BT-Drucksache 16/12938

Stand der Umsetzung des EU-Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeitsteilung in der deutschen und europäischen Entwicklungszusammenarbeit

Vom 6. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12938
16. Wahlperiode 06. 05. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hellmut Königshaus, Dr. Karl Addicks, Dr. Werner Hoyer, Jens
Ackermann, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild
Dyckmans, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter
Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk,
Harald Leibrecht, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Hans-Joachim
Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto
Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido
Westerwelle und der Fraktion der FDP

Stand der Umsetzung des EU-Verhaltenskodex für Komplementarität und
Arbeitsteilung in der deutschen und europäischen Entwicklungszusammenarbeit

Am 15. Mai 2007 hat der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außen-
beziehungen den EU-Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeits-
teilung in der Entwicklungszusammenarbeit beschlossen. Die Erarbeitung und
Verabschiedung dieses EU-Verhaltenskodex war eines der primären Ziele der
deutschen EU-Ratspräsidentschaft und wurde als der größte entwicklungs-
politische Erfolg der Ratspräsidentschaft bezeichnet. Inhalt des Verhaltens-
kodex sind drei Leitprinzipien: Erstens die Begrenzung des entwicklungs-
politischen Engagements der Mitgliedstaaten auf maximal drei Sektoren pro
Empfängerland. Zweitens sollen die dadurch freigesetzten Mittel in die all-
gemeine Budgethilfe umgeschichtet werden. Drittens wird für jeden Schwer-
punktsektor ein federführender Geber benannt, der für die gesamte Geber-
koordinierung in dem Sektor zuständig ist. Die EU-Kommission forderte die
zügige Umsetzung dieses EU-Verhaltenskodex. Noch unter deutscher Rats-
präsidentschaft sollte eine „road map“ für dessen Umsetzung beschlossen wer-
den. Auf Bundestagsdrucksache 16/5995 hatte die Fraktion der FDP bereits
eine Kleine Anfrage zu dem Thema gestellt. Dabei konnten eine Reihe von
Fragen zu dem Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/6103).
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann und durch welche Instanz wurde die „road map“ für die Umsetzung
des EU-Veraltenskodex beschlossen?

2. Liegt der Bundesregierung nach zwei Jahren eine Evaluierung der Um-
setzung der drei Leitprinzipien vor?

Drucksache 16/12938 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. Sind die federführenden Geber für die Schwerpunktsektoren zwei Jahre
nach Beschluss des EU-Verhaltens festgelegt (bitte Benennung der EU-
Mitgliedstaaten und Schwerpunktsektor)?

4. Zu welchen Festlegungen der Sektoren und Länder hat sich die Bundes-
regierung dabei verpflichtet?

5. In welchem zeitlichen Rahmen plant die Bundesregierung die Beschrän-
kungen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf drei Sektoren vor-
zunehmen?

6. Welche Anpassungen in der bilateralen deutschen Entwicklungszusammen-
arbeit hat die Bundesregierung aufgrund des vor zwei Jahren beschlossenen
EU-Verhaltenskodex vorgenommen (bitte aufgelistet entsprechend der
Leitprinzipien)?

7. In welchen Bereichen und Projekten hat die Bundesregierung die durch
diese Umschichtung frei gewordenen Gelder neu eingesetzt?

8. Wie hoch war der Anteil, der dabei in die Budgethilfe geflossen ist?

9. Um wie viel Prozent hat sich der Anteil der europäischen Budgethilfe
infolge des EU-Verhaltenskodex erhöht?

10. Welche Sektoren innerhalb der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
mussten dabei bisher in welchen Ländern aufgegeben werden (aufgelistet
nach Sektor und Land)?

11. Welchen Bundesministerien wurden bei der Auswahl der Länder und der
Sektorbegrenzung einbezogen?

12. Hat es seither weitere Anpassungen an die „road map“ gegeben?

13. Für welche Schwerpunktsektoren hat die Bundesregierung die sektorale
Federführung übernommen, und für welchen Sektor strebt sie dies noch an?

14. In welchen Partnerländern hat Deutschland Schwerpunktsektoren von
anderen EU-Mitgliedstaaten übernommen?

15. Welche neuen entwicklungspolitischen Projekte konnten aufgrund der Be-
grenzung der Sektoren nicht realisiert werden?

16. Mussten erfolgreiche und sinnvolle Projekte aufgrund des Kodex auf-
gegeben werden, und wenn ja, welche?

17. Sind der Bundesregierungen Reaktionen der Empfängerländer wegen der
Streichung von Sektoren aufgrund des EU-Verhaltenskodex bekannt?

18. Welche anderen Bundesministerien sind an die Beschränkungen der Sek-
toren und Länder durch den EU-Verhaltenskodex gebunden?

19. Sind der Bundesregierung deutsche Projekte bekannt, die trotz Sektor-
beschränkungen durchgeführt wurden/werden?

20. Zu welchen Festlegungen der Sektoren und Länder haben sich die übrigen
europäischen Mitgliedstaaten freiwillig verpflichtet?

21. In welchem zeitlichen Rahmen sollen diese Umsetzungen erfolgen?

22. Gibt es Mitgliedstaaten, die den Kodex noch nicht umgesetzt haben?

Wenn ja, warum nicht?

23. Welche Maßnahmen hat die EU-Kommission im Rahmen der drei Leit-
prinzipien des EU-Verhaltenskodex bis heute umgesetzt?

24. Welche konkreten Begrenzungen der Sektoren und Länderzuständigkeiten

hat die EU-Kommission im Rahmen des EU-Verhaltenskodex seither vor-
genommen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12938

25. Welche Bemühungen wurden bisher unternommen, um das Ziel des Kodex
zu erreichen, die Entwicklungszusammenarbeit besonders auf „Geber-
waisen“ und instabile Staaten auszuweiten (bitte die Länder benennen)?

26. In welchen Empfängerländern, die als „aid darlings“ gelten, wurde die
Anzahl der Geber reduziert (bitte die Länder benennen)?

27. Verfügt die Bundsregierung nach zwei Jahren über Evaluierungen in Bezug
auf die Vorteile bei der Umsetzung des Kodex in der bilateralen Entwick-
lungszusammenarbeit?

28. Zu welchem Resümée kommt die Bundesregierung nach den ersten Er-
fahrungen mit dem Kodex?

29. Gibt es nach nunmehr zwei Jahren Erkenntnisse darüber, dass die durch die
Paris Deklaration geforderten leistungsfähigeren Geberstrukturen mit Hilfe
des EU-Verhaltenskodex umgesetzt wurden?

30. Inwieweit erfolgte durch den Kodex ein Abbau von Bürokratie, Verwal-
tungsausgaben und Transaktionskosten?

31. In welchen Punkten des Verhaltenskodex sieht die Bundesregierung Nach-
besserungsbedarf, und inwieweit hat sich die Bundesregierung mit konkre-
ten Vorschlägen zur Optimierung des Verhaltenskodex eingebracht?

32. Wie und durch welche europäische Instanz wird die Umsetzung des EU-
Veraltenskodex überprüft?

Berlin, den 8. Mai 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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