BT-Drucksache 16/13235

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Sevim Dagdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/12168- Rücknahme der Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof und Entschädigung für italienische und griechische NS-Opfer

Vom 28. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13235
16. Wahlperiode 27. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Sevim
Dag˘delen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/12168 –

Rücknahme der Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof und
Entschädigung für italienische und griechische NS-Opfer

A. Problem

Die Antragsteller stellen fest, dass es nach dem Ausscheiden Italiens aus der
Allianz mit dem nationalsozialistischen Deutschland im September 1943 unzäh-
lige Massaker deutscher Einheiten an der Zivilbevölkerung gegeben hat.
Deutschland müsse für diesen grauenhaften Terror Verantwortung übernehmen,
was bislang nur unzureichend geschehen sei. Aufgrund der ausbleibenden Ent-
schädigungszahlungen hätten überlebende NS-Opfer bzw. ihre Angehörigen vor
italienischen Gerichten in der jüngeren Vergangenheit mehrere Individual- und
Sammelklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht; einige die-
ser Klagen seien vom Obersten Gericht Italiens bereits rechtskräftig zugunsten
der NS-Opfer entschieden worden. Rund 50 weitere Klagen seien gegenwärtig
in Italien anhängig.

Die Bundesregierung habe es in allen Verfahren abgelehnt, den NS-Opfern Ent-
schädigung zu gewähren. Sie sei auch nicht bereit, die höchstrichterlichen Urtei-
le der italienischen Justiz anzuerkennen. Die Entscheidung des Corte di Cassa-
zione, in Fällen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei die Berufung auf
die Staatenimmunität hinfällig, wolle die Bundesregierung nicht akzeptieren.
Stattdessen strebe die Bundesregierung eine Klage gegen Italien vor dem Inter-
nationalen Gerichtshof in Den Haag an. Die Bundesregierung wolle durch den
Gerichtshof feststellen lassen, dass die italienische Justiz die Immunität des
deutschen Staates nicht beachtet habe.

Die Bundesregierung soll daher aufgefordert werden,
1. die Klage gegen die Italienische Republik vor dem Internationalen Gerichts-
hof zurückzuziehen,

2. die höchstinstanzlichen Urteile der italienischen Justiz anzuerkennen,

3. den betroffenen NS-Opfern bzw. deren Angehörigen die von italienischen
Gerichten zugesprochene Entschädigung unverzüglich zukommen zu lassen
und auch

Drucksache 16/13235 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

4. die Entscheidungen der griechischen Justiz im „Distomo“-Fall anzuerkennen
und die dort zugesprochenen Entschädigungen zu bezahlen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13235

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:

den Antrag auf Drucksache 16/12168 abzulehnen.

Berlin, den 27. Mai 2009

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Berlin, den 27. Mai 2009

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

r

Dr. Norman Paech
Berichterstatter
III. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 90. Sit-
zung am 27. Mai 2009 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Werner Hoye
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin
Drucksache 16/13235 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Gert Weisskirchen (Wiesloch),
Dr. Werner Hoyer, Dr. Norman Paech und Marieluise Beck (Bremen)

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/12168 in seiner 214. Sitzung am 26. März 2009 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Innenausschuss
und dem Rechtsausschuss überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 93. Sitzung am
6. Mai 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 144. Sitzung
am 27. Mai 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

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