BT-Drucksache 16/12757

Umsetzung der Infrastrukturprogramme im Bereich der Schiene

Vom 22. April 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12757
16. Wahlperiode 22. 04. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Mücke, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Joachim
Günther (Plauen), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth,
Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans,
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael
Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank
Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig
Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Umsetzung der Infrastrukturprogramme im Bereich der Schiene

Im Dezember 2008 hat die Bundesregierung das sogenannte „Arbeitsplatzpro-
gramm Bauen und Verkehr“ vorgestellt. Dieses sieht unter anderem vor, dass in
den Jahren 2009 und 2010 die für Investitionen in Bundesschienenwege zur Ver-
fügung stehenden Finanzmittel um 620 Mio. Euro gegenüber der ursprünglichen
Finanzplanung aufgestockt werden. Durch das im März 2009 beschlossene so-
genannte Konjunkturpaket II sollen die für Schienenprojekte bereitgestellten
Mittel in den Jahren 2009 und 2010 um weitere 700 Mio. Euro ergänzt werden.

Durch die zusätzlichen Investitionen sollen nach Aussage der Bundesregierung
die Konjunktur belebt und Arbeitsplätze gesichert werden. Hierfür genügt
jedoch keinesfalls die bloße Bereitstellung der Finanzmittel. Es ist zwingend
erforderlich, dass möglichst zeitnah Aufträge vergeben werden und die Um-
setzung der geplanten Vorhaben erfolgt.

Um die massive Erhöhung der Lkw-Maut zum 1. Januar 2009 zu rechtfertigen,
legte die Bundesregierung zudem das Programm „Zusätzliche Mautmittel“ auf.
Darin sind nach Aussage der Bundesregierung die Projekte aufgeführt, die (nur)
mit den zusätzlichen Mauteinnahmen finanzierbar seien.

Investitionen in die Schiene sind allgemein gekennzeichnet durch lange Pla-
nungszeiten. Dies ist besonders vor dem Hintergrund beachtlich, dass die zusätz-

lich bereitgestellten Finanzmittel nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In Bezug auf welche der in den o. g. Programmen enthaltenen Bedarfsplan-
vorhaben der Schiene wurden bereits zwischen Bund und der Deutschen
Bahn AG Finanzierungsvereinbarungen geschlossen?

Drucksache 16/12757 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Umfassen diese jeweils das gesamte Projekt oder nur Teilabschnitte?

Um welche Teilabschnitte handelt es sich gegebenenfalls?

2. In welchen der auf Frage 1 genannten Teilabschnitten sind die Bauarbeiten
bereits beendet und die aus ihnen resultierenden Forderungen bereits be-
glichen worden?

3. In welcher Form ist eine Aufteilung der im Zuge der o. g. Programme zusätz-
lich zur Verfügung gestellten Finanzmittel auf die einzelnen darin enthaltenen
Bedarfsplanvorhaben der Schiene vorgesehen?

Bestimmt sich die Aufteilung der Mittel danach, für welche Projekte zuerst
Gelder abgerufen werden?

Sind für die einzelnen Projekte Höchstbeträge festgelegt worden, und falls ja,
in jeweils welcher Höhe?

4. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Bedarfsplanvorhaben
der Schiene nicht in dem Umfang, der mit den zusätzlichen, durch den Bund
zur Verfügung gestellten Investitionsmittel möglich wäre, realisiert werden,
weil die Deutsche Bahn AG nicht willig oder nicht fähig ist, Eigenmittel in
entsprechend erhöhtem Ausmaß bereitzustellen?

Welche Bedarfsplanmaßnahmen der Schiene sind hiervon betroffen?

5. Bei welchen der in den o. g. Programmen enthaltenen Bedarfsplanvorhaben
der Schiene existieren bereits unanfechtbare Planfeststellungsbeschlüsse?

Auf welche Teilabschnitte beziehen sich diese jeweils?

6. Bei welchen der in den o. g. Programmen enthaltenen Bedarfsplanvorhaben
der Schiene sind gegen Planfeststellungsbeschlüsse gerichtete Klagen rechts-
hängig?

Welche Teilabschnitte sind jeweils von den beklagten Planfeststellungs-
beschlüssen betroffen?

7. Aufgrund welcher Kriterien wurden Bedarfsplanmaßnahmen der Schiene in
die Projektlisten der o. g. Programme aufgenommen?

8. Welche anderen Stellen wirkten neben dem Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung an der Zusammenstellung der Projektlisten (vgl.
Frage 7) mit?

Inwieweit war die Deutsche Bahn AG bei der Auswahl der in die o. g. Pro-
gramme aufgenommenen Bedarfsvorhaben involviert?

9. Aus welchen Gründen sah die Bundesregierung von der Aufnahme der Aus-
baustrecke Berlin–Dresden in die Listen der im Rahmen der Konjunktur-
pakete I und II geförderten Projekte ab?

Berlin, den 22. April 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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