summen handelte, waren es doch Summen, die im Ver-
hältnis zu der G und V der Bank noch einigermaßen ver-
kraftbar erschienen. […] Der Brief, den mir Herr Sanio
geschrieben hatte, enthielt nach meiner Erinnerung den
Hinweis: Wir werden uns mit der Sache beschäftigen und
wieder auf Sie zukommen. Über einzelne Zwischenbe-
richte, die auf der Arbeitsebene dann zwischen BaFin und
dem BMF hin- und hergewechselt sind, bin ich nicht in-
formiert worden. […] Hätte es den Bedarf gegeben, uns
über besondere Zwischenergebnisse zu informieren, aus
der Sicht von entweder der Bundesbank oder der BaFin,
so wäre dazu Gelegenheit gewesen, über die jeweiligen
Spitzen im unmittelbaren Verkehr mit mir. Da beide Spit-
zen sich nicht so entschieden haben, gehe ich davon aus,
dass das aus ihrer Sicht nicht notwendig war und also
auch sachgerecht war. […]

Die Annahme, dass die HRE entweder auf Staatssekre-
tärsebene oder auf Ministerebene ein zentrales Thema
gewesen wäre, bis ich das BMF verlassen habe, trifft
nicht zu.“ (Aussage Dr. Thomas Mirow, Protokoll Num-
mer 15, S. 9 f., 13)

Der Präsident der BaFin Jochen Sanio wandte sich mit
Schreiben vom 23. Januar 2008 an den damaligen Staats-
sekretär beim BMF, Thomas Mirow, in dem ebenfalls auf
den Wertberichtigungsbedarf bei der HRE eingegangen
wurde. Darüber hinaus wurde noch ein weiteres Institut
angesprochen. Dieses Schreiben diente nach Aussage des
Zeugen Jens Conert (BMF) als eine Information der Ba-
Fin an das BMF im Vorfeld eines Spitzengipfels Ende Ja-
nuar 2008 zwischen der Bankenaufsicht und den Spitzen
der Kreditwirtschaft zu dem Komplex „Subprime-Risi-
ken“ und dem daraus resultierendem Abschreibungsbe-
darf.

Zu der Bedeutung, die der Staatssekretär a. D.

auf „Risiken aus Subprime und strukturierten Produkten“
hingewiesen wurde, eingeräumt hatte, teilte der Zeuge
mit:

„Zu diesem Zeitpunkt waren andere Bankinstitute im Vor-
dergrund unserer Sorgen. Insofern haben wir uns mit de-
nen vorrangig beschäftigt. Ich kann nur wiederholen:
Wenn Herr Sanio als Präsident der BaFin oder Herr
Weber als Präsident der Bundesbank mir mitteilen: „Da
gibt es eine Bank, die gucken wir uns genauer an, und
wenn wir weitere Probleme sehen, kommen wir wieder
auf Sie zu“, dann gehe ich davon aus, dass dies auch so
geschieht.“ (Aussage Dr. Thomas Mirow, Protokoll Num-
mer 15, S. 19)

Bedarf, bei der operativ verantwortlichen Bankenaufsicht
weiter nachzufragen, habe nach Auffassung des Zeugen
nicht bestanden:

„Aus meiner Sicht ist auf das Wort von Herrn Sanio Ver-
lass. Wenn er Anlass hat, wieder auf mich zuzukommen,
dann hat er die Möglichkeit, das zu tun, und wird es auch
von sich aus tun, ohne dass man ihn daran erinnern
müsste.“ (Aussage Dr. Thomas Mirow, Protokoll Nummer
15, S. 25)

In verschiedenen Zeugenaussagen aus dem BMF wurde
deutlich gemacht, dass der Präsident der BaFin Jochen
Sanio sich in der Folgezeit nicht erneut an die Hauslei-
tung des BMF wandte. Dies bekundete etwa Staatssekre-
tär im BMF Jörg Asmussen:

„Herr Sanio ist, bezogen auf Subprime-Schwierigkeiten
bei der HRE oder auf die HRE allgemein nach seinem
Schreiben vom Januar – also Herr Sanio – nicht wieder
auf mich oder Herrn Mirow – auch für den Minister kann
ich das ausschließen oder für Herrn Wenzel – zugekom-
men, mündlich oder auch schriftlich.“ (Aussage Sts Jörg
Asmussen, Protokoll Nummer 21, S. 78)

Dies deckt sich mit der Aussage des Präsidenten der
BaFin Jochen Sanio:

„Das BMF kann ja eigentlich nur reagieren, wenn es
meint, wir machen was falsch. Ich berichte ihm: Es gibt
aus meiner Sicht kurzfristig ein Riesenproblem. – Danach
wird die Sonderprüfung gemacht. Dann muss man das
Ergebnis abwarten. Die Lage spitzt sich – – Sonst hätte
ich sicherlich noch mal geschrieben, hätte sich die Lage
damals zugespitzt. Außerdem treffe ich Herrn Mirow – er
war es damals noch – regelmäßig und sage ihm, als er
dann fragt: „Gibt es was Neues?“: Nein, es hat sich wie-
der beruhigt.“ (Aussage Jochen Sanio, Protokoll Num-
mer 17, S. 21)

Nach dem Brief des Präsidenten der BaFin vom 23. Ja-
nuar 2008 habe es kein Problem mit den strukturierten
Produkten bei der HRE mehr gegeben:

„Nein, das sagte ich doch. Das hat sich ja als nicht exis-
tenziell herausgestellt. […] Im Zweifel habe ich ihm dann
gesagt, das hat sich im Moment entspannt.“ (Aussage
Jochen Sanio, Protokoll Nummer 17, S. 28)
Dr. Thomas Mirow seinerzeit dem Brief des Präsidenten
der BaFin vom 23. Januar 2008, in dem ausschließlich

Zugleich verneinte der Zeuge, dass es bis September
2008 aus seiner Sicht einen Anlass für eine Unterrich-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 109 – Drucksache 16/14000

tung, wie mit seinem Schreiben vom 23. Januar 2008, ge-
geben habe:

„Nein, das ist auf der Fachebene gelaufen, […], wie ge-
sagt, es gab diesen Knaller. Das war die neue Aussage
der Bank in der Öffentlichkeit, dass die strukturierten
Produkte viel schlechter aussahen, als sie vorher der Öf-
fentlichkeit mitgeteilt hatten, mit der harten Reaktion, wo
ich in Sorge war, dass die Bank ganz schnell abschmieren
kann, […], ich habe das ja richtig unterschieden; ich
habe es mir überlegt. Das war der Akutfall, der hätte ex-
plodieren können; am Ende ist er doch nicht explodiert.
Das andere war die sich über Monate hinziehende latente
– stark latente; ich wiederhole es – Gefährdungssituation
im Bereich der Liquidität, über die meines Wissens auf
Fachebene regelmäßig berichtet wurde. […]

Wir haben nie geschrieben, weil es dazu keinen Anlass
gab, dass irgendwo was akut am Laufen ist. […] Und das
Ministerium – um noch mal auf die Rechts- und Fachsicht
zu kommen – hatte keinen Anlass, uns irgendeine positive
Weisung zu geben, dass wir irgendetwas machen oder
auch unterlassen sollten. Ich wüsste auch nicht, was uns
das Ministerium als Weisung hätte geben sollen. Das Mi-
nisterium hätte – es sei denn, das Ministerium hätte ge-
sagt: ich möchte ein bisschen Liquidität da reinpumpen –
außerhalb seiner eigenen Möglichkeiten genauso wenig
wie wir die Lage verbessern können.“ (Aussage Jochen
Sanio, Protokoll Nummer 17, S. 28 f.)

Zum Informationsaustausch zwischen den Leitungsebe-
nen des BMF und der BaFin außerhalb eines Schriftwech-
sels berichtete der Staatssekretär a. D. Dr. Thomas Mirow
im Übrigen über persönliche und telefonische Kontakte
mit dem Präsidenten der BaFin:

„Normalerweise war es so, dass ich Herrn Sanio im
Schnitt alle vier, sechs Wochen persönlich gesehen habe,
sei es aus Anlass von Verwaltungsratssitzungen, sei es
aus Anlass von internationalen Sitzungen, die wir ge-
meinsam wahrgenommen haben, etwa dem FSF, sei es
aus anderen Gründen. Im Übrigen haben wir häufig mit-
einander telefoniert; „häufig“ heißt auch unterschied-
lich, aber ich schätze mal im Schnitt alle zehn Tage, jede
zweite Woche, manchmal auch öfter. […] Ich habe mir
über diese Telefonate in der Regel keine Aufzeichnungen
gemacht, oder ich habe mir keine Aufzeichnungen ge-
macht, sondern höchstens mal ein kurzes Stichwort no-
tiert, wenn ich das mit meinen Mitarbeitern dann weiter
besprechen wollte. Aber das war der Weg, sodass es ein
– aus meiner Sicht – völlig eindeutiges Einverständnis
gab, wenn dem Präsidenten der BaFin etwas auf der
Seele lag, wenn er irgendwo ein besonderes Risiko sah,
von dem er meinte, dass ich es kennen sollte, dann würde
er mich entweder schriftlich oder fernmündlich darüber
unterrichten.“ (Aussage Dr. Thomas Mirow, Protokoll
Nummer 15, S. 10)

Die Frage, ob der Präsident der BaFin in einem dieser Te-
lefongespräche etwas erwähnt habe, was die Thematik

„Ich kann jedenfalls ausschließen, dass es in einem sol-
chen Telefonat eine zentrale Rolle gespielt hat und dass
daraus in irgendeiner Weise eine Handlungsnotwendig-
keit oder eine Handlungsempfehlung für das Bundes-
finanzministerium abzuleiten gewesen wäre.“ (Aussage
Dr. Thomas Mirow, Protokoll Nummer 15, S. 12)

Bei den übrigen Schreiben der BaFin zur HRE bestand
nach Aussage des Zeugen Jens Conert, Referatsleiter
Bankenwesen im BMF, keine Veranlassung, Vorlagen zur
Unterrichtung der oberhalb des Referats liegenden Ebe-
nen zu fertigen, was im Übrigen auch dem üblichen Ver-
fahren im BMF entspreche.

„Erstens wurden immer wieder auch sehr stark relativie-
rende Aussagen in die Berichte eingestreut dergestalt,
dass von Liquiditätspotenzialen, die noch ausschöpfbar
und abrufbar sind, berichtet wurde, Aussagen dergestalt,
dass die Situation handhabbar ist, und Aussagen derge-
stalt, dass keine Bestandserkennung zu vermuten oder zu
unterstellen sei. Von da heraus habe ich nicht den Ein-
druck, dass die Berichte darauf hindeuteten, dass es aus
anderen Gründen, aus unerwarteten Gründen dann im
Herbst 2008 diesen Verlauf nahm. (Aussage Jens Conert,
Protokoll Nummer 10, S. 68)

Dies bestätigte auch der Unterabteilungsleiter VII B des
BMF, Dr. Thorsten Pötzsch (vgl. Aussage Dr. Thorsten
Pötzsch, Protokoll Nummer 10, S. 114). Der Zeuge wies
in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Informa-
tionen der BaFin im BMF entsprechend ihrer Wichtigkeit
behandelt werden müssten:

„Auf relevante Informationen wird zurückgegriffen. Auf
Informationen, die keine unmittelbare Relevanz für eine
Entscheidung haben, wird nicht zurückgegriffen. Das ist
meines Erachtens auch der richtige Filter. Man muss un-
terscheiden zwischen Wichtigem und Unwichtigem, zwi-
schen konkreten Bedrohungslagen, zwischen potenziellen
Bedrohungslagen und muss anhand von Wichtigkeit ab-
schichten, welche Informationen wichtig sind, leitungs-
relevant sind und welche Informationen nicht leitungs-
relevant sind.“ (Aussage Dr. Thorsten Pötzsch, Protokoll
Nummer 10, S. 134) […]

„Bei wichtigen Informationen ist es so, dass diese wichti-
gen Informationen, wenn es sie gibt, für Entscheidungs-
grundlagen relevant sein können und sie dann auch na-
türlich von den entsprechenden Entscheidungsträgern
gekannt werden sollten. Bei anderen, bei laufenden Infor-
mationen, die nicht wichtig sind, ist das nicht erforder-
lich. Es hängt immer davon ab, um welche Informationen
es sich handelt.“ (Aussage Dr. Thorsten Pötzsch, Proto-
koll Nummer 10, S. 115)

Der Abteilungsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik im
Bundeskanzleramt Dr. Jens Weidmann äußerte sich im
Zusammenhang mit der Frage, welche Vorgänge die Lei-
tungsebene erreichen müssen, für seinen Zuständigkeits-
bereich wie folgt:

„Wenn ich natürlich alle Eingänge in meinen Referaten

des Briefes vom 23. Januar 2008 betroffen habe, teilte der
Zeuge weiter mit:

selber beurteilen müsste, dann könnte ich mir meine Refe-
rate natürlich auch sparen. Insofern erwarte ich schon

Drucksache 16/14000 – 110 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

vom Referat, dass sie ein gewisses Filtern der Informatio-
nen, die sie bekommen, auch vornehmen.“ (Aussage
Dr. Jens Weidmann, Protokoll Nummer 21, S. 9)

Der Unterabteilungsleiter VII B des BMF Dr. Thorsten
Pötzsch begründete auf entspreche Nachfrage, warum zu
den einzelnen Berichten der Bankenaufsicht zwischen Fe-
bruar und August 2008 keine Leitungsvorlagen erforder-
lich waren:

„[Die Bankenaufsicht] hat geprüft, sie hat beanstandet,
die hat untersucht, und sie hat um Abhilfe gebeten und
damit ihren Job erledigt.“ (Aussage Dr. Thorsten
Pötzsch, Protokoll Nummer 10, S. 126)

„Die Quartalsberichte waren ja vor dem 15. September.
Aber die Situation in den Quartalsberichten, die dort ge-
schildert wurde, war eine Situation, bei der letztendlich
die Aussage im Vordergrund stand: Die Situation ist an-
gespannt, aber beherrschbar. Es gab in den Berichten,
wenn man sich die Berichte im Jahre 2008 anschaut, ja
auch teilweise Entwarnungshinweise in diesen Berichten.
Es war also eine – sagen wir mal – Wellenbewegung.
Wenn man sich den letzten Bericht vor Ausbruch der
Krise anschaut, dann wird man feststellen, dass bei der
zusammenfassenden Würdigung der Liquiditätssituation
der Hypo Real Estate sich dort letztlich die Aussage fand,
dass wir es mit einer handhabbaren Situation zu tun
haben.“ (Aussage Dr. Thorsten Pötzsch, Protokoll Num-
mer 10, S. 138)

Auf Anfrage des BMF informierte die BaFin das BMF
mit Schreiben vom 25. Januar 2008 mittels einer Über-
sicht über Erkenntnisse der Bankenaufsicht zu Wertbe-
richtigungen mehrerer Banken, unter anderem auch der
HRE.

Mit Schreiben vom 6. März 2008 berichtete die BaFin
dem BMF unter Bezugnahme auf ihre ersten Sonderbe-
richte vom 17. und 25. Januar 2008 über die Sonderprü-
fung in Dublin sowie über die Liquiditätsberichte der
HRE zur DEPFA Bank plc. Handlungsvorschläge oder
Aufforderungen seitens der BaFin an das BMF enthielt
das Schreiben nach Aussage des Zeugen Jens Conert, Re-
feratsleiter Bankenwesen im BMF, nicht.

Der Zeuge Dr. Thorsten Pötzsch betonte vor dem Aus-
schuss weiter, dass eine Sonderprüfung eine Routineauf-
gabe der operativen Bankenaufsicht sei, über die er nicht
informiert werden müsse:

„Prüfungsberichte, das sind Fragen der operativen Ban-
kenaufsicht. Uns interessieren Ergebnisse, Ergebnisse
zum Fall Hypo Real Estate. Diese Ergebnisse lagen zu
diesem Zeitpunkt nicht vor, und dementsprechend hat
mich das Referat dann auch – jedenfalls nach meiner Er-
innerung – über diese Sonderprüfung nicht unterrichtet,
wie ich auch über andere von Hunderten von Sonder-
prüfungen nicht unterrichtet werde.“ (vgl. Aussage
Dr. Thorsten Pötzsch, Protokoll Nummer 10, S. 119)

„Jetzt würde ich doch darum bitten, das mal im Zusam-
menhang darzustellen. Prüfungsberichte sind Fragen der

die BaFin übersandt. Die BaFin wertet diesen Prüfungs-
bericht aus und ergreift aufsichtliche Maßnahmen. Das
ist der Weg eines Prüfungsberichts. Es ist nicht so, dass
Prüfungsberichte dann an das Bundesfinanzministerium
durchgestellt werden. Das wäre eine Verdoppelung der
Aufsicht. Die Bankenaufsicht, das heißt, Buba und BaFin
prüfen, werten aus und erheben die Maßnahmen. Es fin-
det keine Doppelstruktur statt, dass alles das, was die
Bundesbank oder BaFin macht, im Bundesfinanzministe-
rium gedoppelt wird und noch mal untersucht wird. Das
heißt, Sonderprüfungsberichte gehen hier auch nicht ein.
Entscheidend ist nicht, dass sondergeprüft wird. Ent-
scheidend ist das Ergebnis, das jeweilige. Und das Ergeb-
nis – – […] Die Frage ist nur: Ist dieser Sonderprüfungs-
bericht ein Bericht, in dem Informationen drin waren, die
dazu führten, dass mehr Informationen über die Schief-
lage der Hypo Real Estate, die nach dem 15.09. eintrafen,
enthalten sind? In diesem Sonderprüfungsbericht befan-
den sich zwar Informationen über Beanstandungen drin.
Aber die Hypo Real Estate ist nicht an Beanstandungen
im Hinblick auf CDOs oder im Hinblick auf ordnungsge-
mäße Geschäftsführung gestorben – in Anführung – oder
beinahe gestorben, sondern an ganz anderen Punkten.
Das heißt, dieser Sonderprüfungs – – und die Informatio-
nen dieses Sonderprüfungsberichts waren Informationen
über Bronchitis. Der Patient hat einen Herzinfarkt erlit-
ten. Deshalb sollte man sich, wenn der Patient einen
Herzinfarkt erleidet, nicht mit der Bronchitis dann auch
beschäftigen, wenn wir den Herzinfarkt behandeln
müssen.“ (Aussage Dr. Thorsten Pötzsch, Protokoll Num-
mer 10, S. 123 f.)

„[W]enn es sich um wirklich alarmierende Situationen
handelt, wenn es sich um bedrohliche Situationen han-
delt, konkrete Bedrohungslagen, dann haben wir Unter-
richtungen regelmäßig von Herrn Sanio an den Staats-
sekretär selbst – konkrete Bedrohungslagen. Das ist hier
– abgesehen von dem Bericht, den ich am Anfang er-
wähnte, an Herrn Mirow aus dem Januar, der aber die
Frage von CDOs betraf, nicht die Frage der Liquiditäts-
ausstattung – nicht erfolgt. Das ist wohl deshalb nicht
erfolgt, weil man keine konkrete Bedrohungssituation
hatte – bis zu Lehman.“ (Aussage Dr. Thorsten Pötzsch,
Protokoll Nummer 10, S. 124)

„Bei Sonderprüfungen handelt es sich um Fragen der
operativen Bankenaufsicht. Die operative Bankenaufsicht
wird durch die Bundesbank und durch die BaFin ausge-
übt. Das Bundesministerium der Finanzen übt die Rechts-
und Fachaufsicht über die BaFin aus. Wir betreiben keine
operative Bankenaufsicht. Die Frage, ob Sonderprüfun-
gen dort erfolgen oder nicht erfolgen, ist also eine Frage,
die die operative Bankenaufsicht zu beantworten hat,
aber nicht das Bundesministerium der Finanzen.“ (Aus-
sage Dr. Thorsten Pötzsch, Protokoll Nummer 10, S. 118)

„Nicht jede Information, die in den Referaten eingeht, ist
eine Information, die an den Unterabteilungsleiter wei-
tergeleitet wird. Referate haben Filterfunktionen, die
Wichtiges und Unwichtiges voneinander trennen und Er-
gebnisse weitermelden. Die Frage einer Sonderprüfung
operativen Bankenaufsicht. Die Bundesbank erarbeitet
einen Prüfungsbericht. Dieser Prüfungsbericht wird an

– ich weiß nicht, was die BaFin gesagt hat oder nicht ge-
sagt hat – mag in dem Referat eingegangen sein. Ich kann

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 111 – Drucksache 16/14000

für mich sagen, diese Sache, die Frage oder die Sonder-
prüfung, der Umstand der Sonderprüfung ist dann nicht
an mich weitergemeldet worden. Ich halte das auch für
kein Versäumnis.“ (Aussage Dr. Thorsten Pötzsch, Proto-
koll Nummer 10, S. 119)

Staatssekretär a. D. Dr. Thomas Mirow wies darauf hin,
dass es nicht Aufgabe des BMF sei, die gesamten 200 bis
300 Sonderprüfungsberichte der BaFin zu lesen und zur
Kenntnis zu nehmen. (Aussage Dr. Thomas Mirow, Pro-
tokoll Nummer 15, S. 19) Hierauf verwies auch noch ein-
mal der Zeuge Dr. Thorsten Pötzsch:

„[D]ie [Zahl der Sonderprüfungen] liegt zwischen 200
bis 300, teilweise auch fast 400 Sonderprüfungen –, […]
nahezu täglich, arbeitstäglich, [erfolgt] eine Sonderprü-
fung […]. Das ist eine Aufgabe der operativen Banken-
aufsicht.“ (Aussage Dr. Thorsten Pötzsch, Protokoll
Nummer 10, S. 119)

Am 20. März 2008 folgte ein Schreiben der BaFin an das
BMF, das sich mit der Lage bei den Pfandbriefbanken
und dabei auch – kurz gefasst – mit der HRE als einen der
Pfandbriefemittenten beschäftigte. Im Übersendungs-
schreiben wird die HRE nicht erwähnt, wohl aber eine an-
dere problematische Bank.

Der für die Aufsicht über die BaFin zuständige Unterab-
teilungsleiter des BMF Dr. Thorsten Pötzsch führte zum
Inhalt des Berichts vom 20. März 2008 aus:

„Ich sage nur, dass der Bericht vom 20.03. Aussagen
über die Hypo Real Estate enthielt, wobei in diesem
Bericht am Anfang genannt werden – ich bitte da um
Verständnis, dass ich das nicht direkt zitiere – Ausreißer-
institute. Zu diesen Ausreißerinstituten gehört nicht die
Hypo Real Estate nach diesem Bericht, sondern die Hypo
Real Estate taucht vielmehr in einem weiteren Teil von
Banken auf, die genannt werden. Das heißt, in dem Be-
richt wird die Hypo Real Estate nicht als Ausreißerinstitut
– nicht als Ausreißerinstitut! – bezeichnet“ (Aussage
Dr. Thorsten Pötzsch, Protokoll Nummer 10, S. 149)

Mit Schreiben vom 28. März 2008 übersandte die BaFin
einen Quartalsbericht an das BMF. Nach Aussage des
Zeugen Jens Conert haben diese Quartalsberichte übli-
cherweise eine Seitenstärke von 30 bis 40 Seiten, von de-
nen sich typischerweise zunächst 15 bis 20 Seiten mit den
privaten Geschäftsbanken, also den Großbanken und be-
deutenden Privatbanken beschäftigen. Daran schließen
sich Aussagen über die Landesbanken an sowie ggf. ein
knapper Überblick über Sparkassen und die Kreditgenos-
senschaften. In einem weiteren Abschnitt wird auf Pfand-
briefbanken eingegangen.

Zur Frage, welchen Raum die HRE generell in diesen
Quartalsberichten eingenommen habe, antwortete der
Zeuge:

„Nach meiner Erinnerung vor dem Hintergrund meiner
Vorbereitung eine halbe Seite bis anderthalb Seiten.“
(Aussage Jens Conert, Protokoll Nummer 10, S. 54)

„Daraus können Sie schließen: Wenn einer etwas in einen
Quartalsbericht aufnimmt, hält er es nicht für so drin-
gend, dass seine Gegenpartei im Fachreferat des BMF
das gleich am nächsten Tag wissen muss, sondern das
kann maximal drei Monate später in diesem Sammelbe-
richt erscheinen. […] Das Ministerium kann der BaFin in
den Arm fallen oder der BaFin eine Weisung geben. Nur
– darf ich das eine noch sagen; ich komme jetzt zum ent-
scheidenden Satz –, das Ministerium kann das doch nur
dann tun, wenn es zu dem Schluss kommt, dass die BaFin
da was falsch macht.“ (Aussage Jochen Sanio, Protokoll
Nummer 17, S. 28)

Am 12. Juni 2008 übersandte die BaFin einen weiteren
Quartalsbericht an das BMF, in dem die HRE unter vielen
anderen Instituten genannt wurde. Mit diesem Bericht
kündigte die BaFin an, dass im Juni 2008 die Auswertung
der Sonderprüfung durch die Deutsche Bundesbank vor-
liegen solle.

„[D]ort wurde die HRE unter vielen anderen genannt.
Und das, was mir als Botschaft mit Bezug HRE in diesem
Bericht in Erinnerung geblieben ist, ist die Ankündigung
der BaFin, dass im Juni 2008 die Auswertung der Son-
derprüfung durch die Deutsche Bundesbank vorliegen
soll. (Aussage Jens Conert, Protokoll Nummer 10, S. 67)

Die Exekutivdirektorin der BaFin für das Bankenwesen,
die Zeugin Sabine Lautenschläger-Peiter, antwortete auf
die Frage, ob sie mit jemandem aus dem BMF über den
Bericht vom 24. Juni 2008 gesprochen habe:

„Nicht vor dem Lehman-Zusammenbruch, nein. Danach,
ja.“ (Aussage Sabine Lautenschläger-Peiter, Protokoll
Nummer 8, S. 107)

Mit Schreiben vom 15. August 2008 – eingegangen im
Fachreferat VII B 3 des BMF am 18. August 2008 – über-
sandte die BaFin erneut einen Quartalsbericht. Nach Aus-
sage des Zeugen Jens Conert, Referatsleiter Bankenwe-
sen im BMF, gab es auf anderthalb Seiten von insgesamt
ungefähr 40 Seiten eine Berichterstattung zur HRE mit
verschiedenen Informationen. So enthielten die Passagen
zur HRE die Mitteilung, dass der Prüfungsbericht der
Bundesbank vorliege und die BaFin als Bankenaufsicht
mit der HRE und der Bundesbank gemeinsam über die
Ergebnisse des Prüfberichtes und das Abstellen der Mo-
nita gesprochen habe.

Die Abteilungsleiterin Bankenaufsicht der BaFin, die
Zeugin Frauke Menke, merkte in ihrer Vernehmung auf
die Frage, ob es üblich sei, dass das BMF nur kurz und
bündig über den Sachverhalt unterrichtet wird, dass ein
Bericht der Deutschen Bundesbank über eine Sonderprü-
fung bei der HRE vorliege, Folgendes an:

„Ja, das ist schon so üblich. Der Rest ist ja unsere nor-
male aufsichtliche Aufgabe, die wir dann selber auch
durchzuführen haben. Da würden wir nicht noch mal de-
tailliert über alles Bericht erstatten, was wir da mit denen
im Einzelnen verhandelt haben.“ (Aussage Frauke
Menke, Protokoll Nummer 8/2, S. 48)
Zu der Bedeutung des Inhalts eines Quartalsberichts
führte der Präsident der BaFin Jochen Sanio aus:

Weitere Informationen bezogen sich auf die Mitteilung,
dass der Finanzinvestor J. Christopher Flowers mit ande-

Drucksache 16/14000 – 112 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

ren Investoren bei der HRE eingestiegen sei sowie die
Mitteilung, dass sich die Bankenaufsicht aus Bundesbank
und BaFin auf die Einstufung der Bank unter die Gruppe
der systemrelevanten Banken verständigt habe. Schließ-
lich enthielt der Bericht die Mitteilung, dass es eine An-
passung in den Langfristratings durch Standard & Poor’s
bei der HRE gegeben habe, und zwar dergestalt, dass es
Abstufungen im Bereich „A-“ zu „A“ bzw. „A+“ zu „A“
gegeben habe. Betroffen waren zwei Ratings von Teil-
konzernen der HRE, einmal der Teilkonzern, der mit der
Immobilienfinanzierung und ein weiterer Teil, der mit der
Staatsfinanzierung befasst war. Die Unterschiede resul-
tierten aus der Tatsache, dass die Teilkonzerne unter-
schiedlich gesteuert und unterschiedlich refinanziert
würden und deshalb – bei ansonsten konstantem, unver-
ändertem Kurzfristrating – ein unterschiedliches Lang-
fristrating erhalten hätten.

In allen Berichten waren nach Aussage des für die Auf-
sicht über die HRE zuständigen Referatsleiters der BaFin,
des Zeugen Stefan Schrader, keine Hinweise enthalten,
die das BMF als Existenzbedrohung hätte verstehen kön-
nen. Konkret merkte der Zeuge hierzu an:

„Aber wir haben nicht vorausgesehen, dass es über kurz
oder lang zum Knall kommt. Nach meiner Erinnerung fin-
det sich so ein Hinweis auch nicht in den Berichten an
das BMF. Wir haben natürlich darauf hingewiesen, dass
sich die Situation zuspitzen kann, insbesondere dann,
wenn eine Herabstufung erfolgt – Ausgangspunkt war,
wie es neudeutsch heißt, ein Downgrading der Hypo Real
Estate Gruppe und auch der DEPFA plc; das war Anfang
Juli –, und welche Folgen das haben kann. Aber es hat
tatsächlich keine Folgen gegeben. Das heißt, die mögli-
cherweise negativen Folgen eines Downgrading, die für
Liquiditätsausstattung insbesondere der DEPFA plc zu
erwarten gewesen wären, sind gar nicht eingetreten. Das
heißt, die Märkte haben darauf überhaupt nicht reagiert.
Insofern hatte sich das schon entspannt.“ (Aussage Stefan
Schrader, Protokoll Nummer 8, S. 43)

Der Leiter des Referats Bankenwesen im BMF, der Zeuge
Jens Conert, verneinte ebenfalls, dass die HRE nach sei-
ner Auswertung der Berichte vor dem 15. September
2008 in ihrer Existenz bedroht war:

„Solche Anhaltspunkte – ich will gar nicht von Insolvenz
sprechen; ich spreche von einer drastisch zugespitzten Si-
tuation, von einer unbeherrschbaren Situation – gab es
nach meiner Wahrnehmung, nach meinem Verständnis
aus den besagten Berichten vor dem von Ihnen genannten
Stichpunkt nicht.“ (Aussage Jens Conert, Protokoll Num-
mer 10, S. 56)

Der Abteilungsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik im
Bundeskanzleramt Dr. Jens Weidmann bewertete die Vor-
hersehbarkeit der Schieflage der HRE nach den Berichten
der BaFin wie folgt:

„Meine Einschätzung dazu ist ja, dass die Dramatik der
Situation bei der HRE durch keinen vor dem
15. September vorhergesehen worden ist und insofern

ganz anderen Einschätzung der Lage geführt haben.“
(Aussage Dr. Jens Weidmann, Protokoll Nummer 21,
S. 33)

Der Staatssekretär im BMF Jörg Asmussen berichtete vor
dem Ausschuss, dass die HRE erstmals mit ihrer Ad-hoc-
Meldung für ihn sichtbar wurde und nahm dann zu den
weiteren Berichten der BaFin wie folgt Stellung:

„Die HRE tauchte auf meinem Bildschirm, bezogen auf
die Finanzmarktkrise, das erste Mal Mitte Januar 2008
auf. Es gab eine Ad-hoc-Meldung der HRE über Verluste
aus Subprime-Engagements. Daraufhin habe ich eine
Mail an den Unterabteilungsleiter VII B und den Refe-
ratsleiter VII B 3, Herrn Pötzsch und Herrn Conert, ge-
schickt mit der Bitte, der Sache nachzugehen und eine
Vorbereitung oder eine Vorlage für den Minister zu erstel-
len. Diese sind dann an die BaFin herangetreten, und auf
Basis des BaFin-Berichtes hat es dann die Ministervor-
lage vom 18. Januar gegeben, die in dem Kernsatz sagt:
Weder die Hypo Real Estate Holding noch die zur Gruppe
gehörenden Banken sind derzeit in ihrem Bestand gefähr-
det. Der BaFin-Präsident hat dann am 23. Januar gegen-
über Staatssekretär Mirow auf mögliche zusätzliche Sub-
prime-Probleme der HRE hingewiesen. Diese Risiken
haben sich dann im Laufe des Jahres aber nicht verwirk-
licht. Ich habe damals natürlich diesen Brief an Staats-
sekretär Mirow gesehen. Er ist so weit öffentlich bekannt,
dass ich glaube, sagen zu können: Der Brief hat zwei be-
sonders wichtige Sätze. Der erste ist: Ich werde Sie über
die Entwicklung auf dem Laufenden halten. – Der zweite
ist: Die DEPFA plc Dublin unterliegt der irischen Auf-
sicht. – Die BaFin ist auf das Thema gegenüber dem
Finanzministerium nicht zurückgekommen, weil dafür of-
fensichtlich kein Anlass bestand. […] Es gab natürlich im
Laufe des Jahres Berichte der BaFin an das Finanzminis-
terium, in denen die HRE auftauchte, zum Beispiel in
Quartalsberichten oder auch in einem Bericht zur Lage
der Pfandbriefbanken von Ende März 2008. Ich habe
diese Berichte damals nicht vorgelegt bekommen, weder
die Quartalsberichte noch den einen Bericht zur Lage der
Pfandbriefbanken, der in meiner Abwesenheit an meinen
Vertreter gegangen ist. […] Wenn man sich ex post diese
Berichte ansieht – und das habe ich natürlich getan,
schon um zu sehen, ob meine Mitarbeiter mich ausrei-
chend informiert gehalten haben –, dann muss ich sagen,
dass die Kenntnis dieser Berichte an meiner Einschät-
zung der Situation nichts geändert hätte. Es bestand also
kein Anlass für Herrn Wenzel, Herrn Pötzsch oder Herrn
Conert, mich zu informieren, […] Wenn man sich den Be-
richt zur Lage der Pfandbriefbanken anschaut – – der hat
einen Begleitbrief, der die wesentlichen Punkte noch ein-
mal zusammenfasst. In diesem Begleitbrief sind drei Ban-
ken als eine Art Problembanken benannt. Die HRE ist
nicht dabei. Die Liquiditätslage der Hypo Real Estate,
das Thema, das zur Krise der Bank führte, wurde in der
Zeit vor September als angespannt, aber beherrschbar
beschrieben. Sie wurde auch in dem letzten damals vor-
liegenden Quartalsbericht von Mitte August als nicht
existenzbedrohend gewertet. Die Refinanzierung der HRE
dann auch die einzelnen Berichte dazu sicherlich keine
Elemente beinhaltet hätten, die aus meiner Sicht zu einer

war bis Mitte September weiterhin möglich. Der Pfand-
briefmarkt und der Repo-Markt funktionierten. Auch am

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 113 – Drucksache 16/14000

Geldmarkt war eine kurzfristige Refinanzierung möglich,
wenn auch zu ungünstigeren Bedingungen als vor dem
August 2007. In der ganzen Zeit waren die Kapitalkenn-
ziffern und die Liquiditätskennziffern der Hypo Real
Estate in Ordnung. Beispielsweise betrug die Eigenmittel-
quote Ende Juni 2008 11,3 Prozent. Die Lage der Hypo
Real Estate wurde erst zu dem Zeitpunkt existenzbedro-
hend, als über den Markt überhaupt keine Refinanzierung
mehr möglich war, weil der Interbankenmarkt in Folge
der Lehman-Insolvenz zusammengebrochen war.“(Aus-
sage Sts Jörg Asmussen, Protokoll Nummer 21, S. 42 f)

„Also, Sie haben die Berichte zitiert. Ich habe gerade
eben gesagt: Ich habe sie mir ex post angeguckt. Sie sind
mir damals nicht vorgelegt worden. Nein, diese Berichte
deuten, wenn man sie schrittweise sich anguckt, auf ein
Unternehmen hin, das in angespannter, aber beherrsch-
barer Situation war. Auch die Liquiditätsfrage, die immer
mal wieder durchschimmert, ist mal ein bisschen besser,
mal ein bisschen schlechter, aber der letzte vorliegende
Bericht von Mitte August sagt: Es ist beherrschbar, es ist
nicht existenzgefährdend. – Die Berichte, vom Adressa-
tenkreis und vom Ton, wenn man sie vergleicht mit ande-
ren Situationen, in denen Banken existenzbedroht sind,
deuten nicht auf eine gefährliche Situation hin, sondern
ich kann sagen: Wenn eine Bank oder ein anderes Finanz-
institut in der Existenz gefährdet ist: Entweder gibt es ein
direktes Schreiben an den Staatssekretär, oder – noch
häufiger und üblicher – es gibt einen Anruf der Banken-
aufsicht. Das ist der Adressatenkreis. Es erreicht dann
entweder den Staatssekretär oder in Vertretung den Abtei-
lungsleiter. Das war in diesem Fall nicht der Fall.“ (Aus-
sage Sts Jörg Asmussen, Protokoll Nummer 21, S. 49)

Auf Nachfrage bestätigte der Zeuge, dass der Präsident
der Deutschen Bundesbank und der Präsident der BaFin
im Zusammenhang mit Banken, die sich in Schwierigkei-
ten befanden, die HRE nicht nannten:

„Ich habe mit beiden natürlich das ganze Jahr 2008 per-
sönlichen wie telefonischen Kontakt gehabt. Es gab auch
Aussagen über Banken in Schwierigkeiten. Die HRE war
aber bis zum September des Jahres 2008 nicht dabei.“
(Aussage Sts Jörg Asmussen, Protokoll Nummer 21,
S. 50)

Staatssekretär im BMF Jörg Asmussen verneinte im
Laufe seiner Vernehmung auch die Frage, ob nach Ab-
schluss der Sonderprüfung zur HRE seitens der Banken-
aufsicht vor September 2008 eine besorgte Anfrage an
ihn gerichtet worden sei, und ergänzte für den Fall einer
echten Krisensituation:

„Dann würde es einen telefonischen Anruf geben entwe-
der von Herrn Weber oder von Herrn Zeitler bei mir oder
bei Herrn Wenzel. Das hat es nicht gegeben […] Davon
kann ich fest ausgehen, dass die Spitze der Bundesbank
sich bei akuter Gefahr meldet zu jeder Tages- und Nacht-
zeit.“ (Aussage Sts Jörg Asmussen, Protokoll Nummer 21,
S. 79 f.)

richten und Quartalsberichten mit Blick auf die HRE auf
Folgendes hin:

„Sonderprüfungsberichte werden durchgängig […] dem
Bundesfinanzministerium nicht vorgelegt. Dies ist eine
Ausnahme gewesen. Der Inhalt dieses Sonderprüfungsbe-
richtes lässt keine kausalen Beziehungen zu dem erken-
nen, was die eigentliche Schieflage und den Missstand bei
Hypo Real Estate dann wirklich ausgemacht hat. Den
Quartalsberichten sind diesbezügliche Anhaltspunkte
ebenfalls nicht zu entnehmen.“ (Aussage BM Peer Stein-
brück, Protokoll, Nummer 22, S. 24)

„Ja. Die Zusammenfassung ist immer gewesen, dass
keine – ich weiß die wörtliche Formulierung nicht – Exis-
tenzbedrohung oder keine Situation vorliegt, die ein Han-
deln erfordert. Das ist das Fazit in diesen Berichten
gewesen.“ (Aussage BM Peer Steinbrück, Protokoll Num-
mer 22, S. 63)

Auf die Nachfrage, ob der Zeuge die Auffassung teile,
dass die Bankenaufsicht insofern bei der HRE mehr fest-
gestellt hat als ein CDO-Problem und dass das BMF da-
rüber informiert wurde, erläuterte der Bundesminister der
Finanzen Peer Steinbrück:

„Erstens finde ich es positiv, dass die BaFin, wie von Ih-
nen gerade bestätigt wird, tägliche Liquiditätsberichte
angefordert hat – was ja für die Solidität und für die Qua-
lität der Aufsicht spricht und eher ein Kompliment an die
BaFin ist. Zweitens ist aus keinem dieser Berichte, die sie
eingeholt hat, dem Bundesministerium – geschweige denn
mir – ein Hinweis darüber gegeben worden, dass sich aus
diesen Liquiditätsberichten eine Lage ergibt, die alarmie-
rend oder existenzbedrohend gewesen ist. Insofern haben
diese laufenden Liquiditätsberichte keine Veranlassung
gegeben, einzuschreiten.“ (Aussage BM Peer Steinbrück,
Protokoll, Nummer 22, S. 32)

Auf die Frage, welche Konsequenzen das BMF bei einem
vor dem Ausschuss vom Präsidenten der BaFin mit Blick
auf die HRE gezeichneten Bildes „Wir sitzen da. Es war
nicht die Maus, sondern es war ein Elefant, der in der
Falle saß.“ gezogen hat, antwortet der Bundesminister der
Finanzen Peer Steinbrück:

„Wenn Herr Sanio Ihnen gegenüber in diesen Begrifflich-
keiten Bilder und Situationen schildert, dann kann ich nur
wiederholen, dass dies nicht die Bilder und die Begriff-
lichkeiten und die Einschätzung gewesen sind, die er
während dieser Krise oder während ihrer Zuspitzung gel-
tend gemacht hat gegenüber seinen seinerzeitigen Ge-
sprächspartnern der Bundesbank und des Bundesfinanz-
ministeriums, sondern das sind Einschätzungen, die er
hier gegeben hat. Wenn er damals bereits der Überzeu-
gung war entsprechend dieser Bilder und Einlassungen,
die er gemacht hat, dass das zutreffende Bilder sind, dann
erwarte ich von dem BaFin-Präsidenten, dass er entspre-
chend aktiv und initiativ wird. Da er bezogen auf ein sol-
ches Bild damals nicht initiativ und aktiv geworden ist, ist
mein Eindruck, dass seine jetzigen Bilder etwas abwei-
chen von dem, was er damals für richtig erachtet hat.“
Der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück wies in
seiner Aussage zur Bedeutung von Sonderprüfungsbe-

(Aussage BM Peer Steinbrück, Protokoll, Nummer 22
S. 39 f.)

Drucksache 16/14000 – 114 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

„Ich kenne ja Herrn Sanio. – Wenn er wirklich den Ein-
druck gehabt hätte, dass wir auch nur in die Nähe einer
„Todeszone“ kommen, dann hätte ich erwartet, dass er
sofort zum Telefonhörer gegriffen hätte.“ (Aussage BM
Peer Steinbrück, Protokoll Nummer 22, S. 68)

Die Auswertung der Akten und die Vernehmung der Zeu-
gen haben dem Ausschuss keine Anhaltspunkte dafür ge-
liefert, dass das BMF unzureichend informiert wurde
oder den Inhalt der Berichte unterschätzte. Die der Fach-
ebene des BMF zugesandten Berichte der BaFin sind der
Leitungsebene des BMF nicht vorgelegt worden, da die
Berichte keine Hinweise auf eine für die HRE existenzbe-
drohende Situation enthielten.

IV. Handlungsbedarf bei den politisch
Verantwortlichen für die Bankenaufsicht
vor dem 15. September 2008?

Der Ausschuss hat nach der Auswertung sämtlicher Zeu-
genaussagen keine Maßnahmen feststellen können, die
das BMF vor der Lehman-Insolvenz hätte besser treffen
können, als die operativ verantwortliche Bankenaufsicht.
Ganz im Gegenteil hat sich durch die Beweisaufnahme
gezeigt, dass ein Eingreifen des BMF das Vertrauen der
Marktteilnehmer in die HRE hätte erschüttern und so der
HRE schaden können.

Der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück erwi-
derte auf den Vorhalt, ob die heute von ihm geforderten
Regulierungen nicht schon lange hätten umgesetzt wer-
den können:

„Ich habe ja darauf hingewiesen, dass dieses, wie ich es
genannt habe, Paradigma der Deregulierung in der Tat
vielleicht von der Politik zu lange billigend in Kauf oder
akzeptiert worden ist. […]Einige Änderungen gibt es ja
nach wie vor, zum Beispiel die Verteidigung des dreisäuli-
gen deutschen Kreditwesens, die spezifische Situation von
Bausparkassen etc. Aber, zugegeben, wir haben uns die-
sem Muster wahrscheinlich zu lange und zu unkritisch
ergeben. Ich will nur nicht, dass es im Zuge der Interpre-
tation dieser Krise plötzlich zu einer Verkehrung von Ur-
sache und Wirkung kommt, und das spüre ich ja bei man-
chen. Ich kann nicht erinnern, dass damals irgendeine
andere Partei im Deutschen Bundestag, vor allen Dingen
nicht die FDP, auf der Seite derjenigen gewesen ist, die
die damalige Regierung massiv darin unterstützt haben,
plötzlich Verkehrsregeln für den Finanzsektor einzufüh-
ren. Ich sehe nur, wie das Ganze jetzt uminterpretiert wer-
den soll in ein Staatsversagen, um sich der, wie ich
glaube, richtigen Einschätzung zu entziehen, dass wir es
zunächst einmal mit Marktversagen zu tun haben – das
habe ich zu beschreiben versucht –, auf das der Staat als
regelnde Instanz nicht richtig reagiert hat, zumal vieles
inzwischen der nationalstaatlichen Reichweite nicht mehr
unterliegt, sondern international verabredet werden muss
und die Dynamik und Innovationsgeschwindigkeit auf den
Finanzmärkten inzwischen so schnell und so global ist,
dass einzelne Nationalstaaten gar nicht mehr hinterher-
kommen. […] Deshalb bin ich gar nicht weit davon ent-

ran zu erinnern, dass die gesamte ordnungspolitische De-
batte in Deutschland dem keineswegs offen stand und
dass die Wirtschaftspublizistik und auch die Wirtschafts-
wissenschaften in Deutschland garantiert nicht der Pro-
moter einer Debatte gewesen sind, man solle in Deutsch-
land stärker regulierende Maßnahmen einführen. Das
würde ich auf manche Parteien, die hier im Deutschen
Bundestag vertreten sind, auch erstrecken wollen.“ (Aus-
sage BM Peer Steinbrück, Protokoll Nummer 22, S. 42 f.)

Der Leiter des Regionalbereichs Banken und Finanzauf-
sicht der Deutschen Bundesbank Hauptverwaltung Mün-
chen, der Zeuge Klaus-Dieter Jakob, führte vor dem Aus-
schuss aus, dass sich aus den Berichten kein politischer
Handlungsbedarf ergeben habe oder erkennbar war.

„Politischer Handlungsbedarf? – Ist mir nicht bekannt.
Wir haben die Erkenntnisse aus unserem Prüfungsbericht
der BaFin mit einem Übersendungsschreiben übermittelt
und im Prinzip, bezogen auf das Einzelinstitut oder auf
die Hypo-Real-Estate-Gruppe, Vorschläge gemacht, wie
den Feststellungen aus dem Sonderprüfungsbericht be-
gegnet werden sollte und wie das Institut die abstellen
sollte. Aber wir haben meines Wissens keine Vorschläge
gemacht, die in den politischen Rahmen gehen.“ (vgl.
Aussage Klaus-Dieter Jakob, Protokoll Nummer 13,
S. 87)

Der Staatssekretär a. D. Dr. Thomas Mirow wies darauf
hin, welches Signal von einer Stützungsmaßnahme für
die HRE vor dem 15. September 2008 ausgegangen wäre:

„Sie wissen, dass genau beobachtet worden ist und auch
heute genau beobachtet wird, jedenfalls in allen Zusam-
menhängen, die davon handeln, dass nicht eine ganze
Gruppe oder eine ganze Branche nach einheitlichen
Maßstäben behandelt und auch beglückt wird, dass zu-
sätzliche Unterstützungen und zusätzliche Hilfen durch
den Staat von den Märkten als eine Schwäche des jeweili-
gen Institutes wahrgenommen werden. Insofern ist meine
Einschätzung: Es gab damals dazu keinen Anlass, keinen
Grund. Es wäre als willkürlich betrachtet worden und
hätte die Märkte beunruhigt und sicher auch das einzelne
Institut im Markt geschwächt.“ (Aussage Dr. Thomas
Mirow, Protokoll Nummer 15, S. 11)

Ähnlich äußerte sich der Abteilungsleiter Wirtschafts-
und Finanzpolitik im Bundeskanzleramt Dr. Jens
Weidmann zu möglichen Liquiditätshilfen:

„Ich bin mir nicht sicher, wer der HRE im Vorfeld hätte
Liquidität zur Verfügung stellen können. Die privaten
Banken, die aus meiner Sicht die einzigen gewesen wären
im Vorfeld, die das hätten tun können, hatten sicherlich
kein Interesse daran, zumal die Signaleffekte, die von ei-
ner solchen Aktion ausgegangen wären, dazu geführt hät-
ten oder dazu hätten führen können, dass sich die Situa-
tion der HRE noch verschärft hätte.“ (Aussage Dr. Jens
Weidmann, Protokoll Nummer 21, S. 5)

Die an den Staatssekretär a. D. Dr. Thomas Mirow gerich-
tete Frage, ob angesichts des Falls Bear Stearns und den
fernt, zu sagen: Die Politik hätte früher eingreifen müssen
und Verkehrsregeln erlassen müssen. Aber ich bitte, da-

Schwierigkeiten im internationalen Finanzbereich nicht
ein Krisenstab hätte gebildet werden müssen, beantwor-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 115 – Drucksache 16/14000

tete dieser mit dem Hinweis, dass dies faktisch geschehen
sei:

„Leicht überspitzt gesagt: Die gesamte Abteilung VII und
der für sie zuständige Staatssekretär und der Minister wa-
ren ein Krisenstab.“ (Aussage Dr. Thomas Mirow, Proto-
koll Nummer 15, S. 17)

Der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück ging
wie folgt auf das Thema „Bildung eines Krisenstabes“
ein:

„Irgendwo habe ich den Vorwurf gelesen, wir hätten kei-
nen Krisenstab eingerichtet. Ich kann nur sagen: In der
Zeit ist mein Haus und sind wir ein permanent tagender
Krisenstab gewesen, personenidentisch mit denjenigen,
die offenbar einige in ihren Vorstellungen haben, dass die
Bestandteil eines Krisenstabes sein müssten. Ich wüsste
nicht, wer sonst noch an diesem permanenten Krisenstab
hätte teilnehmen sollen als diejenigen, die ohnehin betei-
ligt waren. Diese Wochen sind davon geprägt gewesen,
dass alle Beteiligten in einem unmittelbaren persönlichen
telefonischen Kontakt gestanden haben.“ (Aussage BM
Peer Steinbrück, Protokoll Nummer 22, S. 25)

Die Frage, warum das „gesetzlich fixierte“ Forum für die
Finanzmarktaufsicht, das für strategische Diskussionen
zuständig ist, in der aktuellen Krisensituation nicht getagt
und die Probleme der HRE diskutiert habe, beantwortet
Staatssekretär a. D. Dr. Thomas Mirow wie folgt:

„Ich bin nicht sicher, dass es eine gute Idee gewesen
wäre, im Frühjahr 2008 in einem Gremium, bezogen auf
ein Einzelinstitut, über eine mögliche Liquiditätskrise zu
sprechen. Anders ausgedrückt: Ich bin ganz sicher, dass
das nicht sehr vernünftig gewesen wäre. […] Ich kann
nur wiederholen: Es gab zu diesem Zeitpunkt keine Liqui-
ditätskrise. Insofern wäre es nicht vernünftig gewesen,
über eine Liquiditätskrise zu spekulieren. […] Die Infor-
mationen besagten: Es gibt Probleme im Hinblick auf
Subprime und strukturierte Produkte, nicht im Hinblick
auf Liquidität. Im Übrigen kann ich nur hinzufügen: Un-
ter Annahme bestimmter Stressszenarien kommen Sie re-
lativ schnell zu Instituten mit besonderen Risiken. Ob Sie
das in einer risikoträchtigen Situation erörtern sollten, ist
noch ein zweites Thema.“ (Aussage Dr. Thomas Mirow,
Protokoll Nummer 15, S. 19)

Im Übrigen hat die BaFin vor der Lehman-Insolvenz das
BMF zu keinem Zeitpunkt aufgefordert, unterstützende
Maßnahmen in Bezug auf die HRE zu ergreifen. (vgl.
Aussage Jens Conert, Protokoll Nummer 10, S. 79 f.) Fer-
ner hat der Zeuge Conert auf Folgendes hingewiesen:

„Es gab zu keinem Zeitpunkt damals und auch später den
Hinweis, dass die bankaufsichtsrechtliche Liquiditäts-
kennziffer gemäß der Liquiditätsverordnung nach § 11
Kreditwesengesetz gebrochen worden ist.“ (Aussage Jens
Conert, Protokoll Nummer 10, S. 83)

Der Präsident der BaFin Jochen Sanio,verneinte, dass es
vor dem 15. September 2008 eine Möglichkeit gegeben
habe, eine für den Steuerzahler billigere Rettung der HRE

„Hätte man irgendein – in Anführungszeichen – „billige-
res Rettungsboot“ konstruieren können auf der Zeit-
schiene zwischen, was weiß ich, Januar und als es dann
akut wurde? Die Antwort ist Nein; sie ist ein dreifaches
Nein aus unterschiedlichen Gründen. Das ist eine sehr
wichtige Frage; die muss man auch beantworten. Ich ver-
stehe auch, von außen sieht das so aus: Ihr habt zu passiv
danebengestanden. – Es ist hier nicht möglich, es ist ge-
nerell nicht möglich. Es wird keiner kommen – das ist das
Erste; […] es kommt natürlich keiner, weil, wenn so eine
Sache anläuft, er am Ende ohne sein Unternehmen nach
Hause geht. Ich kenne keinen Fall, dass einer kommt und
uns sagt: Mir ist flau irgendwie, wenn das weiter schlecht
läuft, dann kann es schiefgehen; deshalb müssen wir jetzt
schon mal was tun. – Wir können dazu schon mal keinen
zwingen, sein Unternehmen zu einem Zeitpunkt preiszu-
geben, wo man sagen würde hinterher, wenn man weiß,
am Ende ist es schiefgegangen: Es wäre besser gewesen,
wir hätten es vorher gemacht; es wäre besser gewesen, du
hättest die DEPFA nie gekauft. – So, das ist das eine. Das
Zweite ist viel wichtiger noch […] Wenn er dann in so ei-
ner Situation sich offenbart und sagt: „Ich bin unter Li-
quiditätsdruck; ich lebe zwar noch, aber irgendwie habe
ich ein schlechtes Gefühl“ und wir würden jetzt eine Kon-
ferenz zusammentrommeln, was meinen Sie wohl, wie
seine Linien am nächsten Tag gekürzt werden! Das hätte
schon was Selbstmörderisches auch an sich. Aber das viel
wichtigere Argument: Es ist keiner bereit. Meines Erach-
tens darf es auch keiner. Wie will er das seinen Aktionä-
ren erklären? – Da kommt einer und sagt: Ich fühle mich
schon ganz schlecht, aber ich lebe noch; nachweisbar
lebe ich noch, und eigentlich hoffe ich, auch noch zu
überleben. – Jetzt in einer Situation, wo es mir selbst
dreckig geht, komme ich und rette den unter Hingabe
meiner Liquidität unter Übernahme von Garantien. […]
Wie will ich meinen Aktionären sagen: „Ich rette einen
Wettbewerber“, selbst zu normalen Zeiten, wo ich nicht
so unter Druck stehe? Das halte ich für ausgeschlossen.
Den Fall gibt es nicht. Ich würde nie daran denken, so et-
was zu organisieren mit deutschen Bankern. Die würden
mich auslachen; […].Sie können mir vorhalten, dass wir
alle – da steht die BaFin nicht alleine – weltweit von dem
Ausmaß der Dinge, die sich dort ereignet haben, über-
rascht worden sind. Das räume ich Ihnen sofort ein, mehr
allerdings auch nicht.“(Aussage Jochen Sanio, Protokoll
Nummer 17, S. 22 ff.)

E. Rettung der HRE

Der Ausschuss hat sich vertieft mit der Frage beschäftigt,
warum die Rettung der HRE notwendig war und ob das
BMF das Rettungspaket gut verhandelt hat. Die hierzu
gehörten Zeugen bestätigten, dass es zur Rettung der
HRE keine Alternative gab, um unkalkulierbaren Scha-
den für die Finanzbranche und die Wirtschaft allgemein
in Deutschlands abzuwenden. Die Beweisaufnahme ergab
ferner, dass die Verhandlungen der Bundesregierung zu
einem vergleichsweise guten Ergebnis geführt haben: Der
einzuleiten, als es dann nach dem 15. September 2008 er-
forderlich wurde:

private Finanzsektor ist an den übernommenen Garantien
mit einem unbesicherten Risiko in Höhe von 8,5 Mrd.

Drucksache 16/14000 – 116 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Euro beteiligt – ein Ergebnis das nach Zeugenaussagen
weltweit ohne Beispiel ist.

I. Notwendigkeit der Rettung

Die Zeugen, die an den Rettungsgesprächen beteiligt waren,
aber auch alle anderen durch den Ausschuss hierzu vernom-
menen Zeugen, stimmten in ihren Aussagen darin überein,
dass ein Zusammenbruch der systemrelevanten HRE-
Gruppe zu unübersehbaren Folgen auf den nationalen und
internationalen Finanzmärkten und in der Wirtschaft allge-
mein geführt hätte. Der Wertberichtigungsbedarf hätte
Gläubigerbanken aufgrund notleidender Forderungen
gegenüber der HRE ebenso in eine Schieflage bringen
können, wie der Verlust des Vertrauens in den Pfandbrief-
markt ernste Auswirkungen für den gesamten Finanz-
markt hätte haben können. Der entstandene Vertrauens-
verlust hätte die sehr reale Gefahr nach sich gezogen,
dass das Finanzsystem kollabiert wäre, was wiederum mit
gravierenden Auswirkungen auf Unternehmen und Ar-
beitsplätze einhergegangen wäre. Bei dieser Ausgangs-
situation war nach einvernehmlicher Auffassung der be-
fragten Zeugen die Rettung der HRE alternativlos.

Der Präsident der Deutschen Bundesbank, der Zeuge
Prof. Dr. Axel Weber, beschrieb die bedrohliche Lage, die
eine Insolvenz der HRE aus seiner Sicht nach sich ziehen
würde, wie folgt:

„[…], dass meine Einschätzung an diesem Wochenende
ganz klar war, dass eine drohende Insolvenz der Hypo
Real Estate Verluste aus unbesicherten Engagements bei
einer Vielzahl von Gläubigern verursacht hätte, und dies
hätte unabsehbare Folgen für das deutsche Finanzsystem
gehabt. Meines Erachtens ist in diesem Zusammenhang
der Begriff Kernschmelze durchaus angebracht. Schon
allein die sich aus unbesicherten finanziellen Verflechtun-
gen ergebenden Verluste der deutschen Banken und Versi-
cherer ließen vor dem Hintergrund der bestehenden Fra-
gilität des Systems in dieser Zeit eine Kettenreaktion an
den Finanzmärkten erwarten. […] Meines Erachtens be-
legen jedoch die Konsequenzen der eigentlich von der
Bilanz kleineren Bank Lehman Brothers, dass die dama-
lige Situation eine erhebliche Bedrohungslage beinhal-
tete. Aus all diesen Erwägungen war und ist mir heute
auch noch die Unterstützung der Hypo Real Estate als
eine Situation erschienen, die ohne Alternative war. Die
Hypo Real Estate war eindeutig ein systemrelevantes
Institut. Sie war eindeutig massiv verflochten mit der
deutschen Finanzwirtschaft, und ihre Nichtrettung hätte
erhebliche Folgen gehabt.“ (Aussage Prof. Dr. Axel
Weber, Protokoll Nr.17, S. 73)

Ähnlich bewertete der ehemalige Präsident des Bundes-
verbandes deutscher Banken Klaus-Peter Müller die auch
seiner Auffassung nach unvermeidlichen Folgen einer In-
solvenz der HRE:

„Ich denke mal, dass wir uns alle wahrscheinlich in Alp-
träumen nicht so richtig vorstellen konnten, was passiert
wäre. Denn die Relevanz der HRE wäre nach meinem bes-

Pfandbriefemittent eine völlig andere globale Bedeutung
hatte, als das in diesem Zusammenhang für Lehman ge-
golten hätte. Ich glaube, dass das automatisch nicht nur
die engagierten deutschen Häuser, seien es Sparkassen,
Landesbanken, Volksbanken und deren Zentralen und na-
türlich die privaten Banken – – Sondern das hätte nach
meinem Dafürhalten zu einer Art Tsunami geführt. Das
wäre über uns weggerollt. Man versucht so gut wie mög-
lich, sich darauf einzustellen. Man prüft zunächst: „Wie
ist die Liquidität im eigenen Haus gesichert?“, um zu sa-
gen: Welche Effekte könnte das haben? Nach meinem Da-
fürhalten hätte ein Zusammenbruch von der HRE – die
privaten Banken hätten ihn nicht aufgehalten können,
verbindlich nicht aufhalten können – wahrscheinlich zu
einem Zusammenbruch der europäischen Märkte mit ent-
sprechenden Konsequenzen für die globale Landschaft
geführt.“ (Aussage Klaus-Peter Müller, Protokoll Num-
mer 19, S. 17)

„Wenn Sie sich noch einmal an diesen September erin-
nern: Plötzlich stand eine der größten, ich glaube, die
größte Versicherungsgesellschaft der Welt, die AIG, vor
der Pleite. Namen wie Merrill Lynch, wie Citibank, alles
schwankte plötzlich. Da denken Sie an den Weltunter-
gang. Das ist natürlich die Stimmungslage gewesen, in
der man sich zu diesem Zeitpunkt befunden hat.“ (Aus-
sage Klaus-Peter Müller, Protokoll Nummer 19, S. 29)

Der Präsident der BaFin Jochen Sanio war ausweislich
seiner Aussage vor dem Ausschuss ebenfalls überzeugt
davon, dass das Weltfinanzsystem in einem bedrohlichen
Umfang Schaden genommen hätte:

„Die deutschen Pfandbriefinstitute sind sicherlich auch – –
wären hauptbetroffen gewesen. Es wäre alles untergegan-
gen. Erstens wäre das deutsche Kreditwesen untergegan-
gen. Das hätte die Insolvenz der HRE am Montagmorgen
nicht überlebt. Davon bin ich fest überzeugt. In dieser
Situation hätte es den Untergang des Weltfinanzsystems
gegeben. Am Montagmorgen wären Sie aufgewacht, und
Sie hätten sich in dem Film Apocalypse Now befunden.
[…] Hätte Deutschland in dieser Situation, in der die
Amerikaner nun AIG schon wieder retten mussten, gar
keine Wahl hatten, die Hypo-Real-Estate-Holding-
Gruppe, ein DAX-30-Unternehmen, fallen gelassen, dann
hätte es einen institutionellen Run auf das deutsche Sys-
tem gegeben, und das deutsche System hätte in dieser Si-
tuation diesen Run nicht überleben können, niemand.“
(Aussage Jochen Sanio, Protokoll Nummer 17, S. 17 f.)

Diese Einschätzung teilte auch der Vorstandsvorsitzende
der Commerzbank AG, der Zeuge Martin Blessing:

„Die HRE ist ja mit 400 Milliarden Bilanzsumme, die sie
damals hatte, eine sehr große Bank, und unsere Sorge be-
zog sich eigentlich auf zwei Dinge – oder drei: Das eine
ist, wenn Sie auf die Passivseite – das sind ja die Einleger
der Hypo Real Estate – gucken. In dem Fall eines Mora-
toriums bzw. einer Insolvenz wird da ja sehr, sehr viel
Geld verloren. Die Frage ist also: Wer verliert dort alles
Geld. Sie kennen die Adressen ja nicht; aber Sie haben
ten Dafürhalten – das ist eine subjektive Einschätzung –
höher gewesen als die von Lehman, weil die HRE als

ungefähr eine Vermutung, wer es ist, wenn Sie an so ei-
nem Wochenende dort sitzen. Wir wussten natürlich, dass

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 117 – Drucksache 16/14000

das neben vielen Banken, die sich im gegenseitigen Bank-
geschäft Geld leihen, natürlich auch eine Liste von Versi-
cherern, von ausländischen Institutionen, aber auch von
Kommunen, Pensionsvereinen usw. ist, dass das also ein
erstes Problem geben kann. Zweitens. Die Insolvenz einer
so großen Bank löst natürlich auch eine immense Ver-
trauenskrise aus. Die Sorge war natürlich, dass es so eine
Art Bank-Run auf institutioneller Seite gibt, dass also das
Vertrauen im Markt noch weiter schwindet. Wenn es kein
Vertrauen in Banken gibt, hat jede Bank innerhalb von
48 Stunden in massive Liquiditätsschwierigkeiten. Das
dritte Thema war der Pfandbriefmarkt. Die Hypo Real
Estate ist einer der größten Emittenten auf dem deutschen
und auch auf dem europäischen Pfandbriefmarkt. Wir ha-
ben gesagt: Wenn dieser Markt jetzt zusammenbricht und
damit eines der wenigen Finanzierungsinstrumente, die
zu dem Zeitpunkt, nach Lehman, noch halbwegs funktio-
nierten, auch nicht mehr funktioniert – das gesamte
Marktvolumen des deutschen Pfandbriefmarkts ist ja fast
1 000 Milliarden Euro –, dann kriegen wir auch für die
Refinanzierung in Deutschland im Bankensektor ein Rie-
senproblem. Das war der Grund, warum alle gesagt ha-
ben: Wir können diese Bank nicht umfallen lassen, auch
wenn sie keine Privatkundeneinlagen hat, auch wenn sie
keine Filialen hat, auch wenn der Name nicht so richtig
bekannt ist. – Die Größe, der Vertrauensschaden und der
Pfandbriefmarkt, das waren die drei Gründe.“ (Aussage
Martin Blessing, Protokoll Nummer 16, S. 57)

Auf die Nachfrage, welche Auswirkungen es für den
deutschen Steuerzahler gehabt hätte, wenn die HRE am
Wochenende des 27./28. September 2008 nicht gerettet
worden wäre, führte der Zeuge mit Blick auf den dann zu
erwartenden Vertrauensverlust am Markt aus:

„[…] Aber natürlich war mir und uns klar, dass dann,
wenn eine Hypo Real Estate in Konkurs geht, a) ein Rie-
senvertrauensproblem im Markt, gerade in der Eurozone
in Europa, natürlich primär auch in Deutschland, ent-
steht, dass zweitens die gesamten Einleger, die dort drin
sind, massiv betroffen wären und dass drittens der Pfand-
briefmarkt betroffen wäre. Meine These ist: Das ist wie in
einem Dominospiel. Wenn Sie einen der relevanten Steine
umschmeißen, dann fällt halt ziemlich viel dahinter um.
Sie kriegen das nur sehr schwer aufgehalten. Was das
dann gekostet hätte – keine Ahnung. Da müsste ich […]
Schätzungen machen. Aber es wäre massiv schlimmer ge-
worden als die Rettungsaktion. […] Natürlich war die
Summe größer als erwartet. Natürlich war das am Don-
nerstag danach schwierig, eine Einigung aller Beteiligten
über die Aufteilung hinzubekommen. Aber wir alle hatten
das Gefühl: Das ist immer noch besser, als die Hypo Real
Estate in Konkurs gehen zu lassen.“ (Aussage Martin
Blessing, Protokoll Nummer 16, S. 68)

Zu den zerstörerischen Auswirkungen einer Insolvenz der
HRE erklärte die Exekutivdirektorin der BaFin für das
Bankenwesen, die Zeugin Sabine Lautenschläger-Peiter,
vor dem Ausschuss:

„Ob das Institut nun offiziell systemrelevant war oder

tensiv beaufsichtigt. […] Hätte man die HRE nicht geret-
tet, […], das hätte wirklich ein Desaster, eine Katastro-
phe ergeben. Das wäre der zweite Lehman-Fall gewesen.
In einem bereits unglaublich angespannten Markt hätten
wir national wie international einen weiteren Zusammen-
bruch erlebt. Wir konnten ja gerade in den zwei, drei Wo-
chen nach Lehman deutlich sehen, wie andere Regierun-
gen große Institute auffingen.[…] Meine Einschätzung
ist, dass man, wenn wir ausgeschert wären aus diesem
Konzert „Wir müssen jetzt hier die globale Finanzarchi-
tektur stützen“, den Schaden hätte gar nicht bemessen
können, zum einen für die deutschen Institute, weil ja
dann deutlich geworden wäre, dass die deutsche Regie-
rung sie nicht unterstützen wollte. Man weiß nicht, wie
die Einleger auf derartige Zustände reagiert hätten. Ich
kann jetzt nicht vorhersehen, ob es einen Run auf Einla-
gen gegeben hätte. Es hätte Auswirkungen auf die Einla-
gensicherung gehabt. Ganz sicherlich wären das Miss-
trauen gegenüber deutschen Instituten und damit die
Refinanzierungsmöglichkeit deutscher Institute – ich rede
jetzt hier von allen deutschen Instituten – immens gewor-
den. Ich glaube auch, dass der Pfandbriefmarkt im Hin-
blick auf die Vertrauenskrise großen Schaden genommen
hätte. […]

Ich habe mit verschiedenen Vorständen von verschiede-
nen Banken an diesem Rettungswochenende gesprochen,
und alle waren einer Meinung: dass es für die deutsche
Kreditwirtschaft zur Katastrophe geführt hätte.“ (Aus-
sage Sabine Lautenschläger-Peiter, Protokoll Nummer 8,
S. 111 f.)

Der Abteilungsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik im
Bundeskanzleramt Dr. Jens Weidmann hielt die Rettung
der HRE ebenfalls für unbedingt notwendig und verwies
dabei auf die Bedeutung der Insolvenz einer Pfandbrief-
bank, vor allem aber auch auf die Einbindung der Bun-
desrepublik Deutschland in internationale Überlegungen
zur Stärkung des Finanzsektors:

„Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die Rettung
der HRE unbedingt notwendig war, um einen Zusammen-
bruch des deutschen Bankensystems zu verhindern. Die
Pleite einer Pfandbriefbank dieser Größenordnung hätte
Verwerfungen ausgelöst, deren Größenordnung die von
Lehman Brothers noch überstiegen hätte, allerdings dann
mit einem Epizentrum in Deutschland. Die Entscheidun-
gen, die wir damals getroffen haben, müssen Sie auch vor
dem Hintergrund der internationalen Diskussionen se-
hen, die stattgefunden haben. Wir hatten ja das von mir
bereits erwähnte G-4-Treffen am 4. Oktober in Paris, und
dort war das politische Verständnis, dass die Regierun-
gen kein systemisch wichtiges Finanzinstitut der Insol-
venz überlassen würden. Vor diesem Hintergrund sind
auch die Aktionen in den Beneluxstaaten und in Frank-
reich zu sehen, die ja zu einem ähnlichen Ergebnis ge-
führt haben.“ (Aussage Dr. Jens Weidmann, Protokoll
Nummer 21, S. 3 f.)

Der Leiter des Regionalbereichs Banken und Finanzauf-
sicht der Deutschen Bundesbank Hauptverwaltung Mün-
nicht, Bundesbank und BaFin waren sich einig, dass es
einer intensiven Aufsicht bedarf. Wir haben also sehr in-

chen, der Zeuge Klaus-Dieter Jakob, teilte diese Einschät-
zung:

Drucksache 16/14000 – 118 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

„Die Konsequenzen einer Insolvenz der Hypo-Real-
Estate-Gruppe wären sicherlich vergleichbar gewesen
der Insolvenz von Lehman, hätten also die Situation noch
weiter verschärft und aus meiner persönlichen Einschät-
zung heraus nicht nur die Einlagensicherungssysteme in
Deutschland überfordert, sondern eine echte Systemkrise
bei uns ausgelöst.“ (Aussage Klaus-Dieter Jakob, Proto-
koll Nummer 13, S. 77)

Auch der Leiter des Referats Bankenwesen im BMF, der
Zeuge Jens Conert, hielt die Rettung der HRE für alterna-
tivlos:

„Der Hypo-Real-Estate-Konzern war ein Institut mit ei-
ner Bilanzsumme von knapp 400 Milliarden, in der Grö-
ßenordnung von Lehman Brothers. Eine offene Schieflage
und Insolvenz eines solchen Bankkonzerns hätte unkon-
trollierbare Auswirkungen gehabt auf den deutschen Ban-
kenmarkt, den Finanzsektor insgesamt. Die Einschätzung
ging dahin, dass man sicher nicht nur die irische Tochter-
bank in die Schieflage oder in die Insolvenz hätte entlas-
sen können, sondern dass mit betroffen worden wären
auch die Schwestern und die Holding, die Gruppe insge-
samt. Eine solche Schieflage oder ein solches Ereignis
hätte unkontrollierbare Auswirkungen gehabt, was man
an der offenen Insolvenz von Lehman Brothers ja in den
Tagen auch sehen konnte, und hätte widersprochen einer
Verabredung und dem Grundverständnis im Hause des
BMF und, ich meine, auch im Kreise der Bundesregie-
rung. Darüber hinaus gilt das Argument der starken Ver-
ankerung der Hypo Real Estate Bank als zweitgrößter
Emittent im Pfandbriefmarkt. Der Schutz des Pfandbrief-
marktes war wichtig. Im Übrigen war uns bekannt, dass
es Gläubiger gibt bei Hypo Real Estate, Banken, deren
Entschädigung dann natürlich „crucial“, also wichtig
gewesen wäre, auch institutionelle Anleger oder andere
Banken. Die Verwerfungen hier wären so beträchtlich ge-
wesen, dass das ein unkalkulierbares Risiko gewesen
wäre, was politisch nicht gewollt war. So ist mein Ver-
ständnis von den Entscheidungen der Entscheidungsträ-
ger.“ (Aussage Jens Conert, Protokoll Nummer 10, S. 77)

Der Zeuge Prof. Dr. Hans Tietmeyer, ehemaliges Auf-
sichtsratsmitglied der HRE, wies vor dem Ausschuss auf
die gefährlichen Folgen einer Insolvenz der HRE für den
deutschen Pfandbriefmarkt hin:

„Dass der Hypo-Real-Estate-Fall ein systemischer Fall
ist, ist für mich keine Frage; denn ein Kollaps der Hypo
Real Estate hätte den deutschen Pfandbriefmarkt mit all
den Konsequenzen, die damit verbunden wären, erheblich
belastet. In der Tat: Das wäre ein schlimmer Vorgang ge-
wesen, und möglicherweise wären einige andere, die ja
auch in dem Bereich tätig sind, dann nicht mehr überle-
bensfähig gewesen.“ (Aussage Prof. Dr. Hans Tietmeyer,
Protokoll Nummer 13, S. 27)

Da die HRE eine systemrelevante Bank sei, welche auf-
grund ihrer Auslandsverflechtungen, Interbankbeziehun-
gen und Institutsgröße im Falle einer Insolvenz schweren

unabsehbaren Folgen zu vermeiden (vgl. Aussage
Dr. Thorsten Pötzsch, Protokoll Nummer 10, S. 125).

Der heutige Vorstandsvorsitzende der HRE, der Zeuge
Dr. Axel Wieandt, schätzte die Lage ähnlich ein:

„Meine persönliche Einschätzung ist, dass die Rettung
der HRE alternativlos war, um die systemischen Verwer-
fungen, die daraus resultiert hätten, aufzufangen.“ (Aus-
sage Dr. Axel Wieandt, Protokoll Nummer 15, S. 50)

Der Leiter des Referats Laufende Aufsicht I der Deut-
schen Bundesbank Hauptverwaltung München, der
Zeuge Karl Schnitzler, wies ebenfalls auf die Systemrele-
vanz der HRE und die Folgen einer Insolvenz eines sol-
chen Unternehmens hin:

„Aber es liegt ja auf der Hand, dass man systemrelevante
Institute deshalb rettet, weil ihre Insolvenz dramatische
Auswirkungen auf weitere Finanzinstitute hat und diese
wiederum in Probleme bringt und am Ende die Realwirt-
schaft auch sehr stark belastet. […] Aber generell lässt
sich schon sagen, dass im breiten Bereich der Banken al-
ler drei Säulen, auch Versicherungen, auch Pensions-
fonds, öffentliche Hand, also quer durch die gesamte
Wirtschaft, Interessen in doch beträchtlichem Umfang be-
troffen waren.“ (Aussage Karl Schnitzler, Protokoll Num-
mer 13, S. 113)

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank Dr. Josef
Ackermann beschrieb die Folgen, wenn die HRE nicht
hätte gerettet werden können:

„[…] Aber man muss sich umgekehrt fragen: Was wäre
passiert, wenn man es nicht gemacht hätte, wenn man
diese Rettungsaktion an diesem Sonntag nicht beschlos-
sen hätte? Dann hätten wir eine Verwerfung gehabt im
deutschen Markt, die weit über die Hypo Real Estate hi-
nausgegangen wäre, die uns alle erfasst hätte und die am
Schluss sicher mit höheren volkswirtschaftlichen Kosten
verbunden gewesen wäre als die, die mit der Hypo Real
Estate isoliert zu erwarten sind. […] Deshalb ist das, was
die Bundesregierung an diesem Sonntagabend mitgetra-
gen hat, eine absolute Notwendigkeit gewesen. Es war
absolut richtig, das so zu tun. Jede Unterstellung oder
Vermutung, dass man, wenn man schon am 22. begonnen
hätte, noch viel mehr erreicht hätte – das glaube ich
nicht, weil einfach damals die Auswirkung nicht so war,
wie sie sich dann schlussendlich realisieren ließ. Und
wenn so etwas nach außen gekommen wäre, hätten wir
die Verwerfungen, die wir am Sonntag oder am Montag
gehabt hätten, sicher schon eine Woche früher gehabt.
Also, das war eine ganz heikle Situation. Ich glaube, an-
gesichts der Situation, in der wir uns befanden, und der
Schwierigkeiten, die die Märkte und die Hypo Real Estate
im Besonderen hatten, war es die absolut richtige Maß-
nahme. Es gab keine Alternative.“(Aussage Dr. Josef
Ackermann, Protokoll Nummer 15, S. 116)

Der Zeuge Dr. Josef Ackermann wies im Übrigen darauf
hin, dass die Rettung der HRE nicht nur notwendig, son-
Schaden für das gesamte Finanzsystem anrichten könnte,
sei es darum gegangen, einen zweiten Lehman-Fall mit

dern auch angesichts einer realistischen Zukunftsperspek-
tive sinnvoll war:

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 119 – Drucksache 16/14000

„Erstens einmal ist die Frage der Solvenz natürlich eine
Momentaufnahme. In diesen massiven Verwerfungen wa-
ren viele Banken auch in den USA mit Solvenzproblemen
konfrontiert. Das heißt aber nicht, dass Sie sie nicht
durch Liquiditätszuführung, wenn die Märkte sich norma-
lisieren, wieder in eine normale Situation zurückführen,
und Sie würden hohen volkswirtschaftlichen Verlust ver-
ursachen, wenn Sie Banken pleitegehen lassen würden
wie auch viele Unternehmen, die zwar in einer momenta-
nen Bewertung unter Wasser sind, aber über die Zeit
durchaus eine Zukunftschance haben. Die Frage war ja
nicht so sehr: Wie steht die Hypo Real Estate heute da?,
sondern: Welche Zukunftschancen haben wir? […] Es
gibt, glaube ich, auch eine Studie dazu oder Überlegun-
gen: Welche Zukunftschancen hat die Hypo Real Estate?
Und die musste ja positiv beantwortet werden, sonst hät-
ten wir nämlich das ganze Prozedere gar nicht in Gang
setzen können. Insbesondere die Bundesbank hätte auch
nicht liefern können.“ (Aussage Dr. Josef Ackermann,
Protokoll Nummer 15, S. 112)

Der Staatssekretär im BMF Jörg Asmussen ging auf die
internationalen Aspekte einer möglichen Insolvenz der
systemrelevanten HRE ein:

„Unter dem Eindruck der sich entwickelnden zwei Wo-
chen des Lehman-Zusammenbruchs wählten die G-7-
Finanzminister und -Notenbankchefs in einer Erklärung
am 22. September relativ drastische Worte. Für Beobach-
ter, die seit Jahren G-7-Kommuniqués lesen, sind es sehr,
sehr starke Worte. Das gab es auch schon anders. Es wird
gesagt: Wir sind bereit, alles zu unternehmen – „what-
ever action necessary“ stand da –, sei es einzeln oder ge-
meinsam, was zur Sicherung der Stabilität des internatio-
nalen Finanzsystems notwendig ist. […] was an dem
Wochenende im September in Deutschland geschah, ist
keine isolierte Handlung und keine isolierte Entwicklung
gewesen. Während in Frankfurt und Berlin an der Stabili-
sierung der HRE gearbeitet wurde, liefen in Europa zeit-
gleiche Aktionen für die belgisch-niederländische
Finanzgruppe Fortis, in Großbritannien für Bradford &
Bingley, für Dexia – hauptbetroffen: Frankreich und Bel-
gien –, und auch die erste isländische Bank Glitnir wurde
stabilisiert. Das sind alles Fälle, in denen die Probleme
rund zwei Wochen nach der Lehman-Pleite auf der Liqui-
ditätsseite aufgelaufen waren. Es sind indirekte Markt-
effekte, ausgelöst durch Lehman, die zu diesen Banken-
schieflagen führten. Es sind keine direkten Effekte eines
Exposures gegenüber der Lehman-Bank gewesen. In al-
len diesen europäischen Fällen handelt es sich noch um
Einzelfalllösungen. Es ist noch nirgendwo ein allgemei-
ner Bankenrettungsschirm gespannt gewesen.“ (Aussage
Sts Jörg Asmussen, Protokoll Nummer 21, S. 41 f.)

Zur Notwendigkeit der Rettung der HRE führte der Zeuge
aus:

„Dabei ging es nicht nur um die HRE, sondern um das
System als Ganzes. Wenn man das nicht getan hätte, wäre
das Vertrauen auf den Märkten drastisch weiter gesun-
ken, und vermutlich hätten sich die Marktteilnehmer

dass der Staat systemisch relevanten Banken hilft, weil
sonst die Gefahren für das Finanzsystem größer sind, und
es kann auch sein, dass die volkswirtschaftlichen Kosten
um ein Vielfaches höher liegen als die fiskalischen Ret-
tungskosten für eine solche Bank.“ (Aussage Sts Jörg
Asmussen, Protokoll Nummer 21, S. 48)

Nach den Zeugenvernehmungen geht der Ausschuss da-
von aus, dass die Situation an den nationalen und interna-
tionalen Finanzmärkten ohne eine Rettung der HRE zu
unkontrollierbaren Verhältnissen und in der Folge zu un-
absehbaren volkswirtschaftlichen Schäden geführt hätte.

II. Die einzelnen Rettungspakete

Nach der Lehman-Insolvenz am 15. September 2008
trockneten die Finanzmärkte aus und die HRE geriet bin-
nen weniger Tage in eine existenzbedrohende Schieflage.
Der Vorstand der HRE wandte sich daher am 18. Septem-
ber 2008 an die Bankenaufsicht. Nach einer entsprechen-
den Anfrage versuchte zunächst der private Bankensek-
tor, ein Garantiepaket für die HRE zusammenzustellen.
Dabei war von einem Liquiditätsbedarf in Höhe von
15 Mrd. Euro die Rede. In den folgenden Tagen zeigte
sich, dass der Liquiditätsbedarf der HRE die Möglichkei-
ten des privaten Bankensektors überstieg. Die Verhand-
lungen zwischen Vertretern des privaten Finanzsektors,
der Bankenaufsicht und der Bundesregierung mündeten
in der Nacht vom 28. auf den 29. September 2008 in ein
erstes Rettungspaket über 35 Mrd. Euro. In der folgenden
Woche stellte sich heraus, dass der Liquiditätsbedarf der
HRE tatsächlich mit 50 Mrd. Euro beziffert werden
musste, so dass am 5. Oktober 2008 ein neues Rettungs-
paket vereinbart wurde. Die vertraglichen Einzelheiten
wurden sodann umgesetzt, so dass am 13. November
2008 die Garantievereinbarung unterschrieben werden
konnte.

Der Ausschuss ist der Frage nachgegangen, wie es zur
skizzierten Rettung der HRE kam, ob es Alternativen zur
Rettung der HRE gab und ob die Bundesregierung das
Rettungspaket gut vorbereitet und verhandelt hat. Nach
Vernehmung der Zeugen stellt der Ausschuss fest, dass es
keine Alternativen zur Rettung der HRE gab und keine
Hinweise erkennbar sind, wonach die Bundesregierung
ein besseres Verhandlungsergebnis hätte erzielen können.

1. Erstes Rettungspaket

a) Verlauf der Verhandlungen

Ein Protokoll des Rettungswochenendes ist im Internet
auf der Webseite FTD Financial Times Deutschland ver-
öffentlicht (Dokument Nummer 17) Gegen diese Ver-
laufsbeschreibung hatte keiner der Zeugen, abgesehen
von einer Einschränkung Dr. Ackermanns eine andere
Wahrnehmung des Ablaufs geltend gemacht. Der Bun-
desminister der Finanzen Peer Steinbrück gab zur Vorge-
schichte der Verhandlungen des 1. Rettungspaketes sowie
zu den Verhandlungen selbst folgende Stellungnahme ab:
wechselseitig überhaupt keine Liquidität mehr zur Verfü-
gung gestellt. Es ist damit letztlich nicht zu vermeiden,

„Am 20./21. September haben wir ausnahmsweise kein
regulatorisches Wochennde, sondern eine kurze Ver-

Drucksache 16/14000 – 120 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

schnaufpause. Am Montag, dem 22. September 2008, geht
es allerdings rasant in die Höhe. […] Die Verabredungen,
die an diesem 22. September zwischen den G-7-Staaten
und den Notenbankgouverneuren getroffen wurden, sind
letztlich – […] als das erste Commitment zu verstehen,
dass sie in ihren Zuständigkeiten dafür sorgen würden,
dass keine systemrelevante Bank in die Insolvenz geht.
Das ist der Kern, das Ergebnis, dieser Telefonschaltkon-
ferenz am 22. September gewesen, die Erklärung mit der
unbedingten Bereitschaft zur Abwendung eines Zusam-
menbruchs der Finanzmärkte. Ich glaube, das Zitat ist es
wert, wiederholt zu werden:

„Wir sind bereit, alles zu unternehmen, sei es einzeln
oder gemeinsam, was zur Sicherung der Stabilität des
internationalen Finanzsystems notwendig ist.“

Das bedeutete implizit die Verpflichtung der G 7, keine
systemrelevante Bank in den Konkurs gehen zu lassen.
[…] Am Dienstag, dem 23. September, bekomme ich ein
Schreiben des Aufsichtsratsvorsitzenden von Hypo Real
Estate, Herrn Viermetz. Der Kern dieses Schreibens sind
zwei wichtige Daten oder Botschaften: Dieses Schreiben
enthält keine Bitte um Staatshilfe, keine Bitte um eine
staatliche Unterstützung – am 23. September 2008 –, son-
dern es ist zweitens die explizite Bitte an mich, mich ge-
meinsam mit der Deutschen Bank bei anderen Banken für
eine Kreditlinie zum Nutzen oder für Hypo Real Estate
einzusetzen, die sie ihrerseits durch Abtretung von Kredit-
forderungen besichern möchte. […] Am Donnerstag, dem
25. September, findet hier in Berlin der deutsch-französi-
sche Finanz- und Wirtschaftsrat statt, […]. Um 15.30 Uhr
habe ich eine größere Runde von Banken- und Versiche-
rungsvertretern zusammen. Aber der entscheidende Ter-
min findet um 17 Uhr statt. […] Am Nachmittag findet im
Bundesfinanzministerium […] ein länger anberaumtes
Treffen mit deutschen Finanzmarktvertretern statt. Es
dient dem Austausch über die Einschätzung zur Lage an
den Finanzmärkten zehn Tage nach dem Konkurs von
Lehman Brothers. […] Aber nach Beendigung dieser offi-
ziellen Tagesordnung wird das Treffen in einem kleinen
Kreis mit Herrn Ackermann, Herrn Blessing, Herrn
Müller, Herrn Weber, Herrn Sanio und Herrn Asmussen
informell fortgesetzt. Im Mittelpunkt dieses informellen
Treffens stand rein die Analyse und Problembeschreibung
der Situation bei Hypo Real Estate. Seit dem Konkurs von
Lehman Brothers am 15. September und der in der Folge
zunehmenden Austrocknung des Interbankenmarktes
hatte insbesondere die zur Hypo-Real-Estate-Gruppe ge-
hörende irische DEPFA zunehmende Probleme bei ihrer
kurzfristigen Refinanzierung. […] Von den Anwesenden
wurde damals vereinbart, eine Lösung für die Hypo-Real-
Estate-Problematik ohne den Staat zu suchen. An diesem
Donnerstag war nicht die Rede davon, dass mit staatli-
cher Hilfe die Liquiditätsprobleme von Hypo Real Estate
zu stabilisieren sind, sondern es wurde verabredet, dass
so schnell wie möglich, beginnend schon am Freitag, eine
Klärung der Situation stattfindet, was dann auf Einla-
dung am Freitag ja auch stattgefunden hat mit Blick auf
Besprechungen, die es in Frankfurt gegeben hat. Die ha-

chende Stabilisierungsmaßnahmen gesprochen wurde.
Vorbereitet wurden diese Besprechungen insbesondere
am Samstag, dem 27.09., und am Freitag, dem 26.09., in-
dem unter Beteiligung von BaFin, Hypo Real Estate und
anderen Banken ein Kassensturz gemacht wurde. Zudem
wurde für die Verhandlungen an diesen Tagen eine enge
Abstimmung zwischen Herrn Weber und Herrn Asmussen
verabredet. Am Freitag, dem 26.09., fanden diese Kas-
sensturzgespräche bei der BaFin in Frankfurt statt. Da-
rüber ergab sich offenbar eine strukturelle Lücke von
35 Milliarden Euro statt der 15 Milliarden Euro, die in ei-
nem Gespräch offenbar von Herrn Funke mit Herrn
Ackermann am 22.09. noch genannt wurden. Das heißt,
vom 22.09. zum 26.09. war über die Angaben von Hypo
Real Estate das erste Mal eine Steigerung von 15 auf
35 Milliarden strukturelle Hilfe, was Ihnen einen Anhalts-
punkt gibt zu dem Zitat von Herrn Müller, Bundesverband
der deutschen Banken und Commerzbank, der, glaube
ich, sinngemäß zum Ausdruck gebracht hat, dass die
Halbwertszeit der Angaben von Hypo Real Estate unter
72 Stunden oder bei etwa 72 Stunden gewesen ist. […]
Herr Asmussen hat mich auch über seinen Informations-
kanal zu dem Bundesbankpräsidenten über den Fortgang
der Verhandlung laufend unterrichtet. Wir hatten es mit
einer Zuspitzung nicht nur in Deutschland zu tun, son-
dern die Regierungen von Belgien, den Niederlanden und
Luxemburg standen vor einer ähnlichen Schwierigkeit
wie wir, nur natürlich mit Blick auf ein anderes Institut,
nämlich Fortis. […] Aber wir hatten es im übrigen
Europa mit nicht nur Fortis zu tun, sondern auch mit
Dexia. […] Im Laufe des Samstags, des 27. September,
stellte sich bei den Verhandlungen in Frankfurt heraus,
dass eine reine Privatsektorlösung zur Rettung der Hypo
Real Estate genauso wenig realisierbar ist wie die iso-
lierte Insolvenz der DEPFA und dass der Bund um eine
Beteiligung an dem Rettungspaket nicht vorbeikommt.
[…] Den ersten Hinweis aus der Zuständigkeit der Bun-
desregierung, dass eine staatliche Unterstützung erfor-
derlich ist, bekam ich in einem Brief von Herrn Weber
und Herrn Sanio an diesem 27.09., […]. Am späten
Abend des 28. September dann bin ich nach außen hin
eingeschaltet worden, nachdem ich an diesem Tag in Ber-
lin […] von Herrn Asmussen laufend informiert wurde.
Er selber hat teilgenommen am Sonntag, dem 28. Septem-
ber, an den Besprechungen in Frankfurt am Nachmittag.
Dies habe ich für richtig gehalten. […] Nach entspre-
chenden Hinweisen von Herrn Asmussen habe ich relativ
spät, um nicht zu sagen, in der Nacht, Herrn Ackermann
angerufen und mit ihm die Beteiligung der Banken an
diesem Rettungspaket besprochen. Er bot seinerzeit
7 Milliarden an, und ich habe dieses Angebot in diesem
Telefonat als zu niedrig bezeichnet, es allerdings auch
nicht glattweg abgeschlagen, sondern gesagt, dass dies
eine Frage ist, die für die Bundesregierung von funda-
mentaler Bedeutung ist, und dass ich die Bundeskanzlerin
einschalten würde. In meinem darauf folgenden Telefonat
mit der Bundeskanzlerin habe ich ihr empfohlen, gegen-
über Herrn Ackermann auf eine Beteiligung der Banken
von 10 Milliarden zu drängen. Am Ende der Verhandlun-
ben sich fortgesetzt am Samstag und Sonntag, 27. und
28.09., bei der BaFin in Frankfurt, wo über entspre-

gen gegen 1 Uhr nach einem Anruf der Bundeskanzlerin
oder einem Telefonat der Bundeskanzlerin mit Herrn

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 121 – Drucksache 16/14000

Ackermann einigte man sich schließlich auf 8,5 Milliar-
den. Das Ergebnis war ein Kredit von 35 Milliarden für
die Hypo Real Estate, der Bund bürgt für 20 Milliarden,
die über die Notenbanken kommen, 15 Milliarden werden
von der Finanzwirtschaft bereitgestellt. Das Risiko über
diese 15 Milliarden teilt sich der Finanzsektor mit dem
Bund im Verhältnis von 60 zu 40; das heißt, die Haftung
der Banken wurde auf 8,5 Milliarden Euro begrenzt. […]
Die Quintessenz dieses ersten Hypo-Real-Estate-Krisen-
wochenendes lässt sich aus meiner Sicht in vier zentralen
Punkten festhalten: Erstens. Keine der Informationen, die
dem Bundesministerium der Finanzen einschließlich mei-
ner Person vor dem 15. September 2008 zur Situation der
Hypo-Real-Estate-Gruppe einschließlich der DEPFA vor-
liegen, lässt bezüglich der Liquiditätssituation einen poli-
tischen Handlungsbedarf erkennen. […] In den Berichten
der Bankenaufsicht ist vor dem 15. September von einer
angespannten, aber beherrschbaren Liquiditätssituation
die Rede. Darüber hinaus gab es meines Wissens vor dem
15. September keine trendmäßige Verschlechterung der
Refinanzierungsbedingungen der DEPFA. Wir reden im-
mer über den 15. September. Die Entwicklung verlief viel-
mehr wellenförmig, also als Folge von Auf- und Abwärts-
bewegungen. Zweitens. Aussagen und Behauptungen,
wonach dem Bundesfinanzministerium bzw. meiner Per-
son bereits zu Beginn des Jahres 2008 Hinweise auf eine
existenzbedrohende Liquiditätslage der DEPFA bzw. der
Hypo-Real-Estate-Gruppe vorgelegen hätten, sind falsch
und irreführend und lassen sich auch nicht belegen, auch
nicht aus den Unterlagen, die Sie haben. Sie vermengen
– darauf lege ich großen Wert – bewusst oder unbewusst,
vorsätzlich oder fahrlässig zwei miteinander nicht in Zu-
sammenhang stehende Sachverhalte, die ich schon deut-
lich gemacht habe, nämlich die Belastung der Hypo Real
Estate durch die US-Subprime-Krise zum einen sowie die
Entwicklung der Liquiditätsposition der Hypo Real Estate
in der Folge des 15. September zum anderen. […] Da die
BaFin ausweislich ihrer Berichterstattung offensichtlich
die Entwicklung sorgfältig verfolgte und sich in der Lage
zeigte, erforderliche Maßnahmen zu treffen, hatte das
Bundesministerium der Finanzen im Übrigen in seiner
Funktion als Fach- und Rechtsaufsicht der BaFin keine
Veranlassung, gegenüber der Bankenaufsicht einzu-
schreiten. Drittens. […] Die Tatsache, dass die Hypo
Real Estate Holding zum Zeitpunkt der Sonderprüfung
der DEPFA im Frühjahr 2008 nicht dem Kreditwesenge-
setz und damit auch nicht der vollständigen Aufsicht un-
terstand, hat in keinster Weise zu einer Beeinträchtigung
der DEPFA-Sonderprüfung und der Erkenntnisse aus die-
ser Prüfung geführt. Insofern sind Vorwürfe gegenüber
dem Bundesfinanzministerium, durch eine vermeintlich zu
späte Einbeziehung von Finanzholdings in die Aufsicht
[…] der Beinaheinsolvenz der Hypo Real Estate im Sep-
tember 2008 Vorschub geleistet zu haben, irreführend und
gegenstandslos. […] Viertens. Der Vorwurf, das Bundes-
finanzministerium habe sich zu spät bzw. schlecht vorbe-
reitet in die Verhandlungen am ersten Rettungswochen-
ende eingeschaltet, ist schlichtweg absurd und widerlegt.
[…] Am Morgen des 29. September habe ich die Frak-

der Regierungsfraktionen über die Entscheidungen der
Bundesregierung aus der vergangenen Nacht infor-
miert.“ (Aussage BM Peer Steinbrück, Protokoll Num-
mer 22, S. 12 bis 18)

Zu der Situation in anderen europäischen Ländern Ende
September/Anfang Oktober 2008 führt der Bundesminis-
ter der Finanzen ergänzend aus:

„Ja, insbesondere im Fall von Fortis und Dexia, aber
ebenfalls bei einigen britischen Banken, was dann das
Eingreifen sowohl der niederländischen, belgischen,
französischen wie der britischen Regierung erfordert hat.
Insbesondere die Zuspitzung an dem Wochenende 28./29.
– nicht nur mit Blick auf diese Fälle im Benelux-Bereich
und sich anbahnend in Frankreich, sondern wo sich auch
noch in Island eine Entwicklung breitmachte – führte zu
alarmierenden Gesprächen, die ich selber insbesondere
auch mit dem EZB-Präsidenten Trichet und auch unter
Kontaktaufnahme zu europäischen Kollegen geführt
habe. Es war eine Situation, wo mehrere Banken wegen
der Austrocknung der Geldmärkte in dieselbe dramati-
sche Situation kamen wie die Hypo Real Estate. Die an-
deren Regierungen haben teilweise nicht minder massiv
geholfen. Ich betone: allerdings teilweise mit Lösungen,
die die dortigen Steuerzahler weniger geschont haben als
in Deutschland. Ich halte daran fest, dass wir eine Lö-
sung verhandelt haben, die im Vergleich mit den stabili-
sierenden Maßnahmen in anderen Ländern den Steuer-
zahler zwar nicht außen vor gehalten haben – ich will
keinen Sand in die Augen streuen –, aber jedenfalls dieses
Interesse weitgehend bis an die Schmerzgrenze, wie ei-
nige sagen, oder sogar über die Schmerzgrenze hinaus
geltend gemacht haben. […] Das Fazit ist, dass die Ban-
kenaufsichten auch in den anderen Ländern nicht mehr
und nicht weniger wussten als die deutsche Bankenauf-
sicht.“ (Aussage BM Peer Steinbrück, Protokoll Nummer
22, S. 63 f.)

Zusammengefasst bewertete der Bundesminister der
Finanzen Peer Steinbrück die Situation, in der die Bun-
desregierung weitreichende Entscheidungen zu treffen
hatte, wie folgt:

„Wir waren in einer Situation, für die es kein Drehbuch
gab. Wir – die Bundeskanzlerin, der Finanzminister, der
Bundesbankpräsident – waren gezwungen, zu handeln –
in sehr kurzer Zeit, an Wochenenden, die wir später die
regulatorischen Wochenenden genannt haben, weil man
wusste, dass man zu Ergebnissen kommen musste zwi-
schen Mitternacht und 1 Uhr morgens vor dem Hinter-
grund der Tatsache, dass internationale Finanzmärkte
sehr genau registrieren, was in dieser Zeit auf einem
Finanzplatz wie Deutschland passiert. Das Datum 1 Uhr
früh hängt damit zusammen, dass als Erstes die asiati-
schen Märkte eröffneten und damit eventuell Reaktionen
rund um den Globus schicken könnten, die alle Finanz-
märkte innerhalb von 24 Stunden erreicht hätten. Wir
mussten also in Echtzeit handeln, unter enormem Zeit-
druck und, wie ich schon gesagt habe, mit nicht immer
vollständigen Informationen. Das ging allerdings nicht
tionsvorsitzenden von CDU/CSU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie die haushaltspolitischen Sprecher

anders, um eine tiefe Krise – um nicht zu sagen: durchaus
eine Katastrophe – abzuwenden, nämlich den Zusammen-

Drucksache 16/14000 – 122 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

bruch des deutschen Finanzsystems mit nicht vorstellba-
ren Folgen weit über die Bundesrepublik Deutschland
hinaus. Das ist keine übertriebene Rhetorik; das war bit-
terer Ernst. Zunächst, meine Damen und Herren, schien
sich das Problem in der Zeit bis Ende September 2008 auf
einzelne Institute zu beschränken vor dem Hintergrund,
dass diese Finanzkrise sich in ihrer ersten Phase Ende
Juli/Anfang August 2007 bemerkbar machte. Aber mit der
überraschenden Insolvenz von Lehman Brothers am
15. September änderte sich die Lage schlagartig. Wir hat-
ten es innerhalb weniger Tage mit einem Flächenbrand
weltweit zu tun. Befeuert durch einen massiven Vertrau-
ensverlust auf den Finanzmärkten und einen sich durch-
aus kaskadenartig ausbreitenden Verfall von Vermögens-
werten gerieten weltweit immer mehr Banken in eine
höchst gefährliche Schieflage. […] Das zeigt, womit wir
es hier zu tun haben: mit der weltweit schwersten Finanz-
markt- und Wirtschaftskrise mindestens seit dem Zweiten
Weltkrieg, […].“(Aussage BM Peer Steinbrück, Protokoll
Nummer 22, S. 2)

Auf die Nachfrage, ob bei der Unterrichtung der Frak-
tionsvorsitzenden und der haushaltspolitischen Sprechern
Kritik dahingehend geäußert wurde, dass die am Ret-
tungspaket beteiligten Banken einen zu geringen Anteil
übernomen haben oder dass diese Banken aus ihrer Betei-
ligung Zinsen erhalten sollen, antwortete der Bundesmi-
nister der Finanzen:

„Nein. An keiner Stelle ist gefragt worden, ob schlecht
verhandelt worden ist. Ich hatte eher den Eindruck, dass
fraktionsübergreifend ein gewisser Respekt für das Kri-
senmanagement durchaus gegenwärtig war, unabhängig
davon, ob man nun jeden Hinweis teilte oder jede Bewer-
tung. Die Frage, welche Vergütungssysteme bzw. Gebüh-
renauflagen wir gemacht haben, mit Blick auf die Frage-
stellung, welche Verzinsung eingeführt wird, hat keine
Rolle gespielt.“ (Aussage BM Peer Steinbrück, Protokoll
Nummer 22, S. 49)

Der Staatssekretär im BMF Jörg Asmussen beschrieb die
Entwicklung der Eignisse bis zu seiner persönlichen Teil-
nahme an den Verhandlungen am 1. Rettungswochenende
wie folgt:

„Am Montag, den 22. September, hatte ich die erste ei-
gene Kenntnis von der Zuspitzung der Liquiditätslage bei
der HRE durch eine Vorlage des Bankenreferats des
Ministeriums. Darüber habe ich dann Herrn Steinbrück
telefonisch informiert, und am Dienstag, den 23. Septem-
ber, gibt es das bekannte Schreiben von Herrn Viermetz
an den Minister. Er schildert da die Liquiditätsprobleme
und bittet um Unterstützung bei einer privaten Lösung,
die durch den Kreditsektor erfolgen soll. Herr Viermetz
verlangt oder bittet nicht um staatliche Gelder, sondern
bittet um Unterstützung in Verhandlung mit dem Privat-
sektor über eine Kreditlinie. Wir haben dann entschieden,
dass wir ein für Donnerstag sowieso angesetztes Ge-
spräch mit Spitzenvertretern des Finanzsektors in kleine-
rer Runde fortsetzen; […] Herr Ackermann, Herr
Blessing, Herr Müller, Herr Steinbrück, Herr Weber, Herr

bei der HRE eine Liquiditätslücke von 15 Milliarden
Euro gibt und dass sich die HRE um einen besicherten
Kredit einer anderen Bank bemühen würde. Es wurde
dann auch ausgetauscht, dass es am Freitag, den 26., ein
Folgetreffen in Frankfurt geben sollte, an dem das BMF
nicht beteiligt war, weil es, wie gesagt, um eine privat-
wirtschaftliche Lösung ging. Es wurde vereinbart, dass,
wie üblich, der Bundesbankpräsident den Kontakt nach
Berlin halten würde. […] An dem Freitag gab es dann
von der BaFin an die Fachabteilung – über die habe ich
es erhalten – einen Vermerk über die Auswirkungen einer
Insolvenz der HRE, über die Auswirkungen auf die frei-
willige Einlagensicherung des BdB, auf den Pfandbrief-
markt und eine umfangreiche Gläubigerliste. Zu diesen
Unterlagen gab es dann am Samstag eine Mail des Versi-
cherungschefaufsehers, von Herrn Steffen, zu den Aus-
wirkungen auf den Versicherungssektor, und am Sonntag
gab es ein zentrales Dokument, basierend auf den Millio-
nenkreditmeldungen gegenüber der Bundesbank über die
Verflechtung der HRE-Gruppe, über Kredite mit anderen
Banken, Versicherungen, öffentliche Körperschaften und
Ähnliches. Der Bundesbankpräsident hat mich seit Frei-
tag kontinuierlich informiert und über Probleme und
Fortschritte auf dem Laufenen gehalten. Darüber habe
ich wiederum den Minister telefonisch laufend informiert.
Ab Samstagmittag wurde dann deutlich, dass eine rein
private Lösung nicht zustande kommen würde. […] Herr
Weber hat dann mich, zum Teil Herrn Steinbrück direkt,
auch Herrn Weidmann telefonisch auf dem Laufenden ge-
halten über die geprüften Handlungsoptionen, Alternati-
ven, Frage Insolvenz HRE, Frage Stützung der Einlagen-
sicherung – das war vonseiten des Bundes eine Option –
oder eben die Frage Insolvenz der DEPFA und die Frage
„Was macht man dann mit dem Rest der Gruppe?“. Diese
Lösungen haben wir alle in unterschiedlichen Runden te-
lefonisch diskutiert. Ich bin dann Sonntag, wie bekannt,
nach Frankfurt geflogen. Ich hatte vorher telefonischen
Kontakt mit Staatssekretär Gatzer über die möglichen
Auswirkungen auf den Bundeshaushalt. […] Als ich dann
in das Flugzeug stieg, waren folgende Rahmenpunkte
klar: Erstens. Eine Insolvenz der HRE muss verhindert
werden, um Schaden vom Finanzsystem abzuwenden.
Zweitens. Die HRE benötigt nach derzeitigen Angaben
rund 35 Milliarden Liquidität und die erste bereits am
kommenden Montag. Drittens. Eine Privatsektorlösung
reiner Art ist nicht darstellbar. Viertens. Eine isolierte In-
solvenz der DEPFA plc ist als tragfähige Alternative nicht
möglich. Es wurde in den Gesprächen mit Herrn Weber
telefonisch, aber auch in Frankfurt vor Ort klar, dass
diese Liquiditätszahl unter bestimmten Annahmen steht,
die durch Marktverwerfungen überholt werden könnten;
es standen aber keine anderen Zahlen zur Verfügung. Die
Annahmen zur Liquiditätsplanung sind auch von der Auf-
sicht und dem Prüfungsverband der privaten Banken
plausibilisiert worden. […] Angesichts dieser vier ge-
nannten Eckpunkte war das Ziel des Ministeriums und
der ganzen Bundesregierung zum einen, Finanzmarktsta-
bilität zu gewährleisten, und zum anderen, eine maximale
Beteiligung des Finanzsektors durchzusetzen. Ich denke,
Sanio und ich; Herr Weidmann war terminlich verhin-
dert. An diesem Tag wurde darüber gesprochen, dass es

wir haben das erreicht. Wir haben eine Beteiligung des
Sektors durchgesetzt. Das war an dem Wochenende an-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 123 – Drucksache 16/14000

ders als in anderen Ländern. Da hat es Lösungen gege-
ben, die entweder der Staat alleine getragen hat, oder es
gab Beteiligungen von anderen Banken an notleidenden
Banken. Da haben sie einen Gegenwert bekommen für
ihre finanzielle Beteiligung. Ich denke – auch im Lichte
der zahlreichen Telefonate an dem Wochenende –, dass
die Verhandlungsstrategie kein fahrläsiges Pokern war
bis zur letzten Minute, sondern es war ein abgestimmtes
Vorgehen innerhalb der Bundesregierung.“ (Aussage Sts
Jörg Asmussen, Protokoll Nummer 21, S. 44 f.)

Der Vorstandsvorsitzende der Commerzbank AG Martin
Blessing teilte zur Vorgeschichte des 1. Rettungswochen-
endes Folgendes mit:

„Also, in der [Bristol-] Runde haben wir über das De-
tailthema HRE gar nicht geredet. Ich wusste aber ja
schon vorher aus dem Finanzministerium, dass Herr
Minister Steinbrück darum gebeten hatte, hinterher, di-
rekt anschließend an das Meeting, sich noch mal im klei-
neren Kreis zum Thema HRE zu treffen, was wir dann
auch gemacht haben. Deswegen war ich in der Bristol-
Runde nicht überrascht, dass das Thema nicht angespro-
chen wurde. Es hätte mich eher überrascht, wenn ein sol-
ches Thema da angesprochen würde, weil der Kreis ein-
fach zu groß war und man ja gehofft hat, dass man das
noch in einem relativ kleinen Kreis vertraulich lösen
kann.“ (Aussage Martin Blessing, Protokoll Nummer 16,
S. 82)

Die Exekutivdirektorin der BaFin, die Zeugin Sabine
Lautenschläger-Peiter, merkte hierzu ergänzend an:

„Nach der offiziellen Bristol-Runde kam ein Treffen aus
einigen Vertretern der Bristol-Runde zustande, an dem
ich nicht teilgenommen habe. Ich weiß also nicht genau,
was besprochen wurde. Aber auf jeden Fall war danach
klar: Es geht in ein Rettungswochenende am Freitag. Der
25. war ein Donnerstagabend. Ich habe einen Anruf von
Herrn Sanio aus Berlin, aus der Bristol-Runde – also
nach der Bristol-Runde –, um 20 Uhr, erhalten, in dem er
mich darum bat, entsprechende Mitarbeiter zu organisie-
ren und auch den entsprechenden Platz in Frankfurt bei
der BaFin zu organisieren. Wir sind dann am Freitagvor-
mittag von Bonn mit dem entsprechenden Fachreferat, ju-
ristischer Begleitung nach Frankfurt in unsere Liegen-
schaft dort mehr oder minder umgezogen für das
Wochenende bis Montagmorgen. An dem Wochenende
war ich dann auch dabei.“ (Aussage Sabine Lautenschlä-
ger-Peiter, Protokoll Nummer 8/2, S. 70)

Der Präsident der Deutschen Bundesbank, der Zeuge
Prof. Dr. Axel Weber, beschrieb die Zielsetzung, mit der
die Bundesregierung die Verhandlungen zur Rettung der
HRE führen wollte, wie folgt:

„Ich habe ja erwähnt eine Reihe von Eckpunkten, die aus
dem Gespräch mit dem Finanzminister ganz klar das Ver-
handlungsergebnis dominieren sollten: keine alleinige
Rettung durch die Bundesregierung; nennenswerte Betei-
ligung der privaten Banken; ganz klar herausarbeiten,
dass diese Alternative, die gewählt wurde, die beste Alter-

tungsaktion nicht darum ging, eine Bank, wie auch im-
mer, zu retten, sondern es ging darum, Schaden vom Volk,
Schaden von den Einlegern, Schaden von denjenigen, die
in die Solidität dieses Instituts vertraut haben, abzuwen-
den. Wir haben nicht diese Bank gerettet. Wir haben die-
ser Bank eine Liquiditätsbrücke gegeben, um ihre Exis-
tenz zu sichern, damit die Einleger, die Bürgerinnen und
Bürger, und ihre Vermögenswerte geschützt sind und
nicht, damit die Jobs von Bankern gesichert wurden. […]
Worum es geht, ist, zu verhindern, dass unbeteiligte Dritte
materielle Schäden in erheblichem Umfang erleiden auf-
grund dieser Schieflage dieses Kreditinstitutes. Ich denke,
das war allen Beteiligten klar, dass dies passieren würde.
Dass natürlich, wenn die Bank nicht gerettet worden
wäre, viele andere Kreditinstitute auch in Bedrängnis und
ihre Kunden auch in entsprechende Vermögensnotlagen
gekommen wären, war allen Beteiligten ebenso klar. Die
Bank ist letztendlich nicht das Ziel, sondern das Instru-
ment gewesen. Es ging darum, Schaden von den Bürge-
rinnen und Bürgern abzuwenden. Ich glaube, dass dieses
Ziel auch erreicht wurde.“ (Aussage Prof. Dr. Axel Weber,
Protokoll Nummer 17, S. 103 f.)

Der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Bank AG
Dr. Josef Ackermann schilderte den Ablauf der Ereig-
nisse, die zur Rettung der HRE führten, wie folgt:

„Herr Funke und Herr Flowers haben ein Gespräch mit
mir gewünscht. So ist das Ganze initiiert worden. Das
war […] am Montag, dem 22. September. Es gab dann
noch einen Besuch, glaube ich, zwei Tage später, wenn
ich mich richtig erinnere, bei dem dann auch Herr Funke
und Herr Flowers zur Deutschen Bank kamen. – Am
Dienstag, am 23., war das. Da fand ein Gespräch über
die Möglichkeit eines Kredits statt zwischen Herrn Funke,
Flowers, Vertretern der Deutschen Bank und mir. […] Ich
glaube, das Wochenende hat in einem gewissen Sinne
schon am Donnerstag, dem 25. September, begonnen, als
wir eine Sitzung hier in Berlin hatten mit Finanzministe-
rium, Vertretern von BaFin und Bundesbank und einigen
Bankenvertretern. Da ging es eigentlich im Wesentlichen
um die Frage, welche Auswirkungen die jüngsten Ent-
wicklungen auf den amerikanischen Märkten auf
Deutschland haben könnten. Das war nicht spezifisch
Hypo Real Estate, sondern in einem viel weiteren Sinne
verstanden. Wir kamen dann natürlich auch im Rahmen
dieser Diskussion auf die Hypo Real Estate zu sprechen,
waren uns aber – mindestens ich mir – der Brisanz nicht
bewusst. Wir haben dann, glaube ich, noch bis nach Mit-
ternacht im kleinen Kreis zusammengesessen und haben
über diese Dinge diskutiert und was allenfalls vorzukeh-
ren wäre. Am Samstag bin ich dann eingeladen worden,
nach meinen Aufzeichnungen ab 15.05 Uhr genau, zu ei-
ner Besprechung bei BaFin. Da gingen wir von der Hypo-
these aus, dass wir eine Lösung für die Hypo Real Estate
finden müssen, die, sagen wir einmal, in strukturellen
oder allenfalls bankmäßigen Lösungen bestehen sollte.
Wir haben dann allerdings immer mehr gesehen, dass der
Liquiditätsbedarf wesentlich größer wird. Das heißt, die
ersten Zahlen, die uns in diesen bilateralen Verhandlun-
native ist und dass dies von allen Beteiligten so gesehen
wurde; ganz klar die Einschätzung, dass es in dieser Ret-

gen geschildert wurden, von rund 15 Milliarden, die wir
dann nach eigenen Schätzungen auf 27 Milliarden erhöht

Drucksache 16/14000 – 124 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

haben, waren dann plötzlich 35 Milliarden. Wie wir dann
später gesehen haben, war auch diese Zahl noch nicht
ausreichend. Natürlich muss man sagen, dass nicht nur
das Liquiditätsmanagement ein Problem dargestellt hat,
sondern dass sich auch das Vertrauen in die Hypo Real
Estate dramatisch verschlechtert hat und damit natürlich
gewisse Verlängerungen von Refinanzierungen einfach
nicht mehr zur Verfügung standen. Wir haben am Sams-
tag im Wesentlichen an Strukturfragen gearbeitet, mit In-
solvenzrechtsexperten, mit Sanierungsexperten, und ha-
ben eigentlich versucht, Lösungen zu finden, zum Beispiel
ein Herauslösen der operativen Gesellschaften in
Deutschland und viele andere Strukturmaßnahmen. Das
hat sich bis zum Sonntag erstreckt. Wir haben dann im-
mer mehr gesehen, dass aufgrund der Größenordnungen
und auch der Komplexität eine Lösung allein unter den
Banken einfach nicht mehr darstellbar war. Wenn ich
„wir“ sage, so sind das Herr Weber, Herr Sanio, Herr
Müller von der Commerzbank, Herr Sprißler, Herr
Lindler vom Prüfverband. Im Wesentlichen haben wir
sehr rasch gesehen, dass wahrscheinlich eine staatliche
Lösung notwendig wird. Herr Asmussen ist dann etwa um
17 Uhr zu uns gestoßen, und die Botschaft war, dass die
Regierung nicht bereit ist, hier zu unterstützen. Ich habe
natürlich verstanden, wie schwierig es in einer parlamen-
tarischen Demokratie ist, das zu erläutern und Mehrhei-
ten zu finden, und dass das alles sehr kurzfristig war. Wir
wussten eigentlich, dass wir spätestens kurz nach 1 Uhr,
wenn die asiatischen und australischen Märkte öffnen,
eine Lösung haben müssen. Sonst hätte das zu einem Mo-
ratorium geführt, natürlich mit dramatischen Verwerfun-
gen an allen Märkten. Ich glaube, wir hätten am Montag-
morgen einen Meltdown gehabt, weit über Deutschland
hinaus. Die Bereitschaft, hier zu unterstützen, hatte sich
nicht geändert, obwohl wir dann natürlich auch ein biss-
chen negoziiert haben. Ich bin dann aufgestanden und
habe gesagt: Dann gehen wir besser zurück und bereiten
uns für den morgigen Tag vor. Auch die Commerzbank-
Vertreter sind dann zurückgegangen. Aber natürlich war
uns immer klar, dass wir heute Abend einfach zu einer Lö-
sung kommen müssen. Denn da stand viel zu viel auf dem
Spiel. Um rund 22 Uhr war das Signal immer noch ganz
klar: Es gibt keine Lösung; es muss eine eigenständige
Lösung gesucht werden. Wir konnten das schlichtweg
nicht darstellen. […] Um rund 22 Uhr, um 22.30 Uhr,
wenn ich mich richtig erinnere, waren wir dann eigent-
lich an dem Punkt, wo es keine Lösung gab, wo sich
BaFin und Bundesbank darauf vorbereitet haben, ihre
Zentralbankkollegen in Europa bzw. die Aufsichtsbehör-
den in Irland, in anderen Ländern darauf vorzubereiten
und zu informieren, dass Deutschland ein Moratorium ei-
ner der großen Banken haben wird, mit entsprechenden
dramatischen Auswirkungen. Etwa um 22.30 Uhr, 23 Uhr,
nachdem wir eigentlich gesagt haben: „Es ist aus“, und
alle wollten nach Hause gehen, hat mich dann Finanz-
minister Steinbrück angerufen und gesagt: Herr
Ackermann, schildern Sie mir einmal, wie Sie die Situa-
tion beurteilen. Das war ein sehr ernstes, aber sehr kon-
struktives, auch sehr freundliches Gespräch. Ich habe

keine Lösung gibt und dass er wahrscheinlich morgens
um 10 der Welt in einer Pressekonferenz erklären müsste,
was das für Deutschland und wahrscheinlich weit da-
rüber hinaus für das Eurosystem bedeutet. Er hat dann
gesagt: Ich kann das nicht machen, weil ich keine Unter-
stützung habe. Ich kann das auch nicht im Parlament
durchbringen. – Wir sprechen über 35 Milliarden. – Er
hat dann vorgeschlagen: 50 zu 50. Ich habe gesagt: Herr
Finanzminister, es tut mir sehr leid. Ich verstehe Sie. Ich
kann auch die politischen Schwierigkeiten nachvollzie-
hen, aber 17,5 Milliarden für die deutschen Banken als
Risiko zu nehmen – in einer Situation, wo praktisch alle
in größten Schwierigkeiten waren und selbst die Deutsche
Bank zwar sicherlich wesentlich stärker war, aber auch
zu kämpfen hatte –, das kann ich einfach nicht unterstüt-
zen. Er hat dann gefragt: Und wie viel glauben Sie, dass
möglich wäre? Ich habe gesagt: Ich weiß es nicht. Ich
kann nicht für alle Banken sprechen. Aber ich würde mich
dafür stark machen, dass 7 Milliarden eine Lösung sind.
– Also 7 Milliarden von den 35 Milliarden zulasten der
Banken und Versicherungen, das alles nur im Falle, dass
die Sicherheiten, die ja auch zur Verfügung standen, nicht
ausreichen würden und am Schluss, nach Abwicklung und
Verkauf – nicht Abwicklung im Sinne der Bank, sondern
Abwicklung und Verkauf dieses Portfolios –, noch ein Ri-
siko oder ein Verlust übrigbleibt, der in dieser Größen-
ordnung wäre. Wir haben gesagt: 60 zu 40 zulasten der
Finanzindustrie, aber mit einem oberen Limit von
7 Milliarden. Er hat mir gesagt: Ich kann das nicht selbst
entscheiden, ich sehe aber Ihren Punkt. Ich muss mit der
Bundeskanzlerin sprechen. Ungefähr um halb eins, Vier-
tel vor eins, nachdem wirklich schon alles vorbereitet war
und schon die Gespräche liefen, hat mich dann die Bun-
deskanzlerin auf meinem Handy angerufen und gesagt:
Herr Ackermann, sagen Sie mir noch einmal: Wie beur-
teilen Sie die Lage? – Ich habe das noch einmal wieder-
holt. Dann hat sie gesagt: 10 Milliarden. – Ich habe
gesagt: Es tut mir wirklich leid. 7 Milliarden sind das
Maximum, das wir stemmen können. – Wir sind dann,
glaube ich, über 9 Milliarden auf 8,5 gekommen. Mir war
es dann einfach zu wichtig, und ich habe gesagt: Ich habe
die Kompetenz nicht, aber ich spreche noch mit den Ver-
tretern, die hier sind, und ich rufe Sie in zehn Minuten
zurück. Dann habe ich Herrn Weber – – Herr Müller von
der Commerzbank war sicher da, wahrscheinlich Herr
Sanio. Ich habe gesagt: Der Kompromiss sind 8,5 Mil-
liarden. Das ist eine gewaltige Belastung für Banken, die
schon relativ geschwächt sind, aber ich glaube, wir ha-
ben, um den Finanzplatz und Deutschland in dieser
schwierigen Situation vor einer wirklich dramatischen
Verwerfung zu schützen, keine andere Möglichkeit, als zu-
zustimmen. – Alle haben genickt. Ich habe dann Frau
Merkel angerufen und gesagt: Wir sind bereit: 8,5. – Sie
hat gesagt: Dann Deal. – Ich ging zurück und habe ge-
sagt: Wir haben einen Deal. – Da war große Erleichte-
rung. Wir haben dann die Pressemitteilung vorbereitet.
So haben wir wirklich fünf vor zwölf oder eins vor zwölf
noch das Schlimmste abwenden können. So viel, Herr
versucht, ihm klar darzustellen, dass es – ich sage das als
Marktökonom wirklich nicht gerne – leider ohne Staat

Vorsitzender, zu diesem Wochenende. (Aussage Dr. Josef
Ackermann, Protokoll Nummer 15, S. 76 ff., 82)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 125 – Drucksache 16/14000

Der Vorstandsvorsitzende der Commerzbank AG, der
Zeuge Martin Blessing, schilderte die Verhandlungen
zum Rettungspaket wie folgt:

„Die nächste Debatte oder das nächste Ereignis […] war
dann am 25.09. Das war nachmittags zum Ersten eine
Runde, die sogenannte Bristol-Runde – davon haben Sie
sicherlich schon gehört –, die hier in Berlin stattfand. Da
wurde aber überhaupt nicht über konkrete Institute gere-
det, sondern insgesamt nur über die Situation. Im An-
schluss fand in einem kleineren Kreis ein Meeting statt.
Hier wurde konkret über die Situation bei der Hypo Real
Estate gesprochen. Es ging insbesondere um die Frage,
ob die privaten Banken sich in der Lage sehen, der Hypo
Real Estate einen Liquiditäts- und Überbrückungskredit
in der Höhe von 15 Milliarden gegen Sicherheiten einzu-
räumen. Herr Ackermann, der an der Sitzung auch teil-
nahm, sagte, dass ein Team seines Hauses dabei sei, die
Qualität dieser Sicherheiten zu prüfen. […] Am Samstag
dann, am 27.09., fand gegen 11 – das war sozusagen für
mich der nächste Ereignispunkt, den ich in meinen Unter-
lagen gefunden habe – eine Telefonkonferenz des Vor-
stands des Bundesverbands der deutschen Banken statt
zur Vorbereitung eines Meetings in der BaFin zum Thema
Hypo Real Estate, das um 15 Uhr stattfinden sollte. Da-
mals, an dem Tag, haben wir dann in der Telefonkonfe-
renz aufgrund der Debatten und auch der Prüfungen der
Kollegen festgestellt, dass der Liquiditätsbedarf wahr-
scheinlich eher bei 34 denn bei den ursprünglichen
15 Milliarden, von denen Herr Funke anfangs gespro-
chen hatte und die wir auch an dem Donnerstag noch dis-
kutiert hatten, liegen würde. Wir sind dann zu dem Mee-
ting in der BaFin hingegangen; das fing um 15 Uhr an.
[…] Herr Sanio und Herr Weber haben ganz klar ge-
macht, dass wir hier eine Stützung brauchen und dass wir
ansonsten eine Riesenverwerfung am Markt kriegen. Das
war übrigens eine Meinung, die alle Teilnehmer geteilt
haben. […] Wir haben den ganzen Samstag verschiedene
Möglichkeiten diskutiert, haben dann am Sonntag die Ge-
spräche fortgesetzt. Ab 17 Uhr nahm dann in Person von
Herrn Asmussen auch das Finanzministerium noch zu-
sätzlich daran teil. […] Wir haben uns dann den Nach-
mittag und den Abend – ich hätte beinahe gesagt – die
Köpfe natürlich heiß geredet und debattiert, und irgend-
wann gegen 21.30 Uhr, 22 Uhr wurde dann das Thema
erst mal erfolglos vertagt. Wir hatten dann auch das Ge-
fühl, es geht nicht weiter. […] Es kam dann irgendwann
so gegen 22.30 Uhr […] ein Anruf, dass die Verhandlun-
gen jetzt doch weitergingen. (Aussage Martin Blessing,
Protokoll Nummer 16, S. 55 f.)

Auch der Abteilungsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik
im Bundeskanzleramt Dr. Jens Weidmann verwies in sei-
ner Aussage auf die zunächst vom Finanzsektor ange-
strebte interne Lösung und die „Gratwanderung“, die die
Bundesregierung vollziehen musste, als klar wurde, dass
eine privatwirtschaftliche Lösung nicht zustande kommen
würde:

„Als die Probleme der HRE im Verlauf der Woche vor

ten, dass eine rein private Lösung durch den Finanzsek-
tor, anfangs durch ein einzelnes Institut, später durch ein
Konsortium, möglich sei. Im Sinne einer verursacherge-
rechten Lastenteilung und einer Minimierung der Bei-
träge des Steuerzahlers waren wir der Auffassung, dass
die Probleme auch dort gelöst werden sollten, wo sie ent-
standen sind, nämlich in der Finanzwirtschaft. Noch zu
Beginn des Wochenendes bin ich davon ausgegangen,
dass es zu einer Einigung unter den Banken kommen
würde. Aber erst im Verlaufe der Gespräche zwischen der
Bankenaufsicht, der Bundesbank und den Banken wurde
klar, dass diese privatwirtschaftliche Lösung aus ver-
schiedenen Gründen nicht zustande kommen würde. Auch
alternative Optionen zur Bereinigung der Situation wie
beispielsweise die Insolvenz der DEPFA plc in Irland
wurden erwogen und wieder verworfen. Letztlich sahen
die beteiligten Experten neben der Liquiditätshilfe keine
andere Möglichkeit, die nicht zu massiven Verwerfungen
im deutschen Bankensystem geführt hätte. Diese Verwer-
fungen wurden von einigen ja auch als Kernschmelze be-
zeichnet. […] Die schwierige Gratwanderung, die wir als
Bundesregierung vollziehen mussten, bestand darin, dass
wir in den Verhandlungen natürlich versucht haben, den
maximalen Beitrag des Finanzsektors bei der Rettung der
HRE zu erreichen, ohne allerdings dadurch die helfenden
Banken selber in Gefahr zu bringen. Mein persönlicher
Eindruck war, bei allen Unsicherheiten, dass mit einer
Beteiligung am Ausfallrisiko von 8,5 Milliarden Euro für
den deutschen Bankensektor die Grenzen der Belastbar-
keit erreicht waren. Insofern halte ich die seinerzeit er-
zielte Vereinbarung für angemessen, da sie aus unserer
Sicht den größtmöglichen Beitrag des Finanzsektors zur
Rettung der HRE vorsieht.“ (Aussage Dr. Jens
Weidmann, Protokoll Nummer 21, S. 3)

„Meiner Ansicht nach sind wir sogar über die Belastbar-
keit des deutschen Finanzsektors hinausgegangen.“ (Aus-
sage Dr. Jens Weidmann, Protokoll Nummer 21, S. 7)

„[…] ist meine Einschätzung, dass man […] in Bezug auf
die Lastenteilung kein für den Bund und für den Steuer-
zahler besseres Ergebnis hätte erzielen können. […] Inso-
fern, glaube ich, ist meine Einschätzung, dass die Rettung
erfolgreich war.“ (Aussage Dr. Jens Weidmann, Protokoll
Nummer 21, S. 9)

In diesem Zusammenhang merkt der Zeuge auf den Hin-
weis, dass der Anteil der privaten Banken doch auf
4,5 Mrd. Euro begrenzt sei, an:

„Es waren ja am Ende nicht nur die privaten Banken bei
der Lastentragung dabei, sondern eben auch die Versi-
cherungswirtschaft. Es waren auch die anderen Säulen
des Bankensystems in die Lastenteilung einbezogen. Inso-
fern ist für den Bund relevant, was die Finanzwirtschaft
als solche an Lasten trägt, und nicht, was die privaten
Banken oder eine andere Säule des Bankensystems tragen
möchten.“ (Aussage Dr. Jens Weidmann, Protokoll Num-
mer 21, S. 18)

Der Präsident der Deutschen Bundesbank Prof. Dr. Axel

dem 28. September, also vor dem ersten Rettungswochen-
ende, bekannt wurden, war der Eindruck aller Beteilig-

Weber betonte den kontinuierlichen Kontakt, den er wäh-
rend der Verhandlungen, insbesondere am 28. September

Drucksache 16/14000 – 126 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2008, mit der Leitungsebene des BMF und dem Bundes-
kanzleramt hatte:

„Dieses Kompromissergebnis ist Ausdruck eines schwie-
rigen, unter hohem Zeitdruck erfolgten Ringens um die
richtige Balance zwischen zwei Aspekten. Das eine ist
– das war der Bundesregierung in diesen Verhandlungen
wichtig – die gebotene Einbeziehung der Finanzindustrie
in die Risikoteilung. Das Zweite war die Erkenntnis, dass
bei dieser Beteiligung die Leistungsfähigkeit der in der
Rettungsaktion eingebundenen Kreditinstitute zu wahren
war, und zwar in einem äußerst schwierigen und äußerst
unvorhersehbaren Marktumfeld. Während der gesamten
Verhandlungen über das ganze Wochenende vom 26. bis
28.09. und insbesondere am Sonntag, dem 28.09., war ich
persönlich in kontinuierlichem Kontakt zu der Bundes-
regierung, primär zu Staatssekretär Asmussen, aber auch
vereinzelt zu Minister Steinbrück und dem Abteilungslei-
ter im Kanzleramt, Dr. Weidmann. Die Bundesregierung
wurde von mir über den Fortschritt, aber auch über die
Probleme der Verhandlungen regelmäßig informiert. […]
Ich bin jedoch der festen Überzeugung, dass mehr als
eine Involviertheit der Banken mit 8,5 Milliarden Euro in
dieser Sitzung nicht erreichbar war. […] Sie können mir
glauben: Es war extrem schwierig und nur unter massi-
vem Druck möglich, diese 8,5 Milliarden unter den deut-
schen Versicherungsverbänden, Kreditinstituten zu vertei-
len. Deswegen bin ich mir sicher, dass man weiter hätte
nicht gehen können.“ (Aussage Prof. Dr. Axel Weber, Pro-
tokoll Nummer 17, S. 73 f.)

Der Zeuge bekräftigte auf Nachfrage, dass der Anteil in
Höhe von 8,5 Mrd. Euro den Grenzbetrag darstellte, der
zu diesem Zeitpunkt für die deutschen Banken verkraft-
bar gewesen sei:

„Ich glaube wirklich, dass man hier an die Grenze dessen
gegangen ist, was für die Kreditinstitute vor dem Hinter-
grund der sehr unsicheren Einschätzung ihrer eigenen
Entwicklung – für ihre eigenen Institute – verkraftbar
war. […] Ich will jetzt nicht über einzelne Nachkomma-
stellen dieser 8,5 Milliarden streiten; aber ich glaube,
dass diese 8,5 Milliarden eine realistische Einschätzung
der Tragfähigkeit des deutschen Bankensystems zu die-
sem Zeitpunkt war.“ (Aussage Prof. Dr. Axel Weber, Pro-
tokoll Nummer 17, S. 77)

Diese Einschätzung teilte der Präsident der BaFin Jochen
Sanio:

„Ich bin der Meinung, sage ich Ihnen hier ganz offen
– und ich bin kein Bankenlobbyist –, dass die 8,5 für die
Banken verdammt viel sind – verdammt viel sind –, be-
sonders in der damaligen Situation verdammt viel wa-
ren.“ (Aussage Jochen Sanio, Protokoll Nummer 17,
S. 16)

Der ehemalige Präsident des Bundesverbandes deutscher
Banken Klaus-Peter Müller betrachtete den Betrag in
Höhe von 8,5 Mrd. Euro, den die Finanzbranche zu über-
nehmen hat, als jenseits der Schmerzgrenze liegend:

dern um die Tragfähigkeit dessen, was Sie noch leisten
können. Es ist ja nicht damit gedient, dass Sie, wenn Sie
einen kranken Patienten haben, den aus Loyalität anste-
cken, damit auch die gesunden dann alle daniederliegen,
sondern es ging darum, das deutsche Bankwesen überle-
bensfähig zu halten.“ (Aussage Klaus-Peter Müller, Pro-
tokoll Nummer 20, S. 15)

„Ich empfand es als jenseits der Schmerzgrenze, eindeu-
tig.“ (Aussage Klaus-Peter Müller, Protokoll Nummer 20,
S. 10)

„Es hat richtigen Ärger im Kreis der Mitgliedsbanken ge-
geben, weil man glaubte, wir hätten die 8,5 Milliarden
nicht zugestehen dürfen.“ (Aussage Klaus-Peter Müller,
Protokoll Nummer 20, S. 22)

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der HRE Georg
Funke machte in seiner Zeugenaussage am 18. Juni 2009
unter Hinweis auf ein gegen ihn bei der Staatsanwalt-
schaft München I anhängiges Ermittlungsverfahren keine
Angabe zur Sache, verwies in einem anschließenden
Schreiben seines Rechtsanwalts vom 24. Juni 2009 zur
Vorgeschichte und zum Ablauf der Gespräche zur Ret-
tung der HRE jedoch auf einen vorläufigen Berichtsent-
wurf der amerikanischen Anwaltskanzlei Shearman &
Sterling (MAT A 41, dort Anlage 2; Dokument Num-
mer 16) vom 21. Oktober 2008. Die in dem Bericht be-
handelten Vorgänge seien aus der Sicht des Zeugen
durchaus zutreffend wiedergegeben. Zur Entstehung des
Ersten Rettungspakets führt der Berichtsentwurf Folgen-
des aus:

„Am Wochenende des 20./21. September 2008 führte der
Vorstandsvorsitzende Herr Funke Gespräche mit der
BaFin und der Bundesbank über die Situation der HRE
Group. […] Am 19. September 2008 hatte die Bayerische
Landesbank Senior Unsecured Bonds der HRE Germany
und der HRE International mit erheblichen Abschlägen
auf den Nominalwert angeboten, so dass sich ein rechne-
rischer Spread von ca. 300 Basispunkten ergab. Zuvor
lag dieser Spread bei ca. 150 Basispunkten. Die Bayeri-
sche Landesbank fungiert regelmäßig als Underwriter für
Emissionen der HRE Germany und der HRE Internatio-
nal. Aus diesen Emissionen behielt sie regelmäßig Wert-
papiere auf den eigenen Büchern, die zum Zeitpunkt Mitte
September ein von der HRE Group geschätztes Volumen
von ca. EUR 60-100 Mio. hatten. Die Erhöhung der
Spreads und die Verkäufe durch die Bayerische Landes-
bank wurden vom Markt offenbar als Zeichen einer mög-
lichen Krise der HRE Group gedeutet. Die Ausweitung
der Spreads setzte sich mit Beginn der folgenden Woche
fort, so dass Papiere der HRE International mit 2009 Fäl-
ligkeiten bereits bei Spreads in Höhe 600 bis 800 Basis-
punkten gehandelt wurden. Ab diesem Zeitpunkt konnten
die HRE Germany und die HRE International keine Emis-
sionen mehr platzieren. […] Die Ausweitung des Spreads
bei den Schuldverschreibungen der HRE International
und HRE Germany verunsicherte den Markt so weit, dass
beginnend mit dem 19. September 2008 und verstärkt ab
dem 22. September 2008 immer mehr Vertragspartner der
„Bei den 8,5 Milliarden geht es auch nicht so sehr darum,
[…] ob das angemessen oder nicht angemessen ist, son-

Depfa ihre Kreditlinien kürzten. Daher bestand die Ge-
fahr, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 127 – Drucksache 16/14000

würden, um den Liquiditätsbedarf der HRE Group zu de-
cken. Die HRE Group kam daher zu dem Schluss, dass sie
sich starke Partner verschaffen musste, um die notwen-
dige Liquidität zu erhalten und um nicht weiterhin im bis-
herigen Umfang auf die kurzfristige Refinanzierung am
Geldmarkt angewiesen zu sein. […] Aus diesem Grund
nahmen der Vorstandsvorsitzende Herr Funke und das
Vorstandsmitglied Frau von Oesterreich am 22. Septem-
ber 2008 Kontakt zur Deutschen Bank auf und vereinbar-
ten ein Treffen in Frankfurt am Main für den 23. Septem-
ber 2008. Innerhalb der HRE Group wurde begonnen, die
Kreditportfolien auf als Sicherheiten geeignete Forderun-
gen hin zu untersuchen. Die internen Abläufe wurden un-
ter dem Projektnamen „Blue“ geführt. Am 23. September
2008 ca. gegen 14 Uhr kamen in Frankfurt am Main Ver-
treter der HRE Group (Herr Funke, Herr Dr. Fell, Frau
von Oesterreich), Herr Flowers und Frau Krümmer mit
Vertretern der Deutschen Bank (u. a. den Herren
Ackermann und Dr. Wieandt) zusammen, um über die Stel-
lung einer längerfristigen gesicherten Kreditlinie durch die
Deutsche Bank an die HRE Group zu verhandeln. […]
Ausgehend von einem insgesamt am ungesicherten Geld-
markt aufgenommenen Volumen von EUR 51 Mrd., von
dem bis zum 31. Dezember 2008 ein Teilbetrag von
EUR 42 Mrd. zu refinanzieren war, ergab sich unter Ab-
zug der vom Vorstand der HRE Holding bereits eingelei-
teten Refinanzierungsmaßnahmen (Umfang geschätzt ca.
EUR 15 Mrd.) ein zunächst ungedeckter Refinanzierungs-
bedarf von ca. EUR 27 Mrd. Dabei war zu berücksichti-
gen, dass es der HRE Group auch nach der Lehman In-
solvenz noch gelungen war, in einem Umfang von ca.
EUR 12 Mrd. kurzfristige unbesicherte Refinanzierungen
am Geldmarkt aufzunehmen. Daher wurde eine besi-
cherte Kreditlinie in Höhe von ca. EUR 15 Mrd. erörtert,
die von der Deutschen Bank syndiziert werden sollte. […]
Als Sicherheit sollten in der HRE Group vorhandene
unbelastete Vermögensgegenstände dienen; solche
Vermögensgegenstände waren in einem Umfang von ca.
EUR 46 Mrd. vorhanden. Die Beteiligten vereinbarten
daher als weitere Schritte die Durchführung einer Due
Diligence der Vermögensgegenstände, das Aufsetzen der
Kreditfazilitäten und einen engen Austausch zwischen der
Abteilung Treasury der Deutschen Bank und der Abtei-
lung Treasury der HRE Group, um den Liquiditätsbedarf
besser zu verstehen. […] Noch am 23. September 2008
informierte der Aufsichtsratsvorsitzende Viermetz den
Bundesfinanzminister Steinbrück über die zwischenzeit-
lich verschärfte Situation der HRE Group und bat die
Bundesregierung, sich gemeinsam mit der Deutschen
Bundesbank dafür einzusetzen, dass der HRE Group eine
Kreditlinie von ca. EUR 20 Mrd. eingeräumt wird, um die
Refinanzierung der HRE Group bis ins neue Jahr abzusi-
chern. Nach der übereinstimmenden Erinnerung der von
uns befragten HRE Vertreter wurde der Betrag von
EUR 15 Mrd. als erstes von Herrn Dr. Ackermann in die
Verhandlungen eingeführt. […] Am 24. September 2008
fand ein Kick-Off-Meeting zu dem Projekt mit der Deut-
schen Bank in München statt. […] Am Abend des 25. Sep-
tember 2008 erhielt der Vorstand der HRE Holding einen

Freitag Nachmittag nach Frankfurt am Main. Vertreter
der HRE Group sollten das notwendige Zahlenmaterial
bereithalten und sich darauf vorbereiten, dass sie das Wo-
chenende über verhandeln würden. Die BaFin und die
Bundesbank wollten sich aktiv in die Verhandlungen mit
der Deutschen Bank und anderen Instituten einschalten.
Bei den Beteiligten auf Seiten der HRE Group erweckte
der Anruf den Eindruck, dass die BaFin und die Bundes-
bank diese Verhandlungen moderieren wollten, um bei
der Vereinbarung der angestrebten Kreditlinie behilflich
zu sein. […] Dementsprechend fand sich am Freitag, den
26. September 2008 eine größere Delegation der HRE
Group (u. a. die Vorstandsmitglieder Funke, Fell, von
Oesterreich und Glynn sowie die Herren Ahlers und
Bendfeld) bei der BaFin in Frankfurt am Main ein. Das
erste Treffen mit der BaFin fand ab ca. 14 Uhr statt und
dauerte knapp eine Stunde. Die Eröffnung des Treffens
durch Herrn Sanio erfolgte in konstruktivem Ton. Herr
Sanio sprach den Vertretern der HRE Group Lob für die
frühzeitige Einschaltung der Behörden aus, machte
gleichzeitig aber auch deutlich, dass der HRE Group die
Schließung droht, falls über das Wochenende keine Lö-
sung erzielt werde. […] Im weiteren Verlauf des Freitags
fanden getrennte Gespräche unter den übrigen Beteilig-
ten ohne Anwesenheit der Vertreter der HRE Group, die
sich in einem anderen Gebäude aufzuhalten hatten, statt.
Die Vertreter der HRE Group wurden vereinzelt mit spezi-
fischen Fragen zur Liquiditätssituation konfrontiert. […]
Da sich bei den Nachfragen vereinzelt Inkonsistenzen im
Zahlenmaterial der Depfa ergeben hatten, wurde ein Mit-
arbeiter von Herrn Dr. Fell beauftragt, Informationen zu
konsolidieren und für stabilere Datenbasis zu sorgen.
[…] Der kurzfristige Refinanzierungsbedarf der Depfa
bis zum 31. Dezember 2009 wurde mit ca. EUR 46 Mrd.
angenommen. Dem standen aus damaliger Sicht refinan-
zierungsinitiativen gegenüber, aus denen unter Berück-
sichtigung der wahrscheinlich zu erwartenden Bewer-
tungsabschläge („haircuts“) ein effektiver Mittelzufluss
in Höhe von ca. EUR 18,4 Mrd. erwartet wurde. […]
Einige der Initiativen waren bereits umgesetzt, so dass
EUR 5,9 Mrd. vom Gesamtvolumen der entlastenden Ef-
fekte wieder abzuziehen waren. So errechnete sich ein
Finanzbedarf der Depfa auf dem unbesicherten Geldmarkt
bis Ende Dezember 2009 in Höhe von ca. EUR 33,5 Mrd.
Für die HRE Germany und die HRE International wurde ein
entsprechender Finanzbedarf in Höhe von 1,3 Mrd. EUR
angenommen, so dass aus den am Wochenende zur Verfü-
gung gestellten Zahlen für die HRE Group insgesamt ein
Bedarf in Höhe von ca. EUR 34,8 Mrd. errechnet werden
kann. […] Offenbar nach einem Telefonat zwischen
Herrn Dr. Ackermann und Bundeskanzlerin Merkel
wurde am späten Sonntag Abend bekanntgegeben, dass
ein Rettungspaket in Höhe von EUR 35 Mrd. stehe, das
die Finanzierung der HRE Group bis Ende 2009 sicher-
stellen sollte.“

Der Zeuge Prof. Dr. Hans Tietmeyer, ehemaliges Auf-
sichtsratsmitglied der HRE, erklärte zur Entstehung des
ersten Rettungspaketes:
Anruf von Herrn Sanio und Frau Sabine Lautenschläger-
Peiter-Peiter von der BaFin mit einer Einladung für den

„Zunächst hatten wir den Eindruck, es soll ein Rettungs-
paket der Banken werden. Das hatte ich unterstützt, dass

Drucksache 16/14000 – 128 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

dieser Weg gegangen würde. Dann zeigte sich offenkun-
dig, dass die Gruppe der Banken nicht mehr bereit war,
den vollen Weg allein zu gehen, und dass auf der anderen
Seite das Loch größer wurde. […] Ich habe nichts an dem
staatlichen Handeln in Bezug auf Hypo Real Estate aus-
zusetzen.“ (Aussage Prof. Dr. Hans Tietmeyer, Protokoll
Nummer 13, S. 27)

„Das Erste und Richtigste ist, wenn es eine bankenin-
terne Lösung gibt. Wenn es das nicht gibt, dann würde ich
es in der Tat für richtig halten, dass Bundesbank und
Bundesfinanzministerium angesprochen werden. […] Ich
hielte es nicht für klug, sofort an die Politik heranzuge-
hen, sondern lasst uns erst versuchen jetzt, nachdem diese
Dramatik auf dem Tisch lag zunächst mit den Banken zu
reden. Insofern habe ich das auch gestützt, was damals
das Management noch wollte an diesem 22.09. Da wollte
das ja ein Arrangement treffen mit der Banking
Community. Es zeigte sich, dass das auf Dauer nicht
reichte – sei es, weil die Banking Community nicht genü-
gend sicher war, dass sie es schaffen könnte oder schaffen
wollte.“ (Aussage Prof. Dr. Hans Tietmeyer, Protokoll
Nummer 13, S. 31, 34)

Das Ziel der privaten Banken, die Rettung der HRE bran-
chenintern zu organisieren, bestätigte auch der Vorstands-
vorsitzende der Commerzbank AG, der Zeuge Martin
Blessing:

„[…] natürlich war unser Anspruch immer: Man muss
eigentlich etwas alleine hinkriegen. Ich glaube, wir haben
zwischen dem Wochenende null und dem Wochenende
eins versucht, an solchen Themen zu arbeiten. Als wir
dort am Donnerstag nach der Bristol-Runde auseinander
gingen, haben alle gesagt: Okay, wenn der Sicherheiten-
pool groß genug ist, dann werden wir es schon irgendwie
hinkriegen, diese 15 Milliarden zu stemmen. Als dann so-
zusagen im Laufe des Wochenendes eins immer klarer
wurde, dass es eher 35 sind, von denen wir am Wochen-
ende zwei wussten, dass es eher 50 sind, haben wir ge-
sagt: Das ist eine Größenordnung, die kriegen wir nicht
mehr hin. […] Natürlich war unser erstes Interesse, zu
sagen: Kriegen wir das alleine hin? […] Ich hatte an bei-
den Verhandlungswochenenden das Gefühl, dass bei al-
lem Stress, den es gab, und bei aller Unterschiedlichkeit
über Themen im Detail und natürlich bei der Frage der
Lastenverteilung alle Beteiligten, sowohl die Bundesre-
gierung als auch die Aufsicht als auch die Bundesbank
als auch die unterschiedlichen Bankenvertreter, immer da
gesessen haben mit dem klaren Willen: Wir wollen, dass
das hier klappt, und wir wollen irgendwie, dass es hin-
kommt, und wir sind auch bereit, uns dafür aus dem Fens-
ter zu lehnen und einen Beitrag zu leisten. – Das fand ich
sozusagen einen positiven Grundspirit an diesem Wo-
chenende, ohne den wir das sicherlich auch nicht hinge-
kriegt hätten.“ (Aussage Martin Blessing, Protokoll
Nr. 16, S. 69 f.)

Der Zeuge verneinte, dass der Staat vor den privaten Ban-
ken kapituliert habe:

hinbekommen. Da hat niemand vor niemandem kapitu-
liert, sondern alle haben sich redlich bemüht, auf der ei-
nen Seite eine Lösung zu finden und auf der anderen Seite
natürlich eine Lösung zu finden, die sozusagen das eigene
Haus, das eigene Ministerium oder die eigene Aufsicht
möglichst nicht über Gebühr belastet.“ (Aussage Martin
Blessing, Protokoll Nummer 16, S. 70)

Der Vorsitzende des Bundesverbandes deutscher Banken
Klaus-Peter Müller betonte in diesem Zusammenhang,
dass den Vertretern der Finanzindustrie im Laufe der Ver-
handlungen klar geworden sei, dass eine Staatshilfe un-
ausweichlich sei:

„Wir haben darauf hingewiesen, dass hier nach unserem
Dafürhalten Staatshilfe unerlässlich sei, wobei vor allen
Dingen das französische Beispiel – die französische Re-
gierung hatte Tage vorher mitgeteilt, dass sie mit Staats-
garantien, mit Staatsbürgschaften eintreten würde – hier
eine Rolle gespielt hat. Soweit ich mich erinnere, hat der
Kollege Ackermann das dann auch noch mehrfach deut-
lich ausgeführt.“ (Aussage Klaus-Peter Müller, Protokoll
Nummer 20, S. 8)

Der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Bank AG
Dr. Josef Ackermann verneinte, dass die Bankenaufsicht
zu spät bei der HRE eingegriffen habe:

„Erstens. Die Liquiditätsverknappung und der Vertrau-
ensverlust sind erst richtig zum Vorschein gekommen, als
die Lehman-Pleite geschehen ist. Vorher war die An-
nahme – das war bei Aufsichtsbehörden weltweit so; was
ich gesagt habe, ist hier ganz entscheidend –: Eine sol-
vente Bank ist immer auch eine liquide Bank. Es kann
doch nicht sein, dass sich eine Bank mit, glaube ich,
8,6 Prozent Kapitalquote nicht refinanzieren kann. Das
Zweite ist – weltweit kann man das verfolgen und auch
verstehen und nachvollziehen –: Die Regierungen wie
auch die Bank waren sich der Dimension der Krise nicht
bewusst, und es dauerte relativ lange, bis man zu diesen
dramatischen Schritten kam.“ (Aussage Dr. Josef
Ackermann, Protokoll Nummer 15, S. 82)

b) Alternativen zur Rettung der HRE?
Die vom Ausschuss hierzu gehörten Zeugen sagten über-
einstimmend aus, dass es zu der gefundenen Lösung zur
Rettung der HRE keine Alternative gab. Alle Bemühun-
gen der an der Entstehung des Rettungspaketes Beteilig-
ten, Alternativen zu entwickeln, wurden entweder aus
rechtlichen Gründen oder aber mit Blick auf nicht akzep-
table wirtschaftliche Folgen verworfen. Der Ausschuss
stellt deshalb nach Abschluss der Beweisaufnahme fest,
dass für den Ausschuss keine Anhaltspunkte für eine ver-
gleichbar effektive Alternative sichtbar geworden ist.

Der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Bank AG
Dr. Josef Ackermann teilte auf eine Frage nach Alternati-
ven mit, dass nach intensiver Prüfung einvernehmlich
keine alternative Lösung als gangbar angesehen wurde,
auch keine isolierte Lösung für die DEPFA Bank plc:
„Nein, das habe ich nicht so gesehen. Ich glaube, wir ha-
ben eine schwierige, aber tragfähige Verhandlungslösung

„Wir haben an diesem Samstag alle Alternativen geprüft,
auch mit vielen externen Beratern, Rechtsberatern, Insol-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 129 – Drucksache 16/14000

venzexperten, wie ich es geschildert habe. Es gab effektiv
keine. Immer dann, wenn wir eine vermeintliche Lösung
hatten, haben wir gesehen, dass irgendwie eine Querver-
bindung bestand, die dann wieder zur Holding zurückge-
führt hat, oder andere finanzielle Verflechtungen, sodass
die Vernetztheit des ganzen Systems keine andere Lösung
zuließ.“ Man muss auch sagen, dass im deutschen Insol-
venzrecht, anders als im amerikanischen, einige Dinge
nicht möglich sind, wo man einfach Aktiva und Passiva
herausnimmt und neu in Banken transferieren bzw. sie
verkaufen kann. Diese Möglichkeit hatten wir nicht und
haben wir nicht. Deshalb waren die Optionen, die zur
Verfügung standen, eingeschränkter. Was zum Beispiel in
den USA Washington Mutual und andere gemacht haben,
diese Varianten standen nicht offen. Deshalb gab es ab
dem Moment, wo die Liquiditätsschwierigkeiten aufgetre-
ten sind, keine Alternative.“ (Aussage Dr. Josef
Ackermann, Protokoll Nummer 15, S. 79)

Der Präsident der Deutschen Bundesbank Prof. Dr. Axel
Weber bestätigte, dass eine der diskutierten Alternativen
die isolierte Insolvenz der DEPFA Bank plc gewesen sei,
die aber habe ausgeschlossen werden müssen:

„Wir haben verschiedene Szenarien durchdiskutiert. Dies
war ein Szenario. Aufgrund der Intergrupenverflechtun-
gen hätte automatisch eine solche isolierte Insolvenz der
DEPFA Irland zu einer Insolvenz der Mutter und damit zu
einer Insolvenz der anderen Töchter beigetragen. Dieses
Szenario hat man juristisch durchdekliniert, man hat es
aber im Laufe des Samstags als nicht realistisch ver-
worfen.“ (Aussage Prof. Dr. Axel Weber, Protokoll Num-
mer 17, S. 77)

Entsprechechend äußerte sich auch der Abteilungsleiter
Wirtschafts- und Finanzpolitik im Bundeskanzleramt
Dr. Jens Weidmann zu einer isolierten Insolvenz der
DEPFA Bank plc als Alternative zur Rettung der HRE:

„Die HRE hat ja keine oder kaum nennenswert Privat-
kundeneinlagen. Die DEPFA als solche ist eine Whole-
sale-Bank, hat also überhaupt kein Privatkundengeschäft.
Die Auswirkungen, die wir befürchtet haben, auf den
deutschen Sparer und auf das deutsche Finanzsystem
kommen ja alle über die Verflechtungen dieser Institute
untereinander und mit dem Rest des deutschen Finanzsys-
tems. Es ging also nicht darum, dass man eine irische
Bank rettet, sondern es ging darum, dass eine irische
Bank über ihre Verflechtungen andere, deutsche Banken
und die Einlagen der Sparer hätte gefährden können; da-
rum ging es. […] Die DEPFA plc war eine Wholesale-
Bank, hatte insofern kein Privatkunden-, Einzelkundenge-
schäft, also den klassischen kleinen Sparer; der war dort
nicht vertreten. Die Verflechtungen waren allerdings so,
dass beispielsweise Sozialversicherungsträger und an-
dere, auch in Deutschland, davon direkt betroffen gewe-
sen wären.“ (Aussage Dr. Jens Weidmann, Protokoll
Nummer 21, S. 33 f.)

Die Nachfrage, welche Möglichkeiten an diesem Wo-
chenende überhaupt gegeben waren, um anders zu han-

anwesenden Fachleute der Bankenaufsicht und die anwe-
senden Rechtanwälte alle Möglichkeiten durchdiskutiert
hätten:

„Wir hatten Spezialisten hinzugezogen, es waren Rechts-
anwälte zugegen, wir haben viele der Details versucht zu
klären. Am Schluss wurde relativ klar, dass die Kreditge-
währung über eine Zweckgesellschaft, über ein solches
SPV, was man zwischenschaltet, der gangbarste und ver-
nünftigste Weg war. Ich glaube, dass in Anbetracht der
kurzen Zeit, die gegeben war, um diese Lösungen zu erar-
beiten, nämlich nur dieses Wochenende, man meines Er-
achtens schon die Leute um den Tisch sitzen hatte, die die
notwendige Expertise hatten, um diese Alternativen zum
einen durchzudeklinieren und zum Zweiten zu bewerten
und einzelne Alternativen dann auch als nicht realistisch
zu verwerfen.“ Ich glaube, dass am Schluss die Lösung,
die gefunden wurde, die beste Lösung ist, die man für
diese Situation hätte entwerfen können.“ (Aussage Prof.
Dr. Axel Weber, Protokoll Nummer 17, S. 90)

Der ehemalige Sprecher des Vorstandes der HVB, der
Zeuge Dr. Wolfgang Sprißler, sah ebenfalls keine Alter-
nativen zur Rettung der HRE:

„Wir haben dann eineinhalb Tage intensiv diskutiert,
auch über verschiedene differenzierte Optionen. […] Ich
will aber das Ende vorwegnehmen: Letztlich haben wir
alle verworfen, weil wir alle am Tisch übereinstimmend –
Sie kennen ja die Teilnehmer, die bei diesem Meeting da-
bei waren – der klaren Überzeugung waren, dass es nicht
zu einer Insolvenz der HRE-Gruppe kommen darf, dass
dieses unter allen Umständen zu verhindern sei. Warum?
Eine Insolvenz hätte zu völlig unkontrollierten, unkontrol-
lierbaren, unkalkulierbaren Risiken für die Finanzindus-
trie, aber letztlich in Sekundär- und Tertiäreffekten auch
für die Realwirtschaft geführt. […] Wir glaubten […] auf
internationalen Märkten hätte sich ein absolutes Chaos
breitgemacht. Der deutsche Pfandbriefmarkt wäre irre-
versibel beschädigt worden, ein ganz wichtiges Refinan-
zierungsinstrument der Institute vor allem im Langfrist-
bereich. Es hätten sich gravierende Probleme und
Dominoeffekte für andere in HRE-Produkten investie-
rende Banken aus allen drei Säulen säulenübergreifend
ergeben. Es wäre also nicht nur im Bereich der privaten
Banken hier zu Problemen gekommen – da auch –, son-
dern auch säulenübergreifend, auch Versicherungen, So-
zialversicherungsträger und Kommunen. Letztlich wären
auch Firmen mit Sicherheit in erhebliche Schwierigkeiten
bei zu erwartendem Ausfall ihrer Geldanlagen bei der
HRE gekommen. […] Wenn Lehman einen Tsunami aus-
gelöst hat – wir müssen da immer im Auge haben: das ist
zusätzlich zu der totalen Verunsicherung nach Lehman
gekommen –, dann wäre hier die Situation mit einer HRE-
Pleite – um im Bild zu bleiben – mit einem Bild à la
Armageddon zu beschreiben gewesen.“ (Aussage
Dr. Wolfgang Sprißler, Protokoll Nummer 16, S. 23)

Der Vorstandsvorsitzende der Commerzbank AG, der
Zeuge Martin Blessing, bestätigte, dass es auch aus seiner
deln, beantwortete der Präsident der Deutschen Bundes-
bank Prof. Dr. Axel Weber mit dem Hinweis, dass die

Sicht keine Alternative zur Rettung der HRE gegeben
habe:

Drucksache 16/14000 – 130 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

„Es gab mehrere Modelle oder Überlegungen. Das eine
Modell war: Wir retten den deutschen Teil und lassen den
irischen Teil sozusagen in die Insolvenz gehen. Es gab
Möglichkeiten, Debatten über Treuhandlösungen, über
Auffanggesellschaften – – Am Schluss haben wir immer
gesehen: Das löst das Problem nicht wirklich, also ers-
tens die Frage, was im Euroraum passiert wäre, wenn
man die irische DEPFA hätte pleitegehen lassen. Was
dann mit dem EU- und Euromitglied Irland passiert wäre,
war die eine Frage, die uns umgetrieben hat. Die zweite
Frage war natürlich: Wenn diese Tochtergesellschaft in
Konkurs und in die Insolvenz geht, dann hat das Rückwir-
kungen auf die Mutter, weil es Verflechtungen gibt: Dort
gibt es Kreditbeziehungen, dort gibt es Wertansätze für
die Tochtergesellschaft. Wir haben gesagt – – Am Schluss
war die Meinung derjenigen, die dort im Raum saßen:
Wir kriegen das nicht abgespalten, wir kriegen das Pro-
blem nicht isoliert, es schwappt zurück, und damit haben
wir einen noch größeren Kollateralschaden ausgelöst,
ohne wirklich etwas gerettet zu haben. – Deswegen ist
diese Lösung verworfen worden.“ (Aussage Martin
Blessing, Protokoll Nummer 16, S. 58)

Staatssekretär im BMF Jörg Asmussen vertrat die Auffa-
sung, es sei nicht absehbar gewesen, was nach der
Lehman-Insolvenz passiere, da es dazu keine Erfahrungs-
werte gegeben habe (Aussage Sts Jörg Asmussen, Proto-
koll Nummer 21, S. 87). Auf die darauf aufbauende
Frage, wieso er dann so sicher sei, dass ein In-die-Insol-
venz-gehen-Lassen oder ein Moratorium bei der HRE ka-
tastrophale Auswirkungen gehabt hätte, antwortete der
Zeuge:

„Weil wir da 14 Tage später waren und weitere Erkennt-
nisse hatten. Wir waren an dem ersten Rettungswochen-
ende zwei Wochen nach Lehman, und die deutlichsten
Marktverwerfungen zeigten sich nicht mal in der ersten
Woche nach Lehman, sondern in der zweiten. Dann zu sa-
gen, auf die bereits erheblichen Marktturbulenzen on top
noch eine systemrelevante Bank, ob es HRE oder Dexia
oder Fortis sei – das ist zu viel. Aber was genau nach
Lehman passieren würde, wenn sie in die Insolvenz ginge,
da hatte niemand den Hauch von Ahnung. Das war nicht
absehbar.“ (Aussage Sts Jörg Asmussen, Protokoll Num-
mer 21, S. 87)

Die Frage, ob nicht, wenn mehr Zeit zur Verfügung ge-
standen hätte, die Rettung sorgfältiger hätte vorbereitet
und Alternativen sorgfältiger hätten geprüft werden kön-
nen, verneinte der Präsident der BaFin Jochen Sanio:

„Nein. […] Diese Bank musste gerettet werden – jetzt
spitze ich es zu – um jeden Preis; das ist meine persönli-
che Beurteilung. Die Alternative war so schrecklich, dass
jeder Preis – mit einer kleinen Einschränkung für „jeder“
–, also auch ein sehr hoher Preis, immer noch die bessere
Alternative war. – Erstens. Zweitens. Es musste festge-
stellt werden, wie groß das Loch war, das gestopft werden
muss. Es musste untersucht werden: Gibt es eine Lösung?
Das wurde wirklich sehr fachgerecht, auf kreativste Art
– „kreativ“ ist ein Euphemismus – geprüft, ob man nicht

mand vom BMF oder sonst einer noch was beitragen kön-
nen. Das war wirklich mit großer Tiefe – als Jurist traue
ich mich, das zu beurteilen – durchgeprüft. Es hatten
auch alle das gleiche Interesse, wenn das gegangen wäre,
und es ist allen schwergefallen, zu sagen: „Das geht lei-
der nicht“, weil dadurch eine andere Dimension ins Spiel
kam. […] Dazu brauche ich kein BMF. Dazu brauche ich
niemanden. Dazu brauche ich Fachverstand.“ (Aussage
Jochen Sanio, Protokoll Nummer 17, S. 40)

Der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Bank AG
Dr. Josef Ackermann wies darauf hin, dass eine Rettung
in jedem Fall unter Zeitdruck gestanden hätte, auch wenn
sie schon Wochen früher hätte begonnen werden können,
denn es hätte immer die Gefahr bestanden, dass Verhand-
lungen zur Rettung eines Institutes vor Abschluss der
Verhandlungen bekannt würden:

„Die Welt hat ein bisschen den Anschein erweckt, dass
die Situation über die Sommermonate hinweg eher eine
Beruhigung erfährt. Vieles wurde wieder auf Normalität
umgestellt. Das war teilweise auch in der Refinanzierung
von Banken eine spürbare Entlastung. Der 15. September
war so dramatisch. Sie können jegliche Statistik nehmen.
Da war immer die Zugspitze dazwischen, das heißt ein
dramatischer Trend in eine neue Richtung. Von da an wa-
ren die Probleme gravierend. Es gibt natürlich einige
Tage, wo man sagt: Das ist jetzt dramatisch, aber das
wird sich im Laufe der nächsten Wochen korrigieren. –
Das hat sich eben nicht korrigiert. […] Auf die Frage von
vorhin noch einmal, dass man, wenn man noch zwei Wo-
chen mehr gehabt hätte, die eine oder andere Lösung
– Debt Equity Swaps oder Vergleichbares – intensiver ge-
prüft hätte: Das schließe ich nicht aus. Aber Sie müssen
dann auch die Aktionäre finden, die hier mitwirken. Sie
können nicht einfach über die Aktionäre hinweggehen.
Die Zeit war so knapp, weil diese Bank ins Gerede kam.
Deshalb war die Zeit, wo die ersten Signale über das Aus-
maß des Liquiditätsbedarfes kamen, bis zur Bekanntgabe,
um die Märkte einigermaßen zu beruhigen, zu knapp für
große Strukturveränderungen oder Lösungen, die wirk-
lich überzeugend gewesen wären. Insofern hat der Zeit-
raum vom 15. September bis zum 28. September diese
Brisanz in die Diskussion gebracht.“ (Aussage Dr. Josef
Ackermann, Protokoll Nummer 15, S. 114 f.)

Dem Zeugen Dr. Josef Ackermann wurde mit Blick auf
Alternativen zum Rettungspaket eine Meldung der Süd-
deutschen Online von Anfang Juli 2009 vorgehalten, in
der die Forderung der Opposition, wiedergegeben wird,
die Bundesregierung hätte sich am Kapital der Banken
beteiligen müssen und sich nicht „nur“ mit einem Beitrag
der privaten deutschen Banken an der Rettung der HRE
von 8,5 Mrd. Euro begnügen sollen. Auf die Frage, was
er von solchen Vorschlägen – verwirklicht in Form von
Aktien – halte, führte der Zeuge aus:

„Das zeigt aber, dass man wirklich nichts von Wirtschaft
versteht. […] Das ist unmöglich. Wir haben doch keine
Aktien. Die Aktien gehören den Eigentümern; die Eigen-
tümer besitzen die Deutsche Bank. Vielleicht verstehe ich
die deutschen Banken aus diesem irischen Schlamassel
hätte rausziehen können. War nicht. Da hätte auch nie-

es falsch; aber das ist ja Träumerei. Das ist überhaupt
nicht darstellbar. Nein, das geht sicher nicht […] Also,

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 131 – Drucksache 16/14000

das ist undenkbar, hätten wir gar nicht – – konzeptionell
total daneben und auch nicht realisierbar.“ (Aussage
Dr. Josef Ackermann, Protokoll Nummer 15, S. 91)

Auch der Abteilungsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik
im Bundeskanzleramt Dr. Jens Weidmann sah in der
Übertragung von Kapitalanteilen der Banken auf den
Bund als Gegenleistung für dessen Beteiligung am Ret-
tungspaket, keinen gangbaren Weg:

„Ich glaube nicht, dass die Bankenvertreter, die dort ver-
treten waren, befugt gewesen wären, über das Eigentum
ihrer Aktionäre zu verfügen, indem sie letztlich Anteile,
die ihnen gar nicht gehören, übertragen. Insofern war
das eine Lösung, die wir nicht diskutiert haben. Im Übri-
gen, selbst wenn sie rechtlich gangbar gewesen wäre,
hätte sie meines Erachtens dazu geführt, dass keine Lö-
sung zustande gekommen wäre am Ende des Tages.“
(Aussage Dr. Jens Weidmann, Protokoll Nummer 21,
S. 25)

Ähnlich äußerte sich der ehemalige Vorstandssprecher
der HVB Dr. Wolfgang Sprißler:

„Also, an dem Wochenende, wenn ich Ihre Frage richtig
verstehe, hat das keine Rolle gespielt und wäre geschei-
tert auch schon an aktienrechtlichen Grundtatbeständen.
Ich meine, der Vorstand kann ja nicht hergehen und seine
Aktiengesellschaft, seine Gesellschafter übergehen.“
(Aussage Dr. Wolfgang Sprißler, Protokoll Nummer 16,
S. 50)

Auf die Frage, warum – wie im Fall der amerikanischen
Bank Bear Stearn – nicht eine „gesunde“ Bank die HRE
unter Mithilfe der Zentralbank habe übernehmen können,
verwies der Zeuge auf die anders gelagerte Stellung der
Europäischen Zentralbank (EZB):

„Dass man das zum einen nicht vergleichen kann, hatten
Sie ja auch gesagt. Zum anderen aber ist diese Lösung
nur möglich, wenn die übernehmende Bank auch durch
staatliche Hilfe gestützt wird. Die Unabhängigkeit der
EZB und der Notenbank in Europa hätte, glaube ich,
auch diese Lösung nicht möglich gemacht. Der institutio-
nelle Rahmen, den wir hier in Europa haben, hätte diese
Lösung nicht möglich gemacht.“ (Aussage Dr. Jens
Weidmann, Protokoll Nummer 21, S. 27)

Angesprochen auf die Idee, dass die Bundesregierung
doch die Deutsche Bank AG hätte auffordern können, die
HRE zu übernehmen, äußerte der Abteilungsleiter Wirt-
schafts- und Finanzpolitik im Bundeskanzleramt Dr. Jens
Weidmann unter anderem rechtliche Bedenken:

„Ich halte sie auch für keinen realistischen Weg, weil sie
am Ende dazu geführt hätte, dass die gewissermaßen ge-
zwungene Bank – zum Zwang hätten wir damals keine
Rechtsmittel gehabt; aber selbst wenn man mit Überzeu-
gungskraft das geschafft hätte – sicherlich einer Unter-
stützung des Bundes bedurft hätte. Insofern hätte man das
Problem eine Ebene verlagert, aber dadurch natürlich
auch nicht gelöst. Die Größenordnung bei der HRE war
so, dass sie eben nicht einfach durch eine andere Bank

auch nicht für gangbar und im Übrigen auch nicht für
praktikabel.“ (Aussage Dr. Jens Weidmann, Protokoll
Nummer 21, S. 25)

Vor der Schieflage der HRE sind Bankinstitute, die in
Schwierigkeiten geraten waren, durch eine branchen-
interne Lösung aufgefangen worden. Warum dies im Fall
der HRE nicht möglich gewesen sei, erläuterte der Präsi-
dent der Deutschen Bundesbank Prof. Dr. Axel Weber un-
ter Hinweis auf die massive Betroffenheit aller Institute:

„Bis zur HRE sind wir in Deutschland auch immer an-
ders vorgegangen. Ich will da vielleicht mal mit einem
Missverständnis aufräumen, was ich oft vorfinde: Wenn
wir eine Lösung verhandeln zwischen einer IKB und den
Beteiligten, dann war unsere Einbeziehung des Staates
nicht dadurch gegeben, dass der Staat irgendeine Funk-
tion übernehmen sollte, sondern die Einbeziehung des
Staates hat sich faktisch ergeben durch die Tatsache, dass
die KfW Eigentümerin der Bank war. […] Bis zur Hypo
Real Estate ist es uns immer gelungen, unter den Beteilig-
ten sozusagen jedem den Scheck so in die Tasche zu ste-
cken, dass eine Lösung erreicht wurde unter den betroffe-
nen Banken. Bei der Hypo Real Estate war aufgrund der
massiven Betroffenheit des Instituts und der gleichzeitig
auftretenden massiven Betroffenheit jedes einzelnen Insti-
tuts selbst diese Verteilung der Risiken unter den Beteilig-
ten nicht mehr möglich. […] Wir waren an dem Wochen-
ende keine Rettungsnovizen mehr. Wir haben so viele
Institute in den Wochen zuvor durch Rettungsaktionen
und Wochenenden geführt, dass mittlerweile Bundesbank
und BaFin sehr gut wussten, wie man die Theatralik und
wie man die Dramaturgie gestalten muss, dass man mon-
tagmorgens eine Lösung hat, und genau das haben wir
erreicht. […] Jede Bankenrettung muss auf die spezifi-
schen Gegebenheiten des jeweiligen Instituts abgestellt
sein, und das haben wir bei der Hypo Real Estate ge-
macht. Wir haben uns nicht durch Alternativen verleiten
lassen, die irrelevant waren.“ (Aussage Prof. Dr. Axel
Weber, Protokoll Nummer 17, S. 110)

Der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Bank AG
Dr. Josef Ackermann bestätigte in seiner Vernehmung
ebenfalls eine hohe Gefährdung für die übrigen Banken in
Deutschland, wenn diese die Rettung der HRE hätten al-
leine übernehmen müssen (Aussage Dr. Josef Ackermann,
Protokoll Nummer 15, S. 75):

„Eine Schwächung des Bankensystems mit der Möglich-
keit der Übernahme durch ausländische Banken hätte zur
Folge, dass die größte Volkswirtschaft Europas und die
viertgrößte der Welt über keine globale Bank mehr ver-
fügt. Und dann wünsche ich Deutschland viel Glück. Das
würden wir alle sehr, sehr bedauern, und wir sollten alles
tun, die Banken nicht so auszureizen, dass sie es einfach
nicht mehr können.“(Aussage Dr. Josef Ackermann, Pro-
tokoll Nummer 15, S. 109)

Der Präsident der Deutschen Bundesbank Prof. Dr. Axel
Weber wies daraufhin, dass am Ende des ersten Rettungs-
hätte bewältigt werden können ohne staatliche Unterstüt-
zung. […] Alleine aus rechtlichen Gründen halte ich ihn

wochenendes sämtliche Alternativen mit den Vertretern
der Bankenaufsicht bereits durchgeprüft waren, so dass

Drucksache 16/14000 – 132 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

die Bundesregierung den Verhandlungsprozess abschlie-
ßen konnte:

„Natürlich hat man in diesem Prozess auch immer über
das Für und Wider von Alternativen diskutiert, auch mit
der Bundesregierung, aber am Sonntagabend war es
dann so, dass am Schluss primär die Lastenverteilung in-
nerhalb dieser einen Lösung die Diskussion dominiert hat
und nicht mehr über andere, samstags schon verworfene
Alternativen diskutiert wurde.“ (Aussage Prof. Dr. Axel
Weber, Protokoll Nummer 17, S. 91)

Im Ergebnis hat die Beweisaufnahme für den Ausschuss
keinerlei Alternativen erkennbar werden lassen, über die
die HRE hätte realistischerweise gerettet werden können.

c) Fehlende Vorbereitung der Bundes-
regierung für eine Notfallsituation
wie bei der HRE?

Der Ausschuss hat sich in Zusammenhang mit der Ret-
tung der HRE auch der Frage zugewandt, ob eine voraus-
schauende Planung und Vorbereitung ein alternatives,
eventuell früher einsetzendes Rettungskonzept ermög-
licht hätte. Im Ergebnis haben sich aus der Beweisauf-
nahme keine Alternativen ergeben, die ein besseres Er-
gebnis versprochen hätten.

Zwischen Zusammenbruch Lehman am 15. September 2008
und dem sogenannten Rettungswochenende am 27./28. Sep-
tember 2008 waren für die HRE knapp zwei Wochen Zeit,
sich auf den möglichen Zusammenbruch einer deutschen
Bank vorzubereiten. Die HRE-Gruppe selbst hat unmit-
telbar nach dem Fall Lehman alle Forderungen und Ver-
bindlichkeiten gegenüber der DEPFA Bank plc analysiert
und alle möglichen Szenarien durchgespielt, um eine Ret-
tung der deutschen Banken der HRE-Gruppe eventuell
mittels Insolvenz der DEPFA Bank plc zu erreichen.

„… nach den Fall Lehman habe ich den Auftrag bekomen
über die Holding, dass ich alle Verbindlichkeiten und
Forderungen, die die HRE Bank gegenüber der DEPFA
hatte und auch gegenüber der Holding, analysieren und
auflisten sollte, weil man auch alle möglichen Szenarien
durchspielen wollte, um hier eine Rettung eventuell der
deutschen Banken durchzusetzen und eventuell die
DEPFA in die Insolvenz gehen zu lassen.“ (Aussage
Zeuge Stephane Wolter, Protokoll Nummer 13, S. 38)

Seit der Sonderprüfung der HRE durch BaFin und Bun-
desbank wurden keine Notfallpläne für eine eventuelle
Rettung der HRE mit staatlichen Liquiditätszuschüssen
erarbeitet. Es gab auch keine abstrakten Notfallpläne für
den Fall einer Bankeninsolvenz. Auch das BMF hatte
keine konkrete Notfallplanung zur HRE in den Akten.

Man hätte sich eventuell vorbereiten können, indem man
insbesondere die Insolvenzoptionen für einen Bankkon-
zern und die damit verbundenen Rechtsfragen sowie die

Der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Bank AG
Dr. Josef Ackermann, räumte insofern ein, man sei auf
die konkrete Situation nicht vorbereitet gewesen:

„Da ist man in verschiedenen Räumen und versucht, sich
zu organisieren. Dass da Zeit verloren geht und dass man
effizienter solche „Übungen“ durchführen könnte, wenn
man sich gewisse Dinge vorher überlegt hat. Also, die
ganzen Rechtsüberlegungen für die Insolvenz – dass wir
da auf der grünen Wiese Überlegungen machen mussten,
dazu könnte man sagen, das könnte man einmal ganz un-
abhängig vom Namen einfach durchspielen: Wie geht
eine Insolvenz einer solchen Bank? Welche Maßnahmen
müssen ergriffen werden und welche Kommunikation?
Ich mache nicht irgendjemanden einen Vorwurf, der das
nicht gemacht hat, aber eine Lehre der Krise ist, dass
man sich hier wahrscheinlich vermehrt mit solchen Din-
gen auseinandersetzen muss, um einfach besser vorberei-
tet zu sein um sagen zu können: Das haben wir schon
längst durchdacht; wenn die Idee der Debt Equity Swaps
kommt, dann gibt es diese 10 Maßnahmen; wenn eine Teil-
insolvenz kommt, dann muss es das geben, usw. . – Also
das sollte man einmal gedanklich durchspielen, und zwar
in verschiedenen Zusammensetzungen. Dazu gehört die
Bundesbank, dazu gehört BaFin, dazu gehören einzelne
Banken, dazu gehört das Finanzministerium.“ (Aussage
Dr. Josef Ackermann, Protokoll Nummer 15, S. 117)

Einen für die sich schließlich ergebende Situation stimmi-
gen Rettungsplan hätte jedoch auch nach seiner Auffas-
sung nicht vorher konkret vorbereitet werden können:

„In dieser Phase – weil wir alle nicht vorbereitet waren –
war es unmöglich, dass die Bundesregierung innerhalb
von 24 Stunden mit einem Alternativkonzept gekommen
wäre, oder man hätte das jahrelang in der Schublade vor-
bereitet gehabt. […] Meines Erachtens war dies in dieser
Dimension unvorhersehbar. […] Das sind außerordent-
lich brisante Themen. So etwas einfach als Trockenübung
vorzubereiten, das könnte man nur im kleinsten Kreise
tun. Aber dass Banken von der Größenordnung einer
Hypo Real Estate in solche Schwierigkeiten kommen
könnten, war sicher nicht die Erwartung, konnte realisti-
scherweise auch nicht vorhergesehen werden. […] Es gab
Übungen in verschiedenen Ländern. […] Solche Übungs-
anlagen können gut sein. Aber die Realität ist immer an-
ders. Selbst wenn wir das zwei Jahre früher für die Hypo
Real Estate oder die Deutsche Bank getan hätten, wären
die Annahmen sicher anders gewesen als das, was uns
schlussendlich eingeholt hat. Die Größenordnungen der
Verwerfungen waren ein Vielfaches von dem, was wir er-
wartet hatten.“ (Aussage Dr. Josef Ackermann, Protokoll
Nummer 15, S. 115 f.)

Diese Einschätzung teilte auch der Staatssekretär a. D.
Dr. Thomas Mirow unter Verweis auf die Nichtvorherseh-
barkeit der Lehman-Insolvenz:

„Ich teile Ihre Einschätzung, dass wir uns miteinander
auf die Subprime-Risiken konzentriert hatten im Früh-
jahr, weil das die Risiken zu sein schienen, mit denen man
Kommunikation an die Märkte an einem abstrakten Fall
durchspielt.

wirklich rechnen musste, während eben mit der Frage ei-
ner zusätzlichen plötzlichen Veränderung der Liquiditäts-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 133 – Drucksache 16/14000

situation durch ein Großereignis, wie es dann die Schlie-
ßung von Lehman war, zu diesem Zeitpunkt nicht zu
rechnen war und die Auswirkungen auch nicht vorwegzu-
nehmen waren. In dieser zweiten Beziehung werden wir
uns wahrscheinlich unterscheiden; aber das ist nach wie
vor meine Überzeugung. […] Aber es würde mich erstau-
nen, wenn es möglich gewesen wäre, bezogen auf eine
damals – damals, also im Frühjahr 2008 – noch funk-
tionsfähige Bank, all die Elemente einer solchen Rettung
im Vorhinein zu definieren. Ich glaube, dass Sie dafür
eine sehr konkrete Kenntnis der dann gegebenen Situa-
tion brauchen, der dann gegebenen Liquiditätslage
brauchen.“ (Aussage Dr. Thomas Mirow, Protokoll Num-
mer 15, S. 33)

Der Abteilungsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik im
Bundeskanzleramt Dr. Jens Weidmann verwies in seiner
Aussage darauf, dass kein Notfallplan die Insolvenz eines
Instituts wie Lehman Brothers habe berücksichtigen kön-
nen:

„Ich glaube, wir sind einfach nach Lehman in eine an-
dere Zeitrechnung sozusagen eingetreten. Die Dramatik
der Ereignisse und das Ausmaß der Marktstörungen wa-
ren für keinen Beteiligten vorhersehbar. Insofern hätte
man, selbst wenn man Notfallpläne gehabt hätte, diese
Entwicklungen in den Notfallplänen sicherlich nicht be-
rücksichtigt.“ (Aussage Dr. Jens Weidmann, Protokoll
Nummer 21, S. 5)

Auch der Staatssekretär im BMF Jörg Asmussen nahm zu
dem Vorwurf Stellung, das BMF hätte eine solche Not-
fallplanung bereithalten müssen:

„Es hat weiter den Vorwurf gegeben, es gebe im BMF
keine Notfallplanung. Es stimmt: Es gibt keine Notfallpla-
nung, in dem Sinne zugeschnitten, dass man für ein ein-
zelnes, spezielles oder einzelne Institute einen Plan hat,
„what to do“. […]

Es gibt aber eine Notfallplanung, die auch so heißt, gebil-
ligt durch den Ständigen Ausschuss für Finanzmarktstabi-
lität, letzte Aktualisierung allerdings im Oktober 2007.
Dieses Dokument ist kein Masterplan „Was tue ich mit ei-
ner speziellen Bank?“; aber es listet zum einen Hand-
lungsoptionen auf, die es gibt. Beispielsweise zum Thema
Liquidität ist die ELA beschrieben – welche Möglichkei-
ten, welche Grenzen gibt es –, also die Nothilfefazilität
der Bundesbank. Es ist beschrieben die Liquiditäts-Kon-
sortialbank, wie man die aktiviert, welche Möglichkeiten
und welche Grenzen und Kommunikationswege, Telefon-
listen – – Dieser Instrumentenkasten war also bekannt.
Aber noch mal: Es geht nicht um eine einzelne, spezielle
Bank, ganz deutlich.“ (Aussage Sts Jörg Asmussen, Pro-
tokoll Nummer 21, S. 46)

Zu den Einzelheiten führte Staatssekretär im BMF Jörg
Asmussen im weiteren Verlauf seiner Vernehmung noch
aus:

„Aber aus dem Beschluss vom 12.10.07 dieses Ausschus-
ses für Finanzmarktstabilität gibt es einen Text, der „Öf-

‚1. Gewährleistungsrechtliche Handlungsempfehlungen‘

Das ist das: Man gibt eine Garantie. Da sind genau die
Regeln – mit wem muss man sprechen, was sind die ge-
setzlichen Rahmenbedingungen? – aufgelistet.

‚2. Haushaltsrechtliche Handlungsempfehlungen‘

Wenn Sie so weit kommen und meinen, eine Garantie ist
nicht mehr zu rechtfertigen, weil die Eintrittswahrschein-
lichkeit zu hoch ist, brauchen Sie, salopp gesagt, direktes
Haushaltsgeld.

‚Steuerliche Handlungsempfehlungen‘

Man könnte Banken in Not auch Steuerzahlungen stun-
den, um ihnen ein bisschen Luft zu geben; das war die
Idee.

Die Beihilfeproblematik wird dann erwähnt von allen die-
sen finanziellen Engagements des Bundes.

Unter Ziffer 5 kommt:

‚Entlastung durch öffentlich unterstützte Übernahme von
Bilanzaktiva.‘

Das hat man im Jahre 2007 schon einmal angedacht, […]
– – […] da war IKB schon hinter uns; Oktober 2007.

‚Übernahme notleidender Kredite „Bad Bank“‘

‚Übernahme von Aktien- und Beteiligungsbesitz‘

Das ist hier gedacht gewesen. Es sollte hier kein, sage ich
mal, Verstaatlichungsgesetz gemacht werden, aber man
hat geprüft: Kann die KfW für den Bund als Fiscal Agent
in solchen Fällen tätig werden?

Dann kommt der Unterpunkt „Erfahrungen aus anderen
Ländern“, dann Punkte, die heute politisch wieder heiß
diskutiert werden: Kontrolle des Restrukturierungspro-
zesses. Das ist die Frage geändertes Insolvenzverfahren
für Banken.

Also, ich denke, es gab Handlungsempfehlungen, und alle
diese Alternativen waren den handelnden Personen auch
bekannt.“ (Aussage Sts Jörg Asmussen, Protokoll Num-
mer 21, S. 82 f.)

Alternativen zum Rettungsplan wurden im BMF selbst
offenbar nicht geprüft. Es gibt in den BMF-Akten insbe-
sondere keine Darstellung oder Bewertung von Insolven-
zoptionen im Zusammenhang mit HRE, nicht vor, wäh-
rend und nach den Rettungswochenenden. Die Zeugen
Dr. Thorsten Pötzsch, Jens Conert und Dr. Susanne
Krecker konnten dazu ebenfalls nichts aussagen.

Staatssekretär im BMF Jörg Asmussen wies auch auf die
Gefahren konkreter Simulationen hin:

„Ich wäre zurückhaltend – und deswegen hat es das auch
nicht gegeben –, so etwas anhand einer konkreten Bank
durchzuspielen, weil: Wenn das bekannt wird, hängt die
Bank am Fliegenfänger. Da können Sie noch siebenmal
durch den Pressesprecher erklären lassen: Es war ein
Planspiel, wo sie die Bank Y durchgegangen sind: What
fentliche Unterstützung“ lautet. Da kommen sechs
Punkte, die alle jetzt wieder aufgetaucht sind:

to do if? – Das würde ich nicht tun.“ (Aussage Sts Jörg
Asmussen, Protokoll Nummer 21, S. 56)

Drucksache 16/14000 – 134 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

„Jede Simulationsübung hätte nicht – weil damit keiner
gerechnet hat – einen Fall wie Lehman Brothers enthal-
ten können und was dann passierte. Das war vorher nicht
übbar. Was man machen kann, ist zum einen, sich seines
Instrumentenkastens versichern. Das ist geschehen, und
diesen Instrumentenkasten kennen auch die wesentlichen
Handelnden im Finanzministerium – bezogen auf Kom-
munikation, bezogen auf Liquidität, bezogen auf Kapital-
ausstattung, beihilferechtliche Rahmenbedingungen, die
zu beachten sind, und Ähnliches. Es hat, wie gesagt, eine
EU-Krisensimulationsübung Anfang 2006 gegeben. Eine
neuere hat seitdem nicht stattgefunden, weil man seit Aus-
bruch der Krise im Sommer 2007 zum einen nicht durch
eine Simulationsübung weiter Unruhe schaffen wollte,
wenn diese Meldungen nach draußen dringen, und zwei-
tens weil auch EU-weit die Aufseher und Finanzministe-
riumspersonen wie auch Notenbanker durch praktisches
Krisenmanagement so gebunden waren, dass man, wie
gesagt, seit dem Ausbruch der Krise keine Übung
durchgeführt hat, und das haben wir in Deutschland auch
nicht getan.“ (Aussage Sts Jörg Asmussen, Protokoll
Nummer 21, S. 62)

Der Zeuge ist ergänzend gefragt worden, ob in einem
Gremium wie dem Ständigen Ausschuss für Finanz-
marktstabilität nicht zum Beispiel festgelegt werden
könne, wer Wertpapiere bewerten – also sehr schnell fe-
stellen könne, wo die Sicherheiten in einer Bank seien –,
wer eine Due Diligence relativ schnell erstellen können
und vieles andere, und ob dies nicht zumindest für das
Krisenmanagement gut gewesen wäre.

Staatssekretär im BMF Jörg Asmussen führte dazu aus:

„Das, was Sie gerade beschrieben haben, kann man nicht
simulieren. Die Frage, die Bewertung eines Sicherheiten-
portfolios erfordert Zeit. Es ist nicht das Problem, dass
Sie nicht jemanden kennen in einer großen Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft oder seine Teamleiter vom Finanz-
sektor, wo Sie anrufen und sagen: Bewerten Sie jetzt mal
dieses Sicherheitenportfolio! – Die Frage ist: Wie lange
brauchen Sie dazu? Im Schnitt – – Wir haben das ja durch
PwC für das Sicherheitenportfolio getan, das wir im Fall
HRE bekommen haben. Das dauerte rund sechs Wochen,
weil: Ein solches Sicherheitenportfolio – wieder am kon-
kreten Fall HRE – besteht, wenn man es nach Art der As-
sets sortiert, aus sieben Teilportfolien mit über
4 500 Einzelengagements. Die Idee, selbst wenn Sie ein
Team an der Hand haben, dass man das an einem Wo-
chenende oder auch in einer Woche komplett seriös be-
werten kann, das trägt nicht. Das können Sie deswegen
auch nicht simulieren.“ (Aussage Sts Jörg Asmussen,
Protokoll Nummer 21, S. 63)

Auf die Frage, welche Modelle das BMF denn – wie es in
der Innenpolitik zum Beispiel für den Fall der Geiselbe-
freiung auf einem Schiff vor Somalia bis ins Detail durch-
gespielt wurde – für den Fall entwickelt habe, dass wirk-
lich „einer Bank die Luft ausgeht“, wies der
Staatssekretär a. D. Dr. Thomas Mirow darauf hin, dass

„Drehbücher oder gar Rollenspiele, nein, das gab es
nicht. Ich hätte es mir auch verbeten. Die Vorstellung, es
hätte ein Drehbuch in irgendeiner Schublade des Bundes-
finanzministeriums gelegen, in dem wir ausgemalt hätten,
was passieren würde, wenn eine große oder gar sehr
große deutsche Bank illiquide geworden wäre, da hätte
ich nicht nur noch kurz geschlafen, wie es tatsächlich
war, sondern gar nicht mehr geschlafen. Das sind Dinge,
die Sie nicht machen dürfen. Das unterscheidet vielleicht
die Finanzmärkte bzw. den Finanzmarkt und den Umgang
mit einer Finanzmarktkrise von der Frage, wie Sie mit
der Piraterie im Golf von Aden umgehen. Sie dürfen ein
Drehbuch dieser Art nicht im Vorhinein schreiben. Ers-
tens tritt die Lage dann doch anders ein, als Sie sich das
vorstellen, und zweitens ist allein die Tatsache, dass ir-
gendjemand irgendwie davon Wind bekäme, es würde im
Finanzministerium an einem solchen Drehbuch gearbei-
tet, so hoch risikobehaftet, dass ich es keine Sekunde lang
in Erwägung ziehen würde.“ (Aussage Dr. Thomas
Mirow, Protokoll Nummer 15, S. 30)

Staatssekretär im BMF Jörg Asmussen wurde in Zusam-
menhang mit dem Ablauf des Wochenendes nach der
Umsetzung eines Memorandum of Understanding auf
EU-Ebene gefragt, wonach der Ständige Ausschuss für
Finanzmarktstabilität in einer Krisensituation eine Lö-
sung ermöglichen solle. Der Zeuge führte dazu aus:

„Ich denke, wir haben den Geist dieses MoU umgesetzt.
Ob man nun formal eine solche Gruppe einrichtet, ob die
tagt – –

Sie können ja mal gucken: Wer ist Mitglied in diesem
Ständigen Ausschuss, und wer war an dem Wochenende
alles da? Da kommen Sie mit Ausnahme des Abteilungs-
leiters, der an dem Wochenende nicht da war, auf die glei-
chen Personen: Herr Sanio, Frau Lautenschläger, Herr
Zeitler, Herr Loeper. So. Das sind die gleichen Personen
plus weitere, weil das Problem dann so groß wurde, dass
man auf der Ebene – sprich: ohne den Bundesbankpräsi-
denten selber – nicht weiterkommt. Der Ständige Aus-
schuss hat auch keine Mitglieder des Privatsektors; die
brauchte man hier dazu. Insofern denke ich, das, was die-
ses MoU vorsieht, haben wir alle im Kopf gehabt. Ein Teil
von den Personen, die da waren, hat das unterzeichnet,
das MoU, wie Herr Weber, wie ich aus dem Kopf weiß.
Ich denke, man hat das angewandt. Dass man Gruppen
immer ein Stück modifiziert, halte ich für normales Kri-
senmanagement. Wen brauchen Sie, wen brauchen Sie
nicht? Deswegen war es dann irgendwann auch zwingend
zum zweiten Wochenende: Sie brauchen den Versiche-
rungssektor.

Da ist irgendwann auch die Frage: Wessen Know-how
brauchen Sie? Zum Beispiel haben wir an dem zweiten
Wochenende Herrn Bräunig dazugezogen. Der war zwar
zu der Zeit nicht bei der KfW, aber der hat ein hohes
Know-how. Den kennen wir alle; dem trauen wir. Also,
ich denke, man hat ein Gerüst durch ein MoU. Das wird
immer dann in den institutionellen Besonderheiten aller
EU-Länder anders gehandhabt, und in dem Geiste macht
es entsprechende „Drehbücher“ bei Banken nicht geben
dürfe:

man dann das Krisenmanagement.“ (Aussage Sts Jörg
Asmussen, Protokoll Nummer 21, S. 83 f.)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 135 – Drucksache 16/14000

Der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück sah
ebenfalls keinen Unterschied darin, dass neben einem oh-
nehin stattgefundenen regen Meinungsaustausch zwi-
schen der BaFin, der Deutschen Bundesbank und dem
BMF nicht noch eine weitere Sitzung unter der Über-
schrift „Sitzung des Forums für Finanzmarktaufsicht“
oder „Ausschusssitzung für Finanzmarktstabilität“ statt-
gefunden hat:

„Gar keinen, […]. Seien Sie vergewissert, dass es in die-
sen Monaten einen ständigen Informationsaustausch zwi-
schen allen Beteiligten gegeben hat – was anderes ist
doch gar nicht vorstellbar – und ständige Kontakte gege-
ben hat. […] Das musste auch nicht alles formal geregelt
werden. Mein Staatssekretär ist in einem ständigen Kon-
takt gewesen mit dem Bundesbankpräsidenten, mit Herrn
Weidmann, mit den Fachleuten meines Hauses, mit der
BaFin. Ich bin in einem ständigen Kontakt gewesen mit
meinen internationalen Kollegen, mit meinem Staats-
sekretär, mit meinen Staatssekretären, mit einigen zustän-
digen Vertretern, insbesondere mit Herrn Wenzel, mit
Herrn Conert bzw. mit Herrn Weber, am laufenden Band,
und zwar durch physische Gegenwärtigkeit wie telefo-
nisch, auf welchem Wege auch immer. Ich empfinde es
fast als absurd, zu glauben, dass es verstopfte Kommuni-
kationslinien in diesen Tagen gegeben hat. Die hat es de-
finitiv nicht gegeben. Ich finde, das Ergebnis gibt uns
auch recht, dass die Kommunikation innerhalb der Bun-
desregierung sehr gut funktioniert hat. Ich stehe nicht
lange an, insbesondere den Verbindungen zwischen Kanz-
leramt und zwischen meinem Haus großen Dank zu
schulden. Dafür sind maßgeblich Herr Weidmann und
Herr Asmussen verantwortlich.“ (Aussage BM Peer
Steinbrück, Protokoll Nummer 22, S. 31)

d) Verhandlungstaktik der Bundesregierung

Der Ausschuss hat sich auch intensiv mit der Frage be-
schäftigt, wie das Vorgehen der Bundesregierung, erst
zum Ende der Verhandlungen am ersten Rettungswochen-
ende Präsenz zu zeigen, zu bewerten ist.

Hierzu erklärte der Vorstandsvorsitzende der Deutsche
Bank AG Dr. Josef Ackermann:

„Das Finanzministerium hat zum ersten Mal physisch
präsent am Sonntag um, glaube ich, 17.05 Uhr teilge-
nommen. Das war, als Herr Asmussen dazukam. Wir wa-
ren erstaunt. Wir hätten eigentlich erwartet, dass man
sich früher aktiv in die Diskussion einbringt, weil natür-
lich auch viel Zeit verloren ging. […] Wenn man taktisch
gespielt hat, hat man es also sehr gut und sehr weit ge-
trieben. Das war gefährlich. BaFin und Bundesbank und
auch wir waren alle der Meinung, es ist vorbei, und ha-
ben eigentlich die Zelte abgebrochen. Nur diese beiden
Telefonate, die ich geschildert habe, mit Herrn Steinbrück
und dann mit Frau Merkel haben noch eine Wende ge-
bracht. Nach dem Gespräch mit Steinbrück bin ich zu-
rückgerannt und habe gesagt: Halt, halt, alles stoppen,
nicht mehr weitermachen! Vielleicht ergibt sich doch

ziiert hat, dann hat man es sehr mutig gemacht.“ (Aus-
sage Dr. Josef Ackermann, Protokoll Nummer 15, S. 84)

Die Nachfrage, ob der Zeuge es als Geschäftsmann „für
schlau“ gehalten hätte, wenn die Bundesregierung bereits
am Freitag, den 26. September 2008 bei den Verhandlun-
gen vertreten gewesen wäre, verneinte der Zeuge:

„Ja, ich akzeptiere diese Verhandlungstaktik. Ich habe
nur ein bisschen Probleme: Wenn man es bis Montagmor-
gen um eins treibt, dann, finde ich, wie ich schon gesagt
habe, geht die Verhandlungstaktik in eine gefährliche
Zone hinein. Aber ich will nicht unterstellen, dass man
nicht verhandlungstaktisch klüger gefahren ist, dass man
sich nicht allzu früh in die Diskussion eingebracht hat.
Das hätte ich anstelle des Finanzministeriums auch so
gemacht.“ (Aussage Dr. Josef Ackermann, Protokoll
Nummer 15, S. 90)

Gleichwohl betonte der Zeuge Dr. Josef Ackermann, dass
die Verhandlungstaktik und -führung der Bundesregie-
rung zu einer konstruktiven Lösung geführt habe:

„[…] Aber lassen Sie mich noch mal klarstellen – manch-
mal muss man es dreimal einhämmern, bis es der Letzte
verstanden hat –: Die Bundesregierung war außerordent-
lich konstruktiv in der Suche nach Lösungen. Aber man
muss auch politisch verstehen, dass es nicht ganz so ein-
fach ist, einfach auf die erste oder zweite Anfrage hin zu
sagen: Wir verstehen euch. 35 Milliarden sind in Ord-
nung. Wir schaffen das schon. – Dass man dann versucht
hat, auch miteinander eine Lösung zu suchen, die ein
Burden-Sharing beinhaltet, eine Lastenteilung, und dass
Herr Steinbrück lieber 17,5 Milliarden und 17,5 Milliar-
den gesehen hätte, ist doch auch klar. Die Frage war:
Konnten die deutschen Banken so etwas darstellen, ohne
dass wir uns selbst gefährdet hätten und damit die Ver-
luste für den Steuerzahler am Schluss wahrscheinlich viel
höher gewesen wären? […] Deshalb konnten wir natür-
lich nur mit bestem Wissen und Gewissen einer Lösung
zustimmen, die wir zwar als an die Grenze des Machba-
ren gehend betrachtet haben, bei der wir aber das Gefühl
hatten: Wahrscheinlich bringt uns das nicht um. Es tut
uns weh und hilft uns in der Welt sicher nicht, aber es
bringt uns nicht um.“(Aussage Dr Josef Ackermann, Pro-
tokoll Nummer 15, S. 101)

Der Abteilungsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik im
Bundeskanzleramt Dr. Jens Weidmann äußerte sich auf
die Frage, ob der Zeuge eine frühere Beteiligung eines
hohen Regierungsbeamten am Rettungswochenende be-
grüßt hätte, wie folgt:

„Wir haben das natürlich auch besprochen, und unsere
Einschätzung zum damaligen Zeitpunkt war, dass, je frü-
her ein Regierungsvertreter vor Ort an den Verhandlun-
gen teilnimmt, natürlich auch umso früher Forderungen
an den Bund gestellt werden. Wir wollten bis zum Maxi-
mum den Beitrag der Finanzwirtschaft selber ausreizen
und insofern die Finanzwirtschaft auch dort erst mal ver-
suchen lassen, unter sich zurechtzukommen. Ich glaube,
noch eine Lösung. – Das war aber knapp. Wenn man dort
– und ich will das nicht in Abrede stellen – taktisch nego-

das wären dann Gespräche gewesen mit dem Bund über
die Beteiligung des Bundes und nicht mehr über die Be-

Drucksache 16/14000 – 136 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

teiligung der Finanzwirtschaft.“ (Aussage Dr. Jens Weid-
mann, Protokoll Nummer 21, S. 7)

Im Übrigen verwies der Zeuge darauf, dass mit dem Zeit-
punkt des Erscheinens eines hochrangigen Regierungs-
vertreters zugleich die Erwartungen der weiteren Sit-
zungsteilnehmer bezüglich einer Beteiligung des Bundes
an den Lasten steigen:

„Der konkrete Zeitpunkt war nicht abgestimmt. Aber es
bestand Einigkeit darüber, dass, sobald der Bund natür-
lich am Verhandlungstisch erscheint, sich die Forderun-
gen gegen den Bund richten würden und dass man im
Verlaufe des Sonntages dann an den Verhandlungen teil-
nimmt. Insofern erschien mir der Zeitpunkt, zu dem
Staatssekretär Asmussen bei den Verhandlungen erschie-
nen ist, jetzt nicht als außerhalb dessen, was vorher ver-
abredet worden war.“ (Aussage Dr. Jens Weidmann, Pro-
tokoll Nummer 21, S. 11)

„Es ging uns darum in den Gesprächen, auch den Druck
auf die Finanzwirtschaft zu erhöhen.“ (Aussage Dr. Jens
Weidmann, Protokoll Nummer 21, S. 12)

„Die Regierung war der Auffassung, dass, je früher die
Regierung am Verhandlungsort erscheint, desto früher
die Verhandlungen innerhalb der Finanzwirtschaft aus-
setzen und sich die Forderungen nur noch an den Bund
richten würden. Insofern war es so, dass wir damit ge-
rechnet haben, dass, je früher wir da sind, desto weniger
Anstrengungen von der Privatwirtschaft unternommen
worden wären.“ (Aussage Dr. Jens Weidmann, Protokoll
Nummer 21, S. 24)

Der Leiter des Referats Bankenwesen im BMF, der Zeuge
Jens Conert, verwies auf andere Bankenrettungen, bei de-
nen sich eine ähnliche Verhandlungstaktik bewährt hätte:

„Ich halte diese Eskalation im Grunde genommen für
richtig, ja. Sie hat ja auch in der Vergangenheit durchaus
Erfolg gehabt und ist auch kein unübliches Verfahren.
Das muss man nun auch sagen. Nehmen Sie IKB, nehmen
Sie die SachsenLB, oder nehmen Sie andere Beispiele.
Das sind Verhandlungssituationen, wo natürlich auch
versucht wird, die Dinge auszureizen, die freien Reserven
zu mobilisieren von den betroffenen Instituten oder deren
Bankengruppe. Das halte ich für richtig.“ (Aussage Jens
Conert, Protokoll Nummer 10, S. 79)

Der ehemalige Vorstandssprecher der HVB, der Zeuge
Dr. Wolfgang Sprißler, verneinte, dass eine frühere An-
wesenheit eines Vertreters der Bundesregierung notwen-
dig gewesen sei:

„Wir sind in dieses Wochenende mit der Maßgabe gestar-
tet – das muss man auch sagen; das war die klare
Marschrichtung der Moderatoren, insbesondere des Mo-
derators Axel Weber –, hier eine privatwirtschaftlich ge-
tragene Lösung hinzubringen und einfach zu analysieren:
Sind wir willens und in der Lage? Das war die zentrale
Fragestellung. Insofern, muss ich sagen, sehe ich jetzt
nicht zwingend, dass die Bundesregierung hier von An-

tern, in der Familie; nennen Sie es, wie Sie wollen. Inso-
fern halte ich das also nicht für zwingend erforderlich.
Ich habe hier klar gesagt: Wir als Partei, als Bankenseite,
hätten uns dann schon gewünscht, dass im Laufe – was
weiß ich – des Samstagabends oder vielleicht am Sonntag
in der Frühe jemand dagewesen wäre.“ (Aussage
Dr. Wolfgang Sprißler, Protokoll Nummer 16, S. 39)

Auch der Vorstandsvorsitzende der Commerzbank AG
Martin Blessing verneinte, dass es für die Bundesregie-
rung günstiger gewesen wäre, vor dem 28. September
2008 bei den Verhandlungen vertreten gewesen sei:

„Gut, wir haben ja am Samstag natürlich auch mit Herrn
Weber und Herrn Sanio darüber diskutiert, ob es nicht
besser wäre, dass die Bundesregierung direkt an den Ge-
sprächen teilnimmt. Wir wussten auch, dass natürlich
Herr Sanio und Herr Weber dort in Kontakt waren. […]
Auf der anderen Seite war uns dann natürlich in den Ver-
handlungen auch klar, dass der Bund natürlich nur be-
grenzte Begeisterung hat, dieses Problem zu lösen, und
dass deswegen auch die Frage, wann kommt wer zu den
Verhandlungen, eigentlich schon Teil der Verhandlung ist.
Da muss man am Schluss halt sehen: Da hätte man natür-
lich aus unserer Sicht den Verhandlungspartner früher
gerne am Tisch gehabt. Ob das aus Sicht des Verhand-
lungspartners dann eine günstigere Lösung geworden
wäre, da machen wir ein großes Fragezeichen dran.“
(Aussage Martin Blessing, Protokoll Nr.16, S. 60)

Der Staatssekretär im BMF Jörg Asmussen gab zum Ent-
scheidungsprozess und zum Motiv, warum er erst am
Sonntagnachmittag an den Verhandlungen teilgenommen
hat, Folgendes zu Protokoll:

„Die Entscheidung, wann ich fahre, hat der Minister ge-
troffen. Wir haben uns den Sonntagmorgen so entschie-
den, dass ich dann fahre. […] Es war die Überlegung: Je
später man erscheint, desto höher kann der Beitrag des
Finanzsektors sein. Das ist eine Überlegung, die sich im
Nachhinein als richtig herausgestellt hat. Diese Logik be-
ruht auf der Erfahrung anderer Rettungswochenenden.“
(Aussage Sts Jörg Asmussen, Protokoll Nummer 21,
S. 53)

Der Zeuge wies im Zusammenhang mit der Verhand-
lungsführung durch die Bundesregierung im Übrigen auf
den verhältnismäßig niedrigen Ausgangsbetrag hin, mit
dem sich der Finanzsektor zunächst beteiligen wollte:

„Es musste berücksichtigt werden – das war eine schwie-
rige Abschätzung –, dass der Finanzsektor nach Lehman
selbst in einer angespannten Lage war, dass die Bankvor-
stände zunächst nur an ihre eigene Bilanz denken und
sich keine zusätzlichen Lasten und Risiken aufhalsen
wollten; deswegen haben sie zunächst einen sehr viel
kleineren Betrag von 1 bis 2 Milliarden als Eigenbeteili-
gung angeboten. Zu den Vorwürfen, ich sei unvorbereitet
in die Verhandlungen gegangen, habe ich Ihnen gesagt,
welche schriftlichen Unterlagen mir vorlagen; aber, wie
gesagt, die wesentlichen Informationen liefen mündlich
fang an mit am Tisch sitzen muss. Zunächst müssen wir
uns mal klar werden, was überhaupt möglich ist, hausin-

und telefonisch.“ (Aussage Sts Jörg Asmussen, Protokoll
Nummer 21, S. 45 f.)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 137 – Drucksache 16/14000

Das schließlich erzielte Ergebnis sieht der Zeuge mit
Blick auf die für die HRE gefundene Lösung als beispiel-
los an:

„Für Fälle, wo es keine Beteiligung gab, ist mir in
Europa kein Fall bekannt, wo sich der Finanzsektor ins-
gesamt an einer Lösung finanziell beteiligt hat. Nein.“
(Aussage Sts Jörg Asmussen, Protokoll Nummer 21,
S. 53)

Der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück bestä-
tigt die vom Staatssekretär Jörg Asmussen vorgetragenen
Motive für eine späte Beteiligung eines hochrangigen
Vertrers des BMF an den Verhandlungen:

„[…] Wenn ein hochrangiger Bundesvertreter, mögli-
cherweise ich selbst, sehr früh bei diesen Verhandlungen
erscheint, dann wird der Preis für den Bundeshaushalt
und für den Steuerzahler sehr viel höher, weil es dann ei-
nen Adressaten an dem Verhandlungstisch gibt, auf den
sich Forderungen richten. Solange ein solcher Anwesen-
der nicht da ist oder erst in der Hierarchie stufenweise
eingeführt wird – immer unter dem Hinweis, dass es eine
Stufe noch gibt, die eingeschaltet werden muss, um
Zustimmung zu erfahren –, solange haben Sie eine Ver-
handlungsposition, in der Sie versuchen können, Ihre In-
teressenlage – in diesem Fall die Interessenlage des Bun-
deshaushaltes und all derjenigen, die als Steuerzahler
dahinterstehen – so lange wie möglich aufrechtzuerhal-
ten. Das heißt, an diesem Samstag […] ist es eine klare
Verabredung zwischen mir und Staatssekrektär Asmussen
gewesen, dass er am Samstag nicht nach Frankfurt fährt
und sich in die Verhandlungen erst einschaltet am Sonn-
tagnachmittag. In diese Verhandlungen ist er keineswegs
reingestolpert – ein ganz merkwürdiges Bild, das ja schon
verbreitet wurde, bevor man ihn überhaupt hat anhören
können und andere auch –, und er hat schon gar nicht
schlecht verhandelt zulasten der Steuerzahler; denn in-
zwischen gibt es ja einige Aussagen, die sich auch im
Protokoll wahrscheinlich wiederfinden, dass er beinhart,
bis an die Grenze, bis an die Schmerzgrenze verhandelt
habe, dass die Schmerzgrenze überschritten worden sei.
Wenn ich das mal als Umkehrschluss nehmen darf, ist das
ein Kompliment für die sehr starke und sehr harte Ver-
handlungsposition, die Herr Asmussen als Interessen-
sachwalter des Bundeshaushaltes dort wahrgenommen
hat. Ich fände es deshalb ganz fair, wenn diesbezügliche
Vorwürfe auch korrigiert werden könnten.“ (Aussage BM
Peer Steinbrück, Protokoll Nummer 22, S. 26 f.)

„Ich war mit Herrn Asmussen laufend in Kontakt. […]
Ich saß in Berlin hier in meinem Appartement und hatte
ständig Kontakt mit ihm. Die Vorstellung, dort sei irgend-
was aneinander vorbeigelaufen, hat einfach mit den fakti-
schen Abläufen nichts zu tun. Dieselben Telefonate in
mehreren Abfolgen wurden mit Herrn Weber geführt und
dito mit Herrn Ackermann. […] In den Einschätzungen
bin ich mir mit Herrn Asmussen sehr schnell einig gewe-
sen. Seine Empfehlungen habe ich zur Kenntnis genom-
men, an der einen oder anderen Stelle vielleicht Ergän-
zungen vorgenommen, insbesondere mit Blick auf: Wann

noch einmal auch an dieser Stelle für den Einsatz und den
Kenntnisreichtum von Herrn Staatssekretär Asmussen
deutlich bedanken. Mein Eindruck ist, dass er auch bei
seinen Verhandlungspartnern eine Reputation genießt,
die deutlich abweicht von dem, was eine ganz kleine, ex-
klusive Gruppe ihm an Eigenschaften zuordnet. […]“Ich
hatte Herrn Asmussen auf der Wegstrecke und dann in
weiteren Telefonaten keine Prokura gegeben, einzuschla-
gen. […] Das ist ein Verhandlungsablauf, wie er professi-
onell nun mal durchzuziehen ist, nicht allzu schnell zu sa-
gen: „Top, der Handel gilt“, aber wohl zu wissen, dass es
eine bestimmte Deadline gibt, und mir ist sehr bewusst
gewesen, dass die sich zeitlich um etwa 1 Uhr abspielte,
aber bis dahin in der Tat legitime Interessen aus der Sicht
auch eines Ministers, der übrigens ja auch für den Bun-
deshaushalt und nicht nur für Steuern zuständig ist, so
weit wie möglich durchzusetzen.“ (Aussage BM Peer
Steinbrück, Protokoll Nummer 22, S. 28 f.)

Eine Nachfrage auf diese Ausführungen bezog sich auf
die Prokura des Bundesministers der Finanzen bei diesen
Verhandlungen:

„Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja,
vielen Dank. – Herr Minister, zum ersten Rettungs-
wochenende. Sie sagten, Herr Asmussen habe keine Pro-
kura. Hatten Sie denn Prokura, wenn ich einmal so fra-
gen darf?

Zeuge Peer Steinbrück: Ich habe immer Prokura.

Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja,
ich habe fast nichts anderes erwartet. Warum wurde denn
dann die Kanzlerin noch zugeschaltet bzw. hatte die
„Letztverhandlung“?

Zeuge Peer Steinbrück: Weil ich wusste, dass sie noch
mehr rausholen kann.“ (Aussage BM Peer Steinbrück,
Protokoll Nummer 22, S. 70 f.)

Im Übrigen verwies der Bundesminister der Finanzen
Peer Steinbrück auf die weltweit bemerkenswerte Grö-
ßenordnung, mit der sich die Finanzindustrie an der Ret-
tung der HRE beteiligte:

„Wir waren uns relativ schnell – – Erstens habe ich sie
informiert, so wie sie auf ihrem Kanal auch immer von
Herrn Weidmann zutreffend informiert worden ist, und es
ging in der Tat um die Frage, dass der Staat behilflich
sein muss und was das im Einzelnen auch dann haus-
haltsmäßig bedeutet, und zweitens, dass wir in der Tat ei-
nen hohen Eigenbeitrag des Finanzsektors beide für rich-
tig und für notwendig hielten. Ich darf hinzufügen:
übrigens in einer Größenordnung wie in keinem anderen
Fall weltweit. Wenn Sie sich die Rettungsaktionen angu-
cken von anderen Ländern, werden Sie feststellen, dass
dort die Belastungen der öffentlichen Haushalte oder das
Obligo, in das die Politik bzw. die dortigen öffentlichen
Haushalte gegangen sind, sich deutlich unterscheidet,
und zwar – in Anführungszeichen – „negativ“ von dem,
was wir hier in Deutschland gemacht haben mit Blick auf
ist der richtige Zeitpunkt – er ist ja dort hingefahren –,
dass er dort nach Frankfurt hinfährt? Ich kann mich nur

die Einbeziehung des Finanzsektor.“ (Aussage BM Peer
Steinbrück, Protokoll Nummer 22, S. 28)

Drucksache 16/14000 – 138 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Für den Vorstandsvorsitzenden der Commerzbank AG
Martin Blessing war der Eindruck entstanden, dass die
Bundesregierung vorbereitet und informiert mit einer tak-
tischen Marschroute in die Verhandlungen gegangen sei,
von der er viel gelernt habe:

„[…] Nachdem Herr Asmussen am Sonntag ab 17 Uhr da
war: Der war voll im Film. Es war nicht so, dass er nicht
wusste, worum es geht, und ich hatte auch das Gefühl, er
weiß genau, welche Dimension und welche Problematik
ansteht. […] Mein Gefühl war, dass das Finanzministe-
rium sich überlegt hat: „Wie komme ich verhandlungs-
taktisch am besten durch das Wochenende?“, und sich
dann für eine Strategie entschieden hat, nämlich zu sa-
gen: Ich trete in die Verhandlungen erst sehr spät ein. –
Die Frage, ob es, wenn sie früher eingetreten wäre, für
sie günstiger geworden wäre, für das Finanzministerium
oder für uns Banken – – ich weiß es nicht. Im Nachhinein
ist das ganz schwer zu beurteilen. Das war eine Verhand-
lungsstrategie. Die hat sicherlich zu einem – wie soll ich
sagen? – etwas erhöhten Blutdruck geführt, genau, auch
bei den Beteiligten im Raum. Davon will ich mich gar
nicht ausnehmen. Aber sie hat am Schluss kurz vor knapp
auch zu einem Ergebnis geführt. […] An dem Wochen-
ende hätte ich das wahrscheinlich anders gesehen, als ich
das heute beurteilen würde. Heute würde ich sagen: Das
war eine mutige Strategie; da habe ich viel von gelernt.“
(Aussage Martin Blessing, Protokoll Nr.16, S. 63 f.)

Dem Vorwurf, Staatssekretär Jörg Asmussen sei in die
Verhandlungen „reingestolpert“, widersprach der Zeuge
Martin Blessing ausdrücklich:

„Nein, den Eindruck hatte ich nicht. Ich hatte nicht den
Eindruck, dass Herr Asmussen in die Verhandlungen
reingestolpert ist.“ (Aussage Martin Blessing, Protokoll
Nummer 16, S. 69)

Der Präsident der Deutschen Bundesbank Prof. Dr. Axel
Weber hob in seiner Zeugenaussage den Beitrag von
Staatssekretär Asmussen zum Verhandlungsergebnis be-
sonders hervor:

„Ich sagte ja vorhin schon, dass ich sowohl Freitag,
Samstag als auch Sonntag in mehr oder minder konti-
nuierlichem und regelmäßigem Kontakt mit dem Bundes-
finanzministerium war. Wir hatten aus Frankfurt durch-
aus adressiert – ich habe das häufig durch Verlassen der
Sitzungen getan –, wie der Stand der Verhandlungen ist
und insbesondere, wo sich Probleme in den Verhandlun-
gen auftaten. Ich kann mich an zwei Telefonkonferenzen
nach diesen Sitzungen des EZB-Rates, als ich zumindest
gegen 23 Uhr wieder in der BaFin präsent war, erinnern,
in denen ich mit Herrn Asmussen, mit Herrn Weidmann
und mit Herrn Steinbrück die Lage besprochen habe. Es
ging darum, dass man zum einen klarmachen musste, wa-
rum die dort gewählte Lösung vor dem Hintergrund aller
möglichen Alternativen die günstigste Lösung ist. Es ging
auch darum, warum diese Rettung unvermeidbar ist und
welche Folgen entstanden wären, hätte man diese Ret-
tungsaktion nicht durchgeführt. Es ging auch darum, dass

bei Genossenschaftsbanken, bei Versicherern, bei Kom-
munen, bei Wohltätigkeitsverbänden. Wir haben diese
verschiedenen Punkte – wegen des späten Zeitpunkts
sonntags – montags in einem Schreiben an das BMF noch
mal kursorisch erläutert und das BMF ins Bild gesetzt.
Ich habe es allerdings auch schon realzeitlich an diesem
Sonntagabend getan. Es war vollkommen klar, dass sich
der Bund schon relativ früh, am Sonntagnachmittag,
spätnachmittags, wegen der massiven Folgen, die eine In-
solvenz gehabt hätte, einer gemeinsamen Gesamtlösung
nicht verschließen wollte. Es war aber aus den Verhand-
lungen und den Gesprächen mit den Vertretern der Bun-
desregierung genauso klar, dass diese Lösung nur zu-
stande kommt, wenn es einen nennenswerten, dominanten
Anteil des privaten Sektors geben würde. Sie erwähnten
vorhin die Konvergenz dieser Zahlen auf die 8,5 Milliar-
den. In der Tat haben die privaten Banken zunächst mit
deutlich niedrigeren eigenen Beteiligungen aufgewartet.
Das hat sich dann relativ schnell und dynamisch über
7 Milliarden auf letztendlich 8,5 Milliarden hochge-
schraubt. Ich glaube, dass es hier gelungen ist, den priva-
ten Sektor wirklich nennenswert in die Lösung einzubin-
den. Das war von Anfang auch Ziel der Verhandlungen
der Bundesregierung.“ (Aussage Prof. Dr. Axel Weber,
Protokoll Nr.17, S. 78)

Die Abteilungsleiterin in der Bankenaufsicht der BaFin,
die Zeugin Frauke Menke, bestätigte die während der
Verhandlungen laufend erfolgte Kommunikation mit der
Bundesregierung:

„Ja, das Finanzministerium war natürlich vor dem Wo-
chenende informiert, dass es Probleme gibt. Die wussten
auch, dass man gemeinsam in dieses Wochenende reinge-
gangen ist, und es ist natürlich auch so gewesen, dass es
dann während des Wochenendes telefonische Kontakte
gegeben hat. Es hat auch während des Wochenendes ein
Schreiben gegeben, was von der Leitung Bundesbank und
BaFin dann ans Finanzministerium gerichtet worden ist.
Und es ist so, dass Herr Asmussen dann am Sonntag da-
zugestoßen ist.“ (Aussage Frauke Menke, Protokoll Num-
mer 8/2, S. 54)

Die Frage, ob die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
sich vom Zeugen Dr. Josef Ackermann bei der Vereinba-
rung des 1. Rettungspaketes in der Nacht zum 29. Sep-
tember 2008 habe „über den Tisch ziehen lassen“, ver-
neinte der Zeuge Dr. Josef Ackermann ausdrücklich:

„Nein, das sicher nicht. Also noch einmal: Ihr ist es ge-
lungen, noch 1,5 Milliarden mehr aus mir herauszupres-
sen, was nicht ganz so einfach war für mich das dann
meinen Kollegen zu erklären. Nein, diese ganze Vorstel-
lung, dass es hier um „einer gewinnt, einer verliert“ geht,
war wirklich nicht unsere Problematik damals. Es stand
viel zu viel auf dem Spiel. […] Dass man da natürlich au-
ßerordentlich zurückhaltend war, einen Schirm von
35 Milliarden – – Im Nachhinein sind wir größere Be-
träge gewohnt, aber damals war das eine unglaubliche
Größenordnung. Da war die Kanzlerin absolut besorgt
über das, was sie politisch umsetzen kann. Auf der ande-
es nicht nur Betroffenheiten unter den BdB-Banken gab,
sondern eben auch bei Landesbanken, bei Sparkassen,

ren Seite war es meine Aufgabe, zu sagen: Frau Bundes-
kanzlerin, Herr Steinbrück, die Banken können nicht

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 139 – Drucksache 16/14000

mehr. – Sie müssen sich vorstellen, was das heißt, schon
7 oder 8,5 Milliarden auf die Banken als Risiken zu ver-
teilen. Viele Banken haben Sie da nicht zur Verfügung, die
heute so etwas überhaupt noch verkraften können. Das
Zweite ist, dass diejenigen, die dann die Großen sind,
auch mit einem ganz substanziellen Betrag dabei sind. Da
sprechen wir über Milliarden. Wie soll ich als Deutsche
Bank hingehen und sagen: „Meine lieben Aktionäre, wir
haben gerade mehrere Milliarden an Risiken übernom-
men“, was kein anderes Land gefordert hätte in dieser Si-
tuation, und zwar nicht wegen Fehlern, die wir gemacht
haben, sondern Fehlern, die eine andere Bank gemacht
hat? Man muss schon ein bisschen verstehen, was das ge-
heißen hätte. Das hätte geheißen, dass unsere Aktien-
kurse dramatisch eingebrochen wären, dass wir wahr-
scheinlich das Rating verloren hätten, dass wir praktisch
die Aufgabe, die wir für die deutsche Wirtschaft weltweit
spielen, nur erschwert hätten wahrnehmen können. Die
Ernsthaftigkeit dieser Überlegungen war beiden absolut
bekannt, und ich glaube, man darf wirklich sagen – ich
würde das heute noch sehr stark so sehen –: Beide sind
bis an die Grenze des Möglichen gegangen. Ich glaube,
es war für Frau Merkel außerordentlich mutig, einfach so
nachts um eins 35 Milliarden minus 8,5 Milliarden zuzu-
sichern und zu sagen: „Ich bringe das dann schon durch
mit Herrn Steinbrück zusammen“, und für mich war es
genauso. 8,5 Milliarden kann die Deutsche Bank allein
nicht stemmen. Wir brauchen die Unterstützung von
vielen anderen. Dieses Commitment einzugehen, ernst-
haft und mit allem Bewusstsein, dass das notwendig ist
zur Rettung der Situation, in der wir stehen, war, glaube
ich, ein Entscheid, Der für mich sicher der schwierigste
war, und ich nehme an, für Frau Merkel auch ein schwie-
riger war.“ (Aussage Dr. Josef Ackermann, Protokoll
Nummer 15, S. 88 f.)

Die Frage nach der eigenen Zufriedenheit mit dem Ver-
handlungsergebnis beantwortete der Vorstandsvorsit-
zende der Deutsche Bank AG Dr. Josef Ackermann in
seiner Vernehmung wie folgt:

„Nein, ich war nicht zufrieden mit dem Ergebnis. Das
mag Sie jetzt erstaunen. 8,5 Milliarden ist für die deut-
schen Banken ein Riesenbetrag. Zählen Sie einmal zu-
sammen, was die Banken verdienen. Die kommen in ei-
nem Jahr in Deutschland nicht auf 8 Milliarden. Das
heißt, das ist ein Jahresergebnis, das hier im Feuer steht,
und das ist ein gewaltiger Brocken. […] Ich glaube, es
liegt im Interesse Deutschlands, dass die Deutsche Bank
wie andere Banken hochprofitabel ist, und es liegt im In-
teresse Deutschlands, dass die Deutsche Bank wie andere
Banken ohne Unterstützung durch die Krise kommen und
dabei mithelfen kann, anderen Banken eben Unterstüt-
zungsmaßnahmen zu geben. Aber die Möglichkeit, hier
noch weiter zu gehen, war einfach nicht gegeben. Darum
bin ich überhaupt nicht zufrieden mit diesem Ergebnis.
Und die Frau Merkel ist sicher auch nicht zufrieden. Aber
es war unter den gegebenen Umständen in dieser Krise,
glaube ich, die Grenze des Möglichen für beide, und wie

nicht darstellen.“(Aussage Dr. Josef Ackermann, Proto-
koll Nummer 15, S. 107 f.)

Der Zeuge berichtete im Übrigen, dass er nicht mit der
Erwartung in das Verhandlungswochenende gegangen ist,
dass am Ende eine Lösung zusammen mit der Regierung
möglich sein würde, er allerdings auch zunächst nur einen
Betrag zwischen 1 und 2 Mrd. als Beteiligung der priva-
ten Banken für vorstellbar gehalten habe (Aussage
Dr. Josef Ackermann, Protokoll Nummer 15, S. 89).

Der Vorstandsvorsitzende der Commerzbank AG, der
Zeuge Martin Blessing, bestätigte die Erwartung der pri-
vaten Banken, dass der Betrag, den sie zu übernehmen
hätten, auf bis zu 2 Mrd. Euro begrenzt bleiben würde
(Aussage Martin Blessing, Protokoll Nummer 16, S. 57).

Der ehemalige Vorstandssprecher der HVB, der Zeuge
Dr. Wolfgang Sprißler, kommentierte das Verhandlungs-
ergebnis auf die Frage, ob die Bundesregierung ange-
sichts des gestiegenen Anteils der Banken von 1 bis
2 Mrd. Euro auf 8,5 Mrd. Euro doch nicht schlecht ver-
handelt habe:

„Wir reden ja über 30 Milliarden, wenn ich beide Ret-
tungspaketwochenenden zusammen nehme: Liquidität
und 8,5 Milliarden Ausfallhaftung. Damit sind wir als
Finanzindustrie mit Sicherheit in den Grenzbereich des
Machbaren gegangen. Insofern können Sie sagen – wenn
Sie den Hut der Bundesregierung aufsetzen –: Es war mit
Sicherheit ein vernünftiges Ergebnis. Ich drücke es jetzt
mal so aus.“ (Aussage Dr. Wolfgang Sprißler, Protokoll
Nummer 16, S. 40)

Der Präsident der BaFin Jochen Sanio antwortet auf eine
vergleichbare Frage:

„Hat einer dem anderen da alles aus der Tasche gezogen,
was zu ziehen war? Dann habe ich, dabei bleibe ich auch,
gesagt: Der hat dem schon ein Loch in die Tasche gegrif-
fen.“ (Aussage Jochen Sanio, Protokoll Nummer 17,
S. 42)

Der ehemalige Präsident des Bundesverbandes deutscher
Banken Klaus-Peter Müller bewerte das Verhandlungser-
gebnis und den Beitrag der Finanzindustrie wie folgt:

„Wir haben die Haltung der Bundesregierung, wenn ich
es mal so sagen darf, als knüppelhart empfunden und für
uns an der Grenze des wirklich Erträglichen und noch
Machbaren. Ich bitte einfach um Verständnis dafür, dass
ich noch mal sage: Wir hätten 17 Milliarden nicht stem-
men können. Ich war mir nicht ganz sicher, was wir mit
8,5 Milliarden gemacht hätten. Das war einfach – – Das
war wirklich, wenn nicht jenseits der Grenze, im Mini-
mum grenzwertig. Es war Schluss.“ (Aussage Klaus-
Peter Müller, Protokoll Nummer 20, S. 17)

Der Präsident der Deutschen Bundesbank Prof. Dr. Axel
Weber bewertete das Krisenmanagement der Bundes-
regierung als angemessen und gut:

„Meine Einschätzung des Krisenmanagements der deut-
schen Bundesregierung, der BaFin, der Bundesbank und
gesagt: So weit sind wir gegangen; so weit haben wir uns
verpflichtet. Aber mehr könnten wir beim besten Willen

der Finanzinstitute ist, dass es an beiden Wochenenden,
aber auch zurückblickend für die beiden letzten Jahre als

Drucksache 16/14000 – 140 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

angemessen und gut zu bewerten ist. Lassen Sie mich kurz
die Hauptpunkte zusammenfassen, die sich mir aus die-
sem Wochenende ergeben haben – das sind nur drei kurze
Punkte –: Erstens. Die existenzbedrohende Illiquidität
der Hypo Real Estate hing kausal mit der nicht vorher-
sehbaren Insolvenz des Bankhauses Lehman zusammen.
Zweitens. Zur Rettung der Hypo Real Estate gab es keine
Alternative. Die Bank war erheblich vernetzt. Sie hatte
einen hohen Bilanzumfang. Es hätte zu massiven Verwer-
fungen an den deutschen und internationalen Finanz-
märkten geführt. Drittens. Das Krisenmanagement der
Bundesregierung war angemessen und gut. Es hat eine
systemische Finanzmarktkrise verhindert. Ich glaube
auch, dass die beiden Rettungswochenenden durchaus
dem Anspruch gerecht werden, dass – mit den Informatio-
nen, die uns verfügbar waren – professionelle Verhand-
lungslösungen in kurzer Zeit erarbeitet wurden. Letztend-
lich hat das Wochenende jedoch klargemacht, dass solche
Verhandlungen operative Risiken haben, und die richtige
Antwort der Bundesregierung auf diese operativen Risi-
ken war die Ausschaltung solcher Risiken durch das
Erlassen der Finanzmarktstabilisierungsgesetze. Sie ha-
ben nachhaltig zu einer Stabilisierung der Finanzmärkte
beigetragen.“ (Aussage Prof. Dr. Axel Weber, Protokoll
Nr.17, S. 75)

Im Laufe seiner Vernehmung ergänzte der Zeuge auf
Nachfrage seine Aussage:

„Das, was vielleicht für die privaten Banken und für die
Vertreter sozusagen der Gegenseite bei diesem Rettungs-
wochenende, um deren Einbeziehung es bei der Gesamt-
lösung ja ging, erstaunlich war, nämlich die genaue In-
formation der Bundesregierung im Detail zu dem Stand
der Verhandlungen und auch zu den Alternativen, war für
mich nicht erstaunlich, weil ich häufig und regelmäßig
mit den Beteiligten in Berlin geredet habe. […] Für mich
war es nicht erstaunlich, dass das Finanzministerium und
insbesondere der Staatssekretär genau im Bilde waren
über den Stand der Verhandlungen. […] Dass man opera-
tive Risiken eingeht, wenn man die Verhandlungen so
stark zum Ende hin polarisiert, das ist wahr. Ich glaube,
dass es hier auch durchaus negative Rückmeldungen
auch aus dem Kreditgewerbe gab über das Timing dieser
Verhandlungen. Was für mich letztendlich zählt, ist: Die
Verhandlungen waren zielführend, und sie haben montags
um 1 Uhr oder kurz danach dazu geführt, dass ein Mora-
torium vermieden wurde. Hier zählen faktisch nur die Er-
gebnisse, und das Ergebnis war gut. […] Ich glaube
nicht, dass irgendjemand hier diese Verhandlungen
leichtfertig angegangen ist, sie leichtfertig durchgeführt
hat oder leichtfertig Abschlüsse getätigt hat.“ (Aussage
Prof. Dr. Axel Weber, Protokoll Nr.17, S. 102)

Zur Bedeutung der Bankenaufsicht bei der Erarbeitung
einer Rettungsmöglichkeit für die HRE, merkte der Präsi-
dent der Deutschen Bundesbank Prof. Dr. Axel Weber an,
dass die Bankenaufsicht eine zentrale Rolle bei diesen
Wochenendgesprächen gespielt habe:

„Ohne die klare Führung der Aufsicht in diesen Wochen-

wahrgenommen, in diesem Bereich genau das zu verhin-
dern, was ein oder zwei Wochen vorher in den USA pas-
siert ist, nämlich die Insolvenz eines systemrelevanten In-
stituts. Ich halte nach wie vor – selbst bei kritischer
Prüfung; ich habe mir die letzten zwei Tage genau die
entsprechenden Entscheidungsunterlagen noch mal ange-
schaut – – Ich würde heute nichts anders machen als da-
mals. Ich glaube, es waren wichtige, für den deutschen
Finanzmarkt entscheidende Stunden. Ich sehe keine
nennenswerten Fehler, die in diesen Stunden begangen
wurden.“ (Aussage Prof. Dr. Axel Weber, Protokoll Num-
mer 17, S. 99)

Befragt, welche Rolle die beiden Präsidenten der Deut-
schen Bundesbank und der BaFin eingenommen hatten,
antwortete der Zeuge:

„Ich glaube, dass das schon ein wichtiger Unterschied
der Funktionen von Herrn Sanio und mir war. Herr Sanio
hat letztendlich am Schluss pflichtgemäß die Instrumente
des KWGs zu nutzen, und das wäre die Verhängung eines
Moratoriums. Ich habe die Möglichkeit, über Liquidität
und über Kompromisse, auch über die Rückmeldung zur
Bundesregierung: „Hier besteht eine Gefahr für die
Finanzstabilität des deutschen Systems“, eine Lösung vo-
ranzutreiben, die außerhalb des Instrumentenkastens des
KWGs liegt, die aber durchaus Teil des Instrumentenkas-
tens von Notenbanken ist. […] Insofern glaube ich auch
im persönlichen Verhältnis und auch im Verhältnis zu den
Kollegen der BaFin, dass diese Wochenenden gezeigt ha-
ben, dass die Kooperation der beiden Institute auch in
solchen Krisensituationen viel besser ist und auch viel
besser funktioniert, als es im öffentlichen Meinungsbild
und in der Presse oft porträtiert wurde. […] Solche Ver-
handlungen können Sie so nur führen, wenn Sie ohne Pro-
bleme sich faktisch blind verstehen in dem Herausarbei-
ten solcher Lösungen. Ich glaube, dass es wichtig war für
den deutschen Finanzstandort, dass wir diese Lösung zu-
sammen mit der BaFin, Bundesbank und den anderen Be-
teiligten erarbeiten konnten. Also, ich sehe diese Wochen
wirklich als entscheidend für das deutsche Finanzsystem
an, und ich bin froh, dass es uns gelungen ist, hier in
Deutschland ohne Unfall voranzukommen, bei allen
Holprigkeiten – da gebe ich Ihnen recht –, bei allen
Unwegsamkeiten und operativen Risiken, die solche Wo-
chenenden immer haben.“ (Aussage Prof. Dr. Axel Weber,
Protokoll Nummer 17, S. 109)

Die Frage, ob die Bundesregierung ein eigenes Konzept
vorgetragen habe, beantwortete der Vorstandsvorsitzende
der Commerzbank AG Martin Blessing wie folgt:

„Es gab ja keine Debatte über das Konzept: Was muss
man tun? Es gab einfach nur noch eine Debatte am
Schluss: Wie teilen wir die finanziellen Lasten in dem
Konzept? […] Das Problem ist: Irgendwann müssen Sie
sagen: So, ich brauche jetzt ein ziemlich simples, einfa-
ches, robustes, damit ich auch entscheiden kann.“ (Aus-
sage Martin Blessing, Protokoll Nummer 16, S. 82)
endgesprächen wären diese Rettungsmöglichkeiten nicht
erarbeitet worden. Wir haben dort eine Kernfunktion

Der Unterabteilungsleiter im BMF Dr. Thorsten Pötzsch
verneinte, dass sich der private Finanzsektor automatisch

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 141 – Drucksache 16/14000

darauf verlassen hätte, dass der Staat die HRE retten
würde:

„Die Erklärung ist eine politische Erklärung, eine politi-
sche Erklärung, die sicherstellen sollte, dass das Ver-
trauen an die Finanzmärkte zurückkehrt. Ich glaube
nicht, dass alle Banken aufgrund dieser Erklärung – alle
Banken – ursprünglich und sofort sagen konnten: Aha,
damit werde ich vom Staat gerettet und lehne mich zu-
rück. – Dass das nicht so war, kann man auch daran se-
hen, dass beim ersten Rettungswochenende die Eigenbe-
teiligung des Bankensektors ja auch ganz massiv war, der
sich beteiligt hat, weil er ein eigenes Interesse an der Ret-
tung der Hypo Real Estate hatte. […] wenn politisch er-
klärt wird: „Wir tun alles, um die Finanzmärkte zu ret-
ten“, der Schluss „Dann werde ich auf Staatskosten
gerettet“ – – Dieser Schluss ist meines Erachtens unzu-
lässig.“ (Aussage Dr. Thorsten Pötzsch, Protokoll Num-
mer 10, S. 134)
Zur weiteren Entwicklung in Hinblick auf die in der
Nacht zum 29. September 2008 erreichte Beteiligung der
Finanzwirtschaft bemerkte Staatssekretär im BMF Jörg
Asmussen:

„Die 8,5 Milliarden sind ein erheblicher Beitrag. Es hat
ja auch Versuche gegeben, in der Umsetzung vertragli-
cher Art da wieder rauszukommen nach dem Motto: Oh,
wir haben jetzt das Finanzmarktstabilisierungsgesetz; da-
mit ist die Abrede von dem Wochenende hinfällig. – Aber
es ist vonseiten der Regierung klar gesagt worden: Es
gibt eine Zeit vor dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz
und eine danach, und was vorher war, bleibt bestehen.“
(Aussage Sts Jörg Asmussen, Protokoll Nummer 21,
S. 65)

e) Informationsstand der Bundesregierung
bei den Verhandlungen

Die Beweisaufnahme hat dem Ausschuss gezeigt, dass
die Vertreter der Bundesregierung über den Stand der
Verhandlungen laufend und detailliert informiert waren.
Dies gilt nicht nur für den Bundesminister der Finanzen
Peer Steinbrück und seinen Staatssekretär Jörg
Asmussen, sondern auch für die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel und den zuständigen Abteilungsleiter
im Kanzleramt Dr. Jens Weidmann. Es haben sich auch
keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es der Bundes-
regierung – insbesondere in rechtlicher Hinsicht – an der
nötigen Beratung gefehlt hat.

Der Vorstandsvorsitzende der Commerzbank AG Martin
Blessing berichtet über seinen Eindruck zum Kenntnis-
stand des Staatssekretärs Jörg Asmussen bei Beginn sei-
ner Teilnahme an den Verhandlungen:

„Ich hatte das Gefühl in den Gesprächen, er wusste ge-
nau, um welche Beträge es geht, er wusste, dass wir ver-
schiedene Lösungen durchdiskutiert hatten, verschiedene
Modelle der Rettung erwogen hatten und dass es am
Schluss um ein Thema ging, eben 35 Milliarden Liquidität
bereitzustellen, davon 15 Milliarden über die Banken,

konnte, darüber zu reden. Natürlich hat er zu den Themen
noch mal Detailfragen gestellt. Ich hatte aber das Gefühl,
dass er informiert war. […] Ich hatte zumindest an dem
Wochenende das Gefühl, dass er einen sehr kompetenten
Eindruck machte. Zu den Einzeldetails jetzt, ob er genau
über Stresstests – – weiß ich jetzt nicht mehr genau. Aber
ich hatte nicht das Gefühl: Du redest hier mit jemandem,
dem du sozusagen die ganze Sachlage noch mal erklären
musst, sondern der weiß ganz genau, was Sache ist. – Am
Schluss waren wir auch an einer Ecke, wo es eigentlich
nur noch um eine – wie soll ich mal sagen? – ökonomi-
sche Verhandlung und das Aufteilen von ökonomischen
Risiken ging. […] Der kann schon viel sagen, aber es gibt
auch einen Punkt, wo er sagt: Jetzt muss ich mal telefo-
nieren. – Das ist auch etwas, was, glaube ich, selbstver-
ständlich ist. Alles andere hätte mich dann wiederum
auch gewundert.“ (Aussage Martin Blessing, Protokoll
Nummer 16, S. 74 f.)

Der ehemalige Präsident des Bundesverbandes deutscher
Banken Klaus-Peter Müller sah den Staatssekretär Jörg
Asmussen ebenfalls „auf der Höhe der Veranstaltung“:

„Herr Asmussen ist in der Tat auch nach meiner Erinne-
rung circa 17 Uhr aus Berlin kommend in Frankfurt ein-
getroffen, war natürlich auf der Höhe der Veranstaltung.
[…] In den Gesprächen habe ich nicht den Eindruck ge-
wonnen zu irgendeinem Zeitpunkt, dass er in der Sach-
kompetenz nicht auf der Höhe der Veranstaltung war.
Das, was uns missfallen hat, war die absolute Härte, mit
der zunächst hier durch das Bundesfinanzministerium die
Banken eher ultimativ aufgefordert wurden, dieses Thema
unter sich zu regeln, was wir, wenn Sie so wollen, natür-
lich gerne getan hätten. Aber wir glaubten einfach, dass
dies nicht verkraftbar sei.“ (Aussage Klaus-Peter Müller,
Protokoll Nummer 20, S. 10)

Der Abteilungsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik im
Bundeskanzleramt Dr. Jens Weidmann antwortete auf die
Frage, ob der Staatssekretär Jörg Asmussen nach Kennt-
nis des Zeugen in die Verhandlungen des Rettungspaketes
„hineingestolpert“ sei:

„In meinen Telefonaten mit ihm hatte ich den Eindruck,
dass er gut informiert war.“ (Aussage Dr. Jens
Weidmann, Protokoll Nummer 21, S. 6)

Zu den Gesprächen mit Staatssekretär Jörg Asmussen und
dem Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt Dr. Jens
Weidmann merkte Bundesbankpräsident Prof. Dr. Axel
Weber an:

„Für mich war das eine in meiner Erinnerung sehr in-
haltsorientierte und sehr fokussierte Diskussion, die
durchaus fachlich hohe Qualität hatte.“ (Aussage Prof.
Dr. Axel Weber, Protokoll Nummer 17, S. 91)

Der Präsident der BaFin Jochen Sanio wies in diesem Zu-
sammenhang ergänzend darauf hin, dass der Präsident der
Deutschen Bundesbank im Rahmen der Arbeitsteilung an
diesem Rettungswochenende für die Kommunikation mit
der Bundesregierung in Berlin sorgte:
20 Milliarden über die Zentralbank, und dass es jetzt um
die Frage von Haftungen ging und man dann anfangen

„Außerdem war Herr Weber nun der beste Kanal nach
Berlin, zu wem auch immer, wer gerade erforderlich war.

Drucksache 16/14000 – 142 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Einen besseren konnte es nicht geben. Also fragen Sie
mich nicht nach meinem Standing. Herrn Webers Stan-
ding ist auch total unbefleckt. Das sind Entscheidungen
der Regierung. Wir haben ihr, wie gesagt, geschrieben,
sie möge kommen. Die Regierung ist gekommen. Herr As-
mussen als Regierungsvertreter hatte dann die Aufgabe,
ein Bild davon zu gewinnen, was aus Sicht der Regierung,
die er da repräsentierte, der Industrie noch zuzumuten
war und was nicht.“ (Aussage Jochen Sanio, Protokoll
Nummer 17, S. 48)

Der Staatssekretär im BMF Jörg Asmussen ergänzt diese
Aussage zur Rolle des Präsidenten der Deutschen Bun-
desbank Prof. Dr. Axel Weber wie folgt:

„Es wurde vereinbart, dass Herr Weber Berlin auf dem
Laufenden hält. Das meint dann in einem solchen Kontext
– das haben wir an anderen Wochenenden vorher, die sich
mit SachsenLB, mit WestLB oder mit wem auch immer be-
fassten, auch so gemacht –: Herr Weber hält die Verbin-
dung vonseiten der Bankenaufsicht nach Berlin. „ […]
Ich habe die nächsten Tage unzählige Male mit Herrn
Weber telefoniert, also Freitag und Samstag. Das nahm
deutlich zu am Samstag, auch am Sonntag dann, bis wir
uns dann in Frankfurt persönlich getroffen haben. Ja, das
hat er getan. Er hat auch teilweise dann am Sonntagvor-
mittag direkt mit dem Minister telefoniert. Dann hat es im
Laufe des Sonntages auch Telefonschaltungen gegeben
zwischen dem Minister, Herrn Weber, Herrn Weidmann
und mir. Das hat sich dann über den Sonntag so
fortgesetzt.“ (Aussage Sts Jörg Asmussen, Protokoll Num-
mer 21, S. 51)

Der Abteilungsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik im
Bundeskanzleramt Dr. Jens Weidmann beschrieb die Zu-
sammenarbeit zwischen BMF und Bundeskanzleramt am
1. Rettungswochenende wie folgt:

„Mit der konkreten Ausarbeitung der Rettungsmaßnah-
men war insofern auch das zuständige BMF befasst. Auf-
grund der grundlegenden Bedeutung der Maßnahmen
war das Bundeskanzleramt aber zu jeder Zeit in die
Überlegungen zu den Maßnahmen zur Stützung der HRE
einbezogen. Die Maßnahmen wurden auch – – oder: Das
BMF hat auch in Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt
gehandelt. […] Meine Einschätzung ist, dass der Infor-
mationsfluss zwischen dem BMF und dem Bundeskanzler-
amt in dieser Sache gut funktioniert hat und auch weiter-
hin gut funktioniert, sowohl auf der Arbeitsebene wie
auch auf der politischen Ebene.“ (Aussage Dr. Jens Weid-
mann, Protokoll Nummer 21, S. 2)

Die Abteilungsleiterin in der Bankenaufsicht der BaFin,
die Zeugin Frauke Menke, verwies auf die Frage, ob die
öffentliche Hand eine übliche – kurze – Due Diligence
vor der Abgabe einer Staatsgarantie durchgeführt habe,
auf die zunächst angestrebte private Lösung:

„Es ist so gewesen, dass da zunächst eine private Lösung
angedacht war, und deshalb ist die Privatwirtschaft da
reingegangen. Das wäre natürlich auch bevorzugt wor-
den von allen, wenn da eine private Lösung zustande ge-

sem Septemberwochenende Leute vor Ort hatte, die sich
das eben angeguckt haben. Soweit ich weiß, waren die
Leute auch in Dublin vor Ort und haben sich das ange-
guckt. Das war aus mehreren größeren Banken. Das wa-
ren schon Teams, die da wirklich mit entsprechenden
Kenntnissen vor Ort waren, und das waren auch Leute,
die jetzt nicht gerade nur von der Arbeitsebene stammten,
sondern die Expertise hatten und da schon von höherran-
giger Ebene aus den Banken stammten. Die haben sich
das angeguckt, weil sie halt überlegt haben, ob sie das
hinkriegen. Dann ist es so gewesen, dass an dem Wochen-
ende auch diese private Lösung weiter diskutiert worden.
Und es ist dann auch so gewesen, dass, als die weiter dis-
kutiert wurde, außer den privaten Banken auch noch von-
seiten des PdB, also des Prüfungsverbandes deutscher
Banken, Expertenteams vor Ort waren, die dann gleich-
zeitig mit auf die Zahlen geguckt haben, gleichzeitig sich
alles mit angeguckt haben, weil die das natürlich auch
vor dem Hintergrund der Einlagensicherung machen. Die
haben sich das alles angeguckt. Dann ist an dem Wochen-
ende zutage getreten, dass die private Wirtschaft gesagt
hat, sie kann das nicht alleine stemmen, das funktioniert
nicht. Auf die Art und Weise ist dann eben auf die Bundes-
regierung zugegangen worden, und man hat halt dann
darum gebeten, dass die Bundesregierung diese Lösung
mitträgt und mitstützt. Da hat man sich dann natürlich
auf die Due Diligence der Privatwirtschaft gestützt. […]
Im Übrigen: Das sind alles Leute gewesen, die eine Ah-
nung haben. Da jetzt jemanden zu finden, der Ihnen auf
die Schnelle so eine Due Diligence durchführt, das ist
auch ein Problem; das ist nicht so einfach. Sie kriegen
das auch an so einem Wochenende natürlich nicht hun-
dertprozentig hin; das ist ganz klar, das ist schon schwie-
rig. Die haben schon Expertise gehabt. Ich würde jetzt
auch nicht daran zweifeln wollen, dass die ihre Expertise
da auch eingebracht haben.“ (Aussage Frauke Menke,
Protokoll Nummer 8/2, S. 51 f.)

Der Präsident der Deutschen Bundesbank Prof. Dr. Axel
Weber wies darauf hin, dass die privaten Banken die Zah-
len der HRE detailliert geprüft hätten, dies aber nicht be-
deutet hätte, dass die Bankenaufsicht eine Aufgabe an
den privaten Sektor delegiert hätte:

„[…] dass es zur Abschätzung der Frage, wie hoch der
Liquiditätsbedarf ist, für die Zielführung dieser Verhand-
lungen unter dem Konsortium hilfreich wäre, wenn die
Deutsche Bank und die Commerzbank, die zentrale Liqui-
ditätssteuerungsprozesse hatten, etwas mehr Informatio-
nen in die Diskussion einbringen würden, was die
Verlässlichkeit dieses Rahmens von 35 Milliarden Euro
angeht. Es ging hier ja nicht darum, dass wir irgendeine
vermeintliche aufsichtliche Maßnahme zur Erhebung des
Liquiditätsstandards an die Deutsche Bank delegiert hät-
ten, sondern es war eine Vorbereitung für diesen Don-
nerstag, um zu wissen, ob denn diese 35 Milliarden eine
Zahl sind, die verlässlich ist.“ (Aussage Prof. Dr. Axel
Weber, Protokoll Nummer 17, S. 85)

Auf Nachfrage konkretisierte der Zeuge die Möglichkei-

kommen wäre. Es ist deshalb so gelaufen nach meinen
Informationen, dass die private Wirtschaft schon vor die-

ten, die die Bankenaufsicht zur Feststellung der aktuellen
Liquiditätssituation gehabt habe:

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 143 – Drucksache 16/14000

„Die aktuelle Liquiditätssituation können Sie aufsichtlich
sehr gut abgreifen. Aber um einen Liquiditätsstandard
mit einer langen Vorlaufzeit zu ermitteln vor dem Hinter-
grund, welche Assets auslaufen und welche Refinanzie-
rungen wahrscheinlich prolongiert werden und welche
wahrscheinlich nicht, braucht man Leute mit Erfahrungs-
werten, Spezialisten, die dies für so lange Zeiträume nach
vorne gerichtet erfassen können. Das war eigentlich der
Hauptgrund, weshalb wir zur Hinterfragung der Zahlen
des Kreditinstitutes die Banken selbst anregen wollten,
hier eine kritische Grundstellung einzunehmen, weil das
wichtig war für diese Donnerstagverhandlung.“ (Aus-
sage Prof. Dr. Axel Weber, Protokoll Nummer 17, S. 88)

Der Vorstandsvorsitzende der Commerzbank AG, der
Zeuge Martin Blessing, wies in seiner Aussage darauf
hin, dass es für die Datenauswertung nur eine begrenzte
Anzahl von Experten gebe:

„[…] Das sind aber bei uns eben, wie gesagt, eine Hand-
voll Leute, auch ziemlich gut – sozusagen investmentban-
kingmäßig – bezahlte Experten. Ob Sie da die Chance
haben, das in einer Aufsichtsbehörde in der Tiefe vorzu-
halten, weiß ich nicht. […] Von daher saßen wir alle im
gemeinsamen Boot und haben gesagt: Wer hat denn jetzt
am schnellsten wie viele Experten, die man dahinstellen
kann, die es am besten verstehen, um möglichst Klarheit
zu kriegen? – So ist dann sozusagen die Entscheidung zu
diesem Team gefallen.“ (Aussage Martin Blessing, Proto-
koll Nummer 16, S. 65)

Der Abteilungsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik im
Bundeskanzleramt Dr. Jens Weidmann betonte im Zu-
sammenhang zu der Ermittlung valider Zahlen der HRE
die Interessenkongruenz zwischen der Bundesregierung
und der privaten Finanzwirtschaft:

„Ich wollte damit nur ausdrücken, dass es sicherlich in
der Privatwirtschaft Experten gibt, deren Expertise in so
einer Situation hilfreich sein kann. Und wir wollten ja ein
Maximum an Informationen haben, um auch die Liquidi-
tätslage und die Liquiditätserfordernisse besser bewerten
zu können. Im Übrigen bin ich der Auffassung, dass wir
zwischen dem Bankenkonsortium und der Bundesregie-
rung ja eine Interessenkongruenz hatten. Beide, sowohl
die Privatwirtschaft wie auch die Bundesregierung, wa-
ren daran interessiert, eine exakte Lagebeschreibung der
Liquiditätssituation zu bekommen.“ (Aussage Dr. Jens
Weidmann, Protokoll Nummer 21, S. 12)

Der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück nahm
mit Blick auf die sich mehrfach ändernden Datenlage der
HRE zur Bedeutung politischer Verantwortung Stellung
und betonte in diesem Zusammenhang die Qualität der an
den Krisenwochenenden getroffenen Entscheidungen:

„Politische Verantwortung zu übernehmen heißt vor al-
lem und zuallererst, bei unvollständigen Informationen
entscheiden zu müssen. […] Trotzdem ist es uns gelungen,
richtige Entscheidungen zu treffen. Mein Eindruck ist,
dass nach bisherigen Zeugenaussagen dies bestätigt wird,
dass die Bundesregierung in ihrem Krisenmanagement

gerinnen und Bürgern abwehren können.“ (Aussage BM
Peer Steinbrück, Protokoll Nummer 22, S. 18 f.)

„Der Staat, die deutsche Bundesregierung, Bundestag
und Bundesrat, die Mitarbeiter in den Ministerien haben
in dieser Krise sehr gut gearbeitet. Weder die Bundes-
kanzlerin noch ich noch der Bundesbankpräsident oder
der Präsident der BaFin haben zur Schieflage bei der
Hypo Real Estate AG beigetragen oder diese verschärft.
Es war nicht die Politik, die diese Krise verursacht hat;
wir haben sie gemeistert. […] Ich glaube, dass die Bürge-
rinnen und Bürger darauf einen Anspruch gehabt haben,
dass in dieser Krise diese Große Koalition so gehandelt
hat, dass parteipolitische Erwägungen dabei keine Rolle
gespielt haben. Wir mussten handeln, und wir haben ge-
handelt, auch zügig, um Gefahren für Deutschland und
für seine Bürgerinnen und Bürger abzuwehren. Ich denke,
das ist gelungen. Es hat kein Drehbuch für die Bewälti-
gung dieser historischen Krise gegeben. Wir hatten nicht
alle Informationen. Das ist so in Krisensituationen. Wir
mussten trotzdem politische Verantwortung übernehmen
und entscheiden, und wir haben richtig entschieden. Wir
haben den Zusammenbruch des deutschen und des inter-
nationalen Finanzsystems gemeinsam mit anderen Noten-
bankgouverneuren und anderen Regierungen verhindert
und gleichzeitig, wie ich glaube, wichtige Grundlagen da-
für gelegt, dass sich eine solche Krise, jedenfalls in dieser
Tiefenschärfe, nicht wiederholt.“ (Aussage BM Peer
Steinbrück, Protokoll Nummer 22, S. 22)

„Ich habe an anderer Stelle gesagt, ich kenne kein Dreh-
buch. Kein anderer hat ein Drehbuch dafür gehabt. Wie
konnte ich erwarten, dass eine amerikanische Regierung,
die anfängt, Bear Stearns zu retten, Fannie Mae, Freddie
Mac unterstützt und andere auch, plötzlich im Fall von
Lehman nicht stützt? Das hat keiner in Europa, woan-
ders, meine anderen Kollegen doch auch nicht und die
Bankenaufsicht woanders auch nicht und die Fachleute,
die man da wertschätzen kann, ein Mann wie Mario
Draghi im Financial Stability Board – wie es jetzt heißt;
nicht mehr „Forum“ –, keiner hat das für möglich gehal-
ten, dass es plötzlich in der US-Politik einen Para-
digmenwechsel gibt: Wir unterstützen, wir unterstützen;
dann lassen wir den einen fallen. – Gott sei Dank wurde
dann wieder eine gegenteilige Bewegung gemacht, Gott
sei Dank, zwei, drei Tage später bei AIG, weil da klar
wurde: Wenn ihr das jetzt noch mal macht, dann ist der
Begriff, den einige hier offenbar genannt haben, von
Kernschmelze nur absolut berechtigt. […] Darauf können
Sie sich nicht einstellen, auch nicht in Ihren direkten Kon-
takten.“ (Aussage BM Peer Steinbrück, Protokoll Num-
mer 22, S. 82)

Auf den Vorhalt, dass das Financial Stability Forum am
28./29. März 2008 Optionen auf den Tisch gelegt habe,
wo unter anderem auch die synchrone Verstaatlichung
von mehreren Großbanken als eine Möglichkeit genannt
worden ist, weil man sich mit Großkrisen sozusagen be-
schäftigen müsse, und der Frage, ob die Bundesregierung
angemessen und richtig reagiert hat. Wir haben weiter-
reichenden Schaden von unserem Land und von den Bür-

in dieser Phase sich konkret an Vorbereitungen für Not-
fallmaßnahmen beteiligt hat und was sie da getan habe,

Drucksache 16/14000 – 144 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

erwiderte der Bundesminister der Finanzen Peer
Steinbrück:

„Wir sind nicht auf die Idee gekommen, und zwar vor-
sätzlich, was Sie eventuell herauslesen aus dem Financial
Stability Forum, Verstaatlichungen vorzunehmen. Es gab
eine gezielte Entscheidung der Bundesregierung, nicht
den Weg der Amerikaner und der Briten zu gehen, die im
Bereich der Verstaatlichung schon ziemlich vorange-
schritten waren. Mir kam nach längerem Nachdenken
auch nicht die Idee, Sie – sprich: den Haushaltsgesetzge-
ber – vorauseilend um Geld zu bitten, um die Liquiditäts-
situation von einzelnen Instituten zu verbessern. Ich hätte
Ihre Gesichter sehen mögen, wenn ich in dieser Phase an
den Deutschen Bundestag und an den Haushaltsaus-
schuss herangetreten wäre nach dem Motto: Im Sinne ei-
ner prophylaktischen Strategie hätte ich ganz gerne mal
30 Milliarden Euro, um die als Liquidität bereitzustellen
für private Geschäftsbanken. – Das wäre mir um die Oh-
ren geflogen. Also, ich weiß nicht so richtig. Das ist alles
Theorie, was da jetzt gekommen ist. […] Was für eine
Notfallplanung, Herr Abgeordneter, schwebt Ihnen denn
vor mit Blick auf konkrete Maßnahmen, wenn wir Ver-
staatlichungen ausschalten, wenn wir Liquiditätsspritzen
ausschalten im Vorfeld einer Zuspitzung zulasten des
Haushaltes?“ (Aussage BM Peer Steinbrück, Protokoll
Nummer 22, S. 88)

Nach Aussage der Abteilungsleiterin im Bankenwesen
der BaFin Frauke Menke war die Prüfung des Liquiditäts-
bedarfs für den zur HRE-Rettung notwendigen Umfang
nicht Sache der Bankenaufsicht:

„Das ist überhaupt nicht unsere Sache. Weder Bundes-
bank noch BaFin würden da irgendwie direkt – sei es
auch, indem wir eine Due Diligence durchführen – in sol-
chen Situationen das Institut prüfen, sondern das ist eine
Sache zwischen den Parteien, die dann natürlich auch ih-
rerseits retten. Denn das sind die Parteien, die dann auch
das größte Interesse daran haben müssen, sich das da
entsprechend anzusehen.“ (Aussage Frauke Menke, Pro-
tokoll Nummer 8, S. 92)

Die Frage, ob der Vorstandsvorsitzende der Commerz-
bank AG Martin Blessing von der Aufsichtsbehörde be-
züglich der Datenlage nicht so etwas wie eine vollstän-
dige Berichterstattung erwartet hätte, verneinte der Zeuge
unter Hinweis auf die Sensibilität der Daten:

„Ehrlich gesagt, ich glaube, nein; denn ich fände es ir-
gendwie komisch – selbst in einer Rettungsaktion –, wenn
die Aufsicht anderen Banken über so etwas berichtet.
Dass sie das sozusagen ihrer vorgesetzten Stelle, der
Fachaufsicht gegenüber tut. Das ist alles okay. Dass sie
das anderen Banken sagt eher nicht. Mein Verständnis
von einer Aufsicht wäre immer: Ich rede über die beauf-
sichtigten Objekte zu niemandem, weil das nicht transpa-
rent werden darf; das unterliegt der Geheimhaltung. Es
sei denn, die hätten jetzt Erkenntnisse gehabt, dass der
Liquiditätsbedarf ganz anders ist. Das hätte ich schon er-
wartet, ja. Aber wie ihre persönliche Einschätzung ist und
was da in den Berichten drin steht. Das hätte mich

Der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Bank AG
Dr. Josef Ackermann betonte die besondere Rolle des
Prüfverbandes deutscher Banken, der bei der Ermittlung
der Datenlage bei der HRE ebenfalls beteiligt war:

„Der Prüfverband hat in Fällen, in denen Banken in
Schwierigkeiten sind, aber eigentlich schon viel früher,
den Auftrag, die Liquidität und die Solvenz von Banken zu
begleiten und Lösungsvorschläge zu finden. Deshalb war
der Prüfverband auch hier relativ stark eingebunden.
Aber das geschieht jeweils vertraulich, das heißt, die an-
deren Banken sind nicht informiert. Der Prüfverband hat
versucht, Lösungen zu erarbeiten, wie ich sie geschildert
habe, die dann am Samstag auch diskutiert wurden, über
Strukturveränderungen, über Aufnahmegesellschaften
usw. Das war der Beitrag. […] Der Prüfverband hat eine
sehr hohe Expertise, auf die wir uns im Wesentlichen ver-
lassen; das ist keine Frage. Aber in einer so komplexen
Situation braucht es natürlich zusätzliche eigene Analy-
sen. Auch der Prüfverband kann ja nicht eine Due Dili-
gence einer Bank von dieser Komplexität in relativ kurzer
Zeit machen. Aber die Expertise des Prüfverbandes ist
über jeden Zweifel erhaben.“ (Aussage Dr. Josef
Ackermann, Protokoll Nummer 15, S. 79)

Im Übrigen stellte der Zeuge mit Blick auf den Einsatz
von Prüfern der Deutsche Bank AG in Irland klar, dass es
nicht um eine Bilanzanalyse ging:

„Also, der Auftrag war nicht die Bilanzqualität, sondern
der Auftrag war, zu schauen, wie man die Treasury ver-
bessern kann. Erst mal: Was ist eigentlich der Liquiditäts-
bedarf, auch angesichts der komplexen Produkte? […]
Zweitens. Welche Instrumente stehen zur Verfügung, die
vielleicht die Hypo Real Estate mit ihrer Treasury nicht
kennt oder zu wenig professionell betreiben kann? Das
war der Auftrag.“(Aussage Dr. Josef Ackermann, Proto-
koll Nummer 15, S. 103)

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank Dr. Josef
Ackermann sah keine Notwendigkeit dafür, dass sich die
Experten der Bankenaufsicht oder die Vertreter der Bun-
desregierung bei den Verhandlungen zur Rettung der
HRE durch einen Anwalt hätten begleiten lassen:

„Einen Anwalt? Nein. – Nein, es war überhaupt kein Pro-
blem der rechtlichen Struktur. Es war nur die Frage – das
ist ja eine ganz simple Frage –: 35 Milliarden sind not-
wendig, 15 Milliarden bringen die Banken, 20 Milliarden
werden durch die Bundesbank zur Verfügung gestellt. Das
kann die Bundesbank – kurzfristig musste die Bundesbank
noch mehr tun – nur gegen eine Bundesgarantie; sonst
darf sie nicht liefern. Das war auch in Absprache mit der
Europäischen Zentralbank. Es war keine Strukturfrage.
Es war nur die Frage: Sagt die Regierung Ja zu dieser
Garantie oder Nein? Das kann jeder beantworten; das
braucht keine Expertise.“ (Aussage Dr. Josef Ackermann,
Protokoll Nummer 15, S. 90 f.)

Der Staatssekretär im BMF Jörg Asmussen äußerte sich

überrascht, wenn die das vorlegen.“ (Aussage Martin
Blessing, Protokoll Nr.16, S. 79)

zu der Frage der Notwendigkeit einer anwaltlichen Be-
gleitung am 1. Rettungswochenende wie folgt:

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 145 – Drucksache 16/14000

„Ich will auch noch was sagen zu der Frage des beglei-
tenden Anwalts, die auch kritisiert worden ist. Niemand
in dem Verhandlungsraum hatte einen Anwalt bei sich. Es
hatte auch niemand in dem Raum den Leiter seiner
Rechtsabteilung dabei. Es hat mal an einem anderen Ban-
kenrettungswochenende ein Bankenvorstand gesagt:
Wenn ich den Leiter meiner Rechtsabteilung mitnehme,
komme ich nie zu etwas, weil der immer sagt: Das können
Sie nicht machen; die Rechtsrisiken sind zu groß. Es ging
an dem Wochenende um eine finanzielle Bundesbeteili-
gung, und das ist eine politische Entscheidung, und dafür
braucht man Kontakt mit dem Minister, der mit der Bun-
deskanzlerin, und man brauchte Kontakt mit dem Haus-
haltsstaatssekretär. Bei der Umsetzung der Vereinbarung
in der Folgewoche und auch später in den Folgewochen
war das BMF selbstverständlich anwaltlich beraten, als
es um die Verträge ging durch Freshfields und auch durch
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC.“ (Aussage Sts
Jörg Asmussen, Protokoll Nummer 21, S. 46)

„Es waren ja Juristen der BaFin und der Bundesbank da.
Die haben sich das angeguckt. Nach unserer Einschät-
zung ist das kein zusätzlicher Gewinn, wenn beispiels-
weise über diese gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen
noch mal das Bankenreferat guckt, […] Insofern hatten
wir an dem Wochenende den Rechtsverstand der BaFin
und der Bundesbank auch vor Ort, und das nutzt das Bun-
desfinanzministerium oder die ganze Bundesregierung
dann auch. […] Es gibt an solchen Wochenenden die Ge-
samtheit des öffentlichen Sektors. Dazu gehören BMF, in
diesem Falle Kanzleramt, BaFin und Bundesbank; und
da gab es eine gemeinsame Prüfung des Sachverstandes,
der überwiegend bei den Juristen, hier bei der BaFin und
bei der Bundesbank, liegt, was die Alternativen angeht.
Wir haben die Alternativen Samstag alle gekannt und ha-
ben sie auch am Telefon mit Herrn Steinbrück und Herrn
Weidmann und Herrn Weber durchdiskutiert und bespro-
chen. So. Es gab den Sachverstand der Bankenaufsicht,
den wir uns immer zunutze machen.“ (Aussage Sts Jörg
Asmussen, Protokoll Nummer 21, S. 84 f.)

Der Abteilungsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik im
Bundeskanzleramt Dr. Jens Weidmann sah bei den am
1. Rettungswochenende zu treffenden politischen Ent-
scheidungen ebenfalls keine Notwendigkeit für die He-
ranziehung eines Rechtsbeistandes:

„An dem ersten Rettungswochenende war meine Auffas-
sung, dass es um eine politische Entscheidung zur Lasten-
verteilung ging. Da hätte uns ein Rechtsbeistand sicher-
lich nicht helfen können. Im Nachgang dazu, als es darum
ging, die Verträge zu finalisieren, war ich durchaus der
Auffassung, dass ein Rechtsbeistand nötig war – im Übri-
gen auch in Konsens mit dem BMF –, und habe das auch
in einer E-Mail, die Ihnen vorliegt, dem BMF mitgeteilt.“
(Aussage Dr. Jens Weidmann, Protokoll Nummer 21,
S. 23 f.)

Auf die Nachfrage, ob es unter Beteiligung eines Rechts-
beistandes an dem ersten Wochenende zu einem anderen

„Diese Frage würde ich mit Nein beantworten. Es ging
– wie gesagt – um eine politische Entscheidung, um eine
Lastenaufteilung: Welchen Beitrag können wir von der
Privatwirtschaft erwarten?, und da hätte uns eine anwalt-
liche Beratung sicherlich kein anderes Ergebnis ge-
bracht.“ (Aussage Dr. Jens Weidmann, Protokoll Num-
mer 21, S. 24)

Ebenso hielt der Zeuge es für nachvollziehbar, dass am
2. Rettungswochenende die Bundesregierung bei der Ver-
tragsgestaltung von einem Rechtsbeistand unterstützt
wurde, dieser – wie dargestellt – bei dem 1. Rettungswo-
chenende unter dort behandelten Thematik entbehrlich
war:

„Weil es – das habe ich ja auch versucht zu erläutern –
nach meiner Auffassung dort [dem ersten Rettungs-
wochenende] nicht um Dinge geht, wo wir in einem Inte-
ressengegensatz mit den Banken standen; denn es ging ja
nicht darum, wie man die Lasten verteilt, sondern darum,
welche Möglichkeiten grundsätzlich gangbar sind. Im
Übrigen waren es ja nicht nur die Experten der Privaten,
sondern auch die BaFin und die Bundesbank hatten ja
meiner Erinnerung nach ihre Einschätzung zu den recht-
lichen Möglichkeiten gegeben. Also, es war nicht so, dass
sich die Bundesregierung auf die Einschätzung der An-
wälte der privaten Finanzwirtschaft verlassen hat. […]
Auf die Einschätzung der Bankenaufsicht, die auch eine
Rechtsexpertise haben, aber auch auf die Einschätzung
der Bundesbank, die auch eine Rechtsabteilung hat.“
(Aussage Dr. Jens Weidmann, Protokoll Nummer 21,
S. 31)

Die Exekutivdirektorin der BaFin, die Zeugin Sabine
Lautenschläger-Peiter, betonte, dass die Bankenaufsicht
eigenen juristischen Sachverstand repräsentierte:

„Also, wir waren juristisch vertreten. Wir hatten unsere
Rechtsabteilung mit Vertretern dabei, ja.“ (Aussage
Sabine Lautenschläger-Peiter, Protokoll Nummer 8/2,
S. 83)

Dies bestätigte auch der Präsident der Deutschen Bundes-
bank Prof. Dr. Axel Weber

„Aber die Fachebene war kontinuierlich mehrfach ver-
treten, sowohl auf Vorstandsebene als auch auf der Ebene
des zuständigen Zentralbereichsleiters und seiner Vertre-
ter. Insofern, glaube ich, hatten wir alle Expertise sowohl
im Haus versammelt als auch vor Ort versammelt, um
alle Fragen entscheiden zu können.“ (Aussage Prof.
Dr. Axel Weber, Protokoll Nummer 17, S. 104)

f) Erheblichkeit des Sonderprüfungs-
berichts?

Bereits hingewiesen wurde auf den fehlenden Zusam-
menhang zwischen den Feststellungen des Sonderprü-
fungsberichts und der Schieflage der HRE (vgl. C.II.3).
Nach Abschluss der Beweisaufnahme steht für den Aus-
schuss fest, dass der Sonderprüfungsbericht der Banken-
aufsicht zur HRE zu den Rettungsverhandlungen keinen
Verhandlungsergebnis gekommen wäre, antwortete der
Zeuge:

wesentlichen Beitrag hätte liefern können. Der Sonder-
prüfungsbericht betraf organisatorische Aspekte insbe-

Drucksache 16/14000 – 146 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

sondere Defizite im Risikomanagement der HRE sowie
strukturierte Produkte, die bei den Rettungsverhandlun-
gen nach den übereinstimmenden Zeugenaussagen keine
Rolle spielten. Der Umstand, dass die Datenqualität bei
der HRE unzuverlässig war, wurde im Verlauf des Ret-
tungswochendes und danach deutlich. Dies war im Hin-
blick auf die im Sonderprüfungsbericht festgestellten De-
fizite im Risikomanagement keine Überraschung. Der
Leiter des Regionalbereichs Banken und Finanzaufsicht
der Deutschen Bundesbank Hauptverwaltung München,
der Zeuge Klaus-Dieter Jakob, erklärte vor dem Aus-
schuss, dass die Erkenntnisse oder die Mängel, die bei der
Sonderprüfung festgestellt wurden, weder beim ersten
noch beim zweiten Krisenwochenende eine relevante
Rolle spielten. Diese Mängel waren nicht maßgeblich für
die Liquiditätsschwierigkeiten der HRE nach der
Lehman-Insolvenz. (vgl. Aussage Klaus-Dieter Jakob,
Protokoll Nummer 13, S. 87)

Der Leiter des Referats Laufende Aufsicht I der Deut-
schen Bundesbank, der Zeuge Karl Schnitzler, führte zu
einem möglichen Einfluss des Sonderberichts auf das
Rettungswochenende aus:

„Mir ist nicht bekannt, dass er eine Rolle gespielt hat,
eben aus dem erwähnten Grund heraus. Ich fände es nur
plausibel, wenn niemand ihn zur Hand genommen hätte
für diese Aspekte, weil, wie gesagt, das zwei unterschied-
liche Baustellen sind. Wenn es darum geht, zu entschei-
den, ob man staatlicherseits hier auffängt, dann hilft es
nicht, einen Bericht zu haben, wo drinsteht, welche – viel-
leicht da und dort – Mängel im Bereich Liquiditätsrisiko-
management bestehen.“ (Aussage Karl Schnitzler, Proto-
koll Nummer 13, S. 120)

Diese Auffassung vertrat auch der Abteilungsleiter Wirt-
schafts- und Finanzpolitik im Bundeskanzleramt Dr. Jens
Weidmann:

„Mein Eindruck ist, dass die Inhalte der Sonderprüfung
von den Verhandlungen am Samstag bzw. Sonntag ge-
trennt zu sehen sind und insofern keinen Einfluss gehabt
hätten in Bezug auf das Ergebnis.“ (Aussage Dr. Jens
Weidmann, Protokoll Nummer 21, S. 8)

Der für die Aufsicht über die BaFin zuständige Unterab-
teilungsleiter des BMF, Dr. Thorsten Pötzsch, betonte im
Übrigen, dass alte Informationen über den Stand zu
Lehman Brothers in diesem Zusammenhang nicht weiter-
geholfen hätten, da es sich um eine akute Situation han-
delte, die aktueller Berichte bedurfte. Auch jetzt noch
habe sich der Markt rasant verändert, die Zahlen von
heute, hätten morgen schon nicht mehr die Validität für
morgen. (vgl. Aussage Dr. Thorsten Pötzsch, Protokoll
Nummer 10, S. 151, 156):

„Diese Berichte bezogen sich, wenn ich auf das Thema
Sonderprüfung mal zurückkommen kann, auf eine Son-
derprüfung, die im Februar und, glaube ich, März statt-
gefunden hat. Ein Bericht über eine Lage einer Bank im
Februar und März spielt im Hinblick auf eine Entschei-
dungssituation nach Lehman im September nach meinem

ser Bericht ist veraltet wie eine Tageszeitung von vor vier
Monaten.

Dementsprechend kann dieser Bericht nach meinem Da-
fürhalten und diese Frage beim Rettungswochenende
auch keine große Rolle gespielt haben. Entscheidend ist
die aktuelle Situation. Wenn man sich diese Berichte an-
sieht, dann war der Tenor dieser Berichte im Endeffekt:
Die Lage ist angespannt, aber beherrschbar. – Das än-
derte sich nach Lehman. Wir hatten einen anderen Sach-
verhalt. Diese Berichte bis dahin beschrieben eine andere
Ausgangslage, einen anderen Sachverhalt und waren
dementsprechend, nachdem der Sachverhalt sich nach
Lehman geändert hatte, für die Entscheidung als solches
wohl nicht mehr relevant.“ (Aussage Dr. Thorsten
Pötzsch, Protokoll Nummer 10, S. 124 f.)

g) Einzelengagements des Bundes als Motiv
der Rettung?

Motiv der Bundesregierung bei der Rettung der HRE war
nach den hierzu gehörten Zeugen, die deutschen und in-
ternationalen Finanzmärkte vor den schweren Verwerfun-
gen zu schützen, die im Falle einer Insolvenz zu erwarten
waren. Die Beweisaufnahme erbrachte keine Anhalts-
punkte, dass neben der Sicherheit der Finanzmärkte die
eigenen Engagements des Bundes bei der Rettung der
HRE eine Rolle gespielt hätten.

Die Frage, ob bei den Verhandlungen des ersten Ret-
tungspaketes ein Interessenkonflikt bei der Deutschen
Bundesbank bestanden haben könnte, weil die Deutsche
Bundesbank bei der HRE Geld angelegt habe, verneinte
der Präsident der Deutschen Bundesbank Prof. Dr. Axel
Weber:

„Es ist so, dass die Bundesbank keinerlei unbesicherte
Anlagen der Hypo Real Estate getätigt hat. Die Bundes-
bank hat für eine Reihe von Anlegern, auch Drittanle-
gern, ein Mandat erhalten. Dabei sind vielleicht insbe-
sondere die Mandate des Bundes erwähnenswert, aber
auch einiger Bundesländer, aber auch der BaFin zum
Management von Pensionsfonds. Das macht die Bundes-
bank sozusagen als Fiscal Agent. Wir sind eine rein aus-
führende Institution für solche Anlagestrategien. Die An-
lagestrategie wird dadurch bestimmt, dass es eine
Anlagerichtlinie gibt. Diese Anlagerichtlinie wird von ei-
nem Anlageausschuss der Bundesbank vorgegeben. In-
nerhalb dieser Anlagerichtlinie stellt der Anlageaus-
schuss fest, welche Anlagen die Bundesbank tätigen soll.
Wir sind hier rein ausführende Institution für die Dritt-
anleger. Eine solche Anlagerichtlinie kann beinhalten,
dass ein bestimmter Prozentsatz X der Gesamtsumme an-
gelegt werden soll in Pfandbriefen. Das ist durchaus in
fast allen Anlagerichtlinien der Fall. Das Zweite, was wir
oft in diesen Anlagerichtlinien haben, ist, dass der Anla-
geausschuss uns vorgibt, eine entsprechende Abbildung
des Marktes für Pfandbriefe, einen repräsentativen Index
zu kaufen. Der Anteil eines Kreditinstituts wie der Hypo
Real Estate in diesem Index ergibt sich endogen – von uns
nicht beeinflussbar – über den Anteil dieser Bank am Ge-
Dafürhalten keine Rolle und kann es auch nicht spielen,
weil er keine aktuelle Situation der Bank wiedergibt. Die-

samtmarkt. Ich habe vorher erwähnt, dass bei den
Jumbo-Pfandbriefen die Hypo Real Estate einen Markt-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 147 – Drucksache 16/14000

anteil von 16 Prozent hat. Wenn Sie jetzt eine Anlage-
richtlinie haben zum Beispiel des Bundes, in der steht,
wir sollen neben Aktien und Sonstigem x Prozent Pfand-
briefe im Gesamtportfolio halten und dass wir dieses
Portfolio als Marktindex nachbilden sollen, dann werden
Sie in diesen x Prozent 16 Prozent Hypo-Real-Estate-
Pfandbriefe finden. Diese Anlagen sind aber nicht an die-
sem Rettungswochenende erfolgt. Die Bundesbank hat in
allen Anlagerichtlinien eine strikte Buy-and-Hold-to-Ma-
turity-Strategie. Das heißt, eine Beeinflussung dieses An-
teils diskretionär könnte nur dann erfolgen, wenn uns der
Anlageausschuss empfehlen würde, dieses Kreditinstitut
herauszunehmen aus der Anlagerichtlinie und aus dem
Index. Das ist in keiner der Anlagerichtlinien und von
keinem der Anlageausschüsse bis heute erfolgt. Insofern
ist, glaube ich, diese Diskussion eine Scheindiskussion.
Das, was stattgefunden hat, ist, dass die Hypo Real Estate
sich entsprechend ihrem Marktanteil in besicherten Anla-
gen wie Pfandbriefen in allen Portfolien befindet und der
Anlageinitiator die Empfehlung gibt, den Markt nachzu-
bilden. Es gibt hier keinerlei diskretionäre Entschei-
dungsspielräume der Bundesbank – wie auch immer –,
diese Anlageentscheidungen zu beeinflussen. Ich glaube,
dass insbesondere bei besicherten Anlagen wie Pfand-
briefen bis jetzt auch keine Probleme dort aufgetreten
sind […]. Insofern kann ich Sie an dieser Stelle beruhi-
gen. Was wir tun, ist ein passives Nachvollziehen von An-
lagerichtlinien, die uns vorgegeben sind. Hier finden kei-
nerlei eigene Entscheidungen statt, und insofern sehe ich
auch keinen Interessenkonflikt.“ (Aussage Prof. Dr. Axel
Weber, Protokoll Nummer 17, S. 86 f.)

Der Vorstandsvorsitzende der KfW-Bankengruppe
Dr. Ulrich Schröder antwortete auf die Frage, ob es der
Bundesregierung seines Wissens darum gegangen sei, die
KfW-Engagements zu retten:

„[…] wenn ich unterstelle, dass sie auch eine gewisse be-
triebswirtschaftliche Überlegung an den Anfang ihrer
Rettungsbemühungen gestellt haben, dann war es be-
triebswirtschaftlich überhaupt nicht sinnvoll, mit den
Mitteln, mit denen die Bundesregierung hier in die Ret-
tung eingestiegen ist, verglichen mit dem Engagement,
was ich Ihnen gerade beschildert habe – – denn bei uns
waren im Feuer ernsthaft 500 Millionen Euro. Wenn Sie
das mal gegenüberstellen, mit welchen ungesicherten En-
gagements die Bundesregierung hier in die Rettung der
Hypo Real Estate eingetreten ist, dann können Sie sich
vorstellen, dass das betriebswirtschaftlich allein schon
gar keinen Sinn machte. Daraus schließe ich, dass die
Bundesregierung ganz klar […] keine andere Wahl sah,
in dieser Phase nach Lehman, wo den Banken die Liqui-
dität wegbrach […] eine Rettung zu organisieren, […]
Ich bin überzeugt, dass dieses Motiv das entscheidende
Motiv der Bundesregierung war.“ (Aussage Dr. Ulrich
Schröder, Protokoll Nummer 20, S. 62)

Auf eine Nachfrage, ob der Zeuge den Vorwurf kenne,
dass die Bundesregierung sich besonders für die HRE-
Rettung eingesetzt habe, weil das Engagement der KfW

„Ich lese ja Zeitung, aber ich halte ihn für abstrus. […]
Ich halte es für abstrus – ich hatte das ja gesagt – weil
unser relatives Engagement bei der Hypo Real Estate –
das im Feuer gestanden hätte, wenn die Hypo Real Estate
umgefallen wäre – in keinem Verhältnis zu dem Engage-
ment steht, was der Bund im Rahmen des Rettungspaketes
neu eingegangen ist. Deswegen muss ein anderes Motiv
beim Bund dahintergestanden haben. Das haben wir ja
geteilt, nämlich dass es jetzt darauf ankommt, den
Finanzmarkt zu stabilisieren und nicht noch einen neuen
schweren Fall zu kreieren, nachdem Lehman passiert war.
Das musste auf jeden Fall verhindert werden, und das
war aus meiner Sicht das Motiv, aus dem heraus gehan-
delt wurde.“ (Aussage Dr. Ulrich Schröder, Protokoll
Nummer 20, S. 69)

2. Entstehung des zweiten Rettungspaketes
Die Auswertung der Akten und die Vernehmung der Zeu-
gen hat ergeben, dass sich bei der HRE nach der Bekannt-
gabe des ersten Rettungspaketes der Liquiditätsbedarf um
15 Mrd. Euro erhöhte. Grund hierfür war unter anderem,
dass das vom Vorstand der HRE im Vorfeld und beim ers-
ten Rettungswochenende zur Verfügung gestellte Zahlen-
material sich als nicht belastbar erwies. Im Übrigen ist
der erhöhte Liquiditätsbedarf nach den Feststellungen des
Ausschusses der ab dem 29. September 2008 weiter dra-
matischen Marktentwicklung geschuldet.

Der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück sieht
die Gründe, die zu einem 2. Rettungspaket führten, vor
allem in Fehleinschätzungen des HRE-Managements in
den Verhandlungen des 1. Rettungswochenendes und äu-
ßerte sich im Übrigen zur Entwicklung des 2. Rettungs-
paketes wie folgt:

„Mein amerikanischer Kollege Henry Paulson arbeitet
an einem 700-Milliarden-US-Plan für den Kauf toxischer
Wertpapiere.“ (Aussage BM Peer Steinbrück, Protokoll,
Nummer 22, S. 12)

„Am Mittwoch, dem 1. Oktober, stimmt der US-Senat
endlich dem 700-Milliarden-Paket zu. […] Am 2. Oktober
fliege ich zusammen mit Vertretern des Kabinetts mit der
Bundeskanzlerin an der Spitze zu deutsch-russischen
Konsultationen, […] und mich erreicht an diesem Tag die
Nachricht von Herrn Asmussen, telefonisch in Sankt Pe-
tersburg, dass es einen weiteren Liquiditätsbedarf bei
Hypo Real Estate gibt, will sagen: Das Team der Deut-
schen Bank hat bei den Prüfungen, die am Montag veran-
lasst worden waren, bei der Hypo Real Estate Daten,
Unterlagen, Hinweise gefunden, die auf eine weiter dra-
matische Verschlechterung der Liquiditätslage von Hypo
Real Estate hinweisen. […] Verantwortlich für den zu-
sätzlichen Liquiditätsbedarf der Hypo Real Estate und
damit für die Notwendigkeit dieser zweiten Verhandlungs-
runde am 5. Oktober waren im Wesentlichen drei Gründe:
erstens die absolute Fehleinschätzung vonseiten des
Hypo-Real-Estate-Managements bezüglich des Liquidi-
tätsentzugs, der in die Verhandlungen des ersten Ret-
tungswochenendes hätte eingebracht werden müssen, was
so hoch gewesen sei, führte der Vorstandsvorsitzende der
KfW-Bankengruppe Dr. Ulrich Schröder aus:

jedoch durch die Recherchen der Deutschen Bank in
Dublin in der Woche nach dem ersten Rettungswochen-

Drucksache 16/14000 – 148 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

ende erst ans Tageslicht befördert worden ist; zweitens
das Downgrading der Hypo Real Estate, wodurch die Re-
finanzierungsmöglichkeiten sich weiter deutlich ver-
schlechtert haben; drittens die Tatsache, dass die Garan-
tie der irischen Regierung zwar für alle irischen Banken,
jedoch nicht für die Ableger europäischer Banken in Du-
blin gilt, was zu klaren Wettbewerbsnachteilen für letztere
und damit einschließlich der DEPFA plc führte. […] Am
Abend des 05.10. oder am Morgen des 06.10. ist die
zweite Rettungsaktion geglückt, ohne dass der Bund in
weitere Bürgschaften hineingebracht werden musste. Die
Banken haben einen weiteren Liquiditätskredit zur Verfü-
gung gestellt, der allerdings besichert wurde durch die
Hypo Real Estate.“ (Aussage BM Peer Steinbrück, Proto-
koll, Nummer 22, S. 19 f.)

Zur Ursache des erhöhten Liquiditätsbedarfs der HRE
und zur weiteren Vorgeschichte des 2. Rettungswochen-
endes führte der Staatssekretär im BMF Jörg Asmussen
vor dem Ausschuss aus:

„Es gab dann gleichzeitig an diesem Donnerstag, dem
2. Oktober, einen ersten Hinweis, dass der Liquiditätsbe-
darf der Hypo Real Estate höher sei, als am Wochenende
zuvor ermittelt. Worauf dieser erhöhte Liquiditätsbedarf
zurückzuführen war, ist Anlass für viele Überlegungen.
[…] Ich glaube, entscheidend waren die Faktoren: Es
gab am Dienstag in Irland einen Rettungsschirm, von
dem die DEPFA, weil sie kein Einlageninstitut war, nicht
profitiert hat; sie ist nicht Teil des irischen Rettungs-
schirms. Das Marktumfeld hat sich in der Woche ver-
schlechtert: Es gab Wechselkursveränderungen; es gab
Spread-Ausweitungen bei Staatsanleihen; es gab Unsi-
cherheiten, ob das TARP-Programm durch den US-Kon-
gress kommen würde. Es gab offenbar zusätzlichen Druck
vonseiten der HRE, Gläubiger, die zusätzliche Sicherhei-
ten verlangten, und es gab eine Rating-Herabstufung.
[…] Dann gab es am Samstag, dem 04.10., eine Meldung
der HRE, dass das Rettungspaket gescheitert sei. Das hat
uns überrascht. […] Es hat dann eine Einladung gegeben
für Sonntag, den 5. Oktober nach Berlin ins Bundes-
finanzministerium. […] Die Verhandlungen gestalteten
sich schwierig, weil der Finanzsektor erklärte, er sei
nicht in der Lage, einen größeren Beitrag zu leisten, weil
jeder Unternehmenschef sagte: „Ich stehe selber so
klamm da“, der Bund war aber nicht bereit, seine Garan-
tie, die er am ersten Wochenende gegeben hatte – von
35 Milliarden Euro –, zu erhöhen. Am Ende konnte man
erreichen, dass die Bundesgarantie bei 35 Milliarden
blieb. Die Beteiligung des Finanzsektors blieb bei
8,5 Milliarden. Der zusätzliche Liquiditätsbedarf in Höhe
von 15 Milliarden Euro wurde vom Finanzsektor über-
nommen. Dafür erhält er Zugriff auf das Sicherheiten-
portfolio der HRE. Für diese zusätzlichen 15 Milliarden
Liquidität übernimmt der Bund keine Garantie. […] Im
Anschluss an die Sonntagssitzung gab es dann noch eine
kleinere Runde im Finanzministerium, wo man eine Dis-
kussion geführt hat: Wir kommen so mit Einzelfalllösun-
gen nicht weiter. Wir haben jetzt zwei solche Wochenen-
den hinter uns. Es ist am Rande dessen, was geht, und wir

beitsauftrag erteilt, sehr spät am Sonntagabend oder eher
sehr früh am Montagmorgen, die Arbeiten an dem aufzu-
nehmen, was dann das Finanzmarktstabilisierungsgesetz
wurde. […] Es wurden 50 Milliarden Liquidität zur Ver-
fügung gestellt. Noch mal: Der Bund garantiert für
35 Milliarden und erhält im Gegenzug Sicherheiten aus
einem Wertpapierportfolio und die Verpfändung der An-
teile der vier deutschen – Entschuldigung –, der vier
HRE-Töchter. Das war das Verhandlungsergebnis von
dem zweiten Sonntag, und diese Eckdaten sind auch nicht
geändert worden.“ (Aussage Sts Jörg Asmussen, Proto-
koll Nummer 21, S. 46 f.)

Der für die Aufsicht über die BaFin zuständige Unterab-
teilungsleiter im BMF, der Zeuge Dr. Thorsten Pötzsch,
hatte zuvor vor dem Ausschuss auch die Informationen
der HRE für den neu aufgetretenen Liquiditätsbedarf als
ursächlich angesehen:

„Wir bekamen die Informationen vonseiten der BaFin,
dass offensichtlich in Irland noch ein weiterer Posten auf-
getaucht war, der bislang nicht von dem Unternehmen
kommuniziert worden war, und dieser Posten führte dazu,
dass nun ganz erheblicher weiterer Liquiditätsbedarf auf-
getreten war. Das heißt, dass hier die betreffenden Infor-
mationen von dem Unternehmen unzutreffend waren.“
(Aussage Dr. Thorsten Pötzsch, Protokoll Nummer 10,
S. 162)

Der Abteilungsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik im
Bundeskanzleramt Dr. Jens Weidmann sah neben den In-
formationen des Vorstands der HRE auch das Markt-
umfeld als Ursache für den Liquiditätsmehrbedarf an:

„Davon war ein Teil sicherlich auch darauf zurückzufüh-
ren, dass die Informationen, die aus dem Vorstand kamen,
nicht den Umfang, nicht den Detailreichtum hatten, was
man vielleicht hätte erwarten können. […] Aber es ist si-
cherlich auch so, dass das Marktumfeld eine Rolle ge-
spielt hat.“ (Aussage Dr. Jens Weidmann, Protokoll Num-
mer 21, S. 18)

Der Präsident der Deutschen Bundesbank Prof. Dr. Axel
Weber verwies bezüglich des erhöhten Liquiditätsbedarfs
der HRE nach dem 1. Rettungswochenende ebenfalls auf
die Marktentwicklungen in der Folge des vereinbarten
Rettungspaketes:

„Ich glaube, dass die Veränderung der Liquiditätszahlen
im Zeitablauf nicht notwendigerweise impliziert, dass die
Zahlen, die wir dort zu dem gegebenen Schnappschuss,
den man für das Rettungswochenende haben konnte,
nicht belastbar sind. Es hat sich nachher herausgestellt,
dass infolge dieser verschiedenen Entwicklungen die
Zahlen des nächsten Wochenendes andere waren. Aber
das ist meines Erachtens sehr stark der Dynamik der
Marktentwicklungen geschuldet. […] Aber noch mal:
Meine Einschätzung ist, dass zum überwiegenden Teil
– so habe ich es formuliert – die Veränderung des Liqui-
ditätsbedarfs durch Veränderungen im Marktumfeld der
Bank zu erläutern waren und dementsprechend nicht not-
brauchen eine systematische Antwort. […] Hier fiel auf-
seiten des Ministers die Entscheidung. Er hat den Ar-

wendigerweise nahelegen, dass die Zahlen, die wir am
Wochenende zuvor hatten, in sich falsch waren. Sie waren

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 149 – Drucksache 16/14000

nur nicht bestandsfest.“ (Aussage Prof. Dr. Axel Weber,
Protokoll Nr.17, S. 96)

Die Tatsache, dass nach einem gescheiterten ersten Ret-
tungspaket noch eine Verhandlung über ein zweites Paket
erforderlich wurde, stieß auch in Kreisen des Aufsichts-
rats der HRE auf Unverständnis. So äußerte Prof.
Dr. Hans Tietmeyer auf die Frage, was er als ehemaliges
Aufsichtsratsmitglied der HRE gedacht habe, als nach
dem ersten Paket noch ein zweites Paket notwendig
wurde:

„Da ist meine innere Wut gestiegen, ja. […] Stellen Sie
sich vor, Sie werden im September abends spät über eine
dramatische Situation informiert, und dann im Laufe der
Zeit kommt immer noch mehr, dass ich da Freude gehabt
habe, kann ich nicht sagen.“ (Aussage Prof. Dr. Hans
Tietmeyer, Protokoll Nummer 13, S. 26)

Der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Bank AG, der
Zeuge Dr. Josef Ackermann, sah die Ursache für den un-
klaren Liquiditätsbedarf im mangelhaften Reporting der
HRE:

„Ich meine, diese Gruppe war ja noch nicht gefestigt.
Das ist immer ein Problem, wenn man eine größere
Akquisition macht. Deshalb war die Zahlenqualität man-
gelhaft. Herr Weber von der Bundesbank hat mich dann
in dieser Woche angerufen, und zwar ungefähr am 1. Ok-
tober, und gesagt: Herr Ackermann, könnte die Deutsche
Bank nicht Experten aus dem Treasury-Bereich nach
Dublin und nach München schicken, um einmal zu
schauen, wie die Situation wirklich ist? – Das haben wir
dann gemacht, und dabei sind eben noch weitere
Liquiditätsprobleme aufgetaucht.“ (Aussage Dr. Josef
Ackermann, Protokoll Nummer 15, S. 80)

Der Zeuge Dr. Josef Ackermann verwies im Übrigen da-
rauf, dass nur wenige Spezialisten den Liquiditätsbedarf
komplexer Produkte in so kurzer Zeit bewerten könnten
und die Deutsche Bank über diese Expertise verfügt habe:

„Das möchte ich nicht sagen, dass das der Normalfall
sein muss. Nur – ich will jetzt nicht etwas für die Deut-
sche Bank sagen, das falsch verstanden wird –, es gibt
nicht viele in der Welt, die die Möglichkeit haben, zum
Beispiel komplexe Produkte zu bewerten, weil wir einfach
die Technologie haben. Das haben die wenigsten. Es gibt
auch wenige, die über Liquiditätsinstrumente verfügen,
die es erlauben, das Beste in einer professionellen Art zu
machen – – und dass man versucht, mit denjenigen Mit-
teln, die man in Deutschland oder in deutschen Banken
zur Verfügung hat, noch das Beste zu machen. Es ging ja
nicht nur darum, wie die Liquiditätssituation aussieht,
sondern es ging ja auch um die Frage: Was kann man
tun? Wie kann man Liquidität beschaffen? Gibt es irgend-
welche Instrumente, an die die Hypo Real Estate und die
DEPFA nicht gedacht haben? Also, es ging schon noch
ein bisschen weiter in der Beratung als nur: „Geht da
mal hin und schaut genau, welche Zahlen die richtigen
sind“, sondern es ging auch um die Frage: Wie kann man
dieses Problem lösen? […] Da war unsere Expertise ein-

Der Leiter des Regionalbereichs Banken und Finanzauf-
sicht der Deutschen Bundesbank, der Zeuge Klaus-Dieter
Jakob, verneinte im Übrigen die Frage, ob sich das Schei-
tern des 1. Rettungspaketes beziehungsweise der Zusam-
menhang zwischen dem 1. Rettungspaket und dem 2. Ret-
tungspaket auf die Abschreibungen bezog, die die HRE
im Januar 2008 vorgenommen hatte:

„Nein, das stand in keinem Zusammenhang. Die Ab-
schreibungen hatten nichts mit der Liquiditätslage zu
tun.“ (Aussage Klaus-Dieter Jakob, Protokoll Nummer
13, S. 98)

Der Abteilungsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik im
Bundeskanzleramt Dr. Jens Weidmann antwortete auf die
Frage, wie am 2. Rettungswochenendes der Kredit der
Finanzwirtschaft besichert gewesen sei, nachdem am
1. Rettungswochenende der Anteil der Finanzinstitute in
Höhe von 15 Mrd. Euro mit einer Bundesgarantie gesi-
chert gewesen ist:

„Am zweiten Wochenende hat sich die Struktur der Ver-
einbarungen ja insofern etwas geändert, als bei gleicher
Höhe der Bundesgarantie ein größerer Gesamtkreditbe-
trag gestemmt werden musste, […].“ (Aussage Dr. Jens
Weidmann, Protokoll Nummer 21, S. 18)

3. Äußerungen zum Thema „geordnete
Abwicklung“ der HRE

Der Ausschuss hat sich auch mit der Frage beschäftigt, ob
sich die Äußerung von Vertretern des BMF, es erfolge
eine „geordnete Abwicklung“ der HRE, auf den Refinan-
zierungsbedarf der HRE ausgewirkt hat. Nach Auswer-
tung der Akten und der Vernehmung der hierzu gehörten
Zeugen hat sich für den Ausschuss kein Nachweis erge-
ben, dass entsprechende Äußerungen zu einem Schaden
bei der HRE-Gruppe geführt hätten. Allerdings hat kein
Zeuge gesagt, dass die Verwendung des Begriffs „Ab-
wicklung“ eine Auswirkung auf die Liquiditätssituation
und das Ranking der HRE gehabt hätte. Der Vorstands-
vorsitzende der Deutsche Bank AG Dr. Josef Ackermann
äußerte sich hierzu wie folgt:

„Ich würde die Wirkung nicht überschätzen. Es war
sicher so, dass die Frage der Abwicklung eine problema-
tische war; denn sobald Sie abwickeln, müssen Sie Liqui-
dationswerte bilanzieren. Damit ist natürlich das Ver-
trauen noch stärker zurückgegangen. Aber in dieser
Situation, in der man, glaube ich, gewusst hat, dass nicht
wirklich eine Abwicklung gemeint war, sondern dass das
eine sprachlich vielleicht nicht ganz korrekte Aussage
war, würde ich meinen, dass das keine wesentliche Wir-
kung hatte.“ (Aussage Dr. Josef Ackermann, Protokoll
Nr.15, S. 80)

Auch der ehemalige Vorstandssprecher der HVB
Dr. Wolfgang Sprißler verneinte die Frage, dass sich die
Äußerung zur „geordneten Abwicklung“ auf das Volu-
men des Rettungspaketes beziehungsweise auf das Rating
der HRE ausgewirkt habe:
fach besser.“ (Aussage Dr. Josef Ackermann, Protokoll
Nummer 15, S. 94 f.)

„Ich glaube, dass sich das, […] auf die Höhe des endgül-
tigen Volumens […] nicht groß materiell ausgewirkt hat.

Drucksache 16/14000 – 150 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Warum? Wie ich ja vorhin schon schilderte! Ich meine,
die HRE war ja nun in dieser Woche, wenn wir uns alle
zusammen an das Wochenende erinnern – – Damals
brauchten wir, glaube ich, nur den Fernseher anzuschal-
ten, dann stand ja schon die große Headline „Probleme
bei der HRE“ usw. usf. Von daher ist meine Einschätzung,
dass diese Äußerung nicht mehr gravierend zu einer Ver-
schlechterung beigetragen hat. […] Ratings werden nicht
aufgrund einer Aussage verändert, sondern da stecken
schon andere Dinge dahinter: Analysen und Entwick-
lungen.“ (Aussage Dr. Wolfgang Sprißler, Protokoll Num-
mer 16, S. 38)

Ähnlich äußerte sich der ehemalige Präsident des Bun-
desverbandes deutscher Banken Klaus-Peter Müller:

„[…] ich glaube nicht, dass diese seine Bemerkung die
Probleme der HRE in irgendeiner Weise entscheidend
verschärft hat. […] Es war sicherlich keine marketingför-
derliche Aussage. Aber wenn wir von der Tiefe und von
den kardinalen Problemen sprechen, so glaube ich nicht,
dass sie dadurch verschärft worden sind.“ (Aussage
Klaus-Peter Müller, Protokoll Nummer 20, S. 26)

Auch der früher für die HRE als Sachbearbeiter im Risi-
kocontrolling tätige Zeuge Stéphane Wolter erklärte, dass
die Aussage des Bundesministers der Finanzen die Situa-
tion der HRE nicht mehr verschlechtern konnte:

„Nein. Also, das war – – Ich kann es jetzt nur aus Sicht
der HRE sagen. In der Treasury der HRE hat es ein Stück
weit eine gewisse Beunruhigung erst verursacht, diese
Aussage; aber wenn man es jetzt mal rein aus Liquidity-
Sicht sieht, hatte das für die Treasury der HRE keinen
Einfluss. Es hat die Situation nicht schlechter gemacht,
weil es nicht mehr schlechter ging. […] Mit dem
29. September bzw. nach diesem Wochenende waren die
Kanäle auch zu. Der Geldmarkt war völlig versiegt, und
es war nicht mehr daran zu denken, irgendetwas zu emit-
tieren. Aber das Downgrade hat nicht bei uns irgendwel-
che Trigger ausgelöst, wo plötzlich die HRE-Bank mehr
Liquidität gebraucht hat. […] Es war ja davor eigentlich
schon zu Ende. Ich meine, die Situation hat sich zwischen
dem ersten und dem zweiten für die HRE-Bank, für den
deutschen Teil, nicht geändert. Es ist ja deswegen nicht
jemand gekommen und hat gesagt: Jetzt hast du ein
schlechtes Rating, jetzt gebe ich dir Geld, und du zahlst
mir mehr dafür . – Das ist so nicht passiert.“ (Aussage
Stéphane Wolter, Protokoll Nummer 13, S. 54)

Der Vorstandsvorsitzende der HRE Dr. Axel Wieandt
führte die Herabstufung durch die Ratingagenturen auf
die Verkündung des Rettungspaketes zurück:

„Die Herabstufung selber in dem Umfeld und nach Be-
kanntgabe eines solchen Rettungspakets, wie das nach
dem ersten Wochenende passierte, damit musste man
wahrscheinlich rechnen.“ (Aussage Dr. Axel Wieandt,
Protokoll Nummer 15, S. 56)

Vertreter von Ratingagenturen hätten gegenüber dem

„[…] dass ich keine Erinnerung daran habe, dass nach
meinem Einstieg als Vorstandsvorsitzender der Hypo
Real Estate Holding diese Äußerungen in meinen Gesprä-
chen mit den Ratingagenturen eine konkrete Rolle ge-
spielt hätten. Daran habe ich keine Erinnerung.“ (Aus-
sage Dr. Axel Wieandt, Protokoll Nummer 15, S. 59)

Der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück nahm
mit Blick auf diese Zeugenaussagen zu den Folgen seiner
Äußerung wie folgt Stellung und bedauerte seine Wort-
wahl:

„Ich stelle selbstkritisch in Rechnung, dass diese Wort-
wahl nicht besonders glücklich war.“ (Aussage Peer
Steinbrück, Protokoll Nummer 22, S. 18)

„Ich glaube, Sie haben inzwischen mehrere Aussagen ge-
hört, dass der Verdacht, dass über diese Formulierung
Prozesse ausgelöst worden sind, die in die Milliarden hi-
neingehen könnten, eher auf eine Exkulpationsstrategie
der Beteiligten und Verantwortlichen bei Hypo Real
Estate zurückzuführen ist. Mehrere Zeugenaussagen ha-
ben Ihnen gegenüber bestätigt, dass diese Bemerkungen
keineswegs die Folgen hatten, die einige insbesondere
aus dem Vorstand und aus dem Aufsichtsrat der Bank an-
schließend versucht haben zu ihrer eigenen Entlastung
geltend zu machen. Fakt ist: Der dramatische Kurssturz
der Hypo-Real-Estate-Aktie am Morgen des 29. Septem-
ber – am Morgen des 29. September! – von mehr als
70 Prozent setzte mehrere Stunden vor der erstmaligen
Erwähnung meiner Formulierung um 17 Uhr ein.“ (Aus-
sage BM Peer Steinbrück, Protokoll, Nummer 22, S. 19)

„Ich habe anschließend die Erfahrung gemacht, dass von
interessierter Seite diese Bemerkung zum Anlass genom-
men wurde, sich selber zu exkulpieren und quasi mir zu-
zuordnen einen zusätzlichen Liquiditätsbedarf, den ich al-
leine durch diese beiden Worte ausgelöst habe, in der
sensationellen Größenordnung von 20 Milliarden Euro;
ich wusste gar nicht, dass das geht mit zwei Worten. Dies
schien mir immer eine Exkulpationsstrategie zu sein von
denjenigen, die in der Tat an diesem Wochenende in mei-
nen Augen entweder fahrlässig oder vorsätzlich falsch in-
formiert haben. […] Tatsächlich ist die Begründung für
diese 20 Milliarden natürlich etwas völlig anderes als
meine Formulierung am Montag um 17 Uhr, abgesehen
davon, dass die Kursentwicklung von Hypo Real Estate
und die Reaktion von Rating-Agenturen am Vormittag
längst stattgefunden hatten, bevor ich irgendetwas davon
sagte. Insofern fühle ich mich bestätigt durch die Hin-
weise, die Sie zitiert haben, von Herrn Sprißler und ins-
besondere auch von Herrn Müller. Ich habe das damals
als relativ konstruiert empfunden, kausal die Entwicklung
des weiteren Liquiditätsbedarfes meinen Äußerungen zu-
zuordnen, und kann dafür auch keine Bestätigung bei Ex-
perten und Fachleuten finden.“ (Aussage BM Peer
Steinbrück, Protokoll, Nummer 22, S. 30)

Ein vom ehemaligen Management der HRE in Auftrag
gegebener Bericht enthält einen Hinweis, dass Vertreter
Zeugen eine entsprechende Äußerung des Bundesminis-
ters der Finanzen nicht angesprochen:

einer Ratingagentur die Äußerung für die Herabstufung
als mitursächlich angesehen hätten. In dem vorläufigen

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 151 – Drucksache 16/14000

Bericht der Kanzlei Shearman & Sterling (MAT A 41,
dort Anlage 2; Dokument Nummer 16) heißt es:

„[…] Ferner gab die Rating-Agentur Standard & Poor’s
am Abend des 29. September 2008 – als einzige Rating-
Agentur – bekannt, das Kurzfristrating der HRE Group zu
senken. Auch dies war für die HRE Group unerwartet.
[…] Dementsprechend beschloss keine andere Rating-
Agentur bereits an diesem Tag eine Herabstufung der
HRE Group. Vertreter von Standard & Poor’s gaben ge-
genüber der HRE Group an, dass die Äußerungen von
Bundesfinanzminister Steinbrück mitursächlich für die
Entscheidung von Standard & Poor’s gewesen seien. […]
Hinzu kam, dass am Anfang derselben Woche die Ret-
tungspakete für Wettbewerber der Depfa (Dexia und
Fortis) bekannt gegeben wurden, so dass der Markt mit
einem Überangebot von Vermögensgegenständen in der
Staatsfinanzierung rechnete und die Bewertungsab-
schläge zusätzlich anstiegen. Dies hatte wiederum zur
Folge, dass der Umfang der mit den bei der HRE Group
vorhandenen Vermögensgegenständen darstellbaren Refi-
nanzierung erheblich sank. […] Die vorgenannten Um-
stände lösten in den ersten Tagen der Woche vom 29. Sep-
tember 2008 eine Reihe von Reaktionen aus, die die
Refinanzierungssituation der HRE Group unerwartet und
drastisch verschlechterten. […] Insgesamt führten die
vorgenannten Effekte zu einem unbedeckten zusätzlichen
Refinanzierungsbedarf in zweistelliger Milliardenhöhe.
[…] Am 1. Oktober 2008 wurde deutlich, dass selbst die
bisherigen Annahmen hinsichtlich der verfügbaren Refi-
nanzierung durch Repo-Geschäfte nicht mehr zu halten
waren. […] Ebenfalls am 2. Oktober 2008 erhob die Ba-
Fin gegenüber dem Bundesfinanzministerium Anschuldi-
gungen gegen die HRE Group, diese hätte im Zuge der
Verhandlung des ersten Rettungspaktes falsche Zahlen
geliefert. […] Nach einer weiteren Telefonkonferenz zur
Liquiditätssituation am 3. Oktober 2008 mit den am Ret-
tungspaket beteiligten Banken machten die Banken gel-
tend, hinsichtlich der Liquiditätsfazilität des ersten Ret-
tungspaketes sei die Geschäftsgrundlage entfallen. Die
BaFin (Frau Frauke Menke) teilte dies der HRE Group
am Vormittag des 4. Oktober 2008 telefonisch mit. Dies
machte es erforderlich, bis Sonntag Abend eine neue Lö-
sung zu erarbeiten. […] Am Abend des 5. Oktober 2008
wurde schließlich das zweite Rettungspaket in Höhe von
EUR 50 Mrd. verkündet. Dieser Betrag wurde der HRE
Group mitgeteilt.“

Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende der HRE Kurt
F. Viermetz führte hierzu aus:

„In den folgenden Tagen, wie wir alle wissen, eskalierte
die Situation an den globalen Finanzmärkten weiter. Es
drohte nach Meinung vieler Beobachter ein Zusammen-
bruch des kompletten globalen Finanzsystems. In diesem
Kontext berichteten Nachrichtenagenturen am Montag,
dem 29. September 2008, auf einmal, dass der Bundesmi-
nister der Finanzen im Zusammenhang mit dem Rettungs-
paket der HRE im Parlament oder in Parlamentsaus-
schüssen von einer „geordneten Abwicklung“ der HRE

schung und Irritation darüber zum Ausdruck, da ja die
HRE unter dem Eindruck stand, dass der Sinn des gerade
geschnürten Pakets die Erhaltung des Going Concern der
Gesellschaft sei. Am Nachmittag des 29. September 2008
gab Standard & Poor’s als einzige Ratingagentur be-
kannt, das Kurzfristrating der HRE-Gruppe zu senken.
Dies war vollkommen überraschend, da normalerweise
eine sogenannte Review und Erörterung der Sachlage ei-
ner solch drastischen Entscheidung vorangeht, und be-
sonders, nachdem die Liquiditätsfazilität bekanntgegeben
worden war. Dem zuständigen Mitarbeiter der HRE
wurde dies mit den Äußerungen des Finanzministers be-
gründet. Standard & Poor’s war zu dem Ergebnis gekom-
men, die Gruppe sei kein Going Concern und die Rating-
agentur müsse deshalb mit voller Kraft reagieren. So
wurde mir später berichtet. Diese Umstände verschlech-
terten die Refinanzierungssituation der HRE unerwartet:
Abwicklung des Zahlungsverkehrs nur gegen Vorkasse
– Safe Payment nennt sich das im Angelsächsischen –,
Forderungen neuer, zusätzlicher Sicherheiten von Gegen-
parteien im Markt, verweigerte Verlängerungen von mit
Staatsanleihen besicherten Finanzierungen, Ausübung
von Put-Optionen führten zu dramatischen zusätzlichen
Refinanzierungsbedürfnissen. Viele Geschäftspartner wa-
ren aufgrund ihrer internen Investmentregeln nach dem
Downgrade sogar gezwungen, ihre Gelder von der
DEPFA zurückzuholen. Das BMF korrigierte zwar die
Aussage vom Bundesminister der Finanzen, Herrn
Steinbrück, die Aussagen blieben aber in der Welt.
Gleichzeitig kam das Gerücht auf, die HRE habe am ers-
ten Rettungswochenende falsche Zahlen geliefert.“ (Aus-
sage Kurt F. Viermetz, Protokoll Nummer 11, S. 10)

Die Aussagen aller Zeugen, die nicht in Verbindung mit
dem ehemaligen HRE-Management stehen, sehen keine
Verbindung zwischen der Marktentwicklung nach dem
1. Rettungswochenende und den – im Übrigen kurzfristig
richtig gestellten – Äußerungen zur Abwicklung der
HRE.

4. Verjährung von Ansprüchen
am 28. September 2008?

Der Ausschuss hat sich nur am Rande mit einer etwaigen,
am 28. September 2008 eingetretenen Verjährung von
Ansprüchen aus der Abspaltung der HRE von der HVB
befasst. Die behauptete Verjährung lief nicht – wie im
Untersuchungsauftrag erwähnt – am 28. September 2008
aus. Die Haftung der HVB – wenn ein Anspruch hypothe-
tisch unterstellt wird – war vielmehr bis zum 10. Oktober
2009 befristet. Gleichwohl haben sich aus den Akten und
Zeugenaussagen für den Ausschuss keine Anhaltspunkte
dafür ergeben, dass es überhaupt entsprechende Ansprü-
che gegen die HVB gegeben haben könnte. Die Vorwürfe,
die mit diesem Untersuchungskomplex in Zusammen-
hang stehen, können als widerlegt betrachtet werden.

Die Abspaltung selbst wurde mit der Eintragung des neu-
gegründeten Unternehmens in das Handelsregister der
HRE und der Eintragung der Abspaltung in das Handels-
gesprochen habe. Die HRE brachte in einem anwaltli-
chen Schreiben vom 30. September 2008 ihre Überra-

register der HVB wirksam (§§ 131, 137 UmwG). Maßge-
bend für den Beginn der Frist, bis zu deren Ablauf die

Drucksache 16/14000 – 152 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

HVB den Altgläubigern für Verbindlichkeiten, die vor der
Abspaltung begründet worden sind, haftete, ist nach
§§ 133, 125 UmwG der Zeitpunkt der Veröffentlichung
im Bundesanzeiger, die am 10. Oktober 2008 erfolgt ist.
Innerhalb von 5 Jahren nach der Bekanntmachung der
Eintragung der Abspaltung im Bundesanzeiger, also bis
zum Ablauf des 10. Oktober 2008, konnten entspre-
chende Ansprüche geltend gemacht werden.

Der ehemalige Vorstandssprecher der HVB Dr. Wolfgang
Sprißler stellte vor dem Ausschuss klar, dass weder mate-
riell ein Anspruch auf Nachhaftung existiert habe noch
von den Fristen her Anlass bestanden habe, sich mit der
Sache zu beschäftigen:

„Ja, das haben Sie richtig verstanden, […] dass es inso-
fern keine materielle Relevanz hat, weil hier keine eige-
nen Verbindlichkeiten der HVB abgespalten worden sind,
sondern nur mittelbar Tochtergesellschaften, und das
sind keine eigenen Verbindlichkeiten. […] Insofern ist
auch das Thema der Befristung, wenn Sie so wollen, irre-
levant, wann das dann abgelaufen ist. Die Frist spielt vor
dem Hintergrund der inhaltlichen Nichtrelevanz keine
Rolle.“ (Aussage Dr. Wolfgang Sprißler, Protokoll Num-
mer 16, S. 31 f.)

Der Zeuge wies zudem auf den Beginn der Fünfjahresfrist
hin, der nach dem Gesetzeswortlaut nicht auf den
29. September sondern auf den 10. Oktober 2003 datierte:

„Diese theoretische Nachhaftungsfrist endete mit Be-
kanntmachung der Eintragung der Abspaltung in das
Handelsregister der HVB. Die Abspaltung ist am 29.09.
in das Handelsregister der HVB eingetragen worden;
aber das ist nicht das für den Ablauf dieser Nachhaf-
tungsfrist relevante Datum, sondern wie gesagt, die Be-
kanntmachung im Bundesanzeiger. Die erfolgte am
10.10.03. Also lief die Frist am 10.10.08 ab.“ (Aussage
Dr. Wolfgang Sprißler, Protokoll Nummer 16, S. 30)

Der Zeuge sah aber auch materiell keinen Anspruch auf
Nachhaftung, den die Bundesregierung hätte geltend ma-
chen können:

„Gegenstand der Abspaltung waren, wie ich vorhin er-
läuterte, ausweislich des Abspaltungsplans sämtliche
seinerzeit von der HVB gehaltenen Anteile an dieser Vor-
schaltgesellschaft. Ich erläuterte das vorhin. Zum Vermö-
gen dieser Vorschaltgesellschaften gehörten die eben von
mir genannten einzelnen Hypothekenbanken. Abgespal-
ten wurden demnach rein rechtlich keine eigenen Ver-
bindlichkeiten der HVB, sondern die Abspaltung geschah
mittelbar durch die Übertragung von Anteilen an den ge-
nannten Tochtergesellschaften. Für deren Verbindlichkei-
ten haftet die HVB nicht unmittelbar, sodass eine Nach-
haftung schon aus diesem Grund, aus rein rechtlichen
Gründen nicht in Betracht kommt. […] Wie ich Ihnen vor-
hin dezidiert erläuterte, kann ich nicht erkennen, dass das

land.“ (Aussage Dr. Wolfgang Sprißler, Protokoll Num-
mer 16, S. 31)

Der für die HRE zuständige Wirtschaftsprüfer Holger
Techet (KPMG) stellte hierzu fest:

„Im Rahmen der Prüfung 2007 und dann auch in der
Folge im Rahmen der Durchsichten der Quartalsab-
schlüsse 2008 haben wir [KPMG] die, ich sage mal:
rechtlichen Streitigkeiten der Hypo Real Estate Group so-
wohl in Aktiv- als auch in Passivprozessen geprüft und ei-
nem Review unterzogen. Aus diesen Tätigkeiten haben
sich keine Hinweise ergeben, dass solch ein Anspruch
bestehen könnte. Die Hypo[Vereinsbank] Group hat auch
in ihren Abschlüssen in dieser Zeit keinen solchen An-
spruch verbucht.“ (Aussage Holger Techet, Protokoll
Nummer 13, S. 126)

Dies machte auch noch mal der ehemalige Vorstandsspre-
cher der HVB Dr. Wolfgang Sprißler deutlich. Er stellte
vor dem Ausschuss fest, es seien „keine eigenen Verbind-
lichkeiten der HVB abgespalten worden […], sondern nur
mittelbar Tochtergesellschaften.“ (Aussage Dr. Wolfgang
Sprißler, Protokoll Nummer 16, S. 31)

III. Inhalt des endgültigen Rettungspakets

Der Gesamtbetrag der Liquiditätsunterstützungen von
Bankenkonsortium, Bundesregierung und SoFFin belief
sich auf insgesamt 102 Mrd. Euro. Dabei stellte der Bund
87 Mrd. Euro an Garantien zur Verfügung und das private
Finanzkonsortium gewährte einen zusätzlichen Kredit in
Höhe von 15 Mrd. Euro.

Die Eckpunkte des Rettungspaketes für die HRE wurden
– wie dargestellt – am 28 September 2008 und 5. Oktober
2008 festgelegt. Das vereinbarte Rettungspaket sieht drei-
stufige Maßnahmen vor, die am 13. November 2008 mit
der Einrichtung der so genannten Finanzierungsplattform
vertraglich vollständig umgesetzt wurden.

Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalaustattung
waren bei diesem Paket nicht vorgesehen. Der Abtei-
lungsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik im Bundes-
kanzleramt Dr. Jens Weidmann erklärte hierzu vor dem
Ausschuss:

„[Eine Stärkung der Eigenkapitalaustattung hat] meiner
Erinnerung nach keine Rolle gespielt, weil die HRE als
zwar solvente, aber illiquide Bank wahrgenommen
worden ist.“ (Aussage Dr. Jens Weidmann, Protokoll
Nummer 21, S. 26)

Im Einzelnen vollzog sich die Umsetzung in folgenden
Schritten:

Zur Überbrückung des unmittelbaren Liquiditätsbedarfs
stellte die Bundesbank ab dem 5. Oktober 2008 einzelnen
deutschen Töchtern der HRE Holding Liquidität bis zu
35 Mrd. Euro im Rahmen einer Notfallliquiditätslinie
Portfolio der HRE damals hier riskanter gewesen wäre
als Portfolien anderer Hypothekenbanken in Deutsch-

ELA (Emergency Liquidity Assistance) gegen eine Bun-
desgarantie in Höhe von 35 Mrd. Euro zur Verfügung.

von Beihilfen unter dem Vorbehalt der Genehmigung. Es
erfolgt eine Überprüfung gemäß der Beihilfevorschriften
des EG-Vertrags nach Artikeln 87 und 88. Die Bereitstel-
lung darf nur in Ausnahmefällen erfolgen. Die nationalen
Zentralbanken können eine derartige Hilfe besonders
dann als gerechtfertigt erachten, wenn es darum geht,
potenziellen systemischen Auswirkungen infolge von
Ansteckungseffekten über andere Finanzinstitutionen
oder Marktinfrastrukturen vorzubeugen oder diese ab-
zumildern.

Am 28. Oktober 2008 hat die HRE zur Abdeckung des
zwischenzeitlich gestiegenen Liquiditätsbedarfs einen
weiteren Überbrückungskredit aus ELA Mitteln der Bun-
desbank in Höhe bis zu 15 Mrd. Euro erhalten, besichert
durch eine Garantie des Finanzmarktstabilisierungsfonds
(SoFFin).

Am 13. November 2008 wurden die Vertragsverhandlun-
gen für die Errichtung der Finanzierungsplattform zur
Umsetzung des Rettungspaketes für die HRE-Gruppe ab-
geschlossen. Mit den vereinbarten Maßnahmen wurden
der HRE insgesamt 50 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.

Die Finanzierungsplattform löste die beiden Überbrü-
ckungsliquiditätslinien der Bundesbank und damit auch
die beiden Bundesgarantien ab. Gemäß den Vereinbarun-
gen des Rettungspaketes gewährte die Bundesbank der
HRE einen Kredit (ELA Fazilität) über 20 Mrd. Euro, be-
sichert durch eine Bundesgarantie.

Das private Konsortium aus Banken und Versicherungen
stellte einen Kredit über 15 Mrd. Euro, besichert durch
eine Bundesgarantie durch die Emission staatlich garan-
tierter, EZB-fähiger Inhaberschuldverschreibungen zur
Verfügung. Darüber hinaus gewährte das private Konsor-
tium der HRE einen weiteren Kredit über 15 Mrd. Euro,
der nicht über eine Bundesgarantie, sondern über einen
Sicherheitenpool der HRE vorrangig besichert ist (Emis-
sion von besicherten Schuldverschreibungen). (vgl.
hierzu Schreiben PSts’n Nicolette Kressl an den Finanz-
ausschuss vom 17. November 2008, Ausschussdruck-
sache 16(7)0314, MAT A 74).

Staatssekretär im BMF Jörg Asmussen beantwortete die
Frage, weshalb am 13. November 2008 vor dem Hinter-

die Leiterin des SoFFin-Referats, das es dann gab, ver-
fasst hat. Auch Herr Wieandt hat in seinem Schreiben
„gegebenenfalls“ geschrieben. Es gab damals also keine
Sicherheit, dass die Bank Kapital brauchen würde.

Es gibt in diesen Verträgen aus mehreren Gründen keine
Change-of-Control-Klausel. Zum einen: Die ersten Lauf-
zeiten sind auf sechs Monate befristet. Also nach sechs
Monaten muss man sowieso neu daran, weil die Rettungs-
beihilfe der EU zunächst auf sechs Monate beschränkt ist.
Es gibt auch ein großes Argument: Es ist ein Vertragsbün-
del, das zum Teil die Preiskonditionen regelt, die Laufzei-
ten und Ähnliches, aber es regelt auch die 8,5 Milliarden
einer möglichen Verlustbeteiligung. Und wenn Sie die
Verträge aufmachen, um an einer Stelle etwas zu ändern,
dann werden die anderen Parteien das nutzen, sie auch
an Stellen, die sie interessant finden, aufzumachen. Wir
wissen von Anfang an – – Wie gesagt: Wir hatten die Ge-
spräche, weil es den SoFFin schon gab, dass der Finanz-
sektor aus dieser Verlustbeteiligung von 8,5 Milliarden
heraus wollte, dass es für uns ein Risiko ist, diese Ver-
träge aufzumachen, weil dann die Verlustbeteiligung in-
frage gestellt würde.“ (Aussage Sts Jörg Asmussen, Pro-
tokoll Nummer 21, S. 74)

Die ELA-Fazilität der Bundesbank in Höhe von 20 Mrd.
Euro wurde am 26. März 2009 durch die Ausgabe EZB-
fähiger bundesgarantierter Inhaberschuldverschreibungen
im Umfang von 20 Mrd. Euro der HRE abgelöst. Die Ab-
lösung hat keine Auswirkung auf die Risikopositionen
des Bundes. Sämtliche weitere Konditionen der Bundes-
garantien, insbesondere die Haftung der Rückgaranten
(Bankenkonsortium) bleibt unverändert. Bereits im No-
vember 2008 waren sich alle Beteiligten einig, dass die
ELA-Fazilitäten, die teurer als andere Refinanzierungs-
mittel sind, durch kostengünstigere Alternativen ersetzt
werden sollten. Aus diesem Grund sehen alle Verträge
des Rettungspaketes ausdrücklich vor, dass die ELA-Fa-
zilität der Bundesbank durch eine Anschlussfinanzierung
über Anleihen der HRE abgelöst werden.

Die Eckpunkte des Rettungspaketes vom 5. Oktober und
13. November 2008 sind in der nachfolgend abgedruck-
ten Strukturübersicht zusammengefasst:
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 153 – Drucksache 16/14000

ELA sind vorübergehende Liquiditätshilfen einer nation-
alen Zentralbank an illiquide, aber solvente Kreditinsti-
tute, die als Überbrückungskredit gegen angemessene
Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden können. Die
Bereitstellung von ELA liegt im Ermessen der zuständi-
gen Zentralbanken. Allerdings steht die Bereitstellung

grund, dass das Thema Rekapitalisierungsbedarf bekannt
gewesen sei, keine Change-of-Control-Klausel vereinbart
wurde, wie folgt:

„Es gab seit Ende Oktober die Frage […], ob die HRE
genügend rekapitalisiert ist. Das steht in einer Mail, die

Drucksache 16/14000 – 154 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

ELA-Fazilität (20 Mrd. €)

Rückgarantie

Zusätzlicher Kredit

(2. Rettungswochenende)

(15 Mrd. € ohne Bundesga-

rantie)

HRE

Verpfändung der

Tochterbanken

(nur an den Bund)

Sicherheiten-

portfolio

(ca. 60 Mrd. €)

Konsortium

aus Banken

und Versiche-

rungen

Bund

(35 Mrd. € Garantien)

Bundesbank

Kredit (15 Mrd. €)

Bundesgarantie

Finanzsektor

(begrenzt auf

max. 8,5 Mrd. €)

Vorrangige

Besicherung

Nachrangige

Besicherung
Die Bereitstellung der Bundesgarantien und Liquiditäts-
hilfen erfolgte zu folgenden Konditionen:

Zur Besicherung des Bundes und des Konsortiums hat die
HRE ein Wertpapierportfolio im Buchwert von rund
60 Mrd. Euro auf einen Treuhänder übertragen. Der
Treuhänder hält das Portfolio für den Bund und das Kon-
sortium treuhänderisch und verwertet es im Fall der
Inanspruchnahme. Der Bund kann über ein Steering
Committee mit Weisungsrechten gegenüber dem Treu-
händer aktiv auf die Verwaltung und Verwertung der
Sicherheiten Einfluss nehmen. Das Konsortium von Ban-
ken und Versicherungen hat auf die Aktiva im Nominal
von rund 60 Mrd. Euro für den nicht vom Bund besicher-
ten Kredit in Höhe von 15 Mrd. Euro vorrangig Zugriff,
um dem Konsortium die Refinanzierung bei der EZB zu
ermöglichen. Soweit die Sicherheiten nicht zur Befriedi-
gung des Konsortiums benötigt werden, stehen sie dem
Bund zu.

Zu dem Sicherheitenportfolio erläuterte der Staatssekretär
im BMF Jörg Asmussen:

„Das Sicherheitenportfolio, weil es dann um eine größere
Liquiditätsmenge ging, ist aufgestockt worden auf
60 Milliarden Euro und ist dann in der Folgezeit, in der
Woche danach, von der Deutschen Bank noch mal bewer-
tet worden unter Annahme einer schonenderen Marktver-
wertung. Da kam man auf einen Verwertungserlös von
rund 44 Milliarden Euro für dieses Portfolio. Dann haben
wir vonseiten des Bundes noch einmal PwC beauftragt,
das Portfolio zu bewerten. Das haben sie getan – aus dem

Kopf gesagt – irgendwie von Oktober bis Anfang Dezem-
ber, und da war der Wert unter Wiederannahme einer
schonenden Verwertung 54 Milliarden Euro. Das ist das
Sicherheitenportfolio, wie es sich im Laufe der Zeit entwi-
ckelt hat.“ (Aussage Sts Jörg Asmussen, Protokoll Num-
mer 21, S. 66)

Die HRE hat dem Bund zusätzlich die Anteile an den
Tochterbanken zur Sicherheit verpfändet. Diese Sicher-
heiten stehen ausschließlich dem Bund zu und werden
von der Bundesbank verwahrt.

Der Bund muss bei einem Ausfall der HRE sofort aus der
Garantie zahlen. Eine Ausfallgarantie des Bundes, wie ur-
sprünglich bei den Rettungsverhandlungen angedacht,
wäre nicht ausreichend gewesen, um die rechtlichen An-
forderungen der EZB an die Vergabe von ELA-Mitteln
durch die Bundesbank zu erfüllen.

Der Finanzsektor beteiligt sich an Belastungen aus einer
Inanspruchnahme des Bundes beim Ausfall der HRE über
eine Rückgarantie zugunsten des Bundes. Bei einem Ver-
lust muss der private Finanzsektor 60 Prozent und der
Bund 40 Prozent der Belastungen tragen. Die Belastung
des privaten Finanzsektors ist auf höchstens 8,5 Mrd.
Euro begrenzt. Der Finanzsektor muss aus der Rückfall-
garantie spätestens nach Aufforderung durch den Bund
zahlen. Der Bund und die Rückgaranten (Finanzsektor)
teilen sich die Verwertungserlöse der Sicherheiten der
HRE im Verhältnis ¾ zu ¼; Zinslasten und Verwertungs-
kosten des Bundes werden vorrangig ausgeglichen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 155 – Drucksache 16/14000

IV. Liquiditätsunterstützungsmaßnahmen des
SoFFin in Höhe von 52 Mrd. Euro

Ergänzend zu dem Rettungspaket hat der SoFFin der
HRE einen Garantierahmen von nunmehr insgesamt
52 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Die erste Tranche in
Höhe von 20 Mrd. Euro wurde am 21. November 2008
gewährt. Der SoFFin hat den Garantierahmen in drei wei-
teren Tranchen, zuletzt am 11. Februar 2009, aufgestockt
und derzeit bis zum 19. August 2009 verlängert.

Auf Basis der SoFFin–Tranchen wurden Inhaberschuld-
verschreibungen zur Deckung des kurz- und mittelfristi-

gen Finanzbedarfs begeben. Die Schuldverschreibungen
haben unterschiedliche Laufzeiten und sind spätestens am
19. August 2009 zur Rückzahlung fällig.

Die HRE Bank AG zahlte an den SoFFin eine zeitanteilig
berechnete Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,1 Pro-
zent auf den nicht in Anspruch genommenen Teil des Ga-
rantierahmens. Für ausgestellte Garantien war bis zum
15. Januar 2009 eine Provision in Höhe von 1,5 Prozent
pro Jahr und nach dem 15. Januar 2009 in Höhe von
0,5 Prozent pro Jahr zu zahlen.

V. Übersicht Liquiditätsstützungsmaßnahmen für die HRE
(2. Rettungspaket in der endgültigen Form (sog. Finanzierungsplattform) plus SoFFin-Garantien)

Art der Unterstützungsmaßnahme Datum Fälligkeit Mrd. €

Teil der Finanzierungsplattform: Emission staatlich garantierter
EZB-fähiger Inhaberschuldverschreibungen (Ablösung der Liquidi-
tätskreditlinie der Deutschen Bundesbank; gewährt vom 13.11.2008
bis 26.03.2009)

26.03.2009 31.12.2009 20

Teil der Finanzierungsplattform: Emission von staatlich garantier-
ten, EZB-fähigen Inhaberschuldverschreibungen (Kredit des privaten
Konsortiums mit Bundesgarantie)

13.11.2008 31.12.2009 15

Teil der Finanzierungsplattform: Emission von besicherten
Schuldverschreibungen (Kredit des privaten Konsortiums);
(am 26.03.2009 um 1,7 Mrd. € auf 13,3 Mrd. € zurückgeführt)

13.11.2008 31.12.2009 15

Garantierahmen des SoFFin zur Besicherung von Schuld-
verschreibungen der HRE

21.11.2008 19.08.2009 20

1. Aufstockung des Garantierahmens des SoFFin 09.12.2008 19.08.2009 10

2. Aufstockung des Garantierahmens des SoFFin 20.01.2009 19.08.2009 12

3. Aufstockung des Garantierahmens des SoFFin 11.02.2009 19.08.2009 10

insgesamt 102

Drucksache 16/14000 – 156 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

VI. Monetäre Effekte der Umsetzung des
Rettungspaketes und bisherige
Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

Der Ausschuss hat auch ermittelt welche Geldströme aus
der Umsetzung des Rettungspaketes folgen. Er hat festge-
stellt dass der HRE sowohl für die Gewährung der
Bundesgarantien als auch die Liquiditätslinien Kosten
entstehen. Die Bundesbank hätte bereits aus wettbe-
werbsrechtlichen Gründen der HRE keinen zinsfreien und
damit kostenlosen Kredit zur Verfügung stellen können.
Auch den privaten Banken wäre der Verzicht auf Zinsen
bereits unter dem Aspekt nicht möglich gewesen, dass ih-
nen durch die Bereitstellung der Liquidität gleichfalls
Kosten entstehen.

Der Ausschuss hat sich weiter mit der Frage befasst, ob
und ggf. in welchem Umfang durch die Rettung der HRE
bislang tatsächlich Steuergelder auf die Garantien an die
HRE ausgekehrt worden sind. Nach der Beweisaufnahme
steht für den Ausschuss fest, dass dies bisher nicht ge-
schehen ist.

1. Zinsen und Gebühren
Der Abteilungsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik im
Bundeskanzleramt Dr. Jens Weidmann erläuterte die Mo-
tive für die getroffene Gebührenregelung wie folgt:

„Die damalige Situation war aber die, dass die HRE
noch im Besitz privater Aktionäre war. Wir wollten ja
durch diese Gebühren, durch diese Entgelte nicht nur für
die Liquiditätshilfe der privaten Banken, sondern auch
für die Garantie des Bundes eine verursachergerechte
Lastenteilung sicherstellen. Wir wollten ja die Anteilseig-
ner der HRE, die ja auch eine Mitverantwortung trugen
unserer Auffassung nach dafür, dass es zu dieser Situation
gekommen ist, belasten, indem wir diese Entgelte oder
diese, sagen wir, Liquiditäts- und Risikoprämien dann
auch in Rechnung gestellt haben.“ (Aussage Dr. Jens
Weidmann, Protokoll Nummer 21, S. 26)

Der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück berich-
tete auf Nachfrage, wie es bei den Verhandlungen der
Rettungspakete zu den Gebühren- und Zinsregelungen
gekommen ist:

„Nun, die Banken stellen ja einen 15-Milliarden-Kredit
aus dem zweiten Rettungspaket bereit, übrigens zur Ent-
lastung des Bundes. Sie können sich vielleicht erinnern,
dass an dem zweiten Wochenende, 5./6. Oktober, das
zweite Rettungspaket deshalb gelungen ist, weil die Ban-
ken einen zusätzlichen Liquiditätskredit von 15 Milliar-
den bereitgestellt haben, den sie sich allerdings haben be-
sichern lassen aus den Aktiva der Hypo Real Estate. Das
führte dazu, dass der Bund seinen Bürgschaftsrahmen an
diesem 5./6. zur, wie ich glaube, großen Zufriedenheit
auch des Parlaments nicht weiter erhöhen musste. Das
war die damalige Situation. Dass diese Banken, bezogen
auf ihren Kredit, Zinsen erheben, ist nichts Ungewöhnli-
ches, wie das übrigens der Bund mit Blick auf seine Kapi-
talinjektion, die die SoFFin organisiert, genauso tut. […]

die Belastungen der privaten Geschäftsbanken, mit ihren
Beiträgen die Hypo Real Estate zu stabilisieren, auch zu
registrieren sind, insbesondere auch mit Blick auf die Ak-
tienkursentwicklung, muss man hinzufügen. Der Markt
hat ja bestimmt nicht belohnt, dass die privaten Ge-
schäftsbanken und andere an dieser Stabilisierung von
Hypo Real Estate beteiligt sind. Das heißt, sie haben da-
rüber auch Nachteile erfahren.“ (Aussage BM Peer
Steinbrück, Protokoll Nummer 22, S. 66)

Als Begründung dafür, dass die an der Rettung der HRE
beteiligten Banken für die zur Verfügung gestellte Liqui-
dität Zinsen erheben können, führte der Bundesminister
der Finanzen Peer Steinbrück Folgendes aus:

„Man muss ja sehen, dass diesen Zinseinnahmen, die
positiv für diese Banken zu Buche schlagen – die Deut-
sche Bank ist auch, glaube ich, in Ihrer gestrigen Sitzung
oder vorher erwähnt worden –, wie ich vorhin sagte, auch
gewisse Nachteile gegenüberstehen, will sagen: Das
Engagement im Zuge der Eigenbeteiligung von 8,5 Mil-
liarden hat natürlich, wenn man so will, die Märkte nicht
unbedingt positiv eingenommen für die Banken, die daran
beteiligt sind. Ich will nicht so weit gehen, dass es da-
rüber zu Rating-Reaktionen gekommen ist, meines Wis-
sens nicht; aber jedenfalls mindestens die Aktienmärkte
dürften in manchen Fällen davon nicht begeistert gewe-
sen sein. Das heißt, diesen Einnahmen auf der einen Seite
für die Verzinsung von bereitgestelltem Kapital – Klam-
mer auf: eine der normalsten Sachen der Welt; Klammer
zu – stehen auch für diese Banken durchaus Marktnach-
teile gegenüber. Das in 90 Sekunden umgangssprachlich
zu erklären, ist nicht immer ganz leicht.“ (Aussage BM
Peer Steinbrück, Protokoll Nummer 22, S. 76)

Auf die Frage, ob sich die Banken an der Rettung betei-
ligt hätten, um Zinsen einzunehmen, antwortete der ehe-
malige Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken
Klaus-Peter Müller:

„[…] ich darf Ihnen versichern, dass wir für den Tag
dankbar gewesen wären, an dem wir uns an dieser Aktion
nicht hätten beteiligen müssen. Es gibt Geschäfte, die
man am liebsten auch nicht macht.“ (Aussage Klaus-
Peter Müller, Protokoll Nummer 20, S. 20)

Eine weitere Frage, ob die Rettung der HRE für die betei-
ligten Banken nicht doch auch ein sehr ertragreiches Ge-
schäft gewesen sei, beantwortete der Zeuge wie folgt:

„[…] wir wären alle dankbar gewesen, wenn wir diesen
Kredit nicht hätten machen müssen. Insofern: Da war die
Schlange der Drängelnden sehr überschaubar. […] wenn
man dann im Nachhinein feststellt, man ist nicht auf die
Nase gefallen, freut man sich. Aber zum Zeitpunkt, zu dem
die Entscheidungen zu treffen waren, war sehr eindeutig,
dass hier die Branche aufgerufen war, jetzt anzutreten,
aber im Grunde genommen jeder sich nur in die Pflicht
genommen sah. […] Im Nachhinein ist es insofern ein
Geschäft, als es ein vermiedener Ausfall ist, ja.“ (Aus-
sage Klaus-Peter Müller, Protokoll Nummer 20, S. 16)

Für den Vorstandsvorsitzenden der KfW-Bankengruppe

Ich will ergänzen, weil das, glaube ich, Herrn Ackermann
entgegengehalten worden ist, dass auf der anderen Seite

Dr. Ulrich Schröder war nachvollziehbar, dass die Ban-
ken für ihren Anteil am Rettungspaket Zinsen einnehmen:

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 157 – Drucksache 16/14000

„Ja, das finde ich nachvollziehbar, […] Wir haben ja drei
Teile, wie Sie wissen. Die ersten 15 Milliarden anteilig
davon sind durch die Bundesgarantie gedeckt. Da, würde
man sagen, sollte man allenfalls das zahlen, was die Bun-
desrepublik auch zahlt. Da ist ja auch die Marge, wie Sie
wissen, deutlich geringer; ich glaube, 25 Basispunkte
über Einstand. Im zweiten Teil, wo wir die Besicherung
haben, die Wertpapiere, ist sie mit 75 höher. Unter heuti-
gen Bedingungen würde niemand zu der Marge einen sol-
chen Kredit noch ausgeben. Die Zeiten haben sich noch
dramatisch verschlechtert. Da hat die Bundesregierung
sozusagen noch Glück gehabt, weil sie in einer frühen
Phase dieser Krise abgeschlossen hat; denn die Wertpa-
piere konnten die Banken letztlich nicht bewerten. […]
Wir betrachten das als ein ungesichertes Engagement. –
Bei einem Firesale von Wertpapieren, den man machen
müsste, wenn da jetzt wirklich eine Insolvenz drohte, wis-
sen Sie nicht, was von den 60 Milliarden Sie da wirklich
erlösen. Insofern hat man hier auch ein Risiko als Bank
gehabt. Und wir haben ja das Rückaval für die Bundes-
regierung gehabt, wenn die aus dem ersten Teil in An-
spruch genommen wird, dass wir dann mit dem Rückaval
zur Verfügung stehen. Da haben wir auch volles Risiko.
Insofern ist es aus meiner Sicht absolut gerechtfertigt, für
diese Engagementteile auch Margen zu nehmen. Und
noch mal: Ich halte sie nicht für überhöht.“ (Aussage
Dr. Ulrich Schröder, Protokoll Nummer 20, S. 70 f.)
Auf die Frage, was bei den an der Rettung beteiligten
Banken geschehen wäre beziehungsweise welchen Effekt
es ausgelöst hätte, wenn die Banken auf Zinsen verzichtet
hätten, antwortete der Abteilungsleiter Wirtschafts- und
Finanzpolitik im Bundeskanzleramt Dr. Jens Weidmann:

„Die Vertreter der Banken an diesen beiden Wochenen-
den mussten natürlich auch die Interessen ihrer Aktionäre
und ihrer Bank wahren. Insofern, denke ich, hätte das si-
cherlich zu Diskussionen – um es einmal vorsichtig aus-
zudrücken – mit den Eigentümern der Banken geführt und
mit den Aktionären. Ich glaube auch, sie hätten – auf gut
Deutsch – Pflichten verletzt. […] Die Liquiditätsgewäh-
rung durch die Banken verursacht natürlich für die Ban-
ken zum einen Refinanzierungskosten oder Opportuni-
tätskosten. Diese Kosten werden demjenigen, der die
Liquiditätshilfe in Anspruch nimmt, natürlich auch in
Rechnung gestellt, genauso wie eine Risikoprämie für
diese Liquidität. Und die Risikoeinschätzung der HRE an
dem damaligen Wochenende war eben so und auch aus
dem damaligen Umfeld durchaus gerechtfertigt, dass eine
relativ hohe Risikoprämie eingepreist worden ist. Unter
heutigen Aspekten würde man wahrscheinlich die Risiko-
prämie anders bestimmen, weil die HRE inzwischen auch
einen anderen Hauptaktionär hat. Aber das war damals
ja nicht Gegenstand der Verträge.“ (Aussage Dr. Jens
Weidmann, Protokoll Nummer 21, S. 17)

2. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
Die Einnahmen des Bundes aus der Garantie für die Li-
quiditätsversorgung der HRE ohne Berücksichtigung der
Maßnahmen des SoFFin betrugen 25,7 Mio. Euro für das

Für die vom SoFFin gewährten Garantien gemäß § 6
Finanzmarktstabilisierungsgesetz hat die HRE in 2008 rd.
48,8 Mio. Euro an Gebühren entrichtet. Bei einem Garan-
tierahmen in Höhe von 52 Mrd. Euro für 2009 stehen dem
Fonds hieraus Einnahmen in Höhe von rd. 262 Mio. Euro
zu.

Insgesamt wird der Bund folglich bis zum Ende 2009 rd.
600 Mio. Euro an Gebühren für die Garantien der HRE
einnehmen.

Die vom Bund übernommenen Garantie für die von den
privaten Banken der HRE eingeräumten Kredite führt
nach der Aussage des Bundesministers der Finanzen Peer
Steinbrück nicht zu einem höheren Ansatz im Bundes-
haushalt, während für die privaten Banken kein Risiko er-
kennbar sei:

„Nein, da muss ich […] im Haushaltsausschuss des Bun-
destages nicht um mehr Geld bitten mit Blick auf den Ga-
rantierahmen oder möglicherweise sogar bezogen auf
Kapitalinjektionen, wenn der private oder wenn der Ban-
kensektor bereit ist, einen höheren Anteil zu übernehmen.
[…] Ich bin über Wochen in der Presse von Meinungen
aus diesem Kreis, aus diesem „Unterhaltungsausschuss“
konfrontiert worden, dass der Bund nicht hart genug ver-
handelt hat und einige sich auch zu dem Bild verstiegen
haben, der Bund sei in die Verhandlungen hineingestol-
pert. […] Dieser Hauptvorwurf ist schön und sauber in
sich zusammengebrochen, so wie ein paar andere Vor-
würfe auch. An der Stelle werde ich jetzt etwas leiden-
schaftlicher. So. Dann stellt sich über die Aussage von
den Zeugen, die Sie da in den letzten Wochen gehört ha-
ben, heraus, dass der Bund ziemlich hart verhandelt hat.
Ja, dann wäre ich erst mal dankbar, wenn einige, die doch
diese akustische Möblierung betrieben haben, vielleicht
auch bereit sind, vor der Presse eine gewisse Korrektur
vorzunehmen; passiert aber nicht. Wir haben, wie ich
finde, gut verhandelt und, gemessen an den Aussagen
derjenigen, die Sie gehört haben, offenbar erfolgreich.“
(Aussage BM Peer Steinbrück, Protokoll Nummer 22,
S. 79)

Der Bundesminister der Finanzen verneinte die Frage, ob
die HRE bisher schon Garantien in Anspruch genommen
habe:

„Nein, sondern was bisher geflossen sind oder nicht ge-
flossen sind, sind Garantien. Das heißt, es hat im Rahmen
des ersten und zweiten Rettungspaketes keine Kapitalin-
jektionen gegeben, sondern es sind reine Garantiepositio-
nen. Kapitalinjektionen hat es erst später gegeben, insbe-
sondere durch den Aufkauf von Aktien und durch eine
Kapitalerhöhung, an der der Bund sich so beteiligt hat,
um auf die 90 Prozent zu kommen, mit der weiteren
Entwicklung eines Squeeze-out.“ (Aussage BM Peer
Steinbrück, Protokoll Nummer 22, S. 69)

Vielmehr verwies der Bundesminister der Finanzen auf
eine am Ende der Rettungsmaßnahmen möglicherweise
positive Bilanz für den Bundeshaushalt:
Jahr 2008. Für das Jahr 2009 sind die Einnahmen aus der
Bundesgarantie auf rd. 262 Mio. Euro zu veranschlagen.

„Für den Fall, den ich allerdings kaum zu denken wage,
dass der Bund mit dieser Bank am Ende Geld verdient,

Drucksache 16/14000 – 158 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

dann hätte ich ganz gerne einen neuen Untersuchungs-
ausschuss. […] Dann möchte ich einen erneuten Untersu-
chungsausschuss haben. Der kann eintägig tagen. Aber
am Ende bitte mit Sänfte hier raustragen!“ (Aussage BM
Peer Steinbrück, Protokoll Nummer 22, S. 81)

Der Vorstandsvorsitzende der HRE Dr. Axel Wieandt be-
stätigte auf eine vergleichbare Frage, dass aufgrund der
Garantien des Bundes noch keine Steuergelder zur Stüt-
zung der HRE ausgekehrt worden sind:

„Nein, die sind nicht in Anspruch genommen worden. Wir
zahlen Garantiegebühren an den Bund.“ (Aussage
Dr. Axel Wieandt, Protokoll Nummer 15, S. 52)

Auf eine Zusatzfrage, ob 80 Prozent der „Rettungsgelder“
tatsächlich nach Irland geflossen seien, erklärte der
Zeuge:

„Der überwiegende Teil der Liquiditätsinanspruchnahme
aus der Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Fazi-
litäten wird in Irland in Anspruch genommen, also von
der plc in Anspruch genommen. Das ist so.“ (Aussage
Dr. Axel Wieandt, Protokoll Nummer 15, S. 68)

Eine Nachfrage, ob es sich dabei nicht um abgeflossene
Gelder, sondern um Garantien handele, beantwortete der
Zeuge wie folgt:

„Natürlich, das sind Garantien. Da ist kein Geld des
Steuerzahlers geflossen, sondern die HRE zahlt für diese
Garantien Geld an den Bund. Diese Garantien sind bis-
her auch nicht in Anspruch genommen worden. Aber die
Liquiditätslücke tut sich im überwiegenden Maße in der
Bilanz der plc in Irland auf. Das ist so.“ (Aussage
Dr. Axel Wieandt, Protokoll Nummer 15, S. 68)

Der Abteilungsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik im
Bundeskanzleramt Dr. Jens Weidmann verneinte eben-
falls die Frage, ob aus den Garantien bereits Steuergelder
in Anspruch genommen worden sind:

„Nein, diese Garantien sind nicht gezogen worden. Es
sind also aus den Garantien noch keine Risiken schla-
gend geworden, […].“ (Aussage Dr. Jens Weidmann, Pro-
tokoll Nummer 21, S. 8)

„Die Risiken sind bislang noch nicht schlagend gewor-
den. Insofern sind dem Steuerzahler dadurch keine Lasten
entstanden. Es sind allerdings Gebühreneinnahmen aus
der Gewährung der Garantien aufgelaufen. Insofern ist
das bislang für den Bund unter dem Strich ein positives
Geschäft gewesen.“ (Aussage Dr. Jens Weidmann, Proto-
koll Nummer 21, S. 17)

Der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Bank AG, der
Zeuge Dr. Josef Ackermann, wies in seiner Vernehmung
darauf hin, dass die finalen Kosten der Rettungsaktion
noch nicht absehbar seien; in den USA und Schweden sei
die Bilanz aber am Ende neutral gewesen:

„Natürlich, die Frage, wenn man jetzt ein Jahr später
– das wäre ja Ihre Frage – die Rechnung machen würde:

strukturierung damals vermuten ließ? Die Rechnung
müsste man machen. Ich kann Ihnen die Antwort nicht ge-
ben, ob das im Nachhinein auch eine attraktive Lösung
gewesen wäre, sowenig wie Sie und ich heute sagen kön-
nen, was die finalen Kosten dieser Rettungsaktion für den
deutschen Steuerzahler sind. Ich meine, die Amerikaner
erleben jetzt gerade, dass sie bei vielen der Rettungs-
aktionen positiv nun – – und Schweden hat am Schluss
bei der Rettungsaktion eigentlich mit null abge-
schlossen.“ (Aussage Dr. Josef Ackermann, Protokoll
Nummer 15, S. 94)

Der Präsident der Deutschen Bundesbank Prof. Dr. Axel
Weber bestätigte in seiner Aussage die Auffassung, dass
die finalen Kosten der Rettungsaktion noch nicht abseh-
bar seien, die Rettung der HRE sich aber in jedem Fall
gelohnt habe:

„Ich glaube, […] dass wir den Preis für die Bankenret-
tung noch gar nicht festhalten können. […] Die Endab-
rechnung erfolgt erst, wenn die Rückzahlung dieser Li-
quiditätsgarantien dann im Zweifel steht und nicht
erfolgt. Was zurzeit erfolgt, sind Engagements. Es sind
Kredite, es sind Garantien. Hier gibt es im Finanzmarkt-
stabilisierungsgesetz die Unterstellung einer gewissen
Ausfallwahrscheinlichkeit in Höhe von 5 Prozent für
diese Liquiditätsgarantien. Abgerechnet wird am Schluss.
Wie hoch der Preis der Bankenrettung endgültig sein
wird, kann Ihnen keiner verlässlich sagen. […] ich
glaube, dass natürlich dies sehr weitreichende und für
den Steuerzahler auch wirklich dramatische Entscheidun-
gen sind, die die Bundesregierung hier treffen musste. Ich
glaube jedoch, dass sie alternativlos waren und dass in
der damaligen Situation die Abwehr dieser Gefahren eine
Entscheidung war, die meines Erachtens zum Wohle des
Volkes mehr beigetragen hat als jede alternative Ent-
scheidung, nämlich nicht so zu entscheiden.“ (Aussage
Prof. Dr. Axel Weber, Protokoll Nr.17, S. 101 f.)

Der Zeuge verwies im Übrigen darauf, dass es notwendig
war, dass der private Finanzsektor ebenso wie der Bund
Gebühren bzw. Zinsen im Gegenzug für die Finanzhilfen
vereinnahme:

„Ich erinnere in diesem Zusammenhang zum Beispiel an
die längere Diskussion mit der Europäischen Kommission
um die Bepreisung von Liquiditätsgarantien. Ein direkter
Liquiditätskredit ist ja etwas Ähnliches. Die Banken müs-
sen diesen Kredit refinanzieren, und deswegen ist es voll-
kommen normal, dass sie einen bestimmten Satz oberhalb
des Refinanzierungssatzes des Notenbanksystems für sol-
che kurzfristigen Liquiditätsbrücken erheben. […] Also,
Aufschläge auf Notenbankkosten, Refinanzierungskosten,
sind durchaus marktüblich, und die Aufschläge im dama-
ligen extremen Marktumfeld waren natürlich erheblich.
Das ist nichts Ungewöhnliches.“ (Aussage Prof. Dr. Axel
Weber, Protokoll Nummer 17, S. 90)

Zu der Nachfrage, ob es zutreffe, dass die Banken bei der
Verhandlungslösung bezüglich Zinsen nicht an ihr Eigen-
interesse gedacht haben, sondern es sich bei der Zinserhe-
Sind die Lasten mindestens kurzfristig größer, als was
eine – sagen wir mal – geordnete Abwicklung oder Um-

bung um einen Vorgang handele, der erforderlich sei,
führte der Zeuge aus:

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 159 – Drucksache 16/14000

„Ja, wissen Sie, die Refinanzierungskosten für die Kredit-
institute sind ja schon so, dass man die Liquidität, die
man dort gibt, auch mit einem gewissen Preis versehen
muss. […] Die Bundesgarantie ist ja am zweiten Wochen-
ende nicht von 35 auf 50 erhöht worden; sie ist ja bei
35 Milliarden geblieben. Insofern war die Besicherung
der Kredite, die dort an die Hypo Real Estate gegeben
wurden, nur noch in geringeren Teilen durch eine ent-
sprechende Garantie des Bundes gedeckt.“ (Aussage
Prof. Dr. Axel Weber, Protokoll Nummer 17, S. 90)
Der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Bank AG
Dr. Josef Ackermann merkte zu den in Rede stehenden
Zinsen bzw. Gebühren an:

„Ich gebe Ihnen übrigens die Zahlen einmal zur Kennt-
nis: Die Bundesbank bekommt für ihre Fazilität 243 Mil-
lionen, der Bund für die Garantien 178 Millionen; der
Bund hat noch einen Besserungsschein von 136. Natür-
lich ist es jetzt so, dass, wenn die Hypo Real Estate wie-
der funktioniert, auch wieder alle etwas davon haben.“
(Aussage Dr. Josef Ackermann, Protokoll Nummer 15,
S. 121)
Der Vorstandsvorsitzende der Commerzbank AG, der
Zeuge Martin Blessing, betonte ebenfalls die Notwendig-
keit, Zinsen zu erheben:

„[…] Einen Neukredit sozusagen ohne Zins geben, das
heißt ja, dass Sie selber Verlust machen. Es ist ja nicht so,
dass wir das Geld irgendwo in der Schublade haben, son-
dern wir müssen uns das Geld auch irgendwo leihen.
Also, der Sparer will Zinsen haben, oder wir müssen eine
Emission machen. Jetzt ist die Frage: Gebe ich es einfach
nur zu den Kosten, zu denen ich es mir selber geliehen
habe, weiter, oder gibt es darauf eine Marge? Wir haben
gesagt: Der Kredit damals hatte ja ein gewisses Risiko,
weil eben ein Teil sehr wahrscheinlich durch die Sicher-
heiten nicht gedeckt war. Der muss irgendwo auch eine
Verzinsung haben. – Deswegen haben wir gesagt: Das ist
irgendwo ein marktüblicher Kredit, eine Liquiditätslinie.
– So ist die dann auch gepreist worden.“ (Aussage Martin
Blessing, Protokoll Nummer 16, S. 83)
Der Ausschuss hat sich mit den möglichen Kosten der
Rettung auch mit der Frage befasst, ob eine rein staatliche
Rettung ohne Beteiligung der Finanzwirtschaft günstiger
gewesen wäre. Der Staatssekretär im BMF Jörg
Asmussen verneinte eine entsprechende Frage:

„Nein, weil es ja eine Beteiligung des Finanzsektors
zweierlei Art an der Rettung gibt: einmal durch die Liqui-
ditätsbereitstellung und zweitens durch eine Verlustüber-
nahme für den Fall, dass das eintritt. Insofern gibt es
schon eine Lastenteilung für den nicht angestrebten Fall
der Insolvenz der HRE. Insofern sehe ich nicht, dass das
zu unseren Lasten ausgeht.“ (Aussage Sts Jörg Asmussen,
Protokoll Nummer 21, S. 78)

F. Kenntnisstand des Parlaments bis zur
Einsetzung des Untersuchungs-
ausschusses

kolle und Ausschussdrucksachen – des Finanzausschus-
ses (MAT A 74) und des Haushaltsausschusses
(MAT A 75) beigezogen. Zudem erfolgte eine Auswer-
tung von Drucksachen und Stenografischen Berichten im
Bereich des parlamentarischen Fragewesens zur Schief-
lage der HRE und den damit in Zusammenhang stehen-
den Sachfragen. Aus dem Material und ergänzend aus der
Vernehmung der Parlamentarischen Staatssekretärin
Nicolette Kressl ergeben sich wesentliche Eckpunkte zum
Informationsstand des Parlaments vor der Einsetzung des
Untersuchungsausschusses in Hinblick auf den Untersu-
chungsgegenstand.

Die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zum Untersu-
chungsauftrag wurden mit den Ergebnissen der Beweis-
aufnahme durch Vernehmung von Zeugen und der Aus-
wertung der übrigen Akten abgeglichen. Danach stellt der
Ausschuss fest, dass der Informationsstand des Parla-
ments bei Einsetzung des Untersuchungsausschusses
nicht im Widerspruch zu den Erkenntnissen aus der Be-
weisaufnahme steht.

Im Einzelnen hat der Ausschuss die im Folgenden aufge-
führten Feststellungen treffen können.

Zur Information des Parlaments im Allgemeinen und zu
den Gegenständen des Untersuchungsauftrags im Beson-
deren führte die Parlamentarische Staatssekretärin
Nicolette Kressl aus:

„Die Möglichkeiten der Information des Parlaments sind
vorrangig zum Beispiel schriftliche Fragen, auf die dann
die Bundesregierung bzw. die Parlamentarische Staats-
sekretärin antwortet, die Beantwortung von Kleinen und
Großen Anfragen sowie die Beantwortung von mündli-
chen Fragen und den sich daraus ergebenden Nachfra-
gen in Fragestunden. […]

Zusätzlich […] gibt es die Möglichkeit, schriftliche Be-
richte an den Ausschuss – entweder angefragt von Aus-
schussmitgliedern oder initiiert von der Bundesregierung
selbst – zu schicken, und natürlich auch – entweder-oder
oder und – die mündliche Berichterstattung im Ausschuss
und die sich daran anschließende Diskussion.

Weil diese Vielfalt von Informations- und Diskussions-
möglichkeiten so gegeben ist, will ich ganz kurz schlag-
lichtartig einige Informationsabläufe zum Untersu-
chungsthema ansprechen. […]

Zum einen: Die Möglichkeit der Information, in Sitzun-
gen des Finanzausschusses entsprechend zum Thema zu
diskutieren, hat sich mindestens elfmal in Sitzungen des
Finanzausschusses ergeben, in denen die HRE explizit
auch entsprechendes Thema war. Ich will einige exempla-
rische Beispiele nennen.

Wir haben zum Beispiel am 16. Januar im Rahmen des
Tagesordnungspunktes „Aktuelle Entwicklung auf dem
Finanzmarkt“ bereits eine Möglichkeit des Informations-
austausches zum Thema Wertberichtigungen im Rahmen
Mit seinen Beweisbeschlüssen 119 und 120 hat der Aus-
schuss Beratungsmaterialien – im Wesentlichen Proto-

von 390 Millionen Euro über strukturierte Wertpapiere
gehabt.

Drucksache 16/14000 – 160 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir haben am 7. Februar 2008 über aktuelle finanz-
marktpolitische Entwicklungen diskutiert und dabei auch
das Thema HRE angesprochen.

Am 20. Februar beispielsweise ist dieses Thema wieder
mit dem Minister im Ausschuss angesprochen worden.

Wir hatten am 8. Oktober 2008 einen TOP 0 zur Hypo
Real Estate. […]

Wir haben am 03.12. dann nach einem schriftlichen Be-
richt des Finanzministeriums zu der Frage „Sonderprü-
fung DEPFA in Irland“ einen Extrapunkt aufgerufen, wo
wir über diesen schriftlichen Bericht diskutiert haben.

Und wir haben am 25. März eine sehr ausführliche Un-
terrichtung zu Fragen der HRE im Finanzausschuss ge-
habt, wo beispielsweise auch die Frage der Aufsicht über
die Holding angesprochen worden ist. […]

Wir haben bis Ende April vonseiten des Finanzministe-
riums sechs Kleine Anfragen speziell zu diesem Thema
beantwortet, die 114 Einzelfragen beinhaltet haben,
25 schriftliche Fragen, 18 mündliche Fragen. Da muss
ich dazu sagen: 18 mündliche Fragen plus x, weil es,
wenn sie in der Fragestunde mündlich gestellt werden,
dann immer eine Abfolge von weiter gestellten Fragen
gibt.

Ich hatte als dritten wichtigen Punkt erwähnt, dass es die
Möglichkeit gibt, schriftliche Berichte an den Finanzaus-
schuss zu geben. […] Das Bundesministerium der Finan-
zen, von mir unterschrieben, von mir auch übersandt, hat
am 10. November zum Thema „Sonderprüfung der HRE“
bzw. „Prüfung der DEPFA in Irland“ einen Bericht ver-
schickt, einen sehr ausführlichen, der dann – das hatte
ich vorhin schon erwähnt – am 03.12. im Finanzaus-
schuss diskutiert wurde. Wir haben sich daraus ergebend
dann am 15.12. zwei Nachfragen schriftlich beantwortet.
Wir haben am 02.01. zum ersten Mal, wenn ich das zum
Finanzausschuss richtig einschätze, eine Reihe von Ba-
Fin-Quartalsberichten in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegen lassen. Wir haben am
24.03. ein ausführliches Schreiben an den Ausschuss zu
Fragen der Verjährung bei der Abspaltung übersandt und
haben dazu – da war auch ein Vertreter des BMJ im Aus-
schuss da – am 25. März sehr ausführlich diskutiert. Und
[…] am 11. November haben wir eine sehr ausführliche
Aufzeichnung zur Frage der Aufsicht der Holding HRE in
den Ausschuss gegeben.“ (Aussage PSts’n Nicolette
Kressl, Protokoll Nummer 20, S. 32 f.)

I. Zur Ursache der Schieflage der HRE

1. Liquiditätsschwierigkeiten der DEPFA
Bank plc infolge „Lehman“-Insolvenz

Die Beweisaufnahme des Ausschusses hat ergeben, dass
die Schieflage der HRE großteils auf die Folgen der
Lehman-Insolvenz für den Interbankenmarkt und die da-
durch bedingten Liquiditätsschwierigkeiten der irischen
HRE-Tochter DEPFA Bank plc zurückzuführen war. Da-

„Die überraschende Insolvenz der US-amerikanischen
Investmentbank Lehman Brothers am 15. September 2008
führte zu massiven Finanzmarktturbulenzen und einem
Austrocknen der Liquiditätslage bei Banken weltweit. Da-
von war insbesondere auch die DEPFA Bank plc, als iri-
sche Bank der HRE-Gruppe, betroffen. Ausschlaggebend
für die Schieflage bei der DEPFA Bank plc war die unzu-
reichende Liquiditätsausstattung in Folge des weltweiten
Austrocknens der Geld- und Kapitalmärkte. […]

Unabhängig von der Gruppenprüfung brachte die aus
früheren Zeiten stammende Fristentransformation bei
DEPFA Bank plc eine höhere Anfälligkeit für exogene
Veränderungen mit sich, die sich allerdings zunächst
nicht zu einer konkreten Bedrohungslage entwickelte. Um
dies eng zu beobachten erhielten BaFin und Bundesbank
von der Holding – auf freiwilliger Basis – ab Februar
2008 wöchentlich und später täglich Liquiditätsberichte.

Weder zum Prüfungszeitpunkt noch zu einem späteren
Zeitpunkt ergaben sich dabei Hinweise auf eine unmittel-
bar drohende Zahlungsunfähigkeit der HRE-Gruppe.
Auch in dem seit Ausbruch der Subprime-Krise ange-
spannten Marktumfeld gelang der Bank über Monate die
kurzfristige Refinanzierung weitgehend problemlos. Dies
änderte sich ab dem 15. September 2008 durch ein exoge-
nes Ereignis, den Zusammenbruch von Lehman Brothers.
Das fast vollständige Austrocknen des Interbankenmark-
tes konnte die DEPFA Bank plc als vollständig auf Refi-
nanzierung am Geld- und Kapitalmarkt angewiesenes In-
stitut nicht mehr ausgleichen. Auch andere, von der
Refinanzierung am Kapitalmarkt abhängige Institute, wie
z. B. sämtliche US-amerikanische Investmentbanken,
konnten diese Situation nicht verkraften.“ (Bericht der
Bundesregierung für den Finanzausschuss des Deutschen
Bundestages vom 10.11.2008, Ausschussdrucksache
16(7)307)

Das BMF hatte ferner am 16. Oktober 2008 auf Fragen
des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE.) be-
schrieben, dass die Schieflage innerhalb der Struktur der
HRE bei der DEPFA Bank plc auftrat:

„Nach Einschätzung der deutschen Bankenaufsicht sind
die Refinanzierungsschwierigkeiten der DEPFA Bank plc
nicht bestimmten Geschäften zuzuordnen. Die DEPFA
Bank plc hat in besonderem Maße längerfristige Auslei-
hungen kurzfristig refinanziert, auch im kurzfristigen
Geldmarkt. Sie hat so die üblicherweise vorhandene Zins-
differenz zwischen langfristigen und kurzfristigen Zinsen
ausgenutzt.

Im Zuge der Finanzmarktkrise ist es der DEPFA Bank plc
in zunehmendem Maße nicht mehr gelungen, für auslau-
fende längerfristige Refinanzierungen gleichlaufende
Anschlussfinanzierungen zu akzeptablen Konditionen ab-
zuschließen, sodass sich der Anteil der kurzfristigen
Geldmarktrefinanzierungen weiter erhöht hat.

In Folge des Austrocknens insbesondere des Interbanken-
marktes war der sich kurzfristig ergebende Refinanzie-
rungsbedarf – auch nach dem Aufkommen negativer
von geht bereits der ausführliche Bericht des BMF gegen-
über dem Finanzausschuss vom 11. November 2008 aus:

Marktgerüchte – nicht mehr zu decken.“ (Antwort PSts’n
Nicolette Kressl an Dr. Axel Troost, MdB, vom 16. Okto-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 161 – Drucksache 16/14000

ber 2008, Bundestagsdrucksache 16/10707, Nummer 32,
S. 25)

2. HRE-Gewinne vor der Lehman-Insolvenz

Die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses hat
weiter ergeben, dass sich die HRE vor der Lehman-Insol-
venz nicht in einer erkennbar akut existenzbedrohenden
Situation befand. Insbesondere hatte sie die bankauf-
sichtsrechtlichen Anforderungen an das Eigenkapital
deutlich übertroffen und im ersten Halbjahr 2008 einen
dreistelligen Millionenbetrag als Gewinn ausgewiesen.
Diese Information, die sich im Übrigen auch aus dem im
Internet veröffentlichten Geschäftsbericht der HRE er-
gibt, hatte das BMF in der beretis zitierten Antwort vom
16. Oktober 2008 (PSts’n Nicolette Kressl an Dr. Axel
Troost, MdB, Bundestagsdrucksache 16/10707, Num-
mer 31, S. 24 f.) dem Parlament auf eine entsprechende
Anfrage zugänglich gemacht:

Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht, Jochen Sanio, hatte ferner vor Einsetzung
des Untersuchungsausschusses in der 124. Sitzung des
Finanzausschusses vom 25. März 2009 auf den allgemein
bekannten Umstand verwiesen, dass noch im April 2008
ein Großinvestor die HRE für werthaltig befunden hat.

3. Strukturierte Wertpapiere als die Ursache
der Schieflage

Die Beweisaufnahme hat weiter ergeben, dass Grund für
die Schieflage der HRE nicht strukturierte Immobilienpa-
piere waren, die bei anderen Banken zu einer Schieflage
geführt haben. Auch diesen Umstand hatte der Präsident
der BaFin Jochen Sanio vor Einsetzung des Untersu-
chungsausschusses gegenüber dem Finanzausschuss
deutlich gemacht:

„Es ging in dieser Rettungsaktion I um die Lösung eines
akuten Liquiditätsproblems, das sich durch das Versiegen
der Kapitalmärkte plötzlich auftat. Die Hypo Real Estate-
Gruppe war eben, weil sie keine Retail-Geschäfte mach-
ten, 100 Prozent, existenziell von der Refinanzierung am
Kapitalmarkt abhängig. Das war mein Abgrund, der sich
für die Bank auftat. Jetzt zu den Derivaten: Die Derivate
die sind nicht, wie irgendjemand in irgendeine Zeitung
geschoben hat, der blinden Aufsicht erst Monate später
aufgefallen. Die Derivate, diese berühmte Billion, das
sind die Nominalwerte. Die waren natürlich bekannt und
die möglichen Verluste aus Derivaten werden durch Sze-
narioanalysen laufend verfolgt. Das war nicht das Pro-
blem. Wir reden – so habe ich Ihre Frage verstanden –
vom letzten Septemberwochenende. Dort ist ein Liquidi-
tätsproblem im allerletzten Moment gelöst worden. Herr
Walch hatte schon gesagt, man kann das vielleicht bild-
haft so sagen: Es war eine Notoperation am offenen Her-
zen auf den letzten Drücker. Sonst wäre der Patient ex
gegangen. Damit war aber das strukturelle Liquiditäts-
problem nicht gelöst. Die Strukturen waren in der Bank,
so wie sie waren. Die konnte man nicht mehr ändern. Al-

menen Strukturen angelegt und hat uns dann im weiteren
Verlauf noch einige nette Überraschungen beschert. Aber
das angebliche Derivateproblem war mitnichten an dem
Abgrund im September beteiligt.“ (Vorab-Auszug aus
dem Protokoll der 124. Sitzung des Finanzausschusses
vom 25. März 2009, S. 10)

4. Bedeutung der Abspaltung der Hypo Real
Estate von der HypoVereinsbank für die
spätere Schieflage

Zu der Erkenntnis des Ausschusses, dass etwaige Risiken
aus der Abspaltung der HRE im Jahr 2003 kein Grund für
die Schieflage der HRE waren, hatte das BMF im No-
vember 2008 gegenüber dem Parlament Position bezo-
gen:

„Im Hinblick darauf, dass der Erwerb der DEPFA zum Er-
werb einer mittelbaren Beteiligung an dem deutschen Kre-
ditinstitut DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG, Eschborn,
durch die Hypo Real Estate Holding AG führte, hat die
BaFin gemeinsam mit der Bundesbank das gesetzlich vor-
gesehene Verfahren zur aufsichtsrechtlichen Überprüfung
der Zuverlässigkeit und Integrität von Inhabern bedeuten-
der Beteiligungen durchgeführt. Es ergaben sich keine auf-
sichtsrechtlichen Hinderungsgründe, die dem Erwerb durch
die Hypo Real Estate Holding AG entgegenstanden.“
(Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
16/10417, Frage 14; Bundestagsdrucksache 16/11014)

Ferner hatte das BMF im März 2009 präzisiert, warum
die Abspaltung im Jahr 2003 für die spätere Schieflage
der HRE unerheblich gewesen ist:

„Die Abspaltung betraf Teile des (gewerblichen) Immobi-
lienfinanzierungsgeschäfts und erfolgte im Wesentlichen
durch (mittelbare) Übertragung der Hypothekenbank-
töchter. Soweit die Abspaltung mittelbar ihre Hypothe-
kenbanktöchter betraf, hat sich die HVB zur Abschirmung
von deren Kreditrisiken gegenüber der Hypo Real Estate
Bank AG für die Geschäftsjahre 2003 und 2004 verpflich-
tet, durch gebildete Einzelwertberichtigungen bedingte
Jahresfehlbeträge bis insgesamt 590 Mio. Euro auszu-
gleichen. Der Risikoschirm wurde von der Hypo Real Es-
tate Bank AG voll in Anspruch genommen. Über Erkennt-
nisse der Aufsicht kann das Bundesministerium der
Finanzen keine Auskunft geben. Hier greift die Ver-
schwiegenheitspflicht nach § 9 Kreditwesengesetz.“ (Ant-
wort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
16/11950, Frage 20; Bundestagsdrucksache 16/12486)

5. Sicherheit der Pfandbriefe der HRE

Zu den weiteren Erkenntnissen des Ausschusses zählt,
dass die HRE nicht gerettet werden musste, weil die von
ihren Hypothekenbandtöchtern emittierten Pfandbriefe
bedenklich waren, sondern weil in Bezug auf den Pfand-
brief ein abstrakter Vertrauensverlust am Markt verhin-
dert werden sollte. Dies deckt sich mit der Darstellung
les weitere, wenn ich das noch hinzufügen darf, was sich
dann noch ergibt, ist letztlich in den aus Irland übernom-

durch das BMF in der Antwort auf zwei schriftliche Fra-
gen im Oktober 2008:

Drucksache 16/14000 – 162 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

„Pfandbriefe sind insolvenzsicher und gerade in schwie-
rigen Zeiten ein sicheres Anlagesegment. Seit über
200 Jahren ist noch kein Pfandbrief ausgefallen. Die
Emission von Pfandbriefen ist an die Vorschriften des
Pfandbriefgesetzes gebunden. Dessen Leitmotiv ist der
Anlegerschutz. Das Pfandbriefgesetz ist ein engmaschig
geknüpftes Sicherheitsnetz. Das Pfandbriefgesetz bewirkt,
dass im Falle der Insolvenz einer Pfandbriefbank die Si-
cherheiten alleine den Pfandbriefgläubigern zur Befriedi-
gung ihrer Forderungen zur Verfügung stehen. Sie sind
also von der Insolvenz einer Pfandbriefbank nicht betrof-
fen. Zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen dienen
Grundschulden und Hypotheken, die höchstens 60 % des
sog. Beleihungswerts erreichen dürfen und die in die De-
ckungsregister eingetragen werden. Der Beleihungswert
darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen ei-
ner vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflich-
keit einer Immobilie ergibt. Die Deckungswerte des
Pfandbriefs werden somit doppelt vorsichtig bewertet. Im
Hintergrund steht immer ein realer Sachwert. Dies gilt
ebenso für Schiffspfandbriefe. Öffentliche Pfandbriefe
sind durch Forderungen gegen öffentliche Stellen gesi-
chert, also von höchster Bonität.

Nach der geltenden Rechtslage in Deutschland ist also si-
chergestellt, dass auch im Falle der Insolvenz einer
Pfandbriefbank die Pfandbriefgläubiger keine Einbußen
an ihren Rechten hinnehmen müssen.

In Folge der Krise um die Hypo Real Estate Holding wa-
ren von verschiedenen Seiten Zweifel an dieser erstklassi-
gen Sicherheit des deutschen Pfandbriefs formuliert
worden. Neben übergeordneten Interessen an der Funk-
tionsfähigkeit des deutschen Bankensystems galt es zu
verhindern, dass diese völlig unbegründeten Bedenken an
den Märkten zusätzliche Verwirrung stiften. Auch deshalb
waren die Stützungsmaßnahmen erforderlich.“ (Antwort
PSts’n Nicolette Kressl an Ulla Lötzer, MdB, vom 16. Ok-
tober 2008, Bundestagsdrucksache 16/10707, Num-
mer 24, S. 21)

„Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse oder
Anhaltspunkte vor, dass die Hypo Real Estate Holding
oder ihre Unternehmen gegen das deutsche Pfandbriefge-
setz verstoßen haben.“ (Antwort PSts’n Nicolette Kressl
an Ulla Lötzer, MdB, vom 16. Oktober 2008, Bundestags-
drucksache 16/10707, Nummer 25, S. 22)

Auf eine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion der
FDP, welche Informationen die Bundesregierung bezüg-
lich der Sicherheiten der seitens der Deutschen Pfand-
briefbank emittierten Pfandbriefe habe und ob diese
Sicherheiten der Höhe nach ausreichend seien, hatte das
BMF im März 2009 geantwortet:

„Nach Angaben der deutschen Bankenaufsicht emittiert
die DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG als Staatsfinan-
zierer ausschließlich Öffentliche Pfandbriefe. Die zur
Deckung der Pfandbriefe verwendeten Werte sind aus-
reichend. Dies bestätigen auch die nach § 3 PfandBG in
der Regel alle zwei Jahre durchzuführenden Deckungs-
prüfungen. Detaillierte Informationen zur Zusammenset-

Internetseite veröffentlicht. Die öffentlichen Pfandbriefe
der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG sind mit dem
Höchstrating AAA versehen. Die irische DEPFA Bank plc
hat über ihre Tochter DEPFA ACS Bank Asset Covered
Securities (ACS) nach irischem Recht begeben, aber
keine Pfandbriefe.“ (Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 16/11950, Frage 21; Bundestags-
drucksache 16/12486)

Weiter war erfragt worden, wie viele Gewerbe- bzw.
Wohnimmobilien nach Ansicht der Bundesregierung über
DEPFA-Pfandbriefe finanziert sind und wie sich eine In-
solvenz der HRE bzw. DEPFA Bank plc darauf auswirken
würde. Auch diese Frage hatte das BMF im März 2009
beantwortet:

„Nach Angaben der deutschen Bankenaufsicht ist die
DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG ein reiner Staats-
finanzierer. Die Deckung der Pfandbriefe erfolgt dem-
nach nicht über die Finanzierung von Gewerbe- und
Wohnimmobilien.

Die DEPFA Bank plc emittiert über ihre Tochter DEPFA
ACS Bank ACS nach irischem Recht; die Deckung der
ACS erfolgt ebenfalls nicht durch Gewerbe und Wohn-
immobilien.“ (Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bun-
destagsdrucksache 16/11950, Frage 23; Bundestags-
drucksache 16/12486)

Zu der Frage, ob nach Ansicht der Bundesregierung mit
den Milliardenbürgschaften des Bundes die Sicherheit der
seitens der DEPFA Bank plc emittierten Pfandbriefe ge-
währleistet sei, hatte das BMF im März 2009 zur gleichen
Anfrage ausgeführt:

„Die Sicherheit der deutschen Pfandbriefe ist durch die be-
sonderen gesetzlichen Anforderungen des Pfandbriefgeset-
zes gewährleistet. Die Bundesregierung hat auf die Son-
derstellung des deutschen Pfandbriefs bereits im Rahmen
des „Maßnahmenpakets zur Stabilisierung der Finanz-
märkte und zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf
die Realwirtschaft“ am 13. Oktober 2008 hingewiesen.

Die Gewährung der Garantien an die HRE unterstützt die
Funktionsfähigkeit und Stabilität des gesamten Finanz-
platzes, da durch die Sicherstellung der Zahlungsfähig-
keit der HRE-Gruppe die Insolvenz einer systemrelevan-
ten Bankengruppe verhindert wird.“ (Antwort auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/11950,
Frage 29; Bundestagsdrucksache 16/12486)

Auch der Präsident der BaFin Jochen Sanio hatte vor dem
Finanzausschuss die Sicherheit des Deckungsstocks noch
vor Einsetzung des Untersuchungsausschusses ausführ-
lich erläutert:

„Also Deckungsprüfung: Das Gesetz schreibt es vor, re-
gelmäßig alle zwei Jahre. Natürlich haben wir bei Hypo
Real Estate – ich rede jetzt allerdings, dass wir das nicht
vertun, von den deutschen Instituten, Irland ist keine De-
ckungsprüfung – von den deutschen Instituten haben wir
im Zweijahresturnus gemacht, zuletzt 2008 ziemlich zeit-
gleich, die war, glaube ich, kurz bevor dann diese furcht-
bare Liquiditätskrise kam, durchgeführt worden. Ziel der
zung und Höhe der Deckungsmassen sind gemäß § 28
PfandBG öffentlich zugänglich; die Bank hat sie auf ihrer

Deckungsprüfung ist in der Tat, dass eine Kontrolle statt-
findet, ob die Ermittlung und Festsetzung der Beleihungs-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 163 – Drucksache 16/14000

werte, nämlich der Gegenstände, die die Deckung der
Pfandbriefe darstellen, ordnungsgemäß erfolgt. Jetzt gibt
es zwei Varianten: Das eine sind die Kredite über
400 000 Euro. Die werden von bankinternen Gutachtern
geprüft und wenn wir dort unsere Deckungsprüfung ma-
chen – das ist im § 3 Pfandbriefgesetz so vorgeschrieben
–, dann machen wir zwei Dinge. Wir ziehen Stichproben
und wir gucken uns, d. h. natürlich unsere Deckungsprü-
fer, an, ob die Gutachter systematisch die richtigen An-
sätze gewählt haben, ob sie die Beleihungswertermitt-
lungsverordnung der BaFin beachten. Dann gibt es die
Kredite unter 400 000 Euro. Die unterliegen einem ver-
einfachten bankinternen Verfahren. Die Gutachter sind
wie gesagt in der Bank, allerdings unabhängig und direkt
der Geschäftsleitung unterstellt und nicht im Kreditge-
schäft eingesetzt. Bei kleineren Krediten unter
400 000 Euro ist der Gutachter nicht vorgeschrieben. Da
gibt es das vereinfachte Verfahren. Da können Kredit-
sachbearbeiter, das Gutachten erstellen. Natürlich nicht
derjenige, der den Kunden akquiriert oder den Kredit ab-
wickelt, sondern ein anderer. Das wird dann auch von
dem Deckungsprüfer geprüft, denn einer der Gutachter in
der Bank muss sich wiederum darum kümmern, ob diese
Kreditsachbearbeiter dann ihrerseits die richtigen
Grundsätze angewandt haben. Dann kommen unsere De-
ckungsprüfer, prüfen in erster Linie, ob der Gutachter sei-
ner Pflicht nachgekommen ist und ziehen hier und da
auch in diesem kleinen Bereich eine Stichprobe. Das ist
etwas kurz und vereinfacht dargestellt der Verlauf einer
Deckungsprüfung. Wir haben die, wie gesagt, bei der
Hypo Real Estate in zweijährigen Abständen gesetzesge-
mäß durchgeführt. Eines sollte ich vielleicht noch erwäh-
nen, die Personalkapazität bundesweit, die wir vorhalten
– wir haben ein eigenes Deckungsprüfungsreferat –,
schafft es, 50 Prozent der Deckungsprüfungen in diesem
Turnus, als BaFin, hausintern durchzuführen. Die ande-
ren 50 Prozent vergeben wir an externe Prüfer. Bei der
Hypo Real Estate hat ein über die Jahre sehr erfahrener
externer Prüfer diese Deckungsprüfung vorgenommen.“
(Vorab-Auszug aus dem Protokoll der 124. Sitzung des
Finanzausschusses vom 25. März 2009, S. 21 f.)

II. Zu den Maßnahmen der Bankenaufsicht
gegenüber der HRE-Gruppe

1. Prüfungsmöglichkeiten der deutschen
Aufsicht

Der Untersuchungsausschuss hat festgestellt, dass die
deutsche Aufsicht nur begrenzte Prüfungsmöglichkeiten
gegenüber der DEPFA Bank plc hatte, dass sie aufgrund
der Kooperation der HRE-Gruppe und der irischen Auf-
sicht jedoch weitreichend prüfen konnte. Auch diesen
Sachverhalt hatten das BMF und die Bankenaufsicht vor
Einsetzung des Untersuchungsausschusses gegenüber
dem Deutschen Bundestag kommuniziert.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Nicolette Kressl
hatte im Oktober 2008 auf Frage des Abgeordneten Carl-
Ludwig Thiele (FDP) klargestellt, wie die bisherigen Äu-

„Herr Kollege, es kann sein, dass Sie etwas ein bisschen
durcheinander bringen. Sie fragen jetzt nicht nach der
Holding, sondern nach der irischen Tochter, die etwas an-
deres ist, nämlich eine Banktochter. Diese hat ihren Sitz
in Irland und unterliegt im Kern der irischen Bankenauf-
sicht; sie hat ausschließlich im Rahmen einer konsolidier-
ten Aufsicht Meldemöglichkeiten an die Holding. Es ist
darauf hinzuweisen, dass eine konsolidierte Aufsicht aus-
drücklich nicht eine Liquiditätsüberwachung beinhaltet.
Bei den Problemen, über die wir im Rahmen der Hypo
Real Estate reden, geht es aber um Liquiditätsfragen.

Ich vermute – das kann ich aber nur vermuten –, dass
sich die Sprecherin der BaFin ausschließlich auf die kon-
solidierte Aufsicht, also auf die stark eingeschränkte
Gruppenaufsicht, bezogen hat.“ (PSts’n Nicolette Kressl,
Plenarprotokoll 16/182, S. 19403)

Der Präsident der BaFin Jochen Sanio hatte ebenfalls im
Oktober 2008 dem Haushalts- und Finanzausschuss er-
klärt, inwieweit die deutsche Aufsicht in Irland prüfen
kann:

„Präsident Sanio (BaFin) erklärt, das Bundesministe-
rium der Finanzen habe völlig korrekt informiert: Die
Hypo Real Estate Holding sei laut Gesetz nicht der Auf-
sicht der BaFin unterworfen. Deswegen habe man die
Sonderprüfung nicht auf die Holding erstrecken können;
dies wäre ultra vires gewesen. Dies sei aber auch nicht
notwendig gewesen, da die interessanten Informationen
in den unter der Holding nebeneinander als Töchter auf-
gereihten Gesellschaften lägen, drei deutschen Kredit-
instituten und der irischen DEPFA plc. Die BaFin habe
die Sonderprüfung in einem ersten Schritt auf die deut-
schen Institute erstreckt. Nachdem man sich von der iri-
schen Aufsicht die Genehmigung eingeholt habe, auch in
Irland zu prüfen – was extraterritorial und manchmal
nicht ganz einfach, von den Iren aber konzediert worden
sei –, habe die Bundesbank im Auftrag der BaFin auch
die DEPFA plc geprüft, die Quelle allen Übels in diesem
Fall. […] Dies sei ab Februar dieses Jahres über mehrere
Monate hinweg erfolgt, so dass die BaFin am Ende ein
wirklich umfassendes Bild der Dinge gehabt habe, die lei-
der bei den Bank-Töchtern zu finden gewesen seien.“
(Zusammenfassung im Protokoll der 80. Sitzung des
Haushaltsausschuss gemeinsam mit dem Finanzaus-
schuss am 15.10.2008, S. 50 f.)

Seine vorgenannten Äußerungen hatte der Präsident der
BaFin Jochen Sanio am Folgetag noch einmal schriftlich
untermauert:

„[I]n der heutigen Presse (bspw. Handelsblatt vom
16.10.2008, S. 27) sind meine Äußerungen in der gestri-
gen gemeinsamen Sitzung des Haushalts- und Finanzaus-
schusses unvollständig und daher sinnentstellend wieder-
gegeben worden. Deshalb möchte ich die Gelegenheit
nutzen, meine Aussagen noch einmal zu verdeutlichen
bzw. zu ergänzen:

Die Institutsaufsicht über die DEPFA Bank plc, d. h. die
irische Tochter der HRE-Holding, obliegt der irischen
ßerungen der Sprecherin der BaFin hierzu einzuordnen
sind:

Aufsichtsbehörde IFSRA (Irish Financial Services Regu-
latory Authority) und nicht der BaFin. Damit ist die

Drucksache 16/14000 – 164 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

IFSRA allein für die Überwachung von Solvenz und Li-
quidität dieser irischen Einheit verantwortlich. Die
BaFin übernimmt – neben der Institutsaufsicht über die
deutschen Tochterbanken – die konsolidierte Aufsicht
über die HRE-Gruppe. Diese konsolidierte Aufsicht um-
fasst nicht die Liquiditätssteuerung der ausländischen
Banken, sondern die Überwachung der Einhaltung der
gruppenbezogenen aufsichtsrechtlichen Vorschriften.

Zum Einen hat die Deutsche Bundesbank in meinem Auf-
trag eine Sonderprüfung bei der Hypo Real Estate Bank
International AG, der Hypo Real Estate Bank AG und der
DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG durchgeführt. Im
Rahmen der Gruppenaufsicht habe ich zum Anderen – mit
Zustimmung der irischen Aufsicht – die Prüfung auf die
zwei irischen Einheiten DEPFA Bank plc und Hypo
Public Finance Bank ausgedehnt. Dies geschah allein im
Rahmen meiner Zuständigkeit für die konsolidierte Auf-
sicht. Prüfungsgegenstand war – auf der Betrachtungs-
ebene der gesamten HRE-Gruppe – die Bewertung der
strukturierten Produkte und die Grundlagen des Risiko-
managementsystems. In Übereinstimmung mit der Zu-
ständigkeitsbegrenzung zwischen irischer und deutscher
Aufsicht hat die BaFin jedoch nicht die damalige Liquidi-
tätsausstattung der irischen Einheit geprüft.

Wie ich im Ausschuss dargelegt habe, hat die BaFin über
das Ergebnis dieser Sonderprüfung im Rahmen der regu-
lären Quartalsberichterstattung an das BMF über die
aktuelle Lage im Bankensektor im zweiten Quartal 2008,
dem BMF am 18.08.2008 mit Schreiben vom 15.08.2008
(in der BaFin gefertigt am 07.08.2008) zugegangen auf
Seite 37-38 Bericht erstattet.“ (Schreiben BaFin, Präsi-
dent Jochen Sanio, an den Vorsitzenden des Finanzaus-
schusses vom 16. Oktober 2008)

Das BMF hatte – auf eine Kleine Anfrage von Abgeord-
neten der Fraktion der FDP – im November 2008 klarge-
stellt, dass die deutsche Aufsicht ihre Prüfungsrechte
nicht von sich aus auf ausländische Institute auszuweiten
konnte:

„Auch nach Auffassung der BaFin unterliegt die DEPFA
plc als juristische Person des irischen Rechts der Ho-
heitsgewalt des irischen Staates, so dass unter völker-
rechtlichen Gesichtspunkten eine einseitige Ausweitung
der Prüfungsrechte der BaFin durch den Bundesgesetzge-
ber ausscheidet.“ (Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 16/10417, Frage 15; Bundestags-
drucksache 16/11014)

Ferner waren im November 2008 in einem schriftlichen
Bericht des BMF die Möglichkeiten der Prüfung auslän-
discher Kreditinstitute erläutert worden:

„Bei der Aufsicht über die HRE-Gruppe ist zu unterschei-
den zwischen der Einzelinstitutsaufsicht, der konsolidier-
ten Aufsicht auf Gruppenebene und der Aufsicht über die
Hypo Real Estate Holding AG als Finanzholding-Gesell-
schaft.

Im Rahmen der Einzelinstitutsaufsicht – und damit für die

und prüfungsberechtigt. Die drei deutschen Tochterban-
ken der HRE-Gruppe unterliegen der Aufsicht durch Ba-
Fin und Bundesbank. Die irischen Töchter der Gruppe
unterliegen dagegen der Aufsicht durch die irische Be-
hörde IFSRA (Irish Financial Services Regulatory Autho-
rity). Für diese sind auf Einzelinstitutsebene die irischen
Vorschriften maßgeblich.

Die im Rahmen der Einzelaufsicht der deutschen Banken-
aufsicht zustehenden umfassenden Aufsichtsrechte hat
diese somit nicht hinsichtlich der DEPFA Bank plc.

Hingegen umfasst die konsolidierte Aufsicht über die
HRE-Gruppe die Überwachung der Einhaltung der grup-
penbezogenen aufsichtsrechtlichen Vorschriften, für de-
ren Einhaltung das übergeordnete Unternehmen verant-
wortlich ist (im Fall HRE ist dies die Hypo Real Estate
Bank AG). Diese Vorschriften betreffen vor allem die
Eigenmittel auf zusammengefasster Basis, die Großkre-
dite sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
Im Rahmen dieser konsolidierten Aufsicht kann die BaFin
auf Grundlage des § 44 Abs. 3 KWG in Verbindung mit
einem zwischen dem seinerzeitigen BAKred und der iri-
schen Zentralbank im Jahr 1993 abgeschlossenen Memo-
randum of Understanding Gruppenprüfungen auch auf
die ausländischen Töchter ausdehnen, soweit dies nach
dem Recht des Sitzlandes der Töchter zulässig ist. Die
konsolidierte Aufsicht umfasst allerdings weder die Liqui-
ditätsausstattung der Gruppe noch der ausländischen
Töchter; letztere fällt unter die nationale Einzelinstituts-
aufsicht – hier der irischen Aufsicht.

Im Ergebnis besteht bei der konsolidierten Aufsicht, so-
weit ausländische Töchter betroffen sind, Verbesserungs-
bedarf bei den derzeitigen Regelungen. Solche Verbesse-
rungen werden aktuell auf europäischer Ebene im
Rahmen der vorgesehenen Überarbeitung der EU-Eigen-
kapitalvorschriften auf den Weg gebracht.“ (Bericht der
Bundesregierung für den Finanzausschuss des Deutschen
Bundestages vom 10. November 2008, Ausschussdruck-
sache 16(7)307)

Auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion
der FDP hatte das BMF im März 2009 klargestellt, dass
und wie die verschiedenen Aussagen zu den Prüfungs-
möglichkeiten der irischen DEPFA Bank plc vereinbar
sind:

„Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Parlamentarische
Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Nicolette Kressl
in der Fragestunde des Deutschen Bundestages erklärt hat, dass die
BaFin nicht in Irland prüfe (Plenarprotokoll 16/182, S. 1903/1904)
während nahezu zeitgleich der Präsident der BaFin, Jochen Sanio, in
einer gemeinsamen Sitzung des Finanz- und Haushaltsausschusses
erklärt hat, dass man sehr wohl in Irland geprüft habe?

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundes-
minister der Finanzen Nicolette Kressl hat in der Frage-
stunde des Deutschen Bundestages am 15. Oktober 2008
auf die ihr gestellten Fragen geantwortet und auch auf
die Grundsätze der konsolidierten Gruppenaufsicht ver-
wiesen. Ein Widerspruch zu den Äußerungen von Herrn
Sanio ergibt sich daraus nicht.“ (Antwort auf die Kleine
Überwachung von Solvenz und Liquiditätsausstattung –
sind die nationalen Aufsichtsbehörden verantwortlich

Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/11950, Frage 8;
Bundestagsdrucksache 16/12486)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 165 – Drucksache 16/14000

Der Präsident der BaFin Jochen Sanio hatte hierzu vor
dem Finanzausschuss im März 2009 noch einmal präzi-
siert:

„Sie als Deutscher Bundestag können autonom nichts
tun, weil wir uns im europäischen Kontext bewegen. Na-
türlich können Sie im KWG mir auch die Zuständigkeit
geben, mich in Zukunft um die Liquidität weltweit deut-
scher Bankentöchter zu kümmern. Nur wird mir das nicht
gelingen, weil das Land, in dem sich diese Bankentöchter
befinden, das nicht akzeptieren wird und wegen der EU-
Richtlinie. Es wäre ein eindeutiger Verstoß gegen euro-
päisches Recht.“ (Vorab-Auszug aus dem Protokoll der
124. Sitzung des Finanzausschusses vom 25. März 2009,
S. 19)

Die Exekutivdirektorin Bankenwesen der BaFin Sabine
Lautenschläger-Peiter hatte vor dem Finanzausschuss die
Prüfungsmöglichkeiten der deutschen Aufsicht ebenfalls
erläutert:

„Die Aufsicht hat zum einen tatsächlich im Hinblick auf
die Liquiditätsverordnung über § 11 KWG die Möglich-
keit, über Kennzahlen, die die Bank liefert, zu erkennen,
wie die Laufzeitenstruktur ist. Es ist allerdings eine sehr
simple Regelung. Darüber hinausgehend gibt es die Mög-
lichkeit, über Prüfungen sich die Laufzeitenstrukturen der
Institute näher anzuschauen. Das ist vor allen Dingen die
Bundesbank oder auch Wirtschaftsprüfer. Deswegen kann
vielleicht Herr Walch dann im Detail das noch näher dar-
legen. Man lässt sich zeigen, welche Laufzeitenstrukturen
auf Verbindlichkeiten und Forderungen tatsächlich ge-
genüber stehend vorliegen und kann so erkennen, inwie-
fern tatsächlich eine fristenkongruente Finanzierung
stattfindet oder eine fristeninkongruente – das war ja das,
was letztendlich bei der HRE dann diskutiert wurde – und
eine Strategie gefahren wird, dass man kurzfristig sich re-
finanziert und langfristig Forderungen eingeht.“ (Vorab-
Auszug aus dem Protokoll der 124. Sitzung des Finanz-
ausschusses vom 25. März 2009, S. 4)

Der Präsident der BaFin Jochen Sanio hatte vor dem
Finanzausschuss zur Verteilung der bankaufsichtlich Auf-
gaben zwischen Deutschland und Irland im März 2009
zudem ausgeführt:

„Das Problem liegt aber nicht in Deutschland, sondern in
Irland. In dem europäischen Kontext, wo in einem grenz-
überschreitend tätigen Bankkonzern die Zuständigkeiten
zwischen dem sog. Herkunftslandaufseher – das ist der,
der für die Obergesellschaften zuständig ist – und dem
Gastlandaufseher – in diesem Falle Irland – verteilt sind,
liegt fast alles in der Hand des Herkunftslandaufsehers.
Mit einer Ausnahme nach der europäischen Richtlinien-
gesetzgebung, die das verteilt hat, und diese Ausnahme
heißt Liquidität. Die Liquidität wird nicht auf konsolidier-
ter europäischer Basis geregelt. Die Liquidität wird in
der Einzelperspektive des einzelnen Instituts geregelt.
Das heißt etwas anders ausgedrückt: Die Fristentransfor-
mation, die bei der DEPFA plc in Irland stattgefunden
hatte, war natürlich schon bevor sie von der Hypo Real

auch nach dem Verkaufstag 4. Oktober 2007 bleibt die Li-
quidität immer noch in der Einzelperspektive, was natür-
lich nicht daran ändert, dass in der krisenhaften Zuspit-
zung liquiditätsmäßig weltweit und im Besonderen für
den Bankenkonzern die Auswirkungen nachher oben in
der Holding, im Konzern in Deutschland ankommen.
Aber das war dann auch – wir werden vielleicht noch
darauf zu sprechen kommen, welche Prüfungen wir ge-
macht haben – die Liquidität als solche, die Liquiditäts-
ausstattung ist Sache der irischen Aufsicht. […]

Der deutsche Teil war liquiditätsmäßig einwandfrei. Inso-
fern ist es eine rein hypothetische Frage. Jetzt gehe ich
von der Hypo Real Estate weg. Wenn ich bei einem deut-
schen Institut eine Liquiditätsanspannung aus Fristenab-
läufen sehe, die man im kurzfristigen Bereich insbeson-
dere sieht – dann wird es nämlich kritisch, was sich hier
dann auch in dem Konzern gezeigt hat, wie schnell das
gehen kann wenn Anschlussfinanzierungen nicht mehr
möglich sind, wenn Prolongationen nicht mehr gegeben
werden, dann brennt es ganz schnell – dann kommen wir
in den Bereich, den wir dann sehr, sehr genau beobach-
ten. Noch genauer beobachtet ihn im Zweifel allerdings
die Geschäftsleitung des betroffenen Instituts, weil es
nämlich in Deutschland für Banken den Insolvenzgrund
‚drohende Zahlungsunfähigkeit‘ gibt, während es sonst
eingetretene Zahlungsunfähigkeit ist. Jeder Geschäftslei-
ter einer Bank muss sich, wenn diese Anspannungen
unverkennbar sind, manchmal auf Tagesbasis, mit der
Frage auseinandersetzen. Wenn er dann sieht, er kriegt
keine Anschlussfinanzierung mehr und kann quasi aus-
rechnen, dass er in drei Wochen, zwei Monaten trocken
ist, dann droht die Zahlungsunfähigkeit und dieser Ge-
schäftsleiter ist – und das ist strafrechtlich bewehrt – uns
zur sofortigen Anzeige dieses Insolvenzgrundes verpflich-
tet.“ (Vorab-Auszug aus dem Protokoll der 124. Sitzung
des Finanzausschusses vom 25. März 2009, S. 4 ff.)

Auch Bundesbankdirektor Karlheinz Walch hatte im
März 2009 vor dem Finanzausschuss die Möglichkeiten
erläutert, die Liquidität eines Kreditinstituts zu prüfen:

„Es gibt tatsächlich die Regel des Grundsatzes II nach
der Liquiditätsverordnung, wie Frau Lautenschläger
schon sagte, was eine relativ einfache Liquiditätsregel ist,
die von den Kreditinstituten einzuhalten ist, wo sie Mel-
dungen bei der Bundesbank abgeben, die von uns kontrol-
liert und eben auf den grünen Bereich angeguckt werden.
Wir sind aber auch in der Lage, jederzeit von Instituten
unabhängig von diesen regulären Meldewesen zusätzli-
che Liquiditätsmeldungen einreichen zu lassen, wo wir
sagen, bitte stellt uns die Liquidität über bestimmte Zeit-
räume als normal case oder als worst case dar. Wir kön-
nen den Instituten dazu bestimmte worst case-Szenarien
auch vorschreiben für diese Berechnung, um auf diese Art
täglich einen sehr guten Überblick über die Liquidität zu
haben. Das machen wir in dieser liquiditätsmäßig ange-
spannten Zeit auch ausführlich. Wir sind weiterhin in der
Lage, von den Instituten ihre internen Liquiditätsreports
einreichen zu lassen, um zum einen zu sehen, wie das
Estate-Holding gekauft wurde, in Irland wenn Sie so wol-
len angelegt, um nicht zu sagen angerührt worden. Aber

Institut selbst seine Liquidität sieht, zum anderen auch,
wie es seine Liquidität steuert. Und wir haben im Rahmen

Drucksache 16/14000 – 166 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

der Prüfung, der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorga-
nisation über die MaRisk auch eine Möglichkeit, bei die-
sen Instituten die Angemessenheit der Liquiditätssteue-
rung und der Risikosteuerungs- und Controllingprozesse
im Bereich der Liquiditätsrisiken zu prüfen.“ (Vorab-Aus-
zug aus dem Protokoll der 124. Sitzung des Finanzaus-
schusses vom 25. März 2009, S. 6)

Auch die Erkenntnis des Ausschusses, dass der Erwerb
der DEPFA Bank plc nicht auf Prüfung durch die deut-
sche Bankaufsicht unterlag, war bereits vom Präsidenten
der BaFin Jochen Sanio im Finanzausschuss erläutert
worden:

„Outgoing: Eine deutsche Bank geht ins Ausland und
kauft dort etwas. Oder auch nur, was eine Variante ist, sie
geht selbst ins Ausland und baut dort sich selbst etwas
auf, gründet ein eigenes Unternehmen. Aber hier ist es ja
ein Erwerbsvorgang. Outgoing wird nicht geprüft. So-
lange Sie nicht das KWG ändern und sagen, die BaFin
soll jetzt auch – Erwerbe ausländischer Töchter im In-
land ist kein Problem, da kennen wir sie nun alle – aus-
ländische Erwerbe prüfen und – was heißt prüfen, das ist
ja gar nichts – genehmigen, eine Genehmigungspflicht
zum Erwerb ausländischer Finanzgesellschaften oder je-
der Gesellschaft, wie auch immer, solange Sie das nicht
einführen, sind wir in dieser Sache nicht beteiligt, egal ob
wir irgendeine Meinung hätten, ob mit einer leverage ra-
tio die DEPFA plc Dublin besonders schlecht ausgesehen
hätte. Sie hat halt eine sehr sehr große – um das Wort irr-
sinnig zu vermeiden – Fristentransformation an sich ge-
habt, wo sie als Staatsfinanzierer längst laufende Staats-
finanzierungen von 30 Jahren hatte und als sie bei uns in
Deutschland landete bei einer durchschnittlichen Re-
finanzierung war – Herr Walch, Sie können das noch bes-
ser – von sechs bis neun Monaten und dann immer beim
Verfall der Märkte mit sinkender Tendenz. Das war das
Problem. Aber wie gesagt, es gibt keine Prüfungskompe-
tenz für die Aufsicht, den Erwerb eines ausländischen
Unternehmens, insbesondere Finanz- oder Kreditinstitu-
tes, zu prüfen und zu genehmigen.“ (Vorab-Auszug aus
dem Protokoll der 124. Sitzung des Finanzausschusses
vom 25. März 2009, S. 15.)

2. Verlauf der Prüfung
Zum Verlauf der Sonderprüfung bei der HRE-Gruppe im
Frühjahr 2008 hatte das BMF im November 2008 in ei-
nem Bericht für den Finanzausschuss die Sonderprüfung
der HRE Folgendes berichtet:

„Im Rahmen der konsolidierten Aufsicht wurde im Fe-
bruar 2008 eine Sonderprüfung von der BaFin bei der
HRE-Gruppe angeordnet. Im Rahmen dieser Gruppen-
prüfung fuhr ein Team der Deutschen Bundesbank,
Hauptverwaltung München, vom 27. Februar bis
12. März 2008 zu den irischen Einheiten der Gruppe
nach Dublin (DEPFA Bank plc und der Hypo Public
Finance Bank, mittlerweile auf DEPFA Bank plc ver-
schmolzen). Der abschließende Prüfungsbericht der
Deutschen Bundesbank wurde am 24. Juli 2008 fertig ge-

irischen Bankaufsicht IFSRA liegt, wurde diese zeitnah
von der BaFin kontaktiert, um über die Ergebnisse der
Gruppenprüfung betreffend der irischen Töchter zu infor-
mieren.

Gegenstand der Prüfung bei der HRE-Gruppe insgesamt
einschließlich der irischen Töchter war die Einhaltung
der Mindestanforderungen an das Risikomanagement
(MaRisk) mit Schwerpunkt bei strukturierten Produkten
(wie z. B. Asset Backed Securities, Collateralised Debt
Obligations). Dazu gehörten auch die Anforderungen an
die Verfahren für Risikosteuerung- und -controlling mit
Blick auf Adressausfall-, Marktpreis- und Liquiditätsrisi-
ken, nicht jedoch die Prüfung der Liquiditätsausstattung.

Die Prüfung der irischen Töchter wurde im Rahmen der
Gesamtprüfung der HRE durch sechs erfahrene Prüfer
der Bundesbank, darunter Prüfer mit speziellen Kenntnis-
sen auf den Gebieten strukturierter Produkte sowie ma-
thematischer Bewertungsverfahren, durchgeführt. Bei der
Prüfung wurden Unterlagen des Risiko-Managements,
des Risiko-Controllings sowie die Vorstandsinformatio-
nen eingesehen.“ (Bericht der Bundesregierung für den
Finanzausschuss des Deutschen Bundestages vom
10. November 2008, Ausschussdrucksache 16(7)307)

Auch dieser Bericht steht in Einklang mit den übrigen Er-
gebnissen der Beweisaufnahme des Ausschusses zu die-
sem Komplex.

3. Prüfung und Kooperation der
Finanzholding

Die Beweisaufnahme des Ausschusses hat ergeben, dass
die HRE faktisch in vollem Umfang geprüft wurde und es
daher nicht darauf ankam, dass Finanzholding-Gesell-
schaften selbst zum Zeitpunkt der Prüfung bankaufsichtli-
chen Bestimmungen noch nicht unterlagen. Diesen
Sachverhalt hatte der Präsident der BaFin Jochen Sanio
im März 2009 dem Finanzausschuss mitgeteilt:

„Die deutsche Holding, […] die war so etwas von koope-
rationsbereit wie man es selten antrifft. Sicherlich auch
aus eigennützigen Motiven. […] Aber sie waren koopera-
tionsbereit. Man könnte es etwas überspitzt so formulie-
ren: Was wir, wenn das Gesetz über die Finanzholdings in
Kraft tritt, dann erzwingen können, also auch Prüfungen,
Informationsabgriff usw., zentrale Steuerung, das haben
sie und alles freiwillig gegeben. […] Sie haben, […] als
die Liquiditätssituation sich verschärfte, wöchentliche
Meldungen und dann relativ bald darauf tägliche Mel-
dungen, da haben sie die anstandslos […] ohne Murren
herausgerückt.“ (Vorab-Auszug aus dem Protokoll der
124. Sitzung des Finanzausschusses vom 25. März 2009,
S. 16)

Diese Aussage bestätigte der Bundesbankdirektor Karl-
heinz Walch vor dem Finanzausschuss (Vorab-Auszug
aus dem Protokoll der 124. Sitzung des Finanzausschus-
ses vom 25. März 2009, S. 16).
stellt. Da die rechtliche Zuständigkeit und Verantwortung
für die Einzelaufsicht über die irischen Töchter bei der

Die Rechtslage für die Aufsicht einer Finanzholding-Ge-
sellschaft nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 167 – Drucksache 16/14000

hatte das BMF für den Finanzausschuss im November
2008 schriftlich dargelegt:

„1. Auftrag

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat in
seiner Sitzung am 8. Oktober 2008 um eine Aufzeichnung
gebeten, inwieweit eine Finanzholding-Gesellschaft der
Aufsicht nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes
(KWG) unterliegt und ob das Bundesministerium der
Finanzen (BMF) zu den diesbezüglichen Regelungen Än-
derungsbedarf sieht.

2. Gegenwärtige Rechtslage

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) und die Deutsche Bundesbank üben die Aufsicht
über Institute im Sinne des § 1 Abs. 1b KWG aus, grund-
sätzlich aber nicht über Finanzholding-Gesellschaften.
Diese sind nach § 1 Abs. 3a KWG definiert als Finanzun-
ternehmen, deren Tochterunternehmen ausschließlich
oder hauptsächlich Institute oder Finanzunternehmen
oder Wertpapierhandelsunternehmen sind. Dabei ist das
Besondere an der Finanzholding-Gruppe, dass an der
Spitze der Gruppe kein Institut steht, sondern eine Nicht-
bank. Infolgedessen wird die Finanzholding-Gesellschaft
auch nicht als Institut beaufsichtigt.

Hingegen wird die Finanzholding-Gesellschaft mit ihren
nachgeordneten Instituten, Finanzunternehmen und Wert-
papierhandelsunternehmen aufsichtsrechtlich zu einer
Finanzholding-Gruppe zusammengefasst und diese
Gruppe auf konsolidierter Basis beaufsichtigt. Bei der
Aufsicht auf konsolidierter Basis ist nicht die Finanzhol-
ding-Gesellschaft an der Spitze verantwortlich, sondern
dasjenige Institut mit Sitz im Inland, das selbst keinem
anderen Institut nachgeordnet ist (übergeordnetes Unter-
nehmen). Erfüllen mehrere Institute diese Anforderung,
gilt dasjenige Institut mit der höheren Bilanzsumme als
verantwortlich. Mit dieser Regelung ist gewährleistet,
dass die BaFin und die Deutsche Bundesbank immer bei
einem ihrer Aufsicht uneingeschränkt unterliegendem In-
stitut der Finanzholding-Gruppe ansetzen können.

Im Ergebnis hat dies allerdings zur Folge, dass die
Finanzholding-Gesellschaft selbst, die eine eigenständige
Gesellschaft ist, nicht wie ein Institut überwacht, sondern
nur eingeschränkt beaufsichtigt wird. So kann die BaFin
bei Prüfungen im Wesentlichen nur verlangen, dass die
Finanzholding-Gesellschaft die für die Aufsicht auf kon-
solidierter Basis erforderlichen Angaben liefert. Auch be-
stehen Auskunftsrechte, die sich auf die Richtigkeit dieser
Angaben beziehen.

Die deutsche Rechtslage steht im Einklang mit der Ban-
kenrichtlinie 2006/48/EG und der Kapitaladäquanzricht-
linie 2006/49/EG. Auch auf EU-Ebene ist eine umfas-
sende Überwachung von Finanzholding-Gesellschaften
nicht vorgeschrieben.“ (Schreiben PSts’n Kressl an den
Finanzausschuss vom 11. November 2008, Ausschuss-
drucksache 16(7)309)

Frage beantwortet, ob die BaFin deutsche Finanzholding-
gesellschaften prüfe:

„Bankaufsichtsrechtliche Finanzholding-Gesellschaften
sind nach dem Kreditwesengesetz (KWG) Finanzunter-
nehmen. Sie unterliegen damit nicht wie Institute einer
umfassenden sondern einer eingeschränkten Aufsicht der
BaFin. So kann die BaFin bei Prüfungen im Wesentlichen
nur verlangen, dass die Finanzholding-Gesellschaft Aus-
künfte erteilt und Unterlagen vorlegt, um die Richtigkeit
der Auskünfte oder der übermittelten Daten zu überprü-
fen, die für die Aufsicht auf konsolidierter Basis erforder-
lichen oder vom übergeordneten Unternehmen zu über-
mitteln sind. Die Kompetenzen der BaFin haben keine der
Institutsaufsicht vergleichbare intensive Überwachung
und Prüfung der Geschäftstätigkeit der Finanzholding-
Gesellschaften zur Folge, was europarechtlich auch nicht
vorgesehen ist.

Reine Versicherungsholdinggesellschaften unterliegen
ebenfalls keiner umfassenden, sondern einer einge-
schränkten Aufsicht. Im Wesentlichen finden die Vor-
schriften über die Geschäftsleiterkontrolle, die Anteils-
eignerkontrolle, das Risikomanagement sowie Auskunfts-
und Prüfungsrechte der BaFin Anwendung.

Handelt es sich bei der Holdinggesellschaft um eine ge-
mischte Finanzholding-Gesellschaft im Sinne des KWG
und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), findet
eine umfangreichere Aufsicht statt. Aufsichtsrechtliche
Bedeutung haben vor allem die besonderen Vorschriften
zur Eigenmittelausstattung von Finanzkonglomeraten so-
wie die Anzeigepflicht von bedeutenden Risikokonzentra-
tionen auf Konglomeratsebene und gruppeninternen
Transaktionen innerhalb des Finanzkonglomerates.

Des Weiteren sind Versicherungs-Holdinggesellschaften
im Sinne des VAG in die zusätzliche Beaufsichtigung von
Versicherungsgruppen einzubeziehen.“ (Antwort auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/10417,
Frage 11; Bundestagsdrucksache 16/11014)

Das BMF hatte im März 2009 auf eine schriftliche Frage
hin ferner erläutert, inwiefern auch Finanzholding-Ge-
sellschaften in den Anwendungsbereich des Kreditwesen-
gesetzes einbezogen worden sind:

„Das Bundesministerium der Finanzen hat nach ver-
schiedenen Gesprächen mit der BaFin diese im April
2007 gebeten, Vorschläge für eine Gesetzesänderung zur
Beaufsichtigung von Finanzholding-Gesellschaften vor-
zulegen. Die BaFin übersandte diese Vorschläge Ende
Mai 2007. Sodann wurden diese Vorschläge gemeinsam
mit Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und der
Deutschen Bundesbank besprochen. Dabei stellte sich
noch Prüfungsbedarf über den zu beschreitenden Weg
heraus. Insbesondere mussten Vorbehalte zur Vereinbar-
keit mit europarechtlichen Vorgaben geklärt werden.
Nach Beendigung des Prüfprozesses und Abstimmung im
Kreise der beteiligten Ressorts legte die BaFin dann mo-
difizierte Vorschläge vor. Diese Vorschläge, die zusam-
men mit der Deutschen Bundesbank erarbeitet worden wa-
Das BMF hatte ferner im November 2008 eine Kleine
Anfrage von Abgeordneten der Fraktion der FDP zu der

ren, sahen eine Beaufsichtigung der Finanzholding-
Gesellschaft jeweils auf Antrag des Unternehmens vor.“

Drucksache 16/14000 – 168 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

(Antwort PSts’n Nicolette Kressl an Carl-Ludwig-Thiele,
MdB, vom 17. März 2009, Bundestagsdrucksache 16/12356,
Nummer 39, S. 25)

Auch der Präsident der BaFin Jochen Sanio hatte die
Rechtslage zu Finanzholding-Gesellschaften im Finanz-
ausschuss noch einmal im März 2009 erläutert:

„Nach HGB ist die Finanzholding gezwungen, die Steue-
rungsfunktion bei sich zu haben und nach KWG ist das
als sog. Verantwortliches übergeordnetes Institut heraus-
gefischt, da ist dann die größte Tochter regelmäßig KWG-
mäßig verantwortlich. Damit haben Sie ganz abstrakt für
jeden der 44 Fälle eine Steuerungsproblematik, da dann
die Gruppe zwei Steuerungssysteme vorhalten muss. Ei-
nes für die Aufsicht und eines nach HGB. Das wird durch
die Gesetzesnovelle in dem Punkt verbessert, indem prak-
tisch das KWG auf die HGB-Lösung angeglichen wird.
Das geht nur, wenn man dann der Aufsicht wie im Gesetz
vorgesehen, zusätzlich aufsichtliche Einflussmöglichkei-
ten auf die Holdinggesellschaft gibt.“ (Vorab-Auszug aus
dem Protokoll der 124. Sitzung des Finanzausschusses
vom 25. März 2009, S. 12)

Der Präsident der BaFin Jochen Sanio hatte ebenfalls be-
reits die spätere Feststellung des Ausschusses herausgear-
beitet, dass die Einbeziehung von Finanzholding-Gesell-
schaften vor allem eine organisatorische Erleichterung für
die betroffenen Gesellschaften darstellt:

„Ich habe Ihnen schon gesagt, der Grund ist aus meiner
Sicht letztlich ein Bonbon auch für die Betroffenen, dass
sie ihre Steuerungsproblematik besser lösen können und
durch die Vereinfachung erreichen wir dann auch auf-
sichtlich einen positiven Effekt.“ (Vorab-Auszug aus dem
Protokoll der 124. Sitzung des Finanzausschusses vom
25. März 2009, S. 14)

4. Ergebnis der Prüfung

Der Untersuchungsausschuss hat festgestellt, dass die
Sonderprüfung der HRE-Gruppe in der ersten Jahres-
hälfte 2008 zu gravierenden Feststellungen im organisa-
torischen Bereich gelangt ist, die jedoch nach Auskunft
der hierzu vernommener Zeugen mit der späteren Schief-
lage der HRE nicht in Zusammenhang standen. Im No-
vember 2008 hatte das BMF die Ergebnisse der Sonder-
prüfung in einem Bericht für den Finanzausschuss
zusammengefasst:

„Der Präsident der BaFin hat in der gemeinsamen Ex-
pertenanhörung von Haushalts- und Finanzausschuss am
15. Oktober 2008 zunächst klargestellt, dass der Prü-
fungsbericht der Deutschen Bundesbank entgegen einer
zitierten Äußerung des damaligen Vorstandsvorsitzenden
Funke der HRE sehr wohl mehrere gravierende Negativ-
feststellungen enthielt.“ (Bericht der Bundesregierung für
den Finanzausschuss vom 10. November 2008, Aus-
schussdrucksache 16(7)307)

Die Äußerungen des Präsidenten der BaFin Jochen Sanio

„Fakt sei, dass die BaFin am 6. Februar 2008, nachdem
die HRE mit anderen Äußerungen in der Öffentlichkeit
auffällig geworden sei, wegen Bewertungs- und Risiko-
managementfragen eine Sonderprüfung angeordnet und
mit deren Durchführung die Bundesbank beauftragt habe.
Die Bundesbank habe am 2. Juli 2008 den Prüfungsbe-
richt abgeliefert. Vorher habe sie sicher mit dem Vorstand
der Hypo Real Estate eine Abschlussbesprechung ge-
macht, was üblich sei. Das Endergebnis habe am 2. Juli
2008 bei der BaFin auf dem Tisch gelegen. Dieser Prü-
fungsbericht – und das könne man nun mit den „netten“
Aussagen von Herrn Funke abgleichen – habe 49 nega-
tive Feststellungen enthalten, davon 12 gravierende, 29
mittlere und 8 geringfügige. Die gravierenden Feststel-
lungen hätten die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsfüh-
rung und das Risikomanagement betroffen. Halte man
den von Herrn Koppelin zitierten Originalton von Herrn
Funke dagegen [vom 17. Februar bis Ende April habe die
Bundesbank im Auftrag der BaFin alle Geschäftsbereiche
im Risikobereich – alles, was Risiko angehe – überprüft,
und er könne erfreulicherweise mitteilen, dass nichts,
aber auch gar nichts zu beanstanden sei], würde er dies
als sehr lockeren Umgang mit der Wahrheit bezeichnen.“
(Zusammenfassung im Protokoll der 80. Sitzung des
Haushaltsausschuss gemeinsam mit dem Finanzaus-
schuss am 15.10.2008, S. 28 [S. 21])

III. Zur Kommunikation der Prüfergebnisse
der Bankenaufsicht gegenüber dem BMF

Der Untersuchungsausschuss hat festgestellt, dass im
Zeitraum vom 1. Januar bis zum 15. September 2008 ins-
gesamt 8 Schreiben bzw. Berichte der BaFin an das BMF
übersandt wurden, die in der einen oder anderen Weise
Bezug zur HRE haben. Über die einzelnen Berichte der
Bankenaufsicht hatte das BMF im November 2008 ge-
genüber dem Finanzausschuss berichtet:

„Über die Anordnung der oben genannten Sonderprü-
fung der HRE-Gruppe wurde das zuständige Fachreferat
im BMF am 6. März 2008 informiert. Eine weitere Infor-
mation erfolgte im Rahmen einer allgemeinen Bericht-
erstattung zur Lage der Kreditwirtschaft an die Fachab-
teilung mit Schreiben der BaFin vom 20. März 2008. In
urlaubsbedingter Abwesenheit des Abteilungsleiters
wurde der Bericht von dessen Vertreter an das zuständige
Fachreferat weitergeleitet. Eine Befassung des Abtei-
lungsleiters nach Rückkehr erfolgte nicht. Auf die Son-
derprüfung wurde nochmals hingewiesen im Rahmen der
Quartalsberichterstattungen über das vierte Quartal des
Jahres 2007 (Bericht vom 28. März 2008, eingegangen
im zuständigen Fachreferat des BMF am 1. April 2008)
und das erste Quartal des Jahres 2008 (Bericht vom 12.
Juni 2008, eingegangen im Fachreferat des BMF am
13. Juni 2008). In diesen Quartalsberichten wurde neben
der HRE jeweils eine Vielzahl einzelner Institute ange-
sprochen. Das zusammengefasste Ergebnis der Sonder-
prüfung der HRE-Gruppe wurde dem zuständigen Fach-
referat im BMF im Rahmen des Quartalsberichts über die
Lage der gesamten Kreditwirtschaft am 18. August 2008
im Oktober 2008 gegenüber dem Haushalts- und Finanz-
ausschuss wurden im Protokoll wie folgt vermerkt:

mitgeteilt. Eine Befassung der Leitung des BMF erfolgte
jeweils nicht.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 169 – Drucksache 16/14000

Über das Ergebnis der Sonderprüfung mit Blick auf die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation hat
BaFin-Präsident Sanio in der Expertenanhörung am
15. Oktober 2008 berichtet. Der Prüfbericht der Bundes-
bank vom 24. Juni 2008 ist dem BMF erst auf Anforde-
rung nach der gemeinsamen Sitzung vom Finanzaus-
schuss und Haushaltsausschuss am 15. Oktober 2008
zugeleitet worden. […]

Auf eine spätere Nachfrage eines Abgeordneten hat der
Präsident der BaFin den 7. August 2008 als Zeitpunkt ge-
nannt, an dem das BMF von der BaFin über das Ergebnis
der Prüfung der Bundesbank unterrichtet wurde. In sei-
nem Schreiben vom 16. Oktober 2008 an die Vorsitzenden
des Haushaltsausschusses und des Finanzausschusses
des Deutschen Bundestages hat der Präsident der BaFin
das Datum korrigiert (Schreiben der BaFin vom 15. Au-
gust 2008, zugegangen am 18. August 2008) und außer-
dem die von ihm in der Ausschusssitzung gemachten
Angaben verdeutlicht bzw. ergänzt.“ (Bericht der Bundes-
regierung für den Finanzausschuss des Deutschen Bun-
destages vom 10. November 2008, Ausschussdrucksache
16(7)307)

Auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion
der FDP hatte das BMF im März 2009 die Berichtslage
wie folgt dargestellt:

„Wann hatte a) die BaFin, b) das zuständige Fachreferat im Bundes-
ministerium der Finanzen und c) die politische Hausleitung erste In-
formationen über die kurzfristige Refinanzierung der Hypo Real
Estate und die damit evtl. verbundenen Risiken?

Die Bankenaufsicht hat Mitte Januar 2008 bei der Hypo
Real Estate die Übersendung des Finanz- und Risikobe-
richts angefordert. Aus den daraus gewonnenen Erkennt-
nissen im Zusammenspiel mit der sich durch die Finanz-
marktkrise zuspitzenden Refinanzierungssituation
ergaben sich Hinweise auf eine liquiditätsseitige Anfäl-
ligkeit. Um dies eng zu beobachten erhielten BaFin und
Bundesbank von der Holding ab Februar des Jahres 2008
wöchentlich und später täglich Liquiditätsberichte.

Das zuständige Fachreferat im Bundesministerium der
Finanzen erhielt von der Bankenaufsicht einen ersten
Hinweis auf eine mögliche liquiditätsseitige Anfälligkeit
Anfang des Jahres 2008. Hinweise auf eine Existenz be-
drohende Liquiditätssituation waren damit allerdings
nicht verbunden.

Als nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers am
15. September 2008 aufgrund des Austrocknens des Inter-
bankenmarktes Liquiditätsrisiken innerhalb weniger Tage
weltweit grundlegend neu zu bewerten waren, ergab sich
eine konkrete Bedrohungslage, über die die Leitung des
Bundesministeriums der Finanzen am 22. September
2008 unterrichtet wurde.“ (Antwort auf die Kleine An-
frage auf Bundestagsdrucksache 16/11950, Frage 6;
Bundestagsdrucksache 16/12486)

Der Ausschuss konnte auch feststellen, dass das BMF
dem Finanzausschuss die wesentlichen Berichte der Ba-
Fin zum Thema „HRE/Prüfung Depfa Irland“ am 2. Ja-

„Anlagen
Bericht der BaFin vom 6. März 2008 an das BMF: Sub-
prime-Krise und aktuelle Entwicklungen bei der Hypo
Real Estate Finanzholding-Gruppe (Ausschnitte).
Schreiben der BaFin vom 20. März 2008 an das BMF mit
Vermerk der BaFin vom 20. März 2008 über die Lage
bzw. neuere Entwicklungen bei einigen Pfandbriefbanken
(ehemalige Hypothekenbanken) (Ausschnitte).
Bericht der BaFin vom 28. März 2008: Die aktuelle Lage
im Bankensektor im vierten Quartal 2007, Seiten 35
bis 37 (Ausschnitte).
Bericht der BaFin vom 12. Juni 2008: Die aktuelle Lage
im Bankensektor im ersten Quartal 2008, Seiten 35 bis 36
(Ausschnitte).
Bericht der BaFin vom 15. August 2008: Die aktuelle
Lage im Bankensektor im zweiten Quartal 2008, Sei-
ten 37 bis 39 (Ausschnitte).“
(Schreiben des BMF an den Finanzausschuss vom
2. Januar 2009, Ausschussdrucksache 16(7)0329)

IV. Zur Notwendigkeit der Rettung der Hypo
Real Estate

Die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses hat
keine Zweifel an der Erforderlichkeit der Rettung der
HRE ergeben. Zur Erforderlichkeit der Rettung lag dem
Finanzausschuss im Oktober 2008 das gemeinsame
Schreiben des Präsidenten der Deutschen Bundesbank
Prof. Dr. Axel Weber, des Vizepräsidenten der Deutschen
Bundesbank Prof. Dr. Franz-Christoph Zeitler und des
Präsidenten der BaFin Jochen Sanio vom 29. September
2008 an den Bundesminister der Finanzen vor (Aus-
schussdrucksache 16(7)295). Die darin gegebenen Infor-
mationen über die Notwendigkeit der Rettung der HRE
hatte der Präsident der BaFin Jochen Sanio im März 2009
vor dem Finanzausschuss auch noch einmal mündlich
dargestellt:

„Bei einem kleinen Institut, wenn das in den Abgrund
fällt, wird sich keiner groß aufregen. Die Problematik
spitzte sich aus einem ganz einfachen Grunde mit Windes-
eile zu. Das war der Untergang des Hauses Lehman, der
die Märkte völlig aus dem Tritt brachte. Es gab – jetzt
sind wir wieder bei der Liquidität – nach Lehman binnen
Tagen für viele Banken weltweit praktisch keine Liquidi-
tät mehr oder sie war nur unter allergrößten Schwierig-
keiten zu beschaffen. Das war der Auslöser, dass man
sehr schnell bei der Hypo Real Estate-Gruppe wegen der
sehr großen Fristeninkongruenzen in Dublin mit großen
Volumina in den Abgrund der Illiquidität schauen musste
und es ganz klar war: Wenn dort nicht schnellste Hilfe-
stellung geleistet würde über ein Wochenende, das wir
gerade noch erreicht haben, dann wäre diese Banken-
gruppe verloren. Ganz klar. Dann kommt die nächste
Frage Hätte man das nicht zulassen und einfach zur Ta-
gesordnung übergehen sollen? Da ist meine Antwort aus
tiefster Überzeugung: nein. Die Hypo Real Estate war
nuar 2009 übersandt hatte. Das Übersendungsschreiben
enthält folgtende Aufstellung:

eine systemrelevante Bank und in einer Situation, in der
gerade Lehmen untergegangen war, hätte – zu dieser Aus-

Drucksache 16/14000 – 170 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

sage, wenn Sie so wollen, versteige ich mich – der Unter-
gang der Hypo Real Estate zwei Wochen später praktisch
nicht nur für das deutsche Kreditwesen ein ungeheures
Problem ausgelöst. Wenn man so will, ist das – ich räume
es ein – spekulativ, weil wir diese Alternative nicht haben
eintreten lassen und deshalb nur Vermutungen äußern
können, was denn dann passiert wäre. Meines Erachtens
hätte es einen Run auf das deutsche Bankensystem gege-
ben mit unabsehbaren Folgen – einen institutionellen
Run. Und es hätte sogar globale Auswirkungen gehabt.
Die globalen Märkte standen weltweit unheimlich unter
Druck, was dazu führte, dass etwas später – und das war
ein ganz wichtiger Akt – die Heads of Government, die
Regierungschefs der G7 sich zu der Aussage veranlasst
sahen, die meines Erachtens nie richtig gewürdigt wor-
den ist, ich tue es hier aber gerne, dass sie gemeinsam er-
klärten, kein systemrelevantes Institut in einem ihrer Län-
der in die Insolvenz gehen zu lassen. Selbst das hat diese
Märkte – so kaputt waren die nach Lehman – nicht davon
abhalten können, einige Banken, insbesondere auch jede
Menge Investmentbanken in den USA existenziell unter
Druck zu setzen und erst die dann zum Beweis dieses
politischen Willens geschaffenen Rettungsprogramme,
d. h. die Unterlegung des Versprechens mit Geld, hat im
letzten Moment den Zusammenbruch des Weltfinanzsys-
tems verhindert. Das ist nicht nur meine Analyse, ich
denke das werden meine Kollegen, wenn Sie die weltweit
fragen, mir völlig zustimmen, dass das so war. In dieser
Situation müssen wir das Drama, die erste Rettung – es
hat ja mehrere gegeben – der Hypo Real Estate-Gruppe
am letzten Septemberwochenende einordnen. Ohne diese
Rettung hätte sich ein Abgrund klaftertief aufgetan, in
dem – ich formuliere das jetzt einmal ganz hart – das
Weltfinanzsystem möglicherweise zur Hölle gefahren
wäre.“ (Vorab-Auszug aus dem Protokoll der 124. Sit-
zung des Finanzausschusses vom 25. März 2009, S. 8)

Auf eine schriftliche Frage hatte das BMF zudem Anfang
April 2009 die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der Rettung
erläutert:

„Die Hypo Real Estate-Gruppe (HRE) zählt mit einer Bi-
lanzsumme von 419,7 Mrd. Euro im Jahr 2008 zu den
größten Kreditinstituten Deutschlands und wickelt mit ei-
nem Pfandbriefumlauf von 90 Mrd. Euro mehr als 10 %
des gesamten deutschen Pfandbriefmarktes ab. Ange-
sichts der Größe der Bilanz, der Refinanzierungsstruktur
und des Umfangs des Derivatebuchs hätte eine Insolvenz
gravierende, kaum abzuschätzende Auswirkungen auf die
Interbanken, Swap-, EZB-Repo- und Pfandbriefmärkte
sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zahl-
reicher anderer Unternehmen des Finanzsektors. Da-
rüber hinaus hätte dies einen massiven Vertrauensverlust
an den nationales und – aufgrund der Geschäftsstruktur –
auch den internationalen Finanzmärkten zur Folge, da
die grundsätzliche Bereitschaft des Bundes zur Sicher-
stellung der Zahlungsfähigkeit sämtlicher systemrelevan-
ten deutschen Banken in Frage gestellt wäre.

Mit der beabsichtigten vollständigen Übernahme der

der kurzfristigen staatlichen Unterstützung ist es für eine
Abwendung der Insolvenz der HRE notwendig, sie lang-
fristig und grundlegend neu zu strukturieren. Das Bun-
desministerium der Finanzen geht davon aus, dass dies
gelingt. […]“ (Antwort PSts’n Nicolette Kressl an Hans-
Christian Ströbele, MdB, vom 2. April 2009, Bundestags-
drucksache 16/12549, Nummer 44, S. 24)

Auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion
der FDP hatte das BMF im März 2009 zusammengefasst,
wie weitreichend der Schaden bei einer Insolvenz der
HRE gewesen wäre:

„Die Risiken einer Insolvenz der DEPFA und/oder der
gesamten HRE-Gruppe können – auch nach Einschät-
zung der BaFin und der Bundesbank – für die öffentli-
chen Haushalte der Bundesrepublik nicht im Einzelnen
beziffert werden. Allerdings hätte eine Insolvenz einer
Bankengruppe mit einem Bilanzvolumen von rund
400 Mrd. Euro voraussichtlich ähnliche Konsequenzen
auf den nationalen und internationalen Finanzmarkt wie
die Insolvenz von „Lehman Brothers“. Die dann erfor-
derlichen Stützungsmaßnahmen der Bundesregierung und
der entstandene Schaden wären vermutlich um ein Vielfa-
ches größer als die bislang erfolgten Stützungsmaßnah-
men für die HRE-Gruppe.“ (Antwort auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/11950, Frage 24;
Bundestagsdrucksache 16/12486)

V. Zu den Einzelheiten des Rettungspakets

1. Inhalt

Über den vom Ausschuss ermittelten Inhalt und die Aus-
gestaltung des Rettungspakets hat BMF den Finanzaus-
schuss laufend informiert und im Januar 2009 gegenüber
dem Haushaltsausschuss das am 13. November 2008 end-
gültig unterzeichnete Rettungspaket dargestellt:

„1. Ziel des HRE-Rettungspaketes ist die Sicherung des
Fortbestandes der HRE und damit auch die Sicherung
der Stabilität des Finanzplatzes Deutschland in einem
schwierigen Marktumfeld.

2. Die turbulenten Ereignisse der jüngsten Vergangenheit,
die Ende September/Anfang Oktober 2008 einen Höhe-
punkt erreichten, waren allgemeine Folgen der Finanz-
marktkrise. Die massiven Verluste, die gerade die ameri-
kanischen Investmentbanken im Zuge der Krise angehäuft
haben, bewirkten ein steigendes Misstrauen unter den
Marktteilnehmern. Nach der Beantragung des Gläubiger-
schutzverfahrens für bedeutende Teile des Lehman
Brother-Konzerns am 15. September 2008 kam es zu er-
heblichen Verwerfungen auf den internationalen Finanz-
märkten und dem Interbanken-Geldmarkt, auf die die
Notenbanken weltweit mit einer umfangreichen Liquidi-
tätszufuhr in dreistelliger Milliardenhöhe reagiert haben.
Die am 19. September 2008 erfolgte Ankündigung der
US-Regierung, den in Schwierigkeiten geratenen Banken
notleidende Forderungen im Volumen von rund 700 Mil-
HRE durch den Bund sollen eine Insolvenz und damit ver-
bundene Ausfallrisiken gerade vermieden werden. Neben

liarden US-Dollar abzukaufen, sorgte nur vorübergehend
für Beruhigung.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 171 – Drucksache 16/14000

Unsicherheiten über die konkrete Ausgestaltung und Um-
setzung führten Anfang Oktober 2008 erneut zu deutli-
chen Schwankungen an den Finanzmärkten und insbeson-
dere zu einem ‚Austrocknen‘ des Interbankenmarktes.
Dabei geriet die HRE über ihre irische Tochter Depfa plc
in zunehmende Liquiditätsprobleme.

3. Angesichts dieser Entwicklung und der potenziellen
Auswirkungen auf den deutschen Finanzsektor verstän-
digten sich die Bundesregierung, die Deutsche Bundes-
bank und Vertreter der Finanzwirtschaft zur Sicherung
der Liquidität der Hypo Real Estate (HRE) Gruppe auf
ein gemeinsames Vorgehen. Die Eckpunkte wurden am
28. September 2008 und – nach erneut aufgetretenen Li-
quiditätsproblemen – am 5. Oktober 2008 festgelegt. Das
vereinbarte Rettungspaket sieht dreistufige Maßnahmen
vor, die am 13. November 2008 mit Bereitstellung eines
Liquiditätsrahmens in Höhe von 50 Mrd. EUR für die
HRE vollständig umgesetzt wurden.

4. Die Eckpunkte des Rettungspaketes im Einzelnen:

Die Deutsche Bundesbank hat ab dem 5. Oktober 2008
einzelnen deutschen Töchtern der HRE Holding Liquidi-
tät bis zu 35 Mrd. EUR im Rahmen einer so genannten
ELA (Emergency Liquidity Assistance) gegen die Bundes-
garantie in Höhe von 35 Mrd. EUR zur Verfügung ge-
stellt.

Zur Abdeckung des zwischenzeitlich gestiegenen Liquidi-
tätsbedarfs hat die HRE am 28. Oktober 2008 einen
Überbrückungskredit aus ELA-Mitteln der Bundesbank in
Höhe von bis zu 15 Mrd. EUR erhalten, besichert durch
eine Garantie des Finanzmarktstabilisierungsfonds.

Beide Liquiditätslinien und damit auch beide Bundes-
garantien wurden am 13. November abgelöst durch fol-
gende Maßnahmen der sog. Finanzierungsplattform
(Bundesbank und ein Konsortium aus Banken und Versi-
cherungen):

– einen 20 Mrd. EUR-Kredit der Bundesbank, besichert
durch Bundesgarantie.

– einen 15 Mrd. EUR-Kredit eines Konsortiums aus
Banken und Versicherungen, besichert durch Bundes-
garantie.

– einen weiteren 15 Mrd. EUR-Kredit seitens des Kon-
sortiums, der nicht von der Bundesgarantie besichert
ist.

Die HRE-Gruppe hat zur Besicherung des Bundes und
des Konsortiums ein Wertpapierportfolio im Buchwert
von rd. 60 Mrd. EUR auf einen Treuhänder übertragen,
der diese treuhänderisch für den Bund und das Konsor-
tium hält und im Fall der Inanspruchnahme verwertet.

Über ein Steering Committee mit Weisungsrechten gegen-
über dem Verwalter der Sicherheiten kann der Bund auf
die Verwaltung und Verwertung der Sicherheiten aktiv
Einfluss nehmen.

Auf die Aktiva im Nominalwert von rund 60 Mrd. EUR

sortium die Refinanzierung der Mittel bei der EZB zu er-
möglichen. Dem Bund stehen diese Sicherheiten zu, so-
weit sie nicht zur Befriedigung des Konsortiums benötigt
werden.

Dem Bund wurden zusätzlich die Anteile der Tochterban-
ken der HRE-Gruppe zur Sicherheit verpfändet. Diese
Sicherheiten stehen allein dem Bund zu.

Bei einem Ausfall der HRE muss der Bund sofort aus der
Garantie zahlen. Im Gegenzug erhält der Bund Sicherhei-
ten zur Verwertung. Durch eine ursprünglich angedachte
Ausfallgarantie wären die rechtlichen Vorgaben der Bun-
desbank an die Vergabe von ELA-Mitteln nicht erfüllt
worden.

An den Belastungen aus einer Inanspruchnahme der Ga-
rantie bei einem HRE-Zusammenbruch beteiligt sich der
Finanzsektor über eine Rückgarantie zu Gunsten des
Bundes. Die Verluste werden im Verhältnis 60 zu 40 zwi-
schen dem Finanzsektor und dem Bund aufgeteilt, wobei
die Belastung des Finanzsektors auf höchstens 8,5 Mrd.
EUR begrenzt ist.

Der Finanzsektor zahlt aus der Rückgarantie spätestens
neun Monate nach Aufforderung durch den Bund.

Verwertungserlöse teilen sich Bund und Rückgaranten im
Verhältnis ¾ zu ¼, wobei Zinslasten und Verwertungskos-
ten des Bundes vorrangig ausgeglichen werden.

Die HRE zahlt eine Garantieprämie an den Bund in Höhe
von 0,7 % p. a. Zusätzlich bekommt der Bund (in Abhän-
gigkeit von einem Konzern-Jahresüberschuss der HRE
und gedeckelt auf 100 bzw. 150 Mio. EUR) bis zum Jahr
2015 weitere 0,66 % p. a. auf die Garantiesumme.

II. Hilfsmaßnahmen der SoFFin

Die von der Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA)
gemäß § 6 FMStFG gewährten Garantien für die HRE
belaufen sich derzeit auf eine Gesamthöhe von 30 Mrd. €
und haben eine Laufzeit bis zum 15. April 2009. Die Ver-
gütung beträgt 0,5 % p. a.“ (Vorlage des Bundesministe-
riums der Finanzen Nummer 6/09 vom 19. Januar 2009,
Haushaltsausschussdrucksache 5783)

Am 8. Oktober 2008 hatte der Leiter der für Banken zu-
ständigen Abteilung im BMF Dr. Rolf Wenzel dazu vor
dem Finanzausschuss erklärt:

„Wir hatten ja schon verschiedentlich den Punkt ange-
sprochen, dass es in der letzten Woche dramatische Ver-
schlechterung der Liquiditätssituation gegeben hat, was
dazu führte, dass der Schirm bis Ende des Jahres von
35 auf 50 Milliarden erhöht werden musste. Uns ist es ge-
lungen, dafür Sorge zu tragen, dass es bei unserem Be-
trag, Garantiebetrag von 35 Milliarden bleibt. Die Ban-
ken und Versicherer, also kurz das Konsortium, hat sich
bereiterklärt, seinen Einsatz, seinen Beitrag zu verdop-
peln. Das wird nicht jedem Institut, welches daran teil-
nimmt im Interesse des Finanzplatzes Deutschland, es
wird nicht jedem Institut leicht fallen. Das muss man zu-
gestehen. Da laufen jetzt die Gespräche. Deswegen
hat vorrangig das Konsortium für den nicht garantierten
Kredit in Höhe von 15 Mrd. EUR Zugriff, um dem Kon-

sprach ich vorhin, man müsse auch seinen Laden zusam-
menhalten, um insgesamt die Beträge zu erbringen. Die

Drucksache 16/14000 – 172 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bundesbank wird sich ebenfalls beteiligen mit ihrem mer-
chant’s liquidity assistance, der sog. ELA, also 30 Mil-
liarden von Banken und Versicherungen und 20 Milliar-
den von der Bundesbank, macht 50. Das Portfolio bleibt
gleich. Der Bund gibt eine Garantie von 35 Milliarden,
und die Verlustaufteilung, wenn es denn dazu kommen
sollte, bleibt unverändert. Das war auch wichtig für uns.
Die Verlustaufteilung bleibt unverändert. Der Bürg-
schafts-, der Garantie-Gesamtbetrag bleibt unverändert.
Die Verträge werden jetzt ausgearbeitet.“ (Protokoll der
98. Sitzung des Finanzausschusses vom 8. Oktober 2008,
S. 40)

„Die dritte Frage […] bezog sich auf den Gesamtkom-
plex Rettungsaktion für Hypo Real Estate. Wir sind dabei,
die Verträge auszuarbeiten. Das sind höchst komplizierte
Dinge. Es müssen Bürgschaftsverträge ausgearbeitet
werden, das Bankenkonsortium ist unterwegs, muss un-
tereinander Verträge ausarbeiten. Ganz einfach – ich
sage mal flapsig – um den Haufen noch zusammen zu hal-
ten, damit sich keiner davon macht zu mitternächtlicher
Stunde oder früher Morgenstunde. Alle sitzen mit Hoch-
druck dabei und das sind leider immer wieder die glei-
chen Leute, die das machen, sodass wir da höchst ange-
spannt sind und nicht in dem Maße, wie Sie sich das
vielleicht wünschen, hier Verträge oder Informationen im
Detail vorlegen können. Die Zweckgesellschaft – da sind
wir sehr zuversichtlich, dass wir das innerhalb der nächs-
ten zwei Wochen einrichten können – die Zweckgesell-
schaft soll eine Banklizenz bekommen. Das wird alles
nach Auskunft der BaFin, nach Auskunft der Einlagensi-
cherung des Bundesverbands Deutscher Banken – dort
soll die Zweckgesellschaft eingerichtet werden – kann al-
les sehr schnell gehen. Da sind wir sehr zuversichtlich
und dann brauchen wir natürlich auch die Bürgschafts-
verträge, die wie gesagt von unseren Anwälten derzeit mit
allen Beteiligten ausgearbeitet werden. Und natürlich
werden wir uns da a) eine Gebühr hineinschreiben für die
Bereitstellung einer Ausfallgarantie und b) werden wir
uns natürlich dann auch an Besserungen beteiligen wol-
len. Das ist selbstverständlich und das wird auch von al-
len so gesehen, dass dies selbstverständlich ist.“ (Proto-
koll der 98. Sitzung des Finanzausschusses vom
8. Oktober 2008, S. 40)

Zuvor hatte der Bundesminister der Finanzen Peer
Steinbrück im Haushaltsausschuss den Mechanismus der
Garantie erläutert:

„In dem Augenblick, wo das Unternehmen nicht in der
Lage sei, das Kapital zurückzuzahlen, würden die Sicher-
heiten gezogen. Zunächst würden dann die Aktien als Si-
cherheit auch eigentumsrechtlich an eine Zweckgesell-
schaft übergeben. Erst dann könne von einer Abwicklung
gesprochen werden. Insofern sei diese Begrifflichkeit be-
zogen auf das Grundmodell eigentlich vollständig irrele-
vant. In einer zweiten Stufe würden bei möglichen Verlus-
ten bis zu 14 Mrd. Euro die Banken 60 Prozent, d. h.
8,5 Mrd. Euro, und der Bund 5,5 Mrd. übernehmen. Im
Fall einer dritten Stufe wäre der Bund zu 100 Prozent,

35 Mrd. Euro dahinter. Sollten Verluste in dieser Dimen-
sion entstehen, würden die Banken von diesen Verlusten
8,5 Mrd. übernehmen.“ (Zusammenfassung gemäß Proto-
koll der 79. Sitzung des Haushaltsausschusses vom
7. Oktober 2008, S. 10)

2. Kosten und Einnahmen des Bundes
aufgrund der Garantien

Der Untersuchungsausschuss hat im Rahmen seiner Be-
weisaufnahme festgestellt, dass für die Garantien des
Bundes bislang keine Steuergelder in Anspruch genom-
men worden sind, umgekehrt aber die HRE an den Bund
Gebühren für die Garantie leisten muss. Auf diesen Um-
stand hatte das BMF im März 2009 hingewiesen:

„Die Einnahmen des Bundes aus der Garantie für die Li-
quiditätsversorgung der HRE ohne Berücksichtigung der
Maßnahmen des SoFFin betrugen 25,7 Mio. Euro für das
Jahr 2008. Für das Jahr 2009 sind die Einnahmen aus
der Bundesgarantie auf rd. 262 Mio. Euro zu veranschla-
gen.

Für Garantien gemäß § 6 FMStFG hat die HRE in 2008
rund 48,8 Mio. Euro an Gebühren an den SoFFin entrich-
tet. Bei einem Garantierahmen in Höhe von 52 Mrd. Euro
für 2009 (derzeitiger Stand) würden dem Fonds hieraus
Einnahmen in Höhe von rd. 262 Mio. Euro zustehen.“
(Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksa-
che 16/11950, Frage 27; Bundestagsdrucksache 16/12486)

„Aus den Gewährleistungen des Bundes sind bislang
keine Kosten entstanden.“ (Antwort auf die Kleine An-
frage auf Bundestagsdrucksache 16/11950, Frage 31;
Bundestagsdrucksache 16/12486)

Die Parlamentarische Staatssekretärin Nicolette Kressl
hat in ihrer Vernehmung vor dem Ausschuss auf die Frage
nach den Einnahmen des Bundes aus den Garantien und
der Belastung der Steuerzahler aus dem Rettungspaket
ebenfalls auf entsprechende Erörterungen im Deutschen
Bundestag hingewiesen:

„Zu diesem Themenbereich gab es sowohl eine Reihe von
Fragen, schriftlich oder mündlich, wie auch Nachfragen
im Finanzausschuss, wenn ich mich nicht täusche, auch
mehrmals unter TOP 0, das heißt nicht auf die Tagesord-
nung gesetzt. Da habe ich aber die jeweiligen Daten nicht
mehr präsent. […] Bisher [ist der Steuerzahler] in keins-
ter Weise [belastet worden]. […] Wir haben ja auch ge-
setzlich festgelegt, dass die Bürgschaften mit einer ent-
sprechenden Gebühr belegt werden. Wir hatten – daran
kann ich mich erinnern – auch im [Finanz-]Ausschuss
und, wenn ich mich nicht täusche, auch in der mündli-
chen Fragestunde diese Fragen mal, wo ich immer da-
rauf hingewiesen habe, dass die einzelnen vertraglichen
Bedingungen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
werden können. Aber wir haben immer deutlich gemacht,
dass der Staat im Moment durch die entsprechenden Ge-
bühren auch tatsächlich Geld einnimmt.“ (Aussage
PSts’n Nicolette Kressl, Protokoll Nummer 20, S. 51 f.)
d. h. mit 21 Mrd. Euro dabei. Insgesamt stehe der Bund
unverändert mit einer Ausfallbürgschaft in Höhe von

Das BMF hatte ferner im März 2009 erläutert, wie sich
etwaige künftige Belastungen verteilen ließen:

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 173 – Drucksache 16/14000

„Kann die Bundesregierung weitere Belastungen der Steuerzahlerin-
nen und Steuerzahler durch die HRE künftig ausschließen, und wenn
nein, welche zusätzlichen Belastungen sind nach Ansicht der Bundes-
regierung möglich, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung
ihre diesbezügliche Auffassung, und auf welche Summe beziffert sie
die noch ausstehenden Risiken?

Etwaige künftige Belastungen könnten dann entstehen,
wenn der Bund aus den Gewährleistungen in Anspruch
genommen würde. An den Belastungen aus einer etwai-
gen Inanspruchnahme aus der […] Garantie beteiligt
sich der Finanzsektor über eine Rückgarantie zugunsten
des Bundes. Die Verluste werden im Verhältnis 60 zu
40 zwischen dem Finanzsektor und dem Bund aufgeteilt,
wobei die Belastung des Finanzsektors auf höchstens
8,5 Mrd. Euro begrenzt ist. Ferner bestehen Sicherheiten
für die Garantien.

Welche Gründe haben die Bundesregierung davon abgehalten, die
Gewährung der Milliardenbürgschaften direkt mit der Übertragung
von Unternehmensanteilen zu verbinden, und wie hoch ist nach An-
sicht der Bundesregierung der derzeitige Unternehmenswert in Rela-
tion zu den bislang gewährten Bürgschaften?

Eine Übertragung von Unternehmensanteilen setzt eine
Rekapitalisierung nach dem Finanzmarktstabilisierungs-
gesetz voraus. Der SoFFin hat der HRE Garantien in
Höhe von insgesamt 52 Mrd. Euro gewährt. Diese Garan-
tien dienen allein der Liquiditätsbeschaffung und können
daher nicht mit dem derzeitigen Unternehmenswert in Re-
lation gesetzt werden.“ (Antwort auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 16/11950, Fragen 32 und 33;
Bundestagsdrucksache 16/12486)

3. Grund für das zweite Rettungspaket
Die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses hat
ergeben, dass am 7. Oktober 2008 ein zweites Rettungs-
paket erforderlich wurde, weil der Vorstand der HRE of-
fensichtlich unvollständige Angaben gemacht und sich im
Übrigen die Marktlage geändert hatte.

Diese Umstände wurden von der Parlamentarischen
Staatssekretärin Nicolette Kressl am 8. Oktober 2008 im
Finanzausschuss erläutert:

„Sie wissen, dass sich bei der Hypo Real Estate-Gruppe
die Lage am Samstag extrem zugespitzt hat und dieses vor
allem aus drei Gründen: Zum einen hat die HRE weiteren
Liquiditätsbedarf – ich betone Liquiditätsbedarf – in
Höhe von 20 Milliarden Euro gemeldet. Diesen zusätzli-
chen Bedarf hatten Teams der Deutschen Bank bei der
irischen Tochter DEPFA entdeckt. Und das zeigt natür-
lich auch die intransparenten Strukturen bei der HRE.
Zweitens: Das Rating der HRE ist in der vergangenen
Woche abgesenkt worden. Ursache dafür waren auch die
Schwierigkeiten von Banken in anderen EU-Ländern, um
nur zwei Beispiele zu nennen, sind eben die Probleme bei
Fortis und Dexia anzusprechen. Drittens – und ich
glaube, das ist ein ganz entscheidender Grund auch – die
irischen Garantien für alle Einlagen bei sechs irischen
Banken haben zu starken Liquiditätsabflüssen geführt.
Und Sie wissen ja, der entscheidende Punkt ist, dass Ir-
land eben für alle Einlagen, nicht nur für die privaten,
entsprechend garantiert hat, d. h. diese Einleger ziehen

angesprochene Garantie gilt. Um den in den letzten Ta-
gen zusätzlich entstehenden oder entstandenen Liquidi-
tätsbedarf der Hypo Real Estate-Gruppe abzudecken, ha-
ben die Bundesregierung, die Deutsche Bundesbank und
die BaFin sowie die Spitzenvertreter der deutschen Kre-
dit- und Versicherungswirtschaft am Sonntag eine Lösung
erzielt. Dafür wird der Finanzsektor der HRE-Gruppe ne-
ben dem von der Deutschen Bundesbank und dem Finanz-
sektor zur Verfügung gestellten Kreditlinien in Höhe von
35 Milliarden Euro einen weiteren ebenfalls besicherten
Liquiditätskredit in Höhe von 15 Milliarden Euro gewäh-
ren. Bundesbank und EZB öffnen zusätzlich ihr Sicher-
heitsfenster, d. h. sie akzeptieren bislang nicht notenbank-
fähige Sicherheiten und geben den Banken gegen diese
Sicherheiten Liquidität. Diese Lösung ist im Übrigen
– ich glaube, das ist auch ein wichtiger Hinweis – mit
Präsident Trichet am Sonntag abgestimmt worden. Der
vom Bund zur Verfügung gestellte Bürgschaftsrahmen
von bisher 35 Milliarden Euro bleibt unverändert. Ich
will noch mal kurz auf die Bedingungen, die ja letzte Wo-
che auch schon entsprechend vereinbart waren, hinwei-
sen. Bis zu einer Gesamthöhe von 14 Milliarden Euro
trägt der Finanzsektor 60 Prozent und der Bund
40 Prozent der möglichen finanziellen Belastungen, die
sich aus einer Inanspruchnahme der Garantie ergeben
könnten.“ (Protokoll der 98. Sitzung des Finanzausschus-
ses vom 8. Oktober 2008, S. 10 f.)

In der gleichen Sitzung informierte die Parlamentarische
Staatssekretärin Nicolette Kressl darüber, dass bei den
Rettungspaketen Prüfungsteams des privaten Bankensek-
tors vor Ort beteiligt waren:

„[E]s war ja nachzulesen, dass bei der Frage der Prü-
fung des Liquiditätsbedarfs schon im Vorfeld auch inner-
halb des Bankenkonsortiums vereinbart wurde, dass die
Deutsche Bank und die Commerzbank auch bei der
DEPFA – das hatte ich vorhin ja schon erwähnt – auch
entsprechend prüfen. Und diese Regelung ist natürlich
auch bei der zweiten Lösung jetzt entsprechend vorgese-
hen.“ (Protokoll der 98. Sitzung des Finanzausschusses
vom 8. Oktober 2008, S. 13)

Auch der Leiter der für Banken zuständigen Abteilung
beim BMF Dr. Rolf Wenzel hatte den Hintergrund des
zweiten Rettungspaketes vor dem Finanzausschuss im
Oktober 2008 erläutert:

„Ich […] beginne mal mit der Frage Prüfung der
DEPFA und möchte ganz kurz zurückgehen auf das vor-
letzte Wochenende, als sich die Liquiditätssituation der
Hypo Real Estate dramatisch verschlechterte und dazu
führte, dass am vorletzten Wochenende ein Rettungspaket
geschnürt werden musste. Diesem Paket lagen Angaben
der Hypo Real Estate zu Grunde, Zahlenangaben der
Hypo Real Estate, die zum Teil – ich hatte es vorhin
erklärt – von der BaFin auch nicht im Einzelnen nachge-
prüft werden konnten und die von allen Teilnehmern an
diesem Rettungspaket auch so akzeptiert wurden. Das
war das Wochenende. Am Montag drauf fuhr ein Team
der Deutschen Bank, Mitglied des Konsortiums, nach
ihr Geld von Banken wie der irischen DEPFA ab, um es
bei den irischen Banken anzulegen, für die diese gerade

Dublin, um sich das Zahlenwerk genau anzusehen. In
dem Moment waren noch keine Verträge usw. ausgearbei-

Drucksache 16/14000 – 174 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

tet. Und der Blick in die Bücher, und jeder, der mir Kredit
gewähren soll, der wird von mir verlangen, dass ich
meine Bücher offenlege. Und das ist in dem Moment ge-
schehen. Der Kreditnehmer DEPFA hat die Bücher dem
Team der Deutschen Bank geöffnet und da zeigte sich,
dass es ein weiteres Loch gibt und das führte dazu, dass
wir am letzten Wochenende eine weitere Rettungsaktion,
ein weiteres Rettungspaket, schnüren mussten, das auf
dem ersten Paket aufsetzte. Das war ganz einfach eine
Kreditprüfung der Deutschen Bank, die natürlich dann
Zugang zum Datenraum hatte, weil sie der Bank einen
Kredit gibt. Und jeder, der zur Bank geht, muss seine
finanziellen Verhältnisse offenlegen. Das ist nun mal so.
Das muss man aber nicht gegenüber der BaFin tun. Und
deswegen hatte die Deutsche Bank hier schlichtweg einen
ganz einfachen Zugang zu den Zahlen und das führte, wie
ich bereits sagte, dazu, dass wir an diesem Wochenende,
am letzten Wochenende, ein weiteres Paket machen muss-
ten. Worum geht das? Es geht darum, dass für den Kredit
die Hypo Real Estate Sicherheiten stellt für den Kredit. Es
geht hier ein bisschen durcheinander. Ökonomisch ist das
ein Kredit, auch wenn das nur Liquiditätslinien sind. Die
Hypo Real Estate sagt uns, sie habe ein eigentlich gutes
Geschäftsmodell, wenn auch nicht unbedingt bei der
DEPFA, aber bei den drei deutschen Töchtern. Aber sie
hat im Moment aufgrund des Marktumfeldes und auf-
grund ihrer besonderen Finanzierungsstruktur bei der
irischen Tochter Liquiditätsprobleme. Die müssen über-
brückt werden. Deswegen sprechen wir von Liquiditäts-
linien, auch wenn das ökonomisch ein Kredit ist. Und der
Kredit wird abgesichert mit Sicherheiten, d. h. wir grün-
den eine Zweckgesellschaft, indem ein Wertpapierport-
folio eingestellt wird und die Aktien der deutschen Töch-
ter von der Hypo Real Estate-Gruppe, das ist eine
Holding-Gesellschaft, die in Deutschland sitzt. Wenn es
dazu kommt, dass diese kurzfristigen Liquiditätskredite
nicht zurückgezahlt werden können, werden sich die Kre-
dit gebenden Banken und Versicherer – es sind auch Ver-
sicherer dabei – also das Konsortium, sich an diese
Zweckgesellschaft wenden und dann werden diese in der
Zweckgesellschaft befindlichen Werte verwertet werden.
Aber auch nur dann. Wenn dies nicht ausreicht, dann
wird die Ausfallgarantie der Bundesregierung zum Zuge
kommen.“ (Protokoll der 98. Sitzung des Finanzaus-
schusses vom 8. Oktober 2008, S. 21 f.)

„Die Probleme liegen, ich hatte es schon gesagt, bei der
irischen Tochter DEPFA. Und die Zahlen, die wir haben,
hatten am ersten Wochenende, auf die haben sich alle ge-
glaubt verlassen zu können. Es waren die Zahlen der
DEPFA, die sie an die Holding gibt, und die Holding, die
einen Kredit haben will von den Banken, hat die Zahlen
offengelegt. Alle haben geglaubt, darauf könne man sich
stützen, wenn man über ein Rettungspaket spricht. Am
Wochenende, am Montag auf das Wochenende, wo die
erste Runde beschlossen wurde, ich hatte das vorhin ge-
sagt, ging ein Team der Deutschen Bank nach Irland und
hat sich dann tatsächlich von der DEPFA, die einen Kre-
dit haben wollte, dann Zugang zu dem Datenraum, zu den

Die Zahlen sind eben, waren eben andere, als wir die vor
hatten. Es liegt zum Teil auch, ich möchte das jetzt nicht
im Einzelnen bewerten, aber an der schlechten Informa-
tionspolitik, es liegt am Markt…, von der DEPFA an die
Holding, es liegt an den Marktentwicklungen. Wir haben
darüber gesprochen u. a. an down grading, u. a. die Ga-
rantieerklärung der irischen Regierung, dass wir dann zu
einer zweiten Runde kommen mussten, die sich dann
stützte auf Erkenntnisse, die das Bankenkonsortium ge-
macht hat. Daran haben die natürlich ein großes Eigenin-
teresse. Sie geben schließlich einen Kredit in erster Linie
und lassen sich das absichern durch ein Wertpapierport-
folio. D. h., man schaut sich dieses Portfolio dann ganz
genau an. Die Bürgschaft des Bundes steht erst einmal
dahinter. Wir brauchen, das sehen ja die Richtlinien vor,
ein eigenes unabhängiges Gutachten zur Frage: wie hoch
ist die Ausfallwahrscheinlichkeit für diese Bürgschaft?
Diese Ausfallwahrscheinlichkeit muss sehr gering sein,
damit es uns überhaupt möglich ist, diese Bürgschaft zu
geben. Aber noch einmal: Über die Frage der Aufsichten,
über die Fragen, die sich hier stellen – Europäisierung,
Zugang zur irischen Tochter, also zur DEPFA, der iri-
schen Tochter der Hypo Real Estate-Gruppe –, über all
diese Fragen wird man neu nachdenken müssen. Man
lernt ja auch in so einer Entwicklung dazu.“ (Protokoll
der 98. Sitzung des Finanzausschusses vom 8. Oktober
2008, S. 33 f.)

Bundesbankdirektor Karlheinz Walch hatte hierzu im
März 2009 in einer anderen Sitzung des Finanzausschus-
ses folgendes ausgeführt:

„Ich möchte weiterhin sagen, dass natürlich nach diesem
Rettungspaket weiterhin die Weltfinanzmärkte in extremer
Unordnung waren, dass es auch danach weiterhin einen
starken Verfall aller möglichen Preise und Möglichkeiten
zu handeln an den Märkten gab und dass die Fristenkon-
gruenz, die in der Bilanz der HRE bestand, durch die Ret-
tungspakete nicht beseitigt war. Es war weiterhin so, dass
auf der Passivseite dieser Bank weiterhin sehr kurzfris-
tige Refinanzierungen waren, die zu weiten Teilen nicht
mehr bei Geschäftspartnern untergebracht werden konn-
ten, so dass sich zusätzlich noch in Abhängigkeit von der
Zinsentwicklung, zusätzlich in Anhängigkeit von der
Wechselkursentwicklung, denn es gibt natürlich hier auch
viele Finanzierungen, die nicht auf Euro lauten, dies dazu
führte, dass zusätzlicher Liquiditätsbedarf entstand.“
(Vorab-Auszug aus dem Protokoll der 124. Sitzung des
Finanzausschusses vom 25. März 2009, S. 9)

Das BMF hatte ferner zu einer Kleinen Anfrage von Ab-
geordneten der Fraktion der FDP im November 2008 da-
rauf hingewiesen, dass auch Prüfer der Bundesbank vor
dem zweiten Rettungspaket in Dublin anwesend waren:

„Die BaFin hat mit Schreiben vom 8. Oktober 2008 mit-
geteilt, dass gemäß Absprache zwischen BaFin und Deut-
scher Bundesbank nacheinander zwei Bedienstete der
Deutschen Bundesbank, Hauptverwaltung München, vor
Ort in Dublin waren. Die Bediensteten befanden sich ab
dem 3. Oktober 2008 dort. Sie haben keine Prüfung
Büchern bekommen und dann festgestellt im Laufe der
Woche, dass es hier ein größeres Liquiditätsproblem gibt.

durchgeführt. Sie hatten den Auftrag, die Situation dort
zu beobachten und die Aufsicht mit Informationen aus

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 175 – Drucksache 16/14000

erster Hand zu versorgen.“ (Antwort auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/10417, Frage 19;
Bundestagsdrucksache 16/11014)

Der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück hatte
im Übrigen im Oktober 2009 den Grund für das zweite
Rettungspaket auch vor dem Haushaltsausschuss zusam-
mengefasst:

„[D]rei bis vier Tage nach dem Spannen des Rettungs-
schirmes für die Hypo Real Estate (HRE) sei im Rahmen
einer Recherche von Spezialisten der Deutschen Bank bei
der Depfa in Dublin ein Commercial Paper aufgetaucht,
das erkennbar mit einem weiteren Liquiditätsabzug von
20 Mrd. Euro verbunden sei.“ (Protokoll der 79. Sitzung
des Haushaltsausschusses vom 8. Oktober 2008, S. 3)

4. Äußerung des BMF zur „geordneten
Abwicklung“

Der Ausschuss hat keine Anhaltspunkte dafür gefunden,
dass die teilweise missverstandene Äußerung von Vertre-
tern des BMF, es gehe um eine „geordnete Abwicklung“
der HRE, Grund dafür gewesen sein könnte, dass das
erste Rettungspaket noch einmal durch eine zusätzliche
Kreditlinie des privaten Bankensektors in Höhe von
15 Mrd. Euro erweitert werden musste. Bereits im Okto-
ber 2008 hatte der Bundesminister der Finanzen Peer
Steinbrück vor dem Haushaltsausschuss hierzu klarge-
stellt:

„Mit einem gewissen Erschrecken habe er zur Kenntnis
genommen, dass er mit der Terminologie ‚geordnete Ab-
wicklung‘ bzw. ‚geordnete Verwertung‘ die Entwicklung
befeuert haben solle. Er lehne dies ab. Schließlich habe
er die Terminologie aus einem Schriftwechsel zwischen
Bundesbank und BaFin übernommen. All dies habe nicht
damit zu tun, dass sich vier Tage später bei Recherchen
der Deutschen Bank in Dublin ein weiteres Liquiditäts-
loch von 20 Mrd. Euro aufgetan habe. Er bitte, dies rich-
tig einzuordnen und in dem üblichen Ritual der Auseinan-
dersetzung auch nichts in die Welt zu setzen, das nicht zur
Krisenbewältigung beitrage.“ (Protokoll der 79. Sitzung
des Haushaltsausschusses vom 8. Oktober 2008, S. 5)

Weitere Einzelheiten hatte das BMF im März 2009 zu ei-
ner Kleinen Anfrage von Abgeordneten der Fraktion der
FDP mitgeteilt:

„1. Welche Gründe haben den Bundesminister der Finanzen, Peer
Steinbrück, veranlasst, am 29. September 2008 eine geordnete Ab-
wicklung der Hypo Real Estate anzukündigen, und inwieweit würde
eine eventuelle Verstaatlichung dazu dienen, eine geordnete Abwick-
lung sicherzustellen?

Die Stützungsmaßnahmen wurden der Hypo Real Estate
(HRE) Gruppe gewährt, um ihre Liquiditätsschwierigkei-
ten zu beheben, nicht um die HRE abzuwickeln. Mit den
Stützungsmaßnahmen wurde das Finanzsystem in
Deutschland erfolgreich stabilisiert.

2. Was versteht der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück,
unter einer geordneten Abwicklung?

Die ab Mitte September 2008 nach der Insolvenz der US-

Geschäftsmodell der Hypo Real Estate AG an die geän-
derten Rahmenbedingungen angepasst werden muss. Die
Hypo Real Estate AG hat sich im Rahmen des ersten Ret-
tungspakets verpflichtet, ihre Geschäftspolitik auf Nach-
haltigkeit zu überprüfen und dafür zu sorgen, dass
etwaige mit besonderen Risiken verbundene Geschäfte re-
duziert oder aufgegeben werden. Hinsichtlich dieser so-
wie weiterer Maßnahmen hat die Hypo Real Estate AG
bis zum 31. März 2009 einen Restrukturierungsplan aus-
zuarbeiten, den die Bundesregierung der Generaldirek-
tion Wettbewerb der Europäischen Kommission vorzule-
gen hat.

3. Auf welchen Sachverhalt hat der Bundesminister der Finanzen,
Peer Steinbrück, seine Äußerungen in Bezug auf die Hypo Real
Estate, ,er habe in einen Abgrund geschaut‘, bezogen?

Gemeint waren die Liquiditätsschwierigkeiten, die die
Stützungsmaßnahmen erforderlich machten.

4. Hat der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, im Zusam-
menhang mit der Rettung der Hypo Real Estate in der Öffentlichkeit
die Formulierung ,geordnete Abwicklung‘ stets mit dem Hinweis,
dass diese nur im Falle der Insolvenz erfolgen solle, gebraucht, und
wenn nein, warum nicht?

Die Entwicklungen haben gezeigt, dass das Geschäftsmo-
dell der HRE einer grundlegenden Überprüfung bedarf
und an die geänderte Situation auf den Refinanzierungs-
märkten angepasst werden muss.

5. Inwieweit waren die Meldungen über eine „geordnete Abwick-
lung“ der Hypo Real Estate hilfreich für den Fortbestand bzw. die
Rettung des Unternehmens, und wie begründet die Bundesregierung
ihre diesbezügliche Auffassung?

Das entschlossene Handeln der Bundesregierung und die
umgesetzten Rettungspakete waren hilfreich und notwendig
für den Fortbestand des Unternehmens und der Stabilisie-
rung des Finanzmarktes. Demgegenüber sind in den Me-
dien veröffentlichte Meldungen über eine geordnete Ab-
wicklung von untergeordneter Bedeutung.“ (Antwort auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/11950,
Fragen 1 bis 5; Bundestagsdrucksache 16/12486)

5. Verjährung von Ansprüchen
Die Beweisaufnahme hat weiterhin ergeben, dass es we-
der Anhaltspunkte für Ansprüche der HRE gegenüber der
HVB noch für eine Verjährung solcher Ansprüche am
29. September 2008 gibt. Dieses Ergebnis stimmt mit der
Antwort des BMF zu einer Kleinen Anfrage von Abge-
ordneten der Fraktion der FDP aus dem März 2009 über-
ein:

„16. Wann hat der Bundesminister der Finanzen von der am 29. Sep-
tember 2008 abgelaufenen Frist nach dem Umwandlungsgesetz für
die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Alteigentümer der HRE
erfahren, und auf welche Summe dürften sich nach Einschätzung der
Bundesregierung diese belaufen?
17. Welche Ansprüche sind am 29. September 2008 verjährt, und wie
hoch waren dieselben?

Fragen 16 und 17 werden im Zusammenhang beantwor-
tet:

Dem Bundesministerium der Finanzen liegen keine
Anhaltspunkte für mögliche umwandlungsrechtliche An-
sprüche der HRE gegen den an der Abspaltung beteilig-
Bankengruppe Lehman Brothers verschärfte Situation auf
den Refinanzierungsmärkten machte deutlich, dass das

ten Rechtsträger HVB AG vor, die im Herbst 2008 ver-
jährt sein könnten. Im Übrigen sind die Prüfung und

Drucksache 16/14000 – 176 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

rechtzeitige Geltendmachung von möglichen Ansprüchen
einer Gesellschaft gegenüber Dritten grundsätzlich Auf-
gabe und Pflicht des Vorstandes der HRE.“ (Antwort auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/11950,
Fragen 16 und 17; Bundestagsdrucksache 16/12486)

In der Beantwortung der Kleinen Anfrage hatte das Bun-
desministerium der Finanzen weiterhin erläutert, wer aus
dem Bereich der HVB an den Rettungsverhandlungen
teilgenommen hat:

„[Der] frühere Sprecher des Vorstands der HVB und heu-
tige stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der HVB
[war] bei den Verhandlungen teilweise telefonisch zuge-
schaltet […]. Die HVB ist an dem Konsortium der
Finanzwirtschaft zur Stützung der HRE-Gruppe betei-
ligt.“ (Antwort auf Kleine Anfrage Bundestagsdrucksa-
che 16/11950, Frage 18; Bundestagsdrucksache 16/12486)

Der Leiter der für Banken zuständigen Unterabteilung im
BMF Dr. Thorsten Pötzsch, hatte vor dem Finanzaus-
schuss im Übrigen das Thema „Verjährung von Ansprü-
chen“ ausführlich dargestellt:

„Es gibt, wenn überhaupt, nur zwei mögliche Anspruchs-
grundlagen. Das eine ist der § 25 des Umwandlungsge-
setzes, der andere ist der § 133 des Umwandlungsgeset-
zes. Der § 25 beinhaltet eine Anspruchsgrundlage – und
da möchte ich die Frage von Herrn Abg. Krüger beant-
worten – der Aktionäre der HVB gegen den Vorstand bzw.
Aufsichtsrat der HVB. Das ist das Rechtsverhältnis, was
hier in Rede steht und wo Ansprüche abgeleitet werden
können. Diese Frage ist mit § 25 und die Anspruchs-
grundlage insofern beantwortet. Es gibt noch eine zweite
Anspruchsgrundlage. Das ist der § 133 Umwandlungsge-
setz. In dem § 133 geht es darum, dass Gläubiger gegen-
über dem ursprünglichen Haftungsverpflichteten, also
der HVB alt, so möchte ich sie hier einmal bezeichnen,
Ansprüche geltend machen können und eine Haftungs-
masse noch bestehen soll für den Ablauf von fünf Jahren.
Das sind Ansprüche der Gläubiger gegen die dann voll-
zogene Abspaltung, also gegen HVB einerseits und gegen
HRE andererseits. Das sind keine Ansprüche der HRE
gegen die HVB ihrerseits.“ (Vorab-Auszug aus dem Pro-
tokoll der 124. Sitzung des Finanzausschusses vom
25. März 2009, S. 3)

G. Handlungsbedarf
Obwohl der Untersuchungsauftrag nicht die Frage um-
fasst, welcher Handlungsbedarf sich aus Schieflage und
Rettung der HRE ableiten lässt, haben sich aus der Be-
weisaufnahme gleichwohl Vorschläge ergeben, wie sich
die Bankenaufsicht künftig weiterentwickeln kann, die
hier dokumentiert werden sollen.

Der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück sah mit
Blick auf die Folgen „entfesselter“ Märkte Bedarf für
neue Regeln, um in verschiedenen Bereichen wieder für
eine Balance zu sorgen:

„Die Finanz- und Wirtschaftskrise […] hat auf dramati-

auch durchsetzen können. Sie hat auf geradezu dramati-
sche Weise deutlich gemacht, dass ein entfesselter Markt
durchaus autoaggressive Züge entwickeln kann, der uns
Wachstum und Wohlstand in unseren Gesellschaften kos-
ten kann. Deswegen brauchen wir eine neue Balance,
eine neue Balance zwischen Finanzmärkten und Staat
oder, besser gesagt, supranationalen Institutionen, eine
neue Balance zwischen Risiko und Haftung auf den
Finanzmärkten und auch eine neue Balance zwischen
Vergütung und Verantwortung. Die Bundesregierung hat
national und international erste wichtige Regelungen mit
auf den Weg gebracht, […] Regeln, die von der nächsten
Bundesregierung gegebenenfalls auch weiterentwickelt
und national und international auch gegen Interessen und
gegen Lobbys durchgesetzt werden müssen, die sich zu-
nehmend artikulieren in der Annahme, man könnte am
Ende dieser Finanzkrise, soweit sie absehbar ist, dort
wieder beginnen, wo wir vor dieser Finanzmarktkrise ge-
standen haben.“ (Aussage BM Peer Steinbrück, Protokoll
Nummer 22, S. 22)

Keine Unterstützung signalisierte der Bundesminister der
Finanzen jedoch zu Überlegungen, die Bankenaufsicht
auf die Deutsche Bundesbank zu konzentrieren:

„Diejenigen, die auch über entsprechende Einlassungen
im Bundestag bei entsprechenden Debatten einer Weiter-
entwicklung der Aufsicht in Deutschland das Wort reden,
müssen zwei Fragen, wie ich glaube, etwas näher be-
leuchten: Erstens. Wollen sie die Allfinanzaufsicht wieder
sprengen? Zweitens. Wie stellen sie sich gegebenenfalls
– ich lese das gelegentlich auch bei der FDP; es gibt
auch Einlassungen von der Union – eine Verschmelzung
von Bundesbank und BaFin vor dem Hintergrund des
sehr unterschiedlichen Charakters beider Institutionen
und der Tatsache vor, dass dabei die Frage der Unabhän-
gigkeit der Bundesbank unmittelbar berührt ist, weil das
Bundesministerium natürlich keine Fach- und Rechtsauf-
sicht über die Bundesbank in Wertschätzung ihrer Unab-
hängigkeit hat, wohl aber über eine Eingriffsverwaltung,
wie die BaFin die Rechtsakte erlässt, die übrigens auch
beklagt werden können? Das sind sehr unterschiedliche
Zuständigkeiten. Der schnelle Reflex, mit dem auch mit
Blick auf die jetzige Situation so getan wird, die deutsche
Bankenaufsicht würde einen riesigen qualitativen Sprung
machen, wenn man nur diese beiden Institutionen zusam-
menführt, verdrängt etwas die dahinter stehenden Detail-
probleme.“ (Aussage BM Peer Steinbrück, Protokoll
Nummer 22, S. 47)

Der Präsident der Deutschen Bundesbank Prof. Dr. Axel
Weber wies auf Bestrebungen hin, auf europäischer
Ebene neue Regelungen zum Liquiditätsmanagement und
zum Liquiditätspuffer zu schaffen:

„Es gibt durchaus auf europäischer Ebene zurzeit Ver-
handlungen und Bemühungen, das Liquiditätsmanage-
ment und Liquiditätspuffer stärker in den Vordergrund zu
stellen. Das ist Teil der Erkenntnisse aus dem Verarbeiten
der Probleme, die an den Finanzmärkten infolge von
Hypo Real Estate oder auch der Lehman-Insolvenz aufge-
sche Weise jedem klargemacht, dass wir handlungsfähige
Staaten brauchen, die Regeln setzen und diese Regeln

treten sind. Auch dort war ja ein Liquiditätsproblem ge-
geben, das sich dann sehr schnell, innerhalb weniger

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 177 – Drucksache 16/14000

Tage, materialisiert hat. Deswegen: Zurzeit gibt es also
durchaus Bemühungen, hier Schlussfolgerungen zu zie-
hen. Bei den Regelungen, die vor diesem Wochenende in
Kraft waren, waren die Möglichkeiten der Aufsicht, das
Liquiditätsmanagement zu beeinflussen, gering. Es ging
primär darum, den Liquiditätsstatus regelmäßig zu erhe-
ben und dadurch eben auch die Sensibilität des Vorstan-
des für das Liquiditätsmanagement in den Vordergrund zu
stellen und zu erhöhen, indem man wöchentliche und im
Extremfall dann sogar tägliche Liquiditätsmeldungen
über den Vorstand an die Aufsicht gefordert hat. Das ist
eine Maßnahme zur Stärkung der Steuerung der bankin-
ternen Prozesse. Und das stand, soviel ich weiß, im
Vordergrund der Bemühungen der Aufsicht über den
Sommer 2008.“ (Aussage Prof. Dr. Axel Weber, Protokoll
Nummer 17, S. 83)

Der Staatssekretär im BMF Jörg Asmussen skizzierte in
diesem Zusammenhang, welche globalen oder zumindest
europäischen Themen zu regeln sind, um die Wahrschein-
lichkeit gleichartiger Krisen auszuschließen:

„Ich möchte nur vier inhaltliche Themen ganz kurz bei-
spielhaft erwähnen. Es gibt viele andere. Es ist kein An-
spruch auf Vollständigkeit. Sie kennen die Themen aus
den Empfehlungen des FSF oder von den beiden G-20-
Gipfeln. Das zeigt auch, dass die wesentlichen Antworten
global oder zumindest europäisch erfolgen müssen. Die
nationalen Handlungsspielräume sind hier auch wegen
des Ziels eines Level Playing Fields begrenzt. Es wird si-
cher, erstens, um eine Verbesserung der EU-weiten
Finanzaufsicht gehen. Das ist das Thema Irland, das ist
die Umsetzung des De-Larosière-Berichts und damit ver-
bunden die Stärkung des grenzüberschreitenden Krisen-
managements in der EU. Das ist eine lange Debatte
– EU-Aufsicht –, ich kenne sie, seitdem ich 2003 Abtei-
lungsleiter wurde. Es hat eine EU-Krisensimulations-
übung Anfang 2006 mit – ich sage es mal vorsichtig –
deutlich verbesserungsfähigen Ergebnissen gegeben.
Dann hat es daraufhin eine hochrangige Arbeitsgruppe
der EU zum Thema grenzüberschreitendes Krisen-
management gegeben. Der habe ich im Jahre 2006 bis
Anfang 2008 auch angehört. Dieses Thema ist insofern so
schwierig, weil das Thema EU-Aufsicht unmittelbar da-
mit zu tun hat. Es ist eine Übertragung von Kompetenzen
auf die EU-Ebene. Die Debatte ist nicht einfach zu füh-
ren, auch nicht nach dem jüngsten Verfassungsgerichts-
urteil. Zweitens – das ist bekannt – die Ausweitung der
makropotenziellen Aufsicht, also die Frage: Schaue ich
mir Sektoren insgesamt an und nicht nur Einzelinstitute?
Es geht drittens um eine Stärkung der präventiven Auf-
sicht. Beispielhaft haben wir das getan auf nationaler
Ebene durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt-
aufsicht, das der Bankenaufsicht frühere Eingriffsmög-
lichkeiten sichert, zum Beispiel durch Eigenkapital-
aufschläge, wenn eine Bank keine ordnungsgemäße
Geschäftsorganisation hat. Aber wer die politische De-
batte und auch die Medienlage im Laufe des Gesetzge-
bungsverfahrens verfolgt hat, weiß, dass die Durchset-
zung nicht einfach war, dass wir auch Abstriche haben

früh eventuell ein. Viertens. Es gibt zur Liquiditätsaus-
stattung bisher weder europaweite noch globale Regeln.
Es sind alles nationale Inselregelungen, die es hier gibt,
in Deutschland beispielsweise durch die Liquiditätsver-
ordnung. Hier braucht man europaweite oder noch bes-
ser globale Regeln. Der Baseler Ausschuss arbeitet da-
ran.“ (Aussage Sts Jörg Asmussen, Protokoll Nummer 21,
S. 48)

Auf die Frage, ob die Bankenaufsicht funktionieren
könne, wenn es sich um rein nationale Strukturen han-
dele, führte Staatssekretär im BMF Jörg Asmussen unter
anderem aus:

„Ich denke, man hat jetzt als Reaktion auf die Krise
– vielleicht braucht man auch immer eine Krise für deut-
liche Veränderungen – Vorschläge. Der De-Larosière-Be-
richt, umgesetzt durch einen Vorstoß der EU-Kommis-
sion, durch den Rat der europäischen Regierungschefs
indossiert, geht einen Schritt in die Richtung für diese
spezielle Subgruppe von Banken. Das halte ich für rich-
tig, zwingend. Aber es ist eine schwierige Debatte, die
nicht einfach zu führen ist, weil sie logischerweise mit
Souveränitätstransfer auf eine europäische Institution ver-
bunden ist. Und das wird in dem Moment schwierig – – So-
lange Sie noch präventive Aufsicht betreiben, wird da
vielleicht jeder noch mitmachen. Es wird irgendwann in
einer Krise an einen Punkt kommen, bei dem Sie über
Lastenteilung reden, und das trifft den Punkt – dazu habe
ich keine Lösung –, dass es sein kann, dass ein dann exis-
tierendes EU-Krisenmanagement Entscheidungen trifft,
die den Bundeshaushalt betreffen, sprich: auch die
Rechte des Parlaments.

Das ist die große Baustelle, einmal ganz kurz angeris-
sen.“ (Aussage Sts Jörg Asmussen, Protokoll Nummer 21,
S. 72)

Zur HRE mit ihrer irischen Tochter DEPFA Bank plc er-
gänzte der Zeuge:

„Ich denke in der Tat – wie gesagt, da gibt es ja jetzt im
Jahr 2009 Fortschritte –, dass der Zustand, dass man als
– ich sage es einmal so – Heimatlandaufseher der HRE,
sprich: BaFin/Bundesbank, keinen Zugang auf direkte
Liquiditäts- und Kapitalausstattung bei der DEPFA in Ir-
land hat, sicherlich ein Zustand ist, der so nicht bleiben
kann und soll. Insofern: Sie stoßen für diese Gruppen,
große Finanzinstitutionen, sehr rasch an nationale Gren-
zen. Das war aber allen Experten, Aufsehern, Notenban-
kern bekannt. Es ist die Frage: Gibt es den politischen
Willen?, und den gab es mehrheitsmäßig in der EU nicht,
hier signifikant Fortschritte zu erzielen.“ (Aussage Sts
Jörg Asmussen, Protokoll Nummer 21, S. 73)

Der Leiter des Regionalbereichs Banken und Finanzauf-
sicht der Deutschen Bundesbank Hauptverwaltung Mün-
chen, der Zeuge Klaus-Dieter Jakob, gelangte zu folgen-
den Schlussfolgerungen:

„Die zutreffende Schlussfolgerung, die man aus dieser
Erkenntnis ziehen muss, ist die, dass das bankenaufsicht-
machen müssen im Gesetzgebungsverfahren, weil eine
präventive Aufsicht heißt: Die Aufsicht greift sehr, sehr

liche Instrumentarium offensichtlich nicht ausgereicht
hat, um diese Krise der Hypo Real Estate zu verhindern.

Drucksache 16/14000 – 178 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Aus meiner Sicht besteht eine Regelungslücke bezüglich
der Liquiditätsanforderungen, und zwar sollten diese Li-
quiditätsanforderungen auch für die gesamte Instituts-
gruppe gelten. Hinzukommen sollte auch eine Überarbei-
tung der Liquiditätsvorschriften dahin gehend, dass nur
solche Wertpapiere als Liquiditätsreserve angesetzt wer-
den können, die im Notfall tatsächlich auch bei der Zen-
tralbank als Sicherheit eingereicht werden können. […]
Des Weiteren wären meines Erachtens individuelle Zu-
satzanforderungen an die Liquidität und das Eigenkapital
von Instituten erforderlich, und zwar bezogen auf deren
individuelle Risikosituation. Das ist deshalb erforderlich,
um diese Institute, die eine individuell zum Beispiel er-
höhte Risikosituation verglichen mit anderen Instituten
aufweisen, in eine aufsichtlich für geboten gehaltene
Richtung zu bewegen. Diese individuellen Zuschläge sind
im aktuellen Gesetzentwurf zur Ergänzung des KWG mei-
nes Wissens vorgesehen.“ (Aussage Klaus-Dieter Jakob,
Protokoll Nummer 13, S. 74)

Der ehemalige Präsident des Bundesverbandes deutscher
Banken Klaus-Peter Müller sah auf die Frage, ob der
Bankenaufsicht mehr Kompetenzen in Form von Ein-
griffsmöglichkeiten erhalten sollte, Handlungsbedarf:

„Letztlich ist jede Kompetenzerweiterung für die BaFin
eine Erweiterung staatlicher Einflussmöglichkeiten. Inso-
fern ja. Wenn zum Beispiel eine Aufsicht eine Fusion un-
tersagen kann, dann ist das natürlich indirekt ein Eingriff
des Staates; denn die BaFin ist ihm ja zuzurechnen. […],
das ist das, was ich eben reumütig als einen Umstand ge-
nannt habe, bei dem ich heute anders denke, als ich das
vor einem Jahr oder zwei Jahren getan hätte.“ (Aussage
Klaus-Peter Müller, Protokoll Nummer 20, S. 27)

Auf die Nachfrage, ob verstärkte Eingriffsmöglichkeiten
bedeute, dass die Aufsicht dann auch bestimmte Ge-
schäftsmodelle verbieten darf, antwortete der Zeuge:

„Das wäre die Konsequenz; sonst muss ich sie nicht
durch die Aufsicht prüfen lassen. Davon sollte man mög-
lichst sparsam Gebrauch machen; aber die Aufsicht muss
das Recht haben, wenn sie ein Geschäftsmodell für nicht
tragfähig hält, dieses durch eine Untersagung oder durch
Auflagen zu mindern.“ (Aussage Klaus-Peter Müller,
Protokoll Nummer 20, S. 27)

Auch Staatssekretär im BMF Jörg Asmussen sah bei der
Präventieven Aufsicht und zur Prüfung von Geschäftsmo-
dellen durch die Bankenaufsicht noch Erörterungs- und
möglichen Handlungsbedarf:

„Meines Wissens gibt es aus dem Jahre 2008 keinen Ini-
tiativvorstoß von Herrn Sanio, wo er sagt: Meine Instru-
mente reichen nicht. Tut etwas! – Wenn er das tut, guckt
man sich das an, und dann übernimmt man als Ministe-
rium die Initiative und geht in das Gesetzgebungsverfah-
ren oder nicht. Also, ich kenne aus dem Jahre 2008 von
ihm keine Initiative.

Wie gesagt, ich denke, er trifft einen richtigen Punkt. Das
ist die Frage: Wann kann die Aufsicht präventiv tätig

Punkt, wo Sie alle Kennziffern einhalten; dennoch sagt
Ihnen Ihr „gut feeling“: Ich habe kein gutes Gefühl. Die
Frage ist: Können Sie dann aufsichtlich einschreiten, wis-
send, es besteht das Risiko, die Bank schleppt Sie vor das
nächste Verwaltungsgericht und sagt: Wo ist denn deine
Rechtsgrundlage für das, was du tust? Ich halte alle
Kennziffern ein, und du willst mir dennoch verbieten, die-
ses Geschäft zu tun. Wie willst du blöder Beamter dich er-
dreisten, zu sagen, dieses Geschäftsmodell ist zu riskant,
obwohl ich alle Ziffern einhalte?

Ich will damit sagen: Das ist schwierig. Wir werden aber
versuchen müssen, diesen Weg zu gehen. Übrigens hat es
ein erstes Gesetz im Juli dieses Jahres zur Stärkung der
präventiven Aufsicht gegeben. Aber es geht fließend über
in die Prüfung von Geschäftsmodellen und die Frage,
was die Reichweite einer Aufsicht überhaupt ist.“ (Aus-
sage Sts Jörg Asmussen, Protokoll Nummer 21, S. 81 f.)

Der Zeuge verwies aber auch auf eine gescheiterte dies-
bezügliche Initiative in der Vergangenheit:

„Die BaFin hat heute keine Kompetenz, genauso wenig
wie die Bundesbank, Geschäftsmodelle zu prüfen. Es hat
mal einen Versuch gegeben im Jahre 2005 in einer No-
velle der MaRisk, der Mindestanforderungen an das Risi-
komanagement der Banken, das einzuführen. Das ist mit
Unterstützung des BMF geschehen, dass die BaFin/Bun-
desbank das Recht bekommen sollte, Geschäftsmodelle
auf Risikotragfähigkeit zu prüfen; es geht also nur um Ri-
sikogesichtspunkte. Das haben wir damals nach massi-
vem öffentlichen und politischen Druck zurückgezogen.
Insofern gibt es also bis heute nicht die Kompetenz, Risi-
komodelle zu prüfen.“ (Aussage Sts Jörg Asmussen, Pro-
tokoll Nummer 21, S. 90)

Auf die ergänzende Frage, ob nicht bei systemrelevanten
Banken ein anderer Maßstab anzulegen sei, verwies der
Zeuge auf den bestehenden Gleichheitsgrundsatz und
führte zudem aus:

„Das wird im Moment nicht festgemacht an der Frage
der Geschäftsmodelle, sondern die Frage ist: Müssen sys-
temrelevante Banken höhere Eigenkapitalanforderungen
halten, damit sie auch in Zukunft, weil sie systemrelevant
sind, einen größeren Puffer haben als andere, um gegen
negative Schocks gewappnet zu sein, weil sie, wenn sie
das nicht können, dem System schaden, während eine
kleine Bank, egal in welcher Rechtsform – ich will nicht
wieder auf die Volksbank rekurrieren –, das nicht hat? Da
gibt es eine laufende Diskussion unter Aufsehern, Finanz-
ministerien, Notenbanken, Wissenschaftlern. Die ist noch
zu keinem Ende geführt. Das ist ein Unteraspekt dieser
Diskussion ,too big to fail‘“ (Aussage Sts Jörg Asmussen,
Protokoll Nummer 21, S. 90).

Auf die Frage, ob nach den Erfahrungen der Rettung der
HRE der Grundsatz „too big to fail“ in der Marktwirt-
schaft noch seinen Platz haben dürfe, antwortete der Vor-
standsvorsitzende der Deutsche Bank AG Dr. Josef
Ackermann:
werden? Es gibt einen fließenden Übergang zu der Frage
Prüfung von Geschäftsmodellen. Sie kommen an den

„Wenn wir die Banken so reduzieren, dass sie die Risiken
in der Welt gerade auch für die reale Wirtschaft nicht mit-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 179 – Drucksache 16/14000

tragen können, auch in Deutschland nicht, dann machen
wir irgendwann die Feststellung, dass die deutschen Ban-
ken für die deutschen Unternehmen in der Welt kein Part-
ner mehr sein können. In Amerika wird viel über dieses
Thema diskutiert; die Realität sieht doch genau anders
aus. Die amerikanischen Banken werden immer größer.
Was sie machen: Sie nehmen Aktiva und Passiva aus den
Banken heraus, weil das Insolvenzrecht das zulässt. Oft-
mals mit einem Risikoschirm versehen transferieren sie
das in andere Banken mit relativ geringen Risiken für die
übernehmende Bank, und am Schluss – – Ich gehe jede
Wette ein: In zwei, drei Jahren werden die amerikani-
schen Banken gestärkt und größer im Wettbewerb sein.
[…] Man kann über alles diskutieren, alles nachdenken,
aber man kann nicht Fußball in Deutschland anders spie-
len als in der Welt, wenn man noch Weltmeister werden
will. Wir können natürlich nicht sagen: „Die Deutsche
Bank muss um zwei Drittel reduziert werden“, während

alle anderen Banken wachsen und größer werden, die
entscheidenden, unsere Wettbewerber. Deshalb ist es ent-
scheidend – das war in der G-20-Koordinationssitzung
sehr wichtig –, dass man zu Spielregeln kommt, die global
verbindlich sind. Dann kann man über vieles nachdenken.
Ich persönlich bin der Meinung, dass nicht die Größe
eine Rolle spielt, […] sondern die Frage, wie vernetzt
– Englisch: wie interconnected – Banken sind. Hier müs-
sen wir nach Lösungen suchen. Das wird ja gemacht, in-
dem man Zentrale Gegenparteien, indem man Abwick-
lungsbörsen, Settlementsysteme, Clearing usw. einführt,
sodass eine Bank, wenn sie in Schwierigkeiten kommt,
nicht mehr gerettet werden muss, sondern abgewickelt
werden kann, ohne Verwerfungen für alle anderen nach
sich zu ziehen. Das muss die Lösung sein; daran arbeiten
viele – wir auch – in den internationalen Gremien zu-
sammen.“ (Aussage Dr. Josef Ackermann, Protokoll
Nummer 15, S. 98)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 181 – Drucksache 16/14000

Dritter Teil
Bewertung durch den Untersuchungsausschuss
A. Gesamtbewertung und Ausblick
Mit ihrem Versuch, der Bundesregierung durch die Ein-
setzung eines Untersuchungsausschusses Verfehlungen
bei der Bewältigung der seit Jahrzehnten größten interna-
tionalen Finanz- und Wirtschaftskrise anzulasten, ist die
Opposition gescheitert.

Die Beweisaufnahme des Ausschusses hat vielmehr be-
stätigt, dass Bundesfinanzminister und Bundeskanzlerin
in der Krise verantwortungsvoll und weitsichtig gehan-
delt und damit schwerste Verwerfungen im Weltfinanz-
system mit weitreichenden Gefahren für unser Wirt-
schafts- und Gesellschaftssystem im Interesse aller
Bürgerinnen und Bürger unseres Landes abgewendet ha-
ben.

Weltweit einmalig konnte die Bundesregierung durch
eine konsequente und kluge Verhandlungsstrategie eine
enge Einbindung der Finanzwirtschaft in die Rettungs-
maßnahmen erreichen. Der Finanzsektor hat damit – zu-
sätzlich zu der Gewährung von besicherten Kreditlinien
in Höhe von 30 Milliarden Euro – Risiken in Höhe von
8,5 Milliarden Euro ohne jede Absicherung übernommen.
Dies entspricht etwa dem gesamten Jahresgewinn aller
privaten Banken in Deutschland.

Wer hier immer noch Zweifel sät, um Bürgerinnen und
Bürger aus rein parteitaktischem Kalkül in dieser schwie-
rigen internationalen Krise zusätzlich zu verunsichern,
handelt verantwortungslos. Es zeigt sich darin, dass die
Einsetzung des Ausschusses hauptsächlich am Wahl-
kampf orientiert war.

I. Ergebnisse
Als Ergebnisse des Ausschusses sind festzuhalten:

– Dass die Hypo Real Estate (HRE) im Herbst 2008
durch die Gewährung staatlicher Garantien gerettet
werden musste, hatte eine eindeutige und unbestreit-
bare Ursache: Die US-Regierung verweigerte am
15. September 2008 die Stützung der Investmentbank
Lehman Brothers und entließ diese mit all ihren inter-
nationalen systemischen Verflechtungen in die Insol-
venz. Da niemand eine solche Fehlentscheidung vor-
hergesehen hatte, führte dies weltweit zu einem
Vertrauensverlust unter den Banken, und der gesamte
Interbankenmarkt kam für geraume Zeit vollständig
zum Erliegen. Aus einem sektoralen Ereignis entstand
innerhalb weniger Tage ein globales Desaster. Durch
diesen massiven Vertrauensverlust auf den Finanz-
märkten und einen sich kaskadenartig ausbreitenden
Verfall von Vermögenswerten gerieten weltweit im-
mer mehr Banken in eine höchst gefährliche Schief-
lage, so auch die HRE.

– Die HRE-Gruppe hatte zum damaligen Zeitpunkt alle
gesetzlichen Kennziffern des deutschen Bankenauf-

lem die irische Tochterbank der HRE, die DEPFA plc,
hatte aufgrund ihrer Finanzierungsstruktur und ihres
Geschäftsmodells einen besonders hohen kurzfristigen
Refinanzierungsbedarf und erhielt nach dem völligen
Zusammenbruch des Interbankenmarktes nahezu
keine Liquidität mehr auf dem Geldmarkt. Durch
diese Refinanzierungsschwierigkeiten der DEPFA plc
wurde die Schieflage der HRE im September 2008
ausgelöst.

– Mit den Rettungsmaßnahmen der Bundesregierung
wurde der HRE im Zusammenwirken mit der Bundes-
bank und dem deutschen Finanzsektor kurzfristig wie-
der Liquidität zur Verfügung gestellt. Nur so konnte
eine Insolvenz der HRE, die nach Auskunft sämtlicher
Experten zu einer „Kernschmelze“ des Weltfinanzsys-
tems mit Ausgangspunkt in Deutschland und unüber-
sehbaren volkswirtschaftlichen Folgen durch unaus-
weichliche Kettenreaktionen geführt hätte, wirksam
vermieden werden.

– Die HRE war einer der beiden größten Emittenten am
deutschen Pfandbriefmarkt, der insgesamt ein Volu-
men von knapp 800 Milliarden Euro aufweist. Des-
halb wäre bei einer Insolvenz der HRE das Vertrauen
in den Pfandbrief – und damit in eines der wenigen da-
mals noch funktionierenden Refinanzierungsinstru-
mente der deutschen Kreditwirtschaft – nachhaltig un-
tergraben worden. Unübersehbar wären die Folgen
auch für die große Zahl von Gläubigern der HRE ge-
wesen, darunter Kommunen, Versicherungen, Banken
und Unternehmen. Die Auswirkungen eines Ausfalls
hätten auch breit gestreut Versorgungswerke, Berufs-
genossenschaften sowie die Bundesländer und Kom-
munen erfasst.

– Die Bundesregierung hat das Rettungspaket für die
HRE professionell und zum Vorteil der Steuerzahler
verhandelt: Neben den staatlichen Garantien wurde
– weltweit einmalig – der Finanzsektor in beträchtli-
cher Höhe in die Rettungsmaßnahmen eingebunden.

– Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht (BaFin) hatten die Verhandlungen zur
Rettung der HRE von Anfang an vorangetrieben, um
möglichst eine brancheninterne Lösung zu finden.

– Auch nachdem später deutlich wurde, dass ein staatli-
cher Beitrag zum Rettungspaket erforderlich sein
würde, hielt sich die Bundesregierung zunächst be-
wusst im Hintergrund, um eine möglichst hohe Betei-
ligung des Finanzsektors zu erwirken. Dabei wurde
die Bundesregierung jedoch durch den Bundesbank-
präsidenten ständig über den Verlauf der Verhandlun-
gen und die von den Experten der Bundesbank, der
BaFin und des Finanzsektors beratenen Alternativ-
szenarien informiert.

– Vor der Lehman-Insolvenz gab es für die Bankenauf-
sicht und erst recht für die Bundesregierung keine
Möglichkeiten, die HRE (oder andere deutsche Ban-
ken) vor den Folgen des dadurch ausgelösten, uner-
warteten und vollständigen Zusammenbruchs des
sichtsrechts erfüllt und war zudem durch die Rating-
Agenturen immer noch hervorragend bewertet. Vor al-

Geldmarktes zu bewahren. Ganz im Gegenteil: Eine
aus damaliger Sicht unnötige und aufgedrängte „prä-

Drucksache 16/14000 – 182 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

ventive Rettung“ einzelner Institute hätte den Finanz-
markt verunsichert und schon viel früher zu einem
Vertrauensverlust geführt. Bis zur Lehman-Insolvenz
bestanden, auch wegen der zuvor erfolgten Stabilisie-
rung wichtiger Banken, immer noch begründete Hoff-
nungen, dass sich die Finanzmärkte wieder erholen
würden.

– Die HRE war kein mustergültiger Finanzkonzern. Die
Sonderprüfung der Bankenaufsicht hatte im Frühjahr
2008 zahlreiche organisatorische Mängel aufgedeckt.
In die Schieflage geriet die HRE aber nicht wegen die-
ser Mängel, sondern allein durch den völlig unerwar-
teten Zusammenbruch des Interbankenmarktes als
Folge der Lehman-Insolvenz. Bildlich gesprochen
hatte die HRE vorher vielleicht an einer „Bronchitis“
gelitten, um die sich die Bankenaufsicht mit allen ihr
zur Verfügung stehenden Mitteln gekümmert hat; die
Folgen der Lehman-Insolvenz hatten für die HRE hin-
gegen einen „akuten Herzinfarkt“ bewirkt, der soforti-
ges Eingreifen mit „lebenserhaltenden Maßnahmen“
erforderlich machte.

II. Untersuchungsausschuss als reines
Wahlkampfmanöver

Die Opposition war angeblich mit dem Ziel angetreten,
den Steuerzahler vor finanziellen Belastungen zu bewah-
ren – aber: Bislang ist es bei der Übernahme eines – in
der Tat großen – Risikos geblieben: es ist aus den staatli-
chen Garantien gegenüber der HRE kein einziger Euro an
Steuergeldern geflossen. Umgekehrt nimmt der Bundes-
haushalt aus den Garantien bis Ende des Jahres 2009 rund
600 Millionen Euro an Gebühren von der HRE ein.

Für die politisch zentrale Frage, wie solche Krisen durch
eine Verbesserung der präventiven Eingriffsmöglichkeiten
der Bankenaufsicht zukünftig verhindert werden können,
ist ein Untersuchungsausschuss kein geeignetes Mittel.

Sämtliche durch den Ausschuss gewonnenen „Erkennt-
nisse“ lagen dem Bundestag durch Berichterstattung und
Aktenübermittlung im Finanz- und Haushaltsausschuss
zudem bereits lange vor Einsetzung des Untersuchungs-
ausschusses vor. Die umfangreichen Unterrichtungen des
Parlaments durch die Bundesregierung unmittelbar nach
den ersten beiden Rettungswochenenden waren auch der
Grund für einen parteiübergreifenden Konsens im Deut-
schen Bundestag: Zur Ermöglichung eines systemischen
Ansatzes bei der Rettung einer Vielzahl in der Folge der
Lehman-Insolvenz strauchelnder Banken wurde am
17. Oktober 2008 das Finanzmarktstabilisierungsgesetz
verabschiedet.

Die „Süddeutsche Zeitung“ (14. Mai 2009) und die
„Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (22. Juni 2009) schrie-
ben deshalb zu Recht, dass sich dieser Ausschuss nur
„mit einem vagen Verdacht“ mühe und daher „überflüs-
sig“ sei: „Dass dennoch ein Ausschuss die Arbeit auf-
nimmt, ist dem Wahlkampf geschuldet“.

Offenkundig wird dies an den folgenden Beispielen:

völlig übertrieben durch ganze Nächte bis in die frü-
hen Morgenstunden tagen lassen mit quälend redun-
danten Zeugenvernehmungen ohne weiterführende
oder neue Erkenntnisse.

– Zentrale Dokumente lagen den Mitgliedern der Oppo-
sition durch den Finanzausschuss lange vor Einset-
zung des Untersuchungsausschusses vor, zum Beispiel
sämtliche Berichte der BaFin an das BMF zur Sonder-
prüfung der HRE (vgl. die ausführliche Zusammen-
stellung in Teil F des Feststellungsteils). Der Untersu-
chungsausschuss war damit letztlich nur teurer
Nachhilfeunterricht für die Opposition.

– Bevor der Ausschuss Staatssekretär Asmussen über-
haupt als Zeugen hören konnte, forderte die Opposi-
tion bereits am 1. Juli 2009 seine Entlassung. Die
Presse hat dieses unfaire Verhalten zutreffend als „Kri-
tik auf nordkoreanisch“ bezeichnet (Süddeutsche
Zeitung vom 2. Juli 2009). Wer nach der weit über
sechsstündigen Vernehmung des Staatssekretärs im
Ausschuss (zum Nachlesen für jedermann: Protokoll
Nummer 21) noch immer behauptet, dieser sei völlig
unvorbereitet“ in das Rettungswochenende „hineinge-
stolpert“, zeigt eine beispiellose Erkenntnisresistenz.
Es hätte der Opposition gut angestanden, eindeutig wi-
derlegte Anschuldigungen auch zurückzunehmen.

Blamabel sind zudem einige der durchweg laienhaft erho-
benen, einander teilweise sogar widersprechenden und
fast täglich wechselnden Vorwürfe der Opposition, zu de-
nen die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am 18. August
2009 bereits schrieb:

„Zum eigentlichen Skandal gerät stattdessen, wie sich die
Oppositionsobleute Volker Wissing, Axel Troost und
Gerhard Schick in immer neue Vorwürfe auf immer absei-
tigeren Nebenkriegsschauplätzen verbeißen. […] Was in
der Endphase des Wahlkampfs an Verdrehung von Zeu-
genaussagen und Dokumenten möglich ist, grenzt schon
an Verleumdung.“

Hier nur einige „Kostproben“:

– Drei Ziffern des Untersuchungsauftrags beziehen sich
auf die angebliche Verjährung von Ansprüchen der
HRE gegen die HypoVereinsbank (HVB) am 29. Sep-
tember 2008. Die Opposition hatte behauptet, der
Bundesfinanzminister habe diese Ansprüche durch
eine späte, erst am 29. September 2008 gegenüber der
HRE abgegebene, Garantiezusage bewusst verjähren
lassen. Die angeblichen Ansprüche waren aber gemäß
§ 133 Absatz 4 Umwandlungsgesetz (UmwG) am
29. September 2008 noch nicht verjährt, sondern erst
am 10. Oktober 2008.

Dabei hatte die Koalition der Opposition in der ersten
Sitzung des Untersuchungsausschusses angeboten,
diese Frage durch einen Sachverständigen vorab klären
zu lassen. Dr. Wissing (FDP) warf der Koalition damals
vor, sie wolle „die Aufklärungsarbeit […] behindern“
und auch Dr. Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
– Mit künstlicher Dramatik hat die Opposition den Aus-
schuss – wie einen Krisenstab für eine Geiselnahme –

„nannte dieses Vorhaben spöttisch einen ‚höheren
Volkshochschulkurs‘“ (vgl. FAZ vom 8. Mai 2009).

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 183 – Drucksache 16/14000

Die Beweisaufnahme hat zusätzlich ergeben, dass
diese vermeintlichen Ansprüche nicht bestanden, weil
es sich nur um mögliche Ansprüche der Alt-Gläubiger
der HVB vor der Abspaltung handelte. Hierfür hätte
allerdings auch bereits der Blick in den öffentlich zu-
gänglichen Spaltungsplan der HRE ausgereicht. Ein
doppelter Reinfall für die Opposition.

– Weiter moniert die Opposition auf der einen Seite, die
Bundesregierung habe sich bei den Verhandlungen mit
der Privatwirtschaft „über den Tisch ziehen lassen“,
der Anteil der Banken an den Rettungsaktionen hätte
erhöht werden müssen (Dr. Schick im Handelsblatt
vom 17. August 2009). Gleichzeitig schickt man aber
den Fraktionsvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Fritz Kuhn, in die Öffentlichkeit mit der
– glatt gegenläufigen – Behauptung, dem Steuerzahler
sei ein Schaden in Höhe von „Hunderten von Milliar-
den Euro“ dadurch entstanden, dass man die HRE
nicht sofort verstaatlicht habe (Der Tagesspiegel vom
22. August 2009). Was soll nun gelten? Hätte der Staat
direkt alle Kosten schultern oder hätte man mehr aus
den privaten Banken „herausholen“ sollen?

Im Übrigen gab es bis zum April 2009 überhaupt
keine gesetzliche Grundlage für eine Enteignung der
Aktionäre. Zudem hätte es für die private Finanzwirt-
schaft bei der Ankündigung einer bevorstehenden
Übernahme der HRE durch den Bund nicht mehr den
geringsten Antrieb gegeben, sich an einem Rettungs-
paket für eine Bank zu beteiligen, die in das Eigentum
des Bundes überführt werden soll.

– Weiterhin behauptete die Opposition zunächst, eine
Äußerung von Bundesminister Steinbrück („geordnete
Abwicklung der HRE“) sei ursächlich gewesen für die
Erhöhung des Rettungspakets von 35 auf 50 Milliar-
den Euro vom ersten auf das zweite Rettungswochen-
ende. Nachdem die Opposition wohl erkannte, dass sie
damit nur Rechtfertigungsversuche der ehemaligen
HRE-Verantwortlichen, gegen die inzwischen straf-
rechtliche Ermittlungen geführt werden, spiegelte,
wurde nunmehr in der Argumentation eine 180-Grad-
Wendung vollzogen und einfach das Gegenteil be-
hauptet: Der erhöhte Liquiditätsbedarf sei bereits von
Anfang an vorhanden und vor allem auch erkennbar
gewesen, weshalb gegen die Präsidenten von Bundes-
bank und BaFin Strafverfahren wegen Täuschung der
Aktionäre und der Öffentlichkeit eingeleitet werden
müssten (vgl. Der Tagesspiegel vom 17. August
2009). Der Grundsatz der Opposition: Wenn wir schon
nichts gegen sie in der Hand haben, reden wir wenigs-
tens schlecht. Oder mit Ovid: „Quamvis sint sub aqua,
sub aqua maledicere temptant.“

– Lange Zeit zog die Opposition die Sicherheit des
Deckungsstocks der Pfandbriefe bei der HRE in Zwei-
fel. Diesen „unsicheren Deckungsstock“ bei der HRE
habe die Bundesregierung durch das Rettungspaket
vertuschen wollen. Der Ausschuss wurde dann auch
noch durch die Opposition gezwungen, diesem abwe-

Wie zu erwarten war, stellte sich allerdings heraus,
dass sämtliche Pfandbriefe am Ende ihrer Laufzeit
vollständig eingelöst werden und dass die HRE eine
ganz erhebliche Überdeckung bei den Deckungsstö-
cken der Pfandbriefe aufwies. Besonders beunruhi-
gend stimmt dabei, dass man bewusst Anleger am
deutschen Pfandbriefmarkt mitten in einer Wirt-
schaftskrise aus rein politischem Kalkül grundlos ver-
unsichert.

– Nach wie vor vertritt die Opposition wider besseres
Wissen die Auffassung, die Vertreter der Bundesregie-
rung hätten am ersten Rettungswochenende schlecht
verhandelt. Das Gegenteil haben sämtliche Zeugen
vor dem Ausschuss ausgesagt, die – im Gegensatz zu
den Oppositionspolitikern – tatsächlich an den Ret-
tungswochenenden anwesend waren. Auch die vorlie-
genden Unterlagen sprechen eine deutliche Sprache:
Gut vorbereitet und mehr als erfolgreich verhandelt.
Bundesminister Steinbrück antwortete auf die Frage,
warum die Bundeskanzlerin zum Schluss noch zuge-
schaltet wurde: „Weil ich wusste, dass sie noch mehr
rausholen kann.“

– Nach wie vor bringt die Opposition durcheinander,
wodurch die HRE in eine existenzbedrohende Lage
geraten ist. Monatelang wurde versucht, die Öffent-
lichkeit glauben zu machen, bereits im Januar 2008
seien die Gefahren zu erkennen gewesen. In der Tat
hatte die HRE Anfang 2008 überraschend einen Ab-
schreibungsbedarf in Höhe von 390 Millionen Euro
gemeldet. Dieser war allerdings ausschließlich durch
das Engagement der HRE im Bereich strukturierter
Papiere entstanden und eben nicht durch die Refinan-
zierungsprobleme der DEPFA plc, die nach der Leh-
man-Pleite im September 2008 die Existenzbedrohung
bewirkten. Das aber hat die Opposition bis heute nicht
verstanden – oder sie will es nicht verstehen.

– Mit ihrer Forderung, das Bundesministerium der Fi-
nanzen hätte als Preis für die Garantien an die HRE
eine „Staatsbeteiligung bei allen betroffenen Institu-
ten, inklusive der Deutschen Bank,“ durchsetzen müs-
sen, weil diese ja von der Rettung auch indirekt profi-
tieren würden, dürfte die Opposition in diesem
Ausschuss jedoch den Königstreffer erzielt haben.
Hierauf musste sich der Vertreter der FDP-Fraktion im
Ausschuss vom Vorstandsvorsitzenden der Deutschen
Bank bescheinigen lassen, dass er wohl nichts von
Wirtschaft verstehe (Protokoll Nummer 15, S. 86). Die
Opposition hätte wissen müssen, dass das Aktienge-
setz keine Möglichkeit für eine Aktiengesellschaft
oder ihren Vorstand – zumal ohne Hauptversamm-
lungsbeschluss – vorsieht, Sicherungsrechte an den
von ihren Aktionären gehaltenen Aktien zu bestellen.
Verfügungsberechtigt ist allein der einzelne Aktionär.
Im Hinblick auf die sich darüber hinaus jedermann
aufdrängenden verfassungsrechtlichen Fragen zur Ei-
gigen Vorwurf durch die Einvernahme von Zeugen
nachzugehen.

gentumsgarantie des Grundgesetzes gibt die „Süddeut-
sche Zeitung“ am 2. Juli 2009 zusätzlich zu bedenken:

Drucksache 16/14000 – 184 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

„Man stelle sich einmal das ‚Sozialismus‘-Geschrei der
FDP vor, hätte er [der Bundesfinanzminister] das tat-
sächlich getan.“

Erfreulich ist hingegen, dass auch die Öffentlichkeit bald
gemerkt hat, worum es der Opposition ging. In Anbe-
tracht der wenigen hier wiedergegebenen Beispiele für
die kopflose Verfahrensweise der Opposition in diesem
Ausschuss wundert es nicht, dass Mark Schieritz (Die
Zeit) bereits am 30. Juli 2009 schrieb:

„Der Untersuchungsausschuss zur Hypo Real Estate ist
ein Trauerspiel, eine Inszenierung […]. Die Ankläger
– zumindest einige von ihnen – wollen Öffentlichkeit,
nicht Aufklärung. […] So drängt sich der Verdacht auf,
der Ausschuss diene einigen seiner Mitgliedern vor allem
der persönlichen Profilierung.“

Und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ ergänzte am
18. August 2009:

„Unter Beobachtern macht schon sarkastisch die Forde-
rung nach einem Rücktritt des ‚Aufklärertrios‘ statt des
Ministers und seines Staatssekretärs die Runde. Frei-
demokraten, Linke und Grüne sollten die Größe aufbrin-
gen, der großen Koalition ein ziemlich gelungenes Kri-
senmanagement zu bescheinigen.“

Die Anhörung der Zeugen und die Durchsicht der Akten
haben nochmals gezeigt: Die Bundesregierung hat der
HRE und dem deutschen Finanzmarkt schnell und wirk-
sam den Rücken gestärkt und so das Vertrauen der Bürge-
rinnen und Bürger in die Stabilität und Sicherheit unseres
Finanz- und Wirtschaftssystems gefestigt.

III. Verlorene Zeit
Ein Untersuchungsausschuss wird im Allgemeinen auch
– und manchmal vorrangig – als politisches Kampfinstru-
ment angesehen. Daran ist grundsätzlich nichts auszuset-
zen. Doch der Fall der Rettung der HRE eignete sich da-
für denkbar schlecht.

Wenn die Opposition immer noch vollmundig behauptet,
der Ausschuss sei „erfolgreich“ gewesen, weil er „man-
gelhafte Strukturen der Bankenaufsicht“ offengelegt habe
(Handelsblatt vom 21. August 2009), so liegt darin der
Versuch, das eigene Scheitern zu beschönigen oder zu
verbergen.

Die Lehman-Insolvenz führte zur schwersten Finanz- und
Wirtschaftskrise seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges.
Die bis zum September 2008 auf den Finanzsektor kon-
zentrierte Krise hat schließlich auch die Realwirtschaft
erfasst und eine globale Rezession ausgelöst. In einer sol-
chen Situation zu behaupten, es habe eines Untersu-
chungsausschusses bedurft, um Reformbedarf bei den
Verkehrsregeln für die Finanzmärkte festzustellen, ist
nachgerade lächerlich. Sowohl die Bundesregierung als
auch die Bankenaufsicht hatten sich zuvor bereits selbst
ausdrücklich für eine stärkere Regulierung der Finanz-
märkte ausgesprochen und eingesetzt.

aufgrund des Zusammenbruchs des Interbankenmarktes
in die Schieflage geraten, sondern wegen dubioser
Schrottimmobilien-Geschäfte in den 90er Jahren.

Der Untersuchungsausschuss hat insgesamt 125 Stunden
lang getagt. Das macht allein für die elf Abgeordneten im
Ausschuss insgesamt 1 375 Arbeitsstunden. Hinzu kom-
men noch tausende von Arbeitsstunden der Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter der Fraktionen, des Ausschusssekre-
tariats, der Ministerien, der BaFin, der Bundesbank und
anderer durch teilweise völlig ziel- und konzeptlose Be-
weisanträge der Opposition in Mitleidenschaft gezogener
Institutionen.

Es ist zu bedauern, dass die Opposition in dieser Krise
dringend benötigte Ressourcen vergeudet hat, statt kon-
struktiv zu einer Verbesserung künftiger Regelungen bei-
zutragen.

IV. Lehren aus der Krise
Es geht bei der Ursachenforschung und der Bewältigung
der Krise nicht um Erkenntnisse aus irgendwelchen Son-
derprüfungsberichten einzelner Unternehmen. Vielmehr
muss es darum gehen, welche Regeln – national, aber ge-
rade auch international – zukünftig für die Finanzmärkte
gelten sollen.

Insgesamt handelt es sich hier um besonders komplexe
politische, wirtschaftliche und verfassungsrechtliche Fra-
gen, denen sich dieser Untersuchungsausschuss wegen
seines beschränkten Auftrags noch nicht einmal im An-
satz nähern durfte.

Die Bundesregierung hatte bereits vor dem Ausbruch der
Finanzkrise im Rahmen ihrer G7-Präsidentschaft Anfang
2007 eine ganze Reihe von Fragestellungen zur Finanz-
marktaufsicht aufgegriffen, so auch die Forderung, dass
Risiken transparenter gemacht werden sollten. Während
damals noch die Versuche zur stärkeren Regulierung zum
Beispiel von den angloamerikanischen Partnern ab-
gewehrt wurden, war spätestens seit der Insolvenz von
Lehman Brothers klar, dass die Bankenaufsicht weltweit
verändert werden muss. Die Krise hat gezeigt, dass die
Selbstregulierung der Märkte nicht ausreicht, um ein rei-
bungsloses Funktionieren der Finanzmärkte zu sichern,
das am Interesse der gesamten Volkswirtschaft orientiert
ist.

Die Bundesregierung hat zudem bereits – sowohl auf na-
tionaler Ebene, zum Beispiel über das Gesetz zur Stär-
kung der Finanz- und Versicherungsaufsicht und die Ma-
Risk, als auch in Zusammenarbeit mit internationalen
Partnern, insbesondere im Rahmen der G20 – wichtige
Schritte unternommen, um eine stärkere Kontrolle und
Regulierung der Finanzmärkte voranzutreiben.

Angesichts der im hohen Maße globalisierten und welt-
weit vernetzten Finanz- und Kapitalmärkte können rein
nationalstaatliche Maßnahmen nur eine begrenzte Reich-
weite haben.

Es muss deshalb zwingend die EU-weite Finanzaufsicht

Und während weltweit die Finanzmärkte erbebten,
meinte die Opposition, ausgerechnet die HRE sei nicht

verbessert werden: Bei international agierenden Finanz-
konzernen kann eine wirksame Bankenaufsicht nicht an

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 185 – Drucksache 16/14000

den Landesgrenzen halt machen. Auch das grenzüber-
schreitende Krisenmanagement innerhalb der EU muss
gestärkt werden.

Das Beispiel der HRE hat gezeigt, dass ein Institut auch
bei einer hohen Eigenkapitalquote in Liquiditätsschwie-
rigkeiten geraten kann. Der Grundsatz „eine solvente
Bank ist auch eine liquide Bank“ gilt seit Lehman nicht
mehr. Die bestehenden Liquiditätsvorschriften müssen
daher ausgebaut werden. Die vom Baseler Ausschuss in
seinen überarbeiteten Grundsätzen zum Liquiditätsma-
nagement geforderten Liquiditätspuffer bilden hierfür
eine gute Grundlage.

Um eine deutsche Holding vor den Liquiditätsrisiken
einer europäischen Tochter zu schützen, müssen die
Liquiditätsregeln zudem EU-weit gelten: Während die
Bestimmungen für die Eigenkapitalausstattung von Kre-
ditinstituten harmonisiert sind, gilt dies für die Anforde-
rungen an die Liquiditätsausstattung nicht. Auch gibt es
bislang keine gruppenbezogenen Anforderungen – anders
als beim Eigenkapital – an die Liquiditätsausstattung ei-
ner Finanzholding-Gruppe.

Gerade auf Grund der dynamischen Entwicklungen auf
dem Finanzmarkt ist auf nationaler Ebene kontinuierlich
zu prüfen, inwieweit die Finanzaufsicht organisatorisch
effizienter werden kann.

Um Krisen wirksam verhindern zu können, muss zudem
die präventive Aufsicht gestärkt werden: Es stellt sich die
Frage, welche Eingriffsmöglichkeiten die staatlichen
Bankenaufsichten im Vorfeld erhalten sollen:

Wann und wie sollen sie präventiv tätig werden können,
um potentielle Risiken zu unterbinden? Sollen sie in gu-
ten Zeiten ertragsstarke, aber krisenanfällige Geschäfts-
modelle wie das der DEPFA plc künftig untersagen kön-
nen? Sollen sie Fusionen von Banken zukünftig
unterbinden, wenn die Banken dadurch vielleicht „zu
groß“ oder zu „vernetzt“ werden – Stichwort: „too big to
fail“?

Die US-Subprime-Krise und die Auswirkungen der Leh-
man-Insolvenz haben gezeigt: Welche nationalen Maß-
nahmen man auch immer ergreift, welche Gesetze der
Deutsche Bundestag auch immer erlässt: Für eine wirk-
same Regulierung der Finanzmärkte sind internationale
Regelungen unerlässlich. Die wesentlichen Antworten
müssen global oder zumindest auf europäischer Ebene er-
folgen.

Nach dem großen Schock im September 2008 regen sich
jedoch schon wieder die ersten Widerstände gegen eine
stärkere Bankenaufsicht. Nicht von ungefähr warnte
Staatssekretär Asmussen im Ausschuss denn auch, dass
sich das Zeitfenster für Reformen rasch schließen könne.
Deswegen müsse man schnell handeln.

B. Bewertung des Sachverhalts
Der Untersuchungsausschuss wurde eingesetzt, um – in
Doppelung der Beratungen in den zuständigen Gremien
des Finanz- und Haushaltsausschusses – erneut die
Schieflage und Rettung der Hypo Real Estate (HRE) auf-
zuarbeiten, weil sich die Opposition davon versprach,
doch noch irgendeinen Makel am erfolgreichen Rettungs-
management der Bundesregierung finden zu können.

Die Auswertung des umfangreich beigezogenen Akten-
materials und der Zeugenaussagen zu diesem Fall bestä-
tigte: Dieser Ausschuss hat nichts Neues zu Tage geför-
dert.

Der einzige Nutzen dieses Ausschusses lag darin, noch
einmal deutlich gemacht zu haben, dass das Krisenma-
nagement der Bundesregierung bei der Bewältigung der
größten internationalen Finanzkrise seit dem Ende des
Zweiten Weltkrieges verantwortungsbewusster und effizi-
enter nicht hätte sein können.

Im Einzelnen lässt sich Folgendes feststellen:

– Die Rettung der Hypo Real Estate war notwendig und
ohne Alternative. Sie hat den damals akut gefährdeten
deutschen Finanzmarkt gesichert (I.).

– Die Bundesregierung hat die Verhandlungen zum Ret-
tungspaket professionell und zum Vorteil der Steuer-
zahler geführt. Weltweit einmalig wurde die private
Finanzwirtschaft in die Risiken der Garantiegewäh-
rung maßgeblich eingebunden (II.).

– Die Schieflage, durch die das Rettungspaket über-
haupt erforderlich wurde, ist ausschließlich auf die
Lehman-Insolvenz – eine Fehlentscheidung der US-
Regierung, die niemand vorhersehen konnte – und de-
ren Auswirkungen auf die HRE-Tochterbank DEPFA
plc nach der weltweiten Austrocknung des Interban-
kenmarktes zurückzuführen. Bis zur Lehman-Insol-
venz gab es keine Maßnahme, die das Bundesministe-
rium der Finanzen besser hätte veranlassen können als
die selbständig handelnde Bankenaufsicht (III.).

– Die deutsche Bankenaufsicht hatte alle rechtlichen
und tatsächlichen Möglichkeiten gegenüber der HRE
ausgeschöpft und deren Entwicklung eng begleitet
(IV.).

– Der Ausschuss hat keine anderen Erkenntnisse zu
Tage gefördert als die, die dem Parlament schon seit
Monaten vorlagen (V.).

I. Die Rettung der HRE durch die Bundes-
regierung mittels Gewährung von Garantien
war notwendig und alternativlos

Rund zwei Wochen nach den Verhandlungen zur Rettung
der HRE hat eine überwältigende Mehrheit von 83 Pro-
zent der Abgeordneten des Deutschen Bundestages am
14. Oktober 2008 entschieden, den deutschen Finanz-
markt mit einem umfassenden Maßnahmenpaket zu stüt-
zen. Die außergewöhnlich hohe Zustimmung zum Fi-
Die Opposition hat in den vergangenen Monaten mit die-
sem Untersuchungsausschuss wertvolle Zeit vertan.

nanzmarktstabilisierungsgesetz verdeutlicht, dass bei den
Abgeordneten über die Fraktionsgrenzen hinweg die Er-

Drucksache 16/14000 – 186 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

kenntnis bestand, dass ein systemisches Rettungspro-
gramm erforderlich war, um den deutschen Finanzmarkt
in einer internationalen Krise zu stabilisieren und so die
Sicherheit der Ersparnisse jedes einzelnen Bürgers zu ge-
währleisten.

Dieses hohe Maß an Zustimmung zeigt auch, dass sich
die Abgeordneten des Deutschen Bundestages bereits im
Oktober 2008 bewusst waren, dass die HRE eben leider
nicht als Einzelfall von den Folgen der Lehman-Insolvenz
betroffen war, sondern dass ohne flächendeckende staatli-
che Hilfe weitere Banken gleichfalls in den Abgrund ge-
rissen worden wären. Wie in den anderen Industriena-
tionen der Welt war auch in Deutschland klar, dass die
zuvor niemals für möglich gehaltenen Auswirkungen der
Lehman-Insolvenz auf die Finanzmärkte weltweit syste-
mische Rettungsprogramme für den gesamten Banken-
sektor erforderten. Es ging bei der Rettung der HRE nicht
nur um die Rettung einer einzelnen Bank, sondern um das
System als Ganzes.

Ohne die vorherige Rettung der HRE wäre ein systemi-
sches Rettungsprogramm in Deutschland allerdings nicht
mehr möglich gewesen, weil der deutsche Finanzsektor
bei einer Insolvenz der HRE unweigerlich kollabiert
wäre.

1. Die Bedeutung der Insolvenz der
Hypo Real Estate für den
deutschen Finanzmarkt

Niemand kann heute mehr in Frage stellen, dass das Ret-
tungspaket der Bundesregierung für die HRE notwendig
war. Sämtliche Zeugen haben vor dem Untersuchungs-
ausschuss bestätigt: Am 15. September 2008 ist auf dem
internationalen Finanzmarkt, der bereits in einer ange-
spannten Lage war, eine Katastrophe eingetreten, wie es
sie seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges nicht gegeben
hat. Die US-Regierung hatte sich geweigert, die renom-
mierte Investmentbank Lehman Brothers vor der Insol-
venz zu bewahren. Binnen kürzester Zeit war das Ver-
trauen der Banken untereinander zerstört – jede Bank
hielt ihr Geld zurück, der Geldkreislauf der Wirtschaft
kam zum Stillstand. Es trat sozusagen eine „Schock-
starre“ auf den Finanzmärkten ein.

Zu unsicher waren die Banken, ob und zu welchen Kon-
ditionen sie sich in Zukunft noch finanzieren können.
Weltweit herrschte große Sorge vor weiteren Bankenin-
solvenzen. Diejenigen, die Liquidität hatten, gaben sie
nicht an andere Banken weiter, sondern trugen sie allen-
falls zum Zentralbanksystem, zu sehr geringen Zinsen.
Diejenigen, die keine Liquidität hatten, erstickten fast.

Ohne das Eingreifen der Bundesregierung hätte sich der
beschriebene Prozess der Austrocknung des Interbanken-
marktes weiter fortgesetzt, mit unvorstellbaren Kettenre-
aktionen. Hierfür haben alle Zeugen vor dem Ausschuss
nur drastische Bilder gefunden: „Kernschmelze“,
„GAU“, „Apokalypse“, „Hölle“, „Abgrund“, „Weltunter-
gang“, „Tsunami“, „Armageddon“, „The Day after To-

– Die HRE war eine der sieben großen Geschäftsbanken
Deutschlands. Hätte die Bundesregierung sich bei der
HRE für eine Insolvenz entschieden, wäre keine an-
dere Bank mehr sicher gewesen. Das Vertrauen auf
den Märkten wäre weiter gesunken und die Marktteil-
nehmer hätten einander langfristig keine Liquidität
mehr zur Verfügung gestellt. Der Geldmarkt wäre dau-
erhaft zum Erliegen gekommen. Deutschland wäre in
seinem Ansehen als Finanz- und Wirtschaftsmacht
schwer beschädigt worden.

– Bei einer Insolvenz der HRE wäre der Einlagensiche-
rungsfonds in Kürze leer gewesen und hätte über keine
Mittel mehr verfügt; die Bankkunden hätten aus Angst
um ihre Einlagen ihr Geld massiv aus allen Banken
abgezogen – mit katastrophalen Folgen für das ganze
Bankensystem.

In den Worten des Präsidenten der BaFin, Sanio:

„… das deutsche System hätte in dieser Situation die-
sen Run nicht überleben können, niemand.“ (Protokoll
Nummer 17, S. 18)

– Die HRE wies eine Bilanzsumme von über 400 Mil-
liarden Euro auf. Unübersehbar wären die Folgen auch
für die große Zahl von Gläubigern der HRE gewesen,
die Forderungen gegenüber der HRE hatten, darunter
Kommunen, Versicherungen, Banken und Unterneh-
men. Die Auswirkungen eines Ausfalls hätten auch
breit gestreut Versorgungswerke, Berufsgenossen-
schaften sowie die Bundesländer und Kommunen er-
fasst. Hierzu hat Bundesbankpräsident Prof. Dr. Weber
vor dem Ausschuss ausgeführt:

„Die Hypo Real Estate war beides: Sie war extrem
verflochten im deutschen Finanzsystem, auch interna-
tional, aber primär im deutschen Finanzsystem, und
sie hatte eine Bilanzsumme über alle Einheiten der
HRE Holding hinweg, die größer war, als die der
Bank Lehman Brothers, die in Insolvenz gegangen
ist.“ (Protokoll Nummer 17, S. 96 f.)

Wirft man einen Blick über den Atlantik, so sieht man,
dass die USA für die gesamtwirtschaftlichen Folgen ihrer
Entscheidung, die US-Investmentbank Lehman Brothers
nicht zu stützen, teuer bezahlt haben: In der Folge wurde
ein Rettungspaket in Höhe von 700 Milliarden US-Dollar
notwendig, gleichwohl stürzte die Wirtschaft ab und die
Zahl der Arbeitslosen schnellte nach oben (vgl. Zeit-On-
line vom 19. Februar 2009: „Finanzkrise reißt US-Wirt-
schaft mit sich“).

„Der Spiegel“ berichtete zur Beurteilung dieser Entschei-
dung in den USA am 9. März 2009:

„Dass Lehman fiel, gilt in New York heute als womöglich
größter politischer Fehler aller Zeiten – dümmer als die
Schweinebucht-Invasion und folgenreicher als der Irak-
Krieg.“

Die Insolvenz von Lehman Brothers hat gezeigt, dass es
sich für Staaten letztlich verbietet, systemisch relevanten
morrow“, um einige zu nennen. Die durch die Beweisauf-
nahme gewonnenen Erkenntnisse bestätigen erneut:

Banken Hilfe zu verweigern, weil die sich daraus für das
Weltfinanzsystem ergebenden Gefahren und die volks-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 187 – Drucksache 16/14000

wirtschaftlichen Kosten bei einem Zusammenbruch einer
solchen Bank um ein Vielfaches höher liegen als die fis-
kalischen Kosten einer Rettung.

Diese Tatsachen kann niemand mehr bestreiten. Bundes-
bankpräsident Prof. Dr. Weber hat daher zu Recht im
Ausschuss noch einmal betont, dass es nicht um die Ret-
tung einer Bank ging, sondern darum,

„Schaden von den Bürgerinnen und Bürgern abzuwen-
den“ (Protokoll Nummer 17, S. 104).

Weiter führte er aus:

„Also, ich glaube, dass natürlich dies sehr weitreichende
und für den Steuerzahler auch wirklich dramatische Ent-
scheidungen sind, die die Bundesregierung hier treffen
musste. Ich glaube jedoch, dass sie alternativlos waren
und dass in der damaligen Situation die Abwehr dieser
Gefahren eine Entscheidung war, die meines Erachtens
zum Wohle des Volkes mehr beigetragen hat als jede al-
ternative Entscheidung, nämlich nicht so zu entschei-
den.“ (Protokoll Nummer 17, S. 101 f.)

2. Alternativen zur Struktur des Rettungs-
pakets der Bundesregierung?

Im Verlauf des Ausschusses musste sogar die Opposition
eingestehen, dass die Rettung der HRE ohne Alternative
war:

„Insofern sei zwar die Rettung der HRE ohne Alternative
gewesen, sagte Schick, aber nicht die Art und Weise, wie
es dann geschah.“ (Zeit-Online vom 19. August 2009)

Die Kritik richtete sich deshalb schnell auf die Struktur
des Rettungspakets. Hier wurde dann – im Grunde wider
besseres Wissen – willkürlich behauptet, Alternativen
seien überhaupt nicht erwogen worden:

„Fragt man genauer nach, dann wurden mögliche Hand-
lungsalternativen überhaupt nicht untersucht.“ (Zwi-
schenbilanz Dr. Schick vom 10. August 2009,
www.gerhardschick.net)

Dass dies sehr wohl geschehen ist, lässt sich von jeder-
mann dem inzwischen auf der Internet-Seite der „Finan-
cial Times“ Deutschland am 7. Juli 2009 veröffentlichten
Protokoll der BaFin über den Verlauf des ersten Rettungs-
wochenendes (Dokument Nummer 17) entnehmen.

Dass die Rettung der HRE auch in ihrer Struktur alterna-
tivlos war, hat der Vorstandsvorsitzende der Deutschen
Bank, Dr. Ackermann, als Zeuge vor dem Ausschuss be-
stätigt:

„Wir haben an diesem Samstag alle Alternativen geprüft,
auch mit vielen externen Beratern, Rechtsberatern, Insol-
venzexperten, wie ich es geschildert habe. Es gab effektiv
keine. Immer dann, wenn wir eine vermeintliche Lösung
hatten, haben wir gesehen, dass irgendwie eine Querver-
bindung bestand, die dann wieder zur Holding zurückge-
führt hat, oder andere finanzielle Verflechtungen, sodass

Sämtliche Alternativen zu einer Rettung der HRE schie-
den aus: Eine isolierte Teilinsolvenz der DEPFA plc, ein
Herauslösen der Risiken aus dem HRE-Konzern, eine Si-
cherungsübereignung der Anteile an den Tochterbanken
und ein Verkauf der Anteile an den deutschen Tochter-
banken. Um diese Alternativen durchzuprüfen, waren bei
den Rettungsverhandlungen auf Seiten des Bundes die
Hauptverantwortlichen der Bankenaufsicht, die Präsiden-
ten von Bundesbank und BaFin, mit ihrer umfassenden
Expertise und einer großen Anzahl Experten aus ihren je-
weiligen Häusern anwesend.

Insbesondere schied eine Teilinsolvenz der DEPFA plc
aus, weil der Buchwert der Holding an der DEPFA plc,
der bei knapp 5,5 Milliarden Euro lag, aus dem noch fri-
schen Kauf dann vollständig hätte abgeschrieben werden
müssen. Dies hätte zu einer völligen Überschuldung der
HRE-Gruppe geführt, zumal die HRE-Holding ihrerseits
zur Finanzierung des Kaufes ein Darlehen bei einer ihrer
Töchter aufgenommen hatte.

Ausführlich beraten wurden zudem Konstruktionen mit
Sicherungsübereignungen, wie einer doppelten Treuhand,
bei der zwei Treuhänder, die nacheinander in ihren Rech-
ten gestaffelt gewesen wären, die Aktien und dadurch die
deutschen Gesellschaften hätten herauslösen können.
Auch diese Konstruktion wäre jedoch mit mehreren ho-
hen juristischen Risiken behaftet gewesen: Zum einen
wäre jedes Geschäft im Vorkonkursstadium anfechtbar
gewesen und wäre mit Sicherheit vom Insolvenzverwalter
der Holding später wegen inkongruenter Deckung ange-
fochten worden. Zum anderen hätte sich die Holding bei
Herausgabe der deutschen Töchter praktisch ihres gesam-
ten Vermögens beraubt.

Insofern wurden letztlich sämtliche erwogenen Alterna-
tivszenarien zu recht wegen praktischer oder rechtlicher
Probleme verworfen. Wer immer noch behauptet, Alter-
nativszenarien seien nicht untersucht worden, sagt damit
schlicht die Unwahrheit.

II. Die Verhandlungsführung der Bundes-
regierung mit den privaten Banken
zum Rettungspaket

Weltweit ist es keinem Finanzministerium gelungen, den
privaten Bankensektor in einem solchen Maße am Garan-
tiepaket einer Bankenrettung zu beteiligen, wie dies in
Deutschland erreicht worden ist. Die von der Opposition
erhobenen Vorwürfe, z. B. Staatssekretär Asmussen hätte
vor den Verhandlungen den Sonderprüfungsbericht der
Bundesbank zum Risikomanagement und zu den IT-Pro-
blemen der HRE vom Frühjahr 2008 lesen müssen, wur-
den entkräftet.

1. Die Einbindung der privaten
Finanzwirtschaft

Die Opposition behauptet,
die Vernetztheit des ganzen Systems keine andere Lösung
zuließ.“ (Protokoll Nummer 15, S. 79)

„Asmussen habe die Rettung miserabel verhandelt“.
(Dr. Wissing, Focus vom 6. Juli 2009)

Drucksache 16/14000 – 188 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Tatsache ist: Deutschland ist der einzige Staat weltweit, in
dem es einer Regierung gelungen ist, den privaten
Finanzsektor in signifikanter Höhe an dem Risiko eines
staatlichen Garantierahmens zu beteiligen. Dieser Um-
stand spricht für sich und stellt einen großen Verhand-
lungserfolg der Bundesregierung dar.

Die Opposition versucht diesen Erfolg heute kleinzureden
und verweist darauf, dass ja der Bund mittlerweile Mehr-
heitseigentümer der HRE und dadurch das Risiko des
Finanzsektors erheblich gesunken sei. Sie verschweigt
aber, dass eine Verstaatlichung der HRE an den entschei-
denden Rettungswochenenden im September und Okto-
ber 2008 überhaupt nicht zur Debatte stand.

Bei sämtlichen ausländischen Rettungsaktionen hat sich
der private Finanzsektor an den Garantien nicht beteiligt.
Allenfalls wurden in Einzelfällen die Eigentümer des zu
stützenden Instituts zu einer Beitragsleistung verpflichtet.
Hier nur einige Beispiele:

– Die Rettung des Dexia-Konzerns Ende September
2008 durch Belgien, Frankreich und Luxemburg ging
vollständig zu Lasten der öffentlichen Hand, der pri-
vate Finanzsektor beteiligte sich nicht; lediglich An-
teilseigner der Dexia steuerten eine Milliarde Euro
bei, wobei einer dieser Anteilseigner, der Versicherer
Ethias, kurz darauf selbst staatliche Hilfe in Anspruch
nehmen musste.

– Die Rettung des belgisch-niederländisch-luxemburgi-
schen Finanzkonzerns Fortis erfolgte letztlich durch
eine vollständige Übernahme des Konzerns durch die
Benelux-Staaten im Herbst 2008. Eine Beteiligung des
privaten Finanzsektors sucht man auch hier vergebens.

– Die Rettung der isländischen Bank Glitnir erfolgte
Ende September 2008 durch den Ankauf von 75 Pro-
zent der Anteile der Bank für 600 Millionen Euro al-
lein durch die isländische Regierung.

– Bei der Rettung von Bradford & Bingley (UK) am
29. September 2008 übernahm der britische Staat die
Risiken vollständig; die Kundeneinlagen und die Nie-
derlassungen kaufte die spanische Santander-Gruppe,
die sich für beide offensichtlich werthaltigen Unter-
nehmensteile interessierte.

– Im Fall der Schieflage von Bear Stearns (USA) über-
nahm die Investmentbank J. P. Morgan im März 2008
das Unternehmen. Dabei übernahm die US-Notenbank
eine Garantie für hochriskante Wertpapiere von Bear
Stearns in Höhe von 29 Mlliarden US-Dollar, während
sich J. P. Morgan nur mit einer Milliarde US-Dollar
beteiligte.

– Die Bank of America (USA) erhielt im Januar 2009
Staatshilfen in Höhe von etwa 118 Milliarden US-Dol-
lar.

Damit zeigt sich: Bis zur Rettung der HRE haben bei ei-
ner Bankenrettung weltweit nur solche Finanzinstitute ei-
genes Geld eingesetzt oder eigenes Risiko übernommen,

HRE hat die Bundesregierung daher, zur Entlastung des
deutschen Steuerzahlers, dem deutschen Finanzsektor ei-
nen international einmaligen Beitrag bis zur Schmerz-
grenze – manche im privaten Finanzsektor sagen sogar:
darüber hinaus – abverhandelt.

2. Bis heute ist aus den Garantien kein Euro
an Steuergeldern geflossen

Wenn von der Opposition immer wieder über die enor-
men Kosten geklagt wird, die dem Steuerzahler durch die
Rettungsmaßnahmen des Bundes für die HRE entstanden
sein sollen,

– „Auch Gerhard Schick, Obmann der Grünen im Aus-
schuss, forderte den Rücktritt des Staatssekretärs und
konstatierte: ‚Die Folge ist ein Milliardenschaden für den
Steuerzahler.‘“ (tagesschau.de vom 18. August 2009)

oder in der Presseerklärung von Dr. Wissing am 1. Juli
2009:

„[…] Zehn Milliarden Euro soll die Rettungsaktion den
Staat bereits gekostet haben.“ –

so hilft zur Einordnung dieser Behauptungen ein Blick
auf die Fakten:

Bis zum heutigen Tage sind den Steuerzahlern aus der
Gewährung der Garantien für die HRE keinerlei Kosten
entstanden, weil diese Garantien bislang nicht gezogen
worden sind. Sie dienten vor allem dazu, die HRE auf
dem Markt wieder „kreditwürdig“ zu machen, sodass sich
die anderen Marktteilnehmer wieder bereitfanden, der
HRE die erforderlichen Liquiditätslinien zu gewähren.
Das heißt: Bislang ist noch nicht ein Cent Steuergeld aus
dem durch die Bundesregierung verhandelten Rettungs-
paket an die HRE oder ihre Gläubiger abgeflossen. Bun-
desbankpräsident Prof. Dr. Weber hat im Übrigen noch
einmal klargestellt, dass die Kosten der Bankenrettung
keineswegs stetig steigen, wie von der Opposition immer
wieder fälschlich behauptet:

„Dr. Volker Wissing (FDP): Herr Weber, weshalb geht
eigentlich der Preis für die Bankenrettung für den Steuer-
zahler immer weiter nach oben?

Zeuge Prof. Dr. Axel Weber: Ich glaube, Herr Wissing,
dass wir den Preis für die Bankenrettung noch gar nicht
festhalten können. […] Was zurzeit erfolgt, sind Engage-
ments. Es sind Kredite, es sind Garantien. Hier gibt es im
Finanzmarktstabilisierungsgesetz die Unterstellung einer
gewissen Ausfallwahrscheinlichkeit in Höhe von 5 Pro-
zent für diese Liquiditätsgarantien. Abgerechnet wird am
Schluss. Wie hoch der Preis der Bankenrettung endgültig
sein wird, kann Ihnen keiner verlässlich sagen.“ (Proto-
koll Nummer 17, S. 101)

Abhängig von der weiteren Entwicklung der Märkte ist es
durchaus vorstellbar, dass die HRE in einigen Jahren wie-
der profitabel wirtschaften kann.

Zu Recht hat der Bundesminister der Finanzen deshalb im

die eine Beteiligung an dem betroffenen Institut hielten
oder eine solche erwerben wollten. Bei der Rettung der

Ausschuss – ermuntert durch die Vertreter von BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN – verlangt, dass dann aber auch

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 189 – Drucksache 16/14000

ein weiterer Untersuchungsausschuss eingesetzt werden
müsse, damit er das Lob dafür ernten könne:

„Zeuge Peer Steinbrück: Dann möchte ich einen erneu-
ten Untersuchungsausschuss haben. Der kann eintägig
tagen. Aber am Ende bitte mit Sänfte hier raustragen!“
(Protokoll Nummer 22, S. 86)

3. Einnahmen des Bundes aus Gebühren für
die Garantien

Ein weiteres Beispiel für die Chuzpe der Opposition ist
die Äußerung des Abgeordneten Dr. Troost vom 31. Juli
2009 zu der Feststellung, dass die privaten Banken für
ihre Kredite an die HRE Zinszahlungen vereinbart hatten:

„Mir wäre es […] lieber, dass die Steuerzahler Gebühren
erhalten, wenn sie schon mit riesigen Beträgen ins Risiko
gehen müssen, um ein Kreditinstitut wie die Hypo Real
Estate zu retten.“ (Stuttgarter Zeitung vom 31. Juli 2009)

Auch an dieser Stelle zeigt sich entweder wieder, wie un-
informiert die Opposition in diesen Untersuchungsaus-
schuss gegangen ist, oder wie eindeutige Fakten einfach
ignoriert werden, um vielleicht eine im Wahlkampf er-
folgversprechende Schlagzeile zu gewinnen.

Tatsache ist: Die Bundesregierung hatte noch vor Einset-
zung des Untersuchungsausschusses am 26. März 2009
auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP hin klarge-
stellt, dass der Bund aus den Garantien allein im Jahr
2009 von der HRE rund 262 Millionen Euro einnehmen
wird. Für die aktuell vom Sonderfonds Finanzmarktstabi-
lisierung ausgereichten Garantien wird der Bund voraus-
sichtlich zusätzliche 262 Millionen Euro einnehmen.
Hinzu kommen Einnahmen für die letzten Monate in
2008 in Höhe von 25,7 und 48,8 Millionen Euro (vgl.
Bundestagsdrucksache 16/12486, Frage 27).

Insgesamt ergibt dies einen Betrag von rund 600 Millio-
nen Euro, der als Einnahme im Bundeshaushalt zu Buche
schlägt und damit dem Steuerzahler allein schon bis zum
Ende des Jahres 2009 zu Gute kommt.

Diese Zahlen wurden übrigens nicht nur den Abgeordne-
ten des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt,
sondern zudem bereits am 25. März 2009 ausführlich und
in allen Einzelheiten in der „Financial Times Deutsch-
land“ wiedergegeben.

4. Die Verhandlungsstrategie der Bundes-
regierung war erfolgreich

Bevor die Opposition überhaupt die wesentlichen Teil-
nehmer der Rettungsverhandlungen vernommen hatte,
behauptete sie bereits, das Bundesministerium der Finan-
zen hätte sich nicht früh genug in die Verhandlungen zur
Rettung der HRE eingeschaltet:

„Der Staat sei hier ‚ganz schwach aufgestellt‘ gewesen
monierte […] FDP-Obmann Volker Wissing. So sei […]

„Zum entscheidenden Krisentreffen sei er [Asmussen]
völlig unvorbereitet ‚hineingestolpert‘ und zudem noch
alleine erschienen, empört sich der FDP-Abgeordnete
Wissing.“ (tagesschau.de vom 18. August 2009)

Dr. Schick: „Auf jeden Fall hätte man sich im Bundes-
finanzministerium […] gründlich vorbereiten können. So
aber stolperte man in die erste HRE-Rettungsaktion Ende
September 2008 hinein.“ (Spiegel-Online vom 27. Juli
2009) – „Die deutschen Banken haben die schwache Ver-
handlungsposition des Staates ausgenutzt.“ (Der Tages-
spiegel vom 28. Juli 2009)

Inzwischen weiß auch die Opposition: Hätte das Bundes-
ministerium der Finanzen von Anfang an am Verhand-
lungstisch gesessen, hätten die Banken sich voll auf den
Staat verlassen und keine Eigenanstrengungen mehr un-
ternommen.

Diese für alle Beobachter der politischen Bühne auf der
Hand liegende Tatsache beschrieb auch Staatssekretär
Asmussen noch einmal im Ausschuss:

„Es war die Überlegung: Je später es [das Bundesfinanz-
ministerium] erscheint, desto höher kann der Beitrag des
Finanzsektors sein. […] weil immer allen Beteiligten klar
ist: Wenn wir kommen, zahlen wir was oder übernehmen
eine Garantie.“ (Protokoll Nummer 21, S. 58)

Allerdings nannten die Zeugen Blessing und
Dr. Ackermann die späte Beteiligung der Bundesregie-
rung an den Verhandlungen „mutig“ bzw. „sehr mutig“
(Protokoll Nummer 16, S. 58). Das Vorgehen war jedoch
auch mit dem Bundeskanzleramt abgestimmt, wie der
Zeuge Dr. Weidmann bestätigte:

„[…] es bestand Einigkeit darüber, dass, sobald der
Bund natürlich am Verhandlungstisch erscheint, sich die
Forderungen gegen den Bund richten würden und dass
man im Verlaufe des Sonntages dann an den Verhandlun-
gen teilnimmt.“ (Protokoll Nummer 21, S. 16)

Auch Bundeskanzlerin Dr. Merkel bestätigte öffentlich,
dass sie sich „mit Finanzminister Peer Steinbrück in der
Verhandlungsführung sehr einig“ gewesen sei, „mit der
Entscheidung bis zum letzten Moment“ zu warten
(Focus.de vom 16. August 2009).

Die Kanzlerin führte auch absprachegemäß das letzte ent-
scheidende Telefonat mit Dr. Ackermann, weil Finanzmi-
nister Steinbrück wusste, dass sie als Bundeskanzlerin
noch mehr bei den Banken „rausholen“ konnte (vgl. Pro-
tokoll Nummer 22, S. 76).

Die klare Strategie der Bundesregierung hat bei den Ban-
kenvertretern Wirkung gezeigt. Hierzu der ehemalige
Präsident des Bundesverbandes Deutscher Banken, Prof.
Dr. h.c. Müller:

„Das, was uns missfallen hat, war die absolute Härte, mit
der zunächst hier durch das Bundesfinanzministerium die
Staatssekretär Asmussen zu spät und unvorbereitet zur
Runde gestoßen.“ (Spiegel-Online vom 27. Juli 2009)

Banken eher ultimativ aufgefordert wurden, dieses Thema
unter sich zu regeln.“ (Protokoll Nummer 20, S. 10)

Drucksache 16/14000 – 190 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank,
Dr. Ackermann, meinte zur Verhandlungsführung des
Bundesministeriums der Finanzen:

„Das hätte ich anstelle des Finanzministeriums auch so
gemacht.“ (Protokoll Nummer 15, S. 90)

Ziel der Bundesregierung war es von Anfang an, „den
privaten Sektor wirklich nennenswert in die Lösung ein-
zubinden“. In den Gesprächen mit den Vertretern der
Bundesregierung wurde deutlich gemacht, „dass diese
Lösung nur zustande kommt, wenn es einen nennenswer-
ten, dominanten Anteil des privaten Sektors geben
würde“ (Prof. Dr. Weber, Protokoll Nummer 17, S. 78).

Die Vernehmung der Vertreter der an dem Rettungspaket
beteiligten privaten Banken hat bestätigt: Die Verhand-
lungsstrategie der Bundesregierung war erfolgreich. Die
Banken sind mit ihrem Anteil am Rettungspaket an die
äußerste Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gegangen, zu-
mal in einer angespannten Marktlage. Dabei hat die Bun-
desregierung buchstäblich bis zur letzten Minute Druck
auf die Banken ausgeübt, indem sie mehrfach drohte, die
Verhandlungen endgültig scheitern zu lassen (vgl. Doku-
ment Nummer 17).

Im Übrigen hat die Bundesregierung letztlich lediglich
Garantien ausgesprochen, während die privaten Banken
der HRE tatsächlich Geld zur Verfügung gestellt haben.
Der Vorstandsvorsitzende der Commerzbank, der Zeuge
Blessing, meinte daher respektvoll:

„Das war eine mutige Strategie; da habe ich viel von ge-
lernt.“ (Protokoll Nummer 16, S. 64)

Die Bundesregierung habe keineswegs, wie von der Op-
position behauptet, „vor den Banken kapituliert“ (Blog
der FDP-Bundestagsfraktion vom 16. Juli 2009). Ge-
nauso hat es der Vorstandsvorsitzende der Deutschen
Bank, Dr. Ackermann, als Zeuge vor dem Ausschuss dar-
gestellt:

„Wenn man taktisch gespielt hat, hat man es also sehr gut
und sehr weit getrieben. […] Wenn man dort – und ich
will das nicht in Abrede stellen – taktisch negoziiert hat,
dann hat man es sehr mutig gemacht. […] 8,5 Milliarden
ist für die deutschen Banken ein Riesenbetrag. Zählen Sie
einmal zusammen, was die Banken verdienen. Die kom-
men in einem Jahr in Deutschland nicht auf 8 Milliarden.
Das heißt, das ist ein Jahresergebnis, das hier im Feuer
steht, und das ist ein gewaltiger Brocken. […] es war […]
die Grenze des Möglichen für beide, […] mehr könnten
wir beim besten Willen nicht darstellen.“ (Protokoll Num-
mer 15, S. 84 und 108)

Der ehemalige Präsident des Bundesverbandes Deutscher
Banken, der Zeuge Klaus-Peter Müller, hat vor dem Aus-
schuss gesagt:

„Wir haben die Haltung der Bundesregierung, wenn ich
es mal so sagen darf, als knüppelhart empfunden.“ (Pro-
tokoll Nummer 20, S. 17)

Zugleich hat Dr. Ackermann klargestellt, dass der Bun-

„Die Bundesregierung war außerordentlich konstruktiv
in der Suche nach Lösungen.“ (Protokoll Nummer 15,
S. 101)

Es ist nicht ersichtlich, was bei den Verhandlungen im Er-
gebnis konkret besser gewesen wäre, wenn sich das Bun-
desministerium der Finanzen zum Beispiel drei Tage frü-
her offen in die Verhandlungen eingeschaltet und die
ganze Zeit mit am Tisch gesessen hätte.

Es blieb auch offen, was die privaten Banken bei der Prü-
fung der HRE in Vorbereitung ihrer Rettung angeblich
unterlassen haben sollen, so dass eine eigene Prüfung
durch Bundesbehörden zwingend erforderlich gewesen
wäre. Den privaten Banken war von Anfang an bewusst,
dass eine Insolvenz der HRE für alle Kreditinstitute unab-
sehbare Folgen gehabt hätte. Eine höhere Motivation,
sich größtmöglich anzustrengen, ist für keinen der betei-
ligten Bankenvertreter denkbar. Der Vorstandesvorsit-
zende der Deutschen Bank, Dr. Ackermann, musste daher
vor dem Ausschuss einräumen, dass es der Bundesregie-
rung sogar gelungen ist, am Ende der Verhandlung

„noch 1,5 Milliarden mehr aus mir herauszupressen“
(Protokoll Nummer 15, S. 88).

Es habe „viel zu viel auf dem Spiel“ gestanden (vgl. Pro-
tokoll Nummer 15, S. 77), als dass die privaten Banken
sich hätten auf Experimente einlassen können. Im Übri-
gen konnte die Bundesregierung durchsetzen, dass sich
der private Bankensektor im Rahmen des zweiten Ret-
tungspakets nunmehr ohne Ausfallgarantie des Bundes
beteiligt und zwar in Höhe von 15 Milliarden Euro. Die
Opposition hat daran folgende Kritik geäußert:

„FDP-Obmann Wissing kritisierte, dass sich die Vertei-
lung des Risikos der HRE-Rettung vom ersten zum zwei-
ten Krisengespräch weiter zuungunsten des Staates ver-
schoben habe. Er spielte damit auf den Fakt an, dass es
den Privatbanken unter Ackermanns Regie gelungen war,
ihre möglichen Verluste aus dem Rettungspaket auf
8,5 Mrd. Euro zu deckeln.“ (Handelsblatt vom 29. Juli
2009)

Das ist wiederum falsch, weil der Anteil von 8,5 Milliar-
den Euro schon beim ersten Krisengespräch feststand: So
steht es im Übrigen bereits in der Drucksache des Finanz-
ausschusses 16(7)0295 vom 29. September 2008.

Die Vertreter der Opposition haben darüber hinaus gefor-
dert, die Regierung hätte einen Krisenstab einrichten sol-
len:

„Der Staat war auf jeden Fall schwach. […] Es ist kein
Krisenstab gebildet worden.“ (Dr. Schick, Spiegel-Online
vom 27. Juli 2009)

„Als ich im vergangenen Mai einen Krisenstab für den
Fall von Bankenpleiten forderte, wurde das leider igno-
riert – bis dann bei der HRE die Finanz-Sicherungen
durchgebrannt sind.“ (Dr. Schick, Mannheimer Morgen
vom 6. Mai 2009)

So etwas klingt, als ob es gelte, eine Geiselnahme zu be-

desregierung der Balanceakt einer harten, aber konstruk-
tiven Verhandlung gelungen ist:

wältigen. Das BMF hatte im Gegensatz zum Bundeskanz-
leramt nicht mit organisatorischen Veränderungen auf die

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 191 – Drucksache 16/14000

Finanzmarktkrise reagiert. Staatssekretär Dr. Mirow
führte dazu aus:

„Leicht überspitzt gesagt: Die gesamte Abteilung VII und
der für sie zuständige Staatssekretär und der Minister wa-
ren ein Krisenstab.“ (Protokoll Nummer 15, S. 18)

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ merkt hierzu am
18. August 2009 treffend an:

„Ebenso abwegig scheint es, ein ‚Versagen‘ der Regie-
rung daraus herzuleiten, dass sie keinen Krisenstab ge-
bildet habe. Wer sonst hätte denn dort sitzen sollen als die
ohnehin eingeschalteten Politiker und Beamten? Und
welches Signal wäre dies wohl gewesen für ein Finanz-
system, das nach dem Niedergang der amerikanischen In-
vestmentbank ‚Lehman Brothers‘ wirklich am Abgrund
stand?“.

Als Fazit der Beweisaufnahme im Untersuchungsaus-
schuss bleibt festzuhalten: Es war nicht die Bundesregie-
rung, die die Krise verursacht oder verschärft hat, die
Bundesregierung hat die Krise gemeistert.

5. Zum Informationsstand der Vertreter der
Bundesregierung bei den Verhandlungen
zum Rettungspaket

Bevor die Opposition die Akten der Bundesregierung
überhaupt gesehen hatte, behauptete sie, das Bundes-
ministerium der Finanzen habe ohne irgendeine Informa-
tionsgrundlage über die Rettung der HRE entschieden
und sich nur auf die Angaben privater Banken verlassen:

„‚Asmussen ist unvorbereitet und dilettantisch in die Ret-
tungsgespräche im September 2008 gegangen‘, urteilt
der FDP-Parlamentarier […] Volker Wissing. […] ‚Er-
schreckend‘, findet FDP-Finanzpolitiker Volker Wissing
die ‚One-Man-Show‘ von Asmussen.“ (Wirtschaftswoche
vom 27. Juli 2009)

„Wissing erklärte, Asmussen habe schließlich ‚nur noch
den Scheck unterschreiben‘ dürfen.“ (Süddeutsche Zei-
tung vom 18. Juni 2009)

Die Aussagen der Zeugen beweisen das Gegenteil: Der
Vorstandsvorsitzende der Commerzbank, der Zeuge
Blessing, schilderte dem Ausschuss seinen Eindruck:

„Mein Gefühl war: Nachdem Herr Asmussen dann am
Sonntag ab 17 Uhr da war: Der war voll im Film. Es war
nicht so, dass er nicht wusste, worum es geht, und ich
hatte auch das Gefühl, er weiß genau, welche Dimension
und welche Problematik da ansteht.“ (Protokoll Num-
mer 16, S. 63 f.)

Die ins Blaue hinein geäußerte Behauptung der FDP,
Asmussen sei in die Verhandlungen „hineingestolpert“
(Dr. Wissing, zitiert in der Süddeutschen Zeitung vom
28. Juli 2009) hat der Zeuge Blessing deutlich zurückge-
wiesen (Protokoll Nummer 16, S. 63). Asmussen habe
vielmehr einen „sehr kompetenten Eindruck gemacht“:

„Ich hatte a) das Gefühl in den Gesprächen, er wusste

dene Modelle der Rettung erwogen hatten […].“ (Proto-
koll Nummer 16, S. 68 f.)

Damit steht fest: Nicht die Bundesregierung ist in die Ret-
tung der HRE „hineingestolpert“, sondern die Opposition
ist in diesen Untersuchungsausschuss hineingestolpert,
ohne sich vorher richtig zu informieren. Hinzu kommt:
Die Präsidenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht und der Bundesbank waren von Anfang an
in die Rettungsverhandlungen eingebunden und hatten das
Bundesfinanzministerium laufend telefonisch informiert.
Sie waren „Augen und Ohren“ der Bundesregierung.
Hierzu Bundesbankpräsident Prof. Dr. Weber:

„Während der gesamten Verhandlungen über das ganze
Wochenende vom 26. bis 28.09. und insbesondere am
Sonntag, dem 28.09., war ich persönlich in kontinuierli-
chem Kontakt zu der Bundesregierung, primär zu Staats-
sekretär Asmussen, aber auch vereinzelt zu Minister
Steinbrück und dem Abteilungsleiter im Kanzleramt,
Dr. Weidmann. Die Bundesregierung wurde von mir über
den Fortschritt, aber auch über die Probleme der Ver-
handlungen regelmäßig informiert. […] Für mich war
das eine in meiner Erinnerung sehr inhaltsorientierte und
sehr fokussierte Diskussion, die durchaus fachlich hohe
Qualität hatte.“ (Protokoll Nummer 17, S. 73)

Daher kommt Prof. Dr. Weber zutreffend zu dem Schluss:

„Für mich war es nicht erstaunlich, dass das Finanz-
ministerium und insbesondere der Staatssekretär genau
im Bilde waren über den Stand der Verhandlungen.“
(Protokoll Nummer 17, S. 102)

Die Bankenaufsicht hat dem Bundesfinanzministerium
für die Rettungsverhandlungen zudem umfangreiche In-
formationen über die Situation der HRE zur Verfügung
gestellt, darunter detaillierte Listen über die Kredit-, Ver-
mögens- und Liquiditätsverhältnisse des Konzerns.

Staatssekretär Asmussen hat im Ausschuss ausführlich
dargelegt, wann er welche Informationen zur Situation
der Hypo Real Estate vom zuständigen Bankenreferat des
BMF, der Bundesbank und der BaFin erhalten hat: Am
26. September 2008 hatte die BaFin beispielsweise Ver-
merke über die Auswirkungen einer Insolvenz der HRE
auf den Finanzmarkt, auf die freiwillige Einlagensiche-
rung des Bundesverbands deutscher Banken und auf den
Pfandbriefmarkt sowie eine umfangreiche Gläubigerliste
an die Fachabteilung im BMF gesandt, die die Informa-
tionen an Staatssekretär Asmussen weiterleitete.

Ergänzend zu diesen Unterlagen hatte Asmussen am
27. September 2008 eine E-Mail des bei der BaFin für die
Versicherungsaufsicht zuständigen Exekutivdirektors mit
einem Vermerk zu den Auswirkungen einer Insolvenz der
HRE auf den Versicherungssektor und am 28. September
2008 eine Aufstellung der Millionenkreditmeldungen an
die Bundesbank sowie Informationen über die Verflech-
tung der HRE-Gruppe mit anderen Banken, Versicherun-
gen und öffentlichen Körperschaften erhalten.

Bundesbankpräsident Prof. Dr. Weber hatte Staatssekretär

genau, um welche Beträge es geht, er wusste, dass wir
verschiedene Lösungen durchdiskutiert hatten, verschie-

Asmussen seit dem 26. September 2008 kontinuierlich
über den Fortgang der Verhandlungen und über Probleme

Drucksache 16/14000 – 192 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

und Fortschritte auf dem Laufenden gehalten. Insbeson-
dere informierte Prof. Dr. Weber ihn über die erwogenen
alternativen Lösungsmöglichkeiten und die diesbezügli-
chen technischen Details. Eine Beratung der Zeugen
Asmussen und Steinbrück durch das zuständige Fachrefe-
rat des BMF fand an diesem Wochenende nicht statt. Der
zuständige Referatsleiter sagte – bezogen auf die Vorbe-
reitung der Leitung des BMF für die Rettung der HRE –
aus, es gab im Referat „nichts an Erkenntnissen, welche
die Entscheidungsfindung der Vorgesetzten in irgendeiner
Weise hätten befruchten können“ (vgl. Protokoll Num-
mer 10, S. 85).

Bankenaufsicht, Bundesregierung und Vertreter der Kre-
ditwirtschaft haben gegenüber der Hypo Real Estate an
einem Strang gezogen: Alle drei Parteien hatten das glei-
che Interesse, das Rettungspaket auf möglichst belast-
bare Informationen zur Situation der HRE zu stellen.
Bundesregierung und Banken mussten lediglich zu einer
für beide Seiten akzeptablen Quote bei der Übernahme
der Risiken finden. Auch ausweislich des mittlerweile
öffentlichen Protokolls zu den Rettungsverhandlungen
(Dokument Nummer 17) wurden alternative Rettungs-
szenarien in den Verhandlungen ausführlich erörtert und
geprüft.

Selbstverständlich war es für keinen der Beteiligten am
„Rettungswochenende“ möglich, die Angaben der Hypo
Real Estate umfassend durch eine Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaft untersuchen zu lassen. Derartige Prüfungen
dauern Wochen und hätten im Ergebnis nichts gebracht.
Zum einen befand sich die Marktsituation in einem stän-
digen Umbruch und zum anderen bestand am „ob“ der
Rettung ja kein Zweifel: Der potentielle Schaden aus ei-
ner Insolvenz mit der Wucht einer 400 Milliarden Euro
Bilanz lässt sich kaum beziffern. Die Rettung der Hypo
Real Estate wäre daher auch richtig gewesen, wenn im
September 2008 bereits tatsächlich 80 oder 100 Milliar-
den Euro an Garantien erforderlich gewesen wären.

Niemand kann in Anbetracht der umfangreichen Informa-
tionsgrundlagen sowohl schriftlicher als auch mündlicher
Art immer noch behaupten, der Staatssekretär sei unvor-
bereitet und ohne Kenntnis der Situation der HRE in die
Verhandlungen gegangen.

6. Zur Kritik der Opposition am Krisen-
management der Bundesregierung

Im Laufe des Untersuchungsverfahrens hat sich die Op-
position nacheinander in verschiedene Details verbissen.
„Die ZEIT“ schrieb hierzu am 30. Juli 2009:

„Insbesondere der Vertreter der FDP, Volker Wissing, ist
ein Meister im substanzlosen Spiel mit den Medien. Da
fordert er vor laufenden Kameras, der Staat hätte die
Banken schneller verstaatlichen sollen, während seine
Partei genau diese Verstaatlichung der HRE um ein Haar
verhindert hätte. So drängt sich der Verdacht auf, der

Hierzu teilt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am
18. August 2009 folgende Beobachtung mit ihren Lesern:

„Was in der Endphase des Wahlkampfs an Verdrehung
von Zeugenaussagen und Dokumenten möglich ist, grenzt
schon an Verleumdung. Man reibt sich mitunter die Au-
gen, wenn man nach dem gemeinsam erlebten Auftakt ei-
ner Vernehmung mit anhört, welche Skandale die drei
Finanzpolitiker [der Opposition] vor laufender Kamera
für nunmehr ‚endgültig erwiesen‘ halten, während sich
drinnen im Saal die ganz und gar unspektakuläre Befra-
gung weiterschleppt.“

Gleichwohl hat sich der Ausschuss pflichtgemäß mit den
teilweise absurden Vorwürfen und Verschwörungstheo-
rien der Opposition auseinandergesetzt und ist zu dem Er-
gebnis gelangt, dass diese Vorwürfe ins Leere gehen.

a) Zum Vorwurf, die Präsidenten von Bundes-
bank und BaFin hätten die Bundesregie-
rung in kollusivem Zusammenwirken mit
den Banken über den tatsächlichen
Liquiditätsbedarf der HRE getäuscht

Zunächst behauptete die Opposition lautstark, eine Äuße-
rung von Bundesminister Steinbrück, Sinn der Rettungs-
maßnahmen sei die „geordnete Abwicklung“ der HRE,
sei ursächlich gewesen für die Erhöhung des Liquiditäts-
bedarfs der HRE von 35 auf 50 Milliarden Euro vom ers-
ten auf das zweite Rettungswochenende:

„So hat der Bundesfinanzminister mit seiner Ankündi-
gung einer ‚geordneten Abwicklung‘ einen maßgeblichen
Beitrag dazu geleistet, dass aus dem gravierenden Liqui-
ditätsproblem eine Katastrophe werden konnte.“ (volker-
wissing.de, Pressemitteilung vom 28. Juni 2009)

Nachdem diese Behauptung offensichtlich nicht verfing
und man wohl erkannte, dass man sich damit die Recht-
fertigungsversuche der ehemaligen HRE-Verantwortli-
chen, gegen die inzwischen strafrechtliche Ermittlungen
geführt werden, zu Eigen gemacht hatte, drehte die Oppo-
sition ihre Argumentation einfach um 180 Grad und
behauptete nunmehr einfach das Gegenteil: Der erhöhte
Liquiditätsbedarf sei bereits von Anfang an vorhanden
und vor allem auch erkennbar gewesen.

Hierzu erhoben die Abgeordneten Dres. Wissing und
Troost auf der Titelseite des „Tagesspiegel“ am Sonntag,
dem 16. August 2009, den Vorwurf, die Präsidenten von
Bundesbank und BaFin hätten sich am ersten Rettungs-
wochenende mit den Vorständen der HRE verschworen,
um den Aktienmarkt und die Bundesregierung zu belügen
und zu schädigen:

„‚Die Öffentlichkeit und die Aktionäre sind getäuscht
worden, und das auf Anweisung der Herren Sanio und
Weber‘, sagte Troost dem Tagesspiegel. Die Staatsanwalt-
schaft werde ‚prüfen müssen‘, ob nicht auch gegen die
Chefs von Bundesbank und Bafin zu ermitteln sei, meint
Ausschuss diene einigen seiner Mitglieder vor allem der
persönlichen Profilierung.“

auch Volker Wissing, der die FDP im Ausschuss vertritt.“
(Der Tagesspiegel vom 16. August 2009)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 193 – Drucksache 16/14000

Dres. Wissing und Troost haben es wohlweislich unter-
lassen, die beiden betroffenen Zeugen mit dem Vorwurf
im Ausschuss direkt zu konfrontieren.

Der Vorwurf an sich ist zudem völlig unplausibel: Es ist
nicht erkennbar, welches Interesse die Bundesbank oder
die privaten Banken gehabt haben könnten, über den tat-
sächlichen Liquiditätsbedarf der HRE zu täuschen. Kei-
ner der Beteiligten hatte irgendwelche Vorteile davon,
dass ein zweites Rettungswochenende erforderlich
wurde. Die BaFin selbst ist bei drohender Überschuldung
einer Bank verpflichtet, ein Moratorium zu verhängen.
Genau aus diesem Grund fanden ja auch die Verhandlun-
gen zum ersten Rettungspaket in den Räumen der BaFin
statt und mussten bis zur Eröffnung der Tokioter Börse
abgeschlossen sein. Auch ein Interesse der privaten Ban-
ken, den Liquiditätsbedarf herunterzurechnen, ist nicht
erkennbar. Schließlich mussten sie, nachdem ein erhöhter
Liquiditätsbedarf festgestellt worden war, diesen am
zweiten Rettungswochenende alleine abdecken, ohne zu-
sätzliche Garantien des Bundes.

b) Hat die Bundesregierung Verjährungs-
fristen verstreichen lassen?

Sage und schreibe drei Ziffern des Untersuchungsauftra-
ges (II 5, 6 und 8) betreffen die angebliche Verjährung an-
geblicher Ansprüche der HRE gegen die HypoVereins-
bank. Schon nach den ersten Sitzungen hat die
Opposition über dieses Thema einen Mantel des Schwei-
gens gebreitet – zu peinlich war ihr wohl dieser weitere
Irrtum:

Der FDP-Abgeordnete Dr. Wissing hatte noch am
25. März 2009 im Bundestag öffentlich behauptet, der
Bundesfinanzminister habe „von dem Ablauf der Frist
nach dem Umwandlungsgesetz am 29. September“ 2008
gewusst (Plenarprotokoll der 213. Sitzung, S. 23098(B)).
Daraus leitet die Opposition eine Verschwörungstheorie
her, wonach die Bundesregierung das Rettungspaket be-
wusst erst am 29. September 2008 verkündet habe, um
den Steuerzahler zu schädigen. Ab diesem Zeitpunkt, so
Dr. Wissing, seien alle Ansprüche gegen die HVB nach
dem Umwandlungsgesetz verjährt:

„Wenn Steinbrück wohlwissentlich die HVB aus der Haf-
tungspflicht entlassen hat durch Fristverstreichung und
so den deutschen Steuerzahlern Milliardenlasten aufbür-
det, ist das ein riesiger Skandal, ist das Steinbrücks
Watergate.“ (Wirtschaftswoche vom 30. März 2009,
S. 11)

Ganz abgesehen davon, dass bis heute noch niemand
plausibel zu begründen vermochte, welches Interesse die
Bundesregierung daran gehabt haben sollte, die HypoVer-
einsbank bzw. die italienische Bank UniCredit, mittler-
weile Mutterkonzern der HypoVereinsbank, zu begünsti-
gen, entbehrt der Vorwurf schon rein tatsächlich und
rechtlich jeder Grundlage:

Die nach dem Umwandlungsgesetz erfolgte Abspaltung

rungsfrist nach dem Umwandlungsgesetz beträgt fünf
Jahre – allerdings: Die Frist beginnt nicht schon mit der
Eintragung zu laufen, sondern erst mit der Bekanntgabe
dieser Eintragung, und damit erst am 10. Oktober 2003.
Vielleicht hätte man einfach mal den Gesetzestext lesen
sollen, denn in § 133 Absatz 4 des Umwandlungsgesetzes
(UmwG) heißt es wörtlich:

„Die Frist beginnt mit dem Tage, an dem die Eintragung
der Spaltung in das [Handels-]Register bekannt gemacht
worden ist.“

Die Koalition hatte in der ersten Sitzung des Untersu-
chungsausschusses angeboten, diese Frage durch einen
Sachverständigen vorab klären zu lassen. Dr. Wissing
(FDP) warf der Koalition damals vor, sie wolle „die Auf-
klärungsarbeit […] behindern“ und auch Dr. Schick
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „nannte dieses Vorhaben
spöttisch einen ‚höheren Volkshochschulkurs‘“ (vgl.
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 8. Mai 2009).

Es hätte aber auch schon ein Blick in die Zeitung gehol-
fen. So schrieb zum Beispiel die „Financial Times
Deutschland“ am 26. März 2009 zum albernen Verjäh-
rungs-Vorwurf der Opposition:

„Die HRE ging aus der HVB hervor, die Abspaltung
wurde am 12. September 2003 ins Handelsregister einge-
tragen und am 10. Oktober 2003 im Bundesanzeiger ver-
öffentlicht. Die Verjährungsfrist von fünf Jahren endete
also am 10. Oktober 2008.“

Im Übrigen hat die Opposition nie erklärt, aus welchem
mysteriösen Sachverhalt sich ein Anspruch gegen die
HypoVereinsbank eigentlich hätte ergeben sollen. Der in
diesem Punkte interessenneutrale Wirtschaftsprüfer der
HRE, der Zeuge Techet von der Prüfungsgesellschaft
KPMG, konnte hierzu vor dem Ausschuss nur trocken
feststellen:

„Im Rahmen der Prüfung 2007 und dann auch in der
Folge im Rahmen der Durchsichten der Quartals-
abschlüsse 2008 haben wir die, ich sage mal: rechtlichen
Streitigkeiten der Hypo Real Estate Group sowohl in Ak-
tiv- als auch in Passivprozessen geprüft und einem Re-
view unterzogen. Aus diesen Tätigkeiten haben sich keine
Hinweise ergeben, dass solch ein Anspruch bestehen
könnte. Die Hypo[Vereinsbank] Group hat auch in ihren
Abschlüssen in dieser Zeit keinen solchen Anspruch ver-
bucht.“ (Protokoll Nummer 13, S. 126)

Der Vorstandsvorsitzende der HypoVereinsbank, der
Zeuge Dr. Sprißler, hat den letzten Nagel in den Sarg für
diese Legende geschlagen, als er feststellte, auf die HRE
seien

„keine eigenen Verbindlichkeiten der HVB abgespalten
worden […], sondern nur mittelbar Tochtergesellschaf-
ten.“ (Protokoll Nummer 16, S. 31)

Es können aber nur Verbindlichkeiten verjähren und nicht
Tochtergesellschaften, alles andere ist Unsinn – oder in
der HRE von der HypoVereinsbank wurde am 29. Sep-
tember 2003 ins Handelsregister eingetragen. Die Verjäh-

den Worten des Zeugen Dr. Sprißler – eine „Räuberpis-
tole“ (Protokoll Nummer 16, S. 31 f.).

Drucksache 16/14000 – 194 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die „Financial Times Deutschland“ hatte hierzu bereits
am 26. März 2009 unter der Überschrift „Aufklärung Ne-
bensache“ zu Recht angemerkt:

„Der zentrale Vorwurf der Opposition ist aber so absurd,
dass er nicht als Wahlkampfkracher taugt: dass die Re-
gierung mit der Rettung der HRE absichtlich so lange ge-
wartet hat, bis sie die Milliarden allein spendieren darf,
weil eine Mithaftung des früheren Eigentümers abgelau-
fen ist. Eine solche Theorie lässt sich selbst dem Stamm-
tisch schwer verkaufen.“

c) Zur Frage anwaltlicher Begleitung von
Staatssekretär Asmussen

Die Forderung der Opposition nach einem Anwalt zur
Verstärkung der Verhandlungsführer auf Seiten des Bun-
des ist unsinnig: Bei den Rettungsverhandlungen saßen
die Spitzen der deutschen Finanzwelt zusammen, die jah-
relang für den Staat oder die privaten Banken Verhand-
lungen geführt haben, bei denen wirtschaftliche und
rechtliche Fragen kompliziert ineinander verwoben wa-
ren, und da kommt die Opposition und fordert einen An-
walt:

„Der Staat sei hier ‚ganz schwach aufgestellt‘ gewesen,
monierte am Montag der FDP-Obmann Volker Wissing.
[…] Auch sei die Seite des Bundes ohne anwaltliche Ver-
tretung erschienen, während die Privatbanken ihrerseits
mit Anwälten und Wirtschaftsprüfern vor Ort waren. Es
habe […] keine Gleichheit in der Verhandlungsstärke ge-
geben.“ (Spiegel-Online vom 27. Juli 2009)

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ merkte hierzu am
18. August 2009 an:

„Jede Woche macht eine neue Anschuldigung die Runde –
bis hin zu der geradezu skurrilen Forderung, der Staats-
sekretär hätte zur entscheidenden Rettungssitzung einen
Rechtsanwalt mitbringen sollen. Als ob es nicht reicht,
dass die Präsidenten von Bankenaufsicht und Bundes-
bank vor Ort waren.“

An diesem ersten Rettungswochenende hatten Banken-
aufsicht, Bundesregierung und die Vertreter der privaten
Banken ein gemeinsames Ziel, nämlich die beste und vor
allem auch eine rechtlich tragfähige Lösung zur Rettung
der HRE zu finden. Dafür griffen alle Beteiligten gemein-
sam auf den Expertenpool der Bankenaufsicht und des
Prüfungsverbands deutscher Banken zurück.

In den Verhandlungen zwischen Bundesregierung und
privaten Banken am Sonntagabend ging es letztlich nur
noch um die Frage, zu welchen Quoten die Lasten des
Rettungspakets zwischen Bund und Finanzsektor verteilt
werden würden. Auf Seiten der Bundesregierung han-
delte es sich damit um eine rein politische Entscheidung.
Dafür benötigt man Kontakt zum Bundesminister und zur
Bundeskanzlerin, man benötigt aber sicherlich keinen
Rechtsbeistand.

Dementsprechend irritiert reagierten auch die Vertreter

sonstigen Beraters an den Verhandlungen hätte teilneh-
men müssen:

„Einen Anwalt? Nein. – Nein, es war überhaupt kein Pro-
blem der rechtlichen Struktur. […] Es war nur die Frage:
Sagt die Regierung Ja zu dieser Garantie oder Nein? Das
kann jeder beantworten; das braucht keine Expertise.“
(Dr. Ackermann, Protokoll Nummer 15, S. 90 f.)

Nur am Rande sei vermerkt, dass weder Herr Ackermann
noch die Herren Blessing, Sprißler oder Müller bei den
Verhandlungen mit der Bundesregierung anwaltlich ver-
treten waren.

d) Zur Forderung von FDP-Parteichef
Dr. Westerwelle, Staatssekretär Asmussen
zu entlassen

Die Forderung von FDP-Fraktions- und Parteichef
Dr. Guido Westerwelle, Staatssekretär Asmussen zu ent-
lassen, beruhte auf mangelnder Information. Man hätte
zuvor zumindest dem Betroffenen Gelegenheit zur Äuße-
rung geben müssen.

Diesen allgemeinen Grundsatz eines fairen Verfahrens,
nachdem jeder Beschuldigte einen Anspruch auf rechtli-
ches Gehör hat, musste die Opposition offenbar in ihrer
Verzweiflung angesichts schwindender medialer Auf-
merksamkeit ignorieren, denn eine Schlagzeile war ihr
mit dieser Rücktrittsforderung in jedem Fall sicher:

„Westerwelle fordert Rücktritt von Finanzstaatssekretär
Asmussen“ (Spiegel-Online vom 1. Juli 2009)

Die Presse hat diese Vorverurteilung der Opposition je-
denfalls zutreffend als „Kritik auf nordkoreanisch“ be-
zeichnet (Süddeutsche Zeitung vom 2. Juli 2009).

Weil die Vertreter der Opposition schon bei Einsetzung
des Untersuchungsausschusses ahnten, dass es ihnen
nicht gelingen werde, den Bundesfinanzminister zu Fall
zu bringen, wählten sie Staatssekretär Asmussen als
„Sündenbock“.

Dies ist insofern bemerkenswert, als nach Aussage der
Süddeutschen Zeitung vom 19. August 2009 vorher kein
einziger Bundestagsabgeordneter zu finden gewesen sein
soll, der auch nur ein schlechtes Wort über Asmussen
habe sagen wollen: So habe die Finanzexpertin von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Christine Scheel, geäu-
ßert, Asmussen habe Sachverstand und denke strategisch.
Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Finanzen und Steuern
der FDP-Bundestagsfraktion, der Abgeordnete Carl-
Ludwig Thiele, habe gar vom „einzigen fähigen Beamten
der Regierung“ geschwärmt. Und auch heute bezeichne
manch führender Grünen- und FDP-Politiker, dem Be-
richt der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge, den Umgang
des Ausschusses mit Asmussen als „Sauerei“ – allerdings
nur hinter vorgehaltener Hand (Süddeutsche Zeitung vom
19. August 2009).

Die Beweisaufnahme im Ausschuss hat bestätigt, was be-
reits vorher hinreichend in der Öffentlichkeit bekannt
der privaten Banken auf die Frage, ob Staatssekretär
Asmussen in Begleitung eines Rechtsbeistandes oder

war: Staatssekretär Asmussen ist nicht nur ein ausgespro-
chen kompetenter und engagierter Beamter, der maßgeb-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 195 – Drucksache 16/14000

lich zur Rettung der HRE beigetragen hat, sondern ihm
kommt auch im Übrigen eine überragende Rolle bei der
Bewältigung der Finanzkrise in Deutschland zu.

Die Aussage von Staatssekretär Asmussen vor dem Un-
tersuchungsausschuss ließ keinen wie auch immer gearte-
ten Zweifel an seiner Kompetenz und seinem umfassen-
den Kenntnisstand zu. Und so weist die „Frankfurter
Allgemeine Zeitung“ am 18. August 2009 zu Recht da-
rauf hin:

„Unter Beobachtern macht schon sarkastisch die Forde-
rung nach einem Rücktritt des ‚Aufklärertrios‘ statt des
Ministers und seines Staatssekretärs die Runde.“

e) Die „Alternativvorschläge“ der Opposition
Die Opposition hat bis heute nicht zeigen können, was
sich in den dramatischen Tagen der Rettungsverhandlun-
gen hätte besser machen lassen und inwiefern der Bund
heute ganz konkret besser stünde, wenn an den Rettungs-
wochenenden andere Entscheidungen getroffen worden
wären. Im Gegenteil: Die von der Opposition vorgebrach-
ten Alternativvorschläge waren sowohl in rechtlicher als
auch in wirtschaftlicher und tatsächlicher Hinsicht sämt-
lich substanzlos. Es wundert insofern nicht, dass die
„Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am 18. August 2009
hierzu bereits schrieb:

„Zum eigentlichen Skandal gerät stattdessen, wie sich die
Oppositionsleute Volker Wissing, Axel Troost und
Gerhard Schick in immer neue Vorwürfe auf immer absei-
tigeren Nebenkriegsschauplätzen verbeißen. […]“

aa) Zur Forderung von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, die Bundesregierung hätte sich
„Anteile an der HRE sichern“ müssen

Im Handelsblatt übte der Obmann von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN im Ausschuss, der Abgeordnete Dr. Schick,
Kritik

„auch daran, dass die Stabilisierung der HRE weltweit
der einzige Fall sei, bei dem sich der Retter keine Anteile
an der Bank gesichert habe. ‚Eine solche Verschwendung
von Steuergeldern ist nur schwer zu begründen‘, sagte
Schick.“ (Handelsblatt vom 17. August 2009, S. 3)

Die entscheidenden Fakten wurden von der Opposition
hingegen verschwiegen:

Zum einen konnte sich die Bundesregierung die Aktien
der HRE-Holding selbst natürlich nicht verpfänden las-
sen, weil der Vorstand der HRE-Holding weder tatsäch-
lich noch rechtlich über die Aktien der Gesellschaft ver-
fügen konnte: Die Aktien der HRE-Holding befanden
sich im Streubesitz. Von wem hätte der Bund die Heraus-
gabe der Aktien verlangen sollen und auf welcher rechtli-
chen Grundlage?

Das gilt im Übrigen auch für eine Kapitalerhöhung nach
den §§ 202 bis 206 des Aktiengesetzes (AktG), auf die
der Abgeordnete Dr. Schick in der 21. Sitzung wohl eher

einer Aktiengesellschaft, das Grundkapital durch Aus-
gabe neuer Aktien gegen Einlagen zu erhöhen, wenn die
Satzung der Gesellschaft dies vorsieht.

Der Abgeordnete Dr. Schick versäumte es aber zu erläu-
tern, wer die erforderlichen Einlagen zur Erhöhung des
Kapitals zur Verfügung stellen sollte. Auch bei der Zeich-
nung von bereits genehmigtem Kapital muss eben Kapital
fließen, um die ausgegebenen Aktien zu erwerben. Hier
bliebe wieder nur der Bund, und damit letztlich der Steu-
erzahler, der so einen größeren Anteil hätte übernehmen
müssen.

Vor allem aber ignoriert Dr. Schick bewusst oder aus pu-
rer Unkenntnis, dass dem Bund an den Rettungswochen-
enden die Anteile sämtlicher Tochterbanken der HRE-
Gruppe (damals: DEPFA plc, DEPFA Deutsche Pfand-
briefbank AG, Hypo Real Estate Bank AG, Hypo Real Es-
tate Bank International AG) zur Sicherheit verpfändet
worden sind und diese Sicherheiten nach den Verträgen
mit dem privaten Finanzsektor gerade ausschließlich dem
Bund, nicht aber dem Finanzsektor zustehen.

Darüber hatte das Bundesfinanzministerium im Übrigen
bereits am 17. November 2008 alle Mitglieder des Fi-
nanzausschusses schriftlich informiert. Auch Dr. Schick
hätte diesen Umstand also zur Kenntnis nehmen können.
Da der Wert der HRE Holding AG im Wesentlichen aus
dem Wert der zuvor genannten Tochterunternehmen be-
stand und besteht – die Holding selbst hat im Vergleich
dazu nur einen geringen Wert –, entspricht diese Verpfän-
dung der Tochterbanken der HRE Holding wirtschaftlich
der Forderung der Opposition. Nur wurde eben ein Weg
gewählt, der mit dem deutschen Recht vereinbar ist.

Die uninformierte Forderung des Abgeordneten
Dr. Schick geht also ins Leere.

bb) Zur Forderung der Opposition, der Bund
hätte sich Aktienpakete der anderen
privaten Banken als Sicherheiten
überschreiben lassen müssen

Ein weiterer Vorwurf der Opposition lautete, der private
Bankensektor hätte, aus Dankbarkeit für die Rettung des
deutschen Finanzsystems durch den Bund, diesem zur
Absicherung Aktien übereignen sollen:

„Er [Wissing] warf Asmussen zudem vor, aus den Ver-
handlungen nicht genügend Sicherheiten für den Staat he-
rausgeholt zu haben. Als Gegenleistung für die Hilfe bei
der Rettung der Hypo Real Estate hätte der Bund sich am
Kapital der betroffenen Privatinstitute, also etwa der
Deutschen Bank, beteiligen sollen.“ (Süddeutsche Zei-
tung vom 2. Juli 2009)

„Wäre die Aktion von langer Hand vorbereitet worden,
‚hätte man eine angemessene Gegenleistung der Finanz-
wirtschaft für ihre Rettung durch den Steuerzahler durch-
setzen können‘, kritisiert darum Gerhard Schick, Obmann
der Grünen im HRE-Ausschuss. Zum Beispiel hätte sich
irrtümlich abgestellt hatte (Protokoll Nummer 21, S. 27):
Die genannten Vorschriften ermöglichen es dem Vorstand

der Bund im Gegenzug Wertpapiere der BdB-Banken si-
chern können.“ (Der Tagesspiegel vom 26. Juli 2009)

Drucksache 16/14000 – 196 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Es „erklären ausgerechnet die Liberalen, Asmussen hätte
als Preis für Bundeshilfen eine Staatsbeteiligung bei allen
betroffenen Instituten inklusive Deutscher Bank durchset-
zen müssen.“ (Süddeutsche Zeitung vom 2. Juli 2009)

Der Vorstandsvorsitzende der HypoVereinsbank, der
Zeuge Dr. Sprißler, hat hierzu trocken angemerkt, dass
dieser Vorschlag

„auch schon an aktienrechtlichen Grundtatbeständen“
(Protokoll Nummer 16, S. 56)

scheitert. Noch weiter ging der Vorstandsvorsitzende der
Deutschen Bank, Dr. Ackermann:

„Das zeigt aber, dass man wirklich nichts von Wirtschaft
versteht. […] aber das ist ja Träumerei. Das ist über-
haupt nicht darstellbar. […] undenkbar […] konzeptio-
nell total daneben und auch nicht realisierbar.“ (Proto-
koll Nummer 15, S. 91)

Es fehlt aber nicht nur an wirtschaftlicher, sondern auch
an rechtlicher Kompetenz. Wer sich mit dem Aktienrecht
auch nur in Grundzügen beschäftigt, weiß:

Aktien verkörpern die Rechte der Aktionäre aufgrund ih-
rer Beteiligung an einer Aktiengesellschaft. Daher ist In-
haber dieser Rechtsposition allein der jeweilige Aktionär.
Die Gesellschaft ist Gegenstand, aber nicht Inhaberin der
Rechte aus der Aktie. Selbst wenn der Vorstand eines
Finanzinstituts die Verpfändung von Aktien der Gesell-
schaft als Beitrag der Aktionäre und Gegenleistung für
deren eventuellen indirekten Vorteil aus den staatlichen
Stabilisierungsmaßnahmen als richtig angesehen hätte,
hätte der Vorstand rechtlich keine Möglichkeit gehabt,
eine solche Verpfändung vorzunehmen. Denkbar wäre
eine solche Bestellung von Sicherheiten an den von den
Aktionären gehaltenen Aktien insofern nur nach einer ge-
setzlichen Neuregelung gewesen.

Zum anderen müssten die Aktionäre wirtschaftlich voll
entschädigt werden, damit eine solche Regelung mit Arti-
kel 14 GG vereinbar wäre. Es müsste also Sicherungen
dafür geben, dass ein Aktionär, der infolge einer Verpfän-
dung seine Aktionärsstellung verliert, als Entschädigung
das erhält, was seine gesellschaftliche Beteiligung an dem
Unternehmen wert ist. Da der mit der Verpfändung ver-
bundene Vermögensverlust des Aktionärs also voll zu
kompensieren wäre, würde die Kompensation die Ver-
pfändung aber wirtschaftlich ad absurdum führen.

Selbst wenn eine Aktiengesellschaft ausnahmsweise
eigene Aktien in ihrem Bestand hat, zum Beispiel im
Rahmen eines Aktienrückkaufprogrammes, so ist deren
Verwendung streng durch die Beschlüsse der Hauptver-
sammlung beschränkt. Die Aktien dürfen nur zu
bestimmten Zwecken und unter bestimmten Vorausset-
zungen verwendet werden. Ein Hauptversammlungsbe-
schluss, der es dem Vorstand erlaubt hätte, Aktien an die

cc) Zur Forderung nach einem höheren Anteil
der privaten Banken an den Rückgarantien

Die Opposition hat behauptet, der Bund habe an den Ret-
tungswochenenden schlecht verhandelt:

„Nach Ansicht der Opposition hätte der Beitrag der pri-
vaten Banken zur Rettung der HRE größer sein müssen.“
(Süddeutsche Zeitung vom 28. Juli 2009)

„Deshalb verwundert es nicht, dass das Ergebnis so
schlecht war.“ (Dr. Wissing, Handelsblatt vom 20. August
2009)

Auch dieser Vorwurf erwies sich als haltlos. Der private
Finanzsektor hat beim Rettungspaket ein Risiko über-
nommen, das ihn an den Rand seiner damaligen Leis-
tungsfähigkeit brachte. Dabei hatten die Banken im Sep-
tember 2008 alle selbst mit den Folgen der Lehman-
Insolvenz zu kämpfen, die auch für sie eine Existenzge-
fährdung darstellen konnten. Der Geldmarkt war ausge-
trocknet, weltweit folgte eine Hiobsbotschaft der anderen,
nahezu zeitgleich zur Hypo Real Estate mussten mehrere
europäische Regierungen Banken (z. B. Fortis, Dexia,
Glitnir, Bradford & Bingley) staatlich stützen.

Niemand wusste, wann sich die Märkte wieder beruhigen
würden. Auch viele Versicherungsunternehmen kämpften
angesichts der Folgen der Lehman-Insolvenz ums Überle-
ben, wie die staatliche Rettung des Versicherungskon-
zerns AIG in den USA am 17. September 2008 mit der
enormen Summe von insgesamt 180 Milliarden US-Dol-
lar eindrucksvoll beweist.

Einige der an dem Rettungspaket beteiligten Banken, wie
zum Beispiel die Commerzbank, mussten im weiteren
Verlauf der Krise selbst Finanzhilfen in Anspruch neh-
men. Das Ausmaß der Risiken und der Folgen der
Finanzkrise war am 28. September 2008 noch überhaupt
nicht absehbar. Die Banken waren also tatsächlich zum
Zeitpunkt der Rettungsverhandlungen schlicht und ein-
fach wirtschaftlich nicht in der Lage, einen größeren An-
teil an den Rückgarantien zu tragen.

Dies wurde von den Vertretern der privaten Banken und
auch von den Präsidenten von Bundesbank und BaFin in
den Zeugenvernehmungen nachdrücklich bestätigt.

Auch der Umstand, dass die 8,5 Milliarden Euro Rückga-
rantien nicht nur von den privaten Banken, sondern vom
gesamten Finanzsektor zu tragen sind, relativiert die Be-
lastung der Finanzwirtschaft durch ihre Beteiligung am
Rettungspaket nicht, wie die Zeugen ausführlich darge-
legt haben.

„Sie können mir glauben: Es war extrem schwierig und
nur unter massivem Druck möglich, diese 8,5 Milliarden
unter den deutschen Versicherungsverbänden, Kredit-
instituten zu verteilen. Deswegen bin ich mir sicher, dass
man weiter hätte nicht gehen können.“ (Sanio, Protokoll
Nummer 17, S. 16)
Bundesrepublik zu verpfänden, lag bei keinem der an den
Rettungsverhandlungen beteiligten Institute vor.

Niemand hätte eine noch stärkere Belastung der privaten
Finanzwirtschaft erzwingen können.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 197 – Drucksache 16/14000

dd) Zur Behauptung des Fraktionsvorsitzen-
den von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fritz
Kuhn, der Ausschluss einer Verstaat-
lichung der HRE im September 2008
durch die Bundesregierung werde den
Steuerzahler Hunderte von
Milliarden Euro kosten

Soeben monierte die Opposition noch, die Bundesregie-
rung habe sich bei den Verhandlungen mit der Privatwirt-
schaft „über den Tisch ziehen lassen“, der Anteil der Ban-
ken an den Rettungsaktionen hätte „erhöht“ werden
müssen (Dr. Schick im Handelsblatt vom 17. August
2009). Gleichzeitig aber schickte man den Fraktionsvor-
sitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fritz Kuhn,
in die Öffentlichkeit mit der – glatt gegenläufigen – Be-
hauptung, dem Steuerzahler sei ein Schaden in Milliar-
denhöhe dadurch entstanden, dass man die HRE nicht so-
fort verstaatlicht habe:

„‚Finanzminister Peer Steinbrück und Bundeskanzlerin
Angela Merkel haben im September letzten Jahres kate-
gorisch die Verstaatlichung der HRE und anderer Banken
ausgeschlossen. Das war der größte Fehler, den die Re-
gierung in der Krise gemacht hat‘, sagte Grünen-Frakti-
onschef Fritz Kuhn dem Tagesspiegel. Der Fehler werde
den Steuerzahler ‚Hunderte von Milliarden Euro kosten‘
[…]“ (Der Tagesspiegel vom 22. August 2009)

Was soll nun gelten? Hätte der Staat direkt alle Kosten
schultern oder hätte man mehr von den privaten Banken
„herausholen“ sollen?

Im Übrigen gab es bis zum April 2009 überhaupt keine
gesetzliche Grundlage für eine Enteignung der Aktionäre.
Vor allem aber hätte eine Verstaatlichung jede Beteili-
gung der Finanzwirtschaft an einem Rettungspaket ver-
hindert. Die HRE benötigte im September 2008 dringend,
das heißt quasi über Nacht, Liquidität. Diese wäre ihr
aber durch Verstaatlichung selbst nicht zugeflossen.

Es dürfte zudem mehr als fraglich sein, ob die Finanz-
wirtschaft bereit gewesen wäre, sich in erheblichem Um-
fang an der Stabilisierung einer Bank zu beteiligen, wenn
diese im Eigentum des Bundes gestanden hätte.

ee) Zur Forderung der Opposition, die Bundes-
regierung hätte die Übernahme der HRE
durch eine andere private Bank bewirken
müssen

„Für Schick ist es unverständlich, warum der Bund die
Deutsche Bank nicht zu einer Übernahme der HRE ge-
drängt habe.“ (Handelsblatt vom 18. August 2009)

Dies ist ein weiterer Schnellschuss: Wie hätte diese Über-
nahme durch eine Bank binnen weniger Tage von statten
gehen sollen? Da sich die Aktien der Hypo Real Estate im
Streubesitz befanden, hätten mit den einzelnen Aktionä-
ren Individualvereinbarungen abgeschlossen werden
müssen, was aber schon auf Grund des engen Zeitrah-
mens nicht möglich gewesen wäre. Ein öffentliches An-

gemäß § 16 Absatz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernah-
megesetz (WpÜG) von vier bis zehn Wochen, binnen de-
rer die Aktionäre hätten das Angebot annehmen können
(und nicht müssen!), vollends zusammengebrochen.

Daher hat die US-Regierung zum Beispiel die Über-
nahme von Bear Stearns durch die Investmentbank J. P.
Morgan über eine staatliche Garantie in Höhe von 29 Mil-
liarden US-Dollar abgesichert.

Im Übrigen hat der Markt bereits auf die Beteiligung der
privaten Banken an dem Rettungspaket negativ reagiert
und es kam selbst bei der Deutschen Bank zu Kursverlus-
ten. Man kann sich unschwer vorstellen, dass eine Über-
nahme der HRE mit einer Bilanzsumme von über
400 Milliarden Euro zum damaligen Zeitpunkt selbst für
eine Bank wie die Deutsche Bank völlig unmöglich ge-
wesen wäre.

ff) Zur Forderung der Opposition nach einem
zinslosen Kredit der privaten Banken an
die HRE

Die Opposition bezeichnete es als „unanständig“, dass
der private Finanzsektor die Hilfen für die HRE nicht
gänzlich zinslos gewährte:

„FDP und Grüne warfen den Banken erneut vor, an den
HRE-Hilfen von zunächst 15 Milliarden Euro über Zinsen
auch noch zu verdienen. ‚Das halte ich für unanständig‘,
sagte Gerhard Schick von den Grünen.“ (Süddeutsche
Zeitung vom 18. August 2009)

Woher hätten die privaten Banken die 30 Milliarden Euro
denn nehmen sollen? Weder die KfW noch die privaten
Banken haben „Schubladen“ (Blessing, Protokoll Num-
mer 16, S. 83), aus denen sie ihre Kredite ausreichen,
sondern sie müssen, wie alle anderen Banken auch, ihre
Kredite am Markt refinanzieren. Das heißt, sie zahlen den
Kunden ihrer Bank Zinsen auf ihre Einlagen oder müssen
es sich selbst leihen.

Und auch aus ordnungspolitischen Gründen ist klar, dass
die Kosten für die Refinanzierung im Sinne einer verursa-
chergerechten Lastenverteilung und einer Minimierung
der Kosten für die Steuerzahler von der HRE selbst zu
tragen sind:

Wie sollen denn die einzelnen am Rettungspaket beteilig-
ten Banken ihren Aktionären erklären, dass sie, die für die
Schieflage der HRE nicht verantwortlich sind, dem HRE-
Konzern nicht nur die erforderliche Liquidität zur Verfü-
gung stellen, sondern dies auch noch ohne angemessene
Entschädigung? Und das, wo die HRE ihre Schieflage
durch das besondere Geschäftsmodell ihrer Tochterbank
DEPFA plc zumindest mit zu verantworten hat?

Und warum hätten die damaligen Aktionäre der HRE
Holding AG, wie etwa der Großaktionär Flowers, auf
diese Weise entlastet werden sollen?

Auch dass die Banken auf das von ihnen an die HRE ver-

gebot, etwa der Deutschen Bank, hätte dagegen nur eins
bewirkt: Die HRE wäre innerhalb der notwendigen Frist

liehene Geld eine bestimmte Marge erhalten, ist ange-
messen. Denn: Jedem Kredit entspricht ein Risiko, das

Drucksache 16/14000 – 198 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

ein Kreditinstitut – in Übereinstimmung mit bankrechtli-
chen Vorgaben – angemessen einpreisen muss.

Für dieses Risiko sind nicht nur die zur Verfügung ge-
stellten Sicherheiten maßgebend, sondern auch, dass die
Kreditinstitute einen an die HRE ausgereichten Kredit
nicht passgenau, fristenkongruent und zu gleichen Kondi-
tionen refinanzieren können. Dabei ist die Marge für den
vom Bund garantierten Kredit sehr gering, nämlich nur
25 Basispunkte über Einstand, während die Marge für
den nur mit Wertpapieren der HRE besicherten Kredit bei
75 Basispunkten über Einstand liegt.

Und selbst diese höhere Marge ist nach Aussage des Vor-
standsvorsitzenden der KfW, Dr. Schröder, noch sehr ge-
ring und wäre heute nicht mehr zu erzielen:

„Unter heutigen Bedingungen würde niemand zu der
Marge einen solchen Kredit noch ausgeben. Die Zeiten
haben sich noch dramatisch verschlechtert. Da hat die
Bundesregierung sozusagen noch Glück gehabt, weil sie
in einer frühen Phase dieser Krise abgeschlossen hat
[…]. Wir haben aus Vorsichtsgründen einfach gesagt:
[…] Wir betrachten das als ein ungesichertes Engage-
ment. – Bei einem Fire Sale von Wertpapieren, den man
machen müsste, wenn da jetzt wirklich eine Insolvenz
drohte, wissen Sie nicht, was von den 60 Milliarden
[HRE-Sicherheiten] Sie da wirklich erlösen. Insofern hat
man hier auch ein Risiko als Bank gehabt. Und wir haben
ja das Rückaval [Rückgarantie] für die Bundesregierung
gehabt, wenn die aus dem ersten Teil in Anspruch genom-
men wird, dass wir dann mit dem Rückaval zur Verfügung
stehen. Da haben wir auch volles Risiko.

Insofern ist es aus meiner Sicht absolut gerechtfertigt, für
diese Engagementteile auch Margen zu nehmen. Und
noch mal: Ich halte sie nicht für überhöht.“ (Protokoll
Nummer 20, S. 68)

Richtig dürfte auch sein: Hätte zum Beispiel die KfW ei-
nen zinslosen Kredit tatsächlich ausgereicht, dann hätte
die Opposition dies mit Sicherheit als Missbrauch von
KfW-Mitteln angeprangert.

Im Übrigen haben die privaten Banken ja deutlich ge-
macht, dass sie sich eigentlich überhaupt nicht an dem
HRE-Rettungspaket beteiligen wollten – auch nicht mit
der Aussicht auf Zinsen für die gewährten Kredite. Ein at-
traktives Geschäft sieht eben anders aus:

„Nina Hauer (SPD): War denn der Grund, warum Sie
sich an der Rettung beteiligt haben, dass Sie damit ge-
rechnet haben, Zinsen einzunehmen?

Zeuge Klaus-Peter Müller: Frau Hauer, ich darf Ihnen
versichern, dass wir für den Tag dankbar gewesen wären,
an dem wir uns an dieser Aktion nicht hätten beteiligen
müssen. Es gibt Geschäfte, die man am liebsten auch
nicht macht. […] Im Nachhinein darüber zu beraten, ob
es etwas gebracht hätte, auf eine Minimarge zu verzich-
ten, ist, glaube ich, materiell nicht bedeutend. […] Wir
sind zum Zeitpunkt dieses Kreditvertrages nicht davon
ausgegangen, dass dieser Kredit nicht zurückgezahlt wer-

eine wie immer gestaltete Zinsmarge berechtigt.“ (Proto-
koll Nummer 20, S. 19)

Nur am Rande sei bemerkt, dass die Kosten für die Kre-
dite der Privatwirtschaft weit niedriger sind als die Kos-
ten, die für die HRE aus den Notfallliquiditäten (ELA)
der Bundesbank entstehen. Auch dies hat das BMF dem
Haushaltsausschuss bereits am 18. März 2009 mitgeteilt
(Ausschuss-Drs. 16(8)5872).

Dass durch die Gewährung von insgesamt 30 Milliarden
Euro Kreditlinie durch das Bankenkonsortium erheblich
höhere Kosten für die zu rettende HRE vermieden wor-
den sind, wird einfach ausgeblendet oder ignoriert.

gg) Zur Aufnahme einer „Change-of-Control-
Klausel“

Zuletzt hatten die Abgeordneten Dres. Wissing, Troost
und Schick die Bundesregierung dafür kritisiert, dass sie
in den Verträgen zur Realisierung der Finanzierungsplatt-
form keine „Change-of-Control-Klausel“ vereinbart habe
(vgl. Protokoll Nummer 21, S. 74, 108; gruene-bundes-
tag.de vom 29. Juli 2009).

Zunächst einmal gab es zum Zeitpunkt der Rettungsver-
handlungen Ende September/Anfang Oktober 2008 ein-
deutig noch keinen Kapitalbedarf bei der HRE; die Kern-
kapitalquote lag nach den Erhebungen der Bundesbank
noch bei mehr als zehn Prozent und damit weit über den
gesetzlich geforderten vier Prozent. Es gab also zum da-
maligen Zeitpunkt kein Solvenzproblem der HRE.

Erst Ende Oktober 2008 ergaben sich insbesondere auf-
grund der zwischenzeitlichen Marktentwicklungen die
ersten Anzeichen dafür, dass die HRE gegebenenfalls
auch eine Kapitalunterstützung benötigen würde. Hätte
die Bundesregierung in dieser Situation eine Verstaatli-
chung erwogen, hätten die privaten Banken wohl nicht
die geringste Veranlassung mehr gesehen, sich an der
Rettung der HRE zu beteiligen. Der Bund hätte als erklär-
ter zukünftiger Eigentümer wohl alle Lasten allein tragen
müssen.

Mit der Unterzeichnung der Verträge zur Errichtung einer
Finanzierungsplattform für die HRE am 13. November
2008 wurden die Vereinbarungen des zweiten Rettungs-
wochenendes umgesetzt. Dabei handelte es sich um ein
Vertragswerk, das heißt keine der Vertragsparteien – auch
nicht die Bundesregierung – konnte einfach hingehen und
den anderen Vertragsparteien einseitig neue Konditionen
diktieren. Hätte nun die Bundesregierung ihrerseits eine
Neuverhandlung für die Aufnahme einer Change-of-Con-
trol-Klausel verlangt, so hätten auch die Vertreter des
Finanzsektors eine Änderung der Bedingungen gefordert.

Insbesondere die Verlustbeteiligung des Finanzsektors in
Höhe von 8,5 Milliarden Euro wäre gefährdet gewesen,
zumal sich die an dem ersten Rettungswochenende nicht
beteiligten Akteure sehr schwer taten, ihren Anteil an den
Rückgarantien zu übernehmen. Auch gab es zu diesem
Zeitpunkt schon den Sonderfonds Finanzmarktstabilisie-
den könnte […]. Dann ist natürlich auch das Opfer des
Steuerzahlers nicht gegeben, und dann ist natürlich auch

rung (SoFFin), so dass wohl eine stärkere Beteiligung des
Staates verlangt worden wäre.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 199 – Drucksache 16/14000

Die Liquiditätshilfen waren zudem zunächst auf sechs
Monate befristet und wurden im März 2009 bis Dezember
2009 verlängert, also noch Monate bevor der Bund im
Juni 2009 tatsächlich in den Mehrheitsbesitz der HRE ge-
langte und folglich eine „Change-of-Control“ tatsächlich
stattfand.

hh) Teilinsolvenz der irischen DEPFA plc?

Selbstverständlich haben die Bankenaufsicht und der Prü-
fungsverband deutscher Banken die Möglichkeit einer
isolierten Insolvenz der irischen DEPFA plc intensiv be-
raten. Eine Teilinsolvenz der DEPFA plc war jedoch nicht
möglich, weil sie auch zu einer Insolvenz der HRE-Hol-
ding und der Tochterbanken geführt hätte.

Die Gesellschaften der HRE-Gruppe waren, wie bei an-
deren Bankkonzernen auch, durch konzerninterne Ge-
schäfte miteinander verflochten – ein „minimal invasiver
Eingriff“, der nur die DEPFA plc betroffen hätte, war
nicht möglich.

Die Holding hätte bei einer Insolvenz der DEPFA plc den
Wert der Bank vollständig abschreiben müssen; der Kauf-
preis betrug 5,5 Milliarden Euro. Die Abschreibung die-
ses Betrages hätte die Holding zu Fall gebracht und sie
hätte aufgrund von Überschuldung Insolvenz anmelden
müssen.

ii) Entsendung von Experten der Deutschen
Bank zur Prüfung der Liquiditätssituation
der DEPFA plc

Die Opposition kritisiert weiterhin, dass Experten der
Deutschen Bank die Hypo Real Estate in einem mit der
Bundesbank abgestimmten Vorgehen geprüft haben:

„Der Grünen-Obmann Gerhard Schick erklärte gegen-
über SPIEGEL ONLINE über die Rettungsnacht vom
September 2008: ‚Ich erwarte vom Staat, dass er eine ge-
naue Prüfung unternimmt, bevor er sich finanziell enga-
giert – genauso wie es jeder private Investor tut.‘ Man
dürfe sich nicht blind auf die Zahlen der Verhandlungs-
gegner verlassen, dass wisse doch ‚jeder Schulbub‘.“
(Spiegel-Online vom 5. Juni 2009)

„Und warum wurde dann anschließend von der Bundes-
bank die Deutsche Bank, also die Vertragsgegenseite, da-
mit beauftragt, die Liquiditätszahlen zu überprüfen? Hier
fehlte völlig das Verständnis dafür, dass hier unterschied-
liche Interessen gegeneinander stehen.“ (Zwischenbilanz
Dr. Schick vom 10. August 2009)

Die Aussage der Opposition träfe nur zu, wenn Bundesre-
gierung und Finanzsektor wirklich kontinuierlich an ent-
gegengesetzten Enden des Verhandlungstisches gesessen
hätten. Dies war aber nur in einem Punkt der Fall: Bei der
Frage, welchen Anteil der private Sektor am Garantiepa-
ket trägt.

Bei allen anderen Fragen haben Bundesregierung und pri-
vater Finanzsektor mit der gleichen Interessenlage an ei-

Der Präsident der Deutschen Bundesbank hat ungefähr
am 1. Oktober 2008 den Sprecher des Vorstandes der
Deutschen Bank angerufen und gesagt: „Herr Acker-
mann, könnte die Deutsche Bank nicht Experten aus dem
Treasury-Bereich nach Dublin und nach München schi-
cken, um einmal zu schauen, wie die Situation wirklich
ist? – Das haben wir dann gemacht und dabei sind eben
noch weitere Liquiditätsprobleme aufgetaucht.“ (Proto-
koll Nummer 15, S. 80). Auf Nachfrage erklärte er im
weiteren Vernehmungsverlauf, dass nicht alle Institutio-
nen die Fähigkeit haben, z. B. komplexe Produkte zu be-
werten und „über Liquiditätsinstrumente verfügen, die es
erlauben, das Beste in einer professionellen Art zu ma-
chen“ (Protokoll Nummer 15, S. 94). Erwähnenswert ist,
dass der Zeuge Dr. Ackermann bezüglich der Entsendung
von Prüfern der Deutschen Bank zur HRE in München
und Dublin gemeint hat, er hätte es umgekehrt nicht ver-
antworten können, sich bei einer Verhandlung mit Bun-
desbank und BaFin nur auf deren Angaben als Verhand-
lungsgrundlage zu stützen: „Wir könnten es gegenüber
unseren Aktionären gar nicht vertreten, dass wir uns auf ir-
gendjemanden abstützen, weder auf eine Ratingagentur
noch auf BaFin oder Bundesbank“ (Protokoll Nummer 15,
S. 96).

Hätte die Bankenaufsicht dieses Prüfungsteam nicht zu-
gelassen, wäre es der Opposition auch nicht Recht gewe-
sen. Im Übrigen ist dieser Vorwurf hohl: Schließlich war
der Einsatz des privaten Prüfungsteams ein voller Erfolg,
hat er doch, trotz der komplexen und verflochtenen Kon-
zernstruktur, innerhalb kürzester Zeit aufgedeckt, dass die
Angaben des HRE-Vorstands unvollständig waren. Für
ihre Falschangaben müssen sich die Vorstände heute in
einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren verantwor-
ten.

Darüber hinaus war es auch entscheidend, welche „As-
sets“ notenbankfähig gemacht werden konnten. Bundes-
bankpräsident Prof. Dr. Weber hat insofern darauf hinge-
wiesen, dass dies in der Tat keine Aufgabe der
Bundesbank ist:

„Im Kern ging es darum, dass die Notenbanken Liquidi-
tät zur Verfügung stellen können. […] Aufgabe der Noten-
bank ist es nicht, den Kreditinstituten Beratung darüber
zu geben, wie sie Sicherheiten, die sie haben, notenbank-
fähig bekommen. Aber Kreditinstitute wie die Deutsche
Bank oder die Commerzbank können sich als Konsortial-
banken, die ja wegen der Verpflichtung, die sie einge-
gangen sind, an dem Überleben des Kreditinstituts inte-
ressiert sind, einbringen in das Schließen der
Liquiditätslücke, indem man prinzipiell notenbankfähige
Sicherheiten identifiziert und die entsprechenden Bedin-
gungen dann umsetzt, die notwendig sind, um sie noten-
bankfähig zu machen.“ (Protokoll Nummer 17, S. 89)

Der Zeuge Dr. Ackermann hat im Übrigen klargestellt,
dass die Deutsche Bank für alle an dem Rettungspaket be-
teiligten Parteien, einschließlich des Bundes, die Liquidi-
tätssituation geprüft habe, um intelligente Ansätze zur
Lösung für die Probleme der HRE zu finden, und dass der
nem Strang gezogen: Welche Alternativen gibt es zur
Rettung? Wie hoch ist der tatsächliche Liquiditätsbedarf?

Staat nicht – wie von der Opposition behauptet – vor den
privaten Banken kapituliert habe:

Drucksache 16/14000 – 200 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

„Es ging ja nicht nur darum, wie die Liquiditätssituation
aussieht, sondern es ging ja auch um die Frage: Was
kann man tun? Wie kann man Liquidität beschaffen? Gibt
es irgendwelche Instrumente, an die die Hypo Real Estate
und die DEPFA nicht gedacht haben? Also, es ging schon
noch ein bisschen weiter in der Beratung als nur: ‚Geht
da mal hin und schaut genau, welche Zahlen die richtigen
sind‘, sondern es ging auch um die Frage: Wie kann man
dieses Problem lösen? […]

Also, der Auftrag war nicht die Bilanzqualität, sondern
der Auftrag war, zu schauen, wie man die Treasury ver-
bessern kann. […] Zweitens. Welche Instrumente stehen
zur Verfügung, die vielleicht die Hypo Real Estate mit ih-
rer Treasury nicht kennt oder zu wenig professionell be-
treiben kann? Das war der Auftrag.“ (Protokoll Num-
mer 15, S. 94 und 103)

Die Opposition kritisiert im Übrigen, dass die Deutsche
Bank bei der Rettung der HRE die Sicherheiten bewertet
habe:

„So habe sich der Bund durch eine extrem niedrige Be-
wertung der HRE-Wertpapiere durch die Deutsche Bank
in eine Verstaatlichung der Bank hineinzwingen lassen.“
(Handelsblatt vom 18. August 2009)

Auch dieser Vorwurf konnte entkräftet werden: Am ers-
ten Rettungswochenende war für eine intensive Werthal-
tigkeitsprüfung der Sicherheiten der HRE überhaupt
keine Zeit. Daher musste man – Bundesregierung wie
auch Privatbanken – Schätzungen vornehmen, welcher
Erlös bei der Verwertung des Sicherheitenportfolios im
Rahmen eines „Fire Sale“, also eines eiligen Notverkaufs
zu extrem niedrigen Preisen, zu erzielen wäre. Da Mitar-
beiter der Deutschen Bank bereits vor dem ersten Ret-
tungswochenende, als man sich noch um eine rein privat-
wirtschaftliche Lösung für die HRE bemühte, auf die
Bitte der HRE selbst hin begonnen hatten, die Sicherhei-
ten der HRE zu prüfen, wurde auf deren Erkenntnisse ab-
gestellt.

Das BMF hat nach den Rettungswochenenden selbstver-
ständlich die Werthaltigkeit der Sicherheiten von einer
unabhängigen Wirtschaftsprüfergesellschaft überprüfen
lassen und zwar lange bevor Überlegungen zur Verstaatli-
chung der HRE angestellt wurden. Eine solche Werthal-
tigkeitsprüfung war bereits nach den haushaltsrechtlichen
Bestimmungen für die Übernahme von Garantien erfor-
derlich (§ 39 der Bundeshaushaltsordnung).

Das entsprechende Gutachten hat das BMF auch dem Un-
tersuchungsausschuss übersandt. Auch dieses wurde von
den Oppositionspolitikern offensichtlich nicht zur Kennt-
nis genommen, weil es einfach nicht in ihre simpel ge-
strickte Argumentation passen wollte.

jj) Ergebnis
Die Vorwürfe der Opposition wurden im Verlauf des Un-
tersuchungsausschusses zunehmend kleinteiliger und
konstruierter. Trotzdem hat sich der Ausschuss der Mühe

f) Das zweite Rettungspaket im Oktober 2008
wurde notwendig, weil der HRE-Vorstand
unvollständige Angaben gemacht hatte
und – wie die Opposition inzwischen
selbst einräumt – nicht etwa wegen
einer beiläufigen Äußerung des
Bundesfinanzministers

Die Opposition hatte anfangs tatsächlich behauptet, die
dramatische Verschlechterung der Kreditwürdigkeit der
HRE vom ersten auf das zweite Rettungswochenende sei
auf die Erklärung des Bundesfinanzministers zurückzu-
führen, dass Sinn der Rettungsmaßnahmen die „geord-
nete Abwicklung der Hypo Real Estate“ sei:

„Das Verhalten Steinbrücks ist ebenso unverständlich wie
unverantwortlich. Der Bundesfinanzminister hat einem
Unternehmen, das er eigentlich retten sollte, in einer sehr
schwierigen Phase schwer geschadet. […] Die FDP wird
es nicht […] akzeptieren, dass die Bundesregierung Un-
ternehmen kaputt redet.“

„So hat der Bundesfinanzminister mit seiner Ankündi-
gung einer ‚geordneten Abwicklung‘ einen maßgeblichen
Beitrag dazu geleistet, dass aus dem gravierenden Liqui-
ditätsproblem eine Katastrophe werden konnte.“
(Dr. Wissing, Pressemitteilungen vom 1. Oktober 2008
und 28. Juni 2009)

Neben der Opposition gibt es nur noch zwei Personen, die
diese These vertreten müssen, um sich selbst zu entlasten:
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende, Georg Funke, und
der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende der Hypo Real
Estate, Kurt Viermetz. Gegen beide läuft ein Strafverfah-
ren wegen falscher Unterrichtung über die tatsächliche
Situation des Unternehmens; beide mussten das Unter-
nehmen auf Druck des Bundesfinanzministeriums und
des Bankenkonsortiums verlassen.

Der ehemalige Aufsichtsrat der HRE hatte noch kurz vor
seinem Rücktritt eigens ein Gutachten in Auftrag gege-
ben, um zu klären, wie es zur Schieflage der HRE und
dem erhöhten Liquiditätsbedarf nach dem ersten Ret-
tungswochenende kommen konnte. Wenig überraschend
gelangt das Gutachten zu dem Schluss, dass Vorstand und
Aufsichtsrat im Vorfeld alles richtig gemacht hätten und
natürlich auch nicht für den gestiegenen Liquiditätsbedarf
verantwortlich seien. Und: Die Äußerung des Finanzmi-
nisters sei mitursächlich für die Rating-Herabstufung der
HRE (Shearman & Sterling, Vorläufiger Bericht Project
Blue Moon II vom 21. Oktober 2008, S. 25).

Sicherlich ist es niemandem vorzuwerfen, gerade im Vor-
feld gerichtlicher Auseinandersetzungen zur eigenen Ver-
teidigung ein Gutachten in Auftrag zu geben, dessen Er-
gebnis parteiisch zu Gunsten des Auftraggebers ausfällt.
Etwas verwunderlich ist dann aber doch, dass die HRE ei-
nem Vertreter der Bundesbank am 28. September 2008
mitgeteilt haben will, dass der Refinanzierungsbedarf der
HRE-Gruppe bis Ende 2008 bei einem Volumen von 110
bis 120 Milliarden Euro liegen würde (Shearman & Sterling,
unterzogen, sämtliche dieser abstrusen Vorwürfe eindeu-
tig zu widerlegen.

Vorläufiger Bericht Project Blue Moon II vom 21. Okto-
ber 2008, S. 23 f.).

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 201 – Drucksache 16/14000

Keiner der befragten Zeugen konnte diese Zahl bestäti-
gen; alle an dem ersten Rettungswochenende beteiligten
Zeugen haben ausgesagt, dass sie von einem Refinanzie-
rungsbedarf in Höhe von 35 Milliarden Euro ausgegan-
gen seien.

Dieser Widerspruch zeigt bereits, dass die Behauptung,
der Finanzminister sei Schuld an einer bestimmten Ra-
ting-Herabstufung, nicht glaubwürdig ist. Es handelt sich
bei dem Gutachten eben um ein Parteigutachten, das ein-
deutig interessengeleitet ist. Sowohl gegen den ehemali-
gen Vorstandsvorsitzenden der HRE als auch gegen den
ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der HRE ermittelt
mittlerweile die Staatsanwaltschaft.

Die Beweisaufnahme hat gezeigt: Der Versuch des ehe-
maligen Managements der HRE und der Opposition, dem
Bundesfinanzminister die Schuld für die schlechte Kre-
ditwürdigkeit der HRE in die Schuhe zu schieben, ist
ebenso durchsichtig wie fruchtlos. Es ist offensichtlich,
dass die Schieflage der HRE sowohl ihren Aktienkurs als
auch ihre Kreditwürdigkeit stark beeinträchtigt hat: Das
Rettungspaket für die HRE wurde in den frühen Morgen-
stunden des 29. September 2008 verkündet. Wenige Mi-
nuten nach Öffnung der Börsen war der Aktienkurs be-
reits um fast 70 Prozent eingebrochen. Naturgemäß fand
die HRE in dem ohnehin noch in Schockstarre befindli-
chen Markt keine Kreditgeber mehr, um sich zu refinan-
zieren. Selbstverständlich haben die Ratingagenturen
hierauf reagiert und das Rating der HRE herabgesetzt.
Das Zitat von der „Abwicklung“ hat der HRE-Gruppe
zwar nicht genützt, in der Marktsituation vom 29. Sep-
tember 2008 entstand der HRE aber auch kein nachweis-
barer oder gar messbarer Schaden.

Der zusätzliche Liquiditätsbedarf nach dem 29. Septem-
ber 2008 stand in absolut keinem Zusammenhang mit ei-
ner Äußerung des Bundesfinanzministers, sondern ist auf
mehrere Faktoren zurückzuführen: Zum einen hatte der
Vorstand, wie bereits mehrfach festgestellt, am ersten
Rettungswochenende unvollständige Angaben zum
Liquiditätsbedarf der HRE gemacht, weshalb inzwischen
auch die Staatsanwaltschaft ermittelt. Im Beschluss des
Amtsgerichts München vom 9. Dezember 2008 zur
Durchsuchung der Geschäftsräume des ehemaligen Vor-
standsvorsitzenden Funke heißt es:

„Durch die Erklärung vom 29.09.2008, es sei eine Kre-
ditfazilität in ausreichender Höhe bereitgestellt worden,
stellten die Mitglieder des Vorstands der Hypo Real Es-
tate Holding AG somit die Verhältnisse der Hypo Real Es-
tate Group falsch dar, da der Eindruck erweckt wurde, die
wirtschaftliche Lage der Unternehmensgruppe sei damit
vollständig gesichert.“

So hatten Vertreter der HRE beispielsweise erklärt, dass
es keine Rating-Trigger gebe; gerade solche Trigger-
Events haben dann aber aufgrund der Marktentwicklun-
gen eine Rolle gespielt und zu einem zusätzlichen Liqui-
ditätsabfluss geführt. Hinzu kam, dass die irische Regie-
rung am 30. September 2008 zwar einen Rettungsschirm

Einlageninstitut war (vgl. Protokoll Nummer 21, S. 43
und 51).

Darüber hinaus beruhigten sich die Finanzmärkte noch
immer nicht, weswegen Regierungen weltweit systemi-
sche Rettungsprogramme auflegen mussten. Das Markt-
umfeld verschlechterte sich in der Woche nach dem ers-
ten Rettungspaket weiter: Es ergaben sich teils massive
Wechselkursschwankungen und Spread-Ausweitungen bei
Staatsanleihen. Zudem waren die Märkte verunsichert, ob
das 700 Milliarden US-Dollar-schwere Bankenrettungs-
programm der US-Regierung vom US-Kongress über-
haupt verabschiedet werden würde. Und natürlich rea-
gierten auch die Märkte auf die nunmehr öffentlich
gewordenen Schwierigkeiten der HRE.

Es gestaltete sich für die HRE in dieser Situation immer
schwieriger, Vertragspartner zu finden oder akzeptable
Vertragskonditionen auszuhandeln und auch die Gläubi-
ger der HRE verlangten zusätzliche Sicherheiten.

Es ist daher auch nicht überraschend, dass die Opposition
im Ausschuss nie Vertreter der Rating-Agenturen als Zeu-
gen geladen hat, um aufzuklären, worauf die Herabstu-
fung der HRE tatsächlich beruhte. Der Opposition war of-
fenbar daran gelegen, einen vagen Vorwurf im Raum
schweben zu lassen, weil sie selbst Zweifel an der Beleg-
barkeit ihres Vorwurfs hatte. Gleichwohl konnte der
Zeuge Dr. Sprißler klarstellen:

„Ratings werden nicht aufgrund einer Aussage verändert,
sondern da stecken schon andere Dinge dahinter: Analy-
sen und Entwicklungen.“ (Protokoll Nummer 16, S. 38)

Auch der neue HRE-Vorstandsvorsitzende, Dr. Wieandt,
widersprach vor dem Ausschuss der Darstellung der Op-
position:

„[…] dass ich keine Erinnerung daran habe, dass nach
meinem Einstieg als Vorstandsvorsitzender der Hypo
Real Estate Holding diese Äußerungen in meinen Gesprä-
chen mit den Ratingagenturen eine konkrete Rolle ge-
spielt hätten. Daran habe ich keine Erinnerung.“ (Proto-
koll Nummer 15, S. 59)

Selbst der von der Opposition zunächst als sensationeller
Belastungszeuge angekündigte Sachbearbeiter aus dem
Risikocontrolling der HRE, der Zeuge Wolter, hat trotz
mehrfacher Nachfragen darauf beharrt, dass sich nach der
Verkündung des ersten Rettungspakets die Kreditwürdig-
keit der Hypo Real Estate am Markt nicht mehr ver-
schlimmern konnte, auch nicht durch eine Äußerung des
Bundesfinanzministers:

„Es hat die Situation nicht schlechter gemacht, weil es
nicht mehr schlechter ging.“ (Protokoll Nummer 13,
S. 54)

7. Ergebnis
Der Untersuchungsausschuss hat sich zur Werbung für
die Arbeit der Bundesregierung entwickelt. Fest steht:
Die Verhandlungen zum Rettungspaket für die HRE wa-
für irische Einlageninstitute verkündete, die DEPFA plc
aber von diesem nicht profitieren konnte, weil sie kein

ren ein voller Erfolg, wie die „Frankfurter Allgemeine
Zeitung“ am 18. Juli 2009 meinte:

Drucksache 16/14000 – 202 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

„Freidemokraten, Linke und Grüne sollten die Größe
aufbringen, der großen Koalition ein ziemlich gelungenes
Krisenmanagement zu bescheinigen.“

III. Zeitpunkt des Eingreifens der
Bundesregierung

Die Opposition wird nicht müde, ein Mantra zu wieder-
holen: Das Bundesministerium der Finanzen hätte früher
handeln müssen. Nicht erst seit der Beweisaufnahme
steht aber fest: Es gab keinen Anlass früher zu handeln.
Ein – wie auch immer geartetes – theoretisches Eingrei-
fen des Bundesministeriums der Finanzen wäre sogar ex-
trem kontraproduktiv gewesen.

1. Vorhersehbarkeit der Schieflage der HRE
Es fällt immer dann, wenn ein Unglück eintritt, schwer zu
akzeptieren, dass dieses niemand hat vorhersehen und da-
mit verhindern können. So ist es auch im Fall der Schief-
lage der Hypo Real Estate. Niemand konnte die Lehman-
Insolvenz und ihre Folgen vorhersehen, auf Grund derer
die HRE durch ihre Tochterbank DEPFA plc in die
Schieflage geriet. Weder Bankenaufseher noch die Ban-
kenverbände oder die Banker selbst.
Was der Lehman-Insolvenz folgte, stand in keinem Ver-
hältnis zu den Problemen am Bankenmarkt, die seit Mitte
2007 mit Bezug zum US-Subprime-Markt aufgetreten
waren.
Dieses Ausmaß an Vertrauensverlust am Interbanken-
markt mit seinen verheerenden Folgen überraschte alle.
Die nach der Lehman-Insolvenz eingetretenen Verwer-
fungen am Finanzmarkt waren so schwerwiegend, dass
weltweit nicht nur zahlreiche Großbanken in Einzelaktio-
nen gerettet werden mussten, sondern sich viele Staaten
auch gezwungen sahen, umfangreiche Maßnahmen zur
Stützung des gesamten Bankensektors und zum Schutz
der Einlagen zu ergreifen.
Andere Staaten wiederum mussten in Folge der durch die
Lehman-Insolvenz eingetretenen massiven Verschärfung
der Finanzkrise selbst Hilfen vom Internationalen Wäh-
rungsfonds in Anspruch nehmen. Die Auswirkungen der
Lehman-Insolvenz waren so schwerwiegend, dass
schließlich auch die Realwirtschaft in Mitleidenschaft ge-
zogen wurde.
Um einer drohenden Rezession zu begegnen, wurden
über den Globus verteilt Konjunkturprogramme aufge-
legt; in der Volksrepublik China und den USA ebenso wie
in Europa, so auch in Deutschland.

a) Notwendigkeit des Eingreifens der
Bundesregierung

Alle Zeugen der Bankenaufsicht und der Ministerialbüro-
kratie sowie alle Experten des Bankensektors selbst ha-
ben im Ausschuss bestätigt: Die Schieflage der Hypo
Real Estate – wie auch anderer Banken in Europa – be-
ruht auf dem Austrocknen des Geldmarktes in Folge der
Lehman-Insolvenz am 15. September 2008. Diese Er-

wie im Jahresgutachten 2008/2009 des Sachverständigen-
rats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Ent-
wicklung:

Der mit der Lehman-Insolvenz entstandene Vertrauens-
verlust hat „nahezu das gesamte Kreditgeschäft zwischen
den Banken zum Erliegen“ gebracht (Sachverständigen-
rat, Jahresgutachten 2008/2009, S. 122). Daher hatten
sich nach der Lehman-Insolvenz die Aufschläge im Inter-
bankengeschäft binnen Stunden fast verdoppelt:

Abb. Differenz der Geldmarktzinssätze im Euro-Raum:
EURIBOR zu EUREPO für 3 Monate1)

Liquidität war auf den nationalen und internationalen
Finanzmärkten kaum noch zu erhalten. Hierzu Bundes-
bankpräsident Prof. Dr. Weber vor dem Ausschuss:

„Ein Schwelbrand wurde zu einem lodernden Flächen-
brand, und wir waren am Rande einer drohenden System-
krise. An den Finanzmärkten herrschte seinerzeit, wenn
Sie mit den Betroffenen gesprochen haben, wirkliche Un-
tergangsstimmung.“ (Protokoll Nummer 17, S. 72)

Bis zur Lehman-Insolvenz hatte die HRE-Tochterbank
DEPFA plc zwar – wie alle anderen Banken auch – unter
den Folgen der allgemeinen Finanzkrise zu leiden.

Die durch den Ausschuss vernommenen Zeugen der Ban-
kenaufsicht haben aber alle noch einmal bestätigt, was
schon allgemein bekannt war: Die Finanzmärkte haben
bis zur Lehman-Insolvenz noch funktioniert, insbeson-
dere der für die HRE-Gruppe wichtige Pfandbriefmarkt,
der Geldmarkt und der Repo-Markt (Handel von Liquidi-
tät gegen Sicherheiten). Im Jahresgutachten 2008/2009
des Sachverständigenrats heißt es daher: „Bis Mitte Sep-
tember 2008“ sind die „Kreditströme zwischen den Ban-
ken […] in einigermaßen verlässlichen Bahnen“ geflos-
sen (S. 122).

Die DEPFA plc ist auch keineswegs – wie von der Oppo-

1) Differenz zwischen den marktrepräsentativen Zinssätzen für unbesichertes Dreimonatsgeld

(EURIBOR) und für besichertes Dreimonatsgeld (EUREPO).

Quelle für Grundzahlen: EZB

20

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200

0

Basispunkte

2007 2008

Tageswerte

J A J O J A J O

© Sachverständigenrat
kenntnis ist – jedenfalls für die Koalition – nicht neu und
findet sich unzählige Male in der einschlägigen Presse so-

sition behauptet – zunehmend in eine immer engere Li-
quiditätssituation geraten. Bis zur Lehman-Insolvenz

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 203 – Drucksache 16/14000

wechselten sich Phasen geringerer und höherer Refinan-
zierungslaufzeiten ab. So hat einer der unabhängigen
Wirtschaftsprüfer der HRE, der Zeuge Techet, die Liqui-
ditätssituation vor der Lehman-Insolvenz als „Wellenbe-
wegung“ beschrieben, wobei sich

„Mitte des Jahres 2008 die Lage am Liquiditätsmarkt
verbessert [hat]“ (Protokoll Nummer 13, S. 126).

Selbst der als sensationeller Belastungszeuge der Opposi-
tion angekündigte Sachbearbeiter aus dem Risikocontrol-
ling der Hypo Real Estate, der Zeuge Wolter, musste vor
dem Ausschuss einräumen: „Definitiv“ erst nach der Leh-
man-Insolvenz sei absehbar gewesen, dass die DEPFA
plc die Hypo Real Estate in den Abgrund reißen würde.
Bei der Übernahme der DEPFA plc im Oktober 2007 sei
ihm dies „nicht klar“ gewesen (Protokoll Nummer 13,
S. 49).

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank,
Dr. Ackermann, hat verdeutlicht, warum das Geschäfts-
modell der DEPFA plc ohne die Lehman-Insolvenz wei-
terhin tragfähig gewesen wäre und die Schieflage der
Hypo Real Estate damit nicht vorhersehbar war:

„Ich glaube, ein Satz ist ganz wichtig. Alle Aufsichtsbe-
hörden der Welt gingen, mindestens bis zur Finanzkrise,
von der Voraussetzung aus, dass solvente Banken auch
liquide Banken sind. Was das heißt? Solange die Kapital-
ausstattung ausreichend ist, werden sie sich auch immer
über die Finanzmärkte refinanzieren können. Man muss
sich daran erinnern, dass die Hypo Real Estate noch
Mitte 2008 eine Kapitalquote von über 8 Prozent hatte
und, glaube ich, etwa 2 Millionen vor Steuern Gewinn im
ersten Halbjahr, also in der Außendarstellung eine sol-
vente Bank, von der man annehmen durfte, dass die Refi-
nanzierung sichergestellt ist.“ (Protokoll Nummer 15,
S. 76)

Die Opposition versucht, die HRE als einen besonderen
Einzelfall darzustellen, dessen Anfälligkeit die deutsche
Bankenaufsicht nicht ausreichend beachtet haben soll.
Doch schon vor Einsetzung des Untersuchungsausschus-
ses war klar: Die HRE war keineswegs die einzige Bank,
die durch die Lehman-Insolvenz aufgrund von Liquidi-
tätsschwierigkeiten in die Schieflage geraten ist.

Renommierte Institute waren auf staatliche Unterstützung
angewiesen, so in den USA neben anderen die Citigroup,
J. P. Morgan oder Goldman Sachs oder in Europa die nie-
derländische ABN AMRO, der belgisch-französische
Staatsfinanzierer Dexia, die Royal Bank of Scotland, die
isländische Bank Glitnir oder die schweizerische Groß-
bank UBS. Einer der Prüfer der Deutschen Bundesbank
erklärte hierzu vor dem Ausschuss:

„Es ist ja nicht so, dass nur die Hypo-Real-Estate-
Gruppe in Schwierigkeiten geraten ist. Sie wissen ja, es
gab auch in anderen europäischen Ländern Institute, die
[…] in Probleme hineingelaufen sind dadurch, dass die-
ser Markt, der bisher als funktionsfähig galt, nicht mehr

Die Opposition hat behauptet, das Geschäftsmodell der
DEPFA plc sei von vornherein zum Scheitern verurteilt
gewesen. Eine solche Aussage lässt sich schnell treffen,
wenn man den Beleg für sie schuldig bleibt. Spätestens
nach der Beweisaufnahme ist sie jedoch nicht mehr auf-
recht zu halten:

„Mit einer Kapitalquote von 8 oder 8,6 Prozent hätte man
sich damals einigermaßen damit abfinden können, dass
man ein etwas höheres, […] Mismatching hat, umso
mehr, als gerade bei der DEPFA die Aktivseite ja primär
aus Darlehen an Kommunen, Staaten usw. bestanden hat,
die eigentlich vom Risiko her gering waren, und die
Preisschwankungen auch relativ gering waren, sodass
man damals, glaube ich, bei der DEPFA schon sagen
konnte: Eine Refinanzierung ist sichergestellt, auch wenn
sie kurzfristiger ist. […] Eine solvente Bank, also eine
Bank, die eine Ertrags- und Kapitalstärke hat, die ausrei-
chend ist – war man der Meinung –, wird sich immer refi-
nanzieren können.“ (Aussage Dr. Ackermann, Protokoll
Nummer 15, S. 92)

Bundesbankpräsident Prof. Dr. Weber hat die Solvenz der
HRE bis zur Lehman-Insolvenz bestätigt:

„Langfristige Kredite werden kurzfristig refinanziert, und
dies impliziert per se gewisse Liquiditätsrisiken. Letztere
hatten sich in diesem angespannten Marktumfeld seit
Sommer 2007 erhöht, aber sie waren noch nicht existenz-
bedrohend. […] Eine Refinanzierung war […] der
DEPFA noch bis zum Herbst möglich. […] Das Ge-
schäftsmodell der HRE wurde erst dann existenzgefähr-
dend, als eine Refinanzierung selbst zu ungünstigen Kon-
ditionen nicht mehr möglich war, sondern die
entsprechenden Refinanzierungskanäle nach der Leh-
man-Insolvenz komplett austrockneten.“ (Protokoll Num-
mer 17, S. 72)

Die Leiterin der Bankenaufsicht bei der BaFin, die Zeu-
gin Lautenschläger-Peiter, hat im Ausschuss festgestellt:

„Tatsächlich war die DEPFA besser gerated […] als die
Hypo Real Estate, also die deutschen Einheiten. […] Ich
glaube, dass nach Lehman der Markt letztendlich dieses
Geschäftsmodell anders einschätzte. Das kann man da-
ran erkennen, dass auch Goldman – dieses Institut ist ja
auch auf dem Geld- und Kapitalmarkt in der Refinanzie-
rung angewiesen – und J. P. Morgan in der gleichen Wo-
che in Bedrängnis gerieten. Das hat ja letztendlich auch
dazu geführt, dass die Amerikaner dann dieses Rettungs-
paket geschnürt haben […]. Letztendlich wurde also das
Geschäftsmodell als solches vor Lehman nicht als kritisch
betrachtet; weil es Liquidität […] auf dem Markt immer
gab. Es hat sich keiner vorstellen können, dass ein Inter-
bankenmarkt austrocknet. Liquidität gab es immer im
Überfluss. Das war nach dem 15. September halt anders
wegen dieses abgrundtiefen Misstrauens, und damit ist
dann auch die Einschätzung des Geschäftsmodells bei
den Marktteilnehmern in eine andere Richtung gegan-
gen.“ (Protokoll Nummer 8, S. 119).

Zeitweilig hat die Opposition versucht, die Schuld für

existiert hat.“ (Aussage Manfred Eder, Protokoll Num-
mer 6, S. 11)

dieses am Ende gescheiterte Geschäftsmodell der DEPFA
plc der deutschen Bankenaufsicht in die Schuhe zu schie-

Drucksache 16/14000 – 204 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

ben. Dabei hat die Opposition immer wieder eine „gol-
dene Bankregel“ zitiert, wonach nur Kredite vergeben
werden dürften, bei denen die Laufzeit des Kredits der
Laufzeit der Refinanzierung entspricht.

Die für die HRE zuständige Abteilungsleiterin bei der
BaFin, die Zeugin Menke, hat der Opposition diesen
Zahn schnell gezogen:

„Es gibt die sogenannte goldene Bankregel, die sich sehr
gut anhört, die, glaube ich […] in der Renaissance [!]
das einzige Mal angewendet worden sein soll. […] Es ist
schon so, dass Fristentransformation generell am Markt
nichts Außergewöhnliches ist, und es ist auch so, dass
nirgends kodifiziert ist, dass man Fristentransformation
dann auch nicht begehen darf. […] manche Institute – da
rede ich jetzt von allen Instituten, auch international –
[hätten] wahrscheinlich ohne die Möglichkeiten der Fris-
tentransformation natürlich das Problem […], dass sie
noch ertragsschwächer wären, als sie es im Moment
sind.“ (Protokoll Nummer 8, S. 71)

Auch die Prüfer der Bundesbank haben bestätigt: Gerade
vor der Lehman-Insolvenz war das von der DEPFA plc
betriebene Geschäft der Staatsfinanzierung attraktiv, denn
öffentliche Schuldner mussten in der Krise höhere Auf-
schläge bezahlen, was einem Staatsfinanzierer wie der
DEPFA plc „höhere Margen“ ermöglichte – so der Zeuge
Englisch (Protokoll Nummer 4, S. 9).

Wie auch immer es um die DEPFA plc bestellt war – die
Opposition verschweigt einen wichtigen Umstand: Für
das Kreditinstitut DEPFA plc war die irische Aufsicht zu-
ständig, und nicht die deutsche.

Die deutsche Aufsicht konnte – wenn überhaupt – nur in-
direkt über die in Deutschland befindlichen Bankentöch-
ter der HRE-Gruppe Informationen zur DEPFA plc ab-
greifen; hoheitliche Maßnahmen der deutschen
Bankenaufsicht waren gegenüber der DEPFA plc recht-
lich nicht zulässig.

Mit dem Vorwurf, die staatliche Aufsicht habe versagt,
versucht die Opposition, das Klischee ineffektiver öffent-
licher Verwaltung zu bedienen. Immerhin hat aber auch
ein privater professioneller Großinvestor, der US-ameri-
kanische Investmentbanker und Milliardär James Christo-
pher Flowers, die HRE noch im ersten Halbjahr 2008 auf
Herz und Nieren geprüft und ihren damaligen Aktienkurs
– das mehr als 15-fache des heutigen Kurses – für ange-
messen befunden:

Im Ergebnis hat Flowers sich mit rund 1,1 Milliarden
Euro an der HRE beteiligt. Übrigens hat sich Flowers da-
bei von den ersten Adressen für Unternehmenstransaktio-
nen beraten lassen, von der US-Investmentbank Morgan
Stanley und einer der renommiertesten deutschen Wirt-
schaftskanzleien, Hengeler Mueller.

Will die Opposition nun tatsächlich behaupten, ein Profi
wie Flowers hätte über eine Milliarde Euro in die HRE

schen Mängel –, wenn die Bilanz und das Geschäftsmo-
dell des Finanzkonzerns nicht künftig eine tüchtige
Rendite versprochen hätten?

Die Opposition hat einige Aussagen des Präsidenten der
BaFin, Sanio, vor dem Untersuchungsausschuss aufge-
griffen und zitiert, ohne sie in den Gesamtzusammenhang
seiner Zeugenaussage zu setzen. Dadurch wollte sie den
falschen Eindruck erwecken, dass die das Rettungspaket
im September 2008 auslösende Schieflage der HRE
schon Monate vorher für die Bankenaufsicht erkennbar
gewesen sei; man habe nur einfach nichts dagegen unter-
nommen.

Der BaFin-Chef hat bei seiner Zeugenvernehmung in der
Tat zum Teil recht drastische Worte gewählt, die – aus
dem Zusammenhang gerissen – missverstanden werden
können: So malte er etwa das Bild eines „Elefanten, der
in der Falle saß“ und so „herumgekrebst“ sei. An anderer
Stelle sprach er von einem immer größer werdenden
„Schneeball“.

Bei einer Gesamtschau der Aussagen von Herrn Sanio er-
gibt sich jedoch das gleiche Bild, das auch die anderen
Zeugen von BaFin und Bundesbank gezeichnet haben:

Präsident Sanio erläuterte die Entwicklung aus dem
Rückblick, nachdem heute die Folgen der Lehman-Insol-
venz auf den Interbankenmarkt, nämlich das völlige Aus-
trocknen der Geld- und Kapitalmärkte, allgemein bekannt
sind. Präsident Sanios Aussage, die HRE

„saß in der Falle, insbesondere nach der Übernahme der
DEPFA plc zum – wie sich herausstellte – falschen Zeit-
punkt“ (Sanio, Protokoll Nummer 17, S. 9),

bezog sich auf die Finanzierungsstruktur der irischen
DEPFA plc, die langfristige Kredite zu einem Anteil von
rund 50 Prozent kurzfristig refinanzierte, und zwar zu
rund 20 Prozent der gesamten DEPFA-Aktiva auf unge-
sicherter Basis (vgl. Protokoll Nummer 11, S. 11).

Sanio erläuterte, dass die

„erhebliche […] Fristentransformation, die zwar diesem
Staatsfinanzierungsgeschäft inhärent innewohnt, […]
nicht immer – wie bei der irischen DEPFA – im gleichen
Ausmaß zu beobachten ist.“ (Protokoll Nummer 17,
S. 59)

Im Grundsatz betrieb die DEPFA plc also ein grundsätz-
lich übliches und ertragreiches Geschäftsmodell, ein Mo-
dell, das sich nach Aussage von Präsident Sanio

„bestens über Wasser halten“ konnte (Protokoll Nummer 17,
S. 9).

Auch die Situation der HRE in den Monaten vor der In-
solvenz von Lehman schilderte Präsident Sanio, so wie
auch die vorherigen Zeugen von Bundesbank und BaFin:
Für die DEPFA plc war es – wie für alle Banken weltweit
fließen lassen – übrigens in Kenntnis der von der Banken-
aufsicht im Frühjahr 2008 festgestellten organisatori-

auch – im Zuge der Subprime-Krise schwieriger gewor-
den, sich langfristig zu refinanzieren.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 205 – Drucksache 16/14000

Aber, und auch Präsident Sanio ließ hieran keinen Zwei-
fel, bis zur Insolvenz von Lehman Brothers

„gab [es] keine existenzbedrohende Situation“ (Protokoll
Nummer 17, S. 10).

Sanio erläuterte in diesem Zusammenhang, dass BaFin
und Bundesbank die Liquiditätssituation der HRE seit
Anfang 2008 eng begleitet und eigene Bundesbankstress-
tests mit international anerkannten Messzahlen generiert
hatten. Anhand dieser Messzahlen konnte die Bankenauf-
sicht

„sehen, dass der Konzern lebte. Er lebte auf der Basis
leichter Schwankungen. Diese kurzfristige Liquidität war –
nein: in Ordnung, würde ich nicht sagen. Aber auf der
Basis waren sie überlebensfähig bis zu Lehman. Danach
gingen die Märkte ganz zu, und das Stressszenario der
Bundesbank wurde von der Wirklichkeit übertroffen. Bis
zu Lehman ging das. Die Schwankungen waren – wenn
Sie sich diese Meldungen – Sie werden das alles in den
Akten finden – angucken – die Auswertungen der Bundes-
bank –, dann steht da: ‚leichte Verbesserung‘, mal
‚leichte Verschlechterung‘.“ (Protokoll Nummer 17, S. 9)

Und Präsident Sanio bestätigte auch, dass die bei der Son-
derprüfung festgestellten Mängel im Risikomanagement
nicht zur Schieflage der HRE beigetragen haben. Auch
wenn er – äußerst salopp – von einem „Saustall […], den
die Bundesbank nachher festgestellt hat“ (Protokoll Num-
mer 17, S. 33) sprach, so ist Sanio trotzdem der Überzeu-
gung gewesen, die HRE hätte nach der Lehman-Insol-
venz auch bei dem besten Risikomanagement

„unter dem Strich – die Kausalität halte ich für 100-pro-
zentig – keinen müden Euro mehr am Markt bekommen.“
(Sanio, Protokoll Nummer 17, S. 9)

Dass sich Präsident Sanio nicht persönlich in Sachen
HRE an den Bundesfinanzminister Steinbrück oder
Staatssekretär Asmussen gewandt hat, zeigt, dass die
BaFin die Risiken der HRE als „beherrschbar“ betrach-
tete. Das Augenmerk aller, auch der BaFin, galt vor der
Insolvenz von Lehman vielmehr den Problemen im Zu-
sammenhang mit US-Subprime-Krediten. Aus diesem
Grund hat die BaFin das BMF auch, nachdem die Sonder-
prüfung ergeben hatte, dass entgegen erster Annahmen
keine Risiken bei der HRE in Bezug auf CDOs bestan-
den, nur noch in der allgemeinen vierteljährlichen Be-
richterstattung über die HRE informiert. Über diese Quar-
talsberichte der BaFin sagte der Zeuge Sanio selbst:

„Wenn einer etwas in einen Quartalsbericht aufnimmt,
hält er es nicht für so dringend, dass seine Gegenpartei
im Fachreferat des BMF das gleich am nächsten Tag wis-
sen muss, sondern das kann maximal drei Monate später
in diesem Sammelbericht erscheinen.“ (Protokoll Num-
mer 17, S. 28)

Fest steht: Keiner der Berichte der BaFin an das BMF,
weder die Einzelberichte noch die Quartalsberichte, schil-
dern ansatzweise, dass die HRE in der Falle säße, die Re-
finanzierungssituation einem Schneeball ähnele oder der

Auch die Zeugen der Bundesbank, die ja die Sonderprü-
fung durchgeführt beziehungsweise im Rahmen der lau-
fenden Aufsicht die Liquiditätsberichte der HRE ausge-
wertet hatten, berichteten dem Ausschuss, dass sich die
HRE zu keinem Zeitpunkt vor der Lehman-Insolvenz in
existentieller Gefahr befunden hätte.

Und, falls Präsident Sanio die Lage der HRE vor der Leh-
man-Insolvenz wirklich so drastisch eingeschätzt hätte,
wie seine Ausdrucksweise vor dem Ausschuss es andeu-
tet, hätte er dies persönlich der Leitung des BMF mittei-
len können. Dies hat er aber ausweislich seiner eigenen
Aussage (Protokoll Nummer 17, S. 10) nicht getan.

Auch Bundesfinanzminister Steinbrück und Staatssekre-
tär Asmussen machten in ihrer Vernehmung vor dem
Ausschuss nochmals deutlich, dass weder Mitarbeiter der
BaFin noch Präsident Sanio selbst gegenüber dem BMF
auch nur eines dieser Bilder oder Vergleichbares münd-
lich oder schriftlich erwähnt hatten. In den zahlreichen
Gesprächen, die zwischen der Leitung des BMF und Prä-
sident Sanio im Laufe des Jahres 2008 geführt wurden,
hat dieser niemals zu verstehen gegeben, dass die Bank
„in der Falle“ sitze oder ein immer größer werdender
„Schneeball“ zu erkennen sei.

Dies wurde im Ausschuss sowohl durch Staatssekretär
Asmussen als auch durch Bundesminister Steinbrück
selbst bestätigt:

Asmussen: „Ich kenne […] keinen Bericht, auch mit Wis-
sensstand heute, in dem die BaFin schreibt, es sei ein
Schneeball gewesen oder die Bank sei in einer Falle ge-
wesen. Das ist auch mir gegenüber mündlich von der Auf-
sicht von niemandem mit diesen Worten ‚Schneeball‘
oder ‚Falle‘ geäußert worden.“ (Protokoll Nummer 21,
S. 60)

Steinbrück: „Wenn Herr Sanio Ihnen gegenüber in diesen
Begrifflichkeiten Bilder und Situationen schildert, dann
kann ich nur wiederholen, dass dies nicht die Bilder und
die Begrifflichkeiten und die Einschätzung gewesen sind,
die er während dieser Krise oder während ihrer Zuspit-
zung geltend gemacht hat gegenüber seinen seinerzeiti-
gen Gesprächspartnern der Bundesbank und des Bundes-
finanzministeriums, sondern das sind Einschätzungen, die
er hier gegeben hat. Wenn er damals bereits der Überzeu-
gung war entsprechend dieser Bilder und Einlassungen,
die er gemacht hat, dass das zutreffende Bilder sind, dann
erwarte ich von dem BaFin-Präsidenten, dass er entspre-
chend aktiv und initiativ wird. Da er bezogen auf ein sol-
ches Bild damals nicht initiativ und aktiv geworden ist, ist
mein Eindruck, dass seine jetzigen Bilder etwas abwei-
chen von dem, was er damals für richtig erachtet hat.“
(Protokoll Nummer 22, S. 45)

Die Fehlinterpretation der drastischen Formulierungen
Sanios durch die Opposition ist nicht nachvollziehbar. Es
ist nicht nur dürftig, dem BaFin-Präsidenten zu unterstel-
len, er hätte vor der Lehman-Insolvenz der Bundesregie-
rung seine gewichtige Einschätzung, die HRE wäre in ei-
ner existenzbedrohenden Lage gewesen, verschwiegen.
gesamte Konzern „so herumkrebse“; auch nicht in einer
offiziellen Berichten angemesseneren Sprache.

Es ist auch völlig unplausibel. Denn in einem Moment,
als ein – im Nachhinein vergleichsweise – „harmloses“

Drucksache 16/14000 – 206 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Problem bei der HRE auftauchte, nämlich die Notwen-
digkeit einer 390-Millionen-Abschreibung im Januar
2008, ist Sanio umgehend tätig geworden und hat die
Spitze des BMF sofort persönlich informiert.

b) Behauptungen der Opposition zur Ursache
der Schieflage der HRE

Die Opposition hat schon früh im Verlauf der Untersu-
chung des Ausschusses erkannt, dass sie die Folgen eines
so großen, unvorhergesehenen internationalen Ereignis-
ses wie der Lehman-Insolvenz kaum der deutschen Ban-
kenaufsicht in die Schuhe schieben kann. Daher hat die
Opposition versucht, von der Feststellung abzulenken,
dass die Liquiditätsprobleme der DEPFA plc unvorher-
sehbar waren, allerdings auch hier wieder ohne Erfolg.

aa) Die HRE als „Bad Bank der HVB“

Es wurde zunächst der Vorwurf erhoben, faule Immobili-
engeschäfte der HypoVereinsbank (HVB) in den neun-
ziger Jahren hätten die spätere Schieflage der HRE verur-
sacht.

„Fungierte die HRE schon seinerzeit, wie FDP, Linke und
Grüne argwöhnen, als ‚Bad Bank‘, in die riskante Kredite
ausgelagert wurden […]?“ (Das Parlament vom 11. Mai
2009)

„[D]ie HRE war seit ihrer Gründung 2003 eine proble-
matische Bank.“ (Dr. Wissing, Spiegel-Online vom 7. Mai
2009)

Allerdings: Schon lange vor Einsetzung des Untersu-
chungsausschusses war bekannt, dass die Schieflage der
Hypo Real Estate auf Liquiditätsproblemen der DEPFA
plc beruhte. Spätestens aus den Bilanzen lässt sich die In-
formation entnehmen, dass es sich bei der DEPFA plc
nicht um einen Immobilienfinanzierer handelt, sondern
um einen Staatsfinanzierer. Noch viel wichtiger: Die
DEPFA plc war nie Teil der HypoVereinsbank und ge-
hörte erst seit 2007 zur HRE.

Um den Vorwurf „fauler Immobiliengeschäfte als Mit-
ursache der Schieflage“ auszuräumen, hätte es überhaupt
gar keines Untersuchungsausschusses bedurft. Gleich-
wohl war es für die Opposition offenbar zu verlockend,
die – in der Tat umstrittenen – Immobiliengeschäfte der
HypoVereinsbank in den neunziger Jahren mit der Schief-
lage der HRE zusammenzubringen: Vielleicht hätte ja ir-
gendetwas „an der HRE hängenbleiben können“. Dieser
Schuss der Opposition ging nach hinten los:

Der Abgeordnete Dr. Wissing hatte Zeugen vorgeschla-
gen, die persönlich überhaupt keine konkreten Angaben
zur HRE machen konnten. Zum Beweis ihrer zum Teil
abenteuerlichen Thesen und redseligen Geschichten lasen
sie dem Ausschuss alte Presseartikel vor oder verspra-
chen die Vorlage sensationeller Dokumente, die sie dem
Ausschuss dann aber nie übersandten.

So hatte der Abgeordnete Dr. Wissing den Rechtsanwalt

Teil vielbeachtete Verbraucherschutzverfahren in Zusam-
menhang mit sogenannten Schrottimmobilien gegen Ban-
ken, unter anderem auch gegen die HypoVereinsbank, ge-
führt. Aussagen zum Untersuchungsgegenstand konnte er
hingegen nicht treffen. Nur beispielhaft wird folgende
Aussage des Zeugen Kratzer zitiert:

„Holen Sie Herrn Bruckermann [den bis 2007 amtieren-
den Vorstandsvorsitzenden der DEPFA plc] her, wenn Sie
ihn finden, und fragen Sie ihn aus, welche Geschäfte in
welcher Größenordnung er gemacht hat. Das kann ich
nur dazu sagen. Ich habe keine genauen Zahlen, um Got-
tes willen.“ (Protokoll Nummer 8, S. 147 f.)

Der Zeuge Kratzer wurde dann von einem Mandanten,
dem Zeugen Groh, angesprochen, dass auch er gerne vor
dem Ausschuss aussagen würde. Das reichte der Opposi-
tion aus, um auch ihn als Zeugen zu laden, und zwar laut
Beweisantrag Nummer 74, weil er in seiner Tätigkeit bei
der Projektierung von gewerblichen Immobilienfinanzie-
rungen für die HRE zur Erfüllung des Untersuchungsauf-
trages beitragen und zu den Geschäftspraktiken und dem
Risikomanagement der HRE-Holding AG Auskunft ge-
ben könne. In der Vernehmung stellte sich heraus, dass
Herr Groh nie für die HRE gearbeitet und auch sonst kei-
nerlei Beziehungen zur HRE-Gruppe hatte.

Die Enttäuschung der Opposition, als ihre exotischen
Verschwörungstheorien bei der Anhörung wirklicher Ex-
perten wie Seifenblasen platzten, lässt sich teilweise aus
den Sitzungsprotokollen ablesen:

„Dr. Troost (DIE LINKE): Die [Schrottimmobilien] hat
sie [die HypoVereinsbank] behalten?

Zeuge Frank [BaFin]: Die hat sie behalten.

Dr. Troost (DIE LINKE): Die hat sie nicht in die Hypo
Real Estate getan?

Zeuge Frank [BaFin]: Nein, die sind nicht in der Hypo
Real Estate gelandet. […]

Dr. Troost (DIE LINKE): Ist Ihnen klar, dass Sie damit
eine Aussage machen, die zumindest uns alle [Opposi-
tionsmitglieder], glaube ich, völlig überrascht, weil wir
mit der Gründung oder Abspaltung der Hypo Real Estate
immer genau dieses Ausgliedern von Schrottimmobilien
in Verbindung gebracht haben?“ (Protokoll Nummer 10,
S. 175)

Der Vorstandsvorsitzende der HypoVereinsbank, der
Zeuge Dr. Sprißler, hat vor dem Ausschuss mit allen Le-
genden von einer „Bad Bank“ aufgeräumt. Er erläuterte
nochmals, was bereits aus dem öffentlich zugänglichen
und auch im Internet veröffentlichten Abspaltungsplan
hervorgeht: Es wurden keine Einzelengagements oder
nach welchen Kriterien auch immer ausgewählte Kredit-
portfolien abgespalten, sondern Tochtergesellschaften der
HypoVereinsbank:

„Wir haben nicht abgespalten Einzelengagements oder
bewusst ausgewählte, nach welchen Gesichtspunkten
auch immer, Kreditportfolien, sondern wir haben schlicht
Kratzer gebeten, als Zeuge auszusagen. Dieser hatte Ende
der 1990er/Anfang der 2000er Jahre in den Medien zum

und einfach ganz bestimmte Gesellschaften, die gebündelt
waren, gesammelt waren, wenn Sie so wollen, unter einer

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 207 – Drucksache 16/14000

Vorschaltgesellschaft, die dort hingen und die alle auf die
gewerbliche Immobilienfinanzierung spezialisiert waren,
abgespalten. Die haben wir so abgespalten, wie sie stan-
den und lagen. Da ist nichts hinein transferiert worden,
und es ist auch nichts nach irgendwelchen Gesichtspunk-
ten herausgezogen worden. So, wie diese Gesellschaften
zum Zeitpunkt der Abspaltung letztlich strukturiert waren,
so sind sie auch abgespalten worden.“ (Protokoll Num-
mer 16, S. 27 f.)

Im Rahmen der Abspaltung stattete die HVB die HRE
nach Aussage des bei der BaFin für die Aufsicht über die
HVB zuständigen Referatsleiters, des Zeugen Frank, zu-
dem mit einem „üppig bemessenen“ Risikoschirm für die
Jahre 2003 und 2004 aus und übernahm im Rahmen der
Risikovorsorge für das durch die Abspaltung neugegrün-
dete Unternehmen eine Ausfallgarantie in Höhe von
590 Millionen Euro. Der Risikoschirm sollte zum Aus-
gleich möglicher Jahresfehlbeträge dienen (vgl. Protokoll
Nummer 10, S. 172).

So starb auch die Legende von der HRE als „Bad Bank
der HypoVereinsbank“, wie auch die anderen Verschwö-
rungstheorien, wenig überraschend, an den nackten Fak-
ten.

bb) Unsicherer Deckungsstock der
Pfandbriefe?

Weil auch der Opposition schnell klar wurde, dass die
Entscheidung der Bundesregierung zur Rettung der HRE
nicht angreifbar ist, verfiel sie auf das Mittel der Legen-
denbildung, um die Rettung ins Zwielicht zu rücken.

Es wurde der Vorwurf erhoben, der Deckungsstock der
von der HRE ausgereichten Pfandbriefe sei nicht sicher
gewesen und die Bundesregierung habe dies durch das
Rettungspaket vertuschen wollen:

„Nun vermutet offenbar so mancher Parlamentarier, dass
die Insolvenz auch deshalb verhindert werden muss, weil
der Deckungsstock der Pfandbriefe vielleicht doch nicht
so sicher ist, wie es das Gesetz eigentlich vorschreibt.“
(Spiegel-Online vom 11. Mai 2009)

Zur Untermauerung dieser These wurde durch die FDP-
Bundestagsfraktion auch eine entsprechende Kleine An-
frage im Deutschen Bundestag gestellt:

„Ist die Werthaltigkeit des Deckungsstocks der seitens
der Hypo Real Estate herausgegebenen Pfandbriefe aus-
reichend für eine geordnete Abwicklung, wie begründet
die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung
[…]?

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung sämtliche zur
Absicherung der von der Hypo Real Estate herausgege-
benen Pfandbriefe bereitgestellten Vermögenswerte voll-
umfänglich werthaltig, und wie begründet die Bundesre-
gierung ihre diesbezügliche Auffassung?“ (Kleine Anfrage
der FDP-Fraktion, Bundestagsdrucksache 16/12934, Fra-
gen 3 und 5)

Ausschuss angehörten Experten der Bankenaufsicht, der
Wirtschaftsprüfer der Bank oder der unabhängigen Treu-
händer für Pfandbriefe hat diesen Vorwurf auch nur an-
satzweise bestätigen können.

Fakt ist: Bis zum heutigen Tag gibt es keinen einzigen
Pfandbrief der HRE oder eines anderen deutschen Kredit-
instituts, der nicht am Ende der Laufzeit eingelöst worden
wäre. Pfandbriefe gelten zu Recht als vergleichbar sicher,
wie Bundesschatzbriefe. Dies hat auch einer der unabhän-
gigen Treuhänder für Pfandbriefe der HRE als Zeuge vor
dem Untersuchungsausschuss bestätigt.

In der Tat hat die Opposition hier mal wieder etwas
durcheinandergebracht: Selbstverständlich werden Pfand-
briefe am Markt gehandelt. Wäre die Hypo Real Estate in
die Insolvenz gegangen, hätte dies den Verkaufskurs der
Papiere zeitweilig erheblich beeinträchtigt. Inhaber von
Pfandbriefen, die auf einen kurzfristigen Verkauf der Pa-
piere angewiesen wären, wären mit erheblichen – vo-
rübergehenden – Kursverlusten konfrontiert gewesen.
Dies hat jedoch nichts zu tun mit der außergewöhnlichen
Sicherheit der Papiere und mit der Möglichkeit, diese am
Ende einzulösen.

Darüber hinaus hat die Hypo Real Estate einen großen
Anteil am deutschen Pfandbriefmarkt. Ihre Insolvenz
hätte dazu geführt, dass sich Anleger aufgrund der
vorübergehenden Turbulenzen zunächst vom Pfandbrief-
markt insgesamt abgewendet hätten. Der für die Refinan-
zierung deutscher Kreditinstitute wichtige Pfandbrief-
markt wäre damit erheblich gestört gewesen; die
Finanzierungskosten deutscher Kreditinstitute wären da-
durch – mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen –
erheblich in die Höhe geschnellt.

Hierzu erklärte der Vorstandsvorsitzende der Commerz-
bank, Blessing, als Zeuge vor dem Ausschuss:

„Die Hypo Real Estate ist einer der größten Emittenten
auf dem deutschen und auch auf dem europäischen
Pfandbriefmarkt. Wir haben gesagt: Wenn dieser Markt
jetzt zusammenbricht und damit eines der wenigen Finan-
zierungsinstrumente, die zu dem Zeitpunkt, nach Lehman,
noch halbwegs funktionierten, auch nicht funktioniert
– das gesamte Marktvolumen des deutschen Pfandbrief-
markts ist ja fast 1.000 Milliarden Euro –, dann kriegen
wir auch für die Refinanzierung in Deutschland im Ban-
kensektor ein Riesenproblem.“ (Protokoll Nummer 16,
S. 57)

Dies alles zu verhindern war auch ein erklärtes Motiv der
Bundesregierung für die Rettung der Hypo Real Estate.
Nur hat dies mit dem Deckungsstock der Pfandbriefe na-
türlich nichts zu tun.

All diese Zusammenhänge hatte die Bundesregierung ge-
genüber dem Parlament übrigens bereits lange vor Einset-
zung des Untersuchungsausschusses klargestellt.

Gleichwohl gab sich Dr. Wissing am 28. Mai 2009 gegen-
über dem „Handelsblatt“ völlig ahnungslos:
Dieser Vorwurf ist schon nach den ersten Zeugenverneh-
mungen in sich zusammengefallen: Keiner der durch den

„,Die Bundesregierung redet immer wieder davon, dass
sie den Pfandbrief retten musste. Belege dafür bleibt sie

Drucksache 16/14000 – 208 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

aber schuldig‘, sagte FDP-Finanzexperte Volker Wissing
dem „Handelsblatt“. ,Wenn der Pfandbrief sicher ist,
braucht er auch keine staatliche Rettungsaktion.‘“

Dass der deutsche Pfandbriefmarkt hierauf – trotz der an-
gespannten Lage – nicht mit empfindlichen Turbulenzen
reagiert hat, zeigt, wie haltlos und unglaubwürdig die
Thesen der Opposition zu den Pfandbriefen der HRE
sind.

cc) Zusammenhang zwischen Sonderprüfung
und Schieflage der HRE?

Die HRE hat am 15. Januar 2008 per Ad-hoc-Meldung
verkündet, 390 Millionen Euro auf Wertpapiere abzu-
schreiben. Zuvor hatte die HRE stets erklärt, von der Sub-
prime-Krise nicht betroffen zu sein. Die BaFin hat daher
umgehend auf die Meldung reagiert und eine Sonderprü-
fung der HRE-Gruppe angeordnet.

Die Opposition behauptet, die Bankenaufsicht und das
Bundesfinanzministerium seien schon seit Januar 2008
über die im September 2008 eingetretene Schieflage der
HRE informiert gewesen.

„Zumindest einer im Bundesministerium der Finanzen
kannte bereits zu Beginn des Jahres 2008 die Gefahren
bei der Hypo Real Estate: Staatssekretär Jörg Asmussen.
Damit sind die bisherigen Behauptungen der Bundesre-
gierung widerlegt, man habe auf Leitungsebene erst mit
der Pleite der US-Bank Lehman Brothers von der Gefähr-
dung der HRE erfahren.“ (Pressemitteilung Dr. Wissing
vom 22. Juni 2009)

Der Anlass der Prüfung, die Abschreibungen auf Wertpa-
piere der HRE einerseits und die Ursache für die spätere
Schieflage der HRE, die Liquiditätsprobleme der DEPFA
plc infolge der Lehman-Insolvenz, andererseits, haben
rein gar nichts miteinander zu tun.

Die Sonderprüfung hatte keinen weiteren Abschreibungs-
bedarf auf Wertpapiere oder andere versteckte Wertpa-
pierrisiken ergeben. Damit ergaben sich für die Vermö-
genssituation der HRE (Solvenz) keine wesentlichen
Probleme. Die spätere Schieflage der HRE betraf die Re-
finanzierung der DEPFA plc (Liquidität) und damit einen
ganz anderen Sachverhalt als den Auslöser und den Ge-
genstand der Sonderprüfung.

Auch die bei dieser Sonderprüfung festgestellten organi-
satorischen Mängel im HRE-Konzern haben keinen Zu-
sammenhang mit der Schieflage der Hypo Real Estate
nach der Lehman-Insolvenz. Selbst wenn das interne Ma-
nagement der Hypo Real Estate noch so mustergültig ge-
wesen wäre – ab dem unvorhersehbaren „15. September
2008“ gab es auf dem Geld- und Kapitalmarkt für alle
Banken einfach kein Geld mehr.

Dies haben sämtliche Zeugen gegenüber dem Ausschuss
auch bestätigt, so zum Beispiel der bei der BaFin mit der
HRE federführend befasste Zeuge Schrader:

„Sie können das beste Liquiditätsrisikomanagement ha-

Marktteilnehmer mehr Liquidität zur Verfügung stellt,
dann war es das, auf gut Deutsch.“ (Protokoll Nummer 8,
S. 29)

Ob ein Kreditinstitut Mängel hatte oder nicht, nach der
Lehman-Insolvenz hatten die Vertreter aller Banken
Angst vor einem Zusammenbruch ihres Institutes. Der
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Dr.
Ackermann, fürchtete bei den Rettungsverhandlungen so-
gar den „Tod des deutschen Bankensystems“ (vgl. Doku-
ment Nummer 17, S. 14). Allerdings erwiesen sich die
Berechnungen des Liquiditätsbedarfs für die HRE in
Höhe von rund 35 Milliarden Euro im Nachhinein als
nicht belastbar. Dass die Verhandlungspartner zu einem
anderen Ergebnis gekommen wären, hätten sie die im
Prüfbericht festgestellten Defizite im Risikomanagement
gekannt, haben sämtliche Zeugen vor dem Ausschuss be-
stritten. Die Ergebnisse der Sonderprüfung bei der HRE
kannten daher auch nur die Bundesbank und die BaFin.

c) Lehman-Insolvenz außerhalb des Kalküls
Der „Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamt-
wirtschaftlichen Entwicklung“ spricht im Hinblick auf
die Entscheidung der US-Regierung, Lehman Brothers in
die Insolvenz zu entlassen, in seinem Jahresgutachten
2008/2009 – diplomatisch – von einer „Fehleinschät-
zung“ der US-Regierung mit einer „unerwartet großen
Kettenreaktion“ als Folge (S. 122): Von einem Tag auf
den anderen wurde das Undenkbare möglich, dass der
Staat große, systemrelevante, Geschäftsbanken ver-
schwinden lassen würde.

Diese Kettenreaktion hat die Leiterin der Bankenaufsicht
bei der BaFin, die Zeugin Lautenschläger-Peiter, wie
folgt beschrieben:

„Lehman war etwas, womit keiner gerechnet hat. Lehman
war etwas, wo alle immer gedacht haben, das würde nicht
passieren. Das bedeutet, dass in dem Moment ein drama-
tischer Vertrauensverlust stattgefunden hat und in dem
Moment wirklich alle Märkte zusammenbrachen.“ (Pro-
tokoll Nummer 8, S. 70)

Aus gutem Grund hatte daher seit 1945 keine westliche
Industrienation eine große, systemrelevante Bank in die
Insolvenz gehen lassen – ganz im Gegenteil war es inter-
nationales Verständnis, große Geschäftsbanken notfalls
zu stützen. Die Zeugin Lautenschläger-Peiter kam daher
vor dem Ausschuss zu dem Schluss:

„Weder Banken, Wissenschaftler, Politiker oder Aufseher
hielten es für realistisch, dass eine systemrelevante Bank
vom Kaliber Lehman tatsächlich in die Insolvenz gehen
könnte.“ (Protokoll Nummer 8, S. 103 f.)

Die Opposition kann nicht ernsthaft behaupten, dass die
Lehman-Insolvenz des 15. September 2008 vorhersehbar
war. Daher tat sie sich sehr schwer, politische Schuld an
der deutschen Bankenaufsicht festzumachen. Selbstver-
ständlich konnte man im ersten Halbjahr 2008 mit der
Möglichkeit rechnen, dass die Finanzkrise weitere Kredit-
ben, und dann stellen Sie fest: Ich habe keine Liquidität
mehr. Wenn […] Ihnen kein Geschäftspartner und kein

institute in eine Schieflage bringen könnte und auch bei
Lehman gab es hierfür Anzeichen. Nur: Es ging vor der

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 209 – Drucksache 16/14000

Lehman-Insolvenz immer um Probleme infolge der Krise
des US-Subprime-Marktes, das heißt um erforderliche
Wertberichtigungen in großem Umfang beziehungsweise
um Probleme bei Zweckgesellschaften. Dass aber die
Vereinigten Staaten eine systemrelevante Bank in die In-
solvenz entlassen, und damit nicht nur das internationale
Finanzsystem, sondern auch ihre eigene Wirtschaft an
den Rand des Abgrunds treiben würden, war nicht vor-
hersehbar.

d) Vorhersehbarkeit der Verwerfungen auf
dem Interbankenmarkt

Die Opposition hat während der gesamten Dauer des
Ausschusses das gleiche Mantra gemurmelt: Die Bundes-
regierung hätte sich selbst um die Hypo Real Estate küm-
mern müssen, und zwar zu einem erheblich früheren Zeit-
punkt.

„‚Ein Mythos‘ sei der Verweis auf Lehman, befindet
Schick. Schon lange vorher sei absehbar gewesen, dass
die Finanzkrise die Geldbranche durchschütteln würde.
Und dass sich die HRE in einer gefährlichen Schieflage
befand. ‚Der Staat hätte vorbereitet sein müssen.‘“ (Der
Tagesspiegel vom 28. Juli 2009)

Fragt man die Opposition, wo die Bundesregierung denn
hätte vor „Lehman“ eingreifen sollen, wird es allerdings
merkwürdig ruhig.

Zu keinem Zeitpunkt vor der Lehman-Insolvenz kam der
Geldmarkt auch nur annähernd zum Erliegen; und nicht
nur das: Ein solches Szenario war schlicht unvorstellbar,
denn das gesamte globale Wirtschaftssystem baut darauf,
dass Geld ständig verfügbar und in Bewegung ist. Trotz-
dem will die Opposition hier irgendwie Schuld konstruie-
ren und meint, auch ein anderer Auslöser als die Insol-
venz einer großen Geschäftsbank wie Lehman Brothers
hätte den Interbankenmarkt und damit die Refianzierung
der HRE zusammenbrechen lassen können.

Es galt der Grundsatz: Eine solvente Bank ist auch eine
liquide Bank. Und dass die HRE vor der Insolvenz von
Lehman Brothers solvent war, hat selbst die Opposition
bislang noch nicht bestritten. Auch der Sachverständigen-
rat stellt in seinem Jahresgutachten 2008/2009 zur Begut-
achtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung fest,
dass – trotz der Krisen und Stockungen in den Interban-
kengeschäften – die Kreditströme zwischen den Banken
insgesamt gesehen bis Mitte September 2008 noch ver-
lässlich flossen. Und die Fakten sprechen deutlich für ei-
nen Geldmarkt, der vor der Lehman-Insolvenz funktio-
niert hat; wie bereits an früherer Stelle festgestellt,
wechselten sich bis zur Lehman-Insolvenz Phasen gerin-
gerer und hörerer Refinanzierungslaufzeiten ab. Die Zeu-
gin Lautenschläger-Peiter (BaFin) konstatierte daher vor
dem Ausschuss zu Recht:

„Selbst wenn dieser Zusammenbruch [von Lehman] von
irgendjemandem vorhergesehen und modelliert worden
wäre, dann wären die Annahmen der Marktreaktion auf

Marktteilnehmer untereinander tatsächlich aussah.“
(Protokoll Nummer 8, S. 103 f.)

e) Subprime-Krise nicht Auslöser der
Liquiditätsprobleme der HRE im
September 2008

Die Opposition hat immer wieder die im Jahr 2007 einge-
tretene Schieflage anderer Banken als Beispiel dafür an-
geführt, dass man die Schieflage der HRE hätte vorherse-
hen müssen:

„Axel Troost (Linkspartei) und Gerhard Schick (Grüne)
monierten, dass die Bankenaufsicht aus dem Desaster der
Sachsen LB und der IKB 2007 nicht die nötigen Konse-
quenzen gezogen habe.“ (Das Parlament vom 2. Juni
2009)

„Denn dass Lehman Brothers Pleite gehen würde, das
war ja unvorstellbar. Doch leider ist das nur ein Mythos.
[…] als die Deutsche Industriebank IKB gerettet wurde,
war die Krise offen sichtbar und nahm ihren Lauf.“
(Dr. Schick, „Mythos Lehman Brothers“ vom 22. Juli
2009)

In Wirklichkeit beruhten die Schieflagen all dieser ge-
nannten Banken auf Geschäften im Subprime-Bereich,
was bei der DEPFA plc überhaupt nicht das Problem war:

Bei der Sachsen LB waren Wertverluste bei strukturierten
Produkten bei einer ihrer Zweckgesellschaften, der Or-
mond Quay, sowie Verluste aufgrund von Einlagen in
zwei Hedge-Fonds Grund für die Schieflage.

Auch die IKB geriet in Folge von Fehlinvestitionen in
zwei Zweckgesellschaften, Rhineland Funding Capital
Corporation und Rhinebridge Funding, die beide von der
Krise auf dem US-amerikanischen Subprime-Markt be-
troffen waren, in die Schieflage.

Ähnliches gilt für die WestLB: Die strukturierten Port-
folioinvestments der WestLB, auch mit Bezug zum US-
Subprime-Markt, verloren ab Ende 2007 an Wert. Die
Marktwertverluste, die in der Bilanz ausgewiesen werden
mussten, waren schließlich so hoch, dass die Eigenkapi-
talquoten der WestLB Gefahr liefen, unter die gesetzlich
geforderten Mindestwerte zu fallen.

Allen Banken ist gemein, dass sie aufgrund von Wertab-
schreibungen in Zusammenhang mit dem US-Subprime-
Markt Solvenz-, also Kapitalprobleme bekamen. Die
HRE hatte aber, wie alle Zeugen bestätigten und auch den
Akten zu entnehmen ist, im September 2008 keinerlei
Solvenzprobleme. Bei ihr ging es um ein reines Liquidi-
tätsproblem.

Unter den Banken, die im Frühjahr 2008 in Probleme
gerieten, war auch die Düsseldorfer Hypothekenbank
(DüsselHyp). Die DüsselHyp, ein kleines Institut im Ei-
gentum der Familie Schuppli mit einer Bilanzsumme von
knapp 27 Milliarden Euro und spezialisiert auf Staatsfi-
diesen Zusammenbruch sicherlich nicht so ausgefallen,
wie dann die Realität an abgrundtiefem Misstrauen der

nanzierungen, war im April 2008 von zwei Gesellschaf-
ten des Einlagensicherungsfonds übernommen worden.

Drucksache 16/14000 – 210 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Aus diesem Grund meint die Opposition, die angespannte
Lage bei der DüsselHyp hätte für die Bundesregierung
eine Warnung in Bezug auf die DEPFA plc sein müssen:

„Wir sehen ja eine massive Verschärfung der Finanzkrise
und durchaus erste Probleme bei einem Staatsfinanzierer
wie der DüsselHyp.“ (Dr. Schick, Protokoll Nummer 13,
S. 156)

Ein weiterer Fehlschluss der Opposition: Die DüsselHyp
war zwar nicht aufgrund von Engagements im US-Sub-
prime-Markt in Probleme geraten, aber auch sie hatte in
erster Linie Kapitalprobleme.

Im Jahr 2007 musste die DüsselHyp einen zweistelligen
Millionenbetrag auf ihr Wertpapierportfolio abschreiben,
erlitt Verluste im Aktienhandel und die Ertragslage wurde
durch die gestiegenen Refinanzierungskosten zusätzlich
belastet.

In Reaktion auf einen von der BaFin in Auftrag gegebe-
nen Sonderbericht versuchte die Alleinaktionärin Familie
Schuppli die Kapitalbasis der Bank mit einer Kapitalzu-
führung in Höhe von 150 Millionen Euro zu stärken. Im
ersten Quartal 2008 brach dann noch das Neugeschäft ein
und lag rund 50 Prozent unter der operativen Planung.
Das Rating der DüsselHyp sank auf BBB- mit dem Aus-
blick „Negativ“, weit entfernt von dem A+ Rating der
DEPFA plc. Nach Angaben der Bank hatte die Düssel-
Hyp jedoch weder Liquiditätsschwierigkeiten noch war
sie in einer Schieflage.

Auch der Sprecher des Bundesverbandes deutscher Ban-
ken (BdB) erklärte, dass die DüsselHyp nicht in Insol-
venzgefahr und voll geschäftsfähig sei; es gebe keine
Schieflage (Berliner Zeitung vom 23. April 2008).

So erzielte die DüsselHyp im ersten Halbjahr 2008 noch
Gewinne in Höhe von 0,2 Millionen Euro. Ausweislich
des Geschäftsberichts 2008 war die Bank noch bis in den
Herbst 2008 jederzeit in der Lage, sich in ausreichendem
Maße an den Geld- und Kapitalmärkten zu refinanzieren;
erst im Nachgang zum Zusammenbruch von Lehman
Brothers änderte sich diese Situation.

Die Verluste der DüsselHyp traten erst im zweiten Halb-
jahr 2008 ein, und zwar aufgrund von hohen Abschrei-
bungen und Wertberichtigungen in Folge von Ausfällen
der US-Banken Lehman Brothers und Washington Mu-
tual sowie der isländischen Banken Glitnir, Kaupthing
und Landsbanki.

Der Vorgang um die DüsselHyp hätte wohl kaum als
Rechtfertigung dazu gedient, mal eben rein vorsorglich
die HRE-Gruppe zu verstaatlichen. Allein die Vorstellung
ist absurd. Nur am Rande sei vermerkt, dass die Vorgänge
um die DüsselHyp belegen: Bei Problemen einer Bank
tritt nicht nur die Bankenaufsicht in Aktion, sondern auch
der Bundesverband deutscher Banken, der für die Düssel-
Hyp eine rein privatwirtschaftliche Lösung gefunden hat.

f) Ergebnis

Schieflage der Hypo Real Estate nicht vorhersehbar war.
Einer der Zeugen hat dies auf den Punkt gebracht:

„[W]enn es einer so vorhergesehen hätte, der müsste jetzt
ein reicher Mann sein.“ (Schrader, Protokoll Nummer 8,
S. 40)

2. Die Berichte der Bankenaufsicht an das
Bundesministerium der Finanzen
enthielten keine Hinweise auf eine
existenzbedrohende Lage der HRE

Die Opposition meint, das Bundesministerium der Finan-
zen hätte aus den Berichten der Bankenaufsicht eine
akute Gefahr herauslesen müssen. Der angestrengte Ver-
such der Opposition, bis zuletzt in die Berichte der Ban-
kenaufsicht Anhaltspunkte für eine existenzbedrohende
Lage bei der HRE hineinzuinterpretieren, hat Bundes-
finanzminister Steinbrück zu Recht als „Trick“ bezeich-
net, der BaFin etwas „in die Feder“ zu legen (Protokoll
Nummer 22, S. 80).

a) Hinweise auf mögliche Subprime-Risiken
bei der HRE im Januar 2008 führten zur
Einleitung einer Sonderprüfung

Am 15. Januar 2008 hatte die HRE in einer Ad-hoc-Mit-
teilung überraschend einen Abschreibungsbedarf auf
strukturierte Papiere in Höhe von 390 Millionen Euro
veröffentlicht. Staatssekretär Asmussen hatte daraufhin
eine E-Mail an seinen Unterabteilungsleiter Dr. Pötzsch
und den Referatsleiter Conert gesandt mit der Bitte, der
Sache nachzugehen und eine Vorlage für den Minister zu
erstellen. Die Arbeitsebene des BMF ist sodann an die
BaFin herangetreten, die dem BMF am 17. Januar 2008
einen ausführlichen Vermerk übersandte (Dokument
Nummer 18).

Gegenstand dieses Vermerks waren ausschließlich das
HRE-Engagement und die Risiken im Bereich struktu-
rierter Produkte insbesondere mit Subprime-Bezug. In
dem Vermerk der BaFin heißt es unter anderem ausdrück-
lich:

„Eine unmittelbare Bestandsgefährdung für die […] HRE
[…], die für 2007 ein vorläufiges Ergebnis vor Steuern in
Höhe von 890 Mio. EUR ausweist, ist zur Zeit nicht er-
kennbar.“

Auf der Basis des Vermerks der BaFin hat das Banken-
referat am 18. Januar 2008 eine Vorlage für den Minister
erstellt, in der sie über den Abschreibungsbedarf auf
strukturierte Produkte mit US-Subprime-Bezug und die
erheblichen Kursverluste der HRE-Aktie in den Tagen
zuvor berichtete. Zum Berichtszeitpunkt wurde in der
Vorlage zutreffend festgestellt, dass weder die HRE-Hol-
ding noch die zur Gruppe gehörenden Banken in ihrem
Bestand gefährdet sind.

In diesem Zusammenhang versuchte der Abgeordnete
Dr. Wissing in der Vernehmung von Bundesfinanzminis-
ter Steinbrück zu insinuieren, BaFin-Präsident Sanio
Die Beweisaufnahme hat auch hier nur bestätigt, dass die
Insolvenz von Lehman Brothers und damit auch die

hätte dem damaligen Staatssekretär Dr. Mirow bereits in
einem Schreiben am 23. Januar 2008 (Dokument Num-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 211 – Drucksache 16/14000

mer 19) mitgeteilt, dass die deutsche Bankenaufsicht
Zweifel an der Qualifikation oder an der Vertrauenswür-
digkeit des Managements der HRE habe (vgl. Protokoll
Nummer 22, S. 79). Zu Recht hat der Bundesfinanzminis-
ter im Ausschuss darauf bestanden, die entsprechende
Passage aus dem fraglichen Schreiben wörtlich zu zitie-
ren. Darin heißt es nämlich:

„Der Markt dürfte jedoch für die HRE keine größeren
Verluste antizipiert haben. Allerdings ist festzustellen,
dass nach der jüngsten Erklärung der HRE zum US-Ex-
posure, welches vorher immer verneint worden war, die
Glaubwürdigkeit der HRE ohnehin vernichtet worden
ist.“

Ganz eindeutig geht aus der Passage hervor, dass nicht
die Bankenaufsicht an der Glaubwürdigkeit des Vorstands
zweifelte, sondern die Reaktion des Marktes auf die über-
raschende Abschreibung der HRE beschrieben wurde.
Auch ist damit kein Wort über die Werthaltigkeit der
HRE ausgesagt oder darüber, dass sie nach der – nicht
vorhersehbaren – Lehman-Insolvenz am 15. September
2008 in eine existenzbedrohende Lage geraten würde.

Und auch in einem weiteren Bericht der BaFin vom
25. Januar 2008 zu diesem Komplex (Dokument Num-
mer 20) sind keine Anhaltspunkte für eine existenzbedro-
hende Gefahr für die HRE enthalten:

„Vor diesem Hintergrund erscheint die Wahrscheinlich-
keit von (Marktwert) Verlusten in diesem Bereich aktuell
eher überschaubar.“

Damit war das Bundesministerium der Finanzen darüber
informiert, dass sich die operative Bankenaufsicht bei der
Hypo Real Estate um die Ursachen und Konsequenzen
aus der Abschreibung intensiv kümmern würde, was die
Bankenaufsicht auch pflichtgemäß getan hat.

b) Unterrichtung des BMF über die Durch-
führung der Sonderprüfung und über die
Anforderung regelmäßiger Liquiditäts-
berichte am 6. März 2008

Ein weiterer Bericht der BaFin vom 6. März 2008 (Doku-
ment Nummer 21) weist das Fachreferat im BMF darauf
hin, dass die Bankenaufsicht eine Sonderprüfung durch-
führt und von der Hypo Real Estate – wie von einigen an-
deren Banken auch (vgl. Aussage Jakob, Protokoll Num-
mer 13, S. 88) – regelmäßig Liquiditätsberichte abfordert
und dass die Pfandbriefe der Hypo Real Estate eine Über-
deckung aufweisen.

Das Schreiben endet mit den Worten:

„Über die weitere Entwicklung werde ich Sie auf dem
Laufenden halten.“

c) Keine neuen Hinweise im Bericht für
Staatssekretär Asmussen zur Lage des
Pfandbriefbankenmarktes vom 20. März
2008

mer 22) zur Lage der Pfandbriefbanken „skandalöser-
weise“ nicht der Leitungsebene vorgelegt worden:

„Es ist ja hochinteressant, dass dieses Schreiben vom
20.03. an Herrn Asmussen adressiert worden ist, offen-
sichtlich nach Information der Bundesregierung von ihm
aber gar nicht zur Kenntnis genommen wurde, auch nach
Rückkehr aus einem Urlaub nicht.“ (Dr. Schick, Protokoll
Nummer 8, S. 32)

Allerdings: Das dreiseitige Anschreiben erwähnt die HRE
noch nicht einmal, wohl aber andere Banken. Sieht so
eine Berichterstattung über eine Existenzbedrohung der
Hypo Real Estate aus? Als Randnotiz in einem umfang-
reichen Vermerk zu anderen Banken? So heißt es in dem
Bericht zur HRE lapidar:

„Zwischenergebnisse zu den Prüfungen [bei der HRE]
liegen derzeit noch nicht vor.“

d) Der Quartalsbericht vom 28. März 2008
bringt auch keine neuen Erkenntnisse

Der erste regelmäßige Quartalsbericht, der sich – ohne
neue Erkenntnisse – mit der Situation bei der Hypo Real
Estate befasst, datiert auf den 28. März 2008 (Dokument
Nummer 23). Hierzu der Präsident der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, Sanio:

„Wenn einer etwas in einen Quartalsbericht aufnimmt,
hält er es nicht für so dringend, dass seine Gegenpartei
im Fachreferat des BMF das gleich am nächsten Tag wis-
sen muss, sondern das kann maximal drei Monate später
in diesem Sammelbericht erscheinen.“ (Protokoll Num-
mer 17, S. 28)

Der Abgeordnete Dr. Schick meinte dennoch, Bundesfi-
nanzminister Steinbrück mit dem angeblich skandalösen
Begriff „negativer Liquiditätssaldo“ aus diesem Bericht
konfrontieren zu müssen (Protokoll Nummer 22, S. 55).
Er bezog sich dabei auf folgende Passage aus dem Quar-
talsbericht:

„Der Liquiditätsvorlauf der Gruppe liegt derzeit bei
14 Tagen. Hinsichtlich der Einzelinstitute könne sich laut
Angabe gemäß konservativer Stresstestmessungen, die al-
lerdings kein vollständiges Worst-Case-Szenario unter-
stellen, per 14.03.2008 für die DEPFA Bank plc und für
die Hypo Public Finance Bank erstmalig in 20 Geschäfts-
tagen ein negativer Liquiditätssaldo ergeben, für die
Hypo Real Estate Bank AG sowie die Hypo Real Estate
Bank International AG in 53 Geschäftstagen.“

Bundesfinanzminister Steinbrück erläuterte dem Frage-
steller daraufhin ausführlich die Bedeutung eines negati-
ven Liquiditätssaldos:

„Dann ist ein negativer Liquiditätssaldo alleine noch
kein Problem, wenn gleichzeitig die Eigenkapitalposition
dieses Instituts dies aushält. Das passiert zigmal. Das
können Sie nicht dramatisieren. Natürlich kann es einen
kurzfristigen negativen Liquiditätssaldo geben, den ein
Institut spielend aushält, wenn seine Eigenkapitalbasis
In den Augen der Opposition ist insbesondere der Ver-
merk der BaFin vom 20. März 2008 (Dokument Num-

entsprechend gesichert und stark ist. Daraus können Sie
doch […], nicht etwas ableiten und insinuieren, wie Sie es

Drucksache 16/14000 – 212 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

gerade tun. […] Wenn sich das dramatisiert hätte, dann
hätte die BaFin natürlich erneut berichten und einschrei-
ten müssen. Hat sie aber nicht. Also frage ich mich: Wo
ist das Problem?“ (Protokoll Nummer 22, S. 55 ff.)

e) Der Quartalsbericht vom 12. Juni 2008
Im Quartalsbericht vom 12. Juni 2008 (Dokument Num-
mer 24) heißt es:

„Die Liquiditätssituation für die Gesamtgruppe hat sich
insgesamt verbessert. In kurzen Laufzeiten ist die Refi-
nanzierung für die HREG [HRE-Gruppe] ohne Probleme
möglich.“

Dies steht im Gegensatz zu Begriffen wie „Kern-
schmelze“, „GAU“, „Apokalypse“, „Hölle“, „Abgrund“,
„Weltuntergang“, „Armageddon“ oder „The Day after
Tomorrow“, wie sie die Zeugen im Ausschuss gewählt
haben. Darüber hinaus wird in diesem Bericht darauf hin-
gewiesen, dass der US-Finanzinvestor J. C. Flowers den
Erwerb einer 25-prozentigen Beteiligung an der Holding
beabsichtige. Auch dieser Hinweis legte keine Existenz-
bedrohung des Unternehmens nahe.

f) Der Bericht vom 15. August 2008:
Nachschauprüfung erst in 2009

Kurz vor der Lehman-Insolvenz am 15. September 2008
zeichnet der Quartalsbericht (Dokument Nummer 25) ein
entspanntes Bild: Die Prüfer schätzten „die Bewertungs-
modelle für strukturierte Produkte der HREG als ange-
messen ein.“; der Investor J. C. Flowers sei nunmehr bei
der HRE mit rund 25 Prozent eingestiegen; die organisa-
torischen Mängel würden behoben, ohne dass eine akute
Gefahr vorliege, denn erst für „2009 ist eine erste Nach-
schauprüfung vorgesehen“.

g) Ergebnis
Keiner der Berichte der Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht an das Bundesministerium der Finanzen
enthält in irgendeiner Form Anhaltspunkte für milliarden-
schwere Risiken bei der HRE aufgrund von Liquiditäts-
engpässen. Daher schreibt die Frankfurter Allgemeine
Zeitung über diese Berichte am 22. Juni 2009:

„Die etlichen Berichte, die nach Wissings Lesart schon
vor der Lehman-Pleite im September das Ministerium
zum Einschreiten hätten veranlassen müssen, klingen
beim näheren Hinsehen eher vage.“

Und: Die HRE war keineswegs die einzige Bank, die Li-
quiditätsberichte an die Bankenaufsicht übersandte, wie
der Abgeordnete Dr. Wissing dies Bundesfinanzminister
Steinbrück im Ausschuss fälschlich und irreführend vor-
hielt:

Dr. Wissing: „[…] wir wissen […] von Zeugenbefragun-
gen, auch von Herrn Sanio –: Es wurden nur bei einer
Bank tägliche Liquiditätsberichte angefordert, nämlich
bei der Hypo Real Estate.“

„[M]ir fällt jetzt aus dem Stand kein zweiter Fall ein, wo
wir das schon mal angeordnet hatten“ (Protokoll Num-
mer 17, S. 28).
Dabei hat es Dr. Wissing unterlassen, auch auf die Aus-
sage des Zeugen Jakob hinzuweisen, der bei der Bundes-
bank für die Laufende Aufsicht zuständig war, die die Li-
quiditätsberichte der Banken entgegennahm und
auswertete:

„Es ist nicht der Normalfall, sondern es ist etwas Unge-
wöhnliches oder Außergewöhnliches, wenn ein Kredit-
institut wöchentlich oder gar täglich über seine Liquidi-
tätslage berichten muss. Es gibt aber und gab zum
damaligen Zeitpunkt auch andere Institute, die solche Be-
richtspflichten hatten.“ (Protokoll Nummer 13, S. 88)
Keiner der zahlreichen Berichte enthält eine Handlungs-
empfehlung an das Bundesministerium der Finanzen, hin-
sichtlich der HRE einzuschreiten. Keiner dieser Berichte
läutet eine Alarmglocke. Keiner dieser Berichte enthält
auch nur Anhaltspunkte für eine Existenzgefährdung der
HRE oder für systemische Risiken für den Finanzplatz
Deutschland. Im Gegenteil, den Berichten zufolge war
die Situation für die HRE vor dem 15. September 2008
handhabbar. Dies hat auch Staatssekretär Dr. Mirow als
Zeuge vor dem Ausschuss bestätigt:

„Die Zahlen, die uns mitgeteilt wurden, waren nicht so,
dass von einer Bestandsgefährdung auszugehen war. Das
war auch der ausdrückliche Hinweis der BaFin.“ (Proto-
koll Nummer 15, S. 16)
Es ist daher eine Mär, dass das Bundesministerium der Fi-
nanzen bereits frühzeitig von der drohenden Insolvenz
der Hypo Real Estate informiert gewesen sei. Wer bereit
ist, sich die Berichte, wirklich einmal anzusehen, kann zu
keinem anderen Schluss gelangen.

3. Rechts- und fachaufsichtliche Maßnahmen
des BMF gegenüber der BaFin

Die Opposition wurde nicht müde, zu behaupten, das
Bundesministerium der Finanzen hätte bei der Aufsicht
über die Hypo Real Estate versagt:

„‚Die Finanzaufsicht im Bundesfinanzministerium funk-
tioniert nicht‘, kritisierte Schick.“ (Handelsblatt vom
19. Juni 2009)
Schon im Ansatz liegt die Opposition falsch: Das Bun-
desministerium der Finanzen ist nicht für die Finanzauf-
sicht zuständig, sondern für die Aufsicht über die operativ
unabhängige Finanzaufsicht.

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, der auch den
Vertretern der Opposition, die Mitglied im Finanzaus-
schuss sind, geläufig sein sollte, hat in seinen Grundsät-
zen für eine wirksame Bankenaufsicht als Mindeststan-
dard festgelegt:

„Grundsatz 1: In einem wirksamen Bankenaufsichtssys-
tem sind die Zuständigkeiten und Ziele aller an der Ban-
kenaufsicht beteiligten Instanzen klar definiert. Jede die-
Tatsächlich hatte Präsident Sanio zu der Frage aber aus-
gesagt:

ser Instanzen ist operativ unabhängig, verfügt über
transparente Abläufe sowie über solide Kontrollmecha-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 213 – Drucksache 16/14000

nismen und angemessene Ressourcen, und sie ist für die
Erfüllung ihrer Aufgaben rechenschaftspflichtig.[…]“
Diesem Grundsatz entsprechend ist die Bankenaufsicht in
Deutschland nach den Rechtsgrundlagen und ihrer Orga-
nisation auf eine weitestmögliche Unabhängigkeit ange-
legt; aus diesem Grund entscheidet bei der BaFin nicht
das Bundesministerium der Finanzen, sondern ein Ver-
waltungsrat über wichtige Fragen.

Dementsprechend erteilt das BMF der BaFin auch keine
Einzelweisungen in Bezug auf einzelne Finanzinstitute.
Diese grundsätzliche Unabhängigkeit sichert eine objek-
tive, allein an Gesetz und Recht ausgelegte Überwachung
des deutschen Finanzmarktes. Und die Bundesbank un-
terliegt bereits aufgrund ihrer Stellung als Notenzentral-
bank im Euroraum weder der Fach- noch der Rechtsauf-
sicht des BMF. Das BMF ist vor allem für die allgemeine
Finanzpolitik zuständig und für Situationen, die die ope-
rative Bankenaufsicht selbst nicht mehr alleine meistern
kann. Eine solche Situation ist erst nach dem 15. Septem-
ber 2008 mit der Lehman-Insolvenz eingetreten.

Das Bundesministerium der Finanzen ist keine „Ober-
Aufsicht“ über die Kreditinstitute, sondern überwacht, ob
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht recht-
lich oder fachlich fehlerhafte Entscheidungen trifft. Der
ehemalige Staatssekretär Dr. Mirow hat daher als Zeuge
vor dem Ausschuss klargestellt:

„Das BMF hat die Rechts- und Fachaufsicht gegenüber
der BaFin. Jede Einzelentscheidung der BaFin bezogen
auf die Wahrnehmung ihrer Rechte trifft sie zunächst mal
selbstständig. Nur wenn es eine rechtsfehlerhafte Ent-
scheidung gibt, dann kann das BMF dort eingreifen. […]
Das Bundesfinanzministerium ist nicht der Oberaufseher
bezogen auf das Einzel[kredit]institut.“ (Protokoll Num-
mer 15, S. 11 und 16)
Daher gilt:

„Manchmal berichtet die BaFin und sagt – was hier nicht
der Fall war –: Demnächst will ich eine Maßnahme er-
greifen. Das Ministerium kann der BaFin in den Arm fal-
len oder der BaFin eine Weisung geben. Nur – […] ich
komme jetzt zum entscheidenden Satz –, das Ministerium
kann das doch nur dann tun, wenn es zu dem Schluss
kommt, dass die BaFin da was falsch macht.“ (Sanio,
Protokoll Nummer 17, S. 28)
Einen solchen Fehler der Bankenaufsicht hat die Opposi-
tion bis heute noch nicht einmal im Ansatz aufgezeigt.

4. Hätten Berichte der BaFin oder der Prüf-
bericht der Bundesbank der Leitungsebene
des BMF vorgelegt werden müssen?

Die Opposition meint:

„Wenn Steinbrücks Aussage stimme, dass ihn diese Infor-
mationen [Berichte zur HRE vor „Lehman“] nicht er-
reicht hätten, dann habe er sein Haus nicht im Griff,
sagte Wissing.“ (Süddeutsche Zeitung vom 4. Juni 2009)

ebene der Regierung, weil es dort Kommunikationsstö-
rungen gab‘, sagte Volker Wissing.“ (Welt-Online vom
20. August 2009)

Der Vorwurf träfe zu, wenn in den Berichten ab Februar
2008 oder dem Sonderprüfungsbericht von Juni 2008
Hinweise auf eine existenzbedrohende Situation bei der
Hypo Real Estate enthalten gewesen wären. Das war aber
schlicht nicht der Fall.

Zur Veranschaulichung der Funktionsweise eines Bun-
desministeriums hat sich Staatssekretär Asmussen in sei-
ner Vernehmung bemüht, den Abgeordneten eine Vor-
stellung von den Abläufen in einem Haus mit rund
2 000 Mitarbeitern zu vermitteln:

„Mir hat mal ein Unterabteilungsleiter vorgerechnet
– und das konnte er auch belegen –: Er hat pro Tag unge-
fähr […] 20 Vorlagen à rund zehn Seiten – das sind die
Vorlagen –, und er hat an sonstigen Eingängen von Ver-
bänden oder was es gerade gibt am Tag rund 2.000 Seiten
– das ist überwiegend per Mail –, wo er sagt: Ich habe
ein Anschreiben, und hinten sind sieben Anlagen.“ (Pro-
tokoll Nummer 21, S. 105)

Und auch der Zeuge Dr. Weidmann führte sehr treffend
aus:

„Wenn ich natürlich alle Eingänge in meinen Referaten
selber beurteilen müsste, dann könnte ich mir meine Refe-
rate natürlich auch sparen. Insofern erwarte ich schon
vom Referat, dass sie ein gewisses Filtern der Informatio-
nen, die sie bekommen, auch vornehmen.“ (Protokoll
Nummer 21, S. 14)

Staatssekretär a. D. Dr. Mirow hat vor dem Ausschuss
darauf hingewiesen, dass „völlig eindeutiges Einver-
ständnis“ bestand, dass der Präsident der BaFin ihn infor-
mieren würde, wenn es „irgendwo ein besonderes Risiko“
gäbe (Protokoll Nummer 16, S. 10). Eine besondere In-
formation zum Thema Hypo Real Estate ist aber nicht
einmal telefonisch erfolgt:

„Ich kann jedenfalls ausschließen, dass es [Hypo Real
Estate] in einem solchen Telefonat eine zentrale Rolle ge-
spielt hat und dass daraus in irgendeiner Weise eine
Handlungsnotwendigkeit oder eine Handlungsempfeh-
lung für das Bundesfinanzministerium abzuleiten gewe-
sen wäre.“ (Protokoll Nummer 15, S. 12)

Staatssekretär a. D. Dr. Mirow ging daher zu Recht davon
aus, dass eine weitere Einbeziehung der Leitungsebene
des Bundesministeriums der Finanzen „nicht notwendig“
war und ganz im Gegenteil nicht „sachgerecht“ gewesen
wäre (Protokoll Nummer 15, S. 13):

„Wenn Herr Sanio als Präsident der BaFin oder Herr
Weber als Präsident der Bundesbank mir mitteilen: ‚Da
gibt es eine Bank, die gucken wir uns genauer an, und
wenn wir weitere Probleme sehen, kommen wir wieder
auf Sie zu‘, dann gehe ich davon aus, dass dies auch so
geschieht. […] Aus meiner Sicht ist auf das Wort von
„‚Die Probleme der Hypo Real Estate waren dem Bun-
desfinanzministerium bekannt, nicht aber der Leitungs-

Herrn Sanio Verlass. Wenn er Anlass hat, wieder auf mich
zuzukommen, dann hat er die Möglichkeit, das zu tun, und

Drucksache 16/14000 – 214 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

wird es auch von sich aus tun, ohne dass man ihn daran
erinnern müsste.“ (Protokoll Nummer 15, S. 19 und 25)

Die Behauptung der Opposition:

„Die Versuche der BaFin, Warnmeldungen ganz oben im
Ministerium ankommen zu lassen, sind dort aber offen-
sichtlich am Apparat gescheitert.“ (Dr. Schick, Focus
vom 8. Juni 2009)

ist damit widerlegt.

Es ist Aufgabe der Mitarbeiter, die Leitung zu informie-
ren, wenn dazu Anlass besteht. Die Berichte der BaFin
nach Januar 2008 haben dafür gewiss keinen Anlass ge-
geben.

Und hätte es eine dramatische Entwicklung bei der HRE
gegeben, hätte sich die Bankenaufsicht direkt an den
Staatssekretär oder Minister gewandt.

5. Sondergesetze oder -maßnahmen zur
HRE?

Ursache der Schieflage der Hypo Real Estate war der ab
dem 15. September 2008 zusammengebrochene Geld-
markt. Was hätte die Bankenaufsicht konkret tun können,
um die Hypo Real Estate-Gruppe gegen diesen Kollaps
zu wappnen? Diese Frage hat die Opposition bislang we-
der gestellt noch selbst beantwortet. Stattdessen verbleibt
es bei einer polemischen Allgemeinforderung:

„Noch bevor es Ende September bei der Hypo Real Es-
tate richtig zum Krachen kam, hat man alle möglichen
Warnzeichen ignoriert und sich nicht auf die Krise vorbe-
reitet. Peer Kopf-in-den-Sand hat auch in dieser Frage
alle möglichen Risiken negiert, anstatt Gegenmaßnahmen
vorzubereiten.“ (Dr. Schick, Plenarprotokoll 16/209,
S. 22612(D))

Hätten die Bankenaufsicht oder gar das Bundesministe-
rium der Finanzen schon Anfang 2008 die Hypo Real
Estate – ohne dass es hierfür einen zwingenden Grund ge-
geben hat – gestützt, wäre das Kind mit dem Bade ausge-
schüttet worden: Das Vertrauen in die Hypo Real Estate
und in den deutschen Finanzplatz wären erschüttert gewe-
sen. In den Worten von Staatssekretär a. D. Dr. Mirow:

„Es wäre als willkürlich betrachtet worden und hätte die
Märkte beunruhigt und sicher auch das einzelne Institut
im Markt geschwächt.“ (Protokoll Nummer 15, S. 11)

Hätte die Bankenaufsicht in ein deutsches Kreditinstitut
eingegriffen, wäre dies vor der Lehman-Insolvenz ohne-
hin völlig unverhältnismäßig und im Übrigen auch rechts-
widrig gewesen.

Das Gleiche gilt, wenn zum Beispiel die DEPFA plc per
Sondergesetz aus der Hypo Real Estate herausgelöst wor-
den wäre. Hierzu der Präsident der BaFin, Sanio, als
Zeuge vor dem Ausschuss:

„Alle Maßnahmen […] wären […] das Todesurteil für die
Bank gewesen.“ (Protokoll Nummer17, S. 31)

längerfristige Refinanzierungen zu ersetzen – nur: Alle
Zeugen der Bankenaufsicht haben vor dem Ausschuss be-
stätigt, dass 2008 längerfristige Refinanzierungen am an-
gespannten Markt nur schwer zu erhalten waren. In dieser
Situation hätte nicht einmal eine Verpflichtung der Hypo
Real Estate per Sondergesetz etwas an dem Geschäftsmo-
dell der irischen DEPFA plc ändern können.

Letztlich hätten auch längerfristige Refinanzierungen die
DEPFA plc nicht dauerhaft geschützt: Die Hypo Real
Estate war nicht die einzige von Deutschlands mehr als
2 000 Banken, die durch die Lehman-Pleite in Schwierig-
keiten geriet. Sie war die erste und mittlerweile promi-
nenteste Bank. Ohne die umfassenden Maßnahmen der
Bundesregierung für den gesamten Finanzmarkt wäre der
Geldmarkt im Oktober 2008 nicht wieder in Schwung ge-
kommen und auch Banken mit längerfristiger Refinanzie-
rung wären in einen Liquiditätsengpass geraten.

6. „Notfallpläne“ für den Fall der Insolvenz
von Banken

Die Opposition hat dem BMF und der Bankenaufsicht
vielfach vorgeworfen, sie seien nicht ausreichend auf die
Rettungsverhandlungen für die HRE vorbereitet gewesen.
Die Forderungen waren vielfältig: Ein Krisenstab hätte
eingerichtet, Notfallpläne aufgestellt und Rettungsszena-
rien für systemrelevante Institute hätten durchgespielt
werden müssen.

Die Opposition hat zeitweise die Bankenaufsicht tatsäch-
lich mit dem Einsatz der Bundeswehr im Golf vor Soma-
lia verglichen und beanstandet, dass kein Notfallplan für
die HRE bereit gelegen hätte:

„Wir haben jetzt in der Frage der Piraterie einen her-
kömmlichen Krisenstab gehabt, wie wir es als Innenpoli-
tiker nur kennen, und da wurde das Szenario einer Gei-
selbefreiung auf einem Schiff vor Somalia bis ins Detail
durchgespielt.“ (Abg. Wieland, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Protokoll Nummer 15, S. 29)

Staatssekretär a. D. Dr. Mirow hat als Zeuge vor dem
Ausschuss auf das Sicherheitsproblem solcher „Trocken-
übungen“ hingewiesen:

„Drehbücher oder gar Rollenspiele, nein, das gab es
nicht. Ich hätte es mir auch verbeten. Die Vorstellung, es
hätte ein Drehbuch in irgendeiner Schublade des Bundes-
finanzministeriums gelegen, in dem wir ausgemalt hätten,
was passieren würde, wenn eine große oder gar sehr
große deutsche Bank illiquide geworden wäre, da hätte
ich […] gar nicht mehr geschlafen. Das sind Dinge, die
Sie nicht machen dürfen. Das unterscheidet vielleicht die
Finanzmärkte bzw. den Finanzmarkt und den Umgang
mit einer Finanzmarktkrise von der Frage, wie Sie mit
der Piraterie im Golf von Aden umgehen. Sie dürfen ein
Drehbuch dieser Art nicht im Vorhinein schreiben.

Erstens tritt die Lage dann doch anders ein, als Sie sich
das vorstellen, und zweitens ist allein die Tatsache, dass
irgendjemand irgendwie davon Wind bekäme, es würde
Die DEPFA plc hatte im Übrigen seit Anfang 2008 be-
reits versucht, ihre kurzfristigen Refinanzierungen durch

im Finanzministerium an einem solchen Drehbuch gear-
beitet, so hoch risikobehaftet, dass ich es keine Sekunde

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 215 – Drucksache 16/14000

lang in Erwägung ziehen würde.“ (Protokoll Nummer 15,
S. 30)

Die Opposition hat in diesem Zusammenhang wiederholt
den Zeugen Dr. Ackermann mit seiner folgenden Aussage
zitiert:

„Die Schweiz hat in hohem Maße solche Übungen durch-
geführt. […] Ich finde, das ist ein wichtiger Ansatz. […]
Da kommt eine Gruppe zusammen ohne Struktur. Es gibt
da keinen Chef; es gibt da keinen, der Arbeitsgruppen or-
ganisiert hat. Da ist man in verschiedenen Räumen und
versucht, sich zu organisieren. Dass da Zeit verloren geht
und dass man effizienter solche „Übungen“ durchführen
könnte, wenn man sich gewisse Dinge vorüberlegt hat
[…] aber eine Lehre der Krise ist, dass man sich hier
wahrscheinlich vermehrt mit solchen Dingen auseinan-
dersetzen muss.“ (Protokoll Nummer 15, S. 117)

Entscheidend ist, dass sowohl BaFin und Bundesbank als
auch der Prüfungsverband deutscher Banken wissen, wel-
che rechtlichen Schritte bei einer Bankeninsolvenz erfor-
derlich sind.

Die BaFin ist nach § 46 b KWG sogar als einzige berech-
tigt, bei Gericht die Insolvenz einer Bank zu beantragen.

Was nicht am grünen Tisch geplant werden kann, ist bei-
spielweise die Teilinsolvenz einer spezifischen Bank.
Hier abstrakte Pläne aufzustellen wäre sinnlos, kommt es
doch auf die ganz konkreten rechtlichen und wirtschaftli-
chen Bedingungen innerhalb des Konzerns an.

So gab es im BMF durchaus eine Art Notfallplanung, ge-
billigt vom Ständigen Ausschuss für Finanzmarktstabili-
tät. In dieser Dokumentensammlung wurden aber nicht
für bestimmte einzelne Institute spezielle Pläne aufge-
stellt, sondern die möglichen Handlungsoptionen aufge-
listet, allerdings ohne die Insolvenzoption für eine Bank
oder Teile eines Bankkonzerns. Zum Thema Liquidität
sind beispielsweise die Möglichkeiten und Grenzen für
eine Notfallfazilität der Bundesbank (ELA) beschrieben
und wie man eine Liquiditäts-Konsortialbank aktiviert so-
wie welche Möglichkeiten und Kommunikationswege es
gibt (vgl. Aussage Asmussen, Protokoll Nummer 21,
S. 51).

Zudem hat keine Bankenaufsicht der Welt die Insolvenz
von Lehman Brothers und ihre Folgen für die Finanz-
märkte vorhergesehen. Deshalb konnte auch keine Ban-
kenaufsicht der Welt, keine Regierung der Welt ein Dreh-
buch für eine Rettungsaktion wie für die der HRE in der
Schublade haben. Jede Art von Notfallplanung wäre nach
dem 15. September 2008 in jeder Hinsicht obsolet gewor-
den.

Auch der Vorwurf des Abgeordneten Dr. Schick, das
BMF habe sich mit den Vorschlägen des „Financial Stabi-
lity Boards“ vom März 2008 nicht ausreichend auseinan-
der gesetzt, verfängt nicht. Vielmehr hat sich das BMF in-
tensiv mit den einzelnen Optionen beschäftigt, auch mit
der vom Abgeordneten Dr. Schick zitierten „synchronen
Verstaatlichung von mehreren Großbanken“. Das BMF

schieden. Hierzu der Bundesfinanzminister vor dem Aus-
schuss:

„Wir haben uns mit dem Thema Bilanzierungsregelungen
mit Blick auf Eigenkapitalstandards beschäftigt. Wir ha-
ben uns mit bankenaufsichtsrechtlichen Fragen beschäf-
tigt, insbesondere auch im grenzüberschreitenden Ver-
kehr. Wir sind nicht auf die Idee gekommen, und zwar
vorsätzlich, was Sie eventuell herauslesen aus dem Fi-
nancial Stability Forum, Verstaatlichungen vorzunehmen.
Es gab eine gezielte Entscheidung der Bundesregierung,
nicht den Weg der Amerikaner und der Briten zu gehen,
die im Bereich der Verstaatlichung schon ziemlich voran-
geschritten waren. Mir kam nach längerem Nachdenken
auch nicht die Idee, Sie – sprich: den Haushaltsgesetzge-
ber – vorauseilend um Geld zu bitten, um die Liquiditäts-
situation von einzelnen Instituten zu verbessern. Ich hätte
Ihre Gesichter sehen mögen, wenn ich in dieser Phase an
den Deutschen Bundestag und an den Haushaltsaus-
schuss herangetreten wäre nach dem Motto: Im Sinne ei-
ner prophylaktischen Strategie hätte ich ganz gerne mal
30 Milliarden Euro, um die als Liquidität bereitzustellen
für private Geschäftsbanken. – Das wäre mir um die Oh-
ren geflogen. Also, ich weiß nicht so richtig. Das ist alles
Theorie, was da jetzt gekommen ist.“ (Steinbrück, Proto-
koll Nummer 22, S. 92)

Zu den Vorwürfen des Abgeordneten Dr. Troost, das „Fo-
rum für Finanzaufsicht“ oder der „Ständige Ausschuss für
Finanzmarktstabilität“ seien nicht ausreichend genutzt
worden, schilderten die Zeugen im Ausschuss wiederholt,
dass es einen regen Kontakt zwischen BaFin und BMF
gab und dass auch der Präsident der Bundesbank in stän-
digem engen Kontakt zur Hausleitung des BMF steht.
Was hätte es angesichts der von den Zeugen geschilderten
zahlreichen Kontakte für einen qualitativen Unterschied
gemacht, wenn man diesen regen Meinungsaustausch
zwischen BaFin, Bundesbank und BMF noch mit einer
zusätzlichen Überschrift versehen hätte? „Gar keinen“
(Steinbrück, Protokoll Nummer 22, S. 36).

Der Abgeordnete Dr. Troost scheint allen Ernstes davon
auszugehen, dass die „dreimal jährliche Tagung“ dieses
Gremiums „vorbeugend Finanzmarktstabilität erreicht“
hätte (Dr. Troost, Protokoll Nummer 22, S. 48). Das ist an
Wirklichkeitsferne kaum mehr zu überbieten. Bundes-
finanzminister Steinbrück bestätigte nochmals, dass es
ständige Kontakte gegeben hat, die formal nicht geregelt
werden mussten:

„Seien Sie vergewissert, dass es in diesen Monaten einen
ständigen Informationsaustausch zwischen allen Beteilig-
ten gegeben hat – was anderes ist doch gar nicht vorstell-
bar – und ständige Kontakte gegeben hat. Die Vorstel-
lung, dort seien irgendwelche Leitungen unterbrochen
gewesen oder das sei diskontinuierlich gewesen, ent-
spricht nicht den tatsächlichen Abläufen. Das musste
auch nicht alles formal geregelt werden. Mein Staats-
sekretär ist in einem ständigen Kontakt gewesen mit dem
Bundesbankpräsidenten, mit Herrn Weidmann, mit den
Fachleuten meines Hauses, mit der BaFin. Ich bin in ei-
hat sich dabei nur im Frühjahr 2008 bewusst gegen eine
flächendeckende Verstaatlichung von Großbanken ent-

nem ständigen Kontakt gewesen mit meinen internationa-
len Kollegen, mit meinem Staatssekretär, mit meinen

Drucksache 16/14000 – 216 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Staatssekretären, mit einigen zuständigen Vertretern, ins-
besondere mit Herrn Wenzel, mit Herrn Conert bzw. mit
Herrn Weber, am laufenden Band, und zwar durch physi-
sche Gegenwärtigkeit wie telefonisch, auf welchem Wege
auch immer. Ich empfinde es fast als absurd, zu glauben,
dass es verstopfte Kommunikationslinien in diesen Tagen
gegeben hat.“ (Protokoll Nummer 22, S. 36)

IV. Möglichkeiten der Bankenaufsicht
gegenüber der HRE

Die Opposition hat längere Zeit versucht, die Aufsicht
über die Hypo Real Estate zu skandalisieren. Allerdings
hatte die Opposition mit ihren Anschuldigungen keinen
Erfolg, denn schon am Anfang der Beweisaufnahme war
bereits klar, dass die Hypo Real Estate auch dann in den
Strudel der Lehman-Insolvenz geraten wäre, wenn sie
noch so mustergültig organisiert gewesen wäre. Im Übri-
gen aber hat die Bankenaufsicht die HRE kontrolliert.

1. Die HRE wurde wie ein systemrelevantes
Institut behandelt

Nach Auffassung der Opposition hätte die Hypo Real Es-
tate schon „Ende 2007“ (Dr. Troost, Protokoll Nummer 8,
S. 55) als systemrelevant eingestuft werden müssen.

Dies hätte jedoch in der konkreten Situation überhaupt
keinen Unterschied gemacht: Formal hat die Bankenauf-
sicht die HRE zwar erst im Juni 2008 als systemrelevant
eingestuft. Die formale Einstufung ist aber irrelevant,
denn effektiv hat die BaFin die HRE schon vor ihrer Ein-
stufung seit Mitte 2007 als systemrelevante Bank behan-
delt und dementsprechend – so beispielsweise die Leite-
rin der Bankenaufsicht in der BaFin, die Zeugin
Lautenschläger-Peiter, – „eine intensivere Aufsicht“ aus-
geübt (Protokoll Nummer 8, S. 115).

Diese Aussage wurde von sämtlichen dazu befragten
Zeugen sowohl der BaFin als auch der Bundesbank ein-
deutig bestätigt.

2. Die HRE-Gruppe wurde auf freiwilliger
Basis umfassend geprüft

Die Opposition hat den Umfang und das Ergebnis der
Sonderprüfung bislang nicht kritisiert – zu Recht: Die für
die Prüfungen vor Ort zuständige Bundesbank hat die
HRE und ihre Tochterbanken von Januar bis April 2008
eingehend geprüft.

Nach Abschluss der Prüfung hat die Bankenaufsicht die
Prüfergebnisse und die notwendigen Verbesserungen ein-
gehend mit dem HRE-Vorstand besprochen. Die HRE hat
ihrerseits noch während der Prüfungen begonnen, Miss-
stände abzustellen. Angesichts der nicht unmittelbar kriti-
schen Mängel wurde eine Nachschau im Jahr 2009 für
ausreichend befunden.

Gefährlich weit aus dem Fenster gelehnt hat sich die

„Die FDP hat dem Bundesfinanzministerium Schlampe-
rei bei der Aufsicht über Finanzholdings wie die Hypo
Real Estate (HRE) vorgeworfen. Obwohl die Bundesan-
stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schon im
Frühjahr 2007 auf Regelungslücken hingewiesen habe,
sei ein Gesetz erst diesen Februar beschlossen worden,
sagte der stellvertretende FDP-Fraktionschef Carl-
Ludwig Thiele. Bei einer rascheren Reaktion wären die
Probleme der HRE viel früher bekannt geworden, kriti-
sierte Thiele. ‚Dieser Vorgang ist skandalös. Das BMF
hat durch seine Untätigkeit komplett versagt.‘“ (Welt-On-
line vom 19. März 2009)

Die Beweisaufnahme hat eindeutig und ohne jeden Zwei-
fel ergeben, dass es für die tatsächliche Prüfung der HRE
vollkommen unerheblich war, dass die HRE-Holding-Ge-
sellschaft keine Bankgeschäfte betrieb und damit als reine
Finanzholding nach der damaligen Gesetzeslage der Ban-
kenaufsicht nicht unmittelbar unterlag:

Wie ausführlich in den Feststellungen zum Sachverhalt
unter B.II.2.d. dargelegt, haben alle Zeugen auf Seiten der
Bankenaufsicht wie auch auf Seiten der HRE selbst bestä-
tigt, dass die Holding alle Informationen bereit gestellt
hatte, als ob sie der Bankenaufsicht unterlegen hätte und
dabei sogar noch über das gesetzlich Verlangte hinausge-
gangen ist. Die HRE-Gruppe selbst hatte zwar seit 2006
versucht, die Holding-Gesellschaft als Finanzholding der
Aufsicht zu unterstellen und hierfür eine Gesetzesände-
rung angeregt. Wie die HRE allerdings sowohl in ihrem
Schreiben an die BaFin als auch in ihrem Schreiben an
das BMF vom 1. August 2008 offenbarte, hatte sie damit
organisatorische und finanzielle Erleichterungen für ihr
Unternehmen angestrebt.

Nur am Rande sei vermerkt, dass die Opposition auch
hier darauf verzichtet zu haben scheint, sich mit der Ge-
setzesänderung im März 2009, der die Mitglieder im Fi-
nanzausschuss einstimmig zugestimmt haben, eingehen-
der zu befassen: Nach § 10a Kreditwesengesetz (KWG)
können Finanzholdings nunmehr zwar zum übergeordne-
ten Unternehmen einer Finanzholding-Gruppe bestimmt
werden, das heißt also, dass sie für die Berichterstattung
über die Gruppe gegenüber der Bankenaufsicht zuständig
sind. Es handelt sich aber noch immer um eine Kann-Be-
stimmung; Finanzholdings unterliegen also auch heute
nicht per se dem KWG. Nur wenn die Holding es selbst
beantragt oder die BaFin es aus organisatorischen Grün-
den für notwendig erachtet, kann eine Finanzholding zum
übergeordneten Institut der Gruppe bestimmt werden.
Das ist auch sinnvoll, geht es doch bei der Einbeziehung
von Finanzholdings in erster Linie um die organisatori-
sche Struktur der Gruppe.

3. Ausführlicher Prüfbericht

Es ist völlig unverständlich für den Ausschuss, wie die
Opposition zu ihrer Behauptung gelangt, die Bankenauf-
sicht hätte im Fall HRE versagt („katastrophales Staats-
Opposition allerdings bei der Frage der Aufsicht über Fi-
nanzholdings:

versagen“, Dr. Wissing, zitiert in Frankfurter Allgemeine
Zeitung vom 22. Juni 2009).

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 217 – Drucksache 16/14000

Genau das Gegenteil ist der Fall: Die Bankenaufsicht
hatte bereits unmittelbar nach dem im Oktober 2007 er-
folgten Erwerb der DEPFA plc mit dem Vorstand der
deutlich größer gewordenen HRE-Gruppe ein Gespräch
geführt. Für das Jahr 2008 war eine Prüfung des gesamten
HRE-Konzerns vorgesehen. Als am 15. Januar 2008 klar
wurde, dass die HRE von der US-Immobilienkrise betrof-
fen war, hat die Bankenaufsicht sofort reagiert. Nach
ersten Gesprächen mit dem HRE-Vorstand hat die Ban-
kenaufsicht die für das Jahr 2008 vorgesehene Sonderprü-
fung vorgezogen und bereits am 6. Februar 2008 eingelei-
tet. Die Sonderprüfung dauerte zwei Monate und
umfasste alle Kreditinstitute der HRE-Gruppe.

Im Ergebnis hat die Bankenaufsicht zahlreiche, zum Teil
erhebliche organisatorische Mängel der Hypo Real Estate
identifiziert.

4. Die Bankenaufsicht hat Konsequenzen
aus diesen Feststellungen gezogen

Bereits während der Sonderprüfung hat die HRE damit
begonnen, Mängel abzustellen. Nach Abschluss der Prü-
fung hat dann auf Grundlage des von der Bundesbank er-
stellten Sonderprüfungsberichts am 31. Juli 2008 ein vier-
stündiges Gespräch mit Vertretern der BaFin, der
Bundesbank und dem Vorstand der HRE stattgefunden. In
diesem Gespräch war dem Vorstand eindringlich klar ge-
macht worden, dass die organisatorischen Mängel der
HRE sofort und vollständig abzustellen seien.

a) Die HRE wurde zur schnellstmöglichen
Beseitigung der getroffenen Fest-
stellungen verpflichtet

Die Bankenaufsicht hat den Vorstand der Hypo Real Es-
tate mit den getroffenen Feststellungen unverzüglich und
schonungslos konfrontiert:

„[Die Bankenaufsicht hat die] Verantwortlichen […] ein-
bestellt, hat […] mit aller Härte denen gesagt, was die
Stunde geschlagen hat.“ (Sanio, Protokoll Nummer 17,
S. 27)

„Alle, der gesamte Vorstand, wurden einbestellt. Die Sa-
che wurde ihm um die Ohren gehauen.“ (Sanio, Protokoll
Nummer 17, S. 53)

„Wir haben dieses bewusste Gespräch am 31.07. geführt.
Da ist natürlich, auf gut Deutsch gesagt, Tacheles gespro-
chen worden. Da werden dann nicht unbedingt Nettigkei-
ten ausgetauscht, sondern da wird dann schon die Erwar-
tung der Bankenaufsicht geäußert: was man erwartet, bis
wann das abgestellt ist, dass man erwartet, dass die Sa-
che ernst genommen wird, dass es mit genügend Perso-
nen angegangen wird, dass sich also nicht einer zwei
Jahre damit beschäftigt oder so etwas, dass man natür-
lich erwartet, dass bei besonders gravierenden Sachen
Sofortmaßnahmen ergriffen werden und das nicht über
Jahre abgearbeitet wird.“ (Schrader, Protokoll Nummer 8,
S. 30)

lassen musste und dessen Umsetzung die Bankenaufsicht
begleitet hat.

Das Protokoll der Besprechung mit den HRE-Vorstands-
mitgliedern hat die zuständige Bearbeiterin bei der Bun-
desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angesichts
der Turbulenzen am Finanzmarkt erst Mitte November
2008 nach der Besprechung fertiggestellt. In den Zeugen-
befragungen ist die Opposition auf diesem Detail in klein-
geistiger Manier wochenlang herumgeritten, was einmal
mehr beweist: Viel mehr an Skandalen war bei diesem
Ausschuss nicht herauszuholen.

b) Die Liquiditätssituation der HRE-Gruppe
wurde eng kontrolliert

Aufgrund der allgemeinen Finanzkrise seit Mitte 2007
hatte die Bankenaufsicht die Liquidität mehrerer deut-
scher Kreditinstitute überwacht, darunter auch die Liqui-
dität der HRE. Seit März 2008 hatte die Bankenaufsicht
sogar tägliche Berichte über die Liquidität bei der HRE
abgerufen. Es kann insofern überhaupt keine Rede davon
sein, die Bankenaufsicht hätte die HRE nicht ausreichend
kontrolliert.

Bis zum 15. September 2008 war die Liquiditätssituation
der Hypo Real Estate zeitweilig angespannt; es ist aber
keineswegs so, wie die Opposition streckenweise behaup-
tet hat, dass sich bei der HRE vor der Lehman-Insolvenz
eine gefährliche Liquiditätssituation abgezeichnet hätte.
Ganz im Gegenteil gab es hier Auf- und Ab-Bewegun-
gen: Während die Refinanzierung im ersten Quartal 2008
eher schwierig war, entspannte sich die Situation gerade
im zweiten Quartal 2008 etwas, also unmittelbar vor der
Katastrophe des 15. September.

5. Die Bankenaufsicht hatte keine weiteren
Handlungsmöglichkeiten

Sämtliche Handlungsaufforderungen der Opposition an
die Bankenaufsicht laufen ins Leere.

a) Erwerb der irischen DEPFA plc durch die
HRE im Jahr 2007

Die Opposition warf sogar die Frage auf, ob die Banken-
aufsicht hätte verhindern müssen, dass die Hypo Real Es-
tate die DEPFA plc im Jahr 2007 erwarb. Nach dieser Lo-
gik hätte die Bankenaufsicht im Jahr 2007 letztlich jedes
Investment verhindern müssen. Es gibt praktisch kein
Geldinstitut auf dieser Erde, dass durch die Lehman-Ka-
tastrophe nicht mehr oder weniger in Mitleidenschaft ge-
zogen wurde und ohne Unterstützungsmaßnahmen nicht
ebenso in eine Schieflage geraten wäre:

„Wenn wir aber davon ausgehen, dass zum Beispiel alle
Einlagen abgezogen werden und keiner mehr am Geld-
markt kurzfristig sich refinanzieren kann, dann ist – ich
sage es jetzt einmal so ganz platt – jede Bank insolvent.“
(Lautenschläger-Peiter, Protokoll Nummer 8, S. 106)

Die Lehman-Insolvenz und ihre Folgen waren aber un-

Die Bank musste einen Maßnahmenplan vorlegen, den
der Vorstand durch einen Wirtschaftsprüfer attestieren

vorhersehbar – mit welcher Begründung hätte man den
Erwerb der DEPFA plc also untersagen sollen?

Drucksache 16/14000 – 218 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wie hätte die Bankenaufsicht den Erwerb der DEPFA plc
im Jahr 2007 untersagen können? Abgesehen davon, dass
dies schon europarechtlich nicht möglich gewesen wäre,
hatte die DEPFA plc in der bereits nicht ganz einfachen
Marktsituation im Jahr 2007 immerhin noch einen Ge-
winn von über 330 Millionen Euro erwirtschaftet. Dass
die Opposition sich nun im Nachhinein auf den Stand-
punkt stellt, die deutsche Bankenaufsicht hätte – unter
Verletzung von EG-Recht – den Erwerb eines solchen
Unternehmens verbieten müssen, ist nicht nachvollzieh-
bar.

Im Übrigen hat die Bankenaufsicht den Erwerb der
DEPFA plc eng begleitet. Die Leiterin der Bankenauf-
sicht bei der BaFin, die Zeugin Lautenschläger-Peiter, hat
hierzu vor dem Ausschuss ausgesagt:

„Wir haben im Vorfeld des Erwerbes und auch danach,
also im Vorfeld des Erwerbes der DEPFA plc im Oktober
2007 und auch danach, vielfältige Aufsichtsgespräche mit
der Hypo Real Estate geführt. Dabei ging es um die Ein-
gliederung der DEPFA plc in den Konzern. Wir haben
laufend über das Geschäftsmodell und die Liquiditätslage
der neuen Hypo Real Estate gesprochen. Wir haben uns
trotz fehlender Informations- und Eingriffsrechte in
Irland sehr intensiv mit der Liquiditätsausstattung der
Hypo Real Estate Holding und auch der DEPFA plc, also
auch der irischen Einheit, beschäftigt.“ (Protokoll Num-
mer 8, S. 103)

Ferner verschweigt die Opposition gerne einen entschei-
denden Umstand: Die DEPFA plc genoss trotz der sich
seit Mitte 2007 bereits verschärfenden Finanzkrise noch
bis Mitte 2008 eine ausgezeichnete Einstufung durch alle
drei führenden internationalen Rating-Agenturen, und
zwar im A-Bereich mit dem Ausblick „stabil“.

Darüber hinaus zeigt ein Blick in den Geschäftsbericht
der DEPFA plc nicht nur für das Jahr 2007 ein operatives
Ergebnis (operating revenue) in Höhe von 529 Millionen
Euro, sondern sogar auch noch für das gesamte Jahr 2008
ein positives operatives Ergebnis in Höhe von 290 Millio-
nen Euro, das lediglich durch Provisionen und andere ein-
malige Verlustpositionen aufgrund der besonderen Situa-
tion nach dem 15. September 2008 getrübt wurde. Daher
hat der Zeuge Jakob, Regionalbereichsleiter bei der Bun-
desbank, zu Recht auf Folgendes hingewiesen:

„Nach der Bekanntgabe der Übernahmeabsicht durch die
Hypo Real Estate senkte Standard & Poor’s das Rating
der DEPFA um eine Stufe von „AA-“ auf „A+“, während
gleichzeitig das Rating der Hypo Real Estate um eine
Stufe auf „A“ hochgesetzt wurde. Das bedeutete letztlich,
dass die Ratingagentur die Übernahme für die DEPFA
nachteilig sah, da sie ihr Rating herabsetzte, und sie für
die Hypo Real Estate als Vorteil ansah und folglich deren
Rating heraufsetzte.“ (Protokoll Nummer 13, S. 70)

b) Eine Änderung des Geschäftsmodells
kann die Bankenaufsicht nicht verfügen

oder weniger machen, was er will, wenn es denn einiger-
maßen stabil ist.“ (Dr. Troost, Protokoll Nummer 8,
S. 148)

Die Opposition übersieht hier übrigens ein nicht ganz un-
wichtiges Detail: Deutschland ist nicht der einzige souve-
räne Staat im europäischen Wirtschaftsraum; in die
DEPFA plc konnte daher nur die irische Bankenaufsicht
eingreifen, aber – mit welcher Rechtfertigung hätte die
irische Bankenaufsicht denn tätig werden sollen?

Letztlich steht und fällt alles mit der Frage: Konnte ir-
gendeine Bankenaufsicht der Welt die Lehman-Insolvenz
und ihre Auswirkungen vorhersehen? Wie die Opposition
es auch drehen und wenden will, die Antwort lautet:
Nein.

c) Abberufung der Bankvorstände?

Die Hypo Real Estate hat 2008 alle bankaufsichtsrechtli-
chen Anforderungen erfüllt. Gleichwohl fordert die Op-
position, darunter eine Partei wie die FDP, dass die Vor-
stände hätten abberufen werden sollen:

„Wie lange haben Sie [Herr Sanio] diesem Management
eigentlich zugetraut, diese Bank führen zu können, bis zu
welchem Zeitpunkt?“ (Dr. Wissing, Protokoll Nummer 17,
S. 19)

„In dem Artikel [§ 46 KWG] steht auch, dass Inhabern
und Geschäftsleitern die Ausübung ihrer Tätigkeit unter-
sagt oder beschränkt werden kann.“ (Dr. Schick, Proto-
koll Nummer 17, S. 32)

„Das heißt aber, es hätte Möglichkeiten gegeben, und es
wäre durchaus richtig gewesen, sich mal mit der Qualität
des Managements zu beschäftigen.“ (Dr. Schick, Proto-
koll Nummer 17, S. 32)

Die Abberufung eines Vorstands oder eines Geschäftslei-
ters kommt einem Berufsverbot gleich. Denn dem Vor-
stand beziehungsweise dem Geschäftsleiter wird durch
die Abberufung bescheinigt, dass er nicht über die not-
wendige Zuverlässigkeit verfügt, um ein Kreditinstitut zu
leiten.

Mangelnde Zuverlässigkeit des Geschäftsleiters ist nach
dem KWG sowohl ein Grund für die Versagung einer
Bankenerlaubnis als auch für deren Entziehung (§§ 32, 33
KWG). Aus diesem Grund stellt das KWG an die Voraus-
setzungen für die Abberufung von Vorständen bezie-
hungsweise Geschäftsleitern einer Bank äußerst strenge
Anforderungen (zum Beispiel: §§ 2d, 36, 46 KWG).

Die Abberufung stellt einen tiefen Eingriff in das Grund-
recht auf Berufsfreiheit (Artikel 12 GG) dar und muss
auch vor Gericht Bestand haben. Da ist es keineswegs
ausreichend, wenn die Bankenaufsicht sagt, sie hätte kein
Vertrauen mehr. Der Präsident der Bundesanstalt für Fi-
nanzdienstleistungsaufsicht hat im Ausschuss auch
schlicht verneint, dass es ihm gelungen wäre,

„die Unzuverlässigkeit [der Vorstände] vor dem Verwal-

„Ja, gut, das Problem ist, dass die BaFin immer wieder
sagt, sie prüfe keine Geschäftsmodelle, jeder darf mehr

tungsgericht Frankfurt nachzuweisen.“ (Aussage Sanio,
Protokoll Nummer 17, S. 33)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 219 – Drucksache 16/14000

Die Opposition muss sich aber auch fragen lassen: Was
hätte es gebracht, wenn die Bankenaufsicht im ersten
Halbjahr 2008 die HRE-Vorstände abberufen hätte? Es
hätte mit Sicherheit nicht die Lehman-Insolvenz und ihre
Auswirkungen auf die DEPFA plc verhindert.

Ganz im Gegenteil: Die Abberufung der Vorstände hätte
den Markt schon weit vor Lehman verunsichert, die HRE
wäre viel früher und nur wegen der Maßnahme der Ban-
kenaufsicht in die Schieflage geraten.

d) Zuführung von Kapital oder Liquidität?

Die Forderung, die Bankenaufsicht oder die Bundesregie-
rung hätten der HRE im Frühjahr 2008 Kapital zuführen
sollen, geht bereits vom Ansatz her schlicht und einfach
ins Leere. Die HRE hatte im Gegensatz zu den anderen
Banken, die im Frühjahr 2008 ernsthafte Probleme hatten,
eben keine Kapitalprobleme. Gerade um das festzustellen
hatte die BaFin ja die Sonderprüfung der HRE angeordnet
und das Ergebnis der Sonderprüfung war eindeutig: Die
Befürchtungen, dass weitere hohe Abschreibungen bei
der HRE erforderlich wären, hatte sich nicht bestätigt.
Was es also gebracht hätte, dieser überaus solventen Bank
zusätzliches Kapital zur Verfügung zu stellen, ist absolut
nicht nachvollziehbar.

Aber auch eine Liquiditätsunterstützung war weder gebo-
ten noch wäre sie förderlich gewesen, im Gegenteil: Sie
hätte die HRE vermutlich erst in eine Krise gestürzt.
Ganz abgesehen davon, dass die Bankenaufsicht keinen
Geldspeicher hat, aus dem sie mit dem Füllhorn (unter
Verletzung des europäischen Wettbewerbsrechts) Kredit-
instituten Staatshilfen zukommen lassen kann, wäre eine
solche Staatshilfe alles andere als hilfreich:

In dem Moment, in dem eine Bank eine solche Staatshilfe
erhält, müsste sie hierüber die Märkte informieren. Ein
gutes Beispiel für die Auswirkungen einer solchen An-
kündigung ist der Fall des britischen Hypothekenfinan-
zierers Northern Rock: Allein die Nachricht am 13. Sep-
tember 2007, dass die Bank of England der Northern
Rock eine Notfallunterstützung im Fall von Liquiditäts-
problemen zugesagt hatte, löste einen derartigen „Run“
auf Northern Rock aus, dass die Bank of England
Northern Rock bereits am 14. September 2008 tatsächlich
stützen musste.

Doch selbst diese Maßnahme war nicht mehr ausrei-
chend, so dass die britische Regierung nur wenige Tage
später, am 17. September 2008, gezwungen war, eine
Staatsgarantie zur Sicherheit aller Einlagen bei Northern
Rock abzugeben.

Kaum auszudenken, wie die Märkte Anfang 2008 auf die
Nachricht reagiert hätten, der deutsche Staat unterstütze
die Hypo Real Estate mit einem Finanzpaket. Die Ban-
kenaufsicht oder die Bundesregierung hätten mit der An-
kündigung von Liquiditätsunterstützungsmaßnahmen

e) Verkürzung der Bilanzsumme?
Die Opposition hat keinen konkreten Vorschlag gemacht,
wie die DEPFA plc die Bilanzsumme hätte verkürzen sol-
len, fabulierte aber zu diesem Thema:

„[M]an hätte möglicherweise die Bilanzsumme reduzie-
ren können; das hätte einen Ausweg darstellen können.
Hätte denn die Aufsicht so etwas durchsetzen können?“
(Dr. Schick, Protokoll Nummer 20, S. 21)
Der ehemalige Präsident des Bundesverbandes deutscher
Banken, Prof. Dr. h. c. Müller, hat dies zu Recht zurück-
gewiesen:

„Soweit ich weiß, lag die Bilanzsumme in der Kante von
400 Milliarden. Die Bilanzsumme im Verlaufe des Jahres
2008 […] deutlich zurückzufahren, wäre schon damals
problematisch gewesen.“ (Protokoll Nummer 20, S. 21)
Auf der Aktivseite wies die DEPFA plc langfristige Fi-
nanzierungen auf – dies hat auch die Opposition selbst
immer wieder betont („als sie [DEPFA plc] langfristige
Risiken kurzfristig refinanziert hat“, Dr. Wissing, Proto-
koll Nummer 8, S. 101 f.).

Wie hätte die DEPFA plc diese Aktivpositionen, insbe-
sondere Kreditforderungen, in einem angespannten Markt
abbauen sollen? Wer hätte die Forderungen gekauft? Wie
sollen andere Institute für diese Kreditforderungen eine
langfristige Refinanzierung erhalten, wenn solche länger-
fristigen Refinanzierungen am Markt nur noch schwer zu
bekommen waren?

Auch für die Opposition gilt: Die Wahrheit gibt es immer
nur im Konkreten.

f) Untersagung der Dividendenaus-
schüttung?

Am 10. August 2009 ließ der FDP-Abgeordnete Schäffler
über das „Handelsblatt“ verbreiten, es gäbe ein Gutachten
der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundesta-
ges, aus dem sich ergebe, die BaFin hätte die Dividenden-
ausschüttung der HRE Mitte 2008 als Maßnahme zur Ver-
besserung der Liquiditätsausstattung untersagen können
und müssen:

„‚Die Bankenaufsicht hat die bestehenden Möglichkeiten
des Gesetzes nicht konsequent genutzt, um die HRE liqui-
ditätsmäßig zu stabilisieren‘ kritisierte der FDP-Abge-
ordnete Frank Schäffler.“ (Handelsblatt vom 10. August
2009)
Ein solches Vorgehen der Bankenaufsicht hatte der Abge-
ordnete Schäffler bereits vor der Zeugenvernehmung des
BaFin-Präsidenten Sanio, ebenfalls mit Hinweis auf ein
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, angemahnt:

„Am 27. Mai hatte die Hauptversammlung der Hypo Real
Estate eine Dividende von 50 Cent pro Aktie vorgeschla-
gen. Sie sahen sich nicht veranlasst, da von Ihren Mög-
lichkeiten Gebrauch zu machen?“ (Protokoll Nummer 17,
S. 63 f.)
eine zu diesem Zeitpunkt durchaus noch stabile Bank
wohl „ruiniert“.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes „Maß-
nahmen der BaFin zur Verbesserung der Liquiditätsaus-

Drucksache 16/14000 – 220 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

stattung von beaufsichtigten Unternehmen nach dem
KWG“ sagt eindeutig, dass Maßnahmen nach § 45 KWG,
unter anderem auch das Verbot der Gewinnausschüttung,
ergriffen werden können, wenn die Anlage der Mittel in
den Kreditinstituten nicht den Liquiditätsanforderungen
nach § 11 KWG beziehungsweise der Liquiditätsverord-
nung erfüllt. Und diese gelten – wie in den Zeugenaussa-
gen immer wieder betont wurde – nur für Einzelinstitute,
nicht aber für Institutsgruppen. Darauf verweist auch be-
reits die Einleitung des Gutachtens:

„Sowohl § 11 KWG und auch die Liquiditätsverordnung
richten sich an die einzelnen Institute und gelten nicht für
Institutsgruppen, also nicht für Kreditinstitutsgruppen,
Finanzdienstleistungsgruppen und Finanzholding-Grup-
pen.“

Die Opposition verfährt hier frei nach dem Motto: Was
nicht passt, wird passend gemacht.

Unabhängig davon wäre das Verbot einer Dividendenaus-
schüttung auch wirtschaftlich kontraproduktiv gewesen.
Denn, wie für Kapital- und Liquiditätsmaßnahmen durch
die Bankenaufsicht, galt vor dem 15. September 2008 un-
bestritten, dass ein solches Verbot das Vertrauen der
Märkte in die Hypo Real Estate nachhaltig erschüttert
hätte.

Die Folgen eines solchen Vertrauensverlustes konnte je-
der im Herbst 2008 selbst beobachten. Die FDP hat
gleichwohl darauf beharrt, dass es doch hätte heimlich
vorgenommen werden können:

„[§ 45 KWG] ist ausdrücklich eine Vorschrift, die eben
geräuschlos angeordnet werden kann und so den Vertrau-
ensverlust in der Öffentlichkeit vermeiden soll.“
(Schäffler, Protokoll Nummer 17, S. 64)

Hierzu der Präsident der BaFin, Sanio, vor dem Aus-
schuss:

„Bei einer Privatbank kann ich locker ein Gewinnaus-
schüttungsverbot erlassen an die Gesellschafter; das
merkt keiner. Bei einer börsennotierten DAX-30-Aktien-
gesellschaft – - Wenn ich mir vorstelle, ich erlasse ein
Dividendenausschüttungsverbot, dann würde ich gern
einmal […] diskutieren, wie das der Öffentlichkeit ver-
borgen bleiben soll.“ (Protokoll Nummer 17, S. 64)

g) Weder das Engagement der Bundesbank
noch der KfW bei der HRE haben bei den
Rettungsverhandlungen zu einem
Interessenkonflikt geführt oder die
Bundesregierung zur Rettung
der HRE motiviert

Der Vorwurf der Opposition lautet an dieser Stelle: Die
Bundesregierung hätte sich bei der Rettung der HRE auf-
grund der von der Bundesbank bei der HRE getätigten
Anlagen in einem „Interessenkonflikt“ befunden:

„Ich halte es für ausgeschlossen, dass es bei der Verwal-
tung der Sondervermögen nicht zu Interessenkonflikten

Auch dies ist mal wieder Unsinn: Die Bundesregierung
hatte nur ein Interesse, nämlich den deutschen Finanz-
markt zu sichern.

Es gab überhaupt keinen Anlass für einen Interessenkon-
flikt, denn die Bundesbank hatte „keinerlei unbesicherte
Anlagen“ bei der HRE getätigt (Prof. Dr. Weber, Proto-
koll Nummer 17, S. 87).

Gerade weil die Pfandbriefe der HRE sicher waren, hatte
zum Beispiel auch die Bundesbank Gelder ihrer Auftrag-
geber (z. B. Pensionsfonds) in besicherte Anlageformen
der HRE angelegt. Bundesbankpräsident Prof. Dr. Weber
hat als Zeuge vor dem Ausschuss klargestellt, dass die
Bundesbank hier ohne Ermessen den Anlagerichtlinien
ihres Anlageausschusses folgt und entsprechend dem je-
weiligen Marktanteil quotal bei den verschiedenen Kredit-
instituten z. B. in Pfandbriefe investiert. Trotz Schieflage
der HRE gibt es bei diesen besicherten Anlagen keinerlei
Probleme.

Der weitere Vorwurf, die Bundesbank habe leichtsinnig
gehandelt, weil sie trotz ihrer Erkenntnisse aus der Son-
derprüfung Anlagen bei der HRE getätigt habe, zeigt er-
neut eine Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze.
Würde die Bundesbank sich nämlich tatsächlich bei ihren
Anlageentscheidungen ihre vertraulichen Erkenntnisse
aus Sonderprüfungen zu Nutze machen, so verstieße sie
gegen das Verbot des Insiderhandels. Im Übrigen bestand
auch gar kein Anlass, nicht bei der HRE zu investieren,
da sich das Institut eben vor dem 15. September 2008
nach den Erkenntnissen der Bankenaufsicht nicht in einer
existenzbedrohenden Schieflage befand.

Damit hat sich ein weiterer verzweifelter Versuch der Op-
position, doch noch irgendwie einen Skandal zu inszenie-
ren, in Luft aufgelöst und nur bestätigt, dass die Banken-
aufsicht auch in solchen Details, deren Untersuchung
eigentlich nicht vom Untersuchungsauftrag mandatiert
ist, professionell gehandelt hat.

Genauso unsinnig ist der Vorwurf der Opposition, die
Bundesregierung habe sich bei der Rettung der Hypo
Real Estate in einem Interessenkonflikt befunden, weil
die KfW zum Stichtag des 24. Septembers 2008 ein unge-
sichertes Engagement bei der HRE in Höhe von 470 Mil-
lionen Euro aufwies:

„Die FDP wirft inzwischen auch die Frage auf, ob die
Rettung der HRE etwas mit deren Verflechtung mit der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu tun haben
könnte.“ (Das Parlament vom 18. Mai 2009)

Der Vorstandsvorsitzende der KfW, der Zeuge
Dr. Schröder, hat darauf eindeutig geantwortet:

„Ich halte [diesen Vorwurf] für abstrus […], weil unser
relatives Engagement bei der Hypo Real Estate – das im
Feuer gestanden hätte, wenn die Hypo Real Estate umge-
fallen wäre – in keinem Verhältnis zu dem Engagement
steht, was der Bund im Rahmen des Rettungspaketes neu
eingegangen ist. Deswegen muss ein anderes Motiv beim
Bund dahintergestanden haben. Das haben wir ja geteilt,
kommen kann“, so Volker Wissing (Stuttgarter Zeitung
vom 21. August 2009).

nämlich dass es jetzt darauf ankommt, den Finanzmarkt
zu stabilisieren und nicht noch einen neuen schweren Fall

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 221 – Drucksache 16/14000

zu kreieren, nachdem Lehman passiert war. Das musste
auf jeden Fall verhindert werden, und das war aus meiner
Sicht das Motiv, aus dem heraus gehandelt wurde.“ (Pro-
tokoll Nummer 20, S. 66)

Die Bundesregierung hatte bei der Rettung der Hypo Real
Estate nicht kleine Einzelengagements im Blick, sondern
die finanzielle Sicherheit jedes einzelnen Bürgers und des
gesamten Marktes.

Bundesbankpräsident Prof. Dr. Weber machte in seiner
Vernehmung noch einmal eindrücklich deutlich, was die
ausschließliche Motivation aller Beteiligten für die Ret-
tung der HRE war:

„[…] ganz klar die Einschätzung, dass es in dieser Ret-
tungsaktion nicht darum ging, eine Bank, wie auch im-
mer, zu retten, sondern es ging darum, Schaden vom Volk,
Schaden von den Einlegern, Schaden von denjenigen, die
in die Solidität dieses Instituts vertraut haben, abzuwen-
den.

Wir haben nicht diese Bank gerettet. Wir haben dieser
Bank eine Liquiditätsbrücke gegeben, um ihre Existenz zu
sichern, damit die Einleger, die Bürgerinnen und Bürger,
und ihre Vermögenswerte geschützt sind und nicht, damit
die Jobs von Bankern gesichert wurden.“ (Protokoll
Nummer 17, S. 103 f.)

6. Ergebnis

Selbstverständlich hätte die Bankenaufsicht nicht nur die
HRE, sondern den gesamten deutschen Finanzmarkt auf
den Kopf stellen müssen, wenn sie die Lehman-Insolvenz
und ihre Auswirkungen vorhergesehen hätte.

Alle von der Opposition vollmundig geforderten Maß-
nahmen wären unzulässig oder kontraproduktiv gewesen.
Im Übrigen hätten die von der Opposition geforderten
massiven Eingriffe bei der HRE das Vertrauen des Mark-
tes schon weit vor Lehman erschüttert – die Schieflage
wäre damit durch die Bankenaufsicht verursacht worden.
In diesem Fall wäre ein Untersuchungsausschuss in der
Tat gerechtfertigt gewesen.

V. Das Parlament wurde durch die Bundes-
regierung stetig und umfassend
unterrichtet

Die Vertreter der Oppositionsfraktionen haben vor der
Einsetzung des Untersuchungsausschusses noch im März
2009 den Vorwurf erhoben, die Bundesregierung habe
das Parlament nicht ausreichend über die Einzelheiten der
Maßnahmen zur Rettung der HRE-Gruppe informiert
(vgl. Plenarprotokoll der 209. Sitzung, 6. März 2009,
S. 22601 bis 22617). Daher sei es notwendig, einen Un-
tersuchungsausschuss einzusetzen. Zudem hieß es auch
immer:

„‚Die Öffentlichkeit und der Deutsche Bundestag wurden
nicht nur unvollständig, sie wurden auch teilweise falsch

Der Untersuchungsausschuss hat sich aus diesem Grunde
auch mit der Frage befasst, in welchem Umfang die Bun-
desregierung die Mitglieder des Bundestages über die
Themen des Untersuchungsauftrags vor der am 23. April
2009 erfolgten Einsetzung des Untersuchungsausschusses
unterrichtet hat.

Zur Klärung dieser Frage wurden eine Vielzahl von Sit-
zungsprotokollen der Ausschüsse für Finanzen und Haus-
halt, Ausschussdrucksachen sowie die entsprechenden
Dokumente aus dem Bereich des parlamentarischen Fra-
gewesens zu diesem Thema beigezogen.

1. Die Bundesregierung hat sowohl in den
Ausschüssen für Finanzen und Haushalt
als auch im Bereich des parlamenta-
rischen Fragewesens den Bundestag
ausführlich unterrichtet

Seit dem 29. September 2008 hat das BMF die Abgeord-
neten des Deutschen Bundestages unzählige Male umfas-
send über das Rettungspaket für die HRE unterrichtet, in
den Fraktionen, in den Fachausschüssen, im Plenum,
mündlich wie schriftlich, im Rahmen von Aussprachen,
schriftlichen Fragen an die Bundesregierung und Kleinen
Anfragen.

Und nicht nur über das Rettungspaket und die Unterstüt-
zungsmaßnahmen für die HRE informierte das BMF die
Abgeordneten; bereits am 16. Januar 2008 hatte die parla-
mentarische Staatssekretärin Kressl dem Finanzausschuss
über die Ad-hoc-Mitteilung der HRE vom 15. Januar
2008 zum Abschreibungsbedarf auf strukturierte Wertpa-
piere unterrichtet.

Die einzelnen Unterrichtungen sind ausführlich in Teil F
des Berichts über die Feststellungen des Ausschusses
(Zweiter Teil) beschrieben. Aus diesem Grund soll an
dieser Stelle nur nochmals auf die Berichte der BaFin an
das BMF zur Sonderprüfung der HRE hingewiesen wer-
den. Diese Berichte, die immer wieder ein zentrales
Thema im Ausschuss waren, hatte das Bundesfinanz-
ministerium dem Finanzausschuss bereits mit Schreiben
vom 2. Januar 2009 zur Einsichtnahme in der Geheim-
schutzstelle übersandt, und zwar aufgrund eines Be-
schlusses des Finanzausschusses vom 17. Dezember
2008.

2. Die Aussagen der Bundesregierung zu
den Kompetenzen der deutschen
Bankenaufsicht in Irland sind stimmig

Die Opposition hat behauptet, dass sich die Aussagen der
Bundesregierung zu den Prüfungsmöglichkeiten der
BaFin in Irland widersprochen hätten. Dieser Vorwurf
war schon vor Einsetzung des Untersuchungsausschusses
unbegründet.

Die Opposition hat hier versucht, einen Widerspruch zu

informiert‘, sagte Wissing.“ (Handelsblatt vom 24. April
2009)

konstruieren. Es geht im Wesentlichen um die folgenden
drei Aussagen:

Drucksache 16/14000 – 222 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

– Die DEPFA plc entziehe sich der deutschen Banken-
aufsicht, „weil sie in die Zuständigkeit der irischen
Aufsicht falle“ (so Bundesfinanzminister Steinbrück).

– Es gibt eine „gemeinsame Aufsicht der deutschen und
irischen Behörden über die Tochtergesellschaft
DEPFA“ (so die Sprecherin der Bundesanstalt für Fi-
nanzdienstleistungsaufsicht).

– Prüfungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht sind im Rahmen der konsolidierten Auf-
sicht zulässig“ (so die Parlamentarische Staatssekretä-
rin Kressl).

Alle drei Aussagen passen zusammen, wie der Präsident
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Sanio, schon am 15. Oktober 2008 im Haushaltsaus-
schuss festgestellt hatte:

„Bundesminister Steinbrück hat völlig korrekt über die
Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht informiert. […] Nachdem man sich von der
irischen Aufsicht die Genehmigung eingeholt hat, auch in
Irland zu prüfen, hat die Bundesbank im Auftrag der Bun-
desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auch die
DEPFA plc geprüft.“ (Protokoll S. 50)

Bezogen auf die Aufsicht der DEPFA plc als Einzelinsti-
tut hat die deutsche Bankenaufsicht keine Kompetenzen;
sie kann aber bei Zustimmung der irischen Aufsicht die
DEPFA plc ausschließlich im Hinblick auf die gruppen-
bezogenen Anforderungen an die HRE-Finanzholding-
Gruppe prüfen. Bezogen auf die Aufsicht der DEPFA plc
als Institut einer Gruppe (konsolidierte Aufsicht) hat die
Deutsche Bundesbank daher gewisse Kompetenzen.
Auch diesen Umstand hat die Bundesregierung lange vor
Einsetzung des Untersuchungsausschusses mehrfach ge-
genüber den Abgeordneten klargestellt (Finanzausschuss,
Sitzung am 15. Oktober 2008, Protokoll S. 51; Plenarpro-
tokoll 15. Oktober 2008, 16/182, 19403(D); Bundestags-
drucksache 16/12486, Antwort zu Frage 8).

3. Die Opposition hat die umfassenden
Informationen entweder nicht gelesen
oder bewusst ignoriert

Immer wieder wurde deutlich, dass die Opposition die ihr
vom BMF zur Verfügung gestellten Informationen entwe-
der nicht gelesen oder bewusst ignoriert hat. So hat der
Abgeordnete Dr. Troost in der Befragung eines Zeugen zu
den Berichten der BaFin an das BMF, die das BMF be-
reits im Januar 2009 übersandt hatte, ausgeführt:

„Jetzt kommt das Problem – das ist auch unser Problem
im Ausschuss –: Sie erwähnen jetzt fünf oder sechs Be-
richte[/Schreiben], die von der BaFin an das Finanzmi-
nisterium gegangen sind, und zwar im Zeitraum von Ja-
nuar bis Ende März. […] Die haben wir aber nicht. […]
[B]ei der Auflistung ist auffällig, dass in dem Zeitraum
vor und nach der Sonderprüfung der DEPFA besonders

Was das Bundesfinanzministerium noch hätte tun können,
um die Opposition vor Beantragung des Untersuchungs-
ausschusses zufrieden zu stellen, bleibt ein Rätsel.

C. Bewertung zum Verfahren
Das Verfahren war geprägt von wenig Zeit für die Erfül-
lung eines sehr breit angelegten Untersuchungsauftrags.

Weitgehend einvernehmlich hat der Untersuchungsaus-
schuss nach Diskussion ein Verfahren gefunden, mit dem
er trotz der knappen Zeit, des zu breit angelegten Untersu-
chungsauftrags und Ungeschicklichkeiten der Opposition
bei der Nutzung ihrer Minderheiten-Beweiserhebungs-
rechte insgesamt gesehen relativ gut zusammengearbeitet
und sich der Erfüllung des Untersuchungsauftrags weitge-
hend genähert hat. Lediglich vereinzelt gab es Diskussio-
nen über die Reichweite der Befugnisse des Vorsitzenden
im Rahmen der Zeugenvernehmungen. Der Ausschuss
kam überein, dass der Vorsitzende nur bei irreführenden
Vorhalten eingreifen soll.

Nach anfänglichem Streit um die erforderlichen Sitzun-
gen außerhalb des Zeitplans des Bundestages fand der
Untersuchungsausschuss einen – zunächst einvernehm-
lich, letztlich aber nicht von allen getragenen – Zeit- und
Zeugenvernehmungsplan, um noch vor der Bundestags-
wahl den gesetzlich geforderten Sachstandsbericht (kei-
nen Schlussbericht mangels inhaltlichen Abschlusses der
parlamentarischen Untersuchung) über den Stand der Un-
tersuchung vorzulegen. CDU/CSU und SPD hatten kei-
nerlei Bedenken gegen diesen Oppositionswunsch, ob-
wohl der Sachstandsbericht von Gesetzes wegen erst zum
Ende der Wahlperiode, also etwa Mitte Oktober 2009
hätte vorgelegt werden müssen.

Dieses Ziel konnte nur erreicht werden, wenn von Anfang
an keine Verschlusssachen für den Bericht vorgesehen
wurden, um die Zeit für Verhandlungen mit den herausge-
benden Stellen über eine veröffentlichungsfähige Fassung
zu sparen.

Es konnte auch nichts in den Bericht aufgenommen werden,
was die Gewährung rechtlichen Gehörs erfordert hätte –
auch dafür hätte die Zeit nicht gereicht. Entgegen der
überraschenden – durch den Obmann der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – geäußerten Auffassung,
gilt das Grundrecht auf rechtliches Gehör nicht nur für den
Abschlussbericht, sondern auch für den Sachstandsbericht.

Bedauerlicherweise war die Opposition nicht bereit, ihre
Minderheiten-Beweiserhebungsrechte in einer der Kürze
der zur Verfügung stehenden Zeit angemessenen Weise
auszuüben: So wurden – jeweils rechtmäßig – mit einer
Vielzahl von Beweisanträgen fast wahllos die Beiziehung
einer Unmenge von Akten verlangt, obwohl von Anfang
an klar war, dass nicht nur deren Zusammenstellung und
Prüfung unter den gesetzlichen Geheimhaltungsvorschrif-
ten erst zu einer relativ späten Vorlage beim Untersu-
chungsausschuss führen würden, sondern auch, dass sie
für die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses keinen
für den Sachstandsbericht verwertbaren Erkenntnisge-
viele Schreiben verfasst worden sind, deren Inhalt wir
bisher nicht kennen.“ (Protokoll Nummer 8, S. 45)

winn bringen würden. Auch die Benennung der von der
Opposition Kraft Minderheitenrecht gewünschten Zeugen

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 223 – Drucksache 16/14000

erfolgte erkennbar ohne jede Gewichtung in Hinblick auf
das Ziel, alsbald zum Untersuchungsauftrag in einem
Sachstandsbericht brauchbare Erkenntnisse zu erlangen.

Bezeichnend war die wiederholte, nur allzu schlecht ge-
tarnte Lancierung von „Zeugen“: So musste ein ehemali-
ger Sachbearbeiter der Hypo Real Estate vor dem Aus-
schuss unter dem Eindruck seiner strafbewehrten
Wahrheitspflicht einräumen, dass ihn ein Mitarbeiter der
Opposition zunächst heimlich an die Presse vermittelt
hatte, um ihn dann auf Grundlage eines Presseinterviews
als vermeintlich sensationellen Zeugen in den Ausschuss
einzuführen.

Dummerweise flog dieses Laientheater auf und auch in-
haltlich machte dieser „sensationelle“ Zeuge im Aus-
schuss dann auch noch einen erheblichen Rückzieher,
zum Beispiel: „Ich möchte jetzt nicht mehr behaupten,
dass sie [die Liquiditätssituation] geschönt wurde“
(Zeuge Wolter, Protokoll Nummer 13, S. 40). Wohl aus
diesem Grund zog die FDP für Vorhalte gegenüber dem
Finanzminister nicht die Aussagen des Zeugen im Aus-
schuss heran, sondern dessen vorherige Aussagen in der
Presse (vgl. Protokoll Nummer 22, S. 38). Im Ergebnis
hat die Opposition weder hinsichtlich der Akten noch hin-
sichtlich der Zeugen das Gewicht auf schnelle Abarbei-

tung des Untersuchungsauftrags gelegt. Dies ist deswe-
gen bedauerlich, weil im Falle der Konzentration auf das
Wesentliche der Untersuchungsausschuss mit seiner Ar-
beit in den Grundzügen – trotz des bevorstehenden Endes
der Wahlperiode – hätte weiter und möglicherweise sogar
zu einem Abschluss kommen können.

Zur Beschleunigung und zur Vermeidung weder zeugen-
noch zuhörerfreundlicher Nachtsitzungen hätte auch eine
auf den Untersuchungsauftrag wiederholungsfrei konzen-
trierte Befragung der Zeugen beitragen können.

Der Untersuchungsauftrag enthält sowohl den Komplex
Finanzholding als auch den der Verjährung von Ansprü-
chen in Zusammenhang mit der Abspaltung der HRE von
der HVB. Die Finanzholdingproblematik wurde in die-
sem Jahr – nach eingehenden Beratungen – durch Einbe-
ziehung in die Bankenaufsicht gesetzlich gelöst.

Bezüglich der etwaigen Ansprüche aus der Abspaltung
war bereits im Finanzausschuss dargelegt worden, dass
solche schon aus Rechtsgründen im Sinne des späteren
Untersuchungsauftrags nicht existieren konnten. Insoweit
sind im Nachhinein Zweifel an der Zulässigkeit des Un-
tersuchungsauftrags angebracht: Das Interesse an einer
öffentlichen Aufklärung ist zu diesen beiden Fragen nicht
eindeutig erkennbar.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 225 – Drucksache 16/14000

Vierter Teil
Sondervotum der Berichterstatter der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
A. Einleitende Zusammenfassung
Die Arbeit des Hypo Real Estate-Untersuchungsaus-
schusses hat gezeigt: die Einsetzung des Auschusses war
nötig. Der Ausschuss hat in der knappen zur Verfügung
stehenden Zeit wichtige Ergebnisse zu Tage gefördert.
Darin haben die Oppositionsfraktionen eine dezidiert an-
dere Auffassung als insbesondere die SPD, die umständ-
lich versucht, das Handeln der Bundesregierung schönzu-
reden. Der Bericht der Koalition spricht für sich und setzt
nahtlos am wenig konstruktiven Verhalten der SPD im
Ausschuss an. Der Koalitionsbericht setzt sich nicht in
erster Linie mit den Fakten und dem Untersuchungsauf-
trag auseinander, sondern versucht durch Angriffe auf die
Opposition, die Fehler und das Versagen der politisch
Verantwortlichen zu verschleiern. Seriöse Aufklärungs-
arbeit sieht anders aus. Die eigentliche Aufklärungsarbeit
wurde im Untersuchungsausschuss von der Opposition
geleistet.

Der Untersuchungsausschuss hat gravierende Kommuni-
kationslücken zwischen Bankenaufsicht und dem BMF
offenbart. So hat das klare Bild des Präsidenten der Ba-
Fin, Jochen Sanio, die HRE sei ein „Saustall“ und säße
bereits seit der DEPFA-Übernahme „in der Falle“, die
Leitung des BMF nicht erreicht. Zusätzlich wurde deut-
lich, dass die gesetzlichen Befugnisse der Bankenaufsicht
zur Bewältigung der Schieflage der HRE, die das gesamte
Weltfinanzsystem bedrohte, nicht ausreichten. So konnte
die staatliche Bankenaufsicht die Schieflage der HRE nur
beobachten und nicht abwenden. An dieser Stelle hat sich
ein erheblicher Reformbedarf der Bankenaufsicht ge-
zeigt. Der Untersuchungsausschuss deckte auf, dass die
deutsche Finanzaufsicht im Gegensatz zu anderen Län-
dern auch in dem Bewusstsein einer sich zuspitzenden
Finanzkrise keinerlei präventives Krisenmanagement be-
trieb. Eine Vorbereitung auf Schieflagen systemrelevanter
Finanzdienstleister erfolgte nicht. Nationale und interna-
tionale Anregungen sowie Vereinbarungen, von staatli-
cher Seite Notfallszenarien durchzuführen, wurden igno-
riert.

Nicht nur die Institutionen der Finanzaufsicht versagten.
Vor dem Hintergrund unzureichender Auffangmöglich-
keiten des privaten Sektors, das heißt, eines nahezu leeren
Einlagesicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher
Banken, ging die Bundesregierung viel zu lange von der
Möglichkeit einer rein privaten Auffangmöglichkeit der
HRE aus. Der Staat manövrierte sich in eine schlechte
Verhandlungsposition. In besonderem Maße verursachte
die Bundesregierung bei dieser vermeintlichen Rettung
vermeidbare Belastungen für den Steuerzahler. Der pri-
vate Sektor musste keine nennenswerten eigenen Beiträge
leisten.

Die sogenannte Rettung der HRE war gar keine Rettung,

nem Liquiditätsproblem der HRE aus. Eigenkapitalrisi-
ken wurden nicht erkannt. Folgebelastungen des Haus-
halts für Kapitalerhöhungen der HRE in Höhe von
mindestens 10 Milliarden Euro und darausfolgendem jah-
relangen Kapitaldienst sind das Ergebnis.

Die Bundesregierung hat unzureichend verhandelt. Durch
die Verhandlungsergebnisse wurden mittelbar rund
337 Millionen Euro verschwendet. Dies gilt insbesondere
ab dem 1. April 2009 für den Teilbetrag von 144 Millio-
nen Euro. Zu diesem Zeitpunkt war der kostengünstigere
SoFFin bereits tätig. Das federführende BMF hätte an
dieser Stelle genauer prüfen müssen.

Die Bundesregierung verkannte, dass die Interessen der
Verhandlungspartner nicht die Interessen der Steuerzahle-
rInnen sind. Der Staat verließ sich auf die einseitige Inte-
ressenlage der beteiligten Banken. Rettungsalternativen,
die einen substantiellen Beitrag der Geretteten forderten,
wurden nicht in Erwägung gezogen.

Was der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und die
Bundesregierung unbedingt verhindern wollten, ist schließ-
lich doch eingetreten: die Verstaatlichung der HRE.

Der Bund als neuer Eigentümer der HRE muss für alle
künftigen Verluste geradestehen und trägt zusätzlich das
volle Klage- und Haftungsrisiko bereits laufender Aktio-
närsklagen.

Dass die Fraktion der CDU/CSU in Wirklichkeit zu einer
ähnlichen Bewertung wie die Oppositionsfraktionen
kommt – anders als die linientreu zu ihrem Bundesfinanz-
minister stehende SPD – zeigen die Äußerungen des Ab-
geordneten Leo Dautzenberg (Hauptstadt INSIDER, Aus-
gabe 34 vom 28. August 2009). Der CDU-Abgeordnete ist
ebenfalls der Auffassung, dass der Untersuchungsaus-
schuss sich gelohnt habe, denn dem Parlament sei klar ge-
worden, dass in der Finanzaufsicht Handlungsbedarf
bestehe. „Niemand bei BaFin, Bundesbank und Bundes-
finanzministerium [sei] gehindert gewesen, eine Banken-
pleite als Krisenszenario im Planspiel durchzudenken, um
für den äußersten Fall vorbereitet zu sein“ (ebd.). Es wäre
ehrlicher gewesen, die Union hätte sich auch in ihrer offi-
ziellen schriftlichen Bewertung von der SPD distanziert
und einen eigenen Bericht präsentiert.

B. Vom Ausschuss vollständig aufgearbeitete
Untersuchungskomplexe

I. Versagen und Versäumnisse des
Bundesfinanzministeriums und
der Bankenaufsicht im Vorfeld
des HRE-Kollapses

1. Bundesfinanzministerium verkennt:
Systemische Krisen erfordern
systematische Antworten

Folgt man der Darstellungsweise des damaligen Staats-
sekretärs im BMF Dr. Thomas Mirow, war seit Sommer
2007 „pausenlos [Finanzmarkt]krise“ (Protokoll Num-
mer 15, Seite 18). Doch weder das BMF noch die Ban-
sondern eine Notlösung ohne nachhaltige Substanz. Die
Bundesregierung ging unzutreffenderweise nur von ei-

kenaufsicht suchten vor September 2008 nach einer syste-
matischen Antwort auf eine systemische Krise globalen

Drucksache 16/14000 – 226 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Ausmaßes. Statt eines vorausschauenden Krisenmanage-
ments erreichte die Bundesregierung den sprichwört-
lichen Brunnen immer erst, nachdem das Kind schon
hineingefallen war. In den verschiedensten Rettungs-
aktionen vor Gründung des SoFFin musste der Staat auf die
Schieflagen und Zusammenbrüche von IKB, SachsenLB,
WestLB und BayernLB immer wieder aufs Neue hektisch
und ungeplant reagieren. Einem Erkenntnisgewinn aus
der bis dahin schwelenden Finanzkrise verweigerte man
sich. In Deutschland bedurfte es des Zusammenbruches
der HRE, um das BMF von der Notwendigkeit eines sys-
tematischen Herangehens zu überzeugen.

2. Gravierende Kommunikationslücken
zwischen Bundesfinanzministerium
und Bankenaufsicht

Zwischen der Bankenaufsicht und dem BMF taten sich
gravierende Kommunikationslücken auf. So erklärte der
Präsident der BaFin, Jochen Sanio, die HRE habe sich be-
reits seit dem Erwerb der DEPFA-Gruppe im Herbst 2007
„in der Falle“ befunden, die HRE sei ein Finanzkonzern,
der „nicht mehr weit von der Todeszone“ so vor sich hin
„krebste“. Von der bilanziellen Größenordnung betrach-
tet, sei die HRE keineswegs eine Maus gewesen, sondern
ein „Elefant, der in der Falle saß“ (Protokoll Nummer 17,
Seiten 10, 9 und 27). Jochen Sanio beschrieb das einzig-
artige Refinanzierungs- bzw. Geschäftsmodell der HRE
als einen „Schneeball, [der] wuchs und wuchs und
wuchs“ (Protokoll Nummer 17, Seite 10). Die Situation
sei auch vor der Insolvenz von Lehman Brothers bereits
„strukturell latent gefährlich“ gewesen (ebd. Seite 31).
Angesichts dieser strukturellen Gefahr führte laut Jochen
Sanio der Fall Lehman dann zum „K.O. eines angeschla-
genen Boxers“ namens HRE (ebd. Seite 10). Auffällig ist,
dass insbesondere Personen mit internen HRE-Kenntnis-
sen ausdrücklich darauf hinwiesen, dass die HRE auch
ohne die Insolvenz von Lehman Brothers in Schieflage
geraten wäre. So erklärte ausgerechnet der ehemalige
Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Michael Endres in der „Welt
am Sonntag“ vom 19. Juli 2009: „Es ist falsch zu sagen,
dass die HRE nur durch die Lehman-Pleite in Schwierig-
keiten geraten ist – das war nur der Anlass“. Nach Aus-
sage des neu eingesetzten Vorstandsvorsitzenden der
HRE Dr. Axel Wieandt hatte der Aufsichtsratsvorsitzende
ab dem 17. November 2008 „naturgemäß Zugang zu den
Zahlen der HRE“ (Schreiben von Dr. Axel Wieandt vom
11. August 2009). Der ehemalige Risiko-Controller der
HRE, Stéphane Wolter, sprach davon, dass „mit dem
Kauf der DEPFA das Umfallen der HRE vorprogram-
miert war“ (Spiegel-Online vom 17. Juni 2009, „Man
konnte nur noch beten“). Ferner habe Lehman das „Bei-
nahe-Ende [der HRE] nicht verschuldet, sondern eher be-
schleunigt“ (ebd.).

All diese alarmierenden Umstände waren der Leitung des
BMF unbekannt. Zwar gingen dem Ministerium in dem
Zeitraum zwischen dem 17. Januar 2008 und dem
15. September 2008 diverse Sonder- und Quartalsberichte
zu, die über die Schieflage der HRE informierten. Zu kei-

sen der Bankenaufsicht war zumindest in Sachen HRE
eine informatorische Einbahnstraße. In aller Regel erhielt
die BaFin vom BMF kein „Feedback“ (vgl. Frauke
Menke, Protokoll Nummer 8, Seite 69).

So unterrichtete Jochen Sanio am 23. Januar 2008 den
ehemaligen Staatssekretär Dr. Thomas Mirow zu zwei
„aktuellen Problemfällen“, darunter die HRE. In der Fol-
gezeit berichtete die BaFin etwa darüber, dass wegen ei-
ner völlig unzureichenden Informationsausstattung der
Bankenaufsicht eilig eine Sonderprüfung der HRE für Fe-
bruar und März angeordnet und durchgeführt wurde. In
deren Folge musste die HRE ab März 2008 erst wöchent-
lich, dann täglich ihre Liquiditätssituation an die Banken-
aufsicht melden – nach Aussage von Jochen Sanio ein
höchst außergewöhnlicher Vorgang (vgl. Protokoll Num-
mer 17, Seite 28).

Diese Informationen waren unter anderem Bestandteil ei-
ner Mitteilung vom 20. März 2008, die direkt an den da-
maligen Abteilungsleiter Jörg Asmussen gerichtet war.
Wegen urlaubsbedingter Abwesenheit nahm dieser den
warnenden Bericht nicht zur Kenntnis. Auch nach der
Rückkehr aus dem Urlaub fand keine Befassung Jörg
Asmussens mit diesem Bericht statt. Zu seiner Entlastung
argumentiert das BMF, die Mitteilung vom 20. März
2008 sei nicht von herausragender Bedeutung gewesen.
Als Beleg dafür wird der Quartalsbericht der BaFin vom
15. August 2008 angeführt, wonach die Liquiditätssitua-
tion der HRE beherrschbar gewesen sein soll. Jedoch
heißt es in der betreffenden Passage wörtlich: „Insgesamt
sieht die HRE die Liquiditätsauswirkungen/-situation der-
zeit als handhabbar an …“ (Hervorhebung durch die Ver-
fasser). Der BaFin-Quartalsbericht übernimmt mithin
vollständig die Gefahreneinschätzung eines Finanzkon-
zerns, dessen Liquiditätsmanagement durch eine von der
BaFin angeordnete Sonderprüfung als mangelhaft bewer-
tet wurde und der deshalb unter tägliche Liquiditätsauf-
sicht gestellt worden war. Genau eine Woche vor Abfas-
sung dieses Berichts hatte am 8. August 2008 die HRE
der Bankenaufsicht mitgeteilt, dass es im Liquditätsma-
nagement der DEPFA zu einem schwerwiegenden Fehler
gekommen war. Die DEPFA hatte in einem Liquiditätsbe-
richt an die irischen Aufsichtsbehörden bewusst oder un-
bewusst einen Betrag von 50 Milliarden Euro fälschli-
cherweise doppelt angerechnet und erfüllte nur dadurch
die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen.

Wenn die BaFin bereits am 23. Januar 2008 in einem Ver-
merk schrieb, dass die „Glaubwürdigkeit der HRE ohne-
hin vernichtet“ sei, dann galt dies umso mehr nach dem
8. August 2008.

Der Bericht der Deutschen Bundesbank zur Sonderprü-
fung der HRE vom Juni 2008 ging erst nach den beiden
Rettungswochenenden Ende September/Anfang Oktober
2008 am 16. Oktober 2008 im BMF ein. Dabei wären die
Ergebnisse der Sonderprüfung für die Rettung der HRE
durchaus relevant gewesen. Jochen Sanio erklärte dazu,
dass sich die im Frühjahr 2008 festgestellten „gravieren-
den Schwächen“ im Risikomanagement inklusive des
ner Zeit wurden diese Berichte im BMF zu einem Ge-
samtbild zusammengeführt. Mehr noch – das Berichtswe-

Managements zur Liquiditätssteuerung“ in der „zuge-
spitzten Situation als besonders fatal erwiesen“ hätten

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 227 – Drucksache 16/14000

(Kurzprotokoll Nummer 80 des Haushaltsausschusses
vom 15. Oktober 2008, Seite 66).

Während innerhalb der Bankenaufsicht früh die hochgra-
dig problematische Liquditätssituation der HRE in den
Mittelpunkt rückte, blieb das BMF wegen seiner einseiti-
gen Fokussierung auf etwaige Belastungen aus der US-
Subprime-Krise gegenüber den spezifischen Liquiditäts-
problemen der HRE anhaltend warnungsresistent.

Hinsichtlich der Frage, warum das klare Bild des BaFin-
Präsidenten Jochen Sanio von der Gefahrenlage der HRE
die Leitung des BMF nicht erreicht hat, sind die Ausagen
der BMF-Leitung mit den Aussagen des BaFin-Präsiden-
ten nicht vereinbar. Dr. Thomas Mirow wies ausführlich
darauf hin, dass für den Kontakt zwischen den Spitzen
von BMF und BaFin weniger die diversen schriftlichen
Berichte der BaFin ans BMF als vielmehr direkte Gespä-
che am Telefon und am Rande von gemeinsam besuchten
Veranstaltungen ausschlaggebend gewesen seien (vgl.
Protokoll Nummer 15, Seite 10). Auch Jörg Asmussen
sagte aus, dass er und Jochen Sanio „das ganze Jahr 2008
persönlichen wie telefonischen Kontakt gehabt“ haben
(Protokoll Nummer 21, Seite 50). Da sich in den Akten
zu derartigen Gesprächen keine Aufzeichnungen finden,
konnten weder das BMF noch die BaFin nachweisen, ob
und wann jenseits des schriftlichen Berichtswesens die
von Jochen Sanio im Ausschuss vorgetragenen Aussagen,
die Schieflage der HRE sei frühzeitig absehbar gewesen,
tatsächlich mit der nötigen Deutlichkeit dem BMF zur
Kenntnis gebracht worden sind. In jedem Falle ist dem
BMF die beständige Zuspitzung der Schieflage eines sys-
temrelevanten Finanzunternehmens entgangen, die letzt-
lich zur Bedrohung für das Weltfinanzsystem wurde.
Dass sich Deutsche Bundesbank und BaFin ein Jahr lang
nicht auf eine gemeinsame Position bei der Einstufung
der HRE als systemrelevant einigen konnten, tat sein Üb-
riges.

3. Staatliche Bankenaufsicht: Schieflagen
nur beobachten, nicht abwenden

Die Bankenaufsicht war durch die Sonderprüfung und die
Liquiditätsmeldungen faktisch umfassend über die wahre
Lage der HRE informiert. Bereits im Vorfeld der Rettungs-
maßnahmen traten jedoch gravierende Regelungs- und
Vollzugsdefizite bei der staatlichen Finanzaufsicht zu
Tage. Teils konnte die BaFin aufgrund fehlender gesetzli-
cher Befugnisse nicht angemessen einschreiten, teils hat
sie es versäumt, von den seinerzeit bereits vorhandenen
Eingriffsbefugnissen nach dem Kreditwesengesetz (KWG)
konsequent Gebrauch zu machen.

Finanzholdinggesellschaften standen bis zur Rettung der
HRE nicht unter unmittelbarer Kontrolle der staatlichen
Finanzaufsicht. Der Präsident der BaFin Jochen Sanio er-
klärte dazu, dass er „der Letzte“ sei, „der dafür bekannt
ist, Versagern nicht sofort die rote Karte zu zeigen“; doch
im Fall der HRE seien ihm die Hände gebunden gewesen
(vgl. Protokoll Nummer 17, Seite 18). Zwar habe die
BaFin im Bereich der Beaufsichtigung von Finanz-

jahrelang erfolglos geblieben. Das BMF wies die Geset-
zesanpassung mit dem pauschalen Hinweis zurück, dass
sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag auf eine
1:1-Umsetzung von EU-Richtlinien verständigt hätten
und eine direkte Beaufsichtigung von Finanzholdingge-
sellschaften über das europäisch vereinbarte Mindestmaß
hinausgegangen wäre. Mit dieser Erklärung räumte das
Ministerium allerdings auch ein, dass die Information an
das Parlament über die nicht erfolgte Schließung dieser
Regelungslücke falsch und irreführend war, in der zur Be-
gründung „Prüfungsbedarf über den zu beschreitenden
Weg“ und „Vorbehalte zur Vereinbarkeit mit europarecht-
lichen Vorgaben“ genannt wurden (Bundestagsdruck-
sache 16/12486, Seite 5). Erst nachdem die Schieflage der
HRE bereits eingetreten war, wurden Finanzholdings
vollständig der Kontrolle durch die staatliche Finanzauf-
sicht der BaFin unterstellt.

Nach Aussage von Vertretern der BaFin hätten sich die
vorhandenen gesetzlichen Eingriffsgrundlagen für Gefah-
renabwehrmaßnahmen (§§ 45, 46 KWG) für Liquiditäts-
krisen in der Praxis als untauglich erwiesen. „[…] Alle
Maßnahmen, die nach §§ 45, 46 möglich wären, lösen
erstens das Problem nicht, sind damit ungeeignet, und
wären zweitens […] das Todesurteil für die Bank gewe-
sen.“ (Protokoll Nummer 17, Seite 31).

Dass diese Maßnahmen nach Ansicht des Präsidenten der
staatlichen Finanzaufsichtsbehörde gerade in der Krise,
also im Anwendungsfall des Gefahrentatbestandes, „töd-
lich“ (ebd.) gewirkt hätten, widerspricht eklatant dem er-
klärtem Regelungszweck, der staatlichen Finanzaufsicht
„in besonderen Fällen“ die nötigen Handlungsinstru-
mente zur effektiven Abwehr akuter Gefahren für die Fi-
nanzmarktstabilität an die Hand zu geben.

Während nach dem Willen des Gesetzgebers § 45 KWG
(Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln und unzu-
reichender Liquidität) eine Vorschrift sein soll, die gerade
geräuschlos, das heißt unter Vermeidung von Vertrauens-
verlusten in der Öffentlichkeit, angewendet werden sollte,
wären laut Jochen Sanio bei Anwendung des § 45 KWG
Vertrauensverluste in der Öffentlichkeit unvermeidbar ge-
wesen.

§ 46 KWG (Maßnahmen bei Gefahr) soll nach der Inten-
tion des Gesetzgebers gerade dazu dienen, einstweilige
Maßnahmen zu erlassen, um eine „Gefahr für die Erfül-
lung der Verpflichtungen eines Instituts gegenüber seinen
Gläubigern“ abzuwenden. Die gemäß § 46 Absatz 1, Satz 2
Nummer 1 KWG dafür eigens vorgesehene Möglichkeit,
insbesondere „Anweisungen für die Geschäftsführung ei-
nes Instituts“ zu erlassen, wäre demnach völlig nutzlos,
wenn einer drohenden Illiquidität beziehungsweise Insol-
venz dadurch nicht entgegengetreten werden könnte.

Die fatale Kombination aus Regelungs- und Vollzugsdefi-
ziten bei der staatlichen Finanzaufsicht fasste der Zeuge
Stefan Schrader, Mitarbeiter der BaFin, zusammen. Ihm
zufolge könne die Bankenaufsicht mittels der gesetzlich
geregelten Befugnisse wie zum Beispiel Verwaltungsak-
holdinggesellschaften auf eine frühere Änderung der Ge-
setzeslage hingewirkt. Die Bemühungen seien jedoch

ten allein ihre Aufgaben gar nicht erfüllen, „weil uns das
lahmlegen würde“ (Protokoll Nummer 8, Seite 36). Viel-

Drucksache 16/14000 – 228 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

mehr sei die Aufsicht auf ein kooperatives Verhältnis zu
den Banken – ein so genanntes „Supervising by Talking“
– angewiesen und gerate dadurch in ein Abhängigkeits-
verhältnis zum „Aufsichtsobjekt“ (ebd.). Damit wird eine
der Grundfunktionen der staatlichen Finanzaufsicht, näm-
lich als unabhängige Instanz im Bereich des Bankensek-
tors gewerberechtliche Gefahrenabwehr zu betreiben,
systematisch ausgehöhlt.

Das BMF hätte diesen unhaltbaren Zustand längst abstel-
len können und müssen. Dringend geboten gewesen wäre
eine Besetzung der seit Jahren vakanten Planstellen und
die Schaffung erweiterter Eingriffsbefugnisse für die Ba-
Fin. Der Nachdruck, mit dem die Koalition aus CDU/
CSU und SPD im Bereich der inneren Sicherheit die Ein-
griffsmöglichkeiten des Staates erweitert hat, steht in be-
merkenswertem Kontrast zur Passivität, die sie bei der
ebenso zur Eingriffsverwaltung gehörenden staatlichen
Finanzaufsicht an den Tag gelegt hat.

Da passt es ins Bild, dass auch die Warnungen des Bundes-
rechnungshofs zur mangelhaften personellen Ausstattung
der BaFin vom BMF nicht einmal zur Kenntnis genommen
wurden. In seinem Bericht an den Verwaltungsrat der
BaFin aus dem Jahre 2008 über die Prüfung der Jahres-
rechnung der Bankenaufsicht stellt der Bundesrechnungs-
hof fest, dass gemäß einer Übersicht vom Juli 2008 ca.
45 Prozent der offenen Stellen zwischen mindestens sechs
Monaten und bis zu drei Jahren unbesetzt blieben. Zudem
habe die BaFin trotz erheblicher Arbeitsrückstände bisher
auf eine überjährige Beschäftigung von Aushilfskräften
verzichtet. Diese organisatorischen Defizite mussten und
müssen im Sinne einer durchsetzungsfähigen Bankenauf-
sicht umgehend behoben werden. Die Verantwortung hier-
für trägt auch das BMF durch seine Fach- und Rechtsauf-
sicht. Dieser ist das Ministerium aber offensichtlich nicht
nachgekommen, denn auf die Vorhaltung des entsprechen-
den Berichts des Bundesrechnungshofes antwortete Jörg
Asmussen, als zuständiger Staatssekretär im BMF zu-
gleich Vorsitzender des Verwaltungsrates der BaFin: „Ich
kenne die Feststellung des Bundesrechnungshofes, die Sie
zitieren, nicht“ (Protokoll Nummer 21, Seite 105).

4. Keinerlei systematisches
Krisenmanagement

Besondere Schwächen der Finanzaufsicht hat der Unter-
suchungsausschuss im Bereich des systematischen Kri-
senmanagements aufgedeckt. Dabei geht es um weit mehr
als die Frage, ob die zuständigen Institutionen BaFin,
Deutsche Bundesbank und BMF in hinreichendem Maße
miteinander kommuniziert und sich ein Bild der Lage
verschafft haben. Systematisches Krisenmanagement be-
steht vielmehr darin, im Vorhinein Notfallpläne für be-
stimmte Gefahrensituationen zu entwickeln und zu erpro-
ben. Daneben besteht systematisches Krisenmanagement
darin, bei Bekanntwerden eines gravierenden Missstands
den Notfall dann auch explizit festzustellen und unter
Rückgriff auf die präventiv erarbeiteten Notfallpläne ein
entschlossenes Handeln einzuleiten.

von denen ernstzunehmende Gefahren für die Gesell-
schaft ausgehen können. In vielen Bereichen zum Bei-
spiel des Zivil- und Katastrophenschutzes bei Großbrän-
den, Chemie- oder Atomunfällen, Epidemien oder für den
Fall von terroristischen Anschlägen ist ein solches prä-
ventives Krisenmanagement in Form behördlicher Kri-
senpläne existent und selbstverständlich. Häufig finden
sogar regelmäßig praktische Notfallübungen statt. Für
größere „Störfälle“ im Banken- und Finanzsystem, das
seinerseits nach Meinung aller im Ausschuss vertretenen
Fraktionen für die Funktionsfähigkeit einer Ökonomie
von zentraler Bedeutung ist, gibt es in Deutschland ein
derartiges präventives Krisenmanagement bislang nicht.

a) Viele Anlässe für Notfallplanungen

Die Bundesregierung möchte derartige Notfallplanungen
für „Störfälle“ im Finanzsystem ohne konkreten Anlass
nicht betreiben, aber konkrete Anlässe hat es genügend
gegeben. Als Anlass hätten zum Beispiel die ernsten Pro-
bleme mehrerer Banken zu Beginn des Jahrzehnts ausrei-
chen müssen. Bei einem Gespräch mit dem damaligen
Bundeskanzler Gerhard Schröder und seinem Finanz-
minister Hans Eichel hatten Spitzenvertreter deutscher
Banken angesichts erheblich gewachsener Kreditrisiken
unter anderem von Commerzbank AG, Dresdner Bank
AG und HypoVereinsbank AG die Einrichtung einer
staatlich gestützten „Bad Bank“ ins Gespräch gebracht
(„,Bad Bank‘ sorgt für Aufregung“, Handelsblatt vom
24. Februar 2003). Offensichtlich hat aber auch nach die-
sem Treffen das BMF nicht dafür gesorgt, dass BaFin und
Deutsche Bundesbank endlich konkrete Krisenfallplanun-
gen entwickeln.

Auch die parallel stattfindenden Debatten auf europäischer
Ebene nahm das BMF nicht zum Anlass, seinen jahrelan-
gen Schlendrian bei der Krisen-Notfallplanung zu been-
den. Seit Inkrafttreten der Europäischen Währungsunion
im Jahre 1999 wurde immer wieder diskutiert, wie unter
den neuen Bedingungen einer gemeinsamen Europäischen
Zentralbank und wachsender Verflechtungen zwischen
Banken im Europäischen Binnenmarkt das Management
einer potentiellen Bankenkrise ablaufen sollte. Ergebnis
dieser Diskussion waren Vorschläge zur besseren euro-
päischen Vernetzung von Aufsichtsbehörden, Zentralban-
ken und Finanzministerien. Zunächst freiwillig, später euro-
päisch verbindlich, sollten alle Mitgliedsländer nationale
„Ständige Ausschüsse für Finanzstabilität“ („Domestic
Standing Groups“) einrichten. Diese nationalen „Ständi-
gen Ausschüsse“ sollten sich auf nationaler Ebene in
Nicht-Krisenzeiten auf mögliche Krisenfälle vorbereiten,
um dann bei Eintritt einer Krise das Krisenmanagement zu
übernehmen. Bei Krisenfällen grenzüberschreitend tätiger
Banken hätten sie untereinander Kontakt aufnehmen und
einen gemeinsamen Krisenstab bilden sollen, um ein kon-
zertiertes europäisches Krisenmanagement zu organisie-
ren.

Die ersten Vorschläge dieser Art wurden schon 2005 erar-
beitet. Bei seiner Sitzung am 9. Oktober 2007, also bereits
Gerade der präventive Teil eines systematischen Krisen-
managements sollte für alle Bereiche sichergestellt sein,

nach Beginn der Finanzkrise, sprach sich der Europäische
Wirtschafts- und Finanzrat EcoFin nachdrücklich dafür

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 229 – Drucksache 16/14000

aus, dass alle EU-Länder derartige Ständige Ausschüsse
einrichten. Zu deren Aufgaben sollten der „Austausch von
Informationen, die Entwicklung von Instrumentarien und
die Durchführung von Krisensimulationsübungen“ gehö-
ren (Pressemitteilung, 2822. Tagung des Rates Wirtschaft
und Finanzen, Luxemburg, den 9. Oktober 2007). Es ging
eben nicht nur um die Bewältigung von sich bereits ab-
zeichnenden Krisenfällen, sondern gerade um eine vor-
ausschauende Vorbereitung auf Krisenfälle unter „norma-
len“, das heißt nicht-krisenhaften Umständen. Durch die
Novelle des europäischen „Memorandum of Understan-
ding (MoU) on Cooperation between the Financial Super-
visory Authorities, Central Banks and Finance Ministries
of the European Union on Cross-Border Financial Stabi-
lity“ vom Juni 2008 wurde ein in diesem Sinne präventi-
ves Krisenmanagement unter Rückgriff auf die Ständigen
Ausschüsse endgültig verbindlich.

b) Bundesregierung: Notfallplanung
ist unnötige Bürokratie

Die Existenz dieser Vereinbarungen hat keiner der dazu
befragten Zeugen abgestritten, sie wurden aber ganz offen-
sichtlich für unwesentlich gehalten. So wurde auch in
Deutschland im Juli 2006 ein „Ständiger Ausschuss“ ein-
gerichtet. Die in der EU-Vereinbarung vorgesehene Funk-
tion des „Nationalen Koordinators des Ständigen Aus-
schusses“ wurde qua Amt vom für Finanzmarktfragen
zuständigen Abteilungsleiter VII im BMF, Jörg Asmussen,
übernommen. Beim ihm lag die Aufgabe, den Ausschuss
einzuberufen und zu leiten sowie im Fall einer grenzüber-
schreitenden Krise den Kontakt mit den betroffenen Stän-
digen Ausschüssen anderer EU-Länder herzustellen. In
der Vereinbarung zwischen Deutscher Bundesbank, BaFin
und BMF zur Einrichtung des Ständigen Ausschusses
heißt es: „In Krisenfällen koordiniert der Ausschuss das
Krisenmanagement“ (§ 2 Absatz 3) und „[d]er Ausschuss
tagt mindestens drei mal im Kalenderjahr“ (§ 3 Absatz 1).

Der Zeuge Dr. Thomas Mirow, während dessen Amtszeit
als Staatssekretär im BMF der Ausschuss eingerichtet
wurde, machte allerdings sehr deutlich, dass er den Stän-
digen Ausschuss für unnötige Bürokratie hält: „Ich
glaube, ich tue ihm aber nicht unrecht, wenn ich sagen
würde: In dieser Zeit war es, bezogen auf den Umgang
mit der Krise, kein maßgebliches Gremium.“ […] „In der
akuten Krisensituation hatten wir andere Prioritäten als
die Einberufung und ausführliche Wahrnehmung eines
solchen Gremiums.“ (Protokoll Nummer 15, Seite 17 und
18). Dass der damalige Staatssekretär dem Ständigen
Ausschuss wenig Beachtung schenkte, lässt sich auch aus
seinen von Unkenntnis gepägten Aussagen ablesen, wo-
nach der Ausschuss „nur einmal im Jahr tagt“ und dort
„mit Marktteilnehmern gesprochen wird.“ (ebd. Seite 17).
Richtig ist vielmehr, dass der Ausschuss öfter tagen sollte
und – im Gegensatz zur Bristol-Runde, dem regelmäßi-
gen Treffen der BMF-Leitungsebene mit Spitzenvertre-
tern der Kreditwirtschaft – ausschließlich Vertreter der

Der Zeuge Jörg Asmussen, dem von 2006 bis Mitte 2008
die Leitung des Ständigen Ausschusses oblag, nahm diese
Funktion offensichtlich auch auf die leichte Schulter. Auf
die Frage, ob er die europäischen Vereinbarungen kenne,
antwortet er: „Also, ich kenne dieses MoU sehr genau,
weil es Ergebnis der hochrangigen Arbeitsgruppe in der
EU war, an der ich mitgewirkt habe, woraus dieses MoU
entstanden ist. Ich denke, wir haben den Geist dieses MoU
umgesetzt. Ob man nun formal eine solche Gruppe ein-
richtet, ob die tagt – –“ (Protokoll Nummer 21, Seite 83).
Diese Aussage kann nur als völliges Fehlverständnis des
MoU gewertet werden: Der Geist des MoU bestand eben
genau darin, sich schon vor dem Eintreten eines konkreten
Krisenfalls Gedanken über Notfallpläne zu machen. Auch
in anderer Hinsicht wurde das MoU komplett ignoriert.
Aufgabe des Ständigen Ausschusses wäre es gewesen, im
September 2008 den Kontakt zum irischen Krisenma-
nagement herzustellen und nach einer grenzüberscheiten-
den Lösung für die HRE zu suchen. Ein nicht genutzter
Ständiger Ausschuss konnte diese Aufgabe verständli-
cherweise nicht leisten und trug somit dazu bei, dass die
Stützung der HRE inklusive der irischen DEPFA allein
von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in Deutsch-
land getragen werden muss.

c) Was vorausschauendes Krisenmana-
gement hätte leisten können

Ein vorausschauendes Krisenmanagement hat der Stän-
dige Ausschuss vor der Krise nicht geleistet. Die Nicht-
Befolgung einer europäischen Verabredung ist dabei nur
ein formales Problem. Viel entscheidender ist die Konse-
quenz, dass eine Regierung ohne Notfallplan bei Eintritt
einer systemischen Finanzkrise den systemrelevanten
Banken beziehungsweise ihren Anteilseignern und Gläu-
bigern mehr oder weniger schutzlos ausgeliefert ist, da
alle wissen, dass man eine systemrelevante Bank nicht in
die Insolvenz schicken kann. Bei einer frühzeitigen Kri-
sensimulation hätte man zum Beispiel schnell festgestellt,
dass man zur Einschätzung einer Krisensituation kurzfris-
tig aussagekräftige Gläubigerlisten benötigt, die nach Art
des Engagements (unbesichert/besichert) differenzieren.
Gerade die Einbeziehung ausländischer Gläubiger, zu de-
nen die inländische Finanzaufsicht keinen regelmäßigen
Kontakt unterhält, hätte sich als besonders schwierig he-
rausgestellt. Eine Konsequenz hätte sein müssen, zumin-
dest die technischen Voraussetzungen und die Informa-
tionslage zu verbessern. Stattdessen waren Mitarbeiter
der Deutschen Bundesbank etwa im Zuge der Stützung
der HRE noch das ganze erste Rettungswochenende da-
mit beschäftigt, entsprechende aussagekräftige Gläubi-
gerlisten anzufertigen, weil den kurzfristig verfügbaren
Daten aus der so genannten „Millionenkreditdatenbank“
nicht zu entnehmen war, inwiefern Gläubiger unbesichert
oder besichert bei der HRE engagiert waren (vgl. Klaus-
Dieter Jakob, Protokoll Nummer 13, Seite 90f). Das Wis-
sen über unbesicherte Engagements ist bei Rettungsver-
handlungen für die Entwicklung einer Verhandlungsposi-
tion und den Aufbau eines Drohpotentials entscheidend,
Deutschen Bundesbank, der BaFin und des BMF daran
teilnehmen.

weil diese Gläubiger bei einer HRE-Insolvenz ihre unbesi-
cherten Engagements verloren hätten. Da allerdings eine

Drucksache 16/14000 – 230 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

aussagekräftige Gläubigerliste erst im Verlauf des ersten
Rettungswochenendes erarbeitet wurde, war eine ange-
messene Beteiligung der unbesicherten Gläubiger – Haupt-
profiteure der HRE-Rettung – von vornherein unmöglich.

Hätte man sich die Listen der ausländischen Gläubiger
früher angesehen, dann hätte man den inländischen Gläu-
bigern auch die unbesicherten, das heißt ausfallgefährde-
ten Forderungen als Verlustrisiko vorhalten können, die
diese über ihre ausländischen Töchter gegen die HRE,
insbesondere gegen die DEPFA, hielten. Das ist in er-
kennbarem Maße nicht passiert. Es wäre technisch aber
kein Problem gewesen, wenn man wenigstens zum Zeit-
punkt der Einstufung der HRE als systemrelevante Bank
im Juni 2008 mit solchen Überlegungen begonnen hätte.

Auch viele andere technische Probleme hätten bei vorbeu-
genden Krisenübungen erkannt werden können, so zum
Beispiel die Schwierigkeit, dass die im Namen der öffent-
lichen Hand verhandelnden Institutionen wie zum Beispiel
Deutsche Bundesbank, BaFin oder BMF bewerten können
sollten, wie viel die noch verbliebenen Sicherheiten einer
zu rettenden Bank eigentlich wert sind. Wie später noch
genauer dargestellt wird, fehlte den Bundesbehörden für
diese Aufgabe bei der HRE der Sachverstand, sodass sie
stattdessen auf die Informationen der verhandelnden Ge-
genseite, nämlich eines Teams unter Leitung der Deutsche
Bank AG, vertrauen mussten. Die Zahlen dieses Teams
stellten sich im Nachhinein als falsch heraus und begüns-
tigten in den Verhandlungen und ihren Ergebnissen bis
heute die am Rettungspaket beteiligten Banken.

Sicherlich kann nicht erwartet werden, dass das BMF im
Sommer 2007 ein passgenaues Krisenszenario für die
HRE nach einer hypothetischen Insolvenz von Lehman
Brothers durchspielt. Zu diesem Zeitpunkt hätte man aber
ein allgemeines Szenario eines kurzfristigen Zusammen-
bruchs des Geldmarktes und seiner Folgen am Beispiel
einer systemrelevanten und international verflochtenen
Bank ohne Einlagengeschäft durchspielen können. Dabei
wäre man zumindest auf die beiden vorgenannten Variab-
len „Auslandsgläubiger“ und „Bewertung von Sicherhei-
ten“ gestoßen. Spätestens nach der Rettung der IKB hätte
das Szenario erweitert werden müssen. Nach eigenen An-
gaben hat es sich die Bundesregierung bei ihrer Entschei-
dung über die Rettung der IKB nicht leicht gemacht und
das Für und Wider genau abgewogen. Inzwischen wissen
wir, dass viele Regierungen bei einzelnen Banken in ihren
Ländern vor derselben Abwägungsfrage gestanden haben
und stehen. Angesichts der Vielzahl von Einzelentschei-
dungen, die Regierungen seit Beginn der Finanzkrise
2007 für oder gegen die Rettung konkreter einzelner Ban-
ken treffen mussten, war es keineswegs unrealistisch,
dass es dabei zu Fehlentscheidungen kommen würde. An-
gesichts des Zeitdrucks und der Unwägbarkeiten, unter
denen solche Entscheidungen getroffen werden müssen,
konnten beispielsweise die systemischen Folgewirkungen
einer einzelnen Bankpleite leicht unterschätzt werden.
Die Insolvenz von Lehman Brothers ist wohl das unrühm-

Aus diesem Blickwinkel betrachtet war an dieser Insol-
venz nur unvorhersehbar, dass es eine so große und ver-
flochtene Bank wie Lehman Brothers treffen würde. Dass
aber früher oder später irgendeine Regierung irgendeine
Bank in ihrer systemischen Bedeutung unterschätzen
könnte und in die Pleite schicken würde, war ein realisti-
sches Gefahrenszenario. Allgemeine Krisenszenarien
hätte man also nach der Rettung von Northern Rock oder
IKB im Frühjahr 2008 eindeutig auf die Konstellation
„Pleite einer im Nachhinein als systemrelevant identifi-
zierten Bank“ hin konkretisieren können.

Die ab Januar 2008 und insbesondere im Zuge der Sonder-
prüfung den Aufsichtsbehörden bekannt gewordenen Pro-
bleme der HRE beim Liquiditätsmanagement hätten es
einem soliden, vorausschauenden Krisenmanagement,
bestenfalls dem dafür zuständigen Ständigen Ausschuss,
ermöglicht und nahegelegt, noch sehr viel konkretere Not-
fallpläne zu entwickeln. Die Zeugen Stéphane Wolter,
Jochen Sanio und Klaus-Dieter Jakob bestätigten, dass die
HRE mit der Übernahme der DEPFA aufgrund der begin-
nenden Verwerfungen am Interbankenmarkt in Folge der
Subprime-Krise ein erhebliches Liquiditätsrisiko über-
nommen hatte. Seit Herbst 2007 hatte die DEPFA zuneh-
mend Probleme, ihre auslaufenden langfristigen Schulden
durch neue Langfristrefinanzierungen zu ersetzen. In der
Folge bekam das ohnehin riskante Refinanzierungmodell
der DEPFA immer mehr Schlagseite in Richtung kurzfris-
tiger Geldmarktaufnahmen. Praktisch bedeutete dies, dass
ein immer höherer Umfang von Schulden täglich begli-
chen und neu aufgenommen werden musste. Ein Schiff,
das langsam immer mehr Schlagseite bekommt, wird ir-
gendwann kentern. „Durch die Depfa hatte auch die HRE
die Krätze“ beschrieb Stéphane Wolter die Situation
(Spiegel-Online vom 17. Juni 2009, „Man konnte nur
noch beten“). Jochen Sanio sprach vom „Elefant, der in
der Falle saß“ (Protokoll Nummer 17, Seite 27). Ein
seriöses Krisenmanagement hätte nicht nur beobachtet,
mit welcher Geschwindigkeit sich die Schlagseite der
HRE erhöht oder stabilisiert. Es hätte auch ermittelt, wel-
che Gefahr von der „Krätze“ der HRE für andere Banken
ausgeht, welche Akteure man zur Eindämmung einer Epi-
demie mittelfristig an einen Tisch holen müsse und wie
der Staat für diesen Moment eine tragfähige Lösungs-
variante und Verhandlungsposition entwickelt.

d) „Vorbereitete Lösungsvarianten – so
was brauchen wir nicht“

Getreu dem noch am 25. September 2008 im Bundestag
durch Peer Steinbrück vorgetragenen Motto „Die Finanz-
marktkrise ist vor allem ein amerikanisches Problem“
(Regierungserklärung im Deutschen Bundestag am
25. September 2008) hat sich die Bundesregierung einem
systematischen Krisenmanagement, und damit auch der
Entwicklung möglicher Lösungsvarianten, konsequent
verweigert. Erst für den Sonntag des zweiten Rettungswo-
chenendes und damit viel zu spät ergeht von Staatssekretär
Jörg Asmussen eine Weisung an seinen Unterabteilungs-
leiter Dr. Thorsten Pötzsch, alternative Rettungsüberle-
lichste Beispiel, dass solche Fehlentscheidungen auch tat-
sächlich vorgekommen sind.

gungen unter Berücksichtigung der hierzu gesammelten
Erfahrungen im Ausland anzustellen (vgl. Dr. Thorsten

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 231 – Drucksache 16/14000

Pötzsch, Protokoll Nummer 10, Seite 110). Zuvor wurden
– neben den bereits oben beschriebenen EU-Vereinbarun-
gen – alle Angebote in den Wind geschlagen, die von in-
ternationalen Gremien angeboten wurden. Dabei hätten
zumindest die Vorschläge des Financial Stability Forum
(FSF), dessen Initiierung sich das BMF sonst gerne als ei-
genes Verdienst anrechnet, einen Hinweis darauf geben
können, wie weit man an anderer Stelle im „offiziellen La-
ger“ schon bereit war, pragmatisch vorauszudenken. In ei-
nem für die G7 verfassten geheimen „Option-Paper“
stellte das FSF schon im April 2008 eine Vielzahl von zum
Teil sehr undogmatischen Vorschlägen zusammen, welche
Politikoptionen Regierungen in einzelnen Notfallsituatio-
nen durchdenken sollten. Darunter finden sich so weitge-
hende Ideen wie der gemeinsame Einstieg von öffentlicher
Hand und privaten Investoren in Finanzinstitutionen mit
Eigenkapitalproblemen im Zuge von Teilverstaatlichun-
gen, die Aussetzung von aufsichtsrechtlichen Kennzahlen,
die gezielte Stabilisierung von Vermögensmärkten durch
staatliche Ankaufprogramme etc. Im BMF versank das Pa-
pier folgenlos in den ministerialen Schubladen. Das beab-
sichtigte Großalarmsignal des FSF wurde überhört. Wer,
wie die Bundesregierung, die bestehenden Gremien eines
systematischen Krisenmanagements vor der Krise unge-
nutzt lässt und sie auch bei einer beginnenden Krise nicht
belebt, verletzt seine Sorgfaltspflichten und nimmt in fahr-
lässiger Weise vermeidbare finanzielle Belastungen für die
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Kauf.

e) Bankenchefs teilen Meinung
der Opposition

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass es kei-
neswegs nur die Oppositionsfraktionen sind, die das Kri-
senmanagement der Bundesregierung für unzureichend
halten. Der in dieser Hinsicht sicherlich unverdächtige
Bundesverband deutscher Banken hat schon im April
2008 angeregt, dass sich die Finanzaufsichtsbehörden, bei
Bedarf auch international abgestimmt, „bereits im Vor-
feld zur Erstellung von Notfallplanungen“ verpflichten
sollten (Bundesverband Deutscher Banken: Lehren aus
den Finanzmarktturbulenzen – Positionen des Bankenver-
bands, April 2008). Auf die von der Bundesregierung
vorgetragenen Bedenken gegen Notfallplanungen, diese
seien zu gefährlich, da sie möglicherweise bekannt wer-
den würden und dadurch schweren Schaden anrichten
könnten, entgegnete der Zeuge Dr. Josef Ackermann:

„Die Schweiz hat in hohem Maße solche Übungen durch-
geführt. […] Ich finde, das ist ein wichtiger Ansatz. […]
Ich schildere einmal einen Tag, wie wir sie alle erleben,
Sie auch in der Politik: Da kommt eine Gruppe zusam-
men ohne Struktur. Es gibt da keinen Chef; es gibt da kei-
nen, der Arbeitsgruppen organisiert hat. Da ist man in
verschiedenen Räumen und versucht, sich zu organisie-
ren. Dass da Zeit verloren geht und dass man effizienter
solche „Übungen“ durchführen könnte, wenn man sich
gewisse Dinge vorüberlegt hat – – Also, die ganzen
Rechtsüberlegungen für die Insolvenz – dass wir da auf
der grünen Wiese Überlegungen machen mussten, dazu

solvenz einer solchen Bank? Welche Maßnahmen müssen
ergriffen werden? Welche Kommunikation?“ (Protokoll
Nummer 15, Seite 117)

Höchst erstaunlich ist, dass das BMF das Durchspielen von
Krisenszenarien mit der Begründung ablehnt, dies könne
aufgrund von ministerialen Sicherheitslecks öffentlich be-
kannt werden und so ungeahnte, negative Marktreaktionen
hervorrufen (vgl. Dr. Thomas Mirow, Protokoll Nummer 15,
Seite 30), während die dazu befragten Marktteilnehmer
die Durchführung von Krisenszenarien durchweg begrü-
ßen (neben Dr. Josef Ackermann auch Klaus-Peter
Müller, Protokoll Nummer 20, Seite 11).

Wenn BMWi und BMJ inzwischen zwei konkurrierende
Gesetzesentwürfe für den Umgang mit kriselnden sys-
temrelevanten Banken vorgelegt haben, dann beweist das
einerseits Lernfähigkeit. Die Bundesregierung räumt da-
mit andererseits aber auch ein, dass es wünschenswert ge-
wesen wäre, eine entsprechende Gesetzesgrundlage schon
vor und in der Krise gehabt zu haben. Und das nicht son-
derlich überraschende Phänomen, dass in einer akuten
Bankenkrise Zeitdruck herrscht und man für eine als not-
wendig erachtete Rettung einer systemrelevanten Bank
nicht erst die nächste Hauptversammlung abwarten kann,
wäre wohl Jedem und Jeder in einer noch so sehr vom
Einzelfall abstrahierten Krisenübung früher oder später
aufgefallen.

II. Versagen und Versäumnisse des
Bundesfinanzministeriums und der
Aufsichtsbehörden im Zuge der
Rettungsverhandlungen und
ihrer Umsetzung

Am 19. September 2008 wandte sich die HRE mit der
Mitteilung an die BaFin, dass sie angesichts der zuge-
spitzten Situation am Interbankenmarkt infolge des Zu-
sammenbruchs von Lehman Brothers ohne Hilfe von au-
ßen nicht überleben könne. Obwohl die BaFin durch die
Sonderprüfung und die täglichen Liquiditätsberichte der
HRE umfassend über die Tragweite der Liquiditätspro-
bleme informiert war, setzte sie zunächst auf die Mög-
lichkeit einer privaten Lösung. Auch das BMF vertraute
auf eine interne Lösung des Bankensektors. Nachdem am
27. September 2008 die Finanzindustrie erklärte, sie
könne die Rettung der HRE ohne Hilfe des Staates nicht
stemmen, stieg das BMF am 28. September 2008 vor dem
Hintergrund der oben geschilderten fehlenden Krisenfall-
planung und völlig unzureichend informiert kurzfristig in
die Rettungsbemühungen ein.

1. Die Rettungs-Illusion der
Bundesregierung

Eine wesentliche Erkenntnis des Untersuchungsausschus-
ses besteht darin, dass trotz der dramatisch ausgemalten
Rettungsbemühungen im vergangenen Herbst die HRE
bislang keineswegs als gerettet betrachtet werden kann.
Der Patient HRE wurde nur an die staatliche Beatmungs-
könnte man sagen, das könnte man einmal ganz unabhän-
gig von Namen einfach durchspielen: Wie geht so eine In-

maschine namens „Steuergeld“ angeschlossen, von einer
Genesung kann noch keine Rede sein. Das tatsächliche

Drucksache 16/14000 – 232 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Engagement des Staates gegenüber der HRE hat sich seit
dem 28. September 2008 kontinuierlich erhöht. Das Kre-
ditinstitut wird nach eigener Planung mindestens in den
kommenden drei Jahren Defizite erwirtschaften, die ein
noch umfangreicheres und zeitlich verlängertes Staatsen-
gagement begründen werden. Die Vollverstaatlichung mit
dem angekündigten Squeeze-out ist bereits in Umset-
zung. Weitere Rekapitalisierungen von mindestens 7 Mil-
liarden Euro werden öffentlich avisiert (Spiegel-Online
vom 26. August 2009 „Steinbrück bestätigt neuen Mil-

liardenbedarf für HRE“). „Stern-Online“ meldete unter Be-
rufung auf ein PWC-Gutachten vom Jahresanfang, dass
„das Abenteuer [HRE] den Steuerzahler bis zu 20 Milliar-
den [Euro] kosten“ könne (19. August 2009 „Wie
Steinbrück lernte, mit der Bombe zu leben“). Nach Auslau-
fen der Pool-Fazilität zum 31. Dezember 2009 müssen er-
neut 50 Milliarden Euro Liquidität staatlich organisiert
werden. Die Ausplatzierung defizitärer Geschäftsbereiche
wird gegenwärtig vom Vorstand der HRE geprüft. Der
Staat wollte Notarzt sein und ist Hospizpfleger geworden.

1 Zeichnung 20 Millionen Aktien zu 3,– Euro Nennwert je Aktie aus bereits genehmigtem Kapital
2 Vollzug öffentliches Übernahmeangebot zu 1,39 Euro je Aktie
3 Zeichnung 986,5 Millionen Aktien zu 3,– Euro Nennwert je Aktie aus Ordentlicher Kapitalerhöhung
4 Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre zu 1,30 Euro je Aktie
5 Spiegel-Online vom 26. August 2009, Steinbrück bestätigt neuen Milliardenbedarf für HRE

Chronologie
Mittelgewährungen Pool-Fazilität ELA-Fazilität SoFFin-Fazilität

Rekapitalisierung
und Aktienkauf

29. September 2008 35 Mrd. Euro

30. Oktober 2008 15 Mrd. Euro

13. November 2008 50 Mrd. Euro - 35 Mrd. Euro - 15 Mrd. Euro

21. November 2008 20 Mrd. Euro

09. Dezember 2008 10 Mrd. Euro

20. Januar 2008 12 Mrd. Euro

11. Februar 2009 10 Mrd. Euro

28. März 2009 0,06 Mrd. Euro1

07. Mai 2009 0,12 Mrd. Euro2

08. Juni 2009 2,96 Mrd. Euro3

xx. Oktober 2009 0,16 Mrd. Euro4

Stand Maßnahmen 50 Mrd. Euro - 52 Mrd. Euro 3,30 Mrd. Euro

Avisiert 7,00 Mrd. Euro5

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 233 – Drucksache 16/14000

Die tatsächlichen Kosten der mit öffentlichen Mitteln
vollzogenen Insolvenzvermeidung lassen sich selbst vom
federführenden BMF gegenwärtig nicht ansatzweise be-
stimmen. Für die Bereitstellung von Rekapitalisierungs-
mitteln durch den SoFFin im Umfang von bislang rund
3,3 Milliarden Euro entstehen dem Bund eigene Refinan-
zierungskosten in Höhe von rund 110 Millionen Euro pro
Jahr. Weitere Kosten ergeben sich aus der operativen Tä-
tigkeit des SoFFin. Sofern die HRE keine Dividendenren-
dite von mindestens 3,5 Prozent erwirtschaftet, wird das
staatliche Rekapitalisierungsengagement – jedes Jahr –
Defizite erwirtschaften. Mit Vollzug der Vollverstaatli-
chung tragen die Steuerzahler sämtliche Liquiditäts- und
Solvenzrisiken des Kreditinstituts, welches nach Aussage
des Präsidenten der Bankenaufsicht Jochen Sanio „ein
Saustall“ ist (Protokoll Nummer 17, Seite 33). Der Ge-
genwert der bislang aufgebrachten Rekapitalisierungsmit-
tel beträgt nach Angaben der HRE aktuell 0 Euro. Die
Steuerzahler haben somit heute schon einen Vermögens-
verlust von 3,3 Milliarden Euro erlitten. „Welt-Online“
kommentierte dazu: „Dass sich diese Beteiligung je mit
Gewinn abstoßen lässt, ist illusorisch: Selbst in besten
Boomzeiten war die Bank keine acht Milliarden Euro
wert.“ (6. September 2009, „Das kurze Glück der Ban-
kenretter“). Der Staat wollte Schaden vermeiden, hat ihn
aber nur auf die Steuerzahler umverteilt und damit letzt-
lich sozialisiert.

Zwar haben die Vertreter des BMF in ehrenwerter Weise
weitere Kosten für den Steuerzahler angekündigt (vgl.
Jörg Asmussen in Protokoll Nummer 21, Seite 10, Seite
110; Peer Steinbrück in Protokoll Nummer 22, Seite 69).
Von den Koalitionsfraktionen ist das aber aus wahlkampf-
taktischen Gründen verklärt worden, indem auf die Ein-
nahmen des Staates aus den Garantien verwiesen wurde
und auf die Tatsache, dass aus diesen noch kein Steuer-
geld geflossen sei. Tatsächlich verursachen die staatli-
chen Einnahmen aus den Garantien Verluste bei der HRE,
die wiederum der Staat als Eigentümer zu tragen hat. Die
Garantiegebühren sind insofern für die Steuerzahler ein
Nullsummenspiel. Gleiches gilt für die Einnahmen des
Staates aus Zinszahlungen der HRE. Die Zahlungen der
HRE an den Staat sind in beiden Fällen – Garantiegebüh-
ren und Zinsen – die Kapitalerhöhungen von morgen, die
nötig werden, um das durch die Verluste gesunkene Ei-
genkapital zu ersetzen.

2. Die tatsächliche Rettung der Gläubiger
und des Bundesverbandes deutscher
Banken

Durch die Abwälzung der Risiken auf die Steuerzahler
wurden die in- wie ausländischen Gläubiger des Kreditin-
stituts vor Schaden bewahrt. Auf die Frage, ob durch die
Rettung der HRE auch die deutschen Banken gerettet wor-
den seien, antwortete Klaus-Peter Müller in seiner Funk-
tion als Präsident des Bundesverbands deutscher Banken
(BdB): „[E]in Konkurs der HRE hätte das deutsche Ban-
ken- und Versicherungswesen massiv getroffen. Insofern be-
antworte ich Ihre Frage mit Ja.“ (Protokoll Nummer 20,
Seite 14). Die eigentlich Geretteten sind demnach: die Ein-
lagensicherung des BdB, die für mindestens 17 Mrd. Euro

Pensionskassen, Gebietskörperschaften und andere – oft-
mals öffentliche – Einrichtungen, die mit unbesicherten
Schuldverschreibungen und Liquiditätsfazilitäten in knapp
dreistelliger Milliardenhöhe besonders exponiert waren.
Gerettet wurde zudem der irische Finanzplatz, indem die
Insolvenz einer irischen Bank – der DEPFA – durch die
deutschen Steuerzahler dauerhaft abgewendet worden ist.
Die eigentlich Begünstigten tragen im Ergebnis keinen fi-
nanziell messbaren Schadensanteil. Die Verantwortung
hierfür trägt das federführende BMF. Zu keinem Zeitpunkt
binnen eines Jahres versuchte die Bundesregierung Irland
auf dem Verhandlungswege in die Rettungsmaßnahmen
einzubinden. Während bei der IKB die drei kreditwirt-
schaftlichen Verbände noch 1,5 Milliarden Euro zum Zwe-
cke der Insolvenzvermeidung eingebracht haben und letzt-
lich abschreiben mussten, hat die Bundesregierung bei der
Stützung der HRE keine derartigen Verhandlungen betrie-
ben. Auch Lösungen zur nachhaltigen Beteiligung privater
Gläubiger und Aktionäre, wie exemplarisch zuvor am Bei-
spiel Bear Stearns ersichtlich, wurden nicht genutzt. Zu
keinem Zeitpunkt hat das federführend verantwortliche
BMF mit ausländischen Gläubigern oder finanziell betrof-
fenen deutschen Gebietskörperschaften über eine ange-
messene Lastenbeteiligung verhandelt.
Das am 13. November 2008 unterzeichnete und mittler-
weile bis zum 31. Dezember 2009 verlängerte Verhand-
lungsergebnis des BMF vermeidet nunmehr im Ergebnis
jegliche Lastenbeteiligung der Gläubiger, insbesondere
auf Seiten des für die Insolvenzvermeidung gebildeten
Konsortiums aus Kredit- und Versicherungswirtschaft.
Zugleich profitieren diese aber von nun nicht mehr risiko-
gerecht hohen Konditionen auf die Kreditgewährung und
die ausgesprochene Rückgarantie. Bei Rettungsaktionen
wäre es üblich, dass die Geretteten für die „Bergekosten“
aufkommen. Darauf hat das BMF in seinen Verhandlun-
gen zum Schaden der Steuerzahler vollständig verzichtet.

3. Der Irrglaube einer Privatsektorlösung
Die im Juli 2007 in wirtschaftliche Schieflage geratene
privatrechtliche IKB konnte selbst unter gemeinsamer
Anstrengung der drei kreditwirtschaftlichen Verbände
nicht ohne staatliche Beteiligung stabilisiert werden. Das
nicht systemrelevante Kreditinstitut verfügte seinerzeit
nur über etwa ein Viertel der Bilanzsumme der HRE. Die
öffentliche Hand musste nach eigener Auffassung in meh-
reren Stützungsmaßnahmen etwa 90 Prozent der Risiken
übernehmen.
Weder aus der Zeugeneinvernehmung noch aus den Ak-
ten ist daher ersichtlich, warum das BMF seit der akuten
Bedarfsmeldung der HRE an die BaFin am 19. September
2008 bis zum 27. September 2008 in einer spürbar
schlechteren Marktverfassung als im Jahr 2007 eine reine
Privatsektorlösung für einen größeren Krisenfall für mög-
lich erachtet hat. Zudem war der Führung des BMF lange
vor der HRE-Schieflage nachweislich bekannt, dass der
Bund gefordert sein würde, falls eine Großbank in
Schwierigkeiten geraten sollte. Hierzu erklärte der Zeuge
Dr. Thomas Mirow: „Dass am Ende, wenn weitere
Schieflagen entstehen, der Staat jeweils in einer besonde-
Schäden bei der HRE hätte geradestehen müssen, sowie
die unbesicherten Gläubiger wie Banken, Versicherungen,

ren Verantwortung stehen würde, das war schon zu der
Zeit, als ich noch im Bundesfinanzministerium war, klar.“

Drucksache 16/14000 – 234 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

(Protokoll Nummer 15, Seite 23). Auch der Einlagensi-
cherungsfonds des BdB war bereits viele Monate vor der
HRE-Rettung nahezu erschöpft (Protokoll der 85. Sitzung
des Finanzausschuss am 20. Februar 2008, Seite 37). Die
Annahme einer rein privaten Lösung ist vor diesem Hin-
tergrund noch unverständlicher.

Nachdem es schon keinerlei vorbeugendes Krisenmanage-
ment zur HRE gegeben hatte, hätte zumindest nach dem
Zusammenbruch von Lehman Brothers eine intensive Prü-
fung alternativer Stabilisierungsszenarien und/oder -mo-
delle durch das BMF erfolgen müssen – und zwar vor der
ersten Rettungsaktion am 28./29. September 2008. Doch
erst eine Woche später, am 5. Oktober 2008, wurden im
BMF eigenständige Rettungsüberlegungen durchgespielt
(vgl. Thorsten Pötzsch, Protokoll Nummer 10, Seite 106).
Weiter spielte nach der Zeugenaussage von Jörg Asmussen
ein möglicher Rekapitalisierungsbedarf der HRE während
der Rettungsverhandlungen keine Rolle (Protokoll Num-
mer 21, Seite 74). Diese aus damaliger Sicht mögliche und
aus heutiger Sicht eingetretene Konsequenz der HRE-Pro-
bleme wurde nicht geprüft, entscheidungsrelevante Para-
meter wurden schlicht ausgeblendet. Selbst die in der
Nacht am 29. September 2008 herausgegebene Ad-hoc
Meldung der HRE sowie darauffolgende Pressemitteilun-
gen weisen darauf hin, dass die HRE in jedem Fall den Fir-
menwert („goodwill“) der DEPFA komplett abschreiben
müsse – mit entsprechenden Implikationen für das Eigen-
kapital. Da eine milliardenschwere Rekapitalisierung ei-
ner notleidenden Bank vom privaten Kapitalmarkt allein
nicht gestemmt werden kann, bleibt nur der Staat als Fi-
nanzierer. Die noch bis ins Frühjahr 2009 gegenüber Par-
lament und Öffentlichkeit vertretene Darstellung der Bun-
desregierung, die HRE sei eine grundsolide Bank mit
ausschließlich einem Liquiditätsproblem, war eine folgen-
reiche Fehleinschätzung. Dies kann auch nicht dadurch
entschuldigt werden, dass die Bundesregierung immer
wieder behauptet, sich dabei auf Aussagen des HRE-Ma-
nagements verlassen zu haben.

Überhaupt macht die Bundesregierung eine wenig souve-
räne Figur, was die Stützung auf eigene Expertise angeht.
So musste sich der Staat bei der Rettung der HRE oftmals
auf die Bewertungskompetenz der Privatbanken, also der
Gegenseite in den Verhandlungen, verlassen. Fatal erwies
sich dies vor allem bei der Bewertung möglicher Sicher-
heiten. Die dramatische und durch die Realität letztlich
nicht gestützte Unterbewertung eines Sicherheiten-Port-
folios von nominal 42 Milliarden Euro auf lediglich
15 Milliarden Euro durch die Deutsche Bank AG war ent-
scheidungsrelevant.

Offenbar fehlte bei den Verantwortlichen des Bundes ein
Verständnis dafür, dass die Gegenseite – die Privatban-
ken – bei den Verhandlungen andere Interessen als jene des
Bundes verfolgt haben könnte. Besonders deutlich wird
dieses fehlende Problembewusstsein an der Aussage von
Dr. Jens Weidmann, Abteilungsleiter im Bundeskanzler-
amt, wonach „die Interessen der privaten Banken und der
Bundesregierung [..] beispielsweise bei der Erarbeitung
des grundsätzlichen Rettungsweges [..] deckungsgleich wa-

Bezeichnend für die Verhandlungsführung des federfüh-
renden BMF im gesamten Zeitraum war, dass zu keinem
Zeitpunkt konkrete Nachweise für die Auswirkungen ei-
ner Insolvenz der HRE auf einzelne Gläubiger und die Be-
lastbarkeit des Kreditsektors eingefordert wurden. So feh-
len vor allem Belege für die einhellige Zeugenaussage,
der Kreditsektor könne sich nicht substantieller als mit
8,5 Milliarden Euro Risikoabsicherungen bei der Rettung
engagieren. Nach Zeugenaussage von Dr. Josef
Ackermann ist „[d]as [..] im Wesentlichen qualitativ ge-
blieben“ (Protokoll Nummer 15, Seite 107). Konkrete Be-
rechnungen erfolgten zu keinem Zeitpunkt. „Wenn Sie das
aus wissenschaftlicher Sicht im Nachhinein analysieren,
war das eine qualitative Betrachtung, die sicher einige
Annahmen mit sich gezogen hat, aber es war keine quan-
titative Analyse“, sagte Dr. Josef Ackermann (Protokoll
Nummer 15, Seite 107). Die gesamten Rettungsverhand-
lungen basierten somit nur auf Vermutungen darüber, wie-
viel der Finanzsektor als Anteil an den Kosten der HRE-
Krise tragen können würde.

4. Der Irrglaube einer stabilen Lösung

Die Vereinnahmung der öffentlichen Hand zur Insolvenz-
vermeidung von Kreditinstituten hatte in der Bundesrepu-
blik Deutschland schon vor der Insolvenz von Lehman
Brothers Hochkonjunktur. Hierzu zählen in Form landes-
eigener Beihilfen zunächst die Bankgesellschaft Berlin
(2001) und die WestLB (2003). Seit dem Beginn der ge-
genwärtigen Finanzmarktturbulenzen im Juli 2007 waren
zudem kurzfristige Einzelfalllösungen bei der IKB, der
SachsenLB, der WestLB und der BayernLB notwendig.
Gemeinsam war diesen Erfahrungen, dass die kurzfristig
gefundenen Lösungen regelmäßig nachgebessert werden
mussten. Dies hat sich auch bei den Rettungsbemühungen
zur Stützung der HRE wiederholt.

Ein nach Aussage von Dr. Josef Ackermann teilweise fal-
sches Protokoll der BaFin über den Hergang der Rettungs-
verhandlungen vom 26. bis 29. September 2008 beschei-
nigt, dass von einem Liquiditätsbedarf von 35 Milliarden
Euro ausgegangen wurde. Dieser Bedarf habe auf Zahlen
der HRE und zusätzlichen Schätzungen des Prüfverbands
der privaten Bankwirtschaft basiert. Tatsächlich war dem
zuständigen Referat für Bankenaufsicht im BMF (VII B 3)
indes bereits seit Mittwoch, den 24. September 2008, be-
kannt, dass der Refinanzierungsbedarf allein der DEPFA
sich bis Ende des Jahres 2008 auf 104,06 Milliarden Euro
belaufen würde. Davon seien allein 42,27 Milliarden Euro
unbesicherte Refinanzierung. Auch wenn die HRE Hol-
ding nach eigenem Bekunden zu diesem Zeitpunkt noch
davon ausging, dass sich für die 61,79 Milliarden Euro
eine Anschlussfinanzierung finden lasse, betrug die auf
dem Geldmarkt nicht zu deckende Liquiditätslücke nach
ihrer eigenen Einschätzung mithin bereits vor dem Ret-
tungswochenende vom 28./29. September 2008 über
42 Milliarden Euro.

Es verwundert daher nicht, dass der am sogenannten ers-
ten Rettungswochenende zugrunde gelegte Refinanzie-
rungsbedarf von 35 Milliarden Euro bereits eine Woche
später Makulatur war. Ursächlich dafür war indes nicht,
ren“ (Protokoll Nummer 21, Seite 28). Die Bundesregie-
rung hat mögliche Interessengegensätze verkannt.

wie immer wieder von Peer Steinbrück behauptet worden
ist, dass „drei bis vier Tage nach dem Spannen des Ret-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 235 – Drucksache 16/14000

tungsschirms [am 28./29. September 2008] bei der
DEPFA [..] ein Commercial Paper aufgetaucht ist, das er-
kennbar mit einem weiteren Liquiditätsabzug von
20 Milliarden Euro verbunden“ sei (Protokoll des Finanz-
ausschusses vom 7. Oktober 2008, Seite 3), sondern die
von vornherein falschen Annahmen, auf die sich die Ret-
ter am Wochenende in fahrlässiger Unkenntnis oder aber
wider besseres Wissen gestützt hatten. In seiner Zeugen-
vernehmung musste der Minister die „halbfertige oder
falsche“ Unterrichtung des Finanzausschusses zum Be-
reich Commercial Paper einräumen (Peer Steinbrück,
Protokoll Nummer 22, Seite 70). Wenig hilfreich war in
diesem Zusammenhang ebenso die voreilige öffentliche
Aussage Peer Steinbrücks, die HRE werde abgewickelt.
Aus Sicht des marktnahen Zeugen und damaligen Präsiden-
ten des Bankenverbandes Klaus-Peter Müller ist dies „[…]
keine Marketingaussage [gewesen]. Es hilft nicht wirklich“
(Protokoll Nummer 20, Seite 25). Die Vereinbarung vom
29. September 2008 war offensichtlich keine stabile Lö-
sung, wenn fünf Tage später schon ein massiver Korrek-
turbedarf bestand.

Das letztlich gewählte Stützungsmodell der HRE musste
auf ein dauerhaftes staatliches Engagement hinauslaufen,
obwohl der Finanzminister genau dies unbedingt vermei-
den wollte. Durch die Verpfändung sämtlicher freien Ver-
mögenspositionen und die Verpfändung der Aktien an den
Tochtergesellschaften war die Refinanzierungsfähigkeit
der HRE gegenüber dem Eurosystem und am Interban-
kenmarkt dauerhaft nicht mehr möglich. Vor allem die er-
hebliche Übersicherung durch die ungerechtfertigt hohen
Wertabschläge auf die Pfändungsmasse durch das Finanz-
sektorkonsortium hat hierzu maßgeblich beigetragen.
Eine angemessene Skepsis gegenüber den interessenbezo-
genen Angaben des Konsortiums – etwa durch Nutzung
externer Spezialisten – hätte gegebenenfalls zu einer trag-
fähigeren Lösung beigetragen.

Auch wurde nicht alles, was anfänglich geplant gewesen
sein muss, später umgesetzt, so beispielsweise die anschei-
nend zunächst geplante „Abwicklung“. In der Skizze zum
Verhandlungsergebnis, welche dem Bundestags-Finanz-
ausschuss unmittelbar nach dem ersten Rettungswochen-
ende vom 28./29. September 2008 zuging, ist zumindest
zu lesen, dass die vier Tochtergesellschaften der HRE, die
letztlich einen Großteil der HRE ausmachen, kurzfristig
verkauft oder abgewickelt werden sollen (Finanzaus-
schuss-Drucksache 16(7)0295). Entsprechend sprach auch
Peer Steinbrück am 29. September 2008 von der Abwick-
lung der HRE. In den Fraktionssitzungen am Dienstag, den
30. September 2008, wurden gegenteilige Äußerungen zur
Zukunft der HRE verlautbart. Während Peer Steinbrück
und Jörg Asmussen für das BMF von Abwicklung spra-
chen, betonte der Präsident der Deutsche Bundesbank,
Prof. Dr. Axel Weber, dass es nicht um eine Abwicklung
gehe. Nur eine sprachliche Unstimmigkeit? Nein. Denn es
musste den Teilnehmern des Rettungswochenendes klar
gewesen sein, ob man von einer Fortführung des Konzerns
oder von einer Abwicklung ausging. Denn die Unterschei-
dung ist insbesondere bilanzrechtlich, aber gegebenenfalls
auch europarechtlich von entscheidender Bedeutung. Die
HRE hätte zahlreiche Vermögenspositionen bei Abwick-

rungsperspektive erlaubt. Wenn in dieser Frage die Ver-
handlungen keine Klarheit brachten und die Äußerungen
von Peer Steinbrück nachher Verwirrung stifteten, dann
war eine entscheidende Frage nicht sauber geklärt und in-
sofern das Verhandlungsergebnis qualitativ schlecht.

5. Der Irrglaube eines für den Staat
guten Verhandlungsergebnisses

Organisatiert vom federführenden BMF wurde am 5. Ok-
tober 2008 eine grobe Aufteilung der Liquiditätsbereitstel-
lung und der Risikoübernahmen auf einzelne Unternehmen
des Finanzsektors und kreditwirtschaftlicher Verbände
vorgenommen. Hierbei wurden auch öffentlich-rechtliche
und mehrheitlich in öffentlicher Hand befindliche Kredit-
institute in erheblichem Umfang belastet. Dadurch sinkt
das tatsächliche Engagement des Privatsektors, weil nun
der Staat selbst an der Rückgarantie des Konsortiums in
Höhe von 8,5 Milliarden Euro mit rund 30 Prozent beteiligt
wird, etwa durch die Einbindung der staatseigenen Kredit-
anstalt für Wiederaufbau (KfW). Die aus Sicht der Bun-
desregierung harten Verhandlungserfolge vom 28. Sep-
tember 2009 werden also nur eine Woche später zu Lasten
staatlicher Institutionen wieder korrigiert.
Nach Angaben des Magazins „Stern“ (13. August 2009,
„Der Minister und die Bombe“) war dem BMF spätestens
seit dem 15. Oktober 2008 auf Basis unabhängiger Unter-
suchungen einer Wirtschaftsprüfung bekannt, dass die
seitens der HRE verpfändeten Sicherheiten von nominal
42 Milliarden Euro signifikant werthaltiger waren als die
vom Konsortium unter Führung der Deutschen Bank AG
veranschlagten 15 Milliarden Euro. „Deren Sicherheiten
seien ,deutlich‘ mehr wert gewesen, als ursprünglich von
den Privatbanken geschätzt – nämlich 30 Milliarden,
schrieb ein PWC-Experte“ (ebd.). Die durch den Bund im
Oktober beauftragte Untersuchung kam letztlich nach
Zeugenaussagen des Staatssekretärs Jörg Asmussen zu dem
Ergebnis, dass der Gegenwert des auf 60 Milliarden Euro
aufgestockten Sicherheitenportfolios realistisch 54 Milliar-
den Euro beträgt (Protokoll Nummer 21, Seite 66). Hier-
durch ergibt sich eine schwer erklärliche Übersicherung
der mit 15 Milliarden Euro besicherten Kreditfazilität des
Konsortiums mit einem Faktor von 3,6. Zum Vergleich:
die gesetzlich vorgeschriebene Übersicherung bei Pfand-
briefen beträgt 1,7. Die nötige Übersicherung, sprich ge-
ringe Werthaltigkeit der Papiere, war jedoch das zentrale
Argument, warum der Privatsektor allein die notwendige
Liquidität nicht zur Verfügung stellen konnte.
Die aus Sicht der Bundesregierung harten Verhandlungs-
erfolge der öffentlichen Hand vom 5. Oktober 2008 wa-
ren letztlich für die HRE fatal. Das Kreditinstitut war
dadurch strukturell auf weitere staatliche Stützungsmaß-
nahmen angewiesen, da ihr freies Vermögen – vermeid-
bar – vollständig an das Konsortium verpfändet war. Es
ist nicht ersichtlich, warum Nachverhandlungen zur Re-
duktion der unverhältnismäßigen Übersicherung bis zum
13. November 2008 und auch danach nicht erfolgt sind.
Die Umsetzung der Vereinbarung mit dem Konsortium,
die Liquiditätshilfen tatsächlich bereitzustellen, verzö-
gerte sich um 39 Tage bis zum 13. November 2008. Der
lung anders bilanzieren müssen. Staatliche Beihilfen sind
in der Europäischen Union nur für Institute mit Fortfüh-

Präsident der Deutschen Bundesbank, Prof. Dr. Axel
Weber, hat in seiner Zeugenaussage sein berechtigtes Un-

Drucksache 16/14000 – 236 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

verständnis darüber deutlich gemacht: „dass an irgendei-
nem Zeitpunkt bei mir und bei Herrn Zeitler ein bisschen
der Eindruck entstanden ist, dass die privaten Banken hier
nicht ganz in der gebotenen Eile ihre eigenen Beiträge in
diesem Konsortialkredit auf den Weg gebracht haben […].
Ich hätte mir durchaus vorgestellt, dass bei Verhandlun-
gen am 30. September man mit dieser Expertise, die man
dort hat, etwas früher in die Schluffen kommt als am
13. November“ (Protokoll Nummer 17, Seite 105). Weder
aus den Akten noch aus den Zeugenaussagen ist ersicht-
lich, warum die Bundesregierung keine verbindlichen
Umsetzungszeitpunkte verhandelt hat. Statt die aus der
Sicht der Bundesregierung harten Verhandlungserfolge zu
materialisieren, übernahm die öffentliche Hand vollstän-
dig die mit dem Vorhaben verbundenen Risiken: Die
Deutsche Bundesbank musste in diesem kritischen Zeit-
raum für die untätigen Banken einspringen.

Nach Ad-hoc-Angaben der HRE wurde Dr. Axel Wieandt
mit Wirkung ab 13. Oktober 2008 zum Vorsitzenden des
Vorstands bestellt. Diese Bestellung erfolgte auf Vorschlag
des Konsortiums, wobei Dr. Axel Wieandt nach eigenen
Aussagen ein Rückkehrrecht zur bisherigen Wirkungsstätte
bei der Deutsche Bank AG eingeräumt wurde. Gleichwohl
wurde diese Personalmaßnahme von Seiten der Banken-
aufsicht kritisch beurteilt. „Die genannten Herren –
Wieandt, [..] sind einzeln gesehen problematisch. Es fehlt

fachliche Erfahrung bezogen auf das konkrete Geschäfts-
feld der Bank.“ zitiert die „Rheinische Post“ eine Einschät-
zung der BaFin, welche dem BMF im Jahr 2008 bereits
vorlag (20. August 2009, „Bankaufsicht attackiert HRE-
Chef“). Das BMF hat es versäumt oder darauf verzichtet,
die Bestellung eines fachlich geeigneten und zuverlässigen
Vorstandes zum Gegenstand der Garantieverhandlungen
oder -umsetzungen zu machen. Es ist nicht ersichtlich, wa-
rum den Erfahrungen mit dem alten Vorstand der HRE
nicht stärker Rechnung getragen wurde.

6. Der Irrglaube einer kostengünstigen
Lösung

Mit der Emission der ersten durch den SoFFin garantierten
Schuldverschreibung am 30. Oktober 2008 stand der HRE
ein kosteneffizientes Refinanzierungsinstrument zur Verfü-
gung. Auch die bisher auf 52 Milliarden Euro erhöhte und
bis 18. November 2009 verlängerte SoFFin-garantierte
Schuldverschreibung spiegelt mit wettbewerbsneutralen
Konditionen ein angemessenes Risiko-Rendite-Profil für
die Gläubiger wieder. Weder aus der Zeugeneinverneh-
mung noch aus den Akten ist daher ersichtlich, warum das
federführende BMF noch am 13. November 2008 zu Las-
ten des Steuerzahlers exorbitant höhere Erträge des Kon-
sortiums aus Liquiditätslinien staatlich garantiert hat.

Alternativenbetrachtung
(Bp = Basispunkte) Pool-Fazilität SoFFin-Fazilität

Differenz Pool zu SoFFin
(ca.)

Liquiditätsbedarf 50 Milliarden Euro -
* Ad-hoc Mitteilung der Hypo Real Estate Holding AG nach § 15 WpHG vom 12. November 2008
** ISIN DE000A0Z21J4; Laufzeit bis 18. November 2009; Volumen 52 Mrd. Euro

** ISIN DE000A0Z21J4; Laufzeit bis 18. November 2009; Volumen 52 Mrd. Euro
*** MAT A 83/2

Laufzeit 14. November 2008 bis 31. März 2009 -
Kostenansatz Liquidität 3-Monate-Euribor* 1-Monate-Euribor** +35 Bp Ø
Kostenaufschlag Liquidität 93 Bp Ø* 25 Bp fest** +68 Bp
Vermeidbare Zinsaufschläge 103 Bp (= 1,03 %)
Vermeidbare Zusatzkosten 193 Mio. Euro

Alternativenbetrachtung
(Bp = Basispunkte) Pool-Fazilität SoFFin-Fazilität

Differenz Pool zu SoFFin
(ca.)

Liquiditätsbedarf 46,9 Milliarden Euro*** -
Laufzeit 1. April 2009 bis 31. Dezember 2009 -
Kostenansatz Liquidität 3-Monate-Euribor*** 1-Monate-Euribor** +35 Bp Ø
Kostenaufschlag Liquidität 31 Bp Ø*** 25 Bp fest** +6 Bp
Vermeidbare Zinsaufschläge 41 Bp (= 0,41 %)
Vermeidbare Zusatzkosten 144 Mio. Euro
Vermeidbare Zusatzkosten insgesamt 337 Mio. Euro

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 237 – Drucksache 16/14000

Nach Ad-hoc-Angaben der HRE entsprechen die „Kosten
für die Liquiditätsfazilität auf Basis der vertraglichen Ver-
einbarungen und [..] Referenzzinssätzen einer laufenden
Marge von durchschnittlich 93 Basispunkten p. a. über
dem 3-Monats-Euribor.“ Diese Konditionen galten zu-
nächst für den Zeitraum 13. November 2008 bis 31. März
2009 und wurden anschließend staatlich garantiert bis
zum 31. Dezember 2009 unverändert verlängert.

Im gleichen Zeitraum hat sich das mit der HRE verbun-
dene Risiko stetig verringert. Für den Zeitraum 29. Sep-
tember 2008 bis zur Einsetzung des Untersuchungsaus-
schusses meint der Verhandlungsführer der Kreditinstitute
Dr. Josef Ackermann: „Das Gegenparteirisiko Hypo Real
Estate hat sich natürlich massiv verbessert in dieser
Phase.“ (Protokoll Nummer 15, Seite 122). Auch der Vor-
sitzende des Vorstands der HRE Dr. Axel Wieandt hat be-
stätigt, dass das Kontrahentenrisiko besser geworden ist
(Protokoll Nummer 15, Seite 67). Gleichwohl sind Anpas-
sungen der Konditionen für die Liquiditätsfazilitäten des
Konsortiums und die einschlägige Rückgarantie durch das
federführende BMF nicht nachverhandelt worden.

Die Abnahme des mit der HRE verbundenen Risikos war
der öffentlichen Hand über den Zeitablauf bekannt. Dies
verdeutlicht die Entwicklung der geforderten Garantiepro-
visionen des SoFFin. Nach Ad-hoc-Angaben der HRE
sanken die an den SoFFin zu entrichtenden Provisions-
sätze allein zwischen November 2008 und Januar 2009 um
100 Basispunkte (1,00 Prozent).

Bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am 13. No-
vember 2008 stand der HRE mit dem SoFFin eine günsti-
gere Alternative zur Liquiditätsbeschaffung zur Verfü-
gung. Dieses Bild bestätigt sich auch unter Einbeziehung
der jeweils durch die HRE an Bund respektive SoFFin zu
zahlenden Garantieprovisionen.

Durch die höheren relativen Kosten aus der Liquiditätsauf-
nahme sind der HRE über die Laufzeit der Pool-Fazilität
mittelbar vermeidbare Kosten von mehr als 337 Millionen
Euro entstanden. Diese Mehraufwendungen tragen die
Steuerzahler durch die höhere Eigenkapitalzufuhr der an-
haltend defizitär wirtschaftenden HRE. So genannte Eigen-
tümerwechselklauseln (change of control) oder die vertrag-
liche Anlehnung an SoFFin-Konditionen hätten eine
Lösung ermöglicht, bei der die Kreditindustrie beteiligt,
gleichzeitig aber vermeidbare Zusatzbelastungen vermie-
den worden wären.

7. Der Irrglaube einer pflichtgemäßen
Lösung

Nach Ad-hoc-Angaben der HRE-Gruppe vom 29. Oktober
2008 plante die Gruppe „einen Antrag auf weitergehende,
umfassende Unterstützung – einschließlich etwaiger Kapi-
talmaßnahmen – beim SoFFin [zu] stellen.“ Bereits Ende
Oktober 2008 wurde dem federführenden BMF nach Zeu-
genaussagen von Jörg Asmussen von Seiten der HRE und
des SoFFins zudem konkrete Hinweise über einen Reka-
pitalisierungsbedarf zur Einhaltung aufsichtsrechtlicher

Prozent, droht dieser die sofortige Schließung durch die
deutsche Bankenaufsicht. „Unter Berücksichtigung weite-
rer Risikofaktoren (...) ergibt sich eine Kernkapitalquote
von 3,7 Prozent“, schreibt laut „Zeit-Online“ die Deutsche
Bundesbank bereits am 5. November 2008. „Für eine an-
zustrebende Kernkapitalquote von acht Prozent ergibt sich
ein Kernkapitalbedarf in Höhe von 4,16 Milliarden Euro“
heißt es weiter (Zeit-Online, 24. Juli 2009 „Rettung der
HRE erspart Banken Milliardenverluste“).

Am 12. November 2008 veröffentlichte die HRE-Gruppe
ein vorläufiges negatives Ergebnis für das dritte Quartal
2008 in Höhe von ca. 3,1 Milliarden Euro vor Steuern ein-
schließlich ca. 2,5 Milliarden Euro Abschreibung auf
immaterielle Vermögenswerte. Hierin enthalten waren Wert-
anpassungen auf die irische DEPFA. Weitere Ergebnisbe-
lastungen, so die Ankündigung, würden im vierten Quartal
2008 und 2009 erwartet. Allein die dauerhaft wirksamen
Abschreibungen auf wesentliche Beteiligungswerte der
HRE beliefen sich nach Angaben des BMF im vierten
Quartal 2008 auf insgesamt rund 6,8 Milliarden Euro (Ge-
schäftszeichen VII A 6 – WK 2101/08/10012-02).

Die dringend notwendige und sich für jeden aufdrängende
Frage nach einer Rekapitalisierung des HRE-Konzerns
wurde nicht rechtzeitig gestellt, lediglich das Liquiditäts-
loch wurde gestopft. Vor diesem Hintergrund scheint es
fahrlässig, dass das BMF trotz dieser konkreten Rekapita-
lisierungshinweise nicht auf ‚change-of-control‘ Klauseln
bis zum 13. November 2008 für die bundesgarantierten
und besicherten Liquiditätslinien des Konsortiums hinge-
wirkt hat. Ausreichend Verhandlungszeit hätte hierfür zu-
mindest seit Ende Oktober 2008 bestanden. Als Alterna-
tive hätte eine rein systemische Lösung über die Nutzung
des SoFFin zu jeder Zeit zur Verfügung gestanden.

Angesichts der Tatsache, dass der SoFFin nach Ad-hoc-
Angaben der HRE bereits am 28. März 2009 eine hinrei-
chende Rekapitalisierung der HRE durch Mehrheitsüber-
nahme zugesagt hat, muss die Verlängerung des am
13. November 2008 beschlossenen Liquiditätsrahmens
über den 31. März 2009 hinaus als bewusste Entschei-
dung bewertet werden. Dem Steuerzahler sind hierdurch
vorsätzlich rund 144 Millionen Euro an Schaden entstan-
den.

Nicht nur die Konditionen der Liquiditätsfazilität sind
kritisch zu beurteilen. Problematisch ist vor allem die
Vergütung der Rückgarantie des Konsortiums in Höhe
von rund „ Prozent pro Jahr. Hierdurch entstehen der
HRE Gesamtkosten in zweistelliger Millionenhöhe. Nach
Zeugenaussagen von Jörg Asmussen haben die Regierun-
gen bereits vor den Verhandlungen zur HRE eine Blanko-
erklärung zur Insolvenzvermeidung großer Kreditinstitute
abgegeben: „Unter dem Eindruck der sich entwickelnden
zwei Wochen des Lehman-Zusammenbruchs wählten die
G-7-Finanzminister und -Notenbankchefs in einer Erklä-
rung am 22. September [2008] relativ drastische Worte.
Für Beobachter, die seit Jahren G-7-Kommuniqués lesen,
sind es sehr, sehr starke Worte. Das gab es auch schon
anders. Es wird gesagt: Wir sind bereit, alles zu unterneh-
Kennzahlen mitgeteilt (Protokoll Nummer 21, Seite 74).
Fällt die Kernkapitalquote eines Kreditinstituts unter vier

men – ,whatever action necessary‘ stand da –, sei es ein-
zeln oder gemeinsam, was zur Sicherung der Stabilität

Drucksache 16/14000 – 238 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

des internationalen Finanzsystems notwendig ist.“ (Pro-
tokoll Nummer 21, Seite 41)

Es ist nicht ersichtlich, welchen Zweck eine vergütete
Rückgarantie erfüllen soll, die nur in Situationen greifen
kann, welche die Bundesregierung ausdrücklich ausge-
schlossen hat. Hier wurden der HRE unnötige Kosten
aufgehalst, die der Steuerzahler durch Rekapitalisierun-
gen übernehmen muss. Spätestens in dem Moment, als
vor dem 13. November 2008 auch der Bundesregierung
die Rekapitalisierungsnotwendigkeit bewusst werden
musste, hätte geprüft werden müssen, ob der Finanzsektor
neben der Rückgarantie auch einen Teil der Lasten aus
der Rekapitalisierung der HRE übernimmt.

C. Aus Zeitgründen nicht abschließend auf-
gearbeitete Untersuchungskomplexe

Trotz intensivster Ermittlungsarbeit in den Ausschusssit-
zungen konnte der Untersuchungsauftrag des Untersu-
chungsausschusses aus Zeitgründen nicht erschöpfend ab-
gearbeitet werden. Nachfolgend wird dargestellt, um
welche Untersuchungskomplexe es sich dabei handelt.

I. Die HRE als „Bad Bank“ der HVB – These
weder belegt noch widerlegt

Nach Ziffer IV. des Untersuchungsauftrages sollte der
Frage nachgegangen werden, ob es bereits bei der Grün-
dung der HRE aus Abspaltung von der HVB im Jahr
2003 für die Aufsichtsbehörden Anlass zu Beanstandun-
gen gab und inwiefern das BMF darüber unterrichtet war.
Hintergrund hierfür war die der Öffentlichkeit bereits be-
kannte „Bad Bank-These“, wonach der Hauptzweck der
HRE-Gründung darin bestanden haben soll, problemati-
sche und überbewertete Aktiva der HVB aufzunehmen,
um so die Bilanz der HVB zu entlasten.

Für diese These spricht die anhaltende Übersicherung von
durch die HRE emittierten Pfandbriefen. Nach Zeugen-
aussage von Dr. Axel Wieandt stellt die HRE eine freiwil-
lige Überdeckung auf Druck der Ratingagenturen (Proto-
koll Nummer 15, Seite 40). Offensichtlich reicht aus
marktnaher Sicht der Ratingagenturen die Erfüllung der
restriktiven gesetzlichen Vorschriften nicht aus, um eine
einwandfreie Besicherung zu testieren. Der Zeuge Ecke-
hard Schmidt hat diese mit einer Größenordnung von
„800 Millionen [Euro], 1 Milliarde [Euro], 2 Milliarden
[Euro]“ je Pfandbrief quantifiziert (Protokoll Num-
mer 16, Seite 9). Er fügte hinzu: „Im Pfandbriefgesetz
steht nicht, wie hoch die sein muss. Es würden also natür-
lich auch 100 Millionen sicher reichen. Es müssen keine
Milliarden sein.“ (Protokoll Nummer 16, Seite 10).

Die für die HRE scheinbar existenzielle Bedeutung der ex-
orbitanten Überdeckung emittierter Pfandbriefe zeigte sich
insbesondere in Vorbereitung der staatlichen Stützung des
Kreditinstituts ab dem 29. September 2008. Entnahmen aus
den übersicherten Deckungsstöcken zur Besicherung neuer
Mittelaufnahmen erfolgten nicht. Zeugenvernehmungen so-

vanten Zeugenvernehmungen vorlagen, geben ernste Hin-
weise für die Relevanz dieser „Bad Bank-These“.

So berichtete Marian Vesely, früher als sogenannter Pro-
fivermittler des mittelbaren HRE-Vorgängerinstituts
Bayerische Hypotheken- und Wechselbank AG tätig, am
4. Juni 2009 über die Praxis des Vertriebs von Krediten für
Wohn- und Gewerbeimmobilien. Im Zeitraum der Jahre
1992 bis mindestens 1997 sei es aufgrund bankinterner
und vom Vorstand gebilligter Anweisungen systematische
Praxis gewesen, Beleihungen von bis zu 180 Prozent des
Beleihungswertes vorzunehmen, also zu hohe Kaufpreise
für Kreditausreichungen zu Grunde zu legen (Protokoll
Nummer 8, Seite 161). Ursächlich für diese Vertriebspra-
xis sei die Zielvorgabe gewesen, „Europas größter Bau-
finanzierer zu werden“ (Protokoll Nummer 8, Seite 160).
Der zu hohe Ansatz der Beleihungswerte sei belegt durch
– gemessen an der Darlehenssumme – nur bruchteilige Er-
löse für die Objekte nach Zwangsversteigerungen oder
freiwilligen Verkäufen (Protokoll Nummer 8, Seite 168).
Zur Vertriebspraxis habe auch gehört, Bonitäten von Kre-
ditnehmern zum Schein zu erhöhen, um Kreditausreichun-
gen erst zu ermöglichen (Protokoll Nummer 8, Seite 166).
Im Nachhinein sieht Herr Vesely diese Vertriebsmethoden
als Betrug an (Protokoll Nummer 8, Seite 169).

Die Zeugeneinvernahme von Klaus Kratzer, der als
Rechtsanwalt mehrfach erfolgreich mit der Durchsetzung
von Schadensersatzklagen gegen die HVB und HRE war
(vgl. http://www.rechtsanwaelte-kratzer.de), ergab wei-
tere Hinweise für die Relevanz der „Bad Bank-These“.
So beschränkten sich die von Marian Vesely geschilder-
ten Überzeichnungen der Beleihungswerte nach seiner
Aussage nicht allein auf die Bayerische Hypotheken- und
Wechselbank AG, sondern der „systematisch überhöhte
Verkehrswertansatz der involvierten Banken“ erstrecke
sich auf den „HypoVereinsbank-Konzern und seiner Vor-
gängerinstitute“ (Protokoll Nummer 8, Seite 131). Ur-
sächlich für die zu hohen Beleihungswerte seien auch die
vom Vorstand am 1. Dezember 1992 und am 29. März
1997 angewiesenen Missachtungen bankaufsichtlicher
Vorgaben aus den Jahren 1991 und 1994 gewesen, „ins-
besondere die Vorgaben Funktionstrennungsprinzip – der
Sachbearbeiter, der den Kredit genehmigt, darf nicht
gleichzeitig die Einwertung machen – und Prinzip der
Ortsbesichtigung: Das Objekt ist vor Ort zu besichtigen.
Diese internen Vorgaben der Banken, die IWDs, wie sie
zum Beispiel bei der Hypobank hießen, mussten und sind
auch immer dem BAKred [Bundesaufsichtsamt für Kre-
ditwesen, An. d. Verf.] und der BaFin später vorgelegt
worden. Es ist hier nicht eingeschritten worden. Das ist
damals auch schon festgestellt worden“ (Protokoll Num-
mer 8, Seite 131). Zudem verwies Klaus Kratzer darauf,
dass im Rahmen von Gerichtsverfahren Gutachten einge-
holt worden seien, die über hundertprozentige Überbe-
wertungen in Bezug auf den tatsächlichen Verkehrswert
zum Erwerbszeitpunkt von Immobilien festgestellt hätten
(Protokoll Nummer 8, Seite 137).

Auch in den dem Untersuchungsausschuss vorliegenden

wie die Auswertungen von Akten der Bankenaufsicht, die
dem Untersuchungsausschuss allerdings erst nach den rele-

Akten der Bankenaufsicht finden sich Hinweise für die
Relevanz der „Bad Bank-These“. So gelangte nach unse-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 239 – Drucksache 16/14000

rem Verständnis die Finanzaufsicht spätestens im Früh-
jahr 2003 infolge der Auswertung des HVB-Jahresab-
schlusses 2002 zu der Einschätzung, dass es sich bei der
HVB um eine Problembank handelte. Zudem wird in ei-
nem Vermerk vom 7. April 2003 der Deutschen Bundes-
bank nach unserem Verständnis deutliche Skepsis gegen-
über der offiziellen Begründung der HVB zur HRE-
Abspaltung geäußert und vermutet, dass mit der Abspal-
tung vielmehr das Motiv verfolgt werde, sich von proble-
matischen Aktiva zu trennen.

Der Verdacht, dass es sich bei der HRE um eine „Bad
Bank“ der HVB gehandelt hat, wird auch durch die laxe
Prüfung der eigentlichen Abspaltung erhärtet. Die Grün-
dung der HRE im Jahr 2003 durch Abspaltung von der
HVB wurde nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG)
durchgeführt. § 12 UmwG bestimmt dabei, dass im Zuge
einer solchen Abspaltung eine angemessene Wertermitt-
lung des abzuspaltenden Unternehmens durchzuführen
ist. Nach Studium des Spaltungsprüfungsberichts wurde
nach unserem Verständnis eine solche Wertermittlung al-
lerdings nie durchgeführt. Zudem gibt es Anhaltspunkte,
dass die Aufsicht Zweifel an der Korrektheit dieser Prü-
fung hatte. Ansonsten hätte sich Helmut Frank, damals
Referatsleiter in der Großbankenabteilung der BaFin,
wohl kaum im Sommer 2003 von Georg Funke, dem spä-
teren Vorstandsvorsitzenden der HRE, mehrfach versi-
chern lassen, dass dieser „sehr darauf geachtet habe, für
die zu übernehmenden Immobilienkredite einen fairen
Preis zu erhalten“ (Protokoll Nummer 10, Seite 172).

Letztlich wurde ein durch die HRE gespannter Risiko-
schirm für nicht werthaltige, ehemalige HVB-Kredite in
Höhe von 590 Millionen Euro bereits zwei Jahre nach
Abspaltung der HRE nach Zeugenaussage Dr. Wolfgang
Sprißlers vollständig aufgebraucht (vgl. Protokoll Num-
mer 16, Seite 22). Ein Beleg für die überschaubare Wert-
haltigkeit der abgespalteten Forderungen.

Insgesamt konnte die Bad Bank-These weder belegt noch
widerlegt werden. Aufgrund von Zeitmangel bleibt ferner
die Frage offen, welchen Anteil die möglicherweise zum
Zeitpunkt der Abspaltung übertragenen faulen Kredite an
den jüngst verbuchten und zukünftig zu erwartenden Ver-
lusten der HRE haben.

II. Nachhaftung der HVB: Prüfungen unter-
lassen – Drohpotential verschenkt

Nach Ziffer II. 5., 6. und 8. war es im Zusammenhang mit
der HRE-Abspaltung auch Teil des Untersuchungsauftra-
ges zu klären, ob am 28. September 2008 eventuelle An-
sprüche gegenüber der HVB verjährt sind oder Ansprü-
che im Falle einer HRE-Insolvenz von Gläubigern der
HRE gegen die HVB hätten geltend gemacht werden kön-
nen, was in diesem Zusammenhang dem BMF bekannt
war, und ob auf eine fristwahrende Geltendmachung
eventueller Ansprüche hingewirkt wurde.

Für die Oppositionsfraktionen ergibt sich hierzu folgen-
des Bild: Spätestens ab dem 25. September 2008 waren

ber in Kenntnis gesetzt, dass frühestens am 29. September
2008 die Nachhaftung der HVB für Altverbindlichkeiten
ausläuft. Beide Aufsichtsbehörden konnten aber nicht da-
von ausgehen, dass diese Verjährung nicht auch erst zu ei-
nem späteren Zeitpunkt einsetzt. Nach unserer Wahrneh-
mung war hierüber auch ein Teil jener Mitarbeiter der
Aufsicht informiert, die unmittelbar in die Rettungsaktio-
nen eingebunden waren. Wie sich bei der Zeugeneinver-
nahme von Dr. Wolfgang Sprißler, ehemals Vorstands-
sprecher und Finanzvorstand der HVB, herausstellte, war
der tatsächliche Zeitpunkt der Verjährung aber erst der
10. Oktober 2008 (Protokoll Nummer 16, Seite 27). Dem-
nach hätte noch zwei Wochen die Möglichkeit bestanden
zu prüfen, ob noch eventuelle Ansprüche gegen die HVB
hätten geltend gemacht werden können. Weder die Zeu-
genvernehmungen noch die bereitgestellten Akten geben
aber irgendeinen Hinweis darauf, dass eine solche Prü-
fung in Angriff genommen oder auch nur erwogen wurde.

Die beschränkten Möglichkeiten des Untersuchungsaus-
schusses ließen es nicht zu, nachträglich festzustellen, ob
diese unterlassenen Schritte tatsächlich zu Haftungsan-
sprüchen gegenüber der HVB geführt hätten. Unabhängig
davon, ob eine solche Prüfung zu greifbaren Ergebnissen
geführt hätte, sieht die Opposition in dieser fahrlässigen
Unterlassung aber eine grobe Pflichtverletzung. Hätte
eine solche Prüfung beispielsweise zu dem Ergebnis ge-
führt, dass HRE-Gläubiger im Falle einer HRE-Insolvenz
gegen die HVB noch Ansprüche hätten geltend machen
können, so hätte dies als Verhandlungsmittel gegenüber
der HVB zur Erzielung eines tatsächlichen Rettungsbei-
trages genutzt werden können.

III. Deutsche Bundesbank als
Vermögensverwaltung

Gemäß Handelsblatt vom 30. Juli 2009 war die Deutsche
Bundesbank zum Zeitpunkt der staatlichen Stützung mit
rund 2,3 Milliarden Euro an Finanzanlagen bei der HRE
engagiert. In dieser Summe waren 5 Millionen Euro Pen-
sionsgelder der BaFin enthalten. Diese Erkenntnisse über
das Engagement der Vermögensverwaltung der Deut-
schen Bundesbank waren Teil der Entscheidungsgrund-
lage von Prof. Dr. Axel Weber und Jochen Sanio für die
Empfehlung zu einer staatlichen Insolvenzvermeidung
der HRE am 28. September 2008.

Nach Zeugenaussage von Prof. Dr. Axel Weber hat die
Deutsche Bundesbank „[..] immer Wert darauf gelegt,
dass wir keine aktive Steuerungsfunktion für diese Portfo-
lien übernehmen. Es gibt einen Anlageausschuss, es gibt
Anlagerichtlinien, und wir setzen passiv diese Richtlinien
um“ (Protokoll Nummer 17, Seite 99). Diese Aussage
steht im Widerspruch zur Zeugenaussage des Präsidenten
der BaFin Jochen Sanio: „Die Bundesbank legt die Gel-
der nach ihrem eigenen Ermessen an. Sie hat nur grobe
Richtlinien bekommen: 50 Prozent Staatsanleihen, sound-
soviel Prozent Pfandbriefe“ (Protokoll Nummer 17,
Seite 39). Eine abschließende Aufklärung dieses wider-
sprüchlichen Sachverhaltes konnte aus Zeitgründen nicht
die Institutionen der Bankenaufsicht durch ein in der
Deutschen Bundesbank angefertigtes Risikoprofil darü-

erfolgen. Zudem enthielten die Akten keine Dokumenta-
tion über die Entscheidungsprozesse.

Drucksache 16/14000 – 240 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Nach eigener Aussage hätten weder Jochen Sanio noch
Prof. Dr. Axel Weber im Jahr 2008 privates Geld in die
HRE investiert (Protokoll Nummer 17, Seiten 39 und 99).
Es scheint zudem nicht sachdienlich, wenn Aufsichts-
institutionen eigene Finanzbeziehungen mit beaufsichtig-
ten Unternehmen – wenn auch nur passiv – unterhalten.
Hierdurch kann ein struktureller Interessenskonflikt ent-
stehen, wenn im Grundsatz davon ausgegangen werden
muss, dass auch eigene Altersvorsorgemittel durch eine
Insolvenz eines beaufsichtigten Instituts gefährdet sein
können. Vor diesem Hintergrund werden die BaFin-Pen-
sionsgelder gerade nicht von der BaFin selbst angelegt.
Dieselbe Argumentation müsste allerdings auch für die
Deutsche Bundesbank gelten.

Auch aus wettbewerbspolitischen Gründen sollten die Ak-
tivitäten der Deutschen Bundesbank im Bereich Vermö-
gensmanagement für öffentliche Institutionen überdacht
werden. Dies hat Prof. Dr. Axel Weber selbst angespro-
chen: „Es gab durchaus Kritik – auch aus dem Bankenbe-
reich – an der Wahrnehmung dieser Funktion bei uns im
Haus.“ (Protokoll Nummer 17, Seite 99)

D. Verfahrensteil

I. Zeitlicher Rahmen, Verlauf und
Ergebnis der Beweiserhebung

„Der Untersuchungsausschuss hat sich letztlich gelohnt,
denn dem Parlament wurde klar, dass in der Finanzauf-
sicht Handlungsbedarf besteht“ (Leo Dautzenberg, in:
Hauptstadt INSIDER, Ausgabe 34 vom 28. August 2009).
Dies ist nicht nur die Überzeugung der Oppositionsfrak-
tionen, sondern auch die Einschätzung der regierenden
CDU/CSU-Fraktion. Ihr Obmann, der Abgeordnete Leo
Dautzenberg, fährt in seinem Fazit zu Verlauf und Ergeb-
nissen des HRE-Untersuchungsausschusses fort:

„In Anbetracht der äußerst knappen Zeit, die der Unter-
suchungsausschuss bis zum Ende der Legislaturperiode
zur Verfügung hatte, hat er doch einiges aufgeklärt. Auch
nahmen die Ausschussmitglieder den Untersuchungsauf-
trag ernst, denn die meisten Sitzungstage fanden außer-
halb der parlamentarischen Sitzungswochen, zum Teil bis
in die frühen Morgenstunden, statt.“ (Leo Dautzenberg,
ebd.)

Zusätzlich verschärft wurde der enge zeitliche Rahmen
vor allem durch das Verhalten der SPD-Fraktion im Deut-
schen Bundestag. Sie verhinderte eine Einsetzung des Un-
tersuchungsausschusses noch vor der Osterpause (vgl. Fi-
nancial Times Deutschland vom 27. März 2009, Seite 10).
Nach Einsetzung des Untersuchungsausschusses schritt
die Beweisaufnahme dank des auf größtmögliche Be-
schleunigung bedachten Vorgehens der Oppositionsfrak-
tionen zügig und effizient voran. Sie wurde fast aus-
schließlich von den Fraktionen der FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN getragen. Erschwert wurde
die Erfüllung des Untersuchungsauftrages indes durch die
Passivität der Regierungsfraktionen, insbesondere der SPD-
Fraktion, und das Verhalten des Ausschussvorsitzenden. So

hin ergangenen Beweisbeschlüssen wurde zudem einer
nicht vollzogen. Auch bei den Befragungen der geladenen
Zeugen war bei der SPD-Fraktion kein sachorientiertes
Aufklärungsinteresse zu erkennen. Anders als die Union,
die insoweit bemüht war, dem Untersuchungsauftrag des
Deutschen Bundestages gerecht zu werden, zielten die
Mitglieder der SPD-Fraktion mit ihren Fragen regelmäßig
pauschal darauf ab, das Regierungshandeln im Kontext
der zu untersuchenden Sachverhalte zu rechtfertigen.
Sachlicher Kritik der Opposition begegneten die SPD-
Mitglieder mit polemischen Angriffen.

In Bezug auf die Vertreter der Opposition im Untersu-
chungsausschuss mag das aggressive Verhalten der Mit-
glieder der SPD im Untersuchungsausschuss noch mit
dem derzeitigen Wahlkampf zu erklären sein. Absolut in-
akzeptabel ist aber, dass selbst Zeugen von den unparla-
mentarischen Verbalinjurien der SPD nicht verschont
blieben. So griff die Obfrau der SPD, Nina Hauer, den
Zeugen Herbert Ernst Groh persönlich mit der Bemer-
kung an, nicht einmal seine Aussage, er sei seinerzeit Ar-
chitekt und Städtebauer gewesen, stimme (Protokoll Num-
mer 8, Seite 181). Völlig zu Recht beschwerte sich der
Zeuge daraufhin beim Bundeskanzleramt über die krän-
kende Behandlung durch den Untersuchungsausschuss.

Die Zusammenarbeit der drei Oppositionsfraktionen war
demgegenüber bei unterschiedlichen Ansätzen bezüglich
der Beurteilung der strukturellen Ursachen für die Fehl-
entwicklung an den Finanzmärkten sehr kollegial, am ge-
meinsamen sachlichen Aufklärungsinteresse orientiert
und von einem allen Zeugen gleichermaßen gebührenden
Respekt getragen.

II. Stellvertretender Vorsitz

Die Ausschussarbeit begann bereits in der ersten Sitzung
mit einem Eklat: Nachdem bereits feststand, dass der Aus-
schussvorsitzende von der SPD gestellt werden sollte,
schlug der Obmann der Linksfraktion, Dr. Axel Troost,
den FDP-Obmann Dr. Volker Wissing für den stellvertre-
tenden Vorsitz vor. Dem Vorschlag schloss sich der Grü-
nen-Obmann Dr. Gerhard Schick an. Die Ausschussmehr-
heit aus Union und SPD legte jedoch fest, dass der
stellvertretende Vorsitz an die CDU/CSU gehen sollte.
Wie bereits im 1. Untersuchungsausschuss der 16. Wahl-
periode, trat dadurch die Situation ein, dass die Regie-
rungsfraktionen mit beiden Vorsitzendenposten die Ver-
fahrensführung im Ausschuss komplett kontrollieren
konnten. Dies bedeutete eine gravierende Missachtung der
Rechte der Opposition, die diesen Ausschuss eingesetzt
hatte. Nach § 7 Absatz 1 PUAG soll der stellvertretende
Vorsitzende „einer anderen Fraktion“ als der Vorsitzende
angehören. Die Regelung ist laut Gesetzesbegründung so
zu verstehen, dass Vorsitz und stellvertretender Vorsitz
zwischen Regierungskoalition und Opposition geteilt sein
sollen. Wörtlich heißt es dort: „§ 7 geht davon aus, dass
sowohl der Vorsitzende als auch sein Stellvertreter ordent-
liches Mitglied des Untersuchungsausschusses sind und
nicht aus derselben Fraktion stammen dürfen, wobei im
wurden etwa von der CDU/CSU und der SPD lediglich drei
der insgesamt 129 Beweisanträge gestellt. Von den darauf-

Einklang mit der bisherigen Praxis eine Repräsentanz der
verschiedenen politischen Lager (Mehrheit/Opposition)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 241 – Drucksache 16/14000

selbstverständlich ist.“ (Bundestagsdrucksache 14/5790,
Seite 14). Es wäre somit folgerichtig gewesen, diese Posi-
tion der größten Oppositionsfraktion zuzugestehen. Mit
der durch die Koalitionsfraktionen bestimmten Konstella-
tion schied beispielsweise eine Beweiserhebung im Vorsit-
zendenverfahren von vornherein aus, da sonst nur die die
Regierung stützenden Fraktionen die Regierung kontrol-
liert hätten.

III. Verzögerung der Untersuchung
durch die Koalitionsfraktionen

Eine von den Oppositionsfraktionen in der konstituieren-
den Sitzung für den darauffolgenden Tag zur Beratung
der von ihnen eingebrachten Beweisanträge beantragte
Sondersitzung wurde vom Vorsitzenden mit der Begrün-
dung abgelehnt, dass eine angemessene Vorbereitung der
Sitzung nicht mehr möglich sei. Diese Argumentation ist
im Hinblick auf den dargestellten, äußerst engen Zeitrah-
men, innerhalb dessen der Untersuchungsausschuss sei-
nem vom Bundestag erteilten Untersuchungsauftrag
nachzugehen hatte, für die Oppositionsfraktionen nicht
akzeptabel. Bei konsequenter Anwendung der laut einem
Gutachten des Fachbereichs Parlamentsrecht der Bundes-
tagsverwaltung vom 27. Mai 2009 (MAT C 1) insoweit
einschlägigen Geschäftsordnung des Deutschen Bundes-
tages (GO-BT), wäre eine Einberufung der Sondersitzung
am darauffolgenden Tag nicht nur möglich, sondern auch
geboten gewesen. Sind die Oppositionsfraktionen in der
Lage, innerhalb kürzester Zeit ihre Beweisanträge zu stel-
len, muss es dem Vorsitzenden eines Untersuchungsaus-
schusses, der sich der Unterstützung eines eigens einge-
richteten Sekretariats bedienen kann, möglich sein,
binnen eines Tages eine Sondersitzung vorzubereiten, in
der diese beschlossen werden können. Mithin wäre der
Vorsitzende verpflichtet gewesen, dem Antrag auf Durch-
führung einer Sondersitzung am 24. April 2009 stattzuge-
ben.

Entgegen der Auffassung der Ausschussmehrheit wider-
spräche es ferner evident dem Sinn und Zweck des Min-
derheitenrechts aus § 8 Absatz 2 PUAG, auf Antrag eines
Viertels seiner Mitglieder eine Sondersitzung eines Un-
tersuchungsausschusses erzwingen zu können, wenn die
Ausschussmehrheit einen Tagesordnungspunkt unter Be-
rufung auf § 61 Absatz 2 GO-BT absetzen könnte, zu des-
sen Behandlung die Sondersitzung durch die qualifizierte
Minderheit eigens beantragt wurde. Insoweit versperrt die
speziellere, abschließende Regelung des § 8 Absatz 2
PUAG den Rückgriff auf die lediglich bei Regelungslü-
cken im PUAG subsidiär zur Anwendung kommende
GO-BT.

IV. Zur Aktenvorlagepraxis, zum Kernbereich
exekutiver Eigenverantwortung und zur
Einstufungspraxis beigezogener Akten

Über weite Strecken wurde die Beweisaufnahme durch
die zögerliche Herausgabe der von den Oppositionsfrak-
tionen beantragten Akten erschwert. Obwohl die entspre-

ihr nachgeordnete Behörden Akten regelmäßig erst vor,
nachdem diejenigen Zeugen, für deren Vernehmung der
jeweilige Inhalt besonders relevant war, bereits vernom-
men worden waren. Dadurch konnte nur in wenigen Fäl-
len dem Beweisaufnahmegrundsatz „erst die Akten, dann
die Zeugen“ entsprochen werden. Im Nachhinein zeigte
sich mehrfach, dass Zeugenaussagen der Aktenlage ekla-
tant widersprachen.

Der Umfang und die Form der Herausgabe der aus-
schließlich auf Antrag der Oppositionsfraktionen an den
Untersuchungsausschuss herausgegebenen Akten waren
zunächst noch durch die bisherige, verfassungswidrige
Staatspraxis geprägt. Dieser entsprechend wurden Behör-
denunterlagen, die nach Auffassung der aktenführenden
Stelle zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung
zu zählen waren, dem Untersuchungsausschuss pauschal
mit der stereotypen Begründung vorenthalten, dass inso-
weit der auch durch Untersuchungsausschüsse des Bun-
destags nicht ausforschbare „Arkanbereich des Regie-
rungshandelns“ betroffen sei. Für die Beurteilung der zu
untersuchenden Sachverhalte zentrale Unterlagen wurden
zum Teil nicht herausgegeben. So liegen etwa die Proto-
kolle der Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen der HRE
dem Untersuchungsausschuss bis heute nicht vor. Heraus-
gegebene Akten wurden oftmals pauschal als Verschluss-
sachen eingestuft. Selbst öffentliche Ad-hoc-Meldungen
wurden dadurch nachträglich zu geheimen Dokumenten
gemacht. Im Kontrast dazu stand das Aussageverhalten
hochrangiger Zeugen im Untersuchungsausschuss. So
gab Jochen Sanio in öffentlicher Sitzung bereitwillig
Auskunft über eine in den Akten als geheim eingestufte
Doppelbuchung in Höhe von 50 Milliarden Euro, mit der
die DEPFA versucht hatte, eine frühzeitige Unterschrei-
tung der irischen Liquiditätsanforderungen zu verhindern.
Peer Steinbrück las spontan aus einem Dokument vor, das
von seinem Ministerium als geheim eingestuft worden
war. Nachträglich bestätigte dann der zuständige Beamte
die erfolgte Herabstufung. Jochen Sanio vertrat generell
die Auffassung, dass die „Öffentlichkeit einen Anspruch
darauf hat, soweit es irgend geht, die Hintergründe dieses
Falles und den Verlauf kennenzulernen“ (Protokoll Num-
mer 17, Seite 7). Er persönlich könne „bei allem, was in
diesem Fall in den letzten Monaten passiert ist, nieman-
dem ein schutzwürdiges Interesse an Geheimhaltung
zu[erkennen]“ (ebd., Seite 7).

Zu einer tatsächlichen Veränderung der Herausgabepraxis
führte indes erst der Beschluss des Bundesverfassungsge-
richts vom 17. Juni 2009 (Az. 2 BvE 3/07). Diesen Be-
schluss hatten die Oppositionsfraktionen der FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den 1. Un-
tersuchungsausschuss der 16. Wahlperiode erwirkt. Darin
stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass es grundge-
setzwidrig ist, einem Untersuchungsausschuss Regie-
rungsunterlagen unter pauschaler Berufung auf den
Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung
beziehungsweise auf das Staatswohl vorzuenthalten. Je-
denfalls bei abgeschlossenen Vorgängen sei der Kernbe-
reich exekutiver Eigenverantwortung einer Ausforschung
chenden Beweisbeschlüsse bereits geraume Zeit vorher
gefasst worden waren, legten die Bundesregierung und

durch einen Untersuchungsausschuss nicht prinzipiell
verschlossen. Notwendig sei eine auf den konkreten Ein-

Drucksache 16/14000 – 242 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

zelfall bezogene Abwägung zwischen dem parlamentari-
schen Informationsinteresse und dem aus dem Gewalten-
teilungsgrundsatz resultierenden Kernbereichsschutz. Die
Bundesregierung müsse substantiiert begründen, wes-
halb sie sich im Einzelfall nicht in der Lage sehe, eine
Unterlage an einen Untersuchungsausschuss herauszuge-
ben. Darauf bezogen forderten die Oppositionsfraktionen
in mehreren Schreiben die Bundesregierung auf, dem Un-
tersuchungsausschuss wegen angeblicher Betroffenheit
des Kernbereichs der Exekutive zunächst vorenthaltene
Akten vorzulegen beziehungsweise in verfassungskonfor-
mer Weise zu begründen, weshalb sie sich dazu nicht in
der Lage sieht. Es ist ein weit über den konkreten Unter-
suchungsauftrag hinausweisendes Verdienst der Opposi-
tionsfraktionen der 16. Wahlperiode des Deutschen Bun-
destages, durch ihre Hartnäckigkeit in dieser für die
Wirksamkeit parlamentarischer Kontrolle der Regierung
elementaren Frage eine grundlegende Veränderung der
Staatspraxis bewirkt zu haben. So hat das Bundesministe-
rium der Finanzen auf Antrag der Oppositionsfraktionen
einen ganzen Aktenordner mit Minister- und Staatssekre-
tärsvorlagen, die dem Ausschuss zunächst wegen Kern-
bereichsschutzes vorenthalten worden waren, erst auf-
grund der konsequenten Wahrnehmung der Rechte des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung
durch die Oppositionsfraktionen vorgelegt.

Darüber hinaus haben die Oppositionsfraktionen durch
ihr entschlossenes Nachfassen gegenüber der Bundesre-
gierung dafür gesorgt, dass auch die Praxis der Einstu-
fung beigezogener Akten als Verschlusssachen wesent-
lich stärker als in früheren Untersuchungsausschüssen der
gegenüber der Öffentlichkeit bestehenden Aufklärungs-
pflicht gerecht wurde. Während Gerichtsverhandlungen
lediglich in der Öffentlichkeit stattfinden, erfolgt die Be-
weisaufnahme durch Untersuchungsausschüsse gemäß
Artikel 44 GG grundsätzlich nicht nur in der Öffentlich-
keit, sondern gerade für die Öffentlichkeit (vgl. BVerfG 2
BvR 1178/86, 2 BvR 1179/86, 2 BvR 1191/86, 2 BvR
1178, 1179, 1191/86 vom 1. Oktober 1987). Dem entspricht
es, dass maßgeblich auf Veranlassung der Oppositionsfrak-
tionen die Einstufung umfangreichen Beweismaterials aus
Beständen der Bundesregierung, der Deutschen Bundes-
bank und anderer Behörden als Verschlusssache nachträg-
lich aufgehoben wurde.

V. Verhandlungsführung des Vorsitzenden
Dr. Hans-Ulrich Krüger

In Zukunft sollte über eine veränderte Regelung bei der
Besetzung der Position des Ausschussvorsitzenden nach-
gedacht werden, die sich näher an dem zu untersuchenden
Sachverhalt orientiert und Interessenkonflikte minimiert.
Der Vorsitzende Dr. Hans-Ulrich Krüger von der SPD
wurde, insbesondere gegen Ende der Beweisaufnahme,
der mit seiner Funktion einhergehenden Erwartung einer
unabhängigen und unparteiischen Verhandlungsführung

gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe zu beschränken, den
Zeugen „zur Aufklärung und zur Vervollständigung der
Aussage sowie zur Erforschung des Grundes, auf dem das
Wissen der Zeugen beruht“, einleitende Fragen zu stellen,
nutzte er seine Stellung im Verlauf der Beweisaufnahme
immer stärker dazu, Zeugen rhetorische Fragen zu stellen.
Die dem Vorsitzenden zustehende, zeitlich unbegrenzte
Eingangsbefragung wurde mithin nicht in erster Linie
dazu genutzt, objektiv den Sachverhalt aufzuklären, son-
dern sich durch eine besondere Fragetechnik Thesen der
SPD-Seite von den Zeugen bestätigen zu lassen. Dadurch
erhielt die SPD eine theoretisch unbegrenzte Fragezeit.
Auch insoweit muss über das zukünftige Verfahren nach-
gedacht werden. Der Vorsitzende Dr. Hans-Ulrich Krüger
griff ferner immer wieder unzulässig in die Befragung
ein, wenn es für die Spitze des von der SPD geführten
Bundesfinanzministeriums kritisch zu werden drohte, for-
mulierte Fragen der Abgeordneten der Opposition, aber
auch der Union, um und ergänzte nach seinem Belieben
vorgehaltene Aktenstellen. Er erweckte dadurch jedes
Mal den Eindruck, die Verhandlung in eine bestimmte,
für die Regierung günstige Richtung lenken zu wollen.
Die Obleute der Fraktionen der FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN protestierten wiederholt, aber
leider ohne Erfolg, gegen diese nicht mehr vom Untersu-
chungsausschussgesetz gedeckte Form der Verhandlungs-
führung. Selbst der Koalitionspartner sah sich schließlich
veranlasst, das Verhalten des Vorsitzenden zu rügen und
Dr. Hans-Ulrich Krüger im Rahmen einer von der Union
beantragten Beratungssitzung darauf hinzuweisen, „dass
er schließlich Vorsitzender eines Untersuchungsausschus-
ses sei und nicht Preisrichter beim Eiskunstlauf.“

Auch vor persönlichen Angriffen auf Mitglieder des Un-
tersuchungsausschusses schreckte Dr. Hans-Ulrich Krüger
nicht zurück. Durch seine ständige einseitige Parteinahme
und seine verbalen Entgleisungen gegenüber Ausschuss-
mitgliedern machte der Vorsitzende insgesamt eine un-
glückliche Figur.

VI. Möglicher weiterer Aufklärungsbedarf

Trotz intensivster Ermittlungsarbeit konnte der Untersu-
chungsauftrag des Untersuchungsausschusses leider nicht
erschöpfend abgearbeitet werden. Die Zusammenarbeit
zwischen deutscher und irischer Aufsicht, die Rolle der
Wirtschaftsprüfer sowie das Verhalten der Aufsichtsräte
etwa konnte nicht überprüft werden. Dabei könnten diese
Fragen ebenfalls wichtige Hinweise auf nötige rechtliche
Veränderungen geben. Auf Anregung der Oppositions-
fraktionen handelt es sich bei dem hiermit dem Deutschen
Bundestag erstatteten Bericht daher lediglich um einen
Sachstandsbericht. Die Oppositionsfraktionen beantragten
im Rahmen eines Verfahrensbeschlusses, dass das vom
Untersuchungsausschuss beigezogene Beweismaterial im
Hinblick auf eine möglicherweise erforderlich werdende
weitergehende Untersuchung bis zum Ende der 17. Wahl-
bei der Einvernahme der politischen Zeugen nicht ge-
recht. Statt sich auf seine nach § 24 Absatz 5 Satz 1 PUAG

periode nicht vernichtet, sondern durch das Parlamentsar-
chiv aufbewahrt werden soll.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 243 – Drucksache 16/14000

Fünfter Teil
Sondervotum der Abgeordneten
Nina Hauer (SPD)
Replik zum Sondervotum der Berichterstatter
der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wie kaum anders zu erwarten war, verharrt die Opposi-
tion auch in ihrer abschließenden Bewertung der Arbeit
des Untersuchungsausschusses in destruktiver und unsub-
stantiierter Kritik am Krisenmanagement der Bundesre-
gierung. Dabei bleibt der Vortrag – in trauriger Tradition
des gesamten Gebahrens der Opposition während der
Ausschussarbeit – wieder vollkommen diffus, teilweise
widersprüchlich und vor allem höchst unkonkret.

Insbesondere aber verzichtet die Opposition selbst in ih-
rem abschließenden Resümee dieses Ausschusses, der
sich mit den Auswirkungen der seit Jahrzehnten größten
weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise beschäftigt hat,
auf konstruktive Hinweise zu der Frage, welche Lehren
aus der Krise hinsichtlich der entscheidenden Punkte zu
ziehen sind:

– Wie können die Risiken, denen sich eine Bank bei ih-
ren Geschäften aussetzt, transparenter gemacht wer-
den?

– Sollen die Anforderungen an die Liquiditätsausstat-
tung und Eigenkapitalunterlegung von Banken künftig
erhöht werden?

– Wie kann künftig verhindert werden, dass die Insol-
venz einer systemrelevanten Bank in einem Land zu
einer Bedrohung von ganzen Volkswirtschaften welt-
weit führen kann?

– Welche Maßnahmen sind vor dem Hintergrund inter-
national agierender Finanzkonzerne und weltweit ver-
netzter Finanzmärkte national möglich oder sinnvoll
und wie kann die internationale Finanzaufsicht verbes-
sert werden?

– Welche präventiven Maßnahmen sollen der Finanz-
aufsicht künftig zur Verfügung stehen? Sollen die Ein-
griffsbefugnisse der Bankenaufsicht gestärkt werden,
sodass sie beispielsweise künftig den Erwerb ausländi-
scher Kreditinstitute effektiver kontrollieren oder de-
ren Geschäftsmodell prüfen können? Wann schaden
nationale Alleingänge der deutschen Finanzwirt-
schaft?

– Wie kann die EU-weite Finanzaufsicht bei internatio-
nal tätigen Finanzkonzernen verbessert werden? Wie
kann das grenzüberschreitende Krisenmanagement in-
nerhalb der EU gestärkt werden und sollen die Mit-
gliedstaaten hierfür Kompetenzen auf die EU übertra-
gen?

– Wie können die Finanzmärkte künftig so gestaltet
werden, dass die Risiken für alle Marktteilnehmer
transparent sind und eine Vertrauenskrise wie nach der

Bei der Opposition findet sich allenfalls ein vorwurfsvol-
ler Hinweis darauf, dass nicht alle Planstellen der BaFin
durchgängig besetzt waren und dass diese „organisatori-
schen Defizite“ umgehend behoben werden müssten. Ver-
schwiegen wird dabei jedoch, dass dies nun gerade kein
Problem war, dass zu der Schieflage der HRE geführt
hätte oder die Rettungsmaßnahmen für die HRE auch nur
im Entferntesten beeinflusst hätte.

Ansonsten spricht die Opposition pauschal von einer „fa-
talen Kombination aus Regelungs- und Vollzugsdefiziten
bei der staatlichen Finanzaufsicht“ (Sondervotum, S. 227),
ohne dass auch nur eine Maßnahme nach dem KWG be-
nannt wird, die im konkreten Fall der HRE durch die
BaFin hätte „vollzogen“ werden müssen oder auch nur
können.

Und auch hinsichtlich der beschworenen „Regelungsdefi-
zite“ bleibt alles nur im Vagen. Konkrete Vorschläge,
welche zusätzlichen Eingriffsbefugnisse der Bankenauf-
sicht gesetzlich an die Hand gegeben werden sollen, um
derartige Krisen in Zukunft möglichst zu verhindern,
sucht man im Sondervotum der Opposition vergebens.
Dies mag vielleicht der Tatsache geschuldet sein, dass die
angeblich so kollegiale Zusammenarbeit der drei Opposi-
tionsfraktionen im Ausschuss (Sondervotum, S. 240) we-
gen der offensichtlich völlig gegensätzlichen politischen
Standpunkte bei destruktiver Kritik endet und konstruk-
tive Lösungsvorschläge nicht umfassen kann. Auch dies
ist ein Armutszeugnis für die Opposition im Ausschuss!

Stattdessen werden Zeugenaussagen sinnentstellend aus
dem Zusammenhang gerissen oder einfach ignoriert, um
doch den einen oder anderen alten Vorwurf noch einmal
wiederzubeleben.

Da sich der Ausschuss in seiner ausführlichen Bewertung
bereits umfassend und sachlich fundiert mit den absurden
Vorwürfen der Opposition auseinandergesetzt hat, kann
sich diese Replik auf einige exemplarische Hinweise be-
schränken, damit die Bürgerinnen und Bürger das Son-
dervotum der Oppositionsfraktionen richtig einordnen
können.

Dabei soll zunächst anerkennend gewürdigt werden, dass
die Opposition selbst in ihrem Sondervotum bereits zahl-
reiche Vorwürfe, die im Laufe des Untersuchungsverfah-
rens erhoben worden waren, stillschweigend oder sogar
ausdrücklich aufgegeben hat (A), bevor in einem zweiten
Teil an einigen Beispielen die unseriöse und häufig sach-
lich fehlerhafte Argumentationstechnik der Opposition
beleuchtet wird (B), um abschließend den letzten ver-
zweifelten Versuch der Opposition, durch neue abstru-
seste Berechnungskapriolen eine staatliche „Verschwen-
dung“ von „rund 337 Millionen Euro“ anzuprangern, zu
adressieren (C).

A. Erfreulicher Erkenntnisgewinn der
Opposition

Es ist erfreulich, dass die Opposition im Laufe der Aus-
schussarbeit hinzugelernt hat und nun bereit ist, früher er-
Insolvenz von Lehman Brothers nicht noch einmal
eintreten kann?

hobene Vorwürfe in ihrem Sachstandsbericht fallen zu
lassen:

Drucksache 16/14000 – 244 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

– Die Opposition erkennt mittlerweile an, dass die Ret-
tung der HRE notwendig war; andernfalls wären der
Finanzmarkt und die Wirtschaft in Deutschland für
lange Zeit zusammengebrochen. Auch wenn nach wie
vor versucht wird, an Details der Rettungsverhandlun-
gen herumzukritisieren, hat die Opposition eingese-
hen, dass es zur Rettung der HRE keine Alternative
gab.

– Die Opposition hat sich auch endlich eingestanden,
dass ihre wilde Verschwörungstheorie, wonach am
29. September 2008 irgendwelche Forderungen ver-
jährt seien, blanker Unsinn war. Um trotz allem das
Gesicht zu wahren, tut sie nun so, als wäre für diese
reine Rechtsfrage eine Zeugenvernehmung nötig ge-
wesen, und nicht einfach nur einen Blick in den Geset-
zestext.

– Erfreulicherweise ist die Opposition auch von dem
Vorwurf abgerückt, dass sich die Bundesregierung
nicht genügend Sicherheiten habe übereignen lassen.
Allerdings vertritt die Opposition nun tatsächlich das
glatte Gegenteil: Die HRE habe für das Rettungspaket
zu viel Sicherheiten übereignet (S. 235), sodass nun-
mehr sogar eine „Übersicherung“ vorläge. Dabei über-
sieht die Opposition, dass die Sicherheiten nicht nur
dem privaten Finanzsektor für dessen 15 Milliarden
Euro-Kredit dienen, sondern auch der vollen Garantie-
summe des Bundes in Höhe von 35 Milliarden Euro.

– Die Opposition führt nun auch zu Recht nicht mehr an,
dass die Bundesregierung in einem Interessenkonflikt
gestanden habe, weil die KfW in relativ geringem
Umfang bei der HRE investiert hatte. Klar ist nun
auch für die Opposition: Es ging der Bundesregierung
nur darum, den nationalen und internationalen Finanz-
markt zu sichern.

– Die Opposition behauptet nun mit keinem Wort mehr,
dass der zusätzliche Liquiditätsbedarf der HRE auf der
Äußerung Steinbrücks von einer „geordneten Abwick-
lung“ beruht. Das ist auch gut so, hatte sich die Oppo-
sition zu diesem Thema doch in zu widersprüchliche
Vorwürfe verstrickt.

– Einen Schlussstrich hat die Opposition auch unter ih-
ren verantwortungslosen Versuch gezogen, die Märkte
mit der Behauptung zu verunsichern, dass der
Deckungsstock der HRE für Pfandbriefe nicht ausge-
reicht hätte. Ganz im Gegenteil spricht die Opposition
nun von einer „exorbitanten Überdeckung“ der Pfand-
briefe (S. 236).

– Die Opposition erkennt nun an, dass nicht angebliche
Probleme aus alten Immobiliengeschäften der HVB
die HRE im September 2008 in die Schieflage ge-
bracht haben, sondern Liquiditätsprobleme der iri-
schen DEPFA plc nach der Lehman-Krise.

– Zu der völlig substanzlosen Forderung, Bundesminis-
ter Steinbrück müsse Staatssekretär Asmussen entlas-

B. Bedauerliche Erkenntnisresistenz der
Opposition

So erfreulich die Lernfähigkeit der Opposition ist, so be-
dauerlich ist, dass sie in ihrem Lernprozess auf halbem
Wege steckengeblieben ist. Die teilweise weiterhin auf-
recht erhaltenen Vorwürfe wurden – mit Ausnahme des
unten unter C. zu adressierenden „neuen“ Themas – be-
reits in der Bewertung des Ausschusses ausführlich wi-
derlegt.

Aus gutem Grund verzichtet die Opposition konsequent
darauf, sich mit den sachlichen Argumenten des Aus-
schusses auch nur mit einem Wort auseinanderzusetzen.
Sie werden einfach ignoriert. Stattdessen werden weiter
völlig diffuse Vorwürfe pauschal in den Raum gestellt.
Bemerkenswert ist aber vor allem Folgendes: Wäre die
Bankenaufsicht all den kleingeistigen Vorschlägen der
Opposition gefolgt, hätte das weder die Schieflage der
HRE verhindern können, noch die Notwendigkeit des
Rettungspakets:

– Hätte ein „Notfallplan“ die Schieflage der HRE und
die Notwendigkeit der Rettung verhindert? – Nein,
auch nach eigener Aussage der Opposition nicht. Die
Bankenaufsicht hätte in den Augen der Opposition al-
lenfalls ein Kochrezept für den Fall einer Bankenin-
solvenz gehabt.

– Hätte ein „systemisches Krisenmanagement“ die
Schieflage der HRE und die Notwendigkeit der Ret-
tung verhindert? – Nein, auch nach eigener Aussage
der Opposition nicht. So schreibt die Opposition unter
der Überschrift „Was vorausschauendes Krisenma-
nagement hätte leisten können“ (S. 230): „Es hätte er-
mittelt, […] wie der Staat für diesen Moment [der
Schieflage] eine tragfähige Lösungsvariante und Ver-
handlungsposition entwickelt.“ Konkreter geht es bei
der Opposition erkennbar nicht.

– Die Opposition vergleicht die Mechanismen der natio-
nalen und internationalen Finanzwelt tatsächlich mit
dem Katastrophenschutz bei Epidemien oder terroris-
tischen Anschlägen und schlägt praktische Not-
fallübungen vor. Was aber hat Schweinegrippe mit der
Immobilienblase zu tun? Daher liefert die Opposition
auch nur eine schwache Antwort auf die Frage, was
diese Notfallübungen konkret an Mehrwert hätten
bringen können: So hätte man nach Meinung der Op-
position bei einer solchen Notfallübung sämtliche „un-
besicherten Gläubiger“ der HRE ermitteln können,
auch solche im Ausland. Im Krisenfall hätte man diese
dann mit dem Ausfall ihrer Forderung „bedrohen“
können, damit diese Gläubiger sich am Rettungspaket
beteiligen. So stellt sich die Opposition also Rettungs-
verhandlungen vor: Hunderte Gläubiger aus dem In-
und Ausland, darunter laut Presseberichten die japani-
sche Agrargenossenschaft „Norinchukin“, kommen
am 28. September 2008 in einer großen Festhalle mit
einer Heerschaar von Dolmetschern zusammen und
verhandeln ein Rettungspaket für die HRE. Ist das
sen, findet sich im Votum der Opposition zu Recht
kein Wort mehr.

wirklich der Ernst der Opposition? Offensichtlich ja,
nachzulesen im Sondervotum auf S. 229 f. Entschei-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 245 – Drucksache 16/14000

dend ist bei alldem aber: Den Beteiligten am Ret-
tungspaket war es letztlich völlig egal, ob sie bei der
HRE investiert hatten oder nicht. Die Insolvenz der
HRE hätte den Tod des deutschen Finanzsystems be-
deutet, auch für die „Nicht-Gläubiger“ der HRE.

– Bedauerlich sind auch die offensichtlichen Unrichtig-
keiten im Sondervotum. So waren etwa die täglichen
Liquiditätsreports der HRE an die Bankenaufsicht
keine Folge der Sonderprüfung (so aber die Opposi-
tion auf S. 226 ihres Votums), sondern eine eigenstän-
dige Maßnahme der laufenden Aufsicht (Feststel-
lungsteil des Ausschussberichts, S. 91).

– Seitenlang beklagt sich die Opposition in ihrem Vo-
tum, die Bundesregierung hätte noch mehr Gremien,
Arbeitsgruppen und internationale Konferenzen tagen
lassen müssen (Sondervotum, S. 229). Dabei bleibt
unbeantwortet: Wie hätten noch mehr Krisenstäbe die
Schieflage der HRE verhindern sollen? Schließlich hat
doch Bundesbankpräsident Prof. Dr. Weber höchstper-
sönlich noch bis zum 15. September 2008 versucht,
der US-Regierung den fatalen Fehler der Lehman-In-
solvenz auszureden – vergeblich. Die Folgen dieser
Fehlentscheidung der US-Regierung für die internatio-
nalen Finanzmärkte sind bekannt.

– Hätte es die Schieflage der HRE verhindert, wenn Ba-
Fin-Präsident Sanio schon im Frühjahr 2008 und nicht
erst im Sommer 2009 die HRE als „Saustall“ und „in
der Falle sitzend“ bezeichnet hätte? – Nein, es findet
sich kein einziges Wort der Opposition, welches an-
dere Wundermittel, als ein Rettungspaket, die HRE
schon im Frühjahr 2008 gestützt hätte. Im Übrigen
sind die drei Oppositionspolitiker zu beneiden, da sie
tatsächlich die einzigen drei Menschen auf diesem
Erdball sind, die die Möglichkeit vorhergesehen ha-
ben, dass die US-Regierung eine systemrelevante, in-
ternationale Geschäftsbank mit einer Bilanzsumme
von 639 Milliarden Dollar in die Insolvenz gehen las-
sen würde. Dabei tut die Opposition so, als habe die
US-Regierung nicht gesehen, dass diese 639 Milliar-
den-Dollar-Bank systemrelevant ist („Pleite einer im
Nachhinein als systemrelevant identifizierten Bank“).
Leider ist aber das Gegenteil der Fall: Die US-Regie-
rung wusste sehr wohl, welche Bank sie in die Insol-
venz gehen lässt. Die US-Regierung sah sich aber ge-
nötigt, im Wahlkampf populistischen Forderungen
nachzugeben und Lehman als Bauernopfer fallen zu
lassen. Anhand dieses traurigen Beispiels hätte die
Opposition eigentlich schon viel früher begreifen müs-
sen, wo man endet, wenn man Wahlkampf auf den Fi-
nanzmärkten führt.

– Die Opposition feiert es aber als eine „wesentliche Er-
kenntnis“, dass „von einer Genesung“ der HRE „noch
keine Rede sein“ kann (S. 231 f.). Ob sich für diese
bahnbrechende „Erkenntnis“ der Ausschuss gelohnt
hat? Hätte die Opposition die HRE tatsächlich nicht
gerettet und die deutsche Wirtschaft in den Abgrund
gestürzt, nur weil sich der „Patient HRE“ nach der

keit, „dass in der Finanzaufsicht Handlungsbedarf“
besteht (S. 225) – die Koalition war sich hier mit der
Opposition schon vor Einsetzung des Untersuchungs-
ausschusses einig, vermisst aber im Votum der Oppo-
sition außer der Besetzung offener Stellen konkrete
Vorschläge.

– Nur noch fassungslos kann man darauf reagieren, dass
die Opposition tatsächlich immer noch nicht begriffen
hat, wie das Rettungspaket funktioniert. Die Opposi-
tion kritisiert es als „fatal“, dass die Deutsche Bank
den tatsächlichen Wert der Sicherheiten von 42 Mil-
liarden Euro auf 15 Milliarden Euro „dramatisch“ her-
unterbewertet habe (Sondervotum, S. 234) und hier-
durch eine „unverhältnismäßige Übersicherung“
(Sondervotum, S. 235) erlangt habe. Das ist Unsinn,
denn: Jeder Euro, den der tatsächliche Wert der Si-
cherheiten den Betrag von 15 Milliarden Euro über-
steigt, kommt nicht dem Finanzsektor, sondern dem
Bund zugute, der an der Verwertung der Sicherheiten
voll partizipiert. Sind die Sicherheiten also tatsächlich
42 oder gar 54 Milliarden Euro wert, wie die Opposi-
tion auf Seite 235 ihres Sondervotums behauptet, so
hat der Bund davon einen Vorteil in Höhe von 27 oder
gar 39 Milliarden Euro im Vergleich zu dem von der
Deutschen Bank ermittelten Wert von 15 Milliarden
Euro! Wie der Vorstandsvorsitzende der Deutschen
Bank, Dr. Josef Ackermann, der Opposition bereits im
Ausschuss bescheinigt hat: Sie scheint von Wirtschaft
nichts zu verstehen.

Schlicht dreist sind hingegen die zahlreichen Falschzitate
und Verdrehungen der Opposition, hierzu nur drei Bei-
spiele:

– Die Opposition zitiert Josef Ackermann zu den
Notfallplänen mit den Worten: „Die Schweiz hat in
hohem Maße solche Übungen durchgeführt. […] Ich
finde, das ist ein wichtiger Ansatz.“ Tatsächlich hat
Ackermann aber folgenden wesentlichen Vorbehalt
gemacht: „Die Schweiz hat in hohem Maße solche
Übungen durchgeführt. Wenn man die Vertraulichkeit
bewahren könnte, würde ich das im hohen Maße un-
terstützen. Ich finde, das ist ein wichtiger Ansatz.“ Da-
bei verschweigt die Opposition im Übrigen bewusst,
dass es auch nach Aussage von Dr. Ackermann – Not-
fallplanungen hin oder her – einfach keine Alternative
zur Rettung der HRE gab: „Wir haben an diesem
Samstag alle Alternativen geprüft, auch mit vielen ex-
ternen Beratern, Rechtsberatern, Insolvenzexperten,
wie ich es geschildert habe. Es gab effektiv keine.“
(Protokoll Nummer 15, S. 79) – was hätte ein Notfall-
plan also im Ergebnis wirklich besser machen kön-
nen?

– Der Zeuge Wolter hat im Ausschuss unter dem Ein-
druck strafbewehrter Wahrheitspflicht seine zuvor in
der Presse getätigten Aussagen zurückgenommen,
zum Beispiel: „Ich möchte jetzt nicht mehr behaupten,
dass sie [die Liquiditätssituation] geschönt wurde.“
(Zeuge Wolter, Protokoll Nummer 13, S. 40). Gleich-
Rettung natürlich nicht von einem Tag auf den ande-
ren erholen würde? Genauso wenig ist es eine Neuig-

wohl zitiert die Opposition – aus gutem Grund – nicht
die Aussagen des Zeugen vor dem Ausschuss, sondern

Drucksache 16/14000 – 246 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

ausschließlich dessen vorher durch die Opposition
selbst lancierten Presseäußerungen. Bei dem ehemali-
gen Aufsichtsratsvorsitzenden der HRE, Endres,
machte sich die Opposition nicht einmal die Mühe, ihn
als Zeugen zu befragen, sondern beschränkte sich
gleich auf die Zitate aus einem Presseinterview. In ei-
nem Untersuchungsausschuss ist ein solches Vorgehen
schlicht unseriös. Die Opposition muss sich auch fra-
gen lassen, wozu sie einen Untersuchungsausschuss
einsetzt, wenn sie lieber mit gemauschelten Presse-
zitaten arbeitet, als mit in förmlichem Verfahren ge-
wonnenen Beweisen?

– Den Präsidenten der BaFin, Jochen Sanio, zitiert die
Opposition nur mit ihr genehmen harschen Worten,
die er erstmals im Juli 2009 vor dem Ausschuss in Be-
zug auf die HRE geäußert hat. Was die Opposition
verschweigt: Sanio hat diese Worte nie gegenüber dem
BMF geäußert; ferner hat Sanio deutlich klargestellt,
dass es bei der HRE bis zur Insolvenz von Lehman
Brothers „keine existenzbedrohende Situation“ gab
(Protokoll Nummer 17, S. 10). Auch hätte die HRE
nach der Lehman-Insolvenz, selbst wenn sie kein
„Saustall“ sondern ein mustergültiger „Stall“ gewesen
wäre „unter dem Strich – die Kausalität halte ich für
100-prozentig – keinen müden Euro mehr am Markt
bekommen.“ (Sanio, Protokoll Nummer 17, S. 9). Die
wahrheitsverdrehenden Teilzitate der Opposition sind
einfach nur unseriös und zeigen die Verzweiflung, mit
der sie versucht, in der für die Arbeit der Bundesregie-
rung durchweg positiven Beweisaufnahme Aussage-
fetzen aus dem Zusammenhang reißen zu können, um
die eigenen absurden Verschwörungstheorien viel-
leicht doch noch irgendwie abstützen zu können.

– In scheinheiliger Manier bemängelt die Opposition im
Übrigen, dass der Ausschuss trotz „intensivster“ Er-
mittlungsarbeit „die Zusammenarbeit zwischen deut-
scher und irischer Aufsicht“ nicht klären konnte. Ge-
rade zu dieser Frage hätte der von der Opposition als
Zeuge beantragte Bundesbankvorstand Dr. Zeitler
Ausführungen machen können, dessen Mitarbeiter so-
wohl bei der Sonderprüfung als auch während der Ret-
tungsverhandlungen vor Ort in Dublin waren. Nach-
dem Dr. Zeitler von Frankfurt nach Berlin gereist war
und bis in den frühen Abend in einem Nebenraum auf
seine Vernehmung gewartet hatte, entschied die Oppo-
sition, ihren Zeugen nun doch nicht zu benötigen und
schickte ihn kurzerhand – auf Kosten des Steuerzah-
lers – wieder zurück nach Frankfurt. So sieht wohl für
die Opposition „intensivste Ermittlungsarbeit“ und
„Zeugen […] gebührender Respekt“ (S. 240) aus.

C. Zahlentricksereien als letzter verzweifelter
Versuch

Besonders bemerkenswert ist, dass die Opposition nach
den unzähligen unausgegorenen Vorwürfen, die sie im
Laufe des Untersuchungsverfahrens in die Öffentlichkeit
gestreut hat, nun auch noch einmal in ihrem abschließen-

nahme des Ausschusses wohlweislich zurückgehalten,
weil die Zeugen im Ausschuss die Zahlentricksereien der
Opposition sofort durchschaut und öffentlich lächerlich
gemacht hätten.

Der neue abstruse Vorwurf lautet: Durch die Verhandlun-
gen der Bundesregierung zum Rettungspaket seien „mit-
telbar rund 337 Millionen Euro verschwendet“ worden
(Sondervotum, S. 225, 236), weil das Rettungspaket bei
der HRE unnötige Liquiditätskosten verursacht habe.

Es ist schon erstaunlich, dass die Opposition sich nun-
mehr auf die Seite der HRE schlägt und meint, die Bun-
desregierung hätte die Aktionäre der HRE, allen voran
Großinvestor Flowers, im Herbst 2008 schonen müssen,
obwohl die HRE durch das Geschäftsmodell der DEPFA
plc die Schieflage der HRE zumindest mitverursacht hat.

Abgesehen davon ist nicht im Ansatz nachvollziehbar,
wie sich dieser Betrag von 337 Millionen Euro überhaupt
sinnvoll errechnen lassen soll. Die 50 Milliarden Euro des
Rettungspaketes („Pool-Fazilität“) setzen sich aus drei
sehr unterschiedlichen Liquiditätsmaßnahmen zusam-
men, für die wiederum völlig unterschiedliche Konditio-
nen gelten:

Zur Notfallliquidität:

20 Milliarden Euro hat die Bundesbank bis März 2009 als
Notfallliquidität zur Verfügung gestellt; die Zinsen sind
also nicht einem privaten Konsortium zugeflossen, son-
dern dem Bund. Die Konditionen dieser Notfallliquidität
sind im Übrigen nicht verhandelbar; die Notenbanken im
EZB-Raum haben bei den verschiedenen Rettungsaktio-
nen (Belgien, Frankreich etc.) jeweils den gleichen Zins-
satz zu Grunde gelegt – das weiß die Opposition offenbar
nicht.

Zu dem Anteil ohne Bundesgarantie:

Von den 50 Milliarden Euro stehen 15 Milliarden nicht
unter Bundesgarantie – sind also mit einer SoFFin-garan-
tierten Anleihe genausowenig vergleichbar wie eine Ak-
tie mit einem Bundesschatzbrief.

Zu dem Anteil mit Bundesgarantie:

Die Konditionen für Refinanzierungen sind unter ande-
rem von den Laufzeiten der begebenen Anleihen abhän-
gig; die Opposition übersieht, dass die verschiedenen Re-
finanzierungen der HRE unterschiedliche Laufzeiten
haben und unterstellt wider besseres Wissen, dass für alle
Maßnahmen einheitlich die „Laufzeit 14. November 2008
bis 31. März 2009“ gilt (Sondervotum S. 236) – das aber
ist falsch: Zum Beispiel hatte die erste SoFFin-Garantie
über 20 Milliarden Euro eine Laufzeit von nur rund

Notfallliquidität 20 Milliarden Euro

Anteil ohne Bundesgarantie 15 Milliarden Euro

Anteil mit Bundesgarantie 15 Milliarden Euro

Summe 50 Milliarden Euro
den Sondervotum versucht, einen neuen Vorwurf zu
kreieren. Diesen Vorwurf hat sie während der Beweisauf-

3 Monaten (Pressemeldung HRE vom 21. November
2008), während der „Anteil mit Bundesgarantie“ der

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 247 – Drucksache 16/14000

Pool-Fazilität eine Laufzeit von 4,5 Monaten mit Option
auf weitere 9 Monate hatte (Pressemeldung HRE vom
12. November 2008) – die Opposition vergleicht mal wie-
der Äpfel mit Birnen. Im Übrigen aber lässt die Rechnung
der Opposition unberücksichtigt, dass für die SoFFin-Ga-
rantien neben den Zinsen zusätzlich Gebühren an den
Bund zu zahlen sind.

Der gröbste Fehler der Opposition aber ist es, bei den
„SoFFin-Fazilitäten“ von einem einheitlichen Zinssatz
auszugehen (Sondervotum S. 236: „1-Monats-Euribor/
25 Bp fest“). Auch das ist schlicht falsch. Die unter der
SoFFin-Garantie seit November 2008 begebenen Anlei-
hen – im Übrigen mit ganz verschiedenen Wertpapier-
kennnummern – hatten ganz unterschiedliche Zinssätze.

Alle vorgenannten Fehler der Opposition werden nicht
davon besser, dass sie in einer vermeintlich einfachen Ta-
belle zusammengerührt werden – ganz im Gegenteil: Die
willkürlich „berechneten“ „Zusatzkosten“ sind ein reines
Fantasieprodukt und ein weiterer Beweis der fehlenden
Finanzkompetenz auf Seiten der Opposition.

Abgesehen von der völlig falschen Berechnung und dem
verkorksten Vergleich muss sich die Opposition entschei-
den: Will sie, dass allein der Staat – und damit die Steuer-
zahler – die Risiken aus der Rettung der HRE tragen und
der private Finanzsektor gänzlich aus seiner Verantwor-
tung entlassen wird? Oder will die Opposition, dass der
private Finanzsektor sich am Risiko der Rettung betei-
ligt? Die Bundesregierung jedenfalls hat sich entschie-
den, den privaten Finanzsektor auch in 2009 weiterhin am
Risiko des Rettungspaketes zu beteiligen.

Das Fazit der Opposition spricht Bände: Eine „weiterge-
hende Untersuchung“ sei nur „möglicherweise erforder-
lich werdend“ – warum „möglicherweise“ und wovon
soll diese Entscheidung noch abhängen? Das Zögern der
Opposition zeigt: Einerseits ist bei diesem Ausschuss
nichts Wesentliches herausgekommen, andererseits ist
auch weiterhin nicht erkennbar, wo überhaupt noch etwas
herauskommen soll. Um dieses Scheitern zu kaschieren,
will die Opposition zumindest die vage Möglichkeit wei-
terer Untersuchungen andeuten.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 249 – Drucksache 16/14000

Sechster Teil
Sondervotum des Vorsitzenden,
Abg. Dr. Hans-Ulrich Krüger
Replik zu Abschnitt D.V des Sondervotums der
Berichterstatter der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Vorsitzende eines Untersuchungsausschusses hat bei
der Leitung der Sitzungen für einen geordneten Ablauf
sowie für ein rechtlich korrektes und faires Verfahren zu
sorgen. Nach § 24 Absatz 5 PUAG hat er als Erster das
Recht, den Zeugen Fragen zu stellen. Der Versuch der Be-
richterstatter der Oppositionsfraktionen, die Wahrneh-
mung dieser Rechte und Pflichten als Parteinahme darzu-
stellen, geht fehl.

Die Zeugenbefragung durch den Vorsitzenden schließt
unmittelbar an die einleitende Darstellung an und dient
„zur Aufklärung und zur Vervollständigung der Aus-
sage“. Sie hat damit die gleiche Funktion wie die Zeugen-
vernehmung insgesamt. Der Vorsitzende ist lediglich der
erste Fragesteller. Das Fragerecht des Vorsitzenden

konnte auch daher zu keiner ungebührlichen zeitlichen
Ausdehnung des Fragerechts einer Fraktion führen, da in
jedem Fall Fragerunden durchgeführt wurden, bis der
Fragebedarf aller Ausschussmitglieder vollständig er-
schöpft war. Der Vorwurf zunehmend rhetorischer Frage-
stellungen in diesem Zusammenhang bleibt unbelegt.

Eingriffe in die Befragungen seitens der übrigen Aus-
schussmitglieder erfolgten ausschließlich, um die Zuläs-
sigkeit der Fragen zu gewährleisten, Vorhalte aus Ver-
schlusssachen in öffentlicher Sitzung zu verhindern oder
eine für die Zeugen vollständig erfassbare Fragestellung
zu erreichen. Auf die Beweiserhebung sind nach Arti-
kel 44 Absatz 2 GG die Vorschriften über den Strafpro-
zess sinngemäß anzuwenden. Hier wie dort muss der
Vorsitzende für ein faires Verfahren sorgen und ihm
kommt eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber den
Zeugen zu.

Der Vorwurf persönlicher Angriffe auf Ausschussmitglie-
der ist gleichfalls nicht belegt, was nicht verwundert, da
er unwahr und somit nicht belegbar ist.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 251 – Drucksache 16/14000

Siebter Teil

Übersichten und Verzeichnisse

A. Verzeichnis der Ausschussdrucksachen

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

1 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:
Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690)
hier insbesondere zu Punkt I und II des Untersuchungsauftra-
ges, durch Beiziehung des Abschlussberichts der Deutschen
Bundesbank über die im Auftrag der BaFin erfolgte Prüfung
der HRE bzw. einzelner Töchter der Finanzholding vom
24. Juni 2008 sowie der Unterlagen, aus denen sich ergibt,
wann dieser Bericht welchen Verwaltungseinheiten innerhalb
des Hauses vorgelegen hat beim Bundesministerium für Finan-
zen (BMF).

30.04.2009 – –

1 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:
Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690)
hier insbesondere zu Punkt I und II des Untersuchungsauftra-
ges, durch Beiziehung des Abschlussberichts der Deutschen
Bundesbank über die im Auftrag der Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgte Prüfung der Hypo
Real Estate Holding AG (HRE) bzw. einzelner Töchter der Fi-
nanzholding vom 24. Juni 2008 sowie der Unterlagen, aus de-
nen sich ergibt, wann dieser Bericht welchen Verwaltungsein-
heiten innerhalb des Hauses vorgelegen hat, beim BMF.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 1

2 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:
Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
durch Beiziehung der Aktenpläne des BMF und der BaFin seit
2003 beim Bundesministerium der Finanzen.

30.04.2009 – –

2 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:
Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
durch Beiziehung der Aktenpläne des Bundesministeriums der
Finanzen (BMF) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht (BaFin) seit 2003 beim BMF sowie bei der BaFin.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 2

3 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:
Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-

30.04.2009 – –
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
durch Beiziehung der Aktenpläne der Deutschen Bundesbank
seit 2003 bei der Deutschen Bundesbank.

Drucksache 16/14000 – 252 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
durch Beiziehung der Aktenpläne der Deutschen Bundesbank
seit 2003 bei der Deutschen Bundesbank.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 3

4 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II, III und IV des Untersuchungs-
auftrages, durch Beiziehung von Sachstandsberichten sowie
der Ermittlungsakten zum Ermittlungsverfahren wegen Markt-
manipulation der Staatsanwaltschaft München (Az. 302 Js
31873/08) und damit zusammenhängenden Ermittlungsverfah-
ren der Staatsanwaltschaft München, soweit rechtlich zulässig,
bei der Staatsanwaltschaft München.

30.04.2009 – –

4 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II, III und IV des Untersuchungs-
auftrages, durch Beiziehung der Sachstandsberichte sowie der
Ermittlungsakten zum Ermittlungsverfahren wegen Markt-
manipulation der Staatsanwaltschaft München (Az. 302 Js
31873/08) und damit zusammenhängenden Ermittlungsverfah-
ren der Staatsanwaltschaft München gegen Organmitglieder
sowie Mitarbeiter der Hypo Real Estate Holding AG (HRE),
soweit rechtlich zulässig, bei der Staatsanwaltschaft München.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 4

5 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690)
durch Beiziehung der Organigramme der Deutschen Bundes-
bank seit 2003 bei der Deutschen Bundesbank.

30.04.2009 – –

5 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690)
durch Beiziehung der Organigramme der Deutschen Bundes-
bank seit 2003 bei der Deutschen Bundesbank.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 5

6 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

30.04.2009 – –

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 253 – Drucksache 16/14000

noch
6

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt IV des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung des Spaltungsplans der
Hypo Vereinsbank vom 26. März 2003 nebst allen Bestandtei-
len, insbesondere der Satzung der Hypo Real Estate Holding
(HRE) beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) bzw.
nachgeordneten Stellen, insbesondere der BaFin.

6 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt IV des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung des Spaltungsplans der
Hypo Vereinsbank AG (HVB) vom 26. März 2003 nebst allen
Bestandteilen, insbesondere der Satzung der Hypo Real Estate
Holding AG (HRE), beim Bundesministerium für Finanzen
(BMF), bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
sicht (BaFin), bei der Finanzmarktstabilisierungsanstalt sowie
bei der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 6

7 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt IV. des Untersuchungsauftrages,
durch Beiziehung der Akten der staatlichen Finanzaufsicht im
Vorfeld der Abspaltung der Hypo Real Estate Group von der
Hypo Vereinsbank, insbesondere derjenigen Akten, die Hin-
weise bzw. Beanstandungen der Finanzaufsicht im Vorfeld der
Abspaltung hinsichtlich der abgespalteten Geschäftsbereiche
der Hypo Vereinsbank und ihrer Töchter enthalten, beim Bun-
deskanzleramt.

30.04.2009 – –

7 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt IV. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der Akten der staatlichen Finanzaufsicht im
Vorfeld der Abspaltung der Hypo Real Estate Holding AG
(HRE) von der Hypo Vereinsbank AG (HVB), insbesondere
derjenigen Akten, die Hinweise bzw. Beanstandungen der Fi-
nanzaufsicht im Vorfeld der Abspaltung hinsichtlich der abge-
spalteten Geschäftsbereiche der HVB und ihrer Töchter enthal-
ten, beim Bundeskanzleramt.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 7

8 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

30.04.2009 – –

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Drucksache 16/14000 – 254 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

noch
8

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt IV. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der Akten der staatlichen Finanzaufsicht im
Vorfeld der Abspaltung der Hypo Real Estate Group von der
Hypo Vereinsbank, insbesondere derjenigen Akten, die Hin-
weise bzw. Beanstandungen der Finanzaufsicht im Vorfeld der
Abspaltung hinsichtlich der abgespalteten Geschäftsbereiche
der Hypo Vereinsbank und ihrer Töchter enthalten, beim Bun-
desministerium der Finanzen (einschließlich Sonderfonds Fi-
nanzmarktstabilisierung und Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht).

8 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt IV. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der Akten der staatlichen Finanzaufsicht im
Vorfeld der Abspaltung der Hypo Real Estate Holding AG
(HRE) von der Hypo Vereinsbank AG (HVB), insbesondere
derjenigen Akten, die Hinweise bzw. Beanstandungen der
Finanzaufsicht im Vorfeld der Abspaltung hinsichtlich der ab-
gespalteten Geschäftsbereiche der HVB und ihrer Töchter ent-
halten, beim Bundesministerium der Finanzen, bei der Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sowie bei der
Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 8

9 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt IV. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der Akten der staatlichen Finanzaufsicht im
Vorfeld der Abspaltung der Hypo Real Estate Group von der
Hypo Vereinsbank, insbesondere derjenigen Akten, die Hin-
weise bzw. Beanstandungen der Finanzaufsicht im Vorfeld der
Abspaltung hinsichtlich der abgespalteten Geschäftsbereiche
der Hypo Vereinsbank und ihrer Töchter enthalten, beim Bun-
desministerium für Wirtschaft und Technologie.

30.04.2009 – –

9 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt IV. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der Akten der staatlichen Finanzaufsicht im
Vorfeld der Abspaltung der Hypo Real Estate Holding AG
(HRE) von der Hypo Vereinsbank AG (HVB), insbesondere
derjenigen Akten, die Hinweise bzw. Beanstandungen der Fi-
nanzaufsicht im Vorfeld der Abspaltung hinsichtlich der abge-
spalteten Geschäftsbereiche der HVB und ihrer Töchter enthal-

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 9

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
ten, beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 255 – Drucksache 16/14000

10 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt IV. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der Akten der staatlichen Finanzaufsicht im
Vorfeld der Abspaltung der Hypo Real Estate Group von der
Hypo Vereinsbank, insbesondere derjenigen Akten, die Hin-
weise bzw. Beanstandungen der Finanzaufsicht im Vorfeld der
Abspaltung hinsichtlich der abgespalteten Geschäftsbereiche
der Hypo Vereinsbank und ihrer Töchter enthalten, bei der
Deutschen Bundesbank.

30.04.2009 – –

10 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt IV. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der Akten der staatlichen Finanzaufsicht im
Vorfeld der Abspaltung der Hypo Real Estate Holding AG
(HRE) von der Hypo Vereinsbank AG (HVB), insbesondere
derjenigen Akten, die Hinweise bzw. Beanstandungen der
Finanzaufsicht im Vorfeld der Abspaltung hinsichtlich der ab-
gespalteten Geschäftsbereiche der HVB und ihrer Töchter ent-
halten, bei der Deutschen Bundesbank.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 10

11 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung aller Ad Hoc Mitteilungen
der HRE Group beim Bundesministerium der Finanzen (BMF)
bzw. nachgeordneten Stellen, insbesondere der BaFin.

30.04.2009 – –

11 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung aller Ad Hoc Mitteilungen
der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) beim Bundesminis-
terium der Finanzen (BMF), bei der Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht (BaFin), bei der Finanzmarktstabilisie-
rungsanstalt sowie bei der Bundesrepublik Deutschland –
Finanzagentur GmbH.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 11

12 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

30.04.2009 – –

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Drucksache 16/14000 – 256 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

noch
12

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt III. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der gesamten Akten betreffend die Auswei-
tung der Beaufsichtigung von Finanzholding-Gesellschaft
(einschließlich etwaiger Auftragsarbeiten), insbesondere die
gesamte Korrespondenz zwischen dem Bundesministerium
der Finanzen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
aufsicht sowie gegebenenfalls der Deutschen Bundesbank im
Vorfeld der Novellierungsvorschläge gegen Ende Mai 2007,
insbesondere die Vorschläge für eine Novellierung der Auf-
sichtsvorschriften Ende Mai 2007, insbesondere die den
Novellierungsvorschlägen nachfolgende Korrespondenz zwi-
schen dem Bundesministerium der Finanzen und der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, sowie insbe-
sondere aller Dokumente, die sich im Zusammenhang mit der
Ausweitung der Beaufsichtigung mit der Hypo Real Estate
Group befassen beim Bundesministerium der Finanzen (ein-
schließlich Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung und Bun-
desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

12 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt III. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der gesamten Akten betreffend die Auswei-
tung der Beaufsichtigung von Finanzholding-Gesellschaft (ein-
schließlich etwaiger Auftragsarbeiten), insbesondere die ge-
samte Korrespondenz zwischen dem Bundesministerium der
Finanzen (BMF) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht (BaFin) sowie gegebenenfalls der Deutschen
Bundesbank im Vorfeld der Novellierungsvorschläge gegen
Ende Mai 2007, insbesondere die Vorschläge für eine Novellie-
rung der Aufsichtsvorschriften Ende Mai 2007, insbesondere
die den Novellierungsvorschlägen nachfolgende Korrespon-
denz zwischen dem BMF und der BaFin, sowie insbesondere
aller Dokumente, die sich im Zusammenhang mit der Auswei-
tung der Beaufsichtigung mit der Hypo Real Estate Holding
AG (HRE) befassen, beim BMF, bei der BaFin, bei der Finanz-
marktstabilisierungsanstalt sowie bei der Bundesrepublik
Deutschland – Finanzagentur GmbH.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 12

13 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt III. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der gesamten Akten betreffend die Auswei-
tung der Beaufsichtigung von Finanzholding-Gesellschaft (ein-
schließlich etwaiger Auftragsarbeiten),insbesondere die ge-
samte Korrespondenz zwischen dem Bundesministerium der
Finanzen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-

30.04.2009 – –

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
sicht sowie gegebenenfalls der Deutschen Bundesbank im Vor-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 257 – Drucksache 16/14000

noch
13

feld der Novellierungsvorschläge gegen Ende Mai 2007, insbe-
sondere die Vorschläge für eine Novellierung der Aufsichts-
vorschriften Ende Mai 2007,insbesondere die den Novellie-
rungsvorschlägen nachfolgende Korrespondenz zwischen dem
Bundesministerium der Finanzen und der Bundesanstalt für Fi-
nanzdienstleistungsaufsicht, sowie insbesondere aller Doku-
mente, die sich im Zusammenhang mit der Ausweitung der Be-
aufsichtigung mit der Hypo Real Estate Group befassen bei der
Deutschen Bundesbank.

13 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt III. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der gesamten Akten betreffend die Auswei-
tung der Beaufsichtigung von Finanzholding-Gesellschaft (ein-
schließlich etwaiger Auftragsarbeiten), insbesondere die ge-
samte Korrespondenz zwischen dem Bundesministerium der
Finanzen (BMF) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht (BaFin) sowie gegebenenfalls der Deutschen
Bundesbank im Vorfeld der Novellierungsvorschläge gegen
Ende Mai 2007, insbesondere die Vorschläge für eine Novellie-
rung der Aufsichtsvorschriften Ende Mai 2007, insbesondere
die den Novellierungsvorschlägen nachfolgende Korrespon-
denz zwischen dem BMF und der BaFin, sowie insbesondere
aller Dokumente, die sich im Zusammenhang mit der Auswei-
tung der Beaufsichtigung mit der Hypo Real Estate Holding
AG (HRE) befassen, bei der Deutschen Bundesbank.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 13

14 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu Punkt IV des Unter-
suchungsauftrages durch Beiziehung aller Unterlagen des Bun-
desfinanzministeriums (BMF) bzw. nachgeordneter Behörden
und der Bundesbank im Zusammenhang mit extern vergebenen
Aufträgen zur Abspaltung der HRE von der HVB beim BMF
bzw. nachgeordneten Behörden sowie der Bundesbank.

30.04.2009 – –

14 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu Punkt IV des Unter-
suchungsauftrages durch Beiziehung aller Unterlagen des Bun-
desfinanzministeriums (BMF), der Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht, der Finanzmarktstabilisierungsanstalt,
der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH und
der Bundesbank im Zusammenhang mit extern vergebenen
Aufträgen zur Abspaltung der Hypo Real Estate Holding AG

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 14

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Drucksache 16/14000 – 258 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

noch
14 neu

(HRE) von der Hypo Vereinsbank AG (HVB) beim BMF, bei
der BaFin, bei der Finanzmarktstabilisierungsanstalt, bei der
Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH sowie bei
der Bundesbank.

15 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt IV des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung des Prüfberichts der
KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München („KPMG“), zur
Bilanz der HVB AG vom 31. Dezember 2002, auf den sich de-
ren uneingeschränkter Bestätigungsvermerk als Abschlussprü-
ferin der HVB AG gestützt hat, beim BMF bzw. nachgeordne-
ten Stellen, insbesondere der BaFin.

30.04.2009 – –

15 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt IV des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung des Prüfberichts der
KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München („KPMG“), zur
Bilanz der Hypo Vereinsbank AG (HVB) vom 31. Dezember
2002, auf den sich deren uneingeschränkter Bestätigungsver-
merk als Abschlussprüferin der HVB gestützt hat, beim Bun-
desministerium der Finanzen (BMF), bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie bei der Bundesre-
publik Deutschland – Finanzagentur GmbH.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 15

16 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt III. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der Akten, die für die Erarbeitung der erfor-
derlichen Rechtsgrundlagen im Zuge der Novellierung der Be-
aufsichtigung von Finanzholding-Gesellschaften angefertigt
wurden, beim Bundesministerium der Finanzen (einschließlich
Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung und Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht).

30.04.2009 – –

16 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt III. des Untersuchungsauftrages

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 16

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
durch Beiziehung der Akten, die für die Erarbeitung der er-
forderlichen Rechtsgrundlagen im Zuge der Novellierung der
Beaufsichtigung von Finanzholding-Gesellschaften angefertigt

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 259 – Drucksache 16/14000

noch
16 neu

wurden, beim Bundesministerium der Finanzen (BMF), bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), bei
der Finanzmarktstabilisierungsanstalt sowie bei der Bundesre-
publik Deutschland – Finanzagentur GmbH.

17 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt III. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der Akten, die für die Erarbeitung der erfor-
derlichen Rechtsgrundlagen im Zuge der Novellierung der Be-
aufsichtigung von Finanzholding-Gesellschaften angefertigt
wurden, bei der Deutschen Bundesbank.

30.04.2009 – –

17 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt III. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der Akten, die für die Erarbeitung der erfor-
derlichen Rechtsgrundlagen im Zuge der Novellierung der Be-
aufsichtigung von Finanzholding-Gesellschaften angefertigt
wurden, bei der Deutschen Bundesbank.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 17

18 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages durch Beiziehung der Risikoberichte der ver-
schiedenen Risk Offices innerhalb der HRE-Gruppe seit deren
Gründung, insbesondere diejenigen betreffend Liquidität, Li-
quiditätsvorsorge und Refinanzierung, bei der HRE-Gruppe.

30.04.2009 – –

18 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages durch Herausgabe der Risikoberichte der ver-
schiedenen Risk Offices innerhalb der Hypo Real Estate Hol-
ding AG (HRE) seit deren Gründung, insbesondere diejenigen
betreffend Liquidität, Liquiditätsvorsorge und Refinanzierung,
seitens der HRE.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 18

19 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

30.04.2009 – –

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Drucksache 16/14000 – 260 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

noch
19

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen zur
Korrespondenz des BMF sowie nachgeordneter Stellen mit der
EU-Kommission im Zusammenhang mit den staatlichen Ret-
tungsmaßnahmen für die HRE-Gruppe beim BMF sowie nach-
geordneten Stellen, insbesondere SoFFin.

19 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen zur
Korrespondenz des Bundesministeriums der Finanzen (BMF),
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der
Finanzmarktstabilisierungsanstalt und der Bundesrepublik
Deutschland – Finanzagentur GmbH mit der EU-Kommission
im Zusammenhang mit den staatlichen Rettungsmaßnahmen
für die Hypo Real Estate Holding AG (HRE) und verbundene
Unternehmen beim Bundeswirtschaftsministerium, beim BMF,
bei der BaFin, bei der Finanzmarktstabilisierungsanstalt sowie
bei der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 19

20 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II. des Untersuchungsauftrages,
durch Beiziehung der Gesamtheit von Akten, insbesondere
rechtsverbindliche Verträge zwischen Dritten und Institutionen
des Bundes, Erlasse und Anweisungen des Bundesministe-
riums der Finanzen gegenüber Institutionen des Bundes,
Auftragsarbeiten durch Veranlassung von Institutionen des
Bundes, interministerielle und Behördenkorrespondenz, Be-
richtsunterlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
aufsicht und der Deutschen Bundesbank an Bundesministerien,
Notifizierungsunterlagen bei der Europäischen Kommission,
sowie Verlaufs- und Ergebnisprotokolle aus schriftlichen, fern-
mündlichen und persönlichen Verhandlungen zwischen dem
Bundesministerium der Finanzen und Institutionen des Bundes
respektive Dritten, die in einem Sachzusammenhang zu den im
September/Oktober 2008 veranlassten Stützungsmaßnahmen
der Hypo Real Estate Holding AG stehen, bei der Bundesregie-
rung und nachgeordneten Institutionen des Bundes.

30.04.2009 – –

20 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II. des Untersuchungsauftrages,

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 20

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
durch Beiziehung der Gesamtheit von Akten, – insbesondere
rechtsverbindliche Verträge zwischen Dritten und Institutionen

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 261 – Drucksache 16/14000

noch
20 neu

des Bundes, Erlasse und Anweisungen des Bundesministe-
riums der Finanzen (BMF) gegenüber Institutionen des Bun-
des, Auftragsarbeiten durch Veranlassung von Institutionen des
Bundes, interministerielle und Behördenkorrespondenz, Be-
richtsunterlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
aufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank an Bundes-
ministerien, Notifizierungsunterlagen bei der Europäischen
Kommission sowie Verlaufs- und Ergebnisprotokolle aus
schriftlichen, fernmündlichen und persönlichen Verhandlungen
zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und Institutio-
nen des Bundes respektive Dritten –, die in einem Sachzusam-
menhang zu den im September/Oktober 2008 veranlassten
Stützungsmaßnahmen der Hypo Real Estate Holding AG
(HRE) samt verbundener Unternehmen stehen,

beim Bundeskanzleramt, beim BMF, bei der BaFin, bei der Fi-
nanzmarktstabilisierungsanstalt, bei der Bundesrepublik
Deutschland – Finanzagentur GmbH, bei der Deutschen Bun-
desbank, beim Bundeswirtschaftsministerium sowie beim
Bundesjustizministerium.

21 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu Punkt IV des Unter-
suchungsauftrages durch Beiziehung aller Unterlagen des
Bundesfinanzministeriums, die im Zusammenhang mit der
Abspaltung der HRE von der Hypo Vereinsbank beim Bun-
desministerium der Finanzen (BMF) und nachgeordneten
Stellen stehen, beim BMF bzw. dessen nachgeordneten Stel-
len.

30.04.2009 – –

21 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu Punkt IV des Unter-
suchungsauftrages durch Beiziehung aller Unterlagen des Bun-
desministeriums der Finanzen (BMF), der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesrepublik
Deutschland – Finanzagentur GmbH, die im Zusammenhang
mit der Abspaltung der Hypo Real Estate Holding AG (HRE)
von der Hypo Vereinsbank AG (HVB) stehen, beim BMF, bei
der BaFin sowie bei der Bundesrepublik Deutschland – Fi-
nanzagentur GmbH.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 21

22 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu Punkt II des Untersu-

30.04.2009 – –

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
chungsauftrages durch Beiziehung der gesamten Akten betref-

Drucksache 16/14000 – 262 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

noch
22

fend die Verhandlungen zur Rettung bzw. Stützung der Hypo
Real Estate Group,

darunter insbesondere diejenigen Akten, die für die Vorberei-
tung und Durchführung der Verhandlungen am 29. September
2008 angefertigt und/oder verwendet wurden (einschließlich
etwaiger Auftragsarbeiten), hierbei speziell die gesamte Doku-
mentation über die Vergabe von Garantien, Bürgschaften, Ei-
genkapital, stillen Einlagen und ähnlichem, sämtliche Unterla-
gen zur Due Diligence der Hypo Real Estate Group sowie das
Verhandlungsprotokoll vom 29. September 2008,

darunter insbesondere diejenigen Akten, die für die Vorberei-
tung und Durchführung der weiteren Stützungsmaßnahmen
unter Inanspruchnahme des Finanzmarktstabilisierungsfonds
angefertigt und/oder verwendet (einschließlich etwaiger Auf-
tragsarbeiten), hierbei speziell die gesamte Dokumentation
über die Vergabe von Garantien, Bürgschaften, Eigenkapital,
stillen Einlagen und ähnlichem sowie sämtliche Unterlagen zur
Due Diligence der Hypo Real Estate Group,

beim Bundesministerium der Finanzen (einschließlich Sonder-
fonds Finanzmarktstabilisierung und Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht).

22 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages durch Beiziehung der gesamten Akten betref-
fend die Verhandlungen zur Rettung bzw. Stützung der Hypo
Real Estate Holding AG (HRE) samt verbundener Unterneh-
men,

darunter insbesondere diejenigen Akten, die für die Vorberei-
tung und Durchführung der Verhandlungen am 29. September
2008 angefertigt und/oder verwendet wurden (einschließlich
etwaiger Auftragsarbeiten), hierbei speziell die gesamte Doku-
mentation über die Vergabe von Garantien, Bürgschaften, Ei-
genkapital, stillen Einlagen und ähnlichem, sämtliche Unterla-
gen zur Due Diligence der HRE (ggf. samt verbundener
Unternehmen) sowie das Verhandlungsprotokoll vom 29. Sep-
tember 2008,

darunter insbesondere diejenigen Akten, die für die Vorberei-
tung und Durchführung der weiteren Stützungsmaßnahmen
unter Inanspruchnahme des Finanzmarktstabilisierungsfonds
angefertigt und/oder verwendet (einschließlich etwaiger Auf-
tragsarbeiten), hierbei speziell die gesamte Dokumentation
über die Vergabe von Garantien, Bürgschaften, Eigenkapital,
stillen Einlagen und ähnlichem sowie sämtliche Unterlagen zur
Due Diligence HRE (ggf. samt verbundener Unternehmen),

beim Bundesministerium der Finanzen (BMF), bei der Bun-
desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und bei
der Finanzmarktstabilisierungsanstalt.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 22

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 263 – Drucksache 16/14000

23 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:
Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages durch Beiziehung der gesamten Akten betref-
fend die Verhandlungen zur Rettung bzw. Stützung der Hypo
Real Estate Group,

darunter insbesondere diejenigen Akten, die für die Vorberei-
tung und Durchführung der Verhandlungen am 29. September
2008 angefertigt und/oder verwendet wurden (einschließlich
etwaiger Auftragsarbeiten), hierbei speziell die gesamte Doku-
mentation über die Vergabe von Garantien, Bürgschaften, Ei-
genkapital, stillen Einlagen und ähnlichem, sämtliche Unterla-
gen zur Due Diligence der Hypo Real Estate Group sowie das
Verhandlungsprotokoll vom 29. September 2008,

darunter insbesondere diejenigen Akten, die für die Vorberei-
tung und Durchführung der weiteren Stützungsmaßnahmen
unter Inanspruchnahme des Finanzmarktstabilisierungsfonds
angefertigt und/oder verwendet (einschließlich etwaiger Auf-
tragsarbeiten), hierbei speziell die gesamte Dokumentation
über die Vergabe von Garantien, Bürgschaften, Eigenkapital,
stillen Einlagen und ähnlichem sowie sämtliche Unterlagen zur
Due Diligence der Hypo Real Estate Group,
bei der Deutschen Bundesbank.

30.04.2009 – –

23 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:
Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages durch Beiziehung der gesamten Akten betref-
fend die Verhandlungen zur Rettung bzw. Stützung der Hypo
Real Estate Holding AG (HRE) samt verbundener Unternehmen,

darunter insbesondere diejenigen Akten, die für die Vorberei-
tung und Durchführung der Verhandlungen am 29. September
2008 angefertigt und/oder verwendet wurden (einschließlich
etwaiger Auftragsarbeiten), hierbei speziell die gesamte Doku-
mentation über die Vergabe von Garantien, Bürgschaften, Ei-
genkapital, stillen Einlagen und ähnlichem, sämtliche Unterla-
gen zur Due Diligence der HRE (ggf. samt verbundener
Unternehmen), sowie das Verhandlungsprotokoll vom 29. Sep-
tember 2008,

darunter insbesondere diejenigen Akten, die für die Vorberei-
tung und Durchführung der weiteren Stützungsmaßnahmen un-
ter Inanspruchnahme des Finanzmarktstabilisierungsfonds an-
gefertigt und/oder verwendet (einschließlich etwaiger
Auftragsarbeiten), hierbei speziell die gesamte Dokumentation
über die Vergabe von Garantien, Bürgschaften, Eigenkapital,
stillen Einlagen und ähnlichem sowie sämtliche Unterlagen zur
Due Diligence der HRE (ggf. samt verbundener Unternehmen),

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 23

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
bei der Deutschen Bundesbank.

Drucksache 16/14000 – 264 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

24 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II. des Untersuchungsauftrages,
durch Beiziehung sämtlicher Berichte der BaFin, einschließ-
lich Zwischenberichte, zur Prüfung der HRE und ihrer Töchter
beim Bundesministerium der Finanzen.

30.04.2009 – –

24 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II. des Untersuchungsauftrages,
durch Beiziehung sämtlicher Berichte der Bundesanstalt für Fi-
nanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), einschließlich Zwischen-
berichte, zur Prüfung der Hypo Real Estate Holding AG (HRE)
und ihrer Töchter beim Bundesministerium der Finanzen
(BMF).

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 24

25 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages durch Beiziehung der Bilanzen, testierten Ab-
schlussberichte, einschließlich der nicht veröffentlichten Teil-
prüfungsberichte, der Wirtschaftsprüfer seit Gründung der
HRE-Gruppe bei der HRE-Gruppe.

30.04.2009 – –

25 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages durch Herausgabe der Bilanzen, testierten Ab-
schlussberichte, einschließlich der nicht veröffentlichten Teil-
prüfungsberichte, der Wirtschaftsprüfer seit Gründung der
Hypo Real Estate Holding AG (HRE) seitens der HRE.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 25

26 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt IV des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung der der Abspaltung der
HRE zugrunde gelegten Bilanz der Hypo Vereinsbank AG
(HVB) zum 31. Dezember 2002 beim BMF bzw. nachgeordne-
ten Stellen, insbesondere der BaFin.

30.04.2009 – –

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 265 – Drucksache 16/14000

26 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt IV des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung der der Abspaltung der
Hypo Real Estate Holding AG (HRE) zugrunde gelegten
Bilanz der Hypo Vereinsbank AG (HVB) zum 31. Dezember
2002 beim Bundesministerium der Finanzen (BMF), bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie
Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 26

27 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen zu
durch das BMF bzw. ihm nachgeordnete Behörden im Vorfeld
der Stützungsmaßnahmen für die HRE 29. September bzw.
5. Oktober 2008 durchgeführte „Due Diligence“, bei dem
BMF bzw. nachgeordneten Behörden.

30.04.2009 – –

27 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen zu
einer durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF),
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba-
Fin), durch die Finanzmarktstabilisierungsanstalt und durch
die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH im
Vorfeld der Stützungsmaßnahmen für die Hypo Real Estate
Holding AG (HRE) am 29. September bzw. 5. Oktober 2008
durchgeführten „Due Diligence“, bei dem BMF, bei der BaFin,
bei der Finanzmarktstabilisierungsanstalt sowie bei der Bun-
desrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 27

28 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt III. des Untersuchungsauftrages,
durch Beiziehung sämtlicher Akten des Bundesministeriums
der Finanzen und der BaFin zur Thematik der Einbeziehung
von Finanzholdings in die staatliche Aufsicht beim Bundesmi-
nisterium der Finanzen (einschließlich Sonderfonds Finanz-
marktstabilisierung und Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht).

30.04.2009 – –

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Drucksache 16/14000 – 266 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

28 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt III. des Untersuchungsauftrages,
durch Beiziehung sämtlicher Akten des Bundesministeriums
der Finanzen (BMF), der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht (BaFin) sowie der Finanzmarktstabilisierungsan-
stalt zur Thematik der Einbeziehung von Finanzholdings in die
staatliche Aufsicht beim BMF, bei der BaFin sowie bei der Fi-
nanzmarktstabilisierungsanstalt.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 28

29 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt III. des Untersuchungsauftrages,
durch Beiziehung sämtlicher Akten des Bundesministeriums
der Finanzen und der BaFin zur Thematik der Einbeziehung
von Finanzholdings in die staatliche Aufsicht bei der Deut-
schen Bundesbank.

30.04.2009 – –

29 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt III. des Untersuchungsauftrages,
durch Beiziehung sämtlicher Akten des Bundesministeriums
der Finanzen (BMF), der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht (BaFin), der Finanzmarktstabilisierungsanstalt
sowie der Deutschen Bundesbank zur Thematik der Einbezie-
hung von Finanzholdings in die staatliche Aufsicht bei der
Deutschen Bundesbank.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 29

30 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
durch Beiziehung sämtlicher Erlasse und Weisungen des BMF,
die die Thematik des Untersuchungsauftrages betreffen, beim
Bundesministerium der Finanzen.

30.04.2009 – –

30 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
durch Beiziehung sämtlicher Erlasse und Weisungen des Bun-
desministeriums der Finanzen (BMF), die die Thematik des
Untersuchungsauftrages betreffen, beim BMF.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 30

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 267 – Drucksache 16/14000

31 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu Punkt II des Unter-
suchungsauftrages durch Beiziehung aller Unterlagen zu Gre-
mienbeschlüssen im BMF sowie nachgeordneten Stellen mit
Bezug auf die HRE-Gruppe im Zeitraum Januar bis Dezember
2008 beim Bundesministerium der Finanzen (einschließlich
Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung und Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht).

30.04.2009 – –

31 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6 Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages durch Beiziehung aller Unterlagen und Akten-
notizen zu Gremiumsbeschlüssen (z. B. Protokolle von
gemeinsamen Besprechungen von Versicherungs- und Banken-
aufsicht) im Bundesministerium der Finanzen (BMF), in der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), in der
Finanzmarktstabilisierungsanstalt sowie der Bundesrepublik
Deutschland – Finanzagentur GmbH mit Bezug auf die Hypo
Real Estate Holding AG (HRE) im Zeitraum Januar bis De-
zember 2008 beim BMF, bei der BaFin, bei der Finanzmarkt-
stabilisierungsanstalt sowie bei der Bundesrepublik Deutsch-
land – Finanzagentur GmbH.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 31

32 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II. des Untersuchungsauftrages,
durch Beiziehung der Gesamtheit von Akten, insbesondere
rechtsverbindliche Verträge zwischen der Hypo Real Estate
Holding AG respektive mit ihr verbundener Unternehmen und
Institutionen des Bundes, die einen abschließenden Überblick
über das wirtschaftliche Engagement von Institutionen des
Bundes aus Vertragsbeziehungen mit der Gruppe in den Jahren
2003 bis einschließlich 2008 ermöglichen, bei der Bundesre-
gierung und nachgeordneten Institutionen des Bundes.

30.04.2009 – –

32 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II. des Untersuchungsauftrages,
durch Beiziehung der Gesamtheit von Akten, insbesondere
rechtsverbindliche Verträge zwischen der Hypo Real Estate

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 –

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Drucksache 16/14000 – 268 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

noch
32 neu

Holding AG (HRE) respektive mit ihr verbundener Unterneh-
men und Institutionen des Bundes, die einen abschließenden
Überblick über das wirtschaftliche Engagement von Institutio-
nen des Bundes aus Vertragsbeziehungen mit der HRE in den
Jahren 2003 bis einschließlich 2008 ermöglichen, bei der Bun-
desregierung und nachgeordneten Institutionen des Bundes.

32 a Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 14. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II. des Untersuchungskomplexes,
durch Beiziehung der Gesamtheit von Akten, insbesondere
rechtsverbindliche Verträge zwischen der Hypo Real Estate
Holding AG (HRE) respektive mit ihr verbundener Unterneh-
men und der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau, der Bundes-
republik Deutschland – Finanzagentur GmbH, der Bundesa-
gentur für Arbeit, dem Versorgungswerk des Bundes und der
Länder (VBL), der Deutschen Bundesbank, der Deutschen
Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See, die einen abschließenden Überblick
über das wirtschaftliche Engagement von Institutionen des
Bundes aus Vertragsbeziehungen mit der HRE zum Stichtag
28. September 2008 ermöglichen, bei der Bundesregierung und
der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau, der Bundesrepublik
Deutschland – Finanzagentur GmbH, der Bundesagentur für
Arbeit, dem Versorgungswerk des Bundes und der Länder
(VBL), der Deutschen Bundesbank, der Deutschen Rentenver-
sicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knapp-
schaft-Bahn-See.

14.05.2009 14.05.2009 70
(Korr.)

32 b Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 14. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II. des Untersuchungskomplexes,
durch Beiziehung der Gesamtheit von Akten, insbesondere
rechtsverbindliche Verträge zwischen der Hypo Real Estate
Holding AG (HRE) respektive mit ihr verbundener Unterneh-
men und öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes, die
einen abschließenden Überblick über das wirtschaftliche Enga-
gement von Institutionen des Bundes aus Vertragsbeziehungen
mit der HRE zum Stichtag 28. September 2008 ermöglichen,
bei der Bundesregierung und nachgeordneten öffentlich-recht-
lichen Institutionen.

14.05.2009 14.05.2009 71

32 c Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 14. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II. des Untersuchungskomplexes,
durch Beiziehung der Gesamtheit von Akten, insbesondere

14.05.2009 14.05.2009 72

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
rechtsverbindliche Verträge zwischen der Hypo Real Estate

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 269 – Drucksache 16/14000

noch
32 c

Holding AG (HRE) respektive mit ihr verbundener Unterneh-
men und privatrechtlichen Institutionen des Bundes, die einen
abschließenden Überblick über das wirtschaftliche Engage-
ment von Institutionen des Bundes aus Vertragsbeziehungen
mit der HRE zum Stichtag 28. September 2008 ermöglichen,
bei der Bundesregierung und nachgeordneten privatrechtlichen
Institutionen.

33 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der Akten, die für die Vorbereitung der Ge-
spräche des Bundesministers der Finanzen mit den Fraktionen
des Deutschen Bundestages, einschließlich der Einzelgesprä-
che mit den „Spitzen“ der einzelnen Fraktionen, angefertigt
wurden (einschließlich etwaiger Auftragsarbeiten) beim Bun-
desministerium der Finanzen (einschließlich Sonderfonds Fi-
nanzmarktstabilisierung und Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht).

30.04.2009 – –

33 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der Akten, die für die Vorbereitung der Ge-
spräche des Bundesministers der Finanzen mit den Fraktionen
des Deutschen Bundestages, einschließlich der Einzelgesprä-
che mit den „Spitzen“ der einzelnen Fraktionen, angefertigt
wurden (einschließlich etwaiger Auftragsarbeiten), beim Bun-
desministerium der Finanzen (BMF), bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), bei der Finanzmarkt-
stabilisierungsanstalt sowie bei der Bundesrepublik Deutsch-
land – Finanzagentur GmbH.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 32

34 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen, aus denen sich die
Gläubigerstruktur der HRE zum Zeitpunkt der ersten Rettungs-
maßnahmen am 29. September 2008 ergibt, beim BMF sowie
nachgeordneten Stellen, insbesondere SoFFin.

30.04.2009 – –

34 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 33

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II. des Untersuchungsauftrages

Drucksache 16/14000 – 270 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

noch
34 neu

durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen, aus denen sich die
Gläubigerstruktur der Hypo Real Estate Holding AG (HRE)
zum Zeitpunkt der ersten Rettungsmaßnahmen am 29. Septem-
ber 2008 ergibt, beim Bundesministerium der Finanzen
(BMF), bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
sicht (BaFin), bei der Finanzmarktstabilisierungsanstalt sowie
bei der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH.

35 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der Akten, die für die Vorbereitung der Ge-
spräche des Bundesministers der Finanzen mit den Fraktionen
des Deutschen Bundestages, einschließlich der Einzelgesprä-
che mit den „Spitzen“ der einzelnen Fraktionen, angefertigt
wurden (einschließlich etwaiger Auftragsarbeiten) bei der
Deutschen Bundesbank.

30.04.2009 – –

35 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der Akten, die für die Vorbereitung der Ge-
spräche des Bundesministers der Finanzen mit den Fraktionen
des Deutschen Bundestages, einschließlich der Einzelgesprä-
che mit den „Spitzen“ der einzelnen Fraktionen, angefertigt
wurden (einschließlich etwaiger Auftragsarbeiten), bei der
Deutschen Bundesbank.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 34

36 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt IV des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung des Börsenzulassungspros-
pekts der Erstemission der HRE vom 19. September 2003 beim
Bundesministerium für Finanzen (BMF) bzw. nachgeordneten
Stellen, insbesondere der BaFin.

30.04.2009 – –

36 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt IV des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung des Börsenzulassungspros-
pekts der Erstemission der Hypo Real Estate Holding AG
(HRE) vom 19. September 2003 beim Bundesministerium der

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 35

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
Finanzen (BMF), bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht (BaFin), bei der Finanzmarktstabilisierungsan-
stalt sowie bei der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagen-
tur GmbH.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 271 – Drucksache 16/14000

37 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung der Korrespondenz zwi-
schen der Deutschen Bundesbank, der Europäischen Zentral-
bank und der HRE zur Gewährung und Inanspruchnahme von
Liquiditätsfazilitäten des Europäischen Systems der Zentral-
banken durch die HRE und die Hereinnahme von Wertpapieren
der HRE und HRE-besicherter Wertpapiere als Sicherheiten im
Refinanzierungsgeschäft und der mit dieser Korrespondenz im
Zusammenhang stehenden hausinternen Unterlagen bei der
Deutschen Bundesbank und der Europäischen Zentralbank.

30.04.2009 – –

37 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung der Korrespondenz zwi-
schen der Deutschen Bundesbank, der Europäischen Zentral-
bank und der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) zur
Gewährung und Inanspruchnahme von Liquiditätsfazilitäten
des Europäischen Systems der Zentralbanken durch die HRE
und die Hereinnahme von Wertpapieren der HRE und HRE-be-
sicherter Wertpapiere als Sicherheiten im Refinanzierungsge-
schäft und der mit dieser Korrespondenz im Zusammenhang
stehenden hausinternen Unterlagen bei der Deutschen Bundes-
bank; und indem die Europäische Investitionsbank, Luxem-
burg (EIB) höflichst gebeten wird, zu eben genanntem Vorgang
die entsprechende Korrespondenz an den Untersuchungsaus-
schuss herauszugeben.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 36

38 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Präambel und Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Korrespondenz
des BMF bzw. nachgeordneter Stellen mit J. Christopher
Flowers bzw. der J. C. Flowers & Company im Hinblick auf
die HRE beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) bzw.
nachgeordneten Stellen.

30.04.2009 – –

38 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Präambel und Punkt II des Untersu-

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 37

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Korrespondenz

Drucksache 16/14000 – 272 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

noch
38 neu

des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), der Bundesan-
stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Finanz-
marktstabilisierungsanstalt sowie der Bundesrepublik Deutsch-
land – Finanzagentur GmbH mit J. Christopher Flowers bzw.
der J. C. Flowers & Company im Hinblick auf die Hypo Real
Estate Holding AG (HRE) beim Bundesministerium für Finan-
zen (BMF), bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
aufsicht (BaFin), bei der Finanzmarktstabilisierungsanstalt so-
wie bei der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur
GmbH.

39 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen zur
Korrespondenz des BMF und nachgeordneter Stellen mit in-
und ausländischen Finanzinstituten und Regierungsstellen, ein-
schließlich den Landes- und Staatsregierungen der Bundeslän-
der sowie den Landesbanken, bezüglich Liquiditätssicherungs-
maßnahmen für die HRE-Gruppe seit Beginn des Jahres 2008
beim BMF sowie nachgeordneten Stellen, insbesondere BaFin
und SoFFin.

30.04.2009 – –

39 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen zur
Korrespondenz des Bundesministeriums der Finanzen (BMF),
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
der Finanzmarktstabilisierungsanstalt sowie der Bundesrepub-
lik Deutschland – Finanzagentur GmbH mit in- und ausländi-
schen Finanzinstituten und Regierungsstellen, einschließlich
den Landes- und Staatsregierungen der Bundesländer sowie
den Landesbanken, bezüglich Liquiditätssicherungsmaßnah-
men für die Hypo Real Estate Holding AG (HRE) seit Beginn
des Jahres 2008 beim BMF, bei der BaFin, bei der Finanz-
marktstabilisierungsanstalt sowie bei der Bundesrepublik
Deutschland – Finanzagentur GmbH.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 38

40 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen zur
Korrespondenz des BMF und nachgeordneter Stellen mit in-
und ausländischen Finanzinstituten und Regierungsstellen be-
züglich Liquiditätssicherungsmaßnahmen für die HRE-Gruppe

30.04.2009 – –

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
seit Beginn des Jahres 2008 beim BMF sowie nachgeordneten
Stellen, insbesondere BaFin und SoFFin.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 273 – Drucksache 16/14000

40 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen zur
Korrespondenz des Bundesministeriums der Finanzen (BMF),
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
der Finanzmarktstabilisierungsanstalt sowie der Bundesrepub-
lik Deutschland – Finanzagentur GmbH mit in- und ausländi-
schen Finanzinstituten und Regierungsstellen bezüglich Liqui-
ditätssicherungsmaßnahmen für die Hypo Real Estate Holding
AG (HRE) seit Beginn des Jahres 2008 beim BMF, bei der
BaFin, bei der Finanzmarktstabilisierungsanstalt sowie bei der
Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 39

41 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen zur
Korrespondenz zwischen SoFFin, BaFin, BMF, Bundesbank,
Kanzleramt, Wirtschaftsministerium und Justizministerium mit
Bezug auf die HRE-Gruppe im Zeitraum Januar 2008 bis De-
zember 2008 beim Bundeskanzleramt, dem BMF und nachge-
ordneten Stellen sowie der Bundesbank, dem BMWi und dem
BMJ.

30.04.2009 – –

41 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen zur
Korrespondenz zwischen der Finanzmarktstabilisierungsan-
stalt, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba-
Fin), der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH,
dem Bundesministerium der Finanzen (BMF), der Deutschen
Bundesbank, dem Bundeskanzleramt (BK), dem Bundeswirt-
schaftsministerium (BMWi) und Bundesjustizministerium
(BMJ) mit Bezug auf die Hypo Real Estate Holding AG (HRE)
im Zeitraum Januar 2008 bis Dezember 2008, beim BK, beim
BMF, bei der BaFin, bei der Finanzmarktstabilisierungsanstalt,
bei der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH,
bei der Deutschen Bundesbank, beim BMWi und beim BMJ.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 40

42 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-

30.04.2009 – –

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),

Drucksache 16/14000 – 274 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

noch
42

hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung aller Unterlagen der KfW
und der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH
über deren Einlagen bei der HRE und den Umfang gegenüber
der HRE bestehender sonstiger Forderungen bei der KfW und
der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH.

42 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung aller Unterlagen der KfW
und der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH
über deren Einlagen bei der Hypo Real Estate Holding AG
(HRE) und den Umfang gegenüber der HRE bestehender sons-
tiger Forderungen bei der KfW und der Bundesrepublik
Deutschland Finanzagentur GmbH.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 41

43 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
durch Beiziehung der Organigramme des BMF und der BaFin
seit 2003 beim Bundesministerium der Finanzen.

30.04.2009 – –

43 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
durch Beiziehung der Organigramme des Bundesministeriums
der Finanzen (BMF) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht (BaFin) seit 2003 beim BMF und bei der BaFin.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 42

44 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der Akten betreffend den Ablauf der Verjäh-
rungsfrist von Ansprüchen aus der Abspaltung der Hypo Real
Estate von der Hypo Vereinsbank beim Bundeskanzleramt.

30.04.2009 – –

44 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der Akten betreffend den Ablauf der Verjäh-

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 43

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
rungsfrist von Ansprüchen aus der Abspaltung der Hypo Real
Estate Holding AG (HRE) von der Hypo Vereinsbank AG
(HVB) beim Bundeskanzleramt.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 275 – Drucksache 16/14000

45 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der Akten betreffend den Ablauf der Verjäh-
rungsfrist von Ansprüchen aus der Abspaltung der Hypo Real
Estate von der Hypo Vereinsbank beim Bundesministerium der
Finanzen (einschließlich Sonderfonds Finanzmarktstabilisie-
rung und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

30.04.2009 – –

45 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der Akten betreffend den Ablauf der Verjäh-
rungsfrist von Ansprüchen aus der Abspaltung der Hypo Real
Estate Holding AG (HRE) von der Hypo Vereinsbank AG
(HVB) beim Bundesministerium der Finanzen (BMF), bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), bei
der Finanzmarktstabilisierungsanstalt sowie bei der Bundesre-
publik Deutschland – Finanzagentur GmbH.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 44

46 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der Akten betreffend den Ablauf der Verjäh-
rungsfrist von Ansprüchen aus der Abspaltung der Hypo Real
Estate von der Hypo Vereinsbank beim Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie.

30.04.2009 – –

46 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der Akten betreffend den Ablauf der Verjäh-
rungsfrist von Ansprüchen aus der Abspaltung der Hypo Real
Estate Holding AG (HRE) von der Hypo Vereinsbank AG (HVB)
beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 45

47 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II. des Untersuchungsauftrages

30.04.2009 – –

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
durch Beiziehung der Akten betreffend den Ablauf der Verjäh-
rungsfrist von Ansprüchen aus der Abspaltung der Hypo Real Es-
tate von der Hypo Vereinsbank bei der Deutschen Bundesbank.

Drucksache 16/14000 – 276 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

47 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zu Punkt II. des Untersuchungsauftrages
durch Beiziehung der Akten betreffend den Ablauf der Verjäh-
rungsfrist von Ansprüchen aus der Abspaltung der Hypo Real
Estate Holding AG (HRE) von der Hypo Vereinsbank AG
(HVB) bei der Deutschen Bundesbank.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 46

48 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung der Wochen- und Tagesbe-
richte, die die HRE gegenüber der Deutschen Bundesbank, der
BaFin und der SoFFin seit Beginn des Jahres 2007 abgegeben
hat, beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) bzw. nach-
geordneten Stellen, insbesondere BaFin und SoFFin, und bei
der Deutschen Bundesbank.

30.04.2009 – –

48 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung der Wochen- und Tagesbe-
richte, die die Hypo Real Estate Holding AG (HRE) gegenüber
der Deutschen Bundesbank, der Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Finanzmarktstabilisie-
rungsanstalt seit Beginn des Jahres 2007 abgegeben hat, beim
Bundesministerium für Finanzen (BMF), bei der BaFin, bei der
Finanzmarktstabilisierungsanstalt und bei der Deutschen Bun-
desbank.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 47

49 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen, aus
denen sich die Gläubigerstruktur der HRE zum Zeitpunkt der
ersten Rettungsmaßnahmen am 29. September 2008 ergibt,
beim BMF sowie nachgeordneten Stellen, insbesondere
SoFFin.

30.04.2009 – –

49 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 48

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 277 – Drucksache 16/14000

noch
49 neu

hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen zur
Vorbereitung und Durchführung der Rettungsmaßnahmen für
die Hypo Real Estate Holding AG (HRE) samt verbundener
Unternehmen seit 29. September 2008, insbesondere über de-
ren Konditionen beim Bundesministerium der Finanzen
(BMF), bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
sicht (BaFin), bei der Finanzmarktstabilisierungsanstalt sowie
bei der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH.

50 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen, aus
denen sich die Detailstruktur der Bilanz der HRE-Gruppe zum
Zeitpunkt der ersten Rettungsmaßnahmen am 29. September
2008 ergibt, insbesondere auch detaillierte Unterlagen, die
über die Verpfändung des oder eines Teiles des Anlagevermö-
gens Auskunft geben, beim BMF sowie nachgeordneten Stel-
len, insbesondere SoFFin.

30.04.2009 – –

50 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen, aus
denen sich die Detailstruktur der Bilanzdaten (Aktiva und Pas-
siva) der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) zum Zeitpunkt
der ersten Rettungsmaßnahmen am 29. September 2008 ergibt –
bei Finanzprodukten auf der Aktivseite insbesondere die Na-
men der Emittenten sowie die Namen der Gläubiger auf der
Passivseite –, insbesondere auch detaillierte Unterlagen, die
über die Verpfändung des oder eines Teiles des Anlagevermö-
gens Auskunft geben, beim Bundesministerium der Finanzen
(BMF), bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
sicht (BaFin), bei der Finanzmarktstabilisierungsanstalt sowie
bei der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 49

51 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung aller Unterlagen der Baye-
rischen Landesbank über die Bereitstellung, Prolongation,
Kürzung, Beendigung und Beurteilung von Liquiditätsfazilitä-
ten aller Art gegenüber der HRE seit Beginn 2007 bei der
Bayerischen Landesbank.

30.04.2009 – –

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Drucksache 16/14000 – 278 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

51 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung aller Unterlagen der Baye-
rischen Landesbank über die Bereitstellung, Prolongation,
Kürzung und Beendigung von Liquiditätsfazilitäten aller Art
gegenüber der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) seit Be-
ginn 2007 bei der Bayerischen Landesbank.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009/
14.05.2009

73

52 Antrag der Mitglieder der Fraktionen CDU/CSU und SPD im
2. Untersuchungsausschuss vom 28. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zu Abschnitt I., II., III. und IV. des
Untersuchungsauftrags (Bundestagsdrucksache 16/12480 in
der Fassung von Bundestagsdrucksache 16/12690) durch An-
hörung der folgenden Personen als Sachverständige:

1. Prof. Dr. Wolfgang Gerke

2. Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Wolfgang Franz

3. Prof. Dr. Jan-Pieter Krahnen

4. Prof. Dr. iur. Dr. phil., Dr. iur. h. c. mult., MCJ (NYU) Klaus
Hopt

30.04.2009 07.05.2009 50

53 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 29. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt IV des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung von zivilrechtlichen Ver-
trägen zwischen der Hypo Vereinsbank AG und juristischen
Personen, die in der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) und/
oder ihren Konzerngesellschaften aufgegangen sind, welche
die Abspaltung der Gruppe sowie die Übertragung von Vermö-
genspositionen seitens der Hypo Vereinsbank AG auf diese
zum Gegenstand haben beim Amtsgericht München.

30.04.2009 – –

53 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt IV des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung der Urkunden, die bei der
Abspaltung der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) von der
Hypo Vereinsbank AG (HVB) beim Amtsgericht München
vorgelegt worden sind, insbesondere die zivilrechtlichen Ver-
träge zwischen der HVB und juristischen Personen, die in der
HRE und/oder ihren Konzerngesellschaften aufgegangen sind,
welche die Abspaltung der HRE-Gruppe sowie die Übertra-
gung von Vermögenspositionen seitens der HVB auf diese zum

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 51

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
Gegenstand haben, beim Amtsgericht München.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 279 – Drucksache 16/14000

54 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 29. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu den Punkten I., II.,
III. und IV. durch Vernehmung des Herrn Jochen Sanio als
Zeuge.

30.04.2009 – –

54 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu den Punkten I., II.,
III. und IV. durch Vernehmung des Herrn Jochen Sanio als
Zeuge.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 52

55 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 29. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu den Punkten I., II.,
III. und IV. durch Vernehmung des Herrn Axel Weber als
Zeuge.

30.04.2009 – –

55 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu den Punkten I., II.,
III. und IV. durch Vernehmung des Herrn Axel Weber als
Zeuge.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 53

56 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 29. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen, aus
denen sich ergibt, welche Geschäftspartner der Hypo Real
Estate Holding AG, ihrer Konzerngesellschaften und ihr zu-
zurechnender Zweckgesellschaften im Zeitraum zwischen
1. September 2008 und 31. März 2009 in welchem Umfang
Kredit- respektive Liquiditätslinien gekündigt, gekürzt, verteu-
ert oder nicht mehr prolongiert haben, sowie die Unterlagen,
aus denen sich die Bestellung oder Verpfändung von Sicherhei-
ten zu Gunsten dieser Geschäftspartner ergibt bei der Hypo
Real Estate Holding AG.

30.04.2009 – –

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Drucksache 16/14000 – 280 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

56 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen, aus
denen sich ergibt, welche Geschäftspartner der Hypo Real Es-
tate Holding AG (HRE), ihrer Konzerngesellschaften und ihr
zuzurechnender Zweckgesellschaften im Zeitraum zwischen
1. September 2008 und 31. März 2009 in welchem Umfang
Kredit- respektive Liquiditätslinien gekündigt, gekürzt, verteu-
ert oder nicht mehr prolongiert haben, sowie die Unterlagen,
aus denen sich die Bestellung oder Verpfändung von Sicherhei-
ten zu Gunsten dieser Geschäftspartner ergibt, seitens der HRE
an den Untersuchungsausschuss.

07.05.2009/
08.05.2009

am
07.05.2009

zurückgestellt

57 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 29. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen, aus
denen sich ergibt, welche Geschäftspartner der Hypo Real
Estate Holding AG, ihrer Konzerngesellschaften und ihr zuzu-
rechnender Zweckgesellschaften im Zeitraum zwischen
1. September 2008 und 31. März 2009 in welchem Umfang
Kredit- respektive Liquiditätslinien gekündigt, gekürzt, verteu-
ert oder nicht mehr prolongiert haben, sowie die Unterlagen,
aus denen sich die Bestellung oder Verpfändung von Sicherhei-
ten zu Gunsten dieser Geschäftspartner ergibt beim Bundesmi-
nisterium der Finanzen und nachgeordneten Stellen, insbeson-
dere der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

30.04.2009 – –

57 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen, aus
denen sich ergibt, welche Geschäftspartner der Hypo Real
Estate Holding AG (HRE), ihrer Konzerngesellschaften und
ihr zuzurechnender Zweckgesellschaften im Zeitraum zwi-
schen 1. September 2008 und 31. März 2009 in welchem Um-
fang Kredit- respektive Liquiditätslinien gekündigt, gekürzt,
verteuert oder nicht mehr prolongiert haben, sowie die Unterla-
gen, aus denen sich die Bestellung oder Verpfändung von Si-
cherheiten zu Gunsten dieser Geschäftspartner ergibt, beim
Bundesministerium der Finanzen, bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, bei der Finanzmarktstabilisie-
rungsagentur sowie bei der Bundesrepublik Deutschland –
Finanzagentur GmbH.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 54

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 281 – Drucksache 16/14000

58 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 29. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I. und II.
durch Vernehmung der Beamten und Mitarbeiter (Referatslei-
ter, Sachbearbeiter, u. a.) des Bundesministeriums der Finan-
zen (BMF), die im Vorfeld der Abspaltung der Hypo Real Es-
tate (HRE) von der Hypo Vereinsbank (HVB) im Jahr 2003
federführend mit der Rechts- und/oder Fachaufsicht über die
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
hier speziell die Prüfungen der von der Abspaltung betroffenen
Geschäftsbereiche der HVB und ihrer Töchter durch die
BaFin, befasst waren, als Zeugen.

30.04.2009 – –

58 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt IV., indem im ge-
stuften Verfahren

1. das Bundesministerium der Finanzen (BMF) alle Beamten
und Mitarbeiter (Referatsleiter, Sachbearbeiter, u. a.) be-
nennen soll, die im Vorfeld der Abspaltung der Hypo Real
Estate Holding AG (HRE) von der Hypo Vereinsbank AG
(HVB) im Jahr 2003 federführend mit der Rechts- und/oder
Fachaufsicht über die die Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht (BaFin), hier speziell die Prüfungen der
von der Abspaltung betroffenen Geschäftsbereiche der
HVB und ihrer Töchter durch die BaFin, befasst waren;

2. diese Mitarbeiter als Zeugen vernommen werden.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 55

59 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 29. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zum Punkt IV. durch Ver-
nehmung derjenigen Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank,
die im Vorfeld der Abspaltung der Hypo Real Estate (HRE)
von der Hypo Vereinsbank (HVB) im Jahr 2003 mit der Prü-
fung der von der Abspaltung betroffenen Geschäftsbereiche
der HVB und ihrer Töchter befasst waren, als Zeugen.

30.04.2009 – –

59 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt IV., indem im ge-
stuften Verfahren

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 56

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Drucksache 16/14000 – 282 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

noch
59 neu

1. die Deutsche Bundesbank alle Mitarbeiter benennen soll,
die im Vorfeld der Abspaltung der Hypo Real Estate Hol-
ding AG (HRE) von der Hypo Vereinsbank AG (HVB) im
Jahr 2003 mit der Prüfung der von der Abspaltung betroffe-
nen Geschäftsbereiche der HVB und ihrer Töchter befasst
waren;

2. diese Mitarbeiter als Zeugen vernommen werden.

60 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 29. April 2009:
Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zum Punkt IV. durch Ver-
nehmung der Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank, die im
Vorfeld der Abspaltung der Hypo Real Estate (HRE) Holding
AG von der Hypo Vereinsbank (HVB) im Jahr 2003 mit der
Prüfung der von der Abspaltung betroffenen Geschäftsbereiche
der HVB und ihrer Töchter befasst waren, als Zeugen.

30.04.2009 – –

60 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:
Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt IV., indem im ge-
stuften Verfahren
1. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

alle Mitarbeiter benennen soll, die im Vorfeld der Abspal-
tung der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) von der
Hypo Vereinsbank AG (HVB) im Jahr 2003 mit der Prü-
fung der von der Abspaltung betroffenen Geschäftsbereiche
der HVB und ihrer Töchter befasst waren;

2. diese Mitarbeiter als Zeugen vernommen werden.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 57

61 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 29. April 2009:
Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I. und II.
durch Vernehmung der Beamten und Mitarbeiter (Referatslei-
ter, Sachbearbeiter, u. a.) des Bundesministeriums der Finan-
zen (BMF), die seit dem Jahre 2003 federführend mit der
Rechts- und/oder Fachaufsicht über die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), hier speziell die Prü-
fungen der Hypo Real Estate Holding (HRE) AG (inklusive
DEPFA) durch die BaFin, befasst waren, als Zeugen.

30.04.2009 – –

61 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:
Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 58

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I. und II.,
indem im gestuften Verfahren

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 283 – Drucksache 16/14000

noch
61 neu

1. das Bundesministerium der Finanzen (BMF) alle Beamten
und Mitarbeiter (Referatsleiter, Sachbearbeiter, u. a.) be-
nennen soll, die seit dem Jahre 2003 federführend mit der
Rechts- und/oder Fachaufsicht über die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), hier speziell die Prü-
fungen der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) (inklusive
DEPFA) durch die BaFin, befasst waren;

2. diese Mitarbeiter als Zeugen vernommen werden.

62 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 29. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I. und II.
durch Vernehmung der Mitarbeiter der Bundesanstalt für Fi-
nanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die seit dem Jahre 2003
federführend mit der Prüfung der Hypo Real Estate Holding
AG (HRE) befasst waren, als Zeugen.

30.04.2009 – –

62 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I. und II.,
indem im gestuften Verfahren

1. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
alle Mitarbeiter benennen soll, die seit dem Jahre 2003 fe-
derführend mit der Prüfung der Hypo Real Estate Holding
AG (HRE) befasst waren;

2. diese Mitarbeiter als Zeugen vernommen werden.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 59

63 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 29. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I. und II.
durch Vernehmung der Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank,
die seit dem Jahre 2003 federführend mit der Prüfung der Hypo
Real Estate (HRE) Holding AG befasst waren, als Zeugen.

30.04.2009 – –

63 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I. und II.,
indem im gestuften Verfahren

1. die Deutsche Bundesbank alle Mitarbeiter benennen soll,
die seit dem Jahre 2003 federführend mit der Prüfung der

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 60

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
Hypo Real Estate Holding AG (HRE) befasst waren;

2. diese Mitarbeiter als Zeugen vernommen werden.

Drucksache 16/14000 – 284 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

64 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 24. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I., II.
durch Vernehmung der Mitarbeiter der Deutschen Bundes-
bank, die seit dem Jahre 2003 federführend mit der Prüfung der
DEPFA befasst waren, darunter unter anderem diejenigen
sechs Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank, die vom 27. Fe-
bruar bis 12. März 2008 die irischen Einheiten der Hypo Real
Estate Holding AG geprüft haben, als Zeugen.

30.04.2009 – –

64 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I., II., in-
dem im gestuften Verfahren

1. die Deutsche Bundesbank alle Mitarbeiter benennen soll,
die seit dem Jahre 2003 federführend mit der Prüfung der
DEPFA befasst waren, darunter unter anderem diejenigen
sechs Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank, die vom
27. Februar bis 12. März 2008 die irischen Einheiten der
Hypo Real Estate Holding AG (HRE) geprüft haben;

2. diese Mitarbeiter als Zeugen vernommen werden.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 61

65 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 24. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I., II.
durch Vernehmung der Mitarbeiter der Bundesanstalt für Fi-
nanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die seit dem Jahre 2003
federführend mit der Prüfung der DEPFA befasst waren, als
Zeugen.

30.04.2009 – –

65 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I., II., in-
dem im gestuften Verfahren

1. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
alle Mitarbeiter benennen soll, die seit dem Jahre 2003 fe-
derführend mit der Prüfung der DEPFA befasst waren;

2. diese Mitarbeiter als Zeugen vernommen werden.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 62

66 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und 30.04.2009 – –

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 29. April 2009:

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 285 – Drucksache 16/14000

noch
66

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen, aus
denen sich ergibt, in welchem Umfang der Konzern Hypo Real
Estate Holding AG für Eventualverbindlichkeiten (Risiken) ihr
zuzurechnender Zweckgesellschaften eine bilanzielle Risiko-
vorsorge zum Zeitpunkt der im September/Oktober 2008 ver-
anlassten Stützungsmaßnahmen mit Beteiligung der öffentli-
chen Hand betrieben hat bei der Hypo Real Estate Holding AG.

66 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:
Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Herausgabe sämtlicher Unterlagen, aus
denen sich ergibt, in welchem Umfang der Konzern Hypo Real
Estate Holding AG (HRE) für Eventualverbindlichkeiten (Risi-
ken) ihr zuzurechnender Zweckgesellschaften eine bilanzielle
Risikovorsorge zum Zeitpunkt der im September/Oktober
2008 veranlassten Stützungsmaßnahmen mit Beteiligung der
öffentlichen Hand betrieben hat, seitens der HRE an den Unter-
suchungsausschuss.

07.05.2009/
08.05.2009

am
07.05.2009

zurückgestellt

67 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 29. April 2009:
Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II. des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen, aus
denen sich ergibt, in welchem Umfang der Konzern Hypo Real
Estate Holding AG für Eventualverbindlichkeiten (Risiken) ihr
zuzurechnender Zweckgesellschaften eine bilanzielle Risiko-
vorsorge zum Zeitpunkt der im September/Oktober 2008 ver-
anlassten Stützungsmaßnahmen mit Beteiligung der öffentli-
chen Hand betrieben hat, beim Bundesministerium der
Finanzen und nachgeordneten Stellen, insbesondere der Bun-
desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

30.04.2009 – –

67 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:
Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II. des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen, aus
denen sich ergibt, in welchem Umfang der Konzern Hypo Real
Estate Holding AG (HRE) für Eventualverbindlichkeiten (Risi-
ken) ihr zuzurechnender Zweckgesellschaften eine bilanzielle
Risikovorsorge zum Zeitpunkt der im September/Oktober
2008 veranlassten Stützungsmaßnahmen mit Beteiligung der
öffentlichen Hand betrieben hat, beim Bundesministerium der

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 63

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
Finanzen, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
sicht, bei der Finanzmarktstabilisierungsagentur sowie bei der
Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH.

Drucksache 16/14000 – 286 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

68 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 29. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II. des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen, aus
denen sich ergibt, in welchem Umfang für den Konzern Hypo
Real Estate Holding AG Eventualverbindlichkeiten (Risiken)
seitens ihr zuzurechnender Zweckgesellschaften zum Zeit-
punkt der im September/Oktober 2008 veranlassten Stützungs-
maßnahmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand bestanden.
bei der Hypo Real Estate Holding AG.

30.04.2009 – –

68 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II. des Untersu-
chungsauftrages, durch Herausgabe sämtlicher Unterlagen, aus
denen sich ergibt, in welchem Umfang für den Konzern Hypo
Real Estate Holding AG (HRE) Eventualverbindlichkeiten (Ri-
siken) seitens ihr zuzurechnender Zweckgesellschaften zum
Zeitpunkt der im September/Oktober 2008 veranlassten Stüt-
zungsmaßnahmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand be-
standen, seitens der HRE an den Untersuchungsausschuss.

07.05.2009/
08.05.2009

am
07.05.2009

zurückgestellt

69 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 29. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II. des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen, aus
denen sich ergibt, in welchem Umfang für den Konzern Hypo
Real Estate Holding AG Eventualverbindlichkeiten (Risiken)
seitens ihr zuzurechnender Zweckgesellschaften zum Zeit-
punkt der im September/Oktober 2008 veranlassten Stützungs-
maßnahmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand bestanden
beim Bundesministerium der Finanzen und nachgeordneten
Stellen, insbesondere der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht.

30.04.2009 – –

69 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II. des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen, aus
denen sich ergibt, in welchem Umfang für den Konzern Hypo
Real Estate Holding AG (HRE) Eventualverbindlichkeiten
(Risiken) seitens ihr zuzurechnender Zweckgesellschaften zum

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 64

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
Zeitpunkt der im September/Oktober 2008 veranlassten
Stützungsmaßnahmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 287 – Drucksache 16/14000

noch
69 neu

bestanden, beim Bundesministerium der Finanzen, bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, bei der Fi-
nanzmarktstabilisierungsanstalt sowie bei der Bundesrepublik
Deutschland – Finanzagentur GmbH.

70 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 29. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II. des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen zu
Geschäften, Art, Weise und Höhe der Geschäftsbeziehung der
Europäischen Investitionsbank (EIB) mit der Hypo Real Estate
(HRE) Holding AG, insbesondere derjenigen rechtsverbindli-
chen Verträge zwischen der HRE Holding AG und der EIB,
aus denen sich ein abschließender Überblick über das wirt-
schaftliche Engagement (zum Beispiel Volumen, Konditionen,
Besicherungen, Fristen) der EIB gegenüber dem HRE-Kon-
zern im Zeitraum Januar 2007 bis April 2009 ergibt, bei der
Europäischen Investitionsbank, Luxemburg.

30.04.2009 – –

70 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II. des Untersu-
chungsauftrages, indem die Europäische Investitionsbank,
Luxemburg (EIB) höflichst gebeten wird, sämtliche Unterla-
gen zu Geschäften, Art, Weise und Höhe der Geschäftsbezie-
hung der EIB mit der Hypo Real Estate Holding AG (HRE),
insbesondere derjenigen rechtsverbindlichen Verträge zwi-
schen der HRE und der EIB, aus denen sich ein abschließender
Überblick über das wirtschaftliche Engagement (zum Beispiel
Volumen, Konditionen, Besicherungen, Fristen) der EIB ge-
genüber dem HRE-Konzern im Zeitraum Januar 2007 bis April
2009 ergibt, an den Untersuchungsausschuss herauszugeben.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 65

71 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 29. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II. des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen zu
Geschäften, Art, Weise und Höhe der Geschäftsbeziehung der
Europäischen Investitionsbank (EIB) mit der Hypo Real Estate
(HRE) Holding AG, insbesondere diejenigen rechtsverbindli-
chen Verträge zwischen der HRE Holding AG und der EIB,
aus denen sich ein abschließender Überblick über das wirt-
schaftliche Engagement (zum Beispiel Volumen, Konditionen,
Besicherungen, Fristen) der EIB gegenüber dem HRE-Kon-
zern im Zeitraum Januar 2007 bis April 2009 ergibt, beim Bun-
desministerium der Finanzen und nachgeordneten Stellen, ins-

30.04.2009 – –

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
besondere der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Drucksache 16/14000 – 288 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

71 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II. des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen zu
Geschäften, Art, Weise und Höhe der Geschäftsbeziehung der
Europäischen Investitionsbank, Luxemburg (EIB) mit der
Hypo Real Estate Holding AG (HRE), insbesondere diejenigen
rechtsverbindlichen Verträge zwischen der HRE und der EIB,
aus denen sich ein abschließender Überblick über das wirt-
schaftliche Engagement (zum Beispiel Volumen, Konditionen,
Besicherungen, Fristen) der EIB gegenüber dem HRE-Kon-
zern im Zeitraum Januar 2007 bis April 2009 ergibt, beim Bun-
desministerium der Finanzen, bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), bei der Finanzmarktsta-
bilisierungsanstalt sowie bei der Bundesrepublik Deutschland –
Finanzagentur GmbH.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 66

72 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 29. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II. des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen zu
Vereinbarungen aus dem Zeitraum September 2008 bis zur
Einsetzung des Untersuchungsausschusses über die Besiche-
rung von Kredit- und/oder Liquiditätslinien der einzelnen an
dem Rettungspaket für den Konzern Hypo Real Estate Holding
AG beteiligten Konsortien durch den dafür eingerichteten As-
set pool („Bird Mountain 2008-1 Limited.“), einschließlich et-
waiger Vereinbarungen zur Verlustverteilung zwischen der
Deutschen Bundesbank und den beiden beteiligten Konsortien
des privaten, genossenschaftlichen und öffentlich-rechtlichen
Finanzsektors für den Fall, dass der zur Besicherung der Linien
eingerichtete Asset pool die tatsächlich entstehenden Kredit-
ausfälle nicht abdeckt bei der Deutschen Bundesbank.

30.04.2009 – –

72 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II. des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen zu
Vereinbarungen aus dem Zeitraum September 2008 bis zur
Einsetzung des Untersuchungsausschusses über die Besiche-
rung von Kredit- und/oder Liquiditätslinien der einzelnen an
dem Rettungspaket für den Konzern Hypo Real Estate Holding
AG (HRE) beteiligten Konsortien durch den dafür eingerichte-
ten Asset pool („Bird Mountain 2008-1 Limited.“), einschließ-
lich etwaiger Vereinbarungen zur Verlustverteilung zwischen

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 67

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 289 – Drucksache 16/14000

noch
72 neu

der Deutschen Bundesbank und den beiden beteiligten Konsor-
tien des privaten, genossenschaftlichen und öffentlich-rechtli-
chen Finanzsektors für den Fall, dass der zur Besicherung der
Linien eingerichtete Asset pool die tatsächlich entstehenden
Kreditausfälle nicht abdeckt, bei der Deutschen Bundesbank.

73 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 29. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II. des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen zu
Vereinbarungen aus dem Zeitraum September 2008 bis zur
Einsetzung des Untersuchungsausschusses über die Besiche-
rung von Kredit- und/oder Liquiditätslinien der einzelnen an
dem Rettungspaket für den Konzern Hypo Real Estate Holding
AG beteiligten Konsortien durch den dafür eingerichteten As-
set pool („Bird Mountain 2008-1 Limited.“), einschließlich et-
waiger Vereinbarungen zur Verlustverteilung zwischen der
Deutschen Bundesbank und den beiden beteiligten Konsortien
des privaten, genossenschaftlichen und öffentlich-rechtlichen
Finanzsektors für den Fall, dass der zur Besicherung der Linien
eingerichtete Asset pool die tatsächlich entstehenden Kredit-
ausfälle nicht abdeckt beim Bundesministerium der Finanzen
und nachgeordneten Stellen, insbesondere der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht.

30.04.2009 – –

73 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen zu
Vereinbarungen aus dem Zeitraum September 2008 bis zur
Einsetzung des Untersuchungsausschusses über die Besiche-
rung von Kredit- und/oder Liquiditätslinien der einzelnen an
dem Rettungspaket für den Konzern Hypo Real Estate Hol-
ding AG (HRE) beteiligten Konsortien durch den dafür einge-
richteten Asset pool („Bird Mountain 2008-1 Limited.“), ein-
schließlich etwaiger Vereinbarungen zur Verlustverteilung
zwischen der Deutschen Bundesbank und den beiden beteilig-
ten Konsortien des privaten, genossenschaftlichen und öffent-
lich-rechtlichen Finanzsektors für den Fall, dass der zur Be-
sicherung der Linien eingerichtete Asset pool die tatsächlich
entstehenden Kreditausfälle nicht abdeckt, beim Bundesmi-
nisterium der Finanzen, bei der Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht (BaFin), bei der Finanzmarktstabilisie-
rungsanstalt sowie der Bundesrepublik Deutschland –
Finanzagentur GmbH.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 68

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Drucksache 16/14000 – 290 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

74 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 29. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu den Punkten II.
und IV. durch Vernehmung des Herrn Herbert Ernst Groh als
Zeuge.

30.04.2009 – –

74 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu den Punkten II.
und IV., durch Vernehmung des Herrn Herbert Ernst Groh als
Zeuge.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009/
14.05.2009

74

75 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 29. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu den Punkten II.
und IV. durch Vernehmung des Herrn Marian Vesely als Zeuge.

30.04.2009 – –

75 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu den Punkten II. und
IV. durch Vernehmung des Herrn Marian Vesely als Zeuge.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009/
14.05.2009

75

76 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 23. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II. des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen, aus
denen sich ergibt, welcher Treuhänder sowie Stellvertreter zu
welchem Zeitpunkt für welche Periode im Rahmen des Re-
finanzierungsinstruments ‚Pfandbrief’ für den Konzern Hypo
Real Estate AG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht bestellt respektive abberufen wurde, welche kon-
kreten Maßnahmen dieser zur Erfüllung seiner gesetzlichen
Aufgaben veranlasst hat und welche Erkenntnisse aus dieser
Treuhandstellung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
aufsicht übermittelt wurden, beim Bundesministerium der Fi-
nanzen und nachgeordneten Stellen, insbesondere der Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

30.04.2009 – –

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 291 – Drucksache 16/14000

76 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II. des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Unterlagen, aus
denen sich ergibt, welcher Treuhänder sowie Stellvertreter zu
welchem Zeitpunkt für welche Periode im Rahmen des Re-
finanzierungsinstruments ‚Pfandbrief’ für den Konzern Hypo
Real Estate AG (HRE) durch die Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht (BaFin) bestellt respektive abberufen
wurde, welche konkreten Maßnahmen dieser zur Erfüllung sei-
ner gesetzlichen Aufgaben veranlasst hat und welche Erkennt-
nisse aus dieser Treuhandstellung der BaFin übermittelt wur-
den, beim Bundesministerium der Finanzen, bei der BaFin, bei
der Finanzmarktstabilisierungsanstalt sowie bei der Bundesre-
publik Deutschland – Finanzagentur GmbH.

07.05.2009/
08.05.2009

07.05.2009 69

77 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I., II., III.
und IV., indem im gestuften Verfahren:

1. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
diejenigen von ihr bestellten Treuhänder für Pfandbriefe der
Hypo Real Estate Holding AG (HRE) und verbundener Un-
ternehmen benennen soll, die seit Gründung der Unterneh-
mensgruppe gesetzliche Aufgaben wahrgenommen haben;

2. diese Mitarbeiter als Zeugen vernommen werden.

08.05.2009 14.05.2009 76

78 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu den Punkten I., II.,
III. und IV. durch Vernehmung des Herrn Rechtsanwalt Klaus
Kratzer als Zeuge.

08.05.2009 14.05.2009 77

79 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten II. und III.
des Untersuchungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher Be-
kanntmachungen gemäß § 43 des Gesetzes gegen Wettbe-
werbsbeschränkungen mit Bezug auf die Hypo Real Estate
Holding AG (HRE) und mit ihr verbundener Unternehmen
beim Bundeskartellamt.

08.05.2009 14.05.2009 78

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Drucksache 16/14000 – 292 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

80 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II. des Untersu-
chungsauftrages, indem die Deutsche Bank AG aufgefordert
wird, sämtliche Unterlagen bezüglich alternativer Rettungssze-
narien (z.B. Übernahme) der Hypo Real Estate Holding AG
(HRE) durch oder unter Beteiligung der Deutschen Bank AG,
vom Zeitraum Juli 2008 bis April 2009, herauszugeben.

08.05.2009 – –

80 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II. des Untersu-
chungsauftrages in dem die Deutsche Bank AG aufgefordert
wird, sämtliche Unterlagen bezüglich alternativer Rettungs-
konzepte (z. B. Übernahme) der Hypo Real Estate Holding AG
(HRE) durch oder unter Beteiligung der Deutschen Bank AG
vom Zeitraum Juli 2008 bis April 2009 herauszugeben.

14.05.2009 14.05.2009 79

81 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II. des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung

1. sämtlicher Unterlagen der Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht (BaFin), insbesondere der Abteilung
Versicherungsaufsicht, aus denen hervorgeht, welche For-
derungen von Versicherungen aus Mezzanine- und/oder
Fremdkapitalemissionen seitens der Hypo Real Estate Hol-
ding AG (HRE), deren Konzerntöchter und außerbilanziel-
len Finanzvehikel (z. B. Special Purpose Vehicles, Conduits)
bestehen, und welche Bewertung diesen Forderungen zu
Grunde liegt, für den Zeitraum 2003 bis Ende 2008.

2. sämtlicher Unterlagen wie unter Ziffer 1) aus Mezzanine-
und/oder Fremdkapitalemissionen seitens der Depfa Bank
plc und der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG samt des-
sen jeweiligen außerbilanziellen Conduits und Special Pur-
pose Vehicles, im Zeitraum 2003 bis Ende 2007.

bei der BaFin.

08.05.2009 14.05.2009 80

82 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I. und II.

08.05.2009 – –

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
des Untersuchungsauftrages, indem die Hypo Real Estate Hol-
ding AG aufgefordert wird, diejenige Information herauszuge-
ben, die in chronologischer Reihenfolge und Höhe der Beträge

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 293 – Drucksache 16/14000

noch
82

die Geschäftsbeziehung mit der Bayerischen Landesbank, An-
stalt öffentlichen Rechts, im Zeitraum Januar 2005 bis April
2009 dokumentiert, insbesondere solche, die Auskunft über die
gegenseitigen derivativen Finanzgeschäfte (Garantien, Swaps,
Credit Default Swaps, Optionen, Kreditderivate) erlauben.

82 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I. und II.
des Untersuchungsauftrages, indem die Hypo Real Estate
Holding AG aufgefordert wird, diejenigen Dokumente heraus-
zugeben, die in chronologischer Reihenfolge und Höhe der
Beträge die Geschäftsbeziehung mit der Bayerischen Landes-
bank, Anstalt öffentlichen Rechts, im Zeitraum Januar 2005 bis
April 2009 dokumentieren, insbesondere solche, die Auskunft
über die gegenseitigen derivativen Finanzgeschäfte (Garantien,
Swaps, Credit Default Swaps, Optionen, Kreditderivate) erlau-
ben.

14.05.2009 14.05.2009 81

83 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I. und II.
des Untersuchungsauftrages, durch Beiziehung derjenigen In-
formation, die in chronologischer Reihenfolge und Höhe der
Beträge die Geschäftsbeziehung zwischen Hypo Real Estate
Holding AG (HRE) mit der Bayerischen Landesbank, Anstalt
öffentlichen Rechts, im Zeitraum Januar 2005 bis April 2009
dokumentiert, insbesondere solche, die Auskunft über die ge-
genseitigen derivativen Finanzgeschäfte (Garantien, Swaps,
Credit Default Swaps, Optionen, Kreditderivate) erlauben, bei
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

08.05.2009 – –

83 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I. und II.
des Untersuchungsauftrages, durch Beiziehung derjenigen
Dokumente, die in chronologischer Reihenfolge und Höhe der
Beträge die Geschäftsbeziehung zwischen Hypo Real Estate
Holding AG (HRE) mit der Bayerischen Landesbank, Anstalt
öffentlichen Rechts, im Zeitraum Januar 2005 bis April 2009
dokumentieren, insbesondere solche, die Auskunft über die ge-
genseitigen derivativen Finanzgeschäfte (Garantien, Swaps,
Credit Default Swaps, Optionen, Kreditderivate) erlauben, bei
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

14.05.2009 14.05.2009 82

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Drucksache 16/14000 – 294 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

84 Antrag der Mitglieder der Fraktionen CDU/CSU und SPD im
2. Untersuchungsausschuss vom 13. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480 in der Fassung von Bundestags-
drucksache 16/12690) durch Vernehmung der folgenden Perso-
nen als Zeugen:

1. Angus Cameron, CFO, Depfa plc (Januar 2007 bis März
2008)

2. Paul Leatherdale, CEO, Depfa plc (Ende 2007 bis Septem-
ber 2008)

3. Gerhard Bruckermann, CEO, Depfa plc (2002 bis Oktober
2007)

4. Dr. Thomas M. Kolbeck, Deputy CEO, Depfa plc (2002
bis Oktober 2007)

5. Georg Funke, Chairman of Board, Depfa plc (Oktober
2007 bis Oktober 2008); Vorstandsvorsitzender HRE Hol-
ding AG (September 2003 bis Oktober 2008)

6. Dr. Rolf Hengsteier, CRO, Depfa plc (1999 bis Dezember
2008), ehemals Aufsichtsratsmitglied bei der Depfa AG

7. Maurice O'Connell, ehemaliger Governor of the Central
Bank of Ireland; Aufsichtsratsmitglied (Mai 2008 bis Au-
gust 2008), HRE Holding; Mitglied Board of Directors
und Audit Committee, Depfa plc (bis Oktober 2007)

8. Bo Heide-Ottosen, Mitglied des Vorstands (u. a. zuständig
für Depfa plc), HRE Holding AG (Oktober 2007 bis Sep-
tember 2008); Head of Treasury, Depfa plc (August 2004
bis September 2008)

9. Dr. Markus Fell, Mitglied des Vorstands (CFO), HRE Hol-
ding AG (September 2003 bis Dezember 2008)

10. Kurt F. Viermetz, Aufsichtsratsvorsitzender, HRE Holding
AG (Oktober 2003 bis Oktober 2008)

11. Dr. Klaus Pohle, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzen-
der und Vorsitzender des Prüfungsausschusses, HRE Hol-
ding AG (Juni 2004 bis November 2008)

12. Ronan Murphy, Senior Partner PWC Dublin (Abschluss-
prüferin 2007 der Depfa plc)

13. Bors, Wirtschaftsprüfer, KPMG Deutschland (Abschluss-
prüfer 2007 und 2008 der HRE Holding)

14. Techet, Wirtschaftsprüfer, KPMG Deutschland (Ab-
schlussprüfer 2007 und 2008 der HRE Holding)

14.05.2009 14.05.2009 83

85 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 14. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II. des Untersu-

18.05.2009 28.05.2009/
04.06.2009

86

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
chungsauftrages, durch Beiziehung einer Auflistung aller
finanziellen Engagements (inkl. direkte Beteiligungen) von

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 295 – Drucksache 16/14000

noch
85

Institutionen der öffentlichen Hand sowie privatrechtlich orga-
nisierten Unternehmen, an denen die öffentliche Hand ganz
oder teilweise beteiligt ist, bei der Hypo Real Estate Holding
AG (HRE) einschließlich ihrer in- und ausländischen Töchter
und ihr zurechenbarer Sondergesellschaften (Special Purpose
Vehicles, Conduits) zum Stichtag 28. September 2008, soweit
eine vollständige Liste nicht vorliegt, ersatzweise auch Teilauf-
listungen beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) und
bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba-
Fin).

86 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 14. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II. des Unter-
suchungsauftrages, durch Beiziehung einer Auflistung aller
finanziellen Engagements (inkl. direkte Beteiligungen) von
Institutionen der öffentlichen Hand sowie privatrechtlich orga-
nisierten Unternehmen, an denen die öffentliche Hand ganz
oder teilweise beteiligt ist, bei der Hypo Real Estate Holding
AG (HRE) einschließlich ihrer in- und ausländischen Töchter
und ihr zurechenbarer Sondergesellschaften (Special Purpose
Vehicles, Conduits) zum Stichtag 28. September 2008; soweit
eine vollständige Liste nicht vorliegt, ersatzweise auch Teilauf-
listungen, beim Bundeskanzleramt.

18.05.2009 28.05.2009/
04.06.2009

87

87 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 18. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I. und IV.
des Untersuchungsauftrages, durch Beiziehung der sogenann-
ten Steuerbilanzen samt Erläuterungen der Hypo Vereinsbank
AG und der von ihr abgespaltenen Hypo Real Estate Holding
AG aus dem Jahre 2003 beim zuständigen Finanzamt in Mün-
chen.

22.05.2009 – –

87 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 28. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I. und IV.
des Untersuchungsauftrages, durch Beiziehung der sogenann-
ten Steuerbilanzen samt Erläuterungen der Hypo Vereinsbank
AG und der von ihr abgespaltenen Hypo Real Estate Holding AG
aus dem Jahre 2003 beim zuständigen Finanzamt in München.

29.05.2009 28.05.2009 84

88 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 18. Mai 2009:

22.05.2009 28.05.2009 85

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),

Drucksache 16/14000 – 296 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

noch
88

hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten II. und IV.
des Untersuchungsauftrages, durch Beiziehung

1. der Protokolle der Aufsichtratssitzungen und Vorstandssit-
zungen, auch der Aufzeichnungen von informellen Auf-
sichtsratssitzungen der Hypo Real Estate Holding AG, aus
dem Jahre 2008

2. der sogenannten „Management Letter“ der Wirtschafsprü-
fer, die als Begleitschreiben der Prüfberichte dem Vorstand
übermittelt werden, aus den Jahren 2003 bis 2008

bei der Hypo Real Estate Holding AG.

89 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 28. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I., II., III.
und IV., indem im gestuften Verfahren:

1. das Bundesministerium der Finanzen diejenigen Leiter der
Unterabteilung VII B des Bundesministeriums der Finanzen
unter Angabe der Leitungsperiode benennen soll, die im
Jahr 2008 dieser Unterabteilung vorstanden;

2. diese Mitarbeiter als Zeugen vernommen werden.

29.05.2009 04.06.2009 88

90 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 28. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten 1. und II.
des Untersuchungsauftrages, durch Beiziehung des Dokumen-
tes der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
mit dem Geschäftszeichen BA 31-K 5112-104007-2008/0001
bei der BaFin.

29.05.2009 04.06.2009 89

91 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 28. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt 11. des Untersu-
chungsauftrages, durch Beiziehung des Termin- und Urlaubs-
kalenders von Herrn Jörg Asmussen aus dem Jahre 2008 beim
Bundesministerium der Finanzen (BMF).

29.05.2009 04.06.2009 90

92 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 28. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I., II. und
III. des Untersuchungsauftrages, durch Beiziehung der „flan-

29.05.2009 04.06.2009 91

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
kierenden Schreiben“ der Deutschen Bundesbank und der Bun-
desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) betreffend

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 297 – Drucksache 16/14000

noch
92

die Finanzholdings im Nachgang des Gesprächs der Deutschen
Bundesbank und der BaFin mit der Leitung der Hypo Real Es-
tate-Gruppe vom 31. Juli 2008 (vgl. zu letzterem das Ergeb-
nisprotokoll, BaFin, Gz.: BA 31-K 101-1203 88- 2008/0006,
S. 4) bei der Deutschen Bundesbank und bei der BaFin.

93 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 28. Mai 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten 1. und -11.
des Untersuchungsauftrages, durch Beiziehung des Protokolls
vom Gespräch der Deutschen Bundesbank mit der Leitung der
Hypo Real Estate Gruppe (HREG) vorn 29. April 2008 bei der
Deutschen Bundesbank.

29.05.2009 04.06.2009 92

94 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 4. Juni 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu den Punkten 1., II.,
und III., durch Vernehmung derjenigen Abschlussprüfer der
Gesellschaft KPMG Deutsche Treuhand- Gesellschaft AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die den sogenannten Bestäti-
gungsvermerk des Abschlussprüfers im Rahmen des Konzern-
abschlusses der Hypo Real Estate Holding AG für das Ge-
schäftsjahr 2008 unterzeichneten, als Zeugen.

05.06.2009 18.06.2009 93

95 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 4. Juni 2009:

Der Untersuchungsausschuss möge beschließen:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu den Punkten 1., II.
III. und IV. durch Vernehmung des Herrn Axel Wieandt als
Zeuge.

05.06.2009 18.06.2009 94

96 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, BT-Drs, 16/12690), hier insbeson-
dere zur Präambel und zu den Punkten I., II., III. und IV., in-
dem im gestuften Verfahren

1. die Deutsche Bundesbank diejenigen Mitarbeiter samt
Funktionsbeschreibung aus dem Verantwortungsbereich
„laufenden Bankenaufsicht“ benennt, welche für Unterneh-
men des Konzerns Hypo Real Estate Holding AG (HRE)
zuständig waren;

2. diese Mitarbeiter als Zeugen vernommen werden.

05.06.2009 18.06.2009 95

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Drucksache 16/14000 – 298 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

97 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 4. Juni 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu den Punkten I., II. III.
und IV., durch Vernehmung des Herrn Dr. Hans Tietmeyer als
Zeuge.

05.06.2009 18.06.2009 96

98 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 4. Juni 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu den Punkten I., II.,
III. und IV., durch Vernehmung des Herrn Dr. Jens Weidmann
als Zeuge.

05.06.2009 18.06.2009 97

99 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 4. Juni 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu den Punkten I., II.,
III. und IV., durch Vernehmung der Frau Parlamentarische
Staatssekretärin Nicolette Kressl als Zeugin.

05.06.2009 18.06.2009 98

100 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 4. Juni 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu den Punkten I., II.,
III. und IV., durch Vernehmung des Herrn Staatssekretärs Jörg
Asmussen als Zeuge.

05.06.2009 18.06.2009 99

101 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 4. Juni 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu den Punkten I., II.,
III. und IV., durch Vernehmung des Herrn Thomas Mirow als
Zeuge.

05.06.2009 18.06.2009 100

102 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 4. Juni 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu den Punkten I., II.,
III. und IV., durch Vernehmung des Herrn Dr. Ulrich Schröder
als Zeuge.

05.06.2009 18.06.2009 101

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 299 – Drucksache 16/14000

103 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 04. Juni 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu den Punkten I., II.,
III. und IV., durch Vernehmung des Herrn Josef Ackermann als
Zeuge.

05.06.2009 18.06.2009 102

104 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 04. Juni 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu den Punkten I., II.,
III. und IV., durch Vernehmung des Herrn Martin Blessing als
Zeuge.

05.06.2009 18.06.2009 103

105 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 6. April 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I., II., in-
dem im gestuften Verfahren:

1. die Hypo Vereinsbank AG (HVB) denjenigen Verantwortli-
chen benennen soll, der an der Rettung der Hypo Real
Estate Holding AG (HRE) am 28./29. Sep. 2008 mitgewirkt
hat;

2. diese Person als Zeuge vernommen wird.

05.06.2009 18.06.2009 104

106 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 04. Juni 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I. und II.
des Untersuchungsauftrages, indem die Hypo Real Estate
Holding AG aufgefordert wird, diejenigen Dokumente heraus-
zugeben, die in chronologischer Reihenfolge und Höhe der
Beträge die Geschäftsbeziehungen zwischen konsolidierungs-
pflichtigen Tochtergesellschaften der Hypo Real Estate Hol-
ding AG mit der Bayerischen Landesbank, Anstalt öffentlichen
Rechts, im Zeitraum Januar 2005 bis April 2009 dokumentie-
ren, insbesondere solche, die Auskunft über die gegenseitigen
derivaten Finanzgeschäfte (Garantien, Swaps, Credit Default
Swaps, Optionen, Kreditderivate) erlauben..

05.06.2009 18.06.2009 105

107 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 4. Juni 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),

05.06.2009 18.06.2009 106

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I., II., III.

Drucksache 16/14000 – 300 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

noch
107

und IV. des Untersuchungsauftrages, durch Beiziehung sämtli-
che Akten jeweils über die Veranlassung und die Ergebnisse
von Deckungsstockprüfungen von Pfandbriefen, welche durch
die Hypo Real Estate Bank AG und DEPFA Deutsche Pfand-
briefbank AG emittiert wurden, bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht.

108 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 4. Juni 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I., II, III.
und IV. des Untersuchungsauftrages, durch Beiziehung des Er-
gebnisprotokolls vom Gespräch der Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundes-
bank mit Vertretern der Hypo Real Estate Holding AG (HRE)
vom 31. Juli 2008, welches im September 2008 bei der Deut-
schen Bundesbank eingegangen ist, bei der Deutschen Bundes-
bank.

05.06.2009 18.06.2009 107

109 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 9. Juni 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu den Punkten I., II.,
III. und IV., durch Vernehmung des Herrn Klaus-Peter Müller
als Zeuge.

11.06.2009 18.06.2009 108

110 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 10. Juni 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II. des Unter-
suchungsauftrages, indem die Bayerische Landesbank, Anstalt
öffentlichen Rechts, aufgefordert wird, eine Aufstellung nach
Zeitpunkt und Höhe der Beträge über die Bereitstellung, Pro-
longation, Kürzung und Beendigung von Liquiditätsfazilitäten
aller Art (z.B. Kreditlinien, Garantien, Swaps, Credit Default
Swaps, Optionen, sonstige Kreditderivate) gegenüber den
Konzerntöchtern der Hypo Real Estate Holding AG beizubrin-
gen.

11.06.2009 18.06.2009 109

111 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 17. Juni 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zum Punkt II., durch Ver-
nehmung des Herrn Stéphane Wolter als Zeuge.

17.06.2009 18.06.2009 110

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 301 – Drucksache 16/14000

112 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 17. Juni 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu Punkt II. des Untersu-
chungsauftrages, in dem der Bundesverband deutscher Banken
e. V. (BdB) aufgefordert wird, sämtliche Unterlagen, Proto-
kolle, Vereinbarungen u. ä. über den Einlagensicherungsfonds
mit Bezug auf die Hypo Real Estate Holding AG sowie deren
Konzerntochterunternehmen für den Zeitraum 2007 bis zur
Einsetzung des Untersuchungsausschusses beizubringen.

17.06.2009 02.07.2009 111

113 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 24. Juni 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I., II. und
III. des Untersuchungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher
Unterlagen zum Geschäftszeichen (Gz.) VII B 3 WK 7220/08/
10002 bei dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).

25.06.2009 02.07.2009 112

114 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 24. Juni 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I., II., III.
und IV. des Untersuchungsauftrages, durch Vernehmung des
Herrn Bundesministers der Finanzen Peer Steinbrück.

25.06.2009 02.07.2009 113

115 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 24. Juni 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I., II., III.
und IV., indem im gestuften Verfahren:

1. die die Ermittlung leitenden Staatsanwälte der Staatsan-
waltschaft München I bezüglich des Schreibens vom
19. Mai 2009 auf Geschäftszeichen 302 Js 31873/08 zum
Beweisbeschluss 4 des 2. Untersuchungsausschusses vom
7. Mai 2009 benannt werden;

2. diese als Zeugen vernommen werden.

25.06.2009 02.07.2009 114

116 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 24. Juni 2009:

Bezug nehmend auf den Beschluss des 2. Untersuchungsaus-
schusses vom 14. Mai 2009 (vgl. Kurzprotokoll der 3. Sitzung,
S. 8) wird die Einberufung von Sondersitzungen für den 28.,
29. und 30. Juli 2009 sowie für den 18., 19. und 20. August

25.06.2009 – –

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
2009 beantragt.

Drucksache 16/14000 – 302 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

noch
116

Ferner wird eine Zeugenterminierung soweit wie folgt bean-
tragt:

– Am 28. Juli 2009: Dr. Joseph Ackermann (Vorstandsvorsit-
zender der Deutsche Bank AG), Axel Wieandt (Vorstands-
vorsitzender der Hypo Real Estate Holding AG), Dr. Ulrich
Schröder (Vorstandsvorsitzender der KfW Bankengruppe),
Eckehard Schmidt (Treuhänder der Hypo Real Estate Bank
AG);

– am 29. Juli 2009: Martin Blessing (Vorstandsvorsitzender
der Commerzbank AG), Dr. Wolfgang Sprißler (Stellvertre-
tender Aufsichtsratsvorsitzender der Hypo Vereinsbank
AG), Klaus-Peter Müller (Präsident des Bundesverbandes
Deutscher Banken), zuständiger Staatsanwalt des Amtsge-
richts München zum Geschäftszeichen 302 Js 31873/08;

– am 30. Juli 2009: Jochen Sanio (Präsident der Bundesan-
stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), Dr. Axel Weber
(Präsident der Deutschen Bundesbank), Dr. Franz-
Christoph Zeitler (Vize-Präsident der Deutschen Bundes-
bank);

Die Zeugen für den 18., 19. und 20. August werden wir erst
nach dem 2. Juli 2009 benennen können.

Ergänzend wird vorbehaltlich weiterer Bereitstellung und Ein-
sichtnahme in die Akten die Benennung und Vernehmung wei-
terer Zeugen für die vorstehenden Termine nicht ausgeschlos-
sen.

116 neu Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 1. Juli 2009:

Bezug nehmend auf den Beschluss des 2. Untersuchungsaus-
schusses vom 14. Mai 2009 (vgl. Kurzprotokoll der 3. Sitzung,
S. 8) wird die Einberufung von Sondersitzungen für den 28.,
29. und 30. Juli 2009 sowie für den 18., 19. und 20. August
2009 beantragt.

Ferner wird eine Zeugenterminierung soweit wie folgt bean-
tragt:

– Am 28. Juli 2009: Dr. Joseph Ackermann (Vorstandsvorsit-
zender der Deutsche Bank AG), Axel Wieandt (Vorstands-
vorsitzender der Hypo Real Estate Holding AG), Dr. Ulrich
Schröder (Vorstandsvorsitzender der KfW Bankengruppe),
Eckehard Schmidt (Treuhänder der Hypo Real Estate Bank
AG);

– am 29. Juli 2009: Martin Blessing (Vorstandsvorsitzender
der Commerzbank AG), Dr. Wolfgang Sprißler (Stellvertre-
tender Aufsichtsratsvorsitzender der Hypo Vereinsbank
AG), Klaus-Peter Müller (Präsident des Bundesverbandes
Deutscher Banken), zuständiger Staatsanwalt des Amtsge-
richts München zum Geschäftszeichen 302 Js 31873/08;

– am 30. Juli 2009: Jochen Sanio (Präsident der Bundesan-
stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), Dr. Axel Weber

01.07.2009 02.07.2009

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
(Präsident der Deutschen Bundesbank), Dr. Franz-Chris-
toph Zeitler (Vize-Präsident der Deutschen Bundesbank)
und Dr. Jens Weidmann;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 303 – Drucksache 16/14000

noch
116 neu

Die Zeugen für den 18., 19. und 20. August werden wir erst
nach dem 2. Juli 2009 benennen können. Ergänzend wird vor-
behaltlich weiterer Bereitstellung und Einsichtnahme in die
Akten die Benennung und Vernehmung weiterer Zeugen für
die vorstehenden Termine nicht ausgeschlossen.

117 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 24. Juni 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I. und II.
des Untersuchungsauftrages, indem die Hypo Real Estate
Holding AG aufgefordert wird, sämtliche Unterlagen über die
von Oliver Wyman gemäß Auftrag der Organe der Gesellschaft
durchgeführten Ermittlungen zu Ursachen und Höhe des Liqui-
ditätsbedarfs der HRE-Gruppe im Zeitraum September/Okto-
ber 2008 herauszugeben.

25.06.2009 02.07.2009 115

118 Entwurf des Vorsitzenden vom 29. Juni 2009 zu einem Be-
schluss über Zeitplan und Beendigung des 2. UA durch einen
Sachstandsbericht mit Sondervoten vor der Bundestagswahl:

I. Zeitplan zur Beendigung

1. 20. August 2009, Donnerstag
Beendigung der Beweisaufnahme durch Zeugenverneh-
mung

2. 27. August 2009, Donnerstag
Ablieferung des Entwurfs eines Verfahrens- und Feststel-
lungsteils des Sekretariats an Berichterstatter

3. September 2009, Freitag, 12.00 Uhr
Rücklauf des Feststellungs- und Bewertungsteils der Mehr-
heit von den Berichterstattern an das Sekretariat,
Verteilung am gleichen Tage

4. 11. September 2009, Freitag, 12.00 Uhr
Ablieferung der Sondervoten zum Bewertungsteil,
Verteilung am gleichen Tage

5. September 2009, Dienstag
Möglichkeit zur Ablieferung einer Replik zu abgegebenen
Sondervoten

6. September 2009, Mittwoch, abends
Verteilung der Beschlussempfehlung an alle Ausschussmit-
glieder

7. September 2009, Freitag, Beginn zw. 11 und 13 Uhr
Ausschusssitzung; Feststellungsbeschluss im Ausschuss

8. 18./19. September 2009, Freitag/Samstag
Ablieferung an Druckerei

9. 22. September 2009, Dienstag
Verteilung der Drs. in die Fächer der Abgeordneten

29.06.2009 – –

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Drucksache 16/14000 – 304 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

noch
118

II. Zusätzliche Vereinbarungen

1. Auf einen gemeinsamen Feststellungsteil der Berichterstat-
ter aller Fraktionen wird aus Zeitgründen von vornherein
verzichtet.

2. Die stenografischen Protokolle der Zeugenvernehmungen
vom 18., 19. und 20. August sollen jeweils am Folgetag
vorliegen.

3. Die Zeugen an den Terminen vom 18., 19. und 20. August
werden gebeten, ihre Protokolle möglichst innerhalb von
zwei Werktagen durchzusehen und ggf. zu korrigieren.

4. Die Berichterstatter verpflichten sich, ihre Berichte so zu
verfassen, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs nicht er-
forderlich wird.

5. Die Berichterstatter verpflichten sich, ihre Berichte von
vornherein in unter VS-Gesichtspunkten veröffentlichungs-
fähiger Form vorzulegen.

6. Der Beschluss des Ausschusses vom 14. Mai 2009 zu Aus-
schusssitzungen außerhalb des Zeitplans wird im Hinblick
auf die Möglichkeit der Durchführung einer Sitzung am
10. September 2009 aufgehoben.

118 neu Entwurf des Vorsitzenden vom 1. Juli 2009 zu einem Be-
schluss zum weiteren Verfahren:

I. Terminierung von Zeugenvernehmungen

1. Dienstag, 28. Juli 2009
– Dr. Thomas Mirow
– Dr. Axel Wieandt
– Dr. Josef Ackermann

2. Mittwoch, 29. Juli 2009
– Martin Blessing
– Dr. Wolfgang Sprißler
– Klaus-Peter Müller
– zuständiger Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Mün-

chen I zum Geschäftszeichen 302 Js 31873/08

3. Donnerstag, 30. Juli 2009
– Jochen Sanio
– Dr. Axel Weber
– Dr. Franz-Christoph Zeitler

4. Dienstag, 18. August 2009
– Dr. Ulrich Schröder
– Eckehard Schmidt
– Nicolette Kressl

5. Mittwoch, 19. August 2009
– Dr. Jens Weidmann
– Jörg Asmussen

01.07.2009 02.07.2009

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
6. Donnerstag, 20. August 2009
– Peer Steinbrück

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 305 – Drucksache 16/14000

noch
118 neu

II. Zeitplan zur Beendigung

1. Donnerstag, 20. August 2009
Beendigung der Beweisaufnahme durch Zeugenverneh-
mung

2. Donnerstag, 27. August 2009
Ablieferung des Entwurfs eines Verfahrens- und Feststel-
lungsteils des Sekretariats an Berichterstatter

3. Freitag, 4. September 2009, 12.00 Uhr
Rücklauf des Feststellungs- und Bewertungsteils der Mehr-
heit von den Berichterstattern an das Sekretariat, Verteilung
am gleichen Tage

4. Freitag, 11. September 2009, 12.00 Uhr
Ablieferung der Sondervoten zum Bewertungsteil,
Verteilung am gleichen Tage

5. Dienstag, 15. September 2009
Möglichkeit zur Ablieferung einer Replik zu abgegebenen
Sondervoten

6. Mittwoch, 16. September 2009, abends
Verteilung der Beschlussempfehlung an alle Ausschussmit-
glieder

7. Freitag, 18. September 2009,
Beginn zwischen 11 und 13 Uhr
Ausschusssitzung; Feststellungsbeschluss im Ausschuss

8. Freitag/Samstag, 18./19. September 2009
Ablieferung an Druckerei

9. Dienstag, 22. September 2009
Verteilung der Bundestagsdrucksache in die Fächer der Ab-
geordneten

III.Zusätzliche Vereinbarungen

1. Auf einen gemeinsamen Feststellungsteil der Berichterstat-
ter aller Fraktionen wird aus Zeitgründen von vornherein
verzichtet.

2. Die stenografischen Protokolle der Zeugenvernehmungen
vom 18., 19. und 20. August sollen vollständig bis zum
Mittag des 22. August vorliegen.

3. Die Zeugen an den Terminen vom 18., 19. und 20. August
werden gebeten, ihre Protokolle möglichst innerhalb von
zwei Werktagen durchzusehen und ggf. zu korrigieren.

4. Die Berichterstatter verpflichten sich, ihre Berichte so zu
verfassen, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs nicht er-
forderlich wird.

5. Die Berichterstatter verpflichten sich, ihre Berichte von
vornherein in unter VS-Gesichtspunkten veröffentlichungs-
fähiger Form vorzulegen.

6. Der Beschluss des Ausschusses vom 14. Mai 2009 zu Aus-
schusssitzungen außerhalb des Zeitplans wird im Hinblick
auf die Möglichkeit der Durchführung einer Sitzung am

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
10. September 2009 aufgehoben.

Drucksache 16/14000 – 306 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

119 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 26. Juni 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu den Punkten I., II.,
III. und IV., durch Vernehmung des Herrn Dr. Franz-Christoph
Zeitler als Zeuge.

29.06.2009 02.07.2009 116

120 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 9. Juli 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel und zu den Punkten I., II. und
III. des Untersuchungsauftrages, durch Beiziehung sämtlicher
Unterlagen, die die Bundesbank aufgrund der am 8. August
2008 erfolgten Information seitens der HRE angefordert und
erhalten hat (vgl. MAT A 45, Ordner 69, Bl. 57, Ziffer IX.5.3),
bei der Deutschen Bundesbank.

10.07.2009 28.07.2009 121

121 Antrag der Mitglieder der Fraktionen CDU/CSU und SPD im
2. Untersuchungsausschuss vom 16. Juli 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480 in der Fassung von Bundestags-
drucksache 16/12690) durch Beiziehung nachfolgender Unter-
lagen in Kopie:

1) Kurzprotokoll des Finanzausschusses, 79. Sitzung vom
16. Januar 2008 (Protokoll Nummer 16/79)

2) Gemeinsames Schreiben Deutsche Bundesbank und BaFin
an BMF vom 29.September 2008 mit anliegender Grafik
(A-Drs. Finanzausschuss 16 (7) 0295)

3) Kurzprotokoll des Finanzausschusses, 98. Sitzung vom
8. Oktober 2008 (Protokoll Nummer 16/98)

4) Schreiben Präsident Sanio (BaFin) an Finanzausschuss
vom 16. Oktober 2008

5) Schreiben PSts’n Kressl (BMF) an Finanzausschuss vom
10. November 2008 mit Anlage vom 7. November 2008
(A-Drs. Finanzausschuss 16 (7) 0307)

6) Schreiben PSts’n Kressl (BMF) an Finanzausschuss vom
11. November 2008 mit Anlage vom 10. November 2008
betreffend Aufsicht über Finanzholdinggesellschaft nach
KWG (A-Drs, Finanzausschuss 16 (7) 0309)

7) Schreiben PSts’n Kressl (BMF) an Finanzausschuss vom
17. November 2008 zu Maßnahmen im Rahmen der Fi-
nanzmarktkrise und konjunkturpolitische Maßnahmen im
internationalen Vergleich (A-Drs. Finanzausschuss 16 (7)
0311)

8) Schreiben PSts’n Kressl (BMF) an Finanzausschuss vom
17. November 2008 mit Anlage vom 13. November 2008

16.07.2009 28.07.2009 119

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss
(A-Drs. Finanzausschuss 16 (7) 0314)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 307 – Drucksache 16/14000

noch
121

9) Schreiben PSts’n Kressl (BMF) an Finanzausschuss vom
15. Dezember 2008 mit Anlage vom 15. Dezember 2008
(A-Drs. Finanzausschuss 16 (7) 0327)

10) Schreiben PSts’n Kressl (BMF) an Finanzausschuss vom
2. Januar 2009 (A-Drs. Finanzausschuss 16 (7) 0329)

11) Wortprotokoll des Finanzausschusses, 114. Sitzung vom
21. Januar 2009 (Protokoll Nummer 16/114)

12) Wortprotokoll des Finanzausschusses, 120. Sitzung vom
16. März 2009 (Protokoll Nummer 16/120)

13) Vorab-Auszug zum Protokoll des Finanzausschusses,
Sitzung vom 25. März 2009 zur Unterrichtung durch das
BMF zum Thema HRE, einschließlich Anlagen (Antwort
auf die Kleine Anfrage der FDP vom 11. Februar 2009
sowie Antwort vom 24. März 2009 zu Fragen der Fraktion
DIE LINKE.)

14) Kurzprotokoll des Haushaltsausschusses vom 7. Oktober
2008 (Protokoll Nummer 16/79)

15) Protokoll Haushaltsausschuss über gemeinsame Sitzung
mit dem Finanzausschuss am 15. Oktober 2008
(Protokoll Nummer 16/80)

16) Schreiben PSts Diller (BMF) an Haushaltsausschuss vom
19.01.2009 mit Anlage vom 16.01.2009 (A-Drs. Haus-
haltsausschuss 16/5783)

beim Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zu den
Nummern 1 bis 13 sowie beim Haushaltsausschuss des Deut-
schen Bundestages zu den Nummer 14 bis 16.

122 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 22. Juli 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu dem Punkt II. Num-
mer 3, durch Vernehmung des Herrn Dr. Michael Endres als
Zeuge.

23.07.2009 28.07.2009 118

123 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 22. Juli 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu den Punkten I. und II.,
durch Beiziehung des vom Aufsichtsrat der Hypo Real Estate
Holding AG (oder eines verbundenen Unternehmens) in Auf-
trag gegebenen Gutachtens zur Überprüfung etwaiger Pflicht-
verletzungen der Alt-Vorstände betreffend das Risikomanage-
ment und Fehlmeldungen an die irische Aufsicht bei der Hypo
Real Estate Holding AG (HRE) bzw. bei dessen verbundenen
Unternehmen.

23.07.2009 28.07.2009 122

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Drucksache 16/14000 – 308 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

124 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 22. Juli 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zum Punkt II., durch
Beiziehung einer auf Holding-Ebene konsolidierten Liste der
unbesicherten Gläubiger (mit Namen und EUR-Beträgen ab
10 Mio. je Gläubigereinheit) der Tochterunternehmen und au-
ßerbilanziellen Vehikel der Hypo Real Estate Holding AG zum
Zeitpunkt 28. September 2008, zum Zeitpunkt 13. Oktober
2008 und zum Zeitpunkt der Einsetzung des Untersuchungs-
ausschusses bei der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) und
bei den Töchtern und den außerbilanziellen Vehikeln der HRE.

23.07.2009 28.07.2009 123

125 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 22. Juli 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690)
durch Beiziehung nachfolgender Unterlagen in Kopie

1. Kurzprotokoll des Finanzausschusses, 85. Sitzung vom
20. Februar 2008 (Protokoll Nummer 16/85)

2. Kurzprotokoll des Finanzausschusses, 90. Sitzung vom
23. April 2008 (Protokoll Nummer 16/90)

3. Schreiben PSts Diller (BMF) an Haushaltsausschuss vom
19. März 2009 mit Anlage vom 18. März 2009 (A-Drs.
Haushaltsausschuss 16/5872)

beim Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zu den
Nummern 1 bis 2 sowie beim Haushaltsausschuss des Deut-
schen Bundestages zur Nummer 3.

23.07.2009 28.07.2009 120

126 Antrag des Mitglieds der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN im 2. Untersuchungsausschuss vom 30. Juli 2009:

Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundes-
tagsdrucksache 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690),
hier insbesondere zur Präambel sowie zu den Punkten I., II., III.
und IV., durch Vernehmung der Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel als Zeugin.

30.07.2009 30.07.2009 –

127 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 30. Juli 2009:

Der Untersuchungsausschuss möge beschließen: Bei der Ver-
nehmung der Zeugen Bundesminister der Finanzen Peer Stein-
brück, Parlamentarische Staatssekretärin Nicolette Kressl
(MdB), Staatssekretär Jörg Asmussen, Jens Weidmann, werden
Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufnahmen
vorbehaltlich der Zustimmung der Zeugen gemäß § 13 Ab-
satz 1 PUAG ausnahmsweise zugelassen.

30.07.2009 30.07.2009 –

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 309 – Drucksache 16/14000

128 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 4. August 2009:

Der Untersuchungsausschuss möge beschließen: Es wird Be-
weis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundestagsdrucksa-
che 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690), hier insbe-
sondere zur Präambel sowie zu den Punkten I. und II. durch
Beiziehung der am 28. September 2008 um 12:21 Uhr von
Herrn Dominik Ahlers (HRE) an Frau Christiane Marx (Bun-
desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und Herrn Karl-
heinz Walch (Deutsche Bundesbank) gesendeten E-Mail bei
der Hypo Real Estate Holding AG bzw. bei den mit ihr verbun-
denen Unternehmen.

05.08.2009 18.08.2009 124

129 Antrag der Mitglieder der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 2. Untersuchungsausschuss
vom 10. August 2009:

Der Untersuchungsausschuss möge beschließen: Es wird Be-
weis erhoben zum Untersuchungsauftrag (Bundestagsdrucksa-
che 16/12480, Bundestagsdrucksache 16/12690), hier insbe-
sondere zur Präambel sowie zu den Punkten I. und II. durch
Beiziehung sämtlicher Aufzeichnungen zur schriftlichen und
mündlichen Korrespondenz der Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht (BaFin) mit der irischen Bankenauf-
sicht zur Hypo Real Estate Holding AG (HRE) sowie allen mit
ihr inzwischen verbundenen Unternehmen im Zeitraum vom
1. Juni 2008 bis zum 23. April 2009 bei der BaFin.

12.08.2009 18.08.2009 125

A-Drs.
Nr. Art, Datum und Inhalt verteilt am

beschlossen/
behandelt am

Beweis-
be-

schluss

Drucksache 16/14000 – 310 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 349 – Drucksache 16/14000

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Drucksache 16/14000 – 350 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Verzeichnis der zur Beweiserhebung beigezogenen Materialien (MAT A)

MAT A Nr. zu BB Nr. Absender/Inhalt
Eingang/

erstellt am

verteilt/
zum

Abruf
bereit am

Umfang
(Seiten/
Ordner)

1 55, 58 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Be-
nennung der Beamten und Mitarbeiter, die ab 2003
federführend mit der Rechts- und Fachaufsicht über
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) befasst waren.

13.05.09 13.05.09 6 Seiten
(1 An-
schreiben
u. 1 Liste)

2 57, 59,
62

Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Be-
nennung der Mitarbeiter der BaFin, die ab 2003 fe-
derführend mit der Beaufsichtigung und Prüfung
u. a. der DEPFA befasst waren.

13.05.09 13.05.09 6 Seiten
(1 An-
schreiben
u. 1 Liste)

3
VS-VER-

TRAULICH
(Anschrei-
ben offen,
1 Seite)

1 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Prü-
fungsbericht vom 24. Juni 2008 über die Prüfung
der Bundesbank bei der HRE-Gruppe und ihren
Tochterbanken HRE International Bank AG, HRE
Bank AG, DEPFA plc und Hypo Public Finance
Bank sowie Bericht über die Prüfung der Bundes-
bank bei der deutschen HRE-Tochterbank DEPFA
Deutsche Pfandbriefbank AG vom 27. Juni 2008.

20.05.09 22.05.09 1 Ordner
(192 Sei-
ten)

4 76 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Auf-
stellung der BaFin zu den vor ihr bestellten Treu-
händern für Pfandbriefe der Hypo Real Estate Hol-
ding AG (HRE) und verbundener Unternehmen.

27.05.09 28.05.09 6 Seiten
(2 An-
schreiben
u. 1 Liste)

5
VS-VER-

TRAULICH
(Anschrei-
ben offen,
1 Seite)

40 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Zwi-
schenbericht der Deutschen Bundesbank, Hauptver-
waltung München, zur Prüfung HRE-Group mit
Übersendungs-E-Mail und Schreiben der Deutschen
Bundesbank, Hauptverwaltung München, zur Über-
sendung des Abschlussberichtes.

27.05.09 28.05.09 1 Hefter
(47 Seiten
inkl. An-
schreiben
u. Inhalts-
verzeichnis)

6 56, 60,
61

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Recht: Be-
nennung aller Mitarbeiter der Deutschen Bundes-
bank, die ab 2003 mit der Beaufsichtigung und Prü-
fung der von der Abspaltung betroffenen
Geschäftsbereiche der HVB sowie der HRE und ih-
rer Tochterunternehmen sowie der DEPFA befasst
waren.

27.05.09 28.05.09 6 Seiten
(1 An-
schreiben
u. 1 Liste)

7 81 Hypo Real Estate Holding AG, Corporate Office/
Legal Department: Mitteilung, dass keine Ge-
schäftsbeziehungen zur Bayerischen Landesbank
bestehen, verbunden mit dem Hinweis zur Hypo
Real Estate Bank AG.

02.06.09 02.06.09 2 Seiten

8 61 Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Recht, Aus-
sagegenehmigungen für Rainer Englisch, Lars Möller,
Dr. Jürgen Prahl, Robert Bosch u. Manfred Eder.

13.05.09 u.
27.05.09

02.06.09 10 Seiten

9 59, 62 1. Bundesministerium der Finanzen, Parl. Staats-
sekretärin Nicolette Kressl: Aussagegenehmi-
gung für Frau Lautenschläger-Peiter, BaFin;

2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

27.05.09 02.06.09 12 Seiten
(BaFin), Exekutivdirektor Querschnittsaufga-
ben/Innere Verwaltung: Aussagegenehmigun-
gen für Herrn Schrader und Frau Menke.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 351 – Drucksache 16/14000

10 42 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Or-
ganigramme BMF von 2003 bis 2009 (1 Ordner) so-
wie der BaFin von 2003 bis 2009 (2 Ordner).

02.06.09 09.06.09 Ordner 1:
10 Orga-
nigramme
Ordner 2:
30 Orga-
nigramme
Ordner 3:
36 Orga-
nigramme

11 57, 59,
62

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Exekutivdirektor Querschnittsaufgaben/Innere Ver-
waltung: Aussagegenehmigungen APn Menke,
RD Schrader, LRD Schilling u. RD Frank.

03.06.09 05.06.09 14 Seiten

12
VS-VER-

TRAULICH
(Anschrei-
ben offen,
2 Seiten)

6 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Ent-
wurfsfassung des Berichtes über die Prüfung der
Abspaltung zur Neugründung gem. §§ 135 Ab-
satz 1, 125 Satz 1, 9 Absatz 1 Umwandlungsgesetz;
Spaltungsplan der HVB, Satzung der Hypo Real
Estate Holding AG, Spaltungsbericht der HVB.

03.06.09 04.06.09 159 Seiten
(inkl. An-
schreiben)

13
VS-VER-

TRAULICH
(Anschrei-
ben offen,
2 Seiten)

1 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Aus-
züge aus dem Abschlussbericht über die im Auftrag
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
erfolgte Prüfung der Hypo Real Estate Holding AG
bzw. einzelner Töchter; Unterlagen, aus denen her-
vorgeht, wann dieser Bericht im BMF vorlag.

03.06.09 04.06.09 50 Seiten
(inkl. An-
schreiben)

14 4 Leitender Oberstaatsanwalt München I: Hinweis,
dass hinsichtlich Zusendung von Ermittlungsakten
Bedenken bestehen.

05.06.09 08.06.09 2 Seiten

15 83 Rechtsanwälte Kreuzer, Pfister u. Girshausen: Mit-
teilung über Vertretung von Herrn Georg Funke;
Antrag auf Entpflichtung des Mandanten vom Er-
scheinen.

05.06.09 08.06.09 7 Seiten

16 5 Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Recht: Zu-
sendung von Organigrammen der betroffenen Stel-
len innerhalb der Deutschen Bundesbank (Zentrale,
Hauptverwaltungen München, Stuttgart, Frankfurt
u. Düsseldorf) seit 2003.

05.06.09 08.06.09 1 Ordner
(123 S. ein-
schl. Deck-
blatt)

17 73 Bayern LB, Vorstand: Mitteilung zu Geschäftsbe-
ziehungen zur Hypo Real Estate Holding AG.

05.06.09 08.06.09 2 Seiten

18/1 25 Hypo Real Estate Holding AG, Generalsekretariat:
Jahresabschlüsse und Bilanzen 2003 bis 2008, je-
weils Einzelabschluss und Konzernabschluss.

08.06.09 10.06.09 12 Berichte
(1463 Sei-
ten)

18/2
Vertraulich
gem. GO-
BT Anl. 3,
§ 2a Ab-

25 Hypo Real Estate Holding AG, Generalsekretariat:
Übermittlung der Prüfungsberichte von Jahresab-
schlüssen und Bilanzen von 2003 bis 2008 der Hypo
Real Estate Holding AG, jeweils Einzelabschluss
und Konzernabschluss.

08.06.09 12.06.09 3 Ordner

MAT A Nr. zu BB Nr. Absender/Inhalt
Eingang/

erstellt am

verteilt/
zum

Abruf
bereit am

Umfang
(Seiten/
Ordner)
satz 2

Drucksache 16/14000 – 352 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

19 51 Präsident Amtsgericht München: Unterlagen aus
Sonderbänden bzw. Registerordnern des Registerge-
richts München zur Hypo Real Estate Holding AG
von 2003 bis 2008.

08.06.09 10.06.09 3 Ordner
(882 Sei-
ten)

20 55, 58 Bundesministerium der Finanzen, Staatssekretär
Werner Gatzer: Aussagegenehmigung für Frau
Dr. Krecker und Herrn Conert.

09.06.09 10.06.09 8 Seiten
(inkl. An-
schreiben)

21 35 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Fehl-
anzeige für das BMF und seinen Geschäftsbereich.

10.06.09 10.06.09 1 Seite

22 2 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Ak-
tenpläne BMF und BaFin (3 Ordner).

10.06.09 11.06.09 Ordner 1:
196 S.
Ordner 2:
234 S.
Ordner 3:
115 S.

23 3 Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Recht: Zu-
sendung der Aktenpläne aller betroffenen Stellen in-
nerhalb der Bundesbank seit 2003.

11.06.09 11.06.09 1 Ordner
(293 Sei-
ten)

24 36, 65 Europäische Investitionsbank (EIB), Vizepräsident,
Dr. Matthias Kollatz-Ahnen: Fehlanzeige zu BB 36,
unter Hinweis darauf, dass EIB nicht dem Europäi-
schen System der Zentralbanken angehört; Mittei-
lung über Geschäftsbeziehungen mit dem HRE-
Konzern zu BB 65.

15.06.09 15.06.09 2 Seiten

25 14 Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Recht: Mit-
teilung, dass zum Beweisbeschluss keine Unterla-
gen vorliegen.

16.06.09 16.06.09 1 Seite

26
VS-VER-

TRAULICH
(Anschrei-
ben offen,
1 Seite)

24 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Be-
richte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
aufsicht (BaFin) an das BMF zur Prüfung der Hypo
Real Estate Holding AG und ihrer Töchter (Ordner
1); Berichte der BaFin, einschließlich Zwischenbe-
richte, zur Prüfung der Hypo Real Estate Holding
AG und ihrer Töchter (Ordner 2).

16.06.09 16.06.09 Ordner 1:
41 Seiten
Ordner 2:
29 Seiten
(inkl. An-
schreiben)

26
offene
Seiten

24 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Be-
richte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
aufsicht (BaFin) an das BMF zur Prüfung der Hypo
Real Estate Holding AG und ihrer Töchter (Ordner
1); Berichte der BaFin, einschließlich Zwischenbe-
richte, zur Prüfung der Hypo Real Estate Holding
AG und ihrer Töchter (Ordner 2); Herabstufung ein-
zelner Seiten mit Schwärzungen.

18.08.09 24.08.09 15 Seiten

26
offene

Seiten/2

24 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Er-
weiterte Herabstufung des Dokumentes „Quartals-
berichterstattung zur Lage der Kreditwirtschaft“
vom 28. März 2008.

28.08.09 28.08.09 7 Seiten
(inkl. 2 S.
Anschrei-
ben)

MAT A Nr. zu BB Nr. Absender/Inhalt
Eingang/

erstellt am

verteilt/
zum

Abruf
bereit am

Umfang
(Seiten/
Ordner)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 353 – Drucksache 16/14000

27
VS-VER-

TRAULICH
(Anschrei-
ben offen,
1 Seite)

40 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA:
Teillieferungen der Korrespondenz zwischen BaFin
und BMF mit Bezug zur HRE-Gruppe (Ordner 1);
Schreiben BaFin an BMF bzgl. Auswirkungen der
Subprime-Krise auf die Hypo Real Estate und an-
dere Banken (Ordner 2).

16.06.09 16.09.09 Ordner 1:
17 Seiten
Ordner 2:
8 Seiten
(inkl. An-
schreiben)

27
offene
Seiten

40 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA:
Teillieferungen der Korrespondenz zwischen BaFin
und BMF mit Bezug zur HRE-Gruppe (Ordner 1);
Schreiben BaFin an BMF bzgl. Auswirkungen der
Subprime-Krise auf die Hypo Real Estate und an-
dere Banken (Ordner 2); Herabstufung einzelner
Seiten mit Schwärzungen.

18.08.09 24.08.09 8 Seiten

28
VS-VER-

TRAULICH
(Anschrei-
ben offen,
2 Seiten)

10 Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Recht,
Frankfurt a. M.: Übermittelung von Akten der staat-
lichen Finanzaufsicht im Vorfeld der Abspaltung
der HRE von der HVB aus dem Geschäftsbereich
der Bundesbank.

16.06.09 17.06.09/
22.06.09
Anschrei-

ben

(nur Ein-
sicht-

nahme in
VS-Regis-

tratur)

01.07.09

41 Ordner
(lfd. Nr.
1–41)

Anforde-
rung:
Ordner 12
u. 15

28
offene
Seiten

10 Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Recht,
Frankfurt a. M.: Aufhebung der VS-Einstufung von
Aktenteilen mit Schwärzung personenbezogener
Angaben.

10.09.09 11.09.09 26 Seiten
aus
Ordner 1/
2 Seiten
aus
Ordner 8

29
VS-VER-

TRAULICH
(Anschrei-
ben offen,
2 Seiten)

13, 17,
29

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Recht,
Frankfurt a. M.: Übermittlung von Unterlagen zur
Beaufsichtigung von Finanzholdinggesellschaften
aus dem Geschäftsbereich der Bundesbank.

16.06.09 22.06.09 2 Ordner
(396 Sei-
ten)
(lfd. Nr.
54–55)

30
VS-VER-

TRAULICH
(Anschrei-
ben offen,
2 Seiten)

47 Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Recht,
Frankfurt a. M.: Übermittlung von Aktenordnern
mit Berichten der HRE aus dem Geschäftsbereich
der Bundesbank.

16.06.09 17.06.09/
22.06.09
Anschrei-

ben
(nur Ein-

sicht-
nahme in

VS-Regis-
tratur)

15.07.09

12 Ordner
(lfd. Nr.
42–53)

Anforde-
rung:
Ordner 42,
49, 50, 51

MAT A Nr. zu BB Nr. Absender/Inhalt
Eingang/

erstellt am

verteilt/
zum

Abruf
bereit am

Umfang
(Seiten/
Ordner)
u. 53

Drucksache 16/14000 – 354 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

31 88 Bundesministerium der Finanzen: Personalreferat:
Aussagegenehmigung für MDg Dr. Thorsten
Pötzsch, BMF.

16.06.09 16.06. u.
17.06.09

4 Seiten

32 84 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, Mün-
chen: Hinweis auf Steuergeheimnis gem. BMF-
Schreiben vom 13. Mai 1987; Bitte um ergänzende
Angaben (1 Anlage).

17.06.09 17.06.09 8 Seiten
(inkl. 6 Sei-
ten Anlage)

33 83 Anwaltskanzlei Kreuzer, Pfister u. Girshausen,
München: Mitteilung zur Zeugenvernehmung von
Herrn Funke (mit 3 Anlagen).

18.06.09 22.06.09 23 Seiten
(inkl. 19
Seiten An-
lagen)

34 14 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Fehl-
anzeige für den BMF-Geschäftsbereich.

18.06.09 22.06.09 1 Seite

35 11 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA:
Teillieferungen von Unterlagen des BMF (2 Ordner)
und der Finanzmarktstabilisierungsanstalt (1 Ord-
ner) zu Ad-hoc-Mitteilungen der Hypo Real Estate
Holding AG.

18.06.09 22.06.09 36 Seiten
(inkl. 2 Sei-
ten An-
schreiben)

36
VS-VER-

TRAULICH
(Anschrei-
ben offen,
2 Seiten)

11 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA:
Übersendung von drei Aktenordnern aus dem Ge-
schäftsbereich des BMF, Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht zu Ad-hoc-Mitteilungen der
Hypo Real Estate Gruppe.

19.06.09 22.06.09 3 Ordner
(765 Sei-
ten)

37 85 Hypo Real Estate Holding AG, Rainer Barthuber,
E-Mail-Schreiben: Mitteilung, dass es keine Ma-
nagementletter zu den Prüfberichten der Wirt-
schaftsprüfer für die Hypo Real Estate gegeben hat;
mit beigefügter Bestätigung der Wirtschaftsprüferin
KPMG (1 Anlage).

22.06.09 22.06.09 5 Seiten

38
VS-VER-

TRAULICH
(Anschrei-
ben offen,
1 Seite)

81 Hypo Real Estate Holding AG, Rainer Barthuber,
Compliance/Corporate Governance, München:
Übersicht zu den Geschäften der Hypo Real Estate
Bank AG mit Bezug zur Bayerischen Landesbank.

22.06.09 23.06.09/
24.06.09

1 Hefter
(6 Seiten u.
15 DIN A
3-Seiten)

39 83 Kurt Viermetz, ehem. Aufsichtsrats-Vorsitzender
der Hypo Real Estate Holding AG; Eingangsstate-
ment zur Zeugenvernehmung vor dem 2. Untersu-
chungsausschuss (mit 2 Anlagen).

19.06.09 23.06.09 17 Seiten
(inkl. 4 Sei-
ten Anla-
gen)

40
VS-VER-

TRAULICH
(Anschrei-
ben offen,
1 Seite)

92 Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Recht: Über-
sendung eines Aktenordners (Gesprächsprotokoll
vom 29. April 2008) aus dem Geschäftsbereich der
Deutschen Bundesbank.

23.06.09 23.06.09/
24.06.09

4 Seiten
(inkl. An-
schreiben)

MAT A Nr. zu BB Nr. Absender/Inhalt
Eingang/

erstellt am

verteilt/
zum

Abruf
bereit am

Umfang
(Seiten/
Ordner)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 355 – Drucksache 16/14000

41 83 Rechtsanwälte Kreuzer, Pfister & Girshausen, Mün-
chen: Schriftliche Erklärung des Zeugen Georg
Funke zu einer in der Vernehmung am 18. Juni 2009
gestellten Frage; Entwurf eines vorläufigen Berichts
der amerikanischen Anwaltskanzlei Shearman &
Sterling v. 21. Oktober 2008; Schreiben von
Hr. Schrader, BaFin, vom 18. November 2008.

25.06.09 25.06.09 48 Seiten

42 12, 16,
28

Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen des BMF zur Ausweitung der Beaufsichti-
gung von Finanzholding-Gesellschaften sowie zur
Erarbeitung der erforderlichen Rechtsgrundlagen im
Zuge der Novellierung der Beaufsichtigung von
Finanzholding-Gesellschaften.

26.06.09 26.09.09/
29.06.09

Ordner 1:
274 Seiten
(inkl. In-
haltsver-
zeichnis u.
Anschrei-
ben)
Ordner 2:
30 Seiten
(inkl. In-
haltsver-
zeichnis)

43 56, 60,
61, 95

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Recht: Aus-
sagegenehmigungen für Herrn Jakob und Herrn
Schnitzler.

29.06.09 29.06.09/
30.06.09

5 Seiten

44
GEHEIM

107 Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Recht: Er-
gebnisprotokoll über Gespräch zwischen Vertretern
der BaFin, HRE und Bundesbank am 31. Juli 2008.

29.06.09 30.06.09/
01.07.09

10 Seiten
(inkl. 2 Sei-
ten An-
schreiben)

45
GEHEIM

20, 23,
36, 40,

67

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Recht: Akten
zur HRE (insbesondere Stützungsmaßnahmen) aus
dem Geschäftsbereich der Deutschen Bundesbank.

29.06.09 30.06.09/
01.07.09
Anschrei-
ben (nur
Einsicht-
nahme in
VS-Reg.)

07.07.09

10.07.09

132 Akten-
ordner

Anforde-
rung:
Ordner 69,
116 u. 122

Ordner 70,
71, 76 bis
81

45
offene Sei-

ten

20, 23,
36, 40,

67

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Recht: Akten
zur HRE (insbesondere Stützungsmaßnahmen) aus
dem Geschäftsbereich der Deutschen Bundesbank.
Herabstufung aus Ordner 122 mit Schwärzungen.

30.07.09 05.08.09 9 Seiten

45
offene

Seiten/2

20, 23,
36, 40,

67

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Recht: Auf-
hebung von VS-Einstufungen von Aktenteilen mit
Schwärzung personenbezogener Daten.

10.09.09 11.09.09 1 Seite aus
Ordner 123
1 Seite aus

MAT A Nr. zu BB Nr. Absender/Inhalt
Eingang/

erstellt am

verteilt/
zum

Abruf
bereit am

Umfang
(Seiten/
Ordner)
Ordner 124

Drucksache 16/14000 – 356 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

46 95 Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Recht: Zu-
sammenstellung der Mitarbeiter der Deutschen
Bundesbank, laufende Bankenaufsicht, mit Zustän-
digkeit für Unternehmen des Konzerns HRE.

30.06.09 30.06.09/
01.07.09

4 Seiten
(inkl. 1
Seite An-
schreiben)

47 104 HypoVereinsbank, Unicredit Group, München: Be-
nennung des Verantwortlichen der HypoVereins-
bank, der an den Gesprächen zur Rettung der HRE
am 28./29. September 2008 beteiligt war.

30.06.09 30.06.09/
01.07.09

1 Seite

48
Vertraulich
gem. GO-
BT Anl. 3,
§ 2a Ab-

satz 2
Anschrei-
ben offen
(1 Seite)

105 Hypo Real Estate Holding, München: Übersichten
zu Geschäftsbeziehungen der DEPFA Bank plc u.
früheren DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG zur
Bayerischen Landesbank.

06.07.09 08.07.09/
07.07.09

3 Listen
und
1 CD

49 34 Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Recht: Fehl-
anzeige.

06.07.09 07.07.09 1 Seite

50
GEHEIM

20, 22,
27, 40,
48, 68

Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen der Referate II A 1, II A 5, I C 4, VII A 6 u.
VII B 3d.

07.07.09 08.07.09/
07.07.09
Anschrei-

ben
(nur Ein-

sicht-
nahme in
VS-Reg.)

22.07.09

76 Ordner

Anforde-
rung:
Ordner 1
(Blatt 1–16,
26–32) u.
Ordner 42

50
offene
Seiten

20, 22,
27, 40,
48, 68

Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen der Referate II A 1, II A 5, I C 4, VII A 6 u.
VII B 3d.; Aufhebung der Einstufung der Doku-
mente: BMF-Ordner, Bl. 252 u. 254, BMF-Ordner
42, Bl. 299-302, Akte BMF I C 4, Ordner 1, Blatt 1,
2, 3 bis 16, 26 bis 32 mit Schwärzungen.

31.07.09 05.08.09 17 Seiten

50
(bisher aus-
gesonderte
Vorgänge)

VS-Vertrau-
lich

Anschrei-
ben offen

20, 22,
27, 40,
48, 68

Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen der Referate II A 1, II A 5, I C 4, VII A 6 u.
VII B 3d.

Herausgabe bislang nicht übersandter Aktenteile
entsprechend der Anforderung von Mitgliedern des
2. Untersuchungsausschusses.

14.08.09 14.08.09/
18.08.09

1 Ordner

MAT A Nr. zu BB Nr. Absender/Inhalt
Eingang/

erstellt am

verteilt/
zum

Abruf
bereit am

Umfang
(Seiten/
Ordner)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 357 – Drucksache 16/14000

50
offene

Seiten/2

20, 22,
27, 40,
48, 68

Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen der Referate II A 1, II A 5, I C 4, VII A 6 u.
VII B 3d.; Herabstufung des Dokumentes „Vermerk
St G für M Risikoabschirmung HRE“ v. 29. Sep-
tember 2008 mit Schwärzungen.

19.08.09 24.08.09 5 Seiten
(inkl. 2 Sei-
ten An-
schreiben)

50
offene

Seiten/3

20, 22,
27, 40,
48, 68

Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Her-
abstufung des Dokuments „BMF intern: Antwort-
vorschläge zu Fragen aus dem Parlament an M“,
Ordner 43.

28.08.09 28.08.09 5 Seiten
(inkl. 2 Sei-
ten An-
schreiben)

50
offene

Seiten/4

20, 22,
27, 40,
48, 68

Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Her-
abstufung von Dokumenten mit Liste (Anlage 1);
Auflistung der nicht herabgestuften Dokumente
(Anlage 2)

11.09.09 14.09.09 1 Ordner
(309 Sei-
ten) (2 Sei-
ten An-
schreiben
u. 3 Seiten
Listen)

51 8, 21 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Fehl-
anzeige des BMF zu Beweisbeschlüssen 8 u. 21.

07.07.09 07.07.09 1 Seite

52 69 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Fehl-
anzeige des BMF u. der Bundesrepublik Deutsch-
land – Finanzagentur GmbH.

07.07.09 07.07.09 1 Seite

53
VS-Vertrau-

lich

70 Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Unter-
lagen aus dem erweiterten Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Arbeit u. Soziales (Deut-
sche Rentenversicherung Bund – 6 Aktenordner –,
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-
See 1 Aktenordner, Bundesagentur für Arbeit –
2 Aktenordner).

08.07.09 09.07.09/
10.07.09

9 Ordner
(2 Seiten
Anschrei-
ben)

54
VS-Vertrau-

lich
Anschrei-
ben offen
(2 Seiten)

20, 40 Bundesministerium für Wirtschaft u. Technologie:
Unterlagen aus dem BMWi.

10.07.09 14.07.09/
15.07.09
05.08.09

7 Ordner
(1129 Sei-
ten)

54
offene
Seiten

20, 40 Bundesministerium für Wirtschaft u. Technologie:
Aufhebung der Einstufung der Blätter 4/5 u. 27
(BMWi, Ordner 1).

29.07.09 05.08.09 insges.
4 Seiten
(1 S. An-
schreiben)

55
VS-Vertrau-

lich
Anschrei-
ben offen
(2 Seiten)

19 Bundesministerium für Wirtschaft u. Technologie:
Unterlagen aus dem BMWi.

10.07.09 13.07.09 2 Ordner
(694 Sei-
ten)

56
VS-NfD

Anschrei-

91 Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Recht: Un-
terlagen aus dem Geschäftsbereich der Deutschen
Bundesbank.

10.07.09 10.07.09 8 Seiten
(inkl. 2 S.
Inhaltsver-

MAT A Nr. zu BB Nr. Absender/Inhalt
Eingang/

erstellt am

verteilt/
zum

Abruf
bereit am

Umfang
(Seiten/
Ordner)
ben offen
(1 Seite)

zeichnis)

Drucksache 16/14000 – 358 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

57 9, 45 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
Fehlanzeige für das BMWi.

13.07.09 13.07.09 1 Seite

58 78 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
Fehlanzeige für das BMWi.

13.07.09 13.07.09 1 Seite

59 63, 64 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Fehl-
anzeige für BMF u. Bundesrepublik Deutschland-
Finanzagentur.

13.07.09 13.07.09 1 Seite

60
VS-NfD

91 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen der BaFin.

13.07.09 13.07.09 14 Seiten
(inkl. An-
schreiben
und In-
haltsver-
zeichnis)

61
Vertraulich

gem. GO-BT
Anl. 3, § 2a

Absatz 2
Anschrei-
ben offen
(1 Seite)

117 Hypo Real Estate, Compliance, Corporate Gover-
nance, München: Übermittlung von Bilanzen, Ab-
schlussberichten, Teilprüfungsberichten.

13.07.09 14.07.09/
15.07.09

28 Berichte

62 83 Rechtsanwaltskanzlei Lohberger & Leipold, Mün-
chen: Unterlagen des Zeugen Holger Techet (4 An-
lagen).

13.07.09 13.07.09 27 Seiten
(inkl. An-
schreiben)

63
Vertraulich

gem. GO-BT
Anl. 3, § 2a

Absatz 2
Anschrei-
ben offen
(1 Seite)

115 Hypo Real Estate, Compliance/Corporate Gover-
nance, München: Unterlagen über die von Oliver
Wyman durchgeführten Ermittlungen zu Ursachen
und Höhe des Liquiditätsbedarfs der HRE-Gruppe.

14.07.09 14.07.09/
15.07.09

16 Seiten

64
VS-Vertrau-

lich

41 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA:
Unterlagen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und
der Bundesrepublik Deutschland-Finanzagentur
GmbH).

14.07.09 15.07.09
(nur zur
Einsicht-
nahme in

VS-Regis-
tratur)

2 Ordner

65 66 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen des BMF (Referat VII B 3).

14.08.09 15.07.09
(nur zur
Einsicht-
nahme in

VS-Regis-
tratur)

1 Ordner

66 76 Eckehard Schmidt, München: Darstellung seines
Aufgabenkreises als Treuhänder.

16.07.09 16.07.09 3 Seiten

MAT A Nr. zu BB Nr. Absender/Inhalt
Eingang/

erstellt am

verteilt/
zum

Abruf
bereit am

Umfang
(Seiten/
Ordner)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 359 – Drucksache 16/14000

67
VS-Vertrau-

lich
Anschrei-
ben offen
(1 Seite)

70 Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Recht: Un-
terlagen aus dem Geschäftsbereich der Deutschen
Bundesbank.

16.07.09 16.07.09/
17.07.09

1 Ordner
(8 Seiten)

68
Vertraulich
gem. GO-
BT Anl. 3,
§ 2 a Ab-

satz 2
Anschrei-
ben offen
(1 Seite)

109 Bayern LB München, Vorstand: Aufstellung nach
Zeitpunkt und Höhe der Beträge über die Bereitstel-
lung, Prolongation, Kürzung und Beendigung von
Liquiditätsfazilitäten aller Art gegenüber Konzern-
töchtern der HRE.

16.07.09 16.07.09/
17.07.09

45 Seiten
(inkl. An-
schreiben)

69 114 Der Generalstaatsanwalt München: Aussagegeneh-
migung für Leitenden Oberstaatsanwalt München I.

21.07.09 21.07.09/
23.07.09

1 Seite

70 4, 114 Der Leitende Oberstaatsanwalt München I: Infor-
mationen über den Gegenstand des Ermittlungsver-
fahrens Refereat III. A7: Unterlagen der Referate
RA6 und III A7, sowie über den derzeitigen Sach-
stand zur Hypo Real Estate.

23.07.09 23.07.09/
24.07.09

3 Seiten

71
GEHEIM
Anschrei-
ben offen
(2 Seiten)

20, 40 Bundesministerium der Justiz: Unterlagen des BMJ
zum Az. Referat R A B: 3760 u. Referat III A 7:
7210/13; 7210/13-1.

27.07.09 27.07.09/
29.07.09
(nur zur
Einsicht-
nahme in

der VS-Re-
gistratur)

1 Ordner

72 100 Bundesministerium der Finanzen: Aussagegeneh-
migung für Herrn Dr. Mirow.

27.07.09 27.07.09/
04.08.09

4 Seiten
(inkl. An-
schreiben)

73
GEHEIM
gem. § 2a
GSO-BT

111 Bundesverband deutscher Banken: Unterlagen des
Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes so-
wie dreibändige Dokumentation der Vertragswerke
zu den Garantien und Rückgarantien für die HRE.

27.07.09 29.07.09/
05.08.09

1 Ordner,
3 gebun-
dene Bände
1 CD

74 119,120 Deutscher Bundestag, Finanzausschuss: Unterlagen
gem. BB 119. Nummern 1 bis 13, sowie BB 120,
Nummern 1 und 2.

28.07.09 31.07.09/
05.08.09

640 Seiten
(inkl. An-
schreiben)

75 119,120 Deutscher Bundestag, Haushaltsausschuss: Kurz-
protokolle des Haushaltsausschusses der 79. u.
80. Sitzung sowie BMF-Vorlagen Nummer 6/09 u.
Nummer 46/09.

28.07.09 29.07.09 173 Seiten
(inkl. An-
schreiben)

76 53, 116 Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Recht: Aus-
sagegenehmigungen für Prof. Dr. Weber und Prof.
Dr. Zeitler.

29.07.09 29.07.09/
30.07.09

7 Seiten
(inkl. An-
schreiben)

MAT A Nr. zu BB Nr. Absender/Inhalt
Eingang/

erstellt am

verteilt/
zum

Abruf
bereit am

Umfang
(Seiten/
Ordner)

Drucksache 16/14000 – 360 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

77 52 Bundesministerium der Finanzen, Aussagegeneh-
migung für Präsidenten der BaFin, Jochen Sanio.

29.07.09 29.07.09 4 Seiten
(inkl. An-
schreiben)

78/1
VS-NfD

Anschrei-
ben offen
(2 Seiten)

20, 40 Bundeskanzleramt, Leiter Projektgruppe Untersu-
chungsausschuss: Unterlagen des Bundeskanzler-
amtes.

31.07.09 04.08.09 Ordner 1
u. 2

78/2
GEHEIM
Anschrei-
ben offen
(2 Seiten)

20, 40 Bundeskanzleramt, Leiter Projektgruppe Untersu-
chungsausschuss: Unterlagen des Bundeskanzler-
amtes.

31.07.09 05.08.09
(nur Ein-

sicht-
nahme in

VS-Regis-
tratur)

Ordner 3–5

79
VS-Vertrau-

lich
Anschrei-
ben offen

47 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen des Referates VII B 3 (Teillieferung).

30.07.09 04.08.09
(nur Ein-

sicht-
nahme in

VS-Regis-
tratur)

1 Ordner

80
VS-Vertrau-

lich
Anschrei-
ben offen

84 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen: Steu-
erbilanzen einschl. Erläuterungen der HypoVereins-
bank AG und Hypo Real Estate Holding AG aus
dem Jahr 2003.

04.08.09 05.08.09 117 Seiten

81
VS-NfD

90 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen aus dem Bundesministerium der Finanzen.

05.08.09 05.08.09 1 Ordner

82
VS-Vertrau-

lich

20, 40 Bundeskanzleramt, Leiter Projektgruppe Untersu-
chungsausschuss: Unterlagen des Bundeskanzler-
amtes (2. Teillieferung); Dokumente zur Vorberei-
tung des Kabinetts.

07.08.09 10.08.09
(nur Ein-

sicht-
nahme in

VS-Regis-
tratur)

Ordner 6
u. 7

83/1
Schreiben u.

Anlagen
1–4, 7

94 Hypo Real Estate Holding AG, Dr. Axel Wieandt:
Korrekturen zum Protokoll seiner Zeugenverneh-
mung am 28.07.2009 sowie weitere Unterlagen und
Informationen (Anlagen).

12.08.09 13.08.09/
14.08.09

Schreiben
(3 Seiten)
Anlagen
(185 Sei-
ten)

83/2
Anlage 5

u. 6
Vertraulich
gem. GO-
BT Anl. 3,
§ 2 a Ab-

satz 2

94 Hypo Real Estate Holding AG, Dr. Axel Wieandt:
Korrekturen zum Protokoll der Zeugenvernehmung
am 28. Juli 2009 sowie weitere Unterlagen und In-
formationen (Anlagen).

[Einstufung der Anlage 5 aufgehoben am 18. Sep-
tember 2009.]

12.08.09 13.08.09 2 Seiten

84 112 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Fehl- 12.08.09 13.08.09 1 Seite

MAT A Nr. zu BB Nr. Absender/Inhalt
Eingang/

erstellt am

verteilt/
zum

Abruf
bereit am

Umfang
(Seiten/
Ordner)
anzeige mit Hinweis auf bereits übersandte Unterla-
gen zu BB 48, 20, 22, 27, 40, 68 u. 19.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 361 – Drucksache 16/14000

85
VS-Vertrau-

lich, An-
schreiben of-

fen

19 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA:
Übersendung von Unterlagen des Referates VII B 3
des BMF.

12.08.09 13.08.09
(nur Ein-

sicht-
nahme in

VS-Regis-
tratur)

1 Ordner

86/1
VS-NfD

12, 16,
28

Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht zur Ausweitung der Beaufsichtigung
von Finanzholding-Gesellschaften sowie zur Erar-
beitung der erforderlichen Rechtsgrundlagen bzgl.
deren Novellierung.

12.08.09 13.08.09/
14.08.09

Ordner
1, 2, 4 u. 5
(735 Sei-
ten)

86/2
VS-Vertrau-

lich,
Anschrei-
ben offen

12, 16,
28

Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht zur Ausweitung der Beaufsichtigung
von Finanzholding-Gesellschaften sowie zur Erar-
beitung der erforderlichen Rechtsgrundlagen bzgl.
deren Novellierung.

12.08.09 13.08.09
(nur Ein-

sicht-
nahme in

VS-Regis-
tratur)

Ordner 3
u. 6
Anschrei-
ben 2 Sei-
ten

87
VS-Vertrau-

lich, An-
schreiben of-

fen

37 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht; Fehlanzeige für BMF, Bundesrepub-
lik Deutschland-Finanzagentur GmbH sowie
Finanzmarktstabilisierungsanstalt.

12.08.09 13.08.09
(nur Ein-

sicht-
nahme in

VS-Regis-
tratur)

1 Ordner
Anschrei-
ben 2 Sei-
ten

88
VS-NfD

44 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen des BMF, Referat VII A 6, und der Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; Fehl-
anzeige für Bundesrepublik Deutschland-
Finanzagentur.

13.08.09 13.08.09 2 Ordner

89 52 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin), Bankenaufsicht: Zeugenvernehmung von
Herrn Sanio, schriftliche Beantwortung der Frage,
ob Mitarbeiter der BaFin als Prüfer oder prüfungs-
begleitend bei der seinerzeitigen Prüfung der fünf
relevanten Tochterbanken der HRE AG teilgenom-
men haben.

13.08.09 13.08.09 1 Seite

90
GEHEIM
gem. § 2a
GSO-BT
Anschrei-
ben offen
(2 Seiten)

122 Hypo Real Estate Holding AG, Abteilung Recht:
Zwischenbericht v. 16. Juni 2009 sowie Schriftsatz
v. 4. Juni 2009 der Rechtsanwaltskanzlei Gleiss
Lutz.

17.08.09 18.08.09
(nur zur
Einsicht-
nahme in

VS-Regis-
tratur)

Anlage 1:
33 S.
Anlage 2:
288 S.

91 97 Bundeskanzleramt, Bundesminister Dr. de Maiziere:
Aussagegenehmigung für Dr. Weidmann.

17.08.09 17.08.09/
18.08.09

3 Seiten

92 98 Bundesministerium der Finanzen: Aussagegeneh-
migung für Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl.

17.08.09 17.08.09/
18.08.09

2 Seiten

93 113 Bundesministerium der Finanzen: Aussagegeneh- 17.08.09 17.08.09/ 2 Seiten

MAT A Nr. zu BB Nr. Absender/Inhalt
Eingang/

erstellt am

verteilt/
zum

Abruf
bereit am

Umfang
(Seiten/
Ordner)
migung für Bundesminister der Finanzen Peer
Steinbrück.

18.08.09

Drucksache 16/14000 – 362 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

94 101 BMF, Aussagegenehmigung für Dr. Ulrich Schröder,
Vorstandsvorsitzender der KfW-Bankengruppe.

17.08.09 17.08.09/
18.08.09

3 Seiten

95
VS-NfD

86 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen des BMF, Referat ZB 3.

17.08.09 18.08.09 7 Seiten
(Anschrei-
ben 2 S.,
Anlage 5 S.)

96
GEHEIM
Anschrei-
ben offen

20, 22,
48, 68

Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht.

17.08.09 18.08.09
(nur zur
Einsicht-
nahme in

VS-Regis-
tratur)

20 Ordner

97
Geheim

Anschrei-
ben offen
(2 Seiten)

33 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen des BMF, Referate VII B 4 und VII B 3
(2 Ordner) sowie der Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht (4 Ordner).

17.08.09 18.08.09/
19.08.09
(nur zur
Einsicht-
nahme in

VS-Regis-
tratur)

6 Ordner

98 20, 40 Bundeskanzleramt, Leiter Projektgruppe Untersu-
chungsausschuss: Erläuterungen zum Lenkungsaus-
schuss als hochrangiges exekutives Entscheidungs-
gremium, daher keine Vorlage der Protokolle;
Vollständigkeitserklärung zu BB 20 u. 40.

18.08.09 18.08.09 4 Seiten

99
VS-Vertrau-

lich
Anschrei-
ben offen
(4 Seiten)

20, 22,
27, 40,
48, 68

Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen des BMF, Referat VII A 6 (2 Ordner) sowie
der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur
GmbH (1 Ordner).

18.08.09 19.08.09
(nur zur
Einsicht-
nahme in

VS-Regis-
tratur)

3 Ordner

100 99 Bundesministerium der Finanzen: Aussagegeneh-
migung für Herrn Staatssekretär Jörg Asmussen.

18.08.09 18.08.09/
19.08.09

4 Seiten

101
VS-Vertrau-

lich
Anschrei-
ben offen
(2 Seiten)

106 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht (BaFin).

19.08.09 20.08.09/
24.08.09
(nur zur
Einsicht-
nahme in

VS-Regis-
tratur)

2 Ordner

102 7, 43,
70, 71,
72, 87

Bundeskanzleramt, Leiter Projektgruppe Untersu-
chungsausschuss: Fehlanzeige zu BB 7, 43, 70, 71,
72 u. 87.

20.08.09 24.08.09 4 Seiten

103 121 Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Recht: Erklä-
rung des Vorstandes der Deutschen Bundesbank,
dass zum Beweisbeschluss keine Unterlagen vorlie-
gen.

20.08.09 24.08.09 1 Seite

MAT A Nr. zu BB Nr. Absender/Inhalt
Eingang/

erstellt am

verteilt/
zum

Abruf
bereit am

Umfang
(Seiten/
Ordner)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 363 – Drucksache 16/14000

104
VS-NfD

Anschrei-
ben offen
(1 Seite)

46 Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Recht: Un-
terlagen aus dem Geschäftsbereich der Deutschen
Bundesbank.

20.08.09 24.08.09 4 Seiten

105
Geheim

Anschrei-
ben offen
(2 Seiten)

80 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht (BaFin).

24.08.09 25.08.09
(nur zur
Einsicht-
nahme in

VS-Regis-
tratur)

4 Ordner

106
VS-Vertrau-

lich
Anschrei-
ben offen
(2 Seiten)

70, 71,
72

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
Unterlagen aus dem BMWi; Vollständigkeitserklä-
rung zu BB 70, 71 u. 72.

26.08.09 28.08.09
(nur zur
Einsicht-
nahme in

VS-Regis-
tratur)

1 Ordner

107
Geheim

Anschrei-
ben offen
(2 Seiten)

72 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen aus dem BMF; Vollständigkeitserklärung.

31.08.09 01.09.09/
02.09.09
(nur zur
Einsicht-
nahme in

VS-Regis-
tratur)

1 Ordner

108
Vertraulich
gem. § 2a
GSO-BT
Anschrei-
ben offen
(1 Seite)

124 Hypo Real Estate Holding AG: E-Mail eines Mit-
arbeiters der HRE an die BaFin und Deutsche Bun-
desbank.

01.09.09 01.09.09/
02.09.09

21 Seiten

109 32 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Mit-
teilung, dass die zum Beweisbeschluss angeforder-
ten Unterlagen bereits mit der Aktenvorlage zu BB
20, 22, 27, 40, 48 u. 68 vollständig übermittelt
wurden; Fehlanzeige für Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesrepublik
Deutschland – Finanzagentur GmbH sowie der Fi-
nanzmarktstabilisierungsanstalt.

01.09.09 02.09.09 1 Seite

110
VS-Vertrau-

lich
Anschrei-
ben offen
(4 Seiten)

31 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen der Bundesanstalt für Finanzmarktstabili-
sierung (FMSA).

07.09.09 08.09.09
(nur zur
Einsicht-
nahme in

VS-Regis-
tratur)

1 Ordner

111 19 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Fehl-
anzeige für Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisie-
rung (FMSA).

08.09.09 08.09.09 1 Seite

MAT A Nr. zu BB Nr. Absender/Inhalt
Eingang/

erstellt am

verteilt/
zum

Abruf
bereit am

Umfang
(Seiten/
Ordner)

Drucksache 16/14000 – 364 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

112
VS-Vertrau-

lich
Anschrei-
ben offen
(2 Seiten)

47 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht (BaFin).

09.09.09 10.09.09
(nur zur
Einsicht-
nahme in

VS-Regis-
tratur)

21 Ordner

113
Geheim

Anschrei-
ben offen
(2 Seiten)

54 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht; Fehlanzeige für BMF, Bundesrepu-
blik Deutschland – Finanzagentur GmbH u.
Finanzmarktstabilisierungsanstalt.

09.09.09 10.09.09
(nur zur
Einsicht-
nahme in

VS-Regis-
tratur)

1 Ordner

114
VS-Vertrau-

lich
Anschrei-
ben offen
(2 Seiten)

30 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen aus dem BMF (Referate VII B 4 und VII B 6).

09.09.09. 10.09.09
(nur zur
Einsicht-
nahme in

VS-Regis-
tratur)

2 Ordner

115
VS-Vertrau-

lich
Anschrei-
ben offen
(2 Seiten)

82 Bundesminsterium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
tungsaufsicht (BaFin).

09.09.09 10.09.09
(nur zur
Einsicht-
nahme in

VS-Regis-
tratur)

1 Ordner

116
Geheim

Anschrei-
ben offen
(2 Seiten)

38, 39 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen aus dem BMF (1 Ordner) sowie der Bun-
desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (4 Ord-
ner).

11.09.09 14.09.09
(nur zur
Einsicht-
nahme in

VS-Regis-
tratur)

5 Ordner

117 123 Hypo Real Estate Holding AG: Mitteilung zu Toch-
tergesellschaften und Außerbilanzielle Vehikel der
Hypo Real Estate Holding AG.

14.09.09 14.09.09 2 Seiten

118
Geheim

Anschrei-
ben offen
(2 Seiten)

20, 48 Bundesministerium der Finanzen, L AG PUA: Un-
terlagen aus dem BMF (Referate VII A 1 und VII B 4).

14.09.09 15.09.09
(nur zur
Einsicht-
nahme in

VS-Regis-
tratur)

2 Ordner

MAT A Nr. zu BB Nr. Absender/Inhalt
Eingang/

erstellt am

verteilt/
zum

Abruf
bereit am

Umfang
(Seiten/
Ordner)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 365 – Drucksache 16/14000

D. Verzeichnis der Materialien, die dem Untersuchungsausschuss ohne Beiziehungsbeschluss
zur Verfügung gestellt wurden (MAT B)

E. Verzeichnis der Materialien, die Bezug zum Untersuchungsauftrag haben, aber nicht die zu
untersuchenden Vorgänge dokumentieren (MAT C)

MAT B
Nr.

Bezug
auf Inhalt

Eingang
am

verteilt
am Umfang

1 – Deutsche Bundesbank, ZB Recht, Frankfurt/Main:
Klassifizierung von Prüffeststellungen

03.06.09 05.06.09 2 Seiten

2 A-Drs.
108

Deutsche Bundesbank, ZB Recht, Frankfurt/Main:
zum Datum des Ergebnisprotokolls des Gesprächs
zwischen HRE und Bundesbank

11.06.09 11.06.09 1 Seite

3 A-Drs.
96

Deutsche Bundesbank, ZB Recht, Frankfurt/Main:
Vorabzusammenstellung der Mitarbeiter „laufende
Bankenaufsicht“ für die HRE

15.06.09 16.06.09 4 Seiten

4 – RAe Kreuzer, Pfister & Girshausen vom 12. Juni 2009:
Beschluss AG München vom 9. Dezember 2008 zum
Ermittlungsverfahren gegen Georg Funke

12.06.09 12.06.09 7 Seiten

MAT C
Nr. Thema/Inhalt

Eingang
am verteilt am Umfang

1 Deutscher Bundestag, Referat PD 2, an Dr. Axel Troost, MdB,
vom 27. Mai 2009:
Aktenvermerk zur Einberufung von Sondersitzungen eines
Untersuchungsausschusses außerhalb des Zeitplanes

28.05.09 02.06.09 3 Seiten

2 Deutscher Bundestag, Referat PD 2 an Dr. Volker Wissing, MdB,
E-Mail vom 4. Mai 2009:
Vermerk zur regulären Sitzungspraxis

29.05.09 02.06.09 1 Seite

3 Deutscher Bundestag, Referat WD 3:
Ausarbeitung zum Thema „Öffentlichkeitsgrundsatz der Beweis-
aufnahme und Geheimnisschutz im Untersuchungsausschuss“

03.06.09 05.06.09 12 Seiten

4 Deutscher Bundestag, Referat PD 2:
Aktenvermerk „Rechte der Minderheiten zu § 8 Absatz 2 PUAG“

04.06.09 05.06.09 7 Seiten

Drucksache 16/14000 – 366 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

F. Verzeichnis der vernommenen Zeugen

Name A-Drs. Nr.
BB
Nr.

beschlossen
am

Vernehmung am Protokoll Nr.

Ackermann, Josef, Dr. 103 102 18.06.2009 28.07.2009 15

Asmussen, Jörg 100 99 18.06.2009 19.08.2009 21

Blessing, Martin 104 103 18.06.2009 29.07.2009 16

Bosch, Robert 64 neu 61 07.05.2009 14.05.2009 4

Conert, Jens 58 neu
61 neu

55
58

07.05.2009
07.05.2009

18.06.2009 10

Eder, Manfred 63 neu
64 neu

96

61 07.05.2009
07.05.2009
18.06.2009

28.05.2009 6

Englisch, Rainer 63 neu
64 neu

60
61

07.05.2009
07.05.2009

14.05.2009 4

Frank, Helmut 60 neu 57 07.05.2009 18.06.2009 10

Funke, Georg 84 83 14.05.2009 18.06.2009 10

Groh, Herbert Ernst 74 neu 74 14.05.2009 04.06.2009 8

Jakob, Klaus 63 neu
64 neu

96

60
61
95

07.05.2009
07.05.2009
18.06.2009

02.07.2009 13

Kratzer, Klaus 78 77 14.05.2009 04.06.2009 8

Krecker, Susanne, Dr. 58 neu
61 neu

55
58

07.05.2009
07.05.2009

18.06.2009 10

Kressl, Nicolette 99 98 18.06.2009 18.08.2009 20

Lautenschläger-Peiter, Sabine 62 neu
61 neu

59
62

07.05.2009
07.05.2009

04.06.2009 8

Menke, Frauke 62 neu
65 neu

59
62

07.05.2009
07.05.2009

04.06.2009 8

Mirow, Thomas, Dr. 101 100 18.06.2009 28.07.2009 15

Möller, Lars 64 neu 61 07.05.2009 14.05.2009 4

Müller, Klaus-Peter 109 108 18.06.2009 18.08.2009 20

Nötzel, Manfred 115 114 02.07.2009 29.07.2009 16
Pötzsch, Thorsten, Dr. 89 88 04.06.2009 18.06.2009 10

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 367 – Drucksache 16/14000

Prahl, Jürgen, Dr. 64 neu 61 07.05.2009 14.05.2009 4

Sanio, Jochen 54 neu 52 07.05.2009 30.07.2009 17

Schmidt, Eckehard 77 76 14.05.2009 29.07.2009 16

Schnitzler, Karl 59 neu
63 neu
64 neu

96

56
60
61
95

07.05.2009
07.05.2009
07.05.2009
18.06.2009

02.07.2009 13

Schrader, Stefan 62 neu
65 neu

59
62

07.05.2009
07.05.2009

04.06.2009 8

Schröder, Ulrich, Dr. 102 101 18.06.2009 18.08.2009 20

Sprißler, Wolfgang, Dr. 105 104 18.06.2009 29.07.2009 16

Steinbrück, Peer 114 113 02.07.2009 20.08.2009 22

Techet, Holger 84 83 14.05.2009 02.07.2009 13

Tietmeyer, Hans, Prof. Dr. 97 96 18.06.2009 02.07.2009 13

Vesely, Marian 75 neu 75 14.05.2009 04.06.2009 8

Viermetz, Kurt F. 84 83 14.05.2009 19.06.2009 11

Weber, Axel, Prof. Dr. 55 neu 53 07.05.2009 30.07.2009 17

Weidmann, Jens, Dr. 98 97 18.06.2009 19.08.2009 21

Wieandt, Axel, Dr. 95 94 18.06.2009 28.07.2009 15

Wiechens, Gero 94 93 18.06.2009 02.07.2009 13

Wolter, Stéphane 111 110 18.06.2009 02.07.2009 13

Name A-Drs. Nr.
BB
Nr.

beschlossen
am

Vernehmung am Protokoll Nr.

Drucksache 16/14000 – 368 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

G. Verzeichnis der Sitzungen

Nr. Datum Art der Sitzung Gegenstand Dauer(in Minuten)
Protokoll-

umfang
(Seiten)

1 23.04.09 öffentlich Konstituierung 73 15

nichtöffentlich Beratungssitzung

2 07.05.09 nichtöffentlich Beratungssitzung 83 14

3 14.05.09 nichtöffentlich Beratungssitzung 92 19

4 14.05.09 öffentlich Zeugenvernehmung
Rainer Englisch
Robert Bosch
Lars Möller
Dr. Jürgen Prahl

345 68

VS-Vertraulich Rainer Englisch
Lars Möller
Dr. Jürgen Prahl

190 48

5 28.05.09 nichtöffentlich Beratungssitzung 75 22

6 28.05.09 öffentlich Zeugenvernehmung
Manfred Eder

127 39

VS-Vertraulich 27

7 04.06.09 nichtöffentlich Beratungssitzung 33 11

8 04.06.09 öffentlich Zeugenvernehmung
Stefan Schrader
Frauke Menke
Sabine Lautenschläger-Peiter
Klaus Kratzer
Marian Vesely
Herbert Ernst Groh

718 187

VS-Vertraulich Stefan Schrader
Frauke Menke
Sabine Lautenschläger-Peiter

310 85

9 18.06.09 nichtöffentlich Beratungssitzung 38 13

10 18.06.09 öffentlich Zeugenvernehmung
Dr. Susanne Krecker
Jens Conert
Georg Funke
Dr. Thorsten Pötzsch
Helmut Frank

723 178

VS-Vertraulich Jens Conert
Dr. Thorsten Pötzsch

66 16

11 19.06.09 öffentlich Zeugenvernehmung
Kurt F. Viermetz

182 44

12 02.07.09 nichtöffentlich Beratungssitzung 33 13

13 02.07.09 öffentlich Zeugenvernehmung
Prof. Dr. Hans Tietmeyer
Stéphane Wolter
Klaus-Dieter Jakob

1 283 158
Karl Schnitzler
Holger Techet
Gero Wiechens

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 369 – Drucksache 16/14000

noch
13

02.07.09 VS-Vertraulich und
GEHEIM

Stéphane Wolter
Klaus-Dieter Jakob
Karl Schnitzler
Holger Techet
Gero Wiechens

152 47

14 28.07.09 nichtöffentlich Beratungssitzung 16 10

15 28.07.09 öffentlich Zeugenvernehmung
Dr. Thomas Mirow
Dr. Axel Wieandt
Dr. Josef Ackermann

502 125

16 29.07.09 öffentlich Zeugenvernehmung
Eckehard Schmidt
Dr. Wolfgang Sprißler
Martin Blessing

406 95

VS-Vertraulich und
GEHEIM

Zeugenvernehmung
Manfred Nötzel

117 32

17 30.07.09 öffentlich Zeugenvernehmung
Jochen Sanio
Prof. Dr. Axel Weber
Prof. Dr. Franz-Christoph Zeitler (der
Zeuge wurde ohne Vernehmung in
der Sache entlassen)

524 112

18 30.07.09 nichtöffentlich Beratungssitzung 6 6

19 18.08.09 nichtöffentlich Beratungssitzung 15 10

20 18.08.09 öffentlich Zeugenvernehmung
Klaus-Peter Müller
PSts’n Nicolette Kressl
Dr. Ulrich Schröder

315 71

21 19.09.09 öffentlich Zeugenvernehmung
Dr. Jens Weidmann
Sts Jörg Asmussen

550 120

22 20.08.09 öffentlich Zeugenvernehmung
Bundesminister Peer Steinbrück

400 94

nichtöffentlich Beratungssitzung
(Unterbrechung der Zeugenverneh-
mung)

3

23 18.09.09 nichtöffentlich Beratungssitzung 30 11

(125 Stunden) 7 404 1 693

Nr. Datum Art der Sitzung Gegenstand Dauer(in Minuten)
Protokoll-

umfang
(Seiten)

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 371 – Drucksache 16/14000

Achter Teil
Dokumentenübersicht
Die Dokumente (ausgewählte Materialien und Protokolle der Zeugenvernehmungen) können über die der Druckfas-
sung des Berichtes beigefügte CD-ROM eingesehen werden.

Im Berichtstext sind Materialien zitiert als „Dokument Nummer …“ und Zeugenvernehmungen als „Protokoll
Nummer …, S. …“.)

Dokument Nr. Inhalt

1 Aktenvermerk des Fachbereiches Parlamentsrecht, PD 2, MAT C 1

2 Stellungnahme des Fachbereiches Parlamentsrecht, PD 2, MAT C 2

3 Ausarbeitung des Fachbereiches Parlamentsrecht, PD 2 zu § 8 Absatz 2 PUAG, MAT C 4

4 Anschreiben: Unterlagen des Bundesministeriums der Finanzen zu Beweisbeschluss 66,
MAT A 65

5 Ausarbeitung zum Thema Öffentlichkeitsgrundsatz der Beweisaufnahme und Geheimnisschutz im
Untersuchungsausschuss, MAT C 3

6 Aussagegenehmigungen für Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank, MAT A 8

7 Aussagegenehmnigung für die Exekutivdirektorin der BaFin Sabine Lautenschläger-Peiter und für
weitere Beschäftigte der BaFin, MAT A 9

8 Aussagegenehmigungen für Beschäftigte der BaFin, MAT A 11

9 Aussagegenehmigung für den Ministerialrat Jens Conert, MAT A 20

10 Aussagegenehmigung für den Ministerialdirigenten Dr. Thorsten Pötzsch, MAT A 31

11 Aussagegenehmigung für den Staatssekretär a. D. Dr. Thomas Mirow, MAT A 72

12 Aussagegenehmigung für den Ministerialdirektor Dr. Jens Weidmann, MAT A 91

13 Aussagegenehmigung für den Vorstandsvorsitzenden der KfW-Bankengruppe Dr. Ulrich Schröder,
MAT A 94

14 Aussagegenehmigung für den Staatssekretär Jörg Asmussen, MAT A 100

15 Anschreiben: Unterlagen des Bundesministeriums der Finanzen zu den Beweisbeschlüssen 20, 22,
27, 40, 48 und 68, MAT A 50

16 Unterlagen zur Zeugenvernehmung von Georg Funke, MAT A 41

17 Zusammenfassung der Gespräche zur Stützung der Hypo Real Estate der BaFin (Veröffentlichung
auf der Internet-Seite der Financial Times Deutschland)

18 Stellungnahme der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht an das Bundesministerium der
Finanzen, MAT A 27 (offene Seiten)

19 Schreiben vom 23. Januar 2008 an den damaligen Staatssekretär Dr. Thomas Mirow, MAT A 27
(offene Seiten)

20 Bericht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 25. Januar 2008, MAT A 27
(offene Seiten)

21 Bericht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 6. März 2008, MAT A 26 (offene
Seiten)

22 Vermerk der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 20. März 2008 zur Lage der
Pfandbriefbanken, MAT A 26 (offene Seiten)
23 Quartalsbericht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 28. März 2008, MAT A 26
(offene Seiten), MAT A 26 (offene Seiten/2)

vermaiul
Textfeld
Durch Anklicken des Worts "CD-ROM" gelangen sie zu den Dokumenten.
Drucksache 16/14000 – 372 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
24 Quartalsbericht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 12. Juni 2008,
MAT A 26 (offene Seiten)

25 Quartalsbericht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 15. August 2008,
MAT A 26 (offene Seiten)

Protokoll Nr. Inhalt

4 Zeugenvernehmungen: Rainer Englisch, Robert Bosch, Lars Möller, Dr. Jürgen Prahl,

4/2 nichtöffentliche Zeugenvernehmungen: Rainer Englisch, Robert Bosch, Lars Möller,
Dr. Jürgen Prahl (offene Fassung des Protokolls)

6 Zeugenvernehmung: Manfred Eder

6/2 nichtöffentliche Zeugenvernehmung: Manfred Eder
(offene Fassung des Protokolls)

8 Zeugenvernehmungen: Stefan Schrader, Frauke Menke, Sabine Lautenschläger-Peiter,
Klaus Kratzer, Marian Vesely, Ernst Groh

8/2 nichtöffentliche Zeugenvernehmungen: Stefan Schrader, Frauke Menke, Sabine Lautenschläger-
Peiter (offene Fassung des Protokolls)

10 Zeugenvernehmungen: Dr. Susanne Krecker, Jens Conert, Georg Funke, Dr. Thorsten Pötzsch,
Helmut Frank

10/2 nichtöffentliche Zeugenvernehmungen: Dr. Thorsten Pötzsch, Jens Conert (offene Fassung
des Protokolls)

11 Zeugenvernehmung: Kurt F. Viermetz

13 Zeugenvernehmungen: Prof. Dr. Hans Tietmeyer, Stéphane Wolter, Klaus-Dieter Jakob, Karl
Schnitzler, Holger Techet, Gero Wiechens,

13/2 nichtöffentliche Zeugenvernehmungen: Stéphane Wolter, Klaus-Dieter Jakob, Karl Schnitzler,
Holger Techet, Gero Wiechens (offene Fassung des Protokolls)

15 Zeugenvernehmungen: Dr. Thomas Mirow, Dr. Axel Wieandt, Dr. Josef Ackermann

16 Zeugenvernehmungen: Eckehard Schmidt, Dr. Wolfang Sprißler, Martin Blessing

17 Zeugenvernehmungen: Prof. Dr. Axel Weber, Jochen Sanio

20 Zeugenvernehmungen: Klaus-Peter Müller, PSts’n Nicolette Kressl, Dr. Ulrich Schröder

21 Zeugenvernehmungen: Dr. Jens Weidmann, Sts Jörg Asmussen

22 Zeugenvernehmung: BM Peer Steinbrück

Dokument Nr. Inhalt
Inhaltsübersicht
Erster Teil Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses und Verlauf des Untersuchungsverfahrens
A. Beantragung, Auftrag und Konstituierung des Untersuchungsausschusses
B. Sachnahe Parallelverfahren
C. Verlauf des Untersuchungsverfahrens
D. Verpflichtung zur Geheimhaltung
E. Öffentliche Wahrnehmung der Arbeit des 2. Untersuchungsausschusses
F. Feststellung des Berichts

Zweiter Teil Feststellungen zum Sachverhalt
A. Die Finanz- und Bankenkrise seit 2007
B. Die Schieflage der HRE
C. Maßnahmen der Bankenaufsicht
D. Berichterstattung der BaFin gegenüber dem BMF
E. Rettung der HRE
F. Kenntnisstand des Parlaments bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses
G. Handlungsbedarf

Dritter Teil Bewertung durch den Untersuchungsausschuss
A. Gesamtbewertung und Ausblick
B. Bewertung des Sachverhalts
C. Bewertung zum Verfahren

Vierter Teil Sondervotum der Berichterstatter der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
A. Einleitende Zusammenfassung
B. Vom Ausschuss vollständig aufgearbeitete Untersuchungskomplexe
C. Aus Zeitgründen nicht abschließend auf- gearbeitete Untersuchungskomplexe
D. Verfahrensteil

Fünfter Teil Sondervotum der Abgeordneten Nina Hauer (SPD) – Replik zum Sondervotum der Berichterstatter der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und Bündnis 90/Die Grü...
A. Erfreulicher Erkenntnisgewinn der Opposition
B. Bedauerliche Erkenntnisresistenz der Opposition
C. Zahlentricksereien als letzter verzweifelter Versuch

Sechster Teil Sondervotum des Vorsitzenden, Abg. Dr. Hans-Ulrich Krüger – Sondervotum des Vorsitzenden, Abg. Dr. Hans-Ulrich Krüger
Siebter Teil Übersichten und Verzeichnisse
A. Verzeichnis der Ausschussdrucksachen
B. Übersicht Beweisbeschlüsse mit Bearbeitungsstand
C. Verzeichnis der zur Beweiserhebung beigezogenen Materialien (MAT A)
D. Verzeichnis der Materialien, die dem Untersuchungsausschuss ohne Beiziehungsbeschluss zur Verf...
E. Verzeichnis der Materialien, die Bezug zum Untersuchungsauftrag haben, aber nicht die zu unter...
F. Verzeichnis der vernommenen Zeugen
G. Verzeichnis der Sitzungen

Achter Teil Dokumentenübersicht

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