BT-Drucksache 16/13732

Rechtsverfolgungskosten der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen im Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH

Vom 1. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13732
16. Wahlperiode 01. 07. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe
Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike
Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael
Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke
Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht,
Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-
Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela
Piltz, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-
Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Rechtsverfolgungskosten der Entschädigungseinrichtung der Wertpapier-
handelsunternehmen im Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH

Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hat
im Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH den Rechtsstreit gegen die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young verloren. Sie hat Anwalts-,
Prozess- und Gerichtskosten in Höhe von 3 091 239,39 Euro zu tragen. Diese
Summe entspricht ungefähr dem jährlichen Beitragsaufkommen der EdW.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Trifft es zu, dass sich aus dem Prüfungsbericht zur durch die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordneten Sonderprüfung ge-
mäß § 44 des Kreditwesengesetzes (KWG) Unstimmigkeiten bezüglich der
Treuhandvermögen ergaben?

2. Wenn ja, welche Konsequenzen hat die BaFin daraus gezogen, und hat die
BaFin insbesondere die EdW über diesen Sachverhalt informiert?

3. Trifft es zu, dass keine Abschlussbesprechung zwischen der BaFin und
Ernst & Young stattgefunden hat?

4. Falls nein, welche Punkte sind im Einzelnen besprochen worden, welche
weiteren Erkenntnisse haben sich daraus ergeben, und zu welchen Konse-

quenzen haben diese Erkenntnisse geführt?

5. Hat es eine Erörterung der Ergebnisse der Sonderprüfung zwischen der EdW
und der BaFin gegeben, und wenn ja, welche Punkte sind konkret mit wel-
chen Ergebnissen besprochen worden?

Drucksache 16/13732 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Sind bei Vorlage des Sonderprüfungsberichts die möglichen Folgen einer
betrügerischen Phoenix-Pleite für viele Zwangsmitglieder der EdW (dro-
hende Zahlungsunfähigkeit durch Umlage des Schadens) durch BaFin und
EdW diskutiert worden?

7. Wie bewertet die Bundesregierung die Kosten des Rechtsstreits zwischen
der EdW und Ernst & Young in Relation zum üblichen Beitragsaufkommen
der EdW?

8. Aus welchen Mitteln hat die EdW die Rückstellungen für die Kosten des
Rechtsstreits gebildet?

9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Erfolgsaussichten des
Rechtsstreits für die EdW von vornherein äußerst gering waren?

10. Falls ja, warum wurde der Rechtsstreit dennoch geführt, falls nein, wie
begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

11. Welche Anwälte haben vorab die Erfolgsaussichten für die EdW beurteilt,
und wie waren ihre Einschätzungen jeweils?

12. Warum wurde die Kanzlei des Phoenix-Insolvenzverwalters Schmitt mit
der Klage der EdW betraut?

13. Welche Gremien haben der EdW die Genehmigung für die Einreichung der
Klage erteilt?

14. Wer hat die Datenbank, die die EdW für die Abwicklung der Entschädi-
gung an die Anleger nutzt, aufgebaut?

15. Hat die EdW für den Aufbau der Datenbank eine Zahlung geleistet, und
wenn ja, in welcher Höhe?

16. Verwendet die EdW alle Beitragsmittel zweckgemäß?

17. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Entschädigungsanträge der
Anleger im Fall Phoenix in chronologischer Reihenfolge bearbeitet wer-
den?

18. In welchem Umfang sind beim Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Dienstaufsichtsbeschwerden zum Fall Phoenix eingegangen, und wie wer-
den diese behandelt?

19. Hat die EdW die betroffenen Anleger in ihren bisher ergangenen Teilent-
schädigungsentscheidungen transparent über die Berechnungsmethoden
und den Abzug eventueller Aussonderungsrechte informiert, und wenn ja,
wie?

Berlin, den 1. Juli 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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