BT-Drucksache 16/13717

Geschenke an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesregierung

Vom 1. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13717
16. Wahlperiode 01. 07. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Ulrike Flach,
Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter
Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald
Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-
Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela
Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner,
Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Geschenke an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesregierung

Dem Bundesministerium des Innern zufolge ist eine generelle Anzeigepflicht
für alle Geschenke und eine stillschweigende Zustimmung für die Annahme von
Aufmerksamkeiten im Wert von bis zu 25 Euro ausreichend, um die Beeinflus-
sung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesministerien bzw. -behör-
den auszuschließen (Rundschreiben vom 8. November 2004). Daneben steht es
den obersten Bundesbehörden frei, weitergehende oder ergänzende Anordnun-
gen zu treffen, um speziellen Gegebenheiten in ihren Bereichen oder einzelnen
Verwaltungszweigen gerecht zu werden. Laut Antwort der Bundesregierung auf
eine schriftliche Frage (Nr. 5/136) gibt es keine einheitliche Wertgrenze, ab wel-
cher Zuwendungen meldepflichtig sind. Es stellt sich daher die Frage, warum
die Beschäftigten der verschiedenen Bundesministerien bzw. -behörden unter-
schiedlich behandelt werden, und wie weit die zugrundeliegenden Wertgrenzen
auseinandergehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Wertgrenzen für Ausnahmen vom Verbot der Annahme von Be-
lohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen gelten für die einzelnen
Bundesministerien und -behörden, und inwieweit wurden diese jeweils seit
Beginn der 15. Legislaturperiode verändert?

2. Welche darüber hinausgehenden Unterschiede in den Regelungen der einzel-
nen Bundesministerien bzw. -behörden über Ausnahmen vom Verbot der

Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es, und welches sind jeweils die
Gründe für die einzelnen Regelungen?

Drucksache 16/13717 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. Wie hat sich seit Beginn der 15. Legislaturperiode die Anzahl der jährlich
durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angezeigten Belohnungen,
Geschenke und sonstigen Vorteile bezogen auf die einzelnen Bundes-
ministerien bzw. -behörden geändert?

4. Wie hoch ist die Anzahl der jährlichen Fälle bezogen auf die einzelnen
Bundesministerien und -behörden, in denen Mitarbeiterinnen bzw. Mit-
arbeiter die Zustimmung zur Annahme von Belohnungen, Geschenken und
sonstigen Vorteilen beantragt haben, und wie hat sich diese Zahl seit
Beginn der 15. Legislaturperiode geändert?

5. In wie vielen Fällen wurde jährlich, seit Beginn der 15. Legislaturperiode,
bezogen auf die einzelnen Bundesministerien bzw. -behörden, Mitarbeite-
rinnen bzw. -mitarbeitern die Zustimmung zur Entgegennahme einer
Belohnung, eines Geschenkes oder eines sonstigen Vorteils verweigert, und
um was für Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile hat es sich
dabei jeweils gehandelt?

6. Wie verteilen sich bezogen auf die einzelnen Bundesministerien bzw.
-behörden die jährlich seit Beginn der 15. Legislaturperiode angezeigten
Belohnungen, Geschenke und sonstigen Vorteile auf die einzelnen Lauf-
bahn- bzw. Vergütungsgruppen, und wie stellt sich die Anzahl der Ver-
weigerungen bzw. Zustimmungen zur Entgegennahme von Belohnungen,
Geschenken und sonstigen Vorteilen bezogen auf die einzelnen Laufbahn-
bzw. Vergütungsgruppen in den einzelnen Bundesministerien und -behör-
den dar?

7. Wie stellt sich der durchschnittliche Wert der jährlich in den einzelnen
Bundesministerien bzw. -behörden zur Anzeige gebrachten Belohnungen,
Geschenke und sonstigen Vorteile bezogen auf die verschiedenen Lauf-
bahngruppen dar?

8. Wie hoch war der Wert der in den einzelnen Bundesministerien bzw.
-behörden jeweils höchsten zur Anzeige gebrachten Belohnungen, Ge-
schenke und sonstigen Vorteile bezogen auf den Zeitraum seit Beginn der
15. Legislaturperiode (Aufstellung nach einzelnen Jahren erbeten)?

9. Welche Gründe sind nach Ansicht der Bundesregierung in aller Regel für
eine Verweigerung der Zustimmung zur Entgegennahme einer Belohnung,
eines Geschenkes oder eines sonstigen Vorteils ausschlaggebend, und in
wie vielen Fällen wurde aus den entsprechenden Gründen jeweils eine Zu-
stimmung verweigert?

10. Hat sich unabhängig von der Wertgrenze die Anzahl der den Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeitern der Bundesministerien angebotenen Belohnungen,
Geschenke und sonstigen Vorteile verändert, und worauf führt die Bundes-
regierung dies zurück?

11. Wie hat sich der Gesamtwert der jährlich den Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeitern der Bundesministerien bzw. -behörden angebotenen Belohnun-
gen, Geschenke und sonstigen Vorteile seit Beginn der 15. Legislatur-
periode verändert?

12. Wie hat sich seit Beginn der 15. Legislaturperiode der durchschnittliche
Wert der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angebotenen Belohnun-
gen, Geschenke und sonstigen Vorteile bezogen auf die einzelnen Bundes-
ministerien bzw. -behörden verändert?

13. Gibt es Abteilungen, Dienststellen bzw. sonstige Bereiche der Bundes-
regierung bzw. -verwaltung, in denen die Entgegennahme von Belohnun-
gen, Geschenken und sonstigen Vorteilen generell untersagt ist, und wenn

ja, welche Gründe sind dafür jeweils ausschlaggebend?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13717

14. Gibt es Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen, ab denen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der Bundesministerien bzw. -behörden die Entgegen-
nahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen generell
untersagt ist, und wenn ja, was sind die Gründe hierfür?

15. In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung erst im Nachhinein oder
durch Zufall von der Entgegennahme einer Belohnung, eines Geschenkes
oder eines sonstigen Vorteils durch einen Mitarbeiter oder einer Mitarbeite-
rin erfahren, welche Maßnahmen hat sie in den entsprechenden Fällen ein-
geleitet, und welche Vorsorge hat sie getroffen, dass sich solche Fälle nicht
wiederholen?

Berlin, den 30. Juni 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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