BT-Drucksache 16/12939

Stand der bundesweiten Qualitätsprüfungen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen

Vom 6. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12939
16. Wahlperiode 06. 05. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heinz Lanfermann, Daniel Bahr (Münster), Dr. Konrad Schily,
Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick
Döring, Mechthild Dyckmans, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Hans-
Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Erwin Lotter, Horst Meierhofer, Patrick
Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler,
Carl- Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Stand der bundesweiten Qualitätsprüfungen in stationären und ambulanten
Pflegeeinrichtungen

Ein Kernpunkt des am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwick-
lungsgesetzes sind bundesweite, jährliche und unangemeldete Qualitätsprüfun-
gen in allen stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie die Ver-
öffentlichung der Ergebnisse. Bis Ende 2010 müssen alle Einrichtungen nach
der neuen Systematik geprüft sein.

Verantwortlich für die Qualitätsprüfungen ist der Medizinische Dienst der
Krankenversicherung (MDK). Er prüft die Pflegeeinrichtungen im Auftrag der
Pflegekassen. Nach § 115 Absatz 1 Buchstabe a des Elften Buches Sozialgesetz-
buch (SGB XI) waren die Kriterien der Veröffentlichung einschließlich der
Bewertungssystematik von den Vertragsparteien bis zum 30. September 2008 zu
vereinbaren. Die Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) wurde von
den Vertragsparteien am 17. Dezember 2008 beschlossen, die Pflege-Trans-
parenzvereinbarung ambulant (PTVA) am 29. Januar 2009. Über die vom Bun-
desministerium für Gesundheit unterbreiteten Vorschläge zur Änderung der
beschlossenen Pflegetransparenzvereinbarungen konnte über die farbliche
Untersetzung der zusammenfassenden Benotung der einzelnen Prüfergebnisse
hinaus noch kein Konsens erzielt werden.
Die inhaltliche Grundlage der Prüfungen, das heißt die Maßstäbe und Grund-
sätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität gemäß § 113
SGB XI, war bis zum 31. März 2009 zu vereinbaren. Diese Frist ist über-
schritten. Ein Konsens aller Beteiligten ist nicht in Sicht. Die Bundesregierung
hat bisher nicht von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Schiedsstelle nach
§ 113b SGB XI anzurufen.

Drucksache 16/12939 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sieht zudem in § 114a SGB XI die Wei-
terentwicklung der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) vor. Nach Angaben
des Bundesministeriums für Gesundheit ist dies zur Umsetzung der neuen Vor-
schriften zum Prüfverfahren und zu den Prüfinhalten erforderlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann wurde die Bundesregierung über die erarbeiteten Kriterien der Ver-
öffentlichung und der Bewertungssystematik nach § 115 Absatz 1 Buch-
stabe a SGB XI informiert, und hat sie vor dem jeweiligen Beschluss der
PTVS und der PTVA Stellung dazu genommen?

2. Wie lauten die aktuellen Vorschläge des Bundesministeriums für Gesund-
heit zur Änderung der beschlossenen PTVS und PTVA, und was hat das
Bundesministerium für Gesundheit dazu veranlasst, Korrekturen an den
Transparenzvereinbarungen vorzuschlagen?

3. Wird die Pflegeselbstverwaltung nach Kenntnis der Bundesregierung alle
Vorschläge des Bundesministeriums für Gesundheit zur Änderung der
PTVS und PTVA über die Farbgebung hinaus umsetzen, und wenn nein,
was gedenkt die Bundesregierung dann zu tun?

4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die zu vereinbarenden
Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der
Pflegequalität gemäß § 113 SGB XI inhaltliche Grundlage der Qualitäts-
prüfungen gemäß § 115 Absatz 1 Buchstabe a SGB XI sind?

Wenn ja, warum liegt die gesetzlich vorgegebene Frist zur Vereinbarung
der Expertenstandards zeitlich hinter der Frist des § 115 Absatz 1 Buch-
stabe a SGB XI, und wie beurteilt die Bundesregierung die daraus ent-
stehende Folge, dass die Prüfpraxis gemäß § 115 Absatz 1 Buchstabe a
SGB XI nach Vorlage der Maßstäbe und Grundsätze noch einmal verändert
werden muss?

5. Warum hat die Bundesregierung bisher nicht von ihrem Recht Gebrauch
gemacht, die Schiedsstelle nach § 113b SGB XI anzurufen, weil die Ver-
einbarungen nach § 113 SGB XI nicht zustande gekommen sind?

6. Werden nach Ansicht der Bundesregierung alle nach § 114 SGB XI bis
zum 31. Dezember 2010 zu prüfenden Pflegeeinrichtungen nach den Kri-
terien und der Bewertungssystematik des § 115 Absatz 1 Buchstabe a
SGB XI geprüft sein müssen?

7. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Erarbeitung der
QPR nach § 114a SGB XI, wann werden diese beschlossen, und wann ist
mit einer Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit zur
rechnen?

8. Wird die Prüfpraxis nach Vorlage der QPR erneut verändert werden
müssen, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Folge und
welche Auswirkungen hat dies auf die bis zum 31. Dezember 2010 zu
erfolgenden bundesweiten Prüfungen aller zugelassenen Pflegeeinrich-
tungen?

9. Wie viele zugelassene Pflegeeinrichtungen aufgeschlüsselt nach ambulan-
ter und stationärer Pflege und Art der Trägerschaft gibt es nach Kenntnis
der Bundesregierung in Deutschland, und wie verteilen sich diese auf die
Bundesländer?

10. Wie viele Qualitätsprüfungen nach § 115 Absatz 1 Buchstabe a SGB XI,
aufgeschlüsselt nach ambulanten und stationären Einrichtungen und Art der

Trägerschaft, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Pflege-
kassen bei den jeweiligen Medizinischen Diensten in Auftrag gegeben?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12939

11. Wann wurde bzw. wird nach Kenntnis der Bundesregierung in den jewei-
ligen Bundesländern mit den Prüfungen gemäß § 115 Absatz 1 Buchstabe a
SGB XI begonnen?

12. Wie viele Pflegeeinrichtungen aufgeschlüsselt nach ambulanter und statio-
närer Pflege und Art der Trägerschaft wurden in den jeweiligen Bundes-
ländern bereits nach den neuen Prüfrichtlinien gemäß § 115 Absatz 1
Buchstabe a SGB XI geprüft?

13. Wie viele Pflegeeinrichtungen aufgeschlüsselt nach ambulanter und statio-
närer Pflege und Art der Trägerschaft wurden in den jeweiligen Bundes-
ländern seit Inkrafttreten der Pflegereform gemäß § 114 SGB XI geprüft?

14. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass diese Einrichtungen bis Ende
2010 erneut nach § 115 Absatz 1 Buchstabe a SGB XI geprüft werden
müssen?

15. Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die ersten Prüfergeb-
nisse nach § 115 Absatz 1 Buchstabe a SGB XI den jeweiligen Landesver-
bänden der Pflegekassen zugehen?

16. Wann werden in den jeweiligen Bundesländern die ersten Veröffentlichun-
gen nach § 115 Absatz 1 Buchstabe a SGB XI im Internet erwartet?

17. In welcher Anzahl und fachlichen Qualifikation sind Mitarbeiter bei den
jeweiligen Medizinischen Diensten für die Qualitätsprüfungen von Pflege-
einrichtungen beschäftigt?

18. Reicht die derzeitige Anzahl der Prüfer nach Ansicht der Bundesregierung
aus, um alle Pflegeeinrichtungen bis Ende 2010 nach den neuen Kriterien
geprüft zu haben?

19. Wie viele Stellen hat der jeweilige MDK aufgrund der zu erwartenden
Mehrarbeit geschaffen?

20. Wie viele Stellen wird der jeweilige MDK aufgrund der zu erwartenden
Mehrarbeit schaffen?

21. Wie wird nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt, dass die Ver-
gleichbarkeit der Prüfergebnisse auf der Grundlage bundesweit einheitlich
qualifizierter Prüfer basiert?

22. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit einheitliche Fort-
bildungen zur Umsetzung der neuen Prüfinhalte angeboten, und wenn ja,
ist die Teilnahme an den Fortbildungsmaßnahmen verpflichtend?

23. Wie viele Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sind in den
letzten Jahren für die Prüfer angeboten und genutzt worden?

24. Verfügt der MDK nach Kenntnis der Bundesregierung über ein bundesweit
einheitliches internes Qualitätsmanagement?

25. Finden nach Kenntnis der Bundesregierung laufende Qualitätskontrollen
der MDK-Prüfer statt?

Wenn ja, durch wen?

26. Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich eine
Qualitätsprüfung mit Vor- und Nachbereitung, und was kostet diese?

Berlin, den 5. Mai 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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