BT-Drucksache 16/1333

Gewährleistung des Krankenversicherungsschutzes von Nichtleistungsempfängerinnen und -empfängern im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Vom 26. April 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1333
16. Wahlperiode 26. 04. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klaus Ernst, Katja Kipping, Jörn Wunderlich,
Inge Höger-Neuling, Dr. Lothar Bisky und der Fraktion DIE LINKE.

Gewährleistung des Krankenversicherungsschutzes von Nichtleistungsempfän-
gerinnen und -empfängern im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Wegen der strengen Anrechnungsregeln für Einkommen und Vermögen (auch
von Ehegattinnen/Ehegatten, Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern und so ge-
nannten eheähnlichen Partnerinnen/Partnern) im Zweiten Buch Sozialgesetz-
buch (SGB II) werden Anträge auf Gewährung von Leistungen zum Lebens-
unterhalt häufig abgelehnt. Dann stellt sich für die betroffenen Nichtleistungs-
empfängerinnen und -empfänger die Frage nach dem Krankenversicherungs-
schutz. Die für eine freiwillige Versicherung nötigen Beiträge für Kranken- und
Pflegeversicherung werden bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit nicht mitge-
rechnet und können demnach nicht zum Bezug von Arbeitslosengeld II
(ALG II) führen. Nichtleistungsempfängerinnen und -empfänger, die mit einem
Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verheiratet sind oder in
eingetragener Lebenspartnerschaft leben, sind über die Familienversicherung
abgesichert. Für alle anderen fallen zusätzliche Beiträge an, da für sie lediglich
die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der GKV (gemäß § 9
SGB V) oder die Privatversicherung bleibt. Betroffen sind etwa eheähnliche
Gemeinschaften oder Menschen, die mit einer privat versicherten Person ehe-
ähnlich zusammenleben oder verheiratet sind. Das zuständige Bundesministe-
rium hat am 17. Januar 2005 mitgeteilt, dass in den Fällen ein Zuschuss für die
freiwillige oder private Kranken- und Pflegeversicherung gewährt werde, wenn
durch die Belastung mit den Beiträgen Hilfebedürftigkeit rechnerisch eintritt
(also das Existenzminimum des SGB II von Partnerregelleistung, Bedarf für
Unterkunft und Heizung sowie eventuelle Mehrbedarfe unterschritten würde).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wird von den zuständigen Leistungsträgern auf Antrag ein Zuschuss für die
freiwillige oder private Kranken- und Pflegeversicherung gewährt, wenn
durch die Belastung mit den Beiträgen Hilfebedürftigkeit i. S. d. SGB II
rechnerisch eintritt?

Wenn ja, seit wann?
2. Wie hoch ist der Zuschuss?

Erfolgt eine pauschale oder an tatsächlichen Aufwendungen orientierte Ab-
geltung?

Drucksache 16/1333 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Gibt es in der Praxis Alternativen zur Gewährung des Zuschusses (etwa die
Bewilligung von 1 Euro ALG II oder die Übernahme der Kosten nach dem
SGB XII), um dadurch den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz für
die Betroffenen zu gewährleisten?

4. Wenn Frage 3 mit „Ja“ beantwortet wurde, wie schätzt die Bundesregie-
rung diese Alternativen hinsichtlich ihrer Bedeutung in der Praxis und ih-
rer rechtlichen Grundlage ein?

5. Auf welcher Rechtsgrundlage oder sonstigen Grundlage beruht der Härte-
fallzuschuss nach Auffassung der Bundesregierung?

6. Im Falle der Gewährung des Zuschusses: Wer sind in der derzeitigen Praxis
die zuständigen Leistungsträger?

7. a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung des Ombudsrates
für das SGB II (Zwischenbericht 2005, S. 16), eine gesetzliche Rege-
lung für die Gewährung des Zuschusses zu treffen?

b) Wird sie einen solchen Gesetzentwurf vorliegen, und wenn ja, wann?

8. Auf welchem Weg werden die Betroffenen über die Möglichkeit der Be-
antragung eines Zuschusses informiert (Internet, Broschüren, Beratungs-
angebote)?

9. Wie viele Anträge auf Gewährung eines Härtefallzuschlages wurden 2005
in Deutschland gestellt (bitte wenn möglich nach Monaten, Geschlecht und
Familienstand differenziert beantworten)?

10. Wie viele Anträge auf Gewährung eines Härtefallzuschlages wurden be-
willigt (bitte wenn möglich nach Monaten, Geschlecht und Familienstand
differenziert beantworten)?

11. Wie viele Anträge auf Gewährung eines Härtefallzuschlages wurden abge-
lehnt (bitte wenn möglich nach Monaten, Geschlecht und Familienstand
differenziert beantworten)?

12. Was waren die häufigsten Ablehnungsgründe (bitte wenn möglich nach
Geschlecht und Familienstand differenziert beantworten)?

Berlin, den 25. April 2006

Klaus Ernst
Katja Kipping
Jörn Wunderlich
Inge Höger-Neuling
Dr. Lothar Bisky
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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