BT-Drucksache 16/12700

zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Axel Troost, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/11373- Gewerbesteuerumlage - An den Bund abschaffen, an die Länder schrittweise auf Null absenken

Vom 22. April 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12700
16. Wahlperiode 22. 04. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Axel Troost, Dr. Gesine
Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/11373 –

Gewerbesteuerumlage – An den Bund abschaffen, an die Länder schrittweise
auf Null absenken

A. Problem

Nach Artikel 106 Absatz 6 Satz 4 des Grundgesetzes können Bund und Länder
durch eine Umlage an dem Aufkommen der Gewerbesteuer beteiligt werden.
Die Umlage fließt von den Kommunen an Bund und Land und ist entsprechend
dem Verhältnis von Bundes- zu einem jeweiligen Landesvervielfältiger aufzu-
teilen. Vor dem Hintergrund der sich seit Sommer 2007 verschärfenden Finanz-
marktkrise, die sich im Laufe des Jahres 2008 zu einer globalen Wirtschafts-
krise entwickelt hat, werden staatlicherseits Konjunkturmaßnahmen ergriffen,
die als einen wesentlichen Bestandteil öffentliche Investitionen beinhalten. Um
die Investitionskraft der öffentlichen Hand zu erhöhen, soll die Einnahmeseite
von Städten und Gemeinden gestärkt werden.

B. Lösung

Mit dem Antrag wird angestrebt, die Bundesregierung aufzufordern, einen Ge-
setzentwurf zum Wegfall der Gewerbesteuerumlage vorzulegen. Die Einnahmen
aus der Gewerbesteuer sollen vollständig den Städten und Gemeinden zur Ver-
fügung gestellt werden. Die von den Gemeinden an den Bund abzuführende
Gewerbesteuerumlage soll ab dem 1. Juli 2009 vollständig abgeschafft werden.
Für den den Ländern zustehenden Anteil an der Gewerbesteuerumlage wird an-
gestrebt, diesen beginnend im Jahr 2009 abzusenken und schrittweise bis Ende
des Jahres 2013 entfallen zu lassen.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,

FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

Drucksache 16/12700 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

D. Kosten

Der Wegfall der Gewerbesteuerumlage führt nach dem Antrag beim Bund zu
Mindereinnahmen von 1,6 Mrd. Euro und bei den Ländern von 5,4 Mrd. Euro.
Städten und Gemeinden verblieben Mehreinnahmen von 7 Mrd. Euro.

E. Bürokratiekosten

Angaben zur Einführung, Änderung oder Aufhebung von Informationspflich-
ten sind in der Vorlage nicht enthalten.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12700

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/11373 abzulehnen.

Berlin, den 22. April 2009

Der Finanzausschuss

Eduard Oswald
Vorsitzender

Bernd Scheelen
Berichterstatter

Dr. Axel Troost
Berichterstatter

empfohlen, den Antrag abzulehnen.
reform einzubetten, mit der die Gemeindefinanzen auf eine
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 97. Sitzung mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD,
der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE

zuverlässige konjunkturunabhängige Basis gestellt werden.
Die bestehende Gewerbesteuer sei zu ersetzen. Die Kom-
munen sollten stattdessen einen deutlich höheren Anteil an
Drucksache 16/12700 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Bernd Scheelen und Dr. Axel Troost

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/11373 in seiner 196. Sitzung am 18. Dezember 2008
dem Finanzausschuss federführend sowie dem Innenaus-
schuss und dem Haushaltsausschuss zur Mitberatung über-
wiesen.

Die mitberatenden Ausschüsse haben die Vorlage in ihren
Sitzungen am 22. April 2009 beraten.

Der Finanzausschuss hat den Antrag in seiner 126. Sitzung
am 22. April 2009 behandelt und die Beratungen abge-
schlossen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Städte und Gemeinden führten auf der Grundlage von § 6
des Gemeindefinanzreformgesetzes an den Bund und an das
jeweilige Land eine Umlage aus dem Aufkommen der Ge-
werbesteuer ab. Wegen der seit Sommer 2007 zunehmenden
Störungen auf den Finanzmärkten, die sich im Laufe des
Jahres 2008 zu einer globalen Wirtschaftskrise entwickelt
haben, werden staatliche Konjunkturmaßnahmen ergriffen,
die mit einem wesentlichen Bestandteil über öffentliche
Investitionen Wirkung erzielen sollen. Vor diesem Hinter-
grund wird mit dem Antrag angestrebt, die Einnahmeseite
von Städten und Gemeinden durch Wegfall der Gewerbe-
steuerumlage zu stärken und auf diese Weise die Investitions-
kraft der öffentlichen Hand zu erhöhen. Ferner wird in der
Vorlage darauf verwiesen, dass nach Artikel 28 Absatz 2
Satz 3 des Grundgesetzes den Gemeinden eine mit Hebesatz
versehene wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle zustehe, die
durch die Gewerbesteuerumlage beschnitten werde. Zudem
schwäche die Umlage unter steuersystematischen Gesichts-
punkten den Interessenzusammenhang zwischen Wirtschaft
und Standortgemeinde und beschädige den Charakter der
Gewerbesteuer als Gemeindesteuer.

Der Antrag sieht vor, die von den Gemeinden an den Bund
abzuführende Gewerbesteuerumlage ab dem 1. Juli 2009
vollständig abzuschaffen. Der Anteil der Gewerbesteuerum-
lage, den die Gemeinden an die Länder leisten, soll begin-
nend im Jahre 2009 abgesenkt werden und schrittweise bis
Ende des Jahres 2013 entfallen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Innenausschuss hat in der 91. Sitzung mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD, der
Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der SPD
haben im Verlauf der Ausschussberatungen darauf hinge-
wiesen, dass die Absenkung der Gewerbesteuerumlage zu
spät, zu ungenau und ungleichmäßig wirke, um rasch die
örtliche Wirtschaft zu stärken und auf diese Weise die Kon-
junktur zu stützen. Darüber hinaus seien bereits zahlreiche
Maßnahmen von der Großen Koalition zur Verbesserung der
Finanzausstattung der Gemeinden vorgenommenen worden.
So sei im Rahmen der Unternehmensteuerreform sicher-
gestellt worden, dass die Mindereinnahmen der öffentlichen
Haushalte ausschließlich Bund und Länder beträfen.

Die Koalitionsfraktionen wiesen ferner darauf hin, dass der
mit dem Antrag unterbreitete Vorschlag nicht zielführend
erscheine. Gemeinden mit geringer Wirtschaftskraft profi-
tierten nicht von der Abschaffung der Gewerbesteuer-
umlage, da sie über weniger Gewerbesteuereinnahmen und
somit geringere Umlagenanteile verfügten. Der vorgeschla-
gene Weg, die Gewerbesteuerumlage abzuschaffen, sei
daher nicht hilfreich und führe im Ergebnis dazu, dass Kom-
munen mit ohnehin schwieriger wirtschaftlicher Situation
durch Verkürzung der Einnahmeseite noch geringere Geld-
mittel zur Verfügung ständen. Zudem werde die erforder-
liche Gegenfinanzierung der Mindereinnahmen auf Bundes-
und Länderebene in dem Antrag offengelassen. Schließlich
dürfe die Gewerbesteuerumlage nicht abgeschafft werden,
da mit der Forderung nach Abschaffung der Gewerbesteuer-
umlage auch die Gewerbesteuer selbst zur Disposition ge-
stellt werde.

Die Koalitionsfraktionen stellten fest, dass die Empfehlun-
gen der Föderalismuskommission II vorsähen, ab dem Jahre
2020 eine strukturelle Verschuldung zu untersagen. Die vor-
gesehene Konjunkturkomponente gelte indes für die Län-
derhaushalte gleichermaßen, so dass nicht zu erwarten sei,
dass künftig die Länderhaushalte verstärkt zulasten der ge-
meindlichen Haushalte ausgeglichen werden. Zudem seien
die Grundlagen der Gemeindefinanzierung im Rahmen der
Unternehmensteuerreform massiv verbessert worden.

Die Fraktion der FDP stellte heraus, mit dem Antrag
werde lediglich das Aufkommen der Gewerbesteuer, das
dem Bund und den Ländern derzeit zustehe, auf die Kom-
munen umgelenkt. Der Antrag sei in finanzpolitischer Hin-
sicht wenig abgewogen. Es sei erforderlich, die Finanz-
ausstattung der Gemeinden weniger auf die Gewerbesteuer
auszurichten, die in ihrem Aufkommen erheblichen Kon-
junkturschwankungen unterliege. Es bedürfe vielmehr einer
verlässlichen und stetigen Einnahmequelle für eine solide
kommunale Finanzausstattung. Die Fraktion der FDP
sprach sich dafür aus, die Abschaffung der Gewerbesteuer-
umlage in Eckpunkte einer umfassenden Gemeindefinanz-
GRÜNEN gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion
DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags empfohlen.

der Umsatzsteuer erhalten und in die Lage versetzt werden,
auf der Grundlage eines eigenen Hebesatzrechtes einen

Deutscher Bundestag – 16. ucksache 16/12700

Berlin, den 22. April 2009

Bernd Scheelen
Berichterstatter

D
B
Wahlperiode – 5 – Dr

r. Axel Troost
erichterstatter

Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu
erheben.

Die Fraktion DIE LINKE. verdeutlichte, vor dem Hinter-
grund der aktuellen konjunkturellen Situation seien mit der
Stärkung der kommunalen Finanzkraft wesentliche Impulse
für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Sicherung
von Arbeitsplätzen zu erwarten. Die verbesserte Finanzkraft
der Gemeinden werde sich unmittelbar auf die kommunale
Infrastruktur auswirken, indem mit der vorgeschlagenen
Abschaffung der Gewerbesteuerumlage die Gemeinden
kurzfristig Mehreinnahmen von 8 Mrd. Euro erhielten, die
zur Kofinanzierung von Maßnahmen im Rahmen der lau-
fenden Konjunkturprogramme dringend benötigt würden.
Ohne die Stärkung der kommunalen Finanzkraft werde die
erwartete Wirkung der Konjunkturpakete ausbleiben, zumal
mit den zur Konjunkturstützung bereits verabschiedeten
Einkommensteuersenkungen auch Mindereinnahmen für
die Kommunen verbunden seien. Es sei mithin zu erwarten,
dass die kommunale Finanzkraft nicht ausreichen werde,
um sich an der erforderlichen Kofinanzierung von Konjunk-
turmaßnahmen zu beteiligen und diese daher ins Leere gin-
gen. Die Abschaffung der Gewerbesteuerumlage sei als ein
wichtiger Teilaspekt zur Verbesserung der Kommunalfinan-
zen anzusehen. Davon unberührt bleibe die Notwendigkeit
einer grundlegenden Reform der kommunalen Finanzaus-
stattung.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machte deut-
lich, der zu erwartende wirtschaftliche Abschwung werde
zu erheblichen Mindereinnahmen der Gemeinden führen.
Vor diesem Hintergrund seien die Reformvorschläge für
eine Reform der verfassungsrechtlichen Verschuldungs-
regel von Bund und Ländern, die von der Föderalismus-
kommission II vorgelegt worden seien, in ihren Auswirkun-
gen auf die Gemeinden und auf den kommunalen Finanz-
ausgleich bisher nicht hinreichend erörtert worden. Die mit
dem Antrag angestrebte Abschaffung der Gewerbesteuer-
umlage stelle keinen tragfähigen Lösungsansatz dar, da sie
finanzschwache Gemeinden nur geringfügig unterstütze und
das Auseinanderstreben in der Finanzsituation der einzelnen
Gemeinden weiter verstärke. Die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sprach sich für eine verlässliche Finanzaus-
stattung der Kommunen aus, indem die kommunale Finanz-
kraft durch eine strukturelle Verbesserung der Gewerbe-
steuer in Richtung auf eine kommunale Wirtschaftssteuer
ausgebaut werde.

Der Finanzausschuss hat zu dem Antrag auf Drucksache
16/11373 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion der FDP und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der antragstellenden Fraktion DIE LINKE. empfohlen, die
Vorlage abzulehnen.

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