Vom 22. April 2009
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12698
16. Wahlperiode 22. 04. 2009
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/12226 –
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition
A. Problem
Das am 3. Dezember 2008 in Oslo von 94 Staaten unterzeichnete Übereinkom-
men über Streumunition sieht ein umfassendes Verbot des Einsatzes, der Ent-
wicklung, der Herstellung, des Erwerbs, der Lagerung, des Zurückbehalts und
der Weitergabe von Streumunition vor. Ferner enthält es Bestimmungen zur Ver-
nichtung von Lagerbeständen mit Ausnahme einer beschränkten Anzahl von
Streumunitionen und explosiven Submunitionen für die Entwicklung von Ver-
fahren zur Suche, Räumung und Vernichtung, für die Ausbildung in diesen Ver-
fahren oder für die Entwicklung von Maßnahmen gegen Streumunition. Die
Hilfe für die Opfer früherer Einsätze und die Unterstützung betroffener Staaten
werden verstärkt.
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen nach
Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifizierung des Überein-
kommens über Streumunition geschaffen werden. Zur innerstaatlichen Umset-
zung sollen entsprechende verbots- und strafrechtliche Vorschriften in das Ge-
setz über die Kontrolle von Kriegswaffen aufgenommen werden.
B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Keine
Drucksache 16/12698 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12226 anzunehmen.
Berlin, den 22. April 2009
Der Auswärtige Ausschuss
Ruprecht Polenz
Vorsitzender
Eduard Lintner
Berichterstatter
Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter
Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter
Dr. Norman Paech
Berichterstatter
Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12698
Bericht der Abgeordneten Eduard Lintner, Dr. Rolf Mützenich, Dr. Werner Hoyer,
Dr. Norman Paech und Kerstin Müller (Köln)
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/12226 in seiner 211. Sitzung am 19. März 2009 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Verteidi-
gungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung überwiesen.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf
Drucksache 16/12226 in seiner 85. Sitzung am 25. März 2009
zur gutachtlichen Stellungnahme an den Unterausschuss
„Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“ über-
wiesen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Verteidigungsausschuss hat den Gesetzentwurf in sei-
ner 104. Sitzung am 22. April 2009 beraten und empfiehlt
einstimmig die Annahme.
Der Ausschuss für die Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Gesetzentwurf in seiner 83. Sitzung am
22. April 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Abwesenheit
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Gesetzentwurf in seiner 87. Sitzung
am 22. April 2009 beraten und empfiehlt einstimmig die An-
nahme.
Der Unterausschuss „Abrüstung, Rüstungskontrolle und
Nichtverbreitung“ hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sit-
zung am 25. März 2009 beraten und empfiehlt gutachtlich
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP die Annahme.
III. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
87. Sitzung am 22. April 2009 beraten und empfiehlt ein-
stimmig die Annahme.
Berlin, den 22. April 2009
Eduard Lintner
Berichterstatter
Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter
Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter
Dr. Norman Paech
Berichterstatter
Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin