BT-Drucksache 16/13031

zu der dritten Beratung Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/12413, 16/13025- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes

Vom 13. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13031
16. Wahlperiode 13. 05. 2009

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, Jens Ackermann,
Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van
Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael
Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter
Haustein, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen
Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst
Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Cornelia
Pieper, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler,
Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD
– Drucksachen 16/12413, 16/13025 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mit den Stimmen aller Fraktionen des Deutschen Bundestages wurden die Con-
terganrenten zum 1. Juli 2008 verdoppelt. Dies war ein wichtiger Schritt, um die
finanzielle Situation der Conterganopfer zu verbessern. Zusätzlich zu den ein-
kommensteuerfreien Conterganrenten stehen den Geschädigten anrechnungs-
frei Ansprüche auf Leistungen aus den Sozialversicherungen wie Kranken-,
Renten- oder Pflegeversicherung bzw. Eingliederungshilfe nach dem Zwölften
Buch Sozialgesetzbuch zu.

Mit der Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Conterganstif-
tungsgesetzes soll die Lebenssituation der Contergangeschädigten weiter ver-
bessert werden. Die von der Grünenthal GmbH eingebrachte Zustiftung von
50 Mio. Euro in die Conterganstiftung ermöglicht es, eine jährliche Sonderzah-

lung für den besonderen Bedarf der contergangeschädigten Personen aus-
zuschütten. Darüber hinaus werden nochmals 51 Mio. Euro aus dem Stamm-
vermögen der Stiftung unmittelbar an die leistungsberechtigten Personen aus-
gezahlt werden. Der Kapitalstock der Stiftung wird bis auf einen Restbetrag von
rund 7 Mio. Euro über 25 Jahre nach und nach aufgezehrt. Durch diese langfris-
tige Kapitalisierung des Stiftungsvermögens fließt dieses somit dem Personen-
kreis zu, der einen Anspruch darauf hat. Insgesamt stehen ca. 100 Mio. Euro

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nebst Erträgen für diese jährlichen Sonderzahlungen zur Verfügung, die je nach
Schwere der Behinderung der Geschädigten gestaffelt werden.

Trotz dieser positiven Tendenz besteht weiterer Verbesserungsbedarf.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um folgende Punkte umzusetzen:

1. Die mit Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Contergan-
stiftungsgesetzes eingeführte jährliche Dynamisierung der Conterganrenten
mit dem Dynamisierungsfaktor der Altersrenten ist grundsätzlich zu begrü-
ßen. Hierbei muss sichergestellt werden, dass die theoretische Möglichkeit
eines Absinkens der Altersrente nicht auf die Conterganrenten übertragen
wird, da dies dem Entschädigungscharakter der Conterganrenten nicht ge-
recht würde.

2. Die jährliche Dynamisierung der Conterganrenten macht es dennoch erforder-
lich, die Conterganrenten in regelmäßigen Abständen (z. B. fünf Jahre) grund-
legend zu überprüfen und neu zu bewerten, da mit fortschreitendem Alter der
Contergangeschädigten auch der Hilfebedarf weiter zunehmen dürfte.

3. Bei der Vergabe von der im Conterganstiftungsgesetz vorgesehenen neu zu
schaffenden Positionen von bis zu zwei Geschäftführern der Conterganstif-
tung ist sicherzustellen, dass bei gleicher Eignung und Qualifikation Bewer-
ber aus dem Kreis der Contergangeschädigten den Vorzug erhalten.

Berlin, den 13. Mai 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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