BT-Drucksache 16/12373

zu demGesetzentwurf der Bundesregierung -16/10995- Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes und anderer Gesetze (Drittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz)

Vom 18. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12373
16. Wahlperiode 18. 03. 2009

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/10995 –

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes und
anderer Gesetze (Drittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz)

Bericht der Abgeordneten Carsten Schneider (Erfurt), Dr. Ole Schröder, Otto Fricke, Roland
Claus und Anna Lührmann

Der Zivildienst, den anerkannte Kriegsdienstverweigerer in
Erfüllung ihrer Wehrpflicht nach Artikel 12a Absatz 2 des
Grundgesetzes leisten, prägt die Dienstleistenden und ver-
mittelt ihnen wichtige soziale Schlüsselqualifikationen wie
Verantwortungsbereitschaft, Kommunikations- und Team-
fähigkeit. Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, diese
Lernprozesse zu sichern, sie zu ergänzen und den Zivil-
dienst insgesamt als Lerndienst zu gestalten, um die persön-
liche und soziale Kompetenz der Dienstleistenden nachhal-
tig zu stärken.

Ab 2011 wird die Teilnahme der Zivildienstleistenden an
einem einwöchigen Seminar zur Vertiefung der im Dienst
erworbenen persönlichen und sozialen Kompetenzen ver-
pflichtend.

Ein qualifiziertes Zeugnis, welches Informationen über den
Inhalt des Dienstes sowie die Leistungen und erworbenen
Kompetenzen des Dienstleistenden enthält, soll die erwor-
bene Qualifikation für potentielle Arbeitgeber deutlich
machen. Folgeänderungen, Änderungen aufgrund höchst-
richterlicher Rechtsprechung sowie redaktionelle Anpas-
sungen insbesondere zur geschlechtergerechten Fassung
sind im Kriegsdienstverweigerungsgesetz, Zivildienstver-

trauensmann-Gesetz, Wehrpflichtgesetz und Arbeitsplatz-
schutzgesetz vorzunehmen.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter
Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschlossenen Ände-
rungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt
dar:

1. Haushaltskosten ohne Vollzugsaufwand

Die vorgesehenen Änderungen verursachen keine unmittel-
baren Haushaltsausgaben.

2. Vollzugsaufwand

Für den Bund werden aufgrund der geänderten Struktur der
Bildungsmaßnahmen und der neuen Seminarangebote
Mehrkosten entstehen, die sich in 2010 im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewegen. Den Mehr-
kosten in 2010 stehen noch nicht bezifferbare Minderausga-
ben infolge der zeitgleich geplanten Einführung eines elek-
tronischen Selbstbuchersystems zur Lehrgangsanmeldung
gegenüber. Der geltende Finanzplan 2008 bis 2012 deckt
diese Mehrausgaben im Vollzugsaufwand ab.

Drucksache 16/12373 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Ab 2011 entstehen aufgrund der einwöchigen Pflichtsemi-
nare zur Vertiefung der im Dienst erworbenen persönlichen
und sozialen Kompetenzen jährlich Mehrausgaben in Höhe
von 13,5 Mio. Euro.

Sonstige Kosten

Negative Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere
auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Bürokratiekosten

a) Es werden für Unternehmen keine Informationspflichten
eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft, da Informa-
tionspflichten für die Wirtschaft nicht betroffen sind.

b) Für Bürgerinnen und Bürger wird eine Informations-
pflicht abgeschafft. Nach § 46 Absatz 2 des Zivildienst-
gesetzes (ZDG) muss der Zivildienstleistende, um ein
Dienstzeugnis zu erhalten, einen entsprechenden Antrag
stellen. Dies ist künftig nicht mehr notwendig, da ein
Dienstzeugnis nunmehr von Amts wegen erstellt wird.

c) Für die Verwaltung wird eine Informationspflicht einge-
führt. Nach Artikel 1 Nummer 2 (§ 2 Absatz 2 Satz 3
ZDG) erstattet der oder die Bundesbeauftragte für den
Zivildienst dem Deutschen Bundestag in jeder Legis-
laturperiode einen schriftlichen Tätigkeitsbericht (Zivil-
dienstbericht).

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgeleg-
ten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 18. März 2009

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender und Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Dr. Ole Schröder
Berichterstatter

Roland Claus
Berichterstatter

Anna Lührmann
Berichterstatterin

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