BT-Drucksache 16/123

Observation von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst

Vom 30. November 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 16/123
16. Wahlperiode 30. 11. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Ernst Burgbacher, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Jörg van Essen, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle,
Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Otto Fricke,
Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen,
Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan,
Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb,
Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann,
Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Markus
Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-
Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Jörg Rohde,
Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner,
Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Observation von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst

Durch Presseberichte wurde bekannt, dass zumindest in den Jahren 1994/1995
über Monate Journalisten vom Bundesnachrichtendienst observiert wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann wurden welche Journalisten vom Bundesnachrichtendienst obser-
viert?

2. Welchen Umfang hatten die Observationsmaßnahmen?

3. Wer hat die Observationsmaßnahmen angeordnet?

4. Mit welcher Begründung wurden diese Observationen angeordnet?

5. Wer war an dieser Entscheidung beteiligt, insbesondere war auch die Abtei-
lung „Sicherheit und Gegenspionage“ an den Entscheidungen und ent-
sprechenden Maßnahmen beteiligt?

Wenn ja, welche Personen wurden wann und wie mit einbezogen?

6. Warum wurden die Observationen im Einzelnen vorgenommen?
7. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgten diese Maßnahmen?

8. Wurde das Bundeskanzleramt darüber informiert?

Wenn ja, wann und wer?

Drucksache 16/123 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
9. Erhielt auch der damalige Geheimdienstkoordinator des Bundeskanzler-
amts Kenntnis von den Maßnahmen?

Wenn ja, wann und durch wen?

10. Wer wurde über die oben genannten Personen hinaus zu welchem Zeit-
punkt informiert?

11. Gibt es über die Observationen Unterlagen beim Bundesnachrichten-
dienst?

Wenn nein, obliegt dem Bundesnachrichtendienst eine Aufbewahrungsfrist
hinsichtlich solcher Unterlagen?

Wenn ja, wie ist diese inhaltlich ausgestaltet?

12. Waren Ermittlungsbehörden mit in die Vorgänge einbezogen?

13. Wurde das Bundesinnenministerium eingeschaltet, um ggf. der Einleitung
eines Ermittlungsverfahrens zuzustimmen?

14. Wann erhielt der jetzige Präsident des Bundesnachrichtendienstes Kenntnis
von diesen Vorgängen?

15. Von wem erhielt er diese Informationen?

16. An welche Stellen reichte er diese Informationen weiter?

17. Wann wurde das Bundeskanzleramt informiert?

18. Wann erhielt der jetzige Geheimdienstkoordinator Kenntnis von den Vor-
gängen und durch wen?

19. Sind die bekannt gewordenen Observationen durch § 2 des Bundesnach-
richtendienstgesetz gedeckt, wonach der Auslandsgeheimdienst ermächtigt
ist, zum Schutz seiner Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Quel-
len gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten die
erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten zu
erheben, zu verarbeiten und zu nutzen?

Wenn ja, ist hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel beachtet
worden, und wie sind die bekannt gewordenen Observationen auf der
Grundlage dieser Vorschrift zu beurteilen?

20. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bekannt gewor-
denen Vorfällen für die zukünftige Arbeit des Bundesnachrichtendienstes?

21. Hält die Bundesregierung die jetzigen Mechanismen zur Kontrolle des
Bundesnachrichtendienstes für ausreichend, um zukünftig solche Vor-
gänge zu verhindern?

Berlin, den 30. November 2005

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion
Kleine Anfrage
Observation von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.