BT-Drucksache 16/13980

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/13927- Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Vom 3. September 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13980
16. Wahlperiode 03. 09. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/13927 –

Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

A. Problem

Die Änderung des Überschuldungsbegriffs durch das Finanzmarktstabilisie-
rungsgesetz hat sich in der Praxis bewährt. Sie hat dazu beigetragen, dass in Zei-
ten der gegenwärtigen Finanzmarktkrise Insolvenzverfahren verhindert werden
konnten, die ansonsten hätten eröffnet werden müssen. Die Befristung der Än-
derung bis zum 31. Dezember 2010 führt jedoch dazu, dass das bevorstehende
Wiederaufleben der alten Rechtslage bereits heute Vorwirkungen zeitigt, welche
die erreichten Entlastungswirkungen beeinträchtigen oder gar aufheben. Daher
soll die Befristung bis zum 31. Dezember 2013 verlängert werden.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktio-
nen FDP und DIE LINKE. bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 16/13980 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13927 mit folgender Maßgabe, im Übri-
gen unverändert anzunehmen:

Artikel 1 wird wie folgt gefasst:

‚Artikel 1

Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes

Artikel 7 Absatz 2 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes vom 17. Oktober
2008 (BGBl. I S. 1982), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. April 2009
(BGBl. I S. 725) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

„(2) Artikel 6 Absatz 1 und 2 tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Artikel 6
Absatz 3 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.“‘

Berlin, den 26. August 2009

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Dr. Günter Krings
Berichterstatter

Joachim Stünker
Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Sevim Dag˘delen
Berichterstatterin

hektisch eine Regelung, die erst Anfang 2011 auslaufen – Gerichtszuständigkeiten konzentrieren: Für große Insol-

sollte. Das greift viel zu kurz.

Selbst die notwendigen Regelungen für Bankeninsolvenzen
stecken seit Monaten im bürokratischen Wirrwarr zwischen
Wirtschafts- und Justizministerium fest. Die Steuerzahlenden

venz-Fälle soll pro Bundesland eine zentrale Anlaufstelle
eingerichtet werden. Kleinere Insolvenzen können natür-
lich weiter beim zuständigen Amtsgericht abgewickelt
werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13980

Bericht der Abgeordneten Dr. Günter Krings, Joachim Stünker,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Sevim Dag˘delen

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/13927 in seiner 232. Sitzung am 26. August 2009 beraten
und an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung
sowie an den Finanzausschuss und den Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Finanzausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
16/13927 in seiner 138. Sitzung am 26. August 2009 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP und DIE LINKE. die Annahme des Ge-
setzentwurfs in geänderter Fassung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage auf Drucksache 16/13927 in seiner 100. Sitzung
am 26. August 2009 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen FDP
und DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs in ge-
änderter Fassung.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
149. Sitzung am 26. August 2009 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE. bei Ab-
wesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen
Annahme in geänderter Fassung.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte folgenden
Entschließungsantrag:

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Insolvenzwelle rollt. Für 2009 erwartet Creditreform
insgesamt 35.000 Insolvenzen, viele davon im Herbst. Das
sind fast 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Insolvenzverwalter
befürchten sogar, dass der bisherige Negativrekord von
39.320 Insolvenzen aus dem Jahr 2003 gebrochen wird. Sa-
nierungshemmnisse im Insolvenz- und Steuerrecht müssen
deshalb jetzt beseitigt werden, um Arbeitsplätze, Standorte
und Know-how zu schützen.

Die Große Koalition handelt aber nicht, sie reagiert nur aus
der Not heraus. Statt systematische und vorausschauende
Verbesserungen zu schaffen, verlängert die Koalition jetzt

der Bundeswirtschaftsminister zur Stützung seiner Position
offensichtlich einkaufen musste, und zum zweiten für die
eigentlich zuständigen Beamtinnen und Beamten in den
Ministerien. Die Große Koalition kommt die Bürgerinnen
und Bürger teuer zu stehen.

Krisengeschädigte Firmen brauchen jetzt gute praxistaug-
liche Erleichterungen bei der Sanierung. Die Krise trifft vie-
le grundsätzlich lebensfähige Unternehmen. Im Mittelstand
sind 17 Prozent der Insolvenzanträge ausschließlich durch
die Wirtschaftskrise verursacht, ergab eine Umfrage unter
Insolvenzverwaltern. Diesen Unternehmen sollte frühzeitig
die Möglichkeit von Restrukturierungsmaßnahmen eröffnet
werden, damit sie erst gar nicht insolvent werden. Es geht
uns aber auch darum, die Quote der Sanierungen nach An-
meldung einer Insolvenz deutlich zu erhöhen. Denn eine In-
solvenz darf nicht bedeuten, dass Unternehmen und Mit-
arbeiter verloren sind.

II. Der Deutsche Bundestag fordert deshalb die Bundes-
regierung auf, so rasch wie möglich gesetzliche Regelungen
vorzuschlagen, die Folgendes baldmöglichst umsetzen:

– Die Anreize für frühzeitige Sanierungsmaßnahmen stär-
ken: Das Management soll durch schärfere Haftungs-
regeln verpflichtet werden, frühzeitig Sanierungsmaß-
nahmen einzuleiten, um das Zeitfenster für wirksame
Sanierungsschritte weiter aufzustoßen.

– Das Insolvenzplanverfahren stärken: Künftig soll der In-
solvenzplan die gesellschaftsrechtlichen Mehrheitsver-
hältnisse einfacher und schneller als bisher neu ordnen
können. Wenn die Alteigentümer nicht schlechter gestellt
werden, dürfen sie diese Neuordnung künftig nicht mehr
behindern. Es ist also für ein Rechtsverfahren zu sorgen,
das einerseits keine Beschwerdemöglichkeiten abschnei-
det, gleichwohl eine zügige Umsetzung des Insolvenz-
plans nicht unangemessen behindert. Zu denken ist etwa
an ein Freigabeverfahren, wie es bei aktienrechtlichen
Streitigkeiten bereits existiert.

– Kompetenz der Insolvenzverwalter erhöhen: Künftig soll
mit einem transparenten Verfahren über die Auswahl von
Insolvenzverwaltern entschieden werden. Dabei sollten
umfassendes betriebswirtschaftliches und Management-
Know-how und entsprechende Erfahrungen wichtige
Auswahlkriterien sein, denn diese sind unverzichtbar für
eine erfolgreiche Unternehmenssanierung. Außerdem
müssen Anreize gesetzt werden, damit sich langwierige
und aufwändige Sanierungen für Insolvenzverwalter
oder Restrukturierer stärker lohnen, als das Unterneh-
men schnell zu liquidieren.
müssen für diesen ministeriellen Hick-Hack auch noch zwei-
mal bezahlen: Einmal für teure externe Beratungen, die sich

– Konzerninsolvenzen zentralisieren: Entweder sind Kon-
zerninsolvenzen bei einem Insolvenzverwalter zu konzen-

Drucksache 16/13980 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

trieren oder stärkere Informations- und Koordinations-
pflichten zwischen den beteiligten Insolvenzverwaltern
einzuführen.

– Sanierungen steuerlich flankieren: Das über das Bürger-
entlastungsgesetz geschaffene Steuerprivileg, mit dem
bei Sanierungen Verlustvorträge von den neuen Investo-
ren übernommen werden können, muss zwingend mit dem
Erhalt von Arbeitsplätzen verbunden werden.

Der Entschließungsantrag wurde mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP und DIE LINKE. und bei Abwesenheit der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

IV. Zur Begründung der Beschlussempfehlung
Die ursprünglich vorgesehene Fassung des Änderungs-
befehls ist zu weit, weil keine Notwendigkeit besteht, das
Inkrafttreten des gesamten Artikels 6 hinauszuschieben. Die
nun vorgesehene Fassung stellt eindeutig klar, dass die
Inkrafttretensregelung zum 1. Januar 2014 nur den Über-
schuldungsbegriff der Insolvenzordnung umfasst.

Berlin, den 26. August 2009

Dr. Günter Krings
Berichterstatter

Joachim Stünker
Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Sevim Dag˘delen
Berichterstatterin

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