Vom 27. Mai 2009
Bericht der Abgeordneten Roland Claus, Bartholomäus Kalb, Carsten Schneider (Erfurt),
Dr. Claudia Winterstein und Anna Lührmann
Die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Däne-
mark haben am 3. September 2008 in Kopenhagen einen
Vertrag über eine Feste Fehmarnbeltquerung unterzeichnet.
Durch den Gesetzentwurf sollen die nach Artikel 59
Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erforderlichen Voraus-
setzungen für das Inkrafttreten des Vertrages geschaffen
werden.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs stellen
sich wie folgt dar:
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Das Königreich Dänemark übernimmt nach dem Vertrag
die Errichtung und den Betrieb der Festen Fehmarnbelt-
querung und trägt die Kosten hierfür. Bund, Länder und
land obliegen nach dem Vertrag der Bundesrepublik Deutsch-
land. Die damit in Zusammenhang stehenden Kosten trägt
diese im Rahmen des Bundesfernstraßenhaushalts.
Der Ausbau und die Instandhaltung der Schienenhinter-
landanbindung auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland obliegen der Bundesrepublik Deutschland und
verursachen Kosten für den Bund im Rahmen des Bedarfs-
plans für den Ausbau der Bundesschienenwege und bei den
Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes. Der Bau
wird von der DB Netz AG als Bauherrin durchgeführt. Die
hiermit in Zusammenhang stehenden zuwendungsfähigen
Baukosten werden seitens des Bundes im Rahmen der gel-
tenden Bestimmungen mit den für Schienenwegeinvestitio-
nen zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des Bundes-
schienenwegeausbaugesetzes finanziert.
zu dem Vertrag vom 3. September 2008
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark
über eine Feste Fehmarnbeltquerung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13268
16. Wahlperiode 27. 05. 2009
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/12069 –
Entwurf eines Gesetzes
Kommunen werden durch die Errichtung der Festen Feh-
marnbeltquerung nicht belastet.
Das Königreich Dänemark trägt außerdem die Kosten für
den Ausbau der Hinterlandanbindungen, soweit sich diese
auf dem Hoheitsgebiet des Königreichs Dänemark befinden.
Der Ausbau und die Erhaltung der Straßenhinterlandanbin-
dung auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutsch-
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Hinterlandanbin-
dungen auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutsch-
land hat der Vertrag Auswirkungen auf die Haushalte der
Länder und Kommunen, falls es zu Kostenteilungen im Rah-
men bestehender Gesetze (z. B. Eisenbahnkreuzungsgesetz
bei Bahnübergangsbeseitigungsmaßnahmen) kommt.
Das Land Schleswig-Holstein hat erklärt, vorbehaltlich der
Zustimmung der Gremien des Landes Schleswig-Holstein
Berlin, den 27. Mai 2009
Der Haushaltsausschuss
Otto Fricke
Vorsitzender
Rolan
Berich
rsten Schneider (Erfurt)
ichterstatter
Dr. Cl
Berich
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegten
Beschlussempfehlung.
d Claus
terstatter
Bartholomäus Kalb
Berichterstatter
Ca
Ber
audia Winterstein
terstatterin
Anna Lührmann
Berichterstatterin
Drucksache 16/13268 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
einen Beitrag von insgesamt bis zu 60 Mio. Euro über die
Laufzeit bis zur Fertigstellung der Festen Fehmarnbelt-
querung für infrastrukturelle Maßnahmen bereitzustellen.
2. Vollzugsaufwand
Kein Vollzugsaufwand.
Sonstige Kosten
Kosten für soziale Sicherungssysteme und Auswirkungen
auf Einzelpreise sowie auf das Preisniveau, insbesondere
das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Für die
Wirtschaft, insbesondere für kleine und mittlere Unterneh-
men, entstehen keine Kosten.
Der Bau und die Instandhaltung der Schienenhinterland-
anbindung auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland verursacht Kosten bei den Eisenbahninfrastruk-
turunternehmen des Bundes.
Bürokratiekosten
Es werden keine Informationspflichten für Unternehmen,
Bürgerinnen und Bürger oder für die Verwaltung eingeführt,
vereinfacht oder abgeschafft.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP