BT-Drucksache 16/12271

zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit -16/4950- Tätigkeitsbericht 2005 und 2006 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - 21. Tätigkeitsbericht -

Vom 17. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12271
16. Wahlperiode 17. 03. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit
– Drucksache 16/4950 –

Tätigkeitsbericht 2005 und 2006 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit
– 21. Tätigkeitsbericht –

A. Problem

Der 21. Tätigkeitsbericht stellt die Arbeitsschwerpunkte des Bundesbeauftrag-
ten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in den Jahren 2005 und
2006 überblickartig dar und geht dabei insbesondere auf die zunehmenden,
technologisch bedingten Kontroll- und Überwachungsrisiken sowohl im Ver-
hältnis Staat/Bürger als auch beim Umgang der Wirtschaft mit personenbezo-
genen Daten ein. Schwerpunkte setzt der Bericht unter anderem bei der Dar-
stellung und Beurteilung europäischer Rechtsentwicklungen, beim technologi-
schen Datenschutz und bei datenschutzrechtlichen Fragen der inneren Sicher-
heit. Dabei werden auch wichtige Feststellungen zur datenschutzrechtlichen
Kontrolle von öffentlichen Stellen des Bundes getroffen. Zentrale Bedeutung
für die weitere Entwicklung zur Informationsgesellschaft misst der Bericht der
Frage bei, wie der Gesetzgeber zukünftig von seinen Gestaltungsoptionen
Gebrauch mache, ob er die Grundrechtspositionen stärke oder neue Grund-
rechtseinschränkungen legitimiere.

B. Lösung

Kenntnisnahme der Unterrichtung und einstimmige Annahme einer Ent-
schließung

C. Alternativen
Keine

D. Kosten

Keine

Drucksache 16/12271 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 16/4950 folgende Entschließung
anzunehmen:

1. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung seine Forderung
aus den Entschließungen zum 19. und 20. Tätigkeitsbericht des Bundes-
beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nach Vorlage
eines Datenschutzauditgesetzes gemäß § 9a BDSG aufgegriffen hat und an
einem entsprechenden Gesetzentwurf arbeitet. Ein solches Gesetz muss den
Unternehmen die Möglichkeit eines Audits auf freiwilliger Basis bieten und
unbürokratisch ausgestaltet sein.

Dieses Projekt muss jetzt zügig vorangebracht werden, damit ein Daten-
schutzauditgesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden
kann (21. TB, Nr. 2.4).

2. Der Abstand zwischen den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen
und der rasanten technologischen Entwicklung mit ihren Folgen in allen
Lebensbereichen wird immer größer. Das vom Deutschen Bundestag ge-
forderte moderne, leicht verständliche und übersichtliche Datenschutzrecht
wäre nicht nur ein wirtschaftlicher Standortvorteil, sondern könnte auch
einen wertvollen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten (21. TB, Nr. 2.1).

3. Der Deutsche Bundestag beobachtet sorgfältig die Entwicklung von Infor-
mations- und Kommunikationstechnologien, die neben Vorteilen für das täg-
liche Leben auch neue Risiken wie z. B. Identitätsdiebstahl, diskriminierende
Profilerstellung oder Betrugsdelikte mit sich bringen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass daten-
schutzfreundliche Technologien weiter entwickelt, verbreitet und verwendet
werden, um den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz zu verbessern.

4. Nachdem auf europäischer Ebene eine Initiative zum Arbeitnehmerdaten-
schutz nicht mehr zu erwarten ist, weist der Deutsche Bundestag die Bundes-
regierung noch einmal nachdrücklich auf seine mehrfach erhobene Forde-
rung hin, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdaten-
schutz vorzulegen (21. TB, Nr. 2.7).

5. Der Deutsche Bundestag hat zuletzt in seiner Entschließung zum 20. Tätig-
keitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informa-
tionsfreiheit die Bundesregierung an ihre Zusage erinnert, den Betroffenen
auch gegenüber der Steuerverwaltung einen Anspruch auf Auskunft zu den
über sie gespeicherten Daten einzuräumen. Gleichzeitig hatte er die Bundes-
regierung aufgefordert, ihre Prüfungen über die personellen, organisato-
rischen und haushalterischen Auswirkungen eines solchen Auskunfts-
anspruchs zeitnah abzuschließen.

Dieser Aufforderung ist die Bundesregierung noch immer nicht nachgekom-
men. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb erneut
auf, den Auskunftsanspruch des Betroffen auch in der Steuerverwaltung
sicherzustellen.

6. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Bürgerinnen
und Bürger besser vor den Gefahren des Missbrauchs biometrischer Sys-
teme zu schützen. Bei der Entwicklung von Biometrieanwendungen muss
ein hoher Datenschutzstandard gewährleistet sein, so dass der Datenschutz

der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt ist und Missbrauchsmöglichkei-
ten ausgeschlossen sind.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12271

7. Der Deutsche Bundestag teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass das
Bundesdatenschutzgesetz auch für Rechtsanwälte gilt. Er begrüßt, dass die
Bundesregierung prüft, welche gesetzlichen Regelungen sich im Zusam-
menhang mit der Verarbeitung mandatsbezogener Daten durch Rechtsan-
wälte empfehlen, um eine wirksame Datenschutzkontrolle zu gewährleisten,
ohne dass das besonders geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Rechts-
anwalt und Mandant in unzulässiger Weise beeinträchtigt wird.

Berlin, den 4. März 2009

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Beatrix Philipp
Berichterstatterin

Dr. Michael Bürsch
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Petra Pau
Berichterstatterin

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Unterrichtung empfohlen. bedarfes der Politik angezeigt, die Behörde des Bundes-
3. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat in seiner 86. Sitzung am 4. März
2009 den 21. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für

datenschutzbeauftragten von Bonn nach Berlin zu verlegen.

Die Fraktion der FDP bemängelt, dass der Komplex
Datenschutz bislang durch die große Koalition (CDU/CSU
und SPD) sträflich vernachlässigt worden sei. Insbesondere
Drucksache 16/12271 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Beatrix Philipp, Dr. Michael Bürsch, Gisela Piltz,
Petra Pau und Silke Stokar von Neuforn

1. Überweisung

Die Unterrichtung auf Drucksache 16/4950 wurde am
5. Juni 2008 in der 166. Sitzung des Deutschen Bundestages
an den Innenausschuss federführend sowie an den Rechts-
ausschuss, den Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie, den Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, den Ausschuss für
Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit, den
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, den
Ausschuss für Tourismus und den Ausschuss für Kultur und
Medien zur Mitberatung überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat in seiner 127. Sitzung am 4. März
2009 Kenntnisnahme der Unterrichtung sowie einstimmig
die Annahme des Entschließungsantrags empfohlen.

Der Finanzausschuss hat in seiner 111. Sitzung am 17. De-
zember 2008 empfohlen, die Unterrichtung zur Kenntnis zu
nehmen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 87. Sitzung am 4. März 2009 Kenntnisnahme der Unter-
richtung sowie einstimmig die Annahme des Entschlie-
ßungsantrags empfohlen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner 99. Sitzung am 4. März 2009
Kenntnisnahme der Unterrichtung sowie einstimmig die
Annahme des Entschließungsantrags empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
111. Sitzung am 21. Januar 2009 einstimmig empfohlen, die
Unterrichtung zur Kenntnis zu nehmen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 74. Sitzung am 21. Januar 2009 einstimmig
Kenntnisnahme der Unterrichtung empfohlen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 103. Sitzung
am 17. Dezember 2008 die Unterrichtung anberaten und in
seiner 111. Sitzung am 4. März 2009 die Kenntnisnahme
der Unterrichtung empfohlen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat in seiner 78. Sitzung am 17. Dezember 2008 einstimmig
empfohlen, die Unterrichtung zur Kenntnis zu nehmen.

Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 66. Sitzung
am 17. Dezember 2008 einstimmig die Kenntnisnahme der
Unterrichtung empfohlen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner
69. Sitzung am 17. Dezember 2008 Kenntnisnahme der

schlussempfehlung ersichtliche Entschließung gefasst. Zu der
Unterrichtung durch den BfDI auf Drucksache 16/4950 hat
die Bundesregierung eine Stellungnahme abgegeben, die bei
den Beratungen als Ausschussdrucksache 16(4)272 vorlag.

Die Berichterstatter haben in Berichterstattergesprächen die
Beratungen im Innenausschuss vorbereitet.

Die Fraktion der CDU/CSU begrüßt die vorliegende Be-
schlussempfehlung. Es sei erfreulich, dass die Fraktionen
einen von parteipolitischen Erwägungen losgelösten ge-
meinsamen Konsens gefunden haben. Durch die Skandale
der vergangenen Monate im Bereich der Datenschutzver-
letzung innerhalb der privaten Wirtschaft sei die hohe Be-
deutung der Thematik zu Tage getreten. Durch diese erheb-
lichen Datenschutzverletzungen sei diese Thematik auch
innerhalb der Bevölkerung in den Fokus der Wahrnehmung
gerückt. Die damit einhergehenden Erwartungen gelte es
jetzt zu erfüllen. Es müsse jedoch auch vermittelt werden,
dass gesetzgeberische Tätigkeiten allein nicht im Stande
seien, alle Anforderungen zu erfüllen. Es sei zusätzlich auch
ein Umdenken in der Wirtschaft erforderlich. Weiterhin sei
auch darauf hinzuweisen, dass bislang eine notwendige ge-
setzliche Regelung zum Arbeitnehmerdatenschutz noch
nicht gelungen sei. Gerade in diesem Bereich gelte es aber,
sorgsam vorzugehen und nichts zu überstürzen. Zwar läge
die Federführung für dieses Vorhaben aufgrund der Schnitt-
stellenproblematik beim Bundesministerium für Arbeit und
Soziales. Dennoch sollte der Innenausschuss aufgrund
seiner allgemeinen Zuständigkeit für den Datenschutz eine
tragende Rolle einfordern.

Die Fraktion der SPD betont, bislang sei der Schwerpunkt
im Bereich des Datenschutzes durch alle Beteiligten auf das
staatliche Handeln gelegt worden. Erfreulich sei daran, dass
Deutschland in diesem Bereich auf europäischer Ebene ein
sehr hohes Niveau aufweise. Die Vernachlässigung des
privaten Sektors sei jedoch ein strukturelles Defizit, welches
es gemeinsam zu beheben gelte. Dies müsse auch Thema
der kommenden Haushaltsberatungen sein, da dies zusätzli-
che finanzielle Mittel erfordere. Beachtlich sei, dass die Ver-
antwortlichkeit aber nicht alleine auf der Politik laste.
Ebenso die Wirtschaft selbst könne durch freiwillige Selbst-
verpflichtungen ein deutliches Signal setzen. Dieses sei
beim so genannten Screening denkbar. Auch sei zu begrü-
ßen, dass im aktuellen Entwurf zu datenschutzrechtlichen
Regelungen (Drucksache 16/12011) der betriebliche Daten-
schutzbeauftragte deutlich gestärkt werde. Dies könne aber
nur der Anfang sein. Eine endgültige Regelung in der
laufenden Legislaturperiode könne der Bedeutung und dem
Umfang dieser Thematik jedoch wohl nicht gerecht werden.
Es sei im Übrigen aufgrund des gestiegenen Beratungs-
den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ab-
schließend beraten und hierzu einstimmig die aus der Be-

habe sich bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD gezeigt, dass das Thema Datenschutz lediglich als

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12271

Hemmnis wahrgenommen worden sei: als lästiges Element
beim Bürokratieabbau sowie als Hindernis im Bereich „Ter-
rorismusbekämpfung“. Eine weitere Thematisierung sei erst
gar nicht erfolgt. Die Versäumnisse zeigten sich nun in den
Skandalen der letzten Monate. Besonders im Bereich des
Arbeitnehmerdatenschutzes sei zügiges Handeln erforder-
lich. Es sei begrüßenswert, dass es nach unnötig zähen
Verhandlungen gelungen sei, eine gemeinsame Beschluss-
empfehlung zu formulieren. Unverständnis für die Fraktion
der FDP bestehe insbesondere hinsichtlich des noch immer
ausstehenden Auskunftsanspruchs des Bürgers gegenüber
den Steuerbehörden.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßt ebenfalls die vor-
liegende Beschlussempfehlung. Sie bedauere aber, dass
man sich inhaltlich nur auf den kleinsten gemeinsamen
Nenner habe einigen können. Zu kritisieren sei insbeson-
dere, dass bislang noch immer keine Bemühungen der Bun-

desregierung im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes er-
sichtlich seien. Dieses Thema werde seit Beginn der 90er-
Jahre des letzten Jahrhunderts immer wieder thematisiert.
Umso unverständlicher sei es, dass es noch immer nicht zu
einer gesetzlichen Regelung gekommen sei.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweist
ebenfalls auf die erheblichen Rechtsverletzungen im Be-
reich des Datenschutzes in den letzten eineinhalb Jahren.
Sie mahnt jedoch an, den Fokus nicht ausschließlich auf den
privaten Bereich zu legen. Eine Überwachung staatlichen
Handelns sei weiterhin erforderlich. Dies zeige sich ins-
besondere daran, dass Maßnahmen der staatlichen Über-
wachung zwischenzeitlich durch gerichtliche Entscheidun-
gen als rechtswidrig bewertet wurden. Dies sei beispiels-
weise im Bereich der Datei „Gewalttäter Sport“ der Fall.
Die Einigung auf die nunmehr vorliegende Empfehlung sei
ein schwieriger und langwieriger Prozess gewesen.

Berlin, den 4. März 2009

Beatrix Philipp
Berichterstatterin

Dr. Michael Bürsch
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Petra Pau
Berichterstatterin

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.