Vom 25. März 2009
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12452
16. Wahlperiode 25. 03. 2009
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/12234 –
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Zweiten Protokoll vom 26. März 1999
zur Haager Konvention vom 14. Mai 1954
zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
A. Problem
Das Zweite Protokoll vom 26. März 1999 zur Haager Konvention vom 14. Mai
1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten verbessert den
Schutz von Kulturgut im bewaffneten Konflikt und schützt im Gegensatz zur
Haager Konvention vom 14. Mai 1954 auch Kulturgut im nichtinternationalen
Konflikt. Es präzisiert, unter welchen Umständen Kulturgüter vor Angriffshand-
lungen geschützt sind, und schafft mit dem „verstärkten Schutz“ eine neue
Kategorie von besonders geschützten Kulturgütern.
Mit dem vorliegenden Gesetz schafft der Deutsche Bundestag nach Artikel 59
Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes die Voraussetzungen für die Ratifizierung
des Protokolls.
Dem in Den Haag am 17. Mai 1999 von der Bundesrepublik Deutschland unter-
zeichneten Zweiten Protokoll vom 26. März 1999 zur Haager Konvention vom
14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (BGBl.
1967 II S. 1233, 1235) wird damit zugestimmt. Das Protokoll wird in der Ein-
bringungsdrucksache mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Keine
Drucksache 16/12452 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12234 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 25. März 2009
Der Auswärtige Ausschuss
Ruprecht Polenz
Vorsitzender
Eckart von Klaeden
Berichterstatter
Monika Griefahn
Berichterstatterin
Harald Leibrecht
Berichterstatter
Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter
Dr. Uschi Eid
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12452
Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Monika Griefahn, Harald Leibrecht,
Wolfgang Gehrcke und Dr. Uschi Eid
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/12234 in seiner 211. Sitzung am 19. März 2009 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Ausschuss
für Kultur und Medien überwiesen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Gesetzent-
wurf in seiner 76. Sitzung am 25. März 2009 beraten und
empfiehlt einstimmig die Annahme.
III. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
85. Sitzung am 25. März 2009 beraten und empfiehlt ein-
stimmig die Annahme.
Berlin, den 25. März 2009
Eckart von Klaeden
Berichterstatter
Monika Griefahn
Berichterstatterin
Harald Leibrecht
Berichterstatter
Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter
Dr. Uschi Eid
Berichterstatterin