BT-Drucksache 16/13733

Zuordnung einer niedrigeren Besoldungsgruppe bei Abteilungsleitern der Bundesregierung im Vorfeld der bevorstehenden Bundestagswahl

Vom 1. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13733
16. Wahlperiode 01. 07. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Jerzy Montag, Irmingard Schewe-
Gerigk, Josef Philip Winkler, Wolfgang Wieland und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zuordnung einer niedrigeren Besoldungsgruppe bei Abteilungsleitern der
Bundesregierung im Vorfeld der bevorstehenden Bundestagswahl

Es kursieren Gerüchte, dass – zumindest in einem Fall – Abteilungsleiter aus
Bundesressorts im Vorfeld der Bundestagswahl auf ihren Wunsch in eine nied-
rigere Besoldungsgruppe eingestuft worden sind. Vermutet wird, dass die be-
troffenen Beamten auf diesem Wege vermeiden wollen, nach einer eventuellen
Wahlniederlage in den einstweiligen Ruhestand versetzt zu werden, da diese
Möglichkeit grundsätzlich nur bei Ministerialdirektoren (Besoldungsgruppe 9)
besteht (vgl. § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes – BBG –
i. V. m. Anlage 1 zum Bundesbesoldungsgesetz – BBesG). Zu überprüfen ist,
ob diese Gerüchte zutreffen und wie diese Praxis gegebenenfalls zu beurteilen
ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) Trifft es zu, dass – kurz vor Ablauf dieser Legislatur – Beamte (Abtei-
lungsleiter) der Bundesressorts auf ihren Wunsch aus der Besoldungs-
gruppe 9 in eine niedrigere Besoldungsgruppe gewechselt sind?

b) Bei wie vielen Beamten wurde so verfahren?

c) Welchen Ministerien gehören diese Beamten an?

2. Was ist die Rechtsgrundlage für diese Praxis?

3. Kann die Bundesregierung nachvollziehen, dass manche diese Praxis des-
halb kritisch bewerten, weil damit einer neuen Bundesregierung die Mög-
lichkeit entzogen wird, im Einklang mit den Regeln des BBG politisch
exponierte Beamte aus der Bundesregierung zu entfernen?

4. Kann die Bundesregierung nachvollziehen, dass manche diese Praxis des-
halb kritisch bewerten, weil damit Beamten – die in Nähe zum jeweiligen
Minister oder zur Ministerin stehen – ein Beamtenstatus nach Wahl der
Begünstigten (Maximierung von Vorteilen) zur Verfügung gestellt wird?
5. a) Trifft es zu, dass betroffene Beamte (jedenfalls nicht in allen Fällen)
keine – oder zumindest keine größeren – Gehaltseinbußen durch den
Wechsel in die niedrigere Besoldungsgruppe hinzunehmen hatten, weil
ihnen Zulagen gewährt wurden?

b) Verstärkt das Gewähren von Zulagen gegebenenfalls die in Frage 4 ange-
deuteten Bedenken?

Drucksache 16/13733 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Teilt die jeweilige Ministerin oder der jeweilige Minister die Einschätzung
zum wahrscheinlichen Ausgang der bevorstehenden Bundestagswahl, die
dem Wunsch der betroffenen Beamten offenbar zu Grunde liegt?

Berlin, den 1. Juli 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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