BT-Drucksache 16/13380

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12585- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität

Vom 17. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13380
16. Wahlperiode 17. 06. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/12585 –

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI
vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit,
insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden
Kriminalität

A. Problem

Der am 23. Juni 2008 vom Rat der Europäischen Union angenommene Be-
schluss (Ratsbeschluss Prüm) soll in das deutsche Recht umgesetzt werden.

B. Lösung

Erforderlich hierfür ist ein Gesetz, das den Beschluss in das innerstaatliche
Recht umsetzt.

Insbesondere werden dadurch die innerstaatlichen Befugnisse für den automati-
sierten Abruf und Abgleich von DNA-Identifizierungsmustern (Artikel 3 und 4
des Ratsbeschlusses Prüm), den automatisierten Abruf von daktyloskopischen
Daten (Artikel 9 des Ratsbeschlusses Prüm) und den automatisierten Abruf von
Daten aus den nationalen Fahrzeugregistern (Artikel 12 des Ratsbeschlusses
Prüm) geschaffen. Für den Abruf aus den nationalen Fahrzeugregistern ist zu-
dem eine Ergänzung des Straßenverkehrsgesetzes erforderlich.

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

C. Alternativen
Keine

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

Drucksache 16/13380 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Vollzugsaufwand

Im Zusammenhang mit den Datenübermittlungen werden beim Bundeskrimi-
nalamt für die Bereiche der DNA-Daten, der daktyloskopischen Daten und der
Daten aus Kraftfahrzeugregistern Kosten entstehen. Diese werden insbesondere
für die technische Realisierung, Pflege und laufende Unterhaltung des automa-
tisierten Datenaustauschs bei DNA- und Fingerabdruckdatenbanken anfallen.
Sie werden entscheidend von den tatsächlich zwischen den Mitgliedstaaten aus-
zutauschenden Datenmengen abhängen. Für das Bundeskriminalamt (BKA)
wird sich aus seiner Aufgabe als nationale Kontaktstelle erhöhter Personalauf-
wand ergeben, der derzeit noch nicht abschätzbar ist.

Im Haushaltsjahr 2009 werden zur Anpassung des INPOL-Systems und zur Ein-
richtung von entsprechenden Testumgebungen voraussichtlich Kosten von ca.
600 000 Euro anfallen, die im Haushalt des BKA erwirtschaftet werden.

Darüber hinaus werden beim Bundeskriminalamt für die Erweiterung der zen-
tralen Server sowie der Testsysteme für den DNA-Datenaustausch im Jahr 2010
voraussichtlich einmalige Kosten in Höhe von ca. 550 000 Euro sowie ab dem
Jahr 2011 jährliche Wartungs- und Pflegekosten in Höhe von ca. 82 500 Euro
entstehen. Für Anpassungen des AFIS-Zentralsystems zum Austausch daktylo-
skopischer Daten sowie für die Erweiterung der hierfür benötigten Rechner- und
Speichersysteme werden in den Jahren 2010 und 2011 voraussichtlich einmalige
Kosten in Höhe von insgesamt ca. 2,6 Mio. Euro sowie ab dem Jahr 2011 jähr-
liche Wartungs- und Pflegekosten in Höhe von 225 500 Euro entstehen, die sich
ab dem Jahr 2011 voraussichtlich auf jährlich 390 000 Euro erhöhen werden.
Für die Erweiterung der zentralen Server sowie der Testsysteme beim Bundes-
kriminalamt für den Kfz-Registerdatenaustausch werden im Jahr 2010 voraus-
sichtlich einmalige Kosten in Höhe von ca. 50 000 Euro sowie ab dem Jahr 2011
jährliche Wartungs- und Pflegekosten in Höhe von ca. 7 500 Euro entstehen. Zur
Anpassung des INPOL-Systems sind für das Jahr 2010 voraussichtlich zusätz-
lich einmalige Kosten in Höhe von 570 000 Euro für Leistungen von externen
Kräften zu erwarten.

Die voraussichtlichen Kosten beim Kraftfahrt-Bundesamt, unter Berücksich-
tigung der Tatsache, dass es sich bei den Anfragen nach Artikel 12 des Rats-
beschlusses Prüm um die Bearbeitung von Einzelanfragen und nicht um Mas-
senverfahren handelt, betragen einmalig 50 000 Euro für Hardware. Daneben
fallen beim Kraftfahrt-Bundesamt voraussichtlich jährliche Betriebskosten in
Höhe von 15 000 Euro an.

Die Bundesregierung wird berücksichtigen, dass sich der finanzielle Umset-
zungs- und Verwaltungsaufwand auf das unbedingt notwendige Maß beschrän-
ken soll und erforderliche Sachmittelbedarfe ab dem Jahr 2010 im Rahmen der
jeweils betroffenen Einzelpläne grundsätzlich erwirtschaftet werden müssen.

Auf Länderebene ist für die Landeskriminalämter und örtlichen Polizeidienst-
stellen mit einem nicht näher bezifferbaren höheren Ermittlungsaufkommen
aufgrund des Zuwachses an neuen Erkenntnissen, die aus dem grenzüberschrei-
tenden automatisierten Datenabgleich resultieren, zu rechnen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13380

E. Sonstige Kosten

Sonstige Kosten, insbesondere für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungs-
systeme, entstehen nicht. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisni-
veau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten, da
sich für die private Wirtschaft und private Verbraucher keine Aufwendungen er-
geben.

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für Unternehmen und für Bürgerinnen und Bürger werden
nicht geschaffen. Für die Verwaltung werden acht neue Informationspflichten
geschaffen.

Drucksache 16/13380 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12585 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

‚Artikel 2
Änderung des Bundespolizeigesetzes

Das Bundespolizeigesetz vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), das
zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 215) ge-
ändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 64 Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden nach dem Wort „Vereinbarungen“ die Wörter „oder der
Beschluss des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung
des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität (ABl. L 210
vom 6. 8. 2008, S. 1)“ eingefügt.

b) In Satz 2 werden nach dem Wort „bedarf,“ die Wörter „oder auf Grund des
Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 (ABl. L 210 vom
6. 8. 2008, S. 1)“ eingefügt.

2. In § 65 Absatz 2 werden nach dem Wort „Vereinbarungen“ die Wörter „oder
der Beschluss des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 (ABl. L 210 vom
6. 8. 2008, S. 1)“ eingefügt.‘

Berlin, den 17. Juni 2009

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Clemens Binninger
Berichterstatter

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

Berlin, den 17. Juni 2009

Clemens Binninger
Berichterstatter

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13380

Bericht der Abgeordneten Clemens Binninger, Wolfgang Gunkel, Gisela Piltz,
Ulla Jelpke und Wolfgang Wieland

I. Zum Verfahren
1. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12585 wurde in der
217. Sitzung des Deutschen Bundestages am 23. April 2009
an den Innenausschuss federführend sowie an den Rechts-
ausschuss zur Mitberatung überwiesen.

2. Votum des mitberatenden Ausschusses

Der Rechtsausschuss hat in seiner 139. Sitzung am 6. Mai
2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
101. Sitzung am 17. Juni 2009 abschließend beraten. Als Er-
gebnis der Beratungen wurde empfohlen, den Gesetzentwurf
der Bundesregierung auf Drucksache 16/12585 in der Fas-
sung des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 16(4)638 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen

die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an-
zunehmen.

Zuvor wurde dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktio-
nen auf Ausschussdrucksache 16(4)638 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung
der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zugestimmt.

II. Zur Begründung
Zur Begründung des Gesetzentwurfs wird allgemein auf
Drucksache 16/12585 hingewiesen.

Die vom Innenausschuss auf Grundlage des Änderungsan-
trags der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache
16(4)638 empfohlenen Änderungen begründen sich wie
folgt:

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll der am 23. Juni
2008 vom Rat angenommene Beschluss 2008/615/JI in das
deutsche Recht umgesetzt werden. Durch die vorgenomme-
ne Ersetzung soll eine inhaltlich bestimmte Umsetzung des
Ratsbeschlusses ermöglicht werden.

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