BT-Drucksache 16/12561

Geplante Nationale Engagementstrategie der Bundesregierung (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/12221)

Vom 3. April 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12561
16. Wahlperiode 03. 04. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Britta Haßelmann, Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katrin Göring-
Eckardt, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Grietje Staffelt und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Geplante Nationale Engagementstrategie der Bundesregierung (Nachfrage zu
Bundestagsdrucksache 16/12221)

Die Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/12221) zur Klei-
nen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdruck-
sache 16/12055) „Nationaler Engagementplan der Bundesregierung“ erweist
sich in den Augen der Fragestellerin als unvollständig und lückenhaft. Manche
Fragen, wie die nach der zukünftigen Rolle des Beauftragten des Bundesminis-
teriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für Zivilengage-
ment, werden gar nicht beantwortet. Bei anderen Fragestellungen, wie die nach
der nachhaltigen Finanzierung des Bürgerschaftlichen Engagements, wird auf
ein noch nicht in Auftrag gegebenes Gutachten verwiesen. Insgesamt ist in den
Augen der Fragestellerin noch offen, welchen Stellenwert die Bundesregierung
den Handlungsempfehlungen des noch zu konstituierenden „Nationalen Forums
für Engagement und Partizipation“ geben wird, das heißt, inwieweit diese
Handlungsempfehlungen tatsächlich die Grundlage einer geplanten Engage-
mentstrategie bilden werden oder nur als unverbindliche Ratschläge neben die
bisherige Initiative ZivilEngagement des BMFSFJ gestellt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welchen Arbeitsauftrag hat das „Nationale Forum für Engagement und Par-
tizipation“?

2. Wie und in welcher Form kam die Zusammenarbeit zur Einrichtung eines
„Nationalen Forums für Engagement und Partizipation“ mit dem Bundes-
netzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) zustande?

3. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Handlungsempfehlungen des „Natio-
nalen Forums für Engagement und Partizipation“ zur verbindlichen Grund-
lage für ihr ressortübergreifendes Gesamtkonzept im Bereich „Bürgerschaft-
liches Engagement“ machen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in welcher Form?
Wenn ja, in welchem Verhältnis werden diese Handlungsempfehlungen zur
Initiative ZivilEngagement des BMFSFJ stehen?

4. Zu welchem Zweck und mit welcher finanziellen Unterstützung soll in Zu-
kunft das „Nationale Forum für Engagement und Partizipation“ arbeiten,
wenn die Vorlage einer nationalen Engagementstrategie der Bundesregie-
rung abgeschlossen ist?

Drucksache 16/12561 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Welches Leitbild der Zivilgesellschaft und der Bürgergesellschaft wird die
Bundesregierung bzw. die einzelnen Ministerien in das „Nationale Forum
für Engagement und Partizipation“ einbringen?

Inwieweit wird sich die Bundesregierung dabei ganz konkret an den Leit-
linien der Enquetekommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engage-
ments“ orientieren (vgl. Bundestagsdrucksache 14/8900, S. 6 bis 7)?

6. Wie und in welcher Form will die Bundesregierung die Rolle und Zustän-
digkeit der einzelnen Ministerien im Rahmen einer nationalen Engage-
mentstrategie klären, wenn den einzelnen Ministerien die Teilnahme an
dem „Nationalen Forum für Engagement und Partizipation“ freigestellt ist?

7. Wie soll zukünftig die interministerielle Zusammenarbeit zwischen den
einzelnen Ressorts innerhalb der nationalen Engagementstrategie konkret
gestärkt werden?

8. Plant die Bundesregierung, innerhalb des ressortübergreifenden Gesamt-
konzepts die Kompetenz des Beauftragten des BMFSFJ für Zivil-
engagement dahingehend zu erweitern, dass dieser zukünftig Beauftragter
der Bundesregierung für ZivilEngagement wird?

Wenn ja, wann und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

9. Plant die Bundesregierung im Rahmen der nationalen Engagementstrategie
die Einführung eines Aktionsplanes zum Beispiel auf Basis von Selbstver-
pflichtungen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, soll der Aktionsplan durch Fortschrittsberichte begleitet werden?

Wenn ja, sollte der Aktionsplan auch durch einen Monitor mit entsprechen-
den Indikatoren begleitet werden?

10. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Zuwendungsrecht ver-
einfacht und entbürokratisiert werden sollte?

Wenn ja, wann und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

11. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Förderzeitraum für Infra-
strukturen des bürgerschaftlichen Engagements, die beraten, vernetzen,
qualifizieren und beteiligen, auf fünf Jahre verlängert werden sollte?

Wenn ja, wann soll dies umgesetzt werden?

Wenn nein, warum nicht?

12. Wann, mit welcher Zeitdauer und mit welchem Ziel will die Bundesregie-
rung Prof. Dr. Igl mit einem Rechtsgutachten „zu den Fördermöglichkeiten
des Bundes bei lokalen und regionalen Infrastrukturvorhaben“ (vgl. Bun-
destagsdrucksache 16/12221, S.10) beauftragen?

13. Wie ist die Bundesregierung zu dem Ergebnis gekommen, dass „es […]
erste Anzeichen dafür [gibt], dass das Engagement und die Engagement-
bereitschaft mit den wachsenden gesellschaftlichen Herausforderungen
nicht Schritt halten kann“ (vgl. Bundestagsdrucksache 16/12221, S. 6)?

Berlin, den 3. April 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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