BT-Drucksache 16/13722

Europaweite Empfehlung zur Regelung von Managergehältern

Vom 1. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13722
16. Wahlperiode 01. 07. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks,
Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke,
Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk,
Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke,
Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler,
Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Europaweite Empfehlung zur Regelung von Managergehältern

Das Thema Managergehälter gehört zurzeit in Deutschland zu den meist disku-
tierten Fragen im Rahmen des Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftspolitik. Am
19. Juni 2009 wurde vom Deutschen Bundestag das Gesetzes zur Angemessen-
heit der Vorstandsvergütung (Bundestagsdrucksache 16/12278) gegen die Stim-
men der Fraktion der FDP verabschiedet. Die Fraktion der FDP hatte einen An-
trag mit dem Titel „Professionalität und Effizienz der Aufsichtsräte deutscher
Unternehmen verbessern“ (Bundestagsdrucksache 16/10885) eingebracht.

Am 30. April 2009 hat die Europäische Kommission eine Empfehlung zur
Ergänzung der Empfehlungen 2004/913/EG und 2005/162/EG zur Regelung
der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter
Gesellschaften (ABl. L 120 vom 15. 5. 2009, S. 28 ff.) sowie eine Empfehlung
zur Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor (ABl. L 120 vom
15. 5. 2009, S. 22 ff.) vorlegt. Beide werden von einer Kommissionsmitteilung
(KOM(2009) 211) begleitet.

Die Kommission stellt in der erstgenannten Empfehlung einleitend fest, die
Erfahrungen der letzten Jahre und insbesondere die aktuelle Finanzkrise hätten
gezeigt, dass die Vergütungsstrukturen zunehmend komplex geworden seien,

sich zu stark an kurzfristigen Ergebnissen orientierten und in einigen Fällen zu
unverhältnismäßig hohen Vergütungen geführt hätten, die durch die erbrachte
Leistung nicht gerechtfertigt seien. Form, Struktur und Höhe der Vergütung von
Mitgliedern der Unternehmensleitung bleibe weiterhin in erster Linie Sache der
Gesellschaften und ihrer Aktionäre sowie der Arbeitnehmervertreter. Daneben
sollten aber ergänzende Grundsätze für die in der Vergütungspolitik der Gesell-
schaft festgelegte Struktur der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmens-

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leitung (z. B. Höchstgrenze für variable Vergütungskomponenten, Begrenzung
der Höhe von Abfindungen auf zwei Jahresgehälter) sowie die Verfahren für die
Festlegung der Vergütung und die Kontrolle dieser Verfahren formuliert werden
(z. B. Angemessenheit der Vergütung in Bezug auf andere geschäftsführende
Direktoren oder Vorstandsmitglieder sowie andere Personalmitglieder der Ge-
sellschaft).

In ihrer zweiten Empfehlung stellt die Kommission einleitend fest, das Ein-
gehen übermäßiger Risiken in der Finanzdienstleistungsbranche habe zur Insol-
venz von Finanzinstituten und zur Schaffung systemischer Probleme auf inter-
nationaler Ebene geführt. Die momentanen Vergütungspraktiken liefen einem
effizienten und soliden Risikomanagement zuwider. Die Schaffung angemesse-
ner Anreize im Vergütungssystem würde den Druck auf das Risikomanagement
senken und damit umgekehrt die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass diese
Systeme wirksam arbeiten. Aus diesem Grunde bedürfe es einer Festlegung
von Grundsätzen für eine solide Vergütungspolitik. In ihrer Mitteilung vom
30. April 2009 (KOM(2009) 211) kündigt die Kommission an, ein Änderungs-
paket für die Eigenkapitalrichtlinie, also einen Legislativvorschlag, vorzulegen.
Diese Änderung verfolge das Ziel, die Vergütungspolitik und deren Verknüp-
fung mit dem Risikomanagement im Rahmen einer aufsichtsrechtlichen Prü-
fung zu kontrollieren. Kreditinstituten würde damit auferlegt, ihre Vergütungs-
politik auf ein wirksames Risikomanagement abzustimmen. Die Aufsichts-
behören sollen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um jeglichem Ver-
sagen von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen in dieser Hinsicht abzuhelfen.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

1. Welche Relevanz misst die Bundesregierung den oben genannten Empfeh-
lungen der EU-Kommission zu?

2. Inwieweit entspricht das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsver-
gütung nach Ansicht der Bundesregierung den Empfehlungen der EU-Kom-
mission, und inwieweit entspricht es diesen Empfehlungen nicht?

3. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Feststellungen der EU-Kommission,
die diese einleitend in ihrer Empfehlung zur Ergänzung der Empfehlungen
2004/913/EG und 2005/162/EG zur Regelung der Vergütung von Mit-
gliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften abgibt?

Welche Feststellungen werden gegebenenfalls von der Bundesregierung
nicht geteilt, und warum nicht?

4. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die von der EU-Kommission auf-
gestellten Empfehlungen zur Ergänzung der Empfehlungen 2004/913/EG
und 2005/162/EG zur Regelung der Vergütung von Mitgliedern der Unter-
nehmensleitung börsennotierter Gesellschaften?

Welche Empfehlungen werden gegebenenfalls von der Bundesregierung
nicht unterstützt, und warum nicht?

5. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Feststellungen der EU-Kommission,
die diese einleitend in ihrer Empfehlung zur Vergütungspolitik im Finanz-
dienstleistungssektor abgibt?

Welche Feststellungen werden gegebenenfalls von der Bundesregierung
nicht geteilt, und warum nicht?

6. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die von der EU-Kommission auf-
gestellten Empfehlungen zur Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungs-
sektor?
Welche Empfehlungen werden gegebenenfalls von der Bundesregierung
nicht unterstützt, und warum nicht?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13722

7. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der EU-Kommission, dass
Form, Struktur und Höhe der Vergütung von Mitgliedern der Unter-
nehmensleitung „in erster Linie“ Sache der Gesellschaften und ihrer Aktio-
näre sowie der Arbeitnehmervertreter bleibe?

Sieht die Bundesregierung darin einen Ansatz zur staatlichen Regulierung
von Gehältern?

8. Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere die Empfehlung, die Über-
prüfung der Umsetzung der Empfehlung soll durch die Aufsichtsbehörden
stattfinden?

9. Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne der EU-Kommission ein
Änderungspaket für die Eigenkapitalrichtlinie, also einen Legislativvor-
schlag, vorzulegen und auf diesem Wege die Vergütungspolitik und deren
Verknüpfung mit dem Risikomanagement im Rahmen einer aufsichtsrecht-
lichen Prüfung zu kontrollieren?

10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch einen solchen Legis-
lativvorschlag mittelbar Vergütungsobergrenzen eingeführt werden würden?

11. Woraus ergibt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Kompetenz zum
Erlass eines solchen Legislativaktes?

Berlin, den 1. Juli 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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