BT-Drucksache 16/13683

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Florian Toncar, Frank Schäffler, Jens Ackermann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP -16/12996- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Wettbewerbskonformität von Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes

Vom 1. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13683
16. Wahlperiode 01. 07. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Florian Toncar, Frank Schäffler, Jens
Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/12996 –

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Wettbewerbskonformität
von Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes

A. Problem

Nach Ansicht der Fraktion der FDP hat sich die bislang über § 10 Absatz 2
Nummer 7 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes formulierte Option zur Fest-
legung von Maßnahmen zur Vermeidung respektive Minimierung von Wett-
bewerbsverzerrungen als unzureichend erwiesen. Hierfür sprechen teilweise
langwierige und rechtsunsichere Beihilfeprüfungen durch die Europäische
Kommission. Zudem wurde von Vertretern des privaten, genossenschaftlichen
und öffentlich-rechtlichen Finanzsektors wiederholt auf bestehende Wettbe-
werbsverzerrungen hingewiesen.

B. Lösung

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Annahme des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Keine, da Ablehnung der Vorlage.

Drucksache 16/13683 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12996 abzulehnen.

Berlin, den 1. Juli 2009

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

Steffen Kampeter
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Florian Toncar
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Alexander Bonde
Berichterstatter

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Aus Sicht der Fraktion der FDP sollten die Entscheidungs-
grundsätze über vom Finanzmarktstabilisierungsfonds ge-
mäß den §§ 6 bis 8 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
vorzunehmenden Stabilisierungsmaßnahmen sachdienlich
um einen Wettbewerbsbezug erweitert werden. Zukünftig ist
auch der jeweilige Grad der Verfälschungen des Wettbe-
werbs zu berücksichtigen, wodurch dem europarechtlich ge-
botenen Beihilfegrundsatz stärker Rechnung getragen wird.

Als Kompetenzträger für das europäische und nationale
Wettbewerbsrecht soll das Bundeskartellamt zukünftig bera-
tend in den Lenkungsausschuss eingebunden und so der
Deutschen Bundesbank gleichgestellt werden. Dadurch soll
sichergestellt werden, dass bereits bei der Gewährung von
Stabilisierungsmaßnahmen gegebenenfalls notwendige Auf-
lagen zur Vermeidung respektive Minimierung von Wettbe-
werbsverzerrungen durch den Fonds berücksichtigt werden.
Dies trägt zur zeitnahen Erlangung einer beihilferechtlichen
Freigabe und damit zur Vermeidung von destabilisierender
Rechtsunsicherheit bei.

Die Monopolkommission soll beauftragt werden, die lang-
fristigen Auswirkungen kurzfristiger Stabilisierungsmaß-
nahmen auf die Wettbewerbsintensität kontinuierlich zu
begutachten. Hierdurch soll die Entscheidungs- und Über-

Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, die Vor-
lage abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat
den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP auf Drucksache
16/12996 – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Wett-
bewerbskonformität von Maßnahmen zur Stabilisierung des
Finanzmarktes – in seiner 99. Sitzung am 1. Juli 2009 bera-
ten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und DIE LINKE. bei Abwesenheit der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN empfohlen, die Vorlage ab-
zulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktion
der FDP auf Drucksache 16/12996 in seiner 105. Sitzung am
1. Juli 2009 abschließend beraten. Er beschloss mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Deutschen Bun-
destag zu empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Berlin, den 1. Juli 2009

Steffen Kampeter
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Florian Toncar
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Alexander Bonde
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13683

Bericht der Abgeordneten Steffen Kampeter, Carsten Schneider (Erfurt), Florian
Toncar, Dr. Gesine Lötzsch und Alexander Bonde

I. Verfahrensablauf

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 224. Sitzung am
28. Mai 2009 den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12996
– Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Wettbewerbskon-
formität von Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanz-
marktes – zur federführenden Beratung an den Haushalts-
ausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss
sowie den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie über-
wiesen.

wachungskompetenz des exekutiv zuständigen Lenkungs-
ausschusses und des Parlamentarischen Kontrollgremiums
nachhaltig gestärkt werden.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktion
der FDP auf Drucksache 16/12996 – Entwurf eines Gesetzes
zur Stärkung der Wettbewerbskonformität von Maßnahmen
zur Stabilisierung des Finanzmarktes – in seiner 135. Sit-
zung am 17. Juni 2009 beraten und mit den Stimmen der

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