BT-Drucksache 16/12755

Grundlagen alternativer "Bad Bank"-Konzepte

Vom 22. April 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12755
16. Wahlperiode 22. 04. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Florian Toncar, Jens Ackermann, Dr. Karl
Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter
Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina
Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst
Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marina
Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig
Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Grundlagen alternativer „Bad Bank“-Konzepte

Die Bundesregierung hat auf Anfrage der Bundestagsfraktion der FDP auf Bun-
destagsdrucksache 16/12002 „Bewertung der Reformvorschläge zum Finanz-
marktstabilisierungsgesetz“ darauf hingewiesen, dass gegenwärtig eine exeku-
tive Prüfung alternativer Konzepte zur Bilanzentlastung beziehungsweise
Bilanzsäuberung von Kreditinstituten mit Unterstützung des Staates evaluiert
werde.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Institutionen des Bundes haben eigene oder externe Ressourcen für
die Erarbeitung und/oder Prüfung alternativer Konzepte zur Bilanzentlastung
beziehungsweise Bilanzsäuberung von Kreditinstituten mit Unterstützung
des Staates aufgewendet?

2. Sofern externe Ressourcen für die Erarbeitung und/oder Prüfung derartiger
Konzepte hinzugezogen werden, welche juristischen Personen wurden zu
welchem Zeitpunkt mit welchem Arbeitsauftrag durch welche Institution des
Bundes beauftragt, welches Vergabeverfahren wurde hierfür aus welchem
Grunde gewählt, welches Auftragsvolumen wurde jeweils bislang durch die

Auftragnehmer fakturiert und welche Institution des Bundes trägt zu wel-
chem Anteil diese Kosten?

3. Welche Institution des Bundes ist federführend für die Erarbeitung und/oder
Prüfung derartiger Konzepte verantwortlich?

4. In welchem Umfang sind welche Bundesministerien in diesem Prozess der
Erarbeitung und/oder Prüfung derartiger Konzepte mit eingebunden?

Drucksache 16/12755 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

5. In welchem Umfang und unter Einbeziehung welcher Partei erfolgt bereits
bei der Erarbeitung und/oder Prüfung derartiger Konzepte eine internatio-
nale Koordinierung?

6. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Konzepte zur Bilanzentlas-
tung beziehungsweise Bilanzsäuberung von Kreditinstituten mit Unterstüt-
zung des Staates einen Beihilfecharakter aufweisen, und wenn nein, in wel-
cher Form und zu welchem Zeitpunkt ist eine Anmeldung/Notifizierung bei
der Europäischen Kommission geplant?

7. Wie beurteilt das Bundeskartellamt grundsätzlich und/oder modellbezogen
die wettbewerblichen Implikationen einer Bilanzentlastung beziehungs-
weise Bilanzsäuberung von Kreditinstituten mit Unterstützung des Staates?

8. Bis zu welchem Zeitpunkt ist ein Abschluss der Erarbeitung und/oder Prü-
fung derartiger Konzepte geplant, und welche gesetzliche Änderung ist ge-
gebenenfalls notwendig?

9. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass eine weitere Gesetzesände-
rung zur Umsetzung möglicher Konzepte zur Bilanzentlastung beziehungs-
weise Bilanzsäuberung von Kreditinstituten mit Unterstützung des Staates
notwendig ist, und wenn nein, warum nicht?

10. Wie definiert und quantifiziert die Bundesregierung ihre Angabe „große
Bestände an risikobehafteten Positionen“ gemäß ihrer Antwort auf die Fra-
gen 5 bis 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/12002?

11. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „toxische Aktivpositionen“?

12. Wie lassen sich aus Sicht der Bundesregierung diese „toxischen Aktivposi-
tionen“ von illiquiden Aktivpositionen betriebswirtschaftlich abgrenzen,
und welches sind die dafür eindeutig definierten Abgrenzungsparameter?

13. Auf welches Euro-Volumen belaufen sich jeweils nach den drei Säulen des
deutschen Finanzsektors gegliedert die nominalen Bestände toxischer und/
oder illiquider Aktivpositionen?

14. Welche Aktivpositionen – etwa Unternehmensbeteiligungen, Kreditfor-
derungen, Forderungen gegenüber insolventen Schuldnern wie Lehman
Brothers Bankhaus AG – sind aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich
für eine staatliche Unterstützung bei der Bilanzentlastung beziehungsweise
Bilanzsäuberung auszuschließen und aus welchem Grunde (abschließende
Auflistung erbeten)?

15. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass auch Nichtbanken, die dem
Gesetz über das Kreditwesen (KWG) unterliegen (siehe § 1 KWG), einen
Zugang zu derartigen Konzepten zur Bilanzentlastung beziehungsweise
Bilanzsäuberung mit Unterstützung des Staates erhalten, und wenn nein,
warum nicht?

16. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass auch Nichtbanken, die nicht
dem Gesetz über das Kreditwesen unterliegen, einen Zugang zu derartigen
Konzepten zur Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung mit
Unterstützung des Staates erhalten, und wenn nein, warum nicht?

17. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass auch die KfW (Kreditanstalt
für Wiederaufbau) Bankengruppe einen Zugang zu derartigen Konzepten
zur Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung mit Unterstützung
des Staates erhält, respektive nutzt, und wenn nein, warum nicht?

18. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass auch die Deutsche Bundes-
bank einen Zugang zu derartigen Konzepten zur Bilanzentlastung bezie-

hungsweise Bilanzsäuberung mit Unterstützung des Staates erhält, respek-
tive nutzt, und wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12755

19. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass ausländische Unternehmen
einen Zugang zu derartigen Konzepten zur Bilanzentlastung beziehungs-
weise Bilanzsäuberung mit Unterstützung des deutschen Staates erhalten,
respektive nutzen, und wenn nein, warum nicht?

20. Unter welchen konkreten bilanziellen Voraussetzungen ist eine prüfungs-
feste Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung möglich?

21. Welche Maßnahmen zur Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäube-
rung haben welche Bundesländer gegenüber welchen Landesbanken umge-
setzt, und wie bewertet die Bundesregierung diese vor dem Hintergrund der
Finanzmarktstabilisierung?

Ist eine Bundesbeteiligung an diesen Landesrisiken wirtschaftspolitisch
notwendig und sozialpolitisch vertretbar?

22. Welche Wertfeststellungsalternative eignet sich aus Sicht der Bundesregie-
rung zur Feststellung des tatsächlichen Wertes einer Aktivposition, welche
bei einer Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung, die mit Un-
terstützung des Staates berechnet werden muss?

23. In welcher Form und mit welcher zeitlichen Dimension ist eine Bewirt-
schaftung der Aktivpositionen durch welche Institutionen des Bundes ge-
plant, die im Rahmen einer Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäube-
rung mit Unterstützung des Staates durch entsprechende Unternehmen
abgegeben wurden?

Was qualifiziert die jeweiligen Institutionen des Bundes mehr dazu, als das
Kreditinstitut, welches die Aktivpositionen gegenwärtig bilanziert?

24. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, als risikogerechte Kom-
pensation der staatlichen Unterstützung von Konzepten zur Bilanzentlas-
tung beziehungsweise Bilanzsäuberung, Eigentumstitel an dem Unterneh-
men zu erlangen, das ein derartiges Angebot in Anspruch nimmt (betroffene
juristische Person haftet nicht selbst für risikobehaftete Aktivpositionen,
sondern mittelbar das Eigentum an diesen für mögliche Ausfälle aus den
ausgegliederten risikobehafteten Aktivpositionen)?

25. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass eine Erweiterung der
bestehenden Möglichkeiten zur Stabilisierung des Finanzmarktes durch al-
ternative Konzepte zur Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung
von Kreditinstituten mit Unterstützung des Staates ein Ausdruck für die feh-
lende Nachhaltigkeit bislang ergriffener Maßnahmen sind, und wenn nein,
warum nicht?

Berlin, den 22. April 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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