BT-Drucksache 16/13853

zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Leibrecht, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Sibylle Laurischk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/11753- Unzumutbare Hindernisse beim Ehegattennachzug abbauen

Vom 29. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13853
16. Wahlperiode 29. 07. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Leibrecht, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Sibylle Laurischk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/11753 –

Unzumutbare Hindernisse beim Ehegattennachzug abbauen

A. Problem

Die Antragsteller stellen fest, dass seit der Änderung des Aufenthaltsgesetzes im
Jahre 2007 von Personen, die ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs
nach Deutschland beantragen, die Fähigkeit zur Verständigung in deutscher
Sprache „auf einfache Art“ verlangt wird. In der Umsetzung der gesetzlichen
Vorgaben habe sich hinsichtlich des Erwerbs und des Nachweises der erfor-
derlichen Sprachkenntnisse eine Praxis herausgebildet, die die Ehegatten vor
zusätzliche, in Einzelfällen unzumutbare, Hürden stelle. Deutsche Auslands-
vertretungen seien angewiesen, nur in Ausnahmefällen auch andere Sprach-
zertifikate als das Sprachzertifikat „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts e. V.
anzuerkennen.

Nach Auffassung der Antragsteller war eine derartige Umsetzung der Regelun-
gen des Aufenthaltsgesetzes vom Gesetzgeber weder vorgesehen noch inten-
diert, weil dies in der Praxis eine deutliche Verschärfung der Anforderungen zur
Erlangung eines Visums zum Zwecke des Ehegattennachzugs bedeute.

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert,

● die deutschen Auslandsvertretungen anzuweisen, neben dem Angebot der
Goethe-Institute auch auf andere vor Ort tätige Sprachkursanbieter zu ver-
weisen,

● gegebenenfalls durch die dafür vorgesehenen Einrichtungen, etwa Deutsche
Welle und Goethe-Institut e. V., ein Sprachkursangebot im Internet vorrätig
zu halten, das den Spracherwerb auch fern von Goethe-Instituten und anderen
Sprachkursanbietern ermöglicht,

● eine einheitliche Qualitätssicherung für die Abnahme von Deutschprüfungen
in den unterschiedlichen Kompetenzstufen sicherzustellen,

● die Prüfungsabnahme nicht allein bei den Goethe-Instituten zu belassen, son-
dern auf alle entsprechende Qualität verbürgende Anbieter auszuweiten,

● in Einzelfällen bei Vorliegen zwingender Gründe die Sprachprüfung durch
Mitarbeiter der deutschen Auslandsvertretungen durchführen zu lassen,

Drucksache 16/13853 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

● eine allgemeine Härtefallregelung in § 30 des Aufenthaltsgesetzes aufzuneh-
men, die eine Einzelfallprüfung in Ausnahmefällen sicherstellt und

● nach Möglichkeiten zur Beschleunigung der Visavergabe zu suchen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimment-
haltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13853

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/11753 abzulehnen.

Berlin, den 1. Juli 2009

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Holger Haibach
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Drucksache 16/13853 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Holger Haibach, Gert Weisskirchen (Wiesloch),
Harald Leibrecht, Dr. Norman Paech und Marieluise Beck (Bremen)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/11753 in seiner 209. Sitzung am 6. März 2009 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Innenaus-
schuss, dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, dem Ausschuss für Men-
schenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für
Kultur und Medien überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 93. Sitzung am
6. Mai 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 139. Sitzung
am 6. Mai 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat den Antrag in seiner 87. Sitzung am 6. Mai 2009 beraten

und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 83. Sitzung am 22. April 2009
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP bei Abwesenheit der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Antrag in
seiner 75. Sitzung am 18. März 2009 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung.

III. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 93. Sit-
zung am 1. Juli 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Berlin, den 1. Juli 2009

Holger Haibach
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.