BT-Drucksache 16/12889

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12595- Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Absicherung von Zivilpersonal in internationalen Einsätzen zur zivilen Krisenprävention

Vom 6. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12889
16. Wahlperiode 06. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/12595 –

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Absicherung von Zivilpersonal
in internationalen Einsätzen zur zivilen Krisenprävention

A. Problem

Die Entsendung von Zivilpersonal in internationale Einsätze zur zivilen Krisen-
prävention durch die Bundesrepublik Deutschland ist bisher nicht gesetzlich
geregelt, wodurch eine uneinheitliche und mit rechtlichen Unsicherheiten
behaftete Sekundierungspraxis sowie Lücken in der sozialen Absicherung der
Sekundierten entstehen.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen eine rechtliche Grundlage für die
Sekundierung von zivilem Personal in internationale Einsätze zur zivilen
Krisenprävention bei internationalen, supranationalen oder ausländischen staat-
lichen Einrichtungen geschaffen und Mindeststandards für die soziale Absiche-
rung der sekundierten Personen während und nach dem Ende der Einsatzes
festgelegt werden. Dabei ist die durch die Bundesrepublik Deutschland zu
gewährende Sicherung subsidiär zu einer etwaigen Sicherung durch die das
sekundierte Personal aufnehmende Einrichtung.

B. Lösung

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen

Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 16/12889 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12595 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 6. Mai 2009

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Holger Haibach
Berichterstatter

Uta Zapf
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Berlin, den 6. Mai 2009

Holger Haibach
Berichterstatter

Dr. Norman Paech
Berichterstatter
ner 105. Sitzung am 6. Mai 2009 beraten und empfiehlt ein-
stimmig die Annahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Gesetzentwurf in seiner 84. Sitzung am 6. Mai
2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
die Annahme.

III. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
88. Sitzung am 6. Mai 2009 beraten und empfiehlt einstim-
mig die Annahme.

Uta Zapf
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12889

Bericht der Abgeordneten Holger Haibach, Uta Zapf, Dr. Werner Hoyer,
Dr. Norman Paech und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/12595 in seiner 217. Sitzung am 23. April 2009 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsaus-
schuss, dem Verteidigungsausschuss und dem Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union über-
wiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
139. Sitzung am 6. Mai 2009 beraten und empfiehlt ein-
stimmig die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Gesetzentwurf in sei-

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