BT-Drucksache 16/13659

1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/13123, 16/13185- Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität 2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/13124, 16/13186- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz, Christian Ahrendt, Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/9094- Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität neu verhandeln 4. zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/9360- Kein uferloser Datenaustausch mit den USA

Vom 1. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13659
16. Wahlperiode 01. 07. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

1. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/13123, 16/13185 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika
über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung
und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität

2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/13124, 16/13186 –

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Abkommens zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der
Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender
Kriminalität

3. zu dem Antrag der Abgeordneten Gisela Piltz, Christian Ahrendt, Ernst
Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/9094 –

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten
Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der
Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität neu verhandeln
4. zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln),
Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 16/9360 –

Kein uferloser Datenaustausch mit den USA

Drucksache 16/13659 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

A. Problem

Zu Nummer 1 (Drucksache 16/13123)

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat mit der Regierung der Ver-
einigten Staaten von Amerika ein Abkommen über die Vertiefung der Zusam-
menarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminali-
tät unterzeichnet. Ziel des Abkommens ist es, die Zusammenarbeit bei der
Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität, insbesondere des internationalen
Terrorismus, zu verbessern und dadurch die innere Sicherheit in den Vertrags-
staaten zu erhöhen.

Zu Nummer 2 (Drucksache 16/13124)

Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die
Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwer-
wiegender Kriminalität enthält Regelungen über den automatisierten Abruf von
DNA- und Fingerabdruckdaten sowie über den Austausch von Daten über Perso-
nen, die im Verdacht stehen, künftig terroristische Straftaten oder damit in Zusam-
menhang stehende Straftaten zu begehen, oder die eine Ausbildung zur Begehung
terroristischer Straftaten durchlaufen oder durchlaufen haben. Die Vorschriften des
Abkommens werden durch das gleichzeitig vorgelegte Vertragsgesetz unmittelbar
geltendes Bundesrecht, sobald das Abkommen gemäß Artikel 24 in Kraft getreten
ist. Zur Umsetzung des Abkommens in das deutsche Recht bedarf es jedoch ergän-
zender Regelungen, die durch den vorliegenden Gesetzentwurf getroffen werden. So
sind insbesondere eine oder mehrere nationale Kontaktstellen für die Durchführung
der Datenübermittlung nach den Artikeln 4, 7 und 10 zu bestimmen und das inner-
staatliche Verfahren zu regeln, nach dem der Betroffene von der Bundesrepublik
Deutschland die Geltendmachung der nach den Artikeln 14 und 18 bestehenden
völkerrechtlichen Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung
personenbezogener Daten gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika in sei-
nem Interesse verlangen kann.

B. Lösung

Zu Nummer 1 (Drucksache 16/13123)

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen nach Arti-
kel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für das Inkrafttreten des Abkommens
geschaffen werden.

Zu Nummer 2 (Drucksache 16/13124)

Der Gesetzentwurf enthält die erforderlichen Ausführungsbestimmungen. Die
Aufgaben der nationalen Kontaktstelle sollen dem Bundeskriminalamt übertragen
werden, das die entsprechenden Aufgaben auch im Rahmen der Umsetzung des Prü-
mer Vertrags wahrnimmt. Das Bundeskriminalamt soll ferner verpflichtet werden, in
Vertretung für die Bundesrepublik Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen
die nach den Artikeln 14 und 18 bestehenden völkerrechtlichen Auskunfts-,
Berichtigungs-, Sperrungs- und Löschungsansprüche im Interesse des Betroffe-
nen gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika geltend zu machen.
Weiterhin werden die Regelungen zur Verwendung von DNA-Daten nach dem
Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) ergänzt und damit die rechtlichen Voraus-
setzungen für den automatisierten Abruf von DNA-Daten geschaffen.

1a. Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/13123 mit den Stim-

men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13659

1b. Annahme einer Entschließung der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

2. Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/13124 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

3. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/9094 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

4. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/9360 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Zu Nummer 1 (Drucksache 16/13123)

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

2. Vollzugsaufwand

Für die Wahrnehmung der neuen Aufgaben werden beim Bundeskriminalamt
Kosten insbesondere für die technische Realisierung, Pflege und laufende
Unterhaltung des automatisierten DNA- und Fingerabdruckdatenaustauschs
anfallen. Die Kosten werden entscheidend von den tatsächlich auszutauschen-
den Datenmengen abhängen. Außerdem wird sich ein erhöhter Personalaufwand
ergeben, der derzeit noch nicht abschätzbar ist.

Für die Schaffung der Voraussetzungen der Wirkbetriebsaufnahme des automa-
tisierten DNA- und Fingerabdruckdatenaustauschs entstehen voraussichtlich
einmalige Investitionskosten in Höhe von ca. 2,5 Mio. Euro. Die Kosten für den
laufenden Unterhalt, insbesondere für den personellen Mehrbedarf für die
Trefferverifizierung und die Bearbeitung des Nachfolgeschriftverkehrs, hängen
entscheidend von der Anzahl der erzielten Treffer ab.

Die Bundesregierung wird berücksichtigen, dass sich der finanzielle Umset-
zungs- und Verwaltungsaufwand auf das unbedingt notwendige Maß beschrän-
ken soll und erforderliche Sachmittelbedarfe im Rahmen der jeweils betroffenen
Einzelpläne grundsätzlich erwirtschaftet werden müssen.

Zu Nummer 2 (Drucksache 16/13124)

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

2. Vollzugsaufwand
Keiner

Drucksache 16/13659 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

E. Sonstige Kosten

Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbrau-
cherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

F. Bürokratiekosten

Zu Nummer 1 (Drucksache 16/13123)

Für die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger werden keine Informations-
pflichten neu eingeführt. Der Gesetzentwurf enthält sieben neue Informations-
pflichten für die Verwaltung.

Zu Nummer 2 (Drucksache 16/13124)

Für die Wirtschaft werden keine neuen Informationspflichten eingeführt. Der
Gesetzentwurf enthält zwei neue Informationspflichten für die Bürgerinnen und
Bürger und eine neue Informationspflicht für die Verwaltung.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13659

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1a. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13123 unverändert anzunehmen;

1b. folgende Entschließung anzunehmen:

„Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

Die partnerschaftliche Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland
mit den Vereinigten Staaten von Amerika ist für die Verhinderung und Be-
kämpfung schwerwiegender Kriminalität, insbesondere des internationalen
Terrorismus, von wesentlicher Bedeutung. Das dabei notwendige wechsel-
seitige Vertrauen beruht insbesondere auf dem verantwortungsvollen und
sensiblen Umgang mit personenbezogenen Daten.

Der Deutsche Bundestag betont die hohe Sensibilität der in Artikel 12 des
Abkommens besonders geschützten personenbezogenen Daten. Insbeson-
dere gilt dies im Falle der Übermittlung personenbezogener Daten zur Ver-
hinderung terroristischer Straftaten, die nach Artikel 10 des Abkommens
ohne Rechtshilfeersuchen erfolgen kann. Die besonderen Anforderungen
an die Übermittlung, deren unverändert geltenden sonstigen Voraussetzun-
gen des jeweiligen nationalen Rechts und deren Ausnahmecharakter sind
strikt zu wahren.

Der Deutsche Bundestag vermag vor diesem Hintergrund ebenso wie der
Bundesrat nicht zu erkennen, dass die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft
in Deutschland je die notwendige besondere Relevanz für die Bekämpfung
und Verhinderung schwerwiegender Kriminalität haben kann.

Der Deutsche Bundestag bekräftigt den besonderen verfassungsrechtlichen
Schutz der Gewerkschaften, die ein Grundpfeiler unseres pluralen demo-
kratischen Gemeinwesens sind.“;

2. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13124 unverändert anzunehmen;

3. den Antrag auf Drucksache 16/9094 abzulehnen;

4. den Antrag auf Drucksache 16/9360 abzulehnen.

Berlin, den 1. Juli 2009

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Clemens Binninger
Berichterstatter

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Jan Korte
Berichterstatter

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

Drucksache 16/13659 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Clemens Binninger, Wolfgang Gunkel, Gisela Piltz, Jan
Korte und Wolfgang Wieland
Berlin, den 1. Juli 2009

Clemens Binninger Wolfgang Gunkel Gisela Piltz Jan Korte Wolfgang Wieland
I. Zum Verfahren

1. Überweisung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
16/13123 und die Gegenäußerung der Bundesregierung
zu der Stellungnahme des Bundesrates auf Drucksache
16/13185 sowie der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf
Drucksache 16/13124 und die Gegenäußerung der Bundes-
regierung zu der Stellungnahme des Bundesrates auf Druck-
sache 16/13186 wurden am 28. Mai 2009 in der 224. Sitzung
des Deutschen Bundestages an den Innenausschuss feder-
führend und an den Rechtsausschuss zur Mitberatung über-
wiesen.

Der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/9094
und der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Drucksache 16/9360 wurden am 5. Juni 2008 in der
166. Sitzung des Deutschen Bundestages an den Innenaus-
schuss federführend sowie an den Auswärtigen Ausschuss
und den Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Zu Nummer 1 (Drucksache 16/13123)

Der Rechtsausschuss hat in seiner 148. Sitzung am 1. Juli
2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetz-
entwurfs empfohlen. Darüber hinaus hat der Rechtsaus-
schuss empfohlen, den Entschließungsantrag der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdruck-
sache 16(4)647 anzunehmen.

Zu Nummer 2 (Drucksache 16/13124)

Der Rechtsausschuss hat in seiner 148. Sitzung am 1. Juli
2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetz-
entwurf anzunehmen.

Zu den Nummern 3 und 4 (Drucksachen 16/9094 und
16/9360)

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Ju-
ni 2009 mehrheitlich die Ablehnung der Anträge empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2009
mehrheitlich die Ablehnung der Anträge empfohlen.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat die Gesetzentwürfe auf den Druck-
sachen 16/13123 und 16/13124 sowie die Anträge auf den
Drucksachen 16/9094 und 16/9360 in seiner 102. Sitzung
am 1. Juli 2009 abschließend beraten. Als Ergebnis der
Beratungen empfahl der Ausschuss, die Gesetzentwürfe der
Bundesregierung auf den Drucksachen 16/13123 und
16/13124 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anzunehmen.

Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen auf
Ausschussdrucksache 16(4)647 wurde mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN angenommen.

Den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/9094
empfahl der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen.

Den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 16/9360 empfahl der Ausschuss mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN abzulehnen.

II. Zur Begründung
Die Koalitionsfraktionen verweisen auf ihren Entschlie-
ßungsantrag und betonen die Notwendigkeit der vertieften
Zusammenarbeit mit den USA bei der Verhinderung und Be-
kämpfung schwerwiegender Kriminalität. Die USA hätten
im Bereich des Datenschutzes ein anderes Grundverständnis
als europäische Staaten; Kompromisse bei der Aushandlung
eines Abkommens seien daher unumgänglich. Die Kritik der
Opposition an Artikel 12 gehe fehl, da dieser gerade keine
Grundlage für eine Datenübermittlung darstelle, sondern
eine zusätzliche Einschränkung für die ohnehin sehr selten
denkbare Übermittlung besonders sensibler Daten normiere.

Die Oppositionsfraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern – auch im Hinblick
auf die Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss zu
sog. extraordinary renditions und anderen aus deutscher
Sicht rechtsstaatswidrigen Praktiken in der Vergangenheit –
einen deutlich restriktiveren Datenaustausch mit den USA,
insbesondere in Bezug auf sensible Daten wie religiöse
Überzeugung, sexuelle Orientierung etc. Sie verweisen inso-
weit auf die umfangreichen Ausführungen in den Anträgen
auf Drucksachen 16/9094 und 16/9360.
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.