BT-Drucksache 16/13493

1. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Wolfgang Wieland, weiterem Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/445- Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der sozialen Situation von Ausländerinnen und Ausländern, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Kersten Naumann, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE. -16/1202- Für die unbeschränkte Geltung der Menschenrechte in Deutschland

Vom 18. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13493
16. Wahlperiode 18. 06. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

1. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck
(Köln), Wolfgang Wieland, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/445 –

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der sozialen Situation von
Ausländerinnen und Ausländern, die ohne Aufenthaltsstatus in
Deutschland leben

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag˘delen, Kersten
Naumann, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/1202 –

Für die unbeschränkte Geltung der Menschenrechte in Deutschland

A. Problem

Zu Nummer 1

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweist in ihrem Gesetzentwurf
darauf, die gegenwärtige Rechtslage reiche zur Wahrung existenzieller Lebens-
bedürfnisse von Menschen, die ohne legalen Aufenthaltstitel in Deutschland
lebten, nicht aus. Gesetzliche Meldepflichten öffentlicher Stellen über den Auf-
enthaltsstatus Betroffener und die damit verbundenen rechtlichen Konsequen-
zen erschwerten z. B. die Inanspruchnahme von medizinischer Versorgung,
Erziehungs- und Bildungsangeboten sowie arbeitsgerichtlichem Rechtsschutz.

Zu Nummer 2
Die Fraktion DIE LINKE. thematisiert in ihrem Antrag ebenfalls die Lebens-
situation von in Deutschland illegal aufhältigen Menschen.

Zur Sicherstellung sozialer Schutzrechte sollen daher neben einer Aufhebung
von Meldepflichten und der Strafbarkeit von Beihilfehandlungen diesem Perso-
nenkreis zusätzlich rechtliche und politische Legalisierungsoptionen seitens der
Bundesregierung eröffnet werden.

Drucksache 16/13493 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Zu Nummer 1

Einschränkung der Meldepflicht öffentlicher Stellen. Zudem soll die Strafbar-
keit von humanitär motivierten Beihilfehandlungen begrenzt werden.

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/445 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP

Zu Nummer 2

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/1202 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 16/445 bzw. Annahme des Antrags der Fraktion DIE LINKE. auf
Drucksache 16/1202.

D. Kosten

Zu Nummer 1

Der erleichterte Zugang zu staatlichen Leistungsangeboten lasse bei den Leis-
tungsträgern Kosten entstehen, die aufgrund der unbekannten Anzahl von Be-
troffenen gegenwärtig nicht bezifferbar seien.

Zu Nummer 2

Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13493

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/445 abzulehnen,

2. den Antrag auf Drucksache 16/1202 abzulehnen.

Berlin, den 17. Juni 2009

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Josef Philip Winkler
Berichterstatter

FDP empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Der Innenausschuss hat in seiner 11. Sitzung am 5. April
e) Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 125. Sit-
zung am 17. Juni 2009 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der

2006 beschlossen, eine öffentliche Anhörung zu den Vorla-
gen durchzuführen.

Die öffentliche Anhörung, an der sich sieben Sachverständi-
ge beteiligt haben, hat der Innenausschuss in seiner 15. Sit-
Drucksache 16/13493 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Reinhard Grindel, Rüdiger Veit, Dr. Max Stadler,
Ulla Jelpke und Josef Philip Winkler

I. Überweisung

Zu Nummer 1

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 16/445 wurde in der 16. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 9. Februar 2006 an den
Innenausschuss federführend sowie an den Rechtsausschuss,
den Finanzausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales,
den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
den Ausschuss für Gesundheit, den Ausschuss für Men-
schenrechte und humanitäre Hilfe und den Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Mit-
beratung überwiesen.

Zu Nummer 2

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 16/
1202 wurde in der 54. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 28. September 2006 an den Innenausschuss federführend
sowie an den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Arbeit
und Soziales, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, den Ausschuss für Menschenrechte und huma-
nitäre Hilfe und den Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung überwiesen.

II. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Zu Nummer 1 (Gesetzentwurf auf Drucksache 16/445)

a) Der Rechtsausschuss hat in seiner 91. Sitzung am
5. März 2008 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

b) Der Finanzausschuss hat in seiner 86. Sitzung am
5. März 2008 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfoh-
len, den Gesetzentwurf abzulehnen.

c) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
79. Sitzung am 5. März 2008 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfoh-
len.

d) Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat in seiner 92. Sitzung am 17. Juni 2009 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der

f) Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 54. Sitzung am 5. März 2008 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE. empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

g) Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat in seiner 54. Sitzung am 5. März
2008 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ab-
lehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

Zu Nummer 2 (Antrag auf Drucksache 16/1202)

a) Der Rechtsausschuss hat in seiner 91. Sitzung am
5. März 2008 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag
abzulehnen.

b) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
79. Sitzung am 5. März 2008 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
des Antrags empfohlen.

c) Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat in seiner 92. Sitzung am 17. Juni 2009 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

d) Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 54. Sitzung am 5. März 2008 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Antrags empfohlen.

e) Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat in seiner 54. Sitzung am
5. März 2008 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag
abzulehnen.

III. Beratungen im federführenden Ausschuss
Fraktionen FDP und DIE LINKE. die Ablehnung des
Gesetzentwurfs empfohlen.

zung am 26. Juni 2006 durchgeführt. Hinsichtlich des Ergeb-
nisses wird auf das Protokoll der Anhörung Nr. 16/15

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13493

hingewiesen. Zudem haben zu den in den Vorlagen erhobe-
nen Forderungen weitere Berichterstattergespräche stattge-
funden.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/445 und den Antrag auf Drucksache 16/1202 in seiner
101. Sitzung am 17. Juni 2009 abschließend beraten.

Als Ergebnis der Beratungen wurde mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP empfohlen, den
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Drucksache 16/445 abzulehnen.

Der Ausschuss empfahl zum Antrag der Fraktion DIE LINKE.
auf Drucksache 16/1202 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Berlin, den 17. Juni 2009

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Josef Philip Winkler
Berichterstatter

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