BT-Drucksache 16/13410

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/13157- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transsexuellengesetzes (Transsexuellengesetz-Änderungsgesetz - TSG-ÄndG) 2. zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/13154- Entwurf eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit (ÄVFGG) 3. zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/4148- Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG) 4. zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/947- Selbstbestimmtes Leben in Würde ermöglichen - Tanssexuellenrecht umfassend reformieren 5. zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. -16/12893- Transsexuellengesetz aufheben - Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle schaffen

Vom 17. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13410
16. Wahlperiode 17. 06. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/13157 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transsexuellengesetzes
(Transsexuellengesetz-Änderungsgesetz – TSG-ÄndG)

2. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker
Beck (Köln), Kai Gehring, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/13154 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vornamen und die Feststellung
der Geschlechtszugehörigkeit (ÄVFGG)

3. zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker
Beck (Köln), Kai Gehring und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/4148 –

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes über die Änderung der
Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen
Fällen (Transsexuellengesetz – TSG)

4. zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln),

Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 16/947 –

Selbstbestimmtes Leben in Würde ermöglichen – Transsexuellenrecht
umfassend reformieren

Drucksache 16/13410 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

5. zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann,
Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/12893 –

Transsexuellengesetz aufheben – Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für
Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle schaffen

A. Problem

Mit Beschluss vom 27. Mai 2008 (1 BvL 10/05) hat das Bundesverfassungs-
gericht festgestellt, dass § 8 Absatz 1 Nummer 2 des Transsexuellengesetzes
(TSG) nicht mit Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 des Grundge-
setzes und Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar ist, weil er einem
verheirateten Transsexuellen, der sich geschlechtsändernden Operationen unter-
zogen hat, die Möglichkeit zur personenstandsrechtlichen Anerkennung seiner
neuen Geschlechtszugehörigkeit nur einräumt, wenn seine Ehe zuvor geschie-
den wird. Das Bundesverfassungsgericht hat § 8 Absatz 1 Nummer 2 des Trans-
sexuellengesetzes für nicht anwendbar erklärt und dem Gesetzgeber aufge-
geben, den verfassungswidrigen Zustand bis zum 1. August 2009 zu beseitigen.

B. Lösung

Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll durch Streichung des Erfor-
dernisses der Ehelosigkeit als Voraussetzung für die Feststellung der Zugehörig-
keit zum anderen Geschlecht nach § 8 Absatz 1 Nummer 2 des Transsexuellen-
gesetzes Rechnung getragen werden. Dem verheirateten Transsexuellen wird
dadurch die Möglichkeit eröffnet, eine bestehende Ehe fortzuführen. Rechte und
Pflichten der Ehepartner bleiben durch die Geschlechtsänderung eines Partners
unverändert und bestimmen sich auch nach Rechtskraft der Entscheidung nach
den Vorschriften über die Ehe. Die Entscheidung über weitere Änderungen im
Transsexuellenrecht bleibt der nächsten Wahlperiode vorbehalten.

Zu Nummer 1

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/13157 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu Nummer 2

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/13154 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP

Zu Nummer 3

Einvernehmliche Erledigterklärung des Gesetzentwurfs auf Drucksache
16/4148

Zu Nummer 4
Einvernehmliche Erledigterklärung des Antrags auf Drucksache 16/947

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13410

Zu Nummer 5

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/12893 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

2. Vollzugsaufwand

Keine zusätzlichen Kosten.

E. Sonstige Kosten

Kosten für die Wirtschaft, für soziale Sicherungssysteme oder Auswirkungen
auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu er-
warten.

F. Bürokratiekosten

Es werden keine lnformationspflichten für die Wirtschaft neu eingeführt, geän-
dert oder aufgehoben.

Für die Bürgerinnen und Bürger werden keine lnformationspflichten neu einge-
führt, geändert oder aufgehoben.

Für den Bereich der Verwaltung werden keine lnformationspflichten neu einge-
führt, geändert oder aufgehoben.

Drucksache 16/13410 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13157 unverändert anzunehmen,

2. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13154 abzulehnen,

3. den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/4148 für erledigt zu erklären,

4. den Antrag auf Drucksache 16/947 für erledigt zu erklären,

5. den Antrag auf Drucksache 16/12893 abzulehnen.

Berlin, den 17. Juni 2009

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Helmut Brandt
Berichterstatter

Gabriele Fograscher
Berichterstatterin

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Zu Nummer 2 (Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13154) ratungen wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
Der Rechtsausschuss hat in seiner 146. Sitzung am 17. Juni
2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der

SPD, FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetz-
entwurf auf Drucksache 16/13157 anzunehmen.

Der Ausschuss empfahl mit den Stimmen der Fraktionen der
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13410

Bericht der Abgeordneten Helmut Brandt, Gabriele Fograscher, Gisela Piltz,
Ulla Jelpke und Silke Stokar von Neuforn

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13157 wurde am
28. Mai 2009 in der 224. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages an den Innenausschuss federführend sowie an den
Rechtsausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend und den Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13154 wurde am
28. Mai 2009 in der 224. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages an den Innenausschuss federführend sowie an den
Rechtsausschuss und den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/4148 wurde am
1. Februar 2007 in der 79. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages an den Innenausschuss federführend und an den
Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 16/947 wurde am 29. Juni 2006 in der 43. Sit-
zung des Deutschen Bundestages an den Innenausschuss fe-
derführend sowie an den Rechtsausschuss, den Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Aus-
schuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur Mit-
beratung überwiesen.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache
16/12893 wurde am 28. Mai 2009 in der 224. Sitzung des
Deutschen Bundestages an den Innenausschuss federführend
sowie an den Rechtsausschuss und den Ausschuss für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwie-
sen.

II. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Zu Nummer 1 (Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13157)

Der Rechtsausschuss hat in seiner 146. Sitzung am 17. Juni
2009 einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs empfoh-
len.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 92. Sitzung am 17. Juni 2009 einstimmig emp-
fohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hil-
fe hat in seiner 88. Sitzung am 17. Juni 2009 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Abwe-
senheit der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 92. Sitzung am 17. Juni 2009 Erledigterklärung
empfohlen.

Zu Nummer 3 (Gesetzentwurf auf Drucksache 16/4148)

Der Rechtsausschuss hat in seiner 146. Sitzung am 17. Juni
2009 Erledigterklärung empfohlen.

Zu Nummer 4 (Antrag auf Drucksache 16/947)

Der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend haben in ihren Sitzungen am
17. Juni 2009 jeweils empfohlen, den Antrag für erledigt zu
erklären.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hil-
fe hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2009 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung
der Fraktion der FDP in Abwesenheit der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
des Antrags empfohlen.

Zu Nummer 5 (Antrag auf Drucksache 16/12893)

Der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend haben in ihren Sitzungen
am 17. Juni 2009 jeweils mehrheitlich mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP empfohlen,
den Antrag abzulehnen.

III. Beratungen im federführenden Ausschuss

Die Fraktion DIE LINKE. hat in der 101. Sitzung am
17. Juni 2009 beantragt, eine öffentliche Anhörung zu den
Vorlagen durchzuführen. Für den Antrag stimmten die Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; ge-
gen den Antrag stimmten die Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP. Der Antrag erreichte somit nicht das gemäß
§ 70 GO-BT erforderliche Quorum.

Zu den Vorlagen auf Bundestagsdrucksachen 16/4148 und
16/947 hat der Innenausschuss in seiner 31. Sitzung am
28. Februar 2007 eine öffentliche Anhörung, an der sich sie-
ben Sachverständige beteiligt haben, durchgeführt. Hinsicht-
lich des Ergebnisses wird auf das Protokoll der Anhörung
Nr. 16/31 hingewiesen.

Der Innenausschuss hat die Gesetzentwürfe auf Druck-
sachen 16/13157, 16/13154 und 16/4148 sowie die Anträge
auf Drucksachen 16/947 und 16/12893 in seiner 101. Sitzung
am 17. Juni 2009 abschließend beraten. Als Ergebnis der Be-
Fraktion der FDP die Ablehnung des Gesetzentwurfs emp-
fohlen.

CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-

Drucksache 16/13410 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

enthaltung der Fraktion der FDP, den Gesetzentwurf auf
Drucksache 16/13154 abzulehnen.

Der Ausschuss empfahl mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Antrag auf Drucksache 16/12893 abzulehnen.

Die Vorlagen auf Drucksachen 16/4148 und 16/947 wurden
einvernehmlich für erledigt erklärt.

Berlin, den 17. Juni 2009

Helmut Brandt
Berichterstatter

Gabriele Fograscher
Berichterstatterin

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

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