BT-Drucksache 16/13239

Wärmepumpen - Markt ohne Wettbewerb

Vom 27. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13239
16. Wahlperiode 27. 05. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gudrun Kopp, Michael Kauch, Jens Ackermann, Dr. Karl
Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike
Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael
Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein,
Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz
Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt
Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia
Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Christoph
Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Wärmepumpen – Markt ohne Wettbewerb

Seit einigen Jahren werden Wärmepumpen verstärkt als Heiztechnologie
nachgefragt. Im Jahr 2008 wurde die bisherige Rekordzahl von 62 000 Wärme-
pumpen installiert. Insgesamt werden nach Verbandsangaben ca. 350 000 Wär-
mepumpen überwiegend in privaten Haushalten als Heizung und zur Warmwas-
serbereitung eingesetzt. Gemessen am Energieeinsatz kann eine Wärmepumpe
bis zum vierfachen der eingesetzten Energie aus der Umgebung (Luft, Boden,
Grundwasser) nutzen. Das Marktanreizprogramm der Bundesregierung (MAP)
führt die Wärmepumpe seit 2008 erstmals in der Gruppe der Heizsysteme auf,
die erneuerbare Energien nutzen.

Angesichts der erheblichen Preissteigerungen bei Erdöl und Erdgas in den ver-
gangenen Jahren war der Aufschwung bei Wärmepumpen durch die Erwartung
von Kosteneinsparungen begründet. In vielen Fällen wurden Besitzer von Wär-
mepumpen jedoch nachträglich durch Streichungen oder Tarifanhebungen der
Sondertarife mit deutlichen Preissteigerungen für Wärmestrom konfrontiert. An
einem Wettbewerb um diese Kunden fehlt es offenbar auch im elften Jahr nach
Liberalisierung der Strommärkte. Dies gilt gleichermaßen für die ca. 1,5 Milli-
onen Haushalte mit Nachtspeicherheizungen (Schätzung nach Zahlen BaWü).
Fast zwei Millionen Haushalte mit hohem Heizstromverbrauch haben damit
keine Freiheit, ihren Versorger frei zu wählen.

Wenig Beachtung findet in der öffentlichen Diskussion die Verbindung sowohl

von Wärmepumpen als auch von Nachtstromspeicherheizungen mit erneuer-
baren Energien. In Wintermonaten mit einem hohen Angebot von Windenergie
könnte die Stromnachfrage von Wärmepumpen in lastschwachen Nachtzeiten
bzw. die Möglichkeit des Netzbetreibers solche Heizanlagen bei Lastspitzen ab-
zuschalten einen Beitrag, nicht nur zur Netzstabilisierung, sondern auch zur
CO2-neutralen Wärmeversorgung leisten. Sowohl im Geothermiebericht der
Bundesregierung als auch in der Leitstudie des Bundesministeriums für Um-

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welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wird das Potential der ober-
flächennahen Geothermie jedoch ausgespart.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung den Trend zu Wärmepumpen aus ener-
giewirtschaftlicher Sicht?

2. Wären bei Fortsetzung des Trends zusätzliche Kraftwerke erforderlich, um
den Wärmestrombedarf abzudecken?

3. Sind Besitzer von Wärmepumpen und Nachtstromspeicherheizungen beim
Strombezug in der Regel „gefangene Kunden“ des jeweiligen lokalen Ver-
sorgers?

4. Wenn ja, aus welchen Gründen haben Besitzer von Wärmepumpen und
Nachtstromspeicherheizungen über zehn Jahre nach Marktöffnung faktisch
keine Möglichkeit ihren Stromanbieter zu wechseln?

5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass als Folge mangelnden Wettbewerbs
viele Besitzer solcher Heizsysteme teilweise erhebliche Preissteigerungen
hinnehmen mussten, ohne über die Möglichkeit zu verfügen, ihren Versor-
ger zu wechseln?

6. Was hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren getan, um diesen
Zustand zu ändern?

7. Bedeutet die gesetzliche Pflicht für Energieversorger, spätestens bis Ende
Dezember 2010 lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife anzubieten,
dass bis zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich für Wärmestromkunden kein
Anbieterwechsel möglich sein wird?

8. Ist die Bundesnetzagentur rechtlich in der Lage, die für einen Wechsel des
Anbieters von Wärmestrom notwendigen Voraussetzungen (z. B. Liefer-
profile) in einem Feststellungsverfahren zu treffen?

9. Welche Möglichkeiten und welches Potential sieht die Bundesregierung bei
der stetig zunehmenden Stromeinspeisung aus stark schwankungsanfälli-
gen Energiequellen (insbesondere Windenergie), fernschaltbare Wärme-
pumpen und Nachtspeicherheizungen während der Heizsaison stärker zur
Netzstabilisierung zu nutzen?

10. Warum wird im Geothermiebericht der Bundesregierung und auch in der
BMU-Leitstudie von 2008 das Potential an erneuerbarer Energie, das mit
Wärmepumpen erschlossen werden könnte, ausgespart?

11. Ist in den Ausbauszenarien der Bundesregierung berücksichtigt, dass durch
den Ausbau CO2-freier Energieerzeugung auch der Strombedarf von Wär-
mepumpen in Zukunft mit einem immer höher werdenden Anteil CO2-freier
Energie erzeugt wird?

12. Wie hoch ist dieses Potential bis 2020 anzusetzen?

13. In welchem Verhältnis steht der finanzielle Aufwand mit dem sich Erd-
wärme der Tiefengeothermie einerseits, im Vergleich zur oberflächennahen
Geothermie andererseits erschließen lässt?

14. Warum wurde die neue Förderkonzeption der KfW so abgefasst, dass ins-
besondere die Installation von Gas- und Solarthermie über zinsvergünstigte
Kredite gefördert werden, während die Installation von Wärmepumpen nur
durch einen – im Verhältnis zu den hohen Installationskosten – geringen
Zuschuss aus dem Marktanreizprogramm gefördert wird?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13239

15. Welche Fördersummen wurden im Rahmen des Marktanreizprogramms mit
Wirkung vom 1. Januar 2008 ausgezahlt (unter Einbeziehung auch der
Anlagen, die schon im 2. Halbjahr 2007 in Betrieb genommen wurden)?

16. Wie hat sich die Anzahl der Wettbewerber auf dem Wärmepumpenmarkt
seit dem 1. Januar 2008 verändert?

17. Wie hoch ist das Exportvolumen für Wärmepumpen, und in welche Länder
wurden seit 2002 Wärmepumpen exportiert?

18. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der weiteren För-
derpraxis der Wärmepumpen?

19. Hält es die Bundesregierung für erforderlich, auf eine Vereinheitlichung der
in der Praxis oft sehr uneinheitlich und nicht exakt verwendeten Kennzah-
len von Wärmepumpen und Wärmepumpensystemen hinzuwirken, damit
folgenschwere Fehler bei der energetischen Beurteilung von Wärmepum-
pensystemen künftig ausgeschlossen werden können?

Berlin, den 27. Mai 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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